„Feministische“ Familienrichterin, sagt „Wir können den Geschichten der Eltern nicht trauen“

Die Familienrichterin vom Amtsgericht Bremen ist kein unbeschriebenes Blatt:
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbund.
1.Artikel:

Sabine Heinke  

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Sabine Heinke (* 1956), Abitur 1973 in Kassel, Anwältin, dann Richterin am Amtsgericht Bremen, Abt. 61, zeitweise berichtende Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Taten

  • Aktives sexistisches Handeln in einer Vielzahl von Organisationen und Orten: Redakteurin und zeitweise Herausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT, Vorsitzende der Familienrechtsfachkommission im Deutschen Juristinnenbund, Dozentin beim Feministischen Juristinnentag.
  • In einer einzigartigen Verquickung von Ämtern schreibt Heinke an Stellungnahmen für das BVerfG mit, so auch zum denkwürdigen Verfahren 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, in dem das Sorgerecht für nichteheliche Väter abgelehnt wird. Sie schreibt u.a.: „Die alleinstehende und alleinerziehende Mutter hat das Sorgerecht für ihr Kind inne, braucht niemanden daran zu beteiligen und niemanden zu fragen, und das ist auch gut so“. Gleichzeitig verfasst sie als Gerichtssprecherin an diesem Gericht die ebenso einzigartig einseitige Pressemeldung zum Urteil, in dem sie höhnisch über Väter herzieht.[1]
  • Sie trommelt öffentlich in einer Vielzahl von Interviews gegen das gemeinsame Sorgerecht und fällt durch primitive Äußerungen im BILD-Stil auf wie „Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen.“ [1]
  • Sie tritt aktiv ein gegen eine Beschleunigung von Verfahren zum Umgangsrecht, hat Anteil an der Entwertung des neuen FamFG, betreibt wie ihre geistesverwandte Clique Missbrauch mit dem Gewaltschutzgedanken (djb 2007, Heft 3, S. 35ff) indem sie Partnergewalt immer als allgegenwärtige Männergewalt definiert und durch bloße Gewaltbehauptungen Umgangsrecht und Sorgerecht entwerten will.
  • Sie greift in alle nur irgend möglichen anderen juristischen Reformprojekte ein, um darin ihre radikalfeministischen Vorstellungen (oft erfolgreich) zu realisieren.

Wirkung

  • maßgeblich beteiligt am Fortbestehen des menschenrechtswidrigen und kinderfeindlichen § 1626a BGB
  • maßgeblich beteiligt an der Verfestigung und Stärkung feministischen Gedankenguts in einer Vielzahl von Gremien und Organisationen
  • maßgeblich beteiligt an der Zerstörung der wenigen guten Elemente im Entwurf der FamFG.
  • beteiligt an der Reform des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs
  • nach eigenen Angaben ist sie Teilnehmerin an einem Geschlechterkrieg

Sonstiges

Heinke weiss sehr genau, welche Schäden und Leid sie mitverursacht. Sie gehört zu den Täterinnen, die wissen was sie anrichten. An ihrem Amtsgericht in Bremen hat sie genau mit den Müttern zu tun, denen sie im BVerfG-Verfahren Allmacht zugesprochen hat und kommentiert das lapidar mit „Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon“.

1999 hätte es sie fast einmal erwischt, kann sich aber Dank ihren Seilschaften halten:

Bei der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts treffen Protestbriefe ein. Grund: Über Karlsruher Diensttelefon und Dienstfax werden eine feministische Zeitschrift betrieben. Die im Impressum des Periodikums „Streit“ angegebenen Amtsnummern gehören Sabine Heinke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin ausgerechnet im Ersten Senat beschäftigt ist – und er befaßt sich mit Grundsatzurteilen zum Familienrecht. Die erklärte Feministin unterschreibt schon mal Flugblätter, in denen das Flüchtlingselend als Geschlechterkrieg interpretiert wird und Männer dabei pauschal als „Brandstifter, Volksverhetzer, Vergewaltiger, Grabschänder“ verurteilt werden. Die von ihr mitbetriebene Zeitschrift „Streit“ macht Front gegen das neue Kindschaftsrecht – Heinke ist der Überzeugung, daß Männer, die nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder anstreben, lediglich „Frauen mit Gefühl um Geld“ bringen wollen. [2]

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Das letzte Wort haben die Mütter, Schwarzwälder Bote am 11. Februar 2003
  2.  Der Spiegel 1/1999 vom 4. Januar 1999, S. 19

Netzverweise

Genderwahn Sebastian Kurz – Strafrecht wieder aufschnüren – Frauenhäuser . . .

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Missbrauch mit dem Missbrauch –
Vorrangig bei Scheidung und Trennung!

Über 90% der weggewiesen Personen, wurden lediglich Aufgrund von Behauptungen OHNE jegliche Beweise weggewiesen.
Über 90% der weggewiesen Personen, haben keinerlei strafrechtliche Verurteilung !!!

Warum müssen Väter nach einer Wegweisung oder Betretungsverbot auf der Straße schlafen und werden von ihrem Eigentum getrennt, OHNE jeglichen BEWEIS und OHNE gerichtliche Verurteilung?
Herr Sebastian Kurz, wieviele Männerhäuser gibt es in Tirol, Salzburg, Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich, usw.?

Wohnen ist ein Menschenrecht!!!   . . . scheinbar nicht für Väter,oder?

Admin Familie Familienrecht, 27-9-2017

Artikel:
3.Teil Wahlprogramm Liste Kurz . . .

Strafrecht wieder aufschnüren

Einige Verschärfungen sieht das ÖVP-Programm im Bereich des Strafrechts vor.

Wie bereits ankündigt, fordert das Paket härtere Strafen für „Gewalt gegen Frauen und Kinder„. Auch in diesem Kapitel findet sich ein Abriss zur Zuwanderung – viele Migranten hätten „gar kein Problembewusstsein“ für häusliche Gewalt, heißt es.

Erneut wird betont, dass Mindest- und Höchststrafen für „Straftäter, die Frauen oder Kindern Gewalt zufügen, weiter angehoben werden“ müssen.

Welche Delikte damit gemeint sind, wird nicht erläutert.

Höhere Mindest- und Höchststrafen werden auch für Zwangsheiraten gefordert.

Zudem sollen in Österreich fünf weitere Frauenhäuser errichtet werden. Eine weitere Strafrechtsänderung:

Der Paragraf gegen staatsfeindliche Gruppierungen – dessen letzte Novellierung erst Anfang September in Kraft getreten ist – soll erneut aufgeschnürt werden, heißt es im Programm: Die Einflussnahme „ausländischer politischer Organisationen“ soll in dem Tatbestand verankert werde –

derstandard.at/2000064858850/OeVP-will-Obergrenze-null-und-Arbeitsdienst-fuer-Asylwerber

Tags: Eigentunsrecht – Unschuldsvermutung – Vater -Väter 

Debatte über Betretungsverbote – Jugendamt Wien fordert . . .

Jugendamt Wien – Monika Pinterits

Artikel:

  • Wiener Kinder- und Jugendanwältin verlangt stärkere Betreuung von Weggewiesenen.

Die Weggewiesenen "rennen dann allein durch die Gegend", so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich "rächen" könnten. "Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie", konstatierte Pinterits. - © APA/DIETMAR MATHIS

Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.  © APA/DIETMAR MATHIS

Hohenems/Wien. Die Bluttat in Hohenems – ein Ehemann hatte am Wochenende seine Frau und die beiden Töchter im Alter von vier und sieben Jahren getötet, ehe er sich selbst umbrachte – hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob schärfer gegen als Gewalttäter amtsbekannte Männer vorgegangen werden soll. Die Frau hatte gegen ihren Ehemann ein Betretungsverbot erwirkt, nachdem er gegen sie handgreiflich geworden war.

Im Justizministerium warnte man davor, aufgrund dieser Familientragödie eine Ausweitung der U-Haft für Tätlichkeiten im Familienkreis anzudenken, um auf diesem Weg betroffene Frauen oder Kinder vor den meist männlichen Tätern besser zu schützen. „Dieser Vorfall ist schrecklich und gibt sicher Anlass, über Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nachzudenken. Ich glaube aber nicht, dass Haft ein Allheilmittel ist“, sagte Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek im Gespräch.

Trotz einer Einstweiligen Verfügung und eines Betretungsverbots sei es zwischen dem 38-jährigen Mann und seiner um fünf Jahre jüngeren Ehefrau „immer wieder zu einvernehmlichen Kontakten gekommen“. Gewalttätigkeiten hätten sich dabei nicht manifestiert: „Es hat keine Anzeichen gegeben, dass es eskalieren könnte. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat außerdem ganz klar gesagt, dass sowohl der Täter als auch das Opfer in Betreuung waren.“

Bei einer Inhaftierung sei stets die Menschenrechtskonvention zu berücksichtigen, gab Pilnacek zu bedenken: „Es braucht zunächst konkrete Haftgründe, um jemanden einzusperren.“ Gerade bei innerfamiliären Konflikten habe es die Justiz immer wieder mit Betroffenen zu tun, die ihre ursprünglichen Angaben abschwächen oder zurückziehen bzw. überhaupt von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machen und zu keiner Aussage bereit tut. Da tue man sich mit der Verhängung der U-Haft schwer.

„Man muss etwas tun mit den Leuten, die weggewiesen werden“, verlangte die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits.
Es brauche Stellen, die das von diesen ausgehende Gefährdungspotenzial einschätzen.
Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwas passieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.

„Wir brauchen mehr präventive Maßnahmen in Österreich, mehr Sozialarbeiter“, verlangte die Expertin. Sie schlägt verpflichtende Anti-Aggressions-Kurse vor. Die von einem Betretungsverbot Betroffenen müssten Angebote bekommen und beobachtet werden.

„Bei schweren Gewalttaten wie Morden und Mordversuchen sieht man, dass eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot einfach oft nicht ausreicht. Wenn Haftgründe vorliegen, also etwa schwere Körperverletzung oder die Bedrohung mit dem Umbringen, dann sind Betretungsverbote zu soft“, meinte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Sie verwies auf ein von ihrer Institution mitentwickeltes Projekt, das schon frühzeitig vorläufige Bewährungshilfe als gelinderes Mittel nach der U-Haft vorsieht, sofern das vertretbar ist. „Das Projekt kostet nichts, wir machen es gemeinsam mit der Bewährungshilfe, aber es wird von der Strafjustiz kaum eingesetzt. Vermutlich, weil es sehr aufwendig ist, es braucht ja entsprechend Personal in der Justiz“, betonte Logar. Es gebe „viele Möglichkeiten, die nicht genutzt werden“.

Logar: „Gewalt im Privatbereich wird minimalisiert“
Nach tödlichen Gewalttaten innerhalb von Familien in Vorarlberg und in Wien steht das Thema häusliche Gewalt und insbesondere deren Prävention einmal mehr im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. „Jede schwere Tat, jeder Mord muss genau analysiert werden, damit wir daraus lernen können“, sagte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.

Rund 8.600 Wegweisungen gab es nach Angaben des Vereins Autonomer Österreichische Frauenhäuser (AÖF) im vergangenen Jahr in Österreich. Auch gegen den 38-Jährigen, der vergangenes Wochenende in Hohenems seine Frau und seine kleinen Töchter getötet hat, war bereits ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Im August war der spätere Täter wegen eines gewalttätigen Vorfalls kontaktiert worden. Auch an einer Täterberatung hatte der Mann teilgenommen.

„Täterarbeit wirkt langfristig, das dauert Monate“, gab Logar zu bedenken, „Es ist außerdem eine Illusion zu glauben, dass in der Täterberatung der Schlüssel liegt. Sie wird völlig überschätzt, vor allem bei Gewalt in der Familie.“ Auch die mittlerweile im StPO verankerte Täteransprache hält Logar für wenig sinnvoll. Diese Maßnahme könne die Institutionen sogar zu falschen Einschätzungen führen, gab sie zu bedenken. „Niemand wird bei der Polizei angeben, aggressiv oder gewalttätig zu sein, die Täter zeigen sich vielmehr kooperativ, was dann als gutes Zeichen gewertet wird im Sinne von ‚Er hat versprochen, es nicht mehr zu tun'“. Bei Gewalt müsse man aber immer an den Worst Case denken, auch wenn dieser nicht eintritt, warnte Logar. „Alle beteiligten Institutionen müssen dann abklopfen: Könnte das so sein oder so passieren?“

Auf die tatsächlichen Gefährlichkeitsfaktoren werde hingegen zu wenig geachtet, kritisierte Logar: „Der größte Voraussagefaktor ist es, wenn jemand schon vorher Gewalt ausgeübt hat. Man weiß es zwar, aber man nimmt es nicht ernst. Man reagiert nicht. Das hat damit zu tun, dass die Gewalttaten im Privatbereich stattfinden, da wird minimalisiert.“

Es handle sich dabei um ein kollektives Phänomen, das mit Geschlechtsbildern zu tun hat, meinte Logar. „Eigentlich legt die Gesellschaft auf Sicherheit sehr großen Wert, nur eben im privaten Bereich nicht. Im öffentlichen Raum oder bei Terrorismusbekämpfung wäre ein solches Kleinreden undenkbar. – „Bei häuslicher Gewalt handelt es sich aber praktisch um Terrorismusbekämpfung innerhalb der Familie.“

Der Umgang mit sogenannten Ehrenmorden gehöre ebenfalls „zum Know How“ der Interventionsstelle, erklärte Logar. In Zusammenhang mit der Bluttat von Montag wurde darüber spekuliert, dass es sich um einen solchen gehandelt haben könnte. „Wir versuchen hier, sehr sensibel zu sein und schauen: Gibt es extreme Vorstellungen, etwa zu Eifersucht oder Ehre? Solche extremen Vorstellungen sind problematisch und führen oft zu Gewalt. Einschränkungen für Mädchen etwa sind für uns Alarmzeichen. Patriarchale und traditionelle Strukturen sind gewaltanfällig – unabhängig von der Kultur“, so Logar weiter, „Da muss man die Vorurteile beiseite lassen“. Eine Beschuldigungskultur bringe nichts.

Für eine zukünftig bessere Prävention wünscht Logar eine verstärkte und effizientere Zusammenarbeit der Institutionen. Es gehe keineswegs darum, „wahllos Daten auszutauschen, sondern ganz gezielt Informationen“, stellte sie klar. „Vieles fällt zum Beispiel einer Einrichtung auf und der anderen nicht. Da weiß oft die eine Stelle nicht, welche Informationen eine andere hat.“

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/918001_Debatte-ueber-Betretungsverbote-nach-Bluttat-in-Hohenems.html
Tags: Scheidung – Trennung – Familienrecht – Gewaltschutzgesetz – häusliche Gewalt – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung –  Feminismus – feministische – Feministin – Genderwahn – MA11- Gesetze Österreich – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendwohlfahrt – Jugendamt –  Justizopfer – Menschenrechte EGMR –  Vaterlose Gesellschaft – Gewalttäter – 

Wegweisung – Es gibt keine Menschenrechte für Väter in Österreich!

Translate to EnglishSignposting – There are no human rights for fathers in Austria!

Menschenrechte für Männer und Kinder

Menschenrechte sollten für alle da sein, also auch für Männer und Kinder. Leider ist es in Österreich aber derzeit  nicht  so. Viele Männer und Scheidungskinder könnten davon Romane schreiben oder stundenlang von Ihren eigenen Erfahrungen schreiben. …

Leider werden die Dinge oft von vielen Politikern verfraulicht und einseitig betrachtet, wie es in den letzten Jahren seit 1990 von vielen Frauen in der Politik geschehen ist.

Dies war eigentlich der Hauptgrund warum ich nach 20 Jahren Mitgliedschaft aus der SPÖ ausgetreten bin. Die SPÖ war hier maßgeblich daran beteiligt, dass z.B. aufgrund des Sparpaket 1995 unter Franz Vranitzky sehr viele Frauenhäuser, wie Semmelweisklinik usw,  zugesperrt wurden und die Gelder hierfür eingespart wurden, des weiteren wurde durch die  SPÖ  und deren hauptsächlich  feministischen Wei**** (zensuriert von der Redaktion) wie  Bures  und  Prammer usw. 1995 ein neues Gesetz verabschiedet, welches widerrechtlich in bestehende Eigentumsrechte eingreift.

Da dieses Gesetz fälschlicherweise als Zivilgesetz verabschiedet wurde und nicht als Strafgesetz, kann es jederzeit, also ohne Beweise nur aufgrund von Vermutungen von jedem Scheidungsrichter in Österreich angewendet werden, dies ist derzeit auch so der Fall. Aufgrund des Gesetzes EV §382 wird der Eigentümer hier in Österreich über mehrere Jahre (solange die Scheidung dauert, kann auch 10 Jahre oder länger sein) von seinem Hab und Gut getrennt ! Wenn das Eigentum (Wohnung, Reihenhaus o ä.) dem Mann gehört muss er aufgrund von Vermutungen (ohne erbrachten Beweise) sein Eigentum sofort verlassen, egal ob er eine andere Wohnmöglichkeit hat oder nicht ? Die Schulden muss er natürlich weiterbezahlen, obwohl er sein Eigentum die nächsten 5-10 Jahre nicht mehr nutzen kann, da es ihm aufgrund der Einstweiligen Verfügung verwehrt wurde ?

In meinem Fall wurde ich 6 Jahre von meinem Eigentum weggewiesen und sitzte innerhalb von 2 Stunden auf der Straße  ohne  Wohnmöglichkeit, die Schulden des 25 jährigen Kredites musste ich natürlich weiterbezahlen oder man bekommt eine Lohnpfändung von der Bank, welche vermutlich auch beim Arbeitgeber indirekt zur Entlassung führt. Bei mir kam dann noch unabhängig von den Schulden für die Ehewohnung noch die Klage des Kindesunterhalts und Ehegattenunterhalts dazu (ca. 1000,- Euro). Wenn man die Zahlungen zusammenrechnet, fehlten mir (trotz meines guten Gehaltes)  ca. 800,- Euro im Monat  und  zusätzlich eine Wohnmöglichkeit (noch nicht eingerechnet) ?

Des weiteren ist das derzeitige Gesetz §382  so  primitiv und Menschen  verachtend,  dass hier dem Eigentümer der Besitz ohne jegliche Prüfung  weggenommen wird. Ich habe bei der Gemeinde wegen einer kleinen Wohnung nachgefragt. Mir wurde jedoch mitgeteilt, dass für mich alleine ohne Kind absolut keine Chance besteht. Jedoch mein Frau hätte die Möglichkeit gehabt bei der Gemeinde in Nö eine Gemeindewohnung für sich und Ihr Kind zu bekommen ! Auch das ich derzeit obdachlos bin, ist völlig uninteressant, wurde mir von der Gemeinde mitgeteilt. Ich solle mal in einem Männerheim oder in der Gruft in Wien nachfragen, ob die vielleicht noch einen Platz zum Schlafen für mich haben“.

Bei der Wegweisung konnte mir die Gendamerie nicht einmal die Adresse des Männerheim für die Übernachtung nennen ?  Der Inspektor teilte mir mit:  „Es gibt  zwei Möglichkeiten:-
1)  siehe geben für die Gerichtsbriefe die Sie in den nächsten Jahren zugestellt bekommen eine Adresse eines Bekannten an und holen sich diese von dort ?
2) oder Sie haben keine andere Adresse als bisher (die ja nicht mehr angegeben werden darf) und holen sich die Briefe hier von der Wachstube ab, dann müssten Sie jede Woche vorbei schauen ?“

Da ich weder meine Schwester erreichte, da Sie im Ausland war und auch meine Eltern  nicht  erreichte, da Sie zu meinen Großeltern verreist waren,  also telefonisch niemanden erreichte wo ich am Freitag Abend übernachten konnte, teilte ich dies den Polizisten mit. Der Polizist sagte zu mir, dass dies mein Problem sei und er leider keine Adresse eines Männerheims oder so habe. Er wisse auch nicht, ob es so was überhaupt gibt ? Ihr Gewand müssen Sie auf jeden Fall jetzt von zu Hause ausräumen und in Plastiksackerl oder Taschen halt irgendwie mitnehmen. Wenn Sie keine Wohnmöglichkeit haben, dann müssen Sie es halt irgendwie mittragen, den hier auf der Wachstube haben wir keinen Platz.

Die darauffolgende Woche teilte man mir bei der Bezirkshauptmannschaft mit, dass  dies alles die Familienrichterin in Mödling entscheidet, also ging ich dort hin. Ich erzählte der Richterin die Erfahrungen und Ereignisse der letzten Tage. Die Richterin von Mödling nahm sich Zeit und gab mir einen Zettel von einer Männerberatung in Wien und sagte, „Hier könne ich eventuell psychologisch betreut werden, welche aber erst am Mo. um 9h aufsperrt ?“ Eine Adresse für ein Männerheim kannte Sie auch nicht. Sie hatte jedoch gemeint, ich hätte die Adresse von der Gendarmerie, vorige Woche, bei der Wegweisung bekommen müssen.

Bei der Männerberatung in Wien 10 erzählte ich von meinem Problem und das ich aufgrund der Schulden und Unterhaltszahlungen kein Geld für eine Wohnung habe.
Die Männerberatung sagte zu mir, „Haben Sie Alkoholprobleme ?“ 
Ich habe gesagt, ich habe noch nie mit Alkohol Probleme gehabt, da mir nach einem Bier nichts mehr schmeckt und ich außerdem immer mit dem Auto fahre.
Der Mann von der Männerberatung sagte: „Wir haben ein Heim für Männer, da sind aber nur Alkoholiker. Wollen Sie da hin ?„.
Ich sagte, ich bin kein Alkoholiker, ich bin Workaholiker, habe aber kein Geld. Wenn´s sonst nichts gibt bleibt mir halt nichts anderes übrig, dann muss ich halt dorthin gehen?
„Wo sind Sie derzeit gemeldet“, sagte der Mann von der Männerberatung noch zu mir.
Ich sagte ihm meine Wohnadresse von Nö.
Da sagte der Mann der Männerberatung, „na da können Sie nicht in das Männerheim, das geht nicht, dass ist nur für Leute die Wien gemeldet sind!“
Ich sagte: „na und wo geh ich dann hin ?“
Der Mann sagte: „na, wenn Sie in Mödling gemeldet sind, da gibt´s glaub ich was in St.Pölten aber Adresse hab ich keine, da kenn ich mich nicht aus.“
Ich sagte, „na  ich arbeite aber jeden Tag in Wien, wie soll ich da jeden Tag nach St.Pölten fahren ?“
Der Mann sagte: „na das is egal, mit dem Zug oder Auto halt.“
Ich hab gesagt: „aber das sind ja hin und retour mehr als 100km, ich muss ja die Schulden für die Ehewohnung und den Unterhalt bezahlen, ich hab nicht soviel Geld, dass ich mir das jeden Tag leisten kann von Wien mit den Zug oder Auto nach St.Pölten zu fahren ?“
Der Mann der Männerberatung sagte: „na Sie haben ja wirklich ein ernsthaftes Problem, sie können sich ja den Strick nehmen, denn ich kann Ihnen leider nicht helfen. Fragen Sie nochmals die Richterin in Mödling, die müsste ja wissen, wer Ihnen in Nö helfen kann und wo Sie wohnen können.“

….und ich erzählte Ihm nochmals die ganze Geschichte, das mir die Richterin den Zettel der Männerberatung gegeben hatte……..usw……..

…….Nach 1,5 h Gespräch wollte ich mir mit den Mann einen neuen Termin ausmachen, dieser sagte jedoch wieder, da Sie kein Alkoholiker sind,  sondern ein wirkliches Problem haben, kann ich Ihnen leider nicht helfen. Ich kann ihnen keinen neuen Termin geben, fragen Sie nochmals die Richterin, ich weis nicht wer Ihnen helfen kann ?

Günther Sch. , Bezirk Mödling         E-Mail: 26.12.2007

Quelle: http://www.wien-konkret.at

Dieser Bericht ist die persönliche Meinung von Günther.
Günther verbrachte Weihnachten 2007 bei seiner Schwester und schläft dzt. dort in einem Notbett im Wohnzimmer.


„Das Recht auf Wohnen“  ist Menschenrecht
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es:

„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen (…)“ Art. 25 (1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN 1948).

Darüber hinaus wurden die Menschenrechte in der „Internationalen Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ als UN-Sozialpakt im Jahre 1966 konkretisiert. Das Menschenrecht auf Wohnen ist demzufolge mehr als nur ein Recht auf ein ‚Dach über dem Kopf‘. Es beinhaltet die „rechtliche Sicherheit, die prinzipielle Verfügbarkeit und den offenen, diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum sowie bestimmte Bedingungen an Wohnqualität und Lage“.
Dieses Recht besteht natürlich auch, „wenn die individuellen finanziellen Mittel für den Erwerb und/oder Unterhalt nicht ausreichen“, also die Versorgung über den Markt aus eigener Kraft nicht möglich ist, so die Bewertung aus dem Nürnberger Menschenrechtszentrum. Das schlägt sich in drei Verpflichtungsdimensionen (Respektierungspflicht, Schutzpflicht, Gewährleistungspflicht) nieder. (Siehe hierzu auch die Tabelle auf der Seite 18 in Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte: Die Interpretation ist nicht beliebig!)

Menschenrechte Polizei Betretungsverbot § 38 SPG (Sicherheitspolizeigesetz), Wegweisung
Tags: Scheidung Trennung – Armut – Obdachlose -Eigentumsgesetze – Rosenkrieg – Bezirksgericht Mödling Wegweisung -Polizei Betretungsverbot
§ 38 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) Divorce austria

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Häusliche Gewalt können auch Frauen

In jedem zehnten Fall ist ein Mann das Opfer.

Häufig bleibt das aber ein Tabuthema – Die Stadt Stuttgart will mit einem Pilotprojekt dagegen vorgehen.

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Von der Partnerin verprügelt: Vielen Männern ist das peinlich, sie suchen keine Hilfe.       F.: dpa

 Stuttgart. Frauen, die ihre Männer schlagen – das ist häufig ein Tabuthema. Mit einem Pilotprojekt will die Stadt Stuttgart nun aber Männer gegen Frauengewalt schützen und bundesweit das Tabu aufbrechen. Bei der Initiative „Gewaltschutz für Männer“ bekommen Männer Hilfe und Beratung, die von ihren Partnerinnen bedroht oder geschlagen werden. Auch drei Schutzwohnungen sollen eingerichtet werden, kündigte Projektleiterin Ursula Matschke von der Stabsstelle für Chancengleichheit an.

Bundesweit gebe es bisher nur wenig Anlaufstellen für geschlagene Männer, hieß es. Zudem würden diese meist ehrenamtlich betreut. Stuttgart plane ein Angebot mit einem festen Beratungsteam. Die Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) hat 400 000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

An ein Männerhaus, wie es etwa das niedersächsische Oldenburg hat, sei nicht gedacht. Auch weil sich Männer dort aus Scham nicht hinbegeben würden, ist Matschke überzeugt. Drei Männerhäusern bundesweit stünden 435 Frauenhäuser gegenüber, hieß es.

Männliche Opfer und weibliche Täterinnen passten nach wie vor nicht in die vorherrschenden Rollenbilder, sagte Matschke. Dem Stuttgarter Projekt gehe es aber nur um Enttabuisierung und nicht darum, Gewalt gegen Frauen zu verharmlosen, betonte Markus Beck, Leiter der städtischen Gewaltprävention. Nach wie vor seinen die weiblichen Opfer weit in der Überzahl: Nur in 10 bis 20 Prozent der gemeldeten Fälle von häuslicher Gewalt müsse die Polizei dem Mann zu Hilfe eilen. Viele Fälle würden aber gar nicht gemeldet, so Matschke, da es den Männer peinlich sei, von ihrer Frau geschlagen zu werden. Zahlen zur Gewalt gegen Männer sind schwer zu bekommen.

Eine Täterinnenberatung hat Stuttgart schon seit einigen Jahren. Typisch für ihre Gewalt sei, dass die Frauen meist mit einem Gegenstand zuschlagen, berichtete Jürgen Waldmann von der Sozialberatung Stuttgart. „Auffällig oft bedrohen sie den Mann mit einem Messer.“ Gewalttätige Frauen seien zudem „in allen Gesellschaftsschichten anzutreffen“.

Recht hoch dürfte laut Waldmann auch die Fälle der psychischen Gewalt sein, von der eifersüchtigen Kontrolle über die Drohung mit Kindesentzug bis zur Demütigung. Die drohende Kindesentziehung ist laut Matschke der Hauptgrund dafür, dass Männer Frauengewalt ertragen. „Es ist nach wie vor selten, dass der Mann die Kinder zugesprochen bekommt.“

Ein typisches Opfer ist Kai H., Mitte 40, zwei Kinder. Über Jahre wird er von seiner Frau bedroht, aus Eifersucht gestalkt. Sie schlägt ihn, droht sich umzubringen. Aus Angst um die Kinder bleibt er dennoch bei ihr, erträgt sie. Schließlich packt er doch die Sachen. Die räumliche Distanz entspannt die Lage.

Von Roland Böhm, 14.03.2015, 06:00 Uhr
http://www.rnz.de/politik/suedwest_artikel,-Haeusliche-Gewalt-koennen-auch-Frauen-_arid,83009.html

Zweijähriges Bettler-Kind hauste unter Brücke – Armut in Salzburg

Die Bilder, die die Zustände der Bettler in Salzburg in der Nacht auf Samstag dokumentieren, sind erschreckend: Ein zwei Jahre altes Kind, seit Tagen in Salzburg, schläft zwischen seinen Eltern bei knappen Plusgraden unter der Baron-Schwarz-Park-Brücke. Kein Wasser, keine Toilette, kein Bett.

Salzburg Armut – 2 jähriger Bub muss unter der Brücke schlafen

Seit Tagen bieten sich dem städtischen Ordnungsamt dramatische Anblicke in notdürftigen Lagern von Bettlern im gesamten Stadtgebiet. Die Beamten müssen massiven Beschwerden aus der Bevölkerung nachgehen. Vor Ort sind sie aber so gut wie machtlos.

Schlafstellen ausgelastet
Das Jugendamt wurde zur Überprüfung eingeschaltet, doch das Kind kann den Eltern wegen der rechtlichen Lage nicht so einfach abgenommen werden. Die Gefahr im Verzug ist nicht so einfach nachzuweisen, zumal sich die Familie um das Kind auch kümmert.

Die Frauenhäuser sind überfüllt, die Caritas-Archen Nord und Süd hoffnungslos ausgelastet, außerdem werden dort keine Kinder aufgenommen. In Lehen versuchen Bettler in die Arche zu kommen, werden aber wegen Platzmangel abgewiesen, Nachbarn melden deshalb Konflikte.

Bis zu 30 Menschen unter der Brücke
Die Situation bei der Baron-Schwarz-Park-Brücke wird indes immer ärger: Bis zu 30 Menschen nächtigen dort unter freiem Himmel und unter katastrophalen hygienischen Zuständen. Die Beschwerden über Müll, Exkremente und Ängste um allein zur Schule gehende Kinder reißen nicht ab.
Beim Kraftwerk Lehen wurde ein geräumtes Lager ebenfalls in der Nacht aufgefunden, zurück blieb der Abfall. Die Müllabfuhr musste zum Saubermachen ausrücken. Die Habseligkeiten hingegen wurden zum Wirtschaftshof gebracht – wo sie binnen Stunden wieder abgeholt wurden.

29..03.2015
http://www.krone.at/Oesterreich/Zweijaehriges_Bettler-Kind_hauste_unter_Bruecke-Armut_in_Salzburg-Story-445984

Zwei großartige Feministinnen, sagt Gabriele Heinisch-Hosek SPÖ

Happy Birthday für zwei großartige Feministinnen – unsere Vorkämpferin Maria Jonas feiert heute ihren 75. Geburtstag und die Geschäftsführerin der Wiener Frauenhäuser Andrea Brem feiert an ihrem eigenen Geburtstag mit uns allen mit
SPÖ Feministinnen 2015 - SPÖ Frauen

SPÖ Feministinnen 2015 – SPÖ Frauen

 

 

Verliebt Verlobt Verprügelt – Feministin Doris Bures

Verliebt Verlobt Verprügelt

Doris Bures verliebt verlobt verprügelt

Die Medienkampagne wurde in ganz Österreich durchgeführt. Werbeträger waren Plakate, Freecards und Inserate in österreichischen Tageszeitungen.

Rund um einen „Kommentar der anderen“ von Prof. Gerhard Amendt in der Tageszeitung Der Standard, in dem er der Kampagne vorwarf, „ungerecht den Männern gegenüber zu sein“, entwickelte sich eine angeregte öffentliche Diskussion um das Problem von Männergewalt an Frauen.

EURO 2008

Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2008, die in Österreich und der Schweiz stattgefunden hat, wurde die Kampagne „Verliebt. verlobt. verprügelt“ mit finanzieller Unterstützung der damaligen Frauenministerin Doris Bures erneut lanciert. Die Befürchtungen, es könne im Rahmen eines derartigen Sport-Großevents zu einem dramatischen Anstieg von Gewalttaten an Frauen kommen, haben sich zum Glück nicht bewahrheitet.
http://www.aoef.at/index.php/fruehere/verliebt-verlobt-verpruegelt-2007

SPÖ Feministin Barbara Prammer ist tot – 02.08.2014

Sehr viele Experten,  Juristen und Rechtsanwälte im Familienrecht sagen, dass es sich bei dem 1995 beschlossene „GESETZ des Betretungsverbot und der Wegweisung“, welches einige feministische SPÖ Frauen wie Barbara Prammer, Gabi Burgstaller, Doris Bures u.a. gemeinsam mit Franz Vranitzky forciert haben, um eine „Missgeburt im Familienrecht“ handelt!

1.) Diese Gesetze hätte eigentlich so niemals beschlossen werden dürfen, da sie in bestehende Eigentumsrechte eingreifen und diese sogar aushebeln. Eigentumsrechte und Pflichten können in der Praxis nicht umgesetzt werden.

2.) Ebenso wird in der PRAXIS gleichzeitig mit diesen Gesetz bei Vätern eine schwere Menschenrechtsverletzung bewusst in Kauf genommen.

Begründung:

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht nicht nur lt. „EuGH Entscheidung für Asylwerber“ sondern für jeden Menschen, auch für Väter, welche von ihren Eigentum weggewiesen wurden.
Da nicht in jedem Bundesland eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, für solche männlichen Notfälle, werden hier schwere Menschenrechtsverletzungen von Österreich  begannen und das Recht auf Wohnen bewusst gebrochen.

Die Frauenministerin Gabrielle Heinisch-Hosek und ihre Genossinnen haben 38 Frauenhäuser geschaffen, wo das „Menschenrecht auf Wohnen“ eingehalten werden kann, aber es gibt kein einziges Männerhaus ! 

Selbst bei Verdacht (Drohung ohne Zeugen) wird das SPG §38 durch die Polizei angewendet und von der Justiz durch die Familienrichter mit EV §382 fortgesetzt.
Die beschuldigten Personen, bekommen weder eine Gerichtsverhandlung auch gilt der juristische Grundsatz „In dubio pro reo“ hier nicht ?
Die beschuldigten Personen werden menschenverachtend einfach von ihrem Eigentum der Wohnung auf die Straße gesetzt, ohne dass ihnen eine Ersatzwohnmöglichkeit angeboten wird.