„Ungläubige gehören getötet.“ IS-Gefährder jetzt freigesprochen

Wien

Angeblicher IS-Schläfer wurde freigesprochen
Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag gegen einen angeblichen IS-Schläfer verhandelt worden, der laut Anklage im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ einen Selbstmordanschlag am Westbahnhof durchführen hätte sollen.

APA
Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Zum Attentat sei es nicht gekommen, weil das Signal seines IS-Kontaktmannes ausblieb, hatte der Mann im Vorjahr dem Verfassungsschutz erklärt.Der Angeklagte – ein 27 Jahre alter Afghane, der 2015 über die Türkei nach Österreich gekommen war – wurde im Zweifel vom zentralen Vorwurf der Wiener Anklagebehörde freigesprochen. „Eine Mitgliedschaft beim IS und Anschlagspläne haben sich nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen“, stellte Richterin Claudia Bandion-Ortner am Ende fest. Der Mann wurde daher ausschließlich für mehrere gewalttätige Angriffe gegen verschiedene Justizwachebeamte – der Afghane dürfte ein äußerst problematischer Häftling sein, er wurde nach Handgreiflichkeiten, die sich auch gegen Mitinsassen richteten, immer wieder in andere Justizanstalten verlegt – zu 14 Monaten unbedingter Haft verlegt. Verteidiger Michael Dohr nahm das Urteil an, Staatsanwältin Viktoria Berente gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.Dass der Staatsanwaltschaft die Beweisführung zu den vermuteten Anschlagsplänen nicht glückte, lag möglicherweise auch daran, dass die Handy-Daten des Angeklagten nur ansatzweise ausgewertet werden konnte. Bei dem Afghanen war ein Smartphone sichergestellt worden, die darauf gespeicherten Daten waren allerdings großteils verschlüsselt. Weil der Verdächtige nicht bereit war, den PIN-Code und sonstige Informationen zu seinem Gerät preiszugeben, sei dieses einem sogenannten Chip Off-Verfahren unterzogen und dabei in seine Einzelteile zerlegt worden, berichtete ein Beamter vom Verfassungsschutz dem Schöffensenat. Ob am Gerät brisante Informationen – etwa Kontaktdaten einer möglichen IS-Verbindungsperson – gespeichert waren, ließ sich nicht klären. „Wir waren technisch nicht in der Lage, das Handy zu entschlüsseln. Die Technik ändert sich ständig“, sagte der Polizeibeamte.

Als das Gericht darauf die Beiziehung eines externen Sachverständigen andachte, um an sämtliche Daten zu kommen, machte der Beamte deutlich, dass das Smartphone den Entschlüsselungs-Versuch nicht unbeschadet überstanden hatte: „Nachher ist nichts mehr möglich.“ „Das gibt’s ja net“, entfuhr es der vorsitzenden Richterin. „Es wurde alles versucht, jetzt geht nix mehr“, erwiderte der Verfassungsschützer.

Der Angeklagte war erstmals strafrechtlich aufgefallen, als er im März 2018 vor dem provisorischen Parlamentsgebäude am Heldenplatz einen Polizisten attackierte. Als er zwei Wochen später am Westbahnhof ohne ersichtlichen Grund auf einen weiteren Polizisten losging, wurde er in seiner Asylunterkunft in Wien-Liesing festgenommen. Im August wurde er von Richterin Bandion-Ortner für die beiden Tätlichkeiten zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Anschließend outete sich der 27-Jährige als – vermeintlicher – IS-Schläfer und schilderte in mehreren Einvernahmen dem BVT und dem Wiener LVT seine Bomben-Pläne. Er wurde offensichtlich zunächst nicht ernst genommen. „Er hat mir nichts genannt, was sich konkretisieren hätte lassen. Er hat ein Schlagwort hingeworfen und hat sonst blockiert“, verriet der mit der Fallführung betraute Verfassungsschützer im Zeugenstand. Allerdings machte der Afghane deutlich, dass „Ungläubige“ getötet gehören. Das habe man ihm „beigebracht“. „Auch die Richterin bei meiner Hauptverhandlung war eine Ungläubige. Auch sie gehört getötet“, gab er niederschriftlich zu Protokoll, wobei er sich auf die Verhandlung vom August 2018 bezog.

Obwohl es sich bei der betreffenden Richterin um Bandion-Ortner und damit immerhin eine ehemalige Justizministerin handelte, erlangte diese von dieser Aussage keine Kenntnis. Das Protokoll wurde zwar der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die als tötungswürdig erachtete Bandion-Ortner jedoch nicht informiert. Was der 27-Jährige von ihr hielt, wurde ihr erst bekannt, nachdem die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der vom Angeklagten behaupteten Anschlagspläne zur Ansicht gelangte, dass dessen Angaben glaubwürdig waren und die Strafverfolgungsbehörde eine Anklage einbrachte. Der Akt landete erneut am Schreibtisch von Bandion-Ortner.

In der Verhandlung betonte nun Verteidiger Dohr, die Angaben seines Mandanten vor dem Verfassungsschutz wären nichts wert. Einerseits habe dieser sich „wichtig“ gemacht, andererseits habe er geglaubt, mit der falschen Behauptung, er sei ein IS-Bombenleger, seine drohende Abschiebung nach Afghanistan verhindern zu können. Dohr verwies auch auf ein psychiatrisches Gutachten, demzufolge der Angeklagte „nach Reibungsflächen sucht“ und sich wichtig mache, grundsätzlich aber zurechnungsfähig sei. „Die Suppe ist hier nicht ein mal dünn. Hier ist gar keine Suppe vorhanden“, betonte Dohr.

Von APA Red. Erstellt am 06. August 2019 (15:13)
https://www.bvz.at/in-ausland/wien-angeblicher-is-schlaefer-wurde-freigesprochen-wien-daesh-extremismus-is-terrorismus-urteil-157603361
Tags: Asylwerber – Flüchtling – Migration – Justiz – Gewalt – radikale Islamisierung – Radikalisierung

Verdacht – sexueller Missbrauch an unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

1.Artikel:

Niederösterreich

Missbrauchsvorwürfe in Kinderheim für minderjährige Flüchtlinge

Liebesnachrichten zwischen der Betreuerin und dem 13-Jährigem wurden auf dem Handy gefunden (Symbolfoto).

11Bilder
  • Liebesnachrichten zwischen der Betreuerin und dem 13-Jährigem wurden auf dem Handy gefunden (Symbolfoto).

Gegen eine Betreuerin eines Kinderheimes in NÖ werden von Kollegen Vorwürfe erhoben, sie hätte einen 13-Jährigen sexuell missbraucht. Die Heimleitung habe die Vorwürfe anschließend unter den Teppich gekehrt. Die Protokolle zu der Causa liegen den Bezirksblättern vor. Jetzt ermittelt das Landeskriminalamt NÖ. Alle Auszüge aus den Protokollen finden Sie als Faksimiles in der Bildergalerie.

NIEDERÖSTERREICH. Wieder steht das Asylwesen in Niederösterreich im Mittelpunkt des medialen Interesses. Es sind Vorwürfe, die schon des Öfteren im Raum standen, doch immer wieder aufs Neue erschüttern. Sexueller Missbrauch eines Minderjährigen. Und zwar in einem Kinderheim in Niederösterreich, in dem auch unbegleitete Flüchtlinge betreut werden. Im konkreten Fall kommt nicht nur der Missbrauch, sondern auch noch das Stillschweigen von Heimleitung und Zeugen erschwerend hinzu.

Massive Vorwürfe

Losgetreten wurde die Causa am 30. Dezember 2017. Mehrere Zeugen erhoben schwere Vorwürfe gegenüber einer Mitarbeiterin. Sie berichteten der Heimleitung von einer sexuellen Grenzüberschreitung zwischen einer Betreuerin des Kinderheimes und einem damals 13-jährigem Flüchtling aus Afghanistan. Kollegen hätten SMS mit Liebesbotschaften wie „Ich liebe dich“ und „Unsere Liebe darf nicht sein, wir müssen sie beenden“ auf dem Handy gefunden. Zwei jugendliche Heimbewohner gaben sogar zu Protokoll, sie hätten die Beiden „mehrmals alleine im Nachtdienstzimmer erwischt“ und der 13-Jährige hätte das Zimmer „mit offener Hose“ verlassen (siehe Faksimile).

„Privatermittlungen“

Die Heimleitung befragte alle Zeugen, ob sie sich in ihren Beobachtungen ganz sicher seien. Im Protokoll ist dazu vermerkt: „Die eindeutige Antwort aller: Ja!“ Daraufhin bat sie das Opfer und die mutmaßliche Täterin zu einem Gespräch. Die Beschuldigte gab darin zu, dass ihre „Beziehung über das professionelle Maß hinausginge, es aber nie zu einer sexuellen oder gar Liebesbeziehung kam.“ Vielmehr fühle sie sich dem 13-Jährigen mütterlich verbunden.
Auch der Jugendliche bestritt gegenüber der Heimleitung die Vorwürfe: „Sie sei „seine Bezugsperson“, die er „wie seine Mutter liebt“.
Aufgrund dessen beschloß die Heimleitung, ihrem „Gefühl“ zu folgen und den Vorwürfen keinen Glauben zu schenken.

Vorschriftswidrig

Anstatt wie an dieser Stelle vorschriftsmäßig üblich die Behörde darüber zu informieren, entschied die Heimleitung, die Anschuldigungen unter den Teppich zu kehren.
Diese Vorgehensweise führte allerdings zu Unmut und Unstimmigkeiten innerhalb des Betreuerteams. Auch Mobbing-Vorwürfe stehen im Raum. Als Konsequenz wurde ein Mitarbeiter gekündigt, eine Betreuerin befindet sich im Dauerkrankenstand und eine Dritte zitterte lange um ihren Job. Auch zwei minderjährige Bewohner des Heimes, die eine Aussage gegen die beschuldigte Mitarbeiterin machten, bekamen Probleme: „Die Jugendlichen bestätigten die Vorwürfe, hatten Beobachtungen und fühlen sich deshalb auch nicht wohl. BetreuerInnen wussten davon, stellten sie aber als Lügner dar (siehe Protokoll).“

Stillschweigen

Erst in der Vorwoche wurde die zuständige Behörde des Landes NÖ – eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe – über die Sachlage informiert. Es wurde ein sofortiges Kontaktverbot von Betreuerin und Jugendlichem erteilt.
Der umstrittene Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl veranlasste daraufhin sofort die Beurlaubung der Betreuerin und die Verlegung der Minderjährigen in andere Quartiere. Das Büro Waldhäusls bestätigt gegenüber den Bezirksblättern die Untersuchung, will aber zu den laufenden Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben. Für alle Beteiligten gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Der Ball liegt jetzt beim Landeskriminalamt NÖ. Es gilt zu klären, ob es sich um eine Intrige unter Kollegen oder einen tatsächlich stattgefundenen sexuellen Missbrauch handelt. Die Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts laufen.

2.Artikel:

Missbrauchsvorwürfe in Kinderheim für minderjährige Flüchtlinge

Gegen eine Betreuerin eines Kinderheimes in NÖ werden von Kollegen Vorwürfe erhoben, sie hätte einen 13-Jährigen sexuell missbraucht.

Wien/St.Pölten (OTS) – Die Heimleitung habe die Vorwürfe anschließend unter den Teppich gekehrt. Die Protokolle zu der Causa liegen den Bezirksblättern vor. Jetzt ermittelt das Landeskriminalamt NÖ. Alle Auszüge aus den Protokollen finden Sie als Faksimiles in der Bildergalerie.

NIEDERÖSTERREICH. Wieder steht das Asylwesen in Niederösterreich im Mittelpunkt des medialen Interesses. Es sind Vorwürfe, die schon des Öfteren im Raum standen, doch immer wieder aufs Neue erschüttern. Sexueller Missbrauch eines Minderjährigen. Und zwar in einem Kinderheim in Niederösterreich, in dem auch unbegleitete Flüchtlinge betreut werden. Im konkreten Fall kommt nicht nur der Missbrauch, sondern auch noch das Stillschweigen von Heimleitung und Zeugen erschwerend hinzu.

Massive Vorwürfe

Losgetreten wurde die Causa am 30. Dezember 2017. Mehrere Zeugen erhoben schwere Vorwürfe gegenüber einer Mitarbeiterin. Sie berichteten der Heimleitung von einer sexuellen Grenzüberschreitung zwischen einer Betreuerin des Kinderheimes und einem damals 13-jährigem Flüchtling aus Afghanistan. Kollegen hätten SMS mit Liebesbotschaften wie „Ich liebe dich“ und „Unsere Liebe darf nicht sein, wir müssen sie beenden“ auf dem Handy gefunden. Zwei jugendliche Heimbewohner gaben sogar zu Protokoll, sie hätten die Beiden „mehrmals alleine im Nachdienstzimmer erwischt“ und der 13-Jährige hätte das Zimmer „mit offener Hose“ verlassen (siehe Faksimile).

„Privatermittlungen“

Die Heimleitung befragte alle Zeugen, ob sie sich in ihren Beobachtungen ganz sicher seien. Im Protokoll ist dazu vermerkt: „Die eindeutige Antwort aller: Ja!“ Daraufhin bat sie das Opfer und die mutmaßliche Täterin zu einem Gespräch. Die Beschuldigte gab darin zu, dass ihre „Beziehung über das professionelle Maß hinausginge, es aber nie zu einer sexuellen oder gar Liebesbeziehung kam.“ Vielmehr fühle sie sich dem 13-Jährigen mütterlich verbunden.
Auch der Jugendliche bestritt gegenüber der Heimleitung die Vorwürfe: „Sie sei „seine Bezugsperson“, die er „wie seine Mutter liebt“.
Aufgrund dessen beschloß die Heimleitung, ihrem „Gefühl“ zu folgen und den Vorwürfen keinen Glauben zu schenken.

Vorschriftswidrig

Anstatt wie an dieser Stelle vorschriftsmäßig üblich die Behörde darüber zu informieren, entschied die Heimleitung, die Anschuldigungen unter den Teppich zu kehren.
Diese Vorgehensweise führte allerdings zu Unmut und Unstimmigkeiten innerhalb des Betreuerteams. Auch Mobbing-Vorwürfe stehen im Raum. Als Konsequenz wurde ein Mitarbeiter gekündigt, eine Betreuerin befindet sich im Dauerkrankenstand und eine Dritte zitterte lange um ihren Job. Auch zwei minderjährige Bewohner des Heimes, die eine Aussage gegen die beschuldigte Mitarbeiterin machten, bekamen Probleme: „Die Jugendlichen bestätigten die Vorwürfe, hatten Beobachtungen und fühlen sich deshalb auch nicht wohl. BetreuerInnen wussten davon, stellten sie aber als Lügner dar (siehe Protokoll).“

Stillschweigen

Erst in der Vorwoche wurde die zuständige Behörde des Landes NÖ – eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe – über die Sachlage informiert. Es wurde ein sofortiges Kontaktverbot von Betreuerin und Jugendlichem erteilt.
Der umstrittene Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl veranlasste daraufhin sofort die Beurlaubung der Betreuerin und die Verlegung der Minderjährigen in andere Quartiere. Das Büro Waldhäusls bestätigt gegenüber den Bezirksblättern die Untersuchung, will aber zu den laufenden Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben. Für alle Beteiligten gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Der Ball liegt jetzt beim Landeskriminalamt NÖ. Es gilt zu klären, ob es sich um eine Intrige unter Kollegen oder einen tatsächlich stattgefundenen sexuellen Missbrauch handelt. Die Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts laufen.

Zum Beitrag: meinbezirk.at/3477867
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Tags: Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung – Missbrauch mit dem Missbrauch
Mobbing – Gewalt weibliche Frauen – Pädo – Täterin

+++Messerattacke von Asylwerber auf SCHWANGERE – Ungeborenes tot+++

Ein Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes steht in Berlin, aufgenommen im Februar 2011. Foto: Wolfram Steinberg | Verwendung weltweit

Nach Attacke auf Schwangere stirbt Ungeborenes – Mann in U-Haft

Ein Besucher hat in einem Krankenhaus im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach mit einem Messer auf eine Schwangere eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt – das Ungeborene stirbt.

Bei einer Attacke auf eine schwangere Frau in einem Krankenhaus in Bad Kreuznach ist das Ungeborene so schwer verletzt worden, dass es kurze Zeit später gestorben ist. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Samstag in Mainz mitteilten, war die 25 Jahre alte Frau durch die Stiche am Freitagabend lebensbedrohlich verletzt worden und musste notoperiert werden. Ihr Zustand sei inzwischen stabil.

Mann in U-Haft

Der mutmaßliche Täter, ein 25 Jahre alter Asylbewerber aus Afghanistan, habe sich nach kurzer Flucht der Bundespolizei am Bahnhof von Bad Kreuznach gestellt. Er sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.

Die Frau habe mit dem mutmaßlichen Täter zunächst eine Auseinandersetzung gehabt, dann habe der Mann mehrmals auf sein Opfer eingestochen. Weitere Angaben zur Tat machten Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst nicht. Zu den Hintergründen sei derzeit nichts bekannt. Dem 25-Jährigen wird unter anderem versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

, (dpa/af)  © dpa

https://web.de/magazine/panorama/attacke-schwangere-stirbt-ungeborenes-u-haft-33512192
Tags: Flüchtling – Migration- asylum-seeker – knife attack of asylum on PREGNANT – Unborn dead – germany

3,5 Jahre Haft für Terror-Kommandeur d. HIG (Hezb-e Islami Gulbuddin)

Afghanistan – Hizb-i-Islami Gulbuddin HIG | Sharia Unveiled -> https://shariaunveiled.wordpress.com

1.Zitat:
Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG)

Die radikal-islamistische Rebellengruppe Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG) [Anmerkung: auch Hizb-i-Islami Gulbuddin] wird von Mujahed Gulbuddin Hikmatyar geführt (CRS 22.12.2015). Er war ein ehemaliger Verbündeter der USA im Kampf gegen die Besatzungstruppen der Sowjetunion in den 1980er Jahren. Die HIG wird als kleiner Akteur in den Kampfzonen Afghanistans gesehen (CRS 9.10.2014).
Sie ist über die Jahre für ihre Grausamkeit bekannt geworden, sodass sogar die Taliban sich von ihr abwendeten (BBC 2.9.2014).
Die Gruppe selbst ist ideologisch wie auch politisch mit al-Qaida und den Taliban verbündet. In der Vergangenheit kam es mit den Taliban jedoch zu Kämpfen um bestimmte Gebiete (CRS 9.10.2014).

BVwG, Entscheidungsdatum 31.10.2016, GZ: W140 1436436-1

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20161031_W140_1436436_1_00/BVWGT_20161031_W140_1436436_1_00.html

2.Artikel:

Terror in Afghanistan: 3,5 Jahre Gefängnis

©VOL.AT
Der Afghane war nach Ansicht der Richter zwischen 2002 und 2015 in Afghanistan ein Dorf-Kommandeur der islamistischen Terrororganisation HIG.

Daher wurde der unbescholtene 43-Jährige wegen des Verbrechens der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit gestern rechtskräftig.

Denn am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG), wurde am Dienstag der Strafberufung des Angeklagten keine Folge gegeben. Das teilte auf Anfrage der OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Bereits im September war am Obersten Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen worden. Damit war damals in Wien der erstinstanzliche Schuldspruch bestätigt worden.

Unverändert blieb somit in den beiden zweitinstanzlichen Verfahren an OLG und OGH das Urteil des Feldkircher Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger. Am Landesgericht Feldkirch war die erstinstanzliche Entscheidung im April getroffen worden. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die Richter stützten sich auf das Gutachten des deutschen Afghanistan-Experten Thomas Ruttig. Demnach sei die HIG eine terroristische Vereinigung gewesen, sagte Richter Mitteregger. Mitglieder der islamistischen HIG hätten in Afghanistan auch Bombenanschläge verübt, berichtete der Gutachter. Der angeklagte Asylwerber sagte, die HIG sei eine politische Partei. Verteidigerin Andrea Concin beantragte einen Freispruch.

Mit der Verfolgung von im Ausland von Ausländern verübten terroristischen Straftaten, komme Österreich internationalen Verpflichtungen nach, erläuterte Richter Mitteregger. Denn es solle niemand ungestraft in ein anderes Land flüchten können, der sich im Ausland einer Terrororganisation angeschlossen habe.

Von NEUE/Seff Dünser 7.11.2018 10:07 (Akt. 7.11.2018 11:58)

https://www.vol.at/terror-in-afghanistan-35-jahre-gefaengnis/5986913

3. Siehe auch älteren Artikel:
https://www.vol.at/vorarlberg-asylwerber-wegen-verbrechen-der-terroristischen-vereinigung-vor-gericht/5718095

4. Wikipedia

Hezb-e Islami Gulbuddin

Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Hezb-e Islami
حزب اسلامی گلبدین

Teilnehmer am Krieg in Afghanistan

Hezbi Islami.svg
Aktiv 1975–2016 (als Miliz)
1975 bis heute (als politische Partei)
Ideologie Islamismus [1]
Gruppen Muslime
Führer Gulbuddin Hekmatyar
Arbeitsgebiet Afghanistan
Größe 1.500–2.000 + [2]
Entstanden als Muslimische Jugend
Schlachten und Kriege Berg-Karabach-Krieg (1988–94) [3]
Afghanischer Bürgerkrieg (1992–96)
Afghanischer Bürgerkrieg (1996–2001)
Krieg in Afghanistan (2001 – heute)
Flagge Flagge von Hezbi Islami Gulbuddin.svg

Der Hezb-e-Islami Gulbuddin ( persisch : حزب اسلامی گلبدین ; abgekürzt HIG ), auch als Hezb-e-Islami [4] oder Hezb-i-Islami Afghanistan (HIA) [5] bezeichnet, ist eine afghanische politische Partei und ehemalige Miliz, gegründet und geleitet von Gulbuddin Hekmatyar .

Seit 1979, als Mulavi Younas Khalis sich mit Hekmatyar spaltete und seine eigene Gruppe gründete, war der verbleibende Teil der Hezb-e Islami, der immer noch von Hekmatyar geleitet wird, als „Hezb-e Islami Gulbuddin“ oder HIG bekannt.

Während des sowjetisch-afghanischen Krieges (1979–1989) wurde Hezb-e Islami Gulbuddin von den antisowjetischen Streitkräften durch den pakistanischen Inter-Services Intelligence (ISI) gut finanziert. Mitte der 1990er Jahre wurde der HIG durch den Aufstieg der Taliban „von der afghanischen Politik ausgeschlossen“.

Nach dem Krieg in Afghanistan nach 2001 trat HIG erneut als aggressive militante Gruppe auf und forderte die Verantwortung für viele blutige Angriffe auf die Koalitionsstreitkräfte und die Verwaltung von Präsident Hamid Karzai . [5] Seine Kampfstärke wurde „manchmal auf Tausende geschätzt“. [6] Die Gruppe unterzeichnete 2016 einen Friedensvertrag mit der Ghani-Regierung .

Link – Quelle: wikipedia -Google translate link
Tags: Kriegsflüchtlinge -Terror – Gewalt –

Keine Abschiebung bei Straftäter mit Strafrahmen unter 3 Jahre

Urteil gefallen

Kriminelle Asylwerber können nun abgeschoben werden

Einbrecher

Einbrecher bei der „Arbeit“ (Symbolfoto) (Foto: Fotolia)

Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 8. März festgehalten, dass bei kriminellen Asylwerbern sehr wohl zwischen Vergehen und Verbrechen (wie Raub, Vergewaltigung) differenziert werden darf.

Das hat weitreichende Folgen – betroffen sind subsidiär Schutzsuchende etwa aus Afrika oder Afghanistan. (Anm,: das sind keine anerkannten Flüchtlinge, aber ihnen droht bei Abschiebung Folter oder Todesstrafe im Herkunftsland.):

Begehen diese in Österreich ein Verbrechen (Strafrahmen: drei Jahre Haft und darüber), dürfen sie nun laut Höchstgericht abgeschoben werden.
Jurist Gottfried Forsthuber: „Diese Entscheidung bringt mehr Gerechtigkeit.“

Tags: Asylwerber – Straftäter – Justiz – Asylwerber – Flüchtling – Strafgesetz – Prozess – Verwaltungsgericht – Delikt – österreichische Gesetze – Gewalt – Staatsanwaltschaft