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Wirtschaftsflüchtlinge haben kein Asyl, sagt Sebastian Kurz ÖVP
Artikel:
Kurz warnt: Dürfen Erdogans Spiel nicht mitspielen
Der Bundeskanzler hat andere EU-Staaten davor gewarnt, Flüchtlinge aufzunehmen.
Bundeskanzler Sebastian Kurz hat andere EU-Staaten vor einer Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten an der griechisch-türkischen Grenze gewarnt. „Wenn diese Menschen, die teilweise auch gewaltbereit sind, am Ende nach Mitteleuropa durchkommen, wird es nicht bei den 13.000 bleiben. Dann werden es bald Hunderttausende und später vielleicht Millionen sein. Wir hätten am Ende dieselben Zustände wie im Jahr 2015“, sagte Kurz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe und ihrer französischen Partnerzeitung Ouest-France.
Jene Migranten hätten keinen Anspruch auf Asyl, sagte Kurz. „Die Menschen, die jetzt an dieser Grenze ankommen, sind ja größtenteils nicht Flüchtlinge, die aus dem syrischen Kriegsgebiet fliehen. Es sind zum größten Teil Migranten, die schon jahrelang in der Türkei leben. Diese Menschen haben kein Recht auf Asyl in Griechenland, denn sie werden in der Türkei nicht verfolgt.“ Sie würden von Erdogan ausgenutzt und instrumentalisiert, um Druck auf die EU zu machen. „Dieses Spiel dürfen wir nicht mitspielen.“
Der Bundeskanzler warb für einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen. Andernfalls drohe eine Rückkehr zu nationalen Grenzkontrollen. „Wenn die Grenzen nach außen nicht funktionieren, wird es wieder Grenzen innerhalb Europas geben“, so Kurz.
Auf die Frage, ob im äußersten Fall auch Militär zum Schutz der Grenzen eingesetzt werden solle, antwortete der Regierungschef: „In Österreich ist das üblich und deshalb keine emotionale Debatte. Grenzkontrollen werden bei uns vom Bundesheer und der Polizei gemeinsam vorgenommen.“
“Hochmut kommt vor dem Fall“, Hr. BK. Sebastian Kurz ÖVP.
Hochmut, Arroganz, Überheblichkeit ist die schlimmste der 7 Todsünden!
Auch die ÖVP mit Innenminister Ernst Strasser hat damals einen Fehler gemacht, Ist deshalb die Ganze ÖVP damals zur Verantwortung gezogen worden? Nein.
Selbst die Staatsanwaltschaft sieht in dieser “besoffenen Geschichte“ keine strafrechtlichen Aspekte!
Hr. Kurz es ist von ihnen eine Anmaßung, Minister Herbert Kickl unter Generalverdacht zu stellen, ohne jegliche Beweise!
Es ist eine Arroganz und Überheblichkeit von Ihnen, die Regierung zu beenden, und alle Abgeordneten der FPÖ im Nationalrat, welche demokratisch vom Volk gewählt wurden und täglich gute Arbeit leisten, zu diffamieren.
Als öffentliches Vorbild sollte ein Christ anders agieren, Hr. Kurz!!!
Admin Familie & Familienrecht, am 21-5-2019
Tags: Christen – Kirche – Glauben – Vorbild – Politik – Bundeskanzler Sebastian Kurz Volkspartei Österreich – Justiz – Beweise – Selbstjustiz – Religion – Todsünde Hochmut
Der Papamonat muss natürlich einen Kündigungsschutz haben und nicht nur einen Rechtsanspruch, das ist ja logisch, sonst wäre das Ganze ja eine Augenauswischerei!
Die Mutter hat ja nach der Karenzzeit auch einen Kündigungsschutz, genauso muss es auch beim Vater sein, welcher sich einen Papamonat genommen hat. Das Argument kleine Betriebe haben keinen Ersatz geht völlig ins Leere, was ist mit Mütter die in Karenz gehen, da geht es ja auch mit Ersatz, meist sogar für 1-2 Jahre und diese Mütter können auch nicht gekündigt werden, weil sie anschließend einen Kündigungschutz haben! Es werden sich vermutlich eh sehr wenige Väter diesen Papamonat mit nur 700,- Euro nehmen, weil mit weniger als 1000,- Euro, defacto unterhalb der Mindestsicherung, dies ist sowieso eine Schande für so ein reiches Land wie Österreich. Ein Vater ist quasi weniger Wert, wie jeder andere Mindestsicherungsbezieher, aber zumindest ein schon längst überfälliger und notwendiger gesellschaftspolitischer Schritt! Ich bedanke mich jetzt schon mal vorab beim Bundeskanzler Sebastian Kurz und der ÖVP, dass sie sich auch für die Gleichberechtigung der Väter einsetzen, jahrelang wurden diese im Familienrecht bzw. in der Familienpolitik diskreditiert.
Kinder brauchen Vater und Mutter!
Admin Familie & Familienrecht, am 6-2-2019
Artikel:
Arbeiterkammer: Ohne Kündigungsschutz scheuen Väter vor Papamonat zurück
Familienrechtsexpertin Schrittwieser fordert Kündigungsschutz. Regierung will Vorschlag der WKO zu Mutterschutz diskutieren Wien –
Das Gute für angehende Väter ist: Selbst wenn sich ÖVP und FPÖ beim Thema Papamonat nicht einigen können, wird es künftig aller Voraussicht nach einen Rechtsanspruch auf einen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt des Kindes geben. Diesen sieht nämlich eine EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vor, für die es bereits eine vorläufige Einigung gibt. Allerdings, und das ist der zentrale Unterschied zur seit Jahren laufenden und nun von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) wieder befeuerten österreichischen Debatte: Während hierzulande von einem Papamonat die Rede ist, sieht die EU-Richtlinie nur einen Rechtsanspruch von zehn Tagen vor. Ganz fix ist dieser zudem auch noch nicht. Formell müssen das Europäische Parlament sowie der Rat dem Vorhaben noch zustimmen. Unverbindliche Regelung
Aktuell gibt es in Österreich, wie berichtet, nur eine unverbindliche Regelung. Jungväter müssen die Zustimmung des Arbeitgebers einholen, damit sie einen sogenannten Familienzeitbonus von maximal 31 Tagen in Anspruch nehmen können, für den sie 700 Euro vorgezogenes Kinderbetreuungsgeld bekommen. Einen Kündigungsschutz gibt es während dieser Zeit nicht. Die Väter könnten nur an die Arbeitgeber appellieren, in die Vereinbarung zum Familienzeitbonus einen Kündigungsverzicht aufzunehmen. Dafür sei man aber eben auf den Goodwill des Chefs angewiesen, meint die Familienrechtsexpertin der Arbeiterkammer, Bianca Schrittwieser, im Gespräch mit dem STANDARD. „Dann mache ich das besser nicht“
Die Folge: „Wenn Väter in Beratungsgesprächen über die Rechtslage aufgeklärt werden, sagen viele: Dann mache ich das besser nicht“, berichtet Schrittwieser. Für die Skepsis der Wirtschaftskammer hinsichtlich eines Rechtsanspruchs hat sie kein Verständnis. In aller Regel sei der Arbeitgeber mehrere Monate vor einer Geburt informiert. Er könne also rechtzeitig planen, um auf die vierwöchige Abwesenheit eines Mitarbeiters vorbereitet zu sein. Zudem sei der Papamonat für die Wirtschaft mit keinen Mehrkosten verbunden. Für Schrittwieser ist daher klar, dass Österreich jedenfalls über den auf EU-Ebene geplanten zehntägigen Vaterschaftsurlaub hinausgehen müsse. „Das ist ein wichtiger Schritt. Jeder, der das Thema Vereinbarkeit ernsthaft verfolgt, weiß aber, dass zehn Tage zu wenig sind. Der Papamonat ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit, ein wichtiger Beitrag für die partnerschaftliche Teilung“, argumentiert die Expertin. Nicht verknüpfen will die Arbeiterkammer die Themen Papamonat und Mutterschutz. Die Wirtschaftskammer hatte sich für Verhandlungen über das Väterthema offen gezeigt, wenn umgekehrt eine ihrer langjährigen Forderungen umgesetzt würde.
Entlastung gefordert
Konkret geht es um die Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Frauen, die aus diversen Gründen schon vor dem eigentlichen Mutterschutz nicht mehr arbeiten dürfen. Das Mutterschutzgesetz sieht unter anderem Berufsverbote für Schwangere vor, die einer „Beschäftigung auf Beförderungsmitteln“ (vor allem Taxi) nachgehen, die schwer heben oder im Stehen arbeiten müssen oder die gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt wären. Die WKO hätte gerne, dass in diesen Fällen vorzeitiges Wochengeld bezahlt wird, wodurch es zu einer Entlastung der Betriebe käme. Für die Frauen würde sich nichts ändern. Von Sozialministerin Hartinger-Klein war am Dienstag kein Kommentar zu bekommen, ob man den Arbeitgebern hier entgegenkommen könnte. Im Büro von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hieß es, man werde den Vorschlag koalitionsintern besprechen.
Wahl verhinderte Entlastung
Im Regierungsprogramm der letzten rot-schwarzen Koalition war eine solche Entlastung der Betriebe bereits enthalten. Wegen der von Sebastian Kurz ausgelösten vorgezogenen Wahl wurde sie dann aber nicht mehr umgesetzt. Nun steht der Punkt wieder auf der Agenda, wobei die Wirtschaftskammer am Dienstag aber betonte, dass man zunächst einmal die europäischen Vorgaben, die noch im Laufe des Februars erwartet werden, abwarte. Dann könne man auch die weiteren Forderungen besprechen. Das Thema wird die Politik also noch weiter beschäftigen.
Der Islam-Experte Ahmad Mansour sagt im Interview zu den Frauenmorden: „Emanzipation erschüttert Männer in patriarchalem Denken!“ Ein kulturelles Problem in Wien. 4 von 6 Frauenmorde (1 Täter von 6 Frauenmorden ist noch auf der flucht)haben Migrationshintergrund! „Viele Migranten haben mit der Unabhängigkeit der Frau wie sie bei uns gelebt wird nicht klar kommen“ Die Politik haben es lange totgeschwiegen aus falscher Toleranz. Wir müssen diesen Männern u. Frauen klar machen, dass sie in Europa Rechte und Pflichten haben und Sie ihre patriachalen Strukturen hier nicht ausleben dürfen. Und im Extremfall mit ihren Aufenthalt spielen, wenn sie hier ihre bisherigen Einstellungen weiter fortsetzen.
servustv, am 2-2-2019 Tags: Familienrecht Familie – Gewaltschutz Frauen – Islamisierung – Radikalisierung – Muslime – Morde 2019 – Islamismus – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung
Klare Regeln für Zuwanderer hat Ahmad Mansour bei einer Podiumsdiskussion in Wien eingefordert. Denn diese hätten nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Im Gespräch mit „Presse“-Redakteur Köksal Baltaci betonte der Islamismus-Experte am Donnerstagabend: „Integration ist nicht das Zelebrieren von Unterschieden, sondern das Festlegen von Regeln.“
Staat wirkt „planlos“
In seinem jüngsten Buch „Klartext zur Integration: Gegen falsche Toleranz und Panikmache“ setzt sich der Sohn arabischer Israelis mit dieser elementaren Aufgabe unserer Gesellschaft auseinander. Kein anderes Thema beschäftige die Menschen mehr, doch wirke der Staat bisher planlos, da es an konkreten Konzepten, einer unvoreingenommenen, sachlichen Debatte und langfristigen Plänen fehle. Für Deutschland konstatierte er, dass die Politik den Alltag der Menschen nicht verstehe und die Journaille ihn oft nicht verstehen wolle. Aber wenn die eine Seite Probleme ignoriere, profitiere die andere durch Instrumentalisierung ebendieser.
Die drängendsten Themenbereiche
Die drängendsten Themenbereiche seien demnach Frauenrechte und Emanzipation, Patriarchat, Erziehung, Individualismus versus Kollektivismus und Antisemitismus. In Bezug auf Österreich ging es in dem Gespräch alsbald um das Thema Frauenmorde, da bei den jüngsten Vorfällen Männer mit Migrationshintergrund unter den mutmaßlichen Tätern überrepräsentiert waren. Der soziokulturelle Hintergrund ist für Mansour nicht irrelevant, kommen doch viele Männer aus patriarchalen Gesellschaften, in denen sich Frauen nicht aktiv trennen dürfen. Wird dieses Recht in Europa dann wahrgenommen, kann es aus verletztem Ehrgefühl heraus zu Gewalttaten kommen. In seinem Berufsalltag mit Flüchtlingen erzählte ihm ein junger Zuwanderer, dass es hierzulande keine Gleichberechtigung gebe. Komme doch zuerst die Frau, dann das Kind, der Hund und zuletzt erst der Mann.
Flüchtlinge keine beschützenswerten „Kuscheltiere“
Mansour stellte sich auch klar gegen Kulturrelativismus, seien doch Flüchtlinge keine beschützenswerten „Kuscheltiere“, sondern Menschen auf Augenhöhe, die Teil der Gesellschaft sein wollen. Es sei „Rassismus“, wenn der Staat bei Kindern von christlichen Fundamentalisten, die den Schulbesuch verweigern, alsbald reagiere, bei Muslimen derartiges Verhalten aus religiösen Gründen aber toleriere. Konkret nannte er das Fernbleiben vom Schwimmunterricht, aber auch die Verweigerung des Handschlags oder das Fasten im Ramadan, wo es vorkomme, dass Kinder dehydrieren und einen Kreislaufkollaps erleiden. Hier sollte das Kindeswohl im Vordergrund stehen, nicht das Einhalten religiöser Normen. Zudem warnte der Psychologe vor positiver oder negativer Diskriminierung.
Schule spielt entscheidende Rolle
Entscheidend für die gelingende Aufnahme von Kindern aus anderen Kulturkreisen sei die Rolle der Schule, denn dort könnten diese wertemäßig abgeholt werden. Werde jetzt ordentlich in Bildung und Ausbildung investiert, würden Delinquenz und Wertekollisionen minimiert. Da es in den Herkunftsländern vieler Migranten keine Aufklärung und keine 68er mit einhergehender sexueller Revolution und Emanzipation gegeben habe, sei es wichtig, die Menschen von den Vorzügen individueller Freiheiten zu überzeugen, umso einen Gegenentwurf zu ihrer kollektivistischen Herkunftskultur zu formulieren.
„Wir schaffen das“ keine Lösung
Der Sager „Wir schaffen das“, getätigt von der deutschen Kanzlerin Angela Merkel am 31. August 2015 im Zuge der Flüchtlingsbewegung nach Europa, ist für Mansour keine Lösung. Es sollte vielmehr die Frage gestellt werden, wie wir das schaffen und wer das schafft, betonte er.
Wir haben uns mit Ahmad Mansour getroffen, um mit ihm über sein neues Buch „Klartext zur Integration: Gegen falsche Toleranz und Panikmache“ zu sprechen. Ahmad Mansour ist Psychologe und Islamismus-Experte. Mit seiner Organisation MIND prevention führt er Projekte und Initiativen gegen Radikalisierung, muslimischen Antisemitismus und für Gleichberechtigung durch.
Mütter betreuen die Kinder und Väter arbeiten, dieses traditionelle Rollenverständnis ist völlig veraltet. Diverse entfremdete und entsorgte Elternteile und Vereine (Väter für Recht, Vaterverbot, Männerservice; Kindergefühle, Väter ohne Rechte) fordern ebenso seit vielen Jahren, PA (Parential Alienation) ins Strafrecht aufzunehmen und diese psychische Gewalt, der Entfremdung, zwischen dem eigenen Kind und einem Elternteil gerichtlich beim anderen Elternteil, welcher diesen Umgangsboykott fördert, zu sanktionieren! Diese Eltern-Kind-Entfremdung führt bei einigen Betroffenen bis zum Suizid und ist für viele Personen, welche sich keinen Rechtsanwalt leisten können, ein sehr großes gesellschaftspolitisches Problem.
Admin Familie & Familienrecht, am 27-12-2018
Artikel: Petition zur „Doppelresidenz“Wechselmodell nach Trennung soll Leitbild werden
Wenn sich Eltern trennen, heißt das für viele Kinder: Sie wohnen bei dem einen, der andere zahlt. Doch immer häufiger betreuen beide Elternteile. Ein Bündnis fordert, diese neue Realität zum Leitbild im Familienrecht zu machen. Von Bettina Rehmann
Nach der Trennung von Eltern wohnen viele Kinder bei dem Elternteil, den anderen besuchen sie. Zwei Drittel der Trennungskinder werden nach diesem Modell, dem sogenannten Residenzmodell betreut. Es ist das einzige Betreuungsmodell, das gesetzlich geregelt ist.
Doch heute beteiligen sich mehr Väter stärker an der Betreuung der Kinder – und auch die meisten Trennungskinder wünschen sich häufige oder längere Kontakte zu dem zweiten Elternteil. Diese Realität solle im deutschen Recht abgebildet werden, fordert das Bündnis „Doppelresidenz.org“. Am Donnerstag haben sie eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der sie fordern, die geteilte Betreuung von Trennungskindern als Leitbild im deutschen Familienrecht zu verankern. Sie nennen das „Doppelresidenz“. Die geteilte Betreuung wird auch Wechselmodell genannt.
Rund 12.000 Unterschriften schon vor Petitionsstart
Rund 12.000 Menschen hätten die Petition schon vor dem eigentlichen Start unterzeichnet, sagt Markus Witt vom Bündnis. „Es geht hauptsächlich darum, ein zeitgemäßes Familienrecht zu bekommen, also nicht ein Familienrecht, das deutlich über hundert Jahre alt ist, sondern sich daran orientiert, wie Eltern heute leben und was Kinder auch brauchen.“
Es geht den Initiatoren der Petition um mehr als nur ein Betreuungsmodell, betont Cornelia Spachtholz von „Doppelresidenz.org“, die gleichzeitig Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter ist. Mit der Petition wolle das Bündnis auch einen Sinneswandel in der Gesellschaft erreichen. So werde etwa heute der Begriff der „Alleinerziehenden“ nicht mehr der Realität gerecht, da unter dem Begriff auch diejenigen fallen, die in Wirklichkeit zwar getrennt sind, ihre Kinder aber gemeinsam erziehen. „Getrennt gemeinsam erziehen, das ist aus unserer Sicht das, was unseren Kindern zusteht, weil sie ein Anrecht auf beide Elternteile haben“, dieser Ansatz sei auch förderlich in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Bundestagsabgeordnete und die Vorsitzenden von „Doppelresidenz.org“, Cornelia Spachtholz und Markus Witt (3. und 4. v. l.) vor der Petitionsübergabe im Bundestag.
Reformwünsche auch aus Politik und Justiz
Nicht nur von dem Bündnis geht der Wunsch nach grundlegenden Änderungen im Familienrecht aus: Schon 2017 hat die Konferenz der Landesjustizminister beschlossen, gesetzliche Regelungen für das Wechselmodell zu prüfen. Auch beim Deutschen Juristentag im September in Leipzig wurde ein Beschluss gefasst, wonach alternative Betreuungsmodelle gesetzlich geregelt werden sollen: sowohl in Bezug auf das Umgangsrecht, also die Betreuungszeiten der einzelnen Elternteile, als auch auf das Unterhaltsrecht – dieses müsse auch den Fall, dass beide Eltern ihr Kind nach der Trennung betreuen, regeln und deutlich vereinfacht werden.
An den Beschlüssen mitgearbeitet hat auch die Familienrichterin am Münchner Oberlandesgericht, Isabell Götz, die auch das Bundesjustizminsterium berät. „Wir reden deswegen darüber, weil es zunehmend mehr ein Modell ist, das Eltern nach der Trennung leben und unsere derzeitigen Gesetze es aber nicht abbilden“, erklärt sie. Es könne zwar schon gerichtlich angeordnet werden, aber das reiche nicht. Heute schon, berichtet sie aus ihrer täglichen Arbeit als Familienrichterin, breche das traditionelle Rollenverständnis aus, wonach Mütter die Kinder betreuen und Väter arbeiten. Eine abwechselnde Betreuung nach der Trennung ermögliche auch der Mutter, sich selbst um Einkommen und Altersvorsorge zu kümmern.
Berlin als Hochburg für Wechselmodell
Die Familienanwältin Eva Becker, ebenfalls Mitglied einer Arbeitsgruppe, die das Justizministerium berät, praktiziert in Berlin. „Die Zeit, dass nur Väter an einem Wechselmodell interessiert sind, die ist vorbei, weil auch Mütter vernünftigerweise Interesse daran haben.“ In Berlin seien die Gerichte besonders mit dem Wechselmodell befasst, erklärt sie. „Das hat verschiedene Gründe: Erstens liegt Berlin mitten in den ’neuen‘ Bundesländern, wo Betreuung durch beide Elternteile vielleicht selbstverständlicher ist, ebenso wie es nichts Besonderes ist, wenn Kinder in eine Betreuungseinrichtung gehen.“ In Berlin lebten zudem viele junge Familien, von denen beide Elternteile arbeiten wollten und die Menschen wohnten nicht so weit auseinander, bei einem Wechselmodell nach einer Trennung spielten Distanzen also nicht so eine große Rolle.
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dpa/Photopqr/Le P
Wenn Eltern sich trennen, sind sie zwar kein Paar mehr, Eltern bleiben sie aber. Vielfach leben die Kinder nach der Trennung bei der Mutter, den Vater sehen sie alle zwei Wochen. Die FDP und eine Eltern-Initiative wollen hier einen Paradigmenwechsel. Von Bettina Rehmann
Viele Berliner Richter stellten nicht mehr die Frage danach, wie man fortsetzen könne, was bisher gelebt wurde – etwa wenn die Mutter bisher zu zwei Drittel und der Vater zu einem Drittel betreut hat –, sondern versuchten abzuklären, was gegen eine paritätische Betreuung spreche. „Das ist einfach eine Umkehr des gedanklichen Ansatzes.“ Becker betont allerdings, dass nicht alle Richter dies so sehen und verweist auf den speziellen Trend in Berlin und Brandenburg. „Wir sind, wenn Sie so wollen, eine Hochburg des Wechselmodells, das ist hier einfach Thema.“
15 Prozent der getrennten Familien leben Wechselmodell
Einem Rechtsgutachten für den Deutschen Juristentag zufolge kann man davon ausgehen, dass schon heute schätzungsweise 15 Prozent der Trennungsfamilien in Deutschland das Wechselmodell leben. In der Sozialwissenschaft spricht man übrigens schon von Wechselmodell, wenn der Betreuungsanteil bei 30 Prozent liegt – nicht erst, wenn sich die Eltern die Betreuung genau zu 50 Prozent teilen.
Lt. EU-Studie, Seite 112
soll Österreich 67 Millionen Flüchtlinge migrieren, bei derzeit 8,2 Mill. Einwohner.
Für Deutschland (derzeit 82,5 Millionen Menschen) sieht man zum Beispiel eine Zuwanderung weiterer 192 Millionen Migranten vor, um auf die Zahl von 274 Millionen zu kommen. Italien soll 183 Millionen Flüchtlinge aufnehmen zu seinen bisherigen 59 Millionen Einwohner um auf 242 Millionen zu kommen. Ungarn mit 10 Millionen Einwohner, soll 72 Millionen Migranten, welche umsiedeln wollen aufnehmen, um auf eine Gesamtzahl von 82 Millionen zu kommen. Czech Republic soll zu den bisherigen 10 Mill. Einwohner, also 58 Millionen Zuwanderer aufnehmen um auf eine Gesamtzahl von 68 Millionen Bürger zu kommen. Polen soll zu seinen 38 Millionen Einwohner soll 236 Millionen Flüchtlinge aufnehmen von Ländern außerhalb der EU um auf eine Gesamtzahl von 274 Millionen Bürger gesamt zu kommen.
usw….
Quelle: https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/e-library/docs/pdf/final_report_relocation_of_refugees_en.pdf
1.Video: Studie zur Umsiedlungspolitik in der EU
Eine Studie für die EU aus dem Jahr 2009 zum Thema Umsiedlungspolitik für Migranten sorgt für Aufregung. Diese war unter Mitarbeit von durch die EU beauftragte Beratungsunternehmen wie z.B. Eurasylum Limited erstellt worden, im Rahmen eines Dienstleistungsvertrag des Europäischen Flüchtlingsfonds für die EU. Falls dieses Papier je umgesetzt wird, so wird von dem heutigen Europa nichts mehr übrig bleiben.
Die Journalistin Eva Herman stellt in diesem Zusammenhang die Frage: Brauchte man den Globalen Pakt für Migration der Vereinten Nationen erst als Eisbrecher, welcher im Dezember 2018 im marokkanischen Marrakesch unterschrieben werden soll, um die Ziele dieses EU-Papiers aus 2009 durchzusetzen? ‚
In dem Papier hatte man vorgerechnet, wie viele Migranten die einzelnen EU-Länder angeblich noch vertragen. Auf S. 112 wird berechnet, wie viele zusätzliche Einwohner jedes europäische Land verkraften würde. Für Deutschland (derzeit 82,5 Millionen Menschen) sieht man zum Beispiel eine Zuwanderung weiterer 192 Millionen Migranten vor, um auf die Zahl von 274 Millionen! Einwohnern zu kommen. Auch weitere EU-Länder sind betroffen, wie Eva Herman in diesem Video ausführt.
2.Video:
Irre EU Studie: Deutschland kann 192 Millionen Migranten verkraften
Select another language!( PC users see right above the logo „Translate“)english (Google Translation)Italia – (traduzione di Google)France (traduction Google)ПЕРЕВЕСТИ на Английскиhttps://www.ief.at/wp-content/uploads/2018/09/Update-Ehe-f%C3%BCr-alle.jpg
IEF, 11.9.2018 – Ein Interview mit Justizminister Josef Moser in der Tageszeitung Die Presse vom 30.8.2018 löst seither vehemente Diskussionen über die Umsetzung des „Ehe für alle“-Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus.
VfGH Erkenntnis aus Dezember 2017
Mit Erkenntnis von 4.12.2017 hob der österreichische Verfassungsgerichtshof die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 auf, so dass gleichgeschlechtliche Paare ab dann heiraten können. Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. In dem Erkenntnis heißt es dazu wörtlich: „Die damit verursachte diskriminierende Wirkung zeigt sich darin, dass durch die unterschiedliche Bezeichnung des Familienstandes (‚verheiratet‘ versus ‚in eingetragener Partnerschaft lebend‘) Personen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch in Zusammenhängen, in denen die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt und spielen darf, diese offen legen müssen und, insbesondere auch vor dem historischen Hintergrund, Gefahr laufen, diskriminiert zu werden.“ Das diskriminierende „Zwangsouting“ solle durch die Öffnung der Eingetragenen Partnerschaft (EP) für heterosexuelle Paare sowie der Ehe für homosexuelle Paare beseitigt werden.
Die Rolle der Politik
VP-Justizminister Josef Moser kündigte nun im Presse-Sommerinterview an, dem Erkenntnis des VfGH zu folgen, „das besagt: Ehe für alle und Eingetragene Partnerschaft für alle.“ Denn, „wenn man die Eingetragene Partnerschaft wegfallen ließe, würde das bedeuten, dass ich Menschen, die die Eingetragene Partnerschaft als aus ihrer Sicht modernere Variante der Partnerschaft eingegangen sind, zwinge, eine Ehe einzugehen.“, so Moser. Tags darauf am 31.8.2018 teilte der Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthalallerdings mit, dass eine definitive Entscheidung über die Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses noch nicht gefallen sei. Wie Der Standard berichtet, machte Launsky-Tieffenthal deutlich, es liege „an der Bundesregierung, die diversen Möglichkeiten zu prüfen und zeitgerecht darüber zu informieren“ unterstrich aber, dass VfGH-Urteile zu respektieren seien. Gegenüber Der Presse erklärte FP-Vizekanzler Heinz-Christian Strache mittlerweile: „Sie kennen meine grundsätzliche Position dazu: Dass die Ehe zwischen Mann und Frau etwas ganz Besonderes ist“. Über einen Vorschlag der Regierung sollte man dann auch Gespräche mit der Kirche führen, meinte Strache außerdem. VP-Bundeskanzler Sebastian Kurz betonte zuvor ebenfalls, dass es Aufgabe der Bundesregierung, aber auch des Parlaments sei, mögliche Wege zu finden, das Erkenntnis des VfGH umzusetzen. Beim ORF-Sommergespräch am 10.9.2018 verwies der Kanzler wiederum auf die Rechtsstaatlichkeit Österreichs und die damit verbundene Verpflichtung der Politik, eine rechtskonforme Umsetzung des Erkenntnisses zu gewährleisten. Bleibt die Regierung tatenlos und unterlässt eine Sanierung, wird das Erkenntnis durch die Öffnung von EP und Ehe ab 1.1.2019 in Kraft treten.
Alternativen zur Öffnung von EP UND Ehe
Um dem VfGH-Urteil zu entsprechen, gäbe es aber auch die Möglichkeit, die Ehe der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten und nur die EP als Lebensgemeinschaft für alle Paare zu öffnen, erläutert Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF). Auf diese Weise würden homosexuelle Paare nicht mehr einem „Zwangsouting“ ihrer sexuellen Orientierung unterworfen, da ja auch heterosexuelle Paare in eingetragener Partnerschaft leben könnten. Gleichzeitig wäre die Ehe nach wie vor Mann und Frau vorbehalten. Andere Varianten wären etwa die Abschaffung der (Zivil-)Ehe unter Beibehaltung einer Eingetragenen Partnerschaft (EP) oder eben die Abschaffung der EP unter Abänderung des Ehebegriffs im Zivilrecht. Für alle Varianten wäre eine Gesetzesänderung durch die Regierung nötig, so die Juristin Merckens. Da sich die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ auch im Wahlkampf noch gegen eine „Eheöffnung“ ausgesprochen haben, geht u.a. Der Standard davon aus, dass jedenfalls die FPÖ keine die Wählerschaft enttäuschende Gesetzesänderung mittragen möchte, an deren Ende die „Ehe für alle“ stünde. In einem Kommentar in Die Presse vom 7.9.2018 verweist auch der Journalist Martin Leidenfrost auf die Meinung der Wähler von ÖVP und FPÖ zum Thema „Ehe für alle“. Laut Leidenfrost seien 66 Prozent der FPÖ-Wähler und 61 Prozent der ÖVP-Wähler gegen die „Homo-Ehe“. Leidenfrost kritisiert die „anpasslerische[n] Signale“ der letzten Monate, die den Eindruck erweckten, die Regierung denke sich: „Geh lass, dann is wenigstens a Ruah!“. Ruhe gäbe es aber nicht. Denn die Eheleute erklärten ihren Willen, Kinder zu zeugen. Damit sei Tür und Tor für Leihmutterschaft geöffnet, so Leidenfrost. In einem weiteren Presse-Kommentar vom 9.9.2018 mahnt der Jurist Andreas Kresbach: „Das Gebot der sachlichen Differenzierung, das übrigens auch dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebot innewohnt, erfordert es dagegen, dass Unterschiedliches nicht mutwillig und populistisch gleich zugeordnet, sondern zumindest auch verschieden definiert werden muss.“ Auch er begründet, warum es aufgrund des VfGH-Erkenntnisses nicht notwendig sei, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. „Die Ehe auch auf gleichgeschlechtliche Paare zu erweitern, würde nicht nur heißen, das biologische Faktum, dass nur aus der Gemeinschaft von Mann und Frau neues menschliches Leben hervorgehen kann, nicht zu berücksichtigen. Es würde auch ihrer Ausrichtung auf das Wohl des Kindes zuwiderlaufen, dem in der Regel – von der ein Gesetz auszugehen hat – mit einer Vater-Mutter-Kind-Beziehung am besten gedient ist“, so Kresbach.
Kath. Familienverband: Warnung vor Legalisierung der Leihmutterschaft als nächstem Schritt
Die Sorge der Legalisierung von Leihmutterschaft als logische Konsequenz der „Ehe für alle“ teilt mit Journalist Leidenfrost auch Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbands Österreich. Wenn zwei homosexuelle Männer eine Ehe – bisher als offen für die Weitergabe des Lebens definiert – eingehen könnten, könnte der nächste Liberalisierungsschritt sein, diesen die Möglichkeit der [partiellen] leiblichen Elternschaft einzuräumen. Dies wäre aber nur durch eine für Frauen und Kinder höchst problematische Leihmutterschaft denkbar, die zu Recht verboten sei, äußerte sich Trendl gegenüber kathpress. Wenn die Ehe Mann und Frau vorbehalten bliebe, würde dies den Widerspruch zwischen dem VfGH-Entscheid und der bisherigen Legislative in Österreich ausräumen, so Trendl. Laut dem geltenden Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist die Ehe als Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts definiert, die u.a. ihren Willen bekunden, Kinder zu zeugen und sie zu erziehen. Diese Frage der Weitergabe des Lebens, die Schaffung eines gesetzlich geschützten Rahmens für Kinder, habe der VfGH offen gelassen. Für den Familienverband sei genau diese Frage zentral, betonte Trendl.
Kritik des AKV an Moser
Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) zeigte sich in einer Presseaussendung über die Äußerungen Mosers „überrascht und enttäuscht“. AKV-Präsident Helmut Kukacka verwies darauf, dass die Regierungsparteien im Wahlkampf ein „Nein zur Ehe für alle“ erklärt hätten und erwartet werden könne, dass dieses Wahlversprechen nicht beiseite gewischt werde, sofern das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes eine andere Regelung zulasse, als die vom Justizminister vorgeschlagene. Kukacka verweist auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), der die Ehe als Verbindung von Mann und Frau bestätigt und festgestellt hatte, kein Land könne dazu verpflichtet werden, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. „Eine rechtliche Nivellierung des Begriffs der Ehe, der einem tief verwurzelten sozialen und kulturellen Verständnis entspricht, scheint daher nicht erforderlich“, so der AKV-Präsident. Es gebe schließlich die rechtliche Möglichkeit die Eingetragene Partnerschaft im Sinne der Judikatur zu öffnen und die Ehe durch gesetzliche Konkretisierung als alleinige Verbindung von Mann und Frau zu bewahren, verweist auch Kukacka auf diese Option. „Für die AKV ist es jedenfalls wichtig, dass die besondere Natur der Ehe, als Verbindung von Mann und Frau bewahrt bleibt, denn keine andere Verbindung ist besser geeignet, Kinder hervorzubringen, aufzuziehen und die Generationenfolge zu sichern“, macht Kukacka deutlich.
https://www.ief.at/update-zur-aktuellen-diskussion-um-die-ehe-fuer-alle/
auch denMilderungsgrund im Urteil, wegen Traumatisierung bei Asylwerbern kann ich schon nicht mehr hören bzw. lesen.
Der Freigang bzw. Hafturlaub sollte für verurteilte Vergewaltiger und Pädokriminelle ebenso per Gesetz ausgenommen sein!
Die Überschrift in der Zeitung ist sehr verwirrend. Ich hoffe, dass die Mindeststrafe eine unbedingte Haftstrafe ist und die bedingte Strafe zusätzlich weiter möglich ist und nicht wie hier steht fallen soll?
Wien. Die Regierung plant eine Reform des Strafrechts bei Sexualdelikten. Künftig soll es keine ausschließlich bedingten Haftstrafen für Vergewaltiger mehr geben, hieß es am Sonntag. Erreicht werden soll das durch eine Anhebung der Mindeststrafe sowie durch Änderungen bei den Strafzumessungskriterien.
Derzeit können Vergewaltiger auch eine bedingte Haft bekommen. Das heißt, sie müssen dann einfach nicht ins Gefängnis. Das soll sich nun ändern, wie Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), Justizminister Josef Moser und Staatssekretärin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) bekannt gaben. Zumindest ein Teil der Strafe muss dann unbedingt erfolgen, also die Haft tatsächlich angetreten werden.
Kein „Pardon“ für Täter
Laut jüngster Kriminalstatistik sei die Zahl der Anzeigen von Vergewaltigungen gegenüber dem Vorjahr um rund 43 Prozent gestiegen, hieß es aus der Regierung.
„Die Opfer von sexueller Gewalt leiden oft lebenslang, da kann es für die Täter kein Pardon geben“, rechtfertigte Innenminister Kickl die Maßnahme. Das „richtige Signal, dass es keine Toleranz bei derartigen Übergriffen gibt“, sieht Staatssekretärin Edtstadler.
Laut Justizminister Moser sollen nach Einlangen und Analyse eines Gutachtens, in einer Task Force die weiteren Schritte diskutiert werden. Auch die Bereiche des Opferschutzes und der Täterarbeit sollen dabei berücksichtigt werden
Alimentenpflichtige werden häufig diffamiert und benachteiligt. Dabei bleibt vielen am Monatsende kaum genug zum Leben. von Josef Linsler
Josef Linsler ist Vorsitzender des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
In Deutschland leben 2,2 Millionen unterhaltsberechtigte minderjährige und über eine Million unterhaltsberechtigte volljährige Kinder. Sie erhalten Unterhalt vom getrennt lebenden Elternteil. Das kann die Mutter sein, aber noch sind es überwiegend die Väter. Während den sogenannten „Alleinerziehenden“ von vornherein das Mitleid der Mehrheit sicher ist, werden die Unterhaltspflichtigen vielfach diffamiert, respektlos behandelt und benachteiligt. Sie stehen immer unter dem latenten Generalverdacht, zu wenig Kindesunterhalt zu zahlen.
Tatsache ist, dass Mindestunterhalt und Selbstbehalt – das ist das Existenzminimum, das Unterhaltspflichtigen bleiben muss – nicht parallel angehoben wurden, obwohl sich dies von der Sache her ergibt: Fällt für Kinder höherer Bedarf aufgrund höherer Kosten für Nahrung, Kleidung Wohnung, Bildung an, so trifft dies auch die Erwachsenen, die Unterhaltspflichtigen. Vergleicht man die letzten zehn Jahre, so ist der Kindesunterhalt um 51 Prozent gestiegen, der Selbstbehalt um 21 Prozent. Das ist ungerecht gegenüber den Unterhaltszahlern, schließlich arbeiten sie hart und vielen bleibt am Monatsende nicht einmal der Selbstbehalt – das sind gegenwärtig 1080 Euro. Davon muss der gesamte Lebensbedarf – Kleidung, Wohnung, Essen, Bildung, Verkehr sowie die Kosten für Umgangswochenenden – bestritten werden. Manchmal wird sogar per Beschluss des Familiengerichts der Selbstbehalt unterschritten.
Alimenten-Zahler werden immer zur Kasse gebeten, auch wenn sie beispielsweise arbeitslos sind oder wenn der Umgang grob behindert, beziehungsweise ganz verweigert wird. Eine missliche Lebenslage besteht ebenso darin, dass beispielsweise der unterhaltsberechtigte Elternteil sich als arm und alleinerziehend ausgibt, aber faktisch mit einem neuen Partner zusammenlebt. Es ist ungerecht, wenn beispielsweise der betreuende Elternteil 3000 und mehr Euro im Monat für sich und zwei Kinder zur Verfügung hat, während dem Unterhaltspflichtigen gerade einmal der Selbstbehalt bleibt. Aus Liebe zu den Kindern übernehmen inzwischen nicht wenige Unterhaltspflichtige 20 und mehr Prozent an der Betreuung, dennoch müssen sie vollen Kindesunterhalt zahlen.
Es ist grob ungerecht, respektlos gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil – und den betroffenen Kindern, wenn der betreuende Elternteil zwar kräftig Unterhalt fordert, aber gleichzeitig den Umgang verweigert. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, wird er an den Pranger gestellt, wenn der betreuende Elternteil den Umgang verweigert, passiert nichts, vielmehr hat er weiterhin Anspruch auf „vollen“ Unterhalt. Diesen Missstand tolerieren Familiengerichte und Politik stillschweigend.
Besonders respektlos und unsensibel werden Alimentenzahler von Papa Staat behandelt. Geschiedene und getrennt lebende Unterhaltszahler werden wie Ledige nach Steuerklasse I besteuert, das kinderlose Doppelverdiener-Ehepaar kommt dagegen in den Genuss des Ehegattensplittings. Kindesunterhalt wird steuerlich nicht berücksichtigt. Damit könnte das sehr oft finanziell angespannte familiale System der Trennungsfamilie entlastet und Kinderarmut vermieden werden.
Eine „Aufwertung“ der Unterhaltszahler ist dringend angesagt. Rechte und Pflichten der Unterhaltspflichtigen und der Unterhaltsberechtigten müssen sich die Waage halten.