EGMR Urteil – Vater Kuppinger gegen Deutschland – STRASSBURG 15. Januar 2015

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR

Kuppinger gegen Deutschland

Im Fall Kuppinger gegen Deutschland wurde in zwei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Stärkung des Umgangsrechts des Vaters und Instrumente gegen überlange Verfahrensdauer in Deutschland durchgesetzt.[1]Bernd Kuppinger, geboren 1953, war der Vater eines Sohns, der 2003 geboren wurde. Kurz nach der Geburt verhinderte die Mutter, mit der Kuppinger nicht verheiratet gewesen war, den Umgang zwischen Vater und Sohn. Zu Beginn des Verfahrens vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, Außenstelle Höchst, war das Kind anderthalb Jahre alt. Das Verfahren bei der Frankfurter Justiz zwischen den Jahren 2005 und 2010 dauerte insgesamt 4 Jahre und 10 Monate. Der EGMR sah einen Verstoß gegen Artikel 6 EMRK, also das Recht auf ein faires Verfahren (EGMR, Urteil vom 21. April 2011, Beschwerdenummer 41599/09). Der EGMR stellte fest, dass eine überlange Verfahrensdauer zu einer fortschreitenden Entfremdung der Kinder gegenüber seinen Bezugspersonen führe. Er sprach dem Vater eine Entschädigung in Höhe von 5.200 EUR zu.[2]

Danach boykottierte die Mutter sechs Termine des Umgangs. Kuppinger beantragte ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.000 €. An den deutschen Gerichten wurde der Mutter jedoch nur ein Ordnungsgeld von 300 Euro auferlegt, obwohl das theoretische Ordnungsgeld sogar bis zu 25.000 € reicht. Das EGMR entschied, dass das zu niedrige Ordnungsgeld eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darstelle, da zu bezweifeln sei, dass diese Summe einen erzwingenden Effekt gegen die Mutter hätte haben können, die den Kontakt zuvor andauernd verhindert hatte (Individualbeschwerde Nr. 62198/11, Urteil vom 15. Januar 2015). Das EGMR rügte auch die Dauer der zwangsweisen Durchsetzung des Umgangsanspruchs von zehn Monaten ab Antragstellung des Klägers bis zur Zahlung des Ordnungsgeldes. Der EGMR kritisierte die Bundesrepublik Deutschland dafür, dass keine Untätigkeitsbeschwerde zur Verfügung gestanden habe, um gegen die überlangen Verfahrensdauern vorzugehen. Damit habe dem Kläger kein effektives Rechtsmittel zur Verfügung gestanden, sodass eine Verletzung von Artikel 13 EMRK, dem Recht auf wirksame Beschwerde, vorliege. Dem Vater wurde eine Entschädigung in Höhe von 15.000 EUR sowie den Ersatz der angefallenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Höhe von knapp 6.436 EUR zugesprochen.[3]

Im Folgenden aber bestätigte das Bundesverfassungsgericht wiederum einen Umgangsausschluss des Vaters bis Oktober 2015 (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25. April 2015, Az. 1 BvR 3326/14): „Gestützt auf die Feststellungen der Sachverständigen haben diese nachvollziehbar ausgeführt, dass der Kindeswille trotz dessen Fremdbeeinflussung durch die Mutter nicht übergangen werden könne, weil das Kind den ihm nur aus wenigen begleiteten Umgängen bekannten Vater als Bedrohung erlebe und es aufgrund des anhaltenden Konflikts seiner Eltern und der damit einhergehenden Verfahren seine Beziehung und Bindung zur Mutter als Hauptbezugsperson durch einen Umgang mit dem Vater gefährdet sehe. (…) Aufgrund der verfestigten Situation und seines mittlerweile vorangeschrittenen Alters ist im vorliegenden Fall nämlich entscheidend, dass das Kind entsprechend den von den Fachgerichten in Bezug genommenen Ausführungen der Sachverständigen jeglichen Druck auf die Mutter in erheblichem Maße auch selbst wahrnimmt und Zwangsmaßnahmen ihr gegenüber zum Zwecke der Durchführung von Umgangskontakten als Bedrohung seines etablierten Familiensystems sehen würde. Nach den Feststellungen der Sachverständigen würde dies einerseits die Loyalität des Kindes gegenüber der Mutter erhöhen und andererseits seine negative Wahrnehmung des Vaters als der Person, von der die Bedrängungssituation ausginge, verstärken, so dass ein auf die Mutter ausgeübter Zwang nicht zu dem vom Beschwerdeführer gewünschten Ziel führen würde.“ [4]

Die Bundesrepublik Deutschland führte mit Artikel 2 des „Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes“ vom 11. Oktober 2016 die Beschleunigungsrüge und die Beschleunigungsbeschwerde ein.[5][6]

Einzelnachweise

 

Download Egmr-de-20010421_kuppinger.pdf

Download EGMR Case-of-kuppinger-v-germany-federal-ministry-of-justice-and-consumer.pdf

 

Download_Verfassungsbeschwerde-Kuppinger-Bundesverfassungsgericht-BvR332614_Beschluss25-04-2015.pdf

 

14-1-2016 Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kuppinger_gegen_Deutschland


weitere links – von Bernd Kuppinger – Väteraufbruch für Kinder

www.archeviva.com
www.vafk.de


Tags:  Artikel 8 EMRK – Umgangsrecht – Familienrecht – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung – Vaterlose Gesellschaft

Der blaue Weihnachtsmann ist Justizopfer . . .

 . . . und war schon viele Male beim EGMR.

 

Der blaue Weihnachtsmann im Video:  Gekreuzigte Väter . . .

Artikel des blauen Weihnachtsmann:

Kindesraub und Menschenrechtsverbrechen
„In der deutschen Familienjustiz werden durch den willkürgesteuerten und geradezu paradox praktizierten Missbrauch des (nicht definierten) Begriffs ‚Kindswohl‘ Kinderseelen zerstört.
Dieses Verbrechen geschieht durch Entfremdung des Kindes von einem Elternteil – in der Regel von seinem Vater. Ca. 10% Mütter sind betroffen. Dabei ist das Grundmuster dieses
Menschenrechtsverbrechens immer das Gleiche von Flensburg bis Berchtesgaden und im deutschsprachigen Ausland.

Um diesen kriminellen Kindesraub herum hat sich ein Milliardenmarkt breit gemacht aus pseudowissenschaftlichen GutachterInnen mit monopolartiger Stellung, psychologisch schlecht bzw. gar nicht ausgebildeten JuristInnen in der Funktion als RichterInnen, VerfahrenspflegerInnen, UmgangsbegleiterInnen, JugendämtlerInnen und und und.
Prozessmittel auf dem Weg zur Entfremdung sind Verfahrensverschlepperei über Jahre hinweg, Kriminalisierung von Eltern und Großeltern, willkürliche Umgangsausschlüsse, zwangsbegleitete Umgänge mit Aufzeichnungsverbot (gegen Bezahlung) und anschließender Protokollmanipulation, Zwangsbegutachtungen ohne erkennbare Indikation, Drohungen, Verleumdungen, falsche Anschuldigungen usw.

Kollateralziele in diesem Entfremdungsprozess sind neben dem Kindesraub die physische, psychische und sozial-finanzielle Vernichtung des Elternteils, um den Profiteuren dieses Systems das Einkommen zu sichern.
Dabei werden Grund- und Menschenrechte sowohl des Kindes als auch die des Entsorgten Elternteils massivst verletzt z.B. das Recht auf Familienleben.
Bis dies höchstrichterlich in einem letztinstanzlichen Urteil durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte endlich festgestellt wird, dauert es ca. 10 Jahre und ist finanziell ein ruinöses Unterfangen.
Bis dahin sind Kind, Eltern und Großeltern kaputt gemacht.
AmtsrichterInnen im deutschen Familiengerichtssaal setzen sich rechtsbeugend über EGMR-Urteile aus Straßburg in ‚richterlicher Unabhängigkeit‘ sanktionslos hinweg.“

Bernd Kuppinger, pap-a-ttack
2 mal erfolgreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Deutschland wegen Grund- und Menschenrechtsverletzungen in der deutschen Familienrechtspraxis.

Dieser Film entstand in Kooperation mit Volker Hoffmann von Video- und Audiotechnik in Rastatt und der Leiterin der ARCHE, Heiderose Manthey, Pädagogin, Freie Journalistin, Vernetzerin der weltweiten Organisationen zur Überwindung von kid – eke – pas und Herausgeberin von ARCHE VIVA Youtube und dem Online-Magazin http://www.archeviva.com.

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Herzlichen Dank an die Stadt Karlsruhe für die Genehmigung der Aktions-Standorte vor dem Bundesverfassungsgericht und am Platz der Grundrechte und an die fürsorgliche Polizei vor Ort.

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Jugendamt, Justiz – Entfremder im Fegefeuer – Karfreitag – Ostern

“Du wirst um deine Mutter betrogen, mein Kind!”

Der Lebensbetrug an Millionen von Kindern

Karfreitag. Entfremder, Ämter und Justiz im Fegefeuer

Heiderose Manthey. “Es ist ein Betrug an meinen Kindern um ihr wahres Leben.”
Heiderose Manthey. “Es ist ein Betrug an meinen Kindern um ihr wahres Leben.”

 Keltern-WeilerOstern. Dieses christliche Ereignis ist eine neuartige Betrachtung wert, die von unserem heutigen Bewusstsein her aufgerollt und auf die Begebenheiten unserer Zeit übertragen werden muss. Das Abhacken der Beziehungen der Kinder von ihren geliebten Eltern nach Trennung und Scheidung ist eine Tötung des kindlichen Bewusstseins ohne Auferstehung.

Karin Jäckel schrieb das Buch “Ein Vater gibt nicht auf“. Wie viele Mütter in unserem Land könnten dieses Buch schreiben mit dem Titel “Eine Mutter gibt nicht auf” ? Wie viele Mütter und Väter haben aufgegeben in dem Kampf um ihre Kinder, weil dieser Kampf ihren Körper ausmergelt, ihre Seele auffrisst, ihren Geist in dunkle Kammern sperrt, aus denen sie sich nicht mehr befreien können ?

Das Leben einiger dieser Kämpfer, die für die Beziehung zu ihren Kindern eintreten, endet im Selbstmord, evtl. sogar im Mord. Wer kann das schon unterscheiden, wer hier wirklich der Täter war, der, der den Selbstmord beging, oder der, der den Elternteil nicht zu seinen Kindern ließ und ihn über Jahre, Jahrzehnte in Gerichtsverfahren und Verleumdungen festnagelte und quälte und damit folterte ? Oder gar die ganze Gesellschaft, die diese Verleumdungen im morbiden Umfeld streute, und ruhig mit ansah, dass die um ihre Kinder Kämpfenden zu Tode kamen ?

Während der sogenannten “Rosen”kriege sterben Menschen, die gegen kid – eke – pas Kindesraub in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome eintreten. “Rosen”kriege haben nichts mit Rosen zu tun. Dieser Ausdruck ist eine Verharmlosung dessen, was tatsächlich in Deutschland geschieht: Das Runieren von Menschenleben per Entfremder und/oder per Amt und Gericht.
Das ist eiskalter Beziehungsmord, der in Krankheit, Sucht oder Tod enden kann.

Zur Erinnerung am Karfreitag

Wir trauern um die Vorkämpfer, die schon gegangen sind:

Hamburger FDP – Bundestagskandidat Dr. Roland Rehmet erschießt sich

Ruhe in Frieden Werner Nordmeyer

Es sind 400 Kinder täglich, die von einem Elternteil getrennt werden, nahezu 100 täglich von ihren Eltern komplett getrennt werden. Die Zahlen zur Wegnahme der Kinder aus den Familien sind in den letzten Jahren drastisch angestiegen.

Zur rechtlichen Situation

Deutschland: Beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich

Gemäß Art. 18 Abs. 1 der UN-Kinderrechts-Konvention verpflichtete sich Deutschland zu folgender Leistung: “Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind.”

Somit seien alle Voraussetzungen geschaffen, Kindern beide Elternteile zu erhalten.

2015-04-03
http://www.archeviva.com/du-wirst-um-deine-mutter-betrogen-mein-kind/

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Tags : PAS – Selbstmord – Suizide – Freitod – Art. 18 Abs. 1 der UN-Kinderrechts-Konvention