„Ungläubige gehören getötet.“ IS-Gefährder jetzt freigesprochen

Wien

Angeblicher IS-Schläfer wurde freigesprochen
Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag gegen einen angeblichen IS-Schläfer verhandelt worden, der laut Anklage im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ einen Selbstmordanschlag am Westbahnhof durchführen hätte sollen.

APA
Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Zum Attentat sei es nicht gekommen, weil das Signal seines IS-Kontaktmannes ausblieb, hatte der Mann im Vorjahr dem Verfassungsschutz erklärt.Der Angeklagte – ein 27 Jahre alter Afghane, der 2015 über die Türkei nach Österreich gekommen war – wurde im Zweifel vom zentralen Vorwurf der Wiener Anklagebehörde freigesprochen. „Eine Mitgliedschaft beim IS und Anschlagspläne haben sich nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen“, stellte Richterin Claudia Bandion-Ortner am Ende fest. Der Mann wurde daher ausschließlich für mehrere gewalttätige Angriffe gegen verschiedene Justizwachebeamte – der Afghane dürfte ein äußerst problematischer Häftling sein, er wurde nach Handgreiflichkeiten, die sich auch gegen Mitinsassen richteten, immer wieder in andere Justizanstalten verlegt – zu 14 Monaten unbedingter Haft verlegt. Verteidiger Michael Dohr nahm das Urteil an, Staatsanwältin Viktoria Berente gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.Dass der Staatsanwaltschaft die Beweisführung zu den vermuteten Anschlagsplänen nicht glückte, lag möglicherweise auch daran, dass die Handy-Daten des Angeklagten nur ansatzweise ausgewertet werden konnte. Bei dem Afghanen war ein Smartphone sichergestellt worden, die darauf gespeicherten Daten waren allerdings großteils verschlüsselt. Weil der Verdächtige nicht bereit war, den PIN-Code und sonstige Informationen zu seinem Gerät preiszugeben, sei dieses einem sogenannten Chip Off-Verfahren unterzogen und dabei in seine Einzelteile zerlegt worden, berichtete ein Beamter vom Verfassungsschutz dem Schöffensenat. Ob am Gerät brisante Informationen – etwa Kontaktdaten einer möglichen IS-Verbindungsperson – gespeichert waren, ließ sich nicht klären. „Wir waren technisch nicht in der Lage, das Handy zu entschlüsseln. Die Technik ändert sich ständig“, sagte der Polizeibeamte.

Als das Gericht darauf die Beiziehung eines externen Sachverständigen andachte, um an sämtliche Daten zu kommen, machte der Beamte deutlich, dass das Smartphone den Entschlüsselungs-Versuch nicht unbeschadet überstanden hatte: „Nachher ist nichts mehr möglich.“ „Das gibt’s ja net“, entfuhr es der vorsitzenden Richterin. „Es wurde alles versucht, jetzt geht nix mehr“, erwiderte der Verfassungsschützer.

Der Angeklagte war erstmals strafrechtlich aufgefallen, als er im März 2018 vor dem provisorischen Parlamentsgebäude am Heldenplatz einen Polizisten attackierte. Als er zwei Wochen später am Westbahnhof ohne ersichtlichen Grund auf einen weiteren Polizisten losging, wurde er in seiner Asylunterkunft in Wien-Liesing festgenommen. Im August wurde er von Richterin Bandion-Ortner für die beiden Tätlichkeiten zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Anschließend outete sich der 27-Jährige als – vermeintlicher – IS-Schläfer und schilderte in mehreren Einvernahmen dem BVT und dem Wiener LVT seine Bomben-Pläne. Er wurde offensichtlich zunächst nicht ernst genommen. „Er hat mir nichts genannt, was sich konkretisieren hätte lassen. Er hat ein Schlagwort hingeworfen und hat sonst blockiert“, verriet der mit der Fallführung betraute Verfassungsschützer im Zeugenstand. Allerdings machte der Afghane deutlich, dass „Ungläubige“ getötet gehören. Das habe man ihm „beigebracht“. „Auch die Richterin bei meiner Hauptverhandlung war eine Ungläubige. Auch sie gehört getötet“, gab er niederschriftlich zu Protokoll, wobei er sich auf die Verhandlung vom August 2018 bezog.

Obwohl es sich bei der betreffenden Richterin um Bandion-Ortner und damit immerhin eine ehemalige Justizministerin handelte, erlangte diese von dieser Aussage keine Kenntnis. Das Protokoll wurde zwar der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die als tötungswürdig erachtete Bandion-Ortner jedoch nicht informiert. Was der 27-Jährige von ihr hielt, wurde ihr erst bekannt, nachdem die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der vom Angeklagten behaupteten Anschlagspläne zur Ansicht gelangte, dass dessen Angaben glaubwürdig waren und die Strafverfolgungsbehörde eine Anklage einbrachte. Der Akt landete erneut am Schreibtisch von Bandion-Ortner.

In der Verhandlung betonte nun Verteidiger Dohr, die Angaben seines Mandanten vor dem Verfassungsschutz wären nichts wert. Einerseits habe dieser sich „wichtig“ gemacht, andererseits habe er geglaubt, mit der falschen Behauptung, er sei ein IS-Bombenleger, seine drohende Abschiebung nach Afghanistan verhindern zu können. Dohr verwies auch auf ein psychiatrisches Gutachten, demzufolge der Angeklagte „nach Reibungsflächen sucht“ und sich wichtig mache, grundsätzlich aber zurechnungsfähig sei. „Die Suppe ist hier nicht ein mal dünn. Hier ist gar keine Suppe vorhanden“, betonte Dohr.

Von APA Red. Erstellt am 06. August 2019 (15:13)
https://www.bvz.at/in-ausland/wien-angeblicher-is-schlaefer-wurde-freigesprochen-wien-daesh-extremismus-is-terrorismus-urteil-157603361
Tags: Asylwerber – Flüchtling – Migration – Justiz – Gewalt – radikale Islamisierung – Radikalisierung

Frau täuscht aus Wut Vergewaltigung vor

Frau täuscht aus Wut Vergewaltigung vor

Select another language!     (PC users see above the logo „Translate“)

 english (Google Translation)  Italia – (traduzione di Google)

 France (traduction Google)  ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Eine Frau wurde wegen falscher Verdächtigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Bild: Jakob Stadler

Ein Mann kommt in Haft, weil seine Freundin ihn bei der Polizei anzeigt. Wenig später sagt sie, es sei alles anders gewesen. Nun stand sie vor Gericht.

Weil sie wütend über ihren Lebensgefährten war, zeigte eine junge Frau den Mann an. Er habe sie vergewaltigt, behauptete sie zunächst. Später berichtigte sie ihre Vorwürfe bei der Polizei, man habe einvernehmlich Sex miteinander gehabt. Dennoch wurde die Frau jetzt vom Schöffengericht des Amtsgerichts wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Vor Gericht war die Frau nicht zum ersten Mal. In einem früheren Verfahren allerdings hatte sie als Opfer teilgenommen. Der Hintergrund des damaligen Prozesses: Im Herbst 2016 hatte die heute 26-jährige Afghanin versucht, ihre beiden Kinder und sich selbst in der eiskalten Wertach zu ertränken. Alle drei überlebten. Angeklagt wurde später der Mann der jungen Mutter, der sie misshandelt und vergewaltigt hatte; er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.

Kinder sind inzwischen bei Pflegefamilien

Die beiden Kinder sind inzwischen vom Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht worden. Der Kulturschock nach der Flucht nach Deutschland, die Ereignisse um ihre Kinder und ihre Ehe, all das habe seine Mandantin erheblich belastet, erklärte Verteidiger Werner Ruisinger für seine Mandantin dem Gericht. Unter diesen Vorzeichen sei auch die neuerliche Tat zu sehen, die die Frau vollumfänglich gestand.

Anfang Januar 2018 war sie zur Polizei in München gegangen und hatte dort angezeigt, im Sommer 2017 von ihrem damals 19-jährigen neuen Lebensgefährten vergewaltigt worden zu sein. Weil der Mann die Situation gefilmt und gedroht hatte, das Video zu veröffentlichen, habe sie sich ihm auch anschließend mehrmals gegen ihren Willen hingeben müssen.

Dass der Mann deswegen verhaftet werden könnte, habe sie nicht gewusst, so die Frau vor Gericht. Eine Behauptung, die ihr Richter Dominik Wagner nicht glaubte angesichts des Verfahrens gegen ihren (Noch-)Ehemann, der inzwischen die Haftstrafe absitzt. Deswegen, so das Gericht, sei die Angeklagte zu bestrafen. Nachdem ihr neuer Freund abgeführt und für sechs Tage in Untersuchungshaft genommen worden war, meldete sich die Frau über einen Rechtsanwalt bei der Augsburger Polizei: Sie habe die Vorwürfe der Vergewaltigung erfunden, weil sie über ihren Freund wütend gewesen sei.

Fast eine Woche Gefängnis wegen Falschaussage

Offensichtlich, so zeigte sich vor Gericht, war die Angeklagte eifersüchtig auf den Mann, weil der Kontakt zu einer anderen Frau aufgenommen hatte. Heute seien sie beide aber wieder ein Paar, so die Frau.

Staatsanwältin Katharina Stoll anerkannte das Geständnis der Angeklagten, dennoch sei sie zu bestrafen. Weil ein Unschuldiger wegen ihrer Falschaussage fast eine Woche ins Gefängnis gesteckt worden sei, forderte sie eine Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro. Verteidiger Werner Ruisinger sah eine deutlich niedrigere Haftstrafe für ausreichend an – und brachte Arbeitsleistungen durch seine Mandantin ins Gespräch, die derzeit die Schule besuche. Die Angeklagte entschuldigte sich für ihre Verfehlungen.

Das Gericht unter Vorsitz von Dominik Wagner verurteilte die Frau zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Es sah den Tatbestand der falschen Verdächtigung und der Freiheitsberaubung als erwiesen an. Der Frau wurde für ein Jahr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, zudem muss sie 200 Stunden Hilfsdienste leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

27.05.2019, Von  Michael Siegel
Tags: Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Gewalt – Strafverfahren – Justizopfer

Gibt es „Gutachter Lobbyisten“ in der Justiz?

Vaterlose Gesellschaft - Bekommen Väter auch Unterstützung ?

UNFASSBAR!!!
Stehen in Österrreich „Gutachter“ über den Menschenrechten

und werden im Familienrecht bewust Menschenrechtsverletzungen lt. EMRK Art.8 „Achtung der Familie“ durch die Justiz in Kauf genommen?

Das Ausschließen eines Elternteil nach Trennung oder Scheidung oder eine Umgangsunterbrechung ab 6 Monten zum eigenen leiblichen Kind entspricht laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einer Menschenrechtsverletzung lt. EMRK Art.8!

Fakt ist,  die Richterin Mag. Gabriele Glatz hat nach 9 Jahren des Verhandelns am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg, den äußerst umstrittenen und seit 2009 angeklagten Familienrechts-Gutachter Egon B., in einer 30min Verhandlung FREI gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Admin Familie & Familienrecht, am 28-9-2018

Artikel:

Freispruch für Gutachter

Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.

Es dauerte keine halbe Stunde, als vorige Woche eine umstrittene Justizcausa sang- und klanglos zu Ende ging. Nach neun Jahren des Verhandelns  sprach eine Richterin einen Salzburger Psychologen und Ex-Gutachter vom Vorwurf der Falschaussage frei. Es gebe „keinen  Tatbestand“, meinte die Richterin angesichts eines Falles, der auf mehr als 1000 Aktenseiten angewachsen war. Die Staatsanwaltschaft hat, wie das SF zu Redaktionsschluss erfuhr, Berufung eingelegt.

Freispruch für Gutachter - Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Freispruch für Gutachter – Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Republik außen vor

Von jenen, die die Causa gegen den heute 55-jährigen Psychologen ins Rollen gebracht hatten, haben sich die meisten frustriert zurückgezogen. „Wir hätten das auch mit einem Staranwalt nicht gewonnen“, meint Dietmar H. Die Republik sei nun aus dem Schneider, ergänzt Dieter M.  Nicht umsonst sei am ersten Prozesstag der oberste Sektionschef des Justizministeriums unter den Zuhörern gesessen. Die 13 Prozessbeteiligten waren bereits im April als Privatbeteiligte aus dem Verfahren gekickt worden: Es sei „nach Lage der Akten evident“, dass die Opfer keine zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche hätten, so die Richterin. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das.

„Als psychisch gestört dargestellt“

Ab 2008 hatten die Salzburger den Psychologen angezeigt. Diese „hoch biederen, bürgerlichen Leute“ (ein Beteiligter) – darunter ein Arzt, ein Pharmaberater, Versicherungs- und Verwaltungsmitarbeiter – steckten in schwierigen Obsorgeverfahren, und sie waren entsetzt, was  ihnen dabei durch den psychologischen Gutachter widerfuhr.
„Wir wurden durchgehend als psychisch gestört dargestellt, was natürlich verheerend ist“, schildert ein Betroffener. Die Rede war von „Fließbandgutachten“, von  kopierten Textbausteinen, die gänzlich andere Personen betrafen. Der von der Anklage beauftragte deutsche Gutachter Max Steller, ein renommierter Forensiker der Universitätsklinik Charitè in Berlin, fällte  ein vernichtendes Urteil: Steller ortete „gravierende Mängel“, die Gutachten seien teilweise „unbrauchbar“, oftmals sprachlich unverständlich (als Beispiel: „Dies ist der Kindesmutter im narzisstischen Kollusionskonflikt mit dem Kindesvater aufgrund der eingeschränkten Bindungstoleranz und persönlichkeitsbezogener, bedürftiger Involvierungen der Minderjährigen begründen, bisher überdauernd nicht möglich gewesen.“). Der Gutachter arbeite „schematisch  psychopathologische Symptome  ab“.

Zweitgutachter wegen Betrugs verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Linz klagte Falschaussage an. Die erstmals befasste Einzelrichterin erklärte sich für unzuständig, es sei möglicherweise Betrug. Die Oberinstanz wies dies ab. Die zuletzt zuständige Richterin holte ein weiteres Gutachten bei einem Wiener Psychologen ein. Auch das ging in die Hose. „Das Gutachten war ein Reinwaschungsversuch, es wurde gar nicht erörtert, weil der Verfasser wegen falscher Drogentests verurteilt wurde. Er hatte Süchtigen gegen Bezahlung Clean-Bescheinigungen ausgestellt“, weiß die Mediatorin  Margreth Tews.
Verteidiger Wolfgang Moringer, er vertrat den Gutachter, reagiert ungehalten. „Es gibt keine Geschädigten, weil es keine Straftat gegeben hat. Das hat das Ermittlungsverfahren  klar ergeben. Selbst der Erstgutachter, der meinem Mandanten feindselig  gegenüberstand, konnte keine falschen Befundtatsachen nennen.“

 

Sonja Wenger,0

https://www.salzburger-fenster.at/2018/09/24/freispruch-fuer-gutachter/

Tags: Märchengutachter – Egon Bachler – Salzburg – Sachverständiger – Rechtsstaatlichkeit – Rechtsbeugung – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Entfremdung – Eltern-Kind-Entfremdung – Strafverfahren – Kinderhandel Österreich –  Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex- SPÖ ler verurteilt

Select another language! ( PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Sechs Jahre Haft

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex-SPÖler verurteilt

Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist am Mittwoch in St. Pölten ein 57-jähriger Mostviertler zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Niederösterreicher zahlreiche Angriffe auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vorgeworfen. Die Taten – die „Krone“ berichtete ausführlich darüber – gingen bis zum Jahr 1990 zurück. Der Mann, ein ehemaliger Gemeindepolitiker der Sozialistischen Partei Österreich, war teilweise geständig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mostviertler wurde unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz – bei ihm wurden unter anderem Nazi-Devotionalien gefunden – verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer mit einem Finger vaginal penetriert zu haben. Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Zwei Töchter und verwandte Mädchen unter den Opfern
Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt. Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.

Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.

05.09.2018 14:51
https://www.krone.at/1766675

2.Artikel:

Mostviertel, St. Pölten

Ex-Politiker muss sechs Jahre hinter Gitter 57-Jähriger verging sich an Töchtern, Enkelkindern, Nichten und deren Freundinnen. Für eine Vielzahl von Verbrechen fasste er vor Gericht Gefängnisstrafe aus.

Symbolbild  |  shuterstock.com/ Evlakhov Valeriy
In 27 Jahren gab es neun Opfer“, sagt der Staatsanwalt in einem Prozess gegen einen ehemaligen Kommunalpolitiker. An unmündigen Töchtern, Enkerln, Nichten und Freundinnen der Mädchen verging sich  der 57-Jährige aus dem Bezirk Amstetten, missbrauchte sie teils schwer.

Zeugin glaubwürdig: „Belastungstendenz ist keine zu erkennen“

„Oft nutzte der Angeklagte eine Gelegenheit aus, meistens beim Spielen in einem Pool. Mit der Hand hat er in den Intimbereich der Mädchen gegriffen, diese teilweise intensiv betastet. Wenn Opfer laut geschrien haben, hat er von ihnen abgelassen. Sehr glaubwürdig ist die Aussage einer Zeugin, Belastungstendenz ist keine zu erkennen. Sie sagt, dass der Angeklagte zu 90 Prozent ein super Vater sei, die restlichen zehn Prozent seien das Schlechte an ihm“, setzt Staatsanwalt Karl Wurzer im Prozess am Landesgericht St. Pölten fort.

Ans Tageslicht kam alles heuer Ende Jänner, weil sich eines der Mädchen einer Lehrerin anvertraut und diese Anzeige erstattet hatte. Erst dann erzählten andere Opfer von Übergriffen und der damals noch im Gemeinderat tätige SPÖ-Politiker wurde verhaftet.

Neben teils schwerem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen, dem Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen und  Missbrauch eines Autoritätsverhältnissen wird dem 57-Jährigen auch das Vergehen nach dem Waffengesetz vorgeworfen. Illegale Waffen  und Kriegsmaterial wurden bei ihm gefunden.

Laut Opferanwältin Ulrike Koller sei es „den Kindern nicht gutgegangen, sie waren in ihrer Lebensführung beeinträchtigt. Heute wollen sie mit allem abschließen, aber man muss berücksichtigen, dass Folgeschäden möglich sind“.

Der Angeklagte bereut: „Es war eine riesengroße Dummheit und tut mir wahnsinnig leid. Ich wollte den Mädchen nicht wehtun, wir haben beim Baden eine Mordsgaude gehabt“. Und er sagt über eines der Opfer: „Wir waren ein Herz und eine Seele, ich hatte nie das Gefühl, dass sie Angst hatte.“ Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird der Prozess fortgeführt.

Ein Schöffensenat verurteilt  den 57-Jährigen nach umfangreichem Verfahren zu  sechs Jahren unbedingt verhängter Freiheitsstrafe. „Zum Schluss war der Angeklagte im Wesentlichen voll inhaltlich geständig, Gewalt hat er keine angewendet. Mildernd war sein bisher ordentlicher Lebenswandel, erschwerend die Vielzahl der Verbrechen und die Vielzahl der Opfer“, begründet die vorsitzende Richterin. Der Angeklagte erbittet Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.


Wir hatten berichtet

Sexuelle Übergriffe auf Unmündige: Mann vor Gericht Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist ein Mostviertler am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht gestanden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 57-Jährigen zahlreiche Angriffe seit 1990 auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vor. Der Mann, ein ehemaliger SPÖ-Gemeindepolitiker, war teilweise geständig.Der Tatzeitraum erstreckte sich laut Anklage von Herbst 1990 bis Weihnachten 2017. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt.Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Dem Mann wurde u.a. „intensives Betasten“ von zu den Tatzeitpunkten unmündigen Opfern, etwa im Brust- oder Genitalbereich, angelastet. Teilweise soll er auch einen Finger in deren Scheide eingeführt haben bzw. dies versucht haben, was der Angeklagte bestritt.Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.Der Angeklagte, der die ihm angelasteten Taten anfangs bestritten hatte, war am Mittwoch großteils geständig. Er sprach von einem „Fehler“ und einer „riesengroßen Dummheit“. „Ich habe das gemacht, aber ich habe nie einem Mädchen wehtun wollen“, meinte er.Sein Mandant habe ein „sehr gutes Verhältnis“ zu seinen Kindern, hielt der Verteidiger fest. Bei Abwehr oder Ablehnung der Opfer habe der Mann sehr schnell von ihnen abgelassen. Der Rechtsanwalt bat darum, ein Urteil „mit Maß“ zu finden.Zu den Vorwürfen gegen den 57-Jährigen zählten strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, versuchte Vergewaltigung, teils schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz musste sich der Pensionist verantworten, weil er je zwei Pistolen, Revolver und Schlagringe sowie Handgranaten besessen haben soll. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.

https://www.noen.at/amstetten/mostviertel-st-poelten-ex-politiker-muss-sechs-jahre-hinter-gitter-justiz-niederoesterreich-prozess-sexueller-missbrauch-113058611#

3.Artikel:

Sexuelle Übergriffe auf Töchter und Enkelin: Haft für Mostviertler

SANKT PÖLTEN. Mit sechs Jahren Haft für einen 57-Jährigen hat am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten eine Schöffenverhandlung um jahrzehntelange sexuelle Übergriffe auf Unmündige geendet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Symbolbild) Bild: Wodicka

Dem Mann waren Übergriffe von 1990 bis Weihnachten 2017 auf insgesamt neun Opfer, darunter zwei Töchter und eine Enkelin, vorgeworfen worden. Der Mostviertler wurde u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer u.a. mit einem Finger vaginal penetriert zu haben.

Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren wirkten sich das Geständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel und der Umstand, dass es teilweise beim Versuch geblieben war, mildernd aus. Erschwerend waren die Vielzahl an Verbrechen und Vergehen, der lange Tatzeitraum sowie die Vielzahl an Opfern. Die Vorhaft seit 25. Jänner werde angerechnet, sagte die Richterin. Vier Opfern wurden als Privatbeteiligten je 1.000 Euro zugesprochen.

Verteidiger Johannes Riedl und Staatsanwalt Karl Wurzer erbaten jeweils drei Tage Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Sexuelle-UEbergriffe-auf-Toechter-und-Enkelin-Haft-fuer-Mostviertler;art58,2998935

Tags: Prozess St.Pölten – Strafverfahren – Pädophile – Socialist Party of Austria – Child abuse

Mit SMS zum Suizid gedrängt – 15 Monate Gefängnis

Fall Michelle Carter Mit SMS zum Suizid gedrängt – Junge Frau muss 15 Monate ins Gefängnis

Select  another  Language !
         english  language  (Google Translation)
        ПЕРЕВЕСТИ на Английский
            France – français (traduction Google)
            Italia – lingua italiana (traduzione di Google)

„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat“: Michelle Carter soll ihren Freund in den Suizid getrieben haben

„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat“: Michelle Carter soll ihren Freund in den Suizid getrieben haben

Quelle: AP/POOL AP

Michelle Carter trieb ihren Freund mit SMS in den Suizid. Dafür muss die Frau 15 Monate hinter Gitter – ein mildes Strafmaß. Unter Tränen berichten die Angehörigen, wie sehr sie der Tod des 18-Jährigen beschäftigt.

Lawrence Moniz vom Bristol Juvenile Court in Taunton (Massachusetts) brauchte keine 15 Minuten Bedenkzeit, dann konnte er das Strafmaß verkünden: zweieinhalb Jahre für Michelle Carter, davon muss sie 15 Monate ins Gefängnis. Der Rest soll unter strenger Aufsicht der Justizbehörden und zu einer Bewährung von fünf Jahren ausgesetzt werden. Der Jugendrichter hatte Carter bereits im Juni wegen fahrlässiger Tötung für schuldig befunden. Er sah es als erwiesen an, dass die 20-Jährige vor fast genau drei Jahren ihren damaligen Freund Conrad Roy mit Hunderten von Textbotschaften in den Selbstmord getrieben hatte. Im schlimmsten Fall hätten der Angeklagten 20 Jahre Gefängnis gedroht.

„Das Gericht musste in seiner Entscheidung zwischen Rehabilitation, Wiedereingliederung in die Gesellschaft und einer gerechten Strafe für die Tat abwägen“, begründete Richter Moniz sein eher mildes Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte während einer fast 90 Minuten langen Anhörung am Donnerstag „sieben bis zwölf Jahre Gefängnis“ gefordert. Carters Verteidiger Joe Cataldo hatte dagegen an das Gericht appelliert, auf eine Haftstrafe zu verzichten und die Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von fünf Jahren mit strengen Auflagen zu verurteilen. Cataldo zeigte sich enttäuscht von dem Strafmaß und kündigte Berufung an. Moniz gewährte Carter bis zu der Entscheidung des nächsthöheren Gerichts Haftverschonung. Die junge Frau muss sich aber regelmäßig bei der Polizei melden und darf den Bundesstaat nicht verlassen.

Enttäuscht von dem Strafmaß dürften die Angehörigen von Conrad Roy gewesen sein. Sie hatten in der Anhörung eine hohe Strafe gefordert. „20 Jahre sind vielleicht extrem viel“, erklärte die Tante Kim Bozzi in einem Statement, das vor Gericht verlesen wurde. „Aber es sind noch immer 20 Jahre mehr, als Conrad hatte.“ Bozzi hatte den Prozess im Juni jeden Tag im Gerichtssaal verfolgt.

„Ich weiß nicht, wann sie entschieden hat, ihren kranken Plan in die Tat umzusetzen“, erklärte Bozzi. „Ich weiß auch nicht, warum sie das getan hat.“ Aber sie sei rücksichtslos und kalkuliert vorgegangen. „Conrad hat ihr vertraut, und das hat ihn das Leben gekostet.“ Die Tante zeigte sich davon überzeugt, dass ihr Neffe heute noch am Leben wäre, wenn es Michelle Carter nicht gegeben hätte. „Man sollte sie von der Gesellschaft fernhalten.“

„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen“

Die 13 Jahre alte Schwester von Conrad Roy erzählte unter Tränen vor Gericht, dass sie bis heute von dem Gedanken verfolgt werde, dass sie ihren Bruder nie wieder sehen werde. „Ich wache jeden Morgen auf, gehe jeden Abend ins Bett und denke an ihn. Ich werde nicht zu seiner Hochzeit gehen können und auch nicht die Tante seiner Kinder werden.“

Die Schwester des Opfers brach vor Gericht immer wieder in Tränen aus
Die Schwester des Opfers brach vor Gericht immer wieder in Tränen aus

Quelle: AP/Pool The Boston Herald

Der Vater von Michelle Carter dürfte dagegen eher erleichtert gewesen sein, dass seine Tochter nicht 20 Jahre hinter Gitter musste. Er hatte in einem Brief an Richter Moniz appelliert, seine Tochter zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. „Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat.“ Er wisse, dass sie daraus lernen werde und am Ende eine bessere Person werde.

Mit der Festsetzung des Strafmaßes geht ein in der Justizgeschichte der USA einmaliger Fall zu Ende. Dieser hatte vor allem in den sozialen Medien zu hitzigen Debatten geführt und viele Fragen aufgeworfen. So musste das Gericht darüber urteilen, ob ein Mensch wegen des Todes eines anderen angeklagt und verurteilt werden könne, ohne dass er bei der Tat dabei gewesen war? Michelle Carter war zum Zeitpunkt des Suizids ihres Freundes am 12. Juli 2014 zu Hause und 50 Kilometer von dem Parkplatz entfernt, auf dem sich Conrad Roy das Leben genommen hatte.

Emotionaler Fall ohne Geschworene

Auch die Frage, ob „Worte wirklich töten können“ und SMS-Botschaften als einzige Beweise für eine Verurteilung in einem Tötungsfall ausreichen, musste der Richter beantworten. Die Verteidigung hatte erfolgreich darauf bestanden, das Verfahren nicht vor einer Jury zu führen, sondern nur vor einem einzelnen Richter. Anwalt Cataldo glaubte, dass die zwölf Geschworenen in diesem emotionalen Fall keine objektive Entscheidung treffen würden. Richter Moniz folgte bei seinem Urteil am Ende aber nicht der Verteidigung, sondern der Anklage.

Staatsanwältin Flynn hatte während des Prozesses die Tragödie um den Suizid von Conrad Roy in allen Einzelheiten nachgezeichnet und zahlreiche Textbotschaften, die Carter mit ihrem Freund ausgetauscht hatte, veröffentlicht.

„Es ist an der Zeit. Du bist bereit. Du weißt das. Denke nicht mehr darüber nach. Wenn du vom Strand kommst, musst du es tun. Heute Nacht ist die Nacht“, schrieb die damals 18-jährige Carter in einer dieser Botschaften am Abend des 12. Juli. „Du kommst in den Himmel und wirst glücklich sein. Keine Schmerzen mehr“, lautete eine andere SMS.

Insgesamt 47 Minuten texteten sich die beiden, doch Conrad Roy schien immer wieder Zweifel zu haben, ob er den Mut habe und das Richtige tue. Dabei dachte er auch an seine trauernden Eltern. „Ich will es ja heute machen“, schrieb er einmal zurück. „Aber ich bin mir nicht sicher. Ich habe Panik.“ Michelle Carter versuchte ihn daraufhin zu beruhigen und textete zurück: „Das ist doch kein großes Ding. Parke einfach deinen Wagen, mache den Motor an. Es wird vielleicht 20 Minuten dauern. Du hast alles, was du brauchst. Du wirst nicht scheitern.“

Ein Satz brachte den Schuldspruch

Die letzte Botschaft schien Conrad Roy zu überzeugen. Er setzte sich in den Wagen, warf den Motor an und ließ über den Auspuff und einen Schlauch Kohlenmonoxid in das Auto strömen. Im letzten Moment bekommt er jedoch erneut Angst, steigt wieder aus und ruft seine Freundin an.
Michelle Carter hat genug und fordert ihn auf, „sofort wieder einzusteigen“.
Ein Satz, der Richter Moniz später als Begründung für seinen Schuldspruch benutzt.

„In diesem Moment hätte sie ihn stoppen und die Polizei anrufen müssen“, sagte der Jurist bei seiner Urteilsverkündung. Doch Michelle Carter tat das nicht. Staatsanwältin Flynn sprach vor Gericht von einem „kranken Spiel um Leben und Tod“, das Conrad Roy in den Freitod getrieben hat. „Michelle Carter hätte diese Tat verhindern können.“ Der Teenager wird am kommenden Tag von der Polizei tot in seinem Wagen gefunden. „Suizid durch Kohlenmonoxidvergiftung“, erklärte der Gerichtsmediziner nach einer Autopsie.

Die Verteidigung wies den Vorwurf einer fahrlässigen Tötung dagegen zurück. „Conrad Roy wollte sich das Leben nehmen“, sagte Anwalt Cataldo während des Prozesses. „Und nicht Michelle Carter.“ Sie sei in die Sache nur hineingezogen worden. „Das war ein trauriger und tragischer Suizid, aber kein Mord.“ Tatsächlich hatten die beiden, die sich in Florida in den Ferien kennengelernt hatten, später aber selten trafen und oft nur per SMS miteinander kommunizierten, immer wieder über Selbstmord gesprochen. Die Verteidigung sprach von mehr als 1000 SMS-Nachrichten. Dabei gestand auch Michelle Carter psychische Probleme. Sie litt unter Depressionen und Magersucht.

Richter Lawrence Moniz sprach in seinem Schlusswort von einer „Tragödie für beide Familien“.

Video:

22 Kommentare

 

Von Michael Remke | Stand: 09:07 Uhr | Lesedauer: 6 Minuten

https://www.welt.de/vermischtes/article167368310/Mit-SMS-zum-Suizid-gedraengt-Junge-Frau-muss-15-Monate-ins-Gefaengnis.html
Tags: 
Missbrauch mit dem Missbrauch– Mobbing – Gewalt weibliche Frauen – psychische Gewalt

 

Korrupter Richter – verkaufte Prüfungslösungen an schlechte angehende Juristen – 5 Jahre Haft

Richter kommt hinter Gitter

Fünf Jahre Haft, das Aus für die Karriere als Jurist und der Verlust der Pensionsansprüche. Für den ehemaligen Richter, der am Freitag 49 Jahre alt wird, hat das Urteil weitreichende Konsequenzen. Foto Schulze/dpa

Lüneburg. Weil er Prüfungslösungen für Jura-Staatsexamen verkauft hat, ist ein Richter in Lüneburg zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Fall ist beispiellos in Deutschland. Die berufliche Karriere des Juristen ist damit vorbei. Für viele seiner Kunden ist das Verfahren noch nicht ausgestanden.

Vollkommen regungslos sitzt der Richter auf der Anklagebank, als er die Urteilsbegründung entgegennimmt. Grauer Anzug, blaues Hemd, die Hände gefaltet. Emotionen hat er während des Verfahrens kaum gezeigt, nur am Tag des Geständnisses war das anders.
Zu fünf Jahren Haft hat das Landgericht Lüneburg ihn gerade verurteilt – das dürfte auch das berufliche Aus für den Familienvater bedeuten, inklusive Verlust der Pension. Eine Zukunft als Rechtsanwalt ist ihm damit ebenfalls verbaut.

Die Vorfälle waren beispiellos:
Der ehemalige Referatsleiter im niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt in Celle gestand, dass er angehenden Juristen Prüfungslösungen für das entscheidende Zweite Staatsexamen verkaufte, teilweise bot er sie auch nur für hohe Summen an.
Er habe den Referendaren helfen wollen, sagte der 48-Jährige. Die meisten Betroffenen hatten einen Migrationshintergrund, für sie seien die Prüfungen besonders schwer gewesen.

Vor dem beruflichen Nichts

Die Vorsitzende Richterin Sabine Philipp findet das verwerflich, wie sie am Donnerstag betont: „Er hat sich auch noch die Schwachen und Schlechten herausgesucht“, sagt sie. „Respekt gebührt denen, die das Angebot abgelehnt haben.“ Viel Mitleid mit den übrigen Referendaren hat sie nicht: „Es gehören zu solchen Unternehmungen ja immer zwei.“

Mindestens 15 Nachwuchsjuristen soll nun das Zweite Staatsexamen nachträglich aberkannt werden, gegen die Betroffenen wird gesondert verhandelt. Nach jahrelangem Studium stehen die einstigen Referendare damit vor dem beruflichen Nichts. Nach Zeitungsberichten sollen zwei Betroffene kurzzeitig als Proberichter im Justizdienst tätig gewesen sein, einer als Staatsanwalt und eine als Verwaltungsrichterin.

Richterin Philipp betont, der Jurist habe nicht als Samariter gehandelt. „Außerdem hatte der Angeklagte durchaus seinen eigenen Vorteil im Blick, nämlich Geld und die Anbahnung sexueller Kontakte“, sagte sie. In seinem Geständnis räumte der Ex-Richter eine intime Beziehung zu einer der Referendarinnen ein.

„Mit den Taten hat der Angeklagte das niedersächsische Prüfungswesen verraten und verkauft“, sagte Oberstaatsanwalt Marcus Röske. „Ich hätte nicht gedacht, dass so etwas in Deutschland möglich ist“, sagte eine Zeugin.

Die Justiz hasse ihren Mandanten, behaupteten dagegen die Verteidiger, ein Exempel solle statuiert werden. Das wies die Vorsitzende zurück. Und tatsächlich war während des Verfahrens bei den Juristen eher ein ungläubiges Staunen zu beobachten – einer von ihnen soll es gewesen sein.

26.02.2015 – 17:06 Uhr Von Peer Körner

http://www.zevener-zeitung.de/startseite_artikel,-Richter-kommt-hinter-Gitter-_arid,1623414.html
Tag:  Korruptiom  – Niedersachsen-

Richterin spionierte Rivalen aus


Kampf um Vorsteherposten am BG endet mit Strafurteil.

 

Weil sie ohne dienstliche Gründe das Abfragesystem der Justiz bemühte, landete eine Richterin eines Bezirksgerichts in Niederösterreich selbst vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun den Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs. Vorangegangen war ein Ringen um den Vorsteherposten des Bezirksgerichts (BG). Die Frau hatte von ihrem Lebensgefährten gehört, dass der andere Richter (der den Posten bekam) in einen Zivilprozess verwickelt war. Bei diesem – der Lebensgefährte der Frau war zufällig im Zuseherraum – wurde erörtert, ob Herr Rat beim Autoverkauf einen zu geringen Kaufpreis im Vertrag angeführt haben könnte, um bei der NoVA zu sparen.

Die Richterin ließ nun zunächst über einen Mitarbeiter das Aktenzeichen des Zivilprozesses in Erfahrung bringen. Dann rief sie das elektronische Abfragesystem der Justiz auf und druckte einige Seiten über ihren Rivalen aus. Die gewonnenen Infos sollten ihr später bei einer Eingabe an die Gleichbehandlungsanwaltschaft dienen.
Wegen der illegalen Abfrage wurde die Richterin aber vom Landesgericht Korneuburg (ihr Lebensgefährte fungierte dort als ihr Anwalt) zu sieben Monaten bedingt verurteilt.

Verteidiger durfte aussagen

Die Frau, die auf Freispruch plädierte, zog vor den OGH. Sie wandte auch ein, dass ihr Verteidiger als Zeuge vernommen worden sei und so am Verteidigerrecht gehindert wurde. Das sei kein Nichtigkeitsgrund, so der OGH (17 Os 40/14g). Der Verteidiger habe keine Beeinträchtigung seiner Rechte in der Hauptverhandlung thematisiert, im Gegenteil: Er habe selbst seine Vernehmung beantragt.
Der Schuldspruch gegen die Richterin ist rechtskräftig. (aich)

02.02.2015 | 12:26 |   (Die Presse)
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4653065/Richterin-spionierte-Rivalen-aus?_vl_backlink=%2Fhome%2Frecht%2Frechtallgemein%2Findex.do#