Unfassbar, Rechtsanwälte verlangen jetzt schon zu viel!

Die Hürden für die Bevölkerung, durch hohe Rechtsanwaltskosten, sollen noch größer werden?

Unfassbar, Rechtsanwälte verlangen jetzt schon zu viel!

1h15min Verhandlung mit derzeitigen Rechtsanwaltstarif kostet 640,- Euro!

„Die Vertretung in Gerichtsverhandlungen wird pro angefangener Stunde verrechnet“. „Wird der Rechtsanwaltstarif zugrunde gelegt, fallen für eine einstündige Verhandlung bei einer Bemessungsgrundlage von 7000 Euro etwa 320 Euro an Anwaltskosten an.“

Weitere Erhöhung bei Familien-Angelegenheiten um 25%, andere Posten lt. Gebührenkatalog bis zu 36%  sind lt. Rechtsanwaltskammer geplant?
10min Telefonat 230,- Euro, siehe Interview.

Rupert Wolff (Präsident der Rechtsanwaltskammer) macht sich mit einen Witz über die hohen Rechtsanwaltskosten, welche normale Bürger bezahlen müssen, mit einer Redewendung öffentlich lustig.

Pressestunde, am 17-11-2019
ganze Sendung —> https://tvthek.orf.at/profile/Pressestunde/1273/Pressestunde-mit-Rupert-Wolff-Praesident-der-Rechtsanwaltskammer/14032308
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Klären Sie die Rechtsanwaltskosten bevor sie einen Rechtsanwalt beauftragen, ihren Fall zu übernehmen !

Die meisten Rechtsanwälte haben einen eigenen fixen Stundensatz, dieser kann nach Aufwand verrechnet werden und ist für den Bürger leicht nachzuvollziehen.

Einige Rechtsanwälte in Österreich verrechnen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, d.h. im Gebührenkatalog gibt es eine Staffelung nach der Höhe des Streitwerts.


Im Gerichtsverfahren werden die Kosten nach der Bemessungsgrundlage laut Gerichtsgebührengesetz festgelegt.
siehe auch Artikel von 2014 –> https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/gerichtsgebuehren-und-anwaltshonorare-eine-kostenfrage/45.172.015

Tags: Rechtsanwaltstarifgesetz, Rechtsanwaltstarif Österreich

Nanny vergewaltigt minderjähriges Kind (11J.) – 20 Jahre Haft

BRACHTE KIND ZUR WELT

Bub (11) vergewaltigt: 20 Jahre Haft für Nanny

(Bild: AP, stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Der Bub war erst elf Jahre alt, als er von seinem Kindermädchen vergewaltigt wurde, das auch ein Kind von ihm bekam. Mit 14 Jahren vertraute sich der Jugendliche seinen Eltern an und erzählte vom Missbrauch. Ein Gericht im US-Bundesstaat Florida verurteilte Marissa Mowry jetzt zu 20 Jahren Haft.

Bei der Verurteilung seiner ehemaligen Nanny saß der inzwischen 17-Jährige im Gerichtssaal und erzählte, dass er von Mowry mindestens 15-mal missbraucht worden war. 2014 bekam die 28-Jährige ein Baby und gab vor, dass ihr Freund der Vater des Kindes sei.

Ein DNA-Test bestätigte aber den Jugendlichen als Papa. Nadean Campbell, die Mutter des Opfers, erzählte dem Richter mit Tränen in den Augen: „Er hat damals noch mit Lego gespielt, als er Vater wurde. Es hat sein Leben zwar nicht zerstört, aber tiefgreifend verändert.“

„Er ist ein toller Dad“

Der Teenager kümmert sich liebevoll um das inzwischen fünfjährige Kind. „Er bringt seinen Sohn morgens in die Vorschule und geht dann selbst in die Highschool. Er ist ein toller Dad“, freut sich Campbell.

Während der gesamten Gerichtsverhandlungen gab Marissa Mowry kein Wort von sich. Ihr Verteidiger erklärte dem Richter, dass die 28-Jährige die Konsequenzen und das Strafausmaß akzeptieren wird.

Kronen Zeitung

19.10.2019 16:56 | Welt NACHRICHTEN
https://www.krone.at/2026336
Tags: Missbrauch – Kindesmissbrauch – Vergewaltigung – Kindererziehung – Gewalt – Strafverfahren – Pädophile – Kindheit –  psychische Gewalt – 

Gericht darf Umgangsrecht mit Zwang anordnen

Amtsgericht München

, Beschluss vom 13.03.2015

Gericht darf zur Durchsetzung des Umgangsrechts eines Elternteils unmittelbaren Zwang anordnen

Anwendung unmittelbaren Zwangs kann unter Berücksichtigung des Kindswohls gerechtfertigt sein

Um das Umgangsrecht eines Elternteils durchzusetzen, kann vom Gericht die Anwendung von unmittelbarem Zwang angeordnet werden. Dies entschied das Amtsgericht München.

Der Junge des zugrunde liegenden Verfahrens ist sieben Jahre alt und lebt bei seiner 35-jährigen Mutter in München. Seine Eltern haben sich getrennt. Die Mutter hat mit dem 33-jährigen Vater, der in Taufkirchen lebt, am 10. Oktober 2014 vor dem Oberlandesgericht München eine Vereinbarung zum Umgang mit dem gemeinsamen Kind getroffen. Danach darf der Vater seinen Sohn alle 14 Tage am Samstag sehen.

Mutter des Kindes hält sich nicht an gerichtliche Vereinbarung

Das Kind hat den Vater anschließend bis Ende Oktober 2014 zweimal gesehen. Die Mutter hielt sich dann nicht mehr an die Vereinbarung. Ab November 2014 gab es keinerlei Treffen zwischen dem Vater und seinem Sohn. Die Mutter sagte den Umgang immer kurzfristig per SMS ab mit der Begründung, dass das Kind krank sei.

Die Mutter behauptete, dass das Kind ab Dezember 2014 an einer Rachenmandelhyperplasie, chronischer Rhinosinusitis, chronischem Tubenmittelohrkatarrh mit Serotympanon und Schetismus mit ständigen Fieberschüben leide und deswegen ein Umgang mit dem Vater nicht möglich sei. Sie legte jedoch keine geeigneten Atteste vor, die belegten, dass das Kind erkrankt ist. Der Umgangstermin am 10. Januar 2015 wurde von der Mutter mit der Begründung abgesagt, dass der Junge zu einer Feier eingeladen sei und nicht kommen könne. In einem anderen Verfahren vor dem Amtsgericht München bekam die Mutter bereits im Jahr 2013 einen Tag Ordnungshaft, weil sie sich auch damals nicht an die Umgangsregelung gehalten hat.

AG München erlässt Beschluss zur Durchsetzung des Umgangsrechts

Am 13. März 2015 erließ der zuständige Familienrichter am Amtsgericht München einen Beschluss, dass zur Durchsetzung des Umgangsrechts des Vaters unmittelbarer Zwang (nicht gegen das Kind) angeordnet wird. Er beauftragte einen vom Gericht bestellten Umgangspfleger mit der Vollstreckung unter Zuhilfenahme von einem Gerichtsvollzieher und der Polizei, wobei die Wohnung der Mutter betreten werden durfte.

Sohn gibt in Gerichtsverhandlung an, seinen Vater gerne öfter sehen zu wollen

Bei dieser Sachlage könne gemäß § 90 FamFG unmittelbarer Zwang angeordnet werden, so das Gericht. Der Junge sagte vor Gericht aus, dass er seinen Papa zweimal gesehen habe. Es sei cool gewesen, mit ihm Fußball zu spielen und zu Burger King zu gehen. Er würde den Vater wiedersehen und könnte ihn auch alleine bei sich treffen oder der Vater könne zu ihm nach Hause kommen, was aber seine Mutter nicht wolle. Er könnte mit seinem Papa zum Schwimmen ins Schwimmbad gehen. Der Junge würde seinen Vater gerne wieder öfter sehen, weil er noch mit ihm Karten spielen müsse.

Geänderter Umgangsbeschluss sieht wöchentliches Treffen von Vater und Sohn vor

Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Richters am Amtsgericht. Daraufhin gewährte die Mutter im Juli 2015 viermal (freiwillig) den Umgang. In der Folgezeit kam es zu keinen weiteren Treffen. Daraufhin wurde unmittelbarer Zwang bei zwei Umgangstreffen im Oktober angewendet. Jedes Mal wurde die Wohnung aufgebrochen, aber Mutter und Kind wurden nicht angetroffen. Der zuständige Richter änderte daraufhin den Umgangsbeschluss ab und legte Ende Oktober 2015 fest, dass das Kind jeden Freitagnachmittag zum Vater dürfe. Diese Reglung scheint nun zum Ziel zu führen. Sie wird weitgehend eingehalten.

Angewendete Vorschrift: § 90 FamFG Anwendung unmittelbaren Zwanges

(1) Das Gericht kann durch ausdrücklichen Beschluss zur Vollstreckung unmittelbaren Zwang anordnen, wenn

1. die Festsetzung von Ordnungsmitteln erfolglos geblieben ist;

2. die Festsetzung von Ordnungsmitteln keinen Erfolg verspricht;

3. eine alsbaldige Vollstreckung der Entscheidung unbedingt geboten ist.

(2) Anwendung unmittelbaren Zwanges gegen ein Kind darf nicht zugelassen werden, wenn das Kind herausgegeben werden soll, um das Umgangsrecht auszuüben. Im Übrigen darf unmittelbarer Zwang gegen ein Kind nur zugelassen werden, wenn dies unter Berücksichtigung des Kindeswohls gerechtfertigt ist und eine Durchsetzung der Verpflichtung mit milderen Mitteln nicht möglich ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online

Falschbeschuldigungen – Verleumdungen – bei Scheidung oder Trennung

Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (98/ME)

Feminismus – Neue Gesetze – Heinisch-Hosek – Falschbeschuldigungen – Verleumdungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Scheidung – Trennung – Ex Freundin- Männer

Das neue Gesetz §218 mit „‪Pograpschen“ und auch §205 „Sex ohne Einverständnis“ sollen übrigens auch innerhalb der ‪Familie oder einer ‪Ehe bzw. Partnerschaft gelten.
Scheinbar soll es dazu dienen bei ‪Scheidung oder ‪Trennung die ‪Väter (Männer) mit einer ‪Geldstrafe von einem ‪Jahresgehalt finanziell komplett zu ruinieren.
Da man bei der Scheidung in Österreich meist einen Rechtsanwalt braucht, wird sich fast niemand diese hohe Geldstrafe von 360 Tagsätzen z.B. 20.000,- Euro (netto Jahresgehalt) leisten können und sich somit entscheiden für 6 Monate in ‪Haft zu gehen.

Für solche möglichen Falschbeschuldigungen“ braucht man bei einer Scheidung keine Polizei, dass macht der Rechtsanwalt zB. beider Scheidungsklage. Die angeblichen Taten können durchaus auch 3 Monate oder 8 Monate schon zurück liegen. Die Scheidungsrichterin im Bezirksgericht schaltet dann automatisch den Staatsanwalt ein und schon hat man zwei Strafverfahren in Österreich. Dieses Zenario „leaks divorce austria“ wird ihnen jeder renomierte Rechtsanwalt im Familienrecht bestätigen.

*)  2 Jahre Freiheitsstrafe  für das neue „Feminismus“-Gesetz der Strafrechtsreform §205 „Geschlechtsverkehr ohne Einverständnis“,
*) „6 Monate Haft für Pograpschen ohne Einverständnis“ lt. neuem Gestz §218 des Partners und schon ist der Vater für 2,5 Jahr von seinen Kindern entsorgt. Die neuen Gesetzen dienen M.M. vorrangig dazu um die Väter bei Scheidung oder Trennung auszuschalten und weiter zu kriminalisieren !!!

Einmal „Vorbestraft“ hat man natürlich keinerlei Chance in Österreich mehr zu einer gemeinsamen Obsorge oder Doppelresidenz zu kommen, somit wird man fast keine Chancen mehr haben Vater sein zu dürfen und seine Kinder sehen zu dürfen, geschweige zu sorgen.

Es hat den Anschein, dass diese beiden „feministischen“ Gesetze, bei dem die Frauenministerin Heinisch-Hosek ‪SPÖ sehr zufrieden ist, nur dazu dienen sollen, um bei Scheidung oder Trennung durch die neue ‪Strafrechtsreform weitere Möglichkeiten zu schaffen um Väter finanziell oder wirtschaftlich zu ruinieren und man ihnen praktisch die finanzielle Möglichkeit nimmt sich einen Rechtsanwalt leisten zu können.

Die ‪Falschbeschuldigungen sind ja weltweit bei sehr vielen Frauen sehr modern. Jörg Kachelmann , Gustl Mollath oder Wiki leaks-Gründer Julian Assange und viele andere sind ja bekannt.
Ich hoffe, dass die Fr. ‪Familienministerin MMag. Dr. Sophie Karmasin nicht sagt, es sei Sache des Justizministeriums und die neuen Gesetze welche hier klar den Feminismus unterstützen sind nicht mein Bereich ?

Mit diesen beiden neuen Paragraphen §218 und §205 der Strafrechtsform hat man ja innerhalb der Familie weitere Möglichkeiten geschaffen und die „‪‎Vaterlose Gesellschaft“ in Österreich weiter zu vergrößern. Die beiden Tatbestände sind daher zur Gänze abzulehnen – Wir brauchen keine „Feminismus“-Gesetze, sondern vernünftige Gesetze innerhalb der Familien, wie z.B. die ‪Doppelresidenz, welches die Schweiz vor einigen Tagen im Nationalrat beschlossen hat.

Der Missbrauch mit dem Missbrauch ist im ‪Familienrecht ein wesentliches Thema liebe Familienministerin Sophie Karmasin ÖVP Wien.
Die ‪Kriminalisierung von ‪Männer oder Väter nach Scheidung oder Trennung in Österreich ist jetzt schon deutlich gegeben:
*) veraltete „schuldhafte Scheidung“
*) sowie dem §382EV (welcher Aufgrund von Behauptungen und Glaubwürdigkeit bereits zum Einsatz kommt, ohne Zeugen oder Beweise) der Grundsatz „In dupio pro reo“ gilt hier nicht.

Deutschland hat bereits seit fast 40 Jahren keinerlei „schuldhafte Scheidung“ mehr.
Selbst ein Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag mit „Einwilligung zum Beischlaf“ lt. §205 und §218 „Po-grapschen“ ist völlig WIRKUNGSLOS und schützt nicht vor einer späteren Gerichtsverhandlung bei Trennung oder Scheidung.
Die beiden WELTFREMDEN Gesetzesentwürfe die dem Feminismus Vorschub leisten sind zur Gänze abzulehnen!!!

FamilieFamilienrecht
 http://wp.me/p4RGV9-Xg
Tags: Privatleben zerstört – Ex Männer ruinieren – Väter – vaterlose Gesellschaft – Genderwahnsinn – Justizopfer – Missbrauch mit dem Missbrauch – pograpschen – sexuelle Belästigung –  Po-grapschen – Staatsanwaltschaft – Richter- divorce – leaks family law austria germany – Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (98/ME)

Väter würden vor Gericht wie ein Elternteil zweiter Klasse behandelt, sagt der Verein „Vaterverbot“.

ooe.ORF.at

Väter verlangen Gleichbehandlung vor Gericht

Väter würden vor Gericht wie ein Elternteil zweiter Klasse behandelt, sagt der Verein „Vaterverbot“. Er hat deshalb die Bürgerinitiative „Halbe-Halbe“ ins Leben gerufen. Die nach eigenen Angaben 10.000 Unterstützer fordern gleiche Rechte für Väter beim Streit um das Sorgerecht.

Sie würden zu „Besuchspapas“ degradiert und hätten keine Chance, ihre Rolle als Vater Ernst zu nehmen. Der Verein Vaterverbot mit Sitz in Steyr fordert, dass die Betreuung eines Kindes nach einer Trennung automatisch zwischen Vater und Mutter aufgeteilt wird. Norbert Grabner, Obmann des Vereins Vaterverbot, sagt: „Wenn ein Kind auf die Welt kommt, hat die Mutter automatisch die Obsorge und ein Umgangsrecht von sieben Tagen pro Woche. Der Vater hat automatisch Null.

„Weibliche Gewalt wird definitiv ignoriert“

Außerdem würde die österreichische Justiz vor allem beim Thema Gewalt in der Familie Männer benachteiligen, so Grabner: „Weibliche Gewalt wird definitiv ignoriert. Das kann man auch bei Gerichtsverfahren beobachten. Wenn die Mutter sagt, dass der Vater gewalttätig gewesen sei, dann ist er schlagartig sein Kind los und braucht fünf Gutachten, bis er sein Kind wieder sieht. Sagt der Vater in selbiger Gerichtsverhandlung, dass die Mutter gewalttätig sei, dann zuckt keiner mit einem Ohr.“

„Gesetz behandelt grundsätzlich alle gleich“

Walter Engelberger, Vorsteher des Bezirksgerichts Linz, widerspricht: „Das Gesetzt behandelt grundsätzlich Vater und Mutter gleich. Im Vordergrund steht ausschließlich das Wohl des Kindes. Der Richter hat bei der Obsorge-Entscheidung ausschließlich danach zu handeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in irgendeiner Form die Mütter bevorzugt werden, wenn dies nicht dem Wohl des Kindes entspricht.“

In der Vergangenheit konnten Väterrechtler bereits einen Erfolg erzielen. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 ist es unehelichen Vätern möglich, einen Obsorge-Antrag auch gegen den Willen der Mutter zu stellen.

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