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Unser Freund und Mitstreiter,Alfred Nechvatalist am So. 7.November 2021 im KH Wien Favoriten, (Kaiser Franz Josef Spital, 4 Med C21) um 11Uhr, unvorhersehbar verstorben.
Alfred Nechvatal wurde am 21.11.1938 geboren.
Fotograph Alfred Nechvatal hat sich für viele Justizopfer, Jugendamtopfer in ganz Österreich eingesetzt, sowie den 4 fachen Vater Mag. Herwig Baumgartner (Autor: Mord an Luca-Elias), welcher nach einer 4 jährigen Haftstrafe (seit 2009) heute noch immer im Maßnahmenvollzug sitzt.
Als jahrzehntelanger Prozessbeobachter von vielen Strafprozessen bezeichne ich meinen FreundAlfred Nechvatal, als einen der führenden Justizinsider von Österreich mit einem starken Gerechtigkeitssinn, welcher gegen Rechtsbeugung, Unverhältnismässigkeit in der Justiz sich ständig arrangierte.
38-Jährige und ihre Mutter (62) wurden – nicht rechtskräftig – zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.
Eine 38-jährige gebürtige Russin und ihre 62-jährige Mutter mussten am Montag auf der Anklagebank des Landesgerichtes Eisenstadt Platz nehmen. Der Staatsanwalt legte den beiden Frauen zur Last, einen Bekannten mit der Entführung der sechsjährigen Tochter der 38-Jährigen beauftragt zu haben. Außerdem sollen sie ihn angewiesen haben, den im Burgenland lebenden Kindesvater zusammenzuschlagen. Beide Angeklagte – sie waren seit Mai in U-Haft – bekannten sich nicht schuldig.
„Ich habe immer gedacht, dass sich Vater und Mutter die Obsorge für das Kind teilen“, rechtfertigt sich die 38-Jährige vor Gericht. Dass ihre Schwiegermutter die alleinige Obsorge über die Sechsjährige hat, das habe sie erst bei ihrer Festnahme in Graz erfahren. Die Unterschrift auf entsprechenden Dokumenten sei nicht von ihr, meinte die 38-Jährige.
„Tragische Geschichte“
„Es gibt eine tragische Geschichte hinter der Geschichte“, sagt die Verteidigerin der 62-Jährigen, Astrid Wagner. Das sechsjährige Mädchen sei mit ihrer Mandantin und deren Tochter in Lettland aufgewachsen.
Dann sei es zu familiären Streitigkeiten gekommen. Die 38-Jährige habe ihr Kind sehen wollen, doch der Kindesvater habe sich quergelegt. „Ich bin dann mit meiner Mutter zum Kindergarten gefahren. Aber das Kind wurde uns nicht übergeben.“
Freispruch: „Nicht aktiv beteiligt“
„Wir haben uns Sorgen um die psychische Gesundheit des Kindes gemacht“, sagt die Großmutter. Sie soll einen Bekannten gebeten haben, ihre Enkeltochter zu entführen. Danach, so die Anklage, wollten die Frauen mit dem Kind nach Lettland fahren.
Die 38-Jährige wurde in diesem Punkt freigesprochen: Der Bekannte gab an, nur mit der 62-Jährigen in Kontakt gestanden zu sein. Das Verfahren hatte ergeben, dass die 38-Jährige an dem Plan „nicht aktiv beteiligt“ gewesen war.
Österreich verlassen
Nach Lettland hätten sie fahren müssen, weil die Polizei ihnen zuvor gesagt habe, sie müssten Österreich binnen drei Tagen verlassen, weil sie nicht gemeldet seien. Im Auto hatten die beiden bei der Festnahme die Geburtsurkunde und den Reisepass der Tochter, Kindergewand und über 2.500 Euro Bargeld, sagte ein Ermittler vor Gericht.
Der Vater des Mädchens erzählte, dass die Frauen gewusst hätten, dass das Sorgerecht bei der Großmutter sei. Es sei eine gemeinsame, „logische“ Entscheidung gewesen, das Sorgerecht der Oma väterlicherseits zu übertragen, weil das Kind dort gewohnt habe und auch dortbleiben habe wollen.
Schlägerei
Freigesprochen wurden beide Angeklagte schließlich vom Vorwurf der schweren Körperverletzung: Der Bekannte gab an, dass es seine Idee gewesen sei, den Kindesvater in eine Schlägerei zu verwickeln, um die Entführung nicht verhindern zu können. Der Bekannte weihte allerdings die Polizei in die Entführungspläne ein, dadurch ist es Mitte Mai zur Festnahme der Frauen gekommen.
Die teilbedingten Haftstrafen – zehn Monate für die 38-Jährige und 15 Monate für die 62-Jährige – sind nicht rechtskräftig. Beide wurden nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft enthaftet
Tags: Familienrecht – Obsorge – Väter, HKÜ Scheidung Trennung Gewalt – Russland – Mutter – Gesetze in Österreich – Kindesentführung – Prozess – Haftstraf,- Landesgericht Eisenstadt – Urteil – Untersuchungshaft – Lettland
Der Bundeskanzler Sebastian Kurz ÖVP spricht davon, dass Steuerzahler, welche 45 Jahre gearbeitet haben, jetzt nicht mehr mit 62 Jahren in Pension gehen dürfen. „Es ist ein Schaden für die Republik und ungerecht“, sagt BK. Sebastian Kurz, von der Volkspartei.
„GEHT`s noch“, Hr. Kurz wie können sie bei Steuerzahler, welche 45 Jahre in Österreich gearbeitet haben von einen Schaden sprechen??? Als füherer ÖVP-Wähler muss ich sagen, durch dieses Interview von ihnen Hr. BK. bin ich wirklich sehr enttäuscht von Ihnen. Ob es jetzt um Arbeiter geht, welche 45 Jahre am Bau oder im Büro gearbeitet haben, jeder hat sich mit 45 Arbeitsjahren einen sofortigen Ruhestand verdient!
Frauen gehen heute mit 60 Jahre in Pension, obwohl ihre Lebenserwartung um 5 Jahre höher, als bei den Männern ist. Es bedeutet Frauen in Österreich haben in Summe, 10 Jahre mehr von ihrer Pension als Männer, weil Männer bis 65 Jahren arbeiten müssen.
Durch die jetzige neueHacklerregelung, gültig ab 1-1-2020, mit lediglich 62 Jahren, welche 45 Jahre gearbeitet haben müssen, wäre die um 10 Jahre kürzere Pension von männlichen österreichischen Steuerzahahlern. tatsächlich eine geringfügige Anpassung. Wenn sie etwas für Gleichberechtigung u. Gleichstellung machen wollen, dann schaffen sie bitte die vorhandenen 10 jährige Diffamierung von Männer in Österreich ab.
Ich denke, Leute, welche 45 Jahre gearbeitet u. Steuer bezahlt genug für das Land Österreich geleistet haben und sicher kein „Schaden“ sind und sich ihren Ruhestand auch verdient haben! Gleichberechtig wäre es, wenn diese Hackler, welche 45 Jahre gearbeitet haben auch mit 60 Jahren in Pension gehen zu lassen, genauso wie Frauen.
Im übrigen möchte ich sie daran erinnern, dass derzeit die normale Durchrechnung der Pensionszeiten 40 Jahre sind. Gerecht wäre es, Leute, welche 45 Jahre geaarbeitet haben auch für diese 5 Jahre mehr, auch mehr Pension zu geben!!! Weiters sollte die Lebenserwartung der Pension angepasst werden, welche selbst 2034 noch immer eine „wesentliche Ungerechtigkeit“ des Ruhestand darstellt.
Hr. BK. Sebastian Kurz wo ist ihre Gleichberchtigung oder Gerechtigkeitssinn, mit ihren feministischen Aussagen schaffen sie in der Bevölkerung nur böses Blut bei ihren Wählern bzw. Bevölkerung.
Admin Familie & Familienrecht, am 12-1-2020
Tags: feminismus – feministische Politik – Frauenpolitik – Gesellschaftspolitik – Ruhestand – Pensionsrecht – Hacklerregelung – Steuerzahler – leaks family law austria germany – Genderwahn – Gesetze Österreich – Mobbing Männer
Wer kennt diese Frau? Mutter mit Sohn seit Monaten verschwunden
Aufenthaltsort der beiden ist weiter ungewiss. 5.000 Euro Belohnung für sachdienliche Hinweise wurden ausgesetzt.
Seit zehn Monaten fahnden burgenländische Ermittler nach einer 31-jährige Frau aus dem Bezirk Oberwart und ihrem achtjährigen Sohn. Beide verschwanden nach Angaben der Landespolizeidirektion am 22. Februar spurlos.
Bisher gebe es keinen Hinweis, wo sich die Zwei aufhalten. Im Auftrag der StaatsanwaltschaftEisenstadt wurde deshalb am Montag ein neuerlicher Fahndungsaufruf veröffentlicht.
Die 31-Jährige wird verdächtigt, das Kind dem inzwischen mit der alleinigen Obsorge betrauten Vater entzogen zu haben. Der Vater hatte wegen des Verschwindens der beiden die Polizei eingeschaltet. Er setzte außerdem für sachdienliche Hinweise, die zur Auffindung des Sohnes führen, eine Belohnung von 5.000 Euro aus.
Die 31-Jährige wird verdächtigt, das Kind, Seraphin Köberl, dem mit der alleinigen Obsorge betrauten Vater entzogen zu haben
Meldungen und Hinweise werden von allen Polizeidienststellen oder vom LandeskriminalamtBurgenland unter der Telefonnummer 059133-10-3333 oder unter der Mailadresse LPD-B-LKA@polizei.gv.at entgegengenommen.
UPDATE: Mittlerweile befinden sich meine Ex-Frau und mein Sohn auch auf der Fahndungsliste des Bundeskriminalamts!
Meine Ex-Frau unter den gesuchten Straftätern, mein Sohn unter den vermissten Minderjährigen; hier die Links zur Seite des Bundeskriminalamts:
Sein Name ist SERAPHIN KÖBERL, er ist ca 120cm groß, schlank und blond.
Er ist mit meiner Exfrau unterwegs. Sie heisst Desireé Jacquline Köberl (vielleicht auch Posch oder Simon), ist ca 155cm groß, schlank und auch blond.
Um ihre Vorstellungen von einem „freien Leben“ umzusetzen wollte Sie mit Seraphin unter anderem auch dauerhaft in einem Wohnwagen wohnen…
Da Sie Seraphin nicht in die Schule schickte und auch sonst verwahrlosen ließ wurde ihr vom Gericht die Obsorge entzogen.
Ich habe Seraphin zuletzt in Pinkafeld (Burgenland) am 23 Jänner gesehen.
Seine letzte Meldeadresse war Schmiedrait 34, 7432 Oberschützen (Burgenland).
Wenn jemand weiß wo Seraphin sein könnte oder gewesen ist BITTE meldet euch bei mir oder teilt euer Wissen mit der Polizei.
Jeder Hinweis kann hilfreich sein!
0677 633 601 63
Danke
Busco a mi hijo de 8 anos
Su nombre es Serahin Köberl, mide 1,20, es delgado y rubio.
La última vez que lo ví fue en Pinkafeld, Burgerland, Austria el 23 de enero de este año.
Se encuentra con mi ex-mujer, Desirée Jacqueline Köberln, la cual mide 1,55, es delgada y rubia. Se ha fugado con él al retirarle un juzgado austriaco la custodia de nuestro hijo. Se encuentra en busca y captura.
Sospechamos que se puedan encontrar en España o Portugal.
Por favor, si alguien sabe donde se encuentran o donde podrían encontrarse, contacte con nosotros o avise a la policía.
1060 Wien Mariahilferstraße 75, Ecke Neubaugasse, gleich bei der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt
😁
Der Verein Väter ohne Rechte verteilt wieder allerlei Geschenke für Kinder zur Erinnerung an jene Kinder, die ihre Mutter oder ihren Vater zu Weihnachten wieder einmal nicht sehen dürfen. Väter ohne Rechte ist der einzige Verein, der auf diese sich jährlich wiederholende Kindesmisshandlung hinweist. Im Sinne der Kinder und ihres Wohls setzt sich Väter ohne Rechte dafür ein, dass ein Kind nach einer Trennung zu Mutter und Vater den gleichen Kontakt hat. Wir laden alle MedienvertreterInnen ein, zu unserem Stand zu kommen und sich davon zu überzeugen, wie traurig die Realität für viele Kinder in Österreich ist. Vielleicht können wir auch Sie überzeugen, dass viele Aussagen bestimmter Gruppierungen nicht der Wahrheit entsprechen. Denn viele könnten es besser wissen, wollen das aber nicht.
Die Hürden für die Bevölkerung, durch hohe Rechtsanwaltskosten, sollen noch größer werden?
Unfassbar, Rechtsanwälte verlangen jetzt schon zu viel!
1h15min Verhandlung mit derzeitigen Rechtsanwaltstarif kostet 640,- Euro!
„Die Vertretung in Gerichtsverhandlungen wird pro angefangener Stunde verrechnet“. „Wird der Rechtsanwaltstarif zugrunde gelegt, fallen für eine einstündige Verhandlung bei einer Bemessungsgrundlage von 7000 Euro etwa 320 Euro an Anwaltskosten an.“
Weitere Erhöhung bei Familien-Angelegenheiten um 25%, andere Posten lt. Gebührenkatalog bis zu 36% sind lt. Rechtsanwaltskammer geplant?
10min Telefonat 230,- Euro, siehe Interview.
Rupert Wolff (Präsident der Rechtsanwaltskammer) macht sich mit einen Witz über die hohen Rechtsanwaltskosten, welche normale Bürger bezahlen müssen, mit einer Redewendung öffentlich lustig.
Die meisten Rechtsanwälte haben einen eigenen fixen Stundensatz, dieser kann nach Aufwand verrechnet werden und ist für den Bürger leicht nachzuvollziehen.
Einige Rechtsanwälte in Österreich verrechnen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, d.h. im Gebührenkatalog gibt es eine Staffelung nach der Höhe des Streitwerts.
Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter
Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“
Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.
Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.
Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.
Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.
Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.
Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.
Er war für viele Kinder und Jugendliche eine Vertrauensperson – hat dieses Vertrauen aber schamlos ausgenützt.
Der ehemalige Leiter des Jugendtreffs Replay in Altach ist am Landesgericht Feldkirch zu acht Jahren Haft wegen sexuellem Missbrauch unmündiger verurteilt worden.
Video Vorarlberg heute, 25-7-2019
Artikel:
Buben sexuell missbraucht: Acht Jahre Haft für Jugendtreff-Leiter
FELDKIRCH. Der laut Gutachten pädophile Leiter eines Vorarlberger Jugendtreffs wurde am Donnerstag zu einer Haft von acht Jahren verurteilt.
Der 47-Jährige gab zu, sich von 2000 bis 2018 an sieben Buben vergangen zu haben. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Neben des sexuellen Missbrauchs wurden dem Angeklagten auch weitere Delikte vorgeworfen: jene der Schändung, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses sowie der pornografischen Darstellung Minderjähriger – in einem Fall filmte er den Missbrauch, löschte das Video später aber wieder. Da die Polizei beim 47-Jährigen auch ein Springmesser und einen Elektroschocker sicherstellte, wurde er ebenso wegen des Verstoßes nach dem Waffengesetz angeklagt.
Oralsex praktiziert
Der Missbrauch der Buben im Alter von zehn bis 17 Jahren geschah im Jugendtreff in Altach (Bezirk Feldkirch) und auch auf Ausflugsfahrten. Weil der Jugendarbeiter allseits sehr beliebt war, stimmten die Eltern Übernachtungsausflügen etwa in den Bregenzerwald oder an den Gardasee zu. Unter anderem soll der Mann laut Anklageschrift Oralsex an seinen Opfern praktiziert haben, manchmal während sie schliefen. Sechs der sieben von Missbrauch betroffenen Buben mussten schweren sexuellen Missbrauch erleben. Mindestens drei der Buben wurden laut einer Expertise von Gabriele Wörgötter durch die sexuellen Übergriffe schwer traumatisiert und haben entsprechende psychische Folgen davongetragen.
Als Verteidigerin des Angeklagten erklärte Nadja Luger zu Beginn der Verhandlung, dass der Angeklagte unter seiner Abnormität – ihm wurde Pädophilie attestiert – leide. Ihm sei das Ausmaß seiner Taten nicht bewusst gewesen. Auf ihren Antrag wurde die Öffentlichkeit nach dem Verlesen der Anklageschrift von der Verhandlung ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit wurde erst zur Urteilsverkündung wieder zugelassen.
11.000 Euro Schmerzensgeld
Den Opfern des 47-Jährigen wurden vom Gericht Schmerzengeldzahlungen von bis zu 11.000 Euro zugestanden, die der Angeklagte zum Teil schon geleistet hat. Er hat auch die Haftungen für künftige Schäden der Opfer anerkannt. Außerdem wurde gegen ihn ein Tätigkeitsverbot auf unbestimmte Zeit ausgesprochen. Die Missbrauchsfälle waren im vorigen Sommer bekannt geworden, seitdem saß der 47-Jährige in Untersuchungshaft
Nach eingehender Beratung sah das Gericht eine Haftstrafe von acht Jahren als tat- und schuldangemessen an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Ein Jugendlicher will in einem tranceähnlichen Zustand seine Mutter getötet haben.
NÖ. Bislang ist bekannt, dass Christine Z. (†56) kein einfaches Leben hatte. Sie litt an den Folgen eines Autounfalls, musste sich nach dem Tod ihres Mannes vor etwa 6 Jahren als Alleinerzieherin durchschlagen, verlor ihren Job und hatte ein Suchtproblem entwickelt.
Spannungen. Dadurch kam es häufig zu Spannungen im Zusammenleben mit ihrem pubertierenden Sohn Lukas Z. (14, Name geändert), die in der Bluttat vom 22. Juli gipfelten.
Jetzt ist ein weiteres Detail in diesem betrübenden Fall bekannt geworden. In einem Gespräch mit dem Bruder des 56-jährigen Opfers, Franz Z., erfuhr ÖSTERREICH, dass auch der Sohn mit einem Suchtproblem zu kämpfen hatte.
Onkel. „Er spielte Computerspiele bis in die Nacht. Am nächsten Tag schrieb seine Mutter Entschuldigungen an die Schule. Es könnte sein, dass sie ihm das Computerspielen verbieten wollte oder sogar das Internet abdrehte, weil seine schulischen Leistungen bereits sehr darunter litten“, so Franz Z.
Fall war der Kinder- und Jugendhilfe bekannt
Tatsächlich kam der 14-Jährige immer seltener in die Schule. Dort war man „in Sorge“ gewesen, wie es im Bericht einer zuständigen Sozialarbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe NÖ heißt. Darin steht auch, dass die Anzahl der Fehlstunden „überdurchschnittlich hoch“ war. Wieso trotz der vielen Fehlstunden nicht mehr unternommen wurde, ist nicht bekannt. Laut eigenen Angaben unterstützte die Kinder- und Jugendhilfe NÖ die Mutter finanziell, etwa bei Skikursen, und betont immer wieder, dass der Kontakt mit der Mutter nur „lose“ und die Bluttat auch für sie „völlig unvorhersehbar“ war.
Psychiatrisches Gutachten in vier bis fünf Wochen
Lukas Z. gab später an, in einem tranceähnlichen Zustand gehandelt zu haben. Erinnerungen an die Bluttat sollen erst bei der polizeilichen Befragung zurückgekommen sein. Jetzt wird ihn ein Psychiater auf seine Zurechnungsfähigkeit untersuchen. Sein Anwalt Ernst Schillhammer rechnet in vier bis fünf Wochen mit einem Ergebnis.
Begräbnis. Wie berichtet, griff Lukas Z., als es wieder zum Streit in der Wohnung in Kirchschlag (Bez. Wr.Neustadt-Land) kam, zu einem Küchenmesser und verletzte seine Mutter tödlich. Der Körper der verstorbenen Christine Z. ist von der Gerichtsmedizin für ein Begräbnis freigegeben worden. Am 7. August wird die 56-Jährige auf dem Ortsfriedhof ihre letzte Ruhe finden.
Es ist ein interkontinentales Familiendrama: Eine Mutter entführt ihre zwei Söhne nach Japan. Der deutsche Vater Björn Echternach reist hinterher, denn die Gerichte sprechen ihm das Sorgerecht zu. Doch die japanischen Behörden verweigern ihm jede Hilfe.
Japan ist im April 2014 dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) beigetreten.
Interview mit Michael Löher vom deutschen Verein öffentliche und private Fürsorge.
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Tags: Kindesentzug – Fahndung – Kindesentführung – Obsorge – Polizei – achtjährigen Seraphin Köberl – Justiz – Familienrecht – Gewalt – Kindeswohlgefährdung – Selbstjustiz