Familienrecht – „Vaterlose Gesellschaft“ Justiz ignoriert weiter die Bedürfnisse der Väter

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter

Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“

Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.

Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.

Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.

Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.

Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.

Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.

Link zum Thesenpapier des BMJV: http://ots.de/xzshxN

Pressekontakt:

PRESSE-INFO +++ IG Jungen, Männer und Väter +++ PRESSE-INFO

Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
Website:www.ig-jungen-maenner-vaeter.de
Email: presse@ig-jungen-maenner-vaeter.de
Sprecher:Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)176 – 611 123 57

FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. http://www.fsi-gleichbehandlung.de
MANNdat e.V. http://www.manndat.de
Trennungsväter e.V. http://www.trennungsvaeter.de
Väterbewegung (Förderverein) e. V. http://www.vaeterbewegung.org

Original-Content von: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/121966/4422253

© 2019 news aktuell
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-11/48075529-familienrecht-nur-fuer-die-justiz-vorschlaege-aus-dem-bundesjustizministerium-ignorieren-beduerfnisse-der-vaeter-007.htm
Tags: Gleichberechtigung – Diskriminierung – Trennungskinder – Scheidung – Trennung – Papa – Vater – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Erziehung – Kindererziehung – Familie – Gesellschaftspolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria germany – Sorgerecht – Franziska Giffey – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Christine Lambrecht – Collateral damage parental alienation syndrome –
Family Law – „Fatherless Society“ Justice continues to ignore the needs of fathers – custody

Doppelresidenz (Wechselmodell) – Anhörung Bundestag am 13. Februar 2019, 15.00 Uhr

Die Vaterlose Gesellschaft geht in Deutschland weiter . . .
Hinweis zu Doppelresidenz bzw. Wechselmodell:   In USA, Australien spricht man von „shared parenting“.
Admin Familie Familienrecht Family law austria germany, 17-2-2019

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Artikel  Bundestag:     Dokumente:

„Bootcamps“ als „Therapie gegen Gehirnwäsche“ einführen in Österreich

Sehr gute Idee der FPÖ.
Man sollte auch „Bootcamps“ als Parential Alienation -Therapie einführen so wie es in den USA gemacht wird.
Jugendliche welche sich gegen Gerichtsurteile von Entfremdung stellen und uneinsichtig sind, sollen so lange in ein „Bootcamp“ bis sie den Kontakt zu beiden Eltern akzeptieren und respektieren.
Die Richterin  Lisa Gorcyca hat den Jugendlichen in einem  boot camp(Aufenthalt im Kinderdorf  einer Jugendstrafanstalt) mit einem Gerichtsurteil eine „Parental Alienation Therapie“ verordnet.
Es ist M.E. auch die einzige Möglichkeit die Gehirnwäsche, welche durch die jahrelange negative Manipulation der Mutter (Entfremderin) in diesem Fall entstanden ist, zu therapieren.
Ein Hinwegschauen bei Gewalt, Radikalisierung, Islamisierung, Entfremdung etc. von Jugendlichen, so wie es die sozialen Gutmenschen jahrelang gemacht haben, bedeutet auch weitere Gewaltausübung im späteren Alter als Erwachsener in unserer Gesellschaft.
Die Staatssekretärin Karoline Edtstadler sollte sich eine Reform im Jugendstrafrecht näher anschauen, wenn sie eine positive Veränderung in der Gesellschaftspolitik befürwortet.

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PS: Siehe auch –> http://wp.me/p4RGV9-1lt  oder  Richterin Lisa Gorcyca

Eltern-Kind-Entfremdung Urteil im Familienrecht PAS

Admin Familie & Familienrecht, am 12-1-2019

Artikel:
Erziehungscamps für Problemschüler gefordert

von C. Kramsl – Gewalt steht in Wiens Schulen an der Tagesordnung, die härteste Strafe ist eine Suspendierung. Vize-Bürgermeister Dominik Nepp (FPÖ) fordert „Bootcamps“ für gewalttätige Schüler.

Stadtvize Dominik Nepp (FPÖ) (Bild: Helmut Graf)

     Stadtvize Dominik Nepp (FPÖ) (Bild: Helmut Graf)

In „Heute“ fordert er nun „Erziehungscamps für gewalttätige Problemschüler“. Hier sollen Jugendliche, die man durch Suspendierungen vom Unterricht „viel eher belohnt, als bestraft“, so Nepp, „unter Aufsicht von Psychologen, Sozialpädagogen und Ärzten jene Hilfe bekommen, die zu einer Resozialisierung benötigt wird“. Polizei-Vorträge und Gefängnisbesuche sollen weiters die Konsequenzen von Fehlverhalten veranschaulichen.

Und: Nepp fordert verpflichtende Sozialdienste für Problemschüler in den Ferien. Essensverteilung in Spitälern, das Säubern von Obdachlosenheimen, etc. sollen „jene Schüler zum Umdenken und zur Nächstenliebe anregen“, so Nepp.

07. Januar 2019 05:30; Akt: 07.01.2019 08:11

https://www.heute.at/oesterreich/wien/story/FP—Erziehungscamps-fuer-Problemschueler-50807973
Tags: Erziehung – Kindererziehung – Gewalt – Körperverletzung –  Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung – Österreich Familienrecht – Obsorge – Family Familienrecht- family law austria germany Austria Family Law , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , education – parenting , FPÖ – HC Strache , violence , assault , child , child welfare , child endangerment , child , police , Vienna Mayor , bootcamps , Dominik ripoff , education camps , misconduct , FPÖ, Violence , violent , violent students ,  young people , police , problem students , psychologists , rehabilitation , students , social workers , penalty , suspension , classes , mandatory social services , Vienna schools –
„Parental Alienation Therapie“ boot camps for children – judgeParental Alienation Therapy – brainwashing – alienator – violence, radicalization, Islamization, alienation – criminal justice  – social policy

 

Negative Auswirkungen – UN Migrationspakt – Jurist Universität Hamburg

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Rechtliche Folgen sind zu erwarten und die Handlungsspielräume der Regierungen werden beschränkt.

  • Judikatur der Zuwanderung wird beeinflusst
  • Entscheidungen des Verwaltungsgericht
  • Entscheidungen internationaler Gerichte
  • über 100 politsche Verpflichtungen u. Maßnahmen werden von den Regierungen unterschrieben
  • 23 Ziele werden von den Regierungen unterschrieben
  • uneingeschränkte Befürwortung der regulären Migration
  • Förderung der Migration u. allen Vereinbarungen des Pakts

Es herrscht leider eine Asymmetrie der Verpflichtungen, quasi ohne jede Gegenverpflichtung.

  • Es gibt keinerlei Verpflichtungen der Migranten, es werden nur die Zielländer für die Verpflichtungen genannt
  • Verfehlte These in Zeiten der jetzigen Massenmigration die legale Migration noch stärker zu Fördern
  • These der schnellen Migration ist ökonomisch nicht haltbar
  • Es werden soziale Probleme, kulturelle Probleme, div. Reibungsflächen, religiöse Probleme  komplett ignoriert
  • Die Verfasser des UN-Migrationspakt sprechen über Migration hauptsächlich vom Segen für die ganze Menschheit
  • Niemand der Unterzeichner des Pakts hat die fehlenden Vorbehalte bis jetzt formuliert, was sehr bedenklich ist.

 

  • Die Zuwanderer sind hauptsächlich Muslime, es fehlt hier eine Antisementismus-Erklärung.
  • Hier gibt es ebenso Rassismus der Migranten (durch Kultur, Religionen) und diese Verpflichtungen stehen im Pakt nicht drinnen.
  • Die Regierungsparteien in Deutschland haben eine notwendige Diskussion verhindert, welches sehr beschämend ist.

PS: Die 74. UN-Generalversammlung findet am 17-30 September 2019 in New York statt, man wird sehen ob hier Vorbehalte einzelner Staaten eingebracht werden?

Jurist Reinhard Merkel, Universität Hamburg, zu den negativen Auswirkungen des Migrationspakts.

28 Länder – darunter die USA, Österreich und Ungarn – lehnten den UN-Migrationspakt ab.

Der Pakt war bis zum Schluss heftig umstritten, auch innerhalb der Bundesregierung, jedoch wurde eine breite Diskussion verhindert.

An den Verhandlungen über den Pakt waren insgesamt 192 Staaten beteiligt gewesen.
Doch nicht alle stellten sich letztendlich hinter diesen Vorgaben.

Videoquelle: UN Migrationspakt Tagesschau, 2018 12 10
Textzitate Admin Familie & Familienrecht, am 16. Dezember 2018

+++ Bitte teilen +++

Tags: Asylwerber – Flüchtlinge – Migration – Integration – Zuwanderung – UN-Migrationspakt – Religion – Kultur – Islamisierung – Muslime – Terror – Gesellschaftspolitik – Bürger – Rassismus – Inländerfeindlich – Ausländerfeindlich – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Geplante Kindesentführungen ohne Rückführung in Japan

Obwohl Japan das Haager Kindesentführung-Übereinkommen von 1980 unterschrieben hat, wird das internationale Gesetz von der Justiz in Japan völlig ignoriert, es ist kein einziger Fall der Rückführung bisher bekannt.

Artikel:

Fälle von Kindesentführungen nach Japan
Wenig Mitleid für verlassene Väter?

Kein Weg zurück: Viele japanische Kinder sehen nach einer Scheidung ihre Väter nie wieder. Dabei ist Japan vor vier Jahren einem Haager Abkommen beigetreten, das ein Umgangsrecht garantiert.(Foto: Yuriko Nakao/Bloomberg)
  • Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs davon aus Deutschland.
  • Häufig setzen sich die Frauen nach Japan ab und verweigern den Vätern Kontakt zum gemeinsamen Nachwuchs.
  • Trotz rechtlicher Verpflichtung Japans ist bis jetzt kein Fall einer erfolgreichen Rückführung bekannt.
Von Christoph Neidhart, Nagoya

Klaus Schmidt trägt eine pralle rote Tasche in den Gerichtssaal, Geschenke für seine viereinhalbjährige Tochter, die er an diesem Morgen im Büro seines Anwalts nach langer Zeit wieder hätte treffen sollen. Doch das Kind habe sich geweigert, das Gebäude zu betreten, sagte seine japanische Exfrau in der Vernehmung. Jetzt liegt die Tasche neben der Mappe von Schmidts Anwalts, der ihm helfen soll, die Verbindung zur Tochter wiederherzustellen. Der 35-Jährige ist überzeugt, seine Exfrau sabotiere jeden Kontaktversuch. Damit verstößt sie gegen das Urteil des japanischen Scheidungsrichters, der ihm das Recht auf Besuche und Skype-Verbindungen zugesprochen hat. Der Deutsche hat seine Exfrau wegen Missachtung der Scheidungsverfügung verklagt.

Wie Schmidt, der Name ist geändert, kämpfen zahlreiche ausländische Väter in Japan um Kontakt zu ihren Kindern oder um deren Rückführung in ihr Heimatland. Viele Mütter brechen den Kontakt einfach ab. Der japanische Staat wäre verpflichtet, seit er die „Haager Übereinkunft über internationale Kindsentführungen“ unterzeichnet hat, „widerrechtlich entführte oder zurückgehaltene Kinder“ in ihre Länder zurückzuschicken oder wie im Falle Schmidts den Vätern „Umgangsrecht“ zu garantieren. Maßgeblich ist das Scheidungsurteil oder die Verfügung eines Jugendamts. Tokio erkennt diese Verpflichtung an, setzt sie jedoch nicht um.

Wer kümmert sich um die Kinder?

Was geschieht mit den Kindern, wenn uns etwas passiert? Wo werden sie aufwachsen? Als Eltern mag man sich das gar nicht vorstellen. Und gibt möglicherweise die Chance aus der Hand, für den Fall der Fälle sinnvoll vorzusorgen. Von Eva Dignös mehr …

Japan ist der Haager Übereinkunft von 1980 vor vier Jahren beigetreten. Zuvor hatten Gerichte stets zugunsten des japanischen Elternteils entschieden. Neuere Urteile zeigen einen Wandel. Im März verfügte das Oberste Gericht, eine Mutter, die bis zur Trennung mit ihrem Mann in den USA gelebt hatte, halte ihren Sohn illegal in Japan fest. Der Elfjährige müsse zum Vater zurück, dem das Sorgerecht übertragen worden war. Der Vollzug des Urteils scheiterte jedoch am physischen Widerstand der Mutter. Bisher ist kein Fall einer erfolgreichen Rückführung publik geworden.

Im Saal des Bezirksgerichts Nagoya wird über eine Liste geplatzter Begegnungen verhandelt. Die Antworten der Mutter wirken einstudiert. Die Zeitschrift Facta enthüllte 2012 eine Drei-Punkte-Strategie, mit der Scheidungsanwälte möglichst viel aus den Vätern herauspressen. Erstens sollten die Mütter ihre Kinder dem Vater sofort entziehen. Zweitens dem Vater häusliche Gewalt vorwerfen. Da dies in Japan kein Strafbestand sei, könne die Frau durchaus lügen. Drittens sollten die Mütter sicherstellen, dass die Kinder keinen Kontakt zum Vater hätten. In internationalen Scheidungen ermunterten die Anwälte, so Facta, ihre Klientinnen dazu, ihre Kinder nach Japan zu holen.

In ihrer Vernehmung wiederholt Schmidts Exfrau mehrmals, das Kind wolle keinen Kontakt zu Schmidt. Es fürchte sich. Bei der einen Begegnung, zu der die Großeltern die Tochter gebracht hatten, war das jedoch nicht der Fall und das Kind nannte Schmidt „Papa“. Die Anwälte der Mutter führen die Zeitverschiebung an, die einen Skype-Kontakt erschwere, und halten dem Vater vor, er habe einen deutschen Journalisten in den Fall eingeweiht.

Schmidt spricht Japanisch, seine Frau Deutsch. Sie hatte schon vor der Ehe in Europa gearbeitet – und wollte bleiben. Doch nach der Geburt verfiel sie in Depressionen. „Sie hat sich komplett verändert und von mir und Europa entfremdet“, so Schmidt. Das Paar einigte sich, Mutter und Kind sollten sich zwei Monate bei ihren Eltern in Japan erholen. Als Schmidt sie in Frankfurt abholte, kam die Frau allein. „Ich war völlig perplex. Sie hat dann ihre Sachen gepackt und ist ein paar Tage später zurückgeflogen.“ Seither wohnt sie bei ihren Eltern. „Aus Kontinuitätsgründen“ überließ der Richter ihr das Sorgerecht.

Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr

Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs aus Deutschland, zwei aus der Schweiz, für die eine Rückführung verlangt wird. Etwa hundert Väter fordern Umgang mit ihren Kindern. Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr. Die Gesellschaft hat wenig Mitgefühl für verlassene Väter und kaum das Bewusstsein, ein Kind brauche beide Eltern. Wenn der Kontakt abbricht, zahlen die Väter die Alimente nicht mehr. Viele Mütter akzeptieren das als Preis dafür, dass sie den Mann losgeworden sind.

„Die Fälle sind immer wieder ähnlich“, sagt Björn Echternach, der die Website japanchildabduction.org unterhält und selber um seine Söhne Karl und Johann kämpft, von denen er seit anderthalb Jahren kein Lebenszeichen hat. Seine japanische Frau, eine Übersetzerin, war „mit den Kindern überfordert“, wie er glaubt. Teilweise in Deutschland aufgewachsen, wollte sie eigentlich nicht mehr nach Japan. Nach der Trennung blieb sie mit den heute vier und fünf Jahre alten Buben vorerst in Berlin. Echternach sah die beiden regelmäßig, wegen der Gewaltvorwürfe seiner Frau teilweise in Gegenwart von Psychologen. Dann verschwand seine Frau unangekündigt nach Japan, wo sie seither bei ihren Eltern lebt. Das japanische Sozialamt habe Mediationsbemühungen „wegen fehlender Kooperationsbereitschaft“ der Frau abgebrochen, so Echternach. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg und die deutsche Botschaft in Tokio bemühen sich um seine Söhne, die gemäß Rückführungsbefehl bis zum 1. November nach Deutschland hätten kommen müssen.

Echternach leidet, er kämpft verbittert. Sein Japan-Bild ist düster, und wie er glaubt, auch die Zukunft seiner Söhne, wenn es ihm nicht gelingen sollte, sie zurückzuholen. Sicher werden Karl und Johann ohne den Kontakt zum Vater die deutsche Sprache verlieren. Damit entgleiten sie dem Vater zwangsläufig, da er nicht Japanisch kann.

Nach zweieinhalbstündigem Feilschen um Gründe, warum Begegnungen platzten, schließen die Richter die Anhörung. Das Urteil wird den Parteien zugestellt. Klaus Schmidt nimmt seine rote Tasche mit den Geschenken, die nach der Verhandlung noch deplatzierter wirkt als zuvor.

Welche Rolle die Väter haben

Mutter und Vater sind beide unverzichtbar für die Erziehung eines Kindes, sagt der Kinderpsychologe Wassilios E. Fthenakis, aber sie setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Ein Gespräch über Vaterschaftskonzepte, unterschiedliche Rollenaufteilung und Vorbilder. Interview von Eva Dignös mehr…

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日本がハーグ子の奪取条約、1980年に署名したが、日本の裁判所の国際法を完全に無視され、以前から知られているリサイクルの一つのケースはありません。- family law austria germany binational married couples , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , education – parenting , family , family law , court , violence feminine women , equality equality , HCA – Hague Child abduction Convention , youth office items , Justice , Justice victims , children , child trafficking , child abduction ,Child welfare , child , abuse with abuse , bullying , Judge alimony , lawyers , Ministry of Foreign Affairs , Berlin , District Court Nagoya , Björn Echternach , Child Recovery , German , parents , parent , alienation , education , Europe , Facta , Frankfurt , birth , society ,Hague Convention , domestic violence , Japan , japan child abduction , japanchildabduction.org , Japanese , Japanese government , Johann Echternach , youth office , Karl Echternach , child abduction , Klaus Schmidt , man , mediation , mother , Supreme court , Papa , psychologists , repatriation , judges ,Divorce , Switzerland , son , custody , prosecutor Brandenburg , Tokyo , separation , USA , father , fatherhood , fathers , negotiation , abandoned fathers , role models – Although Japan, the Hague Child Abduction Convention, signed in 1980, the international law of the judicial system in Japan is completely ignored, there is not a single case of recycling previously known.

Unfassbarer Terror – Frau fordert 22 Regeln von ihrem Freund

Frau setzt Beziehungsvertrag auf: Fordert 22 unfassbare Dinge von ihrem Freund

Eine US-Amerikanerin hat ihrem Freund einen Beziehungsvertrag vorgelegt, der nur schwer zu akzeptieren ist.
22 absurde Punkte eines Beziehungsvertrages.
22 absurde Punkte eines Beziehungsvertrages. © iStock/silverkblack

Beziehungsvertrag mit 22 unfassbaren Vereinbarungen

Treue, Gewaltlosigkeit und ein insgesamt harmonisches Miteinander sollten die Grundlage einer jeden Beziehung sein. Eine Frau aus den USA hat ihrem Freund jedoch einen Beziehungsvertrag mit 22 Bedingungen vorgesetzt, der ein innerpartnerschaftliches Regelwerk deutlich überstrapaziert.

Eine Liste wird öffentlich

Die groteske Auflistung wäre nie öffentlich geworden, hätte nicht ein aufmerksamer Twitter-User die Liste durch ein Autofenster abfotografiert – und verbreitet. Dazu schreibt Twitter-User kkeyes96: „Irgendein armer Kerl hat diesen Vertrag von seiner Freundin im Auto liegengelassen“. Entsprechenden Tweet hat er bereits wieder gelöscht, weil alle glaubten, seine Freundin hätte die Liste geschrieben. „Boredpanda“ hat jetzt jedoch einen Screenshot der Liste publiziert.

Die 22 Punkte des Beziehungsvertrages

  1.     Du darfst keine einzige Handynummer einer Frau haben.
  2.     Du darfst keiner einzigen Frau in den sozialen Netzwerken folgen.
  3.     Du darfst nicht mit deinem Freund Keegan abhängen.
  4.     Du fährst nicht ohne mich mit dem Wagen.
  5.     Du darfst dich nicht mehr als zweimal die Woche mit deinen Jungs treffen.
  6.     Du darfst keiner anderen Frau hinterherschauen.
  7.     Wenn dich irgendwo eine Frau anquatscht, gehst du sofort weg.
  8.     Dein Freund Mo kommt nicht immer mit, wenn wir etwas unternehmen.
  9.     Du fragst nicht, ob ich dir einen blasen kann.
  10.      Du bist nie wegen irgendeiner Sache sauer auf mich.
  11.      Du darfst nie wieder deine Freunde Tyler, Noah, Deven oder Josh mitbringen.
  12.      Du darfst keinen Alkohol trinken, solange ich nicht da bin.
  13.      Ich darf dein Handy checken, wann immer ich es möchte.
  14.      Wenn wir zusammenziehen, werden niemals andere Frauen unser Haus betreten.
  15.      Wenn wir zusammenziehen, werden deine Freunde nur selten zu uns kommen.
  16.      Wenn ich dich jemals mit einer anderen Frau erwische, bringe ich dich um.
  17.      Du sagst mir nie wegen deiner Freunde ab.
  18.      Dein Freund Austin hat nichts zu melden, wenn wir miteinander Zeit verbringen.
  19.      Wir gehen mindestens einmal in zwei Wochen aus.
  20.      Wenn ich sage: „Du springst.“ Dann fragst du: „Wie hoch meine Prinzessin?“
  21.      Du sagst mir gefälligst einmal am Tag, dass du mich liebst, damit ich auch weiß, dass du es ernst mit mir meinst.
  22.      Es vergehen nie mehr als zehn Minuten, bis du mir zurückgeschrieben hast.

 

Liste der 22 Beziehungsregeln.
Liste der 22 Beziehungsregeln. © Twitter/kkeyes96

https://www.maennersache.de/beziehungsvertrag-22-unfassbare-regeln-usa-9744.html#

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Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher bei Trennung u. Scheidung

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Probleme beim sogenannten Wechselmodell
Wo ist der Wohnsitz des Kindes nach der Trennung?

 

Wenn sich Eltern mit Kindern trennen, bleiben sie Eltern. Ein Modell des Umgangs ist das sogenannte Wechselmodell. Da pendeln das Kind oder die Kinder zwischen Mutter und Vater und haben zwei Zuhause. Das kann inzwischen per Gericht auf Kindeswunsch angeordnet werden. Dass der Staat es den Menschen schwer macht, gleichberechtigt auch nach einer Trennung zu erziehen, beklagt unser Hörer Andrè Haye. „Kann man da etwas machen?“, fragt er.

Figuren von einem Vater mit Kind und einer Familie mit Kindern

Trennen sich Eltern, so bleiben sie dennoch Eltern.Bildrechte: dpa

Wenn Kinder zwischen den Wohnungen ihrer Eltern pendeln, gilt auch für sie das Bundesmeldegesetz. „Und da steht drin, dass es leider nur einen Hauptwohnsitz geben kann“, sagt Jens Belter, Rechtsanwalt in Leipzig. Wenn man also 25 Wohnungen habe, müsse einer davon der Hauptwohnsitz sein. Die anderen seien alle Nebenwohnsitze. „Man macht das deswegen, damit Behörden auf diesen Wohnsitz zugreifen können, zum Beispiel bei der Auszahlung des Kindergeldes.“

Aus Wohnsitzentscheidung erwachsen Probleme

Belter weiß, dass da die Probleme beginnen. Auch wenn Kinder regelmäßig bei Mutter und Vater leben, muss nach geltendem Recht ein Lebensschwerpunkt festgelegt werden. Einigen sich die Eltern nicht, werden oft genug vor Gericht die Stunden gezählt, die Kinder bei den Eltern verbracht haben, wo sie im Krankheitsfall gepflegt werden oder am häufigsten ihre Hausaufgaben machen.

Wer sich die Betreuung der Kinder teilen und auch nach einer Trennung am Alltag der Kinder teilhaben will, kann nicht auf die Unterstützung des Staates hoffen. Denn auch das staatliche Kindergeld wird unteilbar nur an ein Elternteil ausgezahlt.  Und die Unterhaltspflicht ist nicht an die Betreuungszeit gekoppelt.

Belter: Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher

Die Gesetzgebung hinke immer etwas der Lebenswirklichkeit hinterher, sagt Belter. Die Rechtssprechung zum Wechselmodell gebe es nur als Rechtssprechung vom Bundesgerichtshof, vom Bundesverwaltungsgericht. „Es fehlt ein griffiges Gesetz. Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, sagt der Jurist.

Andere Länder, andere Sitten

Belter verweist auf Frankreich und das Ursprungsland des Wechselmodells, die USA oder auf Belgien und Tschechien, wo es Regeln dafür gibt. Aber warum tut sich der Bundestag so schwer, dass Familienrecht anzupassen und zum Beispiel das Melderecht im Sinne von Trennungskindern zu ändern?

Sitta: „Das kann man ändern“

„Das geht natürlich. Das kann man ändern“, sagt Frank Sitta aus Halle, er sitzt für die FDP im Bundestag. Sein Name steht unter einer entsprechenden Gesetzesinitiative vom März 2018. „Das wären – bei unserem Gesetzesentwurf – eine Folge-Geschichten, die man lösen muss. Wie zum Beispiel beim Meldegesetz, weil nichts dagegen spricht, für ein Kind einen zweifachen Hauptwohnsitz zu haben.  Das würde gehen, aber diese Debatte wird – glaube ich – noch eine Zeitlang dauern.“

Gesetzeslage schürt Konflikte

Die bisherige Gesetzeslage orientiert sich am traditionellen Modell: Einer betreut – meist die Mutter-, der andere zahlt, meist der Vater. Die Möglichkeit trotz Trennung gemeinsam zu erziehen, werde oft genug von der Frage überlagert, wer der bessere Elternteil für das Kind sei, bedauert die renommierte Familienrechterinn Hildegund Sünderhauf-Kravets im MDR. Dabei bräuchten Kinder eine Mutter und einen Vater.

„Diese Frage:  Wer ist besser, wer geht als Gewinner aus diesem Streit hervor, die ist extrem konfliktschürend.“ Das Wechselmodell als Leitbild würde bei Trennung und Scheidung die Frage stellen, wie können wir erreichen, dass Mutter und Vater beide im Boot bleiben, dass beide eng am Kind sind, dass das Kind viel Zeit mit ihnen verbringen könne.

Sitta für Vielfalt

Einig sind sich die Experten, dass das Wechselmodell mit ständigem Pendeln nicht für jedes Kind geeignet ist.  Auch müssen die Eltern vieles gemeinsam regeln, sich eng absprechen. Und es ist teuer, wenn Vater und Mutter zum Beispiel eine entsprechend große Wohnung brauchen. Frank Sitta will, dass die Gesetzgebung Vielfalt generell möglich macht. „Was im Übrigen eine familienrechtlich sinnvolle Entscheidung wäre, wenn sich Kinder noch für zwei Elternteile verantwortlich fühlen.“

Die zuständige Bundesjustizministerin Katarina Barley räumt Änderungsbedarf ein. Eine Arbeitsgruppe soll bis Mitte 2019 Details vorlegen. Wie das Unterhalts-und Sorgerecht reformiert werden kann, damit will sich auch der Deutsche Juristentag befassen. Er findet im September in Leipzig statt.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 27. August 2018 | 07:21 Uhr, von Angela Tesch, MDR AKTUELL

Zuletzt aktualisiert: 27. August 2018, 07:43 Uhr
https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/reform-des-kindesumgangs-nach-trennung-gefordert100.html
Tags: Doppelresidenz – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft

Dr. Marcus Franz zur absurden Forderung des Frauenvolksbehren

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Abtreiben ist sicher und gehört vom Staat bezahlt! Oder wie?

Im gerade angelaufenen Frauenvolksbegehren wird neben diversen, teils verqueren Forderungen auch definitiv verlangt, dass die Abtreibung in allen öffentlichen Spitälern durchgeführt wird und dass die Krankenkassen dafür aufkommen sollen. Dieser Wunsch ist per se absurd, denn Krankenkassen sind dazu da, die Behandlungen von Krankheiten zu finanzieren – und zwar solidarisch über die Kassenbeiträge der Österreicher. Schwangerschaft ist per definitionem keine Krankheit und eine Abtreibung kann aus diesem Grund und auch aus ethischen und vor allem aus juristischen Gründen niemals eine über die Allgemeinheit zu finanzierende Leistung sein. Nicht zuletzt besonders auch deswegen, weil sie im Strafgesetzbuch verboten ist und nur unter gewissen, allgemein bekannten Bedingungen straffrei bleibt.

Netzfund

Die aktuelle Forderung der einschlägig aktiven Frauenlobby veranlasste den Autor dieser Zeilen, die aktuelle medizinische Literatur über die Abtreibung zu durchstöbern.  Und da stößt man beim Sichten der Datenbanken rasch auf eine in Amerika recht bekannte Studie , in der haarsträubende Ergebnisse publiziert wurden: Eine Gruppe von Gynäkologen verglich das Sterbe-Risiko der Frauen bei einer normalen Geburt mit dem Sterbe-Risiko bei einer geplanten Abtreibung und stellte fest, dass eine Abtreibung 14 mal sicherer ist als eine Geburt. Oder umgekehrt betrachtet: Frauen sterben laut dieser Studie an einer normalen Geburt 14 mal häufiger als bei einer Abtreibung. (Die Studie wies übrigens methodische Mängel auf, was den Verdacht erhärtet, dass bei dieser Arbeit verhohlene Interessen dahinter stecken.)

So sicher, so gut

Die Herren Kollegen aus den USA schlossen jedenfalls aus ihrer Studie, dass Abtreibung im Vergleich zur Geburt also eine sehr sichere Angelegenheit sei und sie hielten diese für sie offenbar sehr eindrucksvolle Sicherheit in ihrer Conclusio explizit fest (Die Conclusio ist die zentrale Erkenntnis, die in jeder medizinischen Studie getroffen wird). Von einer generellen Empfehlung, im Falle einer Schwangerschaft aus Sicherheitsgründen stets die Abtreibung statt der Geburt anzustreben, sah man in der gegenständlichen Arbeit allerdings ab – vermutlich wäre diese Empfehlung von der zuständigen Ethik-Kommission auch abgelehnt worden.

Die Studie wird zitiert

Aber natürlich wird die nämliche Studie immer wieder von Abtreibungsbefürwortern, von Geschäftemachern und von den zugehörigen Lobbys wiedergegeben, weil man gerade in der Medizin ganz grundsätzlich mit dem „Sicherheitsargument“ Ängste und Unsicherheiten reduzieren kann. Die höchst fragwürdige Studie eignet sich daher hervorragend, von US- Abtreibungskliniken zitiert  und in manipulativer Art den oft in ihrer Entscheidung unsicheren Schwangeren nahegebracht zu werden.  Auch in Österreich sind die genannten Daten natürlich bekannt und über Google oder den Gynäkologen zu erfahren.

Was hat das eine mit dem andern gemein?

Auf den ersten Blick haben die Studie und das Volksbegehren nichts miteinander zu tun – und doch sind sie inhaltlich ganz eng verwoben. Die US-Studie, die als Werbe- und Verharmlosungsinstrument ge- und missbraucht wird, ist aus ethischer Sicht genauso abzulehnen wie der oben beschriebene verquere Wunsch des Volksbegehrens, die Abtreibung einer Kostenübernahme durch die Allgemeinheit zuzuführen.

Ein zynischer Megatrend

Sowohl die Aussage der Studie wie auch die Aussagen im Volksbegehren sind dazu da, die Abtreibung in ihrer lebensvernichtenden Bedeutung zu verharmlosen und sie auf die Ebene eines banalen medizinischen Eingriffs zu verschieben, der noch dazu angeblich so angenehm risikoarm ist und welchen doch bitte schön die Bürger solidarisch finanzieren sollen. Überdies wird in der gesamten Debatte ständig versucht, ein „Recht auf Abtreibung“ und daraus sogar ein Menschenrecht zu konstruieren. Wir stecken damit mitten in einem zynischen Megatrend, der auch in der EU-Politik längst Fuß gefasst hat und der vor allem von linken Ideologen massiv befördert wird. Die Sonne der westlichen Kultur geht damit wieder ein Stückchen weiter unter.

Dr. Marcus Franz – Der koservative Rebell

Dr. Marcus Franz, 

https://www.thedailyfranz.at/2018/02/17/abtreiben-ist-sicher-und-geh%C3%B6rt-vom-staat-bezahlt-oder-wie/
Tags: Abtreibung Abortus Schwangerschaftsabbruch – Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Familienrecht

Familienministerin: Juliane Bogner-Strauß eine dreifache Mutter mit Mann

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Danke, Juliane Bogner-Strauß ist eine wesentlich bessere Wahl, als die Alleinerziehende „Veronika Marte ohne Mann“.
Die dreifache Mutter Bogner-Strauß, Juliane Gertrude, Assoc.Prof. Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. ist verheiratet.
Warum hier die  ÖVP noch immer darauf besteht, dass hier die Agenden der Frauenministerin bei der Familienministerin inkludiert sein müssen verstehe ich nicht? Man braucht keine Frauenministerin, da es ja auch keinen Männerminister gibt.
Naja, also wieder eine Frau als Familienministerin. Ein männlicher FPÖ Staatssekretär ist hier leider nicht vorhanden so wie es bei anderen wichtigen Ministern vorgesehen ist.
Ich hoffe, dass Dr. Harald Stefan mit der FPÖ die sehr wichtigen Anträge, in der Familienpolitik bzw. Familienrecht, der letzten Jahre in der Regierung mit der ÖVP jetzt umsetzen wird. 

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 16-12-2017

Artikel:

Bogner-Strauß: Die modern-konservative Karrierefrau

PRESSETERMIN ÖVP: WAHLPROGRAMM TEIL 2 / MEISSNITZE
Foto: APA/BARBARA GINDL  Juliane Bogner-Strauss

Juliane Bogner-Strauß: Dreifache Mutter und Biologin als Familienministerin.

Sie ist die politische Senkrechtstarterin: Die 46-jährige steirische Molekularbiologin Juliane Bogner-Strauß wird Ministerin für Frauen, Familie und Jugend. In der Politik ist die willensstarke Wissenschafterin und dreifache Mutter von schulpflichtigen Kindern erst seit Kurzem. Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer hat die am Institut für Biochemie der Technischen Universität in Graz tätige Professorin für die Politik „entdeckt“. Sie kandidierte für die ÖVP auf dem dritten Platz der Landesliste. Nach der Wahl im Oktober zog sie in den Nationalrat ein.

Eine Unbekannte war sie für Schützenhöfer aber nicht – er wusste, auf wen er sich einlässt. Die Familie der neuen Ministerin ist bekannt, ihre Eltern hatten einen Bauernhof und ein Weingut in der Südsteiermark, heute führt den Betrieb in der Nähe von Gamlitz der Bruder der ÖVP-Politikerin.

Maturiert hat Juliane Bogner-Strauß bei den Ursulinen in Graz, einer streng geführten Schule. Danach studierte sie Chemie, zielstrebig schloss sie an den Magister ihr Doktoratsstudium am Institut für Molekulare Biowissenschaften an der Uni-Graz ab. Internationale Erfahrungen sammelte sie bei zwei kurzen Studienaufenthalten in den Niederlanden und in den USA.

Von Universitätskollegen und Wegbegleitern wird sie als „äußerst diszipliniert und werteorientiert“ beschrieben. Diese Eigenschaften sind für sie auch die Basis, ihrem Anspruch und ihrem Selbstverständnis gerecht zu werden, berufliche Karriere, Familie und Kinder gleichzeitig perfekt zu erfüllen – und politisch eine Mission zu haben: Vorbild für andere Frauen zu sein, und Mädchen zu motivieren, naturwissenschaftliche Berufe zu ergreifen. „Sie ist eine tüchtige Frau“, beschreibt sie eine Parteikollegin. „Modern und konservativ zu sein ist für sie kein Widerspruch.“

Unterstützung bei der Realisierung ihrer Ziele erfährt sie von ihrem Mann, einem studierten Ingenieur, der im steirischen Technik-Unternehmen „AVL-List“ arbeitet.

(kurier) 

Warnhinweis auf Pässen von Kinderschändern

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Kinderschutz ist gesellschaftspolitisch ein sehr wichtiges Thema. Großes Lob an den US Präsidenten Trump.
Sehr gute Idee.  Leider ist die Prävention gegen Kindesmissbrauch, Pädo, Sex mit Minderjährigen auch in Europa sehr schwach.

Admin Familie & Familienrecht Family law austria germany , am 5-11-2017

Artikel:

Neue Verordnung

Warnhinweis auf Pässen von US-Kinderschändern

Foto: stock.adobe.com, krone.at-Grafik

Wenn verurteilte Kinderschänder aus den USA ausreisen, werden ihre Verbrechen künftig deutlich in ihrem Pass sichtbar sein. Eine neue Verordnung von Präsident Donald Trumps Justizministerium macht es zur Pflicht, dass die Details der sexuellen Übergriffe auf Minderjährige auf der letzten Seite des Reisepasses vermerkt werden, berichtet die „New York Times“.

04.11.2017 15:41
http://www.krone.at/596786
Tag: Reisepass – Pädo – Kindesmissbrauch – Kinderschutz – Prävention – Gewalt – Justiz –  Gesetz Polizei