Radikalisierung – Gefährder 2.0 – 45.000 tickende Zeitbomben in Europa!

Was macht Europa zur Terrorprävention, bis jetzt habe ich noch keine sinnvollen Vorschläge gehört?
Nur noch mehr Flüchtlinge aus Afrika, Syrien, Afgahnistan nach Europa zu lassen, wie es Angela Merkel ständig machen will, kann ja nicht die Lösung sein?

Admin Familie & Familienrecht, am 2-6-2019

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Artikel:

Im Kalifat geboren

Tickende Zeitbomben: 45.000 IS-Kinder könnten Europa den Terror bringen

Eine riesige Armee islamistischer Selbstmord-Attentäter könnte gerade vor unseren Augen heranwachsen! Zumindest wenn es nach der Einschätzung des EU Koordinators für Terrorismusbekämpfung, Gilles de Kerchove geht.

45.000 Kinder sind laut Angaben des Anti-Terror Chefs im Kalifat des IS zur Welt gekommen. Sie alle gelten nun als staatenlos – und könnten leicht von Islamisten radikalisiert werden…

Selbstmord-Attentäter von morgen

Von „tickenden Zeitbomben“ sprach de Kerchove laut der britischen „Times“ bei einer Konferenz in Rom. Diesen Kindern, von denen sehr viele nun im Irak sind, werde derzeit der Zugang zum Schulsystem und zu Sozialleistungen verwehrt.

Den 45.000 Kindern wurden von der islamistischen Terror-Miliz IS Geburtsurkunden ausgestellt. Seit dem Zerfall des Kalifats sind diese aber wertlos, werden von der irakischen Regierung nicht anerkannt. Damit kommen sie auch als Staatenlose nach Europa.

Für radikale Hassprediger stellen diese Menschen bald wahrscheinlich bald „leichte Beute“ dar.

Tags: Dschihad – EU – IS – Islamischer Staat – Islamismus – Migration – Terror – Gewalt

 

Islamismus-Experte spricht über sein neues Buch: „Klartext zur Integration: Gegen falsche Toleranz und Panikmache“

1. Integration

Flüchtlinge sind keine
beschützenswerten „Kuscheltiere“

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Integration - Flüchtlinge sind keine beschützenswerten "Kuscheltiere"
© Bild: APA/DPA/Maurizio Gambarini

Klare Regeln für Zuwanderer hat Ahmad Mansour bei einer Podiumsdiskussion in Wien eingefordert. Denn diese hätten nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Im Gespräch mit „Presse“-Redakteur Köksal Baltaci betonte der Islamismus-Experte am Donnerstagabend: „Integration ist nicht das Zelebrieren von Unterschieden, sondern das Festlegen von Regeln.“

Staat wirkt „planlos“

In seinem jüngsten Buch „Klartext zur Integration: Gegen falsche Toleranz und Panikmache“ setzt sich der Sohn arabischer Israelis mit dieser elementaren Aufgabe unserer Gesellschaft auseinander. Kein anderes Thema beschäftige die Menschen mehr, doch wirke der Staat bisher planlos, da es an konkreten Konzepten, einer unvoreingenommenen, sachlichen Debatte und langfristigen Plänen fehle. Für Deutschland konstatierte er, dass die Politik den Alltag der Menschen nicht verstehe und die Journaille ihn oft nicht verstehen wolle. Aber wenn die eine Seite Probleme ignoriere, profitiere die andere durch Instrumentalisierung ebendieser.

Die drängendsten Themenbereiche

Die drängendsten Themenbereiche seien demnach Frauenrechte und Emanzipation, Patriarchat, Erziehung, Individualismus versus Kollektivismus und Antisemitismus. In Bezug auf Österreich ging es in dem Gespräch alsbald um das Thema Frauenmorde, da bei den jüngsten Vorfällen Männer mit Migrationshintergrund unter den mutmaßlichen Tätern überrepräsentiert waren. Der soziokulturelle Hintergrund ist für Mansour nicht irrelevant, kommen doch viele Männer aus patriarchalen Gesellschaften, in denen sich Frauen nicht aktiv trennen dürfen. Wird dieses Recht in Europa dann wahrgenommen, kann es aus verletztem Ehrgefühl heraus zu Gewalttaten kommen. In seinem Berufsalltag mit Flüchtlingen erzählte ihm ein junger Zuwanderer, dass es hierzulande keine Gleichberechtigung gebe. Komme doch zuerst die Frau, dann das Kind, der Hund und zuletzt erst der Mann.

Flüchtlinge keine beschützenswerten „Kuscheltiere“

Mansour stellte sich auch klar gegen Kulturrelativismus, seien doch Flüchtlinge keine beschützenswerten „Kuscheltiere“, sondern Menschen auf Augenhöhe, die Teil der Gesellschaft sein wollen. Es sei „Rassismus“, wenn der Staat bei Kindern von christlichen Fundamentalisten, die den Schulbesuch verweigern, alsbald reagiere, bei Muslimen derartiges Verhalten aus religiösen Gründen aber toleriere. Konkret nannte er das Fernbleiben vom Schwimmunterricht, aber auch die Verweigerung des Handschlags oder das Fasten im Ramadan, wo es vorkomme, dass Kinder dehydrieren und einen Kreislaufkollaps erleiden. Hier sollte das Kindeswohl im Vordergrund stehen, nicht das Einhalten religiöser Normen. Zudem warnte der Psychologe vor positiver oder negativer Diskriminierung.

Schule spielt entscheidende Rolle

Entscheidend für die gelingende Aufnahme von Kindern aus anderen Kulturkreisen sei die Rolle der Schule, denn dort könnten diese wertemäßig abgeholt werden. Werde jetzt ordentlich in Bildung und Ausbildung investiert, würden Delinquenz und Wertekollisionen minimiert. Da es in den Herkunftsländern vieler Migranten keine Aufklärung und keine 68er mit einhergehender sexueller Revolution und Emanzipation gegeben habe, sei es wichtig, die Menschen von den Vorzügen individueller Freiheiten zu überzeugen, umso einen Gegenentwurf zu ihrer kollektivistischen Herkunftskultur zu formulieren.

„Wir schaffen das“ keine Lösung

Der Sager „Wir schaffen das“, getätigt von der deutschen Kanzlerin Angela Merkel am 31. August 2015 im Zuge der Flüchtlingsbewegung nach Europa, ist für Mansour keine Lösung. Es sollte vielmehr die Frage gestellt werden, wie wir das schaffen und wer das schafft, betonte er.

von apa/red
https://www.news.at/a/islamismus-experte-fluechtlinge-keine-beschuetzenswerten-kuscheltiere-10624768?

2.Video:

Wir haben uns mit Ahmad Mansour getroffen, um mit ihm über sein neues Buch „Klartext zur Integration: Gegen falsche Toleranz und Panikmache“ zu sprechen. Ahmad Mansour ist Psychologe und Islamismus-Experte. Mit seiner Organisation MIND prevention führt er Projekte und Initiativen gegen Radikalisierung, muslimischen Antisemitismus und für Gleichberechtigung durch.

Othmar Karas könnte „Merkel-Schicksal drohen“

Indexierung Familienbeihilfe im Ausland …

ÖVP-Europaabgeordneter Othmar Karas
ÖVP EU-Abgeordneter Othmar Karas

Artikel:

Familienbeihilfe: Auch ÖVP-EU-Abgeordneter Othmar Karas blamiert sich mit EU-Gesetzen

Nicht einmal der ÖVP-Politiker und EU-Abgeordnete Othmar Karas kennt sich mit den entsprechenden Gesetzen bezüglich Familienbeihilfe aus. Foto: unzensuriert.at

Nicht einmal der ÖVP-Politiker und EU-Abgeordnete Othmar Karas kennt sich mit den entsprechenden Gesetzen bezüglich Familienbeihilfe aus.
Foto: unzensuriert.at

Mehr zum Thema:   Familienbeihilfe

Nun blamiert sich auch der ÖVPler und EU-Abgeordnete Othmar Karas in Sachen Familienbeihilfe. Entgegen der Parteilinie behauptet er, dass eine Indexierung „widerwärtig, rechtswidrig und diskriminierend“ sei. Karas dürfte ansscheinend weder das Gesetz kennen, das die Familienbeihilfe regelt – das sogenannte Familienlastenausgleichsgesetz –, noch die entsprechende EU-Verordnung 883/2004, die Beihilfen im EU- und EWR-Raum regelt.

Fakt ist nämlich, dass die Indexierung der Familienbeihilfe insofern weder rechtswidrig noch diskriminierend ist, weil die Familienbeihilfe eine vom österreichischen Staat bezahlte teilweise Refundierung von Unterhaltskosten darstellt, die Eltern aufgrund ihrer Kinder haben. Und Unterhaltskosten, die ein Elternteil einem anderen Elternteil ins Ausland zahlen muss, werden bereits indexiert. Man spricht vom sogenannten Mischunterhalt.

Erwerbstätigkeit löst keine Familienbeihilfe aus

Außerdem ist vielmehr die derzeitige Form der Auszahlung der Familienbeihilfe an diverse Staaten sowohl rechtswidrig als auch diskriminierend. Öffentlich wird behauptet, dass die Tatsache, dass ein EU-Bürger in Österreich arbeitet, einen Anspruch auf eine Familienbeihilfe auslöst. Das ist aber so nicht der Fall. Denn die österreichische Familienbeihilfe ist keine Leistung, die aufgrund eines Einkommens bezahlt wird. Die entsprechende EU-Verordnung besagt lediglich, dass, wenn mehrere Staaten für einen Anspruch einer Beihilfe in Frage kommen, jener Staat zuerst zuständig ist, in dem eine Beihilfe aufgrund einer Erwerbstätigkeit ausbezahlt wird. Das ist aber in Österreich eben nicht der Fall. Sie wird bezahlt aufgrund der Tatsache, dass ein Kind im EU- bzw. EWR-Raum wohnt. Eine Erwerbstätigkeit ist für den Bezug der Leistung irrelevant.

Dass also eine Person eine Leistung bekommt, die aufgrund eines Wohnorts des Kindes ausgelöst wird, während eine andere Person für die selbe Leistung arbeiten MUSS, stellt ganz klar eine Diskriminierung dar, die nicht einmal so in der EU-Verordnung steht.

Karas wäre gut beraten, einmal die Gesetze zu lesen, bevor er gegen die Regierung und in diesem Fall gegen seine eigene Partei wettert.

„Karas droht ein Merkel-Schicksal“

„ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas hat die Zeichen der Zeit anscheinend noch immer nicht erkannt, was bedeutet, dass ihm ein Merkel-Schicksal drohen könnte. Die jetzige Bundesregierung ist seit fast einem Jahr im Amt und langsam aber sicher sollte auch zu Herrn Karas durchdringen, dass die abgewählte rot-schwarze Politik des Geldverteilens an Nicht-Österreicher in anderen EU-Staaten vorbei ist und wir Politik für die Österreicher im eigenen Land machen“, so der freiheitliche Delegationsleiter im EU-Parlament, Generalsekretär Harald Vilimsky.

Zahl der Beihilfen-Kinder im Ausland explosionsartig gestiegen

Vilimsky wies darauf hin, dass sich die Zahl der Kinder, für die im Ausland Familienbeihilfe gezahlt wurde, in den vergangenen 15 Jahren auf 130.000 verhundertfacht habe. „300 Millionen Euro für diese Gruppe sind eindeutig zu viel. Da geben wir das Geld lieber den Familien in Österreich. Denn der Geist der FPÖ besteht darin, die einheimische Bevölkerung in den Vordergrund des politischen Handelns zu stellen. Und das wird auch immer so bleiben“

29. Oktober 2018 – 11:40

https://www.unzensuriert.at/content/0028093-Familienbeihilfe-Auch-OeVP-EU-Abgeordneter-Othmar-Karas-blamiert-sich-mit-EU
Tags: Angela Merkel – Kinderbeihilfe

Väter müssen weiter warten lt. Angela Merkel (CDU)

Väter müssen weiter warten

Der Väterrechtsaktivist Johannes Fels hat sich Unterstützung von Bundeskanzlerin Merkel erhofft.
Doch ihre Antwort nach mehr als einem Jahr enttäuscht den Sindelfinger.
Auch nach der Trennung oft ein Streitthema: der Umgang mit Kindern Foto: fusolino - fotolia
Auch nach der Trennung oft ein Streitthema: der Umgang mit Kindern Foto: fusolino – fotolia

Berlin/Sindelfingen – Über ein Jahr hat Johannes Fels auf die Antwort von Angela Merkel (CDU) gewartet. Mit dem endlich eingetroffenen Brief der Bundeskanzlerin ist der Väterrechtsaktivist allerdings alles andere als zufrieden. „Ich fühle mich als Bürger nicht ernst genommen“, sagt der 52-Jährige aus Sindelfingen, der sich dafür einsetzt, dass Mütter und ­Väter ihre Kinder nach einer Trennung weiter gemeinsam betreuen und diese sowohl Alltags- wie Freizeit bei beiden Elternteilen verbringen.

Bei einer Veranstaltung der „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Stuttgarter Zeitung“ am 5. September 2017 hatte Fels die Kanzlerin gefragt, wann sie denn die Resolution des Europarats zum Wechselmodell umsetzen werde, die die Rechte von Vätern nach einer Trennung stärken soll. Merkel, unter anderem auch einmal Bundesfamilienministerin, räumte ein, dass sie mit dem Thema nicht vertraut sei, versprach aber, sich zu melden. Vor einigen Wochen wurde Fels zu einem Gespräch mit Mitarbeitern des Kanzleramtes eingeladen.

„Noch keine abschließende Antwort“

Sie bitte um Verständnis, „dass ich Ihnen noch keine abschließende Antwort geben kann“, schreibt Merkel nun. Aber das Wechselmodell könne schon jetzt gelebt werden. Gerichte könnten eine Betreuung durch beide Eltern anordnen, „sofern dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht“, heißt es in dem zweiseitigen Schreiben. Auch mache die Bundesregierung im Koalitionsvertrag deutlich, dass sie den Wunsch nach einer „stärkeren gemeinsamen Erziehungsverantwortung auch nach einer Trennung“ anerkenne. Zudem verfolge sie auch sehr aufmerksam die in der Fachwelt „kontrovers geführte“ Debatte.

Merkel verschweige, dass die Gleichberechtigung der Eltern bisher nicht gewährleistet sie, sagt Fels. Bisher habe der umgangsberechtigte Elternteil – zumeist die Väter – keine garantierte rechtliche Möglichkeit, einen Umgangsverstoß des anderen Elternteils zu verhindern. Auch könne er wenig von den angekündigten Aktivitäten der Kanzlerin feststellen. Einen entsprechenden Antrag der FDP-Bundestagfraktion im März habe Schwarz-Rot abgelehnt. Auch betrachte Merkel die Resolution des Europarates lediglich als Empfehlung.

Europarat stärkt Väter

2015 hatte der Europarat einstimmig beschlossen, die Rolle der Väter zu stärken. Sie sollten auch nach einer Trennung die volle Teilhabe an der elterlichen Sorge haben. Seit dem Sommer 2017 prüfen die Justizminister des Bundes und der Länder, ob und welche gesetzlichen Regelungen geboten sind.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2017 bundesweit knapp 76 900 Ehen mit minderjährigen Kindern geschieden. Betroffen waren rund 123 600 Kinder und Jugendliche. Dazu kommen Zehntausende Trennungswaisen unverheirateter Paare. Etwa 90 Prozent der Kinder leben bei ihren Müttern – in der Regel sprechen ihnen die Gerichte die Kinder zu, wenn sich die Eltern nicht anders einigen.

Von Maria Wetzel 

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wechselmodell-vaeter-muessen-weiter-warten.1a2ecd95-cc9e-4f62-bc5d-2f722eb340d6.html
Tags: Doppelresidenz – Sorgerecht – Umgangsrecht – Kindeswohl – Erziehung – Gleichberechtigung – Scheidung – Familienrecht – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

„Rückführung Lara“ u. Stellungnahme des Vater Thomas Karzelek‎

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Ich hoffe Deutschland  ist ein Rechtsstaat und deine besonderen Umstände (2 malige Entführung durch die Mutter) in dieser jahrelangen Causa werden durch die Staatsanwaltschaft der Justiz sehr mildernd berücksichtigt
und du findest nach der persönlichen Rückführung“ lt. (Haager Kindesentführungsübereinkommen) in einigen Tagen mit deiner Tochter wieder ein normales Familienleben lieber Thomas Karzelek.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 28-5-2018

Facebook posting vom Vater:

   Thomas Karzelek an Help Find Lara
3 Std. ·Administrator

Meine Erklärung zu den von der Kindesmutter verbreiteten Nachrichten:

Am 23.05.2018 kehrte Lara wieder zum ersten Mal seit ihrer Entführung am 2.10.2014 nach Deutschland zurück. Die polnischen Behörden hatten rechtswidrig gehandelt – in der gesamten Dauer der Entführung hat Polen mindestens 5 rechtswidrige Beschlüsse in familienrechtlichen Rahmen des Kindes erlassen, ganz zu schweigen von der strafrechtlichen Würdigung der Entführung des Kindes. Nach neuesten Informationen haben die polnischen Gerichte weitere rechtswidrige Beschlüsse erlassen, um Lara wieder nach Polen zurück zu bringen.
Ich habe über die Jahre immer auf die rechtsstaatlichen Prinzipien gesetzt und den Rechtsweg verfolgt – sowohl in Polen als auch – und vor allem in meiner Heimat Deutschland. Nach den neuesten Beschlüssen des OLG Stuttgart, blieb mir leider keine andere Wahl, als auch den Rechtsweg zu verlassen und die Rechtsordnung wiederherzustellen, um auch nachweisen zu können, dass es keinen angeblichen Widerstand des Kindes gibt, das verhindert Lara an mich herauszugeben. Mit diesem Argument haben die polnischen Behörden seit über einem Jahr erfolgreich geschafft, auch in Deutschland glaubhaft zu machen, dass es unmöglich ist, dass Lara an mich herausgegeben werden kann.
Das dies schlicht falsch ist, kann ich bereits jetzt nachweisen.
Zu meinem Entschluss auf diesem Weg Lara nach Hause zu holen, möchte ich folgendes erklären:
Nach vielen Gesprächen mit einigen Psychologen, Ärzten und Fachleuten vom Jugendamt, Pädagogen und Rechtsanwälten, hat mir jeder seine fachmännische Meinung zu der Situation von Lara gegeben. Keiner von Ihnen konnte mir helfen, sagte jedoch, dass die Situation in der Lara sich befindet für sie unerträglich ist und sie es nicht verstehen, dass sie nicht geschützt werden kann.
Was hat mich zu dem Entschluss nach so langer Zeit bewegt? Meine rechtliche Geschichte ist bekannt. Das OLG Stuttgart hat die Grundrechte meiner Tochter missachtet, indem es die andauernde Dringlichkeit der sofortigen Handlung für ihren Schutz nicht entsprechend gewertet hat. Es hat in Kauf genommen, dass die sekundäre Kindeswohlgefährdung durch die Untätigkeit des Gerichtes immer weiter verstärkt wurde. Das Gericht hat die Beweise, die für eine einstweilige Anordnung ausreichen, missachtet und die Berichte eines befangenen Kurators (der sich selbst aus den gerichtlichen Tätigkeiten zum Schutz des Kindes – Vollstreckung der Kindesherausgabe an den Vater – ausgeschlossen hat und gleichzeitig die gute Bindung an die Kindesmutter attestierte, obwohl er dafür nicht ausgebildet ist und auch in den kurzen Explorationen nicht in der Lage wäre, eine gesunde Bindung an die Mutter wissenschaftlich zu erkunden) höher bewertet, als die Aussagen einer seit Jahren praktizierenden polnischen Gerichtspsychologin, die direkten Kontakt mit Lara hatte und das in einer neutralen Umgebung. Auch die durch die Kindesmutter andauernde Missachtung des ärztlichen Attests des Kindespsychiaters aus Legnica vom Mai 2017 (aktenkundig) in dem der Arzt eine dringende psychologische Behandlung von Lara angeordnet hatte, hatte keine Bedeutung für das Gericht. Aus den Berichten des Kurators geht eindeutig hervor, dass Lara diese Behandlung nie erhalten hat und die Mutter meine, dass sie sie nicht brauche.
Ich habe mehrere Detekteien in Polen angefragt, um zunächst die Lage zu eruieren und auszukundschaften, um dann weitere Entscheidung zu treffen. Leider haben mir alle dieser Detekteien entweder abgesagt (nach Aktivierung ihrer Kontakte bei der polnischen Polizei) oder haben von mir astronomische Preise verlangt, ohne mir eine Sicherheit zu geben, dass es auch tatsächlich zum Erfolg führen würde. Ich habe mehrere Anzahlungen getätigt, die ich dann nur zum Teil wiederbekommen habe.
Ich hoffte weiterhin auf das Recht und den gem. Art. 6 GG durch den Staat garantierten Schutz der Familie und natürlich des Kindes. Wie Sie selbst wissen, hat der Staat zwar die deutsche Rechtsanhängigkeit nicht abgeben können (dank meiner umfangreichen Intervention), den einstweiligen Schutz des Kindes uns trotz der eindeutigen Beweislage jedoch verwehrt.
Meine Anfragen beim polnischen Gerichten blieben – leider schon erwartungsgemäß – ohne jegliche Antwort. Mein am 23.04.2018 beim zuständigen Gericht in Szczecin eingelegter Antrag auf Rückführung des Kindes nach HKÜ blieb jedenfalls ohne Antwort, ohne Terminierung, ohne jegliche Reaktion seitens der zentralen Behörden. Der durch die Brüssel IIa geforderte Abschluss der 1. Instanz innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung war natürlich und erwartungsgemäß unrealistisch, da noch nicht mal eine Zustellung an die Mutter erfolgen konnte – auch wenn sie selbstverständlich von dem eingelegten Antrag informiert wurde (sie hatte Akteneinsicht beim Gericht, verweigerte jedoch die Annahme der Zustellung des Antrags – für beides habe Beweise). Der 6-Wochen Termin läuft am 04.06.2018 ab – es gibt aber bis heute noch keine Terminierung, wie gesagt, nicht mal eine Reaktion von keiner beteiligten Seite.
Ich hoffte noch auf eine Möglichkeit des Umgangs mit Lara, wie auch immer – wir stellten im Namen von meinen Söhnen Daniel und Jan und von meiner Mutter Anträge an das zuständige Gericht in Ludwigsburg. Das Gericht hat meinen beiden Söhnen angeraten, sich an das polnische Gericht zu wenden, teilte denen mit – obwohl sie kein VKH Antrag stellten – dass so ein Antrag keine Aussicht auf Erfolg hätte – und stellte den Antragstellern eine Vorschussrechnung in Höhe von 300 Euro aus – um die Übersetzungskosten auf die Antragsteller weiter zu geben, obwohl ich der Antragsgegner bin und keine Übersetzung brauche. Die Kindesmutter hat selbst Anträge in deutscher Sprache bei diesem Gericht gestellt und kann deutsch – dies hat aber das Gericht nicht mal angefragt, sondern alles getan, um vorab richtungsweisend zu sein und den Antragstellern jede Hoffnung auf einen Umgang mit Lara zu nehmen. Auch der Verfahrensbeistand Frau Schenk versuchte nicht mal ihre Pflicht zu erfüllen und den Kontakt mit dem Kind aufzunehmen, sondern verfasste ihre vorgefertigte Meinung nach Gesprächen mit den Antragstellern – sie wartete nicht mal die Entscheidung des OLG´s ab, das noch nicht über die Beschwerde entschieden hatte, sondern legte sich fest und prognostizierte einen Umgang in weiter Zukunft im Haushalt der Mutter für Daniel und dann nach einigen Treffen mit Daniel für Jan. Dass das fernab jeglicher rechtlichen Situation ist, muss ich nicht erklären. Es ist ein schlichter Beweis für das Niederknien der deutschen Rechtsstaatlichkeit vor den Straftätern. Ein Dauerdelikt wie eine Kindesentführung ist eben nicht mit einem Dauerdelikt wie Falschparken zu vergleichen. Das ist in der Tat richtig. Aber die Konsequenz des Handelns des Gerichts und der Staatsanwaltschaft müsste umso härter bei einer Straftat gegen ein Kind greifen und nicht umgekehrt, wie es in der Realität gehandhabt wird.
Meine Versuche Kontakt mit der Mutter aufzunehmen blieben auch ohne Erfolg. Ich habe mehrere Emails an sie geschickt, die alle unbeantwortet blieben.
Ich habe also die Beobachtung und Analyse der Situation vor Ort selbst organisieren müssen.
Ich habe Beweise dafür, dass Lara so gut wie nie rausgegangen ist und keinen Besuch von anderen Kinder erhalten hat. Sie lebte weiterhin in einer totalen Isolation. Da meine Hilfegesuche beim Gericht ohne Wirkung blieben, habe ich mich nach langer reiflicher Überlegung entschieden, mein Kind zu schützen. Die elterliche Verantwortung ist immer noch bei mir – dies hat das Gericht nicht von mir genommen – jedoch mir jeglicher Hilfe zur Durchsetzung des Schutzes meines Kindes beraubt. Auch jetzt bin ich mir nicht sicher, ob das Gericht in Ludwigsburg nicht Lara gleich wieder nach Polen schickt – oder gar in eine Pflegefamilie steckt. Ich brauche Unterstützung – vor allem therapeutische Unterstützung für Lara – ich bin aber gezwungen, diese auf eigene Faust zu organisieren, weil viele gerichtliche Fälle bekannt sind, die eben die Kindesentfremdung nicht als Misshandlung ansehen und dann die Position des Täters gar stärken, indem sie einen kompletten Umgangsausschuss beschließen. Warum wird hier ein deutsches Kind von Deutschland so im Stich gelassen?
Wie jetzt Lara nach Deutschland kam, war mehr als glücklich für uns. Es kam keiner zu Schaden und es wurden auch keine Mittel oder Waffen verwendet – so viel kann versichert werden. Die Mutter wurde aufgefordert das Kind herauszugeben – sie hat sich geweigert – der Beschluss zur Kindesherausgabe, der in Polen immer noch anhängig ist – der zwar explizit gegen die Großmutter gerichtet ist, aber auch gegen jede weitere Person, die nicht berechtigt sind, das Kind in Obhut zu nehmen – wurde trotz mehrerer Anträge nicht vollstreckt und mir wurde keine Hilfe seitens der Behörden gestellt. Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Die Polen führen weiterhin Sorgerechtsverfahren für Lara, obwohl sie nicht zuständig sind und ich dies beim Gericht vorgetragen habe. Ich bekomme keine Akteneinsicht mehr und ich finde keinen Anwalt mehr, der mich in Polen vertreten möchte, weil sie alle den Fall nicht annehmen wollen. Warum wohl?
Lara geht es gut. Wir müssen uns verstecken, weil erwartungsgemäß die polnischen Behörden und Polizei Falschangaben machten und versuchen die deutsche Polizei zusätzlich noch als Instrument gegen uns zu nutzen. Angeblich liegt sogar ein Haftbefehl gegen mich vor! Ich weiß nicht wie lange es dauern wird, bis die deutsche Polizei den deutschen Beschlüssen mehr Glauben schenkt, als den polnischen behördlichen Anfragen.
Es ist soweit. Wir können uns im eigenem Land nicht mehr sicher fühlen. Nach Informationen, die mir zugespielt wurden, hat ein polnisches Gericht bereits der Mutter die alleinige Sorge zugesprochen. Trotz der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Abwesenheit des Kindes. Ich brauche Ihre Hilfe. Ich möchte einen Antrag auf ein Schutzprogramm für uns stellen, ansonsten können wir überfallen und Lara wird wieder unrechtmäßig nach Polen verbracht werden. Lara ist zeitweise auch traurig und vermisst natürlich auch ihre Mutter und Großmutter – dies möchte ich ihr nicht nehmen, aber ich muss sie schützen – sie braucht endlich eine Therapie, die ich – wenn ich nicht geschützt werden kann – ihr auch nicht geben kann.
Dass die Kindesmutter bereits durch einen Psychologen attestierte verzerrte Realitätswahrnehmung hat, ist bekannt und aktenkundig. Dass die deutschen Gerichte keine psychologische Untersuchung – trotz mehrmaliger Anträge – durchgeführt haben – ist auch bekannt und aktenkundig. Diese Verzerrung nimmt jedoch weitere Formen an – es könnte also auch sein, dass die Kindesmutter vermeintliche (womöglich sogar selbst verfälschte) Beschlüsse bei den polnischen Gerichten vorgelegt hat um so weitere rechtswidrigen Beschlüsse zu erhalten, die sie der Presse und der polnischen Polizei gezeigt hat, die angeblich die alleinige Sorge für Lara auf sie übertragen. Dass dies nicht möglich ist – da die Sperrwirkung des HKÜ Art. 16 und neuester Beschluss des OLG Stuttgart es eindeutig nachweisen – kann geprüft werden. Dem ist jedoch trotzdem nachzugehen, da die deutschen Behörden und Polizei dies nicht prüfen wollen und dann wieder ein rechtswidriges Handeln auslösen, das womöglich dann nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Während der Beobachtung der Entführer (Kindesmutter und Großmutter) haben wir auch die Aussagen der Großmutter aufgegriffen, dass (Zit.) „Karzelek das HKÜ Verfahren anstrengt (Lachen der Großmutter) …“ und „…aber im Falle eines Falles habe ich schon mit meinem Mann in Luban Vorkehrungen getroffen“. Dies war auch ein Beweis dafür, dass sie weiterhin sich an keine gerichtlichen Beschlüsse halten würden, sie würden wieder mit Lara untertauchen, sie würden sie im Falle dass das Gericht gegen sie entscheidet, weiterhin der Außenwelt entziehen. Das musste endlich ein Ende finden. Deswegen habe ich mich für diesen Schritt entscheiden müssen – da die Alternative war, Lara in dieser kranken Umgebung aufwachsen zu lassen und auf den Schutz meiner Tochter zu verzichten.
Ich bin der Träger der elterlichen Verantwortung für Lara. Aus dieser Verantwortung hat mich keiner entlassen. Ich musste handeln, da der Staat uns verraten hat, wie tausende andere Betroffene auch. ich bin ein Mensch, da jedes Säugetier sein Leben für den Schutz seiner Kinder geben würde, war ich gezwungen so zu handeln. Ich handle nicht irrational, sondern ich versuche im Rahmen der uns zustehenden Grundrechte zu handeln. Diese wurden uns in Deutschland verwehrt und es sieht so aus, als ob wir nicht geschützt würden.
Bezeichnend ist, dass ich aus verschiedenen europäischen Ländern Hilfe und Zuspruch bekomme – alles von selbst betroffenen Elternteilen. Diese Leute wissen, was es bedeutet, ein entführtes Kind zu suchen, nicht schützen zu können, gegen die Behörden zu kämpfen. Polen ist zurzeit auf dem Weg in die internationale Isolation. Sie ändern widerrechtlich einfach Sorgerechtsbeschlüsse der europäischen Nachbarn, die nach HKÜ und Brüssel IIa gerichtlich zuständig sind. Wir müssen das ändern. Familie und Kinder müssen wieder geschützt werden können, bei uns in Deutschland, aber auch in Polen und in der ganzen EU. Ansonsten hat der Staatenverbund EU keine Zukunft.
Ich habe Angst zu telefonieren gar meinen Anwalt anzurufen, da angeblich die deutsche Polizei auf der Suche nach mir ist. Angeblich wollen sie mich verhaften. Ich weiß nicht warum. Ich habe nichts Falsches gemacht – lediglich das, was der Staat und die Behörden hätten längst machen sollen.
Ich bitte um Hilfe.
Thomas Karzelek

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Kommentieren 46, 28-5-2018, Quelle:

https://www.facebook.com/groups/helpfindlara/permalink/2119420858330182/

Tags: europäisches Familienrecht“ oder Väter sind für Angela Merkel ein Fremdwort.
Angela Merkel rücktrittsreif

UNFASSBAR – Mann muss zahlen – Ex-Frau erschlich Schwangerschaft

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Schwere Mißstände in der deutschen Familienpolitik. Auch die Ein-Eltern-Politik von Angela Merkel ist nicht mehr zeitgemäß.
CDU/CSU und SPD sind für keinerlei Gleichberechtigung im Familienrecht. Ein neuer Gesetzesvorschlag (FDP) Shared parenting (Doppelresidenz) als Regelfall wird weiter blockiert.

Admin  Familie u. Familienrecht, am 2-5-2018

Artikel:

Ex-Frau erschlich sich Schwangerschaft: Mann muss zahlen

Seine Ex-Frau ließ sich ohne seine Zustimmung befruchtete Eizellen einsetzen und wurde schwanger – Unterhalt muss der Mann für das ungewollte Kind trotzdem zahlen.

Foto: shutterstock

Das hat die Arzthaftungskammer des Landgerichts München I am Mittwoch entschieden und die Klage eines Vaters abgewiesen, der sich von den Unterhaltspflichten hatte freistellen lassen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Frau ließ sich Eizellen nach Trennung einpflanzen

Vor etwa fünf Jahren hatte das damalige Ehepaar Eizellen der Frau in einer Praxis entnehmen, befruchten und einfrieren lassen. Der Mann hatte dem Eingriff schriftlich zugestimmt. Kurz darauf jedoch eskalierten die Beziehungsprobleme und es kam zur Trennung. Die Frau hielt an ihrem Kinderwunsch fest und fälschte die Unterschrift des Mannes, um sich die Eizellen einpflanzen zu lassen.

Ein erster Versuch blieb erfolglos, ein zweiter mehrere Monate später – erneut mit gefälschter Unterschrift – führte schließlich zur Schwangerschaft und zur Geburt eines Sohnes. Der Mann wollte für das Kind nicht zahlen – stattdessen wollte er die Praxis verpflichtet sehen, den Unterhalt zu übernehmen.

Nach Ansicht der Richter hatte er seine zunächst erteilte Einwilligung aber nicht eindeutig genug widerrufen. Die Ärzte hätten keinen Anlass gehabt, an der Echtheit der Unterschrift zu zweifeln – zumal ja die anfängliche schriftliche Zustimmung vorgelegen habe.

Vater gibt an, Einwillung widerrufen zu haben

Der Kläger hatte nach Angaben des Gerichts im Prozess vorgetragen, dass er am Telefon gegenüber einer Praxis-Angestellten schon vor dem ersten Versuch seine ursprüngliche Einwilligung zum Transfer der Eizellen widerrufen habe.

Das Telefonat, so argumentiert das Gericht, habe aber keinen eindeutigen Inhalt gehabt – und der Mann habe sein Einverständnis auch in der folgenden Zeit nicht schriftlich oder nochmals mündlich widerrufen.

dpa, Artikel vom Mittwoch, 2. Mai 2018

https://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Chronik/Ex-Frau-erschlich-sich-Schwangerschaft-Mann-muss-zahlen
Tags: Zahlväter – Justiz – Feminismus – Gleichberechtigung – Angela Merkel – Familienrecht Deutschland -Frauenpolitik – Missbrauch mit dem Missbrauch- Justizopfer – Samenspende – Scheidung – Trennung

FDP fordert Doppelresidenz im Familienrecht

Liebe Väter bitte unterstützt die FDP, damit auch entsorgte, entfremdete  Väter, teilweise auch Mütter  nach Trennung oder Scheidung 50/50 Umgangsrecht mit ihren Kindern durch die Doppelresidenz bekommen.
So kann es nicht weiter gehen, viele entsorgte Elternteile haben jahrelang schwere Depressionen und werden alleine mit dieser Diskriminierung nicht fertig, weil der Staat noch kein Gesetz zusammengebracht hat und noch immer die Ein-Eltern-Politik fördert. Für viele entsorgte Eltern ist der einzige Ausweg Suizid, 3/4 in Österreich und Deutschland sind Männer.

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In American family law, equal access rights mean 50/50 shared parenting. In German-speaking countries one speaks of „double residence=Doppelresidenz“ or „exchange model=Wechselmodell“
The new party in the German government „FDP“ has this as a coalition operation in their program.
Angela Merkel (CDU), Greens, however, continue to support the one-parent policy.

Admin of Family & Family law germany austria, am 12-11-2017

Artikel:

Familienrecht: Und das Kind gehört zu Mama

Die FDP will, dass Trennungskinder ein Recht darauf haben, abwechselnd bei Vater und Mutter zu leben. Doch Union und Grüne wehren sich. Wir erklären das Wechselmodell.
Familienrecht: Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell – auch wenn es im Familienrecht noch nicht verankert ist.
Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell.

Worum geht es?

FDP, Grüne und Union finden zwar überraschend viele Gemeinsamkeiten in der Familienpolitik. Doch einen Paradigmenwechsel wollen zumindest Union und Grüne nicht mittragen: Die FDP hatte gefordert, das sogenannte Wechselmodell für Kinder bei einer Trennung der Eltern zur Regel zu machen. Das würde bedeuten, dass beide Elternteile nach einer Trennung gleichberechtigt die Kinderbetreuung übernehmen. Betroffen davon wären alle Familien, in denen sich das getrennte Paar nicht auf ein Betreuungsmodell für die Kinder einigen kann – egal ob verheiratet oder unverheiratet.

Am Donnerstag hatte ein Bündnis von 60 verschiedenen Verbänden, Initiativen, Juristen, Psychologen und Therapeuten in einer gemeinsamen Erklärung die sogenannte Doppelresidenz als Leitmodell im Familienrecht gefordert. Der Widerstand gegen den FDP-Vorschlag hat verschiedenen Gründe: Während die Grünen Familien nicht so stark in ihren Möglichkeiten beschränken wollen, hält die Union (CDU/CSU) am traditionellen Familienbild fest.

Was ist das Doppelresidenz-Modell?

Doppelresidenz bedeutet, dass sich die Eltern die erzieherische und materielle Verantwortung teilen. Das Kind lebt bei diesem Modell sowohl bei der Mutter als auch beim Vater und nicht überwiegend bei einem von beiden. Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa. „Damit es funktioniert, dürfen die Eltern nicht weit voneinander entfernt wohnen. Den Mittelpunkt bildet dabei das soziale Umfeld des Kindes“, sagt Markus Witt vom Aktionsbündnis Doppelresidenz. Rechtlich betrachtet kommt das Modell einem Anspruch des Kindes gleich, zu gleichen Anteilen bei Vater wie Mutter leben zu dürfen.

Wie war es bisher?

Bisher ist das sogenannte Residenzmodell üblich. Kinder leben im Trennungsfall meist überwiegend bei einem Elternteil, in der Regel bei der Mutter. Streiten sich die Eltern darüber, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend wohnen soll, sprechen sich die Familiengerichte eher für die Mutter aus. Das liegt an den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich stark an einem traditionellen Familienbild orientieren: Die Mutter kümmert sich um die Kinder, der Vater sorgt für Finanzen.

Warum wird das Wechselmodell gefordert?

Es gibt immer mehr Väter und Mütter, die sich auch nach der Trennung die Erziehung teilen wollen. Tatsächlich zeigt der Monitor Familienforschung des Bundesfamilienministerium aus dem Jahr 2015, dass die gleichberechtigte Aufteilung der Erziehungs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen das bevorzugte Familienmodell ist. Bereits heute praktiziert immerhin fast ein Viertel der getrennten Eltern mit ihren Kindern das Wechselmodell. Nach einer kürzlich veröffentlichten Allensbach-Studie sind 93 Prozent dieser Eltern auch zufrieden mit dieser Aufteilung.

Das Residenzmodell hat außerdem viele Nachteile: Väter sehen ihre Kinder trotz Sorge- und Umgangsrecht in vielen Fällen nur am Wochenende, müssen aber einen Großteil der materiellen Last alleine schultern. Die Mütter wiederum tragen die Hauptlast der Erziehung und können als Alleinerziehende Familie und Beruf nur schwer vereinbaren. Viele können nur Teilzeit arbeiten, erwerben daher weniger Rentenansprüche und sind im Alter von Armut bedroht. Oft geht es auch den Kindern bei dieser Aufteilung nicht gut, weil sie sich mehr Zeit mit beiden Elternteilen wünschen. Studien zufolge leiden Kinder darunter, wenn sich die Eltern über die Aufteilung streiten oder sie ein Elternteil nur noch am Wochenende sehen. Experten gehen davon aus, dass die Bindungsfähigkeit durch gleichberechtigte Elternschaft gefördert wird.

Die Position der Väter würde gestärkt

Wer würde von einer Änderung profitieren?

Weil die bisherige Rechtsprechung noch immer an einem konservativen Leitbild orientiert ist, haben Väter oft das Nachsehen, ihre Position würde also gestärkt. Im Februar hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil dieses Modell gestärktk (Az. XII ZB 601/15). Und schon im Mai 2013 gab es eine Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern: Seither können Väter, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind, das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter bekommen.

Würde sich auch am Sorgerecht etwas ändern?

Das Sorgerecht besteht unabhängig vom Umgangsrecht – und umgekehrt. Wer das Sorgerecht hat, darf über Angelegenheiten des Kindes entscheiden, also zum Beispiel die Kita oder die Schule aussuchen. Damit ein Kind zu gleichen Teilen bei seinen getrennten Eltern leben kann, ist es von Vorteil, wenn beide auch das Sorgerecht haben – zwingend ist es aber nicht.

Das Umgangsrecht bedeutet, dass jedes Elternteil ein Recht auf den Umgang mit seinem Kind hat, selbst dann, wenn es nicht das Sorgerecht hat. Das Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Sowohl das Sorge- als auch das Umgangsrecht orientieren sich am Wohl des Kindes.

Wie viele Familien wären betroffen?

Das Aktionsbündnis schätzt, dass das Umgangsrecht von mindestens 250.000 Kindern pro Jahr für die Regelung infrage kämen. „In rund 56.000 Fällen pro Jahr müssen bisher die Familiengerichte hierzulande eine Aufteilung zwischen zerstrittenen Eltern finden“, sagt Witt. Es könnten aber noch viel mehr Familien sein. Denn immer weniger Eltern sind miteinander verheiratet. Kommt es zur Trennung, tauchen diese Fälle in keiner Statistik auf.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-11/familienrecht-trennung-kinder-aufenthaltsbestimmungsrecht/komplettansicht
Tags: Ungangsrecht – Sorgerecht – shared Parenting – Familienrechte – Gleichberechtigung – Right of access – custody – shared parenting – family rights – equal rights – germany

shared parenting in Germany – Angela Merkel – Europarat Resolution 2079

Angela Merkel says about Europa-Rat-Resolution 2079:
. . n o t h i n g . . .

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Video with English subtitles:

Frage an Angela Merkel:

Der Herr da vorne.

Mein Name ist Johannes Fels aus Sindelfingen.
Ich hab eine Frage an sie Frau Bundeskanzler:
Der Europarat hat in der Resolution 2079 die Bundesrepublik bzw. alle Mitgliedsstaaten, also auch sie, schon 2015 aufgefordert das Doppelresidenz-Modell für Kinder nach Trennung und Scheidung einzuführen.
Das Doppelresidenz-Modell ermöglicht den Kindern nach Trennung und Scheidung beide Elternteile zu behalten.
Ihre Politik zielt aber nach wie vor darauf, nach Trennung oder Scheidung die Ein-Eltern-Familie zu haben.
Wann setzen sie die Resolution des Europarates um, weil das Modell was sie betreiben vielen Kindern schadet?

Frau Merkel sagt:
Ich muss ihnen sagen, dass ich dazu keine sachkundige Antwort ihnen dazu jetzt geben kann.
Ich muss mir die Resolution anschauen. Ich muss mir unser Familienrecht anschauen. Wir versuchen ja beim Sorgerecht duraus Vater und Mutter gemeinsam in die Verantwortung zu nehmen, woimmer das möglich ist.

Admin Family law – germany austria, 17-9-2017

+ + + Frauen sollen nicht alleine joggen gehen + + + Polizei-Warnung!

Täter südländischen Typs, also vermutlich ein Asylwerber bzw. Flüchtling.

Durch die unfassbare Gewalt dieser brutalen Vergewaltigung musste die Frau notoperiert werden.

Danke, Frau Angela Merkel für ihre grenzenlose „Welcome Flüchtlingspolitik“, alle Flüchtlinge uneingeschränkt nach Deutschland und somit nach Europa zu lassen!

Polizei: "Frauen sollen nicht alleine joggen gehen"
Polizei: „Frauen sollen nicht alleine joggen gehen“

Admin Familie & Familienrecht – family law germany austria, 3.Sept. 2017 

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Artikel:

Leipzig Polizei rät nach brutaler Vergewaltigung von Joggerin zur Vorsicht

 Symbolbild Polizeiabsperrung
dpa Nach der brutalen Vergewaltigung einer Joggerin in Leipzig sucht die Polizei weiter nach dem Täter (Symbolbild)

Eine Joggerin wird unweit des Leipziger Zoos so brutal vergewaltigt, dass sie notoperiert werden muss. Die Polizei hofft bei der Fahndung auf Mithilfe aus der Bevölkerung – und rät Jogger zur Vorsicht.

„Wer alleine joggt, sollte seine Umgebung momentan verstärkt wahrnehmen, nach dem Überholen auch einen Blick zurückwerfen. Wer die Möglichkeit dazu hat, sollte zu zweit joggen gehen“, sagte Polizeisprecher Uwe Voigt dem „Stern“.

Die Polizei hofft nach wie vor auf Mithilfe aus der Bevölkerung. Gesucht werde laut Polizei

  • ein mittelgroßer, etwa 25 bis 35 Jahre alter Mann
  • mit dunklen Haaren,
  • kurzem, ungepflegtem Bart
  • und stämmiger Figur

Polizei prüft Zusammenhang mit anderen Delikten

Laut Polizei hatte er der Joggerin am Freitagvormittag im Rosental, einem auch bei Spaziergängern beliebten parkartigen Teil des Auenwaldes in Leipzig, aufgelauert. Er habe sie zu Boden gerissen, auf eine Wiese gezerrt und dort vergewaltigt. Dabei schlug und trat er ihr so heftig ins Gesicht, dass sie im Krankenhaus notoperiert werden musste.

Nach Beschreibungen der Joggerin war der Täter südländischen Typs und vermutlich mit einer grauen, knielange Hose, einem Hemd mit blau-grünen Karos und einer leichten Jacke bekleidet. Auf dem Kopf habe er ein Basecap in gedeckter Farbe getragen.

Das Opfer war laut Polizei deutlich über 50 Jahre alt, genaue Angaben machte der Sprecher nicht. Einen derart brutalen Angriff habe es schon lange nicht mehr gegeben. Es werde aber geprüft, ob es Zusammenhänge mit zwei Delikten vor wenigen Tagen gebe. Dies werde aber erschwert, weil bei diesen Fällen eine genauere Personenbeschreibung fehle.

cwe/mit dpa, Sonntag, 03.09.2017, 08:00

http://www.focus.de/panorama/welt/leipzig-polizei-raet-nach-brutaler-vergewaltigung-von-joggerin-zur-vorsicht_id_7546006.html

Tags: Vergewaltigung – Gewalt – Flüchtlinge – Asylwerber -Frauen – Joggerin

Justizopfer – Vater verlässt Angela Merkel Land

Merkel-Land-verbrannt

Artikel:

Menschenrechtsverteidiger muss wegen Verfolgung das Land verlassen

Neuer Film: „FAMILIEN-ZERRISS … Ohne meine Tochter“

Trotz Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht Kindesentzug !

2017-01-18

Mitten in einer eiskalten Januarnacht: Ein sorgeberechtigter Vater und Menschenrechtsverteidiger verlässt das Land. Ohne seine Tochter.

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Baden-Airport. Ein Vater verlässt Deutschland … mitten in der Nacht, so vor vier Tagen geschehen am Flughafen von Baden-Baden. Volker Hoffmann und Heiderose Manthey zeichnen in ihrem neuen Film die Geschichte einer menschenverachtenden Vertreibung: Ein Menschenrechtsverteidiger muss wegen Verfolgung das Land seiner Väter verlassen.

Die Geschichte

Marc verlässt Deutschland.

Er ist einer von zig-Tausenden Vätern, die nach der Trennung von der Mutter ihres Kindes mit Hilfe von Justiz, Jugendämter und mitwirkenden Behörden der Trennungs- und Scheidungsindustrie amtstechnisch fertiggemacht werden.

Marcs emotionaler Zustand und seine körperliche Gesundheit ist durch die vier Jahre andauernde Zermürbung an dem Punkt angekommen, an dem Deutschland für ihn nur noch zur Qual wurde.

Staatliche Verfolgung anstatt Problemlösung

Der Druck auf seine Person durch die staatliche Verfolgung hat derartige Ausmaße angenommen, dass er aus Deutschland flieht. Er verlässt das Land seiner Väter und somit auch seine Tochter, um sein Leben sicher zu stellen.

Trotz anteiligem Sorgerecht und Aufenthalt-Bestimmungsrecht hat Marc seine Tochter fast zwei Jahre lang nicht mehr gesehen.

Das Recht der Enkelin auf ihre Großmutter wurde dem Kind genauso verwehrt wie die liebevolle Beziehung des Kindes zu seinem Vater.

Schmerz und Sehnsucht bleiben.

Der Film „FAMILIEN-ZERRISS“ entstand wie die Filme „GEKREUZIGTE VÄTER“ und „SCHACHMATT DER JUSTIZ“ in Kooperation von RASTATTT mit http://www.ARCHEVIVA.com.
(c) Volker Hoffmann, Revolutionsstadt Rastatt, info[ät]videologe

Bilder aus dem Film FAMILIEN-ZERRISS … Ohne meine Tochter

Film:

 

Weitere Filme von Heiderose Manthey und Volker Hoffmann

Film Gekreuzigte Väter … Melktiere der Justiz

Film Schachmatt der Justiz – Prof. Dr. Christidis schreibt Rechtsgeschichte

Quelle:

http://www.archeviva.com/menschenrechtsverteidiger-muss-wegen-verfolgung-das-land-verlassen/
Tags: Angela Merkel  – Menschenrechtsverletzung – PAS Suizid – Entfremdung – Marc Friedrich – Sorgerecht -Familienrecht – Mobbing – Justizopfer – Gleichberechtigung – Kindes-Entfremdung – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – psychische Gewalt – psychische Gewalt – psychische Gewalt – Scheidungs Videos – Vaterlose Gesellschaft