Doppelresidenz als Gleichberechtigung für Trennungskinder u. Trennungseltern

Trennungseltern fordern das Wechselmodell als geseztliches Leitbild


Köln (ots)

Infostand: 
25.08.2018 Domplatte (Köln, Roncalliplatz) 
02.09.2018 Ehrenamtstag in Köln 
09.09.2018 Ehrenwerttag in Aachen 
23.09.2018 Weltkindertag in Köln

An den kommenden Wochenenden werden der Kreisverein Köln des Väteraufbruch für Kinder, die Projektgruppe Doppelresidenz und Papa Mama auch e.V. über die paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) informieren. Dabei werden auch Unterschriften für eine Petition an den Bundestag gesammelt, welche die Einführung der paritätischen Doppelresidenz als gesetzliches Leitbild nach einer Trennung mit Kind fordert, also, dass nach einer Trennung beide Eltern Aufgaben und Zeiten der Betreuung gemeinsamer Kinder annähernd hälftig übernehmen.

Dem seit Jahrzehnten gültigen gesetzlichen Leitbild des Residenzmodells liegt ein Rollenverständnis der 50er Jahre zugrunde. Dabei wird ein Elternteil alleinerziehend und den anderen „besuchen“ die Kinder jedes zweite Wochenende. Die Politik hat erkannt, dass dieses Modell den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen nicht mehr gerecht wird. Daher wird im Bundestag derzeit über eine Gesetzesreform debattiert. Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass ein paritätisches Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden kann (01.02.2017 – XII ZB 601/15).

Im gleichen Jahr hat das Allensbach-Institut eine im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführte Befragung von Trennungseltern veröffentlicht. Danach zählt ein Viertel aller Mütter und Väter mit minderjährigen Kindern zu den Trennungseltern. Diese Gruppe ist in den zurückliegenden Jahrzehnten erkennbar gewachsen. 77% der Befragten sind für eine gemeinsame Elternschaft nach Trennung und 15% leben bereits heute ein Wechselmodell. Das ist mehr als erwartet, aber weniger als in denjenigen Ländern, in denen das Wechselmodell bereits gesetzlich geregelt ist. In Belgien sind es etwa 50%.

Der Idealfall bleibt, dass Eltern untereinander aushandeln, wie die Kinder betreut werden sollen. Auch kann bei häuslicher Gewalt oder „Hochstrittigkeit“ ein Wechselmodell dem Kindeswohl zuwiderlaufen. Dem steht aber nicht entgegen, dass in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle vernünftiger Trennungen, die Idealvorstellung einer gemeinsamen Elternschaft gefördert werden sollte. Dabei ist die paritätische Doppelresidenz kein Modell zum Unterhalt sparen. Bei beiden Eltern fallen Kosten an, die sonst nur bei einem anfallen würden und ein besser verdienender Elternteil wird nicht seiner finanziellen Verpflichtung gegenüber Kind und Ex-Partner entbunden.

Weitere Informationen findet man bei www.doppelresidenz.org, www.daddy-too.com, http://ots.de/nRTyjb, im umfangreichen Standardbuch: Sünderhauf (2013): Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis. Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung. Wiesbaden: Springer. Gut zusammengefasst in: Sünderhauf H Vorurteile gegen das Wechselmodell. Was stimmt, was nicht? Teil I FamRB 2013 9 290-7 & Teil II FamRB 2013 10 327-7.

Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Unsere Arbeit kostet Geld, weshalb Spenden sehr willkommen sind, an: VafK Köln e.V., Sparkasse KölnBonn, IBAN DE95 3705 0198 1931 8812 60, BIC COLSDE33XXX

Original-Content von: Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V., übermittelt durch news aktuell

https://www.presseportal.de/pm/127703/4042033

Tags: Kinder Politik Bundestag Petition Eltern Gesetze Wechselmodell Doppelresidenz Köln

Vaterlose Kleinfamilie – Trennungs-Väter werden benachteiligt!

Select  another  Language ! (PC-User see right above the logo „Translate ..)
         english  language  (Google Translation)
          Italia – lingua italiana (traduzione di Google)
            France – français (traduction Google)
       ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Sorgerecht – Gesetze im Familienrecht sind veraltet – Ungerechter Unterhalt – BGH Urteil zu Doppelresidenz (Shared parenting).

Europarat - Council of Europe
Europarat – Council of Europe

Der Europarat hat im Oktober 2015 die Europarat Resolution 2079 einstimmig beschlossen.
– Väteraufbruch für Kinder Markus Witt  Vater Klaus Figel, Bundesgerichtshof Rechtsanwalt Thomas Koflar  –
Die Umsetzung beim Gesetzgeber fehlt noch.

Derzeit werden in 95% der Sorgerechtsentscheidungen das Kind der Mutter zugesprochen.

Expertin Familienrecht, Doppelresidenz Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf-Kravets
Expertin Familienrecht, Doppelresidenz Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf-Kravets

Für ein glückliches Aufwachsen von Kindern sind beide Elternteile gleichermaßen notwendig. Experten sind sich da einig. Deutsche Gerichte scheint das wenig zu interessieren.

zum Video:

13 12 2017

Tags: Väter – Unterhalt – BGH Urteil – Europarat Resolution 2079 – Familie – Wechselmodell – Europarat – Council of Europe – Doppelresidenz – veraltete Gesetze im Familienrecht – VAFK – europäischen Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschaft

Doppelresidenz -Tagung in Wien

111

Doppelresidenz-Tagung in Wien

Am 22.10.2016 veranstaltete Anton Pototschnig www.doppelresidenz.at) im Wiener Bundesfinanzministerium die 1. Fachtagung zum Thema Doppelresidenz in Österreich.

161022_5351_corr_1000

140 TeilnehmerInnen (130 Personen aus den Professionen) verliehen neben dem illustren ReferentInnenzirkel, der interessanten Konzeption und den Räiumlichkeiten der Tagung den würdigen Rahmen.

161022_5314_corr_700

 

 

Mark Ruiz Hellin gestaltete souverän die angenehme Tagungsmoderation

 

 

 

 

161022_5319_cutcorr_700

 

 

 

Anton Pototschnig eröffnete die Tagung

 

 

 

 

Das erste Referat hielt

161022_5326_corr_700

Dr. Reinhard Jackwerth

Senatsvorsitzender und Richter am LG für Zivilrechtsachen Wien

Titel des Vortrages:

Doppelresidenz: Gesetzliche Situation in Österreich nach der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes von Oktober 2015

Spruchpraxis in Österreich; Auswirkung auf Unterhalt und Aufenthaltsbestimmungsrecht

 

Es wurde deutlich, dass die derzeitige Rechtspraxis den realten Abläufen in der Gesellschaft nicht mehr gerecht wird.

 

Es folgte die Präsentation der Ergebnisse einer Studie im Rahmen einer Masterarbeit:

161022_5333_cutcorr_700

Teresa Amann MSc.

Studentin an der Universität Wien, Fakultät Psychologie.

Sie hat im Zuge Ihrer Masterarbeit junge Erwachsene nach ihren Eindrücken befragt und deren Erfahrungen mit dem Residenzmodell, dem Doppelresidenzmodell und denen aus intakten Familien gegenüber gestellt.

Titel des Vortrags: „Auswirkungen von Formen der Nachtrennungsfamilie – unter besonderer Berücksichtigung der Doppelresidenz“

 

Im Wesentlichen wurden schon aus anderen internationalen Untersuchungen bekannte Ergebnisse bestätigt.

 

Das folgende Referat wurde nicht von der Autorin selbst, sondern aus gesundheitlichen Gründen von ihrem jüngsten schon erwachsenen Sohn vorgetragen:

161022_5343_corr_700
Univ. Prof. Dr. med. Marguerite Dunitz-Scheer
Leiterin der Kinderpsychosomatik, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde Graz,
Kinderbetreuungsbeauftragte der Mediz. Univ. Graz
Mutter von 6 Kindern, 2 Stieftöchtern, 3 Pflegekindern, Oma von 12 Enkeln
Buchautorin u.a. von „meine deine unsere“ Leben in der Patchworkfamilie, Falter Verlag

Titel des Vortrages:

Wie kann ich mit einem nicht von mir gefüllten Rucksack mit meinen eigenen Wünschen und Bedürfnissen ehrlich und gut leben? Erfahrungen und Rezepte aus dem Kochbuch für Patchworkgerichte!

Der Vortrag war mit seiner sehr persönlichen Note ein Highlight der Veranstaltung und geriet zu einem glühenden Appell für die Doppelresidenz.

 

Die folgende Referentin berichtete aus ihrer langjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Kindern:

161022_5346_corr_1000Mag. Veronika Richter
eingetragene Mediatorin, Besuchsbegleiterin und Elternberaterin beim Wiener Familienbund, Kindercoach bei „Collaborative Law“ – www.collaborativelaw.eu – Buchautorin von „Rückenwind für Scheidungskinder“ Verlag Kneipp

Veronika Richter war 18 Jahre lang Gruppenleiterin für „Rainbows – für Kinder in stürmischen Zeiten“ und leitete ca. 55 Kindergruppen und 8 Feriencamps.
Veronika Richter hat vier erwachsene Töchter, fünf Enkelkinder und lebt in Wien.

Titel des Vortrags:
Doppelresidenz vor dem Spiegel der Erfahrungen mit „Kindern in stürmischen Zeiten“

Das Hauptreferat der Tagung hielt mit eingeplanten vollen zwei Stunden

161022_5366_1000

Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf-Kravets

Sie ist seit 2000 Professorin für Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, Autorin der einzigen umfassenden Metastudie über das Modell der Doppelresidenz: „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ (Springer VS, 2013).

Professorin Sünderhauf ist eine international gefragte Doppelresidenz-Expertin und berät das Bundesjustizministerium Deutschland und den Europarat.

Titel des Vortrags:

Doppelresidenz: Normalität oder Revolution?

Empirische Evidenz zum Kindeswohl, Genderaspekte und rechtspolitische Entwicklungen der elterlichen Verantwortung nach Trennung/Scheidung.

Frau Sünderhauf überzeugte durch ihre klare, wissenschaflich fundierte Darstellung. Die Vorteile der Doppelresidenz sind international so überzeugend erwiesen, dass jeder Verzögerung in der Umsetzung unlautere böswillige (bzw. egomane) Absicht unterstellt werden muss.

Nach diesem letzten wissenschaftlichen Beitrag folgte eine Podiumsrunde:

161022_5369_corr_1000 161022_5379_corr_1000  161022_5374_corr_1000

Erfahrungsberichte von Eltern und jungen Erwachsenen mit der Doppelresidenz.

Moderation: Barbara Tóth, FALTER-Redakteurin

Elternteile und in der Doppelresidenz aufgewachsene Jugendliche aus verschiedenen Familienkontexten berichteten über ihre Erfahrungen. Auffallend war bei allen eine sehr entspannte Haltung im Rückblick auf die Jahre nach der Trennung. Allen gemeinsam war auch die positive Bewertung des Modells („Ich würde das wieder so machen!“), trotz des Hinweises auf die Herausforderungen („Es hat sich gelohnt!“).

Allerdings wurde auch deutlich, dass die Rechtspraxis auf vielen mit dem Lösungsmodell verbundenen Bereichen der Realität hoffnungslos hinterher hinkt. „Wir mussten das, was wir wollten und auch machten, trickreich dem Gericht verkaufen“. Das wurde durchgängig deutlich.
Es muss gefragt werden, wer für eine solche blamable Disposition eines Systems verantwortlich ist.

Diesem Podium aus der gelebten Praxis folgte ein Expertenpodium:

161022_5382_corr_1000

Podiumsdiskussion
moderiert von Prof. Dr. Leibovici-Mühlberger

mit:

Mag. Doris Täubel-Weinreich, Richterin und Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht
Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf
Anton Pototschnig, Obmann der Plattform Doppelresidenz
Mag. Dagmar Bojdunyk-Rack, Geschäftsführerin von Rainbows Öst.
Gabriele Fischer, Vorsitzende der ÖPA (Österreichische Plattform für Alleinerziehende)

Will man das Ergebnis auf einen Satz reduzieren, müsste man erkennen, dass die Gerichte auf die Verantwortung der Politik verweisen (und damit von ihrer möglichen Gestaltungsfreiheit ablenken) und dass die Politik Gründe sucht (und geliefert bekommt), um eine Veränderung auszusitzen.

161022_5389_corr_1000  161022_5385_cutcorr_1000

Für eine herausragende Tagung kann den Veranstaltern, insbesondere Anton Pototschnig, eine Gratulation ausgesprochen werden!

Das gab natürlich auch Anlass, zum Abschluss im Kreis von alten und neuen Freunden entspannt ein Glas Wein zu trinken.

161022_5406_cutcorr_1000

am 22. October 2016
http://vater.franzjoerg.de/doppelresidenz-tagung-in-wien/