14-jähriger Mörder ist spielsüchtig

Verdacht: 14-jähriger Mörder ist spielsüchtig

Niederösterreich

NÖ. Bislang ist bekannt, dass Christine Z. (†56) kein einfaches Leben hatte. Sie litt an den Folgen eines Autounfalls, musste sich nach dem Tod ihres Mannes vor etwa 6 Jahren als Alleinerzieherin durchschlagen, verlor ihren Job und hatte ein Suchtproblem entwickelt.

Spannungen. Dadurch kam es häufig zu Spannungen im Zusammenleben mit ihrem pubertierenden Sohn Lukas Z. (14, Name geändert), die in der Bluttat vom 22. Juli gipfelten.

Jetzt ist ein weiteres Detail in diesem betrübenden Fall bekannt geworden. In einem Gespräch mit dem Bruder des 56-jährigen Opfers, Franz Z., erfuhr ÖSTERREICH, dass auch der Sohn mit einem Suchtproblem zu kämpfen hatte.

Onkel. „Er spielte Computerspiele bis in die Nacht. Am nächsten Tag schrieb seine Mutter Entschuldigungen an die Schule. Es könnte sein, dass sie ihm das Computerspielen verbieten wollte oder sogar das Internet abdrehte, weil seine schulischen Leistungen bereits sehr darunter litten“, so Franz Z.

Fall war der Kinder- und Jugendhilfe bekannt

Tatsächlich kam der 14-Jährige immer seltener in die Schule. Dort war man „in Sorge“ gewesen, wie es im Bericht einer zuständigen Sozialarbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe NÖ heißt. Darin steht auch, dass die Anzahl der Fehlstunden „überdurchschnittlich hoch“ war. Wieso trotz der vielen Fehlstunden nicht mehr unternommen wurde, ist nicht bekannt. Laut eigenen Angaben unterstützte die Kinder- und Jugendhilfe NÖ die Mutter finanziell, etwa bei Skikursen, und betont immer wieder, dass der Kontakt mit der Mutter nur „lose“ und die Bluttat auch für sie „völlig unvorhersehbar“ war.

Psychiatrisches Gutachten in vier bis fünf Wochen

Lukas Z. gab später an, in ­einem tranceähnlichen Zustand gehandelt zu haben. Erinnerungen an die Bluttat sollen erst bei der polizeilichen Befragung zurückgekommen sein. Jetzt wird ihn ein Psychiater auf seine Zurechnungsfähigkeit untersuchen. Sein Anwalt Ernst Schillhammer rechnet in vier bis fünf Wochen mit einem Ergebnis.

Begräbnis. Wie berichtet, griff Lukas Z., als es wieder zum Streit in der Wohnung in Kirchschlag (Bez. Wr.Neustadt-Land) kam, zu einem Küchenmesser und verletzte seine Mutter tödlich. Der Körper der verstorbenen Christine Z. ist von der Gerichtsmedizin für ein Begräbnis freigegeben worden. Am 7. August wird die 56-Jährige auf dem Ortsfriedhof ihre letzte Ruhe finden.

Larissa Eckhardt, 27. Juli 2019 23:51
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Verdacht-14-jaehriger-Moerder-ist-spielsuechtig/390480797
Tags: Jugendamt – Jugendwohlfahrt – Erziehung – Kindererziehung – Gewalt – Jugendstrafrecht – Kindeswohlgefährdung – Familienrecht – Obsorge – Entfremdung – Radikalisierung – Gehirnwäsche – Vaterlose Gesellschaft

Doppelresidenz (Wechselmodell) – Anhörung Bundestag am 13. Februar 2019, 15.00 Uhr

Die Vaterlose Gesellschaft geht in Deutschland weiter . . .
Hinweis zu Doppelresidenz bzw. Wechselmodell:   In USA, Australien spricht man von „shared parenting“.
Admin Familie Familienrecht Family law austria germany, 17-2-2019

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Artikel  Bundestag:     Dokumente:

Freie Träger des Jugendamt schalten Vater aus

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„Es geht um Missbrauch von Kinder durch Jugendämter.
Wenn sie gerade in einer Trennungsphase sind und sich mit ihren Partner über das Sorgerecht von ihren Kindern streiten, schauen sie sich zuerst diese Sendung an und überlegen sie erst dann ob sie die Jugendämter einschalten, weil es ist echt krass was in unserem Land passiert.“

Video:

Jugendämter außer Kontrolle –
Heiner Schmitt bei SteinZeit

Immer wieder hört man Berichte von Eltern, deren Kinder aus fadenscheinigen Gründen der Familie durch das Jugendamt entzogen werden. Dass es auch genau anders herum aussehen kann, weiß Heiner Schmitt (Pseudonym) im Gespräch mit Robert Stein zu berichten. Heiner Schmitt lebt getrennt von seiner Frau und seinem Kind. Regelmäßig kann er seine Tochter sehen, ganz ohne Umgangsregelung. Im Jahre 2009 stört sich dann plötzlich das von der Mutter eingeschaltete Jugendamt Bonn daran, dass die neunjährige Tochter in Schmitts 45 Quadratmeter großer Einzimmerwohnung keinen eigenen Schlafraum hat. Dass die Tochter nur zwei Nächte im Monat bei Schmitt übernachtet und keine Mitarbeiterin des Jugendamtes die Wohnung jemals in Augenschein genommen hat, ändert nichts daran, dass das Jugendamt verfügt, dass die Tochter nicht mehr bei Schmitt übernachten darf, solange er für sie kein eigenes Zimmer hat. Schmitt zieht um und nimmt eine größere Wohnung. Als dann die Mutter dann einen schweren Schlaganfall erleitet, nimmt Schmitt Mutter und Tochter vorübergehend bei sich zu Hause auf. Einige Monate später ziehen Mutter und Tochter zu einer befreundeten Familie, welche ebenfalls eine Tochter hat. Nur kurze Zeit später stellt die Schule eine schlimme Verwahrlosung von Schmitts Tochter fest. Sogar der Verdacht auf sexuellen Missbrauch wird überprüft. Daraufhin wurde der „Kleiner Muck e.V.“ durch das Jugendamt zu einem so genannten Clearing beauftragt, welches zum Ziel hat, die Lebensumstände und die Lebenssituation eines Kindes zu analysieren und entsprechende Empfehlungen und Maßnahmen abzuleiten um das Kind zu schützen. Was ab diesem Zeitpunkt geschieht, ist unglaublich. Der Verein verweigert sowohl Gespräche mit der Lehrerin als auch dem Schulleiter. Auch Gespräche mit einer Diplom-Psychologin, welche den Haushalt gut kennt, sowie ein Gutachten eines renommierten Psychologen werden ignoriert. Selbst ein Gespräch mit dem sorgeberechtigten Vater wird abgelehnt. Die Tochter darf nicht zu Schmitt. Stattdessen gerät der Fall in die Mühle einer riesigen Geldmaschinerie, denn aus solchen Fällen schlagen einige Vereine Kapital.

Die ganze Geschichte gibt es in dieser Ausgabe von SteinZeit.

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Jugendamt – Strom nicht bezahlt – Kinder abgenommen!

Viele Leute können mit Geld nicht umgehen. Wenn die Alleinerziehende Mutter mit Geld nicht umgehen kann, braucht sie meiner Meinung nach einen Sachwalter, aber sicherlich niemanden der ihr die Kinder wegnimmt!

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Absolutes NoGo, wem interessiert die 900,- Euro Stromrechnung?
Wenn der Magistrat etwas sozial wäre, dann hätte die MA40 einen Erwachsenschutzbeauftragten o.ä. zur Verfügung gestellt bzw. die 900,- Euro aus einem Spezial-Fond für Härtefälle bezahlt.
Es ist ein unhaltbarer Zustand, wenn der Magistrat, die MA11 Jugendamt  mit der MA40, nicht zusammen arbeitet!
In solchen Härtefällen sollte es beim Jugendamt einen CASE-Bearbeiterin für die Frau geben, hier sollte ein eigener Betreuer zur Seite gestellt werden, welcher Unterstützung anbietet und der Frau beim Ausfüllen von Antragsformular MA40 Härtefälle usw. hilft. Die Case-Bearbeiterin muss ALLES in ihrer Kraft stehende unternehmen, dass die Kinder bei ihrer Mutter bleiben können, Notfalls muss das Geld durch einen Sachwalter verwaltet werden!
Nur wenn es Missbrauch der Kinder, oder totale Verwahrlosung der Kinder gibt, sollten nach einem Gerichtsbeschluss  die Obsorge übertragen werden!

In der österreichischen Verfassung sind die Kinderrechte niedergeschrieben:

     BVG Artikel 2 –> https://wp.me/p4RGV9-uq

 (1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

(Obendrein verstößt es gegen EMRK Art.8 und UNO Kinderrechtskonventionen).

PS: Diverse Krankenversicherungen haben einen eigenen Case-Manager zur Betreuung und Unterstützung für ältere Menschen, welche nach Hause kommen zu der betroffenen Person. Genauso einen Case-Manager sollte man künftig in solchen Fällen zum Schutz der Familie bzw. Kinderschutz in Betracht ziehen. Zumindest eine Zusammenarbeit zur MA40 ist unabdingbar, im Notfall könnte man einen Vorschuss oder eine Ratenvereinbarung mit Wien Energie vereinbaren!

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 19-1-2019

Artikel:

„Ich bin verzweifelt!“

Strom nicht bezahlt: Amt nimmt Mutter Töchter weg

Es ist immer dramatisch, wenn das Wiener Magistrat Eltern ihre Kinder wegnehmen muss. Sehr oft ist es wichtig und notwendig, um die Kleinen vor Schaden zu bewahren. Im Fall der Floridsdorferin Andrea Neubauer ist es zumindest hinterfragenswert, ob die Behörde hier nicht überreagiert hat.

Drei Tage vor Weihnachten hat die MA 11 (Kinderhilfe) der Alleinerzieherin ihre Zwillinge Celina und Katjana (10 ) abgenommen und in ein Krisenzentrum gebracht. Dort sind sie bis jetzt. Hauptbegründung laut Protokoll: Die Mutter habe die Stromrechnung nicht bezahlt, woraufhin Wien Energie die Heizung abgedreht hat. In einer kalten Wohnung können die Kinder nicht bleiben.

Es ging um 900 Euro. Ich habe die Rechnungen am 3. Jänner beglichen. Die Heizung geht wieder. Meine Töchter weinen täglich. Sie wollen zu mir. Ich bin verzweifelt“, so Neubauer.

Acht Gefährdungsmeldungen
MA-11-Sprecherin Herta Staffa erklärt: „Die unbeheizte Wohnung war nur der letzte Anlass in einer langen Liste von Problemen. Seit 2013 gab es acht Gefährdungsmeldungen.“ Argumentation der Behörde: Die Mutter kann mit Geld nicht umgehen.

„Persönliche Abneigung im Spiel?
Bezirksrat Ossi Turtenwald (WIFF), der bei einer Befragung im Krisenzentrum dabei war: „Die Sozialarbeiter haben der Mutter jedes Wort im Mund umgedreht. Meiner Ansicht nach ist hier persönliche Abneigung im Spiel. Die Kinder gehören nach Hause.“ Und er fordert Rechtsbeistand für Eltern bei solchen Anhörungen.

Alex Schönherr, Kronen Zeitung, 16.01.2019 15:00

https://www.krone.at/1844909
Tags: MAG ELF – Magistrat Wien – Datenmissbrauch – Wien Energie – Datenschutz – DSGVO – Missbrauch Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – Kindesabnahme – Kinderklau- Obsorge  – Menschenrechtsverletzung

Familienrecht veraltet – Reform von Politik u. Justiz dringend notwendig!

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Mütter betreuen die Kinder und Väter arbeiten, dieses traditionelle Rollenverständnis ist völlig veraltet.
Diverse entfremdete und entsorgte Elternteile und Vereine (Väter für Recht, Vaterverbot, Männerservice; Kindergefühle, Väter ohne Rechte)
fordern ebenso seit vielen Jahren, PA (Parential Alienation) ins Strafrecht aufzunehmen und diese psychische Gewalt, der Entfremdung, zwischen dem eigenen Kind und einem Elternteil gerichtlich beim anderen Elternteil, welcher diesen Umgangsboykott fördert, zu sanktionieren! Diese Eltern-Kind-Entfremdung führt bei einigen Betroffenen bis zum Suizid und ist für viele Personen, welche sich keinen Rechtsanwalt leisten können, ein sehr großes gesellschaftspolitisches Problem.

Admin Familie & Familienrecht, am 27-12-2018

Artikel:
Petition zur „Doppelresidenz“Wechselmodell nach Trennung soll Leitbild werden

Wenn sich Eltern trennen, heißt das für viele Kinder: Sie wohnen bei dem einen, der andere zahlt. Doch immer häufiger betreuen beide Elternteile. Ein Bündnis fordert, diese neue Realität zum Leitbild im Familienrecht zu machen. Von Bettina Rehmann

Nach der Trennung von Eltern wohnen viele Kinder bei dem Elternteil, den anderen besuchen sie. Zwei Drittel der Trennungskinder werden nach diesem Modell, dem sogenannten Residenzmodell betreut. Es ist das einzige Betreuungsmodell, das gesetzlich geregelt ist.

Doch heute beteiligen sich mehr Väter stärker an der Betreuung der Kinder – und auch die meisten Trennungskinder wünschen sich häufige oder längere Kontakte zu dem zweiten Elternteil. Diese Realität solle im deutschen Recht abgebildet werden, fordert das Bündnis „Doppelresidenz.org“. Am Donnerstag haben sie eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der sie fordern, die geteilte Betreuung von Trennungskindern als Leitbild im deutschen Familienrecht zu verankern. Sie nennen das „Doppelresidenz“. Die geteilte Betreuung wird auch Wechselmodell genannt.

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Rund 12.000 Unterschriften schon vor Petitionsstart

Rund 12.000 Menschen hätten die Petition schon vor dem eigentlichen Start unterzeichnet, sagt Markus Witt vom Bündnis. „Es geht hauptsächlich darum, ein zeitgemäßes Familienrecht zu bekommen, also nicht ein Familienrecht, das deutlich über hundert Jahre alt ist, sondern sich daran orientiert, wie Eltern heute leben und was Kinder auch brauchen.“

Es geht den Initiatoren der Petition um mehr als nur ein Betreuungsmodell, betont Cornelia Spachtholz von „Doppelresidenz.org“, die gleichzeitig Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter ist. Mit der Petition wolle das Bündnis auch einen Sinneswandel in der Gesellschaft erreichen. So werde etwa heute der Begriff der „Alleinerziehenden“ nicht mehr der Realität gerecht, da unter dem Begriff auch diejenigen fallen, die in Wirklichkeit zwar getrennt sind, ihre Kinder aber gemeinsam erziehen. „Getrennt gemeinsam erziehen, das ist aus unserer Sicht das, was unseren Kindern zusteht, weil sie ein Anrecht auf beide Elternteile haben“, dieser Ansatz sei auch förderlich in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Bundestagsabgeordnete und die Vorsitzenden von „Doppelresidenz.org“, Cornelia Spachtholz und Markus Witt (3. und 4. v. l.) vor der Petitionsübergabe im Bundestag.

Reformwünsche auch aus Politik und Justiz

Nicht nur von dem Bündnis geht der Wunsch nach grundlegenden Änderungen im Familienrecht aus: Schon 2017 hat die Konferenz der Landesjustizminister beschlossen, gesetzliche Regelungen für das Wechselmodell zu prüfen. Auch beim Deutschen Juristentag im September in Leipzig wurde ein Beschluss gefasst, wonach alternative Betreuungsmodelle gesetzlich geregelt werden sollen: sowohl in Bezug auf das Umgangsrecht, also die Betreuungszeiten der einzelnen Elternteile, als auch auf das Unterhaltsrecht – dieses müsse auch den Fall, dass beide Eltern ihr Kind nach der Trennung betreuen, regeln und deutlich vereinfacht werden.

An den Beschlüssen mitgearbeitet hat auch die Familienrichterin am Münchner Oberlandesgericht, Isabell Götz, die auch das Bundesjustizminsterium berät. „Wir reden deswegen darüber, weil es zunehmend mehr ein Modell ist, das Eltern nach der Trennung leben und unsere derzeitigen Gesetze es aber nicht abbilden“, erklärt sie. Es könne zwar schon gerichtlich angeordnet werden, aber das reiche nicht. Heute schon, berichtet sie aus ihrer täglichen Arbeit als Familienrichterin, breche das traditionelle Rollenverständnis aus, wonach Mütter die Kinder betreuen und Väter arbeiten. Eine abwechselnde Betreuung nach der Trennung ermögliche auch der Mutter, sich selbst um Einkommen und Altersvorsorge zu kümmern.

Berlin als Hochburg für Wechselmodell

Die Familienanwältin Eva Becker, ebenfalls Mitglied einer Arbeitsgruppe, die das Justizministerium berät, praktiziert in Berlin. „Die Zeit, dass nur Väter an einem Wechselmodell interessiert sind, die ist vorbei, weil auch Mütter vernünftigerweise Interesse daran haben.“ In Berlin seien die Gerichte besonders mit dem Wechselmodell befasst, erklärt sie. „Das hat verschiedene Gründe: Erstens liegt Berlin mitten in den ’neuen‘ Bundesländern, wo Betreuung durch beide Elternteile vielleicht selbstverständlicher ist, ebenso wie es nichts Besonderes ist, wenn Kinder in eine Betreuungseinrichtung gehen.“ In Berlin lebten zudem viele junge Familien, von denen beide Elternteile arbeiten wollten und die Menschen wohnten nicht so weit auseinander, bei einem Wechselmodell nach einer Trennung spielten Distanzen also nicht so eine große Rolle.

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Viele Berliner Richter stellten nicht mehr die Frage danach, wie man fortsetzen könne, was bisher gelebt wurde – etwa wenn die Mutter bisher zu zwei Drittel und der Vater zu einem Drittel betreut hat –, sondern versuchten abzuklären, was gegen eine paritätische Betreuung spreche. „Das ist einfach eine Umkehr des gedanklichen Ansatzes.“ Becker betont allerdings, dass nicht alle Richter dies so sehen und verweist auf den speziellen Trend in Berlin und Brandenburg. „Wir sind, wenn Sie so wollen, eine Hochburg des Wechselmodells, das ist hier einfach Thema.“

15 Prozent der getrennten Familien leben Wechselmodell

Einem Rechtsgutachten für den Deutschen Juristentag zufolge kann man davon ausgehen, dass schon heute schätzungsweise 15 Prozent der Trennungsfamilien in Deutschland das Wechselmodell leben. In der Sozialwissenschaft spricht man übrigens schon von Wechselmodell, wenn der Betreuungsanteil bei 30 Prozent liegt – nicht erst, wenn sich die Eltern die Betreuung genau zu 50 Prozent teilen.

Die Debatte wird in jedem Fall weitergehen: Ähnlich den Ideen der Petition zum Wechselmodell hat die FDP-Bundestagsfraktion im März einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach das Wechselmodell sogar als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden soll.Im Februar kommenden Jahres gibt es dazu im Rechtsausschuss eine erste Anhörung.

Der Petitionsausschuss des Bundestages [bundestag.de] wird die Petition nach der Übergabe prüfen und voraussichtlich in eine Onlinepetition überführen – der Startzeitpunkt steht noch nicht fest.

Beitrag von Bettina Rehmann, Audio: Inforadio | 29.11.18 | 13:35 Uhr Bild: dpa/Hackenburg

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/petition-bundestag-wechselmodell-doppelresidenz-berlin.html
Tags: europäischen Familienrecht – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – 

„Feministische“ Familienrichterin, sagt „Wir können den Geschichten der Eltern nicht trauen“

Die Familienrichterin vom Amtsgericht Bremen ist kein unbeschriebenes Blatt:
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbund.
1.Artikel:

Sabine Heinke  

Hauptseite » Personen-Portal » Sabine Heinke

Sabine Heinke (* 1956), Abitur 1973 in Kassel, Anwältin, dann Richterin am Amtsgericht Bremen, Abt. 61, zeitweise berichtende Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Taten

  • Aktives sexistisches Handeln in einer Vielzahl von Organisationen und Orten: Redakteurin und zeitweise Herausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT, Vorsitzende der Familienrechtsfachkommission im Deutschen Juristinnenbund, Dozentin beim Feministischen Juristinnentag.
  • In einer einzigartigen Verquickung von Ämtern schreibt Heinke an Stellungnahmen für das BVerfG mit, so auch zum denkwürdigen Verfahren 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, in dem das Sorgerecht für nichteheliche Väter abgelehnt wird. Sie schreibt u.a.: „Die alleinstehende und alleinerziehende Mutter hat das Sorgerecht für ihr Kind inne, braucht niemanden daran zu beteiligen und niemanden zu fragen, und das ist auch gut so“. Gleichzeitig verfasst sie als Gerichtssprecherin an diesem Gericht die ebenso einzigartig einseitige Pressemeldung zum Urteil, in dem sie höhnisch über Väter herzieht.[1]
  • Sie trommelt öffentlich in einer Vielzahl von Interviews gegen das gemeinsame Sorgerecht und fällt durch primitive Äußerungen im BILD-Stil auf wie „Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen.“ [1]
  • Sie tritt aktiv ein gegen eine Beschleunigung von Verfahren zum Umgangsrecht, hat Anteil an der Entwertung des neuen FamFG, betreibt wie ihre geistesverwandte Clique Missbrauch mit dem Gewaltschutzgedanken (djb 2007, Heft 3, S. 35ff) indem sie Partnergewalt immer als allgegenwärtige Männergewalt definiert und durch bloße Gewaltbehauptungen Umgangsrecht und Sorgerecht entwerten will.
  • Sie greift in alle nur irgend möglichen anderen juristischen Reformprojekte ein, um darin ihre radikalfeministischen Vorstellungen (oft erfolgreich) zu realisieren.

Wirkung

  • maßgeblich beteiligt am Fortbestehen des menschenrechtswidrigen und kinderfeindlichen § 1626a BGB
  • maßgeblich beteiligt an der Verfestigung und Stärkung feministischen Gedankenguts in einer Vielzahl von Gremien und Organisationen
  • maßgeblich beteiligt an der Zerstörung der wenigen guten Elemente im Entwurf der FamFG.
  • beteiligt an der Reform des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs
  • nach eigenen Angaben ist sie Teilnehmerin an einem Geschlechterkrieg

Sonstiges

Heinke weiss sehr genau, welche Schäden und Leid sie mitverursacht. Sie gehört zu den Täterinnen, die wissen was sie anrichten. An ihrem Amtsgericht in Bremen hat sie genau mit den Müttern zu tun, denen sie im BVerfG-Verfahren Allmacht zugesprochen hat und kommentiert das lapidar mit „Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon“.

1999 hätte es sie fast einmal erwischt, kann sich aber Dank ihren Seilschaften halten:

Bei der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts treffen Protestbriefe ein. Grund: Über Karlsruher Diensttelefon und Dienstfax werden eine feministische Zeitschrift betrieben. Die im Impressum des Periodikums „Streit“ angegebenen Amtsnummern gehören Sabine Heinke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin ausgerechnet im Ersten Senat beschäftigt ist – und er befaßt sich mit Grundsatzurteilen zum Familienrecht. Die erklärte Feministin unterschreibt schon mal Flugblätter, in denen das Flüchtlingselend als Geschlechterkrieg interpretiert wird und Männer dabei pauschal als „Brandstifter, Volksverhetzer, Vergewaltiger, Grabschänder“ verurteilt werden. Die von ihr mitbetriebene Zeitschrift „Streit“ macht Front gegen das neue Kindschaftsrecht – Heinke ist der Überzeugung, daß Männer, die nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder anstreben, lediglich „Frauen mit Gefühl um Geld“ bringen wollen. [2]

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Das letzte Wort haben die Mütter, Schwarzwälder Bote am 11. Februar 2003
  2.  Der Spiegel 1/1999 vom 4. Januar 1999, S. 19

Netzverweise

Gibt es „Gutachter Lobbyisten“ in der Justiz?

Vaterlose Gesellschaft - Bekommen Väter auch Unterstützung ?

UNFASSBAR!!!
Stehen in Österrreich „Gutachter“ über den Menschenrechten

und werden im Familienrecht bewust Menschenrechtsverletzungen lt. EMRK Art.8 „Achtung der Familie“ durch die Justiz in Kauf genommen?

Das Ausschließen eines Elternteil nach Trennung oder Scheidung oder eine Umgangsunterbrechung ab 6 Monten zum eigenen leiblichen Kind entspricht laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einer Menschenrechtsverletzung lt. EMRK Art.8!

Fakt ist,  die Richterin Mag. Gabriele Glatz hat nach 9 Jahren des Verhandelns am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg, den äußerst umstrittenen und seit 2009 angeklagten Familienrechts-Gutachter Egon B., in einer 30min Verhandlung FREI gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Admin Familie & Familienrecht, am 28-9-2018

Artikel:

Freispruch für Gutachter

Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.

Es dauerte keine halbe Stunde, als vorige Woche eine umstrittene Justizcausa sang- und klanglos zu Ende ging. Nach neun Jahren des Verhandelns  sprach eine Richterin einen Salzburger Psychologen und Ex-Gutachter vom Vorwurf der Falschaussage frei. Es gebe „keinen  Tatbestand“, meinte die Richterin angesichts eines Falles, der auf mehr als 1000 Aktenseiten angewachsen war. Die Staatsanwaltschaft hat, wie das SF zu Redaktionsschluss erfuhr, Berufung eingelegt.

Freispruch für Gutachter - Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Freispruch für Gutachter – Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Republik außen vor

Von jenen, die die Causa gegen den heute 55-jährigen Psychologen ins Rollen gebracht hatten, haben sich die meisten frustriert zurückgezogen. „Wir hätten das auch mit einem Staranwalt nicht gewonnen“, meint Dietmar H. Die Republik sei nun aus dem Schneider, ergänzt Dieter M.  Nicht umsonst sei am ersten Prozesstag der oberste Sektionschef des Justizministeriums unter den Zuhörern gesessen. Die 13 Prozessbeteiligten waren bereits im April als Privatbeteiligte aus dem Verfahren gekickt worden: Es sei „nach Lage der Akten evident“, dass die Opfer keine zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche hätten, so die Richterin. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das.

„Als psychisch gestört dargestellt“

Ab 2008 hatten die Salzburger den Psychologen angezeigt. Diese „hoch biederen, bürgerlichen Leute“ (ein Beteiligter) – darunter ein Arzt, ein Pharmaberater, Versicherungs- und Verwaltungsmitarbeiter – steckten in schwierigen Obsorgeverfahren, und sie waren entsetzt, was  ihnen dabei durch den psychologischen Gutachter widerfuhr.
„Wir wurden durchgehend als psychisch gestört dargestellt, was natürlich verheerend ist“, schildert ein Betroffener. Die Rede war von „Fließbandgutachten“, von  kopierten Textbausteinen, die gänzlich andere Personen betrafen. Der von der Anklage beauftragte deutsche Gutachter Max Steller, ein renommierter Forensiker der Universitätsklinik Charitè in Berlin, fällte  ein vernichtendes Urteil: Steller ortete „gravierende Mängel“, die Gutachten seien teilweise „unbrauchbar“, oftmals sprachlich unverständlich (als Beispiel: „Dies ist der Kindesmutter im narzisstischen Kollusionskonflikt mit dem Kindesvater aufgrund der eingeschränkten Bindungstoleranz und persönlichkeitsbezogener, bedürftiger Involvierungen der Minderjährigen begründen, bisher überdauernd nicht möglich gewesen.“). Der Gutachter arbeite „schematisch  psychopathologische Symptome  ab“.

Zweitgutachter wegen Betrugs verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Linz klagte Falschaussage an. Die erstmals befasste Einzelrichterin erklärte sich für unzuständig, es sei möglicherweise Betrug. Die Oberinstanz wies dies ab. Die zuletzt zuständige Richterin holte ein weiteres Gutachten bei einem Wiener Psychologen ein. Auch das ging in die Hose. „Das Gutachten war ein Reinwaschungsversuch, es wurde gar nicht erörtert, weil der Verfasser wegen falscher Drogentests verurteilt wurde. Er hatte Süchtigen gegen Bezahlung Clean-Bescheinigungen ausgestellt“, weiß die Mediatorin  Margreth Tews.
Verteidiger Wolfgang Moringer, er vertrat den Gutachter, reagiert ungehalten. „Es gibt keine Geschädigten, weil es keine Straftat gegeben hat. Das hat das Ermittlungsverfahren  klar ergeben. Selbst der Erstgutachter, der meinem Mandanten feindselig  gegenüberstand, konnte keine falschen Befundtatsachen nennen.“

 

Sonja Wenger,0

https://www.salzburger-fenster.at/2018/09/24/freispruch-fuer-gutachter/

Tags: Märchengutachter – Egon Bachler – Salzburg – Sachverständiger – Rechtsstaatlichkeit – Rechtsbeugung – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Entfremdung – Eltern-Kind-Entfremdung – Strafverfahren – Kinderhandel Österreich –  Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung

Ausbeutung von Väter in Österreich und das fiktive Tagebuch eines Kindes!

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Ein Vater beschreibt Familien(un)recht in Österreich
Gigi’s Belize Seite gefällt dir · 20 Std. ·

Sorry für dieses Posting, aber mein Zorn ist aktuell riesengroß. Vor allem, wenn ich mir die Verantwortlichen ansehe, wie all das ausgelöst wird und wie einfach es zu verhindern wäre. Meine Verachtung gilt der Republik Österreich, von der ich dachte, sie sei eine gerechte, der SPÖ und ÖVP, die im letzten Jahrzehnt für all diesen Wahnsinn politisch verantwortlich waren und teilweise immer noch sind, den Grünen, die sich zwar gebetsmühlenartig für „halbe-halbe“ vor Trennung, aber stets gegen gleichberechtigte Elternschaft nach Trennung ausgesprochen haben und standardmäßig Einzelfallprüfungen fordern (bedeutet jeden Vater per se für unfähig zu erklären), der FPÖ, die mit diesem Thema über Jahre Wählerstimmen geködert hat und jetzt in der Regierung trotz Regierungsprogramm genau gar nichts tut und des BG Mödling im Speziellen wegen Kindeswohlgefährung, Diskriminierung, Nichtumsetzung der Europarat-Resolution 2079 und des Bruchs der UN-Kinderrechtskonvention Artikel 9, Absatz 3.

Es kommt genau genau so, wie es kommen musste, wie es in all den Statistiken weltweit zu finden ist, wenn man Väter aus dem Leben ihrer Kinder entfernt oder sich diese Arschlöcher von selber verdrücken. Ich bin wohl beides, wobei ich mir nach 12 Jahren das Recht genommen habe, noch leben zu dürfen, nach all dem, was ich da ertragen musste. Daher mal aus einer anderen, gar nicht so fiktiven Perspektive eine Art Tagebuch eines Kindes aus Österreich, das hoffentlich ein paar Verantwortliche wachrüttelt, was sie da für ein Verbrechen begingen und begehen. Ebenso SPÖ- und Grüne-Freunde, deren Politik ich im Allgemeinen natürlich höchst begrüße, im Fall des Familien(un)rechts aber zutiefst verurteile. Stellt mir bitte im Anschluss keine Fragen zu meinen Kindern, ich werde nicht bestätigen oder verneinen, ob hier etwas auf meine Kinder zutrifft. Der Schutz meiner Kinder steht an erster Stelle.

Fakt ist, dass das fiktive Tagebuch exakt so bei hunderten und tausenden Kindern in der ein oder anderen Form traurige Realität ist:

Ich bin zwei Jahre alt. Meine Eltern sind immer superlieb zu mir und ich habe ein wundervolles Zuhause. Sie streiten nicht wie andere Eltern und es gibt für mich nichts schöneres für mich, als mit meinem Bruder, Mama und Papa zu kuscheln. Mein Papa ist viel mehr zu Hause als andere Papas und er kocht auch immer für uns. Ich lache den ganzen Tag und bin so glücklich.

Irgendetwas ist passiert. Papa ist gestern nacht weinend aus unserem Zuhause gelaufen und nun ist da ein neuer Mann im Haus, den ich nicht kenne. Mama kuschelt nun mit ihm. Wo ist mein Papa?

Endlich bin ich wieder bei meinem Papa, aber ich weiß nicht, was das für eine Wohnung ist. Ich kann endlich wieder mit ihm zusammen sein, mein Bruder und ich können endlich wieder bei ihm sein. Wir haben nur ein Zimmer und ein Bett gemeinsam, aber kuscheln mit meiner Familie ist sowieso das allerschönste, egal ob bei Mama oder bei Papa.

Ich bin nun 4 Jahre alt und mein Papa hat sich ein Zuhause ganz in der Nähe von Mama genommen. Papa hat Mama alles geschenkt und Mama wohnt mit dem neuen Mann weiterhin in unserer bisherigen Wohnung. Mein Papa musste sich sehr viel Geld ausborgen, damit wir es auch bei ihm wieder schön haben und es ist super cool. Es ist so schön, bei Papa zu sein, er nimmt sich immer ganz viel Zeit für mich und meinen Bruder, wenn wir bei ihm sind und keiner streitet. Ich kann es jedesmal kaum erwarten, wenn ich wieder bei ihm sein darf. Ich habe Mama und Papa so lieb und bin froh, dass ich abwechselnd bei beiden sein kann.

Ich bin nun 6 Jahre alt und habe noch einen Bruder bekommen. Meine Mama und der Papa meines neuen Bruders wollten ein neues Zuhause, aber mein Papa weint nun wieder mehr. Irgendwas wegen Geld. Ich glaube Mama konnte ein Versprechen nicht halten und will von Papa wegen ihrem neuen Zuhause mehr Geld. Papa schaut manchmal ziemlich traurig aus, aber wir haben es trotzdem immer lustig. Das Schönste ist, wenn wir jeden Freitag Abend gemeinsam Sushi machen und uns dann unsere Lieblingsserie ansehen und dann ein Wochenende voller Spaß und Spielen haben. Ich habe manchmal Papa am Telefon gehört, dass er sich entschuldigen muss, wenn wir Spaß haben, ich hoffe, ich habe nichts falsch gemacht. Ich will nicht, dass Mama und Papa wegen mir streiten.

Ich bin nun 9 Jahre alt und die letzten Jahre gab es sehr viel Streitereien bei Mama. Ich hab Mama genauso lieb, wie Papa. Und ich bin immer sehr froh, wenn ich bei Papa sein darf, denn er streitet mit niemandem und wir spielen die ganze Zeit. Außerdem hilft er mir bei meinen Aufgaben, die Schule habe ich nicht so ganz gerne, die nervt. Mama hat da nicht so viel Zeit wegen meinem kleinen Bruder und ich möchte sie auch nicht nerven, sonst hat sie mich nicht mehr lieb. Da streitet wohl Papa öfter mit ihr, weil er meint, Mama müsste mehr mit mir für die Schule machen, aber Mama hat dafür doch keine Zeit. Er würde mich auch gerne öfters bei sich haben, um mehr Zeit für die Aufgaben zu haben, aber Mama will das glaube ich nicht. Irgendwas wegen Geld, ich weiß nicht genau. Ich will nicht, dass Mama und Papa immer wegen mir streiten, ich glaube, ich bin an vielem Schuld, nur weil es mich gibt.

Ich bin nun 10 Jahre alt. Die Streitereien bei Mama werden immer schlimmer und auch Mama und Papa streiten mehr. Es ist fürchterlich. Papa glaubt, dass es eine Lösung gibt und hat uns gefragt, ob wir das Wohnen bei Mama und ihm ganz fix einteilen wollen und ich und mein Bruder immer eine Woche bei ihm leben wollen und eine Woche bei Mama. Das wäre superschön, ich hab beide ganz viel lieb, egal ob bei Mama gestritten wird, oder nicht. Aber ich fürchte mich jetzt, denn Mama wird böse sein, wenn ich mehr bei Papa sein will. Sie hat auch gesagt, dass sie dann nicht mehr genug Geld für uns hat, weil sie nicht mehr arbeiten kann, als bisher. Wenn ich mehr bei Papa sein will, wird Mama traurig sein, und wenn ich mehr bei Mama bleibe, wird Papa traurig sein. Ich mache sowohl Mama und Papa traurig, egal, was ich mache.

Warum kann das nicht einfach so sein, dass ich bei beiden gleich viel sein darf, ohne dass Mama und Papa darum streiten müssen? Ich hab doch beide lieb und beide haben mich lieb!

Heute kommt jemand vom Gericht und fragt mich, ob ich mehr bei Papa leben will. Ich zittere am ganzen Körper und habe Angst. Während mich dieser Mann und diese Frau befragen, habe ich gar keine Kontrolle mehr über meinen Körper, wippe hin- und her und springe herum. Ich hab so Angst, aber niemand soll das sehen.

Mein Papa hat mich angerufen und mir gesagt, dass dieser Mann und diese Frau auch der Ansicht sind, dass es mir und meinem Bruder bei ihm gut geht. Das ist schon komisch, dass andere Leute entscheiden, ob es mir bei Papa gut geht. Warum musste mich da erst wer fragen? Warum muss das jemand anderes entscheiden? Sie sind doch meine Mama und mein Papa? Aber Mama hat dieses Papier nicht unterschrieben, es ging wieder um Geld. Und das Gericht kann nichts machen, wenn Mama das nicht möchte. Mir ist das alles schon egal, ich will nur noch meine Ruhe und dass niemand auf mich böse ist. Ich bin wohl wirklich Schuld, dass Mama und Papa dauernd streiten. Wenn es mich nicht geben würde, würden sie nicht streiten.

Irgendwas ist wieder passiert, ich darf Papa nicht mehr sehen. Ich habe gehört, wie Mama telefoniert hat und denen vom Gericht erzählt hat, dass Papa mit mir geschrieben hat. Ich glaube, das war der Grund warum ich zum ersten Mal, seitdem ich auf der Welt bin, meinen Papa nicht mehr sehen darf. Es war wieder meine Schuld. Ich bin immer an allem Schuld. Ich mag auch nicht mehr in die Schule.

Ich bin nun 11 Jahre alt und Mama und Papa haben beim Gericht eine Einigung gefunden. Ich darf nun fast die Hälfte der Zeit bei Papa sein, weil Mama nun mehr Geld bekommt und jetzt hat Mama keine Angst mehr. Bin ich froh, dass das endlich vorbei ist! Papa kauft uns auch weiterhin alles, was ich und mein Bruder so benötigen, aber Papa scheint deswegen auch noch mehr Geldprobleme zu haben. Er sagt immer: „ich habe Euch so lieb und mache das so lange ich kann. Geld ist nicht wichtig, Liebe und Geborgenheit sind viel wichtiger und dass wir zusammen sein dürfen. Wenn ich nichts mehr habe, habe ich halt nichts mehr, eine andere Möglichkeit gibt es zur Zeit nicht.“

Ich bin nun 12 Jahre alt und Papas Firma wird geschlossen. Lange war das nicht, wo es keine Probleme gab, aber es war so eine schöne Zeit. Es war ganz klar, wann ich bei Papa sein darf und es musste um nichts mehr gestritten werden. Papa hätte nun auch die Möglichkeit, Teilzeit arbeiten zu gehen und noch mehr Zeit für uns zu haben oder einen ganz tollen Job anzunehmen, wo er keine Zeit mehr für uns hat, dafür aber mehr verdient. Den tollen Job will er aber nicht, er will weiter Zeit für uns haben. Ich weiß, dass er mit Mama telefoniert und sie gebeten hat, dass er einen Teilzeitjob machen darf. Ich habe das zuerst nicht verstanden, warum er da fragen muss, aber das Gesetz in Österreich ist so. Der Papa muss immer das Maximum dessen verdienen, das ihm möglich ist, er sagt, das heißt „Anspannungsgrundsatz“ und steht so im bürgerlichen Gesetzbuch. Mama wollte das aber nicht, dass Papa weniger arbeitet und Papa hat mir erklärt, dass der zuständige Mann beim Gericht in Mödling das geltende Recht nicht beachtet. Dieser Mann sagte zu Papa, es sei ihm egal, dass er mich und meinen Bruder fast die Hälfte betreut und dass ihn die sogenannte 2/3 Judikatur nicht interessiert. Wenn es nicht genau die Hälfte der Betreuungszeit ist, bleibe Papa weiter im Anspannungsgrundsatz und Papa darf nicht Teilzeit arbeiten gehen. Deswegen hat Papa Mama wohl nochmal gefragt, ob wir nicht doch genau die Hälfte bei ihm bleiben dürfen, aber Mama hat nein gesagt. Ich verstehe sie, denn ich hab ja noch eine kleine Schwester bekommen und mit vier Kindern kann sie nicht mehr arbeiten gehen und hat sonst zu wenig Geld. Sie ist immer völlig fertig und erinnert uns auch stets daran, was sie alles für uns opfert. Mama ist wirklich sehr arm, was sie alles machen muss. Und ohne Papas Geld hat sie dann nicht genug für uns alle, daher hat sie nein zu Papas Teilzeitarbeit gesagt.

Ich bin jetzt 13 Jahre alt und es ist das traurigste Weihnachten aller Zeiten. Gleich werde ich Papa das allerletzte Mal drücken, wenn wir uns verabschieden. Ich habe so Angst vor diesem Moment, wo wir uns das letzte Mal für lange Zeit lieb halten werden. Für Papa gab es keine andere Möglichkeit mehr, als ganz weit fortzugehen. Er hat gesagt, er kann nicht mehr. Er war davor schon einmal schwer krank, weil sein anstrengender Beruf und die Zeit, die er trotzdem immer für uns hatte, wohl einfach zuviel waren. Er konnte für eine kurze Zeit nicht mal mehr sprechen und nur noch ganz langsam gehen, aber zum Glück ist er schnell wieder gesund geworden. Ich weiß, er hatte alles probiert, um für uns da zu sein, aber das geht wohl nicht, weil er ein Papa ist und keine Mama. Ich verstehe das immer noch nicht. Ich hab ihn so lieb, aber ich hasse ihn auch dafür, dass er jetzt weg geht. Wie kann er nur von mir weggehen? Wie kann er mich alleine lassen, wenn er mich doch so lieb hat und ich ihn? Ich werde diese Wohnung, die ich meine ganze Kindheit geliebt hatte, nicht mehr wiedersehen. Und ich habe keine Ahnung, ob ich meinen Papa jemals wiedersehen werde. Es tut so weh in mir drinnen.
Wir gehen zur Wohnungstüre, mein Bruder ist schon runter zur Mama gegangen, die mit dem Auto wartet. Papa weint so sehr, wie er noch nie geweint hat. Ich kann auch nicht mehr anders und bekomme vor Weinen kaum mehr Luft. Wir halten uns so lieb, wie noch nie und ich will ihn nicht loslassen. Ich will nicht, dass er geht. Und Papa will mich auch nicht loslassen, er will etwas sagen, aber bekommt kein Wort mehr heraus. Ich weiß, wie lieb mich mein Papa hat und dass es für ihn genauso schlimm ist, wie für mich. Wir halten uns so fest. Halten und halten und halten, als ob das helfen würde. Aber es geht nicht anders, wir müssen uns irgendwann loslassen. Ich gehe also aus der Wohnungstüre, durch die ich bisher immer lachend hinein- und hinausgegangen bin. Es war immer so schön, hier her zu kommen. Jetzt erscheint das wie ein eiskalter gefrorener Gang wie in einem Horrorfilm. Ich drehe mich ein letztes Mal zu Papa um, dann biege ich um die Ecke im Stiegenhaus. Das war mein Papa, nun bin ich ohne ihn.

Ich bin nun 14 und Ihr könnt mich alle mal, Ihr Wichser. Ich soll spuren, Ihr ganzen Schweine, ich soll lustig sein, ich soll Euch allen gefallen, während Ihr mit mir macht, was Ihr wollt? Ok, ich werde das gleiche machen, ich mache mit Euch auch, was ich will. Ihr könnt Euch Eure Regeln und Eure tolle Moral sonst wo hinstecken. Ich bin an allem Schuld? Eh klar. Ich bin nicht brav? Eh klar. Man kommt mit mir nicht mehr zurecht? Ja, ich bin ja soooo böse. Mir doch egal, wo Mama mich jetzt hinschiebt. Ein Heim? Ja, mir doch scheißegal. Sie weiß nicht, wie sie mit mir zurecht kommen soll, weil ich auf nichts mehr Lust habe, dabei will ich nur in Ruhe gelassen werden und machen, was ich will. Ihr macht ja auch, was Ihr wollt. Ich soll lachen, wenn ich nicht lachen will und ich soll verstehen, wie anstrengend alles für Mama ist, dass sie so überlastet ist und wie sich jeden Tag von Früh bis spät für uns aufopfert. Entschuldigung, dass ich am Leben bin. Entschuldigung, dass ich Dein Kind bin. Nein, keine Entschuldigung mehr. Wenn mir wer blöd kommt, dann knall ich ihm einfach eine. Jedem. Alles Arschlöcher um mich herum. Und wozu brauche ich die Schule? Werde einfach Drogendealer oder Auftragskiller. Regeln gibt es für mich nicht mehr. Ihr versucht mich zu brechen und in Eure lächerlichen Regeln zu stecken? Versucht es nur. Ich habe sowieso keine Zukunft und auch nichts zu verlieren. Ich mache was ich will, klettere auf die höchsten Dächer in Wien und es ist mir scheißegal, ob ich abstürze. Wenn ich tot bin, bin ich tot. Ich bin sowieso jedem egal.

Ende des „fiktiven“ Tagebuches.

Ich hoffe, dem ein oder anderen bleibt auch ein wenig die Luft weg. Denn Ihr könnt das alles nicht weiter tolerieren. So viele zerbrochene Kinderseelen in Deutschland und Österreich wegen dieses zurückgebliebenen Familienrechts und der Machtlosigkeit jedes liebevollen Vaters, wenn die Mutter nicht mitspielt. Und Ignoranz pur in der Gesellschaft. Es interessiert einfach niemanden, es ist allen scheißegal.

Das natürliche Recht aller Kinder auf beide Elternteile zu gleichen Teilen würde all das Verhindern. Die Europarat-Resolution 2079 beinhaltet alle Umsetzungskriterien, um diese bewusste Schädigung des Kindeswohls tausender Kinder in Österreich und zehntausender in Deutschland zu beenden. SPÖ & Grüne haben sie stets abgelehnt, ÖVP und FPÖ die Doppelresidenz in das Regierungsprogramm aufgenommen, aber es ist keinerlei Anzeichen einer Umsetzung zu sehen. Während in den nordischen Staaten seit über einem Jahrzehnt inzwischen über 90% aller Kinder in Doppelresidenz (oder fast Doppelresidenz mit gleichen Regeln) aufwachsen, versuchen uns verkappte feministische Ideologen die Doppelresidenz als schädlich zu verkaufen. Liebevolle Väter, die um ihre Kinder kämpfen, werden auf der Straße angespuckt, wenn sie mein T-Shirt tragen. Mir selbst passiert. Und als Arschloch bezeichnet, ohne überhaupt mit mir reden zu wollen. Von jungen Grünen und Roten. Von jungen Menschen, die keine Ahnung von der Doppelresidenz haben. Obwohl bei Millionen von Kindern erwiesen ist, dass genau das die Gesundheitswerte der Kinder im Vergleich zu Kindern aus dem Alleinerziehermodell um 30% verbessert und nahezu identisch mit Kindern ist, die in einer klassischen Kernfamilie leben. So wie die Republikaner in den USA der Bevölkerung erklären wollen, dass Waffen sie schützen, obwohl die USA die höchsten Mordraten in entwickelten Ländern haben (exorbitant höher und 101 Feuerwaffen pro 100 Einwohner), so versuchen uns feministische Ideologen weiszumachen, dass es für Kinder besser ist, wenn sie nicht das natürliche Recht auf beide Elternteile zu gleichen Teilen haben (93% aller Kinder wachsen nach einer Trennung bei der Mutter im Alleinerziehermodell auf), obwohl die nordischen Länder mit der Doppelresidenz genau das Gegenteil beweisen. Es ist zum Schaudern, wie missbrauchte Ideologien ganze Nationen schädigen und wie die Bevölkerung blind dem Schaden zujubelt.

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Tags: Familienunrecht – Familie – Familienrecht – BG Mödling Rechtspfleger Kindesunterhalt – Gesetze Österreich – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Bezirksgericht – Rechtspfleger Anspannungsgrundsatz – leaks family law austria germany – Obsorge – psychische Gewalt – Scheidung – Trennung – Vorsteher Bezirksgerichts Mödling: Bezirksgerichtvorsteher Mödling Hofrat Dr. Harald FRANZ – Anspannungsgrundsatz – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft –

Alleiniges Sorgerecht für Mutter aufgehoben

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Vorarlberg: Alleiniges Sorgerecht für Mutter aufgehoben

Eine Mutter geht mit ihren Kindern spazieren. ©Symbolbild: APA

Die Richter am Obresten Gerichtshof (OGH) kassierten eine Entscheidung über die alleinige Obsorge einer Mutter über ihre Kinder und ordneten eine neue Verhandlung in Vorarlberg an.

Die Ehe wurde 2014 einvernehmlich geschieden. Vereinbart wurde dabei die gemeinsame Obsorge für die beiden Kinder. Die Frau ist inzwischen mit den Kindern vom Osten Österreichs nach Vorarlberg übersiedelt. Deswegen beantragte sie vor Gericht das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder. Diesem Antrag wurde am zuständigen Vorarlberger Bezirksgericht stattgegeben. Am Landesgericht Feldkirch wurde danach der erstinstanzliche Beschluss bestätigt. Die Vorarlberger Pflegschaftsrichter begründeten ihre Beschlüsse mit der räumlichen Distanz und der mangelnden Gesprächsbasis der Eltern.

Am Obersten Gerichtshof (OGH) wurden nun die Entscheidungen der Vorarlberger Richter aufgehoben. Die Wiener Höchstrichter ordneten eine Verfahrensergänzung und danach eine neue Entscheidung am Vorarl­berger Bezirksgericht an.

Damit wurde dem außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Folge gegeben.

Denn nach Ansicht der OGH-Richter haben die Vorarlberger Richter den Sachverhalt mangelhaft ermittelt. Sosei etwa nicht geprüft worden, ob sich die Gesprächsbasis der Eltern mit fachlicher Anleitung nicht doch verbessern lasse. Zudem gebe es ein Mindestmaß an Kommunikation, die über SMS und E-Mails erfolge. Es bestehe kein Grundsatz, wonach eine Kommunikation der Eltern per SMS und E-Mail für eine sinnvolle Ausübung einer beiderseitigen Obsorge nicht genüge.

Beste Lösung

Die Höchstrichter deuteten in ihrer schriftlichen Entscheidung an, dass aus ihrer Sicht trotz der bestehenden Probleme mit der räumlichen Entfernung und der konfliktbeladenen Kommunikation der Eltern das Beibeihalten der beiderseitigen Obsorge für das Wohlergehen der Kinder weiterhin die beste Lösung wäre. Mit dem Vorliegen eines gewichtigen Grundes für die Änderung der bisherigen Obsorge-Regelung hätten sich die Vorinstanzen nicht inhaltlich auseinandergesetzt, bemängelten die OGH-Richter. Ein gewichtiger Grund sei Voraussetzung für eine Änderung beim Sorgerecht, das prinzipiell beiden Elternteilen zustehe.

Außerdem rügten die Höchstrichter Teile der Argumentation der Bezirksrichterin. Dabei ging es etwa um das Thema der fehlenden direkten Besprechungen zwischen den Eltern. Dabei wurde am Bezirksgericht festgestellt, dass die Mutter Telefonanrufe des Vaters der Kinder blockiere. Dazu wird in der OGH-Entscheidung festgehalten: „Das Verweigern ihrer Mitwirkung kann nicht zugunsten der alleinigen Obsorge der Mutter ins Treffen geführt werden.“

Von NEUE/Seff Dünser 31.03.2018 14:47 (Akt. 31.03.2018 15:15)

http://www.vol.at/vorarlberg-alleiniges-sorgerecht-fuer-mutter-aufgehoben/5730562
Tags: Alleinerziehende – Familienrecht –
Gericht – Gesetze Österreich

01.04.2018, 20:06 Zur Entscheidung des OGH fällt mir nur ein Wort ein – BRAVO!

Als Lebensgefährtin eines geschiedenen Vaters hätte ich mir so eine Entscheidung nur wünschen können. Regelmäßig nahm die Mutter „zum Wohle ihrer Kinder“ ihre Handys in Verwahrung, sodass eine Kommunikation nicht mehr möglich war – über Monate.
Jede vom Gericht beschlossene Besuchsregelung boykotierte sie nach ganzen Kräften. Der Kommentar der Richterin und vor allem des Jugendamtes lautete stets, dass wir Verständnis für die Mutter haben sollen – sie sei verzweifelt. Keiner fragte, wie verzweifelt die Kinder waren.
Jetzt sind sie erwachsen und meiden den Kontakt zur Mutter. Späte Gerechtigkeit?

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01.04.2018, 16:18 Man(n) glaubt es nicht was im Österreichischen Familienrecht abgeht. Hier meine Erfahrungen:
Trennung, war nicht verheiratet, deshalb keine gemeinsame Obsorge.
Ex. Frau die im Schichtdienst arbeitet, will gemeinsam mit einer Tagesmutter (wo das Kind 10 Nächte schlafen muss), mein Kind erziehen. Ich als Vater, dürfte mich ja jedes zweite Wochenende von Samstag auf Sonntag um das Kind kümmern.
Ich habe mir erlaubt, die Beratungsstelle beim Bezirksgericht Feldkirch, aufzusuchen.
Ich habe der diensthabenden Richterin erklärt, dass ich mich mehr um mein Kind kümmern will und auch kann. Die letzten 8 Jahre habe ich mich deutlich mehr um das Kind gekümmert (Nachweisbar) Mein Vorschlag war, dass ich, statt der Tagesmutter mein Kind erziehe. Die Aussage der Richterin war: Wenn die Kindesmutter das so will (mit der Tagesmutter), dann wäre das so. Auf diese Aussage hin habe ich beschlossen um mein Kind zu kämpfen. Aber es ist als Mann fast nicht möglich, diesen Kampf zu gewinnen. 😦

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01.04.2018, 15:13 Was werden hier #metoo Frauen und kinderlose „Alice Schwarze’s“ wieder aufschreien.
Gratulation an den Vater der diese Diskriminierung nicht einfach so hingenommen hat und langen Atem und Durchhaltevermögen bewiesen hat.
Zu der Mutter möchte ich gar nicht erst etwas sagen. Zuerst die Kinder entwurzeln und dann auch noch das alleinige Sorgerecht fordern. Schade dass man so jemanden nicht verwarnen kann. Und Kindeswohls scheint es ihr ja nicht wirklich zu gehen.
Die Bezirksrichterin dürfte mit der einfachen Rüge noch milde davon gekommen zu sein. Für mich klingt das eher nach grob fahrlässig und so jemand sollte so ein Amt nicht weiter ausüben dürfen. Wahrscheinlich handelt es sich hier auch um jemanden, der persönlich komprimiert zu sein scheint oder von Männern kaum eines Blickes gewürdigt wird, bei jeder Möglichkeit aber #metoo schreit.
Hoffentlich erst der Anfang zur wirklichen Gleichberechtigung.

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01.04.2018, 14:30 Halt wie immer! Unstimmigkeiten der Geschiedenen werden zu Lasten der Kinder ausgetragen. Wirklich tragisch!!! Liebe Erwachsene stellt ,,euch‘‘ nicht immer so in den Mittelpunkt und handelt zum Wohl eurer gemeinsamen Kinder!!!

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01.04.2018, 12:16 Ich habe hier geschrieben (wieder einmal, wieder vergeblich),

dass es langsam an der Zeit wäre,
die Ausbildung zum Richteramt und die Bestellpraxis für dieses Amt zu überdenken und zu ändern.
Vielleicht hätten wir dann in Zukunft wieder eine Justiz, deren Vertreter auch die Realität kennen.

Leider verschwinden solche Gedankenäußerungen bei vol.at meist im Orkus der Zensur.

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01.04.2018, 12:16 Vorarlberger Gerichte halt………….machen was sie wollen, teilweise ohne Sinn u. Verstand.

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01.04.2018, 12:15 Der im Artikel beschriebene Fall mit „fehlenden direkten Besprechungen zwischen den Eltern“ ist eine Taktik, die evtl. von der Präsidentin der Vbg. RA-Kammer stammt. Das Wohl von Kindern wird dadurch massiv geschädigt! Auch RA und Richter, die das nicht erkennen (wollen) oder viel zu spät agieren sowie den betroffenen Vätern es sehr schwer machen, sich für die Kinder und deren Wohl einzusetzen, gehören in die Verantwortung genommen! Leider schieben Richter oft die Verantwortung ab und geben die heisse Kartoffel an das Jugendamt, wodurch die Kinder noch mehr traumatisiert werden. Zudem erzwingt man durch dieses Verhalten unseres Rechtssystems eine Erziehungsform für Kinder, die ganz und gar nicht dem Wohle der Kinder dient. Viele andere Taktiken und fiese Tricks von Anwälten wie beispielsweise Dr. Birgitte Breinbauer werden von Vereinen wie dem Männerservice aufgedeckt! Danke dafür, denn Anwälten, die ihre Position und Wissen missbrauchen, gehört die Lizenz entzogen.

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01.04.2018, 10:50 Tja Vorarlberg-Richter nichts zu gebrauchen!!! Falsche und voreilige Entscheidungen!!

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01.04.2018, 10:48 … typisch vorarlberg …

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01.04.2018, 10:20 Ehrlich.. wen interessiert der schass? Ist es echt wert zum so Sto?… Und wenn in Schweden an Russ an Furz Lot steht es morn DIN…

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01.04.2018, 09:49 Tja… das Privileg der Frauen

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01.04.2018, 10:22 Ja wir tragen das Kind auch aus.. und genähten es.. stehen in da Nacht auf.. und machen gar alles 24h am Tag während der Vater als zwei Wochen Mal fainifaini macht… Lächerlich.. Männer sollten gar keine rechte mehr haben … Word

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Heute, 08:07 Gute Frau.. Es mag schon sein das es Väter gibt denen es am A…. Vorbei geht was mit ihren Kindern Nach der Trennung passiert. Aber es gibt auch sehr viele Väter die sehr gerne viel mehr um Ihre Kinder kümmern würden wenn man ihnen die Gelegenheit dazu geben würde. Leider gibt es viele Frauen, und dafür schäme ich mich oft eine Frau zu sein, die eine Trennung nur zu ihren Gunsten ausnutzen. Sie ruinieren den Vater finanziell und vom Seelenleben dessen und der Kinder wollen wir gar nicht reden. Ich finde das einfach nur schlimm. Sie sollten sich mal echt über ihre Denkensweise Gedankenmachen. Ist ja echt übel was in Ihrem Kopf abgeht. Jeder Vater der sich ordentlich um seine Kinder kümmern möchte sollte das Recht auch dazu bekommen gemeinsam mit der Mutter.

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Heute, 07:48 Narzistische, arrogante und chronisch unzufriedene Frauen sind wirklich das Letzte, was Kinder in der Erziehung brauchen.

Aber ich kenne zu viele Fälle, bei denen die Kinder dann bereits ab der Pubertät rebellieren und immer mehr mit dem Vater unternehmen wollen. Je nach Alter des Kindes bei der Trennung zieht es die Kinder stark zum Vater – vorallem, wenn sie dann 18 sind!

Und die eigennützige Mutter bleibt allein auf der Strecke. Das Kind hat starken Kontakt mit dem Vater und erfährt dann mit ausreichenden Gerichtsbelegen/Schriftverkehr etc., dass die Mutter massiv den Kontakt zum Vater blockierte.

Das Kind wendet sich mehr von der Mutter ab und holt Zeit mit dem Vater nach.

Die Mutter vereinsamt zunehmend, denn auch kein dauerhafter Partner ist an so einer Bestie interessiert. Die Frau postet dämliche Bilder in scheinbar „glücklichen Posen“ in sozialen Medien und wird verzweifelter, weil niemand sich mit ihr abgeben will.

Zu oft schon gesehen – Männer, kämpft um eure Kinder!

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01.04.2018, 22:23 Wenn du das so siehst, solltest du das finanzielle auch allein stemmen!!! Dann hast du das Recht so zu urteilen! Zumeist werden Männer nur auf das finanzielle reduziert! LG von einer alleinerzieherin!

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01.04.2018, 18:13 OK, wenn Du das so meinst, gehört DIR auch jedes Recht verweigert Alimente zu fordern.Dann kannst Du von mir aus auch 48h am Tag feini feini machen.

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01.04.2018, 12:50 Ruhig blut verbitterte frau…
Sie sind ein paradebeispiel für die emanzipation…
Die frauen wollen gleich gestellt werden wie männer, (arbeit, bundesheer, sport,…)
Aber wenn es sich um das sorgerecht für kinder handelt dann wollt ihr nichts mehr von gleichberechtigung wissen…

Ps.: ihr emanzen seid nur heuchler auf einer viel zu grossen plattform die euch geboten wird.
Komisch wie ich finde!

Das war das wort zum sonntag 🙂

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01.04.2018, 12:13 @ cheffrau

Du bist der widerliche Prototyp einer gekränkten, mäßig intelligenten, zudem herzlosen Frau.

Alle Männer / Väter in einen Topf zu werfen hat wohl mit Deinen persönlichen Erfahrungen zu tun?

Leider kann ich Dich trösten, Väter haben, Alimente zu bezahlen ausgenommen, keine Rechte. Aufgrund einer völlig veralteten, menschenverachtenden Gesetzeslage, können gekränkte Mütter, vollkommen legal, den Vätern ihre Kinder entziehen, den Kindern ihre Väter entziehen.

Ich spreche aus Erfahrung, nur um mir weh zu tun, konnte ich meine Kinder für lange Zeit nur alle 14 Tage sehen, das war das schlimmste, was mir je im Leben passiert ist.

Der Schmerz, die Tage zu zählen, nicht zu sehen wie es ihnen geht, war unerträglich. Zudem noch die Wut, dies alles nur zur Genugtuung der Mutter ertragen zu müssen.

Also: es muss dringend sofort unterbunden werden, das liebende Väter, die sich um ihre Kinder kümmern WOLLEN, dies auf Wunsch der Mutter nicht DÜRFEN.

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01.04.2018, 11:19 Puppen wurden mal genäht, ist aber schon lange her 🙂

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01.04.2018, 11:17 Genau… Erkennt den Kerlen alle Rechte ab.. zu lange hatten die was zu melden

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01.04.2018, 23:50 Und wird auch so bleiben, Püppi.

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01.04.2018, 11:06 Einfach nur dumm….

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01.04.2018, 11:23 I dont give a shit … Männer braucht kein schwein… Und i dont Care what U say ha..ha..und ha…

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01.04.2018, 14:41 @ Dünnschiss: Wieso, sind sie etwa ein Schwein?

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01.04.2018, 09:40 Schon spannend: sehr viele User regen sich über die mangelnde Rechtschreibfähigkeiten der Autoren, die fehlerhaften sachlichen inhaltlichen und sprachlichen Punkte raus und sind trotzdem immer wieder in vol.at anzutreffen. Zu
Zum Richter Beschluss: ich finde es traurig dass hier eine Richterin! Den Sachverhalt nicht richtig prüft und deinem Vater so ihre Kinder wegnimmt. Meiner Meinung nach sollte diese Frau suspendiert werden, dass sie nachweislich geschlechterspezifisch urteilt.

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01.04.2018, 12:17 Volle Zustimmung! Solche Ricter/-innen gehören des Amtes enthoben.

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01.04.2018, 11:22 Zum allgemeinen Glück könnte sie das Glück haben und wegrationalisiert werden.
Win-win, gespart und Sicherheit gewonnen …

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01.04.2018, 09:37 Ist ein privater Sorgerechtsstreit eine Meldung für vol.at?

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01.04.2018, 13:44 Besser ein paar hirnlose Youtube Bikini Girls in vol.at bringen, was? Das wäre eher was für Sie.

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01.04.2018, 11:33 @DaSeppl: ….“eh klar“, ein „privater“ Sorgerechtsstreit, wen interessiert das?? Es ist „ja nur“ das „private“ Leben von Kindern, über deren Köpfe hinweg – meist unterstützt von so schön „objektiven??“ GutachterInnen, unterstützt von (auch) aggressiver Anwalts“kultur“, entschieden von RichterInnen, die sich sehr gerne an „Gut“achterInnen zum Thema KINDESWOHL anlehnen, da Richterinnen JuristInnen sind und das „kindeswohlorientierte??“ Gutachten entscheidet über „Wohl und Wehe = Leid“ von Kindern!
Doch – Kindesleid und Kindesnot – hat UNS zu interessieren und doch – es ist nicht unerheblich wer hier
„via“ Gutachterin Einfluss auf ein Kinderleben nimmt und es ist nicht unerheblich WIE es den Kindern geht!
Nur ist bei mir der Eindruck „geblieben“ und hier entstanden, dass der Begriff KINDESWOHL der am meisten
„zynisch“ missinterpretierte Begriff überhaupt ist und, dass es hierzulande ZULETZT um das KINDESWOHL geht… Kinder haben KEINE Stimme – das ist FIX und TRAURIG!!

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01.04.2018, 10:32 @DaSeppl: Du musst es ja nicht lesen, Dolm.

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01.04.2018, 11:18 Du bist hohl

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01.04.2018, 10:06 Ich gebe dir Recht, jedoch der Focus liegt ja an dem Fehlverhalten zweier Provinz-Gerichtsinstanzen.

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01.04.2018, 09:18 Alleine schon ein derartiger Schritt dieser Mutter zur Erkämpfung des Alleinsorgerechtes würde mich veranlassen, für sie einen Sorger zu bestimmen.

Aber es hört mit unserer „Ländle-Justiz“ nicht auf. Selbst in derartigen Fällen entscheiden Richter auf Bezirks-und Landesgerichtsebene daß laut OGH:
1. Feststellung, dass der Sachverhalt nur mangelnd ermittel wurde;
2.Teile der Argumentation der Bezirksrichterin zu rügen sind;
3. bemängelt wurde auch , dass sich beide Gerichte nicht inhaltlich auseinandersetzten.
All dies geht so langsam an einer wohl bekannten „Seilschaftsjustiz“ (bekannt von Ratz udglm.) schon weit vorbei und bringt großes Unbehagen, vor derartigen Richtern einmal ein „gerechtes Urteil“ zu erwarten zu müssen.
Das Glück einen fähigen, der Seilschaft nicht zutragenden Anwalt zu haben,ist eher selten.
Welcher Anwalt darf sich über derartigen Verdienst loben? Anscheinend keiner der hiesigen Armenverdeitiger, welche sich sonst mit ihren Namen in vielfacher Form prüden.

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01.04.2018, 10:24 Dämlich ohne Ende… Es interessiert koa Sau ob da Sepp mit da Hilde Streit hat.. geleck

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01.04.2018, 11:25 Genau… Faaaaad

Tolle Nochrichta.. gut das machen es EZ wissen….

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01.04.2018, 08:57 Jemand hatte das Sorgerecht FÜR die Mutter? 😉

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01.04.2018, 08:15 „Das Verweigern ihrer Mitwirkung kann nicht zugunsten der alleinigen Obsorge der Mutter ins Treffen geführt werden.“ Sehr gut, aber dazu braucht es den OGH und der Vater muß die ganzen Provinzinstanzen durchgehen.
Die Mutter unterbindet Telefonate zwischen den Kindern und dem Vater, der natürlich trotzdem weiter zahlen darf. Gehts eigentlich noch? Ich würde der guten Frau die Alimente etc. einstellen lassen bis sie wieder zum Wohle der Kinder zur Vernunft kommt.
Da sieht man mal wieder was für haarsträubende Urteile, noch dazu natürlich meistens zum Nachteil der Männer, in der Provinz gefällt werden. Möchte die
Richterin in Feldkirch sich am Zerreißen einer Familie aktiv mit ihrem Urteil beteiligen?

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01.04.2018, 08:00 Nun – gegen Dummheit, Erdbeben und recht exotisch anmutende Sätze der deutschen Sprache – kann man sich derzeit leider noch nicht impfen lassen.

Prospekt, prospekt – das imprägniert mir !

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01.04.2018, 11:31 Du Heino.. Go gi gaggla maha

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01.04.2018, 04:33 So ist mir mir ergangen. Wenn das letzte Kind 2 Jahre alt war und in die Hose gemacht hat, wurde mir vor Gericht wieder die Besuchszeit gekürzt. am Schluss waren es 6 Stunden alle 3 Wochen. Alle 2 Kinder 2 (eines davon leicht behindert) Meine damalige Frau zog nach Zürich. (Ich wusste nicht wohin) Ich habe das gefragt wie die Adresse war, Ich bekam die Antwort- Das ist Amtsgeheimnis. Den beiden wurde von der Mutter verboten Kontakt mit mir zu halten. Das Mädchen damals 3 Jahre alt durfte mich nicht anrufen oder eine Zeichnung mir zu schicken. So verging die Zeit und ich habe mich daran gewöhnt. Jetzt ist die Tochter Fabienne 24 Jahre alt und hat ein Baby bekommen (das hat mir ein Bekannter gesagt) ich weiß nicht einmal wie die Enkelin heißt. VIELEN DANK AN FRAU RATZ.

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01.04.2018, 18:33 wird schon einen Grund haben, wenn du das Kind nicht sehen durftest. und warum sucht dich deine 24jöhrige Tochter nicht

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01.04.2018, 01:14 Die Ehe wurde 2014 einvernehmlich geschieden. Vereinbart wurde dabei die gemeinsame Obsorge für die beiden Kinder. Die Frau ist inzwischen mit den Kindern vom Osten Österreichs nach Vorarlberg übersiedelt. Deswegen beantragte sie vor Gericht das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder………………………….

Das ist doch kein Grund einem Vater das gemeinsame Sorgerecht zu nehmen. Er würde die Kinder vermutlich in den Ferien haben wollen, was auch für die Kinder gut wäre. Man kann doch nicht einfach hunderte Kilometer weg ziehen und verlangen, dass der Vater plötzlich seine Kinder abschreibt. Ich wäre froh gewesen, wenn sich der Vater meiner Kinder um diese gekümmert hätte, was leider nicht der Fall war. Wenn eine Scheidung einvernehmlich ist, dann sollten sich die Eltern doch einigen können. Oder?

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01.04.2018, 08:38 Ja, eigentlich schon. Ich habe auch den Kontakt zu meinen Kindern nach der Scheidung aufrechterhalten können, auch gegen den Willen meiner Ex. Aber nur weil diese zu diesem Zeitpunkt schon älter wären (12 und 10). Wenn diese kleiner gewesen wären hätte ich wahrscheinlich keine Chance gehabt, aber natürlich brav zahlen dürfen. Also kann ich mich in den Mann aus dem Bericht gut einleben. Dass eine Richterin in Feldkirch so ein kinderfeindliches, juristisch nicht mal tragfähiges, Urteil spricht sagt so einiges über die Ländlejustiz aus.

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01.04.2018, 08:02 Sehr guter Beitrag, den ich unterschreibe, macht alles Sinn was du hier ausführst. Natürlich könnte er seine Kinder auch hier sehen, zB im Urlaub, bei dem er sich ja hier ein Zimmer nehmen könnte, oder eine Ferienwohnung, um eben mit ihnen Zeit zu verbringen. Oder sie eben auch mal im gemeinsamen Urlaub irgendwo zu geniessen und mit ihnen Zeit verbringen. Hier wird den Müttern manchmal schon mehr Vorteile zugeschoben, als den Vätern, was sicher nicht immer gerecht ist, die Richter entscheiden hier blind, ohne die Eleternteile vorher jemals Live erlebt zu haben, wie sehr sie an den Kindern hängen und zwar BEIDE Seiten denke ich. Schon sehr traurig, was sich da manchmal für persönliche Tragödien abspielen, gerade wenns dann um die eigenen Kinder geht.

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31.03.2018, 23:04 Eine Entscheidung kassieren? Wow 😉

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01.04.2018, 09:13 Eine gerichtliche Entscheidung „kassieren“ ist Juristendeutsch bzw. der Fachausdruck und bedeutet soviel wie eine Entscheidung der Vorinstanz „aufheben“.

Darum heißen in manchen Ländern (z. B. Italien) die Revisions- (Berufungs-) Gerichte auch „Kassationsgerichte“.

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01.04.2018, 09:54 Eddie 2 danke für die Aufklärung, habe wieder etwas gelernt.

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01.04.2018, 08:19 Du und die anderen Kommentarschreiber weiter unten habt wohl keine größeren Sorgen, dass ihr euch über die Rechtschreibung im Artikel echauffieren müsst. Der Inhalt des Berichtes ist euch wahrscheinlich egal. Provinzler, werft nur weiter den ersten Stein.

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31.03.2018, 22:54 Ich fordere verpflichtende Deutschkurse für vol.at – Mitarbeiter!!

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31.03.2018, 21:03 Obresten Gerichtshof ???

Wieder mal eine glanzVOLle Meisterleistung schon im ersten Satz,
Reschpeckt!!

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31.03.2018, 20:37 wo ist überhaupt die Evil-Harry Laus abgeblieben

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01.04.2018, 10:11 Wo ? die ist Eier suchen und das ist gut so !

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01.04.2018, 09:52 Mei,mei, bist Du wieder mal freundlich drauf, D U O B E R L A U S ( E R )

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01.04.2018, 19:15 Schau schau, unser feini feini Macher Marczyinski, du bist so blöd
in einer Person, dass du heute wohl gleich mit deinen beiden Nicks
auf dem Weg bist, selten blöder Hund!!!

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31.03.2018, 20:21 Kassierten eine Entscheidung! Was soll das wohl heissen? Deutsche Sprache, schwere Sprache, da ist wohl jemand am Werk der nicht richtig Deutsch kann!

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31.03.2018, 20:14 Den üblichen Rechtschreibfehler kann ich noch verzeihen…

Aber kann mir jemand bitte erklären was „Die Richter am Obresten Gerichtshof (OGH) kassierten eine Entscheidung über die alleinige Obsorge einer Mutter über ihre Kinder und ordneten eine neue Verhandlung in Vorarlberg an.“ bedeutet?

Was bitte ist eine „…kassierten einen Entscheidung…“ ???
Was ist die Bedeutung dieser Worte???

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01.04.2018, 08:46 Bei einer kassatorischen Entscheidung prüft eine instanziell übergeordnete Stelle, typischerweise Behörde oder Gericht, die Entscheidung einer Ausgangsstelle, nur mit der Befugnis, die Ausgangsentscheidung zu bestätigen oder aufzuheben, zu kassieren (von frz. casser ‚kaputt machen, zerstören‘).  „aus Wikipedia“

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31.03.2018, 23:56 Sollte wohl heissen:

„Die Richter am Obresten Gerichtshof (OGH) kassierten für eine Entscheidung ab….

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31.03.2018, 23:05 Wahrscheinlich hat man das „ein“ vergessen und auch den Stil für Nachrichten ;)))

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01.04.2018, 11:00 NO BRAIN.

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31.03.2018, 21:04 kassieren
schwaches Verb – 1. seines Amtes entheben, unehrenvoll aus …2. (ein Gerichtsurteil) aufheben

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31.03.2018, 20:29 Die Kassation einer Entscheidung ist die Aufhebung einer Entscheidung- hier weil der wesentliche Sachverhalt nicht ermittelt wurde. Wäre der Sachverhalt von den vorherigen Gerichten (1. und 2. Instanz, BG und LG) ermittelt worden, hätte der OGH meritorisch entscheiden können – also selbst in der Sache. Da der OGH nicht selbst den Sachverhalt erhebt, konnte er hier die Entscheidung nur kassieren (von Kassation).

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31.03.2018, 20:28 diese Frage kann dir nur vol.at beantworten, ich mutmaße, daß der Schreiberling einen Versuch gestartet hat, einen Artikel selbst zu verfassen und dabei ist er kläglich gescheiter. Vielleicht wollte er schreiben, die Mutter kassierte durch die Richter des OGH eine Abfuhr für das alleinige Sorgerecht. Ist aber nur eine Mußtmaßung meinerseits.

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31.03.2018, 21:36 kassieren
schwaches Verb – 1. seines Amtes entheben, unehrenvoll aus …2. (ein Gerichtsurteil) aufheben

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31.03.2018, 20:14 Traurige Kinder zwischen uneinigen,so genannten Eltern und das Gesetz spielt seine Spielchen zum kotzen

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31.03.2018, 19:38 Bravo! Wird auch höchste Zeit, dass auch die Männer mehr Rechte nach Scheidungen bekommen. Ich (und ich bin selber eine Frau) finde es erschreckend, wie viele Frauen die Kinder für ihre eigenen Rachegelüste gegenüber dem Ex missbrauchen. Da geht es leider sehr oft gar nicht mehr um das Wohl der eigenen Kinder, sondern nur darum, den anderen zu verletzen, zu demütigen, schlecht zu reden und finanziell auszunehmen. Der Vater scheint ja auch echtes Interesse an der Fürsorge seiner Kinder zu haben. Nachdem sie sogar seine Telefonanrufe blockiert stellt sich mir die Frage, ob nicht sogar ER das alleinige Sorgerecht beanspruchen sollte.

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31.03.2018, 19:16 Die Richter am Obresten Gerichtshof (OGH) kassierten eine Entscheidung über die alleinige Obsorge einer Mutter über ihre Kinder und ordneten eine neue Verhandlung in Vorarlberg an. Ein Deutsch wie im Bilderbuch …
Eine gemeinsame Obsorge über SMS und Mail. Habe noch nie gehört dass über diese Medien Kindern der Hintern gewischt wurde…

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31.03.2018, 23:05 Was soll denn das bitte heissen? -> “ .. über SMS und MAIL der Hintern gewischt wurde?“

Sie kennen den Umfang einer gemeinsamen Obsorge wohl kaum und vertauschen die Obsorge mit dem Betreuungsrecht – welches ja eine Mutter automatisch bekommt und ein Vater erst beantragen muss – soviel zur Geschlechtergleichberechtigung. Ein Vater darf in 94.7 %, egal ob er das möchte oder nicht, seine Betreuung nur monetarisch einbringen.
Wer hat der Mutter gesagt, dass sie eine derartige Distanz zum Kindesvater schaffen soll und damit für die Kinder verunmöglicht eine gesunde Beziehung zum anderen Elternteil erhalten zu können ? Den Hintern auswischen, das würde auch sicherlich ein Vater tun. Es sind nicht alle Väter, so wie ihr Frauen Euch das gerne wünscht: Zahlender, dafür ihr theadralisch: „Ich bin eine arme Alleinerzieherin“ schreien dürft -während ihr aber mitansehen DÜRFT, wie Eure Kinder aufwachsen. Diese Art von faschistoidem Feminismus ist echt mies. Mies vor allem Euren Kindern g.über.

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01.04.2018, 10:59 So ist es.

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31.03.2018, 19:38 @Brelo

Was kann ein Vater dafür wenn die Exfrau mit den Kindern in ein anderes Bundesland zieht? Reichlich wenig wahrscheinlich …. soviel zu deinem Hintern wischen!

Warum soll eine Mutter das alleinige Sorgerecht bekommen „nur“ weil sie weiter weg zieht vom Vater deren Kinder???

Kinder brauchen auch ihren Vater,sie soll froh sein das es ihn gibt …. und das nicht nur zum Hintern putzen u. Alimente zahlen!!

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31.03.2018, 18:51 Na endlich mal ein Richter der zu Mann und Kind hält, und nicht die ganze Macht an die Frau übergibt.!

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01.04.2018, 11:15 Wenn Sorgerecht was mit Macht zu tun haben soll, dann gute Nacht für das Kind…

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31.03.2018, 18:35 halt vlbg richter ein Urteil nachdem anderem aufgehoben, wehn wundert das

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31.03.2018, 18:26 Bravo!
Und was in diesem Artikel vielleicht zu kurz gekommen ist: Wie kann es in Österreich noch immer möglich sein, dass (egal bei gemeinsamer oder alleiniger Obsorge) sich der ABR (Aufenthaltsbestimmungsberechtigte) Elternteil derart vom anderen Elternteil entfernen darf, dass eine bestehende Kontaktrechtsregelung nun vom verbleibenden Elternteil nicht mehr gelebt werden und er somit von den Kindern entfremdet werden kann.
Die Tatsache, dass die Kindesmutter die Telefonkontakte vom Kindesvater blockiert, lässt nicht nur Rückschlüsse auf ihre Verantwortungslosigkeit und ihr Verständnis für die Interessen ihrer Kinder zu, sondern ist ein klarer Beweis für ihre Bindungsintoleranz. Diese wiederum, angeführt im öst. Familienrecht als Kindeswohlgefährdung, sollte die Richter in eventu sogar eine Verlagerung des ABRs zum Kindesvater in Überlegung bringen, anstatt ihm die Obsorge zu nehmen.
Klar und deutlich legen die Richter des BG hier Zeugnis Ihrer Mütterlastigkeit ab.

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31.03.2018, 18:00 Gut so. Alleiniges Sorgerecht ohne schwerwiegende Ferfehlung gehört nicht gestattet. Manche Mütter verhalten sich mehr als abartig leider.

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31.03.2018, 17:59 Ih kenn ou so ah S u.
Hot zwoa liabe Moadla! Widr säg ih nix meh, hot koan Wert.

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31.03.2018, 17:32 Die Vorarlberger Gerichte entscheiden immer gegen den Vater.
Der ist nur eine Kontonummer, ohne jegliches Recht.
Räumt endlich mal auf, in dem Sauladen!

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01.04.2018, 10:06 Soo stimmt Deine Einschätzung auch nicht, aus meiner eigenen Erfahrung. Damals, also schon lange,lange her, da habe ICH als Mann vor Gericht und Jugendamt, ein bisschen habe ich sehr wohl von denen gewisse Unterstützung erhalten, das Sorgerecht für meine beiden Kleinen erstritten. Wenn MANN unbedingt was will und sich ganz ernsthaft, aus Sicht des Jugendamtes gesehen, dafür einsetzt daß die Kinder es beim Mann besser haben, dann wird oft auch im Sinne,zum Wohl der Kinder, auch der Mann, also ich, zum Alleinerzieher bestimmt. Möglicherweise ist das selten, aber doch möglich. Jedenfalls war das bei mir so.

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01.04.2018, 19:20 1943????

feini feini, Dornbirngay, aber wer machte dir die 2 Kinder?

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01.04.2018, 10:55 In krassen Fällen mag es ja so sein, dass der Mann das alleinige Sorgerecht bekommt, streitet ja niemand ab. Aber im Normalfall ist der Vater immer der Lackierte und Zahlmeister ohne Rechte. Da muss ich Brenner recht geben. Auch eigene Erfahrung und Erfahrung eines befreundeten Rechtsanwaltes als Rechtsbeistand.

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31.03.2018, 16:51 Gute Entscheidung des OGH!

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31.03.2018, 15:59 Gott sei Dank hat man der Supermami und der Vorarlberger Gerichtbarke ihre Grenzen aufgezeigt

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31.03.2018, 15:54 Da werden die Gender-Emanzen wieder aufheulen!

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31.03.2018, 15:12 Ja meine Damen und Herren Richter an den Vorarlberger Gerichten: Die Emanzipation gilt auch für Ex-Ehe-Männer. Man hat ohnehin jahrelang die Männer in Scheidungsverfahren „richterlich“ abgezockt und ins abseits gestellt, aber hohe Unterhaltsforderungen „aufgebrummt“. Es ist schon richtig, wenn Euch der Oberste Gerichtshof in Wien deutlich zeigt, wohin der Rechtsweg zu gehen hat!

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31.03.2018, 15:06 die vorarlberger pflegschaftsrichter sind bekannt für schlechte leistungen.

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31.03.2018, 15:04 Es wird höchste Zeit für echte Gleichberechtigung, also gleiche Rechte für Väter und Mütter. Der Vater ist nur zum Zahlen da!

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01.04.2018, 09:42 Naja, das liegt halt meistens an der Rollenverteilung. Vater arbeitet, Mutter kümmert sich zu Hause um die Kinder. Echte Gleichberechtigung würde dann auch bedeuten, dass der Vater sich zur Hälfte um die Kinder kümmert.

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01.04.2018, 11:45 Väter haben ebenfalls die Wahl sich mehr der Kindererziehung zu widmen. Allerdings wird das noch zu wenig gelebt. Meist aus finanzieller Sicht darf/soll die Frau dies übernehmen. Sehr langsam kommt bei der jüngeren Generation ein Umdenken. Wird aber nach wie vor zuwenig von der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft unterstützt. Kinder brauchen beide Eltern.

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01.04.2018, 19:13 In diesem Forum geht es eigentlich primär um den ungerechtfertigten Sorgerechtentzug an den Vätern. Aber wenn die Frauen auch etwas zur finanziellen Erhaltung der Familie betragen möchten, könnten sich die Väter natürlich in dieser Zeit auch um die Kinder kümmern. Streitet ja niemand ab.

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31.03.2018, 14:54 Richtig so
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Deutsche Sozialisten lehnen „Shared parentig“ ab . . .

SPD und auch die CDU/CSU unterstützen weiter die Ein-Eltern-Politik und lehnen die gleichwertige Betreuung zwischen Vater und Mutter nach Trennung oder Scheidung als Regelfall ab.

deutsche Sozialisten
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Artikel:

Wechselmodell soll Einzelfall bleiben

Kinderbetreuung

Die Arbeits-Gemeinschaft Interessen-Vertretung Allein-Erziehende (Agia) hat sich gegen eine Festschreibung des Wechselmodells für Kinder nach der Trennung ihrer Eltern ausgesprochen, wie das gegenwärtig im Gespräch ist. Das Modell verlange eine gute Verständigung unter den Eltern und verursache finanzielle Mehrkosten durch doppelte Anschaffungen, erklärte die Arbeits-Gemeinschaft.

»Das Wechselmodell, bei dem die Kinder nahezu hälftig bei beiden Eltern leben, kann lediglich im Einzelfall eine gute Lösung sein«, sagte Anke Klaus, Bundesvorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF), derzeit federführender Trägerverband der Agia.

Die Arbeitsgemeinschaft forderte stattdessen für die Erleichterung des Familienlebens nach der Trennung verlässliche Unterhaltszahlungen und adäquate Beratungs- und Mediationsangebote für Eltern in der Trennungsphase.

epd/nd, neues deutschland 27.03.2018

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1083680.wechselmodell-soll-einzelfall-bleiben.html
Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Familie . Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Sozialisten – Family law germany – divorce