Anonyme Samenspende geht nicht mehr!

Samenspende„Anonym bleiben geht nicht mehr“

Zentrum für Reproduktionsmedizin
Wer vermutet, durch eine Samenspende gezeugt worden zu sein, kann beim Dimdi in Zukunft Auskunft und Information über seinen biologischen Vater erhalten. (Foto: Friso Gentsch/dpa)
Interview von Titus Arnu

Ab 1. Juli gilt das neue Samenspendergesetz. Durch eine neue Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erhalten Spenderkinder die Sicherheit, beim zentralen Samenspenderregister Auskunft über ihre Abstammung und damit über ihre eigene Identität zu erhalten. Die Daten werden künftig beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (Dimdi) in Köln gespeichert. Darüber hinaus müssen auch alle Spenderdaten aus der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes 110 Jahre lang aufbewahrt werden, allerdings nicht im Register, sondern bei den behandelnden Ärzten. Gleichzeitig schließt eine ergänzende Regelung die gerichtliche Feststellung des Samenspenders als rechtlicher Vater aus. Dadurch entfallen Ansprüche auf Sorgerecht, Unterhalt oder ein Erbe gegenüber den Samenspendern. Sven Borowski, Sprecher des Dimdi, erklärt im Interview, wie das Samenspenderregister funktioniert.

SZ: An diesem Montag tritt das neue Samenspendergesetz in Kraft. Was ändert sich dadurch?

Sven Borowski: Wer vermutet, durch eine Samenspende gezeugt worden zu sein, kann bei uns in Zukunft Auskunft über seinen biologischen Vater erhalten. Unser Samenspenderregister speichert 110 Jahre lang personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützen künstlichen Befruchtungen.

Wer ist auskunftsberechtigt?

Alle Personen, die ab Juli 2018 gezeugt wurden und mindestens 16 Jahre alt sind. Für jüngere Personen können die gesetzlichen Vertreter eine Auskunft beantragen, zum Beispiel die Eltern. Zu den Müttern und den Geburtsterminen werden im Register separat ebenfalls Daten vorgehalten. Jede Empfängerin einer Samenspende muss ab jetzt zustimmen, dass die Informationen über die Geburt weitergeleitet werden und hat dem Register gegenüber Auskunfts- und Berichtigungsansprüche zu den über sie dort gespeicherten Daten.

Was ändert sich für die Samenspender?

Sie sind verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten bei der Samenbank aufnehmen zu lassen, also Name, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift. Freiwillig sind Angaben über Aussehen, Schulbildung oder die Beweggründe für die Samenspende. Wenn es nach einer ärztlich unterstützten Befruchtung zu einer Geburt kommt, werden diese Angaben an das Samenspenderregister übermittelt.

Welche Rechte hat die Mutter? Vielleicht will sie ja gar nicht, dass ihr Kind den leiblichen Vater kennenlernt.

Es liegt zwar in der Macht der Eltern, ihr Kind über die Zeugung mittels Spendersamen zu informieren. Aber auskunftsberechtigt ist jeder, der vermutet, nach dem Stichtag durch eine Samenspende bei einer ärztlich unterstützten Befruchtung gezeugt worden zu sein, und mindestens 16 ist.

Hat man als Samenspender weiterhin die Möglichkeit, anonym zu bleiben, oder entsteht dadurch eine Verpflichtung, mit „seinen“ Kindern in Kontakt zu treten?

Anonym zu bleiben, geht nicht mehr, wenn er in einer deutschen Samenbank spenden möchte.

Wie ist das in anderen Ländern, gibt es dort auch solche Register?

Es gibt ähnliche Regelungen in Großbritannien, Finnland, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, der Schweiz und Dänemark.


http://www.sueddeutsche.de/panorama/samenspende-anonym-bleiben-geht-nicht-mehr-1.4036332
Tags: Familienrecht –  Kinderrechte – Kindeswohl – Menschenrechte EGMR – Reproduktionsmedizin – Samenspende – Wunschkind – Vaterschaft

UNFASSBAR – Mann muss zahlen – Ex-Frau erschlich Schwangerschaft

Select another language! PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Schwere Mißstände in der deutschen Familienpolitik. Auch die Ein-Eltern-Politik von Angela Merkel ist nicht mehr zeitgemäß.
CDU/CSU und SPD sind für keinerlei Gleichberechtigung im Familienrecht. Ein neuer Gesetzesvorschlag (FDP) Shared parenting (Doppelresidenz) als Regelfall wird weiter blockiert.

Admin  Familie u. Familienrecht, am 2-5-2018

Artikel:

Ex-Frau erschlich sich Schwangerschaft: Mann muss zahlen

Seine Ex-Frau ließ sich ohne seine Zustimmung befruchtete Eizellen einsetzen und wurde schwanger – Unterhalt muss der Mann für das ungewollte Kind trotzdem zahlen.

Foto: shutterstock

Das hat die Arzthaftungskammer des Landgerichts München I am Mittwoch entschieden und die Klage eines Vaters abgewiesen, der sich von den Unterhaltspflichten hatte freistellen lassen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Frau ließ sich Eizellen nach Trennung einpflanzen

Vor etwa fünf Jahren hatte das damalige Ehepaar Eizellen der Frau in einer Praxis entnehmen, befruchten und einfrieren lassen. Der Mann hatte dem Eingriff schriftlich zugestimmt. Kurz darauf jedoch eskalierten die Beziehungsprobleme und es kam zur Trennung. Die Frau hielt an ihrem Kinderwunsch fest und fälschte die Unterschrift des Mannes, um sich die Eizellen einpflanzen zu lassen.

Ein erster Versuch blieb erfolglos, ein zweiter mehrere Monate später – erneut mit gefälschter Unterschrift – führte schließlich zur Schwangerschaft und zur Geburt eines Sohnes. Der Mann wollte für das Kind nicht zahlen – stattdessen wollte er die Praxis verpflichtet sehen, den Unterhalt zu übernehmen.

Nach Ansicht der Richter hatte er seine zunächst erteilte Einwilligung aber nicht eindeutig genug widerrufen. Die Ärzte hätten keinen Anlass gehabt, an der Echtheit der Unterschrift zu zweifeln – zumal ja die anfängliche schriftliche Zustimmung vorgelegen habe.

Vater gibt an, Einwillung widerrufen zu haben

Der Kläger hatte nach Angaben des Gerichts im Prozess vorgetragen, dass er am Telefon gegenüber einer Praxis-Angestellten schon vor dem ersten Versuch seine ursprüngliche Einwilligung zum Transfer der Eizellen widerrufen habe.

Das Telefonat, so argumentiert das Gericht, habe aber keinen eindeutigen Inhalt gehabt – und der Mann habe sein Einverständnis auch in der folgenden Zeit nicht schriftlich oder nochmals mündlich widerrufen.

dpa, Artikel vom Mittwoch, 2. Mai 2018

https://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Chronik/Ex-Frau-erschlich-sich-Schwangerschaft-Mann-muss-zahlen
Tags: Zahlväter – Justiz – Feminismus – Gleichberechtigung – Angela Merkel – Familienrecht Deutschland -Frauenpolitik – Missbrauch mit dem Missbrauch- Justizopfer – Samenspende – Scheidung – Trennung

Stellungnahme zu Fortpflanzungsmedizinrechts- Änderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015

Select another language! PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английский

 

Stellungnahme (107/SN-77/ME)

Stellungnahme zu FMedRÄG 2015

Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen

Stellungnahme von: Ing. Günther Schmitmeier zu dem Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Gentechnikgesetz geändert werden (Fortpflanzungsmedizinrechts- Änderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015)

Stellungnehmende(r): Ing. Günther Schmitmeier

bezieht sich auf: Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 (77/ME)

Datum Stand der parlamentarischen Behandlung Protokoll
02.12.2014 Einlangen im Nationalrat
02.12.2014 Inhaltliche Stellungnahme

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_02419/index.shtml
Tags: Gesetze Österreich – Familie – Familienrecht – Fortpflanzungsmedizin – Reproduktionsmedizin – Drei-Eltern-Baby – Eizellspende – Embryonenspende – Leihmutter – Samenspende – Kinderhandel – Menschenhandel

Organisation gegen Leihmutterschaft in Österreich gegründet

Select  another  Language !  (PC-User see right above the logo „Translate ..)
       english   (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Organisation gegen Leihmutterschaft in Österreich gegründet –

Unterschriftenaktion zum Mitmachen

In Österreich hat sich die Initiative „Stoppt Leihmutterschaft“ gegründet, ein Zusammenschluss von Experten und Expertinnen verschiedener Fachgruppen, der sich für ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft einsetzt.

Die Forderung wird auf der Seite in einer ausführlichen Stellungnahme begründet.

Wer den Inhalten zustimmt, kann die Unterschriftenaktion mit seiner Stimme unterstützen.

Der Verein Spenderkinder positioniert sich eindeutig gegen Leihmutterschaft. Mit der belgischen Spenderkinderorganisation Donorkinderen und der niederländischen Initiative Stichting Donorkind haben wir im vergangenen Jahr eine gemeinsame Erklärung gegen Leihmutterschaft abgegeben. Darin geht es um kommerzielle Leihmutterschaft.

Auch nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ist ethisch bedenklich. Hauptaspekt ist hierbei, dass der entstehende Mensch dann zwar nicht gegen Geld „gehandelt“ sondern unentgeldlich „verschenkt“ wird. In beiden Fällen wird mit dem Menschen jedoch umgegangen, wie mit einem Objekt. Wenn ein Mensch wie ein Objekt behandelt wird, verletzt das seine Würde als Subjekt. Davon abgesehen widerspricht die vorsätzliche Trennung eines neugeborenen Kindes von der Mutter, die es ausgetragen hat, den Ergebnissen der pränatalen Bindungsforschung. Es ist allgemein bekannt, dass bereits während der Schwangerschaft ein intensiver Austausch und idealerweise positiver Beziehungsaufbau zwischen Mutter und Kind stattfindet. Ein vorsätzlicher Beziehungsabbruch nach der zudem hochgradig sensiblen Phase der Geburt, ist definitiv nicht im Interesse des Kindes.

Dieser Beitrag wurde unter Andere Länder und Internationales, Ethik, Leihmutterschaft, Reproduktionsmedizin abgelegt am von Anne.

http://www.spenderkinder.de/organisation-gegen-leihmutterschaft-in-oesterreich-gegruendet-unterschriftenaktion-zum-mitmachen/
Tags: Familie Familienrecht- family law austria germany Österreich Familienrecht, Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français, Deutschland Familienrecht, Familie, Familienrecht, Kinderhandel, Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung, Leihmutter, Menschenhandel, Mutter, Petition, psychische Gewalt, Reproduktionsmedizin, Samenspende, Spenderkinder.de, STOPPT Leihmutterschaft, Vereine – Österreich, WunschkindÖsterreich, Ethik, gegen Leihmutterschaft, Leihmutterschaft, ReproduktionsmedizinReproduktionsmedizin, Spenderkinder, unterschriftenaktion, Verein

??? Justizminister Reform d. Abstammungs- Familienrechts

Justizminister plant grundlegende Reform des Abstammungs- und Familienrechts

Jetzt klären wir erstmal Abstammung und rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

 

 

Die soziale Wirklichkeit hat sich geändert, das Familienrecht muss folgen. So sieht es der Bundesjustizminister in Anbetracht der Gerichtsfälle um Reproduktionsmedizin und vielfältigere Familienkonstellationen. Nun liegen die von ihm in Auftrag gegebenen Reformgrundsätze vor und planen u.a. Mit-Mütter und eine rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung an Stelle der Abstammung.

Ein interdisziplinärer Arbeitskreis zur Planung eines neuen Abstammungs- und Familienrechts wurde 2015 eingesetzt. Nun legten die Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie am 04.07.2017 Heiko Maas ihren Planungsbericht für die Gesetzgebung vor.

Reform des Abstammungsrechts: Vorschläge des Expertenkreis

Im Zentrum der Neuorientierung steht die sich immer differenzierter darstellende Mutterschaft, deren Rolle und Rechte immer wieder die Gerichte beschäftigt.

( -> Leihmuttervertrag ist sittenwidrig ,

Kein Umgangsrecht für die leibliche Mutter)

Gebärende Mutter soll weiter rechtliche Mutter bleiben

Folgende Kernthesen wurden von der Expertenrunde aufgestellt:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
  • Mit der neu eingeführten „Mit-Mutterschaft“ soll es lesbischen, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. künftig verheirateten, Frauen ermöglicht werden, dass diese automatisch bei der Geburt des Kindes rechtlich die gemeinsamen Mütter werden.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete und neu geregelte  Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

Kind soll auch zukünftig nicht mehr als zwei Elternteile haben

Darüber hinaus empfiehlt der Arbeitskreis

  • anstelle des Begriffs der Abstammung der Begriff „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ zu verwenden.
  • Zwar sei die genetische Abstammung der wichtigste, jedoch auch nach bereits geltendem Recht nicht der einzige Anknüpfungspunkt für die rechtliche Zuordnung der Elternschaft.
  • Zudem haben sich die Experten dafür ausgesprochen, dass ein Kind auch weiterhin nicht mehr als zwei Elternteile haben soll.

Keine Regelungen zur verbotenen Eizellenspende und Leihmutterschaft

Des Weiteren soll die Position des genetischen Vaters, der von Beginn an die Elternverantwortung für das Kind übernehmen will, gestärkt werden.
Zum Arbeitsauftrag der Experten gehörten jedoch nicht die Leihmutterschaft und die Eizellenspende, da diese in Deutschland verboten sind.

Dennoch ist bei der Eizellenspende die Geburtsmutter, also die Empfängerin der Spende, auf Grundlage des geltenden Rechts (§ 1591 BGB) als rechtliche Mutter zuzuordnen. Eine Anfechtung der Mutterschaft soll, anders als die rechtliche Vaterschaft, weiterhin nicht möglich sein, beispielsweise in den Fällen, in welchen der Mutter nicht die eigenen, sondern irrtümlich die befruchtete Eizelle einer anderen Frau übertragen wird.

Hinsichtlich einer im Ausland nach dem dortigen Recht legal durchgeführten Leihmutterschaft und einem genetischen Elternteil, vertrat der Arbeitskreis mehrheitlich die Auffassung, dass dem Kind der ihm nach ausländischem Recht zugeordnete Elternteil erhalten bleiben soll.

Besetzung der Expertenkommission

Zu den elf Sachverständigen gehörten neben der ehemaligen Vorsitzenden Richterin des für das Familienrecht zuständigen BGH-Senats Dr. Meo-Micaela Hahne weitere acht Fachjuristen aus den Bereichen Verfassungs- und Familienrecht sowie die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Prof. Dr. Christiane Woopen und der Diplom-Psychologe am Deutschen Jugendinstitut e.V..

News zum Thema:

Ehe für alle

Stiefkinderadoption bleibt verheirateten bzw. verpartnerten Personen vorbehalten

Elternrecht im Wandel – 2 Mütter für ein Kind

Die begrenzten Rechte biologischer Väter

Hintergrund

  • Leibliche oder biologischer Vater: Wer ein Kind zeugt, ist der leibliche Vater. Die biologische Vaterschaft ist aber nicht notwendig, um als rechtlicher Vater zu gelten.
  • Rechtlicher Vater: Nach dem BGB ist der Mann Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
  • Stiefvater oder sozialer Vater: Ein neuer Partner der Mutter übernimmt für deren Kind u.U. eine soziale Vaterrolle, bleibt aber ohne rechtliche Beziehung zum Nachwuchs. Diese erreicht er ggfs. durch eine Stiefkindadoption.
  • Adoptivvater: Er ist juristisch dem rechtlichen Vater gleichgestellt, das Kind hat in der Adoptivfamilie die gleichen Rechte wie ein eheliches Kind. Die rechtlichen Verbindungen zwischen Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern werden dagegen vollständig gekappt.
  • Pflegevater: Sie sind «Väter auf Zeit». Ein Pflegekind bleibt immer ein Mitglied seiner Herkunftsfamilie und behält deren Namen. Der Gesetzgeber versteht die Pflegschaft als vorübergehende Maßnahme, um das Kind zu versorgen und womöglich wieder zu seinen leiblichen Eltern zurückzubringen.
  • Scheinvater: Ihm wird in einer Ehe oder Partnerschaft ein Kind untergeschoben, etwa wenn er mangels Verdacht oder wider besseres Wissen die Vaterschaft anerkennt oder nicht anficht, aber nicht der biologische Vater ist.

 

14.07.2017 | Familienmodell mit Mit-Mutter

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/grundlegende-reform-des-abstammungs-und-familienrechts_220_418820.html

Schlagworte zum Thema:  Adoption, Umgangsrecht, Familienrecht, Eltern, Künstliche Befruchtung, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Menschenrecht, Stiefkind – Homoadoption – Kinderhandel – Homosexuelle – Kinderrechte – Kinderschutz – Menschenhandel – Spenderkinder – Transgender Kinder

 

 

 

 

Spermaqualität mit Handy testen

Kinderwunsch

Per Handykamera die Spermaqualität testen

Sperma-Check: Per Smartphone-Kamera die Qualität des Sperma testen

Das Foto zeigt das Fruchtbarkeit Testsystem, das besteht aus einem optischen Zubehörteil, auf dem das Smartphone befestigt wird (l) und eine Spermaprobe (r). Die Qualität von Sperma könnte sich auf günstige und unkomplizierte Weise mit Hilfe eines Smartphones beurteilen lassen. US-Forscher stellen ein solches Sperma-Check-System für die Heimanwendung im Fachblatt „Science Translational Medicine“ vor. FOTO: dpa, fgj
Boston. Millionen von Paaren weltweit wollen ein Kind, doch es klappt nicht. Die Ursachen liegen in etwa der Hälfte der Fälle beim Mann. Ein einfacher Test könnte Männern künftig die Untersuchung ihres Spermas erleichtern. 

Die Qualität von Sperma könnte sich auf günstige und unkomplizierte Weise mit Hilfe eines Smartphones beurteilen lassen. US-Forscher stellen ein solches Sperma-Check-System für die Heimanwendung im Fachblatt „Science Translational Medicine“ vor. Der Test könne ähnlich unkompliziert und in privater Umgebung eingesetzt werden wie ein Schwangerschaftstest und zum Beispiel ungewollt kinderlose Paare auf mögliche Probleme mit der Furchtbarkeit hinweisen, schreiben sie. Bisher existiere er allerdings nur als Prototyp, ein Zulassungsantrag bei den zuständigen US-Behörden sei geplant.

Weltweit hätten bis zu zwölf Prozent der Männer im Laufe ihres Lebens Probleme mit der Fruchtbarkeit, schreiben die Forscher in ihrem Beitrag. Für viele Männer sei die Hürde hoch, ihre Spermaqualität testen zu lassen. „Männer müssen eine Spermaprobe in diesen Zimmern in Krankenhäusern abgeben, eine Situation, in der sie oft Stress, Peinlichkeit, Pessimismus und Enttäuschung empfinden“, erläutert Studienleiter Hadi Shafiee von der Harvard Medical School in Boston (US-Staat Massachusetts). „Wir wollten einen Fruchtbarkeits-Test für Männer anbieten, der ähnlich einfach und preisgünstig ist wie ein Schwangerschafts-Heimtest.“

Das von ihnen entwickelte Testsystem besteht aus einem optischen Zubehörteil, auf dem das Smartphone befestigt wird. Die nicht weiter aufbereitete Spermaprobe wird auf eine Art Einmal-Chip geladen, der dann in das Zubehörteil geschoben wird. In weniger als fünf Sekunden analysiert die Kamera des Smartphones dann Spermienkonzentration und -beweglichkeit in der Probe. Eine App führt den Nutzer durch die Anwendung. Die Materialkosten beliefen sich auf umgerechnet gut vier Euro, so die Forscher.

Darum klappt es mit dem Kinderwunsch nicht FOTO: Shutterstock/Andresr

Das Team um Shafiee testete das System an 350 Spermaproben und verglich die Genauigkeit mit herkömmlichen Methoden zur Spermabeurteilung. Das Ergebnis: Das System erlaubt eine verlässliche Beurteilung der Spermienqualität basierend auf den Qualitätskriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Mit einer Genauigkeit von etwa 98 Prozent entdeckte es Proben mit einer Konzentration von unter 15 Millionen Spermien pro Millimeter und/oder einem Anteil beweglicher Spermien von weniger als 40 Prozent, berichten die Wissenschaftler.

Auffällige Spermaproben identifizierte es genauso gut wie die herkömmlichen Methoden, also die manuelle oder computergestützte Beurteilung der Spermienqualität unter dem Mikroskop. Ihr System eigne sich damit prinzipiell auch dazu, die herkömmlichen, personalintensiven und teuren Verfahren zu ersetzen, schreiben die Wissenschaftler. Computergestützte Methoden fehlten in vielen Fruchtbarkeitszentren oder kleineren Krankenhäuser, dort würden manuelle Verfahren eingesetzt, die aufwendig und zudem subjektiv seien. Die Wissenschaftler belegten in ihrer Studie weiter, dass auch ungeübte Anwender mit dem Test zurechtkommen.

Eine weiteres Einsatzgebiet sehen die Forscher in der Kontrolle von Vasektomie-Patienten, also von Männern, die sich ihre Samenleiter zur Sterilisation durchtrennen lassen. Um den Erfolg dieser Operation zu prüfen, müssen die Patienten für mehrere Wochen regelmäßig prüfen, ob ihre Samenflüssigkeit weitgehend frei von Spermien ist. Es wäre ein großer Vorteil, wenn die Patienten dazu nicht zum Arzt gehen müssten, sondern einfach zu Hause einen Test durchführen könnten.

Es sei faszinierend und in einigen Fällen sicher hilfreich, abseits von großen Infrastrukturen entsprechende Untersuchungen durchführen zu können, sagt Hans-Christian Schuppe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM). „Solche Heimtests sollten allerdings lediglich der Orientierung dienen und nicht als Ersatz für eine fachliche Labordiagnostik.“

Zum einen sei der Mensch nach wie vor computergestützten Systemen überlegen, wenn es um die Gesamtbeurteilung der Samenqualität gehe, erklärte Schuppe. „Ein geübter Untersucher hat immer auch andere Parameter im Blick als nur Spermienzahl und -beweglichkeit. Er beurteilt etwa auch die Form der Spermien und sieht, ob sich andere Zellen in der Probe befinden, die zum Beispiel weitere Hinweise auf Störungen der Hodenfunktion oder andere Erkrankungen geben könnten.“

Zum anderen bleibe die Frage, wie die Männer nach einem Heimtest mit dem Ergebnis umgehen. „Ich habe aus meiner Erfahrung das Gefühl, dass viele Männer und Paare zum Beispiel mit Informationen aus dem Internet völlig überfordert sind. In diesem sensiblen Bereich muss eine ärztliche Beratung weiter stattfinden.“

Hier geht es zur Bilderstrecke: Darum klappt es mit dem Kinderwunsch nicht

(dpa),

24. März 2017 | 11.05 Uhr

 http://www.rp-online.de/leben/gesundheit/news/sperma-check-per-smartphone-kamera-die-qualitaet-des-sperma-testen-aid-1.6708241

 

Jän. 2017 bestes Website ranking -> Alexa.com

Danke an euch ! – Jän. 2017 bestes Website ranking -> Alexa.com

How popular is FamilieFamilienrecht.wordpress.com ?

 alexa17-01-2017

Global Rank

Global rank icon  391,229 855,760

Rank in Austria

Austria Flag 3,763

Audience Geography

Where are this site’s visitors located?

Visitors by Country

Country Percent of Visitors Rank in Country
Austria Flag  Austria 86.3% 3,763
Germany Flag  Germany 13.7% 144,155

How engaged are visitors to familiefamilienrecht.wordpress.com?

Bounce Rate

31.60% 24.00%

Daily Pageviews per Visitor

6.60 60.00%

Daily Time on Site

23:40 124.00%

Where do familiefamilienrecht.wordpress.com’s visitors come from?

Where can I find more info about familiefamilienrecht.wordpress.com?

FamilieFamilienrecht.wordpress.com

Site Description:

  • Familienrecht – Gesetze – Rechtstaat
  • Scheidung – Trennung
  • Kinder – Kindeswohl
  • Väter Artikel – Kinderrechte – Menschenrechte
  • Justiz- Richter – Jugendamt
  • Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge
  • Gewalt –  Feminismus
  • Vaterlose Gesellschaft
  • Doppelresidenz – KindesUnterhaltFamily Law – Laws – Legal State
    Eltern-Kind-Entfremdung  Parental Alienation Syndrome PAS
    Divorce – separation – austria
    Children – Childhood
    Fathers article – Children’s rights – Human rights
    Judiciary Judge – Youth Office
    Obsorge – Care – common – parental concern
    Violence – Feminism
    Fatherless company
    Double residency – child care
  • statistik17-1-2016

A description has not been provided for this site.

How did familiefamilienrecht.wordpress.com look in the past?

 

Find Similar Sites:

Find

Similar Websites

Similar Websites

Site Overlap Score Alexa Rank Add
familiefamilienrecht.wordpress.com 391,229
vafk-koeln.de 6 6,724,093
vaeteraufbruch.de 5 5,283,931
archeviva.com 5 1,643,950
spenderkinder.de 4 5,235,305
xn--vterwiderstand-5hb.de 4 8,700,483
Subscribe to view 4 6,058,873
Subscribe to view 3
Subscribe to view 3 5,175,405

http://www.alexa.com/find-similar-sites#site=familiefamilienrecht.wordpress.com

Tags: 30. Dezember 2016 Art. 8 EMRK, Österreich, Bezirksgericht, Deutschland, Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting, Ehe, Erziehung, Familie, Familienrecht, Gericht, Gesetze Österreich, Gewalt, Gleichberechtigung Gleichstellung, Italien, Jugendamt Artikel, Justiz, Kinderrechte, Kindesmissbrauch, Kindesunterhalt – Alimente, Kindeswohl, Landesgericht, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, Reproduktionsmedizin, Richter, Scheidung – Trennung, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel

Samenspenderregisters beschlossen – Recht des Kindes auf biologischen Vater

1


Errichtung eines Samenspenderregisters vom Kabinett beschlossen

Wer durch eine Samenspende gezeugt wurde, konnte bisher nicht erfahren, wer der biologische Vater ist. Ein zentrales Register soll das in Zukunft ändern. Das Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Wer vermutet, dass er mit einer …

Das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende

Errichtung eines Samenspenderregisters vom Kabinett beschlossen

 

Wer durch eine Samenspende gezeugt wurde, konnte bisher nicht erfahren, wer der biologische Vater ist. Ein zentrales Register soll das in Zukunft ändern. Das Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen.Wer vermutet, dass er mit einer Samenspende gezeugt wurde, soll künftig ab dem 16. Geburtstag Auskunft beim Samenspendenregister beantragen können. Dafür wird ein zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet.Mit dem Gesetzentwurf erfüllt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Darin heißt es: „Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln“.

Betroffene können Herkunft erfahren

Pro Jahr werden schätzungsweise 1.200 Kinder nach einer Samenspende geboren. Bisher haben sie keine Möglichkeit, zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist. Denn die ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtungen mit Samenspenden werden derzeit noch dezentral in den Entnahmeeinrichtungen dokumentiert. Zudem werden nicht genügend Daten erhoben, um den leiblichen Vater ausfindig zu machen. Die Betroffenen können damit ihr „Recht auf Kenntnis der Abstammung“ bisher nicht wahrnehmen.

  • Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass es ein Recht darauf gibt, die eigene Abstammung zu kennen. Es ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das im Grundgesetz geschützt ist.

Künftig sollen dieses Recht auch Menschen geltend machen können, die durch eine Samenspende gezeugt wurden – wenn sie es wollen.

Was steht im Samenspenderegister?

In das Samenspenderregister werden personenbezogene Daten von Spendern und Empfängerinnen einer Samenspende aufgenommen. Sowohl der Spender als auch die Empfängerin müssen darüber aufgeklärt und informiert werden.

Die personenbezogenen Daten werden 110 Jahre lang gespeichert. Die Regelung gilt auch für Einrichtungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes Samen verwendet haben.

Die sogenannte gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft wird durch eine ergänzende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschlossen. Dadurch entfallen Ansprüche auf Sorgerecht, Unterhalt oder ein Erbe.

Zur Umsetzung dieses Anspruchs werden die rechtlichen Voraussetzungen für ein bundesweites zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geschaffen.
In diesem Register werden die personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende in Zukunft für die Dauer von 110 Jahren gespeichert.

 

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 21.12.2016

DATEV eG (Pressemitteilung)  – ‎22.12.2016‎
 https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/recht/errichtung-eines-samenspenderregisters-vom-kabinett-beschlossen/
Tags: Reproduktionsmedizin

Was ist ein Drei-Eltern-Baby ?

Bei „Drei Eltern Baby“ handelt sich um einen genmanipulierten Embryo mit der DNA von Drei Eltern.

Dazu entfernten die Ärzte den gereiften, aber noch unbefruchtete Kern mit der fehlerhaften DNA der mütterlichen Eizelle, der den entscheidenden Teil des Erbguts enthält. Dieser wurde in eine entkernte Spender-Eizelle mit gesunden Mitochondrien eingesetzt.
Die entstandene Zelle wird dann im Labor schließlich mit dem Samen des Vaters befruchtet.

Gegner, darunter die anglikanische Kirche von England, machten ethische Bedenken geltend. Ärzte seien so in der Lage, in die Natur einzugreifen und „Designerbabys“ zu kreieren. Außerdem werde eine Schleuse geöffnet. Eine ähnliche Methode war in den USA bereits einmal legalisiert, 2002 aber wieder verboten worden.

Artikel:

Künstliche Befruchtung Großbritannien erlaubt Drei-Eltern-Babys

Das britische Unterhaus hat eine neue Befruchtungsmethode gebilligt, mit der sich eine seltene Erbkrankheit eliminieren lässt. Nicht nur für religiöse Gruppen wird mit dem „Drei-Eltern-Baby“ eine ethische Grenze überschritten.

Bei dem in Newcastle entwickelten Verfahren wird die veränderte Eizelle wie bei einer normalen künstlichen Befruchtung mit dem Sperma des Vaters befruchtet.

Für die einen ist das „Drei-Eltern-Baby“ ein medizinischer Durchbruch, mit dem sich eine seltene Erbkrankheit eliminieren lässt, für die anderen wird eine ethische Grenze überschritten, hinter der nicht weniger als das maßgeschneiderte Kind lauert.

Seit etwa fünf Jahren diskutieren die Briten, nicht zuletzt in mehreren Experten- und Ethikkommissionen, ob der umstrittene Reproduktionseingriff erlaubt sein soll. Am Dienstag traf sich nun das Unterhaus, um in einer vom Fraktionszwang befreiten Abstimmung eine Entscheidung zu finden. Nach einer ernsten, fairen Debatte stimmte eine Mehrheit von 382 Abgeordneten (bei 128 Gegenstimmen) für die Genehmigung der Methode.

Jochen Buchsteiner
Folgen:

Die (an der Universität Newcastle entwickelte) Befruchtungstechnik erlaubt es, die Vererbung von „Mitochondriopathie“ mit Hilfe einer fremden, weiblichen, DNA zu stoppen. Die Krankheit, die von der Mutter auf das Embryo übertragen wird, gründet in einem Gendefekt, der die Stoffwechselprozesse im Mitochondrium – dem sogenannten „Kraftwerk der Zelle“ – negativ beeinflusst. Die Schädigungen, die meist das Nerven- und Muskelsystem, aber auch das Gehirn und das Herz betreffen, machen sich schon im frühen Kindesalter bemerkbar und senken die Lebenserwartung dramatisch.

In Großbritannien wurde mehrfach über den Fall Sharon Bernandi geschrieben, die sieben Kinder wegen der Krankheit verloren hat. Fachleute schätzen, dass in Großbritannien jährlich 150 Eltern von der modifizierten In-vitro-Befruchtung profitieren würden, bei der die DNA der Eltern mit dem gesunden Mitochondrium einer fremden Frau kombiniert wird.


Nicht nur religiöse Gruppen warnten vor einem Dammbruch. Die Organisation „Human Genetics Alert“ befürchtet, dass die neue Befruchtungsvariante das Tor zur Entwicklung von „Designer-Babies“ aufstößt. In der vergangenen Woche kritisierten sowohl die anglikanische als auch die katholische Kirche die Methode, schon weil sie mit der Vernichtung von Embryonen einhergeht. Am Morgen vor der Debatte baute der Bischof von Swindon, Lee Rayfield, jedoch eine Brücke. Sofern die nötigen Regulierungen und Schutzbestimmungen garantiert seien, werde die Church of England „dahinterstehen“, sagte er dem Sender BBC.

„Fall-zu-Fall-Genehmigungen“

Befürworter der Befruchtungstechnik betonen die Entlastung betroffener Mütter und weisen darauf hin, dass die DNA „nicht in ihrem Kern“ verändert werde. Die Reproduktionsexpertin Gillian Lockwood vom Midland Fertility Centre sprach von einer „kleinen Veränderung“. Unnötig erschwert worden sei die Debatte vom Begriff des „Drei-Eltern-Babys“. Dabei seien nicht einmal 0,1 Prozent des Genoms von der Genspende betroffen. Die fremde DNA habe keinen Einfluss auf die Identität des Neugeborenen, weder auf Größe oder Augenfarbe noch auf Intelligenz oder Musikalität. Die Methode ermögliche allein, „dass die Batterien funktionieren“, sagte sie.

Die konservative Gesundheitsministerin Jane Ellison, die die Vorlage am Dienstag im Unterhaus vorstellte und bewarb, versprach strenge Regulierungen und „Fall-zu-Fall-Genehmigungen“. Sie weigerte sich, die neue Technik als „genetische Modifikation“ zu bezeichnen. Stattdessen sprach sie von „bahnbrechender Wissenschaft“. Der Labour-Abgeordnete Robert Flello erinnerte daran, dass das Unterhaus gar nicht handeln müsste, ginge es nicht um die erstmalige Freigabe einer genetischen Modifikation.

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/grossbritannien-erlaubt-drei-eltern-babys-13407092.html

Familienrecht-​​Reform soll Ende 2016 stehen

Neues Gesetz

Familienrecht-​​Reform soll Ende 2016 stehen

LUXEMBURG – Die Abgeordneten arbeiten am neuen Familienrecht. Erste Priorität: die Reform zum Sorgerecht. Ende 2016 soll die Chamber über die neuen Gesetze abstimmen.

storybildIm Falle einer Trennung oder einer Scheidung wird es ein «gemeinsames elterliches Sorgerecht» geben. (Bild: AFP)

Anonyme Geburt, Leihmutterschaft, künstliche Befruchtung, Abstammungsrecht – seit mehreren Monaten arbeiten die Abgeordneten der Rechtskommission an der komplexen Reform. Denn: Das neue Gesetz zum Familienrecht ist breit gefächert. Ein Fahrplan steht seit Dienstag fest. Priorität hat die Reform zum Sorgerecht. Ziel ist es, dass die Chamber zum Ende des Jahres 2016 über das Projekt abstimmen kann.

In Luxemburg wird die Reform ungeduldig erwartet. Aus gutem Grund: Das Prinzip eines abwechselnden Sorgerechts gibt es derzeit noch nicht. Das ist ein Punkt, den der Verfassungsgerichtshof schon im Jahr 2008 kritisiert hat. Außerdem geht es um das Sorgerecht für nicht-eheliche Kinder. Derzeit erhält die Mutter bei einer Trennung in so einem Fall automatisch das Sorgerecht. Das zukünftige Gesetz beinhaltet dagegen ein «gemeinsames elterliches Sorgerecht» für Paare die sich in einer Trennung oder einer Scheidung befinden.

Kinder sind nicht mehr «unehelich»

Des Weiteren, wird es einen Einzelrichter für Familienangelegenheiten geben. Auch die Aufhebung einer Scheidung bei grober Fahrlässigkeit soll möglich werden – und eine „Modernisierung“ des Abstammungsrechts. Das heißt, dass Kinder anonymer Geburten das Recht bekommen, zu erfahren, wer ihre Eltern sind. Nicht-eheliche Kinder sollen in Zukunft endlich nicht mehr als «unehelich» sondern als «nicht-ehelich» bezeichnet werden. Eine weitere Neuerung soll sein, dass Kinder im Falle einer Trennung der Eltern ein Recht auf Unterhaltszahlung haben.

Die künstliche Befruchtung, die anonyme Geburt und die Leihmutterschaft sollen ebenfalls reglementiert werden. Letzteres soll verboten werden. Über die Details wird noch debattiert.

(FR/L’essentiel/VS

16. März 2016 17:20; Akt: 16.03.2016 17:20 Print
http://www.lessentiel.lu/de/news/luxemburg/story/Familienrecht-Reform-soll-Ende-2016-stehen-30046211