Kindesentführung in Österreich – Mutter u. Oma vor Gericht

Artikel >>>

Prozess: Mutter und Oma wollten Kind entführen

38-Jährige und ihre Mutter (62) wurden – nicht rechtskräftig – zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.

Eine 38-jährige gebürtige Russin und ihre 62-jährige Mutter mussten am Montag auf der Anklagebank des Landesgerichtes Eisenstadt Platz nehmen. Der Staatsanwalt legte den beiden Frauen zur Last, einen Bekannten mit der Entführung der sechsjährigen Tochter der 38-Jährigen beauftragt zu haben. Außerdem sollen sie ihn angewiesen haben, den im Burgenland lebenden Kindesvater zusammenzuschlagen. Beide Angeklagte – sie waren seit Mai in U-Haft – bekannten sich nicht schuldig.

„Ich habe immer gedacht, dass sich Vater und Mutter die Obsorge für das Kind teilen“, rechtfertigt sich die 38-Jährige vor Gericht. Dass ihre Schwiegermutter die alleinige Obsorge über die Sechsjährige hat, das habe sie erst bei ihrer Festnahme in Graz erfahren. Die Unterschrift auf entsprechenden Dokumenten sei nicht von ihr, meinte die 38-Jährige.

„Tragische Geschichte“

„Es gibt eine tragische Geschichte hinter der Geschichte“, sagt die Verteidigerin der 62-Jährigen, Astrid Wagner. Das sechsjährige Mädchen sei mit ihrer Mandantin und deren Tochter in Lettland aufgewachsen.

Dann sei es zu familiären Streitigkeiten gekommen. Die 38-Jährige habe ihr Kind sehen wollen, doch der Kindesvater habe sich quergelegt. „Ich bin dann mit meiner Mutter zum Kindergarten gefahren. Aber das Kind wurde uns nicht übergeben.“

Freispruch: „Nicht aktiv beteiligt“

„Wir haben uns Sorgen um die psychische Gesundheit des Kindes gemacht“, sagt die Großmutter. Sie soll einen Bekannten gebeten haben, ihre Enkeltochter zu entführen. Danach, so die Anklage, wollten die Frauen mit dem Kind nach Lettland fahren.

Die 38-Jährige wurde in diesem Punkt freigesprochen: Der Bekannte gab an, nur mit der 62-Jährigen in Kontakt gestanden zu sein. Das Verfahren hatte ergeben, dass die 38-Jährige an dem Plan „nicht aktiv beteiligt“ gewesen war.

Österreich verlassen

Nach Lettland hätten sie fahren müssen, weil die Polizei ihnen zuvor gesagt habe, sie müssten Österreich binnen drei Tagen verlassen, weil sie nicht gemeldet seien. Im Auto hatten die beiden bei der Festnahme die Geburtsurkunde und den Reisepass der Tochter, Kindergewand und über 2.500 Euro Bargeld, sagte ein Ermittler vor Gericht.

Der Vater des Mädchens erzählte, dass die Frauen gewusst hätten, dass das Sorgerecht bei der Großmutter sei. Es sei eine gemeinsame, „logische“ Entscheidung gewesen, das Sorgerecht der Oma väterlicherseits zu übertragen, weil das Kind dort gewohnt habe und auch dortbleiben habe wollen.

Schlägerei

Freigesprochen wurden beide Angeklagte schließlich vom Vorwurf der schweren Körperverletzung: Der Bekannte gab an, dass es seine Idee gewesen sei, den Kindesvater in eine Schlägerei zu verwickeln, um die Entführung nicht verhindern zu können. Der Bekannte weihte allerdings die Polizei in die Entführungspläne ein, dadurch ist es Mitte Mai zur Festnahme der Frauen gekommen.

Die teilbedingten Haftstrafen – zehn Monate für die 38-Jährige und 15 Monate für die 62-Jährige – sind nicht rechtskräftig. Beide wurden nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft enthaftet


Tags: Familienrecht – Obsorge – Väter, HKÜ Scheidung Trennung Gewalt – Russland Mutter – Gesetze in Österreich – Kindesentführung – Prozess – Haftstraf,- Landesgericht Eisenstadt – Urteil – Untersuchungshaft – Lettland

Quelle:
https://kurier.at/chronik/burgenland/prozess-mutter-und-oma-wollten-kind-entfuehren/401427909
Eisenstadt, 28.06.2021

Nanny vergewaltigt minderjähriges Kind (11J.) – 20 Jahre Haft

BRACHTE KIND ZUR WELT

Bub (11) vergewaltigt: 20 Jahre Haft für Nanny

(Bild: AP, stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Der Bub war erst elf Jahre alt, als er von seinem Kindermädchen vergewaltigt wurde, das auch ein Kind von ihm bekam. Mit 14 Jahren vertraute sich der Jugendliche seinen Eltern an und erzählte vom Missbrauch. Ein Gericht im US-Bundesstaat Florida verurteilte Marissa Mowry jetzt zu 20 Jahren Haft.

Bei der Verurteilung seiner ehemaligen Nanny saß der inzwischen 17-Jährige im Gerichtssaal und erzählte, dass er von Mowry mindestens 15-mal missbraucht worden war. 2014 bekam die 28-Jährige ein Baby und gab vor, dass ihr Freund der Vater des Kindes sei.

Ein DNA-Test bestätigte aber den Jugendlichen als Papa. Nadean Campbell, die Mutter des Opfers, erzählte dem Richter mit Tränen in den Augen: „Er hat damals noch mit Lego gespielt, als er Vater wurde. Es hat sein Leben zwar nicht zerstört, aber tiefgreifend verändert.“

„Er ist ein toller Dad“

Der Teenager kümmert sich liebevoll um das inzwischen fünfjährige Kind. „Er bringt seinen Sohn morgens in die Vorschule und geht dann selbst in die Highschool. Er ist ein toller Dad“, freut sich Campbell.

Während der gesamten Gerichtsverhandlungen gab Marissa Mowry kein Wort von sich. Ihr Verteidiger erklärte dem Richter, dass die 28-Jährige die Konsequenzen und das Strafausmaß akzeptieren wird.

Kronen Zeitung

19.10.2019 16:56 | Welt NACHRICHTEN
https://www.krone.at/2026336
Tags: Missbrauch – Kindesmissbrauch – Vergewaltigung – Kindererziehung – Gewalt – Strafverfahren – Pädophile – Kindheit –  psychische Gewalt – 

Verdacht – sexueller Missbrauch an unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

1.Artikel:

Niederösterreich

Missbrauchsvorwürfe in Kinderheim für minderjährige Flüchtlinge

Liebesnachrichten zwischen der Betreuerin und dem 13-Jährigem wurden auf dem Handy gefunden (Symbolfoto).

11Bilder
  • Liebesnachrichten zwischen der Betreuerin und dem 13-Jährigem wurden auf dem Handy gefunden (Symbolfoto).

Gegen eine Betreuerin eines Kinderheimes in NÖ werden von Kollegen Vorwürfe erhoben, sie hätte einen 13-Jährigen sexuell missbraucht. Die Heimleitung habe die Vorwürfe anschließend unter den Teppich gekehrt. Die Protokolle zu der Causa liegen den Bezirksblättern vor. Jetzt ermittelt das Landeskriminalamt NÖ. Alle Auszüge aus den Protokollen finden Sie als Faksimiles in der Bildergalerie.

NIEDERÖSTERREICH. Wieder steht das Asylwesen in Niederösterreich im Mittelpunkt des medialen Interesses. Es sind Vorwürfe, die schon des Öfteren im Raum standen, doch immer wieder aufs Neue erschüttern. Sexueller Missbrauch eines Minderjährigen. Und zwar in einem Kinderheim in Niederösterreich, in dem auch unbegleitete Flüchtlinge betreut werden. Im konkreten Fall kommt nicht nur der Missbrauch, sondern auch noch das Stillschweigen von Heimleitung und Zeugen erschwerend hinzu.

Massive Vorwürfe

Losgetreten wurde die Causa am 30. Dezember 2017. Mehrere Zeugen erhoben schwere Vorwürfe gegenüber einer Mitarbeiterin. Sie berichteten der Heimleitung von einer sexuellen Grenzüberschreitung zwischen einer Betreuerin des Kinderheimes und einem damals 13-jährigem Flüchtling aus Afghanistan. Kollegen hätten SMS mit Liebesbotschaften wie „Ich liebe dich“ und „Unsere Liebe darf nicht sein, wir müssen sie beenden“ auf dem Handy gefunden. Zwei jugendliche Heimbewohner gaben sogar zu Protokoll, sie hätten die Beiden „mehrmals alleine im Nachtdienstzimmer erwischt“ und der 13-Jährige hätte das Zimmer „mit offener Hose“ verlassen (siehe Faksimile).

„Privatermittlungen“

Die Heimleitung befragte alle Zeugen, ob sie sich in ihren Beobachtungen ganz sicher seien. Im Protokoll ist dazu vermerkt: „Die eindeutige Antwort aller: Ja!“ Daraufhin bat sie das Opfer und die mutmaßliche Täterin zu einem Gespräch. Die Beschuldigte gab darin zu, dass ihre „Beziehung über das professionelle Maß hinausginge, es aber nie zu einer sexuellen oder gar Liebesbeziehung kam.“ Vielmehr fühle sie sich dem 13-Jährigen mütterlich verbunden.
Auch der Jugendliche bestritt gegenüber der Heimleitung die Vorwürfe: „Sie sei „seine Bezugsperson“, die er „wie seine Mutter liebt“.
Aufgrund dessen beschloß die Heimleitung, ihrem „Gefühl“ zu folgen und den Vorwürfen keinen Glauben zu schenken.

Vorschriftswidrig

Anstatt wie an dieser Stelle vorschriftsmäßig üblich die Behörde darüber zu informieren, entschied die Heimleitung, die Anschuldigungen unter den Teppich zu kehren.
Diese Vorgehensweise führte allerdings zu Unmut und Unstimmigkeiten innerhalb des Betreuerteams. Auch Mobbing-Vorwürfe stehen im Raum. Als Konsequenz wurde ein Mitarbeiter gekündigt, eine Betreuerin befindet sich im Dauerkrankenstand und eine Dritte zitterte lange um ihren Job. Auch zwei minderjährige Bewohner des Heimes, die eine Aussage gegen die beschuldigte Mitarbeiterin machten, bekamen Probleme: „Die Jugendlichen bestätigten die Vorwürfe, hatten Beobachtungen und fühlen sich deshalb auch nicht wohl. BetreuerInnen wussten davon, stellten sie aber als Lügner dar (siehe Protokoll).“

Stillschweigen

Erst in der Vorwoche wurde die zuständige Behörde des Landes NÖ – eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe – über die Sachlage informiert. Es wurde ein sofortiges Kontaktverbot von Betreuerin und Jugendlichem erteilt.
Der umstrittene Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl veranlasste daraufhin sofort die Beurlaubung der Betreuerin und die Verlegung der Minderjährigen in andere Quartiere. Das Büro Waldhäusls bestätigt gegenüber den Bezirksblättern die Untersuchung, will aber zu den laufenden Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben. Für alle Beteiligten gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Der Ball liegt jetzt beim Landeskriminalamt NÖ. Es gilt zu klären, ob es sich um eine Intrige unter Kollegen oder einen tatsächlich stattgefundenen sexuellen Missbrauch handelt. Die Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts laufen.

2.Artikel:

Missbrauchsvorwürfe in Kinderheim für minderjährige Flüchtlinge

Gegen eine Betreuerin eines Kinderheimes in NÖ werden von Kollegen Vorwürfe erhoben, sie hätte einen 13-Jährigen sexuell missbraucht.

Wien/St.Pölten (OTS) – Die Heimleitung habe die Vorwürfe anschließend unter den Teppich gekehrt. Die Protokolle zu der Causa liegen den Bezirksblättern vor. Jetzt ermittelt das Landeskriminalamt NÖ. Alle Auszüge aus den Protokollen finden Sie als Faksimiles in der Bildergalerie.

NIEDERÖSTERREICH. Wieder steht das Asylwesen in Niederösterreich im Mittelpunkt des medialen Interesses. Es sind Vorwürfe, die schon des Öfteren im Raum standen, doch immer wieder aufs Neue erschüttern. Sexueller Missbrauch eines Minderjährigen. Und zwar in einem Kinderheim in Niederösterreich, in dem auch unbegleitete Flüchtlinge betreut werden. Im konkreten Fall kommt nicht nur der Missbrauch, sondern auch noch das Stillschweigen von Heimleitung und Zeugen erschwerend hinzu.

Massive Vorwürfe

Losgetreten wurde die Causa am 30. Dezember 2017. Mehrere Zeugen erhoben schwere Vorwürfe gegenüber einer Mitarbeiterin. Sie berichteten der Heimleitung von einer sexuellen Grenzüberschreitung zwischen einer Betreuerin des Kinderheimes und einem damals 13-jährigem Flüchtling aus Afghanistan. Kollegen hätten SMS mit Liebesbotschaften wie „Ich liebe dich“ und „Unsere Liebe darf nicht sein, wir müssen sie beenden“ auf dem Handy gefunden. Zwei jugendliche Heimbewohner gaben sogar zu Protokoll, sie hätten die Beiden „mehrmals alleine im Nachdienstzimmer erwischt“ und der 13-Jährige hätte das Zimmer „mit offener Hose“ verlassen (siehe Faksimile).

„Privatermittlungen“

Die Heimleitung befragte alle Zeugen, ob sie sich in ihren Beobachtungen ganz sicher seien. Im Protokoll ist dazu vermerkt: „Die eindeutige Antwort aller: Ja!“ Daraufhin bat sie das Opfer und die mutmaßliche Täterin zu einem Gespräch. Die Beschuldigte gab darin zu, dass ihre „Beziehung über das professionelle Maß hinausginge, es aber nie zu einer sexuellen oder gar Liebesbeziehung kam.“ Vielmehr fühle sie sich dem 13-Jährigen mütterlich verbunden.
Auch der Jugendliche bestritt gegenüber der Heimleitung die Vorwürfe: „Sie sei „seine Bezugsperson“, die er „wie seine Mutter liebt“.
Aufgrund dessen beschloß die Heimleitung, ihrem „Gefühl“ zu folgen und den Vorwürfen keinen Glauben zu schenken.

Vorschriftswidrig

Anstatt wie an dieser Stelle vorschriftsmäßig üblich die Behörde darüber zu informieren, entschied die Heimleitung, die Anschuldigungen unter den Teppich zu kehren.
Diese Vorgehensweise führte allerdings zu Unmut und Unstimmigkeiten innerhalb des Betreuerteams. Auch Mobbing-Vorwürfe stehen im Raum. Als Konsequenz wurde ein Mitarbeiter gekündigt, eine Betreuerin befindet sich im Dauerkrankenstand und eine Dritte zitterte lange um ihren Job. Auch zwei minderjährige Bewohner des Heimes, die eine Aussage gegen die beschuldigte Mitarbeiterin machten, bekamen Probleme: „Die Jugendlichen bestätigten die Vorwürfe, hatten Beobachtungen und fühlen sich deshalb auch nicht wohl. BetreuerInnen wussten davon, stellten sie aber als Lügner dar (siehe Protokoll).“

Stillschweigen

Erst in der Vorwoche wurde die zuständige Behörde des Landes NÖ – eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe – über die Sachlage informiert. Es wurde ein sofortiges Kontaktverbot von Betreuerin und Jugendlichem erteilt.
Der umstrittene Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl veranlasste daraufhin sofort die Beurlaubung der Betreuerin und die Verlegung der Minderjährigen in andere Quartiere. Das Büro Waldhäusls bestätigt gegenüber den Bezirksblättern die Untersuchung, will aber zu den laufenden Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben. Für alle Beteiligten gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Der Ball liegt jetzt beim Landeskriminalamt NÖ. Es gilt zu klären, ob es sich um eine Intrige unter Kollegen oder einen tatsächlich stattgefundenen sexuellen Missbrauch handelt. Die Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts laufen.

Zum Beitrag: meinbezirk.at/3477867
Die Bezirksblätter Niederösterreich, eine Marke der RMA, erscheint wöchentlich mit 29 Bezirksausgaben.
Weiterführende Links:
Regionalmedien Austria AG: regionalmedien.at | meinbezirk.at
Rückfragen & Kontakt:
Bezirksblätter Niederösterreich
Oswald Hicker
Chefredakteur
M + 43/664/80 666 5070
oswald.hicker@bezirksblaetter.at
www.meinbezirk.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | REG0001
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190626_OTS0097/missbrauchsvorwuerfe-in-kinderheim-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge

Tags: Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung – Missbrauch mit dem Missbrauch
Mobbing – Gewalt weibliche Frauen – Pädo – Täterin

Köln: Terroranschlag mit hochgiftigem Rizin geplant

Ein Anschlag mit dieser Menge hätte bis zu hundert Todesopfer gefordert…

Artikel:

Der IS empfahl eine Streubombe

Terror-Prozess in Düsseldorf :

Juni 2018: Ein BKA-Beamter im Schutzanzug sichert Spuren im Wohnkomplex in Köln-Chorweiler. Bild: dpa

Ein Ehepaar soll einen Terroranschlag mit hochgiftigem Rizin geplant haben. Die Angeklagten aber schweigen zu den Vorwürfen.

Im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf gilt bei Terrorprozessen die sogenannte Trennscheiben-Anordnung. Alle Angeklagten, die als aggressiv gelten oder denen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation vorgeworfen wird, müssen hinter einer dicken Glasscheibe Platz nehmen. Und weil am OLG Düsseldorf in schneller Folge Verfahren gegen islamistische Terroristen stattfinden, saßen in den vergangenen Jahren schon ziemlich viele Beschuldigte hinter Glas, die später zu langen Haftstrafen verurteilt wurden: die Mitglieder der sogenannten Sauerland-Gruppe etwa oder der Eiferer, dessen Bombenanschlag auf den Bonner Hauptbahnhof nur dank mehrerer glücklicher Fügungen fehlschlug.

Am Freitagmorgen führen zwei Wachtmeister auch Sief Allah H. zur Anklagebank hinter Glas. Ihm wirft die Bundesanwaltschaft vor, im vergangenen Frühjahr bei der Planung einer ungeheuerlichen Tat schon weit vorangeschritten gewesen zu sein. Der 30 Jahre alte Tunesier und seine 43 Jahre alte deutsche Ehefrau Yasmin wollten nach Überzeugung der Anklage eine mit der hochtoxischen Substanz Rizin versehene Bombe zünden und damit eine schwere staatsgefährdende Straftat verüben. Es wäre der erste Terroranschlag mit einem biologischen Kampfstoff in Deutschland gewesen.

Die Angeklagte bleibt regungslos

„Beide Angeklagten identifizierten sich seit längerer Zeit mit den Zielen der Terrororganisation ‚Islamischer Staat‘“, trägt zum Auftakt der Hauptverhandlung Staatsanwältin Verena Bauer aus der Anklageschrift vor. „Sie entschlossen sich, einen Sprengsatz an einem belebten Ort zu zünden, um möglichst viele ‚Ungläubige‘ zu töten. Der IS empfahl den Einsatz einer Streubombe.“

Regungslos hört sich Yasmin H. die Vorwürfe an. Sie darf im Hauptraum neben ihrer Verteidigerin sitzen – denn anders als ihrem Mann wirft die Anklage ihr nicht auch noch vor, versucht zu haben, Mitglied des IS zu werden. Vor Beginn der Hauptverhandlung hat ihre Anwältin versichert, Yasmin H. sei nicht an der Tat beteiligt gewesen und werde wie ihr Mann im Verfahren schweigen. Man setzte auf Freispruch. Vermutlich deshalb versucht Yasmin H. einen so biederen Eindruck wie möglich zu machen: Sie trägt eine rote Bluse, hat ihr blondes Haar zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden.

Die Bundesanwaltschaft ist jedoch überzeugt, dass Yasmin H. eine fanatische Dschihadistin ist, die an den Plänen ihres Mannes tatkräftig und minutiös mitgewirkt hat. Fest steht jedenfalls, dass es dem Paar gelungen war, aus rund 3300 in mehreren Tranchen über das Internet bestellten Rizinussamen 84,3 Milligramm des hochtoxischen Stoffs Rizin zu extrahieren. Mittlerweile hat ein Gutachter bestätigt: Ein Anschlag mit dieser Menge hätte bis zu hundert Todesopfer gefordert.

Schon vor der Hochzeit eine radikale Islamistin?

Ebenfalls über einen Online-Shop beschafften die beiden sich 250 Metallkugeln sowie Feuerwerkskörper – jedes Mal orderte und bezahlte Yasmin H. Zweimal fuhr Sief Allah H. zudem nach Polen, um dort Böller mit möglichst großer Sprengkraft zu kaufen – während der Reise hielt ihn seine Ehefrau per Chat über die besten Angebote auf dem Laufenden, auch das Busticket und die Unterkünfte hatte Yasmin H. für ihren der deutschen Sprache nur eingeschränkt mächtigen Mann geordert. Aus den Feuerwerkskörpern extrahierten H. und seine Frau laut Anklage ein explosives Pulver. Mit einem Teil davon soll Sief Allah H. eine erfolgreiche Probesprengung vorgenommen haben.

Auch zu ihren persönlichen Verhältnissen wollen die beiden Angeklagten am Freitag keinerlei Angaben machen. Die wesentlichen Etappen ihrer Lebensläufe sind den Ermittlern freilich bekannt. Demnach konvertierte die gelernte Arzthelferin 2004 zum Islam. Als sie – eingefädelt durch einen Mittelsmann in Tunesien – 2014 zunächst über Facebook Kontakt zu Sief Allah H. aufnahm, soll sie schon eine radikale Islamistin gewesen sein, die Wert darauf legte, einen Mann mit derselben Einstellung zu finden.

H. schlug sich damals in Tunesien mit Gelegenheitsjobs und als Straßenverkäufer durch. Schon damals soll er IS-Sympathisant gewesen sein. Im Oktober 2015 heirateten Yasmin und Sief Allah H. in Tunesien. Ende November 2016 reiste H. mit einem Visum zur Familienzusammenführung legal nach Deutschland ein und zog nach Köln-Chorweiler, wo Yasmin H. mit ihren fünf Kindern aus verschiedenen Beziehungen lebte. Zwei weitere Kinder zeugte das Paar.

Die Anleitung kam per Telegram

Laut Anklageschrift wollten die Eheleute mit ihrer gesamten Patchwork-Familie ins Herrschaftsgebiet des IS ausreisen. Doch dazu kam es nicht, weil einer der Kindsväter das vehement ablehnte. Also machte sich Sief Allah H. allein auf den Weg. Zweimal, im August und September 2017, versuchte er, über die Türkei nach Syrien zu gelangen. Jedes Mal buchte und bezahlte Yasmin H. für ihn die Flüge und Unterkünfte, doch jedes Mal scheiterte die Weiterreise. Also kehrte H. wieder nach Köln zurück. Wenig später soll dann ein IS-Mitglied per Messengerdienst Telegram vorgeschlagen haben, H. möge in Deutschland einen Anschlag verüben. Sodann trat laut Anklage nicht nur Sief Allah H., sondern auch seine Frau mehreren geschlossenen IS-Chatgruppen zum Bombenbau bei.

Als sich die Erkenntnislage im Juni vor einem Jahr für die deutschen Terrorfahnder immer weiter verdichtete und Spezialkräfte in Schutzanzügen die Wohnung des Paars in Köln-Chorweiler durchsuchten, sahen die Ermittler rasch ihren Verdacht bestätigt, dass sich der Tunesier beim Bau seiner Bombe strikt an eine vom IS im Internet verbreitete Anleitung gehalten hatte. In Wort und Bild wird darin beschrieben, wie man die braunen Rizinussamen verarbeiten muss, um das Gift zu gewinnen. Ein mit Rizin versetzter Sprengsatz sei am besten in geschlossenen und belebten Räumen wie Gaststätten, Banken, Einkaufszentren oder Bussen zu verwenden, heißt es in der Anleitung – auf die sich die Eheleute jedoch nicht ausschließlich gestützt haben sollen. Schritt für Schritt wurden sie laut Anklageschrift auch beim Herstellungsprozess per Messengerdienst von einem IS-Mann begleitet und beraten.

Mit Bio-Kampfstoff Rizin : Prozess um Bombenbau hat begonnen

Video:

Anders als die Verteidigerin von Yasmin H. zielt die Strategie des Anwalts von Sief Allah H. nicht auf Freispruch, sondern darauf, die nach Anklagelage mögliche Maximalstrafe von 15 Jahren abzuwehren. Es sei wohl mit einer Verurteilung seines Mandanten zu rechnen, räumt der Anwalt ein. Die von der Anklage behaupteten konkreten Anschlagspläne habe es aber noch gar nicht gegeben und auch keine Probesprengung. Zudem sei die Identität der IS-Leute ungeklärt, die H. über das Internet angestiftet und angeleitet haben sollen, sagt der Verteidiger. „In einem anderen Fall hat sich während der Hauptverhandlung herausgestellt, dass das in Wirklichkeit deutsche V-Leute waren.“

Frau täuscht aus Wut Vergewaltigung vor

Frau täuscht aus Wut Vergewaltigung vor

Select another language!     (PC users see above the logo „Translate“)

 english (Google Translation)  Italia – (traduzione di Google)

 France (traduction Google)  ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Eine Frau wurde wegen falscher Verdächtigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Bild: Jakob Stadler

Ein Mann kommt in Haft, weil seine Freundin ihn bei der Polizei anzeigt. Wenig später sagt sie, es sei alles anders gewesen. Nun stand sie vor Gericht.

Weil sie wütend über ihren Lebensgefährten war, zeigte eine junge Frau den Mann an. Er habe sie vergewaltigt, behauptete sie zunächst. Später berichtigte sie ihre Vorwürfe bei der Polizei, man habe einvernehmlich Sex miteinander gehabt. Dennoch wurde die Frau jetzt vom Schöffengericht des Amtsgerichts wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Vor Gericht war die Frau nicht zum ersten Mal. In einem früheren Verfahren allerdings hatte sie als Opfer teilgenommen. Der Hintergrund des damaligen Prozesses: Im Herbst 2016 hatte die heute 26-jährige Afghanin versucht, ihre beiden Kinder und sich selbst in der eiskalten Wertach zu ertränken. Alle drei überlebten. Angeklagt wurde später der Mann der jungen Mutter, der sie misshandelt und vergewaltigt hatte; er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.

Kinder sind inzwischen bei Pflegefamilien

Die beiden Kinder sind inzwischen vom Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht worden. Der Kulturschock nach der Flucht nach Deutschland, die Ereignisse um ihre Kinder und ihre Ehe, all das habe seine Mandantin erheblich belastet, erklärte Verteidiger Werner Ruisinger für seine Mandantin dem Gericht. Unter diesen Vorzeichen sei auch die neuerliche Tat zu sehen, die die Frau vollumfänglich gestand.

Anfang Januar 2018 war sie zur Polizei in München gegangen und hatte dort angezeigt, im Sommer 2017 von ihrem damals 19-jährigen neuen Lebensgefährten vergewaltigt worden zu sein. Weil der Mann die Situation gefilmt und gedroht hatte, das Video zu veröffentlichen, habe sie sich ihm auch anschließend mehrmals gegen ihren Willen hingeben müssen.

Dass der Mann deswegen verhaftet werden könnte, habe sie nicht gewusst, so die Frau vor Gericht. Eine Behauptung, die ihr Richter Dominik Wagner nicht glaubte angesichts des Verfahrens gegen ihren (Noch-)Ehemann, der inzwischen die Haftstrafe absitzt. Deswegen, so das Gericht, sei die Angeklagte zu bestrafen. Nachdem ihr neuer Freund abgeführt und für sechs Tage in Untersuchungshaft genommen worden war, meldete sich die Frau über einen Rechtsanwalt bei der Augsburger Polizei: Sie habe die Vorwürfe der Vergewaltigung erfunden, weil sie über ihren Freund wütend gewesen sei.

Fast eine Woche Gefängnis wegen Falschaussage

Offensichtlich, so zeigte sich vor Gericht, war die Angeklagte eifersüchtig auf den Mann, weil der Kontakt zu einer anderen Frau aufgenommen hatte. Heute seien sie beide aber wieder ein Paar, so die Frau.

Staatsanwältin Katharina Stoll anerkannte das Geständnis der Angeklagten, dennoch sei sie zu bestrafen. Weil ein Unschuldiger wegen ihrer Falschaussage fast eine Woche ins Gefängnis gesteckt worden sei, forderte sie eine Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro. Verteidiger Werner Ruisinger sah eine deutlich niedrigere Haftstrafe für ausreichend an – und brachte Arbeitsleistungen durch seine Mandantin ins Gespräch, die derzeit die Schule besuche. Die Angeklagte entschuldigte sich für ihre Verfehlungen.

Das Gericht unter Vorsitz von Dominik Wagner verurteilte die Frau zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Es sah den Tatbestand der falschen Verdächtigung und der Freiheitsberaubung als erwiesen an. Der Frau wurde für ein Jahr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, zudem muss sie 200 Stunden Hilfsdienste leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

27.05.2019, Von  Michael Siegel
Tags: Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Gewalt – Strafverfahren – Justizopfer

Immer wieder! Missbrauch mit dem Missbrauch!

Familienrecht, die Dunkelziffer ist leider nicht bekannt. Insider sind solche Praktiken der EX-Frauen bekannt. Immer wieder kommt es zu Falschbeschuldigungen, speziell bei Scheidungen, welchen dann zu Rosenkriegen ausarten. Der Wettermoderator Jörg Kachelmann ist wohl einer der spektakulärsten dieser Art, welcher mehrere Jahre unschuldig in Haft war.

Admin Familie & Familienrecht, am 22.April 2019

Select another language!     (PC users see above the logo „Translate“)

 english (Google Translation)  Italia – (traduzione di Google)

 France (traduction Google)  ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Artikel:

Sie wollte ihrem Ex-Mann eine Vergewaltigung anhängen Grausame Rache
im Sorgerechts-Krieg!

Im Streit um die drei Kinder wollte Andrea B. (27) den Ruf ihres Ex-Mannes zerstören, ihm etliche Straftaten anhängen

Im Streit um die drei Kinder wollte Andrea B. (27) den Ruf ihres Ex-Mannes zerstören, ihm etliche Straftaten anhängen  Foto: privat

München – Im Kampf um ihre Kinder schreckt diese Frau vor nichts zurück.

Dreifach-Mutter Andrea B. (27) wollte ihrem Ex (32) ein Register an Straftaten anhängen, um so das Sorgerecht für die Kinder (3, 5, 7) zu bekommen. Jetzt flog alles auf (BILD berichtete). Demnächst sitzt Andrea B. mit ihrem neuen Partner deswegen auf der Anklagebank.

▶︎ Drogensucht, Schläge, Missbrauch der Kinder, Einbrüche: Mit zahllosen Anschuldigungen versuchte die Einzelhandelskauffrau, den Ex in Verruf zu bringen. Sogar eine Vergewaltigung dachte sich Andrea B. aus, inszenierte mit ihrem Neuen – dem vorbestraften Christian G. (48) – sogar einen Tatort. Eine Freundin sollte das Opfer spielen: Betty K. (27) rief im Herbst 2017 in Berg am Laim die Polizei, gab an, sie sei angegriffen, im Intimbereich begrapscht worden.

Sie spielte bei der vorgetäuschten Vergewaltigung das Opfer: Komplizin Betty K. vor Gericht mit ihrem Verteidiger Maximilian PaulsFoto: Martin Hangen/hangenfoto

Sie spielte bei der vorgetäuschten Vergewaltigung das Opfer: Komplizin Betty K. vor Gericht mit ihrem Verteidiger Maximilian Pauls
Foto: Martin Hangen/hangenfoto

▶︎ Um den Verdacht auf den Ex zu lenken, klaute Andrea B. aus seinem Hausmüll Zigarettenkippen, um die mit seiner DNA am Tatort abzulegen. Wochenlang ermittelte die Kripo, ehe Putzfrau Betty K. einlenkte. Diese Woche wurde sie wegen Vortäuschens einer Straftat zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihr Anwalt Maximilian Pauls: „Meine Mandantin ließ sich darauf ein, weil sie extreme Angst vor dem Duo hatte. Sie ist auch ein Opfer.“

▶︎ Auch zwei Einbrüche wollte Andrea B. ihrem Ex andichten. Und: Ein weiterer Komplize sollte den Vater ihrer Kinder angreifen, ihm eine Spritze mit Drogen verabreichen.

„Ein äußerst ungewöhnlicher Sachverhalt“, so Staatsanwaltschafts-Sprecher Florian Weinzierl auf Anfrage. Die Beschuldigten seien inzwischen angeklagt. U. a. wegen Anstiftung zur falschen Verdächtigung. Beiden könnte bei einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe drohen.

 

Mothers in Austria are gatekeepers for children

Kränkung in der Familie: „Der Kontakt versandet einfach“

Mariam Irene Tazi-Preve über Trennungsväter, die die Beziehung zu ihren Kindern verlieren, Abspaltungsmethoden und Kränkungen, die über Generationen verschleppt werden können.

profil: Sie waren Leiterin einer Studie im Auftrag des österreichischen Instituts für Familienforschung. Laut dieser Untersuchung verliert die Hälfte aller Trennungsväter den Kontakt zu ihren Kindern. Das ist eine schockierend hohe Zahl.
Tazi-Preve: Das ist ein Schätzwert. Zur Kontaktkontinuität von Vätern nach der Trennung gibt es leider kaum valides Zahlenmaterial. Rund 40 Prozent der von uns damals befragten Väter machten gar keine Angaben zu ihren Kontakten mit den Kindern. Grundsätzlich ist es so, dass Männer dazu neigen, nicht die korrekte Anzahl ihrer Kinder anzugeben.

profil: Wie kann man sich das erklären?
Tazi-Preve: Bei Männern gibt es eine Tendenz, Kinder aus früheren Beziehungen zu „vergessen“. Diese Väter spalten sich von Dingen oder Menschen, die ihnen irgendwie auf der Seele lasten, einfach ab. Außerdem assoziieren Männer ihre Kinder weit mehr als Frauen mit der Beziehung, aus der sie stammen. Und wenn sie schon lange keinen Kontakt mehr mit ihren Kindern haben, geben sie sie einfach auch nicht an. Bei Frauen ist das anders.

Dieser Artikel stammt aus profil 2/2019. Das aktuelle Heft können Sie im Handel oder als E-Paper erwerben.

profil: Welche Gründe für einen Kontaktabbruch werden von Vätern angeführt?
Tazi-Preve: Der qualitative Teil der Studie ergab unter anderem, dass die Mütter den Zugang zu den Kindern blockieren. Die Mutter ist sozusagen die Gatekeeperin. Und wenn zuvor Gewalt im Spiel war, unterbinden Mütter oft die Kontaktaufnahme. Die Väterrechte-Bewegung stellt Frauen immer gerne als jene dar, die da aus Bosheit blocken.

Das Klischee, dass Männer Beziehungskonflikte über Geld austragen und Frauen über die Kinder, hat seine Berechtigung.

profil: Aber natürlich existieren auch Mütter, die aus einem Rachegefühl heraus den Kontakt erschweren oder gar blockieren.
Tazi-Preve: Aber es ist ein kleiner Teil von Müttern, der so agiert. Das Klischee, dass Männer Beziehungskonflikte über Geld austragen und Frauen über die Kinder, hat seine Berechtigung.

profil: Es ist schwer, sich vorzustellen, dass man als Vater die Strategie der Abspaltung verfolgt. Spüren diese Väter keine Verlustschmerzen?
Tazi-Preve: Wenn manche Männer sich in einer neuen Beziehung befinden und auch „neue“ Kinder haben, schließen sie mit dem Vorangegangenen ab. Sie sind auch unsicher über ihre Wichtigkeit im Leben der Kinder.

Wenn die Mutter als Kontaktvermittlerin wegfällt, geben manche Väter schnell auf.

profil: Ist Vaterschaft noch immer ein so unsicheres Terrain?
Tazi-Preve: Wenn die Mutter als Kontaktvermittlerin wegfällt, geben manche Väter schnell auf. Und wenn die Kinder dann noch in die Pubertät kommen und widerwillig zum Vater-Wochenende gehen, kann der Kontakt auch ganz auseinanderbrechen. Diese Väter glauben nicht genug an ihre Bedeutung im Leben der Kinder. Oft passiert gar nichts Dramatisches, bevor sie verschwinden. Der Kontakt versandet einfach.

profil: Und Kinder reagieren entsprechend gekränkt, weil sie die Funkstille mit Interesselosigkeit gleichsetzen?
Tazi-Preve: Natürlich empfinden sie es so. Mütter geben im umgekehrten Fall nicht so schnell auf. Sie schauen, dass sie den Kontakt aufrechterhalten.

profil: Sollte man jedem Vater raten, sich mit Signalen im Spiel zu halten, etwa in Form von kleinen Geschenken?
Tazi-Preve: Auf jeden Fall, das ist ganz wichtig.

profil: Ihre Ausführungen klingen pessimistisch. Haben wir es nicht auch mit einer neuen Generation von Vätern zu tun?
Tazi-Preve: Natürlich hat sich das Vaterbild geändert. Aktive Vaterschaft ist sozial erwünscht – früher war das nicht so. Gleichzeitig wächst aber der Druck auf dem Arbeitsmarkt immer mehr. Väter sollen Karriere machen und in ihren Jobs rund um die Uhr verfügbar sein.

profil: Beobachten Sie, dass sich auch bei gleichberechtigten Partnerschaften nach der Geburt vieles wieder in Richtung Backlash ändert?
Tazi-Preve: Das Phänomen der Retraditionalisierung existiert tatsächlich. Der Rechtspopulismus lässt unter anderem auch den Ruf nach traditionellen Familienwerten wieder aufleben, was den Frauen noch nie Gutes gebracht hat.

Eine lebenslange romantische Beziehung mit dem sicheren Aufwachsen von Kindern kombinieren zu wollen, ist unsinnig.

profil: In Ihrem Buch „Vom Versagen der Kleinfamilie“ beschreiben sie dieses Modell als überholt und nicht überlebensfähig.
Tazi-Preve: Kurz gesagt ist es so, dass es nicht funktioniert, weil es nicht funktionieren kann. Eine lebenslange romantische Beziehung mit dem sicheren Aufwachsen von Kindern kombinieren zu wollen, ist unsinnig. Und wenn die Beziehung zerbricht, hängt alles nur mehr an der Mutter. Und wenn die Mutter-Kind-Beziehung scheitert, fällt die Schuld wieder auf sie. Daher sage ich: Kinder müssen von vielen Menschen großgezogen werden. Und das Aufziehen von Kindern und eine normalerweise zeitlich begrenzte Liebesbeziehung haben nicht notwendigerweise miteinander zu tun. Da gibt es einige alternative Modelle, an denen man sich orientieren könnte, zum Beispiel die sogenannte „Besuchsehe“ bei den Mosuo in Südchina. Der Partner bleibt dort nur über Nacht, und Ehen haben nicht dieselben rechtlichen und ökonomischen Konsequenzen wie in unseren Breitengraden.

profil: Kontaktabbruch innerhalb von Familien scheint nicht nur zwischen Kindern und Vätern weit verbreitet zu sein. Warum ist das so?
Tazi-Preve: Alle leiden an Traumatisierungen, die aus der Herkunftsfamilie stammen, oder an den Verhältnissen in den Gründungsfamilien. Gleichzeitig wurden damals keine Konfliktlösungsstrategien erlernt. Generationen sind gekränkt, weil ihre Mütter oder Väter zu viel, zu wenig oder das Falsche getan haben. Die meisten liegen sprichwörtlich mitsamt der Mutter auf der Therapeutencouch, und zwar deswegen, weil sie zumeist die Einzige war, die wirklich greifbar war. Es muss endlich aufhören, dass dieses Problem über Generationen weiter verschleppt wird.

Zur Person Mariam Irene Tazi-Preve , 57
ist eine österreichische Sozial-und Politikwissenschafterin. Derzeit arbeitet sie an der University of Central Florida, zuvor lehrte sie an der University of New Orleans. Tazi- Preve blickt außerdem auf eine langjährige Forschungsarbeit an verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen in Wien zurück, wo sie heuer auch wieder an einer „Neudefinition von Feminismus“ arbeiten wird. Die gebürtige Tirolerin und Mutter eines Sohnes erregte 2017 mit ihrem Buch „Vom Versagen der Kleinfamilie. Kapitalismus, Liebe und der Staat“ Aufsehen; die mehrfache Buchautorin war auch Leiterin der Studie „Väter im Abseits“ im Auftrag des österreichischen Instituts für Familienforschung. Tazi-Preves thematisches Hauptgebiet liegt in der Erforschung von Familie, Patriarchat, Feminismus und Partnerschaft.

Von Angelika Hager ( 9. 1. 2019 ), 4 Kommentare
https://www.profil.at/shortlist/gesellschaft/kraenkung-familie-kontakt-abbruch-10578059?fbclid=IwAR0o8jiBQSKkJp-32vp4vPK-QiITBl2SuewEjSC7D9onDvnE_LWNQ-cyo3I
Tags: PAS Eltern-Kind-Entfremdung Kindes-Entfremdung PA parental alienation – Eltern Entfremdung Scheidung – Trennung

Frau attakiert Ex-Freund mit Messer am Heiligen Abend

Select another language! (PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Österreich

Stichwunde – Kellnerin attackierte ihren Ex-Freund mit Messer

Die Frau ging aus Angst vor dem Mann mit einer Waffe zum Gespräch.

© (c) J�rgen Fuchs

Eine Kellnerin hat im Zuge einer Auseinandersetzung am Heiligen Abend in Wien-Währing mit einem Messer auf ihren Ex-Freund eingestochen. Der Mann erlitt oberflächliche Verletzungen am Bauch und konnte nach der Behandlung im Spital gleich wieder in häusliche Pflege entlassen werden. Die 29-Jährige gab an, das Messer aus Angst zur Aussprache mitgenommen zu haben.

Das Paar geriet in der Vergangenheit des öfteren in Streit. Nach der Trennung dürfte es am späten Montagnachmittag zu einer Unterredung am Gersthofer Markt gekommen sein. Das Paar unterhielt sich zunächst lautstark im Auto des 24-Jährigen. Dabei soll die türkische Staatsbürgerin zugestochen haben. Passanten bekamen den Streit mit und alarmierten die Polizei.

Die Frau wurde noch an Ort und Stelle festgenommen, berichtete die Exekutive am Christtag. Der Mann, der trotz Verletzung mit seinem Auto wegfuhr, wurde wenig später von der Rettung versorgt.

https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5551450/Stichwunde_Kellnerin-attackierte-ihren-ExFreund-mit-Messer
Tags: Gewalt – türkische Gewalttäterin – Gewalt weibliche Frauen

Geplante Kindesentführungen ohne Rückführung in Japan

Obwohl Japan das Haager Kindesentführung-Übereinkommen von 1980 unterschrieben hat, wird das internationale Gesetz von der Justiz in Japan völlig ignoriert, es ist kein einziger Fall der Rückführung bisher bekannt.

Artikel:

Fälle von Kindesentführungen nach Japan
Wenig Mitleid für verlassene Väter?

Kein Weg zurück: Viele japanische Kinder sehen nach einer Scheidung ihre Väter nie wieder. Dabei ist Japan vor vier Jahren einem Haager Abkommen beigetreten, das ein Umgangsrecht garantiert.(Foto: Yuriko Nakao/Bloomberg)
  • Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs davon aus Deutschland.
  • Häufig setzen sich die Frauen nach Japan ab und verweigern den Vätern Kontakt zum gemeinsamen Nachwuchs.
  • Trotz rechtlicher Verpflichtung Japans ist bis jetzt kein Fall einer erfolgreichen Rückführung bekannt.
Von Christoph Neidhart, Nagoya

Klaus Schmidt trägt eine pralle rote Tasche in den Gerichtssaal, Geschenke für seine viereinhalbjährige Tochter, die er an diesem Morgen im Büro seines Anwalts nach langer Zeit wieder hätte treffen sollen. Doch das Kind habe sich geweigert, das Gebäude zu betreten, sagte seine japanische Exfrau in der Vernehmung. Jetzt liegt die Tasche neben der Mappe von Schmidts Anwalts, der ihm helfen soll, die Verbindung zur Tochter wiederherzustellen. Der 35-Jährige ist überzeugt, seine Exfrau sabotiere jeden Kontaktversuch. Damit verstößt sie gegen das Urteil des japanischen Scheidungsrichters, der ihm das Recht auf Besuche und Skype-Verbindungen zugesprochen hat. Der Deutsche hat seine Exfrau wegen Missachtung der Scheidungsverfügung verklagt.

Wie Schmidt, der Name ist geändert, kämpfen zahlreiche ausländische Väter in Japan um Kontakt zu ihren Kindern oder um deren Rückführung in ihr Heimatland. Viele Mütter brechen den Kontakt einfach ab. Der japanische Staat wäre verpflichtet, seit er die „Haager Übereinkunft über internationale Kindsentführungen“ unterzeichnet hat, „widerrechtlich entführte oder zurückgehaltene Kinder“ in ihre Länder zurückzuschicken oder wie im Falle Schmidts den Vätern „Umgangsrecht“ zu garantieren. Maßgeblich ist das Scheidungsurteil oder die Verfügung eines Jugendamts. Tokio erkennt diese Verpflichtung an, setzt sie jedoch nicht um.

Wer kümmert sich um die Kinder?

Was geschieht mit den Kindern, wenn uns etwas passiert? Wo werden sie aufwachsen? Als Eltern mag man sich das gar nicht vorstellen. Und gibt möglicherweise die Chance aus der Hand, für den Fall der Fälle sinnvoll vorzusorgen. Von Eva Dignös mehr …

Japan ist der Haager Übereinkunft von 1980 vor vier Jahren beigetreten. Zuvor hatten Gerichte stets zugunsten des japanischen Elternteils entschieden. Neuere Urteile zeigen einen Wandel. Im März verfügte das Oberste Gericht, eine Mutter, die bis zur Trennung mit ihrem Mann in den USA gelebt hatte, halte ihren Sohn illegal in Japan fest. Der Elfjährige müsse zum Vater zurück, dem das Sorgerecht übertragen worden war. Der Vollzug des Urteils scheiterte jedoch am physischen Widerstand der Mutter. Bisher ist kein Fall einer erfolgreichen Rückführung publik geworden.

Im Saal des Bezirksgerichts Nagoya wird über eine Liste geplatzter Begegnungen verhandelt. Die Antworten der Mutter wirken einstudiert. Die Zeitschrift Facta enthüllte 2012 eine Drei-Punkte-Strategie, mit der Scheidungsanwälte möglichst viel aus den Vätern herauspressen. Erstens sollten die Mütter ihre Kinder dem Vater sofort entziehen. Zweitens dem Vater häusliche Gewalt vorwerfen. Da dies in Japan kein Strafbestand sei, könne die Frau durchaus lügen. Drittens sollten die Mütter sicherstellen, dass die Kinder keinen Kontakt zum Vater hätten. In internationalen Scheidungen ermunterten die Anwälte, so Facta, ihre Klientinnen dazu, ihre Kinder nach Japan zu holen.

In ihrer Vernehmung wiederholt Schmidts Exfrau mehrmals, das Kind wolle keinen Kontakt zu Schmidt. Es fürchte sich. Bei der einen Begegnung, zu der die Großeltern die Tochter gebracht hatten, war das jedoch nicht der Fall und das Kind nannte Schmidt „Papa“. Die Anwälte der Mutter führen die Zeitverschiebung an, die einen Skype-Kontakt erschwere, und halten dem Vater vor, er habe einen deutschen Journalisten in den Fall eingeweiht.

Schmidt spricht Japanisch, seine Frau Deutsch. Sie hatte schon vor der Ehe in Europa gearbeitet – und wollte bleiben. Doch nach der Geburt verfiel sie in Depressionen. „Sie hat sich komplett verändert und von mir und Europa entfremdet“, so Schmidt. Das Paar einigte sich, Mutter und Kind sollten sich zwei Monate bei ihren Eltern in Japan erholen. Als Schmidt sie in Frankfurt abholte, kam die Frau allein. „Ich war völlig perplex. Sie hat dann ihre Sachen gepackt und ist ein paar Tage später zurückgeflogen.“ Seither wohnt sie bei ihren Eltern. „Aus Kontinuitätsgründen“ überließ der Richter ihr das Sorgerecht.

Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr

Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs aus Deutschland, zwei aus der Schweiz, für die eine Rückführung verlangt wird. Etwa hundert Väter fordern Umgang mit ihren Kindern. Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr. Die Gesellschaft hat wenig Mitgefühl für verlassene Väter und kaum das Bewusstsein, ein Kind brauche beide Eltern. Wenn der Kontakt abbricht, zahlen die Väter die Alimente nicht mehr. Viele Mütter akzeptieren das als Preis dafür, dass sie den Mann losgeworden sind.

„Die Fälle sind immer wieder ähnlich“, sagt Björn Echternach, der die Website japanchildabduction.org unterhält und selber um seine Söhne Karl und Johann kämpft, von denen er seit anderthalb Jahren kein Lebenszeichen hat. Seine japanische Frau, eine Übersetzerin, war „mit den Kindern überfordert“, wie er glaubt. Teilweise in Deutschland aufgewachsen, wollte sie eigentlich nicht mehr nach Japan. Nach der Trennung blieb sie mit den heute vier und fünf Jahre alten Buben vorerst in Berlin. Echternach sah die beiden regelmäßig, wegen der Gewaltvorwürfe seiner Frau teilweise in Gegenwart von Psychologen. Dann verschwand seine Frau unangekündigt nach Japan, wo sie seither bei ihren Eltern lebt. Das japanische Sozialamt habe Mediationsbemühungen „wegen fehlender Kooperationsbereitschaft“ der Frau abgebrochen, so Echternach. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg und die deutsche Botschaft in Tokio bemühen sich um seine Söhne, die gemäß Rückführungsbefehl bis zum 1. November nach Deutschland hätten kommen müssen.

Echternach leidet, er kämpft verbittert. Sein Japan-Bild ist düster, und wie er glaubt, auch die Zukunft seiner Söhne, wenn es ihm nicht gelingen sollte, sie zurückzuholen. Sicher werden Karl und Johann ohne den Kontakt zum Vater die deutsche Sprache verlieren. Damit entgleiten sie dem Vater zwangsläufig, da er nicht Japanisch kann.

Nach zweieinhalbstündigem Feilschen um Gründe, warum Begegnungen platzten, schließen die Richter die Anhörung. Das Urteil wird den Parteien zugestellt. Klaus Schmidt nimmt seine rote Tasche mit den Geschenken, die nach der Verhandlung noch deplatzierter wirkt als zuvor.

Welche Rolle die Väter haben

Mutter und Vater sind beide unverzichtbar für die Erziehung eines Kindes, sagt der Kinderpsychologe Wassilios E. Fthenakis, aber sie setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Ein Gespräch über Vaterschaftskonzepte, unterschiedliche Rollenaufteilung und Vorbilder. Interview von Eva Dignös mehr…

Tags: Familie – Kinder – Entfremdung – Väter – Sorgerecht – Gerichte – Familiengerichte – Justiz – japan child abduction – Child Recovery – binationale Ehe Paare – Familie Familienrecht – Missbrauch – Mobbing – Kinderhandel – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindeswohl – binational夫婦を、英語- – ПЕРЕВЕСТИнаАнглийский -イタリア-リンガイタリアーナ-フランスフランス語国翻訳言語、教育-子育て、家族、家族法、裁判所、暴力フェミニンな女性、平等平等、 HCA -ハーグ子供の拉致条約、若者のオフィスアイテム、正義、正義の犠牲者、子ども、子どもの人身売買、児童誘拐、児童福祉、児童、虐待と虐待、いじめ、裁判官の慰謝料、弁護士、外務省、ベルリン、地方裁判所名古屋、ビョルンエヒテルナッハ、子供の回復、ドイツ語、両親、親、疎外感、教育、ヨーロッパ、Facta、フランクフルト、出産、社会、ハーグ条約、家庭内暴力、https://wp.me/p4RGV9-34s、日本、日本の児童誘拐、japanchildabduction.org、日本人、日本政府、ヨハンエヒテルナッハ、若者のオフィス、カール・エヒテルナッハ、児童誘拐、クラウス・シュミット、男、調停、母、最高裁判所、パパ、心理学者、送還、裁判官、離婚、スイス、息子、親権、検察官ブランデンブルク、東京、分離、アメリカ、父、父、父親、交渉、捨てられた父親、ロールモデル

日本がハーグ子の奪取条約、1980年に署名したが、日本の裁判所の国際法を完全に無視され、以前から知られているリサイクルの一つのケースはありません。- family law austria germany binational married couples , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , education – parenting , family , family law , court , violence feminine women , equality equality , HCA – Hague Child abduction Convention , youth office items , Justice , Justice victims , children , child trafficking , child abduction ,Child welfare , child , abuse with abuse , bullying , Judge alimony , lawyers , Ministry of Foreign Affairs , Berlin , District Court Nagoya , Björn Echternach , Child Recovery , German , parents , parent , alienation , education , Europe , Facta , Frankfurt , birth , society ,Hague Convention , domestic violence , Japan , japan child abduction , japanchildabduction.org , Japanese , Japanese government , Johann Echternach , youth office , Karl Echternach , child abduction , Klaus Schmidt , man , mediation , mother , Supreme court , Papa , psychologists , repatriation , judges ,Divorce , Switzerland , son , custody , prosecutor Brandenburg , Tokyo , separation , USA , father , fatherhood , fathers , negotiation , abandoned fathers , role models – Although Japan, the Hague Child Abduction Convention, signed in 1980, the international law of the judicial system in Japan is completely ignored, there is not a single case of recycling previously known.

Kindesentführung – Italien – Österreich

Select another language! (PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Child Abduction – Italy Firenze Toscana – Austria Bruck an der Leitha

Die Mutter Daniela W.  ist aus Italien mit ihren 4 Buben vom Vater (ein englischer Journalist) geflohen, trotz gemeinsamen Sorgerechts laut italienischen Beschluss des Gerichts in Grosseto.

1. Artikel:

Star-Anwältin kämpft für vierfache Mutter

Familien-Drama -© Fotomontage: oe24; Quelle: Artner; privat

Star-Anwältin kämpft für vierfache Mutter

„Meine Kinder wollen nur eines. Gemeinsam in Österreich leben. Sie sind dort geboren, haben die österreichische Staatsbürgerschaft, ihre Freunde, Schule und Sportvereine dort“, so Mutter Daniela W. (37).

Wie berichtet, ist die 37-Jährige aus Bruck/Leitha verzweifelt. Durch Unwissenheit und falsche Beratung eines italienischen Anwalts geriet sie in einen Kindesentziehungskonflikt.

Rückblick

Daniela W. hatte mit dem Vater von zwei ihrer vier Buben (2, 3, 6 und 8 Jahre) in Italien gelebt. Nach Streitereien mit ihm hatte sie das Land jedoch verlassen und kehrte nach Niederösterreich zurück. Allerdings war es ihr aufgrund von rund zwei Jahren Aufenthalt in Italien rechtlich untersagt, das Land mit den Kindern ohne richterliche Zustimmung zu verlassen.

Rückkehr

Obwohl die Familie monatelang keine ordentliche Unterkunft hatte, auf Campingplätzen und bei sieben verschiedenen Freunden wohnte. Als W. das Geld ausging, wurde ihr vom italienischen Jugendamt und von einem italienischen Juristen versichert, dass eine Rückkehr nach Österreich keine rechtlichen Folgen hätte.

Gericht

Am 19. Oktober entschied das Gericht Korneuburg jedoch, dass die beiden Älteren nach dem HKÜ – dem Haager Kindesentführungsübereinkommen – innerhalb von 14 Tagen nach Italien zurückgeführt werden müssen. Was die 37-Jährige auch tat.

Mangelhaft

Nun kämpft Star-Anwältin Astrid Wagner für die vierfache Mutter. „Das Verfahren war mangelhaft. Es hätte ein kinderpsychologisches Gutachten eingeholt werden müssen“, so Wagner: „Die Kinder könnten traumatisiert werden. Ich bin zwar positiv, doch es wird ein schwieriger Fall.“

(kuc), 07. November 2018 23:18
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Star-Anwaeltin-kaempft-fuer-vierfache-Mutter/355151602


2. Artikel:

Obsorge-Drama: Oma weint um ihre Enkel

Zwischenstaatliche Trennung eskalierte © zvg

Obsorge-Drama: Oma weint um ihre Enkel

NÖ/Italien. „Es tut so verdammt weh die Kinder weinen und sagen zu hören: ‚Oma Susi, sei nicht traurig, wir kommen wieder‘“, postete die Großmutter der vier Buben (2, 3, 6 und 8 Jahre) auf der Plattform GoFundMe.

Rückkehr. Wie berichtet, geriet ihre Tochter Daniela W. (37) mit ihren Kindern in ­einen Obsorgestreit. Die 37-Jährige, die mit den Buben rund zwei Jahre in der Toskana wohnte, hatte sich nach Streitereien vom Vater der beiden Älteren getrennt und war – nach Rücksprache mit einem italienischen Juristen (der sie schlecht beriet) und dem dortigen ­Jugendamt, das ihr fälschlicherweise versicherte, dass eine Rückkehr nach ­Österreich keine rechtlichen Folgen hätte – nach Bruck an der Leitha zurückgekehrt.

Mutter musste die Buben nach Italien zurückbringen

Was folgte, war für die vierfache Mutter ein Schlag ins Gesicht. Am 19. Oktober flatterte ein Bescheid des Gerichts in Korneuburg ins Haus. Daniela W. musste den 6- und den 8-Jährigen innerhalb von 14 Tagen wieder nach Italien zurückbringen. Der Kindsvater, ein Engländer und viel reisender Journalist, hatte die Mühlen der Justiz angeworfen. „Obwohl wir in Italien niemanden haben und nicht wissen, wo wir schlafen sollen“, so die 37-Jährige. Zusammenwohnen will der Mann mit der Ex und den Kindern jedoch nicht …

Albtraum. Auch die Oma der Buben ist verzweifelt: „Hoffentlich ist der Albtraum bald vorbei und die Kinder kommen zur Ruhe.“ Denn ihre geliebten Enkeln wollen nur ­eines: gemeinsam nach ­Hause und in Österreich leben.

Not. Mittlerweile ist der vierfachen Mutter das Geld  ausgegangen, um ordentliche ­Unterkünfte bezahlen zu können. In ihrer Not schlief die ­Familie schon auf Camping­plätzen und vorübergehend bei Freunden. Falls Daniela W. das Land mit ihren Kindern ohne richterliche Zustimmung verlassen würde, könnte der Gerichtsvollzieher auftauchen und die Buben mitnehmen.

(kuc), 10. November 2018 21:58

https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Obsorge-Drama-Oma-weint-um-ihre-Enkel/355522216


3. Artikel:

Niederösterreich – Bruck an der Leitha – Brucker Familie in Not

Wo die vier Buben dieses Jahr Weihnachten verbringen werden wissen sie nicht. Sie möchten wieder nach Bruck, wo sie zu Hause sind.
  • Wo die vier Buben dieses Jahr Weihnachten verbringen werden wissen sie nicht. Sie möchten wieder nach Bruck, wo sie zu Hause sind. Foto: Werner

BRUCK A.D. LEITHA/SÜDTIROL (mec). Eine Mutter und ihre vier Söhne (2, 3, 6, 8) aus Bruck an der Leitha sitzen derzeit im Ausland fest. Durch falsche Beratung eines italienischen Juristen geriet Daniela Werner in einen Kindesentziehungskonflikt, da sich zwei der Buben auf richterliche Anordnung in Italien aufhalten müssen.

Vom Anwalt schlecht beraten

Im Gespräch mit den Bezirksblättern erzählt Daniela Werner, wie es dazu kam. Die Familie lebte zwei Jahre lang in Italien. Nach einem Streit mit dem Vater zog die Frau mit ihren Kindern zurück nach Österreich. Alle vier sind österreichische Staatsbürger und in Österreich geboren. Obwohl häusliche Gewalt und der Rauswurf vom Kindesvater dazu geführt hatten, dass die Familie monatelang ohne ordentliche Unterkunft auf Campingplätzen oder bei Freunden leben mussten, hätte sie Italien nicht verlassen dürfen. Daniela Werner wusste das damals nicht. Der italienische Anwalt offensichtlich ebenfalls nicht.

Leben mit der Unsicherheit

Der Vater stellte daraufhin einen Antrag auf Rückführung, dem im September stattgegeben wurde. Die Mutter hielt sich an die Anordnung und reiste mit allen vier Kindern wieder nach Italien. Dort lebte die Familie wieder in wechselnden Unterkünften.

Ein erneuter Rückschlag

Derzeit hält sich Daniela Werner mit ihren Kindern in Südtirol auf. Finanziell kann sie sich kaum über Wasser halten. Die psychische Belastung ist nicht nur für die Kinder enorm. Kurz vor dem Telefonat mit den Bezirksblättern hatte Daniela Werner erfahren, dass einem Antrag auf Aufschiebung nicht stattgegeben worden war. Die Familie muss weiterhin bangen, ob sie wieder zurück nach Hause in die gewohnte Umgebung dürfen und Schule und Sportvereine fortsetzen können. Die Kinder möchten wieder in ihre Schule gehen, in ihrem Verein Fußball spielen und in ihrem Bett schlafen. Bis aber über einen neuerlichen Antrag entschieden wird, werden wieder zwischen drei Wochen und drei Monaten vergehen.
Unterstützen kann man die Familie mit einer Spende an Daniela Werner: IBAN: AT041200000776094385 BIC: BKAUATWW oder der Seite www.gofundme.com/mother-of-four-boys-needs-help

Tags: Familienrecht Familie HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen – Vater – Väter – Italien – gemeinsames Sorgerecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – AT-IT Austria / Italia – Entfremdung – Gehirnwäsche – Vaterlose Gesellschaft Väter – Vaterschaft – PA parental alienation – Eltern Entfremdung Selbstjustiz – corte Grosseto – Bezirksgericht Korneuburg –