Geplante Kindesentführungen ohne Rückführung in Japan

Obwohl Japan das Haager Kindesentführung-Übereinkommen von 1980 unterschrieben hat, wird das internationale Gesetz von der Justiz in Japan völlig ignoriert, es ist kein einziger Fall der Rückführung bisher bekannt.

Artikel:

Fälle von Kindesentführungen nach Japan
Wenig Mitleid für verlassene Väter?

Kein Weg zurück: Viele japanische Kinder sehen nach einer Scheidung ihre Väter nie wieder. Dabei ist Japan vor vier Jahren einem Haager Abkommen beigetreten, das ein Umgangsrecht garantiert.(Foto: Yuriko Nakao/Bloomberg)
  • Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs davon aus Deutschland.
  • Häufig setzen sich die Frauen nach Japan ab und verweigern den Vätern Kontakt zum gemeinsamen Nachwuchs.
  • Trotz rechtlicher Verpflichtung Japans ist bis jetzt kein Fall einer erfolgreichen Rückführung bekannt.
Von Christoph Neidhart, Nagoya

Klaus Schmidt trägt eine pralle rote Tasche in den Gerichtssaal, Geschenke für seine viereinhalbjährige Tochter, die er an diesem Morgen im Büro seines Anwalts nach langer Zeit wieder hätte treffen sollen. Doch das Kind habe sich geweigert, das Gebäude zu betreten, sagte seine japanische Exfrau in der Vernehmung. Jetzt liegt die Tasche neben der Mappe von Schmidts Anwalts, der ihm helfen soll, die Verbindung zur Tochter wiederherzustellen. Der 35-Jährige ist überzeugt, seine Exfrau sabotiere jeden Kontaktversuch. Damit verstößt sie gegen das Urteil des japanischen Scheidungsrichters, der ihm das Recht auf Besuche und Skype-Verbindungen zugesprochen hat. Der Deutsche hat seine Exfrau wegen Missachtung der Scheidungsverfügung verklagt.

Wie Schmidt, der Name ist geändert, kämpfen zahlreiche ausländische Väter in Japan um Kontakt zu ihren Kindern oder um deren Rückführung in ihr Heimatland. Viele Mütter brechen den Kontakt einfach ab. Der japanische Staat wäre verpflichtet, seit er die „Haager Übereinkunft über internationale Kindsentführungen“ unterzeichnet hat, „widerrechtlich entführte oder zurückgehaltene Kinder“ in ihre Länder zurückzuschicken oder wie im Falle Schmidts den Vätern „Umgangsrecht“ zu garantieren. Maßgeblich ist das Scheidungsurteil oder die Verfügung eines Jugendamts. Tokio erkennt diese Verpflichtung an, setzt sie jedoch nicht um.

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Japan ist der Haager Übereinkunft von 1980 vor vier Jahren beigetreten. Zuvor hatten Gerichte stets zugunsten des japanischen Elternteils entschieden. Neuere Urteile zeigen einen Wandel. Im März verfügte das Oberste Gericht, eine Mutter, die bis zur Trennung mit ihrem Mann in den USA gelebt hatte, halte ihren Sohn illegal in Japan fest. Der Elfjährige müsse zum Vater zurück, dem das Sorgerecht übertragen worden war. Der Vollzug des Urteils scheiterte jedoch am physischen Widerstand der Mutter. Bisher ist kein Fall einer erfolgreichen Rückführung publik geworden.

Im Saal des Bezirksgerichts Nagoya wird über eine Liste geplatzter Begegnungen verhandelt. Die Antworten der Mutter wirken einstudiert. Die Zeitschrift Facta enthüllte 2012 eine Drei-Punkte-Strategie, mit der Scheidungsanwälte möglichst viel aus den Vätern herauspressen. Erstens sollten die Mütter ihre Kinder dem Vater sofort entziehen. Zweitens dem Vater häusliche Gewalt vorwerfen. Da dies in Japan kein Strafbestand sei, könne die Frau durchaus lügen. Drittens sollten die Mütter sicherstellen, dass die Kinder keinen Kontakt zum Vater hätten. In internationalen Scheidungen ermunterten die Anwälte, so Facta, ihre Klientinnen dazu, ihre Kinder nach Japan zu holen.

In ihrer Vernehmung wiederholt Schmidts Exfrau mehrmals, das Kind wolle keinen Kontakt zu Schmidt. Es fürchte sich. Bei der einen Begegnung, zu der die Großeltern die Tochter gebracht hatten, war das jedoch nicht der Fall und das Kind nannte Schmidt „Papa“. Die Anwälte der Mutter führen die Zeitverschiebung an, die einen Skype-Kontakt erschwere, und halten dem Vater vor, er habe einen deutschen Journalisten in den Fall eingeweiht.

Schmidt spricht Japanisch, seine Frau Deutsch. Sie hatte schon vor der Ehe in Europa gearbeitet – und wollte bleiben. Doch nach der Geburt verfiel sie in Depressionen. „Sie hat sich komplett verändert und von mir und Europa entfremdet“, so Schmidt. Das Paar einigte sich, Mutter und Kind sollten sich zwei Monate bei ihren Eltern in Japan erholen. Als Schmidt sie in Frankfurt abholte, kam die Frau allein. „Ich war völlig perplex. Sie hat dann ihre Sachen gepackt und ist ein paar Tage später zurückgeflogen.“ Seither wohnt sie bei ihren Eltern. „Aus Kontinuitätsgründen“ überließ der Richter ihr das Sorgerecht.

Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr

Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs aus Deutschland, zwei aus der Schweiz, für die eine Rückführung verlangt wird. Etwa hundert Väter fordern Umgang mit ihren Kindern. Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr. Die Gesellschaft hat wenig Mitgefühl für verlassene Väter und kaum das Bewusstsein, ein Kind brauche beide Eltern. Wenn der Kontakt abbricht, zahlen die Väter die Alimente nicht mehr. Viele Mütter akzeptieren das als Preis dafür, dass sie den Mann losgeworden sind.

„Die Fälle sind immer wieder ähnlich“, sagt Björn Echternach, der die Website japanchildabduction.org unterhält und selber um seine Söhne Karl und Johann kämpft, von denen er seit anderthalb Jahren kein Lebenszeichen hat. Seine japanische Frau, eine Übersetzerin, war „mit den Kindern überfordert“, wie er glaubt. Teilweise in Deutschland aufgewachsen, wollte sie eigentlich nicht mehr nach Japan. Nach der Trennung blieb sie mit den heute vier und fünf Jahre alten Buben vorerst in Berlin. Echternach sah die beiden regelmäßig, wegen der Gewaltvorwürfe seiner Frau teilweise in Gegenwart von Psychologen. Dann verschwand seine Frau unangekündigt nach Japan, wo sie seither bei ihren Eltern lebt. Das japanische Sozialamt habe Mediationsbemühungen „wegen fehlender Kooperationsbereitschaft“ der Frau abgebrochen, so Echternach. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg und die deutsche Botschaft in Tokio bemühen sich um seine Söhne, die gemäß Rückführungsbefehl bis zum 1. November nach Deutschland hätten kommen müssen.

Echternach leidet, er kämpft verbittert. Sein Japan-Bild ist düster, und wie er glaubt, auch die Zukunft seiner Söhne, wenn es ihm nicht gelingen sollte, sie zurückzuholen. Sicher werden Karl und Johann ohne den Kontakt zum Vater die deutsche Sprache verlieren. Damit entgleiten sie dem Vater zwangsläufig, da er nicht Japanisch kann.

Nach zweieinhalbstündigem Feilschen um Gründe, warum Begegnungen platzten, schließen die Richter die Anhörung. Das Urteil wird den Parteien zugestellt. Klaus Schmidt nimmt seine rote Tasche mit den Geschenken, die nach der Verhandlung noch deplatzierter wirkt als zuvor.

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Bundesrat gegen Vaterschaftsurlaub – Schweiz

1.Video Facebook

2. Artikel: Initiative
Bundesrat findet Vaterschaftsurlaub zu teuer

Aktion für Vaterschaftsurlaub: Für den Bundesrat keine gute Lösung.

Der Bundesrat spielt den Ball in Sachen Vaterschaftsurlaub den Kantonen zu. Die Initianten der initiative zeigen sich empört.

Einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub erachtet der Bundesrat nach wie vor als zu teuer. Stattdessen hat er nun Alternativen präsentiert, welche vor allem die Kantone und Gemeinen in die Pflicht nehmen. Die Initianten zeigen sich empört.

In seiner am Freitag veröffentlichten Botschaft zum Volksbegehren «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» (Vaterschaftsurlaubsinitiative) schreibt die Regierung, dass sie das Anliegen zwar anerkenne, die Verantwortung aber primär bei den Sozialpartnern, Kantonen und Gemeinden liege.
Finanzielles Argument zuoberst

Für den Bundesrat habe stattdessen der Ausbau eines bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots Priorität. Diese Angebote seien nicht nur unmittelbar nach der Geburt, sondern auch im Vorschul- und Schulalter des Kindes für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit von entscheidender Bedeutung.

Zudem weisen diese Massnahmen ein günstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Das finanzielle Argument führt der Bundesrat denn auch zuoberst an gegen die Initiative.

Der Vaterschaftsurlaub würde nach Berechnungen des Bundes rund 420 Millionen Franken pro Jahr kosten. «Dies würde die Wirtschaft mit zusätzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen», heisst es in der Botschaft des Bundesrats.
Harte Kritik der Initianten

Der Verein «Vaterschaftsurlaub jetzt!» zeigt sich mit der Botschaft nicht zufrieden: «Heute hat der Bundesrat mit seiner Botschaft zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative bekräftigt, dass er Vätern nicht mehr als einen Tag zugestehen will, wenn sie ein Kind bekommen», so der Verein. Er könne diesen «ewig gestrigen Entscheid des Bundesrates in keiner Art und Weise nachvollziehen».

Die Zeiten seien längst vorbei, in denen Väter bei der Familienarbeit auf die Ersatzbank gehörten, so der Verein weiter. Die Initianten der Volksinitiative sind nach eigener Aussage überzeugt, dass die Bevölkerung «diesem wichtigen familienpolitischen Anliegen bei einer Volksabstimmung zum Durchbruch verhelfen wird».

«Präsent zu sein beim wichtigsten Ereignis im Leben eines Mannes – der Geburt des eigenen Kindes – wird in einem der reichsten Länder der Welt als zu teuer erachtet und als Luxus dargestellt, den sich die Wirtschaft nicht leisten könne», so die Initianten. «Das ist ein Armutszeugnis
Verlängerung des Impulsprogramms

Der Bund fördert die Schaffung von Betreuungsplätzen im Rahmen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Einen Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N), das Impulsprogramm um weitere vier Jahre zu verlängern und dafür finanzielle Mittel in Höhe von 130 Millionen Franken vorzusehen, lehnt der Bundesrat ab.

In seiner Stellungnahme erinnerte er daran, dass die primäre Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung bei den Kantonen und Gemeinden liegt. Diese sollten ihren Handlungsspielraum ausschöpfen und eigenständig für den Aufbau eines bedarfsgerechten Angebots sorgen. Das Geschäft wird in der Sommersession im #Nationalrat behandelt.
Bedürfnisse berufstätiger Eltern

Der Bund kann hingegen Kantone und Gemeinden unterstützen, welche die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. Zudem kann er kantonale, regionale und kommunale Projekte fördern, mit denen Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern abgestützt werden.

Für diese zwei neuen Finanzhilfen stellt der Bund 100 Millionen Franken bereit. Die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen treten am 1. Juli in Kraft.

Bei der direkten Bundessteuer sollen Eltern künftig die nachgewiesenen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal 25’000 Franken pro Kind und Jahr vom Einkommen abziehen können. Heute liegt der Maximalbetrag bei 10’100 Franken. Der Bundesrat hat vor einem Monat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Verwaltungsangestellte haben Vaterschaftsurlaub

Heute hat der Vater bei der Geburt eines Kindes in der Regel Anspruch auf bis zu zwei bezahlte Urlaubstage. Unternehmen können zudem grosszügigere Regelungen vorsehen. Der Urlaub kann folglich von Unternehmen zu Unternehmen und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter variieren.

Mitarbeiter der Bundesverwaltung haben seit Juli 2013 Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die meisten kantonalen Verwaltungen sowie die kommunalen Verwaltungen der Kantonshauptorte und grössten Städte gewähren einen fünf- oder zehntägigen bezahlten Vaterschaftsurlaub.

Die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» ist im Juni eingereicht worden. Urheber sind die Organisationen Travail.Suisse, männer.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz.

(sda/gku), 1-6-2018
Tags: Väter Vaterschaft Video – facebook
https://www.handelszeitung.ch/…/bundesr…

Europarat Resolution 2079? Doppelresidenz & gemeinsame Sorge für Europa?

Was ist der Europarat?

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Wie verbindlich ist die Resolution 2079 und damit das Wechselmodell bzw. Alternierende Obhut (Betreuung ca. 50/50) und die gemeinsame Sorge (gemeinsames Sorgerecht) für Europa insb. Schweiz, Österreich und Deutschland?
Oliver Hunziker, Präsident der Schweizer Verbände VeV & GeCoBi erklärt den Europarat, die Resolution 2079 und das Wechselmodell & die gemeinsame Sorge nun nicht mehr nur Kinderherzen, sondern auch die Mitgliedsstaaten des Europarates erobert.
Europarat? Resolution 2079? Wechselmodell & gemeinsame Sorge verbindlich für Europa? Danke an Oliver Hunziker http://www.oliver-hunziker.ch VeV Schweiz, Verein für elterliche Verantwortung https://www.vev.ch/ GeCoBi – Dachverband für gemeinsame Elternschaft http://www.gecobi.ch/ Kindeswohlgefährdung per Gesetz http://www.kgpg.de

Hier geht es wie versprochen zur Übersetzung der Resolution 2079 des Europarates vom 12.10.2015: http://www.vev.ch/europarat-fuer-alte… Buchempfehlungen: Diese Kinderfabel „Das Küken, das alles kann – Danke Mama & Papa“ hat die Resolution 2079 des Europarates verstanden und zeigt die biologische Dualität des Kindes auf, welches seine Fähigkeiten insbesondere durch die paritätische Elternschaft (Wechselmodell / Doppelresidenz / Betreuung 50/50) entwickeln kann: https://www.amazon.de/Das-K%C3%BCken-… Kindeswohlgefährdung per Gesetz – Selbsthilfe & Lösungen (deutsche Rechtsgrundlagen): https://www.amazon.de/Kindeswohlgef%C…

Tags: Familie – Familienrecht – Video – Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Europarat – Council of Europe – europäischen Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Scheidung – Trennung

Noch immer keine Gleichberechtigung für getrennte Väter

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Familie

Trotz neuem Unterhaltsrecht: Gerichte benachteiligen getrennte Väter

Noch immer werden Väter benachteiligt bei einer Trennung.

Noch immer werden Väter benachteiligt bei einer Trennung.

© KEYSTONE

Seit etwas über einem Jahr gilt das neue Unterhaltsrecht. Nun ziehen die Männer dazu eine vernichtende Bilanz: Nach wie vor würden die Gerichte die Väter bei Trennungen benachteiligen, klagt der Verband Männer.ch in einer Resolution.

Väter hätten es schwer, die geteilte Obhut zu erstreiten, klagt der Verband Männer.ch. Und dies, obwohl vor einem Jahr das neue Unterhaltsrecht eingeführt wurde. Oft bleibe ihnen nur die Rolle als Zahlvater, der zudem teilweise absurd hohen Unterhalt begleichen müsse. «Uns sind Fälle bekannt, wo ein Mann 50 oder mehr Prozent der Betreuungsarbeit geleistet hat – und trotzdem bekam nach der Trennung die Frau die Obhut, während er wieder voll arbeiten musste», sagt Co-Geschäftsleiter Nicolas Zogg in der «NZZ am Sonntag».

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Zumindest in diesem Punkt wird die Kritik der Männer nach den ersten Erfahrungen mit dem neuen Recht auch in der Fachwelt geteilt: Sind sich Mutter und Vater über die Betreuung nicht einig, sind die Chancen der Väter klein, schreibt die Zeitung. Auch Praktiker haben festgestellt, dass eine Mutter faktisch die geteilte Obhut verhindern kann, wenn sie es darauf anlegt. Doch nicht nur deswegen ist das neue Recht umstritten.

Eine erste Bilanz zeigt etwa, dass vielerorts ganz unterschiedlich beurteilt wird, ab wann der betreuende Elternteil auch selber wieder eine Erwerbstätigkeit übernehmen muss. Und auch die fälligen Unterhaltsbeiträge werden überall wieder etwas anders festgesetzt, die Differenz beträgt hunderte Franken pro Monat.

Jonas Schweighauser, Professor für Familienrecht, sagt dazu, die Politik hätte den Gerichten wohl etwas engere Leitplanken setzen sollen. Den Männern rät Schweighauser, sich schon während der Beziehung ihre Rolle in der Familie gut zu überlegen. Denn bei einer Trennung würden die Gerichte oft das bisher gelebte Modell fortführen. Laut dem Männerverband ist dies eben nicht sicher. Darum fordert er, dass nun die geteilte Obhut als Regelfall festgeschrieben wird.

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Zuletzt aktualisiert am 18.3.2018 um 15:04 Uhr

https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/trotz-neuem-unterhaltsrecht-gerichte-benachteiligen-getrennte-vaeter-132334484
Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft


Ist die Schweiz feministisch?

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Vaterschaftsurlaub ist noch Zufall

VATERSCHAFTSURLAUB BEI OSTSCHWEIZER ARBEITGEBERN ⋅ Der Bundesrat will den gesetzlichen Vaterschaftsurlaub nicht verlängern. Trotzdem ist dieser auf dem Vormarsch: Auch Ostschweizer Unternehmen wollen mit einer verlängerten Auszeit für Fachkräfte attraktiv bleiben.
Kaspar Enz

Mehr als einen Tag Urlaub haben frischgebackene Väter nicht nötig. Das sagt zumindest das Gesetz. Und geht es nach dem Bundesrat, soll das auch so bleiben. Er lehnte letzte Woche die Initiative für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub ab. Doch viele Unternehmen gestehen ihren Mitarbeitern bereits heute längeren Urlaub zu, wenn sie Vater werden.

«Der St.Galler Kantonalbank ist es wichtig, attraktive Arbeitsbedingungen anzubieten», sagt deren Sprecher Adrian Kunz. Fünf Tage dürfen die Kantonalbanker zu Hause bleiben. Eine Arbeitswoche bekommen neue Väter auch bei anderen Finanzinstituten mit Ostschweizer Sitz, wie den Helvetia-Versicherungen oder der Thurgauer Kantonalbank. Die Nase vorn hat in der Branche aber Raiffeisen. Drei Arbeitswochen, also 15 Tage Vaterschaftsurlaub, gewährt die Bank – und zwar schon seit 2009. «Wir sind überzeugt, dass sich Investitionen in das Wohl der Familie und eine ausgeglichene Work-Life-Balance langfristig auszahlen», sagt Raiffeisen-Sprecher Dominik Chiavi. Engagierte Mitarbeiter seien ein Wettbewerbsvorteil. Ebenso grosszügig wie Raiffeisen ist der Grossverteiler Migros. Das fördere die Motivation, glaubt Andreas Bühler, Sprecher von Migros Ostschweiz. «Man spürt, dass die Leute stolz sind, bei einem Unternehmen zu arbeiten, das seine Mitarbeiter unterstützt.»

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Tatsächlich wollten viele Unternehmen mit einem grosszügigen Vaterschaftsurlaub ein attraktiver Arbeitgeber sein, sagt Sibylle Olbert-Bock, Leiterin des Kompetenzzentrums für Führung und Personalmanagement an der Fachhochschule St.Gallen. Man schaue auf die Konkurrenz, auch diejenige im Ausland. Doch auch in den Chefetagen überlege man sich immer mehr, was Gleichstellung bedeuten müsse. «Es gibt immer mehr Frauen in den Unternehmen, die den Männern auf Augenhöhe begegnen.» Sie sind ebenso gut ausgebildet, verdienen gleich viel oder mehr als ihre Partner. «Die Erwartungen verändern sich. Es ist nicht mehr klar, wer zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit reduziert.»

Kleine können ihn sich selten leisten

Dass auch Unternehmen den Ball aufnehmen, wundert Adrian Wüthrich, Präsident der Gewerkschaft Travailsuisse nicht. «Sie wollen Mitarbeiter halten und als moderner Arbeitgeber gelten», sagt er. Und die Gewerkschaften setzten den Vaterschaftsurlaub bei Verhandlungen immer wieder auf die Agenda. Es sind vor allem grosse Firmen, die grosszügig sind. Kleine Unternehmen können sich den Vaterschaftsurlaub hingegen selten leisten. «Das ist unfair. So ist es Zufall, ob man als Arbeitnehmer einen Urlaub bekommt oder nicht.»

Dass ein Vaterschaftsurlaub für kleinere Unternehmen schwieriger einzuführen ist, weiss auch Robert Stadler, Vizedirektor der IHK St. Gallen-Appenzell. Nicht nur der Kosten wegen. Auch die Absenzen seien schwieriger aufzufangen. «Aber so wie ich die meisten KMU erlebe, sind sie auch flexibler. Im Einzelfall sucht man eine Lösung.» So glaubt Stadler auch in dieser Frage an den Markt. Einen staatlich vorgeschriebenen Vaterschaftsurlaub brauche es nicht. «Ein Arbeitnehmer, für den das wichtig ist, wird sich eher für ein grosses Unternehmen entscheiden. In KMU gibt es weniger zugesicherte Leistungen, aber sie bieten andere Vorteile.»

Wer sich im Unternehmen bewährt, könne seine Anliegen meist gut einbringen, glaubt auch Sibylle Olbert-Bock. Auch wenn es um einen Vaterschaftsurlaub gehe. «Voraussetzung ist aber, dass Führungskräfte für diese Frage ein offenes Ohr haben.» Da könne eine geeignete Personalpolitik helfen. Trotzdem glaubt sie nicht, dass der Markt allein dem Vaterschaftsurlaub zum Durchbruch verhilft. Auf Freiwilligkeit hätten die Unternehmen auch plädiert, als es um Frauen in den Führungsebenen ging. Passiert sei oft wenig. «Die Frage ist: Für wen regelt es der Markt? Er regelt es für die, für die es sich aus Sicht der Unternehmen lohnt.» Auch die Initianten glauben nicht an den Markt. «Das ist nur eine Ausrede, um nichts tun zu müssen», sagt Adrian Wüthrich.

Kein Bewerber fragt nach «Papizeit»

Tatsächlich könnte es lange dauern, bis sich mehrere Wochen Vaterschaftsurlaub überall durchsetzen. Denn Männer auf Stellensuche scheinen sich nicht besonders dafür zu interessieren. Der Vaterschaftsurlaub werde bei der Rekrutierung kaum angesprochen, sagt Helvetia-Sprecher Jonas Grossniklaus. «Ein viel wichtigeres Thema sind flexible Arbeitsmodelle, die es Vätern erlauben, einen Teil der Betreuungsarbeit zu übernehmen», sagt er. «Der Vaterschaftsurlaub wird in Bewerbungsgesprächen kaum je separat angesprochen», sagt auch Anita Schweizer, Mediensprecherin der Thurgauer Kantonalbank. Und «Der Vaterschaftsurlaub ist nur ein Baustein eines Gesamtpakets», sagt Raiffeisen-Sprecher Chiavi.

Ähnlich sieht es Sibylle Olbert-Bock. Der Vaterschaftsurlaub diene eher der Bindung bewährter Mitarbeitender. Den Ausschlag für einen Arbeitgeber gebe eher das Gesamtpaket. «Es geht darum, ob man die Organisation als eine wahrnimmt, in der neben der Arbeit Privat- und Familienleben akzeptiert werden.»

22. Oktober 2017, 07:49

http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/vaterschaftsurlaub-ist-noch-zufall;art509574,5119388
Tags: Erziehung – Papamonat – Geburt – Vaterschaftsurlaub – Familienrecht – Frauenpolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – Feminismus – feministische – Feministin – Kindeswohl – Vaterlose Gesellschaft –