Bevor man das Kind zum Vater gibt, kommt es ins Kinderheim?

KJHT Salzburg-Umgebung – KINDESABNAHME! . . .

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Artikel:
Kindsabnahme

„Frei wie ein
ganz normales Kind“

Kind mit Teddybär
Bild: iStockphoto.com/ideabug
Vor zwei Wochen wurde Samuel, 11, vom Salzburger Jugendamt aus der Schule geholt – trauriger Höhepunkt eines langen Sorgerechtsstreits. War das wirklich notwendig?

Fünfte Stunde, Biologieunterricht. 12. März 2018. Plötzlich erkennen die Kinder durch ein Fenster in der Klassenzimmertür, dass draußen zwei Polizisten warten. Ein Lehrer betritt den Raum: Samuel* muss mitkommen. Jetzt. Sofort. Keine Diskussionen. Ein Albtraum für den Elfjährigen ist plötzlich wahr geworden. Die Lehrerin leistet Widerstand: Aus ihrem Unterricht werde sicher niemand herausgeholt. Sie beendet die Stunde wie gewohnt. Aber die Uniformierten sind immer noch da. Samuel muss mit. Er weigert sich. Seine beiden besten Freunde versuchen, ihm zu helfen, werden aber aufgefordert, das Klassenzimmer zu verlassen. Samuel bleibt allein zurück. Seitdem haben sie ihn nicht mehr gesehen.

 

Zwei Wochen später ist der Schock bei den Schulfreunden immer noch nicht verwunden. „Dominik* spricht nicht viel darüber“, erzählt die Mutter eines der Buben. „Es hat ihm sehr zu schaffen gemacht, dass er seinem Freund helfen wollte und so machtlos war.“ Ob er sich schon auf die Osterferien freue, hat sie ihn kürzlich gefragt. Er antwortete: „Ohne den Samuel freue ich mich auf die Ferien auch nicht.“

 

Normalerweise hätten die Kinder die freien Tage damit verbracht, mit ihren Fahrrädern herumzufetzen, Modellautos zu bauen oder was man sonst so macht, wenn man fast zwölf Jahre alt ist. Aber normal ist in Samuels Leben schon lange nichts mehr. Es ist seit Jahren bestimmt von dem Sorgerechtsstreit seiner Eltern -und unverhältnismäßigen Interventionen des Jugendamts.

 

Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. Seitdem News vor zwei Wochen über zwei Schicksale in Wien berichtete, werden ständig neue Fälle an die Redaktion herangetragen. Oft sind die Eingriffe des Jugendamts sinnvoll und notwendig, wenn Gewalt im Spiel ist etwa. Es gibt aber auch Geschichten, die viele Fragen aufwerfen. Die von Samuel ist eine davon.

 

Wiederholt geschlagen

Nach der Trennung seiner Eltern 2011 lebten Samuel und seine jüngere Schwester Celine* zunächst unauffällig beim Vater, dann probeweise bei der Mutter und deren neuem Lebensgefährten. Schon bald nach dieser provisorischen Übersiedlung, so ist es in einem Bericht der Jugendwohlfahrt aus dem Jahr 2015 nachzulesen, habe der Vater darauf hingewiesen, dass es den Kindern dort nicht gut gehe. Samuel erzählte einer Mitarbeiterin des Jugendamts damals, dass er von der Mutter wiederholt geschlagen worden sei. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass „an eine Rückführung der Kinder in den Haushalt der Mutter nicht zu denken“ sei. Die Geschwister empfänden den Wohnort des Vaters, eine 5.000-Einwohner-Gemeinde unweit von Salzburg, als ihre Heimat. Da Samuel mit seinen damals neun Jahren sehr gut verstehe und seine Meinung sehr deutlich äußere, „muss diese auch berücksichtigt werden“. Seit Sommer 2016 hatte der Vater der Kinder die alleinige Obsorge inne. Doch die vorgesehenen Besuchskontakte zur Mutter gestalteten sich schwierig, kamen teilweise nicht zustande. Die Kinder wollten nicht, argumentiert der Vater.

 

Im März 2017 spitzte sich die Situation zu: Zunächst wurde dem Vater das Sorgerecht vorläufig entzogen und an den Kinder-und Jugendwohlfahrtsträger übertragen. Am Vormittag des 27. holten Mitarbeiter des Jugendamts Celine von der Volksschule ab und brachten sie zur Mutter. Am frühen Nachmittag begab sich Michael K. gemeinsam mit seinem Sohn zur zuständigen Polizeiinspektion, um die Lage zu klären. 15 Minuten später trafen zwei Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung ein, um auch Samuel mitzunehmen. Der Kinderund Jugendhilfeträger sehe „eine massive Gefährdung des Kindeswohles durch vermutlich bewusst herbeigeführte Entfremdung der beiden Minderjährigen zur Kindesmutter“, heißt es in der Begründung.

 

Ponys und Feen

Zurück in die Gegenwart. In dem Haus, in dem Samuel und Celine bis vor einem Jahr mit ihrem Vater lebten, ist es sehr still. Kein Kreischen, kein Lachen, kein: „Papa, kann ich kurz rausgehen, spielen?“ Überall hängen Kinderfotos. Als Michael K. durch die Zimmer der Kinder führt, kommen ihm die Tränen. Er zeigt eine Schatzkiste mit Celines Lieblingssachen, ein Spiel, einen Ball, ein Büchlein. An der Wand pastellfarbene Ponys und Feen, die er selbst gemalt hat. Und ein kleiner Zettel, handgeschrieben: „Papa, du bist stark wie ein Bär und sehr nett.“ Celine hat ihr Kinderzimmer seit über einem Jahr nicht mehr betreten.

 

Samuel kam Anfang Juni 2017 zurück. Er riss aus und flüchtete zum Vater. Bis zum Schulschluss weigerte er sich, in die Schule zu gehen, aus Angst, gegen seinen Willen zur Mutter gebracht zu werden. Als im Herbst das neue Schuljahr startete, hatte er wieder genug Vertrauen gefasst.

 

Seitdem Michael K. um das Sorgerecht für seine Kinder kämpft, hat er akribisch alles gesammelt, Gutachten, Protokolle, Briefe seiner Kinder. Auch ein Dokument zum Thema „Kinderrechte“, das sein Sohn im August 2017 erstellt hat. Unter dem Stichwort „Recht auf Erholung“ schrieb Samuel damals: „Ich kann kein normales Leben führen, weil ich dauernd irgendwo hin zu Psychologen, Ärzten, Sachverständigen usw. muss und mich niiiiiieeeeeee erholen kann.“ Dabei habe er allen „klipp und klar gesagt, dass ich für immer beim Papa bleiben will. Ich bin elf Jahre alt und weiß genau, was ich will!“ Zu einem anderen Zeitpunkt sagte er: „Ich mag endlich frei von allen Terminen sein. Kein Kind ist schon so viel herumgefahren wie ich. Und immer wieder unfreiwillig, und immer wieder durch Zwingen. Ich will endlich frei sein. Frei wie ein Vogel, frei wie ein ganz normales Kind.“

 

Mehrere Anwälte haben Herrn K. schon durch seinen jahrelangen Rechtsstreit begleitet. Mit dem Wiener Anwalt Adrian Hollaender geht er nun bis zum OGH. Für Hollaender war „auf den ersten Blick ersichtlich, dass in den Akten vieles rein rechtlich nicht stimmig ist. Eigentlich muss sich das Jugendamt eine gesetzte Maßnahme acht Tage danach genehmigen lassen. Es gab aber keinen solchen Antrag. Demnach wäre der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Das Kind blieb aber einfach bei der Mutter, was sehr ungewöhnlich ist.“ Die Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung widerspricht dieser Darstellung. Die Obsorge für die betroffenen Kinder liege „eindeutig“ beim Kinder-und Jugendhilfeträger, heißt es. Zu Details des Falles K. wolle man sich „aufgrund der Sensibilität in diesem Bereich“ nicht äußern. Jede Aktivität der Behörde werde aber grundsätzlich „von den zuständigen Pflegschaftsgerichten überprüft und auch auf Verhältnismäßigkeit kontrolliert“.

 

Verhaftung

Die Einschätzung seiner Anwälte, wonach er immer noch die Obsorge für Celine habe, ließ Michael K. am 1. März dieses Jahres aktiv werden. Er schildert die Situation so: In Begleitung zweier Zeugen besuchte er das Mädchen bei der Mutter, um es zu fragen, ob es wieder zu ihm nach Hause kommen wolle. Celine wollte nicht, er zog unverrichteter Dinge wieder ab. Fast zwei Wochen später wurde Michael K. wegen „versuchter Kindesentziehung“ verhaftet. Am 12. März. Auf dem Weg zur Arbeit. Wenige Stunden bevor die Polizei vor Samuels Klassenzimmer stand.

 

K. wurde nach zwei Tagen aus der Haft entlassen. Samuel zunächst krank-,dann von der Schule abgemeldet. Was danach geschah, ist unklar: Befindet er sich seitdem bei der Mutter? Wurde er, wie sein Vater aufgrund der Datenauswertung eines Peilsenders vermutet, von ihr und deren Lebensgefährten zwischenzeitlich in die Kinder-und Jugendpsychiatrie gebracht? Die vielen offenen Fragen und die Sorge um das Wohl seiner Kinder lassen Michael K. keine Ruhe. Er will weiterkämpfen. Vor dem OGH und dem Familiengericht. Bei der Volksanwaltschaft wurde Beschwerde eingelegt, gegen den Lebensgefährten der Mutter Strafanzeige eingebracht. Samuel soll endlich ganz normal leben können.

von Anna Gasteiger

https://www.news.at/a/kindsabnahme-sorgerecht-streit-9775252

Eltern wollen das Jugendamt besetzen

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Eltern wollen das Jugendamt besetzen

Das hat es in der Geschichte des Landkreises Havelland noch nie gegeben. Empörte Mütter und Väter wollen im Jugendamt des Kreises ein „Sit in“ veranstalten und die Behörde besetzen. Hintergrund ist der Fall Dariah Becker, der bundesweit für Schlagzeilen sorgt. Der Mutter des Mädchens wurde das Sorgerecht entzogen, daraufhin kam Dariah ins Heim.

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– Roger Lewandowski erlebt im Jugendamt demnächst eine Premiere.

Quelle: privat
- Roger Lewandowski erlebt im Jugendamt demnächst eine Premiere.

Rathenow. Für die Jugendamtsleitung im Havelland und den Jugend- und Sozialdezernenten des Landkreises, Wolfgang Gall (CDU), wird das eine ganz neue Situation. Empörte Eltern wollen am 31. Januar das Jugendamt des Kreises besetzen und gleichzeitig vor dem Behördengebäude demonstrieren.

Protest schon mehrfach

Öffentlichen Protest gegen das Jugendamt hatte es vom Veranstalter der Aktion schon mehrfach gegeben. Dazu ruft Johannes Schumacher auf, der eine Internetseite betreibt, mit der er auf – aus seiner Sicht nachgewiesene – Verfehlungen von Jugendämtern in Deutschland hinweist. Eine große Rolle spielt dabei der Fall Dariah Becker, der in Rathenow immer wider für Schlagzeilen gesorgt hat. Der Mutter des Mädchens wurde das Sorgerecht entzogen, das Kind kam ins Heim und später zum Vater. Mit dem Thema hatten sich im vergangenen Jahr mehrfach die Gerichte beschäftigt, die allerdings die Sichtweise des Jugendamtes in Urteilen und Beschlüssen bestätigten.

Ein besonderes Ereignis

Johannes Schumacher macht deutlich, dass die geplante Aktion in Rathenow ein besonderes Ereignis ist: „Zum ersten Mal wird in Deutschland ein Jugendamt in friedlicher Weise besetzt. Mit dieser Demo vor und in der Kreisverwaltung Havelland soll zur zweiten friedlichen Revolution aufgerufen werden, um die unkontrollierbare Macht der Jugendämter zu verändern.“ So schreibt er es in seinem Internetportal.

In keinem europäischen Land gibt es mehr „Inobhutnahmen“, „Kinderheime“ , „Pflegestellen“ und – wie Schumacher ausführt – „unseriöse Familiengutachter“.

Brief an den Landrat

Zuletzt hatte sich Kristina Becker in einem Brief direkt an Landrat Roger Lewandowski und seinen Referenten Roman Lange gewendet. Inzwischen hat es dazu ein Antwortschreiben gegeben, in dem Kristina Becker einmal mehr verdeutlicht wurde, dass der Kreis bei seinen Entscheidungen bleibt.

Harte Vorwürfe

Schumacher bezeichnet Landrat Roger Lewandowski als „Graue Eminenz“. Der Verwaltungschef lasse sich über alle Fälle informieren. „Lewandowski gilt als Hardliner, der jede Inobhutnahme unterstützt, ohne sich sachkundig zu machen“, so Schumacher. Büroleiter Roman Lange sei sein Vollstrecker.

Unbegreifliches Ausmaß

Die Inobhutnahmen hätten – so heißt es weiter – „ein unbegreifliches Ausmaß angenommen“. Im Mittelpunkt der Kritik stehe auch die Leiterin des Amtes, Sabine Ziemer. Sie habe den Kontakt zwischen Kristina Becker und ihrer Tochter stets so weit wie möglich unterbunden.

Keine gute Basis

Diese öffentlich geäußerten Vorwürfe dürften keine gute Basis für ein Gespräch sein, zu dem sich Schumacher dieser Tage mit Vertretern des Sozialdezernates und des Jugendamtes trifft. Am 31. Januar soll das Amt zwischen 10 und 16 Uhr besetzt werden. Kreissprecherin Bianca Lange bestätigte, dass der Kreisverwaltung die Schumacher-Pläne und der Aufruf bekannt sind. Darum werde man sich bei einem Gespräch zusammensetzen, um über die – wie es bei der Kreisverwaltung heißt – „Durchführbarkeit der Veranstaltung zu reden“. Mehr war aus dem Landratsamt dazu nicht zu erfahren, weitere Kommentare zum Fall Dariah Becker werden mit dem Hinweis auf Datenschutzbestimmungen abgelehnt.

Treffen von Mutter und Tochter

Dieser Tage soll sich Kristina Becker angeblich mit ihrer Tochter treffen dürfen. Schumacher deutet das als Gesprächsbereitschaft des Landkreises. Im Kinderheim Steckelsdorf, so fügt er in dem Zusammenhang an, herrschen unhaltbare Zustände.

Eine Eskalation zwischen Demonstranten und Behördenmitarbeitern oder der Polizei will Schumacher vermeiden. „Alle sollen geschützt werden.“

Von Joachim Wilisch
Artikel veröffentlicht: Dienstag, 09.01.2018 17:00 Uhr

Artikel aktualisiert: Mittwoch, 10.01.2018 08:51 Uhr

http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Eltern-wollen-das-Jugendamt-besetzen

Jugendamt – 84.000 Kindesabnahmen 2016

Jugendämter nehmen mehr als 84.000 Kinder in Obhut

Junge allein reisende Flüchtlinge, Misshandlung und Verwahrlosung: Rund 84.200 Kinder und Jugendliche sind 2016 in Deutschland zu ihrem Schutz vorläufig in Obhut genommen worden – so viele wie noch nie.

Jugendamt (Symbolbild)

DPA, Jugendamt (Symbolbild)

Die deutschen Jugendämter haben 2016 so viele Kinder und Jugendliche wie noch nie vorläufig in Obhut genommen. Überforderte Eltern, Vernachlässigung und Misshandlung, aber vor allem die wachsende Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus Krisen- und Kriegsgebieten seien die Hauptgründe für den Anstieg, teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit.

So nahmen die Behörden im vergangenen Jahr insgesamt rund 84.200 Kinder und Jugendliche zu deren eigenen Schutz in Obhut. Der Anstieg war allerdings deutlich schwächer als 2015 (plus 61,6 Prozent).

Seit 2013 hat sich die Zahl verdoppelt.

Die Jugendämter sind dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen, wenn sie aufgrund von Gewalt, Sucht, Verwahrlosung, psychischen Erkrankungen oder Unterernährung in Gefahr sind. Zur Inobhutnahme kann es auf Wunsch der Kinder und Jugendlichen selbst oder aufgrund begründeter Hinweise von Polizei, Schule, Erziehern, Ärzten oder Bekannten der Familie kommen.

Wie schon 2015 sind minderjährige unbegleitete der Hauptgrund für den Anstieg – fast 44.900 wurden 2016 in Obhut genommen. Das sind 2600 mehr als noch 2015. Unter den 14- bis 17-Jährigen machten die jungen unbegleiteten Flüchtlinge im vergangenen Jahr damit mehr als zwei Drittel aus. Bei den unter 14-Jährigen ging es vor allem um den Schutz vor überforderten Eltern (45 Prozent) und Vernachlässigung.

 Bis eine Lösung gefunden ist, kommen die Mädchen und Jungen vorübergehend in einem Heim oder einer Pflegefamilie unter. Die meisten der unter 14-Jährigen kehren spätestens zwei Wochen nach der Inobhutnahme zu ihren Sorgeberechtigten zurück (41 Prozent) oder werden dauerhaft in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht (28 Prozent).

Von den Jugendlichen zwischen 14 und 17 kehren dagegen nur 13 Prozent zurück zu ihren Sorgeberechtigten. Dafür vermittelt das Jugendamt diese Altersgruppe häufiger an Jugendpsychiatrien oder in Krankenhäuser (24 Prozent).

ege/dpa/AFP  –

 http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/2016-so-viele-inobhutnahmen-von-kindern-und-jugendlichen-wie-noch-nie-a-1164155.html
Tags: Gefährdungsmeldung – Kinderhandel – Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – Familienrecht  – Menschenrechtsverletzung – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – psychische Gewalt

Jugendämter – Kindeswohl – Wenn Profitinteressen Familien zerreißen (Teil I)

Die Jugendämter und das Kindeswohl – Wenn Profitinteressen Familien zerreißen (Teil I)

Die Jugendämter und das Kindeswohl – Wenn Profitinteressen Familien zerreißen (Teil I)
RT-Reporterin Maria Janssen im Gespräch mit der vierfachen Mutter Andrea Kuwalewsky.
Zwei Geschichten, zwei Dramen. Undurchsichtig arbeitende freie Träger und deutsche Jugendämter entfernen immer öfter Kinder aus ihrem Zuhause, manchmal aus fadenscheinigen Gründen. Allein zwischen 2014 und 2015 ist die Zahl der Inobhutnahmen um rund 30 Prozent auf 77.645 angestiegen. RT Deutsch-Reporterin Maria Janssen stellt betroffene Familien vor.

Viele Jugendämter in Deutschland sind personell unterbesetzt und beklagen Überforderung. Das ist mit ein Grund dafür, dass die Behörden oft Aufträge an freie Träger weiterreichen.

Und hier beginnt oft ein folgenschwerer Interessenkonflikt. Denn die freien Träger sind oft gemeinnützige Vereine oder private Firmen, die für die Betreuung von Kindern aus vermeintlich oder tatsächlich schlechtem Hause vom Jugendamt hoch entlohnt werden.

Ein kurzer Blick in die Tabellen des statistischen Bundesamtes genügt, um festzustellen, dass die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stark angestiegen ist. Vor allem religiöse Familien und Einwanderer sollen überdurchschnittlich häufig von den weitreichendsten Maßnahmen betroffen sein, die die Ämter ergreifen können.

Doch was bedeutet der Kindesentzug für die betroffenen Familien? RT Deutsch-Reporterin Maria Janssen besuchte Eltern, denen das Jugendamt die Kinder entzogen hat. Die Betroffenen berichteten, dass die freien Träger in ihren Gutachten oft mit Lügen und falschen Tatsachenbehauptungen arbeiten.

Aufgrund dieser mit Fake News oder willkürlichen, oft ideologisch unterfütterten, Hypothesen angereicherten Gefälligkeitsgutachten schreibt das Jugendamt dann Aufenthalte vorgeschrieben oder erteilt Betreuungsaufträge. Regelmäßig an den Träger, der das jeweilige Gutachten organisiert hat.

Reiner Schmitt (Name geändert) hat sich selbst an das Jugendamt gewandt in der Hoffnung, seine Tochter aus einer kindeswohlgefährdenden Umgebung bei ihrer Mutter retten zu können. Doch der freie Träger kam zum Ergebnis, das Kind soll unter Betreuung eines freien Trägers bei der Mutter bleiben. Folglich ging es dem Teenager immer schlechter.

So beschrieb die jahrelange Klassenlehrerin das Mädchen als schwer verwahrlost und auch die Noten rutschten in den Keller. Der Direktor des Psychiatrie-Klinikums in Karlsruhe stellte unter anderem „depressive Verstimmungen“ und „suizidale Gedanken“ bei dem Teenager fest. Kontakt zu seiner Tochter hat der Vater seit mehreren Jahren nicht mehr.

Video:

Nach der Trennung von ihrem gewalttätigen Mann zog Andrea Kuwalewsky die vier gemeinsamen Kinder alleine groß. Ihren Ex-Mann hat die damalige Polizeiinspektorin wegen schwerer Körperverletzungen angezeigt. Es dauerte nicht lange, bis dieser das Jugendamt einschaltete mit der Behauptung, Andrea Kuwalewsky sei psychisch krank.

Das Jugendamt in Bad Dürkheim beauftragte einen freien Träger mit der Erstellung eines Gutachtens über die Mutter. Dessen nicht approbierte Gutachterin sprach lediglich eineinhalb Stunden mit Andrea Kuwalewsky und diagnostizierte eine Borderline-Störung. Daraufhin entzog das Jugendamt der Mutter das Sorgerecht über ihre vier Kinder. Nach zehn Monaten in einem katholischen Heim kehrten die Kinder zur Mutter zurück, die ihre geistige Gesundheit mittlerweile erfolgreich belegen konnte.

Anmerkung der Redaktion: Die Aussage von Rainer Schmitt bei Minute 07:28 „Ich konnte das Gegenteil beweisen. Sie haben gelogen.“ bezieht sich auf den freien Träger „Kleiner Muck“ und nicht auf das Jugendamt Bonn.

Jugendamt Monheim will Erwachsenen in Obhut nehmen

Dieser Erwachsene hat von der „Hilfe“ des selbsternannten Wächteramtes endgültig genug. Wir fragen uns, ob ein Heimaufenthalt in Rumänien geeignet ist, einen deutschen Heranwachsenden fit zu machen für den Start in den deutschen Berufsalltag. Oder ging es doch nur darum ein jugendliches Opfer von seiner Familie fernzuhalten? Ein abschreckendes Beispiel dafür, was Kinder in der Obhut des deutschen Staates durchmachen.

TheStudebaker1955

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Tags: Jugendamt – Kinderklau – Kindesabhnahme – Video – Familienrecht

INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER – Spiegel Magazin No 03 – 14 Januar 2017

Spiegel-no03-14januar2017
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(ANZEIGE 17.01) DER NACHDRUCK DIESER ANZEIGE IST ERWÜNSCHT

ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH

INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER

Der Film des Ersten Deutschen Fernsehens „Mit Kindern Kasse machen“ (siehe im Internet: ARD Mediathek) ist nur ein Beweis für die dunkle Seite der so genannten Deutschen Jugendhilfe.

Viele Jungendämter in Deutschland sind seit Langem dafür bekannt, dass sie Gesetze und höchstrichterliche Urteile bewusst ignorieren oder falsch darstellen. Neuester Fall: Die Stadt München lässt für ihr Jugendamt bezüglich eines Vaters bei Gericht Folgendes vortragen:

Erst seit seinem Anerkenntnis der Vaterschaft beim Jugendamt ist er im Rechtssinn Vater des Kindes. Vor diesem Zeitpunkt standen ihm keine Elternrechte zu.

Offenbar sollen dem Vater mit dieser falschen Behauptung die ihm laut §1684, Abs.1 und 2 BGB zustehenden Elternrechte aberkannt werden. Und dem Kind das ihm zustehende Umgangsrecht gemäß § 1684 BGB.Bereits am 9. April 2003 beschloss dazu das Bundesverfassungsgericht (siehe Internet: 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01):

„Auch der biologische Vater bildet mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Familie, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Der Grundrechtsschutz umfasst auch das Interesse am Erhalt dieser Beziehung.

Es verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz, den so mit seinem Kind verbundenen biologischen Vater auch dann vom Umgang mit dem Kind auszuschließen, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.“

FRAGE DAZU VON ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH:

Wie dunkel und wie verbreitet ist das Geschäft mit der Jugendhilfe?

 

ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH INFORMIEREN ÜBER DIE RECHTE VON ELTERN UND KINDERN. SIE WOLLEN DIESE VOR DER VERBREITETEN BEHÖRDENWILLKÜR IM BEREICH DER JUGENDHILFE SCHÜTZEN. HERAUSGEBER DIESER ANZEIGE „INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER“ C/O JÖRG WÜNNENBERG, BONGARDSTRASSE 2, 44787 BOCHUM

Spiegel No 03 – 14 Januar 2017

Tags: Familienrecht – Familie – Kinderheim – Sorgerecht – Fremdunterbringung

Afghane steckte Penis in den Mund eines kleinen Jungen (4.J.)

Schämt euch für dieses Urteil
Schämt euch für dieses Urteil

Nur 2 Jahre, 4 Monate Haft für schweren Kindesmissbrauch
Die unglaubliche Begründung von Gericht und Staatsanwalt

Nur 2 Jahre 4 Monate Haft für Täter
Wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt: Jama B. (22, hinter dem Aktenordner) steckte seinen Penis in den Mund eines vierjährigen Jungen – Foto: dpa

Kinderfachabteilung Lüneburger war eine Tötungsanstalt – EUTHANASIE

EUTHANASIE

Die Ahnenforschung, die im Nazi-Heim endete

Über 70 Jahre lang wusste Helmut Lorenz nur, dass sein jüngster Bruder in den Kriegs-Wirren verloren ging. Jetzt fand er heraus, dass der Zweijährige in einer Lüneburger „Tötungsanstalt“ starb.

Es hat einiges gegeben in der Familie von Helmut Lorenz, über das nicht gesprochen wurde. Lücken, die sich für ihn nicht füllen ließen. Die größte klaffte um seinen Bruder Dieter. Er war verloren gegangen in den Wirren des Zweiten Weltkriegs. So hatten es die Eltern erzählt, die nach dem Krieg mit ihren Söhnen nach Kanada ausgewandert waren. Mit zwei von dreien, mit Rolf und Helmut. Der jüngste, Dieter, blieb verschwunden.

Mit 72 Jahren entschloss sich Helmut Lorenz, der im kanadischen St. Catharines lebt, die Lücken zu füllen. Er tippte die Daten seiner Familie in ein Internetportal für Ahnenforschung ein. Zur gleichen Zeit begann auch Mario Nitzsche in Deutschland, die Geschichte seiner Familie zu erforschen. Das Internet führte sie zusammen – sie waren Großcousins. Helmut Lorenz‘ Vater und Mario Nitzsches Großvater waren Brüder.

Schon ein paar Monate später stieg Helmut Lorenz mit seiner Frau Marylinn in ein Flugzeug und besuchte seine Verwandten im thüringischen Schmölln. Sein Großcousin Mario Nitzsche lebt dort im Elternhaus von Helmuts Vater. Als sich Helmut Lorenz nach ein paar Wochen im Sommer 2013 von seinem Cousin verabschiedete, bat er Mario Nitzsche, ihm zu helfen, den verlorenen Bruder zu finden. Der fand ihn tatsächlich, doch anders, als Helmut Lorenz gedacht hatte.

Zwei Jahre sind seitdem vergangen. Helmut Lorenz, 75, sitzt mit seinem Cousin in einem Lüneburger Wohnzimmer. Es gibt Butterkuchen und Kaffee. Es ist das Wohnzimmer von Carola Rudnick. Der Frau, die die Geschichte von Helmuts Bruder Dieter aufgeklärt hat. Carola Rudnick ist Historikerin und erforscht die Biografien von Opfern des sogenannten Euthanasie-Programms des Naziregimes.

Dieter Lorenz kam in ein Kinderheim

Erinnern kann sich Helmut Lorenz an den damals zweijährigen Bruder nicht mehr. Dieter war zwei Jahre nach Helmut geboren worden, am 26. Februar 1942 in Eindhoven. Die Eltern Anna und Erich Lorenz waren Anfang der Dreißigerjahre von Deutschland nach Holland gezogen. Der Vater Kaufmann, die Mutter Apothekerin, führten sie gemeinsam ein Werkzeuggeschäft. Als Erich Lorenz 1942 von der deutschen NS-Regierung als Soldat eingezogen wurde, musste sich seine Frau Anna allein um Familie und Geschäft kümmern.

Video:

Vielleicht war Anna Lorenz damit überfordert, vielleicht war ihr alles zu viel geworden. Jedenfalls gab sie den kleinen Dieter in Eindhoven in ein Kinderheim. Warum, weiß Helmut Lorenz nicht. Er hat nie mit ihr darüber gesprochen. Bis vor Kurzem wusste er nicht einmal, dass Dieter überhaupt in einem Heim gewesen war. Er ist sich sicher, dass die Eltern Dieter in dem Heim gut aufgehoben glaubten.

Die Mutter besuchte ihren Sohn regelmäßig, doch Anfang September 1944 waren auf einmal alle Kinder des Heims verschwunden. Niemand konnte ihr sagen, wo Dieter war. Das Heim war evakuiert worden, NSV-Jugendhilfe-Westaktion hieß der Grund: NSV – das ist die Abkürzung für „Nationalsozialistische Volkswohlfahrt„, zuständig unter anderem für „Jugendpflege“ und „Volksgesundheit“.

Über Umwege kam Dieter mit vier anderen Kindern in einem Flüchtlingskinderheim in Lüneburg, Niedersachsen, an. Er sprach wohl nur wenig, doch ein Mädchen, Rita, nannte ihn „Dieter“, und in einer winzigen Schachtel mit Habseligkeiten stand der Name „Lorenz“. So schlossen die Deutschen, die nicht wussten, wo und wer Dieters Eltern waren und ihn für einen Holländer hielten, auf den Namen „Dieter Lorenz“. Es war eine NSV-Helferin, die meinte, der kleine Junge gehöre in kein normales Kinderheim. Sondern in die „Kinderfachabteilung“ der örtlichen Psychiatrie.

Die Kinderfachabteilung war eine Tötungsanstalt

Insgesamt 31 solcher Einrichtungen hat es unter den Nationalsozialisten in ganz Deutschland gegeben. Anstalten, geschlossen und undurchsichtig, für die meisten Eltern aber ein Ort der Hoffnung. Weil sie glaubten, ihren Kindern würde dort geholfen. Kindern, die kleinwüchsig waren oder Probleme mit dem Sprechen hatten, an der typischen Kriegskrankheit Rachitis litten, sich schlecht konzentrieren konnten oder zu spät laufen lernten.

Mehr als eine Tarnbezeichnung für eine Tötungsanstalt war das Wort „Kinderfachabteilung“ aber nicht. Mindestens 5000 Kinder haben Ärzte und Krankenpfleger im Zuge des sogenannten Euthanasie-Programms der Nationalsozialisten getötet. Spätestens seit einer Ermächtigung Adolf Hitlers vom 1. September 1939 über einen „Gnadentod“ für Menschen mit Behinderungen galt dieser Mord als „Erlösung“. Die Waffe war eine Tablette: eine Überdosis des Schlafmittels Luminal.

Setze alles in Bewegung, um Dieter wiederzufinden

Erich Lorenz
in einem Brief an seine Frau Anna

Eines dieser 5000 getöteten Kinder ist Dieter Lorenz. Dass die „Volkswohlfahrt“ ihn von einem Heim für Flüchtlingskinder in eine „Kinderfachabteilung“ geschickt hatte, erfuhren seine Eltern erst, als es zu spät war.

„Setze alles in Bewegung, um Dieter wiederzufinden.“ Das schrieb Erich Lorenz seiner Frau Anna am 30. September 1944. Er hatte Fronturlaub beantragt, er wollte den verloren gegangenen Sohn suchen. Er bekam keinen Urlaub. Der Vater fand heraus, dass Dieters Gruppe den Bahnhof Hannover passiert haben musste. Danach verlor sich jede Spur des Zweijährigen. Vater Erich setzte weiter alles daran, ihn zu finden, Mutter Anna saß auf gepackten Koffern, ihn abzuholen – egal, wo.

Dieter wurde mit einer Überdosis Luminal ermordet

Was die Eltern nicht wussten, war der Gauleitung Düsseldorf bereits am 2. Dezember 1944 bekannt: dass es in der Lüneburger „Kinderfachabteilung“ einen Patienten namens Dieter Lorenz gab. Die Eltern wurden darüber nicht informiert. Erst im Januar 1945 erhielten Anna und Erich Lorenz eine Nachricht über ihren Sohn: Ein Kind namens Dieter Lorenz, das auf ihre Beschreibung passte, sei am 14. Dezember 1944 gestorben.

„Da Sie uns selbst mitteilten, dass Ihr Kind Dieter geistig wie körperlich minderwertig veranlagt war, müssen wir leider annehmen, dass es sich in diesem Fall um Ihr Kind handelt.“ Das schrieb die Sachbearbeiterin für Familienhilfe des Amtes für Volkswohlfahrt an Anna Lorenz am 25. Januar 1945. Anna Lorenz selbst hatte ihren Dieter als zwar geistig und körperlich ein wenig langsamer entwickelt, aber zufrieden und bei vollem Verstand beschrieben. Anna und Erich Lorenz weigerten sich zu glauben, dass der tote Junge aus Lüneburg ihr Sohn sei.

Leistet nichts. Zu schwach. Nicht einsatzfähig

der Lüneburger Heil- und Pflegeanstalt
Aus einer Krankenakte

„Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wurde Dieter durch die Gabe des Barbiturats Luminal ermordet. Dafür spricht, dass er bereits nach nur zwei Wochen Aufenthalt an einer der Krankheiten starb, die – anderen Fällen ähnlich – durch eine überdosierte Medikamentengabe provoziert wurden.“ Das schreibt Carola C. Rudnick im September 2015.

Die promovierte Historikerin hat ein Buch über Dieter Lorenz und weitere Opfer der Lüneburger „Heil- und Pflegeanstalt“ geschrieben, wie die Psychiatrie damals hieß. „Leistet nichts. Zu schwach. Nicht einsatzfähig“, zitiert der Titel eine Krankenakte. Seit drei Jahren forscht Rudnick an der „Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg, die auf dem 100 Jahre alten Gelände der einstigen Tötungsanstalt und heutigen Psychiatrischen Klinik liegt.

Eine Historikerin entdeckte seine Krankenakte

Es war vor gut einem Jahr, als das Telefon in Carola Rudnicks Büro klingelte und Mario Nitzsche nach dem Bruder seines Großcousins fragte. Ob sie etwas über Dieter Lorenz wisse? „Ich habe gerade seine Krankenakte vor mir liegen“, antwortete sie. Sie wundert sich noch heute über den Zufall, dass er genau in dem Moment anrief, als sie zum ersten Mal die Papiere zu Dieter Lorenz aus dem Landesarchiv Hannover durchblätterte.

Bis zu diesem Moment im Juni 2014 hatte Helmut Lorenz gehofft, sein Bruder würde eventuell doch noch leben. Seine Eltern hatten ihm und dem älteren Bruder Rolf stets erzählt, dass Dieter in den Wirren des Krieges verloren gegangen sei. Vermutlich, weil sie es selbst so glauben wollten. Weil sie sich nicht vorstellen konnten, warum ihr im September 1944 körperlich gesunder Junge im Dezember auf einmal eine „Hirnhautentzündung mit frischem Schub“ gehabt haben soll.

Bis in den Februar 1945 schrieb sich Anna Lorenz mit Max Bräuner, dem Direktor der Heil- und Pflegeanstalt in Lüneburg, bohrte immer wieder nach, wollte wissen, ob es sich wirklich um ihren Dieter handelte, der gestorben war. Irgendwann antwortete der Direktor nicht mehr.

Die Briefe hatten die Eltern all die Jahre aufbewahrt. „Vielleicht haben sie gehofft, dass ich irgendwann doch den Kreis schließen kann“, sagt Helmut Lorenz, als er am vergangenen Wochenende zum ersten Mal das Grab seines Bruders in Lüneburg besucht. Seine Frau Marylinn, seit 50 Jahren sind die beiden verheiratet, hatte Helmuts Vater Erich immer wieder auf die Familiengeschichte angesprochen. „Er hat nur wenig erzählt. Wir haben nie die ganze Wahrheit erfahren. Ich frage mich, warum. Das ist wahrscheinlich nicht nur eine Charakter-, sondern auch eine Generationenfrage.“

Helmut Lorenz hat ein wenig Erde rund um die Steinplatte mit dem Namen seines Bruders geschichtet und darin seinen Fußabdruck hinterlassen. Dieter Lorenz‘ Grab ist eines der wenigen noch existierenden der Lüneburger Kriegsgräberstätte, es wurde nie aufgelöst, obwohl es schon mehr als 70 Jahre alt ist. „Nun widerfährt ihm ein Stück Gerechtigkeit, dass er gefunden worden ist“, sagt der pensionierte Lehrer.

Dieter Lorenz wird nicht der Letzte sein, dessen Schicksal nach so vielen Jahrzehnten aufgeklärt wurde. Rund 100 Biografien hat Carola Rudnick bislang nachgezeichnet. Sie wird auch weiterhin Familien helfen, die Lücken in ihren Geschichten zu füllen.

Von 29.09.15
http://www.welt.de/vermischtes/article146986697/Die-Ahnenforschung-die-im-Nazi-Heim-endete.html

Pflegemutter hat ihre Pflegekinder misshandelt

Schwerter Pflegemutter wegen Misshandlung verurteilt

Von Patricia Prange
Das Gericht hatte keine Zweifel an den Aussagen der Kinder. Die 49-jährige Angeklage bestritt die Übergriffe.

Anfangs ging es den zwei Jungen (9 und 13) bei ihrer Pflegemutter sehr gut. Nichts deutete darauf hin, dass die Schwerterin zu Gewalttätigkeiten neigt. Dann begann die 49-jährige 2014 aber, ihre Pflegesöhne zu misshandeln – schlug sie, trat sie, stopfte ihnen dreckige Wäsche in den Mund. Am Montag wurde die Frau verurteilt.

Das Jugendschöffengericht in Hagen verurteilte die 49-jährige damalige Pflegemutter aus Schwerte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Ob es persönliche Probleme waren oder ob die gelernte Erzieherin plötzlich mit den beiden Jungen überfordert war, konnte das Gericht nur mutmaßen.

Das Hagener Jugendschöffengericht hatte den Fall bereits im Februar anverhandelt. Damals hatte die gelernte Erzieherin zu den Vorwürfen geschwiegen, die Jungen getreten, geschlagen und ihnen die schmutzigen Socken in die Münder gesteckt zu haben, weil sie sie vorher nicht weggeräumt hatten. Das Verfahren wurde bis Montag, 27. April, ausgesetzt, weil die Jungen als Zeugen geladen werden mussten.

Jungen weinen und zittern bei ihren Aussagen

Weinend und zitternd berichteten nun die Kinder von den schlimmen Ereignissen. Weil der Ältere bei den Englisch-Hausaufgaben Fehler gemacht hatte, schlug sie ihm mit dem Buch vor den Kopf. Immer mehr schockierende Details kamen dann ans Tageslicht. Oft durften die Brüder nicht zusammen spielen und bekamen Order, für sich in ihren Zimmern zu bleiben. Taten sie das nicht, trat die Pflegemutter sie in ihrem Jähzorn oder stellte dem Kleinen ein Bein, so dass er hinfiel.

„Sie hat mich gewürgt, weil ich nicht aufgeräumt hatte“

Am 13. April erreichte die Pein ihren Höhepunkt: „Sie hat mich gewürgt, weil ich nicht aufgeräumt hatte“, erzählte der Neunjährige und demonstrierte das, indem er sich an den Kragen seiner Jacke fasste und ganz fest die Hand um seinen Hals legte. Der 13-jährige alarmierte daraufhin seinen Vater per SMS.

Der 34-jährige übergab dem Gericht Ausdrucke des Gesprächsverlaufs. Darin hieß es: „Ich halte das nicht mehr aus. Sie hat ihn schon wieder geschlagen. Bitte hol die Polizei. Ich habe so Angst.“ Der Polizei erklärten die verstörten Jungen, sie wollten lieber ins Heim als bei der Schwerterin bleiben.

Gericht hat keine Zweifel

Die 49-jährige bestritt die Übergriffe. „Ich kann mir nicht erklären, wie die Jungen darauf gekommen sind.“ Das Gericht hatte jedoch keine Zweifel an den Aussagen der Kinder. „Kein Kind geht lieber zurück ins Heim, wenn es sich so eine Geschichte nur ausgedacht hat“, so das Fazit der Richterin.

28.04.2015 | 10:51 Uhr
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