„Feministische“ Familienrichterin, sagt „Wir können den Geschichten der Eltern nicht trauen“

Die Familienrichterin vom Amtsgericht Bremen ist kein unbeschriebenes Blatt:
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbund.
1.Artikel:

Sabine Heinke  

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Sabine Heinke (* 1956), Abitur 1973 in Kassel, Anwältin, dann Richterin am Amtsgericht Bremen, Abt. 61, zeitweise berichtende Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Taten

  • Aktives sexistisches Handeln in einer Vielzahl von Organisationen und Orten: Redakteurin und zeitweise Herausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT, Vorsitzende der Familienrechtsfachkommission im Deutschen Juristinnenbund, Dozentin beim Feministischen Juristinnentag.
  • In einer einzigartigen Verquickung von Ämtern schreibt Heinke an Stellungnahmen für das BVerfG mit, so auch zum denkwürdigen Verfahren 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, in dem das Sorgerecht für nichteheliche Väter abgelehnt wird. Sie schreibt u.a.: „Die alleinstehende und alleinerziehende Mutter hat das Sorgerecht für ihr Kind inne, braucht niemanden daran zu beteiligen und niemanden zu fragen, und das ist auch gut so“. Gleichzeitig verfasst sie als Gerichtssprecherin an diesem Gericht die ebenso einzigartig einseitige Pressemeldung zum Urteil, in dem sie höhnisch über Väter herzieht.[1]
  • Sie trommelt öffentlich in einer Vielzahl von Interviews gegen das gemeinsame Sorgerecht und fällt durch primitive Äußerungen im BILD-Stil auf wie „Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen.“ [1]
  • Sie tritt aktiv ein gegen eine Beschleunigung von Verfahren zum Umgangsrecht, hat Anteil an der Entwertung des neuen FamFG, betreibt wie ihre geistesverwandte Clique Missbrauch mit dem Gewaltschutzgedanken (djb 2007, Heft 3, S. 35ff) indem sie Partnergewalt immer als allgegenwärtige Männergewalt definiert und durch bloße Gewaltbehauptungen Umgangsrecht und Sorgerecht entwerten will.
  • Sie greift in alle nur irgend möglichen anderen juristischen Reformprojekte ein, um darin ihre radikalfeministischen Vorstellungen (oft erfolgreich) zu realisieren.

Wirkung

  • maßgeblich beteiligt am Fortbestehen des menschenrechtswidrigen und kinderfeindlichen § 1626a BGB
  • maßgeblich beteiligt an der Verfestigung und Stärkung feministischen Gedankenguts in einer Vielzahl von Gremien und Organisationen
  • maßgeblich beteiligt an der Zerstörung der wenigen guten Elemente im Entwurf der FamFG.
  • beteiligt an der Reform des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs
  • nach eigenen Angaben ist sie Teilnehmerin an einem Geschlechterkrieg

Sonstiges

Heinke weiss sehr genau, welche Schäden und Leid sie mitverursacht. Sie gehört zu den Täterinnen, die wissen was sie anrichten. An ihrem Amtsgericht in Bremen hat sie genau mit den Müttern zu tun, denen sie im BVerfG-Verfahren Allmacht zugesprochen hat und kommentiert das lapidar mit „Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon“.

1999 hätte es sie fast einmal erwischt, kann sich aber Dank ihren Seilschaften halten:

Bei der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts treffen Protestbriefe ein. Grund: Über Karlsruher Diensttelefon und Dienstfax werden eine feministische Zeitschrift betrieben. Die im Impressum des Periodikums „Streit“ angegebenen Amtsnummern gehören Sabine Heinke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin ausgerechnet im Ersten Senat beschäftigt ist – und er befaßt sich mit Grundsatzurteilen zum Familienrecht. Die erklärte Feministin unterschreibt schon mal Flugblätter, in denen das Flüchtlingselend als Geschlechterkrieg interpretiert wird und Männer dabei pauschal als „Brandstifter, Volksverhetzer, Vergewaltiger, Grabschänder“ verurteilt werden. Die von ihr mitbetriebene Zeitschrift „Streit“ macht Front gegen das neue Kindschaftsrecht – Heinke ist der Überzeugung, daß Männer, die nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder anstreben, lediglich „Frauen mit Gefühl um Geld“ bringen wollen. [2]

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Das letzte Wort haben die Mütter, Schwarzwälder Bote am 11. Februar 2003
  2.  Der Spiegel 1/1999 vom 4. Januar 1999, S. 19

Netzverweise

Neues Kinderheim mit Fesseln u. Zwangsmaßnahmen

Geplantes Heim mit Zwangsmaßnahmen Fesseln inklusive. In einem Papier über ein geplantes Kinderheim erklärt Hamburg Zwangsmaßnahmen für rechtens – auch die Fixierung durch Klettbänder.

Vorbild Feuerbergstraße: Auch im geplanten Heim sollen Fesselungen möglich sein. Foto: dpa HAMBURG taz | Hamburg und Bremen planen ein Heim. Doch während Bremen forsch voranschreitet und im April bekannt gab, dass die „Burg“ als 2.000-Quadratmeter-Neubau schon im Herbst 2017 eröffnen soll, hielt sich Hamburg bisher auffallend zurück. Dabei hat die Elbe-Stadt eigens einen Heim-Träger gegründet und ist für das Inhaltliche zuständig. Doch nun wurde über den Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) ein „Eckpunkte-Papier“ öffentlich. „Wir kommentieren das Papier nicht“, sagt Sozialbehörden-Sprecher Marcel Schweitzer. Es handele sich um ein erstes Papier aus dem Jahr 2013, das im Hamburger LJHA bereits im April 2014 „intern diskutiert“ worden sei. Gleichwohl räumt er ein: „Das Eckpunktepapier wird Hamburgs Grundlage für die Gespräche mit Bremen.“ Das seit 26. Mai in der Transparenzdatenbank als Anhang eines Protokolls publizierte Papier liest sich so, als ob die Behörde an die Praxis der Heime Feuerbergstraße und Haasenburg anknüpft. So heißt es zum Beispiel beim Punkt „Sicherheitskonzept“: „Zwangsmaßnahmen sind nur zur Durchsetzung des Erziehungsrechts zulässig.“

Sie sollten zwar „keinen Strafcharakter haben“, aber „der Neutralisierung von Fehlverhalten dienen“. Schon diese Sätze erzeugen Diskussionsbedarf, legen sie doch nahe, dass Eltern Zwangsmaßnahmen erlaubt sind. Und dass es „Fehlverhalten“ von Kindern gibt, das diesen Zwang rechtfertigt. Üblicherweise dient ein Sicherheitskonzept nur der Abwehr von Selbst- oder Fremdgefährdung. Der Begriff „Fehlverhalten“ ist viel weiter gefasst und lässt mehr Deutungsspielraum zu. Etwa, dass mit Zwang in Form von eines Griffs an die Schulter reagiert werden dürfte, wenn Betreute nicht am verbindlichen Tagesablauf teilnehmen. So zu lesen im Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Feuerbergstraße (PUA), der von 2005 bis 2008 die Zustände in dem damals von Hamburger Landesbetrieb Erziehung (LEB) betriebenen Heim untersuchte.

Da „Zwangsmaßnahmen“ mit Grundrechtseingriffen verbunden seien, so weiter im Eckpunkte-Papier, sei es „empfehlenswert“, eine Übertragung des Erziehungsrechts von den Sorgeberechtigten „auch im Hinblick auf Zwangsmaßnahmen vorzunehmen“. Sprich: Eltern sollen dem Heim eine Zustimmung erteilen.

DIE NEUE BURG Bremen und Hamburg planen ein Heim mit 32 Plätzen. Das Haus soll wie eine Burg mit Innengrünfläche zur freien Bewegung gebaut sein. Geplant ist ein Drei-Phasen-Modell. In den ersten sechs Wochen dürfen die Kinder gar nicht raus. Als Zielgruppe nennt das Eckpunkte-Papier 13 Kriterien. Kandidaten sind Kinder ab zwölf Jahren, die auffällig wurden, zum Beispiel Gegenstände zerstören, Schule verweigern oder auf der Straße leben. Bremen möchte straffällige junge Flüchtlinge unterbringen.

Dabei ist strittig, ob Eltern das dürfen. Die Behörden-Autoren glauben sich im Recht. „Nicht vom Erziehungsrecht gedeckt“, so schränken sie ein, seien Maßnahmen, die verhindern sollen, dass ein Kind bei Aufenthalten außerhalb des Heims wegläuft. Das „erkennbare Tragen von Klettbändern“ zum Beispiel, stelle außerhalb des Heims eine „entwürdigende Maßnahme“ dar. Innerhalb eines Autos aber sei dies ausnahmsweise zulässig, etwa, wenn die Gefahr bestehe, dass das Kind ins Fahrgeschehen eingreift. Nun kann man diese Gefahr bei einem jungen Menschen, der gegen seinen Willen in ein Heim gefahren wird, immer unterstellen.

Die taz fragte, ob die Klettfesseln stets bei Autofahrten angelegt werden sollen. Die Frage wird von der Behörde nur „grundsätzlich“ beantwortet. „Klettbänder werden keinesfalls regelhaft eingesetzt“, sagt Schweitzer. Wenn aber andere Maßnahmen zur Beruhigung einer Situation fehlschlügen, und die Gefahr bestünde, dass der Betreute sich oder andere verletzt, könnten Klettbänber „als letztes Mittel erforderlich sein“.
Die Auskünfte legen die Frage nahe, ob die Fesseln nicht nur im PKW, sondern auch im Heim eingesetzt werden sollen, wie es schon einmal Praxis war. Der Skandal um die Feuerbergstraße, mit dem sich besagter PUA beschäftigte, wurde durch Berichte zweier Jungen ausgelöst, die sich über Misshandlung beschwerten. Man habe ihm die Füße „mit Klettband verschnürt“, sagte ein 15-Jähriger damals. Klettbänder waren Bestandteil der Feuerbergstraße, das erwähnt der LEB in seinem Abschlussbericht. Sofern Mitarbeiter in Ausnahmesituationen nicht in der Lage gewesen wären, einen Jugendlichen mit Handgriffen zu halten, wurden „kurzfristig Klettbänder eingesetzt“, heißt es dort. Mit denen wurden „die Hände und ggf. zusätzlich auch die Füße fixiert“. In einer Dienstanweisung hieß es: „Jede Gruppe hält ein Klettband für den Notfall bereit.“ Der von damals von der CDU dominierte PUA führt in seinem Bericht zahlreiche Klettband-Einsätze auf.

Er fand die Fesselung nur skandalös, wenn diese von Security-Männern ohne Beisein eines Pädagogen geschah. Die Diskussion könnte heute eine andere sein. Der Jugendhilfeausschuss in Bremen will sich mit dem Heim nach der Sommerpause beschäftigen.

 

5. 6. 2016 http://www.taz.de/!5307098/
Tags:  Deutschland, Erziehung, Gewalt, Jugendamt Artikel,Kinder, Kinderheim – Heimkinder – Internate, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindesabnahme Gefährdungsmeldung, Kindeswohlgefährdung, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Missbrauch mit dem Missbrauch, psychische Gewalt

Jugendamt möchte Mutter Kind wegnehmen nach dem Urlaub – Vater wird von Polizei bedroht

Hilferuf einer sehr verzweifelten Mutter aus Bremen

Heute wollten sie mir mein Sohn weg nehmen !

4 Polizei wagen vor der Kita und in drinne während ich meinen Sohn anziehe stürmen 3 Mitarbeiter des Jugendamtes die kita und wollen ihn mitnehmen ich habe mein Sohn fest an mich gedrückt und gesagt nur über meine Leiche und parallel draußen vor dem Eingang wollte der kindesvater rein in die kita um uns zu helfen dann haben die polizisten ihre Waffen gezogen und wollten auf ihn Schiessen wenn er es wagt in die kita zu kommen ich Dachte mein herz bleibt stehen ich war nur am zittern bis jetzt und das war um 16 Uhr bin ich nur am zittern heulen und habe panische Angst was soll ich jetzt nur tun

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Mutter Loulou-Sophie Jaber mit ihrem Sohn im Urlaub am Meer

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