Japan missachtet Abkommen – Kindesentziehung

Kindesentziehung – Japan missachtet Haager Kindesentführungsübereinkommen, (HKÜ)

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Japan disregards agreement – child abduction

Es ist ein interkontinentales Familiendrama: Eine Mutter entführt ihre zwei Söhne nach Japan. Der deutsche Vater Björn Echternach reist hinterher, denn die Gerichte sprechen ihm das Sorgerecht zu. Doch die japanischen Behörden verweigern ihm jede Hilfe.
Japan ist im April 2014 dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) beigetreten.
Interview mit Michael Löher vom deutschen Verein öffentliche und private Fürsorge.

DW Nachrichten – 2019 07 17
Familienrecht Familie – Japan, Kindesentziehung, Kindesentführung, Sorgerecht, Abkommen – Shuji Zushi from Japan Central Authority – Akira Ueno – Justiz – Justizopfer DE-JPN Deutschland / Japan – Rückführung – Scheidung – Trennung – Vaterschaft – Video – 児童拉致 – 日本はハーグ児童拉致条約を無視する – Jidō rachi – Nihon wa hāgu jidō rachi jōyaku o mushi suru –

日本の当局 - Nihon no tōkyoku

Rechtsextreme in Italien wollen Scheidung erschweren und den Unterhalt abschaffen

Ich denke die meisten Anhänger der jetzigen rechten Regierung, sind weder extrem, noch Nazis, auch keine schlechte Menschen, sondern Realisten mit Hausverstand.

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Es ist gut so, dass der Sozialmissbrauch, Kindesmissbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung, Feminismus, Bevorzungung durch Frauenquoto, frühere Alterspension bei Frauen und andere Ungerechtigkeiten, welche in den letzten Jahren duch die alte „Regierung der Sozialisten“ begünstigt wurden, jetzt abgeschafft werden!

Sorry, aber der Feminismus in Italien, Österreich, … in den letzten 50 Jahren insbesondere im Familienrecht hat genug Schaden bei Trennungskinder und Scheidungskinder angerichtet. Das Mobbing, gegen Väter muss ein Ende haben, viele Väter wurden nur zu reinen Geldautomaten diffamiert, ohne ihre Kinder sehen zu können. Feministische Richterinnen in die Familiengerichten, akzeptieren heute noch die Entfremdung zwischen Väter und ihren Kindern, weil der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten NICHTS gemacht hat.

Psychische Gewalt wie Eltern-Kind-Entfremdung ist Kindesmissbrauch!
Zig tausende entfremdete Elternteile sehen keine Aussicht mehr, haben starke Depressionen durch diese „staatliche angeordnete“ Eltern-Kind-Entfremdung. Die letzte Stufe bei parental alienation ist der Suizid. Dieser MISSBRAUCH im Familienrecht muss behoben werden!

Es ist höchste Zeit. Kinder brauchen Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung. Nur weil Eltern gestritten haben, gibt das dem Gesetzgeber noch lange nicht das Recht, dass ein Elternteil sein Kind weniger oder gar nicht sehen darf laut Gesetz!

Danke an die italienische Regierung mit Matteo Salvini, dass sie sich auch für die Gleichberechtigung der Väter einsetzt!!!

siehe auch –> Trennungskind spricht über PAS am 20-1-2018.pdf

Admin Familie u. Familienrecht, am 14-4-2019

Artikel:

Pillon-Gesetz  

Hunderttausende Menschen gehen in Italien auf die Straße, weil sie Teil einer „modernen Gesellschaft bleiben wollen“. Denn der rechte Lega-Senator Simone Pillon will mit einem Gesetz Scheidungen erschweren und den Unterhalt für Kinder geschiedener Mütter abschaffen. Vor allem Frauen fürchten um ihre Rechte.

„Ich fange an Silvio Berlusconi nachzutrauern, nicht einmal er hätte ein solches Gesetz erlassen“, sagt die italienische Schriftstellerin Michaela Murgia. Mittlerweile seien selbst die Kirche und der Papst moderner als das Frauenbild der rechten Regierung in Italien, sagen einige der hundertausend Protestierenden gegen die geplante Änderung des Familien- und Unterhaltsrechts in Italien.

Gesetz Pillon: Scheidungen erschweren, Frauen entrechten

Es geht um das Gesetz-Pillon. Simone Pillon ist Senator der rechtsextremen Lega und will, dass italienische Frauen wieder mehr Kinder auf die Welt bringen. Die moderne Frau ist ihm ein Dorn im Auge. Gemeinsam mit der religiösen Rechten aus aller Welt hat er Ende März beim 3. Weltkongress der Familien in Verona – vor allem mit Männern – darüber beraten, wie man Scheidungen verhindern und Frauen zum Kinderkriegen bringen kann. Das hat in ganz Italien hunderttausende auf die Straßen getrieben, die das Familienrecht nicht um 70 Jahre zurückdrehen wollen.

Pillons Gesetzesentwurf sieht vor, dass Scheidungen nur dann möglich sein sollen, wenn sich Paare zuvor einer verpflichtenden Beratung oder Mediation unterziehen. Pillon selbst ist Rechtsanwalt, spezialisiert auf Familienmediation. Auf der Homepage seiner Kanzlei bewirbt er genau jene Beratung bei familiären Streitigkeiten, die bald verpflichtend werden soll. Eine solche Anwalts-Beratung muss privat gezahlt werden – für viele Frauen mit kleinen oder gar keinem Einkommen schwer zu bezahlen.

Geteiltes Sorgerecht auch in Fällen von häuslicher Gewalt

Außerdem sollen Unterhaltszahlungen für Kinder abgeschafft werden. Denn beide Eltern sollen auch nach der Scheidung das geteilte Sorgerecht erhalten – selbst in Fällen häuslicher Gewalt, solange die Kinder nicht betroffen sind.

Familienrechtsexperten fürchten daher, dass die Scheidung gerade in Fällen häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder gefährlicher werden könnte. Die UNO-Referentin gegen Gewalt gegen Frauen hat einen offenen Brief an die italienische Regierung geschrieben: Das Gesetz könnte „einen schweren Rückschritt bewirken, der die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern fördert“ und „Überlebende von häuslicher Gewalt wichtiger Schutzmaßnahmen beraubt“.

Geschiedener Salvini erklärte Gesetz zur Priorität

Lega-Chef und Innenminister Matteo Salvini hat diese Reform des Sorge- und Familienrechts im November noch zu seinen Prioritäten erklärt. Denn italienische Frauen sollen wieder mehr Kinder zur Welt zu bringen und die traditionelle Familie gestärkt werden. Salvini selbst nahm das Recht auf Scheidung freie Partnerwahl schon in Anspruch: Er ist geschieden und hat zwei Kinder von zwei verschiedenen Frauen.

+++ Polizeiskandal +++ Beweismaterial von Pädo-Netzwerk verschwunden!

Unfassbare Schlamperei

Polizei verliert Beweise nach Missbrauchsfällen

Bei den Ermittlungen rund um Dutzende Fälle von Kindesmissbrauch auf einem deutschen Campingplatz sind wichtige Beweismittel einfach verschwunden. Ein Koffer, der 155 CDs und DVDs mit möglicherweise kinderpornografischem Inhalt enthielt, wurde offenbar verschlampt. Auf dem Campingplatz „Eichwald“ in Lügde in Nordrhein-Westfalen sollen sich drei Verdächtige an mindestens 31 minderjährigen Opfern vergangen haben – diese Zahl könnte allerdings noch steigen.

Über Jahre hinweg sollen ein 56-Jähriger und zwei weitere Verdächtige Dutzende Kinder missbraucht haben. Die Opfer waren zwischen vier und 13 Jahre alt. Als der Fall publik wurde, wurden nach und nach immer mehr Betroffene bekannt – die Anzahl könnte allerdings noch weiter steigen.

Nun lässt ein handfester Polizeiskandal in Verbindung mit der Causa die Wogen hochgehen: Es wurde bekannt, dass der Exekutive ein Koffer mit Beweismaterial aus einem Büro abhandengekommen war. Der vermutete brisante Inhalt: Kinderpornografie. Nur drei Datenträger konnten von der Polizei vor dem Verschwinden des Koffers ausgewertet werden. „Man muss hier klar von Polizeiversagen sprechen“, kommentierte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul die Schlamperei laut der Münchner Zeitung „tz“. Der größte Teil des Filmmaterials im Umfang von 15 Terabyte sei von der Polizei aber bereits gesichert worden.

Das ist nicht das einzige Debakel bei den Ermittlungen: „Auch bei der Auswertung ist es zu schweren handwerklichen Fehlern gekommen“, berichtete Reul. „Solche Fehler dürfen auf keinen Fall passieren. Den Opfern und deren Familien kann ich nur sagen, dass es mir unendlich leidtut. Ich bitte vielmals um Entschuldigung“, wird der Landesinnenminister von „Bild“ zitiert.

Raum, in dem Beweise lagen, war nicht gesichert
Der Koffer war am 20. Dezember zuletzt gesehen worden, am 30. Jänner fiel sein Verschwinden erst auf. Der Raum, wo er
sich befunden hatte, sei laut Reul nicht gesichert gewesen. Sonderermittler vom Landeskriminalamt sollen nun herausfinden, wie es zu dazu kommen konnte.

Es ist nicht die erste Behördenpanne, die im Zusammenhang mit den tragischen Fällen für Entsetzen sorgt. Auch das Jugendamt musste Fehler eingestehen: „Ein leitender Mitarbeiter hat die Akte des Mädchens, das in Obhut des Tatverdächtigen war, nachträglich manipuliert“, berichtete Landrat Tjark Bartels. Außerdem war das Jugendamt Hinweisen auf sexuellen Missbrauch im Jahr 2016 nicht nachgekommen.

22-2-2019 11:18
https://www.krone.at/1868997

 

2.Artikel

Der Fall LügdeMissbrauch auf Campingplatz: „Der Täter hätte viel früher gestoppt werden können“

Mindestens 29 Kinder über einen Zeitraum von zehn Jahren: Der Missbrauchsfall von Lügde erschüttert die Republik. Andreas V. und zwei weitere mutmaßliche Täter sollen sich auf dem Campingplatz tausendfach an den Kindern vergangen haben. Bei stern TV sprachen der Vater von zwei Missbrauchsopfern und eine Täter-Expertin über den Fall.

Lügde

©Guido Kirchner/ Picture Alliance

Auf diesem Campingplatz in Lügde im Kreis Lippe waren Kinder für Pornodrehs missbraucht worden. Drei Tatverdächtige sitzen in Untersuchungshaft.

Der Fall erschüttert ganz Deutschland: So viele Jahre, so viele Kinder – und das unentdeckt von Polizei und Behörden. Nach dem jahrelangen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde in Nordrhein-Westfalen wurde die Zahl der bekannten Opfer noch einmal nach oben korrigiert, von 23 auf 29. So viele Kinder zwischen vier und 13 Jahren sollen von den Verdächtigen drei Männern in den zurückliegenden zehn Jahren in eine Hütte auf dem Campingplatz gelockt worden sein, wo sie sich an ihnen vergingen und sogar auch Foto- Filmaufnahmen davon machten. Mittlerweile spricht die Polizei von einem mehr als tausendfachen Missbrauch.

„Es gibt kein klares Erkennungszeichen für diese Täter“
Können Eltern ihre Kinder dennoch schützen?

Inzwischen ermittelt das Polizeipräsidium Bielefeld gegen die örtliche Polizei und das zuständige Jugendamt. Den Opfern ist damit freilich nicht geholfen. Welche Möglichkeiten haben Eltern also selbst, ihre Kinder vor Übergriffen durch Fremde zu beschützen? Und welches psychologische Profil zeichnet den mutmaßlichen Haupttäter Andreas V. aus? Darüber sprach Steffen Hallaschka live in der Sendung mit  am Mittwochabend mit Familienvater und Missbrauchsopfer Jens Ruzsitska  und der Psychologin und Täter-Profilerin Lydia Benecke: „Es gibt kein klares Erkennungszeichen für diese Täter“, so die Psychotherapeutin. Dennoch konnte Lydia Benecke auf häufige Strategien hinweisen, bei denen Eltern hellhörig werden sollten.

Kindesmissbrauch auf Campingplatz: Expertin Lydia Benecke: "Es gibt kein klares Erkennungszeichen für diese Täter"

Kindesmissbrauch auf Campingplatz
Expertin Lydia Benecke: „Es gibt kein klares Erkennungszeichen für diese Täter“

Video – Missbrauchsfall von Lügde – Kriminalpsychologin Lydia Benecke und Jens Ruzsitska im Talk

„Der hat den Kindern zwischen die Beine gefasst. Ich habe gesagt: Der ist nicht normal !“

Dabei waren die Polizei Lippe schon 2016 auf mögliche Vorgänge bei dem mutmaßlichen Haupttäter Andreas V. (56) hingewiesen worden. Er hatte auch Kontakt zu den Töchtern von Jens Ruzsitska, den stern TV auf dem Campingplatz in Lügde-Elbrinxen getroffen hat. Ruzsitska berichtet vom Vorgehen von Andreas V. Der mutmaßliche Kinderschänder habe eine perfide Strategie gehabt: Offenbar setzte er seine Pflegetochter als Lockvogel ein, um andere Kinder und deren Eltern kennen zu lernen. So war es ihm möglich mit den Kindern schwimmen zu gehen und an Geburtstagen teilzunehmen. Bei einem dieser Geburtstage lernte Andreas V. die Töchter von Jens Ruzsitska kennen. „Er hat auch mit den Kindern rumgetollt und hatte immer die Angewohnheit, wenn er sie hochgenommen hat, nicht wie ein normaler Mensch unter den Achseln oder an den Hüften anzufassen, sondern immer im Griff zwischen die Beine. Und da hab ich ihm schon gesagt, dass er in meinen Augen pädophil sei“, erzählt der Familienvater. „Als er dann meine Tochter nochmal hochnahm, sie sich auf die Schultern setzte und zu ihr sagte, sie möge den Rock da wegnehmen, hab ich ihn gefragt, warum sie bitteschön den Rock da wegnehmen soll. Und dann meinte er: Er hat gerne kleine, feuchte Mösen am Hals. Dann habe ich Rot gesehen und zugeschlagen!“ Er habe in dem Fall so extrem reagiert, weil er selbst als Kind von einem Mann sexuell missbraucht worden sei.

Nach dem Vorfall auf dem Kindergeburtstag verbot Jens Ruzsitska seinen Töchtern jeglichen Kontakt zu Andreas V. und rief die Behörden an. Er teilte ihnen mit, dass er den Dauercamper für pädophil halte. „Die haben mich etwa drei Tage später zurückgerufen und meinten zu mir, alles sei in bester Ordnung Jugendamt war da, wir von der Polizei waren da, alles in Ordnung. Da ist nichts festzustellen‘.“ Obwohl er die Behörden informierte, fühlt sich Jens Ruzsitska schuldig. Er frage sich immer wieder, ob er alles in seinen Möglichkeiten stehende unternommen hätte.

Jugendamt kontrollierte regelmäßig mit dem Ergebnis: ‚Alles in Ordnung‘

Vor einer Woche dann die erschreckende Meldung: Die Polizei teilte mit, dass sie Andreas V. und zwei weitere Männer festgenommen habe. Der Grund: Neue Aussagen von betroffenen Kindern und einer Mutter. Bei Durchsuchungen stellten die Beamten Computer, Handys, Festplatten und CDs sicher – insgesamt mehr als 13.000 Dateien mit kinderpornographischem Inhalt. „Der erste nachweisbare Fall schweren sexuellen Missbrauchs erfolgte bereits 2008 an einer 8-Jährigen“, so Ermittlungsleiter Gunnar Weiß. Jens Ruzsitska bezweifelt, dass davon auf dem Campingplatz jahrelang niemand etwas mitbekommen haben will. Ein Camping-Nachbar berichtet, er habe selbst ebenfalls die Polizei und das Jugendamt alarmiert. „Das Jugendamt war wenigstens ein, zwei Mal im Monat hier. In Form einer jungen Frau, die kontrolliert hat.“, so der Mann. „Die war regelmäßig hier. Und die sagt immer: ‚Es ist alles in Ordnung‘? Nein, nein, nein.“

Inzwischen bezog Tjark Bartels, der Landrat des Kreises Hameln-Pyrmont, stellvertretend für das Jugendamt Stellung, er sagte: „Das Bild aus dem gesamten Umfeld des Mannes – auch aus der Nachbarschaft, er hat da ja Jahrzehnte lang gelebt – war: Der kümmert sich, der ist da, der ist präsent, der ist sozial wunderbar eingebunden. Das ist das Bild, das nicht nur wir hatten, sondern alle Beteiligten. Das war fatal falsch, aber das ist das Bild, aufgrund dessen diese Entscheidung gefallen ist.“

 

https://www.stern.de/tv/missbrauch-auf-campingplatz-in-luegde–wie-eltern-ihre-kinder-vor-uebergriffen-schuetzen-koennen-8566324.html
Tags: Kinderporno – Pädophilennetzwerk – Missbrauch mit dem Missbrauch – Täterschutz – Kindeswohlgefährdung – police scandal +++ evidence of pedo network- It is about a thousand times child abuse within 10 years at present 31 children (number rising) between four and 13 years. –
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Väter werden in Österreich diffamiert, die Eltern-Kind-Entfremdung geht bis zum Suizid!

Missbrauch mit dem Missbrauch

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Die Mutter boykottiert die 14 tägigen Besuche zwischen Vater und Kind. Die Richter schauen zu und machen dagegen NICHTS.
Die oberste Familienrichterin Täubel-Weinreich hat in einem Zeitungsinterview gesagt, sie wende die bestehenden Gesetze der Beugehaft und Beugestrafe nicht an. (siehe http://wp.me/p4RGV9-2qo)
Wenn die bestehenden Gesetze im Familienrecht, der Beugehaft und Beugestrafe  für die „Entfremderin“ nicht angewendet werden, dann braucht sich niemand in Österreich wundern, wenn die Väter (10% Mütter) und ihre Kinder entfremdet werden und dann durch diese psychisch Gewalt „KRANK“ und schwer depressive werden.

Der Vater muss  zum Kindesunterhalt (meist mehrere hundert Euro) zusätzlich noch 60,- Euro pro Stunde bezahlen.
Die Mutter zieht 270km weg und der Vater muss die Fahrtkosten für die 270km bezahlen.

Diese veraltete feministische Struktur im Familienrecht stinkt zum Himmel, von einer Gleichberechtigung der Väter ist keinesfalls zu sprechen.

Wenn die Mutter 270km weg zieht, dann soll sie auch die Fahrtkosten für den Besuchskontakt bezahlen, sie ist ja der Verursacher dieser großen Wegstrecke!

Bei „shared parenting“ welches in Australien und vielen Bundesstaaten in den USA angewendet wird, verliert derjenige Elternteil, welcher über 100 Meilen wegzieht, automatisch das Sorgerecht zum Kind. Bei „shared parenting“ bzw. in Österreich spricht man von „Doppelresidenz“, ist die Obsorge nach der Trennung geteilt, idealerweise Halbe/Halbe. Bei einer Teilung von mindestens 30% zu 70% des Sorgerecht zwischen den Trennungseltern sprich man auch noch von Doppelresidenz. Weiter Wegziehen als 100 Meilen, ist nur mit Einverständnis des zweitem Elternteil möglich und muss schriftlich dem Gericht mitgeteilt werden.

Es wird Zeit, dass wir auch bei Vätern (10% Mütter)  nach Trennung oder Scheidung, die Doppelresidenz, also eine gleichberechtigte Elternschaft per Gesetz in Österreich  einführen. Das Ein-Elternmodell = Residenzmodell, einer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht  und der zweite Elternteil darf nur zahlen MUSS abgeschafft werden. Dieses völlig veraltete Modell schadet dem Elternwohl und dem Kindeswohl.

Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2019

Artikel:

Nach Scheidung: „Bub fehlt mir!“Vater kämpft um Kontaktrecht, Treffen wegen „Entfremdung“ unter psychologischer Aufsicht.

Franz S. möchte den Kontakt zu seinem Sohn nicht verlieren und nimmt dafür hohe Kosten und weite Wege in Kauf.  |   Symbolbild: Shutter-stock/altanaka
Franz S. (Name von der Redaktion geändert) wandte sich kürzlich verzweifelt an die NÖN-Redaktion: „Seit zwei Jahren kämpfe ich darum, dass ich mein Kind regelmäßig sehen darf.“ Seine achtjährige Ehe sei damals in die Brüche gegangen und die Mutter seines Sohnes an einen ihm unbekannten Ort übersiedelt. Er klagt: „Nach der Trennung habe ich meinen Buben viele Monate lang nicht gesehen, da ich ja nicht wusste, wo er sich aufhält.“

Tanja Gruber, Besuchsbegleiterin im Hilfswerk Gänserndorf, sorgt für entspannte Atmosphäre im Spielzimmer.  |   privat

Erst nach langwierigen Amtswegen habe er über einen Gerichtsbeschluss wieder ein Kontaktrecht erhalten. Er erklärt: „Da die Experten eine Entfremdung zwischen meinem Kind und mir nicht ausschließen konnten, musste ich zehn Termine in einem 260 km entfernten Besuchscafé vereinbaren. Dort konnte ich mit meinem Sohn unter Aufsicht einer Psychologin 90 Minuten lang spielen.“ Für jedes Treffen habe der Vater 60 Euro pro Stunde zahlen müssen. Jedem Termin habe er ängstlich entgegengefiebert, die Angst vor einer Absage durch die Mutter sei riesengroß gewesen.

Kürzlich habe er das letzte der vom Richter vorgeschriebenen „betreuten Treffen“ absolviert. Seine Hoffnung, dass er nun mehr Zeit mit seinem mittlerweile neunjährigen Buben in den eigenen vier Wänden verbringen dürfe, sei allerdings jäh zerschlagen worden. Franz S. erklärt erschüttert: „Meine ehemalige Gattin hat mit meinem Kind wieder den Wohnort gewechselt, jetzt ist ein anderes Gericht mit unserem Fall befasst.“

Kind wechselte jetzt wieder den Wohnort

Eine endgültige Besuchsregelung ist wohl noch lange nicht in Sicht. Er wisse nicht, wann und wo er seinen Neunjährigen wiedersehen könne, er würde jedoch weder Kosten noch Mühen scheuen, um den Kontakt nicht wieder zu verlieren.

Justiz-Pressevertreter und Richter Martin Bodner informiert über die Rechtslage: „Grundsätzlich haben sowohl beide Elternteile als auch das Kind ein Kontaktrecht, damit eine bedeutsame Beziehung aufgebaut und erhalten werden kann. Bei Streitigkeiten wird die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes zu erleichtern.“

Die Familiengerichtshilfe unterstütze das Gericht bei der Sammlung von Entscheidungsgrundlagen, hole fachliche Stellungnahmen von Experten ein und helfe bei der Anbahnung einer gütlichen Einigung.

„Kind darf nicht überfordert werden“

Wenn ein Kind einen Elternteil über einen längeren Zeitraum nicht gesehen hat, trifft das Gericht die Entscheidung, dass die ersten Kontakte in einem Besuchscafé stattzufinden haben. Es werden sowohl die besuchsberechtigten Personen als auch die Häufigkeit, die Dauer und der Ort der Kontakte vorgeschrieben. Tanja Gruber, Qualitätsbeauftragte für den psychosozialen Bereich, betreut das Besuchscafé für die Bezirke Gänserndorf und Mistelbach, hier wurden im letzten Jahr insgesamt 27 Familien betreut.

Die Psychologin erzählt aus der Praxis: „Zuerst führen wir Einzelgespräche mit dem Obsorge- und mit dem Besuchsberechtigten, dabei werden grundlegende Verhaltensmaßregeln geklärt.“ Die Vereinbarung betreffe zahlreiche Details, z. B. ob die Eltern bei den Treffen miteinander in Kontakt kommen wollen, ob Fotos gemacht werden dürfen, etc.. Sie müsse von beiden Beteiligten unterschrieben werden.

Gruber betont, dass für die umfassend geschulten Besuchsbegleiter (Sozialpädagogen oder Gesundheitspsychologen, Anm.) ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Vordergrund stehe: „In der Eingangsphase baut der zuständige Betreuer in einem großen, mit vielfältigen Spielmaterialien ausgestatteten Raum Vertrauen zum Kind auf. Bei den Treffen achten wir darauf, dass das Kind eine schöne, unbelastete Zeit verbringen kann. Bei der langsamen Annäherung an den Besuchsberechtigten darf das Kind nicht überfordert werden.“

Besuchscafé-Betreuer verhalten sich neutral

Die Mitarbeiter würden bei den Treffen so wenig wie möglich und so viel wie nötig intervenierend eingreifen. Die Betreuer stünden allen Beteiligten neutral gegenüber, Scheidungsgründe würden nicht thematisiert.

Im Idealfall solle zwischen dem Besuchsberechtigten und seinem Kind wieder eine langfristige Beziehung aufgebaut und ein unbegleiteter Kontakt möglich gemacht werden. Bei Auseinandersetzungen vor dem Kind hätten die Sozialarbeiter die Berechtigung, die Zusammenkünfte abzubrechen.


RECHTSVORSCHRIFTEN

Obsorge

Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern in Bezug auf Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung. In hochstrittigen und für die betroffenen Kinder belastenden Verfahren über die Obsorge und das Recht auf persönlichen Kontakt besteht für das Gericht die Möglichkeit, einen sogenannten Kinderbeistand zu bestellen. Der Kinderbeistand soll sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen (grundsätzlich bis zum Alter von 14 Jahren) in solchen Verfahren kümmern.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, hat das Recht, den Wohnort des Kindes zu verlegen. Von einer Wohnortverlegung im Inland ist der andere Elternteil rechtzeitig zu verständigen. Bei einem Umzug ins Ausland braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine vorherige gerichtliche Genehmigung.

Kontaktrecht

Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind im gemeinsamen Haushalt, so haben sowohl dieser Elternteil als auch das Kind das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Wenn zwischen den Elternteilen keine einvernehmliche Kontaktrecht-Lösung getroffen werden kann, kann die Familiengerichtshilfe als „Besuchsmittler“ eingesetzt werden.

Erstellt am 17. Februar 2019, 05:08 von Michaela Fiala

https://www.noen.at/gaenserndorf/marchfeld-nach-scheidung-bub-fehlt-mir-marchfeld-scheidung-besuchscafe-tanja-gruber-135734663

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Weitere Meinungen unserer Leser findet ihr hier.
Tags: Besuchscafe – Scheidung- Vaterlose Gesellschaft

 

Mothers in Austria are gatekeepers for children

Kränkung in der Familie: „Der Kontakt versandet einfach“

Mariam Irene Tazi-Preve über Trennungsväter, die die Beziehung zu ihren Kindern verlieren, Abspaltungsmethoden und Kränkungen, die über Generationen verschleppt werden können.

profil: Sie waren Leiterin einer Studie im Auftrag des österreichischen Instituts für Familienforschung. Laut dieser Untersuchung verliert die Hälfte aller Trennungsväter den Kontakt zu ihren Kindern. Das ist eine schockierend hohe Zahl.
Tazi-Preve: Das ist ein Schätzwert. Zur Kontaktkontinuität von Vätern nach der Trennung gibt es leider kaum valides Zahlenmaterial. Rund 40 Prozent der von uns damals befragten Väter machten gar keine Angaben zu ihren Kontakten mit den Kindern. Grundsätzlich ist es so, dass Männer dazu neigen, nicht die korrekte Anzahl ihrer Kinder anzugeben.

profil: Wie kann man sich das erklären?
Tazi-Preve: Bei Männern gibt es eine Tendenz, Kinder aus früheren Beziehungen zu „vergessen“. Diese Väter spalten sich von Dingen oder Menschen, die ihnen irgendwie auf der Seele lasten, einfach ab. Außerdem assoziieren Männer ihre Kinder weit mehr als Frauen mit der Beziehung, aus der sie stammen. Und wenn sie schon lange keinen Kontakt mehr mit ihren Kindern haben, geben sie sie einfach auch nicht an. Bei Frauen ist das anders.

Dieser Artikel stammt aus profil 2/2019. Das aktuelle Heft können Sie im Handel oder als E-Paper erwerben.

profil: Welche Gründe für einen Kontaktabbruch werden von Vätern angeführt?
Tazi-Preve: Der qualitative Teil der Studie ergab unter anderem, dass die Mütter den Zugang zu den Kindern blockieren. Die Mutter ist sozusagen die Gatekeeperin. Und wenn zuvor Gewalt im Spiel war, unterbinden Mütter oft die Kontaktaufnahme. Die Väterrechte-Bewegung stellt Frauen immer gerne als jene dar, die da aus Bosheit blocken.

Das Klischee, dass Männer Beziehungskonflikte über Geld austragen und Frauen über die Kinder, hat seine Berechtigung.

profil: Aber natürlich existieren auch Mütter, die aus einem Rachegefühl heraus den Kontakt erschweren oder gar blockieren.
Tazi-Preve: Aber es ist ein kleiner Teil von Müttern, der so agiert. Das Klischee, dass Männer Beziehungskonflikte über Geld austragen und Frauen über die Kinder, hat seine Berechtigung.

profil: Es ist schwer, sich vorzustellen, dass man als Vater die Strategie der Abspaltung verfolgt. Spüren diese Väter keine Verlustschmerzen?
Tazi-Preve: Wenn manche Männer sich in einer neuen Beziehung befinden und auch „neue“ Kinder haben, schließen sie mit dem Vorangegangenen ab. Sie sind auch unsicher über ihre Wichtigkeit im Leben der Kinder.

Wenn die Mutter als Kontaktvermittlerin wegfällt, geben manche Väter schnell auf.

profil: Ist Vaterschaft noch immer ein so unsicheres Terrain?
Tazi-Preve: Wenn die Mutter als Kontaktvermittlerin wegfällt, geben manche Väter schnell auf. Und wenn die Kinder dann noch in die Pubertät kommen und widerwillig zum Vater-Wochenende gehen, kann der Kontakt auch ganz auseinanderbrechen. Diese Väter glauben nicht genug an ihre Bedeutung im Leben der Kinder. Oft passiert gar nichts Dramatisches, bevor sie verschwinden. Der Kontakt versandet einfach.

profil: Und Kinder reagieren entsprechend gekränkt, weil sie die Funkstille mit Interesselosigkeit gleichsetzen?
Tazi-Preve: Natürlich empfinden sie es so. Mütter geben im umgekehrten Fall nicht so schnell auf. Sie schauen, dass sie den Kontakt aufrechterhalten.

profil: Sollte man jedem Vater raten, sich mit Signalen im Spiel zu halten, etwa in Form von kleinen Geschenken?
Tazi-Preve: Auf jeden Fall, das ist ganz wichtig.

profil: Ihre Ausführungen klingen pessimistisch. Haben wir es nicht auch mit einer neuen Generation von Vätern zu tun?
Tazi-Preve: Natürlich hat sich das Vaterbild geändert. Aktive Vaterschaft ist sozial erwünscht – früher war das nicht so. Gleichzeitig wächst aber der Druck auf dem Arbeitsmarkt immer mehr. Väter sollen Karriere machen und in ihren Jobs rund um die Uhr verfügbar sein.

profil: Beobachten Sie, dass sich auch bei gleichberechtigten Partnerschaften nach der Geburt vieles wieder in Richtung Backlash ändert?
Tazi-Preve: Das Phänomen der Retraditionalisierung existiert tatsächlich. Der Rechtspopulismus lässt unter anderem auch den Ruf nach traditionellen Familienwerten wieder aufleben, was den Frauen noch nie Gutes gebracht hat.

Eine lebenslange romantische Beziehung mit dem sicheren Aufwachsen von Kindern kombinieren zu wollen, ist unsinnig.

profil: In Ihrem Buch „Vom Versagen der Kleinfamilie“ beschreiben sie dieses Modell als überholt und nicht überlebensfähig.
Tazi-Preve: Kurz gesagt ist es so, dass es nicht funktioniert, weil es nicht funktionieren kann. Eine lebenslange romantische Beziehung mit dem sicheren Aufwachsen von Kindern kombinieren zu wollen, ist unsinnig. Und wenn die Beziehung zerbricht, hängt alles nur mehr an der Mutter. Und wenn die Mutter-Kind-Beziehung scheitert, fällt die Schuld wieder auf sie. Daher sage ich: Kinder müssen von vielen Menschen großgezogen werden. Und das Aufziehen von Kindern und eine normalerweise zeitlich begrenzte Liebesbeziehung haben nicht notwendigerweise miteinander zu tun. Da gibt es einige alternative Modelle, an denen man sich orientieren könnte, zum Beispiel die sogenannte „Besuchsehe“ bei den Mosuo in Südchina. Der Partner bleibt dort nur über Nacht, und Ehen haben nicht dieselben rechtlichen und ökonomischen Konsequenzen wie in unseren Breitengraden.

profil: Kontaktabbruch innerhalb von Familien scheint nicht nur zwischen Kindern und Vätern weit verbreitet zu sein. Warum ist das so?
Tazi-Preve: Alle leiden an Traumatisierungen, die aus der Herkunftsfamilie stammen, oder an den Verhältnissen in den Gründungsfamilien. Gleichzeitig wurden damals keine Konfliktlösungsstrategien erlernt. Generationen sind gekränkt, weil ihre Mütter oder Väter zu viel, zu wenig oder das Falsche getan haben. Die meisten liegen sprichwörtlich mitsamt der Mutter auf der Therapeutencouch, und zwar deswegen, weil sie zumeist die Einzige war, die wirklich greifbar war. Es muss endlich aufhören, dass dieses Problem über Generationen weiter verschleppt wird.

Zur Person Mariam Irene Tazi-Preve , 57
ist eine österreichische Sozial-und Politikwissenschafterin. Derzeit arbeitet sie an der University of Central Florida, zuvor lehrte sie an der University of New Orleans. Tazi- Preve blickt außerdem auf eine langjährige Forschungsarbeit an verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen in Wien zurück, wo sie heuer auch wieder an einer „Neudefinition von Feminismus“ arbeiten wird. Die gebürtige Tirolerin und Mutter eines Sohnes erregte 2017 mit ihrem Buch „Vom Versagen der Kleinfamilie. Kapitalismus, Liebe und der Staat“ Aufsehen; die mehrfache Buchautorin war auch Leiterin der Studie „Väter im Abseits“ im Auftrag des österreichischen Instituts für Familienforschung. Tazi-Preves thematisches Hauptgebiet liegt in der Erforschung von Familie, Patriarchat, Feminismus und Partnerschaft.

Von Angelika Hager ( 9. 1. 2019 ), 4 Kommentare
https://www.profil.at/shortlist/gesellschaft/kraenkung-familie-kontakt-abbruch-10578059?fbclid=IwAR0o8jiBQSKkJp-32vp4vPK-QiITBl2SuewEjSC7D9onDvnE_LWNQ-cyo3I
Tags: PAS Eltern-Kind-Entfremdung Kindes-Entfremdung PA parental alienation – Eltern Entfremdung Scheidung – Trennung

Landesfamiliengeld+ wird weitergeführt im Jahr 2019

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Landesfamiliengeld+ wird weitergeführt

Seit dem Jahr 2016 konnten Familien, in denen beide Eltern einen Teil der Elternzeit in Anspruch genommen haben, um einen finanziellen Beitrag ansuchen. Das Landesfamiliengeld+ hat seitdem über 230 Familien mit durchschnittlich 1270 Euro unterstützt. Nun wird dieses Pilotprojekt, das ursprünglich bis Ende Dezember 2018 laufen sollte, zu einer Regelunterstützung und steht darum auch für Geburten nach dem 1. Jänner 2019 zu. “Die zahlreichen positiven Rückmeldungen von Vätern und Müttern haben uns gezeigt, dass diese Maßnahme wichtig und notwendig war. Darum halten wir daran fest “, hebt Familienlandesrätin Waltraud Deeg hervor.

Landesfamiliengeld+
Das Landesfamiliengeld+ wird zu einer Regelleistung, mit der Familien unterstützt werden, in denen beide Elternteile Erziehungsarbeiten übernehmen. – Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss

Der Zusatzbeitrag im Ausmaß von 800 Euro steht monatlich dann zu, wenn der Vater in der Elternzeit keine Entlohnung erhält. 400 Euro sind für den Fall vorgesehen, dass der Vater bis zu 30 Prozent seiner Entlohnung bezieht, 600 Euro im Monat erhalten Väter, die nur teilweise eine 30-prozentige Entlohnung in der Elternzeit bezogen haben. “Der Ausfall eines oder mehrerer Monatsgehälter ist für viele Familien ein wichtiges Kriterium, ob auch der Vater Elternzeit beansprucht oder nicht. Diesem Umstand wollen wir Rechnung tragen und junge Familien, in denen beide Elternteile zu Hause Erziehungsarbeiten übernehmen unterstützen”, erklärt Deeg.

Ansuchen online oder über Patronate
Im Jahr 2018 haben zum heutigen Zeitpunkt 111 Familien um den Zusatzbetrag zum Landesfamiliengeld angesucht, der zum überwiegenden Teil von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) bereits ausbezahlt worden ist. Diese Familien haben die Auflage erfüllt, dass (auch) der Vater in den ersten 18 Monaten nach der Geburt seines Kindes mindestens zwei volle Monate Elternzeit beansprucht hat. Von den bisherigen Antragstellern wurde diese im Schnitt zwischen dem fünften und achten Lebensmonat des Kindes für durchschnittlich 2,4 Monate wahrgenommen. Der Zusatzbeitrag ist jenen Vätern vorbehalten, die in der Privatwirtschaft beschäftigt sind.

Die Ansuchen können entweder online direkt an die ASWE geschickt werden oder über die Patronate eingereicht werden. Die bisherigen Antragsteller kamen aus allen Landesteilen und aus beinahe allen Wirtschaftssektoren. So reicht das Spektrum von der Hotellerie über den Bausektor, hin zum Bereich Dienstleistungen und dem produzierenden Gewerbe. Auch die Firmengröße umfasst das gesamte Spektrum vom Großbetrieb hin zum Klein- und Kleinstunternehmen mit wenigen Mitarbeitern.

Das Landesfamiliengeld+ soll dafür sensibilisieren, dass nicht nur Mütter, sondern zunehmend auch Väter von ihrem Recht auf Elternzeit Gebrauch machen. “Kinder brauchen Vater und Mutter, doch auch für beide Elternteile ist es ein großer Gewinn, wenn sie sich zeitweise vollzeitig um ihre Kleinkinder kümmern können. Wir wollen dieses Bewusstsein stärken und Eltern bei dieser Entscheidung unterstützen”, betont Landesrätin Deeg. Das Land könne nur beim eigenen Personal die gesetzlichen Rahmenbedingungen autonom handhaben, die Kompetenz Elternzeitregelungen für die Privatwirtschaft zu erlassen liege nämlich beim Staat. Neben einer besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Berufsleben trägt die gleichwertige Beanspruchung der Elternzeit auch zu einer gerechteren Aufteilung der familiären Verantwortung zwischen den Eltern bei.

LPA, Südtirol
von ih 18.12.2018 18:28 Uhr
https://www.unsertirol24.com/2018/12/18/landesfamiliengeld-wird-weitergefuehrt/
Kinderbetreuungsgeld – Karenzgeld – Kindergeld-Konto – Karenzzeit – Italien Familienrecht

Werden „Jugendliche Gefährder“ der IS-Kämpfer nach Deutschland gebracht?

1.Artikel:    Terrorismus

Die Bundesregierung lässt die Söhne und Töchter von in Haft sitzenden deutschen Islamistinnen ausfliegen. Drei Kinder wurden nach SPIEGEL-Informationen Ende Oktober aus dem Irak zurückgebracht, ein gutes Dutzend weitere sollen folgen.

Martyn Aim / Getty Images – Frauen und Kinder in Mossul

Die Bundesregierung hat ein Rückholprogramm für die Kinder von verurteilten deutschen Dschihadistinnen gestartet, die im Irak in Haft sitzen. Nach SPIEGEL-Informationen hat das Auswärtige Amt in gut einem Dutzend Fällen bereits Verwandte in Deutschland gefunden, die die Söhne und Töchter mutmaßlicher IS-Anhängerinnen aufnehmen würden. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte bei SPIEGEL+.)

Titelbild

Mehr dazu im SP

Die Angehörigen sollen in den Irak fliegen und die Kinder, die oft erst nach der Ausreise der Eltern im Kriegsgebiet geboren wurden, nach Deutschland bringen.

Testfall für das Verfahren war ein Flug am 29. Oktober. Dabei holte eine Tante drei Jungen im Alter zwischen ein und vier Jahren in Bagdad ab, deren Mutter Hediye Ö. als Islamistin im Irak zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Die Familie wird nun vom Jugendamt betreut.

Die Deutschtürkin aus Bremen war 2014 gemeinsam mit ihrem damaligen Mann in das Gebiet des „Islamischen Staats“ (IS) ausgereist. Mit dabei war auch ihre Schwester, deren Kinder nach wie vor mit der Mutter in einer irakischen Haftanstalt sitzen. Auch sie könnten bald nach Deutschland zurückkehren.

Im Video: Deutsche IS-Frauen in Gefangenschaft – „Wir wollen unsere Tochter zurückholen“

SPIEGEL TV

Insgesamt wissen die deutschen Diplomaten von rund 50 oft sehr kleinen Kindern in irakischen Haftanstalten. Der Chef des Bremer Landeskriminalamts Daniel Heinke sagte, die zurückkehrenden Kinder würden von den Behörden „nicht in Hinblick auf eine mögliche Radikalisierung, sondern als Opfer ihrer Eltern“ betreut: „Wir müssen davon ausgehen, dass viele Kinder traumatisiert sind und der Hilfe bedürfen.“

Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass seit Beginn des Bürgerkriegs im Jahr 2011 mehr als tausend Islamisten aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak ausgereist sind.

Zu etwa der Hälfte gibt es konkrete Hinweise, dass sie aufseiten des IS oder anderer islamistischer Gruppen gekämpft oder diese unterstützt haben. Mindestens 300 Kinder und Jugendliche sind mit ihren Eltern aus Deutschland in das Krisengebiet gereist oder wurden dort geboren.

gud/mgb/wow, 

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/islamischer-staat-deutschland-holt-is-kinder-zurueck-a-1242523.html

2.Artikel:

Heikle Mission: Betreuung von österreichischen IS-Kämpfern in Haft

Das Außenministerium kümmert sich um inhaftierte Österreicher im Ausland – darunter sind auch als gefährlich eingestufte IS-Kämpfer im Irak und in Syrien

Der Zerfall des sogenannten „Islamischen Staats“ (IS) versetzt das Außenministerium in eine unangenehme Rolle, die das Haus am Wiener Minoritenplatz nicht an die große Glocke hängen möchte. Seine Diplomaten müssen sich um Österreicher und Österreicherinnen kümmern, die im Ausland in Not geraten. Daher stellt sich diese Aufgabe auch im Zusammenhang mit Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen, die sich dem IS angeschlossen haben und nun in der Krisenregion in einem Gefängnis sitzen, nachdem sie von der syrischen oder irakischen Armee verhaftet worden sind.

Dieses Bild vom Dezember 2017 zeigt mutmaßliche IS-Kämpfer in einem provisorischen Gefängnis in Mossul. Auch heimische Jihadisten befinden sich im Irak und in Syrien in Haft.

foto: ap / bram janssen

Dieses Bild vom Dezember 2017 zeigt mutmaßliche IS-Kämpfer in einem provisorischen Gefängnis in Mossul. Auch heimische Jihadisten befinden sich im Irak und in Syrien in Haft.

 

„Wir werden bei derartigen Fällen aktiv, sobald wir davon in Kenntnis gesetzt werden“, erklärt Matthias Forenbacher, Pressesprecher der zuständigen Ministerin Karin Kneissl (FPÖ), knapp.

Innere Sicherheit

Die Betreuung oder Rückholung von Unterstützern des IS ist politisch brisant, gelten doch Rückkehrer als besondere Gefahr für die innere Sicherheit. Den Behörden in Wien ist etwa „eine Handvoll österreichische Personen bekannt, die sich in Syrien und dem Irak in Haft befinden“, heißt es vonseiten des Innenministeriums dazu auf STANDARD-Anfrage. Nachsatz: „Unter den Verhafteten sind auch Frauen und Kinder.“ Es ist aber durchaus möglich, dass noch weitere österreichische Jihadisten und deren Familien gefangen genommen wurden – weil es sehr schwierig sei, gesicherte Informationen aus den Kampfgebieten Syrien und Irak zu erhalten, betont das Innenministerium.

Laut den aktuellsten Zahlen des Verfassungsschutzes sind den Behörden 313 aus Österreich stammende Personen bekannt, die sich aktiv am Jihad in Syrien und im Irak beteiligen oder beteiligen wollten. Davon sind vermutlich 55 Personen in der Region ums Leben gekommen und 94 Personen wieder nach Österreich zurückgekehrt. Darunter auch Personen, die eine wichtige Rolle bei der Rekrutierung neuer Anhänger spielten.

Weitere 59 konnten an einer Ausreise gehindert werden. Dazu kamen mehr als 1.400 in Österreich lebende Personen, die dem IS zeitweise auf Facebook als Fans folgten.

Dem STANDARD vorliegende interne Dokumente des IS, die von der irakischen Regierung Medien zur Verfügung gestellt wurden, zeigen, dass sich Österreicher auch zu Selbstmordattentaten bereiterklärten. In diesen Unterlagen findet sich etwa der Name eines in Tschetschenien geborenen Mechanikers aus Wien, der gegenüber seinen IS-Kommandanten angab: „Ich will mich in die Luft sprengen.“ Über seinen Verbleib ist nichts bekannt.

Kinder zurückgebracht

Von Österreich aus reisten, gemessen an der Bevölkerungszahl, vergleichsweise viele Menschen in die vom IS kontrollierten Gebiete, die sich vom Irak bis nach Syrien erstreckten. Aus Deutschland sind seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien 970 Islamisten ins Kalifat gereist. Davon sind mindestens 92 Männer, Frauen und Kinder in Syrien, dem Irak und der Türkei in Haft.

Die Betreuung der Jihadisten und ihrer Familien übernimmt das Auswärtige Amt in Berlin; mehrfach haben Diplomaten und Beamte des Bundeskriminalamts Gefangene besucht.

Einige der deutschen Islamisten wurden bereits zu Gefängnisstrafen verurteilt oder, wie im Fall einer mutmaßlichen IS-Anhängerin aus Mannheim im Irak, zum Tode. Nach Intervention der deutschen Regierung wurde das Urteil in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Erst kürzlich gab es Berichte, wonach Kinder von IS-Kämpfern nach Deutschland ausgeflogen und bei deren Verwandten untergebracht wurden.

(Markus Sulzbacher, 29.7.2018)
https://derstandard.at/2000084361608/Heikle-Mission-Betreuung-von-IS-Kaempfern-in-Haft

 

3.Video – Interview mit einem ehemaligen Kindersoldaten

Im August 2016  sollte der damals 12-jährige Nadim beim Spielen mit anderen Kindern in Kirkuk einen Sprengstoffgürtel zünden. Doch zum Glück hat er einen Moment lang gezögert, den Auslöser der Bombe zu drücken. Später kam heraus, dass Nadim vom „Islamischen Staat“ eine Art Gehirnwäsche bekam und als Kindersoldat eingesetzt wurde. Seit knapp einem Jahr sitzt er im Gefängnis. Zum ersten Mal spricht Nadim jetzt über seine Zeit bei der Terrormiliz.

 

Tags: Jugendliche Gefährder – Minderjährige Gefährder – IS Kinder – Österreich – – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Othmar Karas könnte „Merkel-Schicksal drohen“

Indexierung Familienbeihilfe im Ausland …

ÖVP-Europaabgeordneter Othmar Karas
ÖVP EU-Abgeordneter Othmar Karas

Artikel:

Familienbeihilfe: Auch ÖVP-EU-Abgeordneter Othmar Karas blamiert sich mit EU-Gesetzen

Nicht einmal der ÖVP-Politiker und EU-Abgeordnete Othmar Karas kennt sich mit den entsprechenden Gesetzen bezüglich Familienbeihilfe aus. Foto: unzensuriert.at

Nicht einmal der ÖVP-Politiker und EU-Abgeordnete Othmar Karas kennt sich mit den entsprechenden Gesetzen bezüglich Familienbeihilfe aus.
Foto: unzensuriert.at

Mehr zum Thema:   Familienbeihilfe

Nun blamiert sich auch der ÖVPler und EU-Abgeordnete Othmar Karas in Sachen Familienbeihilfe. Entgegen der Parteilinie behauptet er, dass eine Indexierung „widerwärtig, rechtswidrig und diskriminierend“ sei. Karas dürfte ansscheinend weder das Gesetz kennen, das die Familienbeihilfe regelt – das sogenannte Familienlastenausgleichsgesetz –, noch die entsprechende EU-Verordnung 883/2004, die Beihilfen im EU- und EWR-Raum regelt.

Fakt ist nämlich, dass die Indexierung der Familienbeihilfe insofern weder rechtswidrig noch diskriminierend ist, weil die Familienbeihilfe eine vom österreichischen Staat bezahlte teilweise Refundierung von Unterhaltskosten darstellt, die Eltern aufgrund ihrer Kinder haben. Und Unterhaltskosten, die ein Elternteil einem anderen Elternteil ins Ausland zahlen muss, werden bereits indexiert. Man spricht vom sogenannten Mischunterhalt.

Erwerbstätigkeit löst keine Familienbeihilfe aus

Außerdem ist vielmehr die derzeitige Form der Auszahlung der Familienbeihilfe an diverse Staaten sowohl rechtswidrig als auch diskriminierend. Öffentlich wird behauptet, dass die Tatsache, dass ein EU-Bürger in Österreich arbeitet, einen Anspruch auf eine Familienbeihilfe auslöst. Das ist aber so nicht der Fall. Denn die österreichische Familienbeihilfe ist keine Leistung, die aufgrund eines Einkommens bezahlt wird. Die entsprechende EU-Verordnung besagt lediglich, dass, wenn mehrere Staaten für einen Anspruch einer Beihilfe in Frage kommen, jener Staat zuerst zuständig ist, in dem eine Beihilfe aufgrund einer Erwerbstätigkeit ausbezahlt wird. Das ist aber in Österreich eben nicht der Fall. Sie wird bezahlt aufgrund der Tatsache, dass ein Kind im EU- bzw. EWR-Raum wohnt. Eine Erwerbstätigkeit ist für den Bezug der Leistung irrelevant.

Dass also eine Person eine Leistung bekommt, die aufgrund eines Wohnorts des Kindes ausgelöst wird, während eine andere Person für die selbe Leistung arbeiten MUSS, stellt ganz klar eine Diskriminierung dar, die nicht einmal so in der EU-Verordnung steht.

Karas wäre gut beraten, einmal die Gesetze zu lesen, bevor er gegen die Regierung und in diesem Fall gegen seine eigene Partei wettert.

„Karas droht ein Merkel-Schicksal“

„ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas hat die Zeichen der Zeit anscheinend noch immer nicht erkannt, was bedeutet, dass ihm ein Merkel-Schicksal drohen könnte. Die jetzige Bundesregierung ist seit fast einem Jahr im Amt und langsam aber sicher sollte auch zu Herrn Karas durchdringen, dass die abgewählte rot-schwarze Politik des Geldverteilens an Nicht-Österreicher in anderen EU-Staaten vorbei ist und wir Politik für die Österreicher im eigenen Land machen“, so der freiheitliche Delegationsleiter im EU-Parlament, Generalsekretär Harald Vilimsky.

Zahl der Beihilfen-Kinder im Ausland explosionsartig gestiegen

Vilimsky wies darauf hin, dass sich die Zahl der Kinder, für die im Ausland Familienbeihilfe gezahlt wurde, in den vergangenen 15 Jahren auf 130.000 verhundertfacht habe. „300 Millionen Euro für diese Gruppe sind eindeutig zu viel. Da geben wir das Geld lieber den Familien in Österreich. Denn der Geist der FPÖ besteht darin, die einheimische Bevölkerung in den Vordergrund des politischen Handelns zu stellen. Und das wird auch immer so bleiben“

29. Oktober 2018 – 11:40

https://www.unzensuriert.at/content/0028093-Familienbeihilfe-Auch-OeVP-EU-Abgeordneter-Othmar-Karas-blamiert-sich-mit-EU
Tags: Angela Merkel – Kinderbeihilfe

„Feministische“ Familienrichterin, sagt „Wir können den Geschichten der Eltern nicht trauen“

Die Familienrichterin vom Amtsgericht Bremen ist kein unbeschriebenes Blatt:
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbund.
1.Artikel:

Sabine Heinke  

Hauptseite » Personen-Portal » Sabine Heinke

Sabine Heinke (* 1956), Abitur 1973 in Kassel, Anwältin, dann Richterin am Amtsgericht Bremen, Abt. 61, zeitweise berichtende Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Taten

  • Aktives sexistisches Handeln in einer Vielzahl von Organisationen und Orten: Redakteurin und zeitweise Herausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT, Vorsitzende der Familienrechtsfachkommission im Deutschen Juristinnenbund, Dozentin beim Feministischen Juristinnentag.
  • In einer einzigartigen Verquickung von Ämtern schreibt Heinke an Stellungnahmen für das BVerfG mit, so auch zum denkwürdigen Verfahren 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, in dem das Sorgerecht für nichteheliche Väter abgelehnt wird. Sie schreibt u.a.: „Die alleinstehende und alleinerziehende Mutter hat das Sorgerecht für ihr Kind inne, braucht niemanden daran zu beteiligen und niemanden zu fragen, und das ist auch gut so“. Gleichzeitig verfasst sie als Gerichtssprecherin an diesem Gericht die ebenso einzigartig einseitige Pressemeldung zum Urteil, in dem sie höhnisch über Väter herzieht.[1]
  • Sie trommelt öffentlich in einer Vielzahl von Interviews gegen das gemeinsame Sorgerecht und fällt durch primitive Äußerungen im BILD-Stil auf wie „Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen.“ [1]
  • Sie tritt aktiv ein gegen eine Beschleunigung von Verfahren zum Umgangsrecht, hat Anteil an der Entwertung des neuen FamFG, betreibt wie ihre geistesverwandte Clique Missbrauch mit dem Gewaltschutzgedanken (djb 2007, Heft 3, S. 35ff) indem sie Partnergewalt immer als allgegenwärtige Männergewalt definiert und durch bloße Gewaltbehauptungen Umgangsrecht und Sorgerecht entwerten will.
  • Sie greift in alle nur irgend möglichen anderen juristischen Reformprojekte ein, um darin ihre radikalfeministischen Vorstellungen (oft erfolgreich) zu realisieren.

Wirkung

  • maßgeblich beteiligt am Fortbestehen des menschenrechtswidrigen und kinderfeindlichen § 1626a BGB
  • maßgeblich beteiligt an der Verfestigung und Stärkung feministischen Gedankenguts in einer Vielzahl von Gremien und Organisationen
  • maßgeblich beteiligt an der Zerstörung der wenigen guten Elemente im Entwurf der FamFG.
  • beteiligt an der Reform des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs
  • nach eigenen Angaben ist sie Teilnehmerin an einem Geschlechterkrieg

Sonstiges

Heinke weiss sehr genau, welche Schäden und Leid sie mitverursacht. Sie gehört zu den Täterinnen, die wissen was sie anrichten. An ihrem Amtsgericht in Bremen hat sie genau mit den Müttern zu tun, denen sie im BVerfG-Verfahren Allmacht zugesprochen hat und kommentiert das lapidar mit „Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon“.

1999 hätte es sie fast einmal erwischt, kann sich aber Dank ihren Seilschaften halten:

Bei der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts treffen Protestbriefe ein. Grund: Über Karlsruher Diensttelefon und Dienstfax werden eine feministische Zeitschrift betrieben. Die im Impressum des Periodikums „Streit“ angegebenen Amtsnummern gehören Sabine Heinke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin ausgerechnet im Ersten Senat beschäftigt ist – und er befaßt sich mit Grundsatzurteilen zum Familienrecht. Die erklärte Feministin unterschreibt schon mal Flugblätter, in denen das Flüchtlingselend als Geschlechterkrieg interpretiert wird und Männer dabei pauschal als „Brandstifter, Volksverhetzer, Vergewaltiger, Grabschänder“ verurteilt werden. Die von ihr mitbetriebene Zeitschrift „Streit“ macht Front gegen das neue Kindschaftsrecht – Heinke ist der Überzeugung, daß Männer, die nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder anstreben, lediglich „Frauen mit Gefühl um Geld“ bringen wollen. [2]

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Das letzte Wort haben die Mütter, Schwarzwälder Bote am 11. Februar 2003
  2.  Der Spiegel 1/1999 vom 4. Januar 1999, S. 19

Netzverweise

Jugendamt in Österreich – Kritik am System der Kinderabnahmen

Frage an Fr. Herta Staffa und auch an die Jugendamtsleiter der anderen Jugendämter, Jugendwohlfahrten in den anderen Bundesländern:

Wie hoch ist die Rückführungsquote im Jahr 2017, 2016 gewesen?

Admin Familie & Familienrecht, am 2.Okt, 2018
Artikel:

Bild: fraugau.de | Addendum

Wo bleiben die Kinder?

Nicht immer ist die eigene Familie der beste Ort für ein Kind. Manchmal droht ihm in seinem Zuhause Gefahr oder Verwahrlosung. In solchen Fällen kann der Staat entscheiden, dass ein Kind nicht bei den eigenen Eltern aufwachsen soll.

Eine Gratwanderung: Kritiker werfen den Behörden vor, Familien auseinander zu reißen. Wenn aber andererseits tatsächlich ein Kind zu Schaden kommt oder sogar stirbt, heißt es, die Behörden haben weggeschaut, zu lange gewartet. Wie kommt es zur Entscheidung, Kinder aus ihren Familien herauszunehmen?

+
Eine wichtige Rolle kommt der Kinder- und Jugendhilfe, früher Jugendamt, zu. Bei Gefahr im Verzug kann das Jugendamt Kinder aus ihren Familien holen. Ob sie wieder dorthin zurückdürfen, entscheidet das Gericht. Bis dahin kann unter Umständen aber viel Zeit vergeheGutachten und  – Zeit, in der sich die Kinder von ihren Eltern entfremden.

Für die Beurteilung der Erziehungsfähigkeit der Eltern stützt sich das Gericht auf Gutachten. Wie ein solches Gutachten auszusehen hat, ist allerdings nicht geregelt. Wie aussagekräftig es ist, kann hinterfragt werden. Eltern können sich gegen dieses Gutachten wehren, indem sie ein Gegengutachten in Auftrag geben, das sie selbst bezahlen müssen – und das vor Gericht meistens nicht viel Berücksichtigung findet.

+
Berücksichtigung finden hingegen die Empfehlungen des Jugendamts. Die Entscheidung, bei wem ein Kind aufwächst, wird also de facto oft von den betreuenden Sozialarbeitern getroffen. Obwohl die Gesetzeslage in ganz Österreich gleich ist, ist der Anteil der weggenommenen Kinder in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Hat das Jugendamt zu viel Macht?

Während betroffene Eltern auf Entscheidungen anderer warten, fallen hohe Kosten an. Bis zu 8.000 Euro müssen pro Monat gezahlt werden: für die Unterbringung im Krisenpflegezentrum, Gutachten und Besuchskontakte unter Aufsicht.

Wo bleiben die Kinder? Krisen- und Langzeitpflegefamilien haben unseren Reporterinnen erzählt, was sie dazu bewegt, fremde Kinder aufzunehmen und wie sie damit zurechtkommen, diese Kinder, die sie wie ihre eigenen behandelt haben, wieder herzugeben.

+
Dass Eltern ihre Kinder erst gar nicht verlieren, hat sich der Verein Grow Together zum Ziel gesetzt. „Im Kontext – die Reportage“ zeigt, wie der Verein Mütter bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützt und hat außerdem Sozialarbeiterinnen bei Familienbesuchen begleitet und eine Mutter getroffen, die versucht, ihr Kind wieder zubekommen.

Aug 2, 2018, https://www.addendum.org/jugendamt/

Eine Kindesabnahme bedeutet nicht nur eine jahrelange Belastung, sondern auch eine finanzielle – die oft an der Armutsgrenze enden kann. https://add.at/047 Die Entscheidung wo und wie ein Kind untergebracht wird, trifft das Gericht, das oft den Empfehlungen des Jugendamts folgt. Immer wieder wird Kritik am gesamten System und der Vorgehensweise des Jugendamtes laut. Würde eine längere Prüfung der Familien die Situation eher verbessern und somit auch Geld sparen? Wäre das Geld besser in mehr Prävention oder die krisengebeutelten Familien investiert als in Vereine und private Firmen? Abonniere Sie uns! https://www.youtube.com/c/Addendumorg… Folge Addendum auf Facebook: https://add.at/daswasfehlt Oder auf Twitter: https://twitter.com/daswasfehlt Whatsapp: https://add.at/whatsapp Newsletter: https://add.at/newsletter

Tags: Video – Kindesabnahme – Gefährdungsmeldung – Kinderhandel – Kinderklau – Gefahr in Verzug – Obsorge – PAS Eltern-Kind-Entfremdung