Familienrecht veraltet – Reform von Politik u. Justiz dringend notwendig!

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Mütter betreuen die Kinder und Väter arbeiten, dieses traditionelle Rollenverständnis ist völlig veraltet.
Diverse entfremdete und entsorgte Elternteile und Vereine (Väter für Recht, Vaterverbot, Männerservice; Kindergefühle, Väter ohne Rechte)
fordern ebenso seit vielen Jahren, PA (Parential Alienation) ins Strafrecht aufzunehmen und diese psychische Gewalt, der Entfremdung, zwischen dem eigenen Kind und einem Elternteil gerichtlich beim anderen Elternteil, welcher diesen Umgangsboykott fördert, zu sanktionieren! Diese Eltern-Kind-Entfremdung führt bei einigen Betroffenen bis zum Suizid und ist für viele Personen, welche sich keinen Rechtsanwalt leisten können, ein sehr großes gesellschaftspolitisches Problem.

Admin Familie & Familienrecht, am 27-12-2018

Artikel:
Petition zur „Doppelresidenz“Wechselmodell nach Trennung soll Leitbild werden

Wenn sich Eltern trennen, heißt das für viele Kinder: Sie wohnen bei dem einen, der andere zahlt. Doch immer häufiger betreuen beide Elternteile. Ein Bündnis fordert, diese neue Realität zum Leitbild im Familienrecht zu machen. Von Bettina Rehmann

Nach der Trennung von Eltern wohnen viele Kinder bei dem Elternteil, den anderen besuchen sie. Zwei Drittel der Trennungskinder werden nach diesem Modell, dem sogenannten Residenzmodell betreut. Es ist das einzige Betreuungsmodell, das gesetzlich geregelt ist.

Doch heute beteiligen sich mehr Väter stärker an der Betreuung der Kinder – und auch die meisten Trennungskinder wünschen sich häufige oder längere Kontakte zu dem zweiten Elternteil. Diese Realität solle im deutschen Recht abgebildet werden, fordert das Bündnis „Doppelresidenz.org“. Am Donnerstag haben sie eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der sie fordern, die geteilte Betreuung von Trennungskindern als Leitbild im deutschen Familienrecht zu verankern. Sie nennen das „Doppelresidenz“. Die geteilte Betreuung wird auch Wechselmodell genannt.

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Rund 12.000 Unterschriften schon vor Petitionsstart

Rund 12.000 Menschen hätten die Petition schon vor dem eigentlichen Start unterzeichnet, sagt Markus Witt vom Bündnis. „Es geht hauptsächlich darum, ein zeitgemäßes Familienrecht zu bekommen, also nicht ein Familienrecht, das deutlich über hundert Jahre alt ist, sondern sich daran orientiert, wie Eltern heute leben und was Kinder auch brauchen.“

Es geht den Initiatoren der Petition um mehr als nur ein Betreuungsmodell, betont Cornelia Spachtholz von „Doppelresidenz.org“, die gleichzeitig Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter ist. Mit der Petition wolle das Bündnis auch einen Sinneswandel in der Gesellschaft erreichen. So werde etwa heute der Begriff der „Alleinerziehenden“ nicht mehr der Realität gerecht, da unter dem Begriff auch diejenigen fallen, die in Wirklichkeit zwar getrennt sind, ihre Kinder aber gemeinsam erziehen. „Getrennt gemeinsam erziehen, das ist aus unserer Sicht das, was unseren Kindern zusteht, weil sie ein Anrecht auf beide Elternteile haben“, dieser Ansatz sei auch förderlich in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Bundestagsabgeordnete und die Vorsitzenden von „Doppelresidenz.org“, Cornelia Spachtholz und Markus Witt (3. und 4. v. l.) vor der Petitionsübergabe im Bundestag.

Reformwünsche auch aus Politik und Justiz

Nicht nur von dem Bündnis geht der Wunsch nach grundlegenden Änderungen im Familienrecht aus: Schon 2017 hat die Konferenz der Landesjustizminister beschlossen, gesetzliche Regelungen für das Wechselmodell zu prüfen. Auch beim Deutschen Juristentag im September in Leipzig wurde ein Beschluss gefasst, wonach alternative Betreuungsmodelle gesetzlich geregelt werden sollen: sowohl in Bezug auf das Umgangsrecht, also die Betreuungszeiten der einzelnen Elternteile, als auch auf das Unterhaltsrecht – dieses müsse auch den Fall, dass beide Eltern ihr Kind nach der Trennung betreuen, regeln und deutlich vereinfacht werden.

An den Beschlüssen mitgearbeitet hat auch die Familienrichterin am Münchner Oberlandesgericht, Isabell Götz, die auch das Bundesjustizminsterium berät. „Wir reden deswegen darüber, weil es zunehmend mehr ein Modell ist, das Eltern nach der Trennung leben und unsere derzeitigen Gesetze es aber nicht abbilden“, erklärt sie. Es könne zwar schon gerichtlich angeordnet werden, aber das reiche nicht. Heute schon, berichtet sie aus ihrer täglichen Arbeit als Familienrichterin, breche das traditionelle Rollenverständnis aus, wonach Mütter die Kinder betreuen und Väter arbeiten. Eine abwechselnde Betreuung nach der Trennung ermögliche auch der Mutter, sich selbst um Einkommen und Altersvorsorge zu kümmern.

Berlin als Hochburg für Wechselmodell

Die Familienanwältin Eva Becker, ebenfalls Mitglied einer Arbeitsgruppe, die das Justizministerium berät, praktiziert in Berlin. „Die Zeit, dass nur Väter an einem Wechselmodell interessiert sind, die ist vorbei, weil auch Mütter vernünftigerweise Interesse daran haben.“ In Berlin seien die Gerichte besonders mit dem Wechselmodell befasst, erklärt sie. „Das hat verschiedene Gründe: Erstens liegt Berlin mitten in den ’neuen‘ Bundesländern, wo Betreuung durch beide Elternteile vielleicht selbstverständlicher ist, ebenso wie es nichts Besonderes ist, wenn Kinder in eine Betreuungseinrichtung gehen.“ In Berlin lebten zudem viele junge Familien, von denen beide Elternteile arbeiten wollten und die Menschen wohnten nicht so weit auseinander, bei einem Wechselmodell nach einer Trennung spielten Distanzen also nicht so eine große Rolle.

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Viele Berliner Richter stellten nicht mehr die Frage danach, wie man fortsetzen könne, was bisher gelebt wurde – etwa wenn die Mutter bisher zu zwei Drittel und der Vater zu einem Drittel betreut hat –, sondern versuchten abzuklären, was gegen eine paritätische Betreuung spreche. „Das ist einfach eine Umkehr des gedanklichen Ansatzes.“ Becker betont allerdings, dass nicht alle Richter dies so sehen und verweist auf den speziellen Trend in Berlin und Brandenburg. „Wir sind, wenn Sie so wollen, eine Hochburg des Wechselmodells, das ist hier einfach Thema.“

15 Prozent der getrennten Familien leben Wechselmodell

Einem Rechtsgutachten für den Deutschen Juristentag zufolge kann man davon ausgehen, dass schon heute schätzungsweise 15 Prozent der Trennungsfamilien in Deutschland das Wechselmodell leben. In der Sozialwissenschaft spricht man übrigens schon von Wechselmodell, wenn der Betreuungsanteil bei 30 Prozent liegt – nicht erst, wenn sich die Eltern die Betreuung genau zu 50 Prozent teilen.

Die Debatte wird in jedem Fall weitergehen: Ähnlich den Ideen der Petition zum Wechselmodell hat die FDP-Bundestagsfraktion im März einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach das Wechselmodell sogar als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden soll.Im Februar kommenden Jahres gibt es dazu im Rechtsausschuss eine erste Anhörung.

Der Petitionsausschuss des Bundestages [bundestag.de] wird die Petition nach der Übergabe prüfen und voraussichtlich in eine Onlinepetition überführen – der Startzeitpunkt steht noch nicht fest.

Beitrag von Bettina Rehmann, Audio: Inforadio | 29.11.18 | 13:35 Uhr Bild: dpa/Hackenburg

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/petition-bundestag-wechselmodell-doppelresidenz-berlin.html
Tags: europäischen Familienrecht – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – 

25. April, internationaler Tag Eltern-Kind-Entfremdung (PAS)


Presseaussendung:
25. April: Tag gegen Elternentfremdung

25. April, Tag gegen Elternentfremdung: heimliche Gewalt von unheimlichen Ausmaßen!

Die österreichische Väterplattform begeht am 25. April den internationalen Tag gegen Elternentfremdung. Dazu stellt die Männerpartei klar: Elternentfremdung ist tiefgreifende Gewalt gegen zahlreiche Menschen.

Ist Elternentfremdung Gewalt?
Gewalt definiert sich dadurch, dass jemand beeinflussend, verändernd oder schädigend auf andere einwirkt. Elternentfremdung schadet nachweislich Kindern, Elternteilen (zumeist Vätern) und vielen Verwandten (zumeist väterlicherseits). Somit ist jede Elternentfremdung fortgesetzte Gewaltausübung gegen mehrere Personen.

Das Ignorieren von Gewalt durch Elternentfremdung in Politik und Justiz
Die österreichische Politik und Österreichs Justiz scheint meisterlich im Ignorieren von Gewaltformen wie Elternentfremdung zu sein. Doch ebenso, wie der Baum im Wald auch dann vom Blitz getroffen wird, wenn wir nicht hinsehen, handelt es sich bei jeder Elternentfremdung klipp und klar um brutale, seelische, familiäre Gewalt, egal, ob wir hin- oder wegsehen.

Die gesellschaftliche Dimension
Gewalt wird umso bedrückender erlebt, je weniger die Gesellschaft betroffene Menschen vor dieser Gewalt schützt. Elternentfremdung wird noch immer bagatellisiert, allzu schnell wird dem gewaltausübenden Elternteil Glauben geschenkt und sogar dem Gewaltopfer, dem entfremdeten Elternteil, die Schuld an der eigenen Lage zugeschoben.

Die aktive Mittäterschaft der Republik Österreich
Traumatisch wird Gewalt endgültig, wenn sich der Staat durch Politik und Justiz auf die Seite der Gewalttäter stellt und sie bei ihrer fortgesetzten Misshandlung anderer schützt und unterstützt. Die Männerpartei beweist mit zahllosen Beispielen, wie Ämter und Justiz durch Passivität, Verschwendung von Zeit und schließlich sogar aktiv durch Stellungnahmen, Gutachten, Entscheidungen und Beschlüssen Elternentfremdung unterstützen. Die Politik wirkt an dieser fortgesetzten Gewalt mit, indem sie nicht einmal Zahlen und Daten erhebt, massenweise Beschwerden ignoriert und somit wissentlich Gewalt duldet und unterstützt.

Will die Republik Österreich weiter Mittäter sein?

Die Männerpartei fordert, gemeinsam mit der österreichischen Väterplattform, zum internationalen Tag gegen Elternentfremdung:

– Anerkennung der Eltern-Kind-Entfremdung als tiefgreifende Gewalttat und Bekenntnis zum Auftrag des Staates, diese Gewaltform ebenso verhindern zu wollen wie andere Formen der Gewalt.

– Verankerung von Eltern-Kind-Entfremdung als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch, Festlegung von abschreckenden Strafen und tatsächliche Verhängung unbedingter Strafen, zum Schutz der Menschen in Österreich vor Gewalt.

– Unterstützung und Hilfe für Opfer, durch niederschwellige Beratung, kompromisslose Unterstützung, schnelles, präventives Eingreifen und Wiedergutmachung für alle Betroffenen Österreichs, deren Leid durch das Handeln oder Unterlassen der Republik oder von Einzelpersonen mitverursacht wurde.

Glaubwürdiger Gewaltschutz kann nicht mit einem blinden Auge und Scheuklappen durch die Welt gehen. Die Forderungen der Väterplattform sind grundlegend. Immer mehr Menschen in Österreich sehen Bedarf für solche grundlegenden  Änderungen. Die Väterplattform wird alle Anstrengungen daran setzen, dass diese Einsicht endlich bei Österreichs Politik und Justiz ankommt.

Die österreichische Väterplattform ist ein Dachverband der Vereine „Väter ohne Rechte“, Vaterverbot, Kindergefühle, INEV, „Papa gibt Gas“ und der Männerpartei.
„Väter ohne Rechte“ startet am 25. April für dem Familienministerium der Väterplattform: http://www.vaeter-ohne-rechte.at/petitionsstart-pas-ins-strafrecht-25-april-ist-internationaler-pas-tag/

 

Hinweise:
Zahlen für Österreich wurden von öffentlicher Hand nie erhoben. Daher hier ein Vergleich mit Großbritannien: 50% aller Trennungsväter sehen ihre Kinder unregelmäßig bis gar nicht.
http://www.theguardian.com/news/datablog/2013/nov/20/non-resident-dads-relationship-children
Gesundheitliche Schäden durch Elternentfremdung:
Deutsches Ärzteblatt:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/35550/Parental-Alienation-Syndrome-Nicht-instrumentalisieren-lassen
Prof. Ursula Gresser:
http://www.zdf.de/volle-kanne/das-leid-der-scheidungskinder-kontaktabbruch-schlimmer-als-tod-eines-elternteils-infos-von-prof.-ursula-gresser-44495890.html
Ärztekammer Salzburg:
http://www.aeksbg.at/documents/10682/3869170/AK_15+medium-11%2B12_WEB.pdf/ac59379d-e8e9-4c0f-9ef0-c4ed864c1772?version=1.0&t=1449735703000
Ein Fallbeispiel unter vielen:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/familie/feindbild-vater-das-entfremdete-kind-1653630.html

Link zum Beitrag:
https://www.maennerpartei.at/tag-gegen-elternentfremdung-heimliche-gewalt-von-unheimlichen-ausmassen/

 

Kontakt:

Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at

Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

Wozu heiraten ?

Facebook – Wozu heiraten ?

http://scontent-vie1-1.xx.fbcdn.net/v/t1.0-9/13699964_1082564115131648_7694457942518047395_n.jpg?oh=61bb756bf16ca1fe2e6d733088ef813f&oe=57F311DC

Jürgen Don Camillo Baumgartner – Vaterverbot
6 Std. ·

Wozu heiraten und nach 10 Jahren seine Existenz vernichten?
18.686 Kinder davon betroffen (Anm.: ohne Trennungskinder !!!)

Die mittlere Ehedauer (Median) der im Jahr 2015 geschiedenen Ehen war mit 10,9 Jahre um 0,2 Jahre länger als im Jahr davor.

1,3 Prozent der Scheidungen fanden bereits innerhalb des ersten Ehejahres,
weitere 4,4 Prozent im Laufe des zweiten Ehejahres statt. I

Insgesamt betraf fast die Hälfte aller Scheidungen Ehen mit einer Ehedauer von weniger als zehn Jahren (46,7 Prozent). Etwa jede siebente Scheidung (13,6 Prozent) erfolgte nach der Silberhochzeit – also nach mehr als 25 Ehejahren. 20 Paare ließen sich erst nach der Goldenen Hochzeit und damit nach mehr als 50 gemeinsamen Jahren scheiden.

Insgesamt 18.686 Kinder, davon 12.621 (67,5 Prozent) minderjährig, waren von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Die geschiedenen Ex-Ehepaare hatten somit im Durchschnitt 1,14 Kinder (aller Altersstufen), mehr als die Hälfte davon im Alter von unter 14 Jahren (52,4 Prozent).

Mehr unter:
http://oesterreich.orf.at/stories/2785690/

Tags: Ehe, Familie, Familienrecht, Heiraten, Scheidung – Trennung, Vater, Vaterverbot Österreich, Vereine – Österreich

Väter unter Terrorverdacht mit Ing. Norbert Hofer

Justiz: Väter-Aktivisten unter Terrorverdacht

Die Linzer Polizei ermittelt gegen Väter, die in Scheidung lebend um ihre Kinder kämpfen, und wirft ihnen Beteiligung an einer terroristischen Organisation vor. Ein ähnlicher Vorwurf wird Tierschützern gemacht.

Wien/Linz. Nach den Tierschützern, die sich demnächst wegen Bildung einer kriminellen Organisation vor Gericht verantworten müssen, ist nun, wie die „Presse“ erfährt, die nächste Bürgerrechtsbewegung in die Fänge der Justiz geraten: Diesmal geht es um Väter-Aktivisten, die um eine bessere rechtliche Position für Trennungsväter im Bereich Obsorge bzw. Besuchsrecht kämpfen.

Mehr zum Thema:

Etlichen führenden Mitgliedern von Väterorganisationen flatterte im vergangenen Monat eine Vorladung ins Haus: Sie sollten als Beschuldigte aussagen. Demnach sei ein Strafverfahren wegen der Paragrafen 246 und 278b StGB anhängig. Während bei den Tierschützern der Mafiaparagraf (278a) zur Anwendung kam, geht es in diesen Fällen um die Gründung einer „staatsfeindlichen Verbindung“ (§246) bzw. um die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (§278b). Der Strafrahmen reicht von einem bis zu einem Jahr Haft (Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung) bis zu fünfzehn Jahre (für Terror-Anführer).

Die Vorladung ist an prominente Mitglieder der Väterrechtsorganisationen gegangen. Edgar Neubacher beispielsweise, der die Arge Familienschutz gegründet hat, war im Vorjahr gemeinsam mit anderen Aktivisten vom Kabinettschef der Justizministerin, Georg Krakow, zu einem Gespräch zu Familienrechtsthemen eingeladen worden. Für ihn gilt, wie für alle anderen Betroffenen, die Unschuldsvermutung.

Im Fadenkreuz der Justiz

Neubacher weiß nicht, wie er ins Fadenkreuz der Justiz geriet. Bei seiner Einvernahme am 9. Februar sei seine Frage, was ihm genau vorgeworfen wird, nicht beantwortet worden. Er sei lediglich gefragt worden, ob er die Institution „Courage“ kenne und ihr angehöre – was aber beides nicht der Fall sei.

Zuständig für das Verfahren ist das oberösterreichische Landeskriminalamt, wo man am Freitag zur Angelegenheit nicht Stellung nehmen wollte. Die Linzer Staatsanwaltschaft will von einem Terrorismus-Verfahren nichts wissen. „Das kann ich mir nicht vorstellen, da sind Sie sicher falsch informiert worden“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Rainer Schopper. Der „Presse“ liegen freilich mehrere Beschuldigtenladungen vor, die ausschließlich auf diese beiden Delikte abzielen.

Bestätigt hat Schopper dagegen ein anderes Verfahren: Es richtet sich gegen Herwig Baumgartner, ebenfalls ein Väteraktivist, der mit einer Homepage, einem Buch („Anklage gegen Österreich“) sowie zahlreichen Anzeigen gegen Richter und Politiker aktiv geworden ist. Baumgartner ist vergangenen November bei einem Gerichtsverfahren in Wien verhaftet worden, ihm wird laut Schopper eine Reihe von Delikten wie gefährliche Drohung und Verleumdung vorgeworfen. Die Terrorismus-Verfahren tragen dieselbe Aktenzahl wie jenes gegen Baumgartner.

FPÖ empört

Licht in die Sache bringen will nun die FPÖ. Abgeordneter Norbert Hofer spricht von einem Missbrauch des Terrorparagrafen und hat eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner eingebracht, in der er wissen will, welche terroristischer Straftaten diese Vereinigung begangen oder geplant haben soll und welche Beweise den Behörden dafür vorliegen.

Auf einen Blick

■ Unter Terrorverdacht. Mehrere Vertreter von Väterorganisationen erhielten im vergangenen Monaten eine Vorladung der Linzer Polizei: Sie seien verdächtig, einer Terrororganisation anzugehören. Konkrete Beschuldigungen wurden nicht vorgetragen. Die Väterorganisationen treten für die Rechte von Scheidungs- und Trennungsväter ein – etwa für eine gemeinsame Obsorge als Regelfall oder für einen Kinderbeistand in familienrechtlichen Verfahren.

Unter Mafiaverdacht. Am 2. März startet der Prozess gegen 13 Tierschützer, denen vorgeworfen wird, eine kriminelle Organisation gegründet zu haben. Rechtsexperten kritisieren die Anwendung des „Mafiaparagrafen“.

 

19.02.2010 | 17:16 |  VON MARTIN FRITZL (Die Presse)
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 20.02.2010)

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/540986/Justiz_VaeterAktivisten-unter-Terrorverdacht

„Mafia-Paragraph gegen Väter völlig jenseits“
Verfassungexperte Univ Prof DDr. Heinz Mayer

Video  zu Mafia-Paragraph  § 278 StGB:
Strafrechtswissenschafterin Univ.-Prof. Dr. Petra Velten

„Väter unter Terrorverdacht“

Pressekonferenz mit FPÖ-Bundesparteiobmannstellvertreter NAbg. Ing. Norbert Hofer und Vätern, die nach dem Mafiapragrafen als Terroristen angeklagt wurden („Väterterroristen“ ???)

Abg. Ing. Norbert Hofer (FPÖ):
* Präsentiert Männer, die nun unter Verdacht stehen dem Terror zu huldigen.
* Vor einiger Zeit standen Tierschützer unter diesem Verdacht.
* Jetzt sind die Väter dran, die sich für eine gemeinsame Obsorge und ein besseres Familienrecht einsetzen.
* Was kommt als nächstes? Wer dann Pfadfinder als paramilitärische Organisation eingestuft und auch verboten? Wird die Arbeiterkammer verboten?
* Wir brauchen dringend eine Reparatur dieses umstrittenen Paragrafen. SPÖ und ÖVP denken auch schon über eine Änderung nach.
* Es gibt immer mehr Scheidungen. Davon betroffen sind immer mehr Kinder. Kinder sollen aber nicht die Leidtragenden der Scheidung werden. Mit einer gemeinsamen Obsorge sinkt das Konfliktpotential der beiden Eltern sehr rasch. Der FPÖ Familiensprecher verweist auf das Beispiel Deutschland.
* Familienrichter sollen nur erfahrene Richterinnen und Richter am Ende ihrer Berufslaufbahn werde, weil dieser Job auch viel Lebenserfahrung benötigt.
* Norbert Hofer erklärt sich mit den Opfern solidarisch und wird auch eine Selbstanzeige einbringen und zu erkunden, wie die Staatsanwaltschaft regiert.
* Wieviele Väter nun unter Terrorverdacht stehen, weiß Hofer nicht. Bei ihm bzw. den Vätergruppen haben sich 9 gemeldet. Von den anderen wisse man nichts.
* Sogar die Tierschützer – die nicht unserer Partei angehören – haben sich bei uns gemeldet und gesagt: „Gott sei Dank. Macht ihr in diesem Bereich etwas“.
* Die Männer – die hier aktiv sind – sind nicht gegen Frauen, sondern wollen die gemeinsame Obsorge erreichen.

Thema: „Missbrauch des Terrorparagrafen – Vaterbewegung unter Terrorverdacht“ Datum: Donnerstag, 25. Februar 2010, Zeit: 11.00 Uhr
Ort: FPÖ-Medienraum, Reichsratsstraße 7, 3. Stock
http://www.wien-konkret.at/soziales/vaeterrechte/vaeter-unter-terrorverdacht/
Familienrecht Familie – gemeinsame Obsorge – Kinderrechte – feministische Justiz – Justizopfer – Verfassung – Feminismus Osterreich – Trennungsopfer – Mag. Herwig Baumgartner – Mafiaparagrafen

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung – SPÖ

Leider interessiert dieses Thema, der menschenverachtenden und menschenunwürdigen „Anspannung im Unterhaltsrecht„, weder die SPÖ mit der Feministin Gabriele Heinisch-Hosek und ihrem Frauenministerium noch dem BM Rudolf Hundstorfer.

Für eine wirkliche soziale Gerechtigkeit im Familienrecht hat die SPÖ mit ihren Hr. Werner Faymann und auch die ÖVP  noch nie etwas übrig gehabt, sonst wäre diese Ungleichbehandlung schon vor  20 Jahren aufgehoben worden.


Symbolbild:  Soziale Ungerechtigkeit  durch die SPÖ im Familienrecht – Sozialdemokratische Partei Österreichs

Es interessiert auch niemanden, dass österreichische Väter schlechter behandelt werden wie Migranten mit positiven Asylbescheid, welche zwar Mindestsicherung beziehen aber im Gegensatz zu diesen Vätern noch nie einen einzigen Euro an Steuergelder einbezahlt haben.

Auch interessiert es scheinbar keinen Politiker in der Regierung, dass Kredite welche im Scheidungsverfahren aufgeteilt wurden in der Praxis KEINERLEI Berücksichtigung bei dieser menschenverachtenden Rechtssprechung dieser Unterhaltsberechnung finden und  in der Praxis dazu führen, dass diese Väter (einige wenige Mütter)  noch mit deutlich weniger, als diesen erwähnten 75% Mindestsicherung, auskommen müssen. Viele Väter haben lediglich 200 – 300 Euro übrig zum Überleben.

Genausowenig interessiert es die sozialistische Partei Österreichs, dass Österreich an führender Stelle ist bei den SUIZID-Toten und davon 70% Männer sind, sonst hätte diese Partei schon vor Jahren gegengesteuert und die Missstände und Ursachen bekämpft.

Zitat:
Es gibt nur eine Gruppe, welche ein vernüftiges Familienrecht bekämpft, der Feminismus.

Admin Familie Familienrecht, am 29-10-2015
Artikel:

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung

Nach Schätzungen des Vereins vaterverbot.at fallen 37% der unterhaltspflichtigen Väter mit ihrem frei verfügbaren Einkommen unter die Armutsgrenze von 951 € monatlich. Rund 26% bleibt nicht einmal das Existenzminimum von 772 € pro Monat. Unterhaltspflichtige Väter können gezwungen werden, mit 75 % des Existenzminimums, also mit 579 € oder weniger pro Monat auszukommen (bei manchen Einzelurteilen auch darunter).

„Anspannung“, wo der Unterhalt nicht am realen, sondern an einem höheren, fiktiven Gehalt bemessen wird, ist an der Tagesordnung und verschärft die Situation zusätzlich. So wird zum Beispiel bei unterhaltspflichtigen Vätern, die zur Betreuung ihres Kindes in Karenz gehen oder zur Betreuung des Kindes ihr Dienstverhältnis reduzieren, das reduzierte Einkommen nicht berücksichtigt und der Unterhalt weiterhin an einem nicht vorhandenen, fiktiven Vollzeiteinkommen bemessen. Die Betreuung durch den Vater scheint in unserer Gesellschaft nicht gewollt zu werden.

Bemerkenswert ist auch, dass die Anspannung auch in Fällen angewendet wird, in denen die Kinder durch den Unterhalt des Vaters bereits ausreichend (über den Regelbedarf hinausgehend) versorgt sind, aber z.B. wegen eines in der Vergangenheit erbrachten, höheren Einkommens (aufgrund von Überstunden oder Auslandstätigkeiten) auf dieses frühere Einkommen angespannt wird.

Selbst wenn eine Mutter über ein wesentlich höheres Eigeneinkommen als der Vater verfügt, wird der Vater zu einer Unterhaltsleistung verpflichtet, bei der sein verbleibendes Resteinkommen unter die Armutsgrenze oder gar unter das Existenzminimum rutscht. Diese Regelung steht im Widerspruch zur geltenden Judikatur des prozentualen Unterhalts, die davon ausgeht, dass die Kinder bei beiden Elternteilen die gleichen Verhältnisse vorfinden sollen, nur finden sie in solchen Fällen beim Vater wesentlich schlechtere Verhältnisse vor.

Besonders von Armut betroffen sind Väter mit mehr als zwei Kindern. Diesen Vätern wird nicht die Möglichkeit gegeben, ihren Unterhalt in Form von anteiliger Kinderbetreuung zu leisten. Statt dessen setzt die Justiz in solchen Fällen auf die maximale Härte: Ein Vater mit drei Kindern kann nach Auswertungen des Vereins vaterverbot.at mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 50% davon ausgehen, dass er aufgrund von Unterhaltsprozentsätzen, die ein Leben in Würde schon fast unmöglich machen, noch zusätzlich angespannt wird. Dies führt dazu, dass manche Vermieter nicht einmal mehr Wohnungen an Väter vergeben, die an mehr als zwei Kindern unterhaltspflichtig sind.

Es ist schon verwunderlich, wenn bei der neuen Mindestsicherung die unterhaltspflichtigen Väter nicht einmal erwähnt werden und so getan wird, als bestehe dieses Problem überhaupt nicht.

Wenn der Staat im Unterhaltsrecht Rahmenbedingungen schafft, die viele Väter in die Armut treibt, so sollte er den Betroffenen wenigstens mit der Mindestsicherung ein Leben am Existenzminimum ermöglichen. Von einem Leben in Würde ganz zu schweigen.

 

Keine existenz der „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

Newsletter zur „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

 

http://www.vaterverbot.at/mindestsicherung.html
Tags: Vaterlose Gesellschaft

Männerpartei – für ein faires Miteinander

                                           Wiener-Wahlen 2015  am So. 11. Okt. 2015

Wahlprogramm Männerpartei.pdf

M: „Männerpartei – für ein faires Miteinander“: www.maennerpartei.at

- Gleichwertige Elternschaft unter wirklicher Wahlfreiheit statt zwanghafter, rechts-verstaubter oder links-ideologischer Familienbilder z.B. Doppelresidenz, HalbeHalbe
– Totalreform des Familienrechts mit gesichertem, durchsetzbarem Eltern-Kinder-Kontakt und fairer Teilung der Verantwortung
– Echte Chancengleichheit statt alter Beziehungs- und neuer Quotenseilschaften
– Gleiche Chancen und objektive Bewertungen im Bildungssystem
– Offene Universitäten für Männer und Frauen, statt Ausgrenzung durch Quoten
– Gleiche Rechten und Pflichten, vom Präsenz- und Zivildienst bis zum Rentenantrittsalter
Die Männerpartei steht im 22. Bezirk am Stimmzettel für die Gemeinderatswahl,
sowie im 21. u. 22. Bezirk am gelben Stimmzettel für die Bezirksvertretungswahlen.
http://www.wiener-wahl.at/pateien.html


siehe auch 
http://www.maennerpartei.at/wien-0

Tel: 0699 - 11 69 67 67 wien@maennerpartei.at
Kontakt: Dr. Josef Kriegl,
Videoschnitt Männerpartei  ganze Sendung

Tags: Familienrecht Familienpartei – Väter – Vater – Gleichberechtigung- Entfremdung – Scheidung – Kinderrechte – Justizopfer – Kindeswohl – PAS Eltern-Kind-Entfremdung –  Gleichberechtigung – Unterhalt – Anspannungsgrundsatz – Anspannung im Unterhaltsrecht – Vaterlose Gesellschaft

Anspannung im Familienrecht

Väter (Mütter) mit Anspannung im Familienrecht sind #suizid-gefährdet und Menschen 2.Klasse in Österreich

Anspannung im Familienrecht

  • Ernst XXX
    Ich kann mit 580-680 ned leben. Aber leider werde ich auf diesen Betrag gepfändet.. Der tot wär a Erlösung .. Dann brauch i nimmer denkn und dahin wegiedieren…

     
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Franz XXX

man(n) kann auch mit 800€ nicht leben, ohne in die soziale isolation bzw depressionen zu verfallen. ich kenn das.

meine ex hat mit kind 1200€. ok. hab keeinen neid, aber jetzt will sie mir die alimente verdoppeln aufgrund der anspannungdtheorie, denn ich könnt ja mehr verdienen. bin schon einige zeit daheim wegen krankheit, herzinfarkt – zysten an der wirbelsäule – nur um etwas anzuschneiden, aber das interessiert niemand.

abzüglich aller fixkosten bleiben mir ~ 100€ pM um mein leben zu bestreiten. der nächste obdachlose?

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4.10.2015
 Tags: Armut – Obdachlose – Suizid – Anspannung – Unterhalt – Väter – Justiz – Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindesunterhalt – Alimente – Vater Österreich – Exekution – Existenzminimum –

Kindesentführung – Haben Mütter in Österreich immer Recht ?

Kindesentführung – Fall Sofia Povse

Vaterverbot.at

EGMR Urteil 4097/13
Der italienische Vater Mauro A. wird entschädigt.
Darf das Kind in Österreich bleiben bei der Mutter Doris Pose, oder gibt es eine Rückführung nach der Kindesentführung jetzt zum Vater ?

Tags:
AT-IT Austria / Italia, Österreich, EGMR Urteil Gerichtshof Rechtsprechung, Italien, Kindesentführung, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge,

Es gibt kein selbstverständliches Recht des Vaters in Österreich – Vatertag

Vatertag: Vaterschaft ist kein selbstverständliches Recht in ÖsterreichAnlässlich des Vatertags möchte der Verein vaterverbot.at einmal mehr darin erinnern dass gelebte Vaterschaft in Österreich nach wie vor kein selbstverständliches Recht des Vaters ist.

Gelebte Vaterschaft und automatische Väterrechte existieren nach wie vor nicht in Österreich, minimale Grundrechte müssen nach wie vor bei Gericht beantragt und in nervenaufreibenden, kostspieligen Gerichtsverfahren erkämpft werden.

Eine gleichteilige Elternschaft ist nach wie vor gesetzlich verboten! Versuche von Vätern ihre Kinder umfangreich und gleichteilig zu betreuen werden nach wie vor Gericht im Keim erstickt.

Üblich ist ein Wochenende alle 14 Tage und eventualiter einen Tag unter der Woche.

Mehr gibt es nicht!


Auch wenn von Familien- bzw. Frauenministerin immer mehr Väterbeteiligung eingefordert wird,
dürfen wir uns nicht darüber hinweg täuschen lassen, dass den an die Väter gerichteten Forderungen jegliche gesetzliche Grundlage fehlt.

Um nur das Beispiel einer Väterkarenz zu nennen, es ist schon verwegen über mangelnde Väterkarenz zu klagen, obwohl Väter nicht einmal ein eigenständiges Recht auf_Karenz haben.

Unterhaltspflichtige Väter finden keine entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, die es nur annähernd ermöglichen einen Gedanken an die Väterkarenz zu verschwenden.

Anlässlich des Vatertags, fordert die ehrenamtliche Familien-, Kinder- und Vätervereinigung vaterverbot.at einmal mehr:

• Eine automatische Obsorge beider Elternteile.

• Ein automatisches, umfangreiches Kontaktrecht beider Elternteile.

• Die ministerielle Forderung Halbe-Halbe darf nicht mehr länger das Schlagwort für das Verbot der gleichteiligen Elternschaft stehen, es muss das Schlagwort für den anzustrebenden Regelfall einer gleichteiligen Elternschaft werden.

Wie es Prof. DDDR. Clemens Sedmak in einer Frage zur Übersetzung des englischen Ausdruckes und Zustand von Vater und Mutter ins Deutsche formulierte:

„GOOD PARENTING“

Vatertag – Väter in Österreich

 

Bezirksgerichtvorsteher droht Väter ohne Rechte mit einer Klage . . .

Sven G8 Std. · Bearbeitet

GERICHTSVORSTEHER BG Mödling Dr. Harald Franz zeigt uns an!
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln.

VoR geht bei dem Hinweisen auf Missstände im Familienrecht während seiner öffentlichen Veranstaltungen für die Rechte unserer Kinder dorthin wo es wehtut und sticht in ein Hornissennest!
(31 Fotos)

Bezirksgericht Mödling 12. Mai 2015

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Heute am 12.05.2015 veranstaltete VoR einen Infostand vor dem Bezirksgericht Mödling, jenem Gericht bei dem sich in letzter Zeit die eigenwilligen Beschlüsse häufen und jenem BG, dass sich sogar in einem uns bekannten Fall komplett für befangen erklärt hat. Wie immer wurde von uns allen Anweisungen der Exekutive Folge geleistet, die Veranstaltung war angemeldet, der Gerichtsvorsteher Dr. Harald Franz informiert. Ihm hat es gar nicht geschmeckt, dass die Aufmerksamkeit plötzlich so auf „sein“ Gericht gelenkt wird. Bereits beim Ausladen drohte er uns mit Besitzstörungsklagen, nun ja. Auch hat ihm nicht gefallen, dass wir ca. 3 Meter vor den Toren der hohen Hallen der Justiz unser Zelt aufschlugen und an Passanten, Gerichtsdiener, Anwälte und Betroffene unsere Flyer verteilten. Es handle sich seiner Meinung um Privatgrund, nicht um öffentlichen Grund, wir müssten also auf den Gehsteig ausweichen. Wir machen das seit vielen Jahren und wissen sehr wohl, dass alle Gebäude der BIG angehören und somit sehr wohl öffentlicher Grund sind. Immer wieder stoßen wir egal ob in der Steiermark, in Kärnten oder Eisenstadt auf Gerichtsvorsteher die darüber entweder nicht ausreichend informiert sind oder damit versuchen unerwünschte Veranstaltungen, obwohl polizeilich genehmigt zu unterbinden. Es wurde also die Polizei gerufen, die sich eh bereits 15 Minuten vorher bei uns vorgestellt hat. Sowohl die Polizei aus Vösendorf als auch aus Mödling ist anwesend gewesen um für die Sicherheit des Gerichts zu sorgen. Von der Polizei wurde er dahingehend aufgeklärt, dass es sich eben doch um öffentlichen Grund handelt und die Veranstaltung angemeldet ist. Schnaubend ist er wieder in das Gericht marschiert. Auch gegen mich wird er eine Anzeige machen, da ich ihn in der Diskussion mit der, sehr freundlichen Polizei fotografiert habe, dass auch er mich und andere Teilnehmer der Veranstaltung fotografiert hat, hat er geflissentlich übersehen „wink“-Emoticon

Insgesamt fanden sich heute über ein Dutzend Personen ein, darunter auch Frauen und teilweise auch Betroffene des BGs, die wir bisher nicht kannten – herzlichen Dank für Eure Zeit und Euer Engagement. Auch die bisher nicht bekannten Fälle ließen bei uns die Alarmglocken läuten – wir werden uns auch diese Fälle im Detail anschauen.

Unsere Anwesenheit fand großen Anklang, so kam sogar ein Anwalt, der gerade vor der nächsten Verhandlung stand auf uns zu und forderte die Kontaktdaten von uns, seit Jahren sei er immer wieder bei genau diesem Gericht vorstellig und musste regelmäßig mit nicht kindgerechten Willkürurteilen, die dann in nächster Instanz teilweise aufgehoben wurden umgehen. Er erzählte uns von Schikanen denen seine Mandanten ausgesetzt seien.

Auch viele Betroffene, die sich heute am Amtstag Informationen einholen wollten waren sehr dankbar für die unabhängigen Infos die sie von uns erhalten haben – teilweise herrschte großes Misstrauen gegen die Justiz vor, so zum Beispiel als den Vätern, die teilweise bis zu 4 Jahren die gemeinsamen Kinder nicht sehen durften, nicht einmal Verfahrenshilfe zugesprochen wurde, obwohl sie juristische Laien sind und nicht über die finanziellen Mittel verfügen sich eine juristische Vertretung zu bestellen – ein Gefühl der Ausweg- und Hilflosigkeit wurde formuliert – Termine in den nächsten Sprechstunden sind vereinbart.

Für ganz besondere Ungläubigkeit sorgt jedes mal die Tatsache, dass in Österreich eine Doppelresidenz, also dass Vater und Mutter die gemeinsamen Kinder nach Trennung/Scheidung gleichberechtigt und gleichteilig betreuen wollen, trotzdem es ALLE Beteiligten (Vater, Mutter, Kinder) wollen, nicht erlaubt ist – besonders viele Frauen schüttelten heute verständnislos den Kopf und bestärkten uns in unserem Anliegen hier etwas ändern zu wollen.

Als eine Gruppe von HTL-Schülern vorbeikam gingen die ohne Scheu auf uns zu und die waren alle im Thema total aufgeklärt. Teilweise kamen sie aus Scheidungsfamilien oder wussten eine Geschichte eines Verwandten zu erzählen, der ebenso betroffen ist. Trotz dem allgemeinen Spaß und der aufgeweckter Gelassenheit die die jungen Männer an den Tag legten, wussten alle sehr genau um die Gefahren Bescheid, die bestehen als Trennungsvater u.U. nicht mal das Recht zu haben die eigenen Kinder regelmäßig zu sehen und auch grob welche finanziellen Risiken bestehen. Beeindruckend!

Gegen 12:00 Uhr kam unvermittelt wieder die Polizei auf uns zu, diesmal mit Verstärkung – es wurde Anzeige nach § 115 StGB erstattet, natürlich von Gerichtsvorsteher Dr. Harald Franz persönlich, der sich auch wenige Minuten danach mit einer Reihe von anderen uns bekannten Richter (innen) im Schlepptau einfand. Ein Plakat mit der Aufschrift „Achtung! Hier arbeiten befangene Richter“ war der Stein des Anstoßes. Sofort wurde auch die Staatsanwaltschaft informiert. Wer dieses Plakat aufgehängt hatte – tatsächlich wussten wir es nicht, da ein ständiges Kommen und Gehen auf unserem Stand war. Von allen anwesenden Personen mussten die Personalien auf Auftrag der Staatsanwaltschaft aufgenommen werden – selbstverständlich kamen wir dieser Aufforderung nach. Letztlich konnte nicht festgestellt werden wer dieses Plakat befestigt hat. Natürlich wiesen wir darauf hin, dass in einem bereits seit Jahren andauernden Pflegschaftsfall sich tatsächlich das ganze Gericht für befangen erklärt hat – besonders pikant, der aufgebrachte Gerichtsvorsteher Dr. Harald Franz ist der Erstunterzeichner dieses Befangenheitsbescheides – erstaunlicherweise dürften auch die anderen im Schlepptau befindlichen Richter(innen) schlicht vergessen haben, dass auch sie diesen Befangenheitsbescheid persönlich unterzeichnet haben – merkwürdig. Wir kamen jedenfalls unserer bürgerlichen Pflicht nach und erinnerten die anwesende Richterschaft.

Die Ermittlungen laufen nun, selbstredend werden wir der Staatsanwaltschaft auf Verlangen Geschäftszahl und Dokument nachreichen.

Manchmal geht die Wahrheit unter, aber sie ertrinkt nie!

Im Auftrag unserer Kinder!

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Tags: Dr. Harald Franz – Bezirksgericht Mödling- Väter ohne Rechte – Feminismus  – Richter