„Feministische“ Familienrichterin, sagt „Wir können den Geschichten der Eltern nicht trauen“

Die Familienrichterin vom Amtsgericht Bremen ist kein unbeschriebenes Blatt:
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbund.
1.Artikel:

Sabine Heinke  

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Sabine Heinke (* 1956), Abitur 1973 in Kassel, Anwältin, dann Richterin am Amtsgericht Bremen, Abt. 61, zeitweise berichtende Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Taten

  • Aktives sexistisches Handeln in einer Vielzahl von Organisationen und Orten: Redakteurin und zeitweise Herausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT, Vorsitzende der Familienrechtsfachkommission im Deutschen Juristinnenbund, Dozentin beim Feministischen Juristinnentag.
  • In einer einzigartigen Verquickung von Ämtern schreibt Heinke an Stellungnahmen für das BVerfG mit, so auch zum denkwürdigen Verfahren 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, in dem das Sorgerecht für nichteheliche Väter abgelehnt wird. Sie schreibt u.a.: „Die alleinstehende und alleinerziehende Mutter hat das Sorgerecht für ihr Kind inne, braucht niemanden daran zu beteiligen und niemanden zu fragen, und das ist auch gut so“. Gleichzeitig verfasst sie als Gerichtssprecherin an diesem Gericht die ebenso einzigartig einseitige Pressemeldung zum Urteil, in dem sie höhnisch über Väter herzieht.[1]
  • Sie trommelt öffentlich in einer Vielzahl von Interviews gegen das gemeinsame Sorgerecht und fällt durch primitive Äußerungen im BILD-Stil auf wie „Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen.“ [1]
  • Sie tritt aktiv ein gegen eine Beschleunigung von Verfahren zum Umgangsrecht, hat Anteil an der Entwertung des neuen FamFG, betreibt wie ihre geistesverwandte Clique Missbrauch mit dem Gewaltschutzgedanken (djb 2007, Heft 3, S. 35ff) indem sie Partnergewalt immer als allgegenwärtige Männergewalt definiert und durch bloße Gewaltbehauptungen Umgangsrecht und Sorgerecht entwerten will.
  • Sie greift in alle nur irgend möglichen anderen juristischen Reformprojekte ein, um darin ihre radikalfeministischen Vorstellungen (oft erfolgreich) zu realisieren.

Wirkung

  • maßgeblich beteiligt am Fortbestehen des menschenrechtswidrigen und kinderfeindlichen § 1626a BGB
  • maßgeblich beteiligt an der Verfestigung und Stärkung feministischen Gedankenguts in einer Vielzahl von Gremien und Organisationen
  • maßgeblich beteiligt an der Zerstörung der wenigen guten Elemente im Entwurf der FamFG.
  • beteiligt an der Reform des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs
  • nach eigenen Angaben ist sie Teilnehmerin an einem Geschlechterkrieg

Sonstiges

Heinke weiss sehr genau, welche Schäden und Leid sie mitverursacht. Sie gehört zu den Täterinnen, die wissen was sie anrichten. An ihrem Amtsgericht in Bremen hat sie genau mit den Müttern zu tun, denen sie im BVerfG-Verfahren Allmacht zugesprochen hat und kommentiert das lapidar mit „Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon“.

1999 hätte es sie fast einmal erwischt, kann sich aber Dank ihren Seilschaften halten:

Bei der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts treffen Protestbriefe ein. Grund: Über Karlsruher Diensttelefon und Dienstfax werden eine feministische Zeitschrift betrieben. Die im Impressum des Periodikums „Streit“ angegebenen Amtsnummern gehören Sabine Heinke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin ausgerechnet im Ersten Senat beschäftigt ist – und er befaßt sich mit Grundsatzurteilen zum Familienrecht. Die erklärte Feministin unterschreibt schon mal Flugblätter, in denen das Flüchtlingselend als Geschlechterkrieg interpretiert wird und Männer dabei pauschal als „Brandstifter, Volksverhetzer, Vergewaltiger, Grabschänder“ verurteilt werden. Die von ihr mitbetriebene Zeitschrift „Streit“ macht Front gegen das neue Kindschaftsrecht – Heinke ist der Überzeugung, daß Männer, die nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder anstreben, lediglich „Frauen mit Gefühl um Geld“ bringen wollen. [2]

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Das letzte Wort haben die Mütter, Schwarzwälder Bote am 11. Februar 2003
  2.  Der Spiegel 1/1999 vom 4. Januar 1999, S. 19

Netzverweise

Doppelresidenz als Gleichberechtigung für Trennungskinder u. Trennungseltern

Trennungseltern fordern das Wechselmodell als geseztliches Leitbild


Köln (ots)

Infostand: 
25.08.2018 Domplatte (Köln, Roncalliplatz) 
02.09.2018 Ehrenamtstag in Köln 
09.09.2018 Ehrenwerttag in Aachen 
23.09.2018 Weltkindertag in Köln

An den kommenden Wochenenden werden der Kreisverein Köln des Väteraufbruch für Kinder, die Projektgruppe Doppelresidenz und Papa Mama auch e.V. über die paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) informieren. Dabei werden auch Unterschriften für eine Petition an den Bundestag gesammelt, welche die Einführung der paritätischen Doppelresidenz als gesetzliches Leitbild nach einer Trennung mit Kind fordert, also, dass nach einer Trennung beide Eltern Aufgaben und Zeiten der Betreuung gemeinsamer Kinder annähernd hälftig übernehmen.

Dem seit Jahrzehnten gültigen gesetzlichen Leitbild des Residenzmodells liegt ein Rollenverständnis der 50er Jahre zugrunde. Dabei wird ein Elternteil alleinerziehend und den anderen „besuchen“ die Kinder jedes zweite Wochenende. Die Politik hat erkannt, dass dieses Modell den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen nicht mehr gerecht wird. Daher wird im Bundestag derzeit über eine Gesetzesreform debattiert. Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass ein paritätisches Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden kann (01.02.2017 – XII ZB 601/15).

Im gleichen Jahr hat das Allensbach-Institut eine im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführte Befragung von Trennungseltern veröffentlicht. Danach zählt ein Viertel aller Mütter und Väter mit minderjährigen Kindern zu den Trennungseltern. Diese Gruppe ist in den zurückliegenden Jahrzehnten erkennbar gewachsen. 77% der Befragten sind für eine gemeinsame Elternschaft nach Trennung und 15% leben bereits heute ein Wechselmodell. Das ist mehr als erwartet, aber weniger als in denjenigen Ländern, in denen das Wechselmodell bereits gesetzlich geregelt ist. In Belgien sind es etwa 50%.

Der Idealfall bleibt, dass Eltern untereinander aushandeln, wie die Kinder betreut werden sollen. Auch kann bei häuslicher Gewalt oder „Hochstrittigkeit“ ein Wechselmodell dem Kindeswohl zuwiderlaufen. Dem steht aber nicht entgegen, dass in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle vernünftiger Trennungen, die Idealvorstellung einer gemeinsamen Elternschaft gefördert werden sollte. Dabei ist die paritätische Doppelresidenz kein Modell zum Unterhalt sparen. Bei beiden Eltern fallen Kosten an, die sonst nur bei einem anfallen würden und ein besser verdienender Elternteil wird nicht seiner finanziellen Verpflichtung gegenüber Kind und Ex-Partner entbunden.

Weitere Informationen findet man bei www.doppelresidenz.org, www.daddy-too.com, http://ots.de/nRTyjb, im umfangreichen Standardbuch: Sünderhauf (2013): Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis. Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung. Wiesbaden: Springer. Gut zusammengefasst in: Sünderhauf H Vorurteile gegen das Wechselmodell. Was stimmt, was nicht? Teil I FamRB 2013 9 290-7 & Teil II FamRB 2013 10 327-7.

Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Unsere Arbeit kostet Geld, weshalb Spenden sehr willkommen sind, an: VafK Köln e.V., Sparkasse KölnBonn, IBAN DE95 3705 0198 1931 8812 60, BIC COLSDE33XXX

Original-Content von: Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V., übermittelt durch news aktuell

https://www.presseportal.de/pm/127703/4042033

Tags: Kinder Politik Bundestag Petition Eltern Gesetze Wechselmodell Doppelresidenz Köln

Vaterlose Kleinfamilie – Trennungs-Väter werden benachteiligt!

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Sorgerecht – Gesetze im Familienrecht sind veraltet – Ungerechter Unterhalt – BGH Urteil zu Doppelresidenz (Shared parenting).

Europarat - Council of Europe
Europarat – Council of Europe

Der Europarat hat im Oktober 2015 die Europarat Resolution 2079 einstimmig beschlossen.
– Väteraufbruch für Kinder Markus Witt  Vater Klaus Figel, Bundesgerichtshof Rechtsanwalt Thomas Koflar  –
Die Umsetzung beim Gesetzgeber fehlt noch.

Derzeit werden in 95% der Sorgerechtsentscheidungen das Kind der Mutter zugesprochen.

Expertin Familienrecht, Doppelresidenz Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf-Kravets
Expertin Familienrecht, Doppelresidenz Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf-Kravets

Für ein glückliches Aufwachsen von Kindern sind beide Elternteile gleichermaßen notwendig. Experten sind sich da einig. Deutsche Gerichte scheint das wenig zu interessieren.

zum Video:

13 12 2017

Tags: Väter – Unterhalt – BGH Urteil – Europarat Resolution 2079 – Familie – Wechselmodell – Europarat – Council of Europe – Doppelresidenz – veraltete Gesetze im Familienrecht – VAFK – europäischen Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschaft

shared parenting in Germany – Angela Merkel – Europarat Resolution 2079

Angela Merkel says about Europa-Rat-Resolution 2079:
. . n o t h i n g . . .

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Video with English subtitles:

Frage an Angela Merkel:

Der Herr da vorne.

Mein Name ist Johannes Fels aus Sindelfingen.
Ich hab eine Frage an sie Frau Bundeskanzler:
Der Europarat hat in der Resolution 2079 die Bundesrepublik bzw. alle Mitgliedsstaaten, also auch sie, schon 2015 aufgefordert das Doppelresidenz-Modell für Kinder nach Trennung und Scheidung einzuführen.
Das Doppelresidenz-Modell ermöglicht den Kindern nach Trennung und Scheidung beide Elternteile zu behalten.
Ihre Politik zielt aber nach wie vor darauf, nach Trennung oder Scheidung die Ein-Eltern-Familie zu haben.
Wann setzen sie die Resolution des Europarates um, weil das Modell was sie betreiben vielen Kindern schadet?

Frau Merkel sagt:
Ich muss ihnen sagen, dass ich dazu keine sachkundige Antwort ihnen dazu jetzt geben kann.
Ich muss mir die Resolution anschauen. Ich muss mir unser Familienrecht anschauen. Wir versuchen ja beim Sorgerecht duraus Vater und Mutter gemeinsam in die Verantwortung zu nehmen, woimmer das möglich ist.

Admin Family law – germany austria, 17-9-2017

Unterhalt gezahlt Umgang verboten

Wenn Väter ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen

Viele Väter kämpfen um das Sorge- oder zumindest um das Umgangsrecht für ihre Kinder – doch wann wird einem Elternteil das Sorgerecht generell entzogen? Das Sorgerecht setzt eine gewisse Kooperation der beiden Elternteile voraus. Die wichtigsten Dinge müssen abgesprochen sein, wie beispielsweise die Frage, auf welche Schule das Kind geht oder bei welchem Arzt es in Behandlung ist. Erfolgt gar keine oder schlechte Kommunikation zwischen den Eltern, sind die jeweiligen Richter gezwungen, zu handeln. Das heißt, dass das Sorgerecht an ein Elternteil übergeben wird, wenn der Streit der Eltern kein Ende findet.

Entscheiden die Gerichte immer zugunsten der Mütter?

Oft wird ein Sorgerechtsstreit zugunsten der Mutter entschieden, doch dies ist längst nicht mehr die Regel. „Mehrere Faktoren spielen eine Rolle bei der Vergabe des Sorgerechts“, erklärt Rechtsanwältin für Familienrecht Carmen Grebe. Der erste Faktor wäre beispielsweise das Jugendamt: Wenn der Vater sich im Falle eines Sorgerechtsstreits falsch verhält, so wird dies in den Akten des Jugendamtes vermerkt. Das Gericht hat Einsicht in diese Akten und kann sich gegen die Sorgerechtsvergabe an den Vater entscheiden. Ein weiterer Faktor, der die Entscheidung über das Sorgerecht beeinflusst, ist der sogenannte Verfahrensbeistand, der als Anwalt des Kindes versucht, den tatsächlichen Willen des Kindes herauszufinden und vor Gericht geltend zu machen. Dem Vater stehen somit alle Möglichkeiten offen, bei allen Institutionen einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Sollte er dies nicht tun, kann auch ein Anwalt wenig bewirken.

Was tun, wenn die Mutter den Umgang verweigert?

Ein Vater, der Sorge hat, die Mutter seines Kindes könnte ihm den Umgang verwehren, sollte auf frühzeitige Zeichen achten. Oft zeichnet sich eine Entwicklung ab, bei der die Mutter beispielsweise Termine absagt oder Krankheiten vorgeschoben werden. „Manchmal gucken sich die Kinder diese Entwicklung eine Zeit lang an und wenden sich dann der Mutter zu“, weiß die Expertin für Familienrecht aus Erfahrung. In diesem Fall sollte man schnellstmöglich versuchen, eine verbindliche Regelung zu erwirken.

Andernfalls bleibt nur die Option des Familiengerichtes übrig, welches sogenannte Umgangspfleger in der Regel für einen Zeitraum von einem halben Jahr einsetzt. Der Umgangspfleger erscheint zu den vereinbarten Terminen, an denen der Vater das Kind sehen darf und hat das Recht, das Kind zum Vater zu bringen oder auch von der Schule abzuholen, falls die Mutter das Treffen verhindert. Der Umgangspfleger soll herausfinden, wer die meiste Verantwortung für das Misslingen der Treffen trägt. In der Regel einigen sich die Eltern nach dieser Zeit, eine Garantie, dass das Kind aber ein gutes Verhältnis zu beiden Elternteilen herstellt, gibt es nicht. „Den Vätern empfehle ich, trotzdem mit dem Kind in Kontakt zu bleiben mit Briefen oder per E-Mail – auch, wenn man nicht weiß, ob die Nachrichten von der Mutter abgefangen werden“, rät die Familienrechtsexpertin. In ganz extremen Fällen der Umgangsverweigerung seitens der Mutter, kann ein psychologisches Gutachten über die Mutter beantragt werden.

  • Wenn Eltern merken, dass es mit der Kooperation nicht mehr funktioniert, können sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle wenden oder eine Mediation beim Anwalt in Anspruch nehmen. Jedoch müssen beide Elternteile dazu bereit sein, damit eine Mediation funktioniert. Eine Erziehungsberatung beim Jugendamt ist kostenlos – für eine Mediation berechnet der Anwalt Stundensätze von circa 100 bis 200 Euro. Hier gibt es die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung anzulegen, die für Mediationen aufkommt. Die Prozesskostenhilfe kann man zwar beantragen, sie übernimmt aber keine Kosten für Mediationen. „Es gibt keine staatliche Unterstützung für ein Mediationsverfahren“, bedauert Carmen Grebe.

Lösung Wechselmodell?

Ein Weg, der eine mögliche Lösung für beide Elternparteien darstellen kann, wäre das sogenannte Wechselmodell. Dies ist so gestaltet, dass sich die Eltern die Betreuung des Kindes meist wöchentlich teilen, das Kind sozusagen zwischen den Eltern pendelt. Dabei trägt nicht ein Elternteil die Hauptverantwortung, sondern beide Eltern sind gleichberechtigt. Viele Väter profitieren von dieser neuen Regelung, die von den Gerichten offiziell angeordnet werden kann.

Themen:
Sorgerecht
Kinder
Trennung
Carmen Grebe
Volle Kanne
4. Juli 2017
https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/sorgerechtsstreit-vaeter-im-nachteil-100.html
Tags: Doppelresidenz – Video – Hartmut Wolters Väteraufbruch – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Vaterlose Gesellschaft

Sa.10.Juni 2017 13h – DEMO Köln „Kinderrechte“

Bundesweite DEMO: „Allen Kindern beide Eltern“
Datum: Samstag, 10. Juni 2017 – 13:0018:00
Ort: Köln Hauptbahnhof/ Dom

Weitere Informationen via Link:
https://www.vafk-koeln.de/sites/defau…

 

Demo für Kinderrechte! – Was, Wie, Wo, Wann! Stets aktuell! | KGPG

Bitte teilt uns weitere Demonstrationen an info@bobby-vander-pan.de mit.

Vielen Dank an Hartmut Wolters!
Hier geht es zur Homepage des Kölner Väteraufbruchs:
https://www.vafk-koeln.de/

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Tags: Väter – Wechselmodell – gemeinsames Sorgerecht von Geburt an

„Wochenendpapa ist kein vollständiger Vater“

„Wochenendvater ist kein vollständiger Vater“

Kreisgruppe des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ in Ravensburg gegründet

 Das Gründungsteam des Kreisvereins „Väteraufbruch für Kinder Ravensburg“.
Das Gründungsteam des Kreisvereins „Väteraufbruch für Kinder Ravensburg“.

Verein

Ravensburg sz Immer mehr Trennungsväter schöpfen neue Hoffnung für ihre Kinder, das sogenannte Wechselmodell ist in aller Munde. Da passt es gut ins Bild, dass jetzt in Ravensburg eine Kreisgruppe des bundesweit agierenden Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ gegründet wurde. Dies teilt der Kreisverein „Väteraufbruch für Kinder Ravensburg“ in einer Pressemitteilung mit.

„Allen Kindern beide Eltern, das ist unser oberstes Ziel“, sagt demnach der Ravensburger Vereinssprecher Stefen Schrapp (41), systemischer Berater, der selbst betroffen ist und sich seit Jahren um mehr Kontakt zu seiner Tochter bemüht. „Eine Trennung der Eltern bedeutet für jedes Kind den Zerfall von Sicherheit“, weiß er aus Erfahrung.

Eltern müssten auch nach der Trennung ihrer Verantwortung nachkommen und sich um ihre Kinder kümmern. Manchmal sei das aber nicht so einfach, da ein Elternteil dem anderen keine Verantwortung zugestehe.

Somit gebe es für ein Kind dann zwangsweise oft einen Hauptbetreuungs-Elternteil und einen Wochenend-Elternteil, so Schrapp laut Mitteilung. Doch das sogenannte Residenzmodell sei längst überholt . „Kinder lieben beide Eltern und ein Wochenendvater ist kein vollständiger Vater“, sagt er.

Auch seine zehnjährige Tochter wünsche sich noch heute deutlich mehr Zeit mit ihm, obwohl sich seine Partnerin und er bereits trennten, als die Kleine drei Jahre alt war. Inzwischen dürfe er seine Tochter auch unter der Woche wieder sehen, sagt Stefen Schrapp. Das habe er der Unterstützung durch den „Väteraufbruch für Kinder“ zu verdanken. Laut Mitteilung geht es dem Verein nicht darum, wie sich das gelebte Modell nach einer Trennung letztlich nennt. Sondern wichtig sei, dass Kinder beide Eltern – sofern beide zur Verfügung stehen – möglichst oft und möglichst viel sehen. Denn das sei prinzipiell positiv nach einer Trennung. Gemeinsame Zeit zu verbringen, ermögliche es auch, eine enge Bindung zum Kind zu erhalten.

Der Väteraufbruch für Kinder-Kreisverein Ravensburg bietet Betroffenen nach Angaben des Vereins ab sofort Selbsthilfe- und Beratungsabende an. Man will betroffenen Eltern mit konkreten Empfehlungen wieder Hoffnung und Zuversicht geben. Denn viele macht die Situation und im Extremfall der Beziehungsverlust zum Kind regelrecht krank.

„Wir fangen Betroffene emotional auf, da wir selbst erfahren haben, wie es sich anfühlt als Elternteil quasi entsorgt zu werden“, erklärt Stefen Schrapp. Wer diese Erfahrung einmal in seinem Leben habe machen müssen, der helfe gerne auch anderen in der Not.

Der Kreisverein Ravensburg bietet jedoch keine rechtliche Beratung, „da das Familien-Rechtssystem in Deutschland ohnehin nur selten die Kinder im Blick hat, sondern vornehmlich die Interessen der Erwachsenen behandelt“.

Jeden zweiten und vierten Mittwoch finden ab 18.30 Uhr im „Haus der Familie“ in der Liebfrauenstraße 24 in Weingarten Selbsthilfe- und Beratungsabende statt. Weitere Informationen gibt es unter stefen.schrapp@vafk.de

Lokales, 17.05.2017, sz
http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Wochenendvater-ist-kein-vollstaendiger-Vater-_arid,10669132_toid,535.html
Tags: Doppelresidenz – Gleichberechtigung  – Menschenrechtsverletzung – vaterlose Gesellschaft – Justizopfer

Maßnahmen bei hoch strittiger Elternschaft der Politik – VAfK

Video: Podiumsdiskussion in Kiel vom „Väteraufbruch für Kinder“ e.V. – Kiel am 20. April 2017

Teilnehmer:
SPD Bernd Heinemann MdL Dipl. Sozialpädagoge – Mietglied im Sozialausschuss des Landtages
CDU Robert Vollborn – Ratsherr in Kiel
FDP Anita Klahn MdL – Mitglied im Sozialausschuss des Landtages
Die Grünen – Dr. Marret Bohn MdL – Mitglied im Sozialausschuss des Landtages
SSW Lars Harms MdL – Vorsitzender des SSW im Landtag
Piratenpartei Wolfgang Dudda MdL – Mitglied im Sozialausschusss des Landtages
Die Linke Katjana Zunft – Erzieherin , systemisch e Familien Beraterin verlies während der Veranstaltung das Podium
AFD Jörg Nobis – Mitglied im Landesvorstand Schleswig-Holstein
Anwalt Martina Comberg – Fachanwältin für Familienrecht (Kieler Modell, Zwnagsgeld, Zwangshaft, Cochemer Modell)
Moderation Markus Witt – Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder eV.

Um das Kind zu schützen – Maßnahmen bei hoch strittiger Elternschaft
Podiumsdiskussion des Väteraufbruch für Kinder e.V. in Kiel.
Jedes Jahr trennen sich die Eltern von rund 200.000 Kindern. Kommt es dabei zum Streit zwischen den Eltern leiden vor allem die Kinder.
Welche präventiven, politischen Maßnahmen kann
die Landesregierung erlassen um Elternstreit zu reduzieren? Diese und weitere Fragen wurden im Vorfeld der Landtagswahl in Schleswig-Holstein mit Vertretern aus der Landespolitik diskutiert.

Tags: Politik – CDU – SPD – FDP – Piratenpartei – Grünen – Linke – SSW – AFD -Wechselmodell – Doppelresidenz – Europarat Resolution 2079- Scheidung – Trennung – Sorgerecht – VAfK – Gleichberechtigung Gleichstellung- Kinder brauchen beide Eltern

Video: Allen Kindern beide Eltern – Demo Sa.10.6.2017, 13h Köln

 Demo Sa.10.6.2017, 13h Köln

Väter FlashMob

Flashmob „Allen Kindern beide Eltern“
Am heutigen Karnevalssonntag trafen sich 8 Väter, um ihre Botschaft „Allen Kindern beide Eltern“ in die Karnevalshochburg zu rufen. Fröhlich wie es im Karneval zugeht blieben die Mengen stehen und drei Jecke gesellten sich spontan zu uns. Väter fordern das bedingungslose gemeinsame Sorgerecht ab Geburt, gleichberechtigter Ansprechpartner in Erziehungsfragen und mehr Zeit mit dem Kind. Dafür gehen wir auf die Straße und kämpfen für unsere Rechte, denn Väterrechte sind Kinderrechte!

Wir treffen uns zur Demo „Allen Kindern beide Eltern“
am Samstag, 10.06.2017 um 13 Uhr vor dem Hauptbahnhof in Köln.

Alle Menschen sind herzlich eingeladen, uns zu unterstützen.

Köln 26.2.2017
Die Väterbewegung geht auch zu Karneval in die Öffentlichkeit.
Danke für die Unterstützung an den Väteraufbruch Köln:
vafk-koeln.de
Kontakt mit der Väterbewegung: Vaeterbewegung_RheinBerg@gmx.de

Tags: Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Gleichberechtigung – Justizopfer – Zivilrecht – Kinderrechte – Kindeswohl – Menschenrechte EGMR –  gemeinsame – elterliche Sorge –

EGMR Urteil – Vater Kuppinger gegen Deutschland – STRASSBURG 15. Januar 2015

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR

Kuppinger gegen Deutschland

Im Fall Kuppinger gegen Deutschland wurde in zwei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Stärkung des Umgangsrechts des Vaters und Instrumente gegen überlange Verfahrensdauer in Deutschland durchgesetzt.[1]Bernd Kuppinger, geboren 1953, war der Vater eines Sohns, der 2003 geboren wurde. Kurz nach der Geburt verhinderte die Mutter, mit der Kuppinger nicht verheiratet gewesen war, den Umgang zwischen Vater und Sohn. Zu Beginn des Verfahrens vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, Außenstelle Höchst, war das Kind anderthalb Jahre alt. Das Verfahren bei der Frankfurter Justiz zwischen den Jahren 2005 und 2010 dauerte insgesamt 4 Jahre und 10 Monate. Der EGMR sah einen Verstoß gegen Artikel 6 EMRK, also das Recht auf ein faires Verfahren (EGMR, Urteil vom 21. April 2011, Beschwerdenummer 41599/09). Der EGMR stellte fest, dass eine überlange Verfahrensdauer zu einer fortschreitenden Entfremdung der Kinder gegenüber seinen Bezugspersonen führe. Er sprach dem Vater eine Entschädigung in Höhe von 5.200 EUR zu.[2]

Danach boykottierte die Mutter sechs Termine des Umgangs. Kuppinger beantragte ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.000 €. An den deutschen Gerichten wurde der Mutter jedoch nur ein Ordnungsgeld von 300 Euro auferlegt, obwohl das theoretische Ordnungsgeld sogar bis zu 25.000 € reicht. Das EGMR entschied, dass das zu niedrige Ordnungsgeld eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darstelle, da zu bezweifeln sei, dass diese Summe einen erzwingenden Effekt gegen die Mutter hätte haben können, die den Kontakt zuvor andauernd verhindert hatte (Individualbeschwerde Nr. 62198/11, Urteil vom 15. Januar 2015). Das EGMR rügte auch die Dauer der zwangsweisen Durchsetzung des Umgangsanspruchs von zehn Monaten ab Antragstellung des Klägers bis zur Zahlung des Ordnungsgeldes. Der EGMR kritisierte die Bundesrepublik Deutschland dafür, dass keine Untätigkeitsbeschwerde zur Verfügung gestanden habe, um gegen die überlangen Verfahrensdauern vorzugehen. Damit habe dem Kläger kein effektives Rechtsmittel zur Verfügung gestanden, sodass eine Verletzung von Artikel 13 EMRK, dem Recht auf wirksame Beschwerde, vorliege. Dem Vater wurde eine Entschädigung in Höhe von 15.000 EUR sowie den Ersatz der angefallenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Höhe von knapp 6.436 EUR zugesprochen.[3]

Im Folgenden aber bestätigte das Bundesverfassungsgericht wiederum einen Umgangsausschluss des Vaters bis Oktober 2015 (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25. April 2015, Az. 1 BvR 3326/14): „Gestützt auf die Feststellungen der Sachverständigen haben diese nachvollziehbar ausgeführt, dass der Kindeswille trotz dessen Fremdbeeinflussung durch die Mutter nicht übergangen werden könne, weil das Kind den ihm nur aus wenigen begleiteten Umgängen bekannten Vater als Bedrohung erlebe und es aufgrund des anhaltenden Konflikts seiner Eltern und der damit einhergehenden Verfahren seine Beziehung und Bindung zur Mutter als Hauptbezugsperson durch einen Umgang mit dem Vater gefährdet sehe. (…) Aufgrund der verfestigten Situation und seines mittlerweile vorangeschrittenen Alters ist im vorliegenden Fall nämlich entscheidend, dass das Kind entsprechend den von den Fachgerichten in Bezug genommenen Ausführungen der Sachverständigen jeglichen Druck auf die Mutter in erheblichem Maße auch selbst wahrnimmt und Zwangsmaßnahmen ihr gegenüber zum Zwecke der Durchführung von Umgangskontakten als Bedrohung seines etablierten Familiensystems sehen würde. Nach den Feststellungen der Sachverständigen würde dies einerseits die Loyalität des Kindes gegenüber der Mutter erhöhen und andererseits seine negative Wahrnehmung des Vaters als der Person, von der die Bedrängungssituation ausginge, verstärken, so dass ein auf die Mutter ausgeübter Zwang nicht zu dem vom Beschwerdeführer gewünschten Ziel führen würde.“ [4]

Die Bundesrepublik Deutschland führte mit Artikel 2 des „Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes“ vom 11. Oktober 2016 die Beschleunigungsrüge und die Beschleunigungsbeschwerde ein.[5][6]

Einzelnachweise

 

Download Egmr-de-20010421_kuppinger.pdf

Download EGMR Case-of-kuppinger-v-germany-federal-ministry-of-justice-and-consumer.pdf

 

Download_Verfassungsbeschwerde-Kuppinger-Bundesverfassungsgericht-BvR332614_Beschluss25-04-2015.pdf

 

14-1-2016 Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kuppinger_gegen_Deutschland


weitere links – von Bernd Kuppinger – Väteraufbruch für Kinder

www.archeviva.com
www.vafk.de


Tags:  Artikel 8 EMRK – Umgangsrecht – Familienrecht – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung – Vaterlose Gesellschaft