HL. MARGARETA von ANTIOCHIEN
HL. MARGARETA v. ANTIOCHIEN – Schutzpatronin der Bauern, Hirten, Gebärenden
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Holzfigur aus dem GRÖDNERTAL in Südtirol
Gedenktag der Hl. Margareta von ANTIOCHIEN in der Liturgie der katholischen Kirche ist der 20. Juli. Sie wird als Schutzpatronin der Bauern, Hirten, Gebärenden betrachtet, gilt als Patronin von Sozopol in Bulgarien. Als eines ihrer Attribute gilt auch ein Drache („Lindwurm“), da sie der Legende nach unversehrt aus dem Leib eines Drachen befreit wurde.
Margareta ist eine der Nothelferinnen. Mit der Hl. Barbara von Nikomedien und der Hl. Katharina von Alexandria gehört Margareta zu den beliebten „drei heiligen Madln“. Zusammen mit der Hl. Dorothea sind sie die vier „Virgines capitales“, die wichtigsten Jungfrauen.
Für Bauern begann früher am Margaretentag die Ernte und eine Bauernregel besagt:
„An Margarethen Regen, bringt Heu und Nüssen keinen Segen.“
PS: Auch wenn sakrale Beiträge nicht in diesen Blog über Familienrecht passen,
sorry, aber ich musste dieses von mir aufgenommene Foto im Internet für
google Heilige MARGARETA von ANTIOCHIEN freigeben und so verewigen.
Der schwarze Hintergrund hat eine Reflexion meines LED-Strahler genau hinter dem Kreuz ergeben, war reiner Zufall.
😉 Foto kostenlos – frei kopierbar – picture free – no copyright! 😉
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