Familienrecht – ÖVP FPÖ Regierungsprogramm

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Verbesserungen in der Gemeinsamen Obsorge und Einführung der Doppelresidenz, welche bereits im Okt. 2015 einstimmig mit der Europarat Resolution 2079 beschlossen wurde!

Danke, an die FPÖ und ÖVP und das Team welche sich für diese beiden extrem wichtigen Punkte eingesetzt hat!
Auch nach Trennung oder Scheidung sollte es Fairness und Gleichberechtigung (Halbe/Halbe) geben.
Jeder entsorgte Elternteil, und auch dadurch tausende PAS-Suizidopfer, egal ob Vater(3/4)  oder Mutter(1/4) ist ein Suizidopfer zu viel.
Nach mehreren Wochen u. Monaten Umgangsboykott sieht ein Elternteil oft keinen anderen Ausweg mehr als Suizid.
Bei einigen entsorgten Elternteilen wird diese Depression, welche durch diese Ohnmacht und sturen Entscheidungen der schlechten Gesetzesvorlage im Familienrecht entsteht nach Jahren immer stärker bis es zum Freitod kommt.

Jede Woche, welche es früher im Familiengericht zu einer „fairen und gleichberechtigten“ Obsorgerechtsentscheidung kommt, kann möglicherweise ein Suizid verhindern werden! Eine Verfahrensverkürzung und ein 50/50 Kontaktrecht zum eigenen Kind durch einen Familienrichter sind extrem wichtig für das Kindeswohl.  Mehrere weltweite Studien bestätigen, dass eine regelmässige und gute Beziehung zwischen Vater-Kind sehr wichtig sind und Parental Alienation (Eltern Entfremdung) bei Kindern verhindert. Weiters bestätigen alle Terrorexperten weltweit, dass diese Entfremdung bei Jugendlichen von einem Elternteil eine Radikalisierung bei Jugendlichen sehr begünstigt.
Gemeinsame Obsorge und 50/50 Umgangsrecht nach Trennung oder Scheidung können daher unmittelbar als ein Teil der Terrorprävention und einer gut funktionieren Gesellschaft gesehen werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 17-12-2017
Artikel des ÖVP FPÖ Regierungsprogramm im Familienrecht:

Familienrecht ÖVP SPÖ Analyse Regierungsprogram
Familienrecht ÖVP FPÖ Analyse Regierungsprogramm

Familienrecht: Türkis-Blau erleichtert gemeinsame Obsorge Analyse

Das von der ÖVP bevorzugte Modell für Trennungen soll stärker zum Zug kommen Seit Jahren drängt die ÖVP auf die in anderen Staaten weitaus üblichere gemeinsame Obsorge für minderjährige Kinder nach einer Trennung der Eltern. Diese ist in Österreich schon seit Jahren möglich, die SPÖ aber hat immer darauf gepocht, dass ein Kind nur einen Hauptwohnsitz haben kann – meistens den der Mutter. Der Verfassungsgerichtshof hat in Einzelfallentscheidungen sehr wohl eine Doppelresidenz ermöglicht, das entsprechende Gesetz wurde aber bisher nicht angepasst. Das soll nun geschehen. Im Justizkapitel des Regierungsprogramms ist unter der Überschrift „Reformen im Zivil- und Familienrecht“ von der „Einführung eines Doppelresidenzmodells“ die Rede. Bei einem doppelten Wohnsitz entfällt die Verpflichtung des anderen Elternteils zu Unterhaltszahlungen – was Väterorganisationen schon lange fordern, aber Mütter benachteiligen kann. Dem entspricht wohl auch die Absicht, beim Rückersatz von Unterhaltsvorschüssen Doppelresidenz und doppelte Haushaltsführung stärker zu berücksichtigen. Die bestehenden Regelungen von Unterhaltsvorschüssen und –exekutionen unter das Existenzminimum sollen evaluiert werden – auch das könnte die Belastung von Vätern verringern, aber Zahlungen an Mütter reduzieren. Weiters soll die „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung mit dem Ziel der gemeinsamen Obsorge“ modifiziert werden – wahrscheinlich in Richtung rascherer Teilung der Obsorge. In Obsorgeverfahren sollen strikte Fristen eingeführt werden – 14 Tage für die erste mündliche Tagsatzung, maximal acht Wochen für die Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsträgers. Beim Kinderschutz, also der Zuständigkeit der Jugendämter, heißt es nur allgemein „Straffung der Kompetenzen und Zuständigkeiten, Förderung des Kindeswohls“.
(Eric Frey, 16.12.2017)
Hier klicken: Das Regierungsprogramm im Überblick – derstandard.at/2000070507869/regierungsprogramm-oevp-fpoe-kurz-strache-familienrecht
Tags: Familie – Familienrecht – Terror – Radikalisierung Entfremdung – Sorgerecht – Trennung – Scheidung Kinder – Suizid Freitod- Selbstmord – Heinz Christian Strache FPÖ – Sebastian Kurz ÖVP – Justizopfer – Europarat Resolution 2079

shared parenting in Germany – Angela Merkel – Europarat Resolution 2079

Angela Merkel says about Europa-Rat-Resolution 2079:
. . n o t h i n g . . .

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Video with English subtitles:

Frage an Angela Merkel:

Der Herr da vorne.

Mein Name ist Johannes Fels aus Sindelfingen.
Ich hab eine Frage an sie Frau Bundeskanzler:
Der Europarat hat in der Resolution 2079 die Bundesrepublik bzw. alle Mitgliedsstaaten, also auch sie, schon 2015 aufgefordert das Doppelresidenz-Modell für Kinder nach Trennung und Scheidung einzuführen.
Das Doppelresidenz-Modell ermöglicht den Kindern nach Trennung und Scheidung beide Elternteile zu behalten.
Ihre Politik zielt aber nach wie vor darauf, nach Trennung oder Scheidung die Ein-Eltern-Familie zu haben.
Wann setzen sie die Resolution des Europarates um, weil das Modell was sie betreiben vielen Kindern schadet?

Frau Merkel sagt:
Ich muss ihnen sagen, dass ich dazu keine sachkundige Antwort ihnen dazu jetzt geben kann.
Ich muss mir die Resolution anschauen. Ich muss mir unser Familienrecht anschauen. Wir versuchen ja beim Sorgerecht duraus Vater und Mutter gemeinsam in die Verantwortung zu nehmen, woimmer das möglich ist.

Admin Family law – germany austria, 17-9-2017

+ + + Koalitionsvertrag beinhaltet Doppelresidenz / Wechselmodell + + +

Koalitionsvertrag 2017-2022 beinhaltet #Doppelresidenz

Koalitionsvertrag 2017-2022
Koalitionsvertrag NRW 2017-2022 mit Doppelresidenz / Wechselmodell (siehe Seite 6)

CDU und FDP einigen sich auf Leitbild Wechselmodell!

Im Juni 2017 haben Christdemokraten und Freie Demokraten sich in Nordrhein-Westfalen auf einen Koalitionsvertrag verständigt und danach eine neue Landesregierung gebildet.

 

Die NRW Koalition hat das Wechselmodell als Leitbild übernommen. Dazu wurde explizit auf Seite 6 des Koalitionsvertrages folgender Text aufgenommen:

Ehen können scheitern. Doch von Kindern darf nicht erwartet werden, sich zwischen

ihren Eltern entscheiden zu müssen. Wir fordern eine stärkere Berücksichtigung der

Betreuungspflicht für beide Elternteile. Kinder sollen einen Anspruch darauf haben,

auch im Trennungsfall mit beiden Eltern zu leben, idealerweise im regelmäßigen

Wechsel (Doppelresidenz / Wechselmodell).

Tags: Scheidung – Trennung – Erziehung – NEWS Politik CDU FDP Koalitionsvertrag – Europarat – Council of Europe Resolution 2079 – Familie – Familienrecht family law germany – Gleichberechtigung Gleichstellung – EGMR Urteil Gerichtshof Rechtsprechung Art.8 – NRW Koalition

Ungleichbehandlung an Väter durch Familienministerin

Differing treatment to fathers by family minister in Germany

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Artikel:

FARCE – Barley – SPD -ASOZIAL – Trennungsväter

SPD Familienministerin Katarina Barley

Die geteilte Kindererziehung als Regelfall 50/50, Wechselmodell bzw. Doppelresidenz wird von der neuen SPD Familienministerin Katarina Barley abgelehnt. Die Europarat Resolution 2079 hat dieses Erziehungsmodell als Regelfall jedoch einstimig vor 2 Jahren beschlossen.

Artikel:

Saarbrücker Zeitung: Familienministerin Barley will Wechselmodell nach Scheidungen nicht zum Regelfall machen – „Ich lebe das selbst“

Berlin/Saarbrücken. (ots) – Familienministerin Katarina Barley (SPD) will die Rahmenbedingungen für Eltern nach einer Trennung verbessern und erreichen, dass für die Betreuung der Kinder in solchen Situationen stärker nach individuell passenden Lösungen gesucht wird. „Wir müssen es den Eltern leichter machen, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen“, sagte Barley der „Saarbrücker Zeitung“ (Sonnabendausgabe) und nannte als Beispiel das Steuerrecht. Das Wechselmodell, bei dem die Kinder sich wöchentlich wechselnd bei dem Vater oder der Mutter aufhalten, sei eine Möglichkeit, „ich lebe das ja selbst“. Aber es sei längst nicht für alle Familien das richtige. „Die Perspektive der Kinder muss die entscheidende sein.“ Die FDP-Forderung, das Wechselmodell gesetzlich zum Regelfall zu machen, lehnte Barley ab. „Es gibt für die Vielfalt der Familien keinen Regelfall“. Ihr Ziel sei es, alle Beteiligten, von den Familiengerichten bis zu den Jugendämtern und den Eltern, stärker zu sensibilisieren, dass es nach einer Trennung mehrere Möglichkeiten der Kinderbetreuung gebe.

Pressekontakt:

Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/226 20 230

http://www.presseportal.de/pm/57706/3685307

Maßnahmen bei hoch strittiger Elternschaft der Politik – VAfK

Video: Podiumsdiskussion in Kiel vom „Väteraufbruch für Kinder“ e.V. – Kiel am 20. April 2017

Teilnehmer:
SPD Bernd Heinemann MdL Dipl. Sozialpädagoge – Mietglied im Sozialausschuss des Landtages
CDU Robert Vollborn – Ratsherr in Kiel
FDP Anita Klahn MdL – Mitglied im Sozialausschuss des Landtages
Die Grünen – Dr. Marret Bohn MdL – Mitglied im Sozialausschuss des Landtages
SSW Lars Harms MdL – Vorsitzender des SSW im Landtag
Piratenpartei Wolfgang Dudda MdL – Mitglied im Sozialausschusss des Landtages
Die Linke Katjana Zunft – Erzieherin , systemisch e Familien Beraterin verlies während der Veranstaltung das Podium
AFD Jörg Nobis – Mitglied im Landesvorstand Schleswig-Holstein
Anwalt Martina Comberg – Fachanwältin für Familienrecht (Kieler Modell, Zwnagsgeld, Zwangshaft, Cochemer Modell)
Moderation Markus Witt – Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder eV.

Um das Kind zu schützen – Maßnahmen bei hoch strittiger Elternschaft
Podiumsdiskussion des Väteraufbruch für Kinder e.V. in Kiel.
Jedes Jahr trennen sich die Eltern von rund 200.000 Kindern. Kommt es dabei zum Streit zwischen den Eltern leiden vor allem die Kinder.
Welche präventiven, politischen Maßnahmen kann
die Landesregierung erlassen um Elternstreit zu reduzieren? Diese und weitere Fragen wurden im Vorfeld der Landtagswahl in Schleswig-Holstein mit Vertretern aus der Landespolitik diskutiert.

Tags: Politik – CDU – SPD – FDP – Piratenpartei – Grünen – Linke – SSW – AFD -Wechselmodell – Doppelresidenz – Europarat Resolution 2079- Scheidung – Trennung – Sorgerecht – VAfK – Gleichberechtigung Gleichstellung- Kinder brauchen beide Eltern

Feministisches Arbeitsübereinkommen ÖVP SPÖ 2017

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Gendermainstream und Frauenpolitik in Österreich

SPÖ ÖVP feministisches Arbeitsübereinkommen 2017

Neues Arbeitsübereinkommen der SPÖ ÖVP Regierung hat in Österreich eine AufsichtsratsQUOTE von 30% vereinbart.
Traurig, dass in Österreich die Aufsichtsrat-Räte nicht nach Leistung bestellt werden, sondern nach einer feministischen Frauenquote.
Meiner Meinung nach sollten die Firmen in Österreich und deren Aufsichtsräte leistungsorientiert arbeiten und nicht nach einem Gendermainstream der Frauenpolitik.

Familienministerin Sophie Karmasin ÖVP, welche sich für Gleichberechtigung einsetzen sollte und nicht für Gleichstellung hat hier zugestimmt und versagt.

Die dringend notwendige „Europarat Resolution 2079 der Doppelresidenz von Okt. 2015″, welche eine 50/50 Umgangsregelung (Kontaktrecht) von Vater und Mutter regeln sollte, wurde bis zum heutigen Tag in Österreich nicht umgesetzt, obwohl alle Mitgliedsländer zugestimmt haben.

31-1-2017
Tags: Frauenquote – Feminismus – Industrie – Staatsbetriebe – Männer – Menschenrechtsverletzung – Obsorge

Trennungskinder mit Pendelwohnung?

Ist Pendelwohnen gut fürs Kind?
Trennungsväter sehen ihre Kinder häufig nur jedes zweite Wochenende und einmal in der Woche.

Der Europarat empfiehlt ein bislang argwöhnisch betrachtetes Modell: Rechte der Väter sollen gestärkt werden und Kinder häufiger zu gleichen Teilen bei Mutter und Vater wohnen. Kann dieses Wechselmodell funktionien.

3 4 2016
Tags: Wechselmodell – Trennungskinder – Europarat Resolution 2079
Familienrecht Familie – Doppelresidenz – Gleichberechtigung – Kindeswohl

EU Terror – Kinder als ISIS Attentäter – Justizminister sollte handeln!

Vielleicht sollte sich der Justizminister Wolfgang Brandstätter ÖVP  gemeinsam mit dem Justizministerium überlegen, dass derzeitige Jugendstrafrecht von 21 auf 14 Jahre herunter zusetzen.

Leider wird ja gegen die Radikalisierung und Entfremdung unserer Kinder in der vaterlosen Gesellschaft auch wenig bis gar nichts gemacht in Österreich. 

Die zukünftigen Folgen, werden jetzt schon sichtbar. Viele Tote und Opfer könnten durch eine präventive  Gesetzgebung verhindert werden.
Zwei Elternteil können sicher in der Erziehung von einem Kind bzw. Jugendlichen besser gegen Radikalisierung
einwirken, als ein alleinerziehender Elternteil bei einem entfremdeten Jugendlichen.

Zwei Gesetze sind unabdingbar:

1.) PAS und Boykott im Umgangsrecht (Besuchsrecht)  muss ins Strafrecht

2.) automatische Doppelresidenz (Europarat Resolution 2079 seit Okt.2015 überfällig) für alle Väter u. Mütter von Geburt an,
ausgenommen rechtskräftig verurteilte Personen, wegen Gewalt, Drogen.

PS: Ein angenhmer Nebeneffekt wäre dann noch, dass die PASSUIZIDE in der Zukunft weniger wären, derzeit liegt Österreich in der Statistik der Suizide ganz vorne .

schonen Tag noch
Admin Familie & Familienrecht, am 18-12-2016

Artikel:

Fall Ludwigshafen

Wenn Kinder zu Attentätern werden.

Der IS lässt nichts unversucht – sogar Kinder in Deutschland stiftet er zum Terror an, nicht erst seit Ludwigshafen. Zeit für eine Gegenoffensive in den sozialen Medien. Ein Kommentar.

Der Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen.

Der Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen.Foto: dpa

Perfider geht es kaum. Die Terrormiliz „Islamischer Staat“ agitiert über das Internet einen Zwölfjährigen und bearbeitet ihn so lange, bis er eine selbstgebastelte Nagelbombe am Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen deponiert. Und dann zusätzlich noch eine in der Nähe des Rathauses, weil der Sprengsatz beim ersten Versuch nicht explodiert war. Dass auch der zweite Anschlag scheitert und der Junge erwischt wird, kann den Schrecken kaum mindern. Mitten in Deutschland wird ein Kind zum Attentäter.

Der IS lässt in seinem entgrenzten Hass auf den Westen nichts unversucht, Angst und Schrecken zu verbreiten. Da wirkt leider auch eine Bombe, die nicht explodiert. Das Entsetzen der „Ungläubigen“ ist für den IS ein Sieg der psychologischen Kriegsführung. Und er wird den Dschihad unbeirrt fortsetzen. Deutschland muss sich auf viele gruselige Szenarien einstellen. Der Angriff von sehr jungen Attentäter ist nur eines davon.

Die Gegenwehr von Staat und Gesellschaft ist bisher zu schwach

Der Fall Ludwigshafen ist aber nicht die erste Attacke eines radikalisierten Minderjährigen. Zwar war noch nie ein Täter so jung wie jetzt, doch Deutschland wurde gerade 2016 von Anschlägen jugendlicher Islamisten getroffen. Die Messerattacke der 15-jährigen Safia S. auf einen Bundespolizisten in Hannover, der Sprengstoffanschlag von 16-Jährigen auf einen Sikh-Tempel in Essen, der Amoklauf des womöglich erst 17 Jahre alten Flüchtlings Riaz Khan Ahmadzai, der in Würzburg mit einer Axt zuschlug – die islamistische Terrorszene macht sich die Verführbarkeit pubertierender Jungen und Mädchen zunutze. Dazu passt, dass das Spektrum der Salafisten unaufhörlich wächst. Fast 10.000 Menschen, viele sind jung, sind bereits dem sektenartigen Wahn verfallen. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht.

Offenkundig ist die Gegenwehr von Staat und Gesellschaft zu schwach. Gerade auch da, wo viele junge Menschen zu erreichen sind – bei YouTube, Twitter, Facebook. Es erscheint dringend notwendig zu sein, dass private Blogger genauso wie Jugendorganisationen, Zentralen für politische Bildung sowie die Sicherheitsbehörden weit mehr und lauter in den sozialen Netzwerken der Agitation des IS entgegentreten. Zum Beispiel mit eigenen Videos, die den Kämpferkult der Clips des IS als das entlarven, was er ist: Barbarei. In der Kinder zu Killern abgerichtet werden.

16.12.2016 , von
http://www.tagesspiegel.de/politik/fall-ludwigshafen-wenn-kinder-zu-attentaetern-werden/14991032.html

Anspannungsgrundsatz ist ein absoluter Killer, . . .

. . . ein Burn Out Katalysator und widerspricht in meinen Augen den Menschenrechten.

Offener Brief an Sophie Karmasin am 30-08-2016 !

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Liebe Frau Bundesminister Karmasin!

Wir hatten die letzten Jahre einen höflichen und respektvollen Informationsaustausch und daher möchte ich mich auch höflich und respektvoll von Ihnen verabschieden, bevor ich Österreich den Rücken kehre und auswandere – etwas, das ich niemals für möglich gehalten hätte.

Das, was für Trennungskinder und ihre Väter (noch) nicht funktioniert, ist leicht zu kritisieren, und oftmals vergisst man dabei die Anstrengungen, die Sie in so vielen Bereichen unternommen haben. Daher möchte ich Ihnen nun so detailliert wie möglich beschreiben, was in meinem Fall vermutlich anders gelaufen wäre, wäre die EU-Resolution 2079 zur Doppelresidenz umgesetzt. Wie gesagt, mein persönlicher Fall, aber man kennt es ja aus den anderen Staaten mit Doppelresidenz, dass dies Konflikte vermeidet und beiden Elternteilen eine gerechte Elternschaft ermöglicht – die entsprechenden Trennungskinder um 30% gesünder aufwachsen, Mütter aufgrund nicht fehlender Pensionsjahre nicht in der Altersarmut enden und Väter voll integriert im Leben der Kinder erhalten bleiben. Was könnte die Doppelresidenz anhand meines Beispiels also in Zukunft verändern bzw. verhindern?

Es beginnt damit, dass ein unbeschwertes und sorgloses Fremdgehen der Kindesmutter nicht automatisch mit einem „Lotto-Sechser“ endet, wenn der Kindesvater trotz aller Bemühungen und Liebe von seiner Seite ständigen Fehltritten der Partnerin nicht mehr gewachsen ist. Wäre klar, dass es nach dem Zerbrechen der Ehe nicht automatisch darauf hinausläuft, dass die Mutter „die Kinder behält“ und gleichzeitig finanziell voll versorgt wird, würden manche Frauen vielleicht schon im Ansatz verantwortungsbewusster handeln und Beziehungsprobleme bzw. Ihr Hingezogenfühlen zu fremden Männern offener aussprechen. Der erste Schritt, um Konflikte offen und ehrlich anzugehen. In der jetzigen Situation gibt es keinerlei Konsequenzen und Betrug wird „belohnt“. Man kann es ja mal probieren, denn zu verlieren hat „frau“ nichts – brutal ausgedrückt.

Wenn ich weiter gehe: endlose Konflikte vor Gericht um die Aufteilung der Betreuungszeiten würden vermieden werden, wenn bei Trennung feststeht, dass die Kinder das natürliche Recht auf beide Elternteile zu gleichen Teilen haben, und nur ein schwerwiegender Grund dies verhindert. Wenn man von 50/50 beginnt, die Betreuungszeiten zu diskutieren, ist es komplett anders, wie wenn der männliche Elternteil sich von 2 Betreuungstagen in 14 Tagen um jede weitere Stunde hochbetteln muss und sowieso keine Chance vor Gericht hat, wenn die Kindesmutter dies nicht wünscht.

Sollte man es – wie in meinem Fall – geschafft haben, eine nahezu gleichteilige Betreuung mit – von väterlicher Seite – notwendigen unendlich vielen finanziellen, zeitlichen und emotionalen Kompromissen vor Gericht ausverhandelt zu haben, kommt dann die arbeitsrechtliche und pflegschaftsrechtliche Komponente dazu, die Trennungsväter – ebenso wie in meinem Fall – langsam finanziell und psychisch zugrunde richtet.

Der Anpsannungsgrundsatz ist ein absoluter Killer, ein Burn Out Katalysator und widerspricht in meinen Augen den Menschenrechten. Trotz 42% Betreuungszeit und dem Abdecken so gut wie aller zusätzlicher Kosten, die den Kindern außerhalb meiner Betreuungszeit entstanden sind, kann sich das Pflegschaftsgericht über die 2/3 Judikatur hinwegsetzen und eine Alimentationsberechnung anstellen, bei der das errechnete Nettogehalt nahezu dem Bruttogehalt entspricht. Jahres-Bonuszahlungen werden herangezogen, auf die man als Arbeitnehmer gar keinen Rechtsanspruch hat, Sozialleistungen wie eine Mitgliedschaft im Fitnesscenter werden als Gehalt gerechnet, der Dienstwagen wird als Gehalt angesehen – und so endet man bei monatlichen Zahlungen, die unmöglich mit dem monatlichen Gehalt gedeckt werden können.

Denn was – ebenfalls wie in meinem Fall – das Pflegschaftsgericht nicht die Bohne interessiert, sind die Kosten, die mit einer 42%igen Betreuung verbunden sind – nämlich die gleichen Haushaltskosten für eine kindergerechte Wohnung, wie sie die Kindesmutter hat. Wenn man die anderen Aufwändungen für die Kinder deckt, weil die Kindesmutter die notwendigen Anschaffungen nicht von den Alimenten bezahlen will oder aufgrund ihres Lebensstils nicht bezahlen kann, wird man vom Gericht nur ausgelacht, warum man so dämlich sei, denn das ist dann wortwörtlich „mein Privatvergnügen“. Während die Kindesmutter Familienbeihilfe erhält, bekommt man als Vater abgesehen von einem lächerlichen Absetzbetrag bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung rein gar nichts, ja sogar für den Meldezettel muss man im Gegensatz zur Kindesmutter zahlen.

Um einen weiteren Gedankenschritt zu machen: würde die Mutter aufgrund der Doppelresidenz auch in der Pflicht stehen, für ein ausreichendes Einkommen zu sorgen, wäre sie evt. nicht verleitet, mir nichts Dir nichts weitere Kinder zu zeugen und sich somit ihrer Unterhaltsmöglichkeiten gegenüber den bestehenden Kindern auf Jahre zu entziehen. Ich liebe meine Kinder und ihre Halbgeschwister, sie sind das Wundervollste auf der Welt und ich freue mich, dass es jedes dieser Kinder gibt. Aber ist es ok, all das auf dem Rücken der Väter auszutragen? Betreuungszeiten zu verhindern, um mehr Geld einzusacken? Und in meinem Fall reden wir von keiner Kindesmutter, die nicht die Möglichkeiten hätte – sie hat eine Top-Ausbildung mit potentiell hohem Gehalt. Das ganze bestehende System ist ein Gebilde, welches Väter bis auf den letzten Blutstropfen aussaugt.

Das alles dürfte nicht sein und sollte nicht sein. Das alles wäre komplett anders, wenn Kinder bei Trennung der Eltern das natürliche Recht auf gleiche Zeit bei beiden Eltern zu haben – und beide Eltern genau davon ausgehen.

Wo hat mich das Ganze hingeführt? Ich habe alles probiert. Der Kindesmutter alles geschenkt, um sie finanziell abzusichern, mir völlig fremdfinanziert eine kindergerechte Wohnung zugelegt, mit vollem Risiko und dem absoluten Bewusstsein, dass die Kindesmutter die Kinderbetreuung jederzeit auf einfachste Weise und mit voller Unterstützung der Gerichte abdrehen kann. Dazu kam es bei immer größer werdendem Geldhunger leider fast. Dank Familiengerichtshilfe ließ sich das Schlimmste verhindern. Aber dann das Pflegschaftsgericht, dass mir bei 16% weniger Betreuungszeit als die Kindesmutter volle 60% der Alimentationshöchstgrenze an den Kopf geknallt hat – EUR 920,- pro Monat – und mir das als tollen Kompromiss verkauft hat. Und gleichzeitig haben mehrere Gerichtsmitarbeiter angemerkt, dass, sollte ich mich aufgrund der Kinderbetreuung vor meinem jetzigen Vollzeit-Management-Job drücken und weniger arbeiten wollen, ich entsprechend der ausgerechneten Höchstsumme dennoch angespannt werde. Denn ich könnte das Geld ja theoretisch verdienen und die Kinderbetreuungszeit sei ja mein Wunsch.

Wozu führte nun die Kombination aus Vollzeitjob, dennoch permanentem Kontominus, um die Kosten der Kinder in meiner Betreuung, den Alimenten, und den Kosten außerhalb meiner Betreuung decken zu können? Zusammen mit dem unfassbaren Zeitdruck, der durch erzwungenen Vollzeitjob und die geliebte und gelebte Kinderbetreuung entstanden ist? Und dem absoluten Unverständnis des nicht mehr besonders geschätzten Gerichtes, welches mich als Vater nicht prioritär als liebenden Papa sieht, dessen Zeit mit den Kindern wesentlich wertvoller ist, als die Funktion eines auszuquetschenden Geldautomaten, der bis zum Umfallen arbeiten soll?

In meinem Fall: eine Lungenembolie, ein Burn Out, wo ich nicht mal mehr 5 gelesene Wörter in Kontext bringen konnte, ich gelallt habe, wie unter stärkstem Alkoholeinfluss, 3 Monaten Rekonvaleszenz, eine temporäre und überstandene Medikamentenabhängigkeit, um dem Stress vermeintlich widerstehen zu können und nach mehreren Suiziden in meinem Trennungsväter-Bekanntenkreis die Erkenntnis, dass dies nicht mein Ende werden darf – weder für mich, noch für meine Kinder.

Also, was bleibt mir übrig, wenn ich den Anforderungen des Gerichtes und somit dem Staat Österreich finanziell, körperlich und psychisch als Vater nicht entsprechen kann? Auswandern. Alles verkaufen, was ich habe, um meinen Kindern die Höchstsumme an Alimenten zusichern zu können und eine neue weit entfernte Existenz aufbauen. Mit niedrigeren Steuern, um die Alimente zahlen zu können, keinem Anspannungsgrundsatz, wo ich so arbeiten darf, wie ich es mir wünsche und mir auch Freude macht. Ich für meine Kinder bei jedem Besuch wieder ein glücklicher und nicht zu Tode gestresster Vater bin, den sie hoffentlich so oft wie möglich besuchen kommen. Und ja, eine Kindesmutter, die endlich so viel Kohle bekommt, wie sie immer wollte und weiterhin hauptsächlich auf Kosten der Väter ihrer Kinder leben wird.

Aus meiner Sicht würde die Verankerung der Doppelresidenz in unseren Gesetzen (Arbeitsrecht, Familienrecht, Pflegschaftsrecht) so gut wie alles verhindern, was mir widerfahren ist. Die anderen Staaten mit Doppelresidenz belegen dies ja signifikant. Kinder würden beide Elternteile behalten und Konflikte würden aufgrund der grundlegenden Fairness verhindert werden.

In diesem Sinne, liebe Frau Bundesminister Karmasin, ohne Groll und ohne Zorn wünsche ich Ihnen zum Abschied persönlich nur das Allerbeste und würde mir für die zukünftigen Generationen (also auch meine Kinder) wünschen, dass sie noch während Ihrer Amtszeit den ein oder anderen existentiellen Schritt in Richtung Doppelresidenz gehen.

Für mich ist der Kampf um Gerechtigkeit hier zu Ende und ich werde mich an keinen Diskussionen mehr beteiligen. Ich wünsche allen engagierten Menschen in der Diskussion um die Doppelresidenz Kraft, Anstand, gegenseitigen Respekt und den Willen, evidenzbasierte Daten anzuerkennen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, das Gegenüber zu verstehen und wann immer es geht aufeinander zuzugehen.

Alles Gute für Ihre Zukunft,
mit den besten Grüßen,
Ihr #Doppelresidenzpapa
#neverregrettingfatherhood

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Was ist Feminismus ?

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Lebenssprüche – Lebensweisheiten    –>  Was ist Feminismus?

Spruch Feminismus

Spruch über Feminismus

Es gibt nur eine Gruppe

die sich an einer fairen Ausgestaltung

im Familienrecht stört:

FEMINISMUS

Definition Feminismus: Frauenrechte = nur weiblich
Wiki - Lexikon: Fe·mi·nis·mus

Biologie: Verweiblichung bei Lebewesen
Die Rechte von Väter und Kinderrechte werden beim Feminismus nicht berücksichtigt, ebenso wenig bei der Frauenpolitik.

Duden | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft
Feministin = Frauenkämpferin, Frauenrechtlerin

Familienrecht in Österreich:

Bis in den 70er Jahren hat es in Österreich das Patriarchat im Familienrecht gegeben. Der Vater war das Familienoberhaupt. Man war zu dieser Zeit  der Ansicht der Vater muss arbeiten gehen und die Mutter bleibt zu Hause bei den Kindern.
Im Jahr 2000 sind die Scheidungen in den Großstädten auf 50% angestiegen. Die Zahl der offenen Lebensgemeinschaften und Patchwork-Familien ist gestiegen. Jeder Vater und Mutter verdienen in ihrem Beruf ihr eigenes Geld und teilen sich auch die Freizeit mit ihren Kindern in der Familie.

Leider sind die Gesetze in Österreich in Bezug auf die Familienpolitik seit den 80er Jahren stehen geblieben. Während man in Deutschland  vor 40 Jahren die „schuldige Scheidung“ abgeschafft hat, gibt es diese in Österreich derzeit noch immer.

Obwohl viele Eltern sich nach Trennung oder Scheidung weiter zu gleichen Teilen um ihre Kinder kümmern, sieht das veraltete Unterhaltsrecht noch immer vor, dass nur bei einem Elternteil das Kind das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, während der andere Elternteil trotz gemeinsamer Obsorge, den vollen Unterhalt zahlen muss.
Die gemeinsame Obsorge regelt kein Umgangsrecht, daher sehen viele Väter in der Praxis ihre Kinder noch immer nicht, manche bekommen ein Besuchsrecht alle 14 Tage am Wochenende.
Von einigen egoistischen Ex-Frauen wird der Umgang komplett unterbrochen und die Kinder  negativ manipuliert, man spricht von Eltern-Kind-Entfremdung oder auch PAS Parental Alienation Syndrome. Lt. EMRK Art.8 Menschenrechte (Achtung auf Familie) führt eine Kontaktunterbrechung von 6 Monaten, zwischen einem Elternteil und dem Kind, zu einer Entfremdung und ist eine Menschenrechtsverletzung.

Einige Trennungsväter sprechen von einer feministischen Justiz oder einem feministischen Rechtsstaat und davon, dass in Österreich 90% Richterinnen in den Familiengerichten, Landesgerichten, bzw.eine feministische OGH-Präsidentin (Irmgard Griss), vorhanden sind. Meiner Meinung nach sehen viele Familienrichterinnen die Entfremdung des Vaters  (teilweise auch der Mutter) als Kavaliersdelikt an. Viele ältere Familienrichter sind der Anschauung die Kinder gehören zur Mutter und nicht zum Vater.

In Folge wird von diversen Beugestrafen oder Beugehaft abgesehen, bis die Kinder endgültig von einem Elternteil entfremdet sind.
Österreich ist eines der feministischsten Länder in Europa. Während in Deutschland 96% die gemeinsame elterliche Sorge haben, sind es in Österreich nur 50% der gemeinsamen Obsorge, Stand 2015.
In Österreich spricht man seit einigen Jahren bereits von der „Vaterlosen Gesellschaft„.

Gesellschaftspolitisch haben Kinder die ohne Vater aufwachsen ein Identitätsproblem. Es gibt viele Studien die dieses Problem der vaterlosen Gesellschaft und ihre Auswirkungen bestätigen. In Amerika wird von einem „absent father syndrome“ gesprochen. Mehrere Nahost-Experten sprechen auch davon, dass Jugendliche die ohne Vater aufwachsen, oder  unter einer Entfremdung von ihren Eltern leiden,  sehr leicht zu radikalisieren sind.
Es fehlt ihnen das Vorbild des Vaters und sie suchen sich in der Religion z.B. bei einem Imam des islamischen Glaubens dieses Vorbild  bzw. eine Ersatzvaterfigur. Die Islam-Prediger radikalisieren diese Jugendlichen, bis sie bereit sind sich als IS-Kämpfer rekrutieren zu lassen. Es ist mittlerweile auch bekannt, dass drogenabhängige Teenager die in Europa leben bei Terroranschlägen mitmachen, siehe Terror Attentat vom 13.11.2015 in Paris Café Bonne Bièr, etc.

Gleichberechtigung und Gleichstellung kann zwischen Männer und Frauen nur dann funktionieren, wenn es eine Familienministerin und einen politisch gleichwertigen, männlichen Familienminister gibt.
Beide Geschlechter müssen in der Gesetzgebung zu gleichen Teilen vertreten sein.
Bei einem strittigen Familienrechtsverfahren sollte es einen männlichen und einen weiblichen Familienrichter geben.
Während seit vorigem Jahr im Strafrechtsänderungsgesetz private Gutachten als Beweismittel zulässig sind, ist dies im Familienrecht noch immer nicht möglich?

Lt. Resolution 2079, Sitzung der parlamentarischen Versammlung, am 02.10.2015 des Europarat sollen alle Länder in der europäischen Union die gesetzliche Möglichkeit zur „Doppelresidenz“ schaffen.   In Deutschland spricht man von einem Wechselmodell.
In der Schweiz wurde die alternierende Obhut eingeführt. In einigen US-amerikanischen Staaten wurde dieses Modell als „shared parenting“ gesetzlich verankert.
Echte Doppelresidenz bzw. shared parenting regelt in einem Familienplan die Betreuung des Vaters und der Mutter zum Kind.
Im Familienplan soll ein Zeitmodell mit Betreuung und Erziehung annähernd zu gleichen Teilen fixiert sein. Optimal wäre 50/50 Prozent zwischen Vater und Mutter.  Im schlechtesten Fall spricht man bei 30/70 Prozent auch noch von Doppelresidenz.
Das Kind pendelt also periodisch zwischen dem Aufenthaltsort des Vaters und der Mutter. Um eine echte Doppelresidenz auch in der Praxis zu leben, haben einige Länder eine maximale Entfernung von 80 meilen (120km) zwischen den beiden Aufenthaltsorten gesetzlich fixiert.  Bei kleineren Kindern sollte die Schule im Idealfall ungefähr in der Mitte liegen, ist aber nicht zwingend.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) sieht die Aufenthaltsorte beider Elternteile vor.
Ändert Elternteil1 seinen Aufenthaltsort (Wohnsitz) ,  größer einer Entfernung
von 120km zum Elternteil2, so verliert Elternteil1  die gemeinsame elterliche Sorge.

Sollte Elternteil2 dieser Entfernungsvergrößerung über 120km von Elternteil1 nicht zustimmen, bekommt der Elternteil2 mittels Gerichtsbeschluss unverzüglich die alleinige Sorge.

Admin Familie & Familienrecht, April 2016
Tags: ABR Aufenthaltsbestimmungsrecht  – Vaterlose Gesellschaft