Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!

Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!
                  Geschenke! Geschenke!
Wann: Samstag 7.12.2019; 10:00 – 16:00 Uhr
1060 Wien Mariahilferstraße 75, Ecke Neubaugasse, gleich bei der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt
😁

Der Verein Väter ohne Rechte verteilt wieder allerlei Geschenke für Kinder zur Erinnerung an jene Kinder, die ihre Mutter oder ihren Vater zu Weihnachten wieder einmal nicht sehen dürfen. Väter ohne Rechte ist der einzige Verein, der auf diese sich jährlich wiederholende Kindesmisshandlung hinweist. Im Sinne der Kinder und ihres Wohls setzt sich Väter ohne Rechte dafür ein, dass ein Kind nach einer Trennung zu Mutter und Vater den gleichen Kontakt hat. Wir laden alle MedienvertreterInnen ein, zu unserem Stand zu kommen und sich davon zu überzeugen, wie traurig die Realität für viele Kinder in Österreich ist. Vielleicht können wir auch Sie überzeugen, dass viele Aussagen bestimmter Gruppierungen nicht der Wahrheit entsprechen. Denn viele könnten es besser wissen, wollen das aber nicht.
🤪😍🤣

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Tags: Obsorge – Kindesmißbrauch PAS Eltern-Kind-Entfremdungpsychische Gewalt – Gleichberechtigung – Väter – Familie – Familienrecht – Trennung – Scheidung – Väter ohne Rechte – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Familienrecht – „Vaterlose Gesellschaft“ Justiz ignoriert weiter die Bedürfnisse der Väter

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter

Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“

Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.

Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.

Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.

Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.

Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.

Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.

Link zum Thesenpapier des BMJV: http://ots.de/xzshxN

Pressekontakt:

PRESSE-INFO +++ IG Jungen, Männer und Väter +++ PRESSE-INFO

Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
Website:www.ig-jungen-maenner-vaeter.de
Email: presse@ig-jungen-maenner-vaeter.de
Sprecher:Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)176 – 611 123 57

FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. http://www.fsi-gleichbehandlung.de
MANNdat e.V. http://www.manndat.de
Trennungsväter e.V. http://www.trennungsvaeter.de
Väterbewegung (Förderverein) e. V. http://www.vaeterbewegung.org

Original-Content von: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/121966/4422253

© 2019 news aktuell
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-11/48075529-familienrecht-nur-fuer-die-justiz-vorschlaege-aus-dem-bundesjustizministerium-ignorieren-beduerfnisse-der-vaeter-007.htm
Tags: Gleichberechtigung – Diskriminierung – Trennungskinder – Scheidung – Trennung – Papa – Vater – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Erziehung – Kindererziehung – Familie – Gesellschaftspolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria germany – Sorgerecht – Franziska Giffey – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Christine Lambrecht – Collateral damage parental alienation syndrome –
Family Law – „Fatherless Society“ Justice continues to ignore the needs of fathers – custody

Scheidungskinder – Im Wechsel bei Vater und Mutter leben

Waiblingen.

Zur Mama oder zum Papa? Lange galt es als Normalfall, dass Scheidungskinder die meiste Zeit bei der Mutter verbrachten, während der Vater Unterhalt zahlte und die Kinder an Wochenenden sah.

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Doch es hat sich vieles verändert. Es gibt viel mehr Betreuungsangebote als früher, oftmals arbeiten beide Eltern Teilzeit – weshalb nach einer Trennung andere Modelle gefragt sind als die althergebrachten.

Symbolbild Foto: Pixabay

Frank Störmer weiß, wovon er spricht. Außer in seiner auf Familien- und Erbrecht spezialisierten Kanzlei in Stuttgart ist er auch einmal pro Woche in Waiblingen anzutreffen. Der Anwalt unterstützt das Waiblinger Pro-Familia-Team als Honorarkraft und bietet in seiner wöchentlichen Sprechstunde im Karo-Familienzentrum rechtliche Beratung an.

Väter stehen heute stärker für ihre Rechte ein

In den vergangenen zehn bis 15 Jahren hat er einige Veränderungen miterlebt. Mittlerweile ist es die Regel, dass die Eltern auch nach der Trennung gemeinsames Sorgerecht haben, früher sei das die Ausnahme gewesen. „Früher haben sich Väter eher mit der Situation abgefunden, auch wenn das bedeutet hat, dass sie die Kinder selten sehen“, so der Anwalt. Neuerdings stünden Väter stärker für ihre Rechte ein. „Das sind dann die Betroffenen, die sagen: Ich will weiterhin am Leben meines Kindes teilhaben“ – und eben nicht nur an Wochenenden. Eine Lösung, in der das Kind auch unter der Woche beim anderen Elternteil ist, würde für sie vieles ändern. „Es eröffnet ganz andere Möglichkeiten des gemeinsamen Erlebens“, so Störmer.

Seit zwei Jahren ist es sogar möglich, eine Sorgerechtsregelung in Form einer Doppelresidenz vor Gericht einzuklagen. So hat der Bundesgerichtshof Anfang Februar 2017 eine Umgangsregelung beschlossen, die die „gleichmäßige Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells“ nicht nur legitimiert, sondern sogar den Zusatz führt, dass eine solche Umgangsform unter Umständen auch dann durchgesetzt werden kann, wenn ein Elternteil dagegen ist.

Wie kann man sich einen solchen Konsens in einer naturgemäß konfliktgeladenen Trennungssituation vorstellen? Störmer appelliert an dieser Stelle an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern. „Wir gehen hier schließlich von Erwachsenen aus, die die Verantwortung für ein Kind haben. Es sollte schon möglich sein, den eigenen Konflikt zu überwinden – zum Wohl des Kindes“.

Dazu ist es nicht nur wichtig, dass die Eltern sich wenigstens in den Grundzügen ihrer Erziehungsansätze einig sind. Eine Konkurrenzsituation, in der die Eltern um die Zuneigung des Kindes buhlen, ist mehr als abträglich: „Jedes Elternteil muss bereit sein, eine gute, gesunde Bindung des Kindes zum anderen Elternteil zu akzeptieren, ja, zu wünschen“, so Störmer. Sollte ein Elternteil das Wechselmodell vor Gericht durchsetzen wollen, müssen die Umstände passen. Ein Gerichtstermin kann keine Berge versetzen, doch er bedeutet für den anderen Elternteil, dass er oder sie „gehalten ist, an sich zu arbeiten“.

Dass sich auch nach einer Trennung beide Eltern zu gleichen Teilen um den gemeinsamen Nachwuchs kümmern sollen, findet in der Theorie viel Zustimmung. Viele Politiker sehen darin eine Lösung, die sie gerne als Standard sähen. Störmer sieht einer solchen Entwicklung vorsichtig entgegen. „Ich halte nichts von Standards. Man muss sich die Situation jeder Familie individuell anschauen und dann entscheiden, was für sie das Beste ist.“

Anwalt Frank Störmer.
Anwalt Frank Störmer. Foto: ZVW/Benjamin Büttner

Hohe Hürde: Beide Eltern brauchen eine große Wohnung

Eine Hürde entsteht durch den extrem angespannten Wohnungsmarkt besonders in Ballungsräumen. Beide Eltern sollten sich eine Wohnung leisten können – und auch eine finden –, die groß genug ist, damit die Kinder dort leben können. Bleiben getrennte Eltern in derselben Wohnung, weil sie partout nichts finden, führt das natürlich zu Spannungen. „Da kommt es zu Grabenkämpfen, zum Streit um den Betreuungsanteil, weil man nur schwer feststellen kann, wer wie viel Zeit mit dem Kind verbringt“, so der Jurist.

Hat es mit einer Wohnung in der näheren Umgebung tatsächlich geklappt, müssen viele Dinge doppelt angeschafft werden. In einer Patchwork-Familie muss man sich überlegen, ob es sinnvoll ist, wenn ein Kind immer am Kommen und Gehen ist. Eine Doppelresidenz setzt nicht zuletzt auch voraus, dass man genug Zeit fürs Kind hat. Nicht zuletzt wird das Kind in einer solchen Situation angehört. Dabei gilt jedoch: „Kindeswohl schlägt Kindeswille“. Für den Anwalt steht fest: Egal, welche Sorgerechtslösung Eltern in einem Trennungsfall finden: Organisation und ein entspannter Umgang mit der Situation stehen an oberster Stelle. „Es muss klar sein, wann das Kind bei der Mutter ist und wann beim Vater. Es muss für das Kind einfach ganz normal sein, dann klappt das auch.“

Unterhalt

Bei einer paritätischen Betreuung kann eine Unterhaltszahlung im besten Fall gänzlich wegfallen: Jeder Elternteil hätte dann eine annähernd gleiche wirtschaftliche Lage und kümmert sich auch gleich viel ums Kind. Wenn es zwischen dem Einkommen der Elternteile ein Gefälle gibt, wird das nach wie vor durch Unterhaltszahlungen ausgeglichen.

ZVW/Lynn Bareth, 23.04.2019 – 00:00 Uhr
https://www.zvw.de/inhalt.scheidungskinder-im-wechsel-bei-vater-und-mutter-leben.3c65daed-58ed-4b35-a175-3113464e3eec.html
Tags: Obsorge – Gesellschaftspolitik

Rechtsextreme in Italien wollen Scheidung erschweren und den Unterhalt abschaffen

Ich denke die meisten Anhänger der jetzigen rechten Regierung, sind weder extrem, noch Nazis, auch keine schlechte Menschen, sondern Realisten mit Hausverstand.

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Es ist gut so, dass der Sozialmissbrauch, Kindesmissbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung, Feminismus, Bevorzungung durch Frauenquoto, frühere Alterspension bei Frauen und andere Ungerechtigkeiten, welche in den letzten Jahren duch die alte „Regierung der Sozialisten“ begünstigt wurden, jetzt abgeschafft werden!

Sorry, aber der Feminismus in Italien, Österreich, … in den letzten 50 Jahren insbesondere im Familienrecht hat genug Schaden bei Trennungskinder und Scheidungskinder angerichtet. Das Mobbing, gegen Väter muss ein Ende haben, viele Väter wurden nur zu reinen Geldautomaten diffamiert, ohne ihre Kinder sehen zu können. Feministische Richterinnen in die Familiengerichten, akzeptieren heute noch die Entfremdung zwischen Väter und ihren Kindern, weil der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten NICHTS gemacht hat.

Psychische Gewalt wie Eltern-Kind-Entfremdung ist Kindesmissbrauch!
Zig tausende entfremdete Elternteile sehen keine Aussicht mehr, haben starke Depressionen durch diese „staatliche angeordnete“ Eltern-Kind-Entfremdung. Die letzte Stufe bei parental alienation ist der Suizid. Dieser MISSBRAUCH im Familienrecht muss behoben werden!

Es ist höchste Zeit. Kinder brauchen Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung. Nur weil Eltern gestritten haben, gibt das dem Gesetzgeber noch lange nicht das Recht, dass ein Elternteil sein Kind weniger oder gar nicht sehen darf laut Gesetz!

Danke an die italienische Regierung mit Matteo Salvini, dass sie sich auch für die Gleichberechtigung der Väter einsetzt!!!

siehe auch –> Trennungskind spricht über PAS am 20-1-2018.pdf

Admin Familie u. Familienrecht, am 14-4-2019

Artikel:

Pillon-Gesetz  

Hunderttausende Menschen gehen in Italien auf die Straße, weil sie Teil einer „modernen Gesellschaft bleiben wollen“. Denn der rechte Lega-Senator Simone Pillon will mit einem Gesetz Scheidungen erschweren und den Unterhalt für Kinder geschiedener Mütter abschaffen. Vor allem Frauen fürchten um ihre Rechte.

„Ich fange an Silvio Berlusconi nachzutrauern, nicht einmal er hätte ein solches Gesetz erlassen“, sagt die italienische Schriftstellerin Michaela Murgia. Mittlerweile seien selbst die Kirche und der Papst moderner als das Frauenbild der rechten Regierung in Italien, sagen einige der hundertausend Protestierenden gegen die geplante Änderung des Familien- und Unterhaltsrechts in Italien.

Gesetz Pillon: Scheidungen erschweren, Frauen entrechten

Es geht um das Gesetz-Pillon. Simone Pillon ist Senator der rechtsextremen Lega und will, dass italienische Frauen wieder mehr Kinder auf die Welt bringen. Die moderne Frau ist ihm ein Dorn im Auge. Gemeinsam mit der religiösen Rechten aus aller Welt hat er Ende März beim 3. Weltkongress der Familien in Verona – vor allem mit Männern – darüber beraten, wie man Scheidungen verhindern und Frauen zum Kinderkriegen bringen kann. Das hat in ganz Italien hunderttausende auf die Straßen getrieben, die das Familienrecht nicht um 70 Jahre zurückdrehen wollen.

Pillons Gesetzesentwurf sieht vor, dass Scheidungen nur dann möglich sein sollen, wenn sich Paare zuvor einer verpflichtenden Beratung oder Mediation unterziehen. Pillon selbst ist Rechtsanwalt, spezialisiert auf Familienmediation. Auf der Homepage seiner Kanzlei bewirbt er genau jene Beratung bei familiären Streitigkeiten, die bald verpflichtend werden soll. Eine solche Anwalts-Beratung muss privat gezahlt werden – für viele Frauen mit kleinen oder gar keinem Einkommen schwer zu bezahlen.

Geteiltes Sorgerecht auch in Fällen von häuslicher Gewalt

Außerdem sollen Unterhaltszahlungen für Kinder abgeschafft werden. Denn beide Eltern sollen auch nach der Scheidung das geteilte Sorgerecht erhalten – selbst in Fällen häuslicher Gewalt, solange die Kinder nicht betroffen sind.

Familienrechtsexperten fürchten daher, dass die Scheidung gerade in Fällen häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder gefährlicher werden könnte. Die UNO-Referentin gegen Gewalt gegen Frauen hat einen offenen Brief an die italienische Regierung geschrieben: Das Gesetz könnte „einen schweren Rückschritt bewirken, der die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern fördert“ und „Überlebende von häuslicher Gewalt wichtiger Schutzmaßnahmen beraubt“.

Geschiedener Salvini erklärte Gesetz zur Priorität

Lega-Chef und Innenminister Matteo Salvini hat diese Reform des Sorge- und Familienrechts im November noch zu seinen Prioritäten erklärt. Denn italienische Frauen sollen wieder mehr Kinder zur Welt zu bringen und die traditionelle Familie gestärkt werden. Salvini selbst nahm das Recht auf Scheidung freie Partnerwahl schon in Anspruch: Er ist geschieden und hat zwei Kinder von zwei verschiedenen Frauen.

Richterliche Entscheidung verhindert Wechselmodell – Richter entscheiden noch immer wie vor 50Jahren – Unfassbar?

Familienrecht – Wo ist die Gleichberechtigung für Männer bzw. Väter nach der Trennung oder Scheidung?

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Man könnte sich auch fragen, ob die deutsche Justiz vom Feminismus geprägt ist?

Entscheiden die Familiengerichte in Deutschland, Österreich noch immer so wie vor 50 Jahren, der Vater muss zahlen und das Kind gehört nur zur Mutter?

Es wurde von den Politiker/innen viel versprochen, jedoch unterstützt die SPD und CDU/CSU vorwiegend die Ein-Elternpolitik.

Admin Familie Familienrecht, 30-3-2019

Artikel:

Aufenthaltsbestimmungsrecht  

Darf das Kind entscheiden, wo es wohnt?

Darf das Kind entscheiden, wo es wohnt?. Kind mit Vater: Auch bei getrennten Eltern ist es mittlerweile üblich, dass Mutter und Vater sich das Sorgerecht teilen. (Quelle: imago/PhotoAlto)

Kind mit Vater: Auch bei getrennten Eltern ist es mittlerweile üblich, dass Mutter und Vater sich das Sorgerecht teilen. (Quelle: PhotoAlto/imago)

 

Wo soll der Nachwuchs leben, wenn sich die Eltern trennen? Bei der Entscheidung ist nicht allein der Wille des Kindes ausschlaggebend, urteilt ein Gericht.

Für die Regelung, ob Trennungskinder bei Mutter oder Vater leben, ist nicht allein der Kinderwille ausschlaggebend. Hat ein Familiengericht bereits entschieden, dass die Kinder bei einem Elternteil leben sollen, kann das nicht ohne Weiteres in ein Wechselmodell umgewandelt werden. Dafür müssen triftige Kindeswohlgründe vorliegen, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az: 1 UF 74/18). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der konkrete Fall

Im konkreten Fall übertrug das Familiengericht nach der Scheidung der Eltern das Aufenthaltsbestimmmungsrecht für die drei Kinder der Mutter. Zwei Jahre später beantragte der Vater, dass die sechs- bis siebenjährigen Kinder bei ihm leben sollten oder wenigstens abwechselnd bei Mutter und Vater im sogenannten Wechselmodell. Den Wunsch hätten auch die Kinder in der Anhörung geäußert.

Doch das wurde abgelehnt. Grundsätzlich sollten bereits getroffene gerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen abgeändert werden, etwa wenn das Kindeswohl in Gefahr sei. Das sei es aber nicht. Vielmehr assoziierten die Kinder hauptsächlich die Vorzüge des Wohnens beim Vater mit Haus, Garten, Spielmöglichkeiten, Haustier.

Das Gericht sah durchaus eine emotionale Bindung der Kinder zum Vater. Es berücksichtigte aber auch, dass er starke Tendenzen zeige, zu beeinflussen oder sogar zu instrumentalisieren.

29.03.2019, 16:06 Uhr | dpa

https://www.t-online.de/leben/familie/erziehung/id_85492308/darf-das-kind-entscheiden-wo-es-wohnt-.html
Tags: Familie – Erziehung – Kinder – Gericht – Familiengericht – Scheidung – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Frauenpolitik – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Blog-Statistik 2018 – Webzugriffe um 54% gegenüber 2017 gestiegen

Statistiken für 2018 auf      FamilieFamilienrecht.wordpress.com 

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Hurra, die Webzugriffe sind 2018 um 54%  gestiegen, gegenüber 2017.

😉

Traffic von WordPress.com zeigt folgende Werte bei Aufrufe und Besucher:

traffic Besucher Aufrufe
traffic 2018 Besucher Aufrufe

2016

132.591 Aufrufe

92.378 Besucher

65 Gefällt Mir
154 Kommentare

2017

163.416 Aufrufe =  23% Steigerung zu 2016
101.182 Besucher

109 Gefällt Mir
281 Kommentare

Statistik 2018
Statistik 2018

2018

251.310 Aufrufe = 54% Steigerung zu 2017
150.909 Besucher

32 Gefällt Mir
264 Kommentare

Die meisten User kommen von den Vereinigten Staaten, Deutschland, Österreich, Honkong, Schweiz, Italien, Luxenburg, Vereinigtes Königreich, Europäische Union, Frankreich.  Die gesamten Zugriffe seit Entstehung der Blogseite familiefamilienrecht.wordpress.com im Sommer 2014 beträgt bisher 831.480 hits (Stand 10-3-2019).

Blogstatistik 831.480 hits

5

2018 ist ein neues Logo FamileFamilienrecht.wordpress.com aus einem Video entstanden:

Logo familiefamilienrecht.wordpress.com
Logo familiefamilienrecht.wordpress.com – small

Logo familiefamilienrecht.wordpress.com – large:
https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2018/10/logo-familefamilienrecht.png

 

siehe auch  – Wayback Machine
http://web.archive.org/web/20180101000000*/https://familiefamilienrecht.wordpress.com

oder ranking auf

http://www.alexa.com/find-similar-sites#site=familiefamilienrecht.wordpress.com

Tags: 30. Dezember 2016 Art. 8 EMRK, Österreich, Bezirksgericht, Deutschland, Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting, Ehe, Erziehung, Familie, Familienrecht, Gericht, Gesetze Österreich, Gewalt, Gleichberechtigung Gleichstellung, Italien, Jugendamt Artikel, Justiz, Kinderrechte, Kindesmissbrauch, Kindesunterhalt – Alimente, Kindeswohl, Landesgericht, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, Reproduktionsmedizin, Richter, Scheidung – Trennung, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel

Reform: Unterhalt soll reduziert werden und der Realität angepasst werden,

sagt die Familienministerin. Weiters, „Immer häufiger wollen sich nach der Trennung beide Elternteile weiter um das Kind kümmern.“

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Das heißt, auch die Väter wollen weiter die Erziehungsverantwortung tragen. Und das ist etwas Gutes“, sagte Giffey der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag).

Familienministerin Franziska Giffey will Väter von Trennungskindern besserstellen. Es gehe nicht an, «dass der Vater weiterhin den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat», sagte die SPD-Politikerin der der «Neuen Osnabrücker Zeitung». «Wir müssen das Recht hier der gesellschaftlichen Realität anpassen.»

 

Video, Welt am 9-3-2019

Notwendig seien eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts und Änderungen im Unterhaltsrecht, die möglichst viel Flexibilität für verschiedene Betreuungsmodelle ließen.

 

Tags: Familienrecht Familie Familienministerin Familienpolitik – Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared – Erziehung – Kindererziehung – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Väter werden in Österreich diffamiert, die Eltern-Kind-Entfremdung geht bis zum Suizid!

Missbrauch mit dem Missbrauch

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Die Mutter boykottiert die 14 tägigen Besuche zwischen Vater und Kind. Die Richter schauen zu und machen dagegen NICHTS.
Die oberste Familienrichterin Täubel-Weinreich hat in einem Zeitungsinterview gesagt, sie wende die bestehenden Gesetze der Beugehaft und Beugestrafe nicht an. (siehe http://wp.me/p4RGV9-2qo)
Wenn die bestehenden Gesetze im Familienrecht, der Beugehaft und Beugestrafe  für die „Entfremderin“ nicht angewendet werden, dann braucht sich niemand in Österreich wundern, wenn die Väter (10% Mütter) und ihre Kinder entfremdet werden und dann durch diese psychisch Gewalt „KRANK“ und schwer depressive werden.

Der Vater muss  zum Kindesunterhalt (meist mehrere hundert Euro) zusätzlich noch 60,- Euro pro Stunde bezahlen.
Die Mutter zieht 270km weg und der Vater muss die Fahrtkosten für die 270km bezahlen.

Diese veraltete feministische Struktur im Familienrecht stinkt zum Himmel, von einer Gleichberechtigung der Väter ist keinesfalls zu sprechen.

Wenn die Mutter 270km weg zieht, dann soll sie auch die Fahrtkosten für den Besuchskontakt bezahlen, sie ist ja der Verursacher dieser großen Wegstrecke!

Bei „shared parenting“ welches in Australien und vielen Bundesstaaten in den USA angewendet wird, verliert derjenige Elternteil, welcher über 100 Meilen wegzieht, automatisch das Sorgerecht zum Kind. Bei „shared parenting“ bzw. in Österreich spricht man von „Doppelresidenz“, ist die Obsorge nach der Trennung geteilt, idealerweise Halbe/Halbe. Bei einer Teilung von mindestens 30% zu 70% des Sorgerecht zwischen den Trennungseltern sprich man auch noch von Doppelresidenz. Weiter Wegziehen als 100 Meilen, ist nur mit Einverständnis des zweitem Elternteil möglich und muss schriftlich dem Gericht mitgeteilt werden.

Es wird Zeit, dass wir auch bei Vätern (10% Mütter)  nach Trennung oder Scheidung, die Doppelresidenz, also eine gleichberechtigte Elternschaft per Gesetz in Österreich  einführen. Das Ein-Elternmodell = Residenzmodell, einer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht  und der zweite Elternteil darf nur zahlen MUSS abgeschafft werden. Dieses völlig veraltete Modell schadet dem Elternwohl und dem Kindeswohl.

Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2019

Artikel:

Nach Scheidung: „Bub fehlt mir!“Vater kämpft um Kontaktrecht, Treffen wegen „Entfremdung“ unter psychologischer Aufsicht.

Franz S. möchte den Kontakt zu seinem Sohn nicht verlieren und nimmt dafür hohe Kosten und weite Wege in Kauf.  |   Symbolbild: Shutter-stock/altanaka
Franz S. (Name von der Redaktion geändert) wandte sich kürzlich verzweifelt an die NÖN-Redaktion: „Seit zwei Jahren kämpfe ich darum, dass ich mein Kind regelmäßig sehen darf.“ Seine achtjährige Ehe sei damals in die Brüche gegangen und die Mutter seines Sohnes an einen ihm unbekannten Ort übersiedelt. Er klagt: „Nach der Trennung habe ich meinen Buben viele Monate lang nicht gesehen, da ich ja nicht wusste, wo er sich aufhält.“

Tanja Gruber, Besuchsbegleiterin im Hilfswerk Gänserndorf, sorgt für entspannte Atmosphäre im Spielzimmer.  |   privat

Erst nach langwierigen Amtswegen habe er über einen Gerichtsbeschluss wieder ein Kontaktrecht erhalten. Er erklärt: „Da die Experten eine Entfremdung zwischen meinem Kind und mir nicht ausschließen konnten, musste ich zehn Termine in einem 260 km entfernten Besuchscafé vereinbaren. Dort konnte ich mit meinem Sohn unter Aufsicht einer Psychologin 90 Minuten lang spielen.“ Für jedes Treffen habe der Vater 60 Euro pro Stunde zahlen müssen. Jedem Termin habe er ängstlich entgegengefiebert, die Angst vor einer Absage durch die Mutter sei riesengroß gewesen.

Kürzlich habe er das letzte der vom Richter vorgeschriebenen „betreuten Treffen“ absolviert. Seine Hoffnung, dass er nun mehr Zeit mit seinem mittlerweile neunjährigen Buben in den eigenen vier Wänden verbringen dürfe, sei allerdings jäh zerschlagen worden. Franz S. erklärt erschüttert: „Meine ehemalige Gattin hat mit meinem Kind wieder den Wohnort gewechselt, jetzt ist ein anderes Gericht mit unserem Fall befasst.“

Kind wechselte jetzt wieder den Wohnort

Eine endgültige Besuchsregelung ist wohl noch lange nicht in Sicht. Er wisse nicht, wann und wo er seinen Neunjährigen wiedersehen könne, er würde jedoch weder Kosten noch Mühen scheuen, um den Kontakt nicht wieder zu verlieren.

Justiz-Pressevertreter und Richter Martin Bodner informiert über die Rechtslage: „Grundsätzlich haben sowohl beide Elternteile als auch das Kind ein Kontaktrecht, damit eine bedeutsame Beziehung aufgebaut und erhalten werden kann. Bei Streitigkeiten wird die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes zu erleichtern.“

Die Familiengerichtshilfe unterstütze das Gericht bei der Sammlung von Entscheidungsgrundlagen, hole fachliche Stellungnahmen von Experten ein und helfe bei der Anbahnung einer gütlichen Einigung.

„Kind darf nicht überfordert werden“

Wenn ein Kind einen Elternteil über einen längeren Zeitraum nicht gesehen hat, trifft das Gericht die Entscheidung, dass die ersten Kontakte in einem Besuchscafé stattzufinden haben. Es werden sowohl die besuchsberechtigten Personen als auch die Häufigkeit, die Dauer und der Ort der Kontakte vorgeschrieben. Tanja Gruber, Qualitätsbeauftragte für den psychosozialen Bereich, betreut das Besuchscafé für die Bezirke Gänserndorf und Mistelbach, hier wurden im letzten Jahr insgesamt 27 Familien betreut.

Die Psychologin erzählt aus der Praxis: „Zuerst führen wir Einzelgespräche mit dem Obsorge- und mit dem Besuchsberechtigten, dabei werden grundlegende Verhaltensmaßregeln geklärt.“ Die Vereinbarung betreffe zahlreiche Details, z. B. ob die Eltern bei den Treffen miteinander in Kontakt kommen wollen, ob Fotos gemacht werden dürfen, etc.. Sie müsse von beiden Beteiligten unterschrieben werden.

Gruber betont, dass für die umfassend geschulten Besuchsbegleiter (Sozialpädagogen oder Gesundheitspsychologen, Anm.) ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Vordergrund stehe: „In der Eingangsphase baut der zuständige Betreuer in einem großen, mit vielfältigen Spielmaterialien ausgestatteten Raum Vertrauen zum Kind auf. Bei den Treffen achten wir darauf, dass das Kind eine schöne, unbelastete Zeit verbringen kann. Bei der langsamen Annäherung an den Besuchsberechtigten darf das Kind nicht überfordert werden.“

Besuchscafé-Betreuer verhalten sich neutral

Die Mitarbeiter würden bei den Treffen so wenig wie möglich und so viel wie nötig intervenierend eingreifen. Die Betreuer stünden allen Beteiligten neutral gegenüber, Scheidungsgründe würden nicht thematisiert.

Im Idealfall solle zwischen dem Besuchsberechtigten und seinem Kind wieder eine langfristige Beziehung aufgebaut und ein unbegleiteter Kontakt möglich gemacht werden. Bei Auseinandersetzungen vor dem Kind hätten die Sozialarbeiter die Berechtigung, die Zusammenkünfte abzubrechen.


RECHTSVORSCHRIFTEN

Obsorge

Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern in Bezug auf Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung. In hochstrittigen und für die betroffenen Kinder belastenden Verfahren über die Obsorge und das Recht auf persönlichen Kontakt besteht für das Gericht die Möglichkeit, einen sogenannten Kinderbeistand zu bestellen. Der Kinderbeistand soll sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen (grundsätzlich bis zum Alter von 14 Jahren) in solchen Verfahren kümmern.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, hat das Recht, den Wohnort des Kindes zu verlegen. Von einer Wohnortverlegung im Inland ist der andere Elternteil rechtzeitig zu verständigen. Bei einem Umzug ins Ausland braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine vorherige gerichtliche Genehmigung.

Kontaktrecht

Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind im gemeinsamen Haushalt, so haben sowohl dieser Elternteil als auch das Kind das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Wenn zwischen den Elternteilen keine einvernehmliche Kontaktrecht-Lösung getroffen werden kann, kann die Familiengerichtshilfe als „Besuchsmittler“ eingesetzt werden.

Erstellt am 17. Februar 2019, 05:08 von Michaela Fiala

https://www.noen.at/gaenserndorf/marchfeld-nach-scheidung-bub-fehlt-mir-marchfeld-scheidung-besuchscafe-tanja-gruber-135734663

Ihr wollt uns eure Meinung zum Thema mitteilen? Wir freuen uns über einen Leserbrief.
Weitere Meinungen unserer Leser findet ihr hier.
Tags: Besuchscafe – Scheidung- Vaterlose Gesellschaft

 

Wechselmodell – Paradigmenwechsel in der Familienpolitik

Ein Wechselmodell als Leitbild wäre für das Kind nach einer Trennung sehr gut.

„Wir wollen ein „Modernes Verständnis von Familie und einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik“, so Daniel Föst (FDP), Mitglied des Familienausschusses.

 

Danke an den ZDF für den sehr interessanten Beitrag vom 13.02.2019
Tags: Familienrecht – Doppelresidenz –

Doppelresidenz (Wechselmodell) – Anhörung Bundestag am 13. Februar 2019, 15.00 Uhr

Die Vaterlose Gesellschaft geht in Deutschland weiter . . .
Hinweis zu Doppelresidenz bzw. Wechselmodell:   In USA, Australien spricht man von „shared parenting“.
Admin Familie Familienrecht Family law austria germany, 17-2-2019

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