Verdacht – sexueller Missbrauch an unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

1.Artikel:

Niederösterreich

Missbrauchsvorwürfe in Kinderheim für minderjährige Flüchtlinge

Liebesnachrichten zwischen der Betreuerin und dem 13-Jährigem wurden auf dem Handy gefunden (Symbolfoto).

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  • Liebesnachrichten zwischen der Betreuerin und dem 13-Jährigem wurden auf dem Handy gefunden (Symbolfoto).

Gegen eine Betreuerin eines Kinderheimes in NÖ werden von Kollegen Vorwürfe erhoben, sie hätte einen 13-Jährigen sexuell missbraucht. Die Heimleitung habe die Vorwürfe anschließend unter den Teppich gekehrt. Die Protokolle zu der Causa liegen den Bezirksblättern vor. Jetzt ermittelt das Landeskriminalamt NÖ. Alle Auszüge aus den Protokollen finden Sie als Faksimiles in der Bildergalerie.

NIEDERÖSTERREICH. Wieder steht das Asylwesen in Niederösterreich im Mittelpunkt des medialen Interesses. Es sind Vorwürfe, die schon des Öfteren im Raum standen, doch immer wieder aufs Neue erschüttern. Sexueller Missbrauch eines Minderjährigen. Und zwar in einem Kinderheim in Niederösterreich, in dem auch unbegleitete Flüchtlinge betreut werden. Im konkreten Fall kommt nicht nur der Missbrauch, sondern auch noch das Stillschweigen von Heimleitung und Zeugen erschwerend hinzu.

Massive Vorwürfe

Losgetreten wurde die Causa am 30. Dezember 2017. Mehrere Zeugen erhoben schwere Vorwürfe gegenüber einer Mitarbeiterin. Sie berichteten der Heimleitung von einer sexuellen Grenzüberschreitung zwischen einer Betreuerin des Kinderheimes und einem damals 13-jährigem Flüchtling aus Afghanistan. Kollegen hätten SMS mit Liebesbotschaften wie „Ich liebe dich“ und „Unsere Liebe darf nicht sein, wir müssen sie beenden“ auf dem Handy gefunden. Zwei jugendliche Heimbewohner gaben sogar zu Protokoll, sie hätten die Beiden „mehrmals alleine im Nachtdienstzimmer erwischt“ und der 13-Jährige hätte das Zimmer „mit offener Hose“ verlassen (siehe Faksimile).

„Privatermittlungen“

Die Heimleitung befragte alle Zeugen, ob sie sich in ihren Beobachtungen ganz sicher seien. Im Protokoll ist dazu vermerkt: „Die eindeutige Antwort aller: Ja!“ Daraufhin bat sie das Opfer und die mutmaßliche Täterin zu einem Gespräch. Die Beschuldigte gab darin zu, dass ihre „Beziehung über das professionelle Maß hinausginge, es aber nie zu einer sexuellen oder gar Liebesbeziehung kam.“ Vielmehr fühle sie sich dem 13-Jährigen mütterlich verbunden.
Auch der Jugendliche bestritt gegenüber der Heimleitung die Vorwürfe: „Sie sei „seine Bezugsperson“, die er „wie seine Mutter liebt“.
Aufgrund dessen beschloß die Heimleitung, ihrem „Gefühl“ zu folgen und den Vorwürfen keinen Glauben zu schenken.

Vorschriftswidrig

Anstatt wie an dieser Stelle vorschriftsmäßig üblich die Behörde darüber zu informieren, entschied die Heimleitung, die Anschuldigungen unter den Teppich zu kehren.
Diese Vorgehensweise führte allerdings zu Unmut und Unstimmigkeiten innerhalb des Betreuerteams. Auch Mobbing-Vorwürfe stehen im Raum. Als Konsequenz wurde ein Mitarbeiter gekündigt, eine Betreuerin befindet sich im Dauerkrankenstand und eine Dritte zitterte lange um ihren Job. Auch zwei minderjährige Bewohner des Heimes, die eine Aussage gegen die beschuldigte Mitarbeiterin machten, bekamen Probleme: „Die Jugendlichen bestätigten die Vorwürfe, hatten Beobachtungen und fühlen sich deshalb auch nicht wohl. BetreuerInnen wussten davon, stellten sie aber als Lügner dar (siehe Protokoll).“

Stillschweigen

Erst in der Vorwoche wurde die zuständige Behörde des Landes NÖ – eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe – über die Sachlage informiert. Es wurde ein sofortiges Kontaktverbot von Betreuerin und Jugendlichem erteilt.
Der umstrittene Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl veranlasste daraufhin sofort die Beurlaubung der Betreuerin und die Verlegung der Minderjährigen in andere Quartiere. Das Büro Waldhäusls bestätigt gegenüber den Bezirksblättern die Untersuchung, will aber zu den laufenden Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben. Für alle Beteiligten gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Der Ball liegt jetzt beim Landeskriminalamt NÖ. Es gilt zu klären, ob es sich um eine Intrige unter Kollegen oder einen tatsächlich stattgefundenen sexuellen Missbrauch handelt. Die Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts laufen.

2.Artikel:

Missbrauchsvorwürfe in Kinderheim für minderjährige Flüchtlinge

Gegen eine Betreuerin eines Kinderheimes in NÖ werden von Kollegen Vorwürfe erhoben, sie hätte einen 13-Jährigen sexuell missbraucht.

Wien/St.Pölten (OTS) – Die Heimleitung habe die Vorwürfe anschließend unter den Teppich gekehrt. Die Protokolle zu der Causa liegen den Bezirksblättern vor. Jetzt ermittelt das Landeskriminalamt NÖ. Alle Auszüge aus den Protokollen finden Sie als Faksimiles in der Bildergalerie.

NIEDERÖSTERREICH. Wieder steht das Asylwesen in Niederösterreich im Mittelpunkt des medialen Interesses. Es sind Vorwürfe, die schon des Öfteren im Raum standen, doch immer wieder aufs Neue erschüttern. Sexueller Missbrauch eines Minderjährigen. Und zwar in einem Kinderheim in Niederösterreich, in dem auch unbegleitete Flüchtlinge betreut werden. Im konkreten Fall kommt nicht nur der Missbrauch, sondern auch noch das Stillschweigen von Heimleitung und Zeugen erschwerend hinzu.

Massive Vorwürfe

Losgetreten wurde die Causa am 30. Dezember 2017. Mehrere Zeugen erhoben schwere Vorwürfe gegenüber einer Mitarbeiterin. Sie berichteten der Heimleitung von einer sexuellen Grenzüberschreitung zwischen einer Betreuerin des Kinderheimes und einem damals 13-jährigem Flüchtling aus Afghanistan. Kollegen hätten SMS mit Liebesbotschaften wie „Ich liebe dich“ und „Unsere Liebe darf nicht sein, wir müssen sie beenden“ auf dem Handy gefunden. Zwei jugendliche Heimbewohner gaben sogar zu Protokoll, sie hätten die Beiden „mehrmals alleine im Nachdienstzimmer erwischt“ und der 13-Jährige hätte das Zimmer „mit offener Hose“ verlassen (siehe Faksimile).

„Privatermittlungen“

Die Heimleitung befragte alle Zeugen, ob sie sich in ihren Beobachtungen ganz sicher seien. Im Protokoll ist dazu vermerkt: „Die eindeutige Antwort aller: Ja!“ Daraufhin bat sie das Opfer und die mutmaßliche Täterin zu einem Gespräch. Die Beschuldigte gab darin zu, dass ihre „Beziehung über das professionelle Maß hinausginge, es aber nie zu einer sexuellen oder gar Liebesbeziehung kam.“ Vielmehr fühle sie sich dem 13-Jährigen mütterlich verbunden.
Auch der Jugendliche bestritt gegenüber der Heimleitung die Vorwürfe: „Sie sei „seine Bezugsperson“, die er „wie seine Mutter liebt“.
Aufgrund dessen beschloß die Heimleitung, ihrem „Gefühl“ zu folgen und den Vorwürfen keinen Glauben zu schenken.

Vorschriftswidrig

Anstatt wie an dieser Stelle vorschriftsmäßig üblich die Behörde darüber zu informieren, entschied die Heimleitung, die Anschuldigungen unter den Teppich zu kehren.
Diese Vorgehensweise führte allerdings zu Unmut und Unstimmigkeiten innerhalb des Betreuerteams. Auch Mobbing-Vorwürfe stehen im Raum. Als Konsequenz wurde ein Mitarbeiter gekündigt, eine Betreuerin befindet sich im Dauerkrankenstand und eine Dritte zitterte lange um ihren Job. Auch zwei minderjährige Bewohner des Heimes, die eine Aussage gegen die beschuldigte Mitarbeiterin machten, bekamen Probleme: „Die Jugendlichen bestätigten die Vorwürfe, hatten Beobachtungen und fühlen sich deshalb auch nicht wohl. BetreuerInnen wussten davon, stellten sie aber als Lügner dar (siehe Protokoll).“

Stillschweigen

Erst in der Vorwoche wurde die zuständige Behörde des Landes NÖ – eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe – über die Sachlage informiert. Es wurde ein sofortiges Kontaktverbot von Betreuerin und Jugendlichem erteilt.
Der umstrittene Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl veranlasste daraufhin sofort die Beurlaubung der Betreuerin und die Verlegung der Minderjährigen in andere Quartiere. Das Büro Waldhäusls bestätigt gegenüber den Bezirksblättern die Untersuchung, will aber zu den laufenden Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben. Für alle Beteiligten gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Der Ball liegt jetzt beim Landeskriminalamt NÖ. Es gilt zu klären, ob es sich um eine Intrige unter Kollegen oder einen tatsächlich stattgefundenen sexuellen Missbrauch handelt. Die Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts laufen.

Zum Beitrag: meinbezirk.at/3477867
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Tags: Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung – Missbrauch mit dem Missbrauch
Mobbing – Gewalt weibliche Frauen – Pädo – Täterin

VORSICHT Trennung – Missbrauch mit dem Missbrauch – sexuelle Selbstbestimmung § 218 StGB

Gibt es eine feministische Justiz bzw. Gesetzgebung in Österreich?

Die neuen feministischen SPÖ-Frauengesetze von Frauenministerin Heinisch-Hosek fördern leider auch den Missbrauch bei Trennung oder Scheidung. Rechtsanwalt Manfred Ainedter hatte sich in einer früheren Diskussionssendung dafür ausgesprochen bei Trennung oder Scheidung dieses neue Gesetz des § 218 auszunehmen. In den eigenen 4 Wänden gebe es meist keine Zeugen und daher seien solche Behauptungen dann auch nicht beweisbar, es stünde dann Aussage gegen Aussage.

Admin Familie & Familienrecht, am 25-2-2017

 

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Herzogenburg

Vergewaltigung: Ein Nein nicht akzeptiert Intimes wollte 24-Jähriger von seiner Verflossenen.

Wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung wurde der Mann nun zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Ex-Freundin wollte nicht, das wurde Angeklagtem jetzt erklärt.  |  SOMKKU / Shutterstock.com
„Ich kann einer Frau nicht wehtun, das könnt’ ich nie“, beteuert ein 24-Jähriger aus Herzogenburg seine Unschuld. Mit schweren Vorwürfen sieht er sich in einem Prozess am Landesgericht St. Pölten konfrontiert. Seine ehemalige Lebensgefährtin soll der Mann laut Anklage vergewaltigt und verletzt haben.„Er hat sie gepackt, auf die Couch gedrückt und vergewaltigt“, wirft ihm die Staatsanwältin vor. Ein anderes Mal soll er die Frau misshandelt haben. „Dass er ein frommes Lamm ist, wird durch das Opfer nicht bestätigt“, so die Anklägerin.

Gewalt angewendet zu haben, bestreitet der Angeklagte vehement. „Man muss die Vorgeschichte kennen“, sagt seine Verteidigerin. Und sie erklärt: „Nach der Trennung war das Verhältnis sehr belastet. Es gab Streit wegen eines Kontaktrechtes zum gemeinsamen Kind. Mein Mandant hat seine Rechte durchgesetzt. Seitdem gibt es Anzeigen gegen ihn.“

Heiratsantrag wurde abgelehnt

„Es ist nix passiert“, sagt der Angeklagte. Zwei Wochen davor hätten sich die beiden noch geküsst, erzählt er. Am Tag davor habe die Ex-Lebensgefährtin seinen Heiratsantrag abgelehnt.

„Ich wollte mit ihr reden, wie es weitergeht mit der Obsorge und unserer Beziehung. Ich wollte sie wieder zurückhaben. Sie ist auf meinem Schoß gesessen, ich habe sie sanft auf die Couch gelegt und geküsst, weil ich mir gedacht habe, da könnte noch mehr sein“, erklärt er.

Intimeres wollte der 24-Jährige dann. „Sie hat nicht gesagt, dass sie das nicht will. Plötzlich habe ich aber gemerkt, dass ihr das unangenehm ist, da bin ich gegangen. Am Abend hat sie mir via Whatsapp gesagt, dass sie bei der Polizei ist“, setzt er fort.

Das Opfer sagt anderes. Ich hab’ mich gewehrt, es ist bei ihm nicht gleich angekommen, dass ich Nein gesagt habe. Mehr als das tun kann ich aber nicht. Er hat über meinen Körper bestimmt, das wollte ich nicht. Ich bin zur Polizei, weil es mich voll beschäftigt hat, was er gemacht hat“, so die Ex bei ihrer Einvernahme.

Ein Senat verhängt über den 24-Jährigen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung drei Monate bedingt, von Körperverletzung wird er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

von Claudia Stöcklöcker, m 21. Februar 2017, 02:11

http://www.noen.at/herzogenburg/herzogenburg-vergewaltigung-ein-nein-nicht-akzeptiert/37.475.487#

 Tags: Justizopfer – Vater – Staatsanwältin – Gesetze Österreich – Vaterlose Gesellschaft

Ich komme ins Gefängnis, weil mein Sohn bei mir wohnen will!

>> Man sollte vielleicht noch hinzufügen, dass lt. Angaben des Jungen, dieser immer Stress mit dem neuen Lover der Mutter hatte und auch von zu Hause abgehauen ist und daher nicht mehr bei der Mutter wohnen will.
M.M. rieskiert man hier sogar möglicherweise mit diesen Urteil einen Kindes-SUIZD da der 11jährige Junge vor dem Lover der Mutter Angst hat.

PS: Warum hier der „Wille des Kindes“ (11j) zur Gänze ignoriert wird ist mir schleierhaft?

Admin Familie Familienrecht
Tags: KindNamRäG 2013 – §138 Kindeswohl (5,6), OGH


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Sieben Monate bedingt Niederösterreich 06.12.2015

Vater entzieht Sohn (11) der Mutter

Letztes Update 07.12.2015 05:00

Kindesentzug

Prozess: Vater brachte seinen Sohn nach Besuchsmonat nicht zurück. (Foto: privat)

„Ich sehe mich nicht als Angeklagter – ich habe nichts falsch gemacht“, zeigte sich Karl H. (alle Namen geändert) uneinsichtig vor Gericht in St. Pölten. Der Bootsbauer aus Niederösterreich musste sich wegen Kindesentziehung verantworten.

Das (nicht rechtskräftige) Urteil – eine Geldstrafe und sieben Monate bedingt – nahm er unwillig an. „Ich schäme mich, Staatsbürger dieses Landes zu sein“, so der Beschuldigte. Die Staatsanwältin legte Berufung ein.

Rückblick:
Vor einem Jahr hatte der Vater seinen Sohn Albert (11) nach einem Besuch der Mutter nicht mehr zurückgebracht. Für kurze Zeit tauchte er sogar ganz mit dem Kind unter. Per Haftbefehl wurde nach ihm gesucht. Bis heute lebt der Bub bei ihm, Kontakt zur Mutter gibt es keinen. Die Obsorgeregelung wird im nächsten Jahr vom Pflegschaftsgericht verhandelt.

Autor: Tanja Horaczek

Themen: Haftstrafe Kindesentziehung

http://www.heute.at/news/oesterreich/noe/art23654,1240940
Tags: Österreich, Bezirksgericht, Erziehung, Familie, Familienrecht, Gericht, Gesetze Österreich, Gewalt, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizopfer, Kinder, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindesentführung, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Kindheit, KindNamRÄG 2013 – Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz, Landesgericht, leaks, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, PAS – Selbstmord – Suizide – Freitod, psychische Gewalt, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafverfahren, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel

Österreich ist eine Republik. Ihr Recht geht dem Volk aus

Das dachte ich mir unwillkürlich als ich einige 1.Mai-Lobpreisungen nicht überhören konnte. Die suboptimale Arbeitslosenrate ließ am Tag der Arbeit auch andere Errungenschaften und Wohltaten der Politik zum Thema werden.

Wie steht es aber tatsächlich um „unsere“ Rechte nach einem Jahrhundert Demokratie?

Was geschieht zum Beispiel, wenn sich Personen in einen öffentlichen Hungerstreik begeben, um die Aufmerksamkeit auf einen ihrer Meinung notwendigerweise abzustellenden Missstand zu lenken?


Kinderschutz
gehört zu den wichtigsten Angelegenheiten. Vordergründig scheinen die Kinderrechte in Österreich und im Großteil Europas vorbildlich auf einem sehr hohen Niveau beachtet zu werden. Andererseits erschüttern immer wieder Skandale die Selbstsicherheit der Jugendwohlfahrt. Das heißt, die Jugendwohlfahrt scheint ziemlich locker mit öffentlicher Kritik an ihrer Arbeit umzugehen. Nicht so Privatpersonen: europaweit finden permanent unabhängig voneinander bis zu drei Hungerstreiks wegen des vermeintlichen Versagens der Jugendwohlfahrt statt.

2012 hungerten aus diesem Grund vier Personen zehn Tage lang vor dem Gerichtsgebäude in St. Pölten. Die Aktion wurde kurz vorher der zuständigen Polizeiinspektion gemeldet. Die einzige Reaktion war, dass im Zuge des Streifendienstes auf die Sicherheit der Hungerstreikenden geachtet wurde.

Ab dem 13. Mai 2015 werden aus dem selben Grund sechs Personen – teilweise die selben wie in St. Pölten – in Wien hungern. Da Wien bekanntlich anders ist, wurde bereits am 19.4.2015 der Hungerstreik mit E-Mail der Bundespolizeidirektion bekannt gegeben. Diese leitete am nächsten Tag das E-Mail zuständigkeitshalber an die MA 46 weiter. Da von der MA 46 keine Reaktion kam, wurde diese am 22.4. wieder mit E-Mail kontaktiert. Schließlich wurde das Schweigen der MA 46 in einem Mail vom 26.4. als Zustimmung gewertet; so handhabt es nämlich die Bundespolizeidirektion Wien. Nun erfolgte prompt einen Tag später ein Anruf der MA 46, in dem die näheren Umstände des geplanten Hungerstreiks erörtert wurden. Wenn nämlich in Wien ein Hungerstreik auf einer Grünfläche abgehalten wird, dann ist die MA 42 zuständig. Die würde auch eine hohe Kaution verlangen. Wenn der Hungerstreik auf festem Boden stattfindet, dann ist die MA 46 zuständig. Wenn der Hungerstreik sowohl auf Grünfläche, als auch . . . .
Vereinbart wurde, dass ein Termin für einen Lokalaugenschein zu vereinbaren sei. Bis heute erfolgte noch keine Terminvereinbarung.

Der Grund für das Erwähnen dieses Ereignisses ist meine Erfahrung mit den Hungerstreikenden vor der Votivkirche im Winter 2012/2013. Ich besuchte die Hungerstreikenden, plauderte mit ihnen und tauschte Telefonnummern aus. Ich ließ mich auf dem Areal herumführen und staunte über die große Unterstützung, die meiner Meinung nach ohne Sympathie der Stadtregierung, oder zumindest Teile derselben, nicht denkbar gewesen wäre.

Dieser Vergleich darf nicht als Kritik an den Hungerstreikenden gesehen werden. Er soll nur davor warnen, dass eine Landesregierung einzelne Streikthemen bevorzugt, andere benachteiligt. Solange Hungerstreikende nicht für eine bedenkliche Sache eintreten, müssten sie in einer Demokratie gleich behandelt werden. Zustände wie in der Animal Farm, dass einige gleicher als gleich sind, will niemand.

Daran musste ich denken, als ich in 1.Mai-Ansprachen wieder hörte, dass Demokratie nicht gegeben wird, sondern aufgegeben wird. Und irgendwie dachte ich mir: „Wie viele Bedeutungen hat dieses Aufgeben?“
Von Gerhard Männl (Bürgerjournalist), vom 01.05.2015, 19:15 Uhr

http://www.wienerzeitung.at/meinungen/leserforum/749722_Oesterreich-ist-eine-Republik.-Ihr-Recht-geht-dem-Volk-aus..html
Tags: Jugendamt – Bundesgesetzblatt – Termine – Veranstaltungen – Demo

Sa. 18. April 2015 – Eine DEMO für ALLE !!!

Sa. 18. April 2015 Demo für die Zukunft unserer Kinder – Halbe-Halbe, Doppelresidenzmodell – Familien-Demo

Hier –>
https://www.facebook.com/events/1026656207362489/

Bitte Teilen !!! Freunde einladen !!!
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Es geht um Halbe-Halbe, also Doppelresidenz – dieses Modell ist bereits in vielen Länder Europas und Amerikas Standard !!!

Es profitieren davon Oma, Opa´s Tanten, Mütter, Väter, Geschwister und vor allem unsere Kinder – Welche ja die Zukunft sein sollen !!! 

Ach ja – Hier kann man noch  Unterschreiben  für die Doppelresidenz
Die Schweiz hat es ebenso seit einigen Tagen beschlossen

Danke 😉

 


 Tags: Termine – Veranstaltungen – Demo – Vater – Mutter – Familie – Doppelresidenz – Oma Opa – Geschwister -Tanten – Onkel – Entfremdung – PAS – Demonstration St.Pölten – Zukunft Kinder – Vaterverbot

NÖ – Wieder eine versuchte Kindesentführung

Aufregung in Ternitz

Versuchte Kindesentführung

Ein mysteriöser Fall einer versuchten Kindesentführung beschäftigt derzeit die Polizei in Ternitz. Demnach soll ein Unbekannter versucht haben, ein neunjähriges Mädchen in sein Auto zu locken.

(© dpa-Zentralbild) © dpa-Zentralbild
Der Vorfall soll sich in den Abendstunden zu Halloween ereignet haben. Die Schülerin der Volksschule Pottschach war gerade am Rückweg vom Kinderschminken und wollte dabei ihre Eltern treffen.

Schülerin reagierte geistesgegenwärtig

Plötzlich hielt ein im Bereich zwischen der Raiffeisenbank und der Sparkasse ein Auto neben dem Kind und der Lenker meinte zu dem Mädchen, dass die Mutter im Krankenhaus und er es dorthin bringen würde.

Doch die Schülerin reagierte geistesgegenwärtig und konnte davonlaufen. Im Schock merkte sie sich jedoch verständlicherweise kenne Details zum Fahrzeug oder dessen Lenker.

„Eltern wurden zur erhöhten Vorsicht ersucht“

In der Stadt nimmt man den Vorfall sehr ernst. Die Schule hat ein entsprechendes Schreiben an die Eltern getätigt. „Die Eltern wurden im Mitteilungsheft zur erhöhten Vorsicht ersucht und die Lehrer haben in allen Klassen die Thematik mit den Kindern besprochen“, erzählt Volksschul-Direktorin Sonja Schilling. Sie ergänzt: „Bislang hat es bei uns noch nie einen solchen Vorfall gegeben!“

Auch Bgm. Rupert Dworak verspricht verstärkte Sicherheitsmaßnahmen. Unter anderem soll die Polizei häufiger Streifen in den Schulgegenden der Stadt fahren.Ähnliche Fälle hatte es zuletzt auch im Bezirk St. Pölten gegeben:

– See more at: http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/neunkirchen/Versuchte-Kindesentfuehrung;art2513,581931#sthash.zHoo86pB.dpuf

Quelle am 04.11.2014, 12:58:
http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/neunkirchen/Versuchte-Kindesentfuehrung;art2513,581931#

Pädophile – Kinderhandel –