Wir hatten die letzten Jahre einen höflichen und respektvollen Informationsaustausch und daher möchte ich mich auch höflich und respektvoll von Ihnen verabschieden, bevor ich Österreich den Rücken kehre und auswandere – etwas, das ich niemals für möglich gehalten hätte.
Das, was für Trennungskinder und ihre Väter (noch) nicht funktioniert, ist leicht zu kritisieren, und oftmals vergisst man dabei die Anstrengungen, die Sie in so vielen Bereichen unternommen haben. Daher möchte ich Ihnen nun so detailliert wie möglich beschreiben, was in meinem Fall vermutlich anders gelaufen wäre, wäre die EU-Resolution 2079 zur Doppelresidenz umgesetzt. Wie gesagt, mein persönlicher Fall, aber man kennt es ja aus den anderen Staaten mit Doppelresidenz, dass dies Konflikte vermeidet und beiden Elternteilen eine gerechte Elternschaft ermöglicht – die entsprechenden Trennungskinder um 30% gesünder aufwachsen, Mütter aufgrund nicht fehlender Pensionsjahre nicht in der Altersarmut enden und Väter voll integriert im Leben der Kinder erhalten bleiben. Was könnte die Doppelresidenz anhand meines Beispiels also in Zukunft verändern bzw. verhindern?
Es beginnt damit, dass ein unbeschwertes und sorgloses Fremdgehen der Kindesmutter nicht automatisch mit einem „Lotto-Sechser“ endet, wenn der Kindesvater trotz aller Bemühungen und Liebe von seiner Seite ständigen Fehltritten der Partnerin nicht mehr gewachsen ist. Wäre klar, dass es nach dem Zerbrechen der Ehe nicht automatisch darauf hinausläuft, dass die Mutter „die Kinder behält“ und gleichzeitig finanziell voll versorgt wird, würden manche Frauen vielleicht schon im Ansatz verantwortungsbewusster handeln und Beziehungsprobleme bzw. Ihr Hingezogenfühlen zu fremden Männern offener aussprechen. Der erste Schritt, um Konflikte offen und ehrlich anzugehen. In der jetzigen Situation gibt es keinerlei Konsequenzen und Betrug wird „belohnt“. Man kann es ja mal probieren, denn zu verlieren hat „frau“ nichts – brutal ausgedrückt.
Wenn ich weiter gehe: endlose Konflikte vor Gericht um die Aufteilung der Betreuungszeiten würden vermieden werden, wenn bei Trennung feststeht, dass die Kinder das natürliche Recht auf beide Elternteile zu gleichen Teilen haben, und nur ein schwerwiegender Grund dies verhindert. Wenn man von 50/50 beginnt, die Betreuungszeiten zu diskutieren, ist es komplett anders, wie wenn der männliche Elternteil sich von 2 Betreuungstagen in 14 Tagen um jede weitere Stunde hochbetteln muss und sowieso keine Chance vor Gericht hat, wenn die Kindesmutter dies nicht wünscht.
Sollte man es – wie in meinem Fall – geschafft haben, eine nahezu gleichteilige Betreuung mit – von väterlicher Seite – notwendigen unendlich vielen finanziellen, zeitlichen und emotionalen Kompromissen vor Gericht ausverhandelt zu haben, kommt dann die arbeitsrechtliche und pflegschaftsrechtliche Komponente dazu, die Trennungsväter – ebenso wie in meinem Fall – langsam finanziell und psychisch zugrunde richtet.
Der Anpsannungsgrundsatz ist ein absoluter Killer, ein Burn Out Katalysator und widerspricht in meinen Augen den Menschenrechten. Trotz 42% Betreuungszeit und dem Abdecken so gut wie aller zusätzlicher Kosten, die den Kindern außerhalb meiner Betreuungszeit entstanden sind, kann sich das Pflegschaftsgericht über die 2/3 Judikatur hinwegsetzen und eine Alimentationsberechnung anstellen, bei der das errechnete Nettogehalt nahezu dem Bruttogehalt entspricht. Jahres-Bonuszahlungen werden herangezogen, auf die man als Arbeitnehmer gar keinen Rechtsanspruch hat, Sozialleistungen wie eine Mitgliedschaft im Fitnesscenter werden als Gehalt gerechnet, der Dienstwagen wird als Gehalt angesehen – und so endet man bei monatlichen Zahlungen, die unmöglich mit dem monatlichen Gehalt gedeckt werden können.
Denn was – ebenfalls wie in meinem Fall – das Pflegschaftsgericht nicht die Bohne interessiert, sind die Kosten, die mit einer 42%igen Betreuung verbunden sind – nämlich die gleichen Haushaltskosten für eine kindergerechte Wohnung, wie sie die Kindesmutter hat. Wenn man die anderen Aufwändungen für die Kinder deckt, weil die Kindesmutter die notwendigen Anschaffungen nicht von den Alimenten bezahlen will oder aufgrund ihres Lebensstils nicht bezahlen kann, wird man vom Gericht nur ausgelacht, warum man so dämlich sei, denn das ist dann wortwörtlich „mein Privatvergnügen“. Während die Kindesmutter Familienbeihilfe erhält, bekommt man als Vater abgesehen von einem lächerlichen Absetzbetrag bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung rein gar nichts, ja sogar für den Meldezettel muss man im Gegensatz zur Kindesmutter zahlen.
Um einen weiteren Gedankenschritt zu machen: würde die Mutter aufgrund der Doppelresidenz auch in der Pflicht stehen, für ein ausreichendes Einkommen zu sorgen, wäre sie evt. nicht verleitet, mir nichts Dir nichts weitere Kinder zu zeugen und sich somit ihrer Unterhaltsmöglichkeiten gegenüber den bestehenden Kindern auf Jahre zu entziehen. Ich liebe meine Kinder und ihre Halbgeschwister, sie sind das Wundervollste auf der Welt und ich freue mich, dass es jedes dieser Kinder gibt. Aber ist es ok, all das auf dem Rücken der Väter auszutragen? Betreuungszeiten zu verhindern, um mehr Geld einzusacken? Und in meinem Fall reden wir von keiner Kindesmutter, die nicht die Möglichkeiten hätte – sie hat eine Top-Ausbildung mit potentiell hohem Gehalt. Das ganze bestehende System ist ein Gebilde, welches Väter bis auf den letzten Blutstropfen aussaugt.
Das alles dürfte nicht sein und sollte nicht sein. Das alles wäre komplett anders, wenn Kinder bei Trennung der Eltern das natürliche Recht auf gleiche Zeit bei beiden Eltern zu haben – und beide Eltern genau davon ausgehen.
Wo hat mich das Ganze hingeführt? Ich habe alles probiert. Der Kindesmutter alles geschenkt, um sie finanziell abzusichern, mir völlig fremdfinanziert eine kindergerechte Wohnung zugelegt, mit vollem Risiko und dem absoluten Bewusstsein, dass die Kindesmutter die Kinderbetreuung jederzeit auf einfachste Weise und mit voller Unterstützung der Gerichte abdrehen kann. Dazu kam es bei immer größer werdendem Geldhunger leider fast. Dank Familiengerichtshilfe ließ sich das Schlimmste verhindern. Aber dann das Pflegschaftsgericht, dass mir bei 16% weniger Betreuungszeit als die Kindesmutter volle 60% der Alimentationshöchstgrenze an den Kopf geknallt hat – EUR 920,- pro Monat – und mir das als tollen Kompromiss verkauft hat. Und gleichzeitig haben mehrere Gerichtsmitarbeiter angemerkt, dass, sollte ich mich aufgrund der Kinderbetreuung vor meinem jetzigen Vollzeit-Management-Job drücken und weniger arbeiten wollen, ich entsprechend der ausgerechneten Höchstsumme dennoch angespannt werde. Denn ich könnte das Geld ja theoretisch verdienen und die Kinderbetreuungszeit sei ja mein Wunsch.
Wozu führte nun die Kombination aus Vollzeitjob, dennoch permanentem Kontominus, um die Kosten der Kinder in meiner Betreuung, den Alimenten, und den Kosten außerhalb meiner Betreuung decken zu können? Zusammen mit dem unfassbaren Zeitdruck, der durch erzwungenen Vollzeitjob und die geliebte und gelebte Kinderbetreuung entstanden ist? Und dem absoluten Unverständnis des nicht mehr besonders geschätzten Gerichtes, welches mich als Vater nicht prioritär als liebenden Papa sieht, dessen Zeit mit den Kindern wesentlich wertvoller ist, als die Funktion eines auszuquetschenden Geldautomaten, der bis zum Umfallen arbeiten soll?
In meinem Fall: eine Lungenembolie, ein Burn Out, wo ich nicht mal mehr 5 gelesene Wörter in Kontext bringen konnte, ich gelallt habe, wie unter stärkstem Alkoholeinfluss, 3 Monaten Rekonvaleszenz, eine temporäre und überstandene Medikamentenabhängigkeit, um dem Stress vermeintlich widerstehen zu können und nach mehreren Suiziden in meinem Trennungsväter-Bekanntenkreis die Erkenntnis, dass dies nicht mein Ende werden darf – weder für mich, noch für meine Kinder.
Also, was bleibt mir übrig, wenn ich den Anforderungen des Gerichtes und somit dem Staat Österreich finanziell, körperlich und psychisch als Vater nicht entsprechen kann? Auswandern. Alles verkaufen, was ich habe, um meinen Kindern die Höchstsumme an Alimenten zusichern zu können und eine neue weit entfernte Existenz aufbauen. Mit niedrigeren Steuern, um die Alimente zahlen zu können, keinem Anspannungsgrundsatz, wo ich so arbeiten darf, wie ich es mir wünsche und mir auch Freude macht. Ich für meine Kinder bei jedem Besuch wieder ein glücklicher und nicht zu Tode gestresster Vater bin, den sie hoffentlich so oft wie möglich besuchen kommen. Und ja, eine Kindesmutter, die endlich so viel Kohle bekommt, wie sie immer wollte und weiterhin hauptsächlich auf Kosten der Väter ihrer Kinder leben wird.
Aus meiner Sicht würde die Verankerung der Doppelresidenz in unseren Gesetzen (Arbeitsrecht, Familienrecht, Pflegschaftsrecht) so gut wie alles verhindern, was mir widerfahren ist. Die anderen Staaten mit Doppelresidenz belegen dies ja signifikant. Kinder würden beide Elternteile behalten und Konflikte würden aufgrund der grundlegenden Fairness verhindert werden.
In diesem Sinne, liebe Frau Bundesminister Karmasin, ohne Groll und ohne Zorn wünsche ich Ihnen zum Abschied persönlich nur das Allerbeste und würde mir für die zukünftigen Generationen (also auch meine Kinder) wünschen, dass sie noch während Ihrer Amtszeit den ein oder anderen existentiellen Schritt in Richtung Doppelresidenz gehen.
Für mich ist der Kampf um Gerechtigkeit hier zu Ende und ich werde mich an keinen Diskussionen mehr beteiligen. Ich wünsche allen engagierten Menschen in der Diskussion um die Doppelresidenz Kraft, Anstand, gegenseitigen Respekt und den Willen, evidenzbasierte Daten anzuerkennen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, das Gegenüber zu verstehen und wann immer es geht aufeinander zuzugehen.
Alles Gute für Ihre Zukunft,
mit den besten Grüßen,
Ihr #Doppelresidenzpapa
#neverregrettingfatherhood