Werden „Jugendliche Gefährder“ der IS-Kämpfer nach Deutschland gebracht?

1.Artikel:    Terrorismus

Die Bundesregierung lässt die Söhne und Töchter von in Haft sitzenden deutschen Islamistinnen ausfliegen. Drei Kinder wurden nach SPIEGEL-Informationen Ende Oktober aus dem Irak zurückgebracht, ein gutes Dutzend weitere sollen folgen.

Martyn Aim / Getty Images – Frauen und Kinder in Mossul

Die Bundesregierung hat ein Rückholprogramm für die Kinder von verurteilten deutschen Dschihadistinnen gestartet, die im Irak in Haft sitzen. Nach SPIEGEL-Informationen hat das Auswärtige Amt in gut einem Dutzend Fällen bereits Verwandte in Deutschland gefunden, die die Söhne und Töchter mutmaßlicher IS-Anhängerinnen aufnehmen würden. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte bei SPIEGEL+.)

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Die Angehörigen sollen in den Irak fliegen und die Kinder, die oft erst nach der Ausreise der Eltern im Kriegsgebiet geboren wurden, nach Deutschland bringen.

Testfall für das Verfahren war ein Flug am 29. Oktober. Dabei holte eine Tante drei Jungen im Alter zwischen ein und vier Jahren in Bagdad ab, deren Mutter Hediye Ö. als Islamistin im Irak zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Die Familie wird nun vom Jugendamt betreut.

Die Deutschtürkin aus Bremen war 2014 gemeinsam mit ihrem damaligen Mann in das Gebiet des „Islamischen Staats“ (IS) ausgereist. Mit dabei war auch ihre Schwester, deren Kinder nach wie vor mit der Mutter in einer irakischen Haftanstalt sitzen. Auch sie könnten bald nach Deutschland zurückkehren.

Im Video: Deutsche IS-Frauen in Gefangenschaft – „Wir wollen unsere Tochter zurückholen“

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Insgesamt wissen die deutschen Diplomaten von rund 50 oft sehr kleinen Kindern in irakischen Haftanstalten. Der Chef des Bremer Landeskriminalamts Daniel Heinke sagte, die zurückkehrenden Kinder würden von den Behörden „nicht in Hinblick auf eine mögliche Radikalisierung, sondern als Opfer ihrer Eltern“ betreut: „Wir müssen davon ausgehen, dass viele Kinder traumatisiert sind und der Hilfe bedürfen.“

Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass seit Beginn des Bürgerkriegs im Jahr 2011 mehr als tausend Islamisten aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak ausgereist sind.

Zu etwa der Hälfte gibt es konkrete Hinweise, dass sie aufseiten des IS oder anderer islamistischer Gruppen gekämpft oder diese unterstützt haben. Mindestens 300 Kinder und Jugendliche sind mit ihren Eltern aus Deutschland in das Krisengebiet gereist oder wurden dort geboren.

gud/mgb/wow, 

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/islamischer-staat-deutschland-holt-is-kinder-zurueck-a-1242523.html

2.Artikel:

Heikle Mission: Betreuung von österreichischen IS-Kämpfern in Haft

Das Außenministerium kümmert sich um inhaftierte Österreicher im Ausland – darunter sind auch als gefährlich eingestufte IS-Kämpfer im Irak und in Syrien

Der Zerfall des sogenannten „Islamischen Staats“ (IS) versetzt das Außenministerium in eine unangenehme Rolle, die das Haus am Wiener Minoritenplatz nicht an die große Glocke hängen möchte. Seine Diplomaten müssen sich um Österreicher und Österreicherinnen kümmern, die im Ausland in Not geraten. Daher stellt sich diese Aufgabe auch im Zusammenhang mit Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen, die sich dem IS angeschlossen haben und nun in der Krisenregion in einem Gefängnis sitzen, nachdem sie von der syrischen oder irakischen Armee verhaftet worden sind.

Dieses Bild vom Dezember 2017 zeigt mutmaßliche IS-Kämpfer in einem provisorischen Gefängnis in Mossul. Auch heimische Jihadisten befinden sich im Irak und in Syrien in Haft.

foto: ap / bram janssen

Dieses Bild vom Dezember 2017 zeigt mutmaßliche IS-Kämpfer in einem provisorischen Gefängnis in Mossul. Auch heimische Jihadisten befinden sich im Irak und in Syrien in Haft.

 

„Wir werden bei derartigen Fällen aktiv, sobald wir davon in Kenntnis gesetzt werden“, erklärt Matthias Forenbacher, Pressesprecher der zuständigen Ministerin Karin Kneissl (FPÖ), knapp.

Innere Sicherheit

Die Betreuung oder Rückholung von Unterstützern des IS ist politisch brisant, gelten doch Rückkehrer als besondere Gefahr für die innere Sicherheit. Den Behörden in Wien ist etwa „eine Handvoll österreichische Personen bekannt, die sich in Syrien und dem Irak in Haft befinden“, heißt es vonseiten des Innenministeriums dazu auf STANDARD-Anfrage. Nachsatz: „Unter den Verhafteten sind auch Frauen und Kinder.“ Es ist aber durchaus möglich, dass noch weitere österreichische Jihadisten und deren Familien gefangen genommen wurden – weil es sehr schwierig sei, gesicherte Informationen aus den Kampfgebieten Syrien und Irak zu erhalten, betont das Innenministerium.

Laut den aktuellsten Zahlen des Verfassungsschutzes sind den Behörden 313 aus Österreich stammende Personen bekannt, die sich aktiv am Jihad in Syrien und im Irak beteiligen oder beteiligen wollten. Davon sind vermutlich 55 Personen in der Region ums Leben gekommen und 94 Personen wieder nach Österreich zurückgekehrt. Darunter auch Personen, die eine wichtige Rolle bei der Rekrutierung neuer Anhänger spielten.

Weitere 59 konnten an einer Ausreise gehindert werden. Dazu kamen mehr als 1.400 in Österreich lebende Personen, die dem IS zeitweise auf Facebook als Fans folgten.

Dem STANDARD vorliegende interne Dokumente des IS, die von der irakischen Regierung Medien zur Verfügung gestellt wurden, zeigen, dass sich Österreicher auch zu Selbstmordattentaten bereiterklärten. In diesen Unterlagen findet sich etwa der Name eines in Tschetschenien geborenen Mechanikers aus Wien, der gegenüber seinen IS-Kommandanten angab: „Ich will mich in die Luft sprengen.“ Über seinen Verbleib ist nichts bekannt.

Kinder zurückgebracht

Von Österreich aus reisten, gemessen an der Bevölkerungszahl, vergleichsweise viele Menschen in die vom IS kontrollierten Gebiete, die sich vom Irak bis nach Syrien erstreckten. Aus Deutschland sind seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien 970 Islamisten ins Kalifat gereist. Davon sind mindestens 92 Männer, Frauen und Kinder in Syrien, dem Irak und der Türkei in Haft.

Die Betreuung der Jihadisten und ihrer Familien übernimmt das Auswärtige Amt in Berlin; mehrfach haben Diplomaten und Beamte des Bundeskriminalamts Gefangene besucht.

Einige der deutschen Islamisten wurden bereits zu Gefängnisstrafen verurteilt oder, wie im Fall einer mutmaßlichen IS-Anhängerin aus Mannheim im Irak, zum Tode. Nach Intervention der deutschen Regierung wurde das Urteil in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Erst kürzlich gab es Berichte, wonach Kinder von IS-Kämpfern nach Deutschland ausgeflogen und bei deren Verwandten untergebracht wurden.

(Markus Sulzbacher, 29.7.2018)
https://derstandard.at/2000084361608/Heikle-Mission-Betreuung-von-IS-Kaempfern-in-Haft

 

3.Video – Interview mit einem ehemaligen Kindersoldaten

Im August 2016  sollte der damals 12-jährige Nadim beim Spielen mit anderen Kindern in Kirkuk einen Sprengstoffgürtel zünden. Doch zum Glück hat er einen Moment lang gezögert, den Auslöser der Bombe zu drücken. Später kam heraus, dass Nadim vom „Islamischen Staat“ eine Art Gehirnwäsche bekam und als Kindersoldat eingesetzt wurde. Seit knapp einem Jahr sitzt er im Gefängnis. Zum ersten Mal spricht Nadim jetzt über seine Zeit bei der Terrormiliz.

 

Tags: Jugendliche Gefährder – Minderjährige Gefährder – IS Kinder – Österreich – – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Geplante Kindesentführungen ohne Rückführung in Japan

Obwohl Japan das Haager Kindesentführung-Übereinkommen von 1980 unterschrieben hat, wird das internationale Gesetz von der Justiz in Japan völlig ignoriert, es ist kein einziger Fall der Rückführung bisher bekannt.

Artikel:

Fälle von Kindesentführungen nach Japan
Wenig Mitleid für verlassene Väter?

Kein Weg zurück: Viele japanische Kinder sehen nach einer Scheidung ihre Väter nie wieder. Dabei ist Japan vor vier Jahren einem Haager Abkommen beigetreten, das ein Umgangsrecht garantiert.(Foto: Yuriko Nakao/Bloomberg)
  • Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs davon aus Deutschland.
  • Häufig setzen sich die Frauen nach Japan ab und verweigern den Vätern Kontakt zum gemeinsamen Nachwuchs.
  • Trotz rechtlicher Verpflichtung Japans ist bis jetzt kein Fall einer erfolgreichen Rückführung bekannt.
Von Christoph Neidhart, Nagoya

Klaus Schmidt trägt eine pralle rote Tasche in den Gerichtssaal, Geschenke für seine viereinhalbjährige Tochter, die er an diesem Morgen im Büro seines Anwalts nach langer Zeit wieder hätte treffen sollen. Doch das Kind habe sich geweigert, das Gebäude zu betreten, sagte seine japanische Exfrau in der Vernehmung. Jetzt liegt die Tasche neben der Mappe von Schmidts Anwalts, der ihm helfen soll, die Verbindung zur Tochter wiederherzustellen. Der 35-Jährige ist überzeugt, seine Exfrau sabotiere jeden Kontaktversuch. Damit verstößt sie gegen das Urteil des japanischen Scheidungsrichters, der ihm das Recht auf Besuche und Skype-Verbindungen zugesprochen hat. Der Deutsche hat seine Exfrau wegen Missachtung der Scheidungsverfügung verklagt.

Wie Schmidt, der Name ist geändert, kämpfen zahlreiche ausländische Väter in Japan um Kontakt zu ihren Kindern oder um deren Rückführung in ihr Heimatland. Viele Mütter brechen den Kontakt einfach ab. Der japanische Staat wäre verpflichtet, seit er die „Haager Übereinkunft über internationale Kindsentführungen“ unterzeichnet hat, „widerrechtlich entführte oder zurückgehaltene Kinder“ in ihre Länder zurückzuschicken oder wie im Falle Schmidts den Vätern „Umgangsrecht“ zu garantieren. Maßgeblich ist das Scheidungsurteil oder die Verfügung eines Jugendamts. Tokio erkennt diese Verpflichtung an, setzt sie jedoch nicht um.

Wer kümmert sich um die Kinder?

Was geschieht mit den Kindern, wenn uns etwas passiert? Wo werden sie aufwachsen? Als Eltern mag man sich das gar nicht vorstellen. Und gibt möglicherweise die Chance aus der Hand, für den Fall der Fälle sinnvoll vorzusorgen. Von Eva Dignös mehr …

Japan ist der Haager Übereinkunft von 1980 vor vier Jahren beigetreten. Zuvor hatten Gerichte stets zugunsten des japanischen Elternteils entschieden. Neuere Urteile zeigen einen Wandel. Im März verfügte das Oberste Gericht, eine Mutter, die bis zur Trennung mit ihrem Mann in den USA gelebt hatte, halte ihren Sohn illegal in Japan fest. Der Elfjährige müsse zum Vater zurück, dem das Sorgerecht übertragen worden war. Der Vollzug des Urteils scheiterte jedoch am physischen Widerstand der Mutter. Bisher ist kein Fall einer erfolgreichen Rückführung publik geworden.

Im Saal des Bezirksgerichts Nagoya wird über eine Liste geplatzter Begegnungen verhandelt. Die Antworten der Mutter wirken einstudiert. Die Zeitschrift Facta enthüllte 2012 eine Drei-Punkte-Strategie, mit der Scheidungsanwälte möglichst viel aus den Vätern herauspressen. Erstens sollten die Mütter ihre Kinder dem Vater sofort entziehen. Zweitens dem Vater häusliche Gewalt vorwerfen. Da dies in Japan kein Strafbestand sei, könne die Frau durchaus lügen. Drittens sollten die Mütter sicherstellen, dass die Kinder keinen Kontakt zum Vater hätten. In internationalen Scheidungen ermunterten die Anwälte, so Facta, ihre Klientinnen dazu, ihre Kinder nach Japan zu holen.

In ihrer Vernehmung wiederholt Schmidts Exfrau mehrmals, das Kind wolle keinen Kontakt zu Schmidt. Es fürchte sich. Bei der einen Begegnung, zu der die Großeltern die Tochter gebracht hatten, war das jedoch nicht der Fall und das Kind nannte Schmidt „Papa“. Die Anwälte der Mutter führen die Zeitverschiebung an, die einen Skype-Kontakt erschwere, und halten dem Vater vor, er habe einen deutschen Journalisten in den Fall eingeweiht.

Schmidt spricht Japanisch, seine Frau Deutsch. Sie hatte schon vor der Ehe in Europa gearbeitet – und wollte bleiben. Doch nach der Geburt verfiel sie in Depressionen. „Sie hat sich komplett verändert und von mir und Europa entfremdet“, so Schmidt. Das Paar einigte sich, Mutter und Kind sollten sich zwei Monate bei ihren Eltern in Japan erholen. Als Schmidt sie in Frankfurt abholte, kam die Frau allein. „Ich war völlig perplex. Sie hat dann ihre Sachen gepackt und ist ein paar Tage später zurückgeflogen.“ Seither wohnt sie bei ihren Eltern. „Aus Kontinuitätsgründen“ überließ der Richter ihr das Sorgerecht.

Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr

Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs aus Deutschland, zwei aus der Schweiz, für die eine Rückführung verlangt wird. Etwa hundert Väter fordern Umgang mit ihren Kindern. Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr. Die Gesellschaft hat wenig Mitgefühl für verlassene Väter und kaum das Bewusstsein, ein Kind brauche beide Eltern. Wenn der Kontakt abbricht, zahlen die Väter die Alimente nicht mehr. Viele Mütter akzeptieren das als Preis dafür, dass sie den Mann losgeworden sind.

„Die Fälle sind immer wieder ähnlich“, sagt Björn Echternach, der die Website japanchildabduction.org unterhält und selber um seine Söhne Karl und Johann kämpft, von denen er seit anderthalb Jahren kein Lebenszeichen hat. Seine japanische Frau, eine Übersetzerin, war „mit den Kindern überfordert“, wie er glaubt. Teilweise in Deutschland aufgewachsen, wollte sie eigentlich nicht mehr nach Japan. Nach der Trennung blieb sie mit den heute vier und fünf Jahre alten Buben vorerst in Berlin. Echternach sah die beiden regelmäßig, wegen der Gewaltvorwürfe seiner Frau teilweise in Gegenwart von Psychologen. Dann verschwand seine Frau unangekündigt nach Japan, wo sie seither bei ihren Eltern lebt. Das japanische Sozialamt habe Mediationsbemühungen „wegen fehlender Kooperationsbereitschaft“ der Frau abgebrochen, so Echternach. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg und die deutsche Botschaft in Tokio bemühen sich um seine Söhne, die gemäß Rückführungsbefehl bis zum 1. November nach Deutschland hätten kommen müssen.

Echternach leidet, er kämpft verbittert. Sein Japan-Bild ist düster, und wie er glaubt, auch die Zukunft seiner Söhne, wenn es ihm nicht gelingen sollte, sie zurückzuholen. Sicher werden Karl und Johann ohne den Kontakt zum Vater die deutsche Sprache verlieren. Damit entgleiten sie dem Vater zwangsläufig, da er nicht Japanisch kann.

Nach zweieinhalbstündigem Feilschen um Gründe, warum Begegnungen platzten, schließen die Richter die Anhörung. Das Urteil wird den Parteien zugestellt. Klaus Schmidt nimmt seine rote Tasche mit den Geschenken, die nach der Verhandlung noch deplatzierter wirkt als zuvor.

Welche Rolle die Väter haben

Mutter und Vater sind beide unverzichtbar für die Erziehung eines Kindes, sagt der Kinderpsychologe Wassilios E. Fthenakis, aber sie setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Ein Gespräch über Vaterschaftskonzepte, unterschiedliche Rollenaufteilung und Vorbilder. Interview von Eva Dignös mehr…

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日本がハーグ子の奪取条約、1980年に署名したが、日本の裁判所の国際法を完全に無視され、以前から知られているリサイクルの一つのケースはありません。- family law austria germany binational married couples , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , education – parenting , family , family law , court , violence feminine women , equality equality , HCA – Hague Child abduction Convention , youth office items , Justice , Justice victims , children , child trafficking , child abduction ,Child welfare , child , abuse with abuse , bullying , Judge alimony , lawyers , Ministry of Foreign Affairs , Berlin , District Court Nagoya , Björn Echternach , Child Recovery , German , parents , parent , alienation , education , Europe , Facta , Frankfurt , birth , society ,Hague Convention , domestic violence , Japan , japan child abduction , japanchildabduction.org , Japanese , Japanese government , Johann Echternach , youth office , Karl Echternach , child abduction , Klaus Schmidt , man , mediation , mother , Supreme court , Papa , psychologists , repatriation , judges ,Divorce , Switzerland , son , custody , prosecutor Brandenburg , Tokyo , separation , USA , father , fatherhood , fathers , negotiation , abandoned fathers , role models – Although Japan, the Hague Child Abduction Convention, signed in 1980, the international law of the judicial system in Japan is completely ignored, there is not a single case of recycling previously known.