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Der Fall ist von 1993 und das Stift hatsofort reagiert. Aber Hetze gegen die Kirche geht immer, das haben die Nazis auch schon gewusst…
Michael Tfirst vor einer Stunde
Bei diesem Fall geht es darum, dass es sich um „Vertuschung“ handelt, da die Sache nicht ordnungsgemäß angezeigt wurde, um in Folge künftige Missbrauchsopfer zu vermeiden.
So wie es aussieht, hat er weiter missbraucht und, denn dei deutsche Staatsanwaltschaft hat diesen Fall zur endgültigen und einmal ordentlichen Aufklärung an Österreich zurückgeschickt, da sie gerade an diesem Fall mit neueren Opfern arbeitet.
Also, ANFANG JUNI 2017 machte die Staatsanwaltschaft in Deutschland bei der österreichischen Staatsanwaltschaft eine Anzeige, dass da sexueller Missbrauch „klosterintern“ geregelt wurde.
Wenn es nur bei diesem Fall geblieben wäre: Und was ist ENDE JUNI 2017?
Am 29.6.2017 hat die deutsche Staatsanwaltschaft wieder in einem anderen Fall und wegen schweren sexuellen Missbrauchs in mehr als hundert Fällen, Anklage erhoben. Diese Ermittlungen sind laut österreichischer Staatanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt worden. Plötzlich taucht jetzt ein Sachverständigengutachten auf, das dem klerikalen Missbrauchstäter verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Was wird da seitens der Kirche und des Staates Österreich gespielt?
Echt grauslich ist das Ganze!
MfG
Michael Tfirst
Michael Tfirst vor 2 Stunden
Was mich verwundert ist, dass da nie der Deutsche Orden erwähnt wird, der ja auch involviert ist. Kardinal Schönborn ist seit ewigen Zeiten der Ordenskaplan des Deutschen Ordens. Diesbezüglich machte ich schon im Juni 2017 eine Anzeige, denn 14 Jahre lang hatte jener Priester eine Haushälterin, die vom Deutschen Orden (Hort des goldenen Vlieses) entlohnt wurde und deren Sohn er missbrauchte.
Am 20.9. 2017 zeigte ich zusätzlich Schönbornsprecher Dr. jur. Prüller an, weil er am 20.9. im ORF verkünden ließ, dass es EINE PFLICHT ZUR ANZEIGE NICHT GEBE und wenn ein Opfer das nicht will, müssen wir diesem Wunsch nachkommen.
Foto: /Kirchenpriviligien.at/Abdruck honorarfrei Der Kardinalschlitten wird bei Protesten gegen Missbrauchsfälle verwendet
Plattform fordert vollkommene Aufklärung des Falls aus dem Jahr 1993.
Die „vollständige Aufklärung und eine angemessene Entschädigung des Opfers“ fordert die Plattform „Betroffene Kirchlicher Gewalt“ in der Causa eines Missbrauchsfalls aus dem Jahr 1993 im Stift Klosterneuburg. Dazu soll heute, Freitag, ab 13 Uhr eine Demonstration am Rathausplatz in Klosterneuburg vor der Gemeinderatssitzung stattfinden.“Obwohl so viele Fakten am Tisch liegen, mauert und vertuscht die Kirche und entzieht sich ihrer Verantwortung“, meint Sepp Rothwangel, Obmann der Plattform. Man mutmaßt Ungereimtheiten in der Causa. Das Stift solle die Verbrechen anzeigen und den Betroffenen Entschädigungen zahlen. Laut Rothwangel gebe es die Tendenz, „wenn so etwas passiert, dass es unter den Teppich gekehrt wird, um den Anschein zu wahren.“ Er geht davon aus, dass es rund um den Fall noch weitere Opfer gibt.
Auch der Gemeinderat der Stadt Klosterneuburg wird aufgefordert, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Gemeinderätin Teresa Arrieta, Obfrau der Bürgerliste PUK, verlangt in einem offenen Brief, dass der Propst die Widersprüche aufklären möge und sich der Gemeinderat zur moralischen Verantwortung des Stifts äußern solle. Vorgeworfen wird Propst Backovsky, dass er den Täter gedeckt und dessen berufliches Weiterkommen in Deutschland als Pfarrer gefördert habe. „Die Widersprüche zwischen dem, was das Stift, und dem, was die Mitbrüder erzählt haben, klaffen auseinander. Es ist die Pflicht des Gemeinderats – im Interesse des Ansehens der Stadt – sich mit dem Probst auseinanderzusetzen“, sagt Arrieta. Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP) möchte keine Stellungnahme abgeben.
Opferschutz
Im Stift Klosterneuburg habe man nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls von 1993 alles getan, um der Sache nachzugehen, meinte dazu Sprecher Walter Hanzmann am Donnerstag. Alte Protokolle wurden ausgehoben, aus denen hervorging, dass der damalige, 1997 verstorbene Propst Gebhard Koberger unmittelbar reagiert und den betreffenden Augustiner-Chorherren suspendiert hatte.
Hanzmann verwies unter Hinweis auf ein Sechs-Augen-Gespräch auf den Aspekt des Opferschutzes, der nun verletzt werden könnte: Mutter und Sohn wollen unbedingt anonym bleiben, hätten jetzt aber Sorge, dass ihre Namen bekannt würden. Die Dame habe ihm versichert, dass sie 1993 den Schutz ihres Kindes sicherstellen wollte, was nach ihrem Gespräch mit Koberger und dem ebenfalls verstorbenen Dechant durch die Entfernung des Geistlichen aus dem Kloster geschehen sei. Sie habe den Fall aber – ebenfalls zum Schutz des Buben – nicht anzeigen wollen.
(kurier) Erstellt am
Stift Klosterneuburg gibt Missbrauch zu
Stift Klosterneuburg bestätigte Missbrauchsfall aus 1993
Gender-Mainstreaming oder eine gesunde Familienpolitik unterscheidet sich von expliziter „Frauenpolitik“ dadurch, dass beide Geschlechter gleichermaßen einbezogen werden sollen.
Ist dies nicht der Fall, spricht man von reiner Frauenpolitik oder auch Genderwahn ! Ein Frauenministerium ohne einen Männerminister als Gegenpol stellt eine Hetze gegen Männer und Väter da, siehe auch Feminismus.
Frauenpolitik Feminismus oder eine vernünftige Familienpolitik?
Admin Familie Familienrecht Österreich Deutschland – Family law austria germany, 27-8-2017 Tags: Feminismus Frauenpolitik Nein – Justizopfer – Danke! Familienpolitik Österreich Deutschland austria Männer Hetze Genderwahn Frauenministerium Gender Mainstream Väter Minister Politik Familie – Was ist Frauenpolitik – vernünftige Familienpolitik – Familie Familienrecht wordpress blog – Vaterlose Gesellschaft
Entführtes Mädchen aus dem Strohgäu – Gericht übergibt Lara wieder an die Mutter
Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht.Foto: privat
Ein polnisches Gericht hat überraschend entschieden, dass die siebenjährige Lara vorläufig bei ihrer polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die das Mädchen vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt hat.
Der Vater ist verzweifelt.
Ditzingen/Legnica – Überraschende Wende in der Familientragödie um die siebenjährige Lara aus dem Strohgäu: Ein Amtsgericht im niederschlesischen Legnica (Liegnitz) hat am Freitag entschieden, dass das Mädchen vorläufig bei der polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die Lara vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt und nach Polen verschleppt hat. Für Thomas Karzelek, Laras deutschen Vater, ist die Entscheidung ein unerwarteter Rückschlag bei seinem verzweifelten Versuch, seine Tochter zurück in ihr Heimatland zu bringen. „Das ist ein klarer Affront, und die Richter haben mich dabei nicht einmal angehört“, klagt der 46-Jährige.
Das Gericht in Legnica hebelt mit seiner Entscheidung einen Beschluss des Ludwigsburger Amtsgerichts aus, das dem Vater schon vor Jahren das alleinige Sorgerecht für Lara übertragen hat. Was für Joanna S., Laras Mutter, vor zweieinhalb Jahren ein Grund war, Lara gewaltsam nach Polen zu verschleppen.Als die Polizei vor zwei Wochen das Versteck in Legnica ausfindig machte, kam die Siebenjährige zunächst in ein Kinderhaus, wo der Vater sie immerhin täglich besuchen durfte.
Im Moment darf der Vater seine Tochter nicht sehen
Ob Thomas Karzelek auch in Zukunft ein Umgangsrecht erhält, ist unklar. Er wisse derzeit nicht, wo Lara sei, sagt er. Mehrfach habe er in den vergangenen Tagen versucht, Kontakt zu Joanna S. aufzunehmen, doch diese nehme das Telefon nicht ab. Das Gericht hat angeordnet, dass Joanna S. mit ihrer Tochter Legnica nicht verlassen darf. Außerdem wurde ein Verfahrenspfleger bestellt, der die Mutter beaufsichtigen soll.
Das polnische Amtsgericht begründet die umstrittene Entscheidung, das Kind in die Obhut der Mutter – und damit in die Hände einer verurteilten Entführerin – zu geben, mit einem neuen psychologischen Gutachten. Dieses belege, dass Lara Angst vor ihrem Vater und die Bindung zu ihm verloren habe. Der 46-Jährige hat vor einigen Tagen selbst eingeräumt, dass die erste Begegnung mit seiner Tochter in dem Kinderhaus schwierig gewesen sei. Nach der langen Phase der Trennung sei Lara anfangs vor ihm weggelaufen, habe ihn nicht sehen wollen. Doch schon nach wenigen Tagen, erzählt Karzelek, habe sich die Beziehung normalisiert. Lara habe sich an frühere Zeiten in Deutschland erinnert, habe ihn umarmt, gelacht und sich auf die Treffen mit ihm gefreut.
Ein weiteres, noch aktuelleres Gutachten einer anderen polnischen Psychologin bestätigt dies. Lara habe sich bei den Besuchen ihres Vaters ungezwungen verhalten, gerne mit ihm gespielt und körperlichen Kontakt gesucht, heißt es in der Beurteilung, die dieser Zeitung in Form einer beglaubigten Übersetzung vorliegt. „Die gesammelten Beobachtungen weisen eindeutig darauf hin, dass eine konstruktive Beziehung zwischen Vater und Kind wieder aufgebaut werden kann. Dieser Prozess hat grundsätzlich bereits begonnen.“
Das polnische Justizministerium hofft, dass die Mediation gelingt
Doch diese Entwicklung ist nun wieder gestoppt, weil Lara erneut von ihrem Vater getrennt wurde. Das polnische Justizministerium, das sich intensiv mit dem Fall beschäftigt, betont, dass es sich um einen vorläufigen Beschluss handle. Endgültig entschieden werde über Laras Zukunft nach einem Mediationsprozess, der in dieser Woche beginnen soll und sich voraussichtlich über mehrere Tage erstrecken wird.
Im Verlauf dieses Verfahrens sollen Thomas Karzelek und Joanna S. erstmals seit der Entführung direkt miteinander sprechen, unterstützt von zwei professionellen Mediatoren. Das Ziel ist, dass beide Seiten eine Übereinkunft finden, die im Anschluss schriftlich fixiert wird und möglichst bindend sein soll. „Ich bin nach wie vor optimistisch, dass dies gelingt“, sagt Kamila Zagórska, die für den Fall zuständige Abteilungsleiterin des Justizministeriums. Thomas Karzelek indes ist skeptisch. „Die Mutter ist offensichtlich nur auf Eskalation aus, was ist das für eine Grundlage für eine Mediation“, fragt er.
Kritik an den polnischen Behörden – Die polnische Polizei u. Justiz schützt die narzisstische Täterin . . .
Video:
Vater Thomas Karzelek u. seine Familie sind erschüttert.
Das Haager Kindesentführungs-übereinkommen (HKÜ) wurde von Polen am 1. Februar 1993, BGBl. 1994 II 1432 ratifiziert.
Polen hat das Europäisches Sorgerechts übereinkommen
(ESÜ) am 1. März 1996 im BGBl. 1996 II 541 verankert.
Tags: Hallo Deutschland 4-5-2017 Familienrecht Familie Thomas Karzelek -HKÜ- Brüssel IIa – Internationaler Haftbefehl – SOS Kindesentführung – Vater – Väter – Narzissmus – Haager Kindesentführungsübereinkommen – binationale Ehe Paare – GEWALT – Kindesmissbrauch – Selbstjustiz – Kindeswohlgefährdung – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – SOS Kindesentführung
Entführtes Mädchen aus dem Strohgäu Lara ist gefunden!
Das Mädchen war 2014 von seiner Mutter entführt worden. Jetzt hat die polnische Polizei das Kind aufgespürt – in einer heruntergekommenen Wohnung in Legnica. Die verzweifelte Suche des Vaters hat ein Ende, aber am Ziel ist er noch nicht.
6 BilderEin aktuelles Foto von Lara im Kinderhaus in Legnica. Nun wurde sie gefunden. Foto: privat
Ditzingen – Die vor zweieinhalb Jahren in Ditzingen entführte Lara ist in Sicherheit. Wie Thomas Karzelek, der Vater des Kindes, berichtet, hat die polnische Polizei in der vergangenen Woche das Versteck ausfindig gemacht, in dem die Siebenjährige mit ihrer polnischen Großmutter gelebt hat, es handelt sich um eine rund 25 Quadratmeter große Wohnung in der Innenstadt von Legnica in Niederschlesien. Die Oma und auch die Mutter Laras, die das Kind im Oktober 2014 verschleppt hatte, seien vorübergehend festgenommen worden. Lara befinde sich seit Donnerstag in einem Kinderhaus in Legnica und werde dort psychologisch betreut.
Am Freitag, so Karzelek, habe er seine Tochter das erste Mal seit der Entführung gesehen. „Ich habe geweint wie ein kleines Kind“, sagt der 46-Jährige. Sein Ziel sei, Lara so schnell wie möglich zurück nach Deutschland zu bringen. Zunächst gehe es aber darum, dass seine Tochter sich sicher fühle und ihr Misstrauen ablege. „Man merkt deutlich, dass all das Spuren bei ihr hinterlassen hat – und dass sie sich in der langen Zeit auch von mir entfremdet hat.“ Drei Mal habe er Lara seit Freitag besuchen dürfen. Anfangs habe sie jeden Augenkontakt vermieden, sei vor ihm weggelaufen, habe sich dann aber zunehmend geöffnet. Beim dritten Besuch habe sie ihn zum ersten Mal umarmt und gelacht. „Man kann diese große Mauer in ihrem kleinen Köpfchen förmlich spüren“, erzählt Thomas Karzelek. „Aber wenn diese Mauer langsam bröckelt, wird sie ihr Vertrauen wieder finden – da bin ich mir sicher.“
Der Vater erhält das Sorgerecht, die Mutter greift zur Gewalt
Was genau das Mädchen in den vergangenen Jahren durchlebt hat und wie Lara das alles verarbeiten wird – noch weiß es niemand. Aufgewachsen ist Lara im Strohgäu. Als sie zwei Jahre alt war, trennten sich ihre Eltern, Thomas Karzelek, Informatiker, und Joanna S., eine polnische Juristin.
Im Dezember 2013 verschleppte Joanna S. das Kind zum ersten Mal nach Polen, doch dem Vater gelang es, Lara in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zurück nach Deutschland zu holen.
Als Thomas Karzelek das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, greift die Mutter zu Gewalt. Mit einem noch unbekannten Komplizen und unter Einsatz von Pfefferspray überfällt sie am 2. Oktober 2014 die neue Lebensgefährtin Karzeleks, als sie Lara in Ditzingen in den Kindergarten bringen will.
Schon früh vermutet die deutsche Polizei, dass Joanna S. mit Lara erneut nach Polen geflohen ist und dort ihrer eigenen Mutter, also Laras Oma, den Auftrag erteilt hat, das Kind zu verstecken – denn die 68-Jährige tauchte kurz nach der Entführung unter. Nach Joanna S. wird mit internationalem Haftbefehl gesucht, schließlich stellt sie sich den deutschen Behörden. Vor Gericht sagt sie nur, sie wisse nicht, wo ihre Tochter sei.
Im Herbst 2015 wird Joanna S. in Stuttgart zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt,im vergangenen Jahr nach Polen überstellt, wo sie recht bald auf Bewährung frei gelassen wird. Von Lara fehlt weiterhin jede Spur.
In letzter Sekunde läuft nochmal alles schief, doch dann gibt die Mutter auf
Bis zum vergangenen Montag – und fast wäre dann trotzdem noch alles schief gelaufen. Wie die polnischen Behörden das Versteck aufgespürt haben, ist noch unbekannt, auch Thomas Karzelek weiß es nicht. „Eine Vermutung ist, dass die Polizei die Mutter verfolgt hat, als sie zu der Wohnung gefahren ist“, sagt der 46-Jährige. Fakt ist: Am Montag um 16.30 Uhr erfährt Karzelek, der nach der Entführung von Schwieberdingen in die Nähe der polnischen Grenze umgezogen ist, dass Lara gefunden wurde.
Sofort bricht er auf nach Legnica, doch als er am Dienstagmorgen von der Polizei zu dem Versteck geführt wird, ist nur noch die Großmutter da, Lara ist erneut verschwunden. Offenbar hatte die Mutter die letzte Chance genutzt, das Kind abgeholt und in ein neues Versteck gebracht. „Entgegen der Anordnung der Staatsanwaltschaft hat es die Polizei versäumt, die Wohnung nachts zu bewachen“, sagt Karzelek, der die polnischen Behörden seit geraumer Zeit verdächtigt, bei der Suche nach Lara nur halbherzig zu agieren. „Polen ist ein konservatives Land“, sagt er. „Die Meinung, dass ein Kind zur Mutter und nicht zum Vater gehört, ist dort weit verbreitet.“
Doch irgendwann im Verlauf des Mittwochs muss Joanna S. eingesehen haben, dass sie keine Chance mehr hat. Am Donnerstag übergibt sie Lara den Behörden – ihr droht nun ein weiterer Prozess, ebenso wie der Großmutter, die bereits gestanden haben soll, Lara zweieinhalb Jahre lang versteckt zu haben. Das Auswärtige Amt in Berlin wollte am Dienstag keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben, Joanna S. war telefonisch nicht zu erreichen, ihr Anwalt hat sich bislang nie öffentlich geäußert.
Harte Kritik an den polnischen Behörden
Dieter Hezel, Fachanwalt für Familienrecht aus Schwieberdingen, betreut Thomas Karzelek juristisch. Er sagt, er sehe gute Chancen, dass Lara bald zurück in ihr Heimatland könne. Juristisch sei der Fall klar: „Der Vater hat das alleinige Sorgerecht.“ Dies sei auch für die polnischen Behörden bindend, auch wenn diese mitunter „recht zäh agieren“ würden. Auch Hezel übt deutliche Kritik. Die Polen seien in diesem Fall nie mit dem notwendigen Engagement tätig geworden. „Wären sie ihrer Verpflichtung nachgekommen, wäre Lara längst wieder in Deutschland.“
Thomas Karzelek versucht derzeit, über seinen Anwalt ein Kontaktverbot zu erwirken. Der Vater will erreichen, dass die Mutter das Kind zumindest vorläufig nicht besuchen darf, um jede Gefahr einer weiteren Entführung im Keim zu ersticken.
Langfristig, sagt Hezel, sei sein Mandant aber durchaus kompromissbereit. „Er hat immer betont, dass er es für wichtig hält, dass Lara auch Kontakt zur Mutter hat. Nur die Mutter war stur und hat schon früh gedroht, dass der Vater Lara nie wieder bekomme.“ Ob auf dieser schwierigen Basis noch eine Verständigung möglich sie, müsse man sehen. „Meinem Mandaten fehlt gerade etwas das Vertrauen.“
Die Oma hat das Kind versteckt – aber wer hat ihr dabei geholfen?
Aufgeklärt werden muss nun auch, wie es einer älteren Dame möglich war, derart lange mit einem Kind unterzutauchen, und wer ihr dabei geholfen hat. Thomas Karzelek hat ein Video von dem Versteck angefertigt. Es zeigt eine heruntergekommene, kleine Wohnung, einen Holztisch, zwei Stühle, zwei kleine Kommoden, auf dem Boden nur eine einzige Matratze, im Nebenzimmer stehen Tüten mit Handtüchern und Hygieneartikeln, im offenen Regal liegt etwas Kleidung. Acht Monate soll Lara hier verbracht haben. Ein Nachbar soll der Polizei erzählt haben, er habe das Mädchen selten gesehen, aber häufiger weinen gehört. Davor soll sich die Großmutter mit dem Kind bei Danzig und in Stettin aufgehalten haben. Eine Schule hat Lara in dieser Zeit nie besucht. Ob sie je bei einem Arzt war, ob und inwieweit sie überhaupt Kontakt zur Außenwelt hatte, ist ebenfalls unklar.
Thomas Karzelek muss derweil noch ein anderes Problem lösen. Unzählige Male ist er in den vergangenen Jahren nach Polen gependelt, um auf eigene Faust nach Lara zu suchen. Zeitweise hatte er Detektive und mehrere Anwälte engagiert, er hat Petitionen geschrieben, den Verein SOS Kindesentführung ins Leben gerufen, verschiedene Institutionen um Hilfe ersucht, darunter das Auswärtige Amt.
All dies hat viel Geld gekostet, weshalb er auf seiner Facebook-Seite um Spendenbittet.
Seit er dort bekannt gab, dass Lara gefunden wurde, erhält er viel Zuspruch, in deutscher und in polnischer Sprache. Hunderte Menschen haben sich bei dem Vater gemeldet und ihm gratuliert. Der 46-Jährige hat inzwischen eine Wohnung in Legnica gemietet. „Ich bleibe so lange hier, bis ich Lara mitnehmen kann.“ Er hoffe, mit seiner Tochter bald ein normales Leben führen zu dürfen
Bitte leisten Sie dafür einen Beitrag über unser Vereinskonto:
Stichwort: „Lara kehrt heim“
Berliner Sparkasse
BIC: BELADEBEXXX
IBAN: DE43 1005 0000 0190 5606 30
Oder per PAYPAL: info@sos-childabduction.eu
Ein Kind wird als Trophäe zur andauernden Erniedrigung der ausländischen Kindesmutter instrumentalisiert. Es gibt seitens der deutschen Behörden auffallende Parallelen zu den Fällen Marinella Colombo und Beata Pokrzeptowicz. Die Kinder gehören nach Deutschland – basta! Der Stärkere braucht keinen Rechtsstaat.
Meines Erachtens ist das Verbot der Puppe „Cayla“ in Deutschland äußerst fragwürdig.
Die Puppe alleine kann garnichts. Die Verbindung mit dem Internet muss bewusst eingerichtet werden. Die Bluetoothverbindung ist eine gewollte Verbindung, genauso wie die Freisprechfunktion mit Bluetooth eines Autoradio. Man unterstellt der Firma, man könnte mit den gesprochen Worten Datenmissbrauch betreiben und durch die gesprochenen Worte des Kindes gezielt – Werbeemails verschicken? Diese Unterstellung würde im Prinzip dann auf jeden Hoster einer Cloud ebenso zutreffen. Meines Erachtens ist so etwas sehr weit hergeholt.
Änlich funktioniert ja auch Alexa, von Amazon, wobei hier das Mikrofon nicht ständig mithört, sondern erst nach der Spracheingabe „Alexa“ aktiviert wird.
Admin Familie u. Familienrecht, 18-2-2016
Artikel:
Spionage-Gefahr – Behörde warnt vor Lausch-Puppe Cayla und rät zum Entsorgen
– Puppe „Cayla“ kann zur Spionage genutzt werden, wie ein Jura-Student herausfand. – Die Bundesnetzagentur hat die Puppe verboten – Besitzern drohen Strafen! – Die Agentur rät Eltern, die Puppe zu zerstören. Berlin. „Cayla“ kann viele Dinge. Man kann sich mit ihr unterhalten, mit ihr spielen, und sogar Fragen stellen kann man ihr. „Fantastisch, was sie alles weiß“, heißt es dazu auf der Internetseite des Herstellers Vivid. Doch hinter dem niedlich dreinschauenden Gesicht der Puppe verbirgt sich etwas, das zur Gefahr im Kinderzimmer werden könnte.
So soll „Cayla“ weitaus mehr wissen, als es auf den ersten Blick scheint. Denn bei der Puppe handelt es sich um eine Sendeanlage, die als Spielzeug getarnt ist, wie Jura-Student Stefan Hessel von der Universität des Saarlandes herausgefunden hat. Sie könne zur Spionage eingesetzt werden, heißt es in einer Mitteilung.
Caylas Mikrofon ist extern steuerbar
Das Problem ist, dass Fremde auf das Mikrofon zugreifen können. „Jedes bluetoothfähige Gerät in Reichweite von etwa zehn Metern kann eine Verbindung zu ihr aufbauen und Lautsprecher und Mikrofon nutzen. In einem Versuch hatte ich auch über mehrere Wände hindurch auf die Puppe Zugriff. Es fehlt an eingebauten Sicherungen“, sagt Hessel.
Zudem sei das in einer Halskette verbaute Licht, das das Aktivieren des Mikros anzeigen soll, ganz einfach mittels App auszuschalten. „Aus technischer Sicht ist es also möglich, auf das Mikrofon zuzugreifen, ohne dass dies angezeigt wird“, schildert Hessel weiter. Fremden sei es somit möglich, Kinder abzuhören und sogar Kontakt zu ihnen aufzunehmen.
Besitz der Puppe strafbar
Laut §90 des Telekommunikationsgesetzes ist das untersagt. Hessel wandte sich bereits an die Bundesnetzagentur, die die Puppe für verboten erklärt hat. Eltern sollten „Cayla“ sofort vernichten, um sich nicht strafbar zu machen, rät die Behörde. Im schlimmsten Fall drohe eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“.
Auf Nachfrage beim Hersteller Vivid hieß es, dass den betreffenden Kunden so schnell wie möglich weitere Informationen darüber zukommen werden, wie sie mit der Puppe umzugehen haben.
Familienpolitische Zukunft – Doppelresidenz Wechselmodell – für jeden Vater und Mutter
Die Zukunft für jeden Vater und Mutter ist die Doppelresidenz bzw. das Wechselmodell.
Artikel:
Scheidung Kinder brauchen beide Eltern – zu gleichen Teilen
Wechselmodell oder Residenzmodell? SZ-Leser treten unisono für „shared parenting“ ein. Studien in Skandinavien und Australien hätten durchweg positive Ergebnisse gezeitigt.
Familienpolitisches Mittelalter
„Zuhause im Plural“ vom 12./13. März: Warum muss sich ein Elternteil bei einer Trennung auch von seinem(n) Kind(ern) verabschieden? Die Reduktion auf ein Besuchs- beziehungsweise Umgangsrecht und die mit dem Residenzmodell zusammenhängenden ökonomischen Umstände bieten viel mehr Konfliktpotenzial als das Wechselmodell. Kinder aber brauchen vor allem Frieden zwischen den Eltern. Und sie haben das Recht auf den paritätischen Einfluss beider Eltern. Die derzeitige Rechtsprechung verletzt sowohl die Gleichstellung von Mann und Frau als auch die Gleichbehandlung ehelicher und nicht ehelicher Kinder. Sie ist wirklichkeitsfremd, uneinheitlich und willkürlich. Es bedarf einer Reform, die der Europarat zu Recht angemahnt hat. Die Lebenswirklichkeit muss endlich auch in der Familienpolitik ihren Niederschlag finden. Wenn wir eine Frauenquote in den Chefetagen durchsetzen wollen, können wir nicht familienpolitisch im Mittelalter leben. Emanzipation ist keine Einbahnstraße.
Dr. Mathias Jancke, Pinneberg
Familie als System sehen
Heribert Prantl formuliert bereits in der Überschrift „Familie nach Trennung“, was die momentan in Deutschland herrschende Familienpolitik nicht würdigt: Das System Familie und die daraus resultierenden Beziehungen gelten lebenslang, also auch über die Trennung hinaus. Wenn wir Familie systemisch verstehen, können wir die in Deutschland propagierten Vorbehalte gegenüber „shared parenting“ – der gleichberechtigten Betreuung der Kinder durch beide Eltern nach einer Trennung – nicht nachvollziehen. In Skandinavien, Belgien, Australien und vielen anderen westlichen Ländern wurde nachgewiesen, dass es Kindern durch shared parenting wesentlich besser geht als Kindern im Residenzmodell. So viel zum Thema Kindeswohl. Bei annähernd paritätischer Betreuung der Kinder muss das Kind in geringerem Umfang den Wohnort wechseln als bei einem gelebten Residenzmodell. Ein weiterer gravierender Nachteil des Residenzmodells besteht darin, dass das Kind die Zeit beim zeitlich weniger betreuenden Elternteil als Ausnahme erlebt – und eben nicht als Alltag und Selbstverständlichkeit. Und zum Massenphänomen erlittener Kontaktabbruch nach Trennungen: shared parenting ist die beste Prophylaxe gegen das Phänomen „Eltern-Kind-Entfremdung“. Auch bei Familiengerichtstagen existieren Lobby-Verstrickungen. Nicht das Kindeswohl steht dabei Pate, es ist das Mütterwohl – häufig ein finanzielles Wohl . . .
Gerd Riedmeier, Wasserburg
Durchweg positive Erfahrungen
Es ist unbestreitbar, dass der wöchentliche Wechsel vom Haushalt des Vaters zum Haushalt der Mutter nicht in jedem Fall die geeignete Lösung sein kann. Neben dem genannten finanziellen Aspekt spielt es auch eine wesentliche Rolle, inwieweit das Arbeitsleben der Elternteile flexibel gestaltet werden kann. Bei diesem Modell aber den „Kaukasischen Kreidekreis“ zu bemühen, geht völlig an der Intention und an der Realität dieses Modells vorbei. Es geht ja gerade darum, ein „Zerreißen“ des Kindes zu verhindern, indem ihm die Möglichkeit gegeben wird, die Beziehung zu beiden Elternteilen zu bewahren. Und wenn es am Ende des Artikels ironisch heißt, bei diesem Modell sei so viel Einvernehmen zwischen den Eltern notwendig, dass man sich wundern könne, dass sie sich haben scheiden lassen, lässt dies nur auf Unkenntnis dieses Modells schließen. Gerade weil eine gleichberechtigte Aufteilung von Pflichten und Rechten zeitlich und inhaltlich erfolgt ist, kommt es in der alltäglichen Praxis kaum noch zu Konfliktsituationen, in denen ein besonders gutes Verhältnis zwischen den Eltern Voraussetzung für ein Gelingen wäre. Aufgrund meiner eigenen, durchgängig positiven Erfahrungen mit dem Wechselmodell kann ich nur jedem empfehlen, bei einer Trennung die Realisierbarkeit dieses Modells für das eigene Familiensystem zu überprüfen. Robert van der Heusen, Kleve
Der Staat könnte mitfinanzieren
Kinder haben die intensivste Beziehung zu Mutter und Vater, selbst dann, wenn diese ihrer Rolle und der unter anderem damit verbundenen Erziehungsverantwortung nicht oder nur sehr eingeschränkt gerecht werden. Diese Beziehung gilt es zu erhalten. In erster Linie für die Kinder. Nicht für den Vater. Oder die Mutter. In einem paritätischen Wechselmodell hat ein Kind eine Chance darauf, da die mit dem Elternteil erlebten Zeitanteile gleich sind. Und Zeit, welche mit Aufmerksamkeit einhergeht, ist eine wichtige Ressource für die Gestaltung jeder Art von Beziehung. Andernfalls kommen die Väter – oder seltener die Mütter – zu kurz. Doch vor allem kommt das Kind zu kurz. Es gibt genug Konstellationen, in denen ein paritätisches Wechselmodell tatsächlich enorm schwierig oder nicht umsetzbar ist: große Entfernungen der Wohnorte, ungünstige Arbeitszeiten der Eltern und, ja, auch das geringe verfügbare Einkommen kann ein Hinderungsgrund sein. Wobei Letzteres sicherlich lösbar wäre: Wenn dem Staat die Kinder so wichtig sind, könnten hier vielleicht finanzielle Unterstützungen möglich sein. Sicherlich eine kühne Vision. Nicht damit sich noch mehr Familien auflösen, sondern damit Kinder trotz einer enorm belastenden Situation die Chance auf eine bestmögliche Entwicklung haben. Zu der grundsätzlich der Kontakt zu beiden Eltern gehört. Denn nicht nur meiner Meinung nach ist das Zuhause für Kinder da, wo die Eltern sind. Oder zumindest zeitweise und im Wechsel wenigstens ein Elternteil. Stefan Breternitz, Erfurt
Die Wechsel würden reduziert
Bei einem „normalen“ Umgang im Residenzmodell (alle 14 Tage Samstag bis Sonntag mit Übernachtung und ein Wochentag unter der Woche ohne Übernachtung) finden im zweiwöchigem Rhythmus sechs Wechsel statt. Im „Wechselmodell“ hingegen, wenn das Kind zum Beispiel jeweils eine Woche bei einem Elternteil verbringt, gibt es nur zwei Wechsel in zwei Wochen. Selbst wenn das Kind im Wechselmodell jeden Mittwoch und Donnerstag beim Vater, jeden Montag und Dienstag bei der Mutter und Freitag bis Montag Früh abwechselnd bei beiden verbringt, liegt die Anzahl der Wechsel nur bei vier. Ihre Darstellung des „Dauerpendlers“ ist schlichtweg falsch. Gerade das Wechselmodell versucht die Anzahl der Wechsel zu reduzieren und die gemeinsame Zeit mit beiden Eltern zu erhöhen. Hans Engelmayer, Rosenheim
Modell der 50er-Jahre
Der gesellschaftliche Wandel hat in zunehmender Zahl zu einer neuen Rollenverteilung bei Müttern und Vätern geführt. Allein das Familienrecht bleibt bei seinem Schwarz-Weiß-Konstrukt „einer betreut – der andere zahlt“. Es ist das Familienmodell der 1950er-Jahre. Da muss es bedrohlich wirken, wenn rundum in Europa, in vielen US-Staaten und bis ans andere Ende der Welt in Australien gesetzlich bereits geregelt ist, dass Gleichstellung auch in Trennungsfamilien gilt: „Gemeinsame Elternverantwortung“, shared parenting, résidence alternée. Der Dampfzug wurde einst auch als gesundheitsgefährlich eingestuft, und es war ein deutscher Kaiser, der nach der Erfindung eines Automobils verkündet hat, dem Pferd werde die Zukunft gehören. Johannes Zink, Norderstedt Elterninitiative Gemeinsam Erziehende Mütter und Väter
Streit und Geld
ele Juristen hierzulande sind gegen das Wechselmodell. Schließlich verdienen sie am momentanen Recht sehr viel, weil man um vieles streiten kann (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Dauer, Häufigkeit und Termine des Umgangs). Dass diese Streitpunkte beim obligatorischen Wechselmodell alle wegfallen, kommt nicht nur der Aussöhnung der Eltern zugute, sondern in Folge davon auch den Kindern.
Der Fall ist von 1993 und das Stift hatsofort reagiert. Aber Hetze gegen die Kirche geht immer, das haben die Nazis auch schon gewusst…
Michael Tfirst vor einer Stunde
Bei diesem Fall geht es darum, dass es sich um „Vertuschung“ handelt, da die Sache nicht ordnungsgemäß angezeigt wurde, um in Folge künftige Missbrauchsopfer zu vermeiden.
So wie es aussieht, hat er weiter missbraucht und, denn dei deutsche Staatsanwaltschaft hat diesen Fall zur endgültigen und einmal ordentlichen Aufklärung an Österreich zurückgeschickt, da sie gerade an diesem Fall mit neueren Opfern arbeitet.
Also, ANFANG JUNI 2017 machte die Staatsanwaltschaft in Deutschland bei der österreichischen Staatsanwaltschaft eine Anzeige, dass da sexueller Missbrauch „klosterintern“ geregelt wurde.
Wenn es nur bei diesem Fall geblieben wäre: Und was ist ENDE JUNI 2017?
Am 29.6.2017 hat die deutsche Staatsanwaltschaft wieder in einem anderen Fall und wegen schweren sexuellen Missbrauchs in mehr als hundert Fällen, Anklage erhoben. Diese Ermittlungen sind laut österreichischer Staatanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt worden. Plötzlich taucht jetzt ein Sachverständigengutachten auf, das dem klerikalen Missbrauchstäter verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Was wird da seitens der Kirche und des Staates Österreich gespielt?
Echt grauslich ist das Ganze!
MfG
Michael Tfirst
Michael Tfirst vor 2 Stunden
Was mich verwundert ist, dass da nie der Deutsche Orden erwähnt wird, der ja auch involviert ist. Kardinal Schönborn ist seit ewigen Zeiten der Ordenskaplan des Deutschen Ordens. Diesbezüglich machte ich schon im Juni 2017 eine Anzeige, denn 14 Jahre lang hatte jener Priester eine Haushälterin, die vom Deutschen Orden (Hort des goldenen Vlieses) entlohnt wurde und deren Sohn er missbrauchte.

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Am 20.9. 2017 zeigte ich zusätzlich Schönbornsprecher Dr. jur. Prüller an, weil er am 20.9. im ORF verkünden ließ, dass es EINE PFLICHT ZUR ANZEIGE NICHT GEBE und wenn ein Opfer das nicht will, müssen wir diesem Wunsch nachkommen.
Volksanwalt Dr. jur. Kostelka schrieb mir vor Jahren: „Jeder sexuelle Missbrauch stellt ein gerichtlich strafbares Delikt dar, das von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen und in weiterer Folge in einem Strafprozess den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu ahnden ist.“ MfG
Michael Tfirst
Artikel:
Missbrauchsfall: Demo vor Stift
Plattform fordert vollkommene Aufklärung des Falls aus dem Jahr 1993.
Opferschutz
Im Stift Klosterneuburg habe man nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls von 1993 alles getan, um der Sache nachzugehen, meinte dazu Sprecher Walter Hanzmann am Donnerstag. Alte Protokolle wurden ausgehoben, aus denen hervorging, dass der damalige, 1997 verstorbene Propst Gebhard Koberger unmittelbar reagiert und den betreffenden Augustiner-Chorherren suspendiert hatte.
Hanzmann verwies unter Hinweis auf ein Sechs-Augen-Gespräch auf den Aspekt des Opferschutzes, der nun verletzt werden könnte: Mutter und Sohn wollen unbedingt anonym bleiben, hätten jetzt aber Sorge, dass ihre Namen bekannt würden. Die Dame habe ihm versichert, dass sie 1993 den Schutz ihres Kindes sicherstellen wollte, was nach ihrem Gespräch mit Koberger und dem ebenfalls verstorbenen Dechant durch die Entfernung des Geistlichen aus dem Kloster geschehen sei. Sie habe den Fall aber – ebenfalls zum Schutz des Buben – nicht anzeigen wollen.
Stift Klosterneuburg gibt Missbrauch zu
Stift Klosterneuburg bestätigte Missbrauchsfall aus 1993
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/missbrauchsfall-demo-vor-stift/288.905.710
Tags: Pädo – kirchliche Gewalt – Kindesmissbrauch