Kindesentführung – Italien – Österreich

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Child Abduction – Italy Firenze Toscana – Austria Bruck an der Leitha

Die Mutter Daniela W.  ist aus Italien mit ihren 4 Buben vom Vater (ein englischer Journalist) geflohen, trotz gemeinsamen Sorgerechts laut italienischen Beschluss des Gerichts in Grosseto.

1. Artikel:

Star-Anwältin kämpft für vierfache Mutter

Familien-Drama -© Fotomontage: oe24; Quelle: Artner; privat

Star-Anwältin kämpft für vierfache Mutter

„Meine Kinder wollen nur eines. Gemeinsam in Österreich leben. Sie sind dort geboren, haben die österreichische Staatsbürgerschaft, ihre Freunde, Schule und Sportvereine dort“, so Mutter Daniela W. (37).

Wie berichtet, ist die 37-Jährige aus Bruck/Leitha verzweifelt. Durch Unwissenheit und falsche Beratung eines italienischen Anwalts geriet sie in einen Kindesentziehungskonflikt.

Rückblick

Daniela W. hatte mit dem Vater von zwei ihrer vier Buben (2, 3, 6 und 8 Jahre) in Italien gelebt. Nach Streitereien mit ihm hatte sie das Land jedoch verlassen und kehrte nach Niederösterreich zurück. Allerdings war es ihr aufgrund von rund zwei Jahren Aufenthalt in Italien rechtlich untersagt, das Land mit den Kindern ohne richterliche Zustimmung zu verlassen.

Rückkehr

Obwohl die Familie monatelang keine ordentliche Unterkunft hatte, auf Campingplätzen und bei sieben verschiedenen Freunden wohnte. Als W. das Geld ausging, wurde ihr vom italienischen Jugendamt und von einem italienischen Juristen versichert, dass eine Rückkehr nach Österreich keine rechtlichen Folgen hätte.

Gericht

Am 19. Oktober entschied das Gericht Korneuburg jedoch, dass die beiden Älteren nach dem HKÜ – dem Haager Kindesentführungsübereinkommen – innerhalb von 14 Tagen nach Italien zurückgeführt werden müssen. Was die 37-Jährige auch tat.

Mangelhaft

Nun kämpft Star-Anwältin Astrid Wagner für die vierfache Mutter. „Das Verfahren war mangelhaft. Es hätte ein kinderpsychologisches Gutachten eingeholt werden müssen“, so Wagner: „Die Kinder könnten traumatisiert werden. Ich bin zwar positiv, doch es wird ein schwieriger Fall.“

(kuc), 07. November 2018 23:18
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Star-Anwaeltin-kaempft-fuer-vierfache-Mutter/355151602


2. Artikel:

Obsorge-Drama: Oma weint um ihre Enkel

Zwischenstaatliche Trennung eskalierte © zvg

Obsorge-Drama: Oma weint um ihre Enkel

NÖ/Italien. „Es tut so verdammt weh die Kinder weinen und sagen zu hören: ‚Oma Susi, sei nicht traurig, wir kommen wieder‘“, postete die Großmutter der vier Buben (2, 3, 6 und 8 Jahre) auf der Plattform GoFundMe.

Rückkehr. Wie berichtet, geriet ihre Tochter Daniela W. (37) mit ihren Kindern in ­einen Obsorgestreit. Die 37-Jährige, die mit den Buben rund zwei Jahre in der Toskana wohnte, hatte sich nach Streitereien vom Vater der beiden Älteren getrennt und war – nach Rücksprache mit einem italienischen Juristen (der sie schlecht beriet) und dem dortigen ­Jugendamt, das ihr fälschlicherweise versicherte, dass eine Rückkehr nach ­Österreich keine rechtlichen Folgen hätte – nach Bruck an der Leitha zurückgekehrt.

Mutter musste die Buben nach Italien zurückbringen

Was folgte, war für die vierfache Mutter ein Schlag ins Gesicht. Am 19. Oktober flatterte ein Bescheid des Gerichts in Korneuburg ins Haus. Daniela W. musste den 6- und den 8-Jährigen innerhalb von 14 Tagen wieder nach Italien zurückbringen. Der Kindsvater, ein Engländer und viel reisender Journalist, hatte die Mühlen der Justiz angeworfen. „Obwohl wir in Italien niemanden haben und nicht wissen, wo wir schlafen sollen“, so die 37-Jährige. Zusammenwohnen will der Mann mit der Ex und den Kindern jedoch nicht …

Albtraum. Auch die Oma der Buben ist verzweifelt: „Hoffentlich ist der Albtraum bald vorbei und die Kinder kommen zur Ruhe.“ Denn ihre geliebten Enkeln wollen nur ­eines: gemeinsam nach ­Hause und in Österreich leben.

Not. Mittlerweile ist der vierfachen Mutter das Geld  ausgegangen, um ordentliche ­Unterkünfte bezahlen zu können. In ihrer Not schlief die ­Familie schon auf Camping­plätzen und vorübergehend bei Freunden. Falls Daniela W. das Land mit ihren Kindern ohne richterliche Zustimmung verlassen würde, könnte der Gerichtsvollzieher auftauchen und die Buben mitnehmen.

(kuc), 10. November 2018 21:58

https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Obsorge-Drama-Oma-weint-um-ihre-Enkel/355522216


3. Artikel:

Niederösterreich – Bruck an der Leitha – Brucker Familie in Not

Wo die vier Buben dieses Jahr Weihnachten verbringen werden wissen sie nicht. Sie möchten wieder nach Bruck, wo sie zu Hause sind.
  • Wo die vier Buben dieses Jahr Weihnachten verbringen werden wissen sie nicht. Sie möchten wieder nach Bruck, wo sie zu Hause sind. Foto: Werner

BRUCK A.D. LEITHA/SÜDTIROL (mec). Eine Mutter und ihre vier Söhne (2, 3, 6, 8) aus Bruck an der Leitha sitzen derzeit im Ausland fest. Durch falsche Beratung eines italienischen Juristen geriet Daniela Werner in einen Kindesentziehungskonflikt, da sich zwei der Buben auf richterliche Anordnung in Italien aufhalten müssen.

Vom Anwalt schlecht beraten

Im Gespräch mit den Bezirksblättern erzählt Daniela Werner, wie es dazu kam. Die Familie lebte zwei Jahre lang in Italien. Nach einem Streit mit dem Vater zog die Frau mit ihren Kindern zurück nach Österreich. Alle vier sind österreichische Staatsbürger und in Österreich geboren. Obwohl häusliche Gewalt und der Rauswurf vom Kindesvater dazu geführt hatten, dass die Familie monatelang ohne ordentliche Unterkunft auf Campingplätzen oder bei Freunden leben mussten, hätte sie Italien nicht verlassen dürfen. Daniela Werner wusste das damals nicht. Der italienische Anwalt offensichtlich ebenfalls nicht.

Leben mit der Unsicherheit

Der Vater stellte daraufhin einen Antrag auf Rückführung, dem im September stattgegeben wurde. Die Mutter hielt sich an die Anordnung und reiste mit allen vier Kindern wieder nach Italien. Dort lebte die Familie wieder in wechselnden Unterkünften.

Ein erneuter Rückschlag

Derzeit hält sich Daniela Werner mit ihren Kindern in Südtirol auf. Finanziell kann sie sich kaum über Wasser halten. Die psychische Belastung ist nicht nur für die Kinder enorm. Kurz vor dem Telefonat mit den Bezirksblättern hatte Daniela Werner erfahren, dass einem Antrag auf Aufschiebung nicht stattgegeben worden war. Die Familie muss weiterhin bangen, ob sie wieder zurück nach Hause in die gewohnte Umgebung dürfen und Schule und Sportvereine fortsetzen können. Die Kinder möchten wieder in ihre Schule gehen, in ihrem Verein Fußball spielen und in ihrem Bett schlafen. Bis aber über einen neuerlichen Antrag entschieden wird, werden wieder zwischen drei Wochen und drei Monaten vergehen.
Unterstützen kann man die Familie mit einer Spende an Daniela Werner: IBAN: AT041200000776094385 BIC: BKAUATWW oder der Seite www.gofundme.com/mother-of-four-boys-needs-help

Tags: Familienrecht Familie HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen – Vater – Väter – Italien – gemeinsames Sorgerecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – AT-IT Austria / Italia – Entfremdung – Gehirnwäsche – Vaterlose Gesellschaft Väter – Vaterschaft – PA parental alienation – Eltern Entfremdung Selbstjustiz – corte Grosseto – Bezirksgericht Korneuburg –

+ + + Vater hat Kind Lara von der Entführerin zurück „entführt“ + + +

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Rückführung von deutschem Vater?

Europäische Justiz hat bei HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen versagt, europäisches Familienrecht funktioniert nicht!

Das Kind Lara wurde bereits 2 mal von der Mutter nach Polen entführt.
Die Mutter wurde vom deutschen Gericht verurteilt, hat jedoch den Aufenthaltsort in Polen des Kindes nicht gesagt.

Jetzt wurde Lara von ihren deutschen Vater zurück „entführt“.


Ob es sich um eine „Rückführung“ oder um eine „Entführung des eigenen Kindes handelt“ und das Sorgerecht dem Vater endgültig bleibt muss vom deutschen Gericht noch entschieden werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, 26-5-2018

1.Artikel:

Die polnische Polizei fahndet seit Freitag nach dem Vater und dessen neunjähriger Tochter. Am Mittwochabend hat der 46-Jährige in Stettin offenbar seine Tochter entführt.

„Achtung!! Lara wird gesucht“ Foto: Facebook
„Achtung!! Lara wird gesucht“ Foto: Facebook

Ludwigsburg/Stettin –

Im Fall Lara hat es eine dramatische Wendung gegeben. Offenbar hat der Vater des Mädchens, Thomas Karzelek, seine Tochter am Mittwochabend entführt. Auf Anfrage bestätigte ein Sprecher der Ludwigsburger Polizei unserer Zeitung: „Seit Freitag läuft durch die polnischen Behörden eine Fahndung nach Vater und Tochter.“ Auf die Fahndung hätten alle Polizei- und Grenzbehörden im Schengenraum Zugriff.

Die Kindesentziehung, wie es im Behördendeutsch heißt, soll im polnischen Stettin nahe der Ostseeküste passiert sein. Was genau am Abend des 23. Mai geschehen ist, bleibt unklar. Die Polizei in Stettin, die Laras Mutter Joanna S. nach dem Vorfall verhört hat, weigert sich, Auskunft zu geben. Aufgrund des laufenden Verfahrens könne man keine Informationen geben, teilte eine Sprecherin mit. Polnische Behörden gelten insgesamt als äußerst auskunftsunwillig. Karzeleks Anwalt war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Seine Kanzlei bestätigte die Entführung nicht, dementierte sie aber auch nicht. Auch Karzeleks Partnerin schwieg am Telefon.

„Auf offener Straße“ attackiert

Dagegen hat im sozialen Netzwerk Facebook eine Bekannte von Laras Mutter einen Suchaufruf gestartet. Darin ist das Aussehen der Neunjährigen beschrieben, zudem wird um Hinweise an die Polizei gebeten. Im Netz sowie auf Anfrage berichtet die Frau auch, was sie von Laras Mutter über den Vorfall am Mittwochabend erfahren haben will. Demnach soll Lara geschrien haben, als Karzelek mit zwei Männern – darunter sein Sohn im Teenageralter – erst die Mutter mit Pfefferspray „auf offener Straße“ attackiert und dann das Mädchen „entrissen“ haben soll. Wo Vater und Tochter nun sind, ist unklar. Karzelek lebt mittlerweile auf deutscher Seite an der polnischen Grenze. Laut Kenntnis der Polizei hat er zuletzt im Landkreis Vorpommern-Greifswald gewohnt, nachdem er aus Ditzingen weggezogen war.

Der Auslöser für die Tat könnte, so vermuten es Bekannte von Joanna S., der Umstand sein, wonach die Mutter vor Kurzem das Sorgerecht für Lara zugesprochen bekommen haben soll. Das zuständige Regionalgericht in Stettin war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. In Polen hat das deutsche Jugendamt das schlechte Image einer Behörde, die in deutsch-polnischen Streitfällen geneigt ist, der deutschen Seite recht zu geben.

Hoffnung auf Kind auf legalem Weg

Dabei hat Thomas Karzelek eigentlich Hoffnung haben können, seine 2014 in Ditzingen von der Mutter entführte Tochter auf legalem Weg zurückzubekommen: Das Ludwigsburger Amtsgericht muss klären, ob Lara in Zukunft beim Vater oder bei der Mutter leben soll. Das hat das Stuttgarter Oberlandesgericht vorige Woche angeordnet – und damit den Beschluss eines Ludwigsburger Familienrichters vom Dezember aufgehoben: Dieser hatte entschieden, den Fall nach Polen abzugeben – das Land, in das die damals fünfjährige Lara von ihrer polnischen Mutter entführt worden ist.

Das juristische Tauziehen um Lara hat 2011 begonnen, kurz nach der Trennung von Karzelek und Laras Mutter, einer Rechtsanwältin. Nach einigen erfolglosen Entführungsversuchen durch Joanna S. bekam der Vater das alleinige Sorgerecht für die Tochter zugesprochen. Die nächste Entführung jedoch gelang: Unter Einsatz von Pfefferspray und mit einem Komplizen verschleppte S. ihre Tochter am 2. Oktober 2014 nach Polen. Sie kam dafür ins Gefängnis, beauftragte aber eine Verwandte, mit Lara unterzutauchen. Erst im April 2017 wurde das Kind in Niederschlesien entdeckt, doch statt an den Vater übergaben die Behörden Lara wieder an die Mutter.

2.Video:
Vater in Deutschland hatte das Sorgerecht

Seit 2012 wird die achtjährige Lara in einem erbitterten Sorgerechtsstreit hin- und hergezerrt: Eigentlich hatte Vater Thomas Karzelek das Sorgerecht. Doch dann entführte die Mutter das Mädchen, nahm es mit nach Polen.
Lara im Haus der Großeltern entdeckt

Drei Jahre später wurde Lara nach langen Fahndungsmaßnahmen der Polizei entdeckt: im Haus der Großmutter in Polen. Der Fall wurde erneut vor Gericht in Polen verhandelt. Lara habe Angst vor ihrem Vater, so das Urteil, sie dürfe weiter bei ihrer Mutter leben. Die meldete sich jetzt das erste Mal bei RTL zu Wort.

„Der Gerichtsbeschluss ist das beste Weihnachtsgeschenk“, sagte sie im Interview. Für den Vater ein Schlag ins Gesicht. Wie er reagierte, was die Mutter sagte und die ganze Geschichte sehen Sie oben im Video.
Hält der Täter lange genug durch, ist die Tat rechtens?

Das Urteil des polnischen Gerichts hat einen faden Beigeschmack. Lässt man sich nur lange genug nicht erwischen und baut das Kind eine Beziehung zu seinem Entführer auf, ist die Tat rechtens? Zumal sich nun auch deutsche Richter dem Entschluss des Gerichts in Ludwigsburg angeschlossen haben. Was Rechtsexperte Klaus Wille dazu sagt, sehen Sie im Video.
Akt Entfuehrt Lara
Weihnachten ohne Tochter Lara

Jetzt sollen polnische Richter möglicherweise endgültig über Laras Schicksal entscheiden. Für Thomas Karzelek aber ist klar: Weihnachten wird er auch in diesem Jahr ohne seine geliebte Tochter verbringen müssen.

28-12-2017
Familienrecht Familie Kindesentführung HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen – Lara Karzelek- DE-PL Deutschland / Polen

ÖVP SPÖ beschließen Frauenquote 30% – Rückführungsgesetz zu HKÜ . .

Austria decides on women’s rate 30% – feminism

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Auf den Weg in den Nationalrat brachten die Abgeordneten auch einen Antrag der Regierungsparteien, der eine verpflichtende Frauenquote von 30% in Aufsichtsräten von Großunternehmen vorsieht. Die Initiative wurde auch von den Grünen unterstützt. FPÖ, NEOS und Team Stronach hingegen lehnten jegliche Quotenregelung strikt ab und sahen darin einen Eingriff in die Privatautonomie der Unternehmen.

Ein Kinder-Rückführungs-Gesetz wiederum, über das im Ausschuss Einstimmigkeit herrschte, soll die Rückführung nach internationalen Kindesentführungen beschleunigen. Schnellere Rückführung bei internationalen Kindesentführungen.

Die Problematik internationaler Kindesentführung ist Anknüpfungspunkt eines auf Grundlage eines Initiativantrags (2243/A) der Regierungsparteien einstimmig verabschiedeten Kinder-Rückführungsgesetzes, das vor allem verfahrensbeschleunigende Maßnahmen bringt und dabei von dem Bestreben getragen ist, rasche Entscheidungen im Interesse des Kindeswohls zu ermöglichen. Durch weitere Bestimmungen soll während eines anhängigen Rückführungsverfahrens insbesondere darauf geachtet werden, eine Entfremdung zwischen dem entführten Kind und dem zurückgelassenen Elternteil zu verhindern.

Keine Mehrheit für Anträge der FPÖ

Nicht durchsetzen konnten sich die Freiheitlichen mit ihrer Forderung (1031/A(E)) nach einem Gesetz zum Schutz der Kinder vor Gewalt und sexuellem Missbrauch. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde bereits zum wiederholten Mal vertagt. Ebenfalls in die Warteschleife verwies die Ausschussmehrheit einen Vorstoß der FPÖ (1397/A(E)) betreffend ein lebenslanges Tätigkeitsverbot von verurteilten SexualstraftäterInnen in Erziehungsberufen.

Novelle der Privatinsolvenz soll Entschuldung erleichtern
Privatkonkurs jetzt 5 Jahre OHNE 10% Rückzahlungsquote . . .
Wichtig die ausdrückliche Verpflichtung des Schuldners zu Arbeitssuche bei Arbeitsfähigkeit.

weiterlesen . . .
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170621_OTS0262/reform-des-privatkonkurses-geht-durch-den-justizausschuss

Tags: HKÜ  – Haager Kindesentführungsübereinkommen – Feminismus – Österreich – binationale Ehe Paare – Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Justizausschuss – Nationalrat – Justiz – Kindesentführung – Pädophile – Kinderschutz

Justiz – HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen funktioniert nicht!

Video:

Entführte Kinder, entrechtete Väter – Warum internationale Abkommen über Kindesentzug nicht funktionieren

Abgesehen von ein paar Fotos ist Uwe Mertens von seiner Tochter Sabina kaum etwas geblieben. Als er 2013 von einer Dienstreise nach zurück kehrt  sind Mutter und Kind verschwunden. Seine Lebensgefährtin hat das Kind in Ihre alte Heimat die Ukraine entführt. Seit einigen Monaten ist der Kontakt zu seinem Kind ganz abgebrochen. Er weiß nicht mehr, wo seine Tochter lebt, wie es dem Mädchen geht und das obwohl er weiterhin das Sorgerecht hat und Sabina noch immer in München gemeldet ist. Uwe Mertens reist immer wieder nach Kiew, versucht  Sabina zu finden. Trotz eines Gerichtsbeschlusses, der besagt, dass sie widerrechtlich entführt wurde, wird keine Rückführung angeordnet. Kein Einzelfall: Bisher wurde noch kein Kind aus der Ukraine zurückgeführt. Offensichtlich hält sich die Ukraine nicht an das Hager Kindesentführungsübereinkommen.

HKÜ - Haager Kindesentführungsübereinkommen
HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen

8-5-2017, Report Mainz
Tags: Kindesentführung – Brüssel IIa – HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen Rückführungsverordnung – Polizei – Familienrecht Familie – Kindesentführung – Anatol Jung – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – Familie Familienrecht – Gehirnwäsche – Gericht – Gewalt weibliche Frauen – Justizopfer – Lara Sophie Karzelek – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – psychische Gewalt- Rechtsanwalt Harald Weisker

Polen übergibt entführtes Kind von Deutschland der verurteilten Täterin – HKÜ Brüssel IIa wird ignoriert?

Entführtes Mädchen aus dem StrohgäuGericht übergibt Lara wieder an die Mutter

Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht. Foto: privat
Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht.Foto: privat

Ein polnisches Gericht hat überraschend entschieden, dass die siebenjährige Lara vorläufig bei ihrer polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die das Mädchen vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt hat.
Der Vater ist verzweifelt.

 Ditzingen/Legnica – Überraschende Wende in der Familientragödie um die siebenjährige Lara aus dem Strohgäu: Ein Amtsgericht im niederschlesischen Legnica (Liegnitz) hat am Freitag entschieden, dass das Mädchen vorläufig bei der polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die Lara vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt und nach Polen verschleppt hat. Für Thomas Karzelek, Laras deutschen Vater, ist die Entscheidung ein unerwarteter Rückschlag bei seinem verzweifelten Versuch, seine Tochter zurück in ihr Heimatland zu bringen. „Das ist ein klarer Affront, und die Richter haben mich dabei nicht einmal angehört“, klagt der 46-Jährige.

Das Gericht in Legnica hebelt mit seiner Entscheidung einen Beschluss des Ludwigsburger Amtsgerichts aus, das dem Vater schon vor Jahren das alleinige Sorgerecht für Lara übertragen hat. Was für Joanna S., Laras Mutter, vor zweieinhalb Jahren ein Grund war, Lara gewaltsam nach Polen zu verschleppen. Als die Polizei vor zwei Wochen das Versteck in Legnica ausfindig machte, kam die Siebenjährige zunächst in ein Kinderhaus, wo der Vater sie immerhin täglich besuchen durfte.

Im Moment darf der Vater seine Tochter nicht sehen

Ob Thomas Karzelek auch in Zukunft ein Umgangsrecht erhält, ist unklar. Er wisse derzeit nicht, wo Lara sei, sagt er. Mehrfach habe er in den vergangenen Tagen versucht, Kontakt zu Joanna S. aufzunehmen, doch diese nehme das Telefon nicht ab. Das Gericht hat angeordnet, dass Joanna S. mit ihrer Tochter Legnica nicht verlassen darf. Außerdem wurde ein Verfahrenspfleger bestellt, der die Mutter beaufsichtigen soll.

Das polnische Amtsgericht begründet die umstrittene Entscheidung, das Kind in die Obhut der Mutter – und damit in die Hände einer verurteilten Entführerin – zu geben, mit einem neuen psychologischen Gutachten. Dieses belege, dass Lara Angst vor ihrem Vater und die Bindung zu ihm verloren habe. Der 46-Jährige hat vor einigen Tagen selbst eingeräumt, dass die erste Begegnung mit seiner Tochter in dem Kinderhaus schwierig gewesen sei. Nach der langen Phase der Trennung sei Lara anfangs vor ihm weggelaufen, habe ihn nicht sehen wollen. Doch schon nach wenigen Tagen, erzählt Karzelek, habe sich die Beziehung normalisiert. Lara habe sich an frühere Zeiten in Deutschland erinnert, habe ihn umarmt, gelacht und sich auf die Treffen mit ihm gefreut.

Ein weiteres, noch aktuelleres Gutachten einer anderen polnischen Psychologin bestätigt dies. Lara habe sich bei den Besuchen ihres Vaters ungezwungen verhalten, gerne mit ihm gespielt und körperlichen Kontakt gesucht, heißt es in der Beurteilung, die dieser Zeitung in Form einer beglaubigten Übersetzung vorliegt. „Die gesammelten Beobachtungen weisen eindeutig darauf hin, dass eine konstruktive Beziehung zwischen Vater und Kind wieder aufgebaut werden kann. Dieser Prozess hat grundsätzlich bereits begonnen.“

Das polnische Justizministerium hofft, dass die Mediation gelingt

Doch diese Entwicklung ist nun wieder gestoppt, weil Lara erneut von ihrem Vater getrennt wurde. Das polnische Justizministerium, das sich intensiv mit dem Fall beschäftigt, betont, dass es sich um einen vorläufigen Beschluss handle. Endgültig entschieden werde über Laras Zukunft nach einem Mediationsprozess, der in dieser Woche beginnen soll und sich voraussichtlich über mehrere Tage erstrecken wird.

Im Verlauf dieses Verfahrens sollen Thomas Karzelek und Joanna S. erstmals seit der Entführung direkt miteinander sprechen, unterstützt von zwei professionellen Mediatoren. Das Ziel ist, dass beide Seiten eine Übereinkunft finden, die im Anschluss schriftlich fixiert wird und möglichst bindend sein soll. „Ich bin nach wie vor optimistisch, dass dies gelingt“, sagt Kamila Zagórska, die für den Fall zuständige Abteilungsleiterin des Justizministeriums. Thomas Karzelek indes ist skeptisch. „Die Mutter ist offensichtlich nur auf Eskalation aus, was ist das für eine Grundlage für eine Mediation“, fragt er.

Von Tim Höhn 08. Mai 2017 – 17:27 Uhr
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.entfuehrtes-maedchen-aus-dem-strohgaeu-gericht-uebergibt-lara-wieder-an-die-mutter.3c6428d6-cb72-4f5e-9498-c24604d4a44d.html
Tags: Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – HKÜ Brüssel IIa – Haager Kindesentführungsübereinkommen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Familienrecht – Feminismus – feministische – Feministin – Kindesmissbrauch – Menschenrechte EGMR – Art. 8 EMRK – Menschenrechtsverletzung – Polizei – Entfremdung –  Radikalisierung – Gehirnwäsche – Terror – SOS Kindesentführung

Marinella Colombo Strafe ohne Ende

Ein internationaler Justizskandal, der Seinesgleichen sucht! Den „Status Quo“ werden die Verantwortlichen nicht ewig aufrecht halten koennen. Die Volljaehrigkeit der Kinder muessen sie fuerchten, wie der Teufel das Weihwasser.

Tags: Video Tags: Aufenthaltbestimmungsrecht ABR, binationale Ehepaare, Deutschland, Familienrecht, Gericht, HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen, Italien, Justiz, Kinder, Kindeswohl, Mutter, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, Scheidung – Trennung, Scheidungs Videos, Studebaker1955 Deutschland, Italien, Jugendgericht, Marinella Colombo, Milano, Studebaker1955, Video – Buch – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindesentführung – DE-IT Deutschland / Italien – Menschenrechtsverletzung EGMR Art. 8 EMRK – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Kindes-Entfremdung – psychische Gewalt – Polizei – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

Mutter Marinella Colombo trifft Kafka – LA TUTELA OLTRE LA FRONTIERA

Gefaelschte Dokumente, Zeitdruck und juristische Trickserei fuehren zur Entrechtung und Kriminalisierung dieser italienischen Mutter.

Tags: Aufenthaltbestimmungsrecht ABR, binationale Ehepaare, Deutschland, Familienrecht, Gericht, HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen, Italien, Justiz, Kinder, Kindeswohl, Mutter, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, Scheidung – Trennung, Scheidungs Videos, Studebaker1955

Auswandern mit Kind für einen Elternteil im Alleingang möglich – KindNamRäG 2013

Väter nach Trennung oder Scheidung  brauchen nicht informiert werden, auch  nicht mit gemeinsamer Obsorge !

Das österreichische Gesetz wurde zum PFUSCH

Der SPÖ Feminismus durch das Frauenministerium Gabrielle Heinisch-Hosek und die Vaterlose Gesellschaft stehen weiter in Österreich im Vordergrund.

Das neue Gesetz „KindNamRäG 2013“ widerspricht dem HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen !!!

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Auswandern mit Kind im Alleingang möglich

Auch wenn das Gericht künftig auf gemeinsame Obsorge entscheidet, herrscht keine Gleichheit. Die Person, bei der das Kind wohnt, kann mit dem Nachwuchs wegziehen. Das sorgt für Kritik.

Wien. Künftig soll es nach einer Scheidung mehr Fälle geben, in denen beide Eltern das Sorgerecht über die Kinder haben. So will es der nun vom Ministerrat beschlossene Gesetzesentwurf. Er sieht vor, dass Richter auch dann eine gemeinsame Obsorge verfügen können, wenn die Eltern sich selber nicht darauf einigen konnten. Doch alle Probleme sind damit noch lange nicht gelöst, wie die Experten beim letztwöchigen Rechtspanorama am Juridicum betonten.

„Eines empört mich maßlos“, wandte Brigitte Birnbaum, Vizepräsidentin der Wiener Anwaltskammer und Spezialistin für Familienrecht, ein. „Es kann nicht sein, dass der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich aufhältig ist, allein entscheiden kann, wo auf der Welt das Kind sein soll“, sagte Birnbaum. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Gericht, wenn es über eine gemeinsame Obsorge entscheidet, festlegen muss, welcher Elternteil das Kind hauptsächlich betreut. Und dieser Elternteil kann über den Wohnort des Kindes entscheiden und mit dem Nachwuchs auch ins Ausland ziehen.

Michael Stormann, Legist im Justizministerium, verteidigte das Gesetz. Das Meldegesetz mache einen primären Aufenthaltsort des Kindes nötig. Und wenn man beiden Eltern ein Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind gäbe, würde das in Zusammenhang mit den internationalen Abkommen zur Rückführung des Kindes einem „Müttergefängnis“ gleichkommen. Denn die Mütter könnten dann nicht ins Ausland ziehen. „Und dieses Müttergefängnis wird umso intensiver, je kleiner ein Land ist“, meinte Stormann.

Barbara Beclin, Assistenzprofessorin für Zivilrecht an der Universität Wien, erinnerte an Fälle, in denen die Mutter Ausländerin ist. „Es kann ja nicht sein, dass ich als Mutter nicht mal mehr in mein Heimatland komme“, erklärte sie. Und wenn man einer Mutter, bei der das Kind wohnt, vorschreiben würde, dass sie ohne Gerichtsbeschluss nicht ins Ausland gehen dürfe, dann müsse man das ja auch für den sorgeberechtigten Vater vorschreiben, forderte Beclin. Denn selbst wenn der Vater nicht mit dem Kind zusammenwohne, sei er für das Kind wichtig. „Aber da gibt es dann größeren Widerstand“, meinte die Wissenschaftlerin. Birnbaum erklärte jedoch darauf, dass es in Ordnung wäre, wenn beide Elternteile nur nach gerichtlicher Genehmigung auswandern dürften. Und sie konterte Stormann: Wenn die Mutter gerechtfertigte Gründe (etwa berufliche) hat, würde ein Gericht den Wegzug ohnedies genehmigen, meinte die Anwältin. „Es kann also keine Rede von einem Müttergefängnis sein“, sagte Birnbaum. Aber es könne nicht sein, dass ein Elternteil mit dem Kind einfach „tausende Kilometer weg“ zieht und so die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil unterbricht.

Kritik an der „Abkühlphase“

Ein viel diskutiertes Thema war auch die neue „Abkühlphase“: Nach einer Scheidung soll der Richter vor seiner Entscheidung sechs Monate lang quasi erproben können, ob eine gemeinsame Obsorge funktioniert. „Diese Abkühlphase ist eine Erwärmungsphase, fast ein Treibhauseffekt“, warnte Salvatore Giacomuzzi, der als Gerichtssachverständiger, Psychologe und Psychotherapeut tätig ist. Denn gerade in dieser Phase bestehe die Gefahr, dass die Kinder instrumentalisiert werden. Und die Gefahr, dass Elternteile nach einem Fehltritt des anderen suchen, um im Sorgerechtsstreit zu obsiegen. Überhaupt sieht Giacomuzzi viele der Neuerungen kritisch: „Wir verwenden hier ein Operationsbesteck, von dem wir gar nicht wissen, wie es künftig schneiden wird. Da habe ich schon Kopfweh.“

Einig waren sich die Diskutanten darin, dass es im Gesetz, das ab Februar 2013 gelten soll, viele vage Bestimmungen gibt. Bestimmungen, die die Judikatur mit Leben erfüllen muss. „Ich habe das Gefühl, dass tausende Augen auf uns gerichtet sein werden“, resümierte Mag. Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht der Richtervereinigung. Die Politik habe eine „typisch österreichische“ Lösung gefunden: „Wenn man sich nicht einigen kann, macht man es möglichst unbestimmt, und die Richter werden es schon entscheiden.“ Man werde aber sehr viel Judikatur benötigen, bevor man wisse, in welchen Fällen nun ein Richter die gemeinsame Obsorge verfügen soll. Täubel-Weinreich sieht das aber keinesfalls nur negativ: „Es ist auch eine Chance für die Richter, herauszufinden, was das Beste für das Kindeswohl ist.“

Nur ein politischer Kompromiss

Ich finde es wirklich schrecklich, dass man hier wieder einen politischen Kompromiss geschaffen hat“, meinte Birnbaum als „glühende Verfechterin der gemeinsamen Obsorge“. Vor allem die sechsmonatige Abkühlphase (sie heißt offiziell „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung“) sei eine „ganz miese Geschichte“. Wenn Eltern bisher gemeinsam für das Kind gesorgt hätten, sollten sie auch nach der Trennung einfach das Sorgerecht behalten, findet Birnbaum. Und nur, wenn es nicht funktioniert, sollten die Gerichte entscheiden. Wissenschaftlerin Beclin geht hingegen die Regelung zur gemeinsamen Obsorge „zu weit“. Sie fordert, dass die Väter sich in der Kinderbetreuung stärker einbringen sollten, um eine gemeinsame Obsorge erreichen zu können. Der Gesetzesentwurf schreibe das nicht ausreichend vor, sondern mache eine gemeinsame Obsorge vom unbestimmten Begriff des Kindeswohls abhängig.

Stormann betonte, dass man nicht einfach ideale Gesetze schreiben könne. Man müsse darauf achten, dass das Gesetz den von der Regierung ausgehandelten Kompromissen entspricht. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hatten etwa die Sechsmonatsfrist ersonnen. Diese dürfte aber laut dem Ministerratsbeschluss nun etwas flexibler als ursprünglich angedacht ausfallen.

Auf einen Blick

Das „Rechtspanorama am Juridicum“ ist eine Veranstaltungsreihe der „Presse“ und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Die Debatte der vergangenen Woche drehte sich um das Familienrechtspaket der Koalition. Die Diskutanten sparten nicht mit Kritik. So wird die sechsmonatige Abkühlphase, die der Entscheidung über eine gemeinsame Obsorge vorgelagert ist, als nicht sinnvoll erachtet. Strittig war unter den Diskutanten zudem die Regelung, wonach auch bei gemeinsamer Obsorge ein Elternteil allein beschließen kann, mit dem Kind ins Ausland zu ziehen. Insgesamt sind viele Gesetzesbegriffe unbestimmt und müssen erst von den Richtern mit Leben erfüllt werden.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 19.11.2012)

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1314125/Auswandern-mit-Kind-im-Alleingang-moglich

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