Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG 2013 – Gesetz zur gemeinsame Obsorge u. Kindeswohl

Start Parlament aktiv Begutachtungsverfahren und Stellungnahmen Nationalrat – XXIV. GPMinisterialentwürfe 65/SN-432/ME

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Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG
Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG von Ing. Günther Schmitmeier

Stellungnahme (65/SN-432/ME)

  • Übersicht

Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen

Stellungnahme von: Ing. Günther Schmitmeier zu dem Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kindschafts- und Namensrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Bundesgesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung geändert werden (Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2012 – KindNamRÄG 2012)

Stellungnehmende(r): Ing. Günther Schmitmeier

bezieht sich auf: Ministerialentwurf: (432/ME)

Datum Stand der parlamentarischen Behandlung Protokoll
09.11.2012 Einlangen im Nationalrat
09.11.2012 Inhaltliche Stellungnahme

Stellungnahme_65SN-432ME_KindNamRÄG_2012 von Ing. Günther Schmitmeier 05-11-2012.pdf

Full Version in English: Comments suggestion „KindNamRÄG2013“ – austria Law for common custody and child welfare.pdf

Child and Naming Rights Amendment Act 2012 (432 / ME)
Dear Ms. Minister of Justice Mag. Beatrix Karl!
Dear Ladies and Gentlemen !
In European family law, it is clear that the EU Charter and Human Rights
In particular, Article 8 ECHR is becoming increasingly important.
„Every child has a natural right to a family relationship with both of them
Parents and regular contact, as well as vice versa every parent has this right “
This claim of human rights must be promoted and protected!
Unfortunately, it should be noted that Austria is one of the tail ends of a decent
New regulation in family law.
Children need both parents, and this should not by any means and options
Co-determination of other persons blocked or through a legal cooling-off phase (phase
temporary parental responsibility)! . . .  

Tags: Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 – KindNamRÄG 2013 – 432/ME – Parlament Begutachtungsverfahren – gemeinsame Obsorge – Kindeswohl – ABGB § 180 [bisheriger Gesetzestext KindNamRÄG2012] “Kontaktrecht“   – Kindeswohl – Familie Familienrecht – FamilieFamilienrecht – familiefamilienrecht.wordpress.com – gemeinsame Obsorge – names Law Amendment Act 2013 – KindNamRÄG 2013 – 432 / ME –  Parliament review process – joint custody – child welfare – Civil Code § 180 – Contact rights“ – child welfare – Family Family Law – Family Family Law Austria  – familiefamilienrecht.wordpress.com –  joint custody

Mann diskriminiert: Muss auch Doris Bures zahlen?

Feminismus in Österreich – Männerdiskriminierung

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Artikel:

Mann diskriminiert: Muss auch Bures zahlen?

Die frühere Verkehrsministerin Doris Bures hat mit der illegalen Bestellung einer Sektionsleiterin dem Staat eine Ersatzpflicht von mehr als 300.000 Euro eingehandelt. Juristen sind uneins, ob sie dafür zahlen muss.

Doris Bures.
Doris Bures  – (c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)

Bures hat mit der Bestellung einer nur vorgeblich gleich gut qualifizierten Frau zur Leiterin der Sektion „Verkehr“ im Jahr 2011 das Gleichbehandlungsgesetz verletzt. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Bund den übergangenen Mann mit 317.368 Euro und mehr entschädigen. Er bekommt nämlich das, was er als auf fünf Jahre bestellter Sektionschef zusätzlich bekommen hätte (die Einkommensdifferenz in acht Monaten dieser Zeitspanne ist noch offen), und dazu noch eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. Der Mann, Mitglied einer schlagenden Verbindung, hat die Rechtsanwaltsprüfung absolviert, bereits eine Sektion geleitet und eine Zeitlang im Kabinett des früheren Justizministers Dieter Böhmdorfer (FPÖ) gearbeitet. Heute ist er designierter Aufsichtsvorsitzender in einem staatsnahen Unternehmen.

„Von Beginn an bevorzugt“

Wie das Verwaltungsgericht festgestellt hat, war „ein gewisses Muster erkennbar, dass die ernannte Mitbewerberin von Beginn an den anderen Bewerbern gegenüber bevorzugt wurde“. Das ergab unter anderem ein Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission, die eine Bewertung durch die ministeriumseigene Begutachtungskommission zerpflückt hatte. Laut Verwaltungsgericht stützte sich „die Auswahlentscheidung der Ministerin“ auf das Gutachten der Begutachtungskommission, das „weder schlüssig noch nachvollziehbar“ sei.

Ob Bures dafür haftbar gemacht werden kann, ist trotzdem umstritten. Der übergangene Bewerber hat seinen Anspruch im Verwaltungsweg geltend gemacht; das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sieht aber, anders als etwa das Amtshaftungsgesetz, keinen Regress gegen die handelnden Organe vor. Und Verfassungsrechtler Heinz Mayer bezweifelt, dass hier ein Rückersatz ohne gesetzliche Grundlage möglich ist. Zivilrecht-Professor Martin Spitzer (WU) hält das für kein Hindernis. Die Rechtsordnung sehe als allgemeines Prinzip einen Ersatz von Schäden durch denjenigen vor, der sie schuldhaft verursacht hat. Das sei beim Regress nicht anders, auch wenn dafür teilweise grobes Verschulden notwendig sei.

Ein Verschulden der früheren Ministerin ist allerdings in keiner Weise festgestellt. Bures betonte gestern, dass die Besetzung nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren erfolgt sei und sie sich auf das Gutachten der Kommission gestützt habe, das drei Personen als im höchsten Maße für die Stelle geeignet bezeichnet habe. Wegen der Unterrepräsentation von Frauen im Ministerium „erschien es geboten, der weiblichen Bewerberin den Vorzug zu geben“.

Minister Hofer skeptisch

Eine persönliche Einflussnahme der Ex-Ministerin ist nicht dokumentiert. Die Bewerberin könnte auch aus vorauseilendem Gehorsam als gleich gut geeignet dargestellt worden sein. Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) zeigt sich skeptisch: Aus heutiger Sicht hält er es für rechtlich ausgeschlossen, von Bures Ersatz zu bekommen. Er lässt den Fall aber noch hausintern begutachten.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 20.03.2018)
https://diepresse.com/home/innenpolitik/5391746/Mann-diskriminiert_Muss-auch-Bures-zahlen
Tags: Frauenquote – Quotenfrau – Quote – Gleichberechtigung – Feminismus – Feministin Doris Bures – Peter Franzmayr  – Ursula Zechner -feministische – Feministin, Frauenpolitik, Frauenquote Quote, Genderwahn, Gesetze Österreich, Gleichberechtigung Gleichstellung, Mobbing, Mobbing, psychische Gewalt, SPÖ, SPÖ Frauen, Verwaltungsgerichtshof – Amtshaftungsgesetz, Dieter Böhmdorfer, Diskriminierung, Doris Bures, Einkommen, Entschädigung, FPÖ, Gleichbehandlung, Gleichbehandlungsgesetz, Heinz Mayer,  Juristen, Justizministers, Mann, Martin Spitzer, Ministerium, Nationalratspräsidentin, Norbert Hofer, Peter Franzmayr, Presse, Professor, Rechtsordnung, Sektionschef, SPÖ, Steuerzahler, Ursula Zechner, Verfassung, Verschulden, Verwaltungsgericht, Zivilrecht

Video: Allen Kindern beide Eltern – Demo Sa.10.6.2017, 13h Köln

 Demo Sa.10.6.2017, 13h Köln

Väter FlashMob

Flashmob „Allen Kindern beide Eltern“
Am heutigen Karnevalssonntag trafen sich 8 Väter, um ihre Botschaft „Allen Kindern beide Eltern“ in die Karnevalshochburg zu rufen. Fröhlich wie es im Karneval zugeht blieben die Mengen stehen und drei Jecke gesellten sich spontan zu uns. Väter fordern das bedingungslose gemeinsame Sorgerecht ab Geburt, gleichberechtigter Ansprechpartner in Erziehungsfragen und mehr Zeit mit dem Kind. Dafür gehen wir auf die Straße und kämpfen für unsere Rechte, denn Väterrechte sind Kinderrechte!

Wir treffen uns zur Demo „Allen Kindern beide Eltern“
am Samstag, 10.06.2017 um 13 Uhr vor dem Hauptbahnhof in Köln.

Alle Menschen sind herzlich eingeladen, uns zu unterstützen.

Köln 26.2.2017
Die Väterbewegung geht auch zu Karneval in die Öffentlichkeit.
Danke für die Unterstützung an den Väteraufbruch Köln:
vafk-koeln.de
Kontakt mit der Väterbewegung: Vaeterbewegung_RheinBerg@gmx.de

Tags: Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Gleichberechtigung – Justizopfer – Zivilrecht – Kinderrechte – Kindeswohl – Menschenrechte EGMR –  gemeinsame – elterliche Sorge –

Vorschlag Mikl-Leiter – Rechtsberatung Wegweisung greift viel zu kurz!!!

Sehr viele Betretungsverbote und Wegweisungen in Österreich passieren leider auf Falschbeschuldigungen und frei erfunden Behauptungen bei Scheidung oder Trennung!!!

Ein Grund dafür liegt darin, das österreichische Familienrecht veraltet ist und es noch immer die schuldige Scheidung gibt, viele Frauen erhoffen sich durch diese Geschichtl´n, dass sie Vorteile bei der Vermögensaufteilung (Wohnung) haben.
In Deutschland wurde die schuldige Scheidung bereits vor 40 Jahren abgeschafft. Österreich mit seinen starken Feminismus Gesetzen, welche nur böses Blut erzeugen, hat dieses veraltete Gesetz noch immer.

Ein einfacher Schritt für die Familienministerin Sophie Karmasin das Land etwas familienfreundlicher und gesellschaftsfähiger  zu machen, wäre es eine verpflichtende Mediation bei Betretungsverbot und Wegweisung zu machen. Fr. Mag. Doris Täubel-Weinreich hat 2012 dies im KindNamRäG bereits vorgeschlagen.
Alles andere geht am Ziel vorbei.

Die Toten in Graz des Amokfahrers  hätten verhindert werden können – mit einer vernünftigen Gesetzgebung im Familienrecht!
 
Der Vorschlag von der Feministin des Wiener Frauenhauses Andrea Brem, Leute mit Wegweisung in U-Haft zu nehmen, ist völlig JENSEITS. 
Betretungsverbote und Wegweisungen passieren sehr oft nur an Hand von Behauptungen ohne jegliche Beweise und noch dazu handelt es sich bei diesem österreichischem Gesetz SPG38 Und §382 EV um eine „Missgeburt im Zivilrecht“ welche in bestehende Eigentumsrechte eingreift und diese Eigentumsgesetze aushebelt

Artikel >>

Hilfe nach Wegweisung: „Es geht um Stunden“

Bild: (c) APA/ERWIN SCHERIAU (ERWIN SCHERIAU) 

Bei jedem zweiten Fall von Wegweisung brauchte der Täter sofort Hilfe, sagt der Bewährungshilfeverein Neustart. Der Vorschlag von Innenministerin Mikl-Leiter für eine verpflichtende Rechtsberatung greife zu kurz.

23.06.2015 | 18:00 |   (Die Presse)

Wien. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat einen Plan. Nach der Amokfahrt eines 26-Jährigen am Samstag in Graz (siehe oben) will sie künftig eine verpflichtende Rechtsberatung für weggewiesene Gewalttäter – der Amokfahrer wurde Ende Mai von seiner Familie weggewiesen.

Konkret soll die Polizei mit dem Betroffenen ein Gespräch führen und aufklären, was er nun tun dürfe und was nicht. Das solle, heißt es aus dem Innenministerium, präventiv wirken.

Solche Gespräche gibt es bereits seit 2011 – auf freiwilliger Basis. 500 Polizeibeamte wurden extra dafür geschult. In der Regel finde so ein Gespräch ein bis drei Tage nach der Verhängung des Betretungsverbots statt, „wenn eine gewisse Cool-down-Phase bereits eingetreten ist“, so Mikl-Leitner.

Organisationen, die mit weggewiesenen und straffälligen Männern arbeiten, geht der Vorschlag nicht weit genug. „Eine bloße Rechtsberatung reicht nicht aus“, sagt Andreas Zembaty vom Bewährungshilfeverein Neustart. „Man muss die Täter nach der Tat sofort aufsuchen. Es geht um Stunden, nicht um Tage“, sagt er. Die Betroffenen gehören mit der Tat konfrontiert, man müsse mit der Polizei den Laptop holen, eine Unterkunft für die nächsten Tage suchen. „Sie brauchen jemanden, der mit ihnen redet, auch weil die Täter dann oft Schuldgefühle haben. Und wenn man diese nicht bearbeitet, kehren sich die Schuldgefühle ganz oft in Hass auf die Opfer um.“

Rund 7500 Fälle von Wegweisungen gibt es jedes Jahr in Österreich. Zembaty glaubt, dass rund die Hälfte sofort Hilfe benötigen würde – über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Immerhin könnten Wut und Hass jederzeit wieder auflodern. Etwa wenn der Anwalt anruft und über die Scheidung sprechen will.

 

Die Hälfte braucht Hilfe

Ein entsprechendes Konzept von Neustart liegt bereits seit 2013 im Innenministerium, wurde aber aus Ressourcenmangel nicht umgesetzt. Zembaty hofft, dass es nun wieder ein Thema wird. Innenministerin Mikl-Leitner will jedenfalls in einer Expertenrunde aus dem Innen-, dem Frauen-, dem Justiz-, dem Sozial- und dem Familienministerium die psychologische Betreuung von Gewalttätern klären.

Denn auch die Wiener Frauenhäuser halten die Rechtsberatung für zu kurz gegriffen. „Die Diskussion, die gerade geführt wird, ist absolut verharmlosend. Ein einmaliger oder zweimaliger Termin kann doch noch kein Verhalten ändern“, sagt Geschäftsführerin Andrea Brem. Sie versteht auch nicht, warum der Mann in Graz nach der Wegweisung Ende Mai nicht sofort in U-Haft genommen worden sei. Das wäre rechtlich möglich gewesen. Generell ortet sie den Trend, Gewalt gegen Frauen wieder mehr zu bagatellisieren. Warum das so ist, kann sie nicht erklären. „Dabei waren wir auf einem guten Weg.“

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 24.06.2015)
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4761404/Hilfe-nach-Wegweisung_Es-geht-um-Stunden

Auswandern mit Kind für einen Elternteil im Alleingang möglich – KindNamRäG 2013

Väter nach Trennung oder Scheidung  brauchen nicht informiert werden, auch  nicht mit gemeinsamer Obsorge !

Das österreichische Gesetz wurde zum PFUSCH

Der SPÖ Feminismus durch das Frauenministerium Gabrielle Heinisch-Hosek und die Vaterlose Gesellschaft stehen weiter in Österreich im Vordergrund.

Das neue Gesetz „KindNamRäG 2013“ widerspricht dem HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen !!!

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Auswandern mit Kind im Alleingang möglich

Auch wenn das Gericht künftig auf gemeinsame Obsorge entscheidet, herrscht keine Gleichheit. Die Person, bei der das Kind wohnt, kann mit dem Nachwuchs wegziehen. Das sorgt für Kritik.

Wien. Künftig soll es nach einer Scheidung mehr Fälle geben, in denen beide Eltern das Sorgerecht über die Kinder haben. So will es der nun vom Ministerrat beschlossene Gesetzesentwurf. Er sieht vor, dass Richter auch dann eine gemeinsame Obsorge verfügen können, wenn die Eltern sich selber nicht darauf einigen konnten. Doch alle Probleme sind damit noch lange nicht gelöst, wie die Experten beim letztwöchigen Rechtspanorama am Juridicum betonten.

„Eines empört mich maßlos“, wandte Brigitte Birnbaum, Vizepräsidentin der Wiener Anwaltskammer und Spezialistin für Familienrecht, ein. „Es kann nicht sein, dass der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich aufhältig ist, allein entscheiden kann, wo auf der Welt das Kind sein soll“, sagte Birnbaum. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Gericht, wenn es über eine gemeinsame Obsorge entscheidet, festlegen muss, welcher Elternteil das Kind hauptsächlich betreut. Und dieser Elternteil kann über den Wohnort des Kindes entscheiden und mit dem Nachwuchs auch ins Ausland ziehen.

Michael Stormann, Legist im Justizministerium, verteidigte das Gesetz. Das Meldegesetz mache einen primären Aufenthaltsort des Kindes nötig. Und wenn man beiden Eltern ein Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind gäbe, würde das in Zusammenhang mit den internationalen Abkommen zur Rückführung des Kindes einem „Müttergefängnis“ gleichkommen. Denn die Mütter könnten dann nicht ins Ausland ziehen. „Und dieses Müttergefängnis wird umso intensiver, je kleiner ein Land ist“, meinte Stormann.

Barbara Beclin, Assistenzprofessorin für Zivilrecht an der Universität Wien, erinnerte an Fälle, in denen die Mutter Ausländerin ist. „Es kann ja nicht sein, dass ich als Mutter nicht mal mehr in mein Heimatland komme“, erklärte sie. Und wenn man einer Mutter, bei der das Kind wohnt, vorschreiben würde, dass sie ohne Gerichtsbeschluss nicht ins Ausland gehen dürfe, dann müsse man das ja auch für den sorgeberechtigten Vater vorschreiben, forderte Beclin. Denn selbst wenn der Vater nicht mit dem Kind zusammenwohne, sei er für das Kind wichtig. „Aber da gibt es dann größeren Widerstand“, meinte die Wissenschaftlerin. Birnbaum erklärte jedoch darauf, dass es in Ordnung wäre, wenn beide Elternteile nur nach gerichtlicher Genehmigung auswandern dürften. Und sie konterte Stormann: Wenn die Mutter gerechtfertigte Gründe (etwa berufliche) hat, würde ein Gericht den Wegzug ohnedies genehmigen, meinte die Anwältin. „Es kann also keine Rede von einem Müttergefängnis sein“, sagte Birnbaum. Aber es könne nicht sein, dass ein Elternteil mit dem Kind einfach „tausende Kilometer weg“ zieht und so die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil unterbricht.

Kritik an der „Abkühlphase“

Ein viel diskutiertes Thema war auch die neue „Abkühlphase“: Nach einer Scheidung soll der Richter vor seiner Entscheidung sechs Monate lang quasi erproben können, ob eine gemeinsame Obsorge funktioniert. „Diese Abkühlphase ist eine Erwärmungsphase, fast ein Treibhauseffekt“, warnte Salvatore Giacomuzzi, der als Gerichtssachverständiger, Psychologe und Psychotherapeut tätig ist. Denn gerade in dieser Phase bestehe die Gefahr, dass die Kinder instrumentalisiert werden. Und die Gefahr, dass Elternteile nach einem Fehltritt des anderen suchen, um im Sorgerechtsstreit zu obsiegen. Überhaupt sieht Giacomuzzi viele der Neuerungen kritisch: „Wir verwenden hier ein Operationsbesteck, von dem wir gar nicht wissen, wie es künftig schneiden wird. Da habe ich schon Kopfweh.“

Einig waren sich die Diskutanten darin, dass es im Gesetz, das ab Februar 2013 gelten soll, viele vage Bestimmungen gibt. Bestimmungen, die die Judikatur mit Leben erfüllen muss. „Ich habe das Gefühl, dass tausende Augen auf uns gerichtet sein werden“, resümierte Mag. Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht der Richtervereinigung. Die Politik habe eine „typisch österreichische“ Lösung gefunden: „Wenn man sich nicht einigen kann, macht man es möglichst unbestimmt, und die Richter werden es schon entscheiden.“ Man werde aber sehr viel Judikatur benötigen, bevor man wisse, in welchen Fällen nun ein Richter die gemeinsame Obsorge verfügen soll. Täubel-Weinreich sieht das aber keinesfalls nur negativ: „Es ist auch eine Chance für die Richter, herauszufinden, was das Beste für das Kindeswohl ist.“

Nur ein politischer Kompromiss

Ich finde es wirklich schrecklich, dass man hier wieder einen politischen Kompromiss geschaffen hat“, meinte Birnbaum als „glühende Verfechterin der gemeinsamen Obsorge“. Vor allem die sechsmonatige Abkühlphase (sie heißt offiziell „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung“) sei eine „ganz miese Geschichte“. Wenn Eltern bisher gemeinsam für das Kind gesorgt hätten, sollten sie auch nach der Trennung einfach das Sorgerecht behalten, findet Birnbaum. Und nur, wenn es nicht funktioniert, sollten die Gerichte entscheiden. Wissenschaftlerin Beclin geht hingegen die Regelung zur gemeinsamen Obsorge „zu weit“. Sie fordert, dass die Väter sich in der Kinderbetreuung stärker einbringen sollten, um eine gemeinsame Obsorge erreichen zu können. Der Gesetzesentwurf schreibe das nicht ausreichend vor, sondern mache eine gemeinsame Obsorge vom unbestimmten Begriff des Kindeswohls abhängig.

Stormann betonte, dass man nicht einfach ideale Gesetze schreiben könne. Man müsse darauf achten, dass das Gesetz den von der Regierung ausgehandelten Kompromissen entspricht. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hatten etwa die Sechsmonatsfrist ersonnen. Diese dürfte aber laut dem Ministerratsbeschluss nun etwas flexibler als ursprünglich angedacht ausfallen.

Auf einen Blick

Das „Rechtspanorama am Juridicum“ ist eine Veranstaltungsreihe der „Presse“ und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Die Debatte der vergangenen Woche drehte sich um das Familienrechtspaket der Koalition. Die Diskutanten sparten nicht mit Kritik. So wird die sechsmonatige Abkühlphase, die der Entscheidung über eine gemeinsame Obsorge vorgelagert ist, als nicht sinnvoll erachtet. Strittig war unter den Diskutanten zudem die Regelung, wonach auch bei gemeinsamer Obsorge ein Elternteil allein beschließen kann, mit dem Kind ins Ausland zu ziehen. Insgesamt sind viele Gesetzesbegriffe unbestimmt und müssen erst von den Richtern mit Leben erfüllt werden.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 19.11.2012)

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1314125/Auswandern-mit-Kind-im-Alleingang-moglich

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