Wenn eine Mutter ihr Kind schlägt, ist es nicht Gewalt?

„Wein trinken und Wasser predigen“ ehemalige ÖVP Politikerin Waltraud Klasnic hat die Opferschutzkommision in Österreich geleitet.

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 Waltraud Klasnic - Unabhängige Opferschutzanwaltschaft
Waltraud Klasnic – hat eigene Kinder geohrfeigt  . . .

Artikel:

„Ab und zu a Detschn“

Wirbel: Opferschutzanwältin Klasnic hat eigene Kinder geohrfeigt

Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt: Entschuldigen und zurücktreten.

Im morgen erscheinenden „DATUM“ sagt die „unabhängige Opferschutzanwältin“ Waltraud Klasnic, dass sie ihren Söhnen ab und zu „a Detschn“ verpasst hat.

Im Interview redet Klasnic von diesen Ohrfeigen, Zitat: „Natürlich hat er eine gekriegt, beide haben hin und wieder eine gekriegt.“

Auf Nachfrage des verdutzten Interviewers, ob diese mütterliche Gewalt sich dadurch erklärt, dass es eben eine andere Zeit war, gibt Klasnic frank und frei zu:
„Na ja, es war ja nicht Gewalt. Es war eine flotte Detschn. Sie haben meine Buben nicht gekannt. Sie sind inzwischen 53 und 55 und lachen dazu. Und so viel haben sie auch nicht gekriegt.“ – Als „Opferschutzanwältin“ geht sie davon aus, dass diese „Detschen“ den Kindern nicht geschadet haben.

„Hätte es noch eines Beweises bedurft, dass Klasnic für ihr Amt moralisch nicht infrage kommt, so ist er jetzt erbracht“, meint Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt. „Wie will jemand, der frohgemut gesteht, seine Kinder geohrfeigt zu haben und sich auch heute davon nicht distanzieren mag, einen so sensiblen Bereich wie die Leitung einer Kommission gegen Gewalt an Kindern verantworten? Ebenso wenig darf Klasnic die  Fälle von Gewalt an Kinder und Jugendliche im österreichischen Skiverband betreuen.“ Rothwangl fordert eine Entschuldigung für diese untragbare Äußerung und fordert Kardinal Schönborn auf, seiner „Opferschutzbeauftragten“ den sofortigen Rücktritt nahezulegen.

Video:
https://oe24.at/oesterreich/politik/Wirbel-Opferschutzanwaeltin-Klasnic-hat-eigene-Kinder-geohrfeigt/374797633?

Tags:- Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt – Watschen – leaks family law austria germany – Missbrauch Frauen – Gewalt – Ohrfeigen – Heimkinder – Kardinal Christoph Schönborn – Missbrauch mit dem Missbrauch – Gesetze Österreich – Kindeswohlgefährdung – Obsorge

„Feministische“ Familienrichterin, sagt „Wir können den Geschichten der Eltern nicht trauen“

Die Familienrichterin vom Amtsgericht Bremen ist kein unbeschriebenes Blatt:
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbund.
1.Artikel:

Sabine Heinke  

Hauptseite » Personen-Portal » Sabine Heinke

Sabine Heinke (* 1956), Abitur 1973 in Kassel, Anwältin, dann Richterin am Amtsgericht Bremen, Abt. 61, zeitweise berichtende Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Taten

  • Aktives sexistisches Handeln in einer Vielzahl von Organisationen und Orten: Redakteurin und zeitweise Herausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT, Vorsitzende der Familienrechtsfachkommission im Deutschen Juristinnenbund, Dozentin beim Feministischen Juristinnentag.
  • In einer einzigartigen Verquickung von Ämtern schreibt Heinke an Stellungnahmen für das BVerfG mit, so auch zum denkwürdigen Verfahren 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, in dem das Sorgerecht für nichteheliche Väter abgelehnt wird. Sie schreibt u.a.: „Die alleinstehende und alleinerziehende Mutter hat das Sorgerecht für ihr Kind inne, braucht niemanden daran zu beteiligen und niemanden zu fragen, und das ist auch gut so“. Gleichzeitig verfasst sie als Gerichtssprecherin an diesem Gericht die ebenso einzigartig einseitige Pressemeldung zum Urteil, in dem sie höhnisch über Väter herzieht.[1]
  • Sie trommelt öffentlich in einer Vielzahl von Interviews gegen das gemeinsame Sorgerecht und fällt durch primitive Äußerungen im BILD-Stil auf wie „Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen.“ [1]
  • Sie tritt aktiv ein gegen eine Beschleunigung von Verfahren zum Umgangsrecht, hat Anteil an der Entwertung des neuen FamFG, betreibt wie ihre geistesverwandte Clique Missbrauch mit dem Gewaltschutzgedanken (djb 2007, Heft 3, S. 35ff) indem sie Partnergewalt immer als allgegenwärtige Männergewalt definiert und durch bloße Gewaltbehauptungen Umgangsrecht und Sorgerecht entwerten will.
  • Sie greift in alle nur irgend möglichen anderen juristischen Reformprojekte ein, um darin ihre radikalfeministischen Vorstellungen (oft erfolgreich) zu realisieren.

Wirkung

  • maßgeblich beteiligt am Fortbestehen des menschenrechtswidrigen und kinderfeindlichen § 1626a BGB
  • maßgeblich beteiligt an der Verfestigung und Stärkung feministischen Gedankenguts in einer Vielzahl von Gremien und Organisationen
  • maßgeblich beteiligt an der Zerstörung der wenigen guten Elemente im Entwurf der FamFG.
  • beteiligt an der Reform des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs
  • nach eigenen Angaben ist sie Teilnehmerin an einem Geschlechterkrieg

Sonstiges

Heinke weiss sehr genau, welche Schäden und Leid sie mitverursacht. Sie gehört zu den Täterinnen, die wissen was sie anrichten. An ihrem Amtsgericht in Bremen hat sie genau mit den Müttern zu tun, denen sie im BVerfG-Verfahren Allmacht zugesprochen hat und kommentiert das lapidar mit „Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon“.

1999 hätte es sie fast einmal erwischt, kann sich aber Dank ihren Seilschaften halten:

Bei der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts treffen Protestbriefe ein. Grund: Über Karlsruher Diensttelefon und Dienstfax werden eine feministische Zeitschrift betrieben. Die im Impressum des Periodikums „Streit“ angegebenen Amtsnummern gehören Sabine Heinke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin ausgerechnet im Ersten Senat beschäftigt ist – und er befaßt sich mit Grundsatzurteilen zum Familienrecht. Die erklärte Feministin unterschreibt schon mal Flugblätter, in denen das Flüchtlingselend als Geschlechterkrieg interpretiert wird und Männer dabei pauschal als „Brandstifter, Volksverhetzer, Vergewaltiger, Grabschänder“ verurteilt werden. Die von ihr mitbetriebene Zeitschrift „Streit“ macht Front gegen das neue Kindschaftsrecht – Heinke ist der Überzeugung, daß Männer, die nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder anstreben, lediglich „Frauen mit Gefühl um Geld“ bringen wollen. [2]

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Das letzte Wort haben die Mütter, Schwarzwälder Bote am 11. Februar 2003
  2.  Der Spiegel 1/1999 vom 4. Januar 1999, S. 19

Netzverweise

Heimopferrente jetzt bei privaten Heimen u. Krankenhäusern!

Missbrauchsopfer gegen Republik und Kirche Erbrochenes essen, nackt stehen, Schläge: Das sind nur einige der Misshandlungen, die Kinder ertragen mussten. Die Betroffenen kämpfen bis heute um Anerkennung.

orf, am 24-09-2018
Tags: Volksanwaltschaft HOG – Kinderheim -Heimkinder – Heimopferrentengesetz – Verbrechensopfergesetz
Familienrecht Familie – Kindesmissbrauch – Gesetze Österreich – Gewalt – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendamt – Jugendwohlfahrt – MA11 – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechtsverletzung – Obsorge – Pension – psychische Gewalt – Video

Medikamentenversuche an Heimkindern

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Kindesmissbrauch und Menschnerechtsverletzungen in Kinderheimen

Facebook-Video: Medikamentenversuche an ehemaligen Heimkindern

Tags: Gewalt – Missbrauch mit dem Missbrauch – Internate – Jugendamt – Kinderrechte – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung

Inobhutnahmen – 40 Milliarden Steuergelder € kostet die Kinder- und Jugendhilfe

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Unbegleitete Flüchtlingskinder: Daten, Zahlen, Kosten


Inobhutnahmen 2014 - Jugendamt
Inobhutnahmen 2014 – Jugendamt

Staatliche Betreuung und Versorgung von Kindern ist teuer: Annähernd 40 Milliarden € kostet die Kinder- und Jugendhilfe die öffentliche Hand in Deutschland. Damit haben sich die Kosten in den letzten 10-15 Jahren in etwa verdoppelt. Vor allem die chronisch klammen Kommunen ächzen unter der finanziellen Last.

Ein Grund für die Verdoppelung ist der massive Ausbau der Kinderbetreuung, der politisch forcierte Wandel hin zu einer „Institutionenkindheit“: Eltern sollen ihre Kinder von klein auf in „professionelle Hände“ geben, weil sie zuhause angeblich nicht die nötige Förderung erhalten.

Um diese These zu legitimieren, wurde mit großem medialen Echo vielfach ein Zerrbild gezeichnet von Kindern, die in Familien verwahrlosen wie etwa die tragischen Fälle von Kindesmisshandlung (z.B. Lea-Sophie 2007) zeigen sollten (1). Den Jugendämtern wurde „Versagen“ attestiert, worauf diese reagierten, indem sie Kinder schneller der Obhut ihrer Eltern entzogen. In der Folge ist Zahl der „Herausnahmen“ und „Inobhutnahmen“ sprunghaft gestiegen (2).

Nach solchen „vorläufigen Schutzmaßnahmen“ müssen Kinder in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden, wenn es nicht möglich erscheint, sie ihren Eltern zu lassen. Das betrifft vor allem Kinder, deren Eltern sich getrennt haben: Fast die Hälfte der Heimerziehungsmaßnahmen gilt Kindern von Alleinerziehenden,  ein weiteres Viertel betrifft Kinder, deren Eltern mit einem neuen Partner zusammenleben. Weniger als ein Fünftel der Heimkinder kommt aus Kernfamilien, die offenbar seltener öffentliche Erziehungshilfen für Kinder erforderlich machen. Beim restlichen Zehntel der Kinder sind die Eltern „unbekannt“ (3). Diese Kategorie erscheint zunächst rätselhaft, wird aber verständlich, wenn man die Fälle von sogenannter „Unversorgtheit“ junger Menschen betrachtet. Sie tragen maßgeblich zum jüngsten Boom der „Hilfen zur Erziehung“ bei. Nach den jüngsten Zahlen (für 2014) haben diese Hilfen einen neuen Höchststand erreicht (4). Vor allem in der Altersgruppe der 15-18-Jährigen Jungen hat die Zahl dieser Fälle sprunghaft zugenommen; hier ist ihr Anteil an den Heimunterbringungen innerhalb weniger Jahre von 20% (2010) auf 40% (2014) gestiegen (5). Offensichtlich handelt es sich hier meist um „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, deren Zahl sprunghaft angestiegen ist (6).

Für diese Annahme spricht, dass die Zahl der jungen Menschen in den Heimen, die „zuhause kein Deutsch sprechen“ stark zugenommen hat: Ihr Anteil an den männlichen Heimbewohnern ist von 15,5% auf 28,9% gestiegen. Bei den weiblichen Heimbewohnern  hat er nur leicht (von 12,1% auf 14,7%) zugenommen, was das Bild einer vorwiegend „männlichen Migration“ bestätigt. Auffällig ist, dass die Gruppe der 16- und 17-Jährigen für die Zunahme ausschlaggebend ist: Im Jahr 2014 entfielen mehr als die Hälfte der neu gewährten Heimerziehungsmaßnahmen auf diese beiden Altersjahre junger Männer (7).

Das wirft Fragen auf, nicht zuletzt nach den Altersangaben von Migranten, denen oft zuverlässige Ausweisdokumente fehlen. Polizisten und Behördenmitarbeiter berichten von widersprüchlichen Altersangaben, je nach Opportunität. Auch werden medizinische Untersuchungen (z. B. Röntgen der Knochen), die das tatsächliche Alter verifizieren könnten, abgelehnt (8). Die Kosten dieser sehr speziellen Form von „Erziehungshilfen“ werden kaum beachtet, obwohl jeder Heimplatz mehrere tausend Euro im Monat kostet.

Die Heimerziehung zeigt damit exemplarisch, wie teuer es ist, wenn der Staat an die Stelle der Familie tritt. Im Vergleich zu solchen Kosten ist das 150-Euro-Betreuungsgeld ein Klecker-Betrag. Aber selbst das wollten viele Politiker, sekundiert vom BVerG und etlichen Medien, den „Normalfamilien“ wieder streichen. Stattdessen sollen die Normalfamilien für immer mehr Staatsbetreuung zahlen, nun auch die von zugewanderten (Halb)Erwachsenen aus fernen Ländern. Das ist die Logik eines Neo-Etatismus, der sich gegen jeden Zweifel selbst immunisiert. Für seine Gläubigen dient jedes Problem nur als neuer Beweis dafür, dass noch mehr Staat benötigt wird. Man darf sich fragen: Wohin führt solch eine Logik? Zu mehr Freiheit sicher nicht.


(1)  In der Betroffenheit über die schockierenden Einzelfälle wurden die positiven Trendzahlen vergessen, die einen längerfristigen deutlichen Rückgang der Kindesmisshandlungen zeigten. Eingehender hierzu: http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2014/02/15/artikel/kindstoetungen-schockierende-einzelfaelle-aber-ruecklaeufige-zahlen.html.
(2)  Vgl. „Herausnahmen von Kindern im Zeitvergleich“, Abbildung ebd.
(3)  Vgl. Heimerziehung in Deutschland: Mehr als zwei von drei Fällen geht die Scheidung der Eltern voraus, Abbildung in: i-DAF-Nachricht der Woche, 2014/6, 16.03.2014, http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2014/03/16/artikel/kinderarmut-hauptgrund-ist-die-trennung-der-eltern.html.
(4)  Sandra Fendrich/Agathe Tabel: Hilfen zur Erziehung auf neuem Höchststand – eine Spurensuche, S. 2-5, in: Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe, Dezember 2015 Heft Nr. 3/15 18. Jg., S. 2.
(5)  Ebd., S. 4.
(6)  Siehe hierzu: Mehr „Inobhutnahmen“ durch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Abbildung).
(7)  Sandra Fendrich/Agathe Tabel: Hilfen zur Erziehung auf neuem Höchststand, a.a.O., S. 3.
(8)  Gegen diese Verfahren wird ihre mangelnde Exaktheit angeführt. Aber selbst näherungsweise Einschätzungen des Alters könnten helfen, bestimmte Missbräuche aufzudecken. Aufschlussreich hierzu: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/medizinische-altersbestimmung-entscheidet-ueber-fluechtlingsschicksale–108690012.html.
Nachricht des Monats, 2016 / 2, 23.02.2016
Tags: UMF – Staatserziehung – staatliche Erziehung – Kinderheim – Heimkinder – Familienrecht –  Jugendamt Statistik – Sorgerecht

Heimkinder – Behördenversagen – Sexueller Missbrauch jüngerer Kinder in Burgenland!

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Ermittlungen laufen

Sex-Skandal: Kinder in Wohngemeinschaft belästigt

Schwere Vorwürfe erhebt die Volksanwaltschaft gegen die Verantwortlichen einer Wohngemeinschaft im burgenländischen Bezirk Neusiedl am See. Ältere Jugendliche sollen mehrfach jüngere Kinder sexuell belästigt haben. In dem Bericht ans Land ist von inakzeptablen Zuständen die Rede. Das Landeskriminalamt ist eingeschaltet.

„Die Einrichtung scheint mit der Aufgabe der Betreuung, Versorgung und dem Schutz der Kinder völlig überfordert zu sein“, so Volksanwalt Günther Kräuter. Bei einer unangekündigten Überprüfung der Wohngemeinschaft hätten die befragten kleineren Kinder unter Tränen gebeten, die Einrichtung verlassen zu dürfen, und zum Teil von Übergriffen älterer Kinder und einem Klima der Angst berichtet.

Jüngere Mädchen und Buben belästigt
Die Vorwürfe von Kräuter sind massiv. Denn obwohl die Bezirkshauptmannschaft und das Land von den Missständen gewusst hätten – ganz konkret von einem 15-Jährigen, der immer wieder jüngere Mädchen und Buben sexuell belästig habe – sei nichts unternommen worden. „Dass jetzt endlich am 1. Dezember der Bursche in eine andere Einrichtung verlegt werden soll, ändert nichts an dem Behördenversagen“, ist der Volksanwalt empört.

Dem widerspricht nun die leitende Sozialarbeiterin im Land, Bettina Horvath: „Es sind von den Behörden bereits vor einiger Zeit Schritte unternommen worden, um die offenbar auftretenden grenzüberschreitenden Handlungen der Jugendlichen zu beenden. Natürlich hat uns der Bericht der Volksanwaltschaft sehr betroffen gemacht.“

„Fehler in der Betreuung unterlaufen“
Im Auftrag des zuständigen Landesrates, Norbert Darabos, werden durch die Abteilung für Soziales weiterhin alle notwendigen Maßnahmen gesetzt, um die betroffenen Kinder vor weiteren Übergriffen zu schützen. „Zur Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe, wonach seitens der Betreiber der Wohngemeinschaft Fehler in der Betreuung und Beaufsichtigung der Jugendlichen unterlaufen sind, arbeiten die Sozialarbeiter und Juristen des Landes intensiv mit dem Landeskriminalamt zusammen, das derzeit in dieser Angelegenheit ebenfalls ermittelt“, so Horvath.

Die Sozialarbeiterin weist zudem darauf hin, dass es bei vorangegangenen Überprüfungen der Wohngemeinschaft bis Juni 2016 keine Beanstandungen gegeben habe. Jetzt habe der Schutz der betroffenen Kinder für alle Beteiligten aber oberste Priorität.

Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung, 30.11.2017 07:30
http://www.krone.at/601245
Tags: Familienrecht – Kindesmissbrauch – Jugendamt – Jugendwohlfahrt – Kindeswohlgefährdung – Obsorge – Gewalt – Vergewaltigung – sexueller Missbrauch – Wohngemeinschaft – psychische Gewalt – 

Jugendamt – Vormund plündert Kinder-Konten

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Artikel:

Jugendamt Göttingen

Maserati, Porsche, Ferienhaus:
Vormund plündert Kinder-Konten

Foto: picture alliance / dpa / picture alliance / dpa/dpa

Das Einkommen reichte nicht für seinen Lebensstil. Der frühere Mitarbeiter des Jugendamtes plünderte deshalb Konten der ihm anvertrauten Kinder.

Göttingen. Ein früherer Mitarbeiter des Göttinger Jugendamtes hat gestanden, jahrelang die Konten ihm anvertrauter Kinder und Jugendlicher geplündert zu haben. Weil ihm die Kosten für seinen Lebenswandel über den Kopf gewachsen waren, habe er im Jahr 1997 damit begonnen, Geld für sich abzuzweigen, sagte der 56-Jährige am Montag vor dem Landgericht Göttingen. Das Geld hat der inzwischen aus dem Dienst geschiedene Mann unter anderem für einen Maserati, einen Porsche und eine Ferienwohnung an der Nordsee verwendet.

Wegen seiner kriminellen Machenschaften soll der ehemalige Amtsinspektor voraussichtlich am Donnerstag unter anderem wegen Untreue und Betrug zu knapp vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten am Montag einem Vorschlag des Gerichts zu, auf eine höhere Strafe zu verzichten, wenn der Angeklagte zur Vereinfachung des Verfahrens ein umfassendes und glaubwürdiges Geständnis ablegen sollte.

Das tat der 56-Jährige anschließend dann auch. Im Detail schilderte er, wie er bereits 1997 damit begonnen hatte, ein ausgeklügeltes System zu entwickeln, um unbemerkt von Kollegen und Kontrolleuren Unterhaltsgelder auf Sparbücher umzuleiten, von denen die Jugendlichen – auf deren Namen die Konten liefen – nichts ahnten.

Von dort hob der Amtsinspektor, der mehr als 300 Schützlinge als Vormund oder Beistand betreute, dann kontinuierlich über Jahre hinweg Beträge zwischen jeweils einigen Dutzend und mehreren Hundert Euro ab und steckte sie in die eigene Tasche. Zum Teil manipulierte er auch das elektronische Buchungssystem der Stadt und fälschte die Unterschriften seiner Mündel. Zudem vergriff er sich an kleineren Vermögen und Erbschaften der Kinder und Jugendlichen, die er eigentlich treuhänderisch hätte verwalten sollen.

Allein für den von der Anklage erfassten Zeitraum von 2004 bis 2009 listete die Staatsanwaltschaft 578 einzelne Straftaten auf. Der Gesamtschaden soll mehrere Hunderttausend Euro betragen.

22.08.11

https://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article108086236/Maserati-Porsche-Ferienhaus-Vormund-pluendert-Kinder-Konten.html

Tags: Erbschaft – Mündelkonto – Heimkinder – Bankkonto – Bankdirektor – Kinderheim – DSA -Strafverahren – schwerer Betrug – Korruption – Jugendamt – Unterhaltskonto – Waisenkinder- Unterschriftenfälschung

300 Euro Pension für Heimkinder-Opfer | Opfer droht Zwangsvollstreckung

Heimopfern droht Zwangsvollstreckung

1977 hat die Stadt Wien das Erziehungsheim am Wilhelminenberg in einer Nacht-und-Nebel-Aktion geschlossen. Die Ansprüche der „Heimkinder“ sind verjährt.

Früheren „Heimkindern“, die die Stadt Wien geklagt und verloren haben, droht die Zwangsexekution. Eine Klägerin wehrt sich, eine andere zahlt in Raten zurück

Wien – Die Mahnung vom 11. April 2017 ist kurz und bündig. Die Adressatin – zwischen ihrem achten und 15. Lebensjahr im städtischen Kinderheim am Wiener Wilhelminenberg untergebracht und misshandelt – wird von der Justiz ersucht, die „bisher nicht bezahlten Gerichtsgebühren und Kosten von 370 Euro“ zu bezahlen. Andernfalls drohe die gerichtliche Zwangsvollstreckung. Die Frau ist eines der „ehemaligen Heimkinder“ und Gewaltopfer der 1950er- bis 1970er-Jahre, bei denen sich die Republik im November in einem Festakt offiziell entschuldigt hat.

Ihr stehen nun weitere Zahlungen ins Haus. Mehr als 21.000 Euro haben ihr die Gerichte vorgeschrieben: Sie stehen der Gemeinde Wien als Prozesskostenersatz zu. Gegen sie hatte die Frau- nach Aufkommen des Heimskandals durch Berichte im Kurier 2011 und dem dadurch erfolgten quasi Aufwachen ihrer Erinnerungen – auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt.

Stadt kann Exekution führen

Das Verfahren hat sie (und andere) in drei Instanzen verloren: Die Ansprüche waren verjährt. Die Folge: Die Stadt bekam mit den Urteilen ihre Prozesskosten zugesprochen und hat somit einen gültigen Exekutionstitel über die rund 21.000 Euro in der Hand. Sie kann der Frau, auf die sie einst hätte achten müssen und der sie eine „symbolhafte“ Entschädigung von 35.000 Euro gezahlt hat, jederzeit den Exekutor ins Haus schicken. Zu holen wäre für die Stadt nicht viel: Die Frau ist Mindestsicherungsbezieherin, für ihre Prozesse hatte sie Verfahrenshilfe bekommen.

Und, so ihr (ohne Bezahlung arbeitender) Anwalt Johannes Öhlböck im Schreiben an die Justiz: „Die Einbringung stellt eine unbillige Härte gegen ein Verbrechensopfer dar. Meiner Mandantin ist es bis dato aufgrund der Vorkommnisse während ihres Heimaufenthaltes nicht möglich, einem geregelten Leben nachzugehen. … Ich bitte Sie daher, von der Einhebung der Gerichtsgebühren und Kosten von 370 Euro abzusehen.“ Die Antwort der „Einbringungsstelle der Justiz“ steht aus.

Klägerin brachte Sache ins Rollen

Dabei hatten die Erzählungen der erfolglosen Klägerin über die Gewalt im städtischen Heim, so wie später die Schilderungen ihrer zahlreichen Schicksalsgenossen, das Offenbarwerden des Heimskandals erst so richtig ins Rollen gebracht. Die Wilhelminenbergkommission wurde eingesetzt, ein fassungslos machender Bericht über systematische Misshandlung erstellt – und vor einem halben Jahr hat sich die Republik bei den Opfern von Gewalt in Kinderheimen entschuldigt. Beim Festakt im historischen Sitzungssaal des Parlaments erklärte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), das „offizielle Österreich übernimmt Verantwortung“.

In der Folge beschloss der Nationalrat das Heimopferrentengesetz, auf dessen Basis (geschätzten) 7000 Menschen – die in Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Kirche und in Pflegefamilien malträtiert worden sind – eine Rente von monatlich 300 Euro zusteht. Das Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.

Keine Antwort von Häupl

Ob sich die Gemeinde Wien die mehr als 21.000 Euro von ihrem einstigen Schützling holen wird, lässt sich derzeit nicht sagen. Auf Anfrage des STANDARD verweist eine Sprecherin von Jugendstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) nur darauf, dass die Stadt in Summe bereits 52 Millionen Euro für die Heimkinder zur Verfügung gestellt habe. Anwalt Öhlböck meint, dass die Eintreibung unverständlich sei, „wurden die Betroffenen doch durch von der Gemeinde Beschäftigte in diese Situation gebracht. Diese Leute haben ihnen in ihrer Kindheit unbeschreibliches Unrecht angetan.“

Die Prozessverliererin selbst hat sich Ende November in einem Brief an Bürgermeister Michael Häupl gewendet. Dass sie nun Schulden von mehr als 21.000 Euro bei der Stadt Wien habe, beschäme sie „auf tiefste Weise – obwohl mir das Schlimmste passiert ist, was man einer Kinderseele antun kann“. Die Frau schrieb, es sei „nun an Ihnen, die ganze Angelegenheit auf respektvolle Weise zu beenden“, und bat Häupl um einen Termin. Antwort bekam sie nicht.

Stadt lässt sich Raten bezahlen

In einem anderen von einem „Heimkind“ verlorenen Prozess gegen die Stadt Wien ist man schon weiter. Dieser Klägerin wurden Prozesskosten von 10.605,18 Euro vorgeschrieben. Sie hat sich mit Wien, um die Ungewissheit einer Eintreibung abzuwenden, auf eine Ratenzahlung geeinigt. Von ihr nimmt die Stadt nun 200 Euro pro Monat.

Abgeblitzt beim Menschrechtsgerichtshof

Abgeblitzt sind Gewaltopfer städtischer Heime übrigens auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – etwa der 61-jährige Wiener Theaterregisseur und Künstler Karl Welunschek. Er hat, wie berichtet, Beschwerde in Straßburg eingebracht, unter anderem mit der Argumentation, so wie die österreichischen Gerichte die Verjährungsregeln auslegten, verletzten sie das Menschenrecht auf Freiheit und Sicherheit. Der Gerichtshof hat die Beschwerde nun für unzulässig erklärt.

Renate Graber6. Mai 2017, 11:00

http://derstandard.at/2000057082264/Stadt-Wien-Heimopfern-droht-Zwangsvollstreckung

Tags: Kinderheim – Heimkinder – Kindesmissbrauch  – Gewalt – Kindeswohlgefährdung – Internat – Zögling – Missbrauch – Opfer

Doku: „Kinder lassen grüßen“ – Kinderheim

Dokumentarfilm: „Die Kinder lassen grüßen“
Ministranten, Schüler oder Heimkinder, die von Geistlichen sexuell missbraucht, emotional und körperlich misshandelt worden sind, sind Thema des Dokumentarfilms „Die Kinder lassen grüßen“, der am Mittwoch in Dornbirn seine Vorarlberg-Premiere hatte.

2017 02 09
Familienrecht Familie – Missbrauch – Video – Strafverfolgung – Rechtsstaat – Kirche – Kardinal Schönborn

Tirol – Staatsakt für Missbrauchsopfer

„Geste der Verantwortung“

17-11-2016 Tirol heute Staatsakt
Tags: Familienrecht Familie – Heime – Video Misssbrauchsopfer – Kinderheime – Kindesabnahme –  Jugendwohlfahrt – Pädophile – Kirche – Priester – Kindeswohlgefährdung – Internate -Heimkinder – Erwin Aschenwald – Jugendamt – Menschenrechtsverletzung