Fahndung – Wer kennt diese Frau?

Kindesentführung Österreich
1. Artikel: 

Desireé Jacquline Köberl
Fahndung – Desireé Jacquline Köberl

Wer kennt diese Frau? Mutter mit Sohn seit Monaten verschwunden

Aufenthaltsort der beiden ist weiter ungewiss. 5.000 Euro Belohnung für sachdienliche Hinweise wurden ausgesetzt.

Seit zehn Monaten fahnden burgenländische Ermittler nach einer 31-jährige Frau aus dem Bezirk Oberwart und ihrem achtjährigen Sohn. Beide verschwanden nach Angaben der Landespolizeidirektion am 22. Februar spurlos.

Bisher gebe es keinen Hinweis, wo sich die Zwei aufhalten. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wurde deshalb am Montag ein neuerlicher Fahndungsaufruf veröffentlicht.

Die 31-Jährige wird verdächtigt, das Kind dem inzwischen mit der alleinigen Obsorge betrauten Vater entzogen zu haben. Der Vater hatte wegen des Verschwindens der beiden die Polizei eingeschaltet. Er setzte außerdem für sachdienliche Hinweise, die zur Auffindung des Sohnes führen, eine Belohnung von 5.000 Euro aus.

Meldungen und Hinweise werden von allen Polizeidienststellen oder vom Landeskriminalamt Burgenland unter der Telefonnummer 059133-10-3333 oder unter der Mailadresse LPD-B-LKA@polizei.gv.at entgegengenommen.

CHRONIKBURGENLAND
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UPDATE: Mittlerweile befinden sich meine Ex-Frau und mein Sohn auch auf der Fahndungsliste des Bundeskriminalamts!
Meine Ex-Frau unter den gesuchten Straftätern, mein Sohn unter den vermissten Minderjährigen; hier die Links zur Seite des Bundeskriminalamts:

https://bit.ly/2MdUDig

https://bit.ly/2VV95v1

Ich suche meinen 8jährigen Sohn!

https://burgenland.orf.at/m/news/stories/2974664/

Sein Name ist SERAPHIN KÖBERL, er ist ca 120cm groß, schlank und blond.

Er ist mit meiner Exfrau unterwegs.
Sie heisst Desireé Jacquline Köberl (vielleicht auch Posch oder Simon), ist ca 155cm groß, schlank und auch blond.

Um ihre Vorstellungen von einem „freien Leben“ umzusetzen wollte Sie mit Seraphin unter anderem auch dauerhaft in einem Wohnwagen wohnen…
Da Sie Seraphin nicht in die Schule schickte und auch sonst verwahrlosen ließ wurde ihr vom Gericht die Obsorge entzogen.

Ich habe Seraphin zuletzt in Pinkafeld (Burgenland) am 23 Jänner gesehen.

Seine letzte Meldeadresse war Schmiedrait 34, 7432 Oberschützen (Burgenland).

Wenn jemand weiß wo Seraphin sein könnte oder gewesen ist BITTE meldet euch bei mir oder teilt euer Wissen mit der Polizei.

Jeder Hinweis kann hilfreich sein!

0677 633 601 63

Danke

Busco a mi hijo de 8 anos

Su nombre es Serahin Köberl, mide 1,20, es delgado y rubio.

La última vez que lo ví fue en Pinkafeld, Burgerland, Austria el 23 de enero de este año.

Se encuentra con mi ex-mujer, Desirée Jacqueline Köberln, la cual mide 1,55, es delgada y rubia. Se ha fugado con él al retirarle un juzgado austriaco la custodia de nuestro hijo. Se encuentra en busca y captura.

Sospechamos que se puedan encontrar en España o Portugal.

Por favor, si alguien sabe donde se encuentran o donde podrían encontrarse, contacte con nosotros o avise a la policía.

0043 0677 633 601 63

Muchísimas gracias

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Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!

Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!
                  Geschenke! Geschenke!
Wann: Samstag 7.12.2019; 10:00 – 16:00 Uhr
1060 Wien Mariahilferstraße 75, Ecke Neubaugasse, gleich bei der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt
😁

Der Verein Väter ohne Rechte verteilt wieder allerlei Geschenke für Kinder zur Erinnerung an jene Kinder, die ihre Mutter oder ihren Vater zu Weihnachten wieder einmal nicht sehen dürfen. Väter ohne Rechte ist der einzige Verein, der auf diese sich jährlich wiederholende Kindesmisshandlung hinweist. Im Sinne der Kinder und ihres Wohls setzt sich Väter ohne Rechte dafür ein, dass ein Kind nach einer Trennung zu Mutter und Vater den gleichen Kontakt hat. Wir laden alle MedienvertreterInnen ein, zu unserem Stand zu kommen und sich davon zu überzeugen, wie traurig die Realität für viele Kinder in Österreich ist. Vielleicht können wir auch Sie überzeugen, dass viele Aussagen bestimmter Gruppierungen nicht der Wahrheit entsprechen. Denn viele könnten es besser wissen, wollen das aber nicht.
🤪😍🤣

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Tags: Obsorge – Kindesmißbrauch PAS Eltern-Kind-Entfremdungpsychische Gewalt – Gleichberechtigung – Väter – Familie – Familienrecht – Trennung – Scheidung – Väter ohne Rechte – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Familienrecht – „Vaterlose Gesellschaft“ Justiz ignoriert weiter die Bedürfnisse der Väter

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter

Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“

Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.

Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.

Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.

Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.

Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.

Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.

Link zum Thesenpapier des BMJV: http://ots.de/xzshxN

Pressekontakt:

PRESSE-INFO +++ IG Jungen, Männer und Väter +++ PRESSE-INFO

Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
Website:www.ig-jungen-maenner-vaeter.de
Email: presse@ig-jungen-maenner-vaeter.de
Sprecher:Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)176 – 611 123 57

FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. http://www.fsi-gleichbehandlung.de
MANNdat e.V. http://www.manndat.de
Trennungsväter e.V. http://www.trennungsvaeter.de
Väterbewegung (Förderverein) e. V. http://www.vaeterbewegung.org

Original-Content von: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/121966/4422253

© 2019 news aktuell
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-11/48075529-familienrecht-nur-fuer-die-justiz-vorschlaege-aus-dem-bundesjustizministerium-ignorieren-beduerfnisse-der-vaeter-007.htm
Tags: Gleichberechtigung – Diskriminierung – Trennungskinder – Scheidung – Trennung – Papa – Vater – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Erziehung – Kindererziehung – Familie – Gesellschaftspolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria germany – Sorgerecht – Franziska Giffey – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Christine Lambrecht – Collateral damage parental alienation syndrome –
Family Law – „Fatherless Society“ Justice continues to ignore the needs of fathers – custody

Nanny vergewaltigt minderjähriges Kind (11J.) – 20 Jahre Haft

BRACHTE KIND ZUR WELT

Bub (11) vergewaltigt: 20 Jahre Haft für Nanny

(Bild: AP, stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Der Bub war erst elf Jahre alt, als er von seinem Kindermädchen vergewaltigt wurde, das auch ein Kind von ihm bekam. Mit 14 Jahren vertraute sich der Jugendliche seinen Eltern an und erzählte vom Missbrauch. Ein Gericht im US-Bundesstaat Florida verurteilte Marissa Mowry jetzt zu 20 Jahren Haft.

Bei der Verurteilung seiner ehemaligen Nanny saß der inzwischen 17-Jährige im Gerichtssaal und erzählte, dass er von Mowry mindestens 15-mal missbraucht worden war. 2014 bekam die 28-Jährige ein Baby und gab vor, dass ihr Freund der Vater des Kindes sei.

Ein DNA-Test bestätigte aber den Jugendlichen als Papa. Nadean Campbell, die Mutter des Opfers, erzählte dem Richter mit Tränen in den Augen: „Er hat damals noch mit Lego gespielt, als er Vater wurde. Es hat sein Leben zwar nicht zerstört, aber tiefgreifend verändert.“

„Er ist ein toller Dad“

Der Teenager kümmert sich liebevoll um das inzwischen fünfjährige Kind. „Er bringt seinen Sohn morgens in die Vorschule und geht dann selbst in die Highschool. Er ist ein toller Dad“, freut sich Campbell.

Während der gesamten Gerichtsverhandlungen gab Marissa Mowry kein Wort von sich. Ihr Verteidiger erklärte dem Richter, dass die 28-Jährige die Konsequenzen und das Strafausmaß akzeptieren wird.

Kronen Zeitung

19.10.2019 16:56 | Welt NACHRICHTEN
https://www.krone.at/2026336
Tags: Missbrauch – Kindesmissbrauch – Vergewaltigung – Kindererziehung – Gewalt – Strafverfahren – Pädophile – Kindheit –  psychische Gewalt – 

14-jähriger Mörder ist spielsüchtig

Verdacht: 14-jähriger Mörder ist spielsüchtig

Niederösterreich

NÖ. Bislang ist bekannt, dass Christine Z. (†56) kein einfaches Leben hatte. Sie litt an den Folgen eines Autounfalls, musste sich nach dem Tod ihres Mannes vor etwa 6 Jahren als Alleinerzieherin durchschlagen, verlor ihren Job und hatte ein Suchtproblem entwickelt.

Spannungen. Dadurch kam es häufig zu Spannungen im Zusammenleben mit ihrem pubertierenden Sohn Lukas Z. (14, Name geändert), die in der Bluttat vom 22. Juli gipfelten.

Jetzt ist ein weiteres Detail in diesem betrübenden Fall bekannt geworden. In einem Gespräch mit dem Bruder des 56-jährigen Opfers, Franz Z., erfuhr ÖSTERREICH, dass auch der Sohn mit einem Suchtproblem zu kämpfen hatte.

Onkel. „Er spielte Computerspiele bis in die Nacht. Am nächsten Tag schrieb seine Mutter Entschuldigungen an die Schule. Es könnte sein, dass sie ihm das Computerspielen verbieten wollte oder sogar das Internet abdrehte, weil seine schulischen Leistungen bereits sehr darunter litten“, so Franz Z.

Fall war der Kinder- und Jugendhilfe bekannt

Tatsächlich kam der 14-Jährige immer seltener in die Schule. Dort war man „in Sorge“ gewesen, wie es im Bericht einer zuständigen Sozialarbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe NÖ heißt. Darin steht auch, dass die Anzahl der Fehlstunden „überdurchschnittlich hoch“ war. Wieso trotz der vielen Fehlstunden nicht mehr unternommen wurde, ist nicht bekannt. Laut eigenen Angaben unterstützte die Kinder- und Jugendhilfe NÖ die Mutter finanziell, etwa bei Skikursen, und betont immer wieder, dass der Kontakt mit der Mutter nur „lose“ und die Bluttat auch für sie „völlig unvorhersehbar“ war.

Psychiatrisches Gutachten in vier bis fünf Wochen

Lukas Z. gab später an, in ­einem tranceähnlichen Zustand gehandelt zu haben. Erinnerungen an die Bluttat sollen erst bei der polizeilichen Befragung zurückgekommen sein. Jetzt wird ihn ein Psychiater auf seine Zurechnungsfähigkeit untersuchen. Sein Anwalt Ernst Schillhammer rechnet in vier bis fünf Wochen mit einem Ergebnis.

Begräbnis. Wie berichtet, griff Lukas Z., als es wieder zum Streit in der Wohnung in Kirchschlag (Bez. Wr.Neustadt-Land) kam, zu einem Küchenmesser und verletzte seine Mutter tödlich. Der Körper der verstorbenen Christine Z. ist von der Gerichtsmedizin für ein Begräbnis freigegeben worden. Am 7. August wird die 56-Jährige auf dem Ortsfriedhof ihre letzte Ruhe finden.

Larissa Eckhardt, 27. Juli 2019 23:51
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Verdacht-14-jaehriger-Moerder-ist-spielsuechtig/390480797
Tags: Jugendamt – Jugendwohlfahrt – Erziehung – Kindererziehung – Gewalt – Jugendstrafrecht – Kindeswohlgefährdung – Familienrecht – Obsorge – Entfremdung – Radikalisierung – Gehirnwäsche – Vaterlose Gesellschaft

Japan missachtet Abkommen – Kindesentziehung

Kindesentziehung – Japan missachtet Haager Kindesentführungsübereinkommen, (HKÜ)

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Japan disregards agreement – child abduction

Es ist ein interkontinentales Familiendrama: Eine Mutter entführt ihre zwei Söhne nach Japan. Der deutsche Vater Björn Echternach reist hinterher, denn die Gerichte sprechen ihm das Sorgerecht zu. Doch die japanischen Behörden verweigern ihm jede Hilfe.
Japan ist im April 2014 dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) beigetreten.
Interview mit Michael Löher vom deutschen Verein öffentliche und private Fürsorge.

DW Nachrichten – 2019 07 17
Familienrecht Familie – Japan, Kindesentziehung, Kindesentführung, Sorgerecht, Abkommen – Shuji Zushi from Japan Central Authority – Akira Ueno – Justiz – Justizopfer DE-JPN Deutschland / Japan – Rückführung – Scheidung – Trennung – Vaterschaft – Video – 児童拉致 – 日本はハーグ児童拉致条約を無視する – Jidō rachi – Nihon wa hāgu jidō rachi jōyaku o mushi suru –

日本の当局 - Nihon no tōkyoku

Wien – Frau erfindet häusliche Gewalt u. ruft Polizei

Da sieht man die Realität, wie es einen Trennungs-Vater in Österreich wirklich geht, leider sind solche Falschbeschuldigungen im Familienrecht kein Einzelfall.
Es wundert mich etwas, dass sich die Kronenzeitung für Gleichberechtigung einsetzt und soetwas bringt, weil sonst sind ja immer fast alle Scheidungsväter bzw. Trennungsväter meistens die bösen Gewalttäter.
Meiner Meinung nach sollte der Vater sofort eine „Verleumdungsklage“ und gleichzeitig einen „Antrag auf alleinige Obsorge“ stellen, solche narzisstischen Exfrauen ändern sich nicht.

Admin Familie & Familienrecht, am 9-7-2019

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Artikel:

Alexander B. ist immer noch fassungslos. (Bild: Bartel Gerhard)

Streit um Sorgerecht

WEGA stürmt Grundstück, um Kind (10) zu „befreien“

Spektakulärer Einsatz der Spezialeinheit WEGA am Mittwochabend in einem großen Wiener Flächenbezirk, nachdem ein Obsorgestreit völlig außer Kontrolle geraten war. Die Mutter erstattete Anzeige, weil der Vater den gemeinsamen Sohn festhalte, aggressiv sei und sich Waffen im Haus befänden. Es gab aber ein Problem …

Der Zehnjährige hätte sich zum wiederholten Male geweigert, zu seiner Mutter zurückzukehren, so Alexander B. (Name geändert) zur „Krone“. Das ließ die Frau offenbar nicht auf sich sitzen und alarmierte die Polizei.

„Wie in einem Actionfilm“
Und weil B. als Sportschütze tatsächlich (legal) Waffen besitzt, rückte – wie in solchen Fällen üblich – die schwer bewaffnete Eliteeinheit an.
Was sich Minuten später in der beschaulichen Wohnsiedlung abspielte, „war wie in einem Actionfilm“, ist auch Nachbar Reinhard Förster entsetzt: „Wir lagen auf der Gartenliege, als meine Frau sagte, ,da spielt wer mit einem Laserpointer‘dabei waren die Zielvorrichtungen der Gewehre auf uns gerichtet.“ Plötzlich waren die Gassen und Gärten in der Umgebung voller vermummter Polizisten, über dem Grätzel kreiste ein Hubschrauber.

B. sah die Polizisten durch eine Überwachungskamera, wie sie sein Grundstück stürmten, und öffnete die Tür. Der Wiener wurde sofort fixiert, das völlig geschockte Kind „befreit“. Erst dann klärte sich der Fall auf – und der Bub blieb bei seinem Vater! B. plant jetzt eine Verleumdungsklage gegen seine Ex. Der teure Einsatz geht auf Kosten des Steuerzahlers.

Oliver Papacek, Kronen Zeitung

https://www.krone.at/1954712
Tags: Obsorge – Verleumdung – häusliche Gewalt erfunden – Rosenkrieg – 10 jähriger Bub – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Kindeswohl – Österreich Familienrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft –

Vienna – Woman invents domestic violence calls police

Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!

Der Kündigungschutz für Väter im Papamonat ist jetzt fixiert!
Vermutlich werden es weniger wie 50% nutzen, da der Vater ja 1 Monat vom Arbeitgeber dienstfrei gestellt ist und kein Gehalt dieses 1 Monat bekommt, sondern lediglich 700,- Euro und die Volkspartei ehemalige Familienministerin Juliane Bogner-Strauß mit Sebastian Kurz dafür gesorgt hat, dass diese 700,- Euro am Ende des Familienbonus von der Gesamtsumme wieder abgezogen wird. Der finazielle Anreiz für junge Väter ist also nicht gegeben.
Dennoch ist es den anderen Parteien FPÖ, SPÖ, Liste Jetzt (Peter Pilz) zu verdanken, das mit 1.9.2019 ein Kündigungsschutz verankert ist.
DANKE!

Admin Familie & Familienrecht, am 7-7-2019

„Papamonat mit Kündigungsschutz“ neues österreichische Gesetz jetzt ohne ÖVP beschlossen.

Zitat: GROßARTIG und gleichzeitig UNFASSBAR.
#Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!
Ein ganzes Jahr hat die ÖVP mit Sebastian Kurz immer wieder „leere Versprechungen“ gemacht und nicht gehandelt.
Zuletzt hat ja der #ÖVP Wirtschaftskammer Präsident Harald Mahrer sich GEGEN das #Papamonat ausgesprochen, weil es angeblich zu teuer sei?
Jetzt ist der Papamonat mit den Stimmen SPÖ FPÖ und Liste Jetzt von Peter Pilz inkl. Kündigungsschutz beschlossen.

Europäisches Familienrecht – Kinder brauchen Vater und Mutter

Artikel:

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat
© pixabay

Mit 2. Juli hat des Parlament die Einführung des Papamonats mit den Stimmen der FPÖ, SPÖ und Liste Jetzt mit 1. September 2019 beschlossen. Jeder junge Papa hat künftig das Recht auf einen Monat mit seinem Neugeborenen. Die Arbeiterkammer informiert in einer Aussendung, was Unternehmen wie Arbeitnehmer erwartet. 

Papamonat oder „Väterfrühkarenz“ nennt man die vierwöchige Auszeit, die Väter nach der Geburt ihrer Kinder beantragen können. In dieser Zeit sind Mütter im Mutterschutz. So können die Eltern den ersten Monat nach der Geburt gemeinsam mit ihrem Neugeborenen verbringen. Ein Papamonat ist von der Karenz unabhängig. So nennt man umgangssprachlich die vierwöchige berufliche Auszeit des Vaters innerhalb der ersten beiden Lebensmonate des Kindes. In dieser Zeit befindet sich die Mama im Mutterschutz und ist dementsprechend auch zu Hause.

Für wen gilt der Papamonat?

Bisher hatten im Wesentlichen nur Väter, die im öffentlichen Dienst beschäftigt waren oder deren Kollektivvertrag eine Regelung hatte, Anspruch auf einen Papamonat. Das wird sich nun ändern. Nun sollen alle Väter davon profitieren. Voraussetzungen: Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen und der Vater muss die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten. Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder bestimmte Betriebsgröße ist nicht erforderlich.

Lauft das Entgelt weiter?

Nein. Während des Papamonats gibt es keine Gehaltsfortzahlung, es handelt sich also um eine unbezahlte Auszeit. Vom Staat gibt es 700 Euro Ausgleichszahlung, den sogenannten Familienzeitbonus. Geht der Vater später aber in Karenz, wird dieser Betrag vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen.

Ab wann gilt der Papamonat?

Die Regelung tritt mit 1. September 2019 in Kraft und gilt für Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt. Für errechnete Geburtstermine vor dem 1. Dezember 2019 gibt es eine Sonderregelung, bei der die Vorankündigungsfrist von drei Monaten unterschritten werden darf.

Wie lange kann der Papamonat genutzt werden?

Der Vater kann den Papamonat in der Dauer von einem Monat im Zeitraum vom Tag nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch nehmen. Sonstige Dienstverhinderungsgründe z.B. aus Anlass der Geburt bleiben unberührt.

Wann muss der Papamonat gemeldet werden?

Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss er angekündigt werden (Vorankündigungsfrist). Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der tatsächliche Antrittszeitpunkt bekanntgeben werden.

Haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz?

Ja. Er beginnt mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.

Wird der Papamonat für dienstabhängige Ansprüche angerechnet?

Ja. Der Monat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten berücksichtigt werden (sofern auch die Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen wird)

Können auch gleichgeschlechtliche Paare den Papamonat nutzen?

Ja. Frauen, deren Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, können den Anspruch geltend machen.

Gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten für alle Ansprüche

Die Anrechnung von Zeiten einer Elternkarenz war bisher sehr beschränkt: Laut Gesetz wurde die erste Karenz im Arbeitsverhältnis angerechnet, allerdings nur mit zehn Monaten. Außerdem nur für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsausmaß. Für andere von der Dienstzeit abhängige Ansprüche, wie z.B. Gehaltsvorrückungen im Gehaltssystem, wurden Zeiten einer Elternkarenz nur dann berücksichtigt, wenn der Kollektivvertrag eine entsprechende Anrechnung vorsah.

Was ist neu?

Für Geburten ab 1. August 2019 wird es nun wesentliche Änderungen geben: Zeiten der Elternkarenz werden für Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten voll berücksichtigt. Die Vollanrechnung gilt zudem für jedes Kind.

Mehr zum Thema

05. Juli 2019

https://newsroom.sparkasse.at/2019/07/05/ab-1-september-das-bringt-der-neue-papamonat/76878?fbclid=IwAR3eN04k8adIbwn7Vnm7kDcYcV9jHiACvKBKTtIPydGOOtwTAPOLGD20Uxg
Tags: Obsorge – Väterkarenz – Vaterschaft –

Verdacht – sexueller Missbrauch an unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

1.Artikel:

Niederösterreich

Missbrauchsvorwürfe in Kinderheim für minderjährige Flüchtlinge

Liebesnachrichten zwischen der Betreuerin und dem 13-Jährigem wurden auf dem Handy gefunden (Symbolfoto).

11Bilder
  • Liebesnachrichten zwischen der Betreuerin und dem 13-Jährigem wurden auf dem Handy gefunden (Symbolfoto).

Gegen eine Betreuerin eines Kinderheimes in NÖ werden von Kollegen Vorwürfe erhoben, sie hätte einen 13-Jährigen sexuell missbraucht. Die Heimleitung habe die Vorwürfe anschließend unter den Teppich gekehrt. Die Protokolle zu der Causa liegen den Bezirksblättern vor. Jetzt ermittelt das Landeskriminalamt NÖ. Alle Auszüge aus den Protokollen finden Sie als Faksimiles in der Bildergalerie.

NIEDERÖSTERREICH. Wieder steht das Asylwesen in Niederösterreich im Mittelpunkt des medialen Interesses. Es sind Vorwürfe, die schon des Öfteren im Raum standen, doch immer wieder aufs Neue erschüttern. Sexueller Missbrauch eines Minderjährigen. Und zwar in einem Kinderheim in Niederösterreich, in dem auch unbegleitete Flüchtlinge betreut werden. Im konkreten Fall kommt nicht nur der Missbrauch, sondern auch noch das Stillschweigen von Heimleitung und Zeugen erschwerend hinzu.

Massive Vorwürfe

Losgetreten wurde die Causa am 30. Dezember 2017. Mehrere Zeugen erhoben schwere Vorwürfe gegenüber einer Mitarbeiterin. Sie berichteten der Heimleitung von einer sexuellen Grenzüberschreitung zwischen einer Betreuerin des Kinderheimes und einem damals 13-jährigem Flüchtling aus Afghanistan. Kollegen hätten SMS mit Liebesbotschaften wie „Ich liebe dich“ und „Unsere Liebe darf nicht sein, wir müssen sie beenden“ auf dem Handy gefunden. Zwei jugendliche Heimbewohner gaben sogar zu Protokoll, sie hätten die Beiden „mehrmals alleine im Nachtdienstzimmer erwischt“ und der 13-Jährige hätte das Zimmer „mit offener Hose“ verlassen (siehe Faksimile).

„Privatermittlungen“

Die Heimleitung befragte alle Zeugen, ob sie sich in ihren Beobachtungen ganz sicher seien. Im Protokoll ist dazu vermerkt: „Die eindeutige Antwort aller: Ja!“ Daraufhin bat sie das Opfer und die mutmaßliche Täterin zu einem Gespräch. Die Beschuldigte gab darin zu, dass ihre „Beziehung über das professionelle Maß hinausginge, es aber nie zu einer sexuellen oder gar Liebesbeziehung kam.“ Vielmehr fühle sie sich dem 13-Jährigen mütterlich verbunden.
Auch der Jugendliche bestritt gegenüber der Heimleitung die Vorwürfe: „Sie sei „seine Bezugsperson“, die er „wie seine Mutter liebt“.
Aufgrund dessen beschloß die Heimleitung, ihrem „Gefühl“ zu folgen und den Vorwürfen keinen Glauben zu schenken.

Vorschriftswidrig

Anstatt wie an dieser Stelle vorschriftsmäßig üblich die Behörde darüber zu informieren, entschied die Heimleitung, die Anschuldigungen unter den Teppich zu kehren.
Diese Vorgehensweise führte allerdings zu Unmut und Unstimmigkeiten innerhalb des Betreuerteams. Auch Mobbing-Vorwürfe stehen im Raum. Als Konsequenz wurde ein Mitarbeiter gekündigt, eine Betreuerin befindet sich im Dauerkrankenstand und eine Dritte zitterte lange um ihren Job. Auch zwei minderjährige Bewohner des Heimes, die eine Aussage gegen die beschuldigte Mitarbeiterin machten, bekamen Probleme: „Die Jugendlichen bestätigten die Vorwürfe, hatten Beobachtungen und fühlen sich deshalb auch nicht wohl. BetreuerInnen wussten davon, stellten sie aber als Lügner dar (siehe Protokoll).“

Stillschweigen

Erst in der Vorwoche wurde die zuständige Behörde des Landes NÖ – eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe – über die Sachlage informiert. Es wurde ein sofortiges Kontaktverbot von Betreuerin und Jugendlichem erteilt.
Der umstrittene Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl veranlasste daraufhin sofort die Beurlaubung der Betreuerin und die Verlegung der Minderjährigen in andere Quartiere. Das Büro Waldhäusls bestätigt gegenüber den Bezirksblättern die Untersuchung, will aber zu den laufenden Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben. Für alle Beteiligten gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Der Ball liegt jetzt beim Landeskriminalamt NÖ. Es gilt zu klären, ob es sich um eine Intrige unter Kollegen oder einen tatsächlich stattgefundenen sexuellen Missbrauch handelt. Die Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts laufen.

2.Artikel:

Missbrauchsvorwürfe in Kinderheim für minderjährige Flüchtlinge

Gegen eine Betreuerin eines Kinderheimes in NÖ werden von Kollegen Vorwürfe erhoben, sie hätte einen 13-Jährigen sexuell missbraucht.

Wien/St.Pölten (OTS) – Die Heimleitung habe die Vorwürfe anschließend unter den Teppich gekehrt. Die Protokolle zu der Causa liegen den Bezirksblättern vor. Jetzt ermittelt das Landeskriminalamt NÖ. Alle Auszüge aus den Protokollen finden Sie als Faksimiles in der Bildergalerie.

NIEDERÖSTERREICH. Wieder steht das Asylwesen in Niederösterreich im Mittelpunkt des medialen Interesses. Es sind Vorwürfe, die schon des Öfteren im Raum standen, doch immer wieder aufs Neue erschüttern. Sexueller Missbrauch eines Minderjährigen. Und zwar in einem Kinderheim in Niederösterreich, in dem auch unbegleitete Flüchtlinge betreut werden. Im konkreten Fall kommt nicht nur der Missbrauch, sondern auch noch das Stillschweigen von Heimleitung und Zeugen erschwerend hinzu.

Massive Vorwürfe

Losgetreten wurde die Causa am 30. Dezember 2017. Mehrere Zeugen erhoben schwere Vorwürfe gegenüber einer Mitarbeiterin. Sie berichteten der Heimleitung von einer sexuellen Grenzüberschreitung zwischen einer Betreuerin des Kinderheimes und einem damals 13-jährigem Flüchtling aus Afghanistan. Kollegen hätten SMS mit Liebesbotschaften wie „Ich liebe dich“ und „Unsere Liebe darf nicht sein, wir müssen sie beenden“ auf dem Handy gefunden. Zwei jugendliche Heimbewohner gaben sogar zu Protokoll, sie hätten die Beiden „mehrmals alleine im Nachdienstzimmer erwischt“ und der 13-Jährige hätte das Zimmer „mit offener Hose“ verlassen (siehe Faksimile).

„Privatermittlungen“

Die Heimleitung befragte alle Zeugen, ob sie sich in ihren Beobachtungen ganz sicher seien. Im Protokoll ist dazu vermerkt: „Die eindeutige Antwort aller: Ja!“ Daraufhin bat sie das Opfer und die mutmaßliche Täterin zu einem Gespräch. Die Beschuldigte gab darin zu, dass ihre „Beziehung über das professionelle Maß hinausginge, es aber nie zu einer sexuellen oder gar Liebesbeziehung kam.“ Vielmehr fühle sie sich dem 13-Jährigen mütterlich verbunden.
Auch der Jugendliche bestritt gegenüber der Heimleitung die Vorwürfe: „Sie sei „seine Bezugsperson“, die er „wie seine Mutter liebt“.
Aufgrund dessen beschloß die Heimleitung, ihrem „Gefühl“ zu folgen und den Vorwürfen keinen Glauben zu schenken.

Vorschriftswidrig

Anstatt wie an dieser Stelle vorschriftsmäßig üblich die Behörde darüber zu informieren, entschied die Heimleitung, die Anschuldigungen unter den Teppich zu kehren.
Diese Vorgehensweise führte allerdings zu Unmut und Unstimmigkeiten innerhalb des Betreuerteams. Auch Mobbing-Vorwürfe stehen im Raum. Als Konsequenz wurde ein Mitarbeiter gekündigt, eine Betreuerin befindet sich im Dauerkrankenstand und eine Dritte zitterte lange um ihren Job. Auch zwei minderjährige Bewohner des Heimes, die eine Aussage gegen die beschuldigte Mitarbeiterin machten, bekamen Probleme: „Die Jugendlichen bestätigten die Vorwürfe, hatten Beobachtungen und fühlen sich deshalb auch nicht wohl. BetreuerInnen wussten davon, stellten sie aber als Lügner dar (siehe Protokoll).“

Stillschweigen

Erst in der Vorwoche wurde die zuständige Behörde des Landes NÖ – eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe – über die Sachlage informiert. Es wurde ein sofortiges Kontaktverbot von Betreuerin und Jugendlichem erteilt.
Der umstrittene Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl veranlasste daraufhin sofort die Beurlaubung der Betreuerin und die Verlegung der Minderjährigen in andere Quartiere. Das Büro Waldhäusls bestätigt gegenüber den Bezirksblättern die Untersuchung, will aber zu den laufenden Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben. Für alle Beteiligten gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Der Ball liegt jetzt beim Landeskriminalamt NÖ. Es gilt zu klären, ob es sich um eine Intrige unter Kollegen oder einen tatsächlich stattgefundenen sexuellen Missbrauch handelt. Die Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts laufen.

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Tags: Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung – Missbrauch mit dem Missbrauch
Mobbing – Gewalt weibliche Frauen – Pädo – Täterin

Terrorschüler – Führerscheinverbot, Bootcamps u. mehrere Tage bis Wochen Sozialarbeit

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Terrorschüler HTL Ottakring

1.) Bootcamps und mehrere Tage bis Wochen Sozialarbeit, sollte hier ein MUSS sein, sonst lernen diese „nichtsnutzigen Terror-Schüler“ nie Respekt am älteren Menschen!!!
Sebastian Kurz ÖVP und seine Ministerinnen sollten für diese „gehirngewaschenen #Migranten-Schülern“ zurecht weißen, bevor sie zu kriminellen oder Terroristen, #Amoktäter werden, #Gewalttäter sind sie ja jetzt schon!!!

2.) Heinz-Christian Strache FPÖ u. die Regierung sollte überlegen
eventuell ein #Führerscheinverbot für mindestens 5 Jahre und späteren psychologischen Tests, ob solche gewalttätigen #Terrorschüler überhaupt für den öffentlichen Verkehr geeignet sind, oder ob solche Leute– zu #Amokfahrten neigen, da sie sich in der normalen österreichischen Gesellschaft nicht einordnen können?

3.) #Ethikunterricht sollte bereits in der Volkschule Pflicht sein!
😨
Admin Familie & Familienrecht, am 11-5-2019

siehe auch Video:
HTL Lehrer in Wien spuckt Schüler an, dieser stößt in gegen die Tafel . . .
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https://wp.me/p4RGV9-3hv

Tags: Problemschüler -Terror Schüler – Amokfahrer – Gewalt – leaks family law austria  – Terroristen- Erziehung – Kindererziehung – Gesetze Österreich – Terrorprävention – Mobbing – Justiz – psychische Gewalt – Entfremdung – Radikalisierung – Gehirnwäsche