Frau täuscht aus Wut Vergewaltigung vor

Frau täuscht aus Wut Vergewaltigung vor

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Eine Frau wurde wegen falscher Verdächtigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Bild: Jakob Stadler

Ein Mann kommt in Haft, weil seine Freundin ihn bei der Polizei anzeigt. Wenig später sagt sie, es sei alles anders gewesen. Nun stand sie vor Gericht.

Weil sie wütend über ihren Lebensgefährten war, zeigte eine junge Frau den Mann an. Er habe sie vergewaltigt, behauptete sie zunächst. Später berichtigte sie ihre Vorwürfe bei der Polizei, man habe einvernehmlich Sex miteinander gehabt. Dennoch wurde die Frau jetzt vom Schöffengericht des Amtsgerichts wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Vor Gericht war die Frau nicht zum ersten Mal. In einem früheren Verfahren allerdings hatte sie als Opfer teilgenommen. Der Hintergrund des damaligen Prozesses: Im Herbst 2016 hatte die heute 26-jährige Afghanin versucht, ihre beiden Kinder und sich selbst in der eiskalten Wertach zu ertränken. Alle drei überlebten. Angeklagt wurde später der Mann der jungen Mutter, der sie misshandelt und vergewaltigt hatte; er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.

Kinder sind inzwischen bei Pflegefamilien

Die beiden Kinder sind inzwischen vom Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht worden. Der Kulturschock nach der Flucht nach Deutschland, die Ereignisse um ihre Kinder und ihre Ehe, all das habe seine Mandantin erheblich belastet, erklärte Verteidiger Werner Ruisinger für seine Mandantin dem Gericht. Unter diesen Vorzeichen sei auch die neuerliche Tat zu sehen, die die Frau vollumfänglich gestand.

Anfang Januar 2018 war sie zur Polizei in München gegangen und hatte dort angezeigt, im Sommer 2017 von ihrem damals 19-jährigen neuen Lebensgefährten vergewaltigt worden zu sein. Weil der Mann die Situation gefilmt und gedroht hatte, das Video zu veröffentlichen, habe sie sich ihm auch anschließend mehrmals gegen ihren Willen hingeben müssen.

Dass der Mann deswegen verhaftet werden könnte, habe sie nicht gewusst, so die Frau vor Gericht. Eine Behauptung, die ihr Richter Dominik Wagner nicht glaubte angesichts des Verfahrens gegen ihren (Noch-)Ehemann, der inzwischen die Haftstrafe absitzt. Deswegen, so das Gericht, sei die Angeklagte zu bestrafen. Nachdem ihr neuer Freund abgeführt und für sechs Tage in Untersuchungshaft genommen worden war, meldete sich die Frau über einen Rechtsanwalt bei der Augsburger Polizei: Sie habe die Vorwürfe der Vergewaltigung erfunden, weil sie über ihren Freund wütend gewesen sei.

Fast eine Woche Gefängnis wegen Falschaussage

Offensichtlich, so zeigte sich vor Gericht, war die Angeklagte eifersüchtig auf den Mann, weil der Kontakt zu einer anderen Frau aufgenommen hatte. Heute seien sie beide aber wieder ein Paar, so die Frau.

Staatsanwältin Katharina Stoll anerkannte das Geständnis der Angeklagten, dennoch sei sie zu bestrafen. Weil ein Unschuldiger wegen ihrer Falschaussage fast eine Woche ins Gefängnis gesteckt worden sei, forderte sie eine Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro. Verteidiger Werner Ruisinger sah eine deutlich niedrigere Haftstrafe für ausreichend an – und brachte Arbeitsleistungen durch seine Mandantin ins Gespräch, die derzeit die Schule besuche. Die Angeklagte entschuldigte sich für ihre Verfehlungen.

Das Gericht unter Vorsitz von Dominik Wagner verurteilte die Frau zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Es sah den Tatbestand der falschen Verdächtigung und der Freiheitsberaubung als erwiesen an. Der Frau wurde für ein Jahr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, zudem muss sie 200 Stunden Hilfsdienste leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

27.05.2019, Von  Michael Siegel
Tags: Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Gewalt – Strafverfahren – Justizopfer

Kleinkind-Tötung | Nur 6 Monate Haft | Keine Verhältnismäßigkeit

Wenn man bedenkt, dass man für „Po-grapschen“ bis zu 1 Jahr bekommen kann und der Strafrahmen bis zu 3 Jahre Haft in diesem Fall gewesen wäre, kann man eigentlich nur den Kopf schütteln.

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Die Hundebesitzerin war mit 1,4 Promille völlig alkoholisiert und hat daher mit ihren Kampfhund völlig fahrlässig gehandelt.
Das ein Gutmensch, als Richter hier lediglich eine Urteil mit nur 6 Gefängnis spricht ist eine Verhöhnung.

Wie die Opferanwältin der Eltern des 1 jährigen Bub Waris, Rechtsanwältin Astrid Wagner (in Oe24 am 25-3-2019) bzw. der Richter dies mit einem Verkehrsunfall (Tötung eines 6 Jährigen Kindes am Zebrastreifen, nur bedingte Strafe) vergleichen kann, ist mir ebenso schleierhaft.

Tatsache ist das jeder Fall individuell ist und hier bei der Tötung des Kleinkindes die Hundebesitzerin GROB FAHRLÄSSIG gehandelt hat.

Die Großeltern machen sich vermutlich ein Leben lang, hier Vorwürfe, nur wegen dieser Alkoholikerin die sich nicht im Griff hat,  man sollte die Frau mindestens 10 Jahre einsperren, wie kommen andere Bürger dazu, bzw. deren Kinder.
WO IST HIER DER KINDERSCHUTZ?

Meiner Meinung handelt es sich hier keineswegs um ein Präventiv-Urteil. Das Urteil spottet jeder Beschreibung.

Gute Nacht Rechtsstaat.

Admin Familie & Familienrecht, am 26-3-2019


Ein starkes Team: Raman C. und sein einziger Sohn Waris.
Quelle: https://www.heute.at/oesterreich/wien/story/-Jeder-soll-sehen–was-uns-genommen-wurde–50930596


Artikel:

Waris (1) tot-gebissen: Nur 6 Monate Haft für Hundebesitzerin

Zu eineinhalb Jahren teilbedingter Haft ist am Montag am Landesgericht für Strafsachen die Besitzerin eines Rottweilers verurteilt worden, der am 10. September 2018 in Wien-Donaustadt einen 17 Monate alten Buben angefallen hatte. Das Kleinkind erlitt schwerste Kopf- und Schädelverletzungen und starb zweieinhalb Wochen später in einem Spital.

Mit sechs Monaten wurde ein Drittel der Strafe unbedingt ausgesprochen, zwölf Monate wurden der bisher unbescholtenen 49-Jährigen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Die Eltern und die Großeltern des getöteten Buben bekamen ein Trauerschmerzengeld von insgesamt 65.000 Euro zugesprochen, wobei die Begräbniskosten inkludiert waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine unfassbare Tragödie, da gibt es nichts zu beschönigen. Die Angeklagte ist am Boden zerstört und tief betroffen“, erklärte die Rechtsvertreterin der Hundebesitzerin, Nadine Illetschko (Kanzlei Machac), eingangs der Verhandlung. Der Hund sei bis dahin „nie auffällig“ gewesen.
Das entsprach allerdings insofern nicht den Tatsachen, als der Rottweiler in der Vergangenheit bereits einen Menschen angefallen und diesem in den Hals gebissen hatte. Aufgrund dessen wäre die Angeklagte – ihren Angaben nach seit 28 Jahren Hundebesitzerin, den zum Tatzeitpunkt dreijährigen Rüden hatte sie im Alter von neun Wochen von einem oberösterreichischen Züchter übernommen – gemäß den Bestimmungen des Wiener Tierhaltegesetzes verpflichtet gewesen, diesen ausschließlich mit einem Beißkorb ins Freie zu lassen.
Darüber hinaus leistete sich die 49-Jährige zwei weitere Sorgfaltsverstöße. Sie war mit 1,4 Promille schwer alkoholisiert und hielt den Rottweiler nicht an der kurzen Leine, als sich gegen 20.15 Uhr ihre Wege in der Ziegelhofstraße mit denen der Großeltern des Buben kreuzten, die mit dem 17 Monate alten Kind einen abendlichen Spaziergang unternahmen. Die beiden hatten den Buben in die Mitte genommen und schaukelten ihn spielerisch in die Höhe, was den Kampfhund irritiert haben dürfte. Das 47 Kilogramm schwere Tier riss sich los, schnappte nach dem Kopf des Buben und biss zu.
Die Angeklagte gab zu, „nicht vorausblickend gegangen“ zu sein und mehr auf einen Arbeitskollegen, den sie zu einer Autobus-Station begleitete, als auf ihren Hund geachtet zu haben: „Mein Blick war auf meinen Bekannten gerichtet.“ Mit diesem hatte sie den Nachmittag Prosecco trinkend auf ihrer Terrasse verbracht. Der Hund habe sie dann „von einer Sekunde auf die andere mitgerissen“, schilderte die 49-Jährige. Sie habe noch „probiert“, ihn von dem Buben „wegzubringen“, was ihr nicht gelang. Was dann geschah, habe sie „in einen Schrecken, einen Ausnahmezustand“ versetzt.

Zeugin schlug auf Hund ein

Eine 40-jährige Frau, die der Angeklagten und deren Rottweiler in einem Abstand von wenigen Metern gefolgt war, wurde zufällig Zeugin der Kampfhund-Attacke. Während die Hundehalterin – möglicherweise aufgrund ihrer Alkoholisierung – nicht in der Lage war, ihr wild gewordenes Tier zu bändigen, ging die Freizeitpädagogin, die selbst einen Hund besitzt, couragiert dazwischen.
Sie habe den Rottweiler am Halsband gepackt, zu Boden gedrückt und mit dem Unterarm fixiert, schilderte die zierliche 40-Jährige Richter Gerald Wagner. Dann habe sie dem Hund „ins Gesicht gehaut, dass er los lässt. Ich habe fünf bis sechs Mal hingehaut mit der Faust“. Der Besitzerin des rabiaten Kampfhunds habe sie „Ziehen Sie den Hund weg!“ zugerufen. Als der 17 Monate alte Bub endlich befreit war, habe sie „überall Blut“ wahrgenommen. Weil ihr in der Aufregung die Telefonnummer der Rettung nicht einfiel, sei sie zum nächsten Haus gelaufen und habe gegen die Fensterscheiben geschlagen und die Alarmierung der Rettungskräfte veranlasst. Dann sei sie zurück zum Tatort gerannt, wo sie sich kurzerhand ihr T-Shirt auszog: „Ich wollte dem Kind den Kopf zusammenbinden.“
Eine zweite Augenzeugin meinte, die Angeklagte habe auf sie „ein bisschen schockiert“ und nicht betrunken gewirkt. Jene fühlte sich „nicht dramatisch“ alkoholisiert, „sonst wär‘ ich gar nicht rausgegangen“, wie die 49-Jährige zuvor dem Richter anvertraut hatte. Nach dem Vorfall habe sie sich „in einem Schockzustand“ befunden, habe drei Wochen bei einer Freundin verbracht und sich nicht mehr nach Hause getraut, weil Reporter ihre Wohnung belagert hätten. „Beim Arzt war ich auch noch, weil ich nicht schlafen konnte“, gab die Angeklagte zu Protokoll.
Auf die zeugenschaftliche Einvernahme der Großeltern wurde verzichtet, um diese nicht zu retraumatisieren, wie der Richter meinte. Der Vater des getöteten Buben verfolgte die Verhandlung als Zuhörer. Die Angeklagte habe sich bei der betroffenen Familie schriftlich entschuldigt, erklärte deren Rechtsvertreterin Nadine Illetschko. Die 49-Jährige habe aufgrund des tödlichen Hundebesitzes und der zahlreiche Medienberichte ihren Job verloren. Der bissige Rottweiler wurde eingeschläfert.

Tragödie beherrschte die Schlagzeilen

Die schreckliche Tragödie beherrschte im Herbst des Vorjahres die Schlagzeilen und führte sogar zur Verschärfung des Hundehaltegesetzes in Wien: Listenhund „Joey“, der schon einmal jemanden gebissen hatte (was sich aber im Bekanntenkreis der Halterin abgespielt hatte und nicht angezeigt worden war), fiel in der Donaustadt über das einzige Kind einer jungen Familie mit indischen Wurzeln her, das mit seinen Großeltern am Gehsteig „Engelchen flieg“ spielten.

Die mit 1,4 Promille erheblich alkoholisierte Rottweiler-Besitzerin konnte ihren bulligen Rüden nicht halten, und der Rottweiler biss dem Jungen in den Kopf. Zwei Wochen lag der Einjährige auf der Intensivstation, doch alle Bemühungen der Ärzte waren letztlich vergebens. „Joey“ wurde hernach eingeschläfert.

Lydia W. (48) wurde heute beim Prozess zu 18 Monaten Haft verurteilt, sechs davon unbedingt. Die 48-Jährige muss also ins Gefängnis.

Hier gehts zu den Videos zum Thema Toter Waris: Das sagt Opfer-Anwältin Astrid Wagner . . .

https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Waris-1-totgebissen-Nur-6-Monate-Haft-fuer-Hundebesitzerin/373322166

Tags: Prozess – Justiz – Präventiv-Urteil – Rechtsstaat – Familie – Familienrecht – Strafrecht – Gesetze Österreich

Terroristen 2.Generation kommen aus der Haft

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Experten sprechen seit einigen Jahren davon, dass Häftlinge in der Haft zum islamischen Staat radikalisieren.
Im Gefängnis werden mit Handys auch neue Verbindungen geknüpft.
Nach der Haft sind einige fast fertig ausgebildete Terroristen und stehen sofort mit anderen islamischen Kämpfer in Verbindung.

Foto: faz.net

Admin Familie & Familienrecht, am 25-12-2018

Artikel:

Der weihnachtliche Terror ist nur die Spitze des Eisbergs

Von Thomas Eppinger

Wer dieser Tage auf einem Weihnachtsmarkt war, hat sie ziemlich sicher gesehen. Die Poller, Zäune und sonstigen Absperrungen, die Terroristen davon abhalten sollen, die Besucher des Marktes zu überfahren. Wir werden uns an diesen Anblick gewöhnen. So wie wie wir uns daran gewöhnt haben, vor jeder Flugreise Jacken und Gürtel abzulegen und die Schuhe auszuziehen. Aus Stichproben ist nach 9/11 eine lückenlose Kontrolle geworden, alle und alles werden untersucht, geröntgt, abgetastet, selbst das Mitnehmen von Flüssigkeiten ist streng geregelt. Fliegen ist Alltag geworden, doch die Kinder von heute können nicht mehr mit leuchtenden Augen zu den Piloten ins Cockpit. Verschlossene Türen, Zutrittskontrollen, mit Maschinengewehren bewaffnete Beamte am Boden, Air Marshals in der Luft.

Man gewöhnt sich an alles. Irgendwann wird jede Zumutung normal. So wie wir es für normal halten, dass mitten in Europa Synagogen und jüdische Schulen bewacht werden. Obwohl gerade dieser Umstand beweist, dass eben nichts normal ist.

Nur kurz sein an dieser Stelle daran erinnert, dass wir uns nicht wegen Hindus, Bahai, Buddhisten oder Zeugen Jehovas an die vielen kleinen und großen Einschränkungen in unserem Alltag gewöhnen müssen. Damit wir nicht vergessen, wer hier vor wem geschützt werden muss, wenn das nächste Mal von „Islamophobie“ die Rede ist. Ich habe noch vor keiner Moschee Wachen gesehen.


5 Tote, 11 Verletzte.

Gegen Messer und Schusswaffen helfen keine Poller. Zwei Tage dauerte die Flucht von Chérif Chekatt, 29 Jahre alt, französischer Staatsbürger, in Strasbourg geboren, die Eltern aus Marokko. Als Beamte der BST, Brigade spécialisée de terrain, eine Spezialeinheit der französischen Polizei, ihn verhaften wollten, eröffnete er das Feuer und starb im Schusswechsel. Ein in Frankreich als Top-Gefährder registrierter Islamist, 27-fach vorbestraft und im Gefängnis „radikalisiert“. Amtsbekannt also, wie fast alle Terroristen der jüngeren Vergangenheit. Dazu die FAZ:

„Die Akten von Mohamed Merah (Toulouse und Montauban), Mehdi Nemmouche (Jüdisches Museum Brüssel), die Brüder Chérif und Said Kouachi (Charlie Hebdo), Amedy Coulibaly (Jüdischer Supermarkt), Sid Ahmed Ghlam (Kirche Villejuif), Yassin Salhi (Enthauptung bei Lyon), Ayoub El Khazzani (Thalys), Ismael Omar Mostefai (Bataclan), Samy Amimour (Bataclan), Foued Mohamed-Aggad (Bataclan), Larossi Abballa (Polizistenmord in Magnanville), Adel Kermiche (Pfarrermord) und Abdel Malik Petitjean (Pfarrermord), Karim Cheurfi (Polizistenmord Champs- Elysees) und Adam D. (Champs-Elysees), Redouane Lakdim (Carcassonne und Trébes) und Khamzat Azimov (Messerangriff in Paris) waren alle mit dem Buchstaben ›S‹ für Staatssicherheit versehen.

Das änderte nichts daran, dass die meisten von ihnen zur Tat schreiten konnten. Nur in wenigen Fällen wie im Thalys oder an der Kirche von Villejuif gelang es, ein Blutbad zu verhindern.“

Gefängnisse als Brutstätten des Terrors

In Haft können Jihadisten von ihren Mitgefangenen das terroristische Handwerk lernen, während Kriminelle, die sich im Gefängnis radikalisieren, bereits über Fähigkeiten verfügen, die bei Anschlägen nützlich sind, beschreibt der Informationsdienst Stratfor. Auf diese Weise können Gefängnisse zu „universities of crime“ werden, aus denen in den nächsten Jahren hunderte von verurteilten Jihadisten hervorgehen. Die schon jetzt überforderten Behörden, die vor der jihadistischen Herausforderung stehen, werden in Zukunft durch die freigelassenen Extremisten mit einer noch größeren Fallzahl konfrontiert. Nach Angaben des französischen Staatsanwalts François Molins stehen allein in Frankreich 2018/19 vierzig verurteilte Terroristen zur Freilassung an. Dazu kommen jene, die sich hinter Gittern dem Extremismus verschrieben haben.

Das wirft – mindestens – zwei Fragen auf: nach den Haftbedingungen und der Haftdauer.

In einer empirischen Studie des Think Tanks ICSR (The International Centre for the Study of Radicalisation and Political Violence) beschreiben Experten aus 15 Ländern von Algerien bis zu den Vereinigten Staaten ihren Umgang mit inhaftierten Terroristen, wie sich Gefangene in Haft radikalisieren, und welche Maßnahmen ergriffen werden, um Terroristen individuell und/oder kollektiv zu de-radikalisieren. Auch wenn es kein allgemein gültiges Rezept gibt, sind die Autoren darin einig, dass Überbelegung, Personalmangel und unzureichende Ausbildung des Personals die Radikalisierung von Häftlingen fördern und den Behörden gleichzeitig erschweren, die Radikalisierten zu identifizieren. Die chronisch überbelegten und unterbesetzten französischen Gefängnisse sind unter diesem Aspekt „tickende Zeitbomben“. Die Details sprengen diesen Rahmen, aber man kann die Studie hier downloaden.

„Gefängnisse sind wichtig. Sie spielen eine enorme Rolle in den Erzählungen jeder radikalen und militanten Bewegung in der Neuzeit. Sie sind ›Orte der Verwundbarkeit‹, in denen Radikalisierung stattfindet. Sie haben aber auch als Brutkästen für die friedliche Veränderung und Transformation gedient. Der aktuelle Diskurs über Gefängnisse und Radikalisierung ist zum größten Teil negativ. Aber Gefängnisse sind nicht nur eine Bedrohung – sie können eine positive Rolle bei der Bekämpfung von Radikalisierung und Terrorismus in der gesamten Gesellschaft spielen.“

Investitionen in den Strafvollzug sind nirgendwo populär. Doch hier braucht es ein Umdenken. Angesichts der wachsenden islamistischen Bedrohung gilt mehr denn je: Wer am Strafvollzug spart, spart an der Sicherheit der Bevölkerung.

Die zweite Frage, die wir uns stellen müssen, ist noch sensibler: können wir überhaupt verantworten, Häftlinge freizulassen, von denen wir wissen, dass sie in Freiheit mit hoher Wahrscheinlichkeit Terroristen unterstützen oder selbst Terroranschläge verüben werden?

In Österreich kann gefährlichen Rückfalltätern, entwöhnungsbedürftigen und geistig abnormen Rechtsbrechern vorbeugend die Freiheit entzogen werden. Nicht als Strafe, sondern um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Diese „Sicherungsverwahrung“ ist ein gefährliches Instrument, denn menschliches Verhalten lässt sich nicht zuverlässig prognostizieren, und dem Staat wird damit die Möglichkeit eingeräumt, Menschen auf unbestimmte Zeit festzuhalten. Doch ist nicht einsichtig, warum man zum Beispiel das künftige Verhalten geistig abnormer Rechtsbrecher zuverlässiger prognostizieren können sollte als das von Islamisten. Von gewaltbereiten religiösen Radikalen wird immer eine Gefahr ausgehen.

Ein gefährliches Terrain. Aber bedenkt man, wie viele bestens qualifizierte Juristen sich mit Themen befassen, deren Dringlichkeit sich nicht gerade auf den ersten Blick erschließt, sollte die Europäische Union eigentlich genügend Expertise haben, eine Richtlinie für den Umgang mit inhaftierten Islamisten zu entwickeln, die den persönlichen Freiheitsrechten gleichermaßen Rechnung trägt wie dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung. Kein Land hat die Ressourcen, die so genannten „Gefährder“ lückenlos zu überwachen. Dass man wegen anderer Delikte verurteilte islamistische Gefährder freilässt und das Risiko in Kauf nimmt, dass sie jemanden ermorden oder anderen bei Attentaten helfen, dürfte den Menschen auf Dauer jedenfalls nur schwer zu vermitteln sein.


Wie Fische im Wasser

Ein israelischer Sicherheitsexperte bezifferte bei einem Vortrag in Wien den Anteil radikaler Muslime mit ungefähr 20 Prozent, etwa ein halbes Prozent gelte als radikal und gewaltbereit. Im Großen und Ganzen könne man diese Formel weltweit und auf jedes Land anwenden.

Von den ungefähr 1,6 Milliarden Muslimen wären demnach rd. 320 Millionen „radikal“, bei aller Unschärfe dieser Zuschreibung. Weltweit wären wir also mit ca. acht Millionen gewaltbereiten Muslimen konfrontiert. Eine noch bessere Vorstellung über die Dimension dieser Herausforderung bekommt man, indem man die große Zahl auf einzelne Länder runterbricht.

  • Österreich: ca. 600.000 Muslime, 120.000 radikal, 3.000 gewaltbereit.
  • Frankreich: ca. 5 Millionen Muslime, 1 Million radikal, 25.000 gewaltbereit.

Die Schätzungen über die Anzahl der Muslime in Deutschland liegen weit auseinander, die Zahlen dürften aber ganz ähnlich sein wie in Frankreich, auf eine einheitliche Schätzung konnte man sich bisher nicht einigen.

Terroristen sind nur die Speerspitzen. Ihr Umfeld aus radikalen und gewaltbereiten Muslimen inspiriert sie, gibt ihnen Rückhalt, versorgt sie mit Waffen und bietet ihnen Schutz. Auch Chérif Chekatt konnte nach dem Attentat noch zwei Tage im Stadtteil Neudorf in Strasbourg untertauchen, bevor er gestellt wurde.

Mao zufolge muss der Guerillero im Volk schwimmen wie ein Fisch im Wasser. Ist das Wasser günstig, vermehren sich die Guerillakämpfer und gedeihen prächtig. Angesichts der oben genannten Zahlen ist das ein bedrohliches Bild: 320 Millionen radikale Muslime sind ein ziemlich großes Wasser. Mit den Terroristen sehen wir nur die Spitze des Eisbergs. Die noch viel größere Herausforderung ist, dass aus radikalen Muslimen keine gewaltbereiten werden, und aus gewaltbereiten keine Terroristen.

Mena-Exklusiv; 24.12.2018

https://www.mena-watch.com/mena-analysen-beitraege/der-weihnachtliche-terror-ist-nur-die-spitze-des-eisbergs/
Tags: Radikalisierung

3,5 Jahre Haft für Terror-Kommandeur d. HIG (Hezb-e Islami Gulbuddin)

Afghanistan – Hizb-i-Islami Gulbuddin HIG | Sharia Unveiled -> https://shariaunveiled.wordpress.com

1.Zitat:
Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG)

Die radikal-islamistische Rebellengruppe Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG) [Anmerkung: auch Hizb-i-Islami Gulbuddin] wird von Mujahed Gulbuddin Hikmatyar geführt (CRS 22.12.2015). Er war ein ehemaliger Verbündeter der USA im Kampf gegen die Besatzungstruppen der Sowjetunion in den 1980er Jahren. Die HIG wird als kleiner Akteur in den Kampfzonen Afghanistans gesehen (CRS 9.10.2014).
Sie ist über die Jahre für ihre Grausamkeit bekannt geworden, sodass sogar die Taliban sich von ihr abwendeten (BBC 2.9.2014).
Die Gruppe selbst ist ideologisch wie auch politisch mit al-Qaida und den Taliban verbündet. In der Vergangenheit kam es mit den Taliban jedoch zu Kämpfen um bestimmte Gebiete (CRS 9.10.2014).

BVwG, Entscheidungsdatum 31.10.2016, GZ: W140 1436436-1

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20161031_W140_1436436_1_00/BVWGT_20161031_W140_1436436_1_00.html

2.Artikel:

Terror in Afghanistan: 3,5 Jahre Gefängnis

©VOL.AT
Der Afghane war nach Ansicht der Richter zwischen 2002 und 2015 in Afghanistan ein Dorf-Kommandeur der islamistischen Terrororganisation HIG.

Daher wurde der unbescholtene 43-Jährige wegen des Verbrechens der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit gestern rechtskräftig.

Denn am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG), wurde am Dienstag der Strafberufung des Angeklagten keine Folge gegeben. Das teilte auf Anfrage der OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Bereits im September war am Obersten Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen worden. Damit war damals in Wien der erstinstanzliche Schuldspruch bestätigt worden.

Unverändert blieb somit in den beiden zweitinstanzlichen Verfahren an OLG und OGH das Urteil des Feldkircher Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger. Am Landesgericht Feldkirch war die erstinstanzliche Entscheidung im April getroffen worden. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die Richter stützten sich auf das Gutachten des deutschen Afghanistan-Experten Thomas Ruttig. Demnach sei die HIG eine terroristische Vereinigung gewesen, sagte Richter Mitteregger. Mitglieder der islamistischen HIG hätten in Afghanistan auch Bombenanschläge verübt, berichtete der Gutachter. Der angeklagte Asylwerber sagte, die HIG sei eine politische Partei. Verteidigerin Andrea Concin beantragte einen Freispruch.

Mit der Verfolgung von im Ausland von Ausländern verübten terroristischen Straftaten, komme Österreich internationalen Verpflichtungen nach, erläuterte Richter Mitteregger. Denn es solle niemand ungestraft in ein anderes Land flüchten können, der sich im Ausland einer Terrororganisation angeschlossen habe.

Von NEUE/Seff Dünser 7.11.2018 10:07 (Akt. 7.11.2018 11:58)

https://www.vol.at/terror-in-afghanistan-35-jahre-gefaengnis/5986913

3. Siehe auch älteren Artikel:
https://www.vol.at/vorarlberg-asylwerber-wegen-verbrechen-der-terroristischen-vereinigung-vor-gericht/5718095

4. Wikipedia

Hezb-e Islami Gulbuddin

Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Hezb-e Islami
حزب اسلامی گلبدین

Teilnehmer am Krieg in Afghanistan

Hezbi Islami.svg
Aktiv 1975–2016 (als Miliz)
1975 bis heute (als politische Partei)
Ideologie Islamismus [1]
Gruppen Muslime
Führer Gulbuddin Hekmatyar
Arbeitsgebiet Afghanistan
Größe 1.500–2.000 + [2]
Entstanden als Muslimische Jugend
Schlachten und Kriege Berg-Karabach-Krieg (1988–94) [3]
Afghanischer Bürgerkrieg (1992–96)
Afghanischer Bürgerkrieg (1996–2001)
Krieg in Afghanistan (2001 – heute)
Flagge Flagge von Hezbi Islami Gulbuddin.svg

Der Hezb-e-Islami Gulbuddin ( persisch : حزب اسلامی گلبدین ; abgekürzt HIG ), auch als Hezb-e-Islami [4] oder Hezb-i-Islami Afghanistan (HIA) [5] bezeichnet, ist eine afghanische politische Partei und ehemalige Miliz, gegründet und geleitet von Gulbuddin Hekmatyar .

Seit 1979, als Mulavi Younas Khalis sich mit Hekmatyar spaltete und seine eigene Gruppe gründete, war der verbleibende Teil der Hezb-e Islami, der immer noch von Hekmatyar geleitet wird, als „Hezb-e Islami Gulbuddin“ oder HIG bekannt.

Während des sowjetisch-afghanischen Krieges (1979–1989) wurde Hezb-e Islami Gulbuddin von den antisowjetischen Streitkräften durch den pakistanischen Inter-Services Intelligence (ISI) gut finanziert. Mitte der 1990er Jahre wurde der HIG durch den Aufstieg der Taliban „von der afghanischen Politik ausgeschlossen“.

Nach dem Krieg in Afghanistan nach 2001 trat HIG erneut als aggressive militante Gruppe auf und forderte die Verantwortung für viele blutige Angriffe auf die Koalitionsstreitkräfte und die Verwaltung von Präsident Hamid Karzai . [5] Seine Kampfstärke wurde „manchmal auf Tausende geschätzt“. [6] Die Gruppe unterzeichnete 2016 einen Friedensvertrag mit der Ghani-Regierung .

Link – Quelle: wikipedia -Google translate link
Tags: Kriegsflüchtlinge -Terror – Gewalt –

Pädo im Darknet – Interview Kripo

Interview mit Ermittler Klughardt im Inforadio RBB:

Artikel:

Baden-Württemberg, Freiburg: Der wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Mann sitzt im Gerichtssaal und hält einen Aktendeckel vor sein Gesicht
Bild: dpa

Freiburger Missbrauchsprozess:  12,5 Jahre Haft für Mutter

Im Missbrauchsprozess um einen heute 10-jährigen Jungen ist das Urteil gefallen: Die Mutter muss zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis, ihr Lebensgefährte zwölf Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung. Beide haben den Jungen jahrelang gegen Geld Männern über das Darknet überlassen, die das Kind vergewaltigten. Manuel Klughardt, Chef der Netzwerkfahndung beim Bayerischen Landeskriminalamt, erklärt, wie Ermittler gegen Kindesmissbrauch vorgehen.

Der verborgene Teil des Internet, das Darknet, sei relativ einfach zu erreichen, sagt Klughardt. „Eigentlich braucht man nur einen speziellen Browser dafür. Und jemand, der sich dafür interessiert, kann sich den ganz normal runterladen.“ Im Darknet gebe es immer neue Plattformen für Kindesmissbrauch – „sie sprießen aus dem Boden“, so der Fahnder des Landeskriminalamtes Bayern.

Die Ermittler würden versuchen, in diese Plattformen hinein zu kommen, um zu sehen, was dort getauscht oder verkauft wird. Dann werden laut Klughardt zunächst die Bilder und Videos mit Datenbanken abgeglichen, um zu erkennen, ob es sich um aktuelles oder älteres Material handelt, ob Täter und Opfer eventuell schon bekannt sind.

„In den meisten Fällen geht es um Bilder, die getauscht werden“, so der Fahnder. Es passiere aber auch immer wieder, dass Kinder für den Missbrauch angeboten werden – so wie in dem Fall aus Staufen.

„Das geht nicht spurlos an einem vorbei“

Seine persönliche Arbeit und die seiner direkten Kollegen passiere am Computer in München, erklärt er. Werden sie fündig, „geben wir das dann in die Hände der örtlichen Kriminalpolizei“. Man bleibe in Kontakt, um zu erfahren, was aus den konkreten Opfern wird.

Die Arbeit ist dem Fahnder zufolge emotional oft nicht einfach. „Das geht nicht spurlos an einem vorbei“, sagt Klughardt. „Meine Kollegen und ich legen uns da schon Strategien zurecht.“ So konzentrierten sie sich häufig auf den technischen Aspekt, „um sozusagen eine gewisse Mauer um uns aufzubauen, sodass wir nicht völlig offen sind, sondern uns in gewisser Weise schützen können.“

+ + + Vater hat Kind Lara von der Entführerin zurück „entführt“ + + +

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Rückführung von deutschem Vater?

Europäische Justiz hat bei HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen versagt, europäisches Familienrecht funktioniert nicht!

Das Kind Lara wurde bereits 2 mal von der Mutter nach Polen entführt.
Die Mutter wurde vom deutschen Gericht verurteilt, hat jedoch den Aufenthaltsort in Polen des Kindes nicht gesagt.

Jetzt wurde Lara von ihren deutschen Vater zurück „entführt“.


Ob es sich um eine „Rückführung“ oder um eine „Entführung des eigenen Kindes handelt“ und das Sorgerecht dem Vater endgültig bleibt muss vom deutschen Gericht noch entschieden werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, 26-5-2018

1.Artikel:

Die polnische Polizei fahndet seit Freitag nach dem Vater und dessen neunjähriger Tochter. Am Mittwochabend hat der 46-Jährige in Stettin offenbar seine Tochter entführt.

„Achtung!! Lara wird gesucht“ Foto: Facebook
„Achtung!! Lara wird gesucht“ Foto: Facebook

Ludwigsburg/Stettin –

Im Fall Lara hat es eine dramatische Wendung gegeben. Offenbar hat der Vater des Mädchens, Thomas Karzelek, seine Tochter am Mittwochabend entführt. Auf Anfrage bestätigte ein Sprecher der Ludwigsburger Polizei unserer Zeitung: „Seit Freitag läuft durch die polnischen Behörden eine Fahndung nach Vater und Tochter.“ Auf die Fahndung hätten alle Polizei- und Grenzbehörden im Schengenraum Zugriff.

Die Kindesentziehung, wie es im Behördendeutsch heißt, soll im polnischen Stettin nahe der Ostseeküste passiert sein. Was genau am Abend des 23. Mai geschehen ist, bleibt unklar. Die Polizei in Stettin, die Laras Mutter Joanna S. nach dem Vorfall verhört hat, weigert sich, Auskunft zu geben. Aufgrund des laufenden Verfahrens könne man keine Informationen geben, teilte eine Sprecherin mit. Polnische Behörden gelten insgesamt als äußerst auskunftsunwillig. Karzeleks Anwalt war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Seine Kanzlei bestätigte die Entführung nicht, dementierte sie aber auch nicht. Auch Karzeleks Partnerin schwieg am Telefon.

„Auf offener Straße“ attackiert

Dagegen hat im sozialen Netzwerk Facebook eine Bekannte von Laras Mutter einen Suchaufruf gestartet. Darin ist das Aussehen der Neunjährigen beschrieben, zudem wird um Hinweise an die Polizei gebeten. Im Netz sowie auf Anfrage berichtet die Frau auch, was sie von Laras Mutter über den Vorfall am Mittwochabend erfahren haben will. Demnach soll Lara geschrien haben, als Karzelek mit zwei Männern – darunter sein Sohn im Teenageralter – erst die Mutter mit Pfefferspray „auf offener Straße“ attackiert und dann das Mädchen „entrissen“ haben soll. Wo Vater und Tochter nun sind, ist unklar. Karzelek lebt mittlerweile auf deutscher Seite an der polnischen Grenze. Laut Kenntnis der Polizei hat er zuletzt im Landkreis Vorpommern-Greifswald gewohnt, nachdem er aus Ditzingen weggezogen war.

Der Auslöser für die Tat könnte, so vermuten es Bekannte von Joanna S., der Umstand sein, wonach die Mutter vor Kurzem das Sorgerecht für Lara zugesprochen bekommen haben soll. Das zuständige Regionalgericht in Stettin war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. In Polen hat das deutsche Jugendamt das schlechte Image einer Behörde, die in deutsch-polnischen Streitfällen geneigt ist, der deutschen Seite recht zu geben.

Hoffnung auf Kind auf legalem Weg

Dabei hat Thomas Karzelek eigentlich Hoffnung haben können, seine 2014 in Ditzingen von der Mutter entführte Tochter auf legalem Weg zurückzubekommen: Das Ludwigsburger Amtsgericht muss klären, ob Lara in Zukunft beim Vater oder bei der Mutter leben soll. Das hat das Stuttgarter Oberlandesgericht vorige Woche angeordnet – und damit den Beschluss eines Ludwigsburger Familienrichters vom Dezember aufgehoben: Dieser hatte entschieden, den Fall nach Polen abzugeben – das Land, in das die damals fünfjährige Lara von ihrer polnischen Mutter entführt worden ist.

Das juristische Tauziehen um Lara hat 2011 begonnen, kurz nach der Trennung von Karzelek und Laras Mutter, einer Rechtsanwältin. Nach einigen erfolglosen Entführungsversuchen durch Joanna S. bekam der Vater das alleinige Sorgerecht für die Tochter zugesprochen. Die nächste Entführung jedoch gelang: Unter Einsatz von Pfefferspray und mit einem Komplizen verschleppte S. ihre Tochter am 2. Oktober 2014 nach Polen. Sie kam dafür ins Gefängnis, beauftragte aber eine Verwandte, mit Lara unterzutauchen. Erst im April 2017 wurde das Kind in Niederschlesien entdeckt, doch statt an den Vater übergaben die Behörden Lara wieder an die Mutter.

2.Video:
Vater in Deutschland hatte das Sorgerecht

Seit 2012 wird die achtjährige Lara in einem erbitterten Sorgerechtsstreit hin- und hergezerrt: Eigentlich hatte Vater Thomas Karzelek das Sorgerecht. Doch dann entführte die Mutter das Mädchen, nahm es mit nach Polen.
Lara im Haus der Großeltern entdeckt

Drei Jahre später wurde Lara nach langen Fahndungsmaßnahmen der Polizei entdeckt: im Haus der Großmutter in Polen. Der Fall wurde erneut vor Gericht in Polen verhandelt. Lara habe Angst vor ihrem Vater, so das Urteil, sie dürfe weiter bei ihrer Mutter leben. Die meldete sich jetzt das erste Mal bei RTL zu Wort.

„Der Gerichtsbeschluss ist das beste Weihnachtsgeschenk“, sagte sie im Interview. Für den Vater ein Schlag ins Gesicht. Wie er reagierte, was die Mutter sagte und die ganze Geschichte sehen Sie oben im Video.
Hält der Täter lange genug durch, ist die Tat rechtens?

Das Urteil des polnischen Gerichts hat einen faden Beigeschmack. Lässt man sich nur lange genug nicht erwischen und baut das Kind eine Beziehung zu seinem Entführer auf, ist die Tat rechtens? Zumal sich nun auch deutsche Richter dem Entschluss des Gerichts in Ludwigsburg angeschlossen haben. Was Rechtsexperte Klaus Wille dazu sagt, sehen Sie im Video.
Akt Entfuehrt Lara
Weihnachten ohne Tochter Lara

Jetzt sollen polnische Richter möglicherweise endgültig über Laras Schicksal entscheiden. Für Thomas Karzelek aber ist klar: Weihnachten wird er auch in diesem Jahr ohne seine geliebte Tochter verbringen müssen.

28-12-2017
Familienrecht Familie Kindesentführung HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen – Lara Karzelek- DE-PL Deutschland / Polen

Erzbischof wegen Vertuschung von Kindesmissbrauch verurteilt

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Australien

Erzbischof wegen Vertuschung von Kindesmissbrauch verurteilt

Der Missbrauchsskandal in Australien hat für ranghohe Vertreter der katholischen Kirche erste Folgen. Ein Gericht hat einen Erzbischof schuldig gesprochen, weil er mindestens einen Fall verschleierte.

Wilson, Erzbischof, vor dem Local Court in Newcastle, DPA

Er soll den sexuellen Missbrauch eines Kindes durch einen Priester in den Siebzigerjahren vertuscht haben – nun hat ein australisches Gericht den Erzbischof von Adelaide schuldig gesprochen. Dem 67-jährigen Philip Wilson drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis. Das Strafmaß wird erst später verkündet, wie das Gericht in Newcastle im australischen Bundesstaat New South Wales mitteilte.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der vor rund 40 Jahren verhinderte, dass ein pädophiler Priester zur Rechenschaft gezogen werden konnte. Der Geistliche soll sich an mindestens vier Jungen vergangen haben. Der Erzbischof behauptete in dem Prozess, er könne sich nicht mehr an das Gespräch erinnern, in dem sich ihm damals einer der Jungen offenbart hatte. Das Gericht schenkte ihm aber keinen Glauben.

Dass der Priester den damaligen Ministranten sexuell missbraucht habe, stand in dem Prozess außer Frage. Der Erzbischof zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts. Mit seinen Anwälten wolle er nun über die weiteren Schritte beraten, teilte er mit. Wilsons Verteidiger hatten versucht, den Prozess mit Verweis auf Wilsons Alzheimer-Erkrankung beenden zu lassen.

In Australien sollen über Jahrzehnte hinweg Zehntausende Kinder sexuell missbraucht worden sein, viele davon im Bereich der katholischen Kirche. Das hatte eine großanlegte Untersuchung im vergangenen Jahr ergeben. (Mehr dazu lesen Sie hier.)

Wilson ist einer der ranghöchsten katholischen Geistlichen, die bisher im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch verurteilt wurden. Vor drei Wochen hatte ein Gericht in Melbourne entschieden, dem australischen Kurienkardinal George Pell wegen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs den Prozess zu machen. Sein Amt als Finanzchef des Vatikans lässt der 76-Jährige deshalb ruhen.

fok/AFP/dpa, Dienstag, 22.05.2018 09:07 Uhr 
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/australien-erzbischof-wegen-vertuschung-von-kindesmissbrauch-verurteilt-a-1208856.html

Kindesentführung – VOR DREI JAHREN VON MUTTER VERSCHLEPPT

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Vor drei Jahren von Mutter verschleppt: BKA spürt Mädchen in Thailand auf

VOR DREI JAHREN VON MUTTER VERSCHLEPPT: BKA SPÜRT MÄDCHEN IN THAILAND AUF

Erfolg für das BKA im Falle eines vermissten Mädchens!Vor rund drei Jahren verschleppte Claudia K., die Mutter der heute Neunjährigen, ihre Tochter und floh mit ihr rund um die Welt.

Von Berlin ging es für das Kind nach Südamerika, Malta und schließlich Thailand, wo das BKA Mutter und Tochter schließlich aufspüren und zurück zum Vater nach Deutschland bringen konnte.

Im November 2013 war Claudia K. von einem Berliner Familiengericht das Sorgerecht entzogen worden, nachdem sie sich mit ihrer Tochter nach Uruguay abgesetzt hatte und dort von den Behörden aufgespürt worden war. Das alleinige Sorgerecht ging fortan auf den Vater des Kindes über.

Am Ostermontag 2014 entführte Claudia K. ihre Tochter mithilfe von illegalen Reisedukumenten erneut und floh mit ihr bis auf die thailändische Insel Koh Sukorn, wo sie schließlich festgenommen wurde.

„Ich möchte jetzt nur noch Ruhe für meine Tochter haben“, erklärte der Vater des Kindes erleichtert gegenüber der Bild.

Derzeit sitzt Claudia K. in Untersuchungshaft in Moabit. Ab nächstem Dienstag muss sich die 45-Jährige wegen Kindesentziehung im besonders schweren Fall vor dem Landgericht in Tiergarten verantworten; ihr drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

25.11.2017

http://intouch.wunderweib.de/vor-drei-jahren-von-mutter-verschleppt-bka-spuert-maedchen-thailand-auf-76986.html

siehe auch älteren Artikel von 1.8.2014

https://www.bz-berlin.de/berlin/charlottenburg-wilmersdorf/vater-sicher-mutter-entfuehrte-tochter-6

Tags: Gewalt – Entfremdung – Kindesentführung – Familienrecht

Mit SMS zum Suizid gedrängt – 15 Monate Gefängnis

Fall Michelle Carter Mit SMS zum Suizid gedrängt – Junge Frau muss 15 Monate ins Gefängnis

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„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat“: Michelle Carter soll ihren Freund in den Suizid getrieben haben

„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat“: Michelle Carter soll ihren Freund in den Suizid getrieben haben

Quelle: AP/POOL AP

Michelle Carter trieb ihren Freund mit SMS in den Suizid. Dafür muss die Frau 15 Monate hinter Gitter – ein mildes Strafmaß. Unter Tränen berichten die Angehörigen, wie sehr sie der Tod des 18-Jährigen beschäftigt.

Lawrence Moniz vom Bristol Juvenile Court in Taunton (Massachusetts) brauchte keine 15 Minuten Bedenkzeit, dann konnte er das Strafmaß verkünden: zweieinhalb Jahre für Michelle Carter, davon muss sie 15 Monate ins Gefängnis. Der Rest soll unter strenger Aufsicht der Justizbehörden und zu einer Bewährung von fünf Jahren ausgesetzt werden. Der Jugendrichter hatte Carter bereits im Juni wegen fahrlässiger Tötung für schuldig befunden. Er sah es als erwiesen an, dass die 20-Jährige vor fast genau drei Jahren ihren damaligen Freund Conrad Roy mit Hunderten von Textbotschaften in den Selbstmord getrieben hatte. Im schlimmsten Fall hätten der Angeklagten 20 Jahre Gefängnis gedroht.

„Das Gericht musste in seiner Entscheidung zwischen Rehabilitation, Wiedereingliederung in die Gesellschaft und einer gerechten Strafe für die Tat abwägen“, begründete Richter Moniz sein eher mildes Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte während einer fast 90 Minuten langen Anhörung am Donnerstag „sieben bis zwölf Jahre Gefängnis“ gefordert. Carters Verteidiger Joe Cataldo hatte dagegen an das Gericht appelliert, auf eine Haftstrafe zu verzichten und die Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von fünf Jahren mit strengen Auflagen zu verurteilen. Cataldo zeigte sich enttäuscht von dem Strafmaß und kündigte Berufung an. Moniz gewährte Carter bis zu der Entscheidung des nächsthöheren Gerichts Haftverschonung. Die junge Frau muss sich aber regelmäßig bei der Polizei melden und darf den Bundesstaat nicht verlassen.

Enttäuscht von dem Strafmaß dürften die Angehörigen von Conrad Roy gewesen sein. Sie hatten in der Anhörung eine hohe Strafe gefordert. „20 Jahre sind vielleicht extrem viel“, erklärte die Tante Kim Bozzi in einem Statement, das vor Gericht verlesen wurde. „Aber es sind noch immer 20 Jahre mehr, als Conrad hatte.“ Bozzi hatte den Prozess im Juni jeden Tag im Gerichtssaal verfolgt.

„Ich weiß nicht, wann sie entschieden hat, ihren kranken Plan in die Tat umzusetzen“, erklärte Bozzi. „Ich weiß auch nicht, warum sie das getan hat.“ Aber sie sei rücksichtslos und kalkuliert vorgegangen. „Conrad hat ihr vertraut, und das hat ihn das Leben gekostet.“ Die Tante zeigte sich davon überzeugt, dass ihr Neffe heute noch am Leben wäre, wenn es Michelle Carter nicht gegeben hätte. „Man sollte sie von der Gesellschaft fernhalten.“

„Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen“

Die 13 Jahre alte Schwester von Conrad Roy erzählte unter Tränen vor Gericht, dass sie bis heute von dem Gedanken verfolgt werde, dass sie ihren Bruder nie wieder sehen werde. „Ich wache jeden Morgen auf, gehe jeden Abend ins Bett und denke an ihn. Ich werde nicht zu seiner Hochzeit gehen können und auch nicht die Tante seiner Kinder werden.“

Die Schwester des Opfers brach vor Gericht immer wieder in Tränen aus
Die Schwester des Opfers brach vor Gericht immer wieder in Tränen aus

Quelle: AP/Pool The Boston Herald

Der Vater von Michelle Carter dürfte dagegen eher erleichtert gewesen sein, dass seine Tochter nicht 20 Jahre hinter Gitter musste. Er hatte in einem Brief an Richter Moniz appelliert, seine Tochter zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. „Sie wird ihr Leben lang damit fertig werden müssen, was sie getan hat.“ Er wisse, dass sie daraus lernen werde und am Ende eine bessere Person werde.

Mit der Festsetzung des Strafmaßes geht ein in der Justizgeschichte der USA einmaliger Fall zu Ende. Dieser hatte vor allem in den sozialen Medien zu hitzigen Debatten geführt und viele Fragen aufgeworfen. So musste das Gericht darüber urteilen, ob ein Mensch wegen des Todes eines anderen angeklagt und verurteilt werden könne, ohne dass er bei der Tat dabei gewesen war? Michelle Carter war zum Zeitpunkt des Suizids ihres Freundes am 12. Juli 2014 zu Hause und 50 Kilometer von dem Parkplatz entfernt, auf dem sich Conrad Roy das Leben genommen hatte.

Emotionaler Fall ohne Geschworene

Auch die Frage, ob „Worte wirklich töten können“ und SMS-Botschaften als einzige Beweise für eine Verurteilung in einem Tötungsfall ausreichen, musste der Richter beantworten. Die Verteidigung hatte erfolgreich darauf bestanden, das Verfahren nicht vor einer Jury zu führen, sondern nur vor einem einzelnen Richter. Anwalt Cataldo glaubte, dass die zwölf Geschworenen in diesem emotionalen Fall keine objektive Entscheidung treffen würden. Richter Moniz folgte bei seinem Urteil am Ende aber nicht der Verteidigung, sondern der Anklage.

Staatsanwältin Flynn hatte während des Prozesses die Tragödie um den Suizid von Conrad Roy in allen Einzelheiten nachgezeichnet und zahlreiche Textbotschaften, die Carter mit ihrem Freund ausgetauscht hatte, veröffentlicht.

„Es ist an der Zeit. Du bist bereit. Du weißt das. Denke nicht mehr darüber nach. Wenn du vom Strand kommst, musst du es tun. Heute Nacht ist die Nacht“, schrieb die damals 18-jährige Carter in einer dieser Botschaften am Abend des 12. Juli. „Du kommst in den Himmel und wirst glücklich sein. Keine Schmerzen mehr“, lautete eine andere SMS.

Insgesamt 47 Minuten texteten sich die beiden, doch Conrad Roy schien immer wieder Zweifel zu haben, ob er den Mut habe und das Richtige tue. Dabei dachte er auch an seine trauernden Eltern. „Ich will es ja heute machen“, schrieb er einmal zurück. „Aber ich bin mir nicht sicher. Ich habe Panik.“ Michelle Carter versuchte ihn daraufhin zu beruhigen und textete zurück: „Das ist doch kein großes Ding. Parke einfach deinen Wagen, mache den Motor an. Es wird vielleicht 20 Minuten dauern. Du hast alles, was du brauchst. Du wirst nicht scheitern.“

Ein Satz brachte den Schuldspruch

Die letzte Botschaft schien Conrad Roy zu überzeugen. Er setzte sich in den Wagen, warf den Motor an und ließ über den Auspuff und einen Schlauch Kohlenmonoxid in das Auto strömen. Im letzten Moment bekommt er jedoch erneut Angst, steigt wieder aus und ruft seine Freundin an.
Michelle Carter hat genug und fordert ihn auf, „sofort wieder einzusteigen“.
Ein Satz, der Richter Moniz später als Begründung für seinen Schuldspruch benutzt.

„In diesem Moment hätte sie ihn stoppen und die Polizei anrufen müssen“, sagte der Jurist bei seiner Urteilsverkündung. Doch Michelle Carter tat das nicht. Staatsanwältin Flynn sprach vor Gericht von einem „kranken Spiel um Leben und Tod“, das Conrad Roy in den Freitod getrieben hat. „Michelle Carter hätte diese Tat verhindern können.“ Der Teenager wird am kommenden Tag von der Polizei tot in seinem Wagen gefunden. „Suizid durch Kohlenmonoxidvergiftung“, erklärte der Gerichtsmediziner nach einer Autopsie.

Die Verteidigung wies den Vorwurf einer fahrlässigen Tötung dagegen zurück. „Conrad Roy wollte sich das Leben nehmen“, sagte Anwalt Cataldo während des Prozesses. „Und nicht Michelle Carter.“ Sie sei in die Sache nur hineingezogen worden. „Das war ein trauriger und tragischer Suizid, aber kein Mord.“ Tatsächlich hatten die beiden, die sich in Florida in den Ferien kennengelernt hatten, später aber selten trafen und oft nur per SMS miteinander kommunizierten, immer wieder über Selbstmord gesprochen. Die Verteidigung sprach von mehr als 1000 SMS-Nachrichten. Dabei gestand auch Michelle Carter psychische Probleme. Sie litt unter Depressionen und Magersucht.

Richter Lawrence Moniz sprach in seinem Schlusswort von einer „Tragödie für beide Familien“.

Video:

22 Kommentare

 

Von Michael Remke | Stand: 09:07 Uhr | Lesedauer: 6 Minuten

https://www.welt.de/vermischtes/article167368310/Mit-SMS-zum-Suizid-gedraengt-Junge-Frau-muss-15-Monate-ins-Gefaengnis.html
Tags: 
Missbrauch mit dem Missbrauch– Mobbing – Gewalt weibliche Frauen – psychische Gewalt

 

Frauenquote ist verfassungswidrig – Rechtsstreitigkeiten u. Blockade

283 Beförderungsstellen unbesetzt Frauenquote blockiert Behörden in NRW

Frauenquote

Symbolbild. Foto: dpa

Düsseldorf –

Acht Monate nach Inkrafttreten der umstrittenen neuen Frauenquote im öffentlichen Dienst in NRW haben Rechtsstreitigkeiten bereits in landesweit 155 Behörden zur Blockade von geplanten Beförderungen geführt. Das hat NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) nach Informationen unserer Zeitung auf FDP-Anfrage im Landtag bekannt gegeben. Insgesamt können 283 Beförderungsstellen nicht wie geplant besetzt werden, weil sich männliche Beamte juristisch gegen die Bevorzugung ihrer weiblichen Kollegen wehren oder eine Klage angedroht haben. Insgesamt sind bereits 85 Klagen gegen das neue NRW-Dienstrecht erhoben worden.

Seit dem 1. Juli 2016 sollen im öffentlichen Dienst Frauen bereits dann bevorzugt befördert werden, wenn eine „im Wesentlichen gleiche Eignung“ vorliegt. Mehrere Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht in Münster haben diese Vorgabe als verfassungswidrig eingestuft, da sie den Leistungsgrundsatz bei Beförderungen verletze. Eine besondere Berücksichtigung von Familienlasten und -auszeiten, die Frauen häufig von Führungspositionen in Behörden abhalten, hätte vielmehr in neuen Beurteilungskriterien stattfinden müssen.

Landesregierung hält an Frauenförderung fest

„Nur eine Gesetzesänderung löst das Gerechtigkeitsproblem dauerhaft“, sagte FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel. Die FDP fordert seit Monaten die Rücknahme der Dienstrechtsreform und drängt die CDU darauf, gemeinsam eine Organklage beim NRW-Verfassungsgericht in Münster einzureichen. Nur mit der Union ergäbe sich dafür im Landtag der notwendige Stimmanteil.

Die Landesregierung hält an der Frauenförderung fest und hat ihrerseits das NRW-Verfassungsgericht um Prüfung gebeten. Durch die Rechtsstreitigkeiten werden in vielen Dienststellen auch nachfolgende Beförderungen blockiert.

Am stärksten betroffen ist der Finanzsektor mit 104 normalen Finanzämtern und Stellen in der Steuerfahndung oder Betriebsprüfung. Walter-Borjans hatte in der vergangenen Woche kurzfristig 900 zusätzliche Beförderungen ausgesprochen und damit die Blockade etwas gelockert.

Polizei stark betroffen

„Eine Massenbeförderung verschafft der Regierung bloß eine vorübergehende Atempause bis zur Landtagswahl. Schon bald rücken aber von unten neue Fälle nach, die dasselbe Chaos auslösen“, prophezeite Witzel.

Stark betroffen vom Beförderungsärger ist auch die Polizei. In 21 Polizeibehörden, darunter Duisburg, Hagen, Düsseldorf, Oberhausen, Kleve und Bonn, konnten geplante Beförderungen nicht ausgesprochen werden. In der Justiz sind Beamte im Gefängnis Hagen und den Amtsgerichten Kleve und Rheinberg betroffen.

 

Von, Tobias Blasius; 25.03.17, 12:40 Uhr

– Quelle: http://www.rundschau-online.de/26256054 ©2017
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