Frau täuscht aus Wut Vergewaltigung vor

Frau täuscht aus Wut Vergewaltigung vor

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Eine Frau wurde wegen falscher Verdächtigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Bild: Jakob Stadler

Ein Mann kommt in Haft, weil seine Freundin ihn bei der Polizei anzeigt. Wenig später sagt sie, es sei alles anders gewesen. Nun stand sie vor Gericht.

Weil sie wütend über ihren Lebensgefährten war, zeigte eine junge Frau den Mann an. Er habe sie vergewaltigt, behauptete sie zunächst. Später berichtigte sie ihre Vorwürfe bei der Polizei, man habe einvernehmlich Sex miteinander gehabt. Dennoch wurde die Frau jetzt vom Schöffengericht des Amtsgerichts wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Vor Gericht war die Frau nicht zum ersten Mal. In einem früheren Verfahren allerdings hatte sie als Opfer teilgenommen. Der Hintergrund des damaligen Prozesses: Im Herbst 2016 hatte die heute 26-jährige Afghanin versucht, ihre beiden Kinder und sich selbst in der eiskalten Wertach zu ertränken. Alle drei überlebten. Angeklagt wurde später der Mann der jungen Mutter, der sie misshandelt und vergewaltigt hatte; er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.

Kinder sind inzwischen bei Pflegefamilien

Die beiden Kinder sind inzwischen vom Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht worden. Der Kulturschock nach der Flucht nach Deutschland, die Ereignisse um ihre Kinder und ihre Ehe, all das habe seine Mandantin erheblich belastet, erklärte Verteidiger Werner Ruisinger für seine Mandantin dem Gericht. Unter diesen Vorzeichen sei auch die neuerliche Tat zu sehen, die die Frau vollumfänglich gestand.

Anfang Januar 2018 war sie zur Polizei in München gegangen und hatte dort angezeigt, im Sommer 2017 von ihrem damals 19-jährigen neuen Lebensgefährten vergewaltigt worden zu sein. Weil der Mann die Situation gefilmt und gedroht hatte, das Video zu veröffentlichen, habe sie sich ihm auch anschließend mehrmals gegen ihren Willen hingeben müssen.

Dass der Mann deswegen verhaftet werden könnte, habe sie nicht gewusst, so die Frau vor Gericht. Eine Behauptung, die ihr Richter Dominik Wagner nicht glaubte angesichts des Verfahrens gegen ihren (Noch-)Ehemann, der inzwischen die Haftstrafe absitzt. Deswegen, so das Gericht, sei die Angeklagte zu bestrafen. Nachdem ihr neuer Freund abgeführt und für sechs Tage in Untersuchungshaft genommen worden war, meldete sich die Frau über einen Rechtsanwalt bei der Augsburger Polizei: Sie habe die Vorwürfe der Vergewaltigung erfunden, weil sie über ihren Freund wütend gewesen sei.

Fast eine Woche Gefängnis wegen Falschaussage

Offensichtlich, so zeigte sich vor Gericht, war die Angeklagte eifersüchtig auf den Mann, weil der Kontakt zu einer anderen Frau aufgenommen hatte. Heute seien sie beide aber wieder ein Paar, so die Frau.

Staatsanwältin Katharina Stoll anerkannte das Geständnis der Angeklagten, dennoch sei sie zu bestrafen. Weil ein Unschuldiger wegen ihrer Falschaussage fast eine Woche ins Gefängnis gesteckt worden sei, forderte sie eine Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro. Verteidiger Werner Ruisinger sah eine deutlich niedrigere Haftstrafe für ausreichend an – und brachte Arbeitsleistungen durch seine Mandantin ins Gespräch, die derzeit die Schule besuche. Die Angeklagte entschuldigte sich für ihre Verfehlungen.

Das Gericht unter Vorsitz von Dominik Wagner verurteilte die Frau zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Es sah den Tatbestand der falschen Verdächtigung und der Freiheitsberaubung als erwiesen an. Der Frau wurde für ein Jahr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, zudem muss sie 200 Stunden Hilfsdienste leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

27.05.2019, Von  Michael Siegel
Tags: Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Gewalt – Strafverfahren – Justizopfer

Prozess – Homosexueller wollte gerne einmal Sex mit einer Frau ausprobieren, . . .

. . . also beschloss der 25-jährige Homosexuelle  eine Frau zu vergewaltigen, der Gedanke kam ihm beim Fernsehen.
Vor dem Bonner Landgericht Gericht, gab der Homosexelle,  Zdenek H.  zu, das 14 jährige Mädchen Hannah aus Königswinter zur Verdeckung seiner Straftat ermordet zu haben: „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt. Da habe ich spontan beschlossen, dass ich sie töten muss.“
PS: Bei einem Urteil „normal Lebenslänglich“ ist eine Entlassung nach 15Jahren Haft möglich.

1.Artikel:

Geständnis im Mordfall Hannah : „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt“

Der Angeklagte Zdenek H. Bild: dpa

Der Gedanke kam ihm beim Fernsehen: Der homosexuelle Zdenek H. wollte gerne einmal Sex mit einer Frau ausprobieren. Also beschloss er, eine zu vergewaltigen. Eine andere Idee, so sagte er zu Beginn des Prozesses, sei ihm nicht gekommen.

Mit einem umfangreichen Geständnis des Angeklagten hat am Dienstag in Bonn der Prozess um die Vergewaltigung und Ermordung der 14-jährigen Hannah aus Königswinter begonnen. Der homosexuelle 25-jährige Zdenek H. sagte vor dem Bonner Landgericht Gericht, er habe das Mädchen vergewaltigt, weil er einmal Sex mit einer Frau ausprobieren wollte. Er gab zu, das Mädchen zur Verdeckung seiner Straftat ermordet zu haben: „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt. Da habe ich spontan beschlossen, dass ich sie töten muss.“

Bei seiner Aussage saß der Angeklagte zur eigenen Sicherheit hinter Panzerglaswänden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrzeugreiniger Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Mord zur Verdeckung der anderen Straftaten vor. Nach Angaben eines Justizsprechers steht auch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld zur Debatte. Damit wäre – bei einer Verurteilung zu lebenslanger Haft – eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

„Einmal Sex mit einer Frau ausprobieren“

Der Angeklagte war 2004 aus Tschechien nach Deutschland gekommen. In Königswinter lebe er mit einem Freund zusammen. Am Tattag sei ihm plötzlich beim Fernsehen die Idee gekommen, dass er einmal Sex mit einer Frau ausprobieren wolle, sagte er vor Gericht. Eine andere Idee außer einer Vergewaltigung sei ihm dabei gar nicht in den Sinn gekommen.

Nahe der Fundstelle der ermordeten Hannah
Nahe der Fundstelle der ermordeten Hannah : Bild: dpa

Er habe sich Klebeband und Kabelbinder besorgt und am Abend des 29. August an der Bahnhaltestelle in Königswinter-Oberdollendorf auf ein potenzielles Opfer gewartet. Die 14-jährige Hannah, die nach einem Besuch bei ihrem Freund auf dem Heimweg war, habe er zufällig ausgewählt.

„Wenn Du schreist, schneide ich Dir die Kehle durch“

Er drückte ihr nach eigenen Angaben ein Messer an die Kehle und drohte: „Wenn Du schreist, schneide ich Dir die Kehle durch.“ Dann knebelte und fesselte er sein Opfer und versteckte sich mit dem weinenden und zitternden Mädchen fast zwei Stunden lang auf einem nahe gelegenen Busparkplatz, bevor er sich dort an ihr verging. Zugang zu dem Gelände hatte er, weil er mit der Reinigung der Fahrzeuge betraut war.

Nach der Vergewaltigung habe er nicht mehr gewusst, was er mit ihr machen solle, und spontan beschlossen, sie zu töten, berichtete der Angeklagte. Zuerst stach er in Brust und Bauch. Danach habe er schon gedacht, sie sei tot. Doch als er das Klebeband entfernte, habe sie plötzlich aufgeschrien. Da habe er ihr noch mehrmals die Kehle durchgeschnitten. Nach der Tat sei er nach Hause gefahren und habe noch eine Fernsehserie aufgenommen, berichtete der Angeklagte. Doch am nächsten Tag sei es ihm so schlecht gegangen, dass er sich den ganzen Tag übergeben habe und nicht zur Arbeit gehen konnte. „Ich habe keine Erklärung dafür, warum ich plötzlich eine Frau vergewaltigen wollte“, sagte der Angeklagte.

Die Leiche des Mädchens war erst nach tagelanger Suche unweit des Elternhauses in einem Gebüsch entdeckt worden. Die Mordkommission kam dem 26-Jährigen über eine freiwillig abgegebene Speichelprobe auf die Spur. Über 150 Proben hatten die Ermittler von Personen im Umfeld des Tatorts genommen. Nummer 21 ergab eine Übereinstimmung mit DNA-Material, das am Opfer gefunden worden war. Rund zwei Wochen nach dem Verschwinden Hannahs wurde der 25-Jährige daraufhin in seiner Wohnung festgenommen.
Für die Hauptverhandlung sind wegen des Geständnisses nur drei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für den 6. Dezember erwartet.

 

Menschenrechtsverletzung, Psychatriemißbrauch – Fall Marianne W.

Menschenrechtsverletzung und Psychatriemißbrauch im Otto Wagner-Spital – Der Fall Marianne W.

Dieser offene Brief wurde am 29. Jänner 2016 an Bürgermeister Michael Häupl, Vizebürgermeister Gudenus, Gesundheitstadträtin Wehsely, Volksanwalt Dr. Kräuter, Dr. Bittner – Ombudsmann der Ärztekammer, Magister Sulzbacher Generaldirektor WGKK (speziell aus Kostensicht), Patientenanwalt Claudia Payrhuber , Gesundheitsministerin Magister Oberhauser und weitere gesendet.

Herbert Szlezak

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Ich übermittle Ihnen dieses E-Mail im Namen von Herbert Szlezak, dem Präsidenten der Opferschutzorganisation Opferoffensive, um Ihnen folgenden Sachverhalt mit dem dringenden Ersuchen, sofort einzuschreiten und Maßnahmen zu ergreifen, mitzuteilen.

Herr Szlelak hat am 28. Jänner 2016 Marianne W, die Mitbegründerin des Vereins Opferoffensive im Otto Wagner-Spital, Pav. 10 besucht. Im Rahmen dieses Besuches wurde ihm im Namen von Frau Prim. Riessland-Seifert mitgeteilt, dass gegen Herrn Szlezak ein Besuchsverbot verhängt wurde. Als Begründung wurde genannt, dass sich andere Patienten an Herrn Szlezak in seiner Funktion als Opferschützer gewandt haben, mit der Bitte, sie dabei zu unterstützen, sich gegen die, ihrer Ansicht nach ungerechtfertigten Zwangspsychatierung, zu befreien.

Offensichtlich hat die Institution Angst vor einer zivilgesellschaftlichen Kontrolle der Vorgänge in ihrer Einrichtung. Tatsache ist, dass Marianne W am 27. Dezember 2015 von Beamten des Polizeipostens Leobersdorf eindeutig rechtswidrig ohne Einschaltung eines Amtsarztes und ohne das in diesem Falle „Gefahr in Verzug“ gegeben war, weil keine Anzeichen auf Eigen- und Fremdgefährdung vorlagen, unter Anwendung polizeilicher Zwangsgewalt ins Ottowagnerspital eingeliefert wurde. Dort wurde sie unter Beihilfe privater Sicherheitskräfte im wahrsten Sinne des Wortes „niedergespritzt“ und im Bett fixiert.

Seit der Einlieferung wird Frau Marianne W dort gegen ihren Willen festgehalten und mittels Zwangsmedikation sediert. Dies ist Freiheitsberaubung und Körperverletzung und stellt eine grobe Menschenrechtsverletzung dar.

Wir ersuchen Sie deshalb dringend, mit allen Ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Möglichkeiten, sofort einzuschreiten. Vorab ersuchen wir Sie in diesem Zusammenhang Herr Szlezak unter der Telefonnummer 0664 88 47 17 67 anzurufen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Wolfgang Franek – der Wolf​ – ​Mastermind von eurobuch.com​

Mitbegründer der Akademie des Lebens

​Generalsekretär der Opferoffensive ZVR-Zahl 287488546 vertreten durch Herbert Szlezak – Präsident Schüttaustraße 1 – 39/19/7 A-1220 Wien

+43 664 173 10 32 eurobuchwolf@gmail.com http://www.wolfs.co.at/akademie.php

Herzlichst Herbert Szlezak, Präsident der Opferschutzorganisation Opferoffensive

Wien, am 06..02.2016
http://www.wolfs.co.at/marianne_w.php
Tags: Österreich – Gewalt – Missbrauch mit dem Missbrauch – Justizopfer