Seit 1990 Kindesmissbrauch auf Campingplatz in Lügde

Über 30 Kinder missbraucht – Behördenversagen – Polizeiskandal – Jugendamt

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Video:

Der mutmaßliche Haupttäter im Missbrauchsskandal von Lügde, Andreas V., soll bereits vor 28 Jahren ein Kind auf dem Campingplatz Eichwald sexuell missbraucht haben.
Das schildert die heute 39-jährige Michaela V. in einem Interview, das das ZDF am heutigen Dienstag, 5. März 2019, 21.00 Uhr, in der Sendung „Frontal 21“ ausstrahlt: „Andreas V. hat mich im Alter von elf Jahren mehrfach sexuell missbraucht“.
Ihre Familie hatte in den neunziger Jahren einen Wohnwagen auf dem Campingplatz. Andreas V. habe sich damals ihr Vertrauen zunächst mit Süßigkeiten und Attraktionen erschlichen, berichtet die Frau. „Danach hat er mich bei Übernachtungen nach Grillpartys mehrfach unsittlich berührt“, so ihre Aussage.
Nach Angaben der Frau habe sie sich damals an ihren Vater gewandt. Der habe ihren Schilderungen keinen Glauben geschenkt. Bis vor kurzem sei ihr Vater ein enger Freund des Tatverdächtigen gewesen, erzählt das mutmaßliche Opfer.
Auch ihre Mutter habe sich nicht mit dem Ansinnen durchsetzen können, Anzeige zu erstatten.

An Ostern des vergangenen Jahres soll auf dem selben Campingplatz auch die Tochter von Michaela V. vergewaltigt worden sein.
Als tatverdächtig gilt Detlef M.. Die Behörden halten ihn für einen Komplizen des Haupttäters. Auch Detlef M. sitzt in Untersuchungshaft. Sein Opfer zeigte die mutmaßliche Vergewaltigung im Juli 2018 bei der Polizei Lippe an.
Die Staatsanwaltschaft Detmold stellte das Verfahren ein. Die Begründung vom Oktober 2018 lautete, es gäbe keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Detlef M..
Kurz vor Verfahrenseinstellung war bei der Polizei Hameln-Pyrmont die Anzeige eingegangen, die die Ermittlungen gegen Andreas V. auslöste.

Das Jugendamt des Kreises Lippe erklärte gegenüber „Frontal 21“, bis Ende 2016 nicht über sexuellen Missbrauch auf dem Campingplatz informiert gewesen zu sein. Die Behörde bestreitet, vom Verdacht gegen Andreas V. etwas gewusst zu haben.
Diese Aussage widerspricht der Darstellung der Polizei, das Jugendamt Mitte 2016 nach dem Hinweis eines Vaters und einer Jobcenter-Mitarbeiterin informiert zu haben.

Mainz (ots), 05.03.2019 – 16:06
http://www.presseportal.de

Tags: Familienrecht Familie – sexueller Missbrauch –
Kindesmissbrauch – Pädo

#mychildtoo – Vor einem Jahr brachte ich meine Tochter morgens zur Schule

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Vor einem Jahr brachte ich meine Tochter morgens zur Schule. Ein Drücker, ein Kuss und „bis nächste Woche Donnerstag“.

Sie war nie wieder bei mir, wurde mir entfremdet.

Das es so kommen würde, war den Gerichten und dem Jugendamt seit langem bekannt, selbst im Gutachten wurde davor gewarnt. Ich wurde als unbedingt erhaltenswerter Schutzfaktor für meine Tochter bezeichnet und es gab noch weitere, viel alarmierendere Feststellungen der Gutachterin, die ich hier öffentlich nicht wiedergeben kann. Selbst der Begriff Kindeswohlgefährdung fiel mehr als nur einmal. Und auch in einem früheren gerichtlichen Gutachten wurde die Beziehung zwischen meiner Tochter und mir als für das Kind sehr wichtig eingeschätzt. Man hoffte auf die Einsicht der Mutter und übertrug ihr als „Vorschuss“ schon einmal das alleinige Sorgerecht, da sich die Eltern ja nicht einigen konnten. Erstaunlicher Weise kam die Einsicht nie, ob die Richterin selbst daran glaubte? Jedenfalls war dies der Anfang vom Ende, ab da ging es natürlich noch viel heftiger los. Wenn man mit provoziertem Streit schon das alleinige Sorgerecht erhält, dann muss doch noch viel mehr drin sein, oder? Natürlich, und die Richterin sagte in einem der späteren Verfahren auch direkt, wenn der Streit so weiter gehen wird, dann wird das Kind den Kontakt zum Vater vermutlich ganz abbrechen müssen. Falls die Mutter es nicht sowieso schon wusste, hatte sie hier dann die Anleitung erhalten – von der Richterin, deren Aufgabe es eigentlich ist, eine Entfremdung zu verhindern.

Die Gerichte wollten sich diese lästigen Verfahren aber einfach vom Hals schaffen. Ist das Kind erst weg (mittlerweile an dem Ort in Deutschland, welche fast am weitesten von meinem Wohnort entfernt ist), dann müssen sie sich damit nicht mehr beschäftigen. Dafür werden dann auch geltende Gesetze missachtet.

Wie es dem Kind dabei geht interessierte nicht. Es wurde genau das gemacht, was die Mutter wollte – über Jahre.

Letztens hieß es in den Nachrichten, es würde jetzt Geld für mehr Richter geben. Wir brauchen nicht mehr Richter, wir brauchen vor allem Richter die wissen was sie tun und davon gibt es bisher viel zu wenige, da sie hierfür gar nicht ausgebildet werden. Dann würde es auch weniger Verfahren geben. Bei uns waren es ca. 30 und bestimmt die Hälfte davon hätte vermieden werden können, wenn Gerichte und auch das Jugendamt rechtzeitig eingeschritten wären und Grenzen gesetzt hätten.

Meine Tochter wird immer einen Platz in meinem Herzen haben und meine Tür wird für sie immer offen sein.

Ob sie aber jemals die Chance haben wird hindurch zu gehen?

Mein kleiner Schatz
in Liebe
Dein Papa

Markus Witt – 20. Februar um 08:36

#entfremdet #entsorgt #erasedfamily #Wechselmodell #erased #mychildtoo #ParentalAlienation #Elternkindentfremdung #PapaAuch #MamaAuch #STOPPA

Tags: Doppelresidenz – Erziehung – Kindererziehung – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung EMRK Art.8 – Eltern-Kind-Entfremdung – parental alienation – Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft –

+++ Polizeiskandal +++ Beweismaterial von Pädo-Netzwerk verschwunden!

Unfassbare Schlamperei

Polizei verliert Beweise nach Missbrauchsfällen

Bei den Ermittlungen rund um Dutzende Fälle von Kindesmissbrauch auf einem deutschen Campingplatz sind wichtige Beweismittel einfach verschwunden. Ein Koffer, der 155 CDs und DVDs mit möglicherweise kinderpornografischem Inhalt enthielt, wurde offenbar verschlampt. Auf dem Campingplatz „Eichwald“ in Lügde in Nordrhein-Westfalen sollen sich drei Verdächtige an mindestens 31 minderjährigen Opfern vergangen haben – diese Zahl könnte allerdings noch steigen.

Über Jahre hinweg sollen ein 56-Jähriger und zwei weitere Verdächtige Dutzende Kinder missbraucht haben. Die Opfer waren zwischen vier und 13 Jahre alt. Als der Fall publik wurde, wurden nach und nach immer mehr Betroffene bekannt – die Anzahl könnte allerdings noch weiter steigen.

Nun lässt ein handfester Polizeiskandal in Verbindung mit der Causa die Wogen hochgehen: Es wurde bekannt, dass der Exekutive ein Koffer mit Beweismaterial aus einem Büro abhandengekommen war. Der vermutete brisante Inhalt: Kinderpornografie. Nur drei Datenträger konnten von der Polizei vor dem Verschwinden des Koffers ausgewertet werden. „Man muss hier klar von Polizeiversagen sprechen“, kommentierte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul die Schlamperei laut der Münchner Zeitung „tz“. Der größte Teil des Filmmaterials im Umfang von 15 Terabyte sei von der Polizei aber bereits gesichert worden.

Das ist nicht das einzige Debakel bei den Ermittlungen: „Auch bei der Auswertung ist es zu schweren handwerklichen Fehlern gekommen“, berichtete Reul. „Solche Fehler dürfen auf keinen Fall passieren. Den Opfern und deren Familien kann ich nur sagen, dass es mir unendlich leidtut. Ich bitte vielmals um Entschuldigung“, wird der Landesinnenminister von „Bild“ zitiert.

Raum, in dem Beweise lagen, war nicht gesichert
Der Koffer war am 20. Dezember zuletzt gesehen worden, am 30. Jänner fiel sein Verschwinden erst auf. Der Raum, wo er
sich befunden hatte, sei laut Reul nicht gesichert gewesen. Sonderermittler vom Landeskriminalamt sollen nun herausfinden, wie es zu dazu kommen konnte.

Es ist nicht die erste Behördenpanne, die im Zusammenhang mit den tragischen Fällen für Entsetzen sorgt. Auch das Jugendamt musste Fehler eingestehen: „Ein leitender Mitarbeiter hat die Akte des Mädchens, das in Obhut des Tatverdächtigen war, nachträglich manipuliert“, berichtete Landrat Tjark Bartels. Außerdem war das Jugendamt Hinweisen auf sexuellen Missbrauch im Jahr 2016 nicht nachgekommen.

22-2-2019 11:18
https://www.krone.at/1868997

 

2.Artikel

Der Fall LügdeMissbrauch auf Campingplatz: „Der Täter hätte viel früher gestoppt werden können“

Mindestens 29 Kinder über einen Zeitraum von zehn Jahren: Der Missbrauchsfall von Lügde erschüttert die Republik. Andreas V. und zwei weitere mutmaßliche Täter sollen sich auf dem Campingplatz tausendfach an den Kindern vergangen haben. Bei stern TV sprachen der Vater von zwei Missbrauchsopfern und eine Täter-Expertin über den Fall.

Lügde

©Guido Kirchner/ Picture Alliance

Auf diesem Campingplatz in Lügde im Kreis Lippe waren Kinder für Pornodrehs missbraucht worden. Drei Tatverdächtige sitzen in Untersuchungshaft.

Der Fall erschüttert ganz Deutschland: So viele Jahre, so viele Kinder – und das unentdeckt von Polizei und Behörden. Nach dem jahrelangen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde in Nordrhein-Westfalen wurde die Zahl der bekannten Opfer noch einmal nach oben korrigiert, von 23 auf 29. So viele Kinder zwischen vier und 13 Jahren sollen von den Verdächtigen drei Männern in den zurückliegenden zehn Jahren in eine Hütte auf dem Campingplatz gelockt worden sein, wo sie sich an ihnen vergingen und sogar auch Foto- Filmaufnahmen davon machten. Mittlerweile spricht die Polizei von einem mehr als tausendfachen Missbrauch.

„Es gibt kein klares Erkennungszeichen für diese Täter“
Können Eltern ihre Kinder dennoch schützen?

Inzwischen ermittelt das Polizeipräsidium Bielefeld gegen die örtliche Polizei und das zuständige Jugendamt. Den Opfern ist damit freilich nicht geholfen. Welche Möglichkeiten haben Eltern also selbst, ihre Kinder vor Übergriffen durch Fremde zu beschützen? Und welches psychologische Profil zeichnet den mutmaßlichen Haupttäter Andreas V. aus? Darüber sprach Steffen Hallaschka live in der Sendung mit  am Mittwochabend mit Familienvater und Missbrauchsopfer Jens Ruzsitska  und der Psychologin und Täter-Profilerin Lydia Benecke: „Es gibt kein klares Erkennungszeichen für diese Täter“, so die Psychotherapeutin. Dennoch konnte Lydia Benecke auf häufige Strategien hinweisen, bei denen Eltern hellhörig werden sollten.

Kindesmissbrauch auf Campingplatz: Expertin Lydia Benecke: "Es gibt kein klares Erkennungszeichen für diese Täter"

Kindesmissbrauch auf Campingplatz
Expertin Lydia Benecke: „Es gibt kein klares Erkennungszeichen für diese Täter“

Video – Missbrauchsfall von Lügde – Kriminalpsychologin Lydia Benecke und Jens Ruzsitska im Talk

„Der hat den Kindern zwischen die Beine gefasst. Ich habe gesagt: Der ist nicht normal !“

Dabei waren die Polizei Lippe schon 2016 auf mögliche Vorgänge bei dem mutmaßlichen Haupttäter Andreas V. (56) hingewiesen worden. Er hatte auch Kontakt zu den Töchtern von Jens Ruzsitska, den stern TV auf dem Campingplatz in Lügde-Elbrinxen getroffen hat. Ruzsitska berichtet vom Vorgehen von Andreas V. Der mutmaßliche Kinderschänder habe eine perfide Strategie gehabt: Offenbar setzte er seine Pflegetochter als Lockvogel ein, um andere Kinder und deren Eltern kennen zu lernen. So war es ihm möglich mit den Kindern schwimmen zu gehen und an Geburtstagen teilzunehmen. Bei einem dieser Geburtstage lernte Andreas V. die Töchter von Jens Ruzsitska kennen. „Er hat auch mit den Kindern rumgetollt und hatte immer die Angewohnheit, wenn er sie hochgenommen hat, nicht wie ein normaler Mensch unter den Achseln oder an den Hüften anzufassen, sondern immer im Griff zwischen die Beine. Und da hab ich ihm schon gesagt, dass er in meinen Augen pädophil sei“, erzählt der Familienvater. „Als er dann meine Tochter nochmal hochnahm, sie sich auf die Schultern setzte und zu ihr sagte, sie möge den Rock da wegnehmen, hab ich ihn gefragt, warum sie bitteschön den Rock da wegnehmen soll. Und dann meinte er: Er hat gerne kleine, feuchte Mösen am Hals. Dann habe ich Rot gesehen und zugeschlagen!“ Er habe in dem Fall so extrem reagiert, weil er selbst als Kind von einem Mann sexuell missbraucht worden sei.

Nach dem Vorfall auf dem Kindergeburtstag verbot Jens Ruzsitska seinen Töchtern jeglichen Kontakt zu Andreas V. und rief die Behörden an. Er teilte ihnen mit, dass er den Dauercamper für pädophil halte. „Die haben mich etwa drei Tage später zurückgerufen und meinten zu mir, alles sei in bester Ordnung Jugendamt war da, wir von der Polizei waren da, alles in Ordnung. Da ist nichts festzustellen‘.“ Obwohl er die Behörden informierte, fühlt sich Jens Ruzsitska schuldig. Er frage sich immer wieder, ob er alles in seinen Möglichkeiten stehende unternommen hätte.

Jugendamt kontrollierte regelmäßig mit dem Ergebnis: ‚Alles in Ordnung‘

Vor einer Woche dann die erschreckende Meldung: Die Polizei teilte mit, dass sie Andreas V. und zwei weitere Männer festgenommen habe. Der Grund: Neue Aussagen von betroffenen Kindern und einer Mutter. Bei Durchsuchungen stellten die Beamten Computer, Handys, Festplatten und CDs sicher – insgesamt mehr als 13.000 Dateien mit kinderpornographischem Inhalt. „Der erste nachweisbare Fall schweren sexuellen Missbrauchs erfolgte bereits 2008 an einer 8-Jährigen“, so Ermittlungsleiter Gunnar Weiß. Jens Ruzsitska bezweifelt, dass davon auf dem Campingplatz jahrelang niemand etwas mitbekommen haben will. Ein Camping-Nachbar berichtet, er habe selbst ebenfalls die Polizei und das Jugendamt alarmiert. „Das Jugendamt war wenigstens ein, zwei Mal im Monat hier. In Form einer jungen Frau, die kontrolliert hat.“, so der Mann. „Die war regelmäßig hier. Und die sagt immer: ‚Es ist alles in Ordnung‘? Nein, nein, nein.“

Inzwischen bezog Tjark Bartels, der Landrat des Kreises Hameln-Pyrmont, stellvertretend für das Jugendamt Stellung, er sagte: „Das Bild aus dem gesamten Umfeld des Mannes – auch aus der Nachbarschaft, er hat da ja Jahrzehnte lang gelebt – war: Der kümmert sich, der ist da, der ist präsent, der ist sozial wunderbar eingebunden. Das ist das Bild, das nicht nur wir hatten, sondern alle Beteiligten. Das war fatal falsch, aber das ist das Bild, aufgrund dessen diese Entscheidung gefallen ist.“

 

https://www.stern.de/tv/missbrauch-auf-campingplatz-in-luegde–wie-eltern-ihre-kinder-vor-uebergriffen-schuetzen-koennen-8566324.html
Tags: Kinderporno – Pädophilennetzwerk – Missbrauch mit dem Missbrauch – Täterschutz – Kindeswohlgefährdung – police scandal +++ evidence of pedo network- It is about a thousand times child abuse within 10 years at present 31 children (number rising) between four and 13 years. –
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Jugendamt! Aufmerksame Zuschauer

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Nicht alle unsere Videos bleiben dauerhaft im Netz, „Unangemessener Inhalt“. Ein ähnlich dehnbarer Begriff wie „Kindeswohlgefährdung“. Zwei der deutschsprachigen Videos, die gelöscht wurden: „Kindesentzug auf Biegen und Brechen“ und „Kindeswohl in Düsseldorf“. Immerhin, der Fall Sylwia Marynowicz liegt jetzt im Europa Parlament und ist damit eine öffentliche Angelegenheit, ob es den Behörden nun passt oder nicht.

Am 26.01.2019 veröffentlicht

Freie Träger des Jugendamt schalten Vater aus

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„Es geht um Missbrauch von Kinder durch Jugendämter.
Wenn sie gerade in einer Trennungsphase sind und sich mit ihren Partner über das Sorgerecht von ihren Kindern streiten, schauen sie sich zuerst diese Sendung an und überlegen sie erst dann ob sie die Jugendämter einschalten, weil es ist echt krass was in unserem Land passiert.“

Video:

Jugendämter außer Kontrolle –
Heiner Schmitt bei SteinZeit

Immer wieder hört man Berichte von Eltern, deren Kinder aus fadenscheinigen Gründen der Familie durch das Jugendamt entzogen werden. Dass es auch genau anders herum aussehen kann, weiß Heiner Schmitt (Pseudonym) im Gespräch mit Robert Stein zu berichten. Heiner Schmitt lebt getrennt von seiner Frau und seinem Kind. Regelmäßig kann er seine Tochter sehen, ganz ohne Umgangsregelung. Im Jahre 2009 stört sich dann plötzlich das von der Mutter eingeschaltete Jugendamt Bonn daran, dass die neunjährige Tochter in Schmitts 45 Quadratmeter großer Einzimmerwohnung keinen eigenen Schlafraum hat. Dass die Tochter nur zwei Nächte im Monat bei Schmitt übernachtet und keine Mitarbeiterin des Jugendamtes die Wohnung jemals in Augenschein genommen hat, ändert nichts daran, dass das Jugendamt verfügt, dass die Tochter nicht mehr bei Schmitt übernachten darf, solange er für sie kein eigenes Zimmer hat. Schmitt zieht um und nimmt eine größere Wohnung. Als dann die Mutter dann einen schweren Schlaganfall erleitet, nimmt Schmitt Mutter und Tochter vorübergehend bei sich zu Hause auf. Einige Monate später ziehen Mutter und Tochter zu einer befreundeten Familie, welche ebenfalls eine Tochter hat. Nur kurze Zeit später stellt die Schule eine schlimme Verwahrlosung von Schmitts Tochter fest. Sogar der Verdacht auf sexuellen Missbrauch wird überprüft. Daraufhin wurde der „Kleiner Muck e.V.“ durch das Jugendamt zu einem so genannten Clearing beauftragt, welches zum Ziel hat, die Lebensumstände und die Lebenssituation eines Kindes zu analysieren und entsprechende Empfehlungen und Maßnahmen abzuleiten um das Kind zu schützen. Was ab diesem Zeitpunkt geschieht, ist unglaublich. Der Verein verweigert sowohl Gespräche mit der Lehrerin als auch dem Schulleiter. Auch Gespräche mit einer Diplom-Psychologin, welche den Haushalt gut kennt, sowie ein Gutachten eines renommierten Psychologen werden ignoriert. Selbst ein Gespräch mit dem sorgeberechtigten Vater wird abgelehnt. Die Tochter darf nicht zu Schmitt. Stattdessen gerät der Fall in die Mühle einer riesigen Geldmaschinerie, denn aus solchen Fällen schlagen einige Vereine Kapital.

Die ganze Geschichte gibt es in dieser Ausgabe von SteinZeit.

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Appell an Justizminister Dr. Josef Moser – Fall Thomas Claricini

Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen!
Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.

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Die Kompetenzen  von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung. Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.

Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972
„Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist?
Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“

Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“

Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder:
„Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge…
… abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“ 

Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte:
… in Brasilien sind es 5 Jahre …

… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“

Komentare+Fragen: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972

Artikel Väter ohne Rechte:

Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/liste-jetzt-uebt-massive-kritik-an-der-jugendwohlfahrt/ 

Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe

Jugendamt schließt Anwalt aus

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Zitat:
Die Kriminellen wollen keine kompetenten Beistände. Ein Anwalt der den Betrug durchschaut, wird kurzerhand vom Gespräch ausgeschlossen. Um den Druck auf die Kindesmutter zu erhöhen, wird sie wieder mit dem Kontakt zu ihrer Tochter geködert. Sie will nichts unterschreiben ohne ihren Anwalt, also darf sie ihr Kind nicht sehen. Man darf gespannt sein, wie nun dem Kind erklärt wird, warum der Umgang nicht stattfindet. Das Kind wartete im Auto und konnte die Mutter aus der Entfernung sehen. Werden die Jugendamt Leute dem Kind die Wahrheit sagen? Wird die Familienrichterin dem Kind die Wahrheit sagen … oder der Anwalt des Vaters? Jeder darf seiner eigenen Phantasie freien Lauf lassen.

TheStudebaker1955,   Published on Jan 19, 2019

Jugendamt – Strom nicht bezahlt – Kinder abgenommen!

Viele Leute können mit Geld nicht umgehen. Wenn die Alleinerziehende Mutter mit Geld nicht umgehen kann, braucht sie meiner Meinung nach einen Sachwalter, aber sicherlich niemanden der ihr die Kinder wegnimmt!

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Absolutes NoGo, wem interessiert die 900,- Euro Stromrechnung?
Wenn der Magistrat etwas sozial wäre, dann hätte die MA40 einen Erwachsenschutzbeauftragten o.ä. zur Verfügung gestellt bzw. die 900,- Euro aus einem Spezial-Fond für Härtefälle bezahlt.
Es ist ein unhaltbarer Zustand, wenn der Magistrat, die MA11 Jugendamt  mit der MA40, nicht zusammen arbeitet!
In solchen Härtefällen sollte es beim Jugendamt einen CASE-Bearbeiterin für die Frau geben, hier sollte ein eigener Betreuer zur Seite gestellt werden, welcher Unterstützung anbietet und der Frau beim Ausfüllen von Antragsformular MA40 Härtefälle usw. hilft. Die Case-Bearbeiterin muss ALLES in ihrer Kraft stehende unternehmen, dass die Kinder bei ihrer Mutter bleiben können, Notfalls muss das Geld durch einen Sachwalter verwaltet werden!
Nur wenn es Missbrauch der Kinder, oder totale Verwahrlosung der Kinder gibt, sollten nach einem Gerichtsbeschluss  die Obsorge übertragen werden!

In der österreichischen Verfassung sind die Kinderrechte niedergeschrieben:

     BVG Artikel 2 –> https://wp.me/p4RGV9-uq

 (1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

(Obendrein verstößt es gegen EMRK Art.8 und UNO Kinderrechtskonventionen).

PS: Diverse Krankenversicherungen haben einen eigenen Case-Manager zur Betreuung und Unterstützung für ältere Menschen, welche nach Hause kommen zu der betroffenen Person. Genauso einen Case-Manager sollte man künftig in solchen Fällen zum Schutz der Familie bzw. Kinderschutz in Betracht ziehen. Zumindest eine Zusammenarbeit zur MA40 ist unabdingbar, im Notfall könnte man einen Vorschuss oder eine Ratenvereinbarung mit Wien Energie vereinbaren!

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 19-1-2019

Artikel:

„Ich bin verzweifelt!“

Strom nicht bezahlt: Amt nimmt Mutter Töchter weg

Es ist immer dramatisch, wenn das Wiener Magistrat Eltern ihre Kinder wegnehmen muss. Sehr oft ist es wichtig und notwendig, um die Kleinen vor Schaden zu bewahren. Im Fall der Floridsdorferin Andrea Neubauer ist es zumindest hinterfragenswert, ob die Behörde hier nicht überreagiert hat.

Drei Tage vor Weihnachten hat die MA 11 (Kinderhilfe) der Alleinerzieherin ihre Zwillinge Celina und Katjana (10 ) abgenommen und in ein Krisenzentrum gebracht. Dort sind sie bis jetzt. Hauptbegründung laut Protokoll: Die Mutter habe die Stromrechnung nicht bezahlt, woraufhin Wien Energie die Heizung abgedreht hat. In einer kalten Wohnung können die Kinder nicht bleiben.

Es ging um 900 Euro. Ich habe die Rechnungen am 3. Jänner beglichen. Die Heizung geht wieder. Meine Töchter weinen täglich. Sie wollen zu mir. Ich bin verzweifelt“, so Neubauer.

Acht Gefährdungsmeldungen
MA-11-Sprecherin Herta Staffa erklärt: „Die unbeheizte Wohnung war nur der letzte Anlass in einer langen Liste von Problemen. Seit 2013 gab es acht Gefährdungsmeldungen.“ Argumentation der Behörde: Die Mutter kann mit Geld nicht umgehen.

„Persönliche Abneigung im Spiel?
Bezirksrat Ossi Turtenwald (WIFF), der bei einer Befragung im Krisenzentrum dabei war: „Die Sozialarbeiter haben der Mutter jedes Wort im Mund umgedreht. Meiner Ansicht nach ist hier persönliche Abneigung im Spiel. Die Kinder gehören nach Hause.“ Und er fordert Rechtsbeistand für Eltern bei solchen Anhörungen.

Alex Schönherr, Kronen Zeitung, 16.01.2019 15:00

https://www.krone.at/1844909
Tags: MAG ELF – Magistrat Wien – Datenmissbrauch – Wien Energie – Datenschutz – DSGVO – Missbrauch Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – Kindesabnahme – Kinderklau- Obsorge  – Menschenrechtsverletzung

Großeltern wird die Pflegschaft des 7. jährigen David übertragen lt. Gerichtsbeschluss

„Die Pflegschaft wird dem Jugendamt entzogen und auf die Großeltern des Kindes übertragen.“
Lt. Beschluss des Amtsgerichts Flensburg in Deutschland vom 5. Dezember 2018.
😉

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Artikel:

Kinderheim

Kampf um David – Kind darf endlich zu seinen Großeltern

Monika und Rüdiger Koop durften vor wenigen Tagen ihren Enkel wieder in die Arme schließen.

Foto: Andreas Laible

Monika und Rüdiger K. gewinnen vor Gericht den Kampf um ihren Enkelsohn.
Richter übt Kritik an Heim bei Flensburg.

Hamburg.  David ist wieder zu Hause. Der Kampf um den siebenjährigen Jungen, der vom Jugendamt Hamburg-Mitte am 27. Juli 2017 in einem Heim in Flensburg untergebracht wurde, ist nach 16 Monaten beendet. In einem Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 5. Dezember heißt es: „Die Pflegschaft wird dem Jugendamt entzogen und auf die Großeltern des Kindes übertragen.“

Eine Woche vor Weihnachten haben die Großeltern ihren Enkelsohn in die Arme geschlossen.
„Wir durften ihn aber nicht in seinem Heim abholen, sondern mussten zur Polizeiwache in Flensburg fahren und dort auf ihn warten“, beschreibt Rüdiger K. die unwürdige Übergabe. David hätte auch nichts bei sich gehabt. Keinen Koffer, keine Klamotten, keine Spielsachen, kein U-Heft, keine Zahnbürste. „Gar nichts.“ Das Nötigste musste dann erst noch geholt werden – und wurde den Großeltern an einem weiteren neutralen Ort übergeben.

„Kampf um David“

Im August hat das Abendblatt erstmals über den „Kampf um David“ berichtet. Davids Mutter Jasmin Koch (alle Namen geändert) hatte sich vor Jahren selbst an das Jugendamt gewandt, weil sie Probleme in der Erziehung mit dem Jungen hatte. Als sich das Amt und die Mutter über die weitere Vorgehensweise nicht einigen konnten, begann eine jahrelange juristische Auseinandersetzung. Das Jugendamt Hamburg-Mitte erhielt vom Familiengericht im März 2017 das Aufenthaltsbestimmungsrecht und entzog der Mutter einen Teil der elterlichen Sorge. Vier Monate später wurde der damals Fünfjährige in das Heim in die Nähe von Flensburg gebracht.

Für den Jungen, das wird auch im Gerichtsbeschluss deutlich, ist es der Beginn eines Martyriums.

Erstmals Suizidgedanken

Bereits vier Wochen nach der Fremdunterbringung äußert David im Heim erstmals Suizidgedanken. Er sagt, er wolle „tot sein“. Er habe Pläne, wie er sich töten könne. Etwa, indem er „ein kleines Spielzeugflugzeug verschlucken und dann ersticken würde“. Insgesamt dreimal wird David in den folgenden anderthalb Jahren in die Kinder- und Jugendpsychiatrie im Helios Klinikum in Schleswig eingeliefert. Beim zweiten Mal, im Februar, bleibt er dort 43 Tage.

Das Heim verhängt eine Kontaktsperre gegen Mutter und Großeltern. „Offenbar wird dem Kind durch die Trennung von der Mutter und möglicherweise durch die Bedingungen in der Heimunterbringung so viel seelisches Leid zugefügt, dass es zu einer drastischen Verschlimmerung der Verhaltensauffälligkeiten gekommen ist“, hatte Christiane Knack-Wichmann, die Anwältin der Mutter, im Sommer gesagt.

Richter besuchte Heim

Sechs Monate später wird sie durch das Gericht bestätigt. Der zuständige Richter im Amtsgericht Flensburg hatte sich selbst ein Bild von den Zuständen im Heim gemacht, zusammen mit der Verfahrensbeiständin des Kindes. Das Urteil lässt erahnen, warum David mit seinem Verhalten alles getan hat, um zurück zu seiner Familie zu kommen.

„Der Junge erfährt dort entgegen zunächst anderen Angaben der Einrichtung keine Therapie“, heißt es in dem Beschluss des Gerichts. „Die Einrichtungsleitung hat, hiervon hat sich das Gericht selbst ein Bild machen können, eine negative Haltung zu möglichen Fortschritten und Therapiemaßnahmen in Bezug auf die Erkrankung – Bindungsstörung – des Kindes.“ David werde im Heim „gleichsam als hoffnungsloser Fall, Systemsprenger und als jemand bezeichnet, der – so offenbar ein Blick in die Zukunft – von Einrichtung zu Einrichtung gegeben werden muss, weil eine Therapierbarkeit nicht zu erwarten sei“. Nach dem Eindruck des Gerichts werde David „gleichsam nur verwahrt“. Im Heim finde außerdem eine „unzureichende Gesundheitsfürsorge“ statt.

Die Verfahrensbeiständin, die David­ im Heim besucht hat, schreibt, sein Zimmer sei in einem schlechten Zustand. „Es gab keinen Stuhl.“ Mülltüten lagen auf dem Fußboden, die Möbel seien schmutzig und standen kreuz und quer im Raum. Die Heimleiterin hätte ihr gegenüber geäußert, bei David seien sowieso „Hopfen und Malz verloren“, eine Besserung sei nicht in Sicht. Als die Verfahrensbeiständin eine Erzieherin fragte, ob David wegen einer Schwellung unter dem rechten Auge beim Augenarzt gewesen sei, bejahte diese die Frage zunächst– konnte dann aber keinen Bericht finden. Am nächsten Tag hätte die Heimleiterin angerufen und gesagt, sie seien noch nicht beim Arzt gewesen, würden jetzt aber umgehend einen Termin ausmachen.

Dass bis heute keine Therapie für David organisiert wurde, sei ein „schweres und nicht begründbares Versäumnis“. Auch Davids Zustand sei besorgniserregend. Das Gericht stellte „nervöse Ticks des Kindes fest, Kopfzucken, Augenzucken sowie eine verwaschene Sprache“. Dem Jugendamt sei diese Situation bekannt, eine Überprüfung der Zustände in der Einrichtung habe „viel zu spät“ begonnen.

Dabei standen von Anfang an die Großeltern bereit, ihren Enkel bei sich aufzunehmen. Monika und Rüdiger K. hatten sich beim Jugendamt vorgestellt, doch dann kam es zu Unstimmigkeiten. Für das Gericht ist das nachrangig. Das Jugendamt habe die Großeltern „ignoriert“, dies sei „verfahrensfehlerhaft erfolgt“. Es sei Aufgabe des Staates, bei einer Fremdunterbringung „vom ersten Moment an Rückführungsoptionen in die Familie zu prüfen, diesen positiv gegenüberzustehen und diese zu fördern“. Sie bilden nämlich „das wesentlich mildere Mittel vor dem Hintergrund einer verfassungsrechtlichen Betrachtung in Bezug auf eine Fremdunterbringung“.

Das Jugendamt wird den Gerichtsbeschluss akzeptieren

Auch Davids Bezugstherapeut in der Kinderpsychiatrie befürwortet eine Rückführung zu Oma und Opa. Bindungsgestörte Kinder wie David seien in familiären Strukturen am besten aufgehoben, „vorausgesetzt, die Familie erhält und akzeptiert therapeutische Hilfe“. Darum geht es nun. „Denn David hat sich erheblich verändert“, sagen die Großeltern. Er fühle sich einsam, weine viel, habe Albträume und frage ständig: „Ihr bringt mich doch nicht wieder in die Einrichtung?“ Das Heimleiterehepaar, so die Anwältin, habe alles unternommen, um einen persönlichen Kontakt zur Mutter und den Großeltern zu verhindern. „In der Folge wurde das Kind gezwungen, ein Leben in völliger gesellschaftlicher Isolation zu führen.“

Diesen Zustand hat das Gericht jetzt beendet. Es habe, so heißt es im Beschluss, „keinen Zweifel daran, dass es dem Jungen vor dem Hintergrund seiner Erkrankung im familiären Kreis seiner Großeltern um ein Vielfaches besser geht als in der jetzigen Einrichtung sowie in einer andersartigen Fremdplatzierung.“

Das Jugendamt Mitte wird den Gerichtsbeschluss akzeptieren. Außerdem wird die Zuständigkeit nach Bergedorf wechseln. Dann werden auch die künftigen Unterstützungsmaßnahmen für David besprochen. Unbeantwortet ließ das Jugendamt die Frage, ob es ein Fehler gewesen sei, den Fünfjährigen in dieses Heim zu bringen. Zumal es einen positiven Bericht über fünf Treffen von David mit seinen Großeltern gegeben hatte – bevor er ins Heim kam. „Bei den Terminen war David stets gut gelaunt und fröhlich und hat sich über die Zeit mit seinen Großeltern gefreut“, schreibt die Psychologin. Ihr Fazit: „Aus fachlicher Sicht haben die Großeltern eine liebevolle Beziehung zu David aufgebaut.“ Warum aber hat das Jugendamt den Großeltern diese positive Einschätzung vorenthalten? Auch diese Frage bleibt unbeantwortet.

Jan Haarmeyer, Hamburger Abendblatt 2018 – Alle Rechte vorbehalten.,

https://www.abendblatt.de/hamburg/article216110711/Ein-Kind-darf-endlich-zu-seinen-Grosseltern.html?fbclid=IwAR3Gb_DP2pryL3OprQwJdOh-oKbWLcDKHIAYp8iwASF37edNYKwH31EwxZo
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Verdacht der Kindesentführung

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Dunkler Verdacht

Polizei kontrolliert Kind (8) am Flughafen und verhaftet Mutter sofort

Die Polizei verhinderte die Ausreise einer Mutter und ihrer acht Jahre alten Tochter am Flughafen frankfurt.
Die Polizei verhinderte die Ausreise einer Mutter und ihrer acht Jahre alten Tochter am Flughafen Frankfurt.

Eine Mutter wollte mit ihrer acht Jahre alten Tochter ins Ausland reisen – doch die Polizei nahm die Frau am Flughafen fest. Was war passiert?

Frankfurt – Die Polizei kontrolliert eine 8-Jährige und verhaftet deren Mutter sofort. Über den Vorfall am Flughafen Frankfurt berichtetextratipp.com*.

Flughafen Frankfurt: Ausreise von Mutter und Tochter wird von Polizei verhindert

Am 17. Dezember 2018 ging der Reiseplan einer Mutter am Flughafen Frankfurt nicht auf. Laut einer Pressemitteilung der Bundespolizei wollte die 39-Jährige mit ihrer Tochter (8) nach Brasilien fliegen. Geplant war eine Reise von Frankfurt über Madrid weiter bis nach Rio de Janeiro.

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Die Mutter mit spanischer Staatsbürgerschaft konnte jedoch keine korrekten Papiere für die Ausreise mit ihrer 8-jährigen Tochter vorweisen. Die Bundespolizei am Frankfurter Airport verhinderte daraufhin den Trip.

Frankfurt Flughafen: Polizei nimmt Mutter fest

Nachdem die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt die Ausreise verhindert hatte, nahmen die Beamten die Mutter in Gewahrsam und übergaben das Kind dem zuständigen Jugendamt.

Der Grund: Es besteht der Verdacht, dass die Mutter ihre Tochter dauerhaft nach Brasilien bringen und sie so dem Vater in Deutschland entziehen wollte. Nachdem die polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, durfte die Mutter wieder gehen.

aktualisiert:

https://www.extratipp.com/frankfurt/frankfurt-flughafen-8-jaehrige-bei-zoll-kontrolle-mutter-wird-sofort-verhaftet-zr-10915336.html

Tags: Brasilien – Frankfurt am Main – Rio de Janeiro – Flughafen Frankfurt