Familie Familienrecht family law germany austria youth office – father Österreich Deutschland Schweiz Eltern Kinder Entfremdung Doppelresidenz gemeinsames Sorgerecht Jugendamt Obsorge KESB Trennung Väter Umgangsrecht alleinerziehende Italia Papa Scheidung Mutter Jugendwohlfahrt Parental Alienation PAS Besuchsrecht Unterhalt Kindesentführung Pädophile Missbrauch Gleichstellung Frauenpolitik Feminismus Gender Justiz Familienpolitik Familienministerin Juliane Bogner-Strauß Väter Suizid – Vaterlose Gesellschaft parents children custody welfare dad divorce mother child abduction pedophile abuse equality woman politics feminism gender justice family policy fathers suicide Fatherless society child welfare PAS child abduction reproductive medicine violence Left leaks family law shared parenting
Vor einem Jahr brachte ich meine Tochter morgens zur Schule. Ein Drücker, ein Kuss und „bis nächste Woche Donnerstag“.
Sie war nie wieder bei mir, wurde mir entfremdet.
Das es so kommen würde, war den Gerichten und dem Jugendamt seit langem bekannt, selbst im Gutachten wurde davor gewarnt. Ich wurde als unbedingt erhaltenswerter Schutzfaktor für meine Tochter bezeichnet und es gab noch weitere, viel alarmierendere Feststellungen der Gutachterin, die ich hier öffentlich nicht wiedergeben kann. Selbst der Begriff Kindeswohlgefährdung fiel mehr als nur einmal. Und auch in einem früheren gerichtlichen Gutachten wurde die Beziehung zwischen meiner Tochter und mir als für das Kind sehr wichtig eingeschätzt. Man hoffte auf die Einsicht der Mutter und übertrug ihr als „Vorschuss“ schon einmal das alleinige Sorgerecht, da sich die Eltern ja nicht einigen konnten. Erstaunlicher Weise kam die Einsicht nie, ob die Richterin selbst daran glaubte? Jedenfalls war dies der Anfang vom Ende, ab da ging es natürlich noch viel heftiger los. Wenn man mit provoziertem Streit schon das alleinige Sorgerecht erhält, dann muss doch noch viel mehr drin sein, oder? Natürlich, und die Richterin sagte in einem der späteren Verfahren auch direkt, wenn der Streit so weiter gehen wird, dann wird das Kind den Kontakt zum Vater vermutlich ganz abbrechen müssen. Falls die Mutter es nicht sowieso schon wusste, hatte sie hier dann die Anleitung erhalten – von der Richterin, deren Aufgabe es eigentlich ist, eine Entfremdung zu verhindern.
Die Gerichte wollten sich diese lästigen Verfahren aber einfach vom Hals schaffen. Ist das Kind erst weg (mittlerweile an dem Ort in Deutschland, welche fast am weitesten von meinem Wohnort entfernt ist), dann müssen sie sich damit nicht mehr beschäftigen. Dafür werden dann auch geltende Gesetze missachtet.
Wie es dem Kind dabei geht interessierte nicht. Es wurde genau das gemacht, was die Mutter wollte – über Jahre.
Letztens hieß es in den Nachrichten, es würde jetzt Geld für mehr Richter geben. Wir brauchen nicht mehr Richter, wir brauchen vor allem Richter die wissen was sie tun und davon gibt es bisher viel zu wenige, da sie hierfür gar nicht ausgebildet werden. Dann würde es auch weniger Verfahren geben. Bei uns waren es ca. 30 und bestimmt die Hälfte davon hätte vermieden werden können, wenn Gerichte und auch das Jugendamt rechtzeitig eingeschritten wären und Grenzen gesetzt hätten.
Meine Tochter wird immer einen Platz in meinem Herzen haben und meine Tür wird für sie immer offen sein.
Ob sie aber jemals die Chance haben wird hindurch zu gehen?
Die Mutter boykottiert die 14 tägigen Besuche zwischen Vater und Kind. Die Richter schauen zu und machen dagegen NICHTS.
Die oberste Familienrichterin Täubel-Weinreich hat in einem Zeitungsinterview gesagt, sie wende die bestehenden Gesetze der Beugehaft und Beugestrafe nicht an. (siehe http://wp.me/p4RGV9-2qo)
Wenn die bestehenden Gesetze im Familienrecht, der Beugehaft und Beugestrafe für die „Entfremderin“ nicht angewendet werden, dann braucht sich niemand in Österreich wundern, wenn die Väter (10% Mütter) und ihre Kinder entfremdet werden und dann durch diese psychisch Gewalt „KRANK“ und schwer depressive werden.
Der Vater muss zum Kindesunterhalt (meist mehrere hundert Euro) zusätzlich noch 60,- Euro pro Stunde bezahlen.
Die Mutter zieht 270km weg und der Vater muss die Fahrtkosten für die 270km bezahlen.
Diese veraltete feministische Struktur im Familienrecht stinkt zum Himmel, von einer Gleichberechtigung der Väter ist keinesfalls zu sprechen.
Wenn die Mutter 270km weg zieht, dann soll sie auch die Fahrtkosten für den Besuchskontakt bezahlen, sie ist ja der Verursacher dieser großen Wegstrecke!
Bei „shared parenting“ welches in Australien und vielen Bundesstaaten in den USA angewendet wird, verliert derjenige Elternteil, welcher über 100 Meilen wegzieht, automatisch das Sorgerecht zum Kind. Bei „shared parenting“ bzw. in Österreich spricht man von „Doppelresidenz“, ist die Obsorge nach der Trennung geteilt, idealerweise Halbe/Halbe. Bei einer Teilung von mindestens 30% zu 70% des Sorgerecht zwischen den Trennungseltern sprich man auch noch von Doppelresidenz. Weiter Wegziehen als 100 Meilen, ist nur mit Einverständnis des zweitem Elternteil möglich und muss schriftlich dem Gericht mitgeteilt werden.
Es wird Zeit, dass wir auch bei Vätern (10% Mütter) nach Trennung oder Scheidung, die Doppelresidenz, also eine gleichberechtigte Elternschaft per Gesetz in Österreich einführen. Das Ein-Elternmodell = Residenzmodell, einer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und der zweite Elternteil darf nur zahlen MUSS abgeschafft werden. Dieses völlig veraltete Modell schadet dem Elternwohl und dem Kindeswohl.
Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2019
Artikel:
Nach Scheidung: „Bub fehlt mir!“Vater kämpft um Kontaktrecht, Treffen wegen „Entfremdung“ unter psychologischer Aufsicht.
Franz S. möchte den Kontakt zu seinem Sohn nicht verlieren und nimmt dafür hohe Kosten und weite Wege in Kauf. | Symbolbild: Shutter-stock/altanaka
Franz S. (Name von der Redaktion geändert) wandte sich kürzlich verzweifelt an die NÖN-Redaktion: „Seit zwei Jahren kämpfe ich darum, dass ich mein Kind regelmäßig sehen darf.“ Seine achtjährige Ehe sei damals in die Brüche gegangen und die Mutter seines Sohnes an einen ihm unbekannten Ort übersiedelt. Er klagt: „Nach der Trennung habe ich meinen Buben viele Monate lang nicht gesehen, da ich ja nicht wusste, wo er sich aufhält.“
Tanja Gruber, Besuchsbegleiterin im Hilfswerk Gänserndorf, sorgt für entspannte Atmosphäre im Spielzimmer. | privat
Erst nach langwierigen Amtswegen habe er über einen Gerichtsbeschluss wieder ein Kontaktrecht erhalten. Er erklärt: „Da die Experten eine Entfremdung zwischen meinem Kind und mir nicht ausschließen konnten, musste ich zehn Termine in einem 260 km entfernten Besuchscafé vereinbaren. Dort konnte ich mit meinem Sohn unter Aufsicht einer Psychologin 90 Minuten lang spielen.“ Für jedes Treffen habe der Vater 60 Euro pro Stunde zahlen müssen. Jedem Termin habe er ängstlich entgegengefiebert, die Angst vor einer Absage durch die Mutter sei riesengroß gewesen.
Kürzlich habe er das letzte der vom Richter vorgeschriebenen „betreuten Treffen“ absolviert. Seine Hoffnung, dass er nun mehr Zeit mit seinem mittlerweile neunjährigen Buben in den eigenen vier Wänden verbringen dürfe, sei allerdings jäh zerschlagen worden. Franz S. erklärt erschüttert: „Meine ehemalige Gattin hat mit meinem Kind wieder den Wohnort gewechselt, jetzt ist ein anderes Gericht mit unserem Fall befasst.“
Kind wechselte jetzt wieder den Wohnort
Eine endgültige Besuchsregelung ist wohl noch lange nicht in Sicht. Er wisse nicht, wann und wo er seinen Neunjährigen wiedersehen könne, er würde jedoch weder Kosten noch Mühen scheuen, um den Kontakt nicht wieder zu verlieren.
Justiz-Pressevertreter und Richter Martin Bodner informiert über die Rechtslage: „Grundsätzlich haben sowohl beide Elternteile als auch das Kind ein Kontaktrecht, damit eine bedeutsame Beziehung aufgebaut und erhalten werden kann. Bei Streitigkeiten wird die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes zu erleichtern.“
Die Familiengerichtshilfe unterstütze das Gericht bei der Sammlung von Entscheidungsgrundlagen, hole fachliche Stellungnahmen von Experten ein und helfe bei der Anbahnung einer gütlichen Einigung.
„Kind darf nicht überfordert werden“
Wenn ein Kind einen Elternteil über einen längeren Zeitraum nicht gesehen hat, trifft das Gericht die Entscheidung, dass die ersten Kontakte in einem Besuchscafé stattzufinden haben. Es werden sowohl die besuchsberechtigten Personen als auch die Häufigkeit, die Dauer und der Ort der Kontakte vorgeschrieben. Tanja Gruber, Qualitätsbeauftragte für den psychosozialen Bereich, betreut das Besuchscafé für die Bezirke Gänserndorf und Mistelbach, hier wurden im letzten Jahr insgesamt 27 Familien betreut.
Die Psychologin erzählt aus der Praxis: „Zuerst führen wir Einzelgespräche mit dem Obsorge- und mit dem Besuchsberechtigten, dabei werden grundlegende Verhaltensmaßregeln geklärt.“ Die Vereinbarung betreffe zahlreiche Details, z. B. ob die Eltern bei den Treffen miteinander in Kontakt kommen wollen, ob Fotos gemacht werden dürfen, etc.. Sie müsse von beiden Beteiligten unterschrieben werden.
Gruber betont, dass für die umfassend geschulten Besuchsbegleiter (Sozialpädagogen oder Gesundheitspsychologen, Anm.) ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Vordergrund stehe: „In der Eingangsphase baut der zuständige Betreuer in einem großen, mit vielfältigen Spielmaterialien ausgestatteten Raum Vertrauen zum Kind auf. Bei den Treffen achten wir darauf, dass das Kind eine schöne, unbelastete Zeit verbringen kann. Bei der langsamen Annäherung an den Besuchsberechtigten darf das Kind nicht überfordert werden.“
Besuchscafé-Betreuer verhalten sich neutral
Die Mitarbeiter würden bei den Treffen so wenig wie möglich und so viel wie nötig intervenierend eingreifen. Die Betreuer stünden allen Beteiligten neutral gegenüber, Scheidungsgründe würden nicht thematisiert.
Im Idealfall solle zwischen dem Besuchsberechtigten und seinem Kind wieder eine langfristige Beziehung aufgebaut und ein unbegleiteter Kontakt möglich gemacht werden. Bei Auseinandersetzungen vor dem Kind hätten die Sozialarbeiter die Berechtigung, die Zusammenkünfte abzubrechen.
RECHTSVORSCHRIFTEN
Obsorge
Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern in Bezug auf Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung. In hochstrittigen und für die betroffenen Kinder belastenden Verfahren über die Obsorge und das Recht auf persönlichen Kontakt besteht für das Gericht die Möglichkeit, einen sogenannten Kinderbeistand zu bestellen. Der Kinderbeistand soll sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen (grundsätzlich bis zum Alter von 14 Jahren) in solchen Verfahren kümmern.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, hat das Recht, den Wohnort des Kindes zu verlegen. Von einer Wohnortverlegung im Inland ist der andere Elternteil rechtzeitig zu verständigen. Bei einem Umzug ins Ausland braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine vorherige gerichtliche Genehmigung.
Kontaktrecht
Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind im gemeinsamen Haushalt, so haben sowohl dieser Elternteil als auch das Kind das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Wenn zwischen den Elternteilen keine einvernehmliche Kontaktrecht-Lösung getroffen werden kann, kann die Familiengerichtshilfe als „Besuchsmittler“ eingesetzt werden.
Erstellt am 17. Februar 2019, 05:08 von Michaela Fiala
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Weitere Meinungen unserer Leser findet ihr hier. Tags: Besuchscafe – Scheidung- Vaterlose Gesellschaft
Was im deutschsprachigen Raum als „Doppelresidenz oder Wechselmodell“ bezeichnet wird nennt man in den USA, Australien, etc. „Shared parenting“
Nach Trennung oder Scheidung ist Doppelresidenz das Gegenmittel zu Eltern-Kind-Entfremdung bzw. PAS (engl. Parential Alienation Syndrom)
DOPPELRESIDEZ nach Trennung oder Scheidung!
Petition 89358 – Deutscher Bundestag
Sorgerecht der Eltern – Zugrundelegung der Doppelresidenz (Kindern zwei Zuhause geben) als gesetzliches Leitbild vom 22.12.2018
Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) als gesetzliches Leitbild und als vorrangig zu prüfende Option (widerlegbare Vermutung i.S. einer negativen Kindeswohlprüfung) dem Familienrecht zugrunde gelegt wird.
Die Doppelresidenz soll auch in allen weiteren tangierten Rechtsbereichen (z. B. Unterhaltsrecht, Sozialleistungsrecht, Steuerrecht, Melderecht) als Leitbild zugrunde gelegt und die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gestärkt werden.
Begründung
Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gekennzeichnet. Frauen möchten nicht mehr nur auf dieweiter lesen
Bitte unterschreiben „Kinder brauchen beide Eltern“ auch nach Trennung oder Scheidung:
Mein Name ist Patricia. Unser Bekannter kämpft seit 9 Jahren um seine Kinder.
#mamadiebeste=“Mama ist die Beste“ [die sich tatsächlich mit diesem namen identifiziert] schreckte vor keiner kriminellen Handlung zurück. Egal ob Anzeige wg. Kindesmisshandlung, Körperverletzung, Drogenmißbrauch etc.. jeder Versuch war es ihr Wert, den Papa der GEMEINSAMEN Kinder aus einer langen Ehe, nach der Trennung zu entfremden und zu „eliminieren“… sobald mal ein Umgang stattgefunden hat (wohlgemerkt im Beisein eines Umgangspflegers, 4 waren es insgesamt an der Zahl) – wurde prompt auch der Umgangspfleger wg. Körperverletzung angezeigt. Die Kinder „wollten“ nicht und dieser zerrte sie mit. Einmal war ich live dabei und habe es aus dem Auto aus gefilmt. Eine Gänsehaut überfiel mich, als ich sah, wie gerne die Kinder mit dem Papa mitgehen würden, aber dank Loyalitätskonflikt, Manipulation und Angst in den Augen diesen lieber ablehnten…. und es bis heute tun…
Wiederum ein triftiger Grund für #anwältindiebeste=“Anwältin ist die Beste“ gleich ein Schreiben losschicken, daß die Kinder Angst vor dem PAPA haben und sie ihn einfach nicht mehr sehen wollen. ein Gericht sich nicht gegen den „Kinderwillen“ durchsetzen kann…. etc… (lauter Schwachsinn, wenn es ein gesunder Menschenverstand liest…) Dazu setzt sich seine neue „gefährliche“ Frau auch noch für dieses Portal ein und stellt diese Poster auf ihrem Facebook account….… die neue Frau ist „kindeswohlgefährdent“ !!!! denn sie meint ja #mamadiebeste damit!!! (???, hm, ich dachte daß mamadiebeste ja genau dies nicht tut….) … diese Schreiben wurden mir immer wieder mal vorgelegt, da ich es einfach nicht glauben konnte.
Eine Anwältin, die auch noch diese kriminellen Taten unterstützt??
Das psychologische Gutachten, welches er nach 9 Jahren bekommen hat, ist zu 100% FÜR den Vater ausgefallen, eine Manipulation seitens der Mutter wurde erkannt (1 Jahr hat es gedauert!!! ) … und was PASsiert im Deutschen Staat? Es wird angefochten…. statt daß sich #anwältindiebeste freut, JUHUU die Kinder können den Papa wieder sehen, denn er ist ja gar nicht gefährlich, hm, sie waren doch manipuliert…. nein, da wird noch scharf weiter geschossen….
Und jetzt ? was nutzt das Gutachten, wenn sich Mamadiebeste noch mehr ins Zeug legt, damit die Kinder stabil den Kontakt verweigern? … denn der Kindeswille ist schließlich ausschlaggebend. Und dieser ist: die Kinder WOLLEN nicht….
Dieser Papa, der wirklich ein wundervoller Vater ist, sich kümmern will und den Kindern einfach vermitteln will daß sie einen Papa haben…., dieser Vater wird so dermaßen schlecht gemacht?? Hm, aber daß diese“Mutter“ 12 jahre mit ihm verheiratet war????
Mir wurde klar, wie krank diese Frau sein muß, getrieben von Rachelust, vor allem wie krank sie die gemeinsamen Kinder mit der Zeit gemacht hat. Kinder die den eigenen und einzigen Papa ablehnen „müssen“ – damit es Mama gut geht.
Was mußte das über die Jahre für eine psychische Folter gewesen sein, um nun an den Punkt zu gelangen „nicht mehr den Papa zu wollen“…. Irgendwann sind auch diese Kinder erwachsen und werden in ein Loch fallen, denn im Inneren wissen sie daß der Papa sie immer geliebt hat und um sie gekämpft hat – und sie diejenigen waren die ihn abgelehnt haben – ablehnen mußten, um einer Konfrontation mit der Mutter zu entfliehen…. Dank #mamadiebeste. Ich bin aufgeklärt, und erkenne nun einen Boykott und Manipulation sofort. Ich habe keine Angst es offen anzusprechen, und merke die Aggressivität der Entfremder mir gegenüber WENN ich sie darauf anspreche. Ich sage ganz deutlich: Umgangsboykott = Kindesmisshandlung!! STOPPT diese Misere!!
„Die Pflegschaft wird dem Jugendamt entzogen und auf die Großeltern des Kindes übertragen.“
Lt. Beschluss des Amtsgerichts Flensburg in Deutschland vom 5. Dezember 2018.
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Kampf um David – Kind darf endlich zu seinen Großeltern
Monika und Rüdiger Koop durften vor wenigen Tagen ihren Enkel wieder in die Arme schließen.
Foto: Andreas Laible
Monika und Rüdiger K. gewinnen vor Gericht den Kampf um ihren Enkelsohn. Richter übt Kritik an Heim bei Flensburg.
Hamburg. David ist wieder zu Hause. Der Kampf um den siebenjährigen Jungen, der vom Jugendamt Hamburg-Mitte am 27. Juli 2017 in einem Heim in Flensburg untergebracht wurde, ist nach 16 Monaten beendet. In einem Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 5. Dezember heißt es: „Die Pflegschaft wird dem Jugendamt entzogen und auf die Großeltern des Kindes übertragen.“
Eine Woche vor Weihnachten haben die Großeltern ihren Enkelsohn in die Arme geschlossen.
„Wir durften ihn aber nicht in seinem Heim abholen, sondern mussten zur Polizeiwache in Flensburg fahren und dort auf ihn warten“, beschreibt Rüdiger K. die unwürdige Übergabe. David hätte auch nichts bei sich gehabt. Keinen Koffer, keine Klamotten, keine Spielsachen, kein U-Heft, keine Zahnbürste. „Gar nichts.“ Das Nötigste musste dann erst noch geholt werden – und wurde den Großeltern an einem weiteren neutralen Ort übergeben.
„Kampf um David“
Im August hat das Abendblatt erstmals über den „Kampf um David“ berichtet. Davids Mutter Jasmin Koch (alle Namen geändert) hatte sich vor Jahren selbst an das Jugendamt gewandt, weil sie Probleme in der Erziehung mit dem Jungen hatte. Als sich das Amt und die Mutter über die weitere Vorgehensweise nicht einigen konnten, begann eine jahrelange juristische Auseinandersetzung. Das Jugendamt Hamburg-Mitte erhielt vom Familiengericht im März 2017 das Aufenthaltsbestimmungsrecht und entzog der Mutter einen Teil der elterlichen Sorge. Vier Monate später wurde der damals Fünfjährige in das Heim in die Nähe von Flensburg gebracht.
Für den Jungen, das wird auch im Gerichtsbeschluss deutlich, ist es der Beginn eines Martyriums.
Erstmals Suizidgedanken
Bereits vier Wochen nach der Fremdunterbringung äußert David im Heim erstmals Suizidgedanken. Er sagt, er wolle „tot sein“. Er habe Pläne, wie er sich töten könne. Etwa, indem er „ein kleines Spielzeugflugzeug verschlucken und dann ersticken würde“. Insgesamt dreimal wird David in den folgenden anderthalb Jahren in die Kinder- und Jugendpsychiatrie im Helios Klinikum in Schleswig eingeliefert. Beim zweiten Mal, im Februar, bleibt er dort 43 Tage.
Das Heim verhängt eine Kontaktsperre gegen Mutter und Großeltern. „Offenbar wird dem Kind durch die Trennung von der Mutter und möglicherweise durch die Bedingungen in der Heimunterbringung so viel seelisches Leid zugefügt, dass es zu einer drastischen Verschlimmerung der Verhaltensauffälligkeiten gekommen ist“, hatte Christiane Knack-Wichmann, die Anwältin der Mutter, im Sommer gesagt.
Richter besuchte Heim
Sechs Monate später wird sie durch das Gericht bestätigt. Der zuständige Richter im Amtsgericht Flensburg hatte sich selbst ein Bild von den Zuständen im Heim gemacht, zusammen mit der Verfahrensbeiständin des Kindes. Das Urteil lässt erahnen, warum David mit seinem Verhalten alles getan hat, um zurück zu seiner Familie zu kommen.
„Der Junge erfährt dort entgegen zunächst anderen Angaben der Einrichtung keine Therapie“, heißt es in dem Beschluss des Gerichts. „Die Einrichtungsleitung hat, hiervon hat sich das Gericht selbst ein Bild machen können, eine negative Haltung zu möglichen Fortschritten und Therapiemaßnahmen in Bezug auf die Erkrankung – Bindungsstörung – des Kindes.“ David werde im Heim „gleichsam als hoffnungsloser Fall, Systemsprenger und als jemand bezeichnet, der – so offenbar ein Blick in die Zukunft – von Einrichtung zu Einrichtung gegeben werden muss, weil eine Therapierbarkeit nicht zu erwarten sei“. Nach dem Eindruck des Gerichts werde David „gleichsam nur verwahrt“. Im Heim finde außerdem eine „unzureichende Gesundheitsfürsorge“ statt.
Die Verfahrensbeiständin, die David im Heim besucht hat, schreibt, sein Zimmer sei in einem schlechten Zustand. „Es gab keinen Stuhl.“ Mülltüten lagen auf dem Fußboden, die Möbel seien schmutzig und standen kreuz und quer im Raum. Die Heimleiterin hätte ihr gegenüber geäußert, bei David seien sowieso „Hopfen und Malz verloren“, eine Besserung sei nicht in Sicht. Als die Verfahrensbeiständin eine Erzieherin fragte, ob David wegen einer Schwellung unter dem rechten Auge beim Augenarzt gewesen sei, bejahte diese die Frage zunächst– konnte dann aber keinen Bericht finden. Am nächsten Tag hätte die Heimleiterin angerufen und gesagt, sie seien noch nicht beim Arzt gewesen, würden jetzt aber umgehend einen Termin ausmachen.
Dass bis heute keine Therapie für David organisiert wurde, sei ein „schweres und nicht begründbares Versäumnis“. Auch Davids Zustand sei besorgniserregend. Das Gericht stellte „nervöse Ticks des Kindes fest, Kopfzucken, Augenzucken sowie eine verwaschene Sprache“. Dem Jugendamt sei diese Situation bekannt, eine Überprüfung der Zustände in der Einrichtung habe „viel zu spät“ begonnen.
Dabei standen von Anfang an die Großeltern bereit, ihren Enkel bei sich aufzunehmen. Monika und Rüdiger K. hatten sich beim Jugendamt vorgestellt, doch dann kam es zu Unstimmigkeiten. Für das Gericht ist das nachrangig. Das Jugendamt habe die Großeltern „ignoriert“, dies sei „verfahrensfehlerhaft erfolgt“. Es sei Aufgabe des Staates, bei einer Fremdunterbringung „vom ersten Moment an Rückführungsoptionen in die Familie zu prüfen, diesen positiv gegenüberzustehen und diese zu fördern“. Sie bilden nämlich „das wesentlich mildere Mittel vor dem Hintergrund einer verfassungsrechtlichen Betrachtung in Bezug auf eine Fremdunterbringung“.
Das Jugendamt wird den Gerichtsbeschluss akzeptieren
Auch Davids Bezugstherapeut in der Kinderpsychiatrie befürwortet eine Rückführung zu Oma und Opa. Bindungsgestörte Kinder wie David seien in familiären Strukturen am besten aufgehoben, „vorausgesetzt, die Familie erhält und akzeptiert therapeutische Hilfe“. Darum geht es nun. „Denn David hat sich erheblich verändert“, sagen die Großeltern. Er fühle sich einsam, weine viel, habe Albträume und frage ständig: „Ihr bringt mich doch nicht wieder in die Einrichtung?“ Das Heimleiterehepaar, so die Anwältin, habe alles unternommen, um einen persönlichen Kontakt zur Mutter und den Großeltern zu verhindern. „In der Folge wurde das Kind gezwungen, ein Leben in völliger gesellschaftlicher Isolation zu führen.“
Diesen Zustand hat das Gericht jetzt beendet. Es habe, so heißt es im Beschluss, „keinen Zweifel daran, dass es dem Jungen vor dem Hintergrund seiner Erkrankung im familiären Kreis seiner Großeltern um ein Vielfaches besser geht als in der jetzigen Einrichtung sowie in einer andersartigen Fremdplatzierung.“
Das Jugendamt Mitte wird den Gerichtsbeschluss akzeptieren. Außerdem wird die Zuständigkeit nach Bergedorf wechseln. Dann werden auch die künftigen Unterstützungsmaßnahmen für David besprochen. Unbeantwortet ließ das Jugendamt die Frage, ob es ein Fehler gewesen sei, den Fünfjährigen in dieses Heim zu bringen. Zumal es einen positiven Bericht über fünf Treffen von David mit seinen Großeltern gegeben hatte – bevor er ins Heim kam. „Bei den Terminen war David stets gut gelaunt und fröhlich und hat sich über die Zeit mit seinen Großeltern gefreut“, schreibt die Psychologin. Ihr Fazit: „Aus fachlicher Sicht haben die Großeltern eine liebevolle Beziehung zu David aufgebaut.“ Warum aber hat das Jugendamt den Großeltern diese positive Einschätzung vorenthalten? Auch diese Frage bleibt unbeantwortet.
Jan Haarmeyer, Hamburger Abendblatt 2018 – Alle Rechte vorbehalten.,
https://www.abendblatt.de/hamburg/article216110711/Ein-Kind-darf-endlich-zu-seinen-Grosseltern.html?fbclid=IwAR3Gb_DP2pryL3OprQwJdOh-oKbWLcDKHIAYp8iwASF37edNYKwH31EwxZo
Tags: Pflegschaftsverfahren – Sorgerecht – Fremdunterbringung – Freie Träger – Kinderheim – Rückführung – Entfremdung – Missbrauch mit dem Missbrauch Kinderrechte – Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – PAS Großeltern – Trennung Enkelkinder – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – PAS – Selbstmord – Suizide – Freitod –
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STOPPT Kindermanipulation !! Kindesentfremdung !!
Kinder werden nach einer Trennung häufig als Machtmittel mißbraucht um sich am EX-Partner zu rächen!
Dabei wird das Bedürfnis der Kinder und auf beide Elternteile komplett außer acht gelassen.
Kinder werden als Waffe benutzt! STOPPT Kindesentfremdung !!
Ein Kind liebt Mama und Papa, ein Kind möchte sich nicht trennen!!
Meine Tochter ist seit Juli 2018 volljährig, wurde von ihrer Mutter seit ihrem 4.Lebensjahr von mir getrennt, intensiv gegen mich aufgehetzt ; ich habe in diesem Zeitraum (14 Jahre gerade 4 kurze Kontakte, jeweils 1 Stunde, zuletzt im März 2011) gehabt, seitdem hat meine Tochter, bedingt durch weitere Manipulation (seit jeher unwahre „Schauergeschichten!) der Kindesmutter erklärt, mich „verdrängt zu haben“ und auch total abzulehnen.
Ich habe seit Beginn der Trennung bis heute (tw. auch erhöht) Unterhalt gezahlt und frage mich, wie ich unter diesen Umständen schaffe, wenigstens den reduzierten Familienbonus zu lukrieren (Meine Pension ist wegen der Verfahrenskosten relativ niedrig).
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„Lebenslange Wunde“ Was ein abwesender Vater für ein Kind bedeuten kann
„Wo ist Papa?“Die Bedeutung von Vätern beziehungsweise väterlichen Vorbildern für die Entwicklung von Kindern wurde lange unterschätzt.
Foto: imago/Westend61
„Wenn der leibliche Vater aus dem Leben eines Mädchens oder eines Jungens verschwindet oder herausdrängt, hinterlässt er eine Wunde, die niemand schließen kann und die zeitlebens blutet“, schreibt die Betroffene Jeannette Hagen. In ihrem kürzlich erschienenen Buch „Die verletzte Tochter“ macht sie deutlich, wie der abwesende Vater ihr Leben bestimmte.
Buchcover
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„Wie oft habe ich heimlich geweint, wenn ich miterlebte, wie ein Vater seiner Tochter mit Verständnis und Liebe begegnete oder sie ermutigte, tapfer ihren Weg zu gehen.“ Dabei hat Hagens Vater sie verleumdet und offen abgelehnt, was schließlich dazu führte, dass sie ihre eigene Existenz anzweifelte. Die Folge: „Depressionen, Selbstverletzung, Selbstmordgedanken.“
Die Deutschen – eine väterlose Nation
Jeannette Hagen, die schließlich auch von ihrem Stiefvater verlassen wird, hat eine außergewöhnliche Geschichte, doch die Abwesenheit des Vaters betrifft sehr viele Menschen. „In den letzten hundert Jahren haben funktionale Vätervorbilder in Deutschland gefehlt“, sagt Professor Matthias Franz, Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Neurologie und Psychiatrie am Universitätsklinikum in Düsseldorf. Franz beschreibt in seinen wissenschaftlichen Arbeiten ein „väterliches Defizit“ in unserer Gesellschaft.
Generationen von Kindern sind ohne Vater aufgewachsen
Während und nach dem ersten und zweiten Weltkrieg sind Generationen von Kindern ohne Vater aufgewachsen, weil er gefallen oder verschollen war. Die vielarbeitenden Väter der Wirtschaftswunderzeit waren nur selten zu Hause und für ihre Kinder oft auch keine engen Bezugspersonen. Und heute? „Die Zahl der Kinder, die heute wegen einer Trennung ohne Vater aufwachsen, steigt seit Jahrzehnten kontinuierlich“, sagt Franz, der von einer „neuen Väterlosigkeit“ spricht.
Das alte Rollenmodell fördert die Abwesenheit des Vaters
Hinzu kommt: Das alte Rollenmodell, das den Vater als Versorger und Ernährer der Familie vorsieht, ist weiterhin stabil: 95 Prozent der Väter zwischen Mitte 20 und Anfang 60 arbeiten Franz zufolge Vollzeit, während es bei den Müttern nur etwa 30 Prozent sind. Das heißt: Selbst wenn die Eltern sich nicht getrennt haben, ist der Vater auch heute noch während der Arbeitswoche oft abwesend.Und Väter, die in Elternzeit gehen, sind nach wie vor Exoten.
Mit Papa die Welt entdecken: Durch den Vater lernen die Kinder, dass es eine Universum jenseits der Mutter-Kind-Symbiose gibt.
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Je früher die Eltern sich trennen, desto schlimmer
„Wenn Sie ein Kind fragen, was das Wichtigste für es ist, dann antwortet es in der Regel „Mama und Papa“, so Franz. „Wenn einer von beiden nicht mehr da ist, kommt das besonders für ein kleines Kind einem Weltuntergang gleich“, erklärt der Stellvertretende Direktor des Klinischen Instituts für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie des Uniklinikums Düsseldorf. „Da wird das Urvertrauen erschüttert“, sagt Franz. „Diese kindliche Perspektive wird von Erwachsenen aber oft nicht wirklich nachvollzogen“, so Franz. „Je früher die Eltern sich trennen, desto höher das Risiko für die Entwicklung des Kindes.“
„Der Vater ist eigentlich unersetzlich“
Der Vater sei „eigentlich unersetzlich“, sagt Franz, „bei der Mutter finden wir das selbstverständlich, für den Vater muss man das offensichtlich begründen“, stellt der Wissenschaftler fest. Zu Beginn, im ersten Lebensjahr, sei er ausgesprochen wichtig, um die Beziehung zwischen Mutter und Säugling zu stabilisieren. „Der mitfühlende Vater kann sich an der engen Beziehung der beiden erfreuen und sie fördern, ohne eifersüchtig auf das Kind zu sein.“ Gleichzeitig könne er die Mutter unterstützen, damit sie sich voll auf ihr Kind konzentrieren kann. Kinder verinnerlichen so in dieser ersten Phase auch mithilfe des Vaters, dass es nicht schlimm ist, auf die Mutter angewiesen zu sein: Sie lernen Abhängigkeit, ohne Angst zu erleben, eine Voraussetzung für die Entwicklung eines sicheren Bindungsmusters und des Urvertrauens.
Mama ist wichtig – aber Papa auch.
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Kinder lösen sich mithilfe des Vaters von der Mutter
Im zweiten Lebensjahr hat der Vater ebenfalls eine herausragende Rolle: „In dieser Zeit entdecken Kinder die Welt, sie lernen laufen und sprechen“, so Franz. Die Entdeckung der Dreiecksbeziehung Vater-Mutter-Kind sei in dieser Phase entscheidend. „Der Vater nimmt das Kind auf den Arm, zeigt ihm den Weg weg von der Mutter und hilft bei der Erkundung der Welt. Das Kind erkennt, dass das in Ordnung ist, dass es die Trennung von der Mutter und die besonders gegen Ende des zweiten Lebensjahres damit einhergehenden Ängste und Wutzustände überlebt.“ Das heißt, die Kinder lösen sich mithilfe des Vaters von der bis dahin „übermächtigen“ Mutter. Das Kind lernt mit seiner Hilfe selbstständig zu werden, ohne sich vor der Welt oder der Trennung von der Mutter zu fürchten.
Jungen lernen von ihren Vätern den Umgang mit Frauen
Im dritten und vierten Lebensjahr schließlich festigt sich die kindliche sexuelle Identität, indem Kinder miteinander und mit der Mutter und dem Vater Rollenspiele eingehen. Mädchen umwerben in dieser Zeit häufig ihren Vater, Jungen wiederum ihre Mutter. Jungen lernen von ihren Vätern außerdem, wie sie mit Frauen umngehen oder wie sie Krisen bewältigen.
Zeit mit Papa – in vielen Familien immer noch viel zu selten.
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„Dein Vater ist der Schlechteste von allen Männern“
Dabei löst nicht jeder abwesende Vater das gleiche aus: „Wenn der Vater etwa verstorben ist, die Mutter aber positiv an ihn gebunden ist und an ihn erinnert, indem sie um ihn weint oder schöne Anekdoten erzählt, können Kinder trotzdem von ihr ein positives Vaterbild verinnerlichen“, erklärt Franz. Wenn die durch die Trennung gekränkte oder verletzte Mutter allerdings Männer im Allgemeinen und den Vater „als den Schlechtesten von allen“ verteufele, werde es schwierig. „Dieser Loyalitätskonflikt kann gerade für Jungen unlösbar sein“, sagt Franz, „weil es für sie schwierig wird, eine integrierte männliche Identität, ohne einen anhaltenden Groll auf die Mutter – und später vielleicht die Partnerin – zu entwickeln.“
Der Wissenschaftler rät Eltern bei einer Trennung, Konflikte zwischen Vater und Mutter möglichst aus ihrer Beziehung zum Kind herauszuhalten. „Wenn vonseiten des Kindes der Wunsch da ist, Zeit mit dem Vater zu verbringen, sollte das möglich sein“, erklärt Franz, dessen Ratgeber „Alleinerziehend, selbstbewusst und stark“ Ende März erscheint. Eltern sollten, falls nötig, ihre trennungsbedingten Verletzungen, durch eine Therapie behandeln lassen. Speziell für Alleinerziehende hat Franz zusammen mit anderen Wissenschaftlern des Universitätsklinikums Düsseldorf das Elterntraining „Wir2“ entwickelt, das helfen soll, den Paarkonflikt von der gemeinsamen Elternverantwortung zu trennen.
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„Leih-Väter“ suchen
Doch was tun, wenn auf dem Blatt Papier, auf dem andere Kinder ihre Väter zeichnen , nun einmal eine große weiße Lücke klafft – wenn der Vater im Leben des Kindes vollkommen abwesend ist? Mütter sollten sich dann laut Franz aktiv auf die Suche nach männlichen Identifikationsfiguren machen. Das Problem: Auch in Kindergärten und Grundschulen fehlen männliche Bezugspersonen, an denen sich Kinder orientieren könnten. Dennoch sollten Mütter die Suche nicht aufgeben: „Als Leih-Vater eignet sich zum Beispiel auch der Fußballtrainer oder der liebevolle Großvater“, so der Psychoanalytiker. Fest stehe: „Mit einem positiv verinnerlichten väterlichen Vorbild können sich Kinder viel besser entwickeln.“ (dmn)
Wie schwach kann man als Elternteil sein, um das wehrloseste herzunehmen um an ein niederes Ziel zu kommen. Wie kalt kann man vorgehen, ohne gewissen und Scham…. ein Kind ist kein Objekt, sondern ein Lebewesen mit EIGENEM Herzen und EIGENEN Gefühlen… nur weil du auf Rache aus bist, fühlt das Kind ganz bestimmt nicht wie du… das Kind sehnt sich nach liebe, welche es sodann wegen dir unterdrücken muss. Um diesen Druck auszuhalten entwickelt es eine Abwehrfunktion um überhaupt mit der Situation leben zu können…. das Kind verzichtet auf einen Elternteil und lehnt diesen ab – um es DIR recht zu machen und um Frieden zuhause zu haben… #mamadiebeste das ist DEIN Verdienst…. du hast DEIN Kind zerstört… du hast DEINEM (eurem) Kind die Zukunft kaputt gemacht. Mich widern diese Egoisten und entfremder an. Es sind Verbrechen die an unseren Kindern begangenen werden, und statt zu helfen wird es auch noch vom Staat unterstützt… die Quittung kommt schon ganz bald… die kinderseele wurde systematisch von DIR für immer zerstört… wundert euch noch warum das Pflegesystem wird immer weniger funktioniert⁉️… ich sage: STOPPT diese verbrecher ‼️
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Sophie – Entfremdung – Vater aus Niederösterreich, am 10.Juli 2018
Es stimmt einen traurig, wenn man von einem entfremdeten 17 jährigen Mädchen plötzlich ein Foto bekommt.
Text: Hier ein Foto von mir . . .
10 Jahre kein Umgang, seit 2Jahren kein Briefkontakt.
Am Zeugnis steht:
Danke für die Grüße und das Geld zum Namenstag.
L.G. Sophie ……..
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