Familie Familienrecht family law germany austria youth office – father Österreich Deutschland Schweiz Eltern Kinder Entfremdung Doppelresidenz gemeinsames Sorgerecht Jugendamt Obsorge KESB Trennung Väter Umgangsrecht alleinerziehende Italia Papa Scheidung Mutter Jugendwohlfahrt Parental Alienation PAS Besuchsrecht Unterhalt Kindesentführung Pädophile Missbrauch Gleichstellung Frauenpolitik Feminismus Gender Justiz Familienpolitik Familienministerin Juliane Bogner-Strauß Väter Suizid – Vaterlose Gesellschaft parents children custody welfare dad divorce mother child abduction pedophile abuse equality woman politics feminism gender justice family policy fathers suicide Fatherless society child welfare PAS child abduction reproductive medicine violence Left leaks family law shared parenting
Die Mutter boykottiert die 14 tägigen Besuche zwischen Vater und Kind. Die Richter schauen zu und machen dagegen NICHTS.
Die oberste Familienrichterin Täubel-Weinreich hat in einem Zeitungsinterview gesagt, sie wende die bestehenden Gesetze der Beugehaft und Beugestrafe nicht an. (siehe http://wp.me/p4RGV9-2qo)
Wenn die bestehenden Gesetze im Familienrecht, der Beugehaft und Beugestrafe für die „Entfremderin“ nicht angewendet werden, dann braucht sich niemand in Österreich wundern, wenn die Väter (10% Mütter) und ihre Kinder entfremdet werden und dann durch diese psychisch Gewalt „KRANK“ und schwer depressive werden.
Der Vater muss zum Kindesunterhalt (meist mehrere hundert Euro) zusätzlich noch 60,- Euro pro Stunde bezahlen.
Die Mutter zieht 270km weg und der Vater muss die Fahrtkosten für die 270km bezahlen.
Diese veraltete feministische Struktur im Familienrecht stinkt zum Himmel, von einer Gleichberechtigung der Väter ist keinesfalls zu sprechen.
Wenn die Mutter 270km weg zieht, dann soll sie auch die Fahrtkosten für den Besuchskontakt bezahlen, sie ist ja der Verursacher dieser großen Wegstrecke!
Bei „shared parenting“ welches in Australien und vielen Bundesstaaten in den USA angewendet wird, verliert derjenige Elternteil, welcher über 100 Meilen wegzieht, automatisch das Sorgerecht zum Kind. Bei „shared parenting“ bzw. in Österreich spricht man von „Doppelresidenz“, ist die Obsorge nach der Trennung geteilt, idealerweise Halbe/Halbe. Bei einer Teilung von mindestens 30% zu 70% des Sorgerecht zwischen den Trennungseltern sprich man auch noch von Doppelresidenz. Weiter Wegziehen als 100 Meilen, ist nur mit Einverständnis des zweitem Elternteil möglich und muss schriftlich dem Gericht mitgeteilt werden.
Es wird Zeit, dass wir auch bei Vätern (10% Mütter) nach Trennung oder Scheidung, die Doppelresidenz, also eine gleichberechtigte Elternschaft per Gesetz in Österreich einführen. Das Ein-Elternmodell = Residenzmodell, einer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und der zweite Elternteil darf nur zahlen MUSS abgeschafft werden. Dieses völlig veraltete Modell schadet dem Elternwohl und dem Kindeswohl.
Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2019
Artikel:
Nach Scheidung: „Bub fehlt mir!“Vater kämpft um Kontaktrecht, Treffen wegen „Entfremdung“ unter psychologischer Aufsicht.
Franz S. möchte den Kontakt zu seinem Sohn nicht verlieren und nimmt dafür hohe Kosten und weite Wege in Kauf. | Symbolbild: Shutter-stock/altanaka
Franz S. (Name von der Redaktion geändert) wandte sich kürzlich verzweifelt an die NÖN-Redaktion: „Seit zwei Jahren kämpfe ich darum, dass ich mein Kind regelmäßig sehen darf.“ Seine achtjährige Ehe sei damals in die Brüche gegangen und die Mutter seines Sohnes an einen ihm unbekannten Ort übersiedelt. Er klagt: „Nach der Trennung habe ich meinen Buben viele Monate lang nicht gesehen, da ich ja nicht wusste, wo er sich aufhält.“
Tanja Gruber, Besuchsbegleiterin im Hilfswerk Gänserndorf, sorgt für entspannte Atmosphäre im Spielzimmer. | privat
Erst nach langwierigen Amtswegen habe er über einen Gerichtsbeschluss wieder ein Kontaktrecht erhalten. Er erklärt: „Da die Experten eine Entfremdung zwischen meinem Kind und mir nicht ausschließen konnten, musste ich zehn Termine in einem 260 km entfernten Besuchscafé vereinbaren. Dort konnte ich mit meinem Sohn unter Aufsicht einer Psychologin 90 Minuten lang spielen.“ Für jedes Treffen habe der Vater 60 Euro pro Stunde zahlen müssen. Jedem Termin habe er ängstlich entgegengefiebert, die Angst vor einer Absage durch die Mutter sei riesengroß gewesen.
Kürzlich habe er das letzte der vom Richter vorgeschriebenen „betreuten Treffen“ absolviert. Seine Hoffnung, dass er nun mehr Zeit mit seinem mittlerweile neunjährigen Buben in den eigenen vier Wänden verbringen dürfe, sei allerdings jäh zerschlagen worden. Franz S. erklärt erschüttert: „Meine ehemalige Gattin hat mit meinem Kind wieder den Wohnort gewechselt, jetzt ist ein anderes Gericht mit unserem Fall befasst.“
Kind wechselte jetzt wieder den Wohnort
Eine endgültige Besuchsregelung ist wohl noch lange nicht in Sicht. Er wisse nicht, wann und wo er seinen Neunjährigen wiedersehen könne, er würde jedoch weder Kosten noch Mühen scheuen, um den Kontakt nicht wieder zu verlieren.
Justiz-Pressevertreter und Richter Martin Bodner informiert über die Rechtslage: „Grundsätzlich haben sowohl beide Elternteile als auch das Kind ein Kontaktrecht, damit eine bedeutsame Beziehung aufgebaut und erhalten werden kann. Bei Streitigkeiten wird die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes zu erleichtern.“
Die Familiengerichtshilfe unterstütze das Gericht bei der Sammlung von Entscheidungsgrundlagen, hole fachliche Stellungnahmen von Experten ein und helfe bei der Anbahnung einer gütlichen Einigung.
„Kind darf nicht überfordert werden“
Wenn ein Kind einen Elternteil über einen längeren Zeitraum nicht gesehen hat, trifft das Gericht die Entscheidung, dass die ersten Kontakte in einem Besuchscafé stattzufinden haben. Es werden sowohl die besuchsberechtigten Personen als auch die Häufigkeit, die Dauer und der Ort der Kontakte vorgeschrieben. Tanja Gruber, Qualitätsbeauftragte für den psychosozialen Bereich, betreut das Besuchscafé für die Bezirke Gänserndorf und Mistelbach, hier wurden im letzten Jahr insgesamt 27 Familien betreut.
Die Psychologin erzählt aus der Praxis: „Zuerst führen wir Einzelgespräche mit dem Obsorge- und mit dem Besuchsberechtigten, dabei werden grundlegende Verhaltensmaßregeln geklärt.“ Die Vereinbarung betreffe zahlreiche Details, z. B. ob die Eltern bei den Treffen miteinander in Kontakt kommen wollen, ob Fotos gemacht werden dürfen, etc.. Sie müsse von beiden Beteiligten unterschrieben werden.
Gruber betont, dass für die umfassend geschulten Besuchsbegleiter (Sozialpädagogen oder Gesundheitspsychologen, Anm.) ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Vordergrund stehe: „In der Eingangsphase baut der zuständige Betreuer in einem großen, mit vielfältigen Spielmaterialien ausgestatteten Raum Vertrauen zum Kind auf. Bei den Treffen achten wir darauf, dass das Kind eine schöne, unbelastete Zeit verbringen kann. Bei der langsamen Annäherung an den Besuchsberechtigten darf das Kind nicht überfordert werden.“
Besuchscafé-Betreuer verhalten sich neutral
Die Mitarbeiter würden bei den Treffen so wenig wie möglich und so viel wie nötig intervenierend eingreifen. Die Betreuer stünden allen Beteiligten neutral gegenüber, Scheidungsgründe würden nicht thematisiert.
Im Idealfall solle zwischen dem Besuchsberechtigten und seinem Kind wieder eine langfristige Beziehung aufgebaut und ein unbegleiteter Kontakt möglich gemacht werden. Bei Auseinandersetzungen vor dem Kind hätten die Sozialarbeiter die Berechtigung, die Zusammenkünfte abzubrechen.
RECHTSVORSCHRIFTEN
Obsorge
Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern in Bezug auf Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung. In hochstrittigen und für die betroffenen Kinder belastenden Verfahren über die Obsorge und das Recht auf persönlichen Kontakt besteht für das Gericht die Möglichkeit, einen sogenannten Kinderbeistand zu bestellen. Der Kinderbeistand soll sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen (grundsätzlich bis zum Alter von 14 Jahren) in solchen Verfahren kümmern.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, hat das Recht, den Wohnort des Kindes zu verlegen. Von einer Wohnortverlegung im Inland ist der andere Elternteil rechtzeitig zu verständigen. Bei einem Umzug ins Ausland braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine vorherige gerichtliche Genehmigung.
Kontaktrecht
Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind im gemeinsamen Haushalt, so haben sowohl dieser Elternteil als auch das Kind das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Wenn zwischen den Elternteilen keine einvernehmliche Kontaktrecht-Lösung getroffen werden kann, kann die Familiengerichtshilfe als „Besuchsmittler“ eingesetzt werden.
Erstellt am 17. Februar 2019, 05:08 von Michaela Fiala
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Weitere Meinungen unserer Leser findet ihr hier. Tags: Besuchscafe – Scheidung- Vaterlose Gesellschaft
„Die Pflegschaft wird dem Jugendamt entzogen und auf die Großeltern des Kindes übertragen.“
Lt. Beschluss des Amtsgerichts Flensburg in Deutschland vom 5. Dezember 2018.
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Kampf um David – Kind darf endlich zu seinen Großeltern
Monika und Rüdiger Koop durften vor wenigen Tagen ihren Enkel wieder in die Arme schließen.
Foto: Andreas Laible
Monika und Rüdiger K. gewinnen vor Gericht den Kampf um ihren Enkelsohn. Richter übt Kritik an Heim bei Flensburg.
Hamburg. David ist wieder zu Hause. Der Kampf um den siebenjährigen Jungen, der vom Jugendamt Hamburg-Mitte am 27. Juli 2017 in einem Heim in Flensburg untergebracht wurde, ist nach 16 Monaten beendet. In einem Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 5. Dezember heißt es: „Die Pflegschaft wird dem Jugendamt entzogen und auf die Großeltern des Kindes übertragen.“
Eine Woche vor Weihnachten haben die Großeltern ihren Enkelsohn in die Arme geschlossen.
„Wir durften ihn aber nicht in seinem Heim abholen, sondern mussten zur Polizeiwache in Flensburg fahren und dort auf ihn warten“, beschreibt Rüdiger K. die unwürdige Übergabe. David hätte auch nichts bei sich gehabt. Keinen Koffer, keine Klamotten, keine Spielsachen, kein U-Heft, keine Zahnbürste. „Gar nichts.“ Das Nötigste musste dann erst noch geholt werden – und wurde den Großeltern an einem weiteren neutralen Ort übergeben.
„Kampf um David“
Im August hat das Abendblatt erstmals über den „Kampf um David“ berichtet. Davids Mutter Jasmin Koch (alle Namen geändert) hatte sich vor Jahren selbst an das Jugendamt gewandt, weil sie Probleme in der Erziehung mit dem Jungen hatte. Als sich das Amt und die Mutter über die weitere Vorgehensweise nicht einigen konnten, begann eine jahrelange juristische Auseinandersetzung. Das Jugendamt Hamburg-Mitte erhielt vom Familiengericht im März 2017 das Aufenthaltsbestimmungsrecht und entzog der Mutter einen Teil der elterlichen Sorge. Vier Monate später wurde der damals Fünfjährige in das Heim in die Nähe von Flensburg gebracht.
Für den Jungen, das wird auch im Gerichtsbeschluss deutlich, ist es der Beginn eines Martyriums.
Erstmals Suizidgedanken
Bereits vier Wochen nach der Fremdunterbringung äußert David im Heim erstmals Suizidgedanken. Er sagt, er wolle „tot sein“. Er habe Pläne, wie er sich töten könne. Etwa, indem er „ein kleines Spielzeugflugzeug verschlucken und dann ersticken würde“. Insgesamt dreimal wird David in den folgenden anderthalb Jahren in die Kinder- und Jugendpsychiatrie im Helios Klinikum in Schleswig eingeliefert. Beim zweiten Mal, im Februar, bleibt er dort 43 Tage.
Das Heim verhängt eine Kontaktsperre gegen Mutter und Großeltern. „Offenbar wird dem Kind durch die Trennung von der Mutter und möglicherweise durch die Bedingungen in der Heimunterbringung so viel seelisches Leid zugefügt, dass es zu einer drastischen Verschlimmerung der Verhaltensauffälligkeiten gekommen ist“, hatte Christiane Knack-Wichmann, die Anwältin der Mutter, im Sommer gesagt.
Richter besuchte Heim
Sechs Monate später wird sie durch das Gericht bestätigt. Der zuständige Richter im Amtsgericht Flensburg hatte sich selbst ein Bild von den Zuständen im Heim gemacht, zusammen mit der Verfahrensbeiständin des Kindes. Das Urteil lässt erahnen, warum David mit seinem Verhalten alles getan hat, um zurück zu seiner Familie zu kommen.
„Der Junge erfährt dort entgegen zunächst anderen Angaben der Einrichtung keine Therapie“, heißt es in dem Beschluss des Gerichts. „Die Einrichtungsleitung hat, hiervon hat sich das Gericht selbst ein Bild machen können, eine negative Haltung zu möglichen Fortschritten und Therapiemaßnahmen in Bezug auf die Erkrankung – Bindungsstörung – des Kindes.“ David werde im Heim „gleichsam als hoffnungsloser Fall, Systemsprenger und als jemand bezeichnet, der – so offenbar ein Blick in die Zukunft – von Einrichtung zu Einrichtung gegeben werden muss, weil eine Therapierbarkeit nicht zu erwarten sei“. Nach dem Eindruck des Gerichts werde David „gleichsam nur verwahrt“. Im Heim finde außerdem eine „unzureichende Gesundheitsfürsorge“ statt.
Die Verfahrensbeiständin, die David im Heim besucht hat, schreibt, sein Zimmer sei in einem schlechten Zustand. „Es gab keinen Stuhl.“ Mülltüten lagen auf dem Fußboden, die Möbel seien schmutzig und standen kreuz und quer im Raum. Die Heimleiterin hätte ihr gegenüber geäußert, bei David seien sowieso „Hopfen und Malz verloren“, eine Besserung sei nicht in Sicht. Als die Verfahrensbeiständin eine Erzieherin fragte, ob David wegen einer Schwellung unter dem rechten Auge beim Augenarzt gewesen sei, bejahte diese die Frage zunächst– konnte dann aber keinen Bericht finden. Am nächsten Tag hätte die Heimleiterin angerufen und gesagt, sie seien noch nicht beim Arzt gewesen, würden jetzt aber umgehend einen Termin ausmachen.
Dass bis heute keine Therapie für David organisiert wurde, sei ein „schweres und nicht begründbares Versäumnis“. Auch Davids Zustand sei besorgniserregend. Das Gericht stellte „nervöse Ticks des Kindes fest, Kopfzucken, Augenzucken sowie eine verwaschene Sprache“. Dem Jugendamt sei diese Situation bekannt, eine Überprüfung der Zustände in der Einrichtung habe „viel zu spät“ begonnen.
Dabei standen von Anfang an die Großeltern bereit, ihren Enkel bei sich aufzunehmen. Monika und Rüdiger K. hatten sich beim Jugendamt vorgestellt, doch dann kam es zu Unstimmigkeiten. Für das Gericht ist das nachrangig. Das Jugendamt habe die Großeltern „ignoriert“, dies sei „verfahrensfehlerhaft erfolgt“. Es sei Aufgabe des Staates, bei einer Fremdunterbringung „vom ersten Moment an Rückführungsoptionen in die Familie zu prüfen, diesen positiv gegenüberzustehen und diese zu fördern“. Sie bilden nämlich „das wesentlich mildere Mittel vor dem Hintergrund einer verfassungsrechtlichen Betrachtung in Bezug auf eine Fremdunterbringung“.
Das Jugendamt wird den Gerichtsbeschluss akzeptieren
Auch Davids Bezugstherapeut in der Kinderpsychiatrie befürwortet eine Rückführung zu Oma und Opa. Bindungsgestörte Kinder wie David seien in familiären Strukturen am besten aufgehoben, „vorausgesetzt, die Familie erhält und akzeptiert therapeutische Hilfe“. Darum geht es nun. „Denn David hat sich erheblich verändert“, sagen die Großeltern. Er fühle sich einsam, weine viel, habe Albträume und frage ständig: „Ihr bringt mich doch nicht wieder in die Einrichtung?“ Das Heimleiterehepaar, so die Anwältin, habe alles unternommen, um einen persönlichen Kontakt zur Mutter und den Großeltern zu verhindern. „In der Folge wurde das Kind gezwungen, ein Leben in völliger gesellschaftlicher Isolation zu führen.“
Diesen Zustand hat das Gericht jetzt beendet. Es habe, so heißt es im Beschluss, „keinen Zweifel daran, dass es dem Jungen vor dem Hintergrund seiner Erkrankung im familiären Kreis seiner Großeltern um ein Vielfaches besser geht als in der jetzigen Einrichtung sowie in einer andersartigen Fremdplatzierung.“
Das Jugendamt Mitte wird den Gerichtsbeschluss akzeptieren. Außerdem wird die Zuständigkeit nach Bergedorf wechseln. Dann werden auch die künftigen Unterstützungsmaßnahmen für David besprochen. Unbeantwortet ließ das Jugendamt die Frage, ob es ein Fehler gewesen sei, den Fünfjährigen in dieses Heim zu bringen. Zumal es einen positiven Bericht über fünf Treffen von David mit seinen Großeltern gegeben hatte – bevor er ins Heim kam. „Bei den Terminen war David stets gut gelaunt und fröhlich und hat sich über die Zeit mit seinen Großeltern gefreut“, schreibt die Psychologin. Ihr Fazit: „Aus fachlicher Sicht haben die Großeltern eine liebevolle Beziehung zu David aufgebaut.“ Warum aber hat das Jugendamt den Großeltern diese positive Einschätzung vorenthalten? Auch diese Frage bleibt unbeantwortet.
Jan Haarmeyer, Hamburger Abendblatt 2018 – Alle Rechte vorbehalten.,
https://www.abendblatt.de/hamburg/article216110711/Ein-Kind-darf-endlich-zu-seinen-Grosseltern.html?fbclid=IwAR3Gb_DP2pryL3OprQwJdOh-oKbWLcDKHIAYp8iwASF37edNYKwH31EwxZo
Tags: Pflegschaftsverfahren – Sorgerecht – Fremdunterbringung – Freie Träger – Kinderheim – Rückführung – Entfremdung – Missbrauch mit dem Missbrauch Kinderrechte – Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – PAS Großeltern – Trennung Enkelkinder – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – PAS – Selbstmord – Suizide – Freitod –
Grandparents lt transfer the guardianship of 7 year-old David. Court Order – family law germany –
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Vorwort: Die wahre Geschichte des Trennungskindes „Kevin“ wurde persönlich (Autobiografie) dokumentiert und erreichte unter den 1600 Facebookusern enorme Resonanz in der geschlossenen Opfergruppe. Diese Facebookgruppe beschäftigt sich seit 2011 ausschließlich mit „Eltern-Kind-Entfremdung“ (engl. Parental Alienation Syndrome) und deren Auswirkungen im Familienrecht. Gründer ist der Wiener Administrator Karl Maier, welcher sich seit 2002 intensiv mit dem Thema Familienrecht beschäftigt und diese Gruppe gemeinsam mit der deutschen Administratorin Jane Kingsley betreibt.
Liebe Administratoren,
vielen Dank für die Aufnahme in Eure Gruppe. Ich möchte meine Erfahrungen zum Thema gerne mit euch teilen und ggf. etwas Hoffnung schenken. Ich bin kein betroffener Elternteil, sondern ein Kind (geb. 1993), dass 7 Jahre ohne Vater lebte.
Die Entfremdungsmethoden meiner Mutter haben bereits im Kindesalter (1999/2000 =Trennungsjahr/Scheidungsjahr) begonnen. Anfangs herrschte die 14-tägige Besuchsregelung, ab 2006 hat meine Entfremderin (female abusers of alienation) eine einstweilige Verfügung zur Annährung auf 100 Meter erlassen, wodurch jeglicher Kontakt zum Vater unterbunden wurde. Heute bin ich 24 Jahre alt und habe keine Verbindung mehr zu meiner Mutter, meinen Vater besuche ich in regelmäßigen Abständen und konnte viele frühere Situationen mit ihm aufarbeiten. Dennoch wiederfahren mir die Folgen der Entfremdung jeden Tag. Der Schmerz des entfremdeten Elternteils geht sehr tief, der des Kindes untergräbt die gesamte Persönlichkeit und wirkt sich auf die Entwicklung aus. Ich möchte gerne helfen und Vätern bzw. Müttern die „entsorgt“ wurden einen Einblick hinter die Kulissen der Manipulation geben. Euer Kind befindet sich in einem ständigen Zwiespalt und kann aus der Situation nicht entfliehen. Egal was euer Kind getan, geschrieben oder gesagt hat, das Geschehene passierte mittels Fernsteuerung durch den endfremdenden Elternteil oder ist ein Hilfeschrei. Nun möchte ich euch einen Einblick in meine Vergangenheit geben:
Die erste Erinnerung an meine Eltern spiegelt eine Streitsituation im Jahre 1998. Es ist Muttertag und mein Vater hat diesen nicht wunschgemäß vorbereitet. Das führte zu einer großen Auseinandersetzung. Meine Mutter wütet und sperrt sich ein, mein Vater geht der Situation aus dem Weg und ich bin mittendrin. Das war der erste Augenblick, in dem ich zwischen zwei Stühlen stand. Zur Wiedergutmachung holte ich ein Spielflugzeug aus meinem Kinderzimmer und überreichte es meiner weinenden Mutter. Sie nahm mich in den Arm und für einen kurzen Augenblick war alles wieder gut.
In den folgenden Jahren (1999/2000) haben meine Schwester (geb.1985) und ich von der anstehenden Scheidung erfahren. Mama und Papa haben keine gemeinsame Zukunft und wir sollen uns Gedanken machen, bei wem wir leben möchten. Meine Schwester war zu diesem Zeitpunkt bereits 15/16 Jahre und ich 6/7 Jahre alt. Unser Vater hat das gemeinsame Haus verlassen und somit begann der ganze Spuk der Manipulation.
Für meine Schwester war der Verbleib bei unserer Mutter von vornherein klar, um mich wurde gestritten. Seitens meiner Entfremderin (female abusers of alienation) wurde von Anfang an auf mich eingeredet. Sätze an die ich mich erinnere: „Ein Kind geht immer zu seiner Mutter“, „Was will euer Vater denn mit dir, er hat andere Interessen“, „Bei deinem Vater ist das schöne Leben vorbei“, „Bei mir hast du viel mehr Freiheiten“, „Dein Vater ist ein Lügner und er wird sich nicht um dich kümmern“, „Denk daran wer die ganzen Jahre für dich da war……ICH“, „Ich dachte du hast deine Mama lieb?“.
Des Öfteren hat meine Mutter aus heiterem Himmel geweint und als Grund dafür den Vater benannt, weil er so ein „Mistkerl“ ist. Ebenso wurde meine Großmutter und Großtante mütterlicher Seite einbezogen, sie bestätigten die Aussagen meiner Mutter und haben die „Verteufelung“ des Vaters bestärkt. Schimpfwörter in seine Richtung waren alltäglich. Als 6-jähriger Junge glaubt man natürlich seiner Bezugsperson und versucht sie glücklich zu sehen, somit entschied ich mich für den Aufenthalt bei Ihr. Das alleinige Sorgerecht lag bei meiner Mutter, mein Vater erhielt lediglich ein 14-tägiges Besuchsrecht.
Jedes zweite Wochenende wurde ich von meinem Vater abgeholt und wir verbrachten das Wochenende bei Ihm und meinem Opa (väterlicher Seite). Die Übergabe an der Tür war eine Situation, vor der ich Angst hatte und mir Bauchschmerzen bereitete. Von meiner Mutter kamen Sticheleien und Spitzen, mein Vater hat stets versucht einen kühlen Kopf zu bewahren, aber im Inneren hat er gekocht vor Wut. Auch der Abschiedsgruß verlief nicht ohne Provokationen. Meine Entfremderin (female abusers of alienation) hat mich gedrückt und gesagt: „ich hoffe er bringt dich heil wieder zurück“ mit einem Unterton, der Zweifel auslöste. Die ersten 15 Minuten der Fahrt bis zu meinem Vater war ich total still, lediglich auf Fragen habe ich reagiert. Ich musste mich erst auf die neue Umgebung einstellen und begreifen, dass ab jetzt nicht jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird. Mein Vater hat stets versucht allgemeine Dinge zu thematisieren und nie die Zeit bei meiner Mutter anzusprechen. Wir waren oft bei meinem Opa und haben eine Autorennbahn aufgebaut, gemeinsam gekocht, den Tierpark besucht und sind gewandert. Am Sonntagnachmittag wurde es wieder Zeit an meinen „Heimatort“ zurückzukehren. Wieder machte sich dieses unangenehme Gefühl im Bauch breit, jeder Kilometer den wir meiner Mutter näher kamen wurde ich ruhiger und verstummte letztendlich. Ich habe mich innerlich darauf vorbereitet in die „Negativzone“ einzuschreiten.
Mein Vater parkte das Auto in der Hofeinfahrt und brachte mich zur Tür. Der Abschied meinerseits erfolgte absichtlich sehr kühl, nur ein einfaches „Tschüss“ trennte uns für weitere 14 Tage. Ich wusste, dass es meiner Mutter nicht gefällt, wenn ich meine Liebe zu ihm zeigte. Im Anschluss erfolgte das „Sonntagsverhör“ bei Kaffee und Kuchen mit meiner Mutter, Oma und Großtante. Ich setzte mich zurückhaltend an den Tisch und bediente mich an den Speisen. Meine Mutter erhob das Wort: „Na, wie war dein Wochenende bei deinem Vater? Hat er sich ordentlich um dich gekümmert?“. Ich versuchte so wenig wie möglich zu sagen, jedoch war jedes Wort zu viel. Aus jeder noch so kleinen Erzählung wurde eine negative Situation geschaffen. Ein Beispiel, dass mir heute noch nahegeht: Kevin: „Am Wochenende waren wir im Tierpark und danach haben wir Nudeln mit Soße gekocht“ Antwort der Entfremderin: „Na da kam er wieder billig davon, in den Tierpark gehen und dann zuhause billige Nudeln kochen, da weißt du was du ihm Wert bist…einen Scheißdreck! Hast du wenigstens ein Eis bekommen? Bei mir bekommst du im Tierpark immer ein Eis?!“.
Als Kind sitzt man dann am Tisch, ist den Tränen nahe und bekommt keinen Ton heraus. Letztendlich konnte ich nur den Hasstiraden und Beschimpfungen des Dreiergespanns (Mutter, Oma, Großtante) zuhören und kein Widerwort einlegen. Man fühlt sich wie gelähmt und hasst sich dafür. Meine Oma und Großtante waren ebenfalls besessen von der Vernichtung meines Vaters und haben belustigt mitgemacht. Teilweise wurde auch der Stift zur Hand genommen und das erlebte notiert, einschließlich etwaigen Kostenaufwand, um mir später vorzurechnen was meine Mutter an „Mehrkosten“ in mich investiert. Der Kauf von Liebe mit Geld war für meine Mutter das normalste der Welt, durch ihre gute Stellung in einem großen Versicherungsunternehmen war es ein Einfaches meinen Vater aus zu boten. „Desto mehr man dir schenkt, desto mehr liebt dich eine Person“, das war ein Grundsatz, den mir meine Entfremderin (female abusers of alienation) mitgegeben hat.
Nach etwa 2 Jahren lernte mein Vater eine neue Frau kennen. Sie hatte einen Sohn in meinem Alter, mit dem ich mich gut verstand. Diese Beziehung raubte meiner Mutter den letzten Verstand. Die Beschimpfungen gegenüber meinem Vater wurden noch schlimmer, auch die neue Freundin und der Sohn gerieten gewaltig ins Fadenkreuz. Ich glaube bis heute, dass sie damals noch starke Gefühle für meinen Vater hatte und mich deshalb zur „Waffe“ formte und Hass schürte. Die Wochenenden wurden noch spannender, agiler und spaßiger im Vierergespann. Die Freundin meines Vaters hat mich stets wie einen eigenen Sohn behandelt und ich habe mich glücklich gefühlt. Bei ihr spürte man die Wärme, die ich mir von meiner Mutter gewünscht hätte. Natürlich gab es auch mal Streitsituationen in denen mein Vater lautstark wurde, weil ich mit meinem „künftigen Stiefbruder“ Blödsinn fabrizierte. Dummerweise ist mir dies bei einem darauffolgenden „Sonntagsverhör“ herausgerutscht. Diesen Patzer werde ich mir niemals verzeihen, denn meine Mutter nutzte die Information als gerichtliche Grundlage für eine einstweilige Verfügung zur Annäherung auf 100 Meter. Sie stempelte meinen Vater als aggressiv ab und setzte alle Hebel in Bewegung ihr Vorhaben durchzusetzen. Es wurde ein Termin beim Psychologen festgesetzt, der mich im Gespräch unter vier Augen beurteilen sollte.
Etliche Wochen vor diesem Termin hat mich meine Entfremderin (female abusers of alienation) angelernt, was ich zu sagen habe. Als Druckmittel wurde mir der Alltag zur Hölle gemacht mit täglichem Weinen, Verteufelung des Vaters, der neuen Freundin, des Sohnes, des Opas und allen, die mit meinem Vater in Verbindung standen. Auch Sitzungen mit meiner Oma und Großtante wurden eingeleitet, die mir neue böse Geschichten über meinen Vater wieder und wieder erzählten. Irgendwann bin ich eingeknickt und habe alles getan um aus der Situation zu entfliehen. Am besagten Termin beim Psychologen habe ich exakt die Sätze wiederholt, die mir von meiner Mutter eingeprägt wurden: „Ich habe Angst vor meinem Vater“, „Wenn ich ihn sehe habe ich Herzrasen“, „Er schreit immer nur herum, wenn ich am Wochenende bei Ihm bin“, „Er ist ein böser Mensch und ich will ihn nicht mehr sehen“.
In dieser Situation habe ich mich gefühlt wie eine ferngesteuerte Marionette. Die folgenden Wochen war meine Mutter sehr glücklich. Mich hingegen plagte das Gewissen, ich habe oft heimlich geweint und hatte extreme Bauchschmerzen. Meine Entfremderin (female abusers of alienation) legte mir das folgendermaßen aus: „Deine Bauchschmerzen kommen vom Gerede über deinen Vater beim Psychologen, das geht vorbei“. Im Endeffekt wurde die einstweilige Verfügung gerichtlich genehmigt und meinen Vater habe ich in den darauffolgenden 7 Jahren nicht mehr wiedergesehen.
Die Entfremdung wurde weiter vorangetrieben, desto älter ich wurde, desto deutlicher gab mir meine Mutter zu verstehen was für ein widerlicher Mensch mein Vater war. Die regelmäßigen Sonntagssitzungen bei Kaffee und Kuchen mit Oma und der Großtante blieben bestehen. Von allen Seiten wurde auf Ihn eingedroschen, solang bis ich alles glaubte was sie aussprachen. Widerworte wurden sofort niedergeredet und lösten eine aggressive Antwort aus.
Ich erinnere mich an eine Situation in der Schule (7te Klasse), ein engagierter Lehrer fragte mich was denn mit meinem Vater sei, weshalb ich keinen Kontakt habe. Daraufhin antwortete ich: „, Weil er ein böser Mensch ist“. Ich hatte die Worte und Verhaltensweisen meiner Mutter angenommen und sie exakt wiedergespiegelt. Das war nicht ich, sondern eine programmierte duplizierte Persönlichkeit in meinem Körper. Doch ich konnte nichts dagegen tun, meinen Vater hatte ich bereits verloren und nun wollte ich meine Mutter glücklich sehen, damit sie mich nicht alleine lässt. Der emotionale Druck war unbeschreiblich belastend. Ich hasste und liebte sie zugleich, aber am größten war die Angst
Nach der Abspaltung von meinem Vater wurde ich durch meine Entfremderin (female abusers of alienation) an die Leidenschaft zu Taekwondo- herangeführt. Der Kampfsport hat mir viel Spaß bereitet und neue Personen in mein Leben gebracht. Schlussendlich war dies jedoch ein manipulativer Plan meiner Mutter. Die körperliche Betätigung sollte mich von meinem Vater ablenken und sie erzählte bei jedem Sonntagskaffee wie stolz sie doch auf mich und meinen Sport sei. Natürlich blieb der Bezug zu meinem Vater nicht aus. Sätze die mir immer wieder durch den Kopf hallen: „Kevin macht jetzt Taekwondo damit er sich gegen seinen aggressiven Vater verteidigen kann“, „Kevin hat Angst vor seinem Vater aber sein Kampfsport macht ihn stark“, „Wenn sein Vater sich nähert, kann er ihn töten“.
Am liebsten hätte ich Ihr an dieser Stelle Grenzen aufgezeigt, jedoch war mein gesamtes Leben an diese Frau gebunden. Ich stand und fiel mit Ihr und Ihre Liebe wollte ich keinesfalls aufs Spiel setzten. Mama war alles was ich noch hatte.
In der Schule lief es nicht besonders gut, auf Elternabenden wurde meine Mutter bzgl. meiner miserablen Leistungen angesprochen. Das war in ihren Augen eine Abwertung ihrer Erziehungsmethoden, das bekam ich am gleichen Abend noch zu spüren. Noch heute höre ich die Worte in meinen Ohren: „Diese Dummheit hast du von deinem Vater“, „Wenn du so wirst wie dein Vater, dann schneide ich dir deine Eier ab“, „Ich dachte ich bin dir etwas wert“, „Ich habe mich für dich aufgeopfert und das ist der Dank!?“, „Deinem Vater bist du scheiß egal, er würde dich verhungern lassen, also mach etwas aus dir“, „Mach ein Studium und zeig es deinem Vater, dann zahlt er sich dumm und dämlich“. „Ich hau bald ab und lass dich hier alleine“
Viel Schlaf hat man nach diesen Abenden nicht mehr gefunden. Meistens blieb ich direkt bis zum nächsten Morgen wach und habe meiner Entfremderin (female abusers of alienation) beim Weinen zugehört.
Zum Schluss stellte Sie mir ein Ultimatum, entweder ich schaffe es auf die fortführende Schule (Real/Wirtschaftsschule) oder ich komme in ein Kinderheim bzw. Internat. Die gemeinsame Zeit im Haus bis zum Übertritt glich einem Horrorfilm, nachts wurde Staub gesaugt, gegen Wände und Möbel geschlagen, geweint und Textzeilen aus einem vermeintlichen Lied geschrien: „Männer sind Schweine, Männer sind Schweine, tot allen Männern“. Ich war psychisch am Ende, konnte nicht mehr schlafen und fühlte mich ausgeliefert. An solchen Abenden habe ich öfters darüber nachgedacht mich selbst zu verletzen um ihre Aufmerksamkeit zu bekommen. Damit sie sieht, dass ich aus Fleisch und Blut bestehe und versteht, dass ich am Ende bin. Das Messer habe ich oft angesetzt, konnte mich aber immer wieder auffangen.
Von der Angst angetrieben habe ich funktioniert und den Übertritt in die Wirtschaftsschule geschafft. Anfangs verliefen meine Klausuren gut, in der 8ten Klasse hatte ich jedoch starke Defizite. Meine Entfremderin (female abusers of alienation) erschuf eine neue Herangehensweise an die Druckmittel: „Wenn du nicht besser wirst, schicke ich dich zu deinem Vater“ Die Boshaftigkeit liegt im Nachsatz: „Ach hatte ich ganz vergessen, der will ja eh seit Jahren nichts mehr von dir Wissen, blöd für dich“.
Sie machte sich jetzt lustig über das nicht existente Verhältnis zu meinem Vater, dass sie provoziert hat. Ich war gebrochener denn je und habe einfach funktioniert. Meine mittlere Reife habe ich gut bestanden und im Anschluss eine vielversprechende Ausbildung begonnen. Im Inneren war ich jedoch nie zufrieden, es fühlte sich an als ob ich nur bedingt über meinen Körper herrsche und als dritte Person auf mich hinabschaue. Der Blick in den Spiegel fühlte sich seltsam an, ich sah darin eine fremde Person.
Mein Vater hat mich nie aufgegeben, zu jedem Geburtstag und Weihnachtsfest war eine Karte im Briefkasten. Diese sorgte natürlich zu erneuten Hasspredigten seitens meiner Mutter. Der geschenkte Geldbetrag wurde ins Negative befördert und die eigenen Geschenke in den Himmel gelobt. Ende 2010 startete ich meine Ausbildung zum Bankkaufmann und wurde selbstständiger. Ich verdiente mein eigenes Geld, hatte ein Auto und konnte wieder ein Stück weit über mein Leben entscheiden. Nach 7 vergangenen Jahren habe ich den Kontakt zu meinem Vater gesucht, natürlich hinter dem Rücken meiner Mutter. Das erste Treffen beim gemeinsamen Grillen war sehr verhalten, die 7 Jahre gingen nicht ohne Spuren an uns vorüber. Ich bin als Kind von ihm gegangen und habe ihn als erwachsener Mann wiedergesehen. Mein Vater hatte inzwischen seine damalige Freundin geheiratet und eine neue Familie gegründet. Trotz allen Geschehnissen war ich willkommen. Diese „Undercover-Besuche“ habe ich bis 2013 aufrechterhalten.
Im Mai 2013 habe ich die Liebe meines Lebens kennengelernt (Lisa). Die Verheimlichung des Umgangs mit meinem Vater hat unsere Beziehung auf eine harte Probe gestellt. Wir mussten außerordentlich aufpassen, was wir gegenüber meiner Mutter erwähnten. Lisa war meiner Mutter gegenüber stets freundlich gesonnen und wurde sogar als „zweite Tochter“ akzeptiert. Auch mit meinem Vater hatte sie ein freundschaftliches Verhältnis aufgebaut und wir wurden regelmäßig von Ihm eingeladen.
Im Mai 2015 haben Lisa und ich beschlossen zu heiraten und meine Entfremderin (female abusers of alienation) vor vollendete Tatsachen gestellt. Das Thema war ihr ein Dorn im Auge, insbesondere da mein Vater an der Hochzeit teilnehmen soll, einschließlich Ehefrau und Stiefsohn. Meine Mutter hat mir versucht das Ganze auszureden, hat geweint, mir gedroht und mich letztendlich vor die Wahl gestellt. Mutter: „Wenn dein Vater an der Hochzeit teilnimmt, brauchst du mit mir nicht zu rechnen“. Mir hat es einfach gereicht, mein Beschluss stand fest: „Wer an meiner Hochzeit teilnehmen wird, tut dies mir zu Liebe“. Meine Verlobte hat mich darin bestärkt und auch nochmal versucht mit meiner Entfremderin (female abusers of alienation) zu reden. Das Gespräch verlief jedoch erfolglos, Lisa geriet sogar mit in das Fadenkreuz meiner Mutter, da sie die Einladung des Vaters befürwortete.
Daraufhin habe ich im Internet nach ähnlichen Familienfällen „gegoogelt“ und geschaut ob es evtl. eine Lösungsmöglichkeit gibt. Ich wollte unbedingt beide Elternteile auf meiner Hochzeit haben und den Streit zwischen meiner Mutter und Lisa schlichten. Dabei kam ich zufällig auf eine Internetseite zum Thema PAS (Parental Alienation Syndrome). Ich habe die Berichte gelesen und bin total erstarrt. Es war so, als würde jemand fremdes über mein Leben schreiben. Ich konnte die Parallelen zu meiner gesamten Kindheit und Jugend klar erkennen. Ich habe sämtliche Informationen aufgesogen, mich gerüstet und meine Entfremderin (female abusers of alienation) damit konfrontiert. Sie riss die Augen auf und ihre Stimme klang anders als sonst. Das was offensichtlich war, wurde natürlich abgestritten. Meine Mutter versuchte alles ins Lächerliche zu ziehen, hat mich als „verblödet“ hingestellt und gefragt ob bei mir psychisch alles fit ist. Im nächsten Augenblick fing sie an zu weinen und versuchte an mein Mitleid zu appellieren. Sie setzte Ihre Mimik, Gestik, Gefühle und Worte so ein um eine gewünschte Reaktion meinerseits zu bewirken. Doch ich blieb hart, einmal im Leben habe ich ihr die kalte Schulter gezeigt und sie links liegen lassen. Damit konnte sie nicht umgehen. Meine Entfremderin (female abusers of alienation) wurde aggressiv und schimpfte wild darauf los: „Ohne mich hättest du nichts zu Fressen gehabt als Kind und das ist der Dank“, „Deine Lisa ist eine Hure, das werde ich dir beweisen“, „Wenn du die heiratest, dann brauchst du dich nicht mehr blicken lassen“.
Daraufhin habe ich ihr gesagt: „Ich wünschte du hättest mich damals verhungern lassen“ und bin gegangen.
Es war höchste Zeit die manipulativen Fesseln zu durchbrechen und Abstand zu nehmen. Die nächsten Wochen „Zuhause“ waren der blanke Horror. Meine Mutter verschärfte die Titulierungen gegenüber meiner Verlobten und deren Familie bis ins Unermessliche. Sie versuchte einen Keil zwischen uns zu treiben und mich gefügig zu machen. Letztendlich ist sie daran gescheitert und hat uns 14 Tage bis zum Auszug gegeben. In der Not kamen wir an eine günstige Wohnung, die nicht besonders schick aber ausreichend war.
Das Abschiedsgespräch mit meiner Entfremderin (female abusers of alienation) verlief katastrophal. Sie prophezeite mir meinen Untergang und sagte, dass ich undankbar bin. Ich sei genauso ein Mistkerl wie mein Vater. Sie lachte mir ins Gesicht und feierte alle Taten der letzten Jahre. Daraufhin hatte ich mich nicht mehr unter Kontrolle. Meine Wut hatte sich über die Jahre angestaut, ein Leben lang unterjocht und manipuliert zu werden hinterlässt tiefe seelische Narben. Mir wurden 7 Jahre von meiner Lebenszeit mit meinem Vater genommen und dann empfange ich diese Worte von Angesicht zu Angesicht. Meine Verlobte musste mich mit aller Kraft zurückhalten, wenn Sie nicht dagewesen wäre, würde ich vermutlich heute nicht in Freiheit leben.
Im Mai 2015 habe ich meine Mutter verlassen und seitdem nie mehr wiedergesehen. Zu der Hochzeit im Jahre 2016 ist sie nicht aufgetaucht, sondern hat eine dritte Person beauftragt heimlich Fotos von allen Gästen und Angehörigen zu machen, ebenso von den Autos bzw. Nummernschildern. Wenige Monate nach der Hochzeit wurde meine Entfremderin (female abusers of alienation) in das Krankenhaus eingeliefert mit einer schwerwiegenden Entzündung am Bein. Sie hat eine Wunde so lange unbehandelt gelassen, bis sie in einen diabetischen Schockzustand gelangte. In dieser Zeit hatte ich Zugriff auf Ihr Handy und habe den Mailverkehr zwischen Ihr und der „Fotografin“ überprüft. Die Wortwahl über jeden einzelnen Teilnehmer an der Hochzeit ist unbeschreiblich grausam und krank, ich schäme mich sehr für ihr Verhalten. Während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus gab es auch psychologische Untersuchungen, in einem Einzelgespräch mit der Fachärztin meiner Mutter hat diese geraten auf Abstand zu gehen. Die Ärzte gehen von einem Fall der Persönlichkeitsstörung aus, jedoch wurde eine detaillierte Diagnose von ihr unterbunden.
Im Jahr 2016 habe ich noch eine Geburtstag- bzw. Weihnachts-Karte erhalten in der Sie 2 Seiten meine angetraute Ehefrau schlecht redet, meinen Vater beschimpft und im Anschluss alles Gute wünscht. Seitdem herrschte komplette Funkstille…
Zu meinem Vater besteht das Verhältnis weiterhin und ich habe etliche Situationen mit Ihm besprochen. Dennoch leide ich unter den Folgen der psychologischen Einwirkung meiner Mutter. An schlechten Tagen fällt mir das Reden extrem schwer und ich bin geistig abwesend. In der Nacht habe ich Albträume, in denen ich alte Situationen durchlebe (z. B. das Sonntagsverhör). Ich besitze relativ wenig Selbstvertrauen, da ich mich seit meiner Kindheit auf die Bedürfnisse meiner Mutter anpassen musste und nach ihrer Programmierung funktionierte. Eine eigene Persönlichkeit konnte ich nie wirklich bilden und auch in Bezug auf andere Personen sehe ich vorwiegend das schlechte im Menschen.
Allen entfremdeten Müttern und Vätern kann ich eines mitgeben:
! GEBT EUER KIND NIEMALS AUF!
Ein Kind braucht beide Eltern und wird früher oder später den Kontakt zu euch suchen. Wichtig ist es, dass ihr immer Gefühl der Sicherheit vermittelt und dass eure Türe offen steht.
DIE MUTTER IST GOTT IN DEN AUGEN EINES KINDES, und wer seine Macht missbraucht um Schützlinge zu manipulieren, wird eines Tages dafür einstehen.
Wenn ihr Fragen habt, dürft Ihr mich gerne kontaktieren, ich versuche diese nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
LG
Kevin
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Entführtes Mädchen aus dem Strohgäu – Gericht übergibt Lara wieder an die Mutter
Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht.Foto: privat
Ein polnisches Gericht hat überraschend entschieden, dass die siebenjährige Lara vorläufig bei ihrer polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die das Mädchen vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt hat.
Der Vater ist verzweifelt.
Ditzingen/Legnica – Überraschende Wende in der Familientragödie um die siebenjährige Lara aus dem Strohgäu: Ein Amtsgericht im niederschlesischen Legnica (Liegnitz) hat am Freitag entschieden, dass das Mädchen vorläufig bei der polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die Lara vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt und nach Polen verschleppt hat. Für Thomas Karzelek, Laras deutschen Vater, ist die Entscheidung ein unerwarteter Rückschlag bei seinem verzweifelten Versuch, seine Tochter zurück in ihr Heimatland zu bringen. „Das ist ein klarer Affront, und die Richter haben mich dabei nicht einmal angehört“, klagt der 46-Jährige.
Das Gericht in Legnica hebelt mit seiner Entscheidung einen Beschluss des Ludwigsburger Amtsgerichts aus, das dem Vater schon vor Jahren das alleinige Sorgerecht für Lara übertragen hat. Was für Joanna S., Laras Mutter, vor zweieinhalb Jahren ein Grund war, Lara gewaltsam nach Polen zu verschleppen.Als die Polizei vor zwei Wochen das Versteck in Legnica ausfindig machte, kam die Siebenjährige zunächst in ein Kinderhaus, wo der Vater sie immerhin täglich besuchen durfte.
Im Moment darf der Vater seine Tochter nicht sehen
Ob Thomas Karzelek auch in Zukunft ein Umgangsrecht erhält, ist unklar. Er wisse derzeit nicht, wo Lara sei, sagt er. Mehrfach habe er in den vergangenen Tagen versucht, Kontakt zu Joanna S. aufzunehmen, doch diese nehme das Telefon nicht ab. Das Gericht hat angeordnet, dass Joanna S. mit ihrer Tochter Legnica nicht verlassen darf. Außerdem wurde ein Verfahrenspfleger bestellt, der die Mutter beaufsichtigen soll.
Das polnische Amtsgericht begründet die umstrittene Entscheidung, das Kind in die Obhut der Mutter – und damit in die Hände einer verurteilten Entführerin – zu geben, mit einem neuen psychologischen Gutachten. Dieses belege, dass Lara Angst vor ihrem Vater und die Bindung zu ihm verloren habe. Der 46-Jährige hat vor einigen Tagen selbst eingeräumt, dass die erste Begegnung mit seiner Tochter in dem Kinderhaus schwierig gewesen sei. Nach der langen Phase der Trennung sei Lara anfangs vor ihm weggelaufen, habe ihn nicht sehen wollen. Doch schon nach wenigen Tagen, erzählt Karzelek, habe sich die Beziehung normalisiert. Lara habe sich an frühere Zeiten in Deutschland erinnert, habe ihn umarmt, gelacht und sich auf die Treffen mit ihm gefreut.
Ein weiteres, noch aktuelleres Gutachten einer anderen polnischen Psychologin bestätigt dies. Lara habe sich bei den Besuchen ihres Vaters ungezwungen verhalten, gerne mit ihm gespielt und körperlichen Kontakt gesucht, heißt es in der Beurteilung, die dieser Zeitung in Form einer beglaubigten Übersetzung vorliegt. „Die gesammelten Beobachtungen weisen eindeutig darauf hin, dass eine konstruktive Beziehung zwischen Vater und Kind wieder aufgebaut werden kann. Dieser Prozess hat grundsätzlich bereits begonnen.“
Das polnische Justizministerium hofft, dass die Mediation gelingt
Doch diese Entwicklung ist nun wieder gestoppt, weil Lara erneut von ihrem Vater getrennt wurde. Das polnische Justizministerium, das sich intensiv mit dem Fall beschäftigt, betont, dass es sich um einen vorläufigen Beschluss handle. Endgültig entschieden werde über Laras Zukunft nach einem Mediationsprozess, der in dieser Woche beginnen soll und sich voraussichtlich über mehrere Tage erstrecken wird.
Im Verlauf dieses Verfahrens sollen Thomas Karzelek und Joanna S. erstmals seit der Entführung direkt miteinander sprechen, unterstützt von zwei professionellen Mediatoren. Das Ziel ist, dass beide Seiten eine Übereinkunft finden, die im Anschluss schriftlich fixiert wird und möglichst bindend sein soll. „Ich bin nach wie vor optimistisch, dass dies gelingt“, sagt Kamila Zagórska, die für den Fall zuständige Abteilungsleiterin des Justizministeriums. Thomas Karzelek indes ist skeptisch. „Die Mutter ist offensichtlich nur auf Eskalation aus, was ist das für eine Grundlage für eine Mediation“, fragt er.
„Es gibt viele Väter, die nicht nur der Wochenend-Papa sein, sondern den Alltag miterleben wollen“, sagt Familienrichterin Anna Gubernatis.
Artikel:
Wenn Gesetze allein nicht ausreichen
Familiensachen – was nach ganz privaten Dingen klingt, wird nicht selten zum Thema vor Gericht. Nämlich dann, wenn Familie nicht mehr funktioniert. 750 Scheidungen zählt das Amtsgericht Burgwedel durchschnittlich im Jahr. Seit 2013 ist es auch Familienrichterin Anna Gubernatis, die dort Recht spricht, wo Emotionen dominieren.
Burgwedel.
„Wenn beide sich einig sind, geht es schnell“, weiß die 36-Jährige. Nach einem Trennungsjahr braucht es meist nur einen Termin vor Gericht, um die Scheidung abzuschließen. „Teilweise bekommt man einen Eindruck, wie Paare nach einer Trennung miteinander umgehen“, beschreibt es Gubernatis. Setzen sie sich nebeneinander oder gegenüber? Wollen sie gar danach zusammen noch einen Kaffee trinken gehen? Oder steht der Konflikt noch im Vordergrund? „Oft sind Paare traurig“, sagt Gubernatis. Mit der Scheidung endet ein Lebensabschnitt. Die Scheidung besiegelt das Scheitern eines gemeinsamen Planes.
Fragen, die sich bei der Scheidung oft stellen, sind jene nach Unterhalt und der finanziellen „Auseinandersetzung“. Wem steht wie viel zu? Was haben die Eheleute gemeinsam an Vermögen aufgebaut? „In diesen Verfahren herrscht Anwaltszwang“, erklärt Gubernatis. Das sei auch sinnvoll, denn oft seien die Sachverhalte komplex. Die Anwälte bereiten das vorab auf. „Paare sollten sich schon bei der Hochzeit bewusst damit auseinandersetzen, was auf sie zukommt, wenn die Ehe scheitert“, appelliert Gubernatis. Nicht jeder fühle sich nach einer Scheidung gerecht behandelt. Eheverträge können dem vorbeugen.
Noch schwieriger – und meist emotionaler – wird es, wenn sich nicht nur ein Paar trennt, sondern eine Familie zerbricht. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsregelungen – all das wird Thema, wenn Kinder im Spiel sind. „Kinder bekommen gegebenenfalls einen eigenen Verfahrensbeistand“, betont die Familienrichterin. Ob ein Psychologe, Pädagoge oder Jurist – sie sei recht frei in der Bestellung des „Kinderanwaltes“. Dieser habe die Aufgabe, die Interessen des Kindes zu vertreten. Hausbesuche, Gespräche mit Erziehern oder Lehrern – und vor allem mit dem Kind selbst – gehören dazu. Warum es das braucht? „Eltern wollen immer das Beste für ihr Kind“, sagt Gubernatis. Aber wo Beziehungen scheitern, „geht der Blick dafür manchmal in den Emotionen verloren“. Für das Gericht stehe das Kindeswohl obenan. Mit Hilfe des Verfahrensbeistandes und des Jugendamts soll ermittelt werden, was dem Kindeswohl entspricht.
In der Regel ab drei Jahren werden Kinder auch selbst angehört. „In der Spielecke im Anhörungszimmer, beim Schaukeln auf dem Spielplatz oder zu Hause“, zählt Gubernatis Möglichkeiten auf. Die Befragung erfolge im Beisein des Verfahrensbeistands, aber ohne Eltern. „Sonst haben Kinder oft das Gefühl, sie müssten es allen recht machen.“ Je älter das Kind sei, umso mehr Gewicht habe die Aussage. Die Familienrichterin bietet an, den Eltern etwas auszurichten. „Oft kommt der Wunsch, dass sie wieder zusammenkommen sollen“, weiß Gubernatis. Genauso häufig lautet die Botschaft: „Sie sollen nicht mehr streiten.“
Es muss nicht immer ein richterlicher Beschluss am Ende des Verfahrens stehen: „Unser Ziel ist es, dass die Eltern ihre gemeinsame Verantwortung für das Kind wieder wahrnehmen können und eine einvernehmliche Lösung finden“, sagt Gubernatis. „Schließlich werden beide über die Kinder lebenslang verbunden bleiben.“ Bei wem das Kind wohnt, wer es wann zu sehen bekommt und viele andere Details können schriftlich vom Gericht festgelegt werden. „Je strittiger das Paar, desto detaillierter gestalten wir die Vereinbarung. Teils mit Tag, Uhrzeit und Übergabeort“, so die Familienrichterin.
Üblich sei das Residenzmodell – das Kind lebt dabei überwiegend bei einem Elternteil und jedes zweite Wochenende bei dem anderen. Zunehmend wird auch das Wechselmodell praktiziert: In diesem Fall lebt das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen. „Es gibt viele Väter, die nicht nur der Wochenend-Papa sein, sondern den Alltag miterleben wollen“, betont Gubernatis. Wichtig sei: „Jeder hat eine Bindungsfürsorgepflicht“, erklärt Gubernatis. Das Kind habe Recht auf Vater und Mutter – jedes Elternteil habe aktiv sicherzustellen, dass die Bindung des Kindes zum Ex-Partner gepflegt wird.
Außer bei Scheidungen, Sorgerecht- und Unterhaltsstreitigkeiten wird das Familiengericht auch tätig, wenn das Konstrukt „Familie“ rechtlich geklärt werden muss. Ob Kinder- oder Erwachsenenadoptionen, ob Abstammungsfeststellung nach Vaterschaftstest – Anna Gubernatis ist zuständig „Wer diesen Job macht, möchte ihn nicht mehr aufgeben“, stellt die Familienrichterin für sich fest. Für ein objektives Urteil störe es nicht, bei den vielen Schicksalen Betroffenheit zu empfinden: „Für einzelfallgerechte Lösungen bedarf es im Gerichtssaal neben juristischem Handwerk noch einer weiteren Fähigkeit: Empathie.“
BGH: Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils ist möglich
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Rechtstipp vom 27.02.2017 .
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.aus dem Rechtsgebiet Familienrecht .
Immer mehr Eltern entscheiden nach einer Trennung oder Scheidung, sich die Betreuung der gemeinsamen Kinder gleichmäßig aufzuteilen („Wechselmodell“). Was aber, wenn ein Elternteil das nicht möchte?
Bislang konnte das Wechselmodell nur durchgeführt werden, wenn beide Eltern zustimmten. Im Rahmen gerichtlicher Verfahren war dies nur im Wege einer Vereinbarung möglich – die gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells gab es nicht.
Von diesem Grundsatz ist der Bundesgerichtshof nun in einer neuen Entscheidung (Beschluss vom 01.02.2017, Az. XII ZB 601/15) abgerückt. Im zu entscheidenden Fall ging es um den 13-jährigen Sohn eines geschiedenen Ehepaares. Der Vater, der seinen Sohn bislang alle 14 Tage sehen durfte, wollte nun eine hälftige Aufteilung der Betreuung im wöchentlichen Wechsel erreichen.
Der Bundesgerichtshof entschied: Ein sogenanntes Wechselmodell kann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens angeordnet werden, auch wenn dies dem Willen eines Elternteils widerspricht.
Es handelt sich hier nicht um eine Entscheidung zum Sorgerecht, sondern um eine Umgangsregelung nach § 1684 BGB. Auch bei einer gerichtlichen Anordnung des Wechselmodells können die Eltern das Sorgerecht weiter gemeinsam ausüben.
Maßstab der Entscheidung bleibt allerdings das Kindeswohl. Somit ist die Anordnung des Wechselmodells weiterhin nicht möglich, wenn dies dem Wohl des Kindes widersprechen würde. Der Bundesgerichtshof betont hierbei, dass eine hälftige Aufteilung der Betreuung eine erhöhte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraussetzt. Bestehen zwischen den Eltern erhebliche Konflikte, so dürfte ein Antrag auf ein Wechselmodell in der Regel also auch weiter nicht erfolgversprechend sein.
„Im Hinblick auf den Umstand, dass die Antragsgegnerin nicht bereit ist, dem Antragsteller sein erweitertes Kontaktrecht zu gewähren, erachtete das Gericht die Verhängung einer Geldstrafe über die Antragsgegnerin als einzige Möglichkeit das Besuchsrecht durchzusetzen und erscheint die Verhängung einer Ordnungsstrafe von EUR 50,00 pro Tag, an welchem die Kontakte verhindert “
Im Fall Kuppinger gegen Deutschland wurde in zwei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Stärkung des Umgangsrechts des Vaters und Instrumente gegen überlange Verfahrensdauer in Deutschland durchgesetzt.[1]Bernd Kuppinger, geboren 1953, war der Vater eines Sohns, der 2003 geboren wurde. Kurz nach der Geburt verhinderte die Mutter, mit der Kuppinger nicht verheiratet gewesen war, den Umgang zwischen Vater und Sohn. Zu Beginn des Verfahrens vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, Außenstelle Höchst, war das Kind anderthalb Jahre alt. Das Verfahren bei der Frankfurter Justiz zwischen den Jahren 2005 und 2010 dauerte insgesamt 4 Jahre und 10 Monate. Der EGMR sah einen Verstoß gegen Artikel 6 EMRK, also das Recht auf ein faires Verfahren (EGMR, Urteil vom 21. April 2011, Beschwerdenummer 41599/09). Der EGMR stellte fest, dass eine überlange Verfahrensdauer zu einer fortschreitenden Entfremdung der Kinder gegenüber seinen Bezugspersonen führe. Er sprach dem Vater eine Entschädigung in Höhe von 5.200 EUR zu.[2]
Danach boykottierte die Mutter sechs Termine des Umgangs. Kuppinger beantragte ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.000 €. An den deutschen Gerichten wurde der Mutter jedoch nur ein Ordnungsgeld von 300 Euro auferlegt, obwohl das theoretische Ordnungsgeld sogar bis zu 25.000 € reicht. Das EGMR entschied, dass das zu niedrige Ordnungsgeld eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darstelle, da zu bezweifeln sei, dass diese Summe einen erzwingenden Effekt gegen die Mutter hätte haben können, die den Kontakt zuvor andauernd verhindert hatte (Individualbeschwerde Nr. 62198/11, Urteil vom 15. Januar 2015). Das EGMR rügte auch die Dauer der zwangsweisen Durchsetzung des Umgangsanspruchs von zehn Monaten ab Antragstellung des Klägers bis zur Zahlung des Ordnungsgeldes. Der EGMR kritisierte die Bundesrepublik Deutschland dafür, dass keine Untätigkeitsbeschwerde zur Verfügung gestanden habe, um gegen die überlangen Verfahrensdauern vorzugehen. Damit habe dem Kläger kein effektives Rechtsmittel zur Verfügung gestanden, sodass eine Verletzung von Artikel 13 EMRK, dem Recht auf wirksame Beschwerde, vorliege. Dem Vater wurde eine Entschädigung in Höhe von 15.000 EUR sowie den Ersatz der angefallenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Höhe von knapp 6.436 EUR zugesprochen.[3]
Im Folgenden aber bestätigte das Bundesverfassungsgericht wiederum einen Umgangsausschluss des Vaters bis Oktober 2015 (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25. April 2015, Az. 1 BvR 3326/14): „Gestützt auf die Feststellungen der Sachverständigen haben diese nachvollziehbar ausgeführt, dass der Kindeswille trotz dessen Fremdbeeinflussung durch die Mutter nicht übergangen werden könne, weil das Kind den ihm nur aus wenigen begleiteten Umgängen bekannten Vater als Bedrohung erlebe und es aufgrund des anhaltenden Konflikts seiner Eltern und der damit einhergehenden Verfahren seine Beziehung und Bindung zur Mutter als Hauptbezugsperson durch einen Umgang mit dem Vater gefährdet sehe. (…) Aufgrund der verfestigten Situation und seines mittlerweile vorangeschrittenen Alters ist im vorliegenden Fall nämlich entscheidend, dass das Kind entsprechend den von den Fachgerichten in Bezug genommenen Ausführungen der Sachverständigen jeglichen Druck auf die Mutter in erheblichem Maße auch selbst wahrnimmt und Zwangsmaßnahmen ihr gegenüber zum Zwecke der Durchführung von Umgangskontakten als Bedrohung seines etablierten Familiensystems sehen würde. Nach den Feststellungen der Sachverständigen würde dies einerseits die Loyalität des Kindes gegenüber der Mutter erhöhen und andererseits seine negative Wahrnehmung des Vaters als der Person, von der die Bedrängungssituation ausginge, verstärken, so dass ein auf die Mutter ausgeübter Zwang nicht zu dem vom Beschwerdeführer gewünschten Ziel führen würde.“ [4]
Die Bundesrepublik Deutschland führte mit Artikel 2 des „Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes“ vom 11. Oktober 2016 die Beschleunigungsrüge und die Beschleunigungsbeschwerde ein.[5][6]
Gericht darf zur Durchsetzung des Umgangsrechts eines Elternteils unmittelbaren Zwang anordnen
Anwendung unmittelbaren Zwangs kann unter Berücksichtigung des Kindswohls gerechtfertigt sein
Um das Umgangsrecht eines Elternteils durchzusetzen, kann vom Gericht die Anwendung von unmittelbarem Zwang angeordnet werden. Dies entschied das Amtsgericht München.
Der Junge des zugrunde liegenden Verfahrens ist sieben Jahre alt und lebt bei seiner 35-jährigen Mutter in München. Seine Eltern haben sich getrennt. Die Mutter hat mit dem 33-jährigen Vater, der in Taufkirchen lebt, am 10. Oktober 2014 vor dem Oberlandesgericht München eine Vereinbarung zum Umgang mit dem gemeinsamen Kind getroffen. Danach darf der Vater seinen Sohn alle 14 Tage am Samstag sehen.
Mutter des Kindes hält sich nicht an gerichtliche Vereinbarung
Das Kind hat den Vater anschließend bis Ende Oktober 2014 zweimal gesehen. Die Mutter hielt sich dann nicht mehr an die Vereinbarung. Ab November 2014 gab es keinerlei Treffen zwischen dem Vater und seinem Sohn. Die Mutter sagte den Umgang immer kurzfristig per SMS ab mit der Begründung, dass das Kind krank sei.
Die Mutter behauptete, dass das Kind ab Dezember 2014 an einer Rachenmandelhyperplasie, chronischer Rhinosinusitis, chronischem Tubenmittelohrkatarrh mit Serotympanon und Schetismus mit ständigen Fieberschüben leide und deswegen ein Umgang mit dem Vater nicht möglich sei. Sie legte jedoch keine geeigneten Atteste vor, die belegten, dass das Kind erkrankt ist. Der Umgangstermin am 10. Januar 2015 wurde von der Mutter mit der Begründung abgesagt, dass der Junge zu einer Feier eingeladen sei und nicht kommen könne. In einem anderen Verfahren vor dem Amtsgericht München bekam die Mutter bereits im Jahr 2013 einen Tag Ordnungshaft, weil sie sich auch damals nicht an die Umgangsregelung gehalten hat.
AG München erlässt Beschluss zur Durchsetzung des Umgangsrechts
Am 13. März 2015 erließ der zuständige Familienrichter am Amtsgericht München einen Beschluss, dass zur Durchsetzung des Umgangsrechts des Vaters unmittelbarer Zwang (nicht gegen das Kind) angeordnet wird. Er beauftragte einen vom Gericht bestellten Umgangspfleger mit der Vollstreckung unter Zuhilfenahme von einem Gerichtsvollzieher und der Polizei, wobei die Wohnung der Mutter betreten werden durfte.
Sohn gibt in Gerichtsverhandlung an, seinen Vater gerne öfter sehen zu wollen
Bei dieser Sachlage könne gemäß § 90 FamFG unmittelbarer Zwang angeordnet werden, so das Gericht. Der Junge sagte vor Gericht aus, dass er seinen Papa zweimal gesehen habe. Es sei cool gewesen, mit ihm Fußball zu spielen und zu Burger King zu gehen. Er würde den Vater wiedersehen und könnte ihn auch alleine bei sich treffen oder der Vater könne zu ihm nach Hause kommen, was aber seine Mutter nicht wolle. Er könnte mit seinem Papa zum Schwimmen ins Schwimmbad gehen. Der Junge würde seinen Vater gerne wieder öfter sehen, weil er noch mit ihm Karten spielen müsse.
Geänderter Umgangsbeschluss sieht wöchentliches Treffen von Vater und Sohn vor
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Richters am Amtsgericht. Daraufhin gewährte die Mutter im Juli 2015 viermal (freiwillig) den Umgang. In der Folgezeit kam es zu keinen weiteren Treffen. Daraufhin wurde unmittelbarer Zwang bei zwei Umgangstreffen im Oktober angewendet. Jedes Mal wurde die Wohnung aufgebrochen, aber Mutter und Kind wurden nicht angetroffen. Der zuständige Richter änderte daraufhin den Umgangsbeschluss ab und legte Ende Oktober 2015 fest, dass das Kind jeden Freitagnachmittag zum Vater dürfe. Diese Reglung scheint nun zum Ziel zu führen. Sie wird weitgehend eingehalten.
(1) Das Gericht kann durch ausdrücklichen Beschluss zur Vollstreckung unmittelbaren Zwang anordnen, wenn
1. die Festsetzung von Ordnungsmitteln erfolglos geblieben ist;
2. die Festsetzung von Ordnungsmitteln keinen Erfolg verspricht;
3. eine alsbaldige Vollstreckung der Entscheidung unbedingt geboten ist.
(2) Anwendung unmittelbaren Zwanges gegen ein Kind darf nicht zugelassen werden, wenn das Kind herausgegeben werden soll, um das Umgangsrecht auszuüben. Im Übrigen darf unmittelbarer Zwang gegen ein Kind nur zugelassen werden, wenn dies unter Berücksichtigung des Kindeswohls gerechtfertigt ist und eine Durchsetzung der Verpflichtung mit milderen Mitteln nicht möglich ist.
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