Prozess über Pädo Arzt in Österreich

Missbrauchsprozess: 13 Jahre Haft für Arzt in Oberösterreich!

Jener Arzt aus dem Salzkammergut, dem vorgeworfen wurde, 109 Buben sexuell missbraucht zu haben, ist zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde der 56-Jährige vom Schöffensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
1.Video:

Opferanwalt – Rechtsanwalt Christian Aigner u. Gerhard Haslbauer
Die Möwe: Geschäftführerin Hedwig Wölfl
Quelle: Zib2, Mi., 17.6.2020
Tags: Pädo – Justiz – Gericht – Strafrecht – Prozess – Wels – Arzt – Familienrecht Familie – Missbrauch

2.Artikel:
Oö. Arzt wegen Missbrauchs zu 13 Jahren Haft verurteilt

Mediziner wird nach Schuldspruch in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Privatbeteiligte erhielten Zusprüche im fünfstelligen Euro-Bereich.
Ein 56-jähriger Arzt aus dem Salzkammergut, der 109 Buben sexuell missbraucht haben soll, ist am Mittwoch im Landesgericht Wels zu 13 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Privatbeteiligten wurden vom Gericht Summen in fünfstelliger Euro-Höhe zugesprochen. Als Arzt darf der Mann nicht mehr arbeiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, pornografischer Darstellung Minderjähriger und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften schuldig gesprochen. Mildernd waren die Unbescholtenheit, die sich aber laut Richterin dadurch relativiere, dass der Angeklagte „fast 20 Jahre unentdeckt geblieben ist“, sowie das teilweise Geständnis, das sich allerdings nur auf die leichten Fälle bezog. Erschwerend wurden u.a. der lange Tatzeitraum und die von der Opferzahl her „einzigartige Dimension“ des Falls gewertet.

Der Angeklagte habe eine eigene sexuelle Erregung bei den Taten durchgehend bestritten, sagte die Richterin in der Urteilsverkündung. Viele Details hätten das Gericht aber zu der Ansicht gebracht, dass diese sehr wohl gegeben gewesen sei. Auch sei das Schöffengericht überzeugt, dass ihm das Unrecht der Taten bewusst gewesen sei, denn er habe etwa die Opfer aufgefordert, nichts zu erzählen oder die Vorhänge zugezogen. Die Opfer hätten alle einen glaubwürdigen und um Wahrheit bemühten Eindruck gemacht, so die Richterin. Keiner habe den Eindruck erweckt, dass er den Angeklagten über Gebühr belasten wolle.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Mediziner den teils schweren sexuellen Missbrauch von insgesamt 109 Buben zur Last. 40 der mutmaßlichen Opfer waren laut Anklageschrift unter 14 Jahre alt. 30 Fälle sollen sich außerhalb der Ordination abgespielt haben. In fünf Fällen geht die Anklage von schwerem sexuellen Missbrauch aus, drei Buben haben laut Gutachten wesentliche gesundheitliche Folgen – in Form von Anpassungsstörungen – davongetragen. Hier gab es nicht in jedem Fall einen Schuldspruch. Weitere Anklagepunkte lauteten, er habe Personen zum Dreh von Kinderpornos angestiftet und Jugendliche mit Cannabis versorgt.
Großteils schuldig bekannt
Sehr oft ging es etwa um Untersuchungsmethoden, die laut einem Sachverständigen medizinisch nicht indiziert gewesen seien, oder um die Anleitung zur Masturbation. Der Arzt sei den Jugendlichen gegenüber stets freundlich und locker gewesen und habe eine „ordinäre Sprache“ verwendet, so der Anklagevertreter zu Beginn des Prozesses. Laut Verteidigung habe er sich selbst als „eine Art Aufklärungscoach“ gesehen. Der Staatsanwalt erkannte in dem Vorgehen des Mannes vielmehr „einen Tatplan, der darauf ausgerichtet war, seine berufliche Tätigkeit für regelmäßigen Missbrauch“ zu nutzen.
„Ich habe im Rahmen der sexuellen Aufklärung Übergriffe auf pubertierende Burschen begangen“, bekannte sich der Arzt zu Prozessbeginn „zu einem Großteil“ schuldig. Er behauptete – im Gegensatz zu einem von der Justiz eingeholten Gutachten – aber, dass seine Methoden medizinisch begründet gewesen seien. Die schweren Fälle sowie die Vorwürfe bezüglich Porno-Drehs und Drogen bestritt er allerdings.
Weil laut einem Sachverständigen die Pädophilie des Angeklagten so stark sei, dass er sich neuerlich an Kindern vergreifen könnte, wurde er zusätzlich zur Haftstrafe in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte Strafberufung, die Verteidigung Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.
(APA)
17.06.2020 um 17:10
https://www.diepresse.com/5827456/oo-arzt-wegen-missbrauchs-zu-13-jahren-haft-verurteilt

Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!

Der blaue Weihnachtsmann wieder in Wien!
                  Geschenke! Geschenke!
Wann: Samstag 7.12.2019; 10:00 – 16:00 Uhr
1060 Wien Mariahilferstraße 75, Ecke Neubaugasse, gleich bei der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt
😁

Der Verein Väter ohne Rechte verteilt wieder allerlei Geschenke für Kinder zur Erinnerung an jene Kinder, die ihre Mutter oder ihren Vater zu Weihnachten wieder einmal nicht sehen dürfen. Väter ohne Rechte ist der einzige Verein, der auf diese sich jährlich wiederholende Kindesmisshandlung hinweist. Im Sinne der Kinder und ihres Wohls setzt sich Väter ohne Rechte dafür ein, dass ein Kind nach einer Trennung zu Mutter und Vater den gleichen Kontakt hat. Wir laden alle MedienvertreterInnen ein, zu unserem Stand zu kommen und sich davon zu überzeugen, wie traurig die Realität für viele Kinder in Österreich ist. Vielleicht können wir auch Sie überzeugen, dass viele Aussagen bestimmter Gruppierungen nicht der Wahrheit entsprechen. Denn viele könnten es besser wissen, wollen das aber nicht.
🤪😍🤣

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Tags: Obsorge – Kindesmißbrauch PAS Eltern-Kind-Entfremdungpsychische Gewalt – Gleichberechtigung – Väter – Familie – Familienrecht – Trennung – Scheidung – Väter ohne Rechte – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Nanny vergewaltigt minderjähriges Kind (11J.) – 20 Jahre Haft

BRACHTE KIND ZUR WELT

Bub (11) vergewaltigt: 20 Jahre Haft für Nanny

(Bild: AP, stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Der Bub war erst elf Jahre alt, als er von seinem Kindermädchen vergewaltigt wurde, das auch ein Kind von ihm bekam. Mit 14 Jahren vertraute sich der Jugendliche seinen Eltern an und erzählte vom Missbrauch. Ein Gericht im US-Bundesstaat Florida verurteilte Marissa Mowry jetzt zu 20 Jahren Haft.

Bei der Verurteilung seiner ehemaligen Nanny saß der inzwischen 17-Jährige im Gerichtssaal und erzählte, dass er von Mowry mindestens 15-mal missbraucht worden war. 2014 bekam die 28-Jährige ein Baby und gab vor, dass ihr Freund der Vater des Kindes sei.

Ein DNA-Test bestätigte aber den Jugendlichen als Papa. Nadean Campbell, die Mutter des Opfers, erzählte dem Richter mit Tränen in den Augen: „Er hat damals noch mit Lego gespielt, als er Vater wurde. Es hat sein Leben zwar nicht zerstört, aber tiefgreifend verändert.“

„Er ist ein toller Dad“

Der Teenager kümmert sich liebevoll um das inzwischen fünfjährige Kind. „Er bringt seinen Sohn morgens in die Vorschule und geht dann selbst in die Highschool. Er ist ein toller Dad“, freut sich Campbell.

Während der gesamten Gerichtsverhandlungen gab Marissa Mowry kein Wort von sich. Ihr Verteidiger erklärte dem Richter, dass die 28-Jährige die Konsequenzen und das Strafausmaß akzeptieren wird.

Kronen Zeitung

19.10.2019 16:56 | Welt NACHRICHTEN
https://www.krone.at/2026336
Tags: Missbrauch – Kindesmissbrauch – Vergewaltigung – Kindererziehung – Gewalt – Strafverfahren – Pädophile – Kindheit –  psychische Gewalt – 

„Ungläubige gehören getötet.“ IS-Gefährder jetzt freigesprochen

Wien

Angeblicher IS-Schläfer wurde freigesprochen
Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag gegen einen angeblichen IS-Schläfer verhandelt worden, der laut Anklage im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ einen Selbstmordanschlag am Westbahnhof durchführen hätte sollen.

APA
Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Zum Attentat sei es nicht gekommen, weil das Signal seines IS-Kontaktmannes ausblieb, hatte der Mann im Vorjahr dem Verfassungsschutz erklärt.Der Angeklagte – ein 27 Jahre alter Afghane, der 2015 über die Türkei nach Österreich gekommen war – wurde im Zweifel vom zentralen Vorwurf der Wiener Anklagebehörde freigesprochen. „Eine Mitgliedschaft beim IS und Anschlagspläne haben sich nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen“, stellte Richterin Claudia Bandion-Ortner am Ende fest. Der Mann wurde daher ausschließlich für mehrere gewalttätige Angriffe gegen verschiedene Justizwachebeamte – der Afghane dürfte ein äußerst problematischer Häftling sein, er wurde nach Handgreiflichkeiten, die sich auch gegen Mitinsassen richteten, immer wieder in andere Justizanstalten verlegt – zu 14 Monaten unbedingter Haft verlegt. Verteidiger Michael Dohr nahm das Urteil an, Staatsanwältin Viktoria Berente gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.Dass der Staatsanwaltschaft die Beweisführung zu den vermuteten Anschlagsplänen nicht glückte, lag möglicherweise auch daran, dass die Handy-Daten des Angeklagten nur ansatzweise ausgewertet werden konnte. Bei dem Afghanen war ein Smartphone sichergestellt worden, die darauf gespeicherten Daten waren allerdings großteils verschlüsselt. Weil der Verdächtige nicht bereit war, den PIN-Code und sonstige Informationen zu seinem Gerät preiszugeben, sei dieses einem sogenannten Chip Off-Verfahren unterzogen und dabei in seine Einzelteile zerlegt worden, berichtete ein Beamter vom Verfassungsschutz dem Schöffensenat. Ob am Gerät brisante Informationen – etwa Kontaktdaten einer möglichen IS-Verbindungsperson – gespeichert waren, ließ sich nicht klären. „Wir waren technisch nicht in der Lage, das Handy zu entschlüsseln. Die Technik ändert sich ständig“, sagte der Polizeibeamte.

Als das Gericht darauf die Beiziehung eines externen Sachverständigen andachte, um an sämtliche Daten zu kommen, machte der Beamte deutlich, dass das Smartphone den Entschlüsselungs-Versuch nicht unbeschadet überstanden hatte: „Nachher ist nichts mehr möglich.“ „Das gibt’s ja net“, entfuhr es der vorsitzenden Richterin. „Es wurde alles versucht, jetzt geht nix mehr“, erwiderte der Verfassungsschützer.

Der Angeklagte war erstmals strafrechtlich aufgefallen, als er im März 2018 vor dem provisorischen Parlamentsgebäude am Heldenplatz einen Polizisten attackierte. Als er zwei Wochen später am Westbahnhof ohne ersichtlichen Grund auf einen weiteren Polizisten losging, wurde er in seiner Asylunterkunft in Wien-Liesing festgenommen. Im August wurde er von Richterin Bandion-Ortner für die beiden Tätlichkeiten zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Anschließend outete sich der 27-Jährige als – vermeintlicher – IS-Schläfer und schilderte in mehreren Einvernahmen dem BVT und dem Wiener LVT seine Bomben-Pläne. Er wurde offensichtlich zunächst nicht ernst genommen. „Er hat mir nichts genannt, was sich konkretisieren hätte lassen. Er hat ein Schlagwort hingeworfen und hat sonst blockiert“, verriet der mit der Fallführung betraute Verfassungsschützer im Zeugenstand. Allerdings machte der Afghane deutlich, dass „Ungläubige“ getötet gehören. Das habe man ihm „beigebracht“. „Auch die Richterin bei meiner Hauptverhandlung war eine Ungläubige. Auch sie gehört getötet“, gab er niederschriftlich zu Protokoll, wobei er sich auf die Verhandlung vom August 2018 bezog.

Obwohl es sich bei der betreffenden Richterin um Bandion-Ortner und damit immerhin eine ehemalige Justizministerin handelte, erlangte diese von dieser Aussage keine Kenntnis. Das Protokoll wurde zwar der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die als tötungswürdig erachtete Bandion-Ortner jedoch nicht informiert. Was der 27-Jährige von ihr hielt, wurde ihr erst bekannt, nachdem die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der vom Angeklagten behaupteten Anschlagspläne zur Ansicht gelangte, dass dessen Angaben glaubwürdig waren und die Strafverfolgungsbehörde eine Anklage einbrachte. Der Akt landete erneut am Schreibtisch von Bandion-Ortner.

In der Verhandlung betonte nun Verteidiger Dohr, die Angaben seines Mandanten vor dem Verfassungsschutz wären nichts wert. Einerseits habe dieser sich „wichtig“ gemacht, andererseits habe er geglaubt, mit der falschen Behauptung, er sei ein IS-Bombenleger, seine drohende Abschiebung nach Afghanistan verhindern zu können. Dohr verwies auch auf ein psychiatrisches Gutachten, demzufolge der Angeklagte „nach Reibungsflächen sucht“ und sich wichtig mache, grundsätzlich aber zurechnungsfähig sei. „Die Suppe ist hier nicht ein mal dünn. Hier ist gar keine Suppe vorhanden“, betonte Dohr.

Von APA Red. Erstellt am 06. August 2019 (15:13)
https://www.bvz.at/in-ausland/wien-angeblicher-is-schlaefer-wurde-freigesprochen-wien-daesh-extremismus-is-terrorismus-urteil-157603361
Tags: Asylwerber – Flüchtling – Migration – Justiz – Gewalt – radikale Islamisierung – Radikalisierung

8 Jahre Haft – Pädophiler Betreuer des Jugendtreff Altach

Er war für viele Kinder und Jugendliche eine Vertrauensperson – hat dieses Vertrauen aber schamlos ausgenützt.
Der ehemalige Leiter des Jugendtreffs Replay in Altach ist am Landesgericht Feldkirch zu acht Jahren Haft wegen sexuellem Missbrauch unmündiger verurteilt worden.

Video Vorarlberg heute, 25-7-2019
Artikel:

Buben sexuell missbraucht: Acht Jahre Haft für Jugendtreff-Leiter

FELDKIRCH. Der laut Gutachten pädophile Leiter eines Vorarlberger Jugendtreffs wurde am Donnerstag zu einer Haft von acht Jahren verurteilt.

Der 47-Jährige gab zu, sich von 2000 bis 2018 an sieben Buben vergangen zu haben. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Neben des sexuellen Missbrauchs wurden dem Angeklagten auch weitere Delikte vorgeworfen: jene der Schändung, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses sowie der pornografischen Darstellung Minderjähriger – in einem Fall filmte er den Missbrauch, löschte das Video später aber wieder. Da die Polizei beim 47-Jährigen auch ein Springmesser und einen Elektroschocker sicherstellte, wurde er ebenso wegen des Verstoßes nach dem Waffengesetz angeklagt.

Oralsex praktiziert

Der Missbrauch der Buben im Alter von zehn bis 17 Jahren geschah im Jugendtreff in Altach (Bezirk Feldkirch) und auch auf Ausflugsfahrten. Weil der Jugendarbeiter allseits sehr beliebt war, stimmten die Eltern Übernachtungsausflügen etwa in den Bregenzerwald oder an den Gardasee zu. Unter anderem soll der Mann laut Anklageschrift Oralsex an seinen Opfern praktiziert haben, manchmal während sie schliefen. Sechs der sieben von Missbrauch betroffenen Buben mussten schweren sexuellen Missbrauch erleben. Mindestens drei der Buben wurden laut einer Expertise von Gabriele Wörgötter durch die sexuellen Übergriffe schwer traumatisiert und haben entsprechende psychische Folgen davongetragen.

Als Verteidigerin des Angeklagten erklärte Nadja Luger zu Beginn der Verhandlung, dass der Angeklagte unter seiner Abnormität – ihm wurde Pädophilie attestiert – leide. Ihm sei das Ausmaß seiner Taten nicht bewusst gewesen. Auf ihren Antrag wurde die Öffentlichkeit nach dem Verlesen der Anklageschrift von der Verhandlung ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit wurde erst zur Urteilsverkündung wieder zugelassen.

11.000 Euro Schmerzensgeld

Den Opfern des 47-Jährigen wurden vom Gericht Schmerzengeldzahlungen von bis zu 11.000 Euro zugestanden, die der Angeklagte zum Teil schon geleistet hat. Er hat auch die Haftungen für künftige Schäden der Opfer anerkannt. Außerdem wurde gegen ihn ein Tätigkeitsverbot auf unbestimmte Zeit ausgesprochen. Die Missbrauchsfälle waren im vorigen Sommer bekannt geworden, seitdem saß der 47-Jährige in Untersuchungshaft

Nach eingehender Beratung sah das Gericht eine Haftstrafe von acht Jahren als tat- und schuldangemessen an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Von nachrichten.at/apa  25. Juli 2019 15:09 Uhr
https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/buben-sexuell-missbraucht-acht-jahre-haft-fuer-jugendtreff-leiter;art58,3150924
Tags: Familienrecht Familie – Pädo – Kindesmissbrauch – Jugendtreff Replay – Sexuallstraftäter – Gewalt

 

Verdacht – sexueller Missbrauch an unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

1.Artikel:

Niederösterreich

Missbrauchsvorwürfe in Kinderheim für minderjährige Flüchtlinge

Liebesnachrichten zwischen der Betreuerin und dem 13-Jährigem wurden auf dem Handy gefunden (Symbolfoto).

11Bilder
  • Liebesnachrichten zwischen der Betreuerin und dem 13-Jährigem wurden auf dem Handy gefunden (Symbolfoto).

Gegen eine Betreuerin eines Kinderheimes in NÖ werden von Kollegen Vorwürfe erhoben, sie hätte einen 13-Jährigen sexuell missbraucht. Die Heimleitung habe die Vorwürfe anschließend unter den Teppich gekehrt. Die Protokolle zu der Causa liegen den Bezirksblättern vor. Jetzt ermittelt das Landeskriminalamt NÖ. Alle Auszüge aus den Protokollen finden Sie als Faksimiles in der Bildergalerie.

NIEDERÖSTERREICH. Wieder steht das Asylwesen in Niederösterreich im Mittelpunkt des medialen Interesses. Es sind Vorwürfe, die schon des Öfteren im Raum standen, doch immer wieder aufs Neue erschüttern. Sexueller Missbrauch eines Minderjährigen. Und zwar in einem Kinderheim in Niederösterreich, in dem auch unbegleitete Flüchtlinge betreut werden. Im konkreten Fall kommt nicht nur der Missbrauch, sondern auch noch das Stillschweigen von Heimleitung und Zeugen erschwerend hinzu.

Massive Vorwürfe

Losgetreten wurde die Causa am 30. Dezember 2017. Mehrere Zeugen erhoben schwere Vorwürfe gegenüber einer Mitarbeiterin. Sie berichteten der Heimleitung von einer sexuellen Grenzüberschreitung zwischen einer Betreuerin des Kinderheimes und einem damals 13-jährigem Flüchtling aus Afghanistan. Kollegen hätten SMS mit Liebesbotschaften wie „Ich liebe dich“ und „Unsere Liebe darf nicht sein, wir müssen sie beenden“ auf dem Handy gefunden. Zwei jugendliche Heimbewohner gaben sogar zu Protokoll, sie hätten die Beiden „mehrmals alleine im Nachtdienstzimmer erwischt“ und der 13-Jährige hätte das Zimmer „mit offener Hose“ verlassen (siehe Faksimile).

„Privatermittlungen“

Die Heimleitung befragte alle Zeugen, ob sie sich in ihren Beobachtungen ganz sicher seien. Im Protokoll ist dazu vermerkt: „Die eindeutige Antwort aller: Ja!“ Daraufhin bat sie das Opfer und die mutmaßliche Täterin zu einem Gespräch. Die Beschuldigte gab darin zu, dass ihre „Beziehung über das professionelle Maß hinausginge, es aber nie zu einer sexuellen oder gar Liebesbeziehung kam.“ Vielmehr fühle sie sich dem 13-Jährigen mütterlich verbunden.
Auch der Jugendliche bestritt gegenüber der Heimleitung die Vorwürfe: „Sie sei „seine Bezugsperson“, die er „wie seine Mutter liebt“.
Aufgrund dessen beschloß die Heimleitung, ihrem „Gefühl“ zu folgen und den Vorwürfen keinen Glauben zu schenken.

Vorschriftswidrig

Anstatt wie an dieser Stelle vorschriftsmäßig üblich die Behörde darüber zu informieren, entschied die Heimleitung, die Anschuldigungen unter den Teppich zu kehren.
Diese Vorgehensweise führte allerdings zu Unmut und Unstimmigkeiten innerhalb des Betreuerteams. Auch Mobbing-Vorwürfe stehen im Raum. Als Konsequenz wurde ein Mitarbeiter gekündigt, eine Betreuerin befindet sich im Dauerkrankenstand und eine Dritte zitterte lange um ihren Job. Auch zwei minderjährige Bewohner des Heimes, die eine Aussage gegen die beschuldigte Mitarbeiterin machten, bekamen Probleme: „Die Jugendlichen bestätigten die Vorwürfe, hatten Beobachtungen und fühlen sich deshalb auch nicht wohl. BetreuerInnen wussten davon, stellten sie aber als Lügner dar (siehe Protokoll).“

Stillschweigen

Erst in der Vorwoche wurde die zuständige Behörde des Landes NÖ – eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe – über die Sachlage informiert. Es wurde ein sofortiges Kontaktverbot von Betreuerin und Jugendlichem erteilt.
Der umstrittene Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl veranlasste daraufhin sofort die Beurlaubung der Betreuerin und die Verlegung der Minderjährigen in andere Quartiere. Das Büro Waldhäusls bestätigt gegenüber den Bezirksblättern die Untersuchung, will aber zu den laufenden Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben. Für alle Beteiligten gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Der Ball liegt jetzt beim Landeskriminalamt NÖ. Es gilt zu klären, ob es sich um eine Intrige unter Kollegen oder einen tatsächlich stattgefundenen sexuellen Missbrauch handelt. Die Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts laufen.

2.Artikel:

Missbrauchsvorwürfe in Kinderheim für minderjährige Flüchtlinge

Gegen eine Betreuerin eines Kinderheimes in NÖ werden von Kollegen Vorwürfe erhoben, sie hätte einen 13-Jährigen sexuell missbraucht.

Wien/St.Pölten (OTS) – Die Heimleitung habe die Vorwürfe anschließend unter den Teppich gekehrt. Die Protokolle zu der Causa liegen den Bezirksblättern vor. Jetzt ermittelt das Landeskriminalamt NÖ. Alle Auszüge aus den Protokollen finden Sie als Faksimiles in der Bildergalerie.

NIEDERÖSTERREICH. Wieder steht das Asylwesen in Niederösterreich im Mittelpunkt des medialen Interesses. Es sind Vorwürfe, die schon des Öfteren im Raum standen, doch immer wieder aufs Neue erschüttern. Sexueller Missbrauch eines Minderjährigen. Und zwar in einem Kinderheim in Niederösterreich, in dem auch unbegleitete Flüchtlinge betreut werden. Im konkreten Fall kommt nicht nur der Missbrauch, sondern auch noch das Stillschweigen von Heimleitung und Zeugen erschwerend hinzu.

Massive Vorwürfe

Losgetreten wurde die Causa am 30. Dezember 2017. Mehrere Zeugen erhoben schwere Vorwürfe gegenüber einer Mitarbeiterin. Sie berichteten der Heimleitung von einer sexuellen Grenzüberschreitung zwischen einer Betreuerin des Kinderheimes und einem damals 13-jährigem Flüchtling aus Afghanistan. Kollegen hätten SMS mit Liebesbotschaften wie „Ich liebe dich“ und „Unsere Liebe darf nicht sein, wir müssen sie beenden“ auf dem Handy gefunden. Zwei jugendliche Heimbewohner gaben sogar zu Protokoll, sie hätten die Beiden „mehrmals alleine im Nachdienstzimmer erwischt“ und der 13-Jährige hätte das Zimmer „mit offener Hose“ verlassen (siehe Faksimile).

„Privatermittlungen“

Die Heimleitung befragte alle Zeugen, ob sie sich in ihren Beobachtungen ganz sicher seien. Im Protokoll ist dazu vermerkt: „Die eindeutige Antwort aller: Ja!“ Daraufhin bat sie das Opfer und die mutmaßliche Täterin zu einem Gespräch. Die Beschuldigte gab darin zu, dass ihre „Beziehung über das professionelle Maß hinausginge, es aber nie zu einer sexuellen oder gar Liebesbeziehung kam.“ Vielmehr fühle sie sich dem 13-Jährigen mütterlich verbunden.
Auch der Jugendliche bestritt gegenüber der Heimleitung die Vorwürfe: „Sie sei „seine Bezugsperson“, die er „wie seine Mutter liebt“.
Aufgrund dessen beschloß die Heimleitung, ihrem „Gefühl“ zu folgen und den Vorwürfen keinen Glauben zu schenken.

Vorschriftswidrig

Anstatt wie an dieser Stelle vorschriftsmäßig üblich die Behörde darüber zu informieren, entschied die Heimleitung, die Anschuldigungen unter den Teppich zu kehren.
Diese Vorgehensweise führte allerdings zu Unmut und Unstimmigkeiten innerhalb des Betreuerteams. Auch Mobbing-Vorwürfe stehen im Raum. Als Konsequenz wurde ein Mitarbeiter gekündigt, eine Betreuerin befindet sich im Dauerkrankenstand und eine Dritte zitterte lange um ihren Job. Auch zwei minderjährige Bewohner des Heimes, die eine Aussage gegen die beschuldigte Mitarbeiterin machten, bekamen Probleme: „Die Jugendlichen bestätigten die Vorwürfe, hatten Beobachtungen und fühlen sich deshalb auch nicht wohl. BetreuerInnen wussten davon, stellten sie aber als Lügner dar (siehe Protokoll).“

Stillschweigen

Erst in der Vorwoche wurde die zuständige Behörde des Landes NÖ – eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe – über die Sachlage informiert. Es wurde ein sofortiges Kontaktverbot von Betreuerin und Jugendlichem erteilt.
Der umstrittene Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl veranlasste daraufhin sofort die Beurlaubung der Betreuerin und die Verlegung der Minderjährigen in andere Quartiere. Das Büro Waldhäusls bestätigt gegenüber den Bezirksblättern die Untersuchung, will aber zu den laufenden Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben. Für alle Beteiligten gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Der Ball liegt jetzt beim Landeskriminalamt NÖ. Es gilt zu klären, ob es sich um eine Intrige unter Kollegen oder einen tatsächlich stattgefundenen sexuellen Missbrauch handelt. Die Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts laufen.

Zum Beitrag: meinbezirk.at/3477867
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Tags: Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung – Missbrauch mit dem Missbrauch
Mobbing – Gewalt weibliche Frauen – Pädo – Täterin

Vatikan spricht beschuldigten Tiroler Priester Hermann Geißler frei

Vatikan spricht von Ex-Ordensfrau Doris Wagner beschuldigten Priester frei

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Eine Jury im Vatikan sah es als nicht erwiesen an, dass der Pater Wagner in einer nach kirchlichem Recht strafbaren Weise bedrängte Vatikanstadt – Ein von der früheren deutschen Ordensfrau Doris Wagner des sexuellen Übergriffs beschuldigter Tiroler Priester ist vom höchsten Vatikan-Gericht freigesprochen worden. Es handelt sich um einen Ex-Abteilungsleiter der Glaubenskongregation, dem ein weibliches Mitglied des Ordens „Das Werk“ einen kirchenrechtlich strafbaren Übergriff vorgeworfen hatte, berichtet die „Herder Korrespondenz“ laut Kathpress.

In Interviews und einem Buch hatte Doris Wagner angegeben, Pater Geißler habe sie als ihr Beichtvater im November 2009 während der Beichte angefasst und ihr sexuelle Avancen gemacht.

foto: ap/alessandra tarantino

In Interviews und einem Buch hatte Doris Wagner angegeben, Pater Geißler habe sie als ihr Beichtvater im November 2009 während der Beichte angefasst und ihr sexuelle Avancen gemacht.

Eine Jury aus fünf Richtern am Vatikan-Gericht sah es nun als nicht erwiesen an, dass der österreichische Ordenspriester der Gemeinschaft „Das Werk“, Pater Hermann Geißler, Wagner in einer nach kirchlichem Recht strafbaren Weise bedrängt hat. Eine „Straftat der Verführung zur Übertretung des Sechsten Gebotes“ durch Geißler „steht nicht fest“ („non constare“), heißt es in einem auf Latein verfassten Bescheid des Gerichts vom 15. Mai, aus dem die „Herder Korrespondenz“ zitiert. Eine Strafe komme daher nicht infrage. Unterzeichnet ist der Bescheid vom Präfekten der Signatur, Kardinal Dominique Mamberti, sowie vom Sekretär, Bischof Giuseppe Sciacca.

Avancen während der Beichte?
In Interviews und einem Buch hatte Wagner angegeben, Geißler habe sie als ihr Beichtvater im November 2009 während der Beichte angefasst und ihr sexuelle Avancen gemacht. In späteren Interviews ergänzte sie, Geißler habe sie in der betreffenden Situation auch festgehalten und sie zu küssen versucht. Sie sei in Panik geraten und fort gerannt. Im Jänner 2019 kündigte der Vatikan eine Untersuchung des Vorfalls an. Geißler trat als Abteilungsleiter der Glaubenskongregation zurück.

Gegenüber der „Herder Korrespondenz“ äußerte sich Geißler nun erstmals öffentlich zu dem Vorgang. Er stellt die Abläufe anders dar. „Nach der fraglichen Beichte im November 2009 ist es zu einem vertraulichen Gespräch mit Frau Wagner gekommen, bei dem ich in empathischer und mitfühlender Weise, jedoch immer in der Sie-Form meine Wertschätzung für sie zum Ausdruck gebracht habe“, so Geißler. „Gleichzeitig habe ich bekräftigt, dass die gegenseitige Verbundenheit übernatürlich sein muss.“ Beim Hinausgehen, so Geißler, „habe ich ihr – nicht mehr im Beichtzimmer, sondern im Vorzimmer – die Hand gegeben und mit meiner rechten Wange ihre rechte Wange berührt, als Geste der Zuneigung und der brüderlichen Verbundenheit“.
„Nicht in den Statuten“

Laut „Herder Korrespondenz“ hatte der Heilige Stuhl nach Wagners Hinweisen auf autoritäre Strukturen im „Werk“ bereits 2013/14 eine Apostolische Visitation bei der geistlichen Gemeinschaft durchgeführt. Dabei sei Handlungsbedarf festgestellt worden. Im italienischen Abschlussdekret der Kongregation vom Oktober 2016 heiße es, der „Schutz der Gewissensfreiheit, insbesondere in der Phase der Ausbildung“, genüge im „Werk“ „offenbar nicht den Statuten des Kirchenrechts“.

In der für das „Werk“ charakteristischen Praxis des engen Zusammenlebens von Männer- und Frauengemeinschaften habe sich außerdem die Notwendigkeit gezeigt, „die ‚living conditions‘ besser und angemessener zu regeln“. Als Konsequenz wurde unter anderem die Einführung eines „Generalkapitels“ verlangt, das erstmals noch 2019 unter dem Franziskanerpater Johannes Freyer stattfinden soll.

(APA, 16.5.2019) – derstandard.at/2000103296150/Vatikan-sprach-von-Ex-Ordensfrau-beschuldigten-Tiroler-Priester-frei

Tags: Strafrecht – Vatikan – sexueller Missbrauch – Gewalt – psychische Gewalt – Mobbing –  Justizopfer – Menschenrechtsverletzung

 

Zur vierten Todsünde gehören Faulheit, Feigheit und Opportunismus

Kriminalpsychologin Lydia Benecke: 

„Ein oder zwei Psychopathen sitzen unter uns.“

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Wie gelingt es einem liebevollen Familienvater und dem netten Nachbarn, jahrelang unerkannt als Gewalttäter ein Doppelleben zu führen? Kriminalpsychologin Lydia Benecke gibt Einblicke in ihre Arbeit als Straftherapeutin.

Lydia Benecke. Bild: Olivier Favre von Dagmar Williamson Profil

Ihr Einstieg lässt aufhorchen: „Ein oder zwei Psychopathen sitzen mitten unter uns.“ Aber Lydia Benecke beruhigt auch gleich ihre Zuhörer im Musikomm: „Keine Sorge, nicht jeder Psychopath ist ein Krimineller oder verspürt Lust am Töten.“ Seit nunmehr zehn Jahren arbeitet die Diplom-Psychologin in einer Ambulanz für Sexualstraftäter. Angst vor Übergriffen habe sie nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie von ihrem Haus erschlagen werde, sei genauso hoch, lässt sie wissen.

Wurzel des Bösen

Psychopathen seien weder besonders intelligent, wie sie gern in Hollywood-Streifen dargestellt werden, noch hätten sie einen Tötungsdrang. Die Wurzel des Bösen sei eine rechnerische Mischung von genetischer Veranlagung und sozialem Umfeld, stark ausgeprägten Risikoeigenschaften und Narzissmus. Bereits in der katholischen Theologie sind die Grundlagen zur Psychopathie zu finden: „Die sieben Todsünden sind im Prinzip schon das Basismodell.

Das salomonische Urteil sei nur ein Beispiel für Neid. Zwei Mütter behaupten vor König Salomon, das lebende Kind wäre das ihrige. Für den schlauen Monarchen gibt es nur einen Weg, herauszufinden, welche der Frauen lügt: Er befiehlt, das Kind mit einem Schwert zu teilen. Während die wahre, liebende Mutter ihren Sohn freiwillig der Mitstreiterin überlassen würde, ist letztere so von Missgunst zerfressen, dass sie auch dieses Kind hätte sterben lassen. Zur vierten Todsünde gehören Faulheit, Feigheit und Opportunismus, was das Gegenteil von Integrität ist. Menschen mit dieser Charaktereigenschaft seien nur so lange nett, bis sie die Gunst der anderen zu ihrer vollsten Zufriedenheit ausnutzen können.

Beweise aus der Anstalt

Zorn, Rachsucht und Vergeltung seien bei allen Psychopathen stark ausgeprägt, was auch durch Tests des Straftäters nach Unterbringung in einer Anstalt bewiesen werden könne. So sollen Inhaftierte ein Tagebuch führen, in dem sie ihre Gefühle erläutern. Selten zu lesen sei über Traurigkeit, dafür aber meist über Wut und Schadenfreude. Psychopathen verstehen es laut Lydia Benecke, ihre Mitmenschen auf emotionaler Ebene zu täuschen. Sie seien charmant, unerschrocken und geschickt. Sie seien aber unfähig, Reue zu empfinden und übernehmen keine Verantwortung für ihr Handeln.

Im Gegenteil: Psychopathen seien Meister in Schuldzuweisungen mit einer einleuchtenden Rationalisierung ihres Verhaltens. „Nehmen wir einen Verkäufer, der Ihnen den größten Ramsch andrehen will“, sagt die Autorin von drei Büchern. Es werde ihm gelingen, wenn er selbstbewusst auftritt, Augenkontakt aufnimmt, lächelt und sympathisch ist.

„Unsere Gehirne sind fehleranfällig und das ist ausnahmslos bei allen Menschen so“, erklärt Benecke. Das liege der Evolution zugrunde. Bei Gefahren werde Angst vom Gehirn ausgesendet, damit man weglaufen kann und nicht erst eine philosophische Analyse der Gefahr im Kopf erstellen muss. Emotionale Bilder, gefühlsbetonte Informationen und Stimmungen würden aus diesem Grund schneller verarbeitet als der eigentliche sachliche Inhalt.

Lebensgefährte Sebastian Burda wissen Bescheid: „Von 100 Menschen ist einer ein Psychopath.“ Über Sadisten und die Fehlinterpretation ihrer Persönlichkeiten erzählt die Diplom-Psychologin im ausverkauften Musikomm.“

Lydia Benecke und ihr Lebensgefährte Sebastian Burda wissen Bescheid: „Von 100 Menschen ist einer ein Psychopath.“ Über Sadisten und die Fehlinterpretation ihrer Persönlichkeiten erzählt die Diplom-Psychologin im ausverkauften Musikomm.

„Entspannt und ruhig“

Da ein Psychopath immer denkt, er sei schlauer als alle anderen, habe er auch keine Angst, erwischt zu werden. Das wiederum ermögliche dem lügenden und manipulierenden Betrüger, entspannt und ruhig zu bleiben. Diese nonverbalen Signale empfange das Gehirn und sende Wohlbefinden und Vertrauen aus. „Egal, wie klug Sie sind, Sie werden dem Psychopathen erliegen, weil ihr Gehirn bereits beschlossen hat, dass Sie ihn mögen, bevor Sie den Inhalt des Gespräches begreifen.“

4.05.2019 – 10:56 Uhr
Tags: Gewalt – Polizei – Profilerin – Profiler – Justiz – Strafverfahren – Kindesmissbrauch 

Seit 1990 Kindesmissbrauch auf Campingplatz in Lügde

Über 30 Kinder missbraucht – Behördenversagen – Polizeiskandal – Jugendamt

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Video:

Der mutmaßliche Haupttäter im Missbrauchsskandal von Lügde, Andreas V., soll bereits vor 28 Jahren ein Kind auf dem Campingplatz Eichwald sexuell missbraucht haben.
Das schildert die heute 39-jährige Michaela V. in einem Interview, das das ZDF am heutigen Dienstag, 5. März 2019, 21.00 Uhr, in der Sendung „Frontal 21“ ausstrahlt: „Andreas V. hat mich im Alter von elf Jahren mehrfach sexuell missbraucht“.
Ihre Familie hatte in den neunziger Jahren einen Wohnwagen auf dem Campingplatz. Andreas V. habe sich damals ihr Vertrauen zunächst mit Süßigkeiten und Attraktionen erschlichen, berichtet die Frau. „Danach hat er mich bei Übernachtungen nach Grillpartys mehrfach unsittlich berührt“, so ihre Aussage.
Nach Angaben der Frau habe sie sich damals an ihren Vater gewandt. Der habe ihren Schilderungen keinen Glauben geschenkt. Bis vor kurzem sei ihr Vater ein enger Freund des Tatverdächtigen gewesen, erzählt das mutmaßliche Opfer.
Auch ihre Mutter habe sich nicht mit dem Ansinnen durchsetzen können, Anzeige zu erstatten.

An Ostern des vergangenen Jahres soll auf dem selben Campingplatz auch die Tochter von Michaela V. vergewaltigt worden sein.
Als tatverdächtig gilt Detlef M.. Die Behörden halten ihn für einen Komplizen des Haupttäters. Auch Detlef M. sitzt in Untersuchungshaft. Sein Opfer zeigte die mutmaßliche Vergewaltigung im Juli 2018 bei der Polizei Lippe an.
Die Staatsanwaltschaft Detmold stellte das Verfahren ein. Die Begründung vom Oktober 2018 lautete, es gäbe keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Detlef M..
Kurz vor Verfahrenseinstellung war bei der Polizei Hameln-Pyrmont die Anzeige eingegangen, die die Ermittlungen gegen Andreas V. auslöste.

Das Jugendamt des Kreises Lippe erklärte gegenüber „Frontal 21“, bis Ende 2016 nicht über sexuellen Missbrauch auf dem Campingplatz informiert gewesen zu sein. Die Behörde bestreitet, vom Verdacht gegen Andreas V. etwas gewusst zu haben.
Diese Aussage widerspricht der Darstellung der Polizei, das Jugendamt Mitte 2016 nach dem Hinweis eines Vaters und einer Jobcenter-Mitarbeiterin informiert zu haben.

Mainz (ots), 05.03.2019 – 16:06
http://www.presseportal.de

Tags: Familienrecht Familie – sexueller Missbrauch –
Kindesmissbrauch – Pädo

Eltern-Kind-Entfremdung= wir sagen STOPP!

„Entfremdete Kinder!!!“

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Mama, Papa wir lieben euch doch Beide!
Mama, Papa wir lieben euch doch Beide!

 

#stoppt_eltern_kind_entfremdung (Instagram) = Ich liebe Mama ❤️ UND Papa ❤️ ICH WILL meine MAMA UND MEINEN PAPA haben…weil ICH beide GLEICH lieb hab.
ICH habe mich nicht getrennt, aber ich bin zu klein um mich gegen den Willen „eines Elternteils“ durchzusetzen… wisst ihr, ich bin dann in einem Loyalitätskonflikt 😰… ich MUSS mich dann für „den“ entscheiden, wo ich wohne, ist doch klar oder
Stellt euch vor ich sage was anderes… dass es mir zB bei Mama oder Papa super toll gefällt und ich da glücklich bin und mich freue wieder hinzugehen… dann laufe ich Gefahr auch noch „den“ zu verlieren, wo ich wohne… weil er dann sauer wird oder ich dann immer krank sein muss…. meine Fotos zerrissenen und Geschenke weggeschmissen werden 😰… bis ich irgendwann keine Lust auf diese blöden Situationen habe und sage: ich will nicht mehr „dahin“ ….. dann ist „Mama oder Papa“ zufrieden und der Anwalt sowieso… „ich“ will ja nicht…‼️‼️aber ich müsste doch verstehen dass es nicht normal ist wenn ein Kind das sagt‼️‼️ oder was versteht ihr nicht irgendwann habe ich dann halt keinen Papa oder Mama mehr, dann habe ich aber ruhe jedoch mein Herz ❤️ sagt trotzdem was anderes… 💔💔.mein Herz vermisst und weint… WARUM
ICH habe doch nichts getan, warum wird mir der Papa oder Mama weggenommen WARUM entscheiden fremde Menschen ob ich Mama oder Papa sehen darf und oder wie langeICH will es doch, ich will Mama und Papa bei mir haben… aber lieber sage ich doch dass ich es nicht willdamit ihr alle zufrieden seid? Warum schaut ihr nicht in mein Herz? ..ihr Psychologen habt es doch studiert, sicherlich um Menschen zu helfen.., warum erkennt ihr nicht dass meine Seele schreit… 😰
Wer hilft mir, ohne zuerst an das Geld zu denken, welches letztendlich mit MIR verdient wird?? mir ist das Geld egal, ich will meinen Papa haben…. wenn sich Mama trennt…ihr versteht es doch ODER??? HILFT MIR und ANDEREN KINDERN… ICH will nicht irgendwann wenn ich erwachsen bin psychisch krank werden….😰😥
😰 Mama, wenn du dich schon #mamadiebeste nennst und dich damit angesprochen fühlst, warum zerstörst du für immer meine Kindheit???? Warum nimmst DU mir MEINEN Papa weg!!?? #umgangsboykott #kindesentzug #pas #kindesmisshandlung
Quelle: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10219226656076645&set=gm.824090437946088&type=3&theater
Tags: Vaterlose Gesellschaft – Scheidung – Trennung – Vaterschaft –