Frau täuscht aus Wut Vergewaltigung vor

Frau täuscht aus Wut Vergewaltigung vor

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Eine Frau wurde wegen falscher Verdächtigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Bild: Jakob Stadler

Ein Mann kommt in Haft, weil seine Freundin ihn bei der Polizei anzeigt. Wenig später sagt sie, es sei alles anders gewesen. Nun stand sie vor Gericht.

Weil sie wütend über ihren Lebensgefährten war, zeigte eine junge Frau den Mann an. Er habe sie vergewaltigt, behauptete sie zunächst. Später berichtigte sie ihre Vorwürfe bei der Polizei, man habe einvernehmlich Sex miteinander gehabt. Dennoch wurde die Frau jetzt vom Schöffengericht des Amtsgerichts wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Vor Gericht war die Frau nicht zum ersten Mal. In einem früheren Verfahren allerdings hatte sie als Opfer teilgenommen. Der Hintergrund des damaligen Prozesses: Im Herbst 2016 hatte die heute 26-jährige Afghanin versucht, ihre beiden Kinder und sich selbst in der eiskalten Wertach zu ertränken. Alle drei überlebten. Angeklagt wurde später der Mann der jungen Mutter, der sie misshandelt und vergewaltigt hatte; er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.

Kinder sind inzwischen bei Pflegefamilien

Die beiden Kinder sind inzwischen vom Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht worden. Der Kulturschock nach der Flucht nach Deutschland, die Ereignisse um ihre Kinder und ihre Ehe, all das habe seine Mandantin erheblich belastet, erklärte Verteidiger Werner Ruisinger für seine Mandantin dem Gericht. Unter diesen Vorzeichen sei auch die neuerliche Tat zu sehen, die die Frau vollumfänglich gestand.

Anfang Januar 2018 war sie zur Polizei in München gegangen und hatte dort angezeigt, im Sommer 2017 von ihrem damals 19-jährigen neuen Lebensgefährten vergewaltigt worden zu sein. Weil der Mann die Situation gefilmt und gedroht hatte, das Video zu veröffentlichen, habe sie sich ihm auch anschließend mehrmals gegen ihren Willen hingeben müssen.

Dass der Mann deswegen verhaftet werden könnte, habe sie nicht gewusst, so die Frau vor Gericht. Eine Behauptung, die ihr Richter Dominik Wagner nicht glaubte angesichts des Verfahrens gegen ihren (Noch-)Ehemann, der inzwischen die Haftstrafe absitzt. Deswegen, so das Gericht, sei die Angeklagte zu bestrafen. Nachdem ihr neuer Freund abgeführt und für sechs Tage in Untersuchungshaft genommen worden war, meldete sich die Frau über einen Rechtsanwalt bei der Augsburger Polizei: Sie habe die Vorwürfe der Vergewaltigung erfunden, weil sie über ihren Freund wütend gewesen sei.

Fast eine Woche Gefängnis wegen Falschaussage

Offensichtlich, so zeigte sich vor Gericht, war die Angeklagte eifersüchtig auf den Mann, weil der Kontakt zu einer anderen Frau aufgenommen hatte. Heute seien sie beide aber wieder ein Paar, so die Frau.

Staatsanwältin Katharina Stoll anerkannte das Geständnis der Angeklagten, dennoch sei sie zu bestrafen. Weil ein Unschuldiger wegen ihrer Falschaussage fast eine Woche ins Gefängnis gesteckt worden sei, forderte sie eine Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro. Verteidiger Werner Ruisinger sah eine deutlich niedrigere Haftstrafe für ausreichend an – und brachte Arbeitsleistungen durch seine Mandantin ins Gespräch, die derzeit die Schule besuche. Die Angeklagte entschuldigte sich für ihre Verfehlungen.

Das Gericht unter Vorsitz von Dominik Wagner verurteilte die Frau zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Es sah den Tatbestand der falschen Verdächtigung und der Freiheitsberaubung als erwiesen an. Der Frau wurde für ein Jahr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, zudem muss sie 200 Stunden Hilfsdienste leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

27.05.2019, Von  Michael Siegel
Tags: Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Gewalt – Strafverfahren – Justizopfer

Willst du meine eingetragene Partnerin werden?

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Ehe oder eingetragene Partnerschaft?

„Willst du meine eingetragene Partnerin werden?“ – Dieser Antrag ist nun seit 1. Jänner auch zwischen Mann und Frau möglich. Gleichzeitig können homosexuelle Paare ab sofort heiraten. Doch was unterscheidet die Ehe von der eingetragenen Partnerschaft eigentlich im Detail?

(Foto: Merlas – Thinkstock.com)

Mit Erkenntnis vom 5. Dezember 2017 (G 258/2017 ua) hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare auf, und zwar mit Ablauf des 31. Dezember 2018. Der Verfassungsgerichtshof sah es nämlich als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, dass durch die eingetragene Partnerschaft die Homosexualität eingetragener Partner öffentlich gemacht werde. Aufgehoben wurden vom VfGH daher jene Bestimmungen, die die Ehe heterosexuellen (§ 44 ABGB) bzw. die eingetragene Partnerschaft homosexuellen Paaren vorbehielten (§ 2 Eingetragene Partnerschaft-Gesetz = EPG).
Auf politischer Ebene wurde als Reaktion auf dieses VfGH-Erkenntnis von den Regierungsparteien zunächst der Versuch unternommen, ein Verfassungsgesetz zu beschließen, das die Ehe als heterosexuellen Paaren vorbehaltenes Rechtsinstitut definiert. Da die Regierungsparteien aber nicht über eine für ein Verfassungsgesetz notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat verfügen und keine Oppositionspartei bereit war, einem solchen Verfassungsgesetz zuzustimmen, traten nun mit 1. Jänner 2019 die vom Verfassungsgerichtshof angeordneten Rechtsfolgen ein.
Inhaltlich bleiben Ehe und eingetragene Partnerschaft unverändert geregelt. Neu ist ab 1. Jänner 2019 nur, dass beide Rechtsinstitute sowohl heterosexuellen als auch homosexuellen Paaren zur Verfügung stehen.

In der aktuellen Jänner-Ausgabe des GEWINN finden Sie Detailinformationen zu den neuen Bestimmungen, die seit 1. Jänner gelten – jetzt neu in Ihrer Trafik!
02.01.2019. Robert Nikolaus Czedik-Eysenberg
https://www.gewinn.com/recht-steuer/familienrecht/artikel/ehe-oder-eingetragene-partnerschaft/
Tags: family law, family translation, english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – français , marriage , marriage for all , registered partnership , family , court , laws Austria , homosexual non-discrimination , marriage , registered partnership , wife , same-sex couples , marriages , heterosexuals , homosexuals , man , national council , opposition party , partnership , constitutional court , constitutional law 

Gruppenvergewaltigung von Flüchtlingen an 18 Jähriger nach Discobesuch

MaJD H. (21) soll mit mindestens 7 Freunden Frau (18) vergewaltigt haben.

Vater: »Wenn er es wirklich war, sorge ich dafür, dass er nicht in Deutschland bleibt.<<

Gruppenvergewaltigung von Freiburg +++ Alle Festgenommenen polizeibekannt

Dieses Foto, das Majd H. mit einem Maschinengewehr zeigt, veröffentlichte er vor zwei Jahren bei Facebook und schrieb dazu: „Ich bin Kurde und mein Herz ist eisern. Ich komme aus der Stadt Qamischli“
Dieses Foto, das Majd H. mit einem Maschinengewehr zeigt, veröffentlichte er vor zwei Jahren bei Facebook und schrieb dazu: „Ich bin Kurde und mein Herz ist eisern. Ich komme aus der Stadt Qamischli“

Die Horror-Nacht von Freiburg: Majd H. (21) vergewaltigte eine 18-Jährige vor einem Club, ließ sie in einem Gebüsch liegen – und holte sein Freunde. Mindestens sieben weitere Männer (19 – 30 Jahre), die vier Stunden über die wehrlose Frau herfielen.

BILD sprach mit dem Vater von Majd H. Sein Sohn sei an dem Abend betrunken gewesen – Drogen habe er aber nicht konsumiert: „Er ist seit anderthalb Jahren clean.“

Majd schlief nach der Tatnacht bei seinen Eltern. So wie auch eine Woche später – als die Polizei gegen 11 Uhr mit fünf Streifenwagen vor dem Haus anrückte. Vater und Mutter mussten den Haupttäter der Gruppenvergewaltigung und sein Tattoo auf Bildern identifizieren.

Der Vater zu BILD: „Majd war nach unserer Flucht immer wieder aggressiv, hatte Ärger mit der Polizei.“ Er sei auch schon einmal verurteilt worden, weil er jemanden anderen verletzt habe. Der Vater ergänzt: „Wenn mein Sohn die Frau tatsächlich vergewaltigt hat, werde ich dafür sorgen, dass er nicht in Deutschland bleibt.“

Hier verließ das Opfer mit ihrem Peiniger die Diskothek, anschließend zerrte er sie ins GebüschFoto: Sascha Baumann / all4foto.de

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Hier verließ das Opfer mit ihrem Peiniger die Diskothek, anschließend zerrte er sie ins Gebüsch
Foto: Sascha Baumann / all4foto.de

Martyrium soll vier Stunden gedauert haben

▶︎ Der Abend begann mit einer Techno-Party vor zwei Wochen in einer Freiburger Disco. Für eine junge Frau (18) endete die Nacht in einem Albtraum.

▶︎ In der Nacht zum 14. Oktober ging das Opfer mit einer Freundin in die Disco. Die Mädchen lernten dort Majd H. und einen seiner Freunde kennen. ▶︎ Majd H. soll der 18-Jährigen eine Ecstasy-Tablette verkauft haben. Nachdem sie die Pille genommen hatte, gab Majd H. ihr ein Getränk aus. Ob sich darin K.o.-Tropfen befanden, sollen jetzt die Ermittlungen der Polizei klären.

In dieser Grünanlage fielen die acht Männer vier Stunden lang über das Opfer herFoto: Sascha Baumann / all4foto.de

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In dieser Grünanlage fielen die acht Männer vier Stunden lang über das Opfer her – Foto: Sascha Baumann / all4foto.de

Laut aktuellem Ermittlungsstand führte Majd H. das Mädchen gegen Mitternacht hinaus. Was dann passierte, beschrieb die Polizei am Freitag so: „In einem nahegelegenen Gebüsch kam es nach Angaben der Geschädigten zu einem sexuellen Übergriff. Nach diesem sollen weitere Täter sich an der zwischenzeitlich wehrlosen Frau vergangen haben.“

Sieben Täter sind Syrer, ein weiterer Verdächtiger (25) hat einen deutschen Pass. Alle sitzen jetzt in U-Haft! Unglaublich: Nach BILD-Informationen wurde Haupttäter Majd H. vor der Gruppenvergewaltigung bereits mit einem weiteren Haftbefehl von der Polizei gesucht. Er hätte zum Tatzeitpunkt schon in Untersuchungshaft sitzen können!

Treffer in der DNA-Datenbank

Das Mädchen sagte der Polizei, dass es sich im Gebüsch nicht habe bewegen oder um Hilfe rufen können. BILD erfuhr: Ermittler glauben, dass bis zu 15 Täter über die 18-Jährige hergefallen sein könnten! Erst gegen vier Uhr morgens ließen die Peiniger von ihr ab.

Der Haupttäter steht im August 2016 mit Freunden an einer Freiburger Bahn-Haltestelle. Ein Kumpel kommentierte das Foto so: „Frauen mit deutschpass werden gesucht“
Der Haupttäter steht im August 2016 mit Freunden an einer Freiburger Bahn-Haltestelle. Ein Kumpel kommentierte das Foto so: „Frauen mit deutschpass werden gesucht“

Sie erstattete am gleichen Tag Anzeige. Die Polizei konnte DNA sicherstellen. Fünf Tage später meldete die DNA-Datenbank des Bundeskriminalamtes einen Treffer: Am 20. Oktober nahm die Polizei einen Freund (19) des Haupttäters in einem Asylheim fest. Die Polizei weiter: „Weitere Ermittlungen, Vernehmungen, kriminaltechnische Untersuchungen sowie verdeckte Maßnahmen führten im Laufe der vergangenen Woche nach und nach zur Festnahme weiterer Tatverdächtiger. Am 25. Oktober konnte der letzte festgenommen werden.“

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Polizei sucht weitere Täter

Die Polizei setzt ihre Suche nach möglichen weiteren Tätern fort – bisher hätten die Ermittlungen keine neuen Erkenntnisse gebracht, teilte ein Polizeisprecher am Samstagmorgen mit. Für den Fall ist die Ermittlergruppe „Club“ zuständig, zu der 13 Beamte des Freiburger Polizeipräsidiums zählen.

Artikel von: SASCHA BAUMANN und Hamzah Jarjanazi veröffentlicht am
https://www.bild.de/news/inland/news-inland/gruppenvergewaltigung-vater-des-haupttaeters-majd-war-aggressiv-58074612.bild.html
Tags: Vergewaltigung – Asylwerber

Rachejustiz – Karoline Edtstadler: Die gefährlichste Frau Österreichs?

Karoline Edtstadler
Staatssekretärin Karoline Edtstadler – Bild: https://www.fischundfleisch.com
Artikel:

Karoline Edtstadler: Die gefährlichste Frau Österreichs?

„Manche Menschen sind nicht dadurch gefährlich, dass sie absichtlich böse sind, sondern aus Nicht-Verstehen-Wollen und mangelndem Weitblick. Doch in diesem Fall entsteht nur dann Gefahr für die Allgemeinheit, wenn solche Menschen in hohen Ämtern sitzen,“ ist sich Hannes Hausbichler, Bundesvorsitzender der Männerpartei, der Sprengkraft seiner Aussage voll bewusst.

Karoline Edtstadler, die gefährlichste Frau Österreichs. Solche Worte benötigen eine solide Begründung. Hausbichler führt daher aus

Diese Staatssekretärin scheint sich um alles zu kümmern, was dem Rechtsstaat jetzt schon widerspricht. Doch statt die vorgefundenen Missstände sofort abzuschaffen, will sie die Brüche des Rechtsstaats tüchtig ausbauen.

  • Wegweisungen werden in Österreich über 8000 mal jährlich ausgesprochen, und zwar fast immer ohne Sachbeweise. Oft kann sogar bewiesen werden, dass gar keine Gewalt vorgefallen ist. Doch es genügt das rein subjektive Gefühl der Bedrohung. Natürlich ist das völlig rechtsstaatswidrig. Was mein Edtstadler dazu? Dieser Missststand soll ausgebaut werden! Sie will, dass Männer nie wieder in das eigene Heim zurück dürfen, wenn sie sich weigern, in einer ihnen aufgezwungenen Gewaltberatung faktisch zuzugeben, dass sie Gewalttäter sind. Somit will sie unschuldig Weggewiesene in eine Zwickmühle stecken: Wenn diese weiter beteuern und beschwören, unschuldig zu sein, dann dürfen sie erst recht nie wieder nach Hause, denn sie sind nicht „einsichtig“.

 

  • Wenn eine schon durch andere, provokante öffentliche Botschaften auffällig gewordene Ex-Politikerin gegen das Gesetz verstößt, ist Edtstadler die erste, welche die Gesetze eben gleich mit einer „Task Force“ ändern will: Unbewiesenes öffentliches Anprangern soll straffrei sein, und jede blöde, private Message dafür strafbar. Edtstadler will weitere Willkürwerkzeuge schaffen, offenbar nur für Frauen gedacht, und sie weiß: Ihre Justiz wird diese Werkzeuge praktisch nur Frauen in die Hand geben. Wenn ein Mann nach den von ihr geschaffenen Gesetzen klagte, würde er schlechte Chancen haben, er stünde nur lächerlich gemacht als Jammerer da.

 

  • Am gefährlichsten ist Edtstadler jedoch durch eine Grundhaltung, die in einer Aussage über Sexualstraftaten zu Tage tritt: „Das Strafrecht hat einen Zweck zu erfüllen: Es muss den Ausgleich zwischen Tat, Täter und Opfer schaffen.“
    Frau Edtstadler: Strafen sind nicht zur Genugtuung des Opfers da! Eine Justiz, welche bei Urteil und Strafbemessung das Opfer zufrieden stellen will, wird zwangsläufig zur Rachejustiz. Exakt dieses Bild bieten Justiz und Politik schon jetzt, wenn eine Frau einen Mann anklagt, und damit begeht die Republik den schwersten Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien, gleich nach der Beerdigung des Zweifelsgrundsatzes.

Diese Staatssekretärin zeigt ein Verständnis, das mehrerer ihrer Titel nicht würdig ist: Eines Regierungsmitglieds, einer Richterin und einer Magistra der Rechtswissenschaften. Alle diese Ämter und sogar die Wissenschaft zeigen bedenkliches Niveau, wenn Menschen mit solchen Einstellungen zu rechtsstaatlichen Prinzipien sogar Magistra, Richterin und Regierungsmitglied werden können. Und doch verkörpert Karoline Edtstadler damit nur, unter vielen anderen, die neue Linie der Regierung Kurz: Letztlich um nichts besser im Inhalt, nur das alte Lied mit neuen Instrumenten.


Die Männerpartei fordert

  • Wiederherstellung rechtsstaatlicher Prinzipien in Österreich, vor allem in Strafrecht und Sicherheitspolizeigesetz.
  • Renaissance des Rechtsstaates in Österreich, in  Politik, Justiz und Rechtswissenschaft, frei von scholastischen Spitzfindigkeiten und Prinzipienverdrehungen.
  • Abschaffung der Anti-Männer-Quote, vor allem bei Richterbesetzungen, und Ernennung nur unter der Bedingung von Akzeptanz und Verständnis rechtsstaatlicher Prinzipien.

Link zur Aussendung auf der Website: https://www.maennerpartei.at/karoline-edtstadler-die-gefaehrlichste-frau-oesterreichs/

Quellen, unter Anderem: Interview Karoline Edtstadlers in den „Vorarlberger Nachrichten“, 23. Juli 2018
Kontakt:
Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at
Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

https://mailchi.mp/68a0325b66ed/karoline-edtstadler-die-gefhrlichste-frau-sterreichs?e=6437601fd0
Tags: Gendermainstream – Väter – Vaterlose Gesellschaft – Sebastian Kurz – Frauenpolitik 

Unfassbarer Terror – Frau fordert 22 Regeln von ihrem Freund

Frau setzt Beziehungsvertrag auf: Fordert 22 unfassbare Dinge von ihrem Freund

Eine US-Amerikanerin hat ihrem Freund einen Beziehungsvertrag vorgelegt, der nur schwer zu akzeptieren ist.
22 absurde Punkte eines Beziehungsvertrages.
22 absurde Punkte eines Beziehungsvertrages. © iStock/silverkblack

Beziehungsvertrag mit 22 unfassbaren Vereinbarungen

Treue, Gewaltlosigkeit und ein insgesamt harmonisches Miteinander sollten die Grundlage einer jeden Beziehung sein. Eine Frau aus den USA hat ihrem Freund jedoch einen Beziehungsvertrag mit 22 Bedingungen vorgesetzt, der ein innerpartnerschaftliches Regelwerk deutlich überstrapaziert.

Eine Liste wird öffentlich

Die groteske Auflistung wäre nie öffentlich geworden, hätte nicht ein aufmerksamer Twitter-User die Liste durch ein Autofenster abfotografiert – und verbreitet. Dazu schreibt Twitter-User kkeyes96: „Irgendein armer Kerl hat diesen Vertrag von seiner Freundin im Auto liegengelassen“. Entsprechenden Tweet hat er bereits wieder gelöscht, weil alle glaubten, seine Freundin hätte die Liste geschrieben. „Boredpanda“ hat jetzt jedoch einen Screenshot der Liste publiziert.

Die 22 Punkte des Beziehungsvertrages

  1.     Du darfst keine einzige Handynummer einer Frau haben.
  2.     Du darfst keiner einzigen Frau in den sozialen Netzwerken folgen.
  3.     Du darfst nicht mit deinem Freund Keegan abhängen.
  4.     Du fährst nicht ohne mich mit dem Wagen.
  5.     Du darfst dich nicht mehr als zweimal die Woche mit deinen Jungs treffen.
  6.     Du darfst keiner anderen Frau hinterherschauen.
  7.     Wenn dich irgendwo eine Frau anquatscht, gehst du sofort weg.
  8.     Dein Freund Mo kommt nicht immer mit, wenn wir etwas unternehmen.
  9.     Du fragst nicht, ob ich dir einen blasen kann.
  10.      Du bist nie wegen irgendeiner Sache sauer auf mich.
  11.      Du darfst nie wieder deine Freunde Tyler, Noah, Deven oder Josh mitbringen.
  12.      Du darfst keinen Alkohol trinken, solange ich nicht da bin.
  13.      Ich darf dein Handy checken, wann immer ich es möchte.
  14.      Wenn wir zusammenziehen, werden niemals andere Frauen unser Haus betreten.
  15.      Wenn wir zusammenziehen, werden deine Freunde nur selten zu uns kommen.
  16.      Wenn ich dich jemals mit einer anderen Frau erwische, bringe ich dich um.
  17.      Du sagst mir nie wegen deiner Freunde ab.
  18.      Dein Freund Austin hat nichts zu melden, wenn wir miteinander Zeit verbringen.
  19.      Wir gehen mindestens einmal in zwei Wochen aus.
  20.      Wenn ich sage: „Du springst.“ Dann fragst du: „Wie hoch meine Prinzessin?“
  21.      Du sagst mir gefälligst einmal am Tag, dass du mich liebst, damit ich auch weiß, dass du es ernst mit mir meinst.
  22.      Es vergehen nie mehr als zehn Minuten, bis du mir zurückgeschrieben hast.

 

Liste der 22 Beziehungsregeln.
Liste der 22 Beziehungsregeln. © Twitter/kkeyes96

https://www.maennersache.de/beziehungsvertrag-22-unfassbare-regeln-usa-9744.html#

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UNFASSBAR – Mann muss zahlen – Ex-Frau erschlich Schwangerschaft

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Schwere Mißstände in der deutschen Familienpolitik. Auch die Ein-Eltern-Politik von Angela Merkel ist nicht mehr zeitgemäß.
CDU/CSU und SPD sind für keinerlei Gleichberechtigung im Familienrecht. Ein neuer Gesetzesvorschlag (FDP) Shared parenting (Doppelresidenz) als Regelfall wird weiter blockiert.

Admin  Familie u. Familienrecht, am 2-5-2018

Artikel:

Ex-Frau erschlich sich Schwangerschaft: Mann muss zahlen

Seine Ex-Frau ließ sich ohne seine Zustimmung befruchtete Eizellen einsetzen und wurde schwanger – Unterhalt muss der Mann für das ungewollte Kind trotzdem zahlen.

Foto: shutterstock

Das hat die Arzthaftungskammer des Landgerichts München I am Mittwoch entschieden und die Klage eines Vaters abgewiesen, der sich von den Unterhaltspflichten hatte freistellen lassen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Frau ließ sich Eizellen nach Trennung einpflanzen

Vor etwa fünf Jahren hatte das damalige Ehepaar Eizellen der Frau in einer Praxis entnehmen, befruchten und einfrieren lassen. Der Mann hatte dem Eingriff schriftlich zugestimmt. Kurz darauf jedoch eskalierten die Beziehungsprobleme und es kam zur Trennung. Die Frau hielt an ihrem Kinderwunsch fest und fälschte die Unterschrift des Mannes, um sich die Eizellen einpflanzen zu lassen.

Ein erster Versuch blieb erfolglos, ein zweiter mehrere Monate später – erneut mit gefälschter Unterschrift – führte schließlich zur Schwangerschaft und zur Geburt eines Sohnes. Der Mann wollte für das Kind nicht zahlen – stattdessen wollte er die Praxis verpflichtet sehen, den Unterhalt zu übernehmen.

Nach Ansicht der Richter hatte er seine zunächst erteilte Einwilligung aber nicht eindeutig genug widerrufen. Die Ärzte hätten keinen Anlass gehabt, an der Echtheit der Unterschrift zu zweifeln – zumal ja die anfängliche schriftliche Zustimmung vorgelegen habe.

Vater gibt an, Einwillung widerrufen zu haben

Der Kläger hatte nach Angaben des Gerichts im Prozess vorgetragen, dass er am Telefon gegenüber einer Praxis-Angestellten schon vor dem ersten Versuch seine ursprüngliche Einwilligung zum Transfer der Eizellen widerrufen habe.

Das Telefonat, so argumentiert das Gericht, habe aber keinen eindeutigen Inhalt gehabt – und der Mann habe sein Einverständnis auch in der folgenden Zeit nicht schriftlich oder nochmals mündlich widerrufen.

dpa, Artikel vom Mittwoch, 2. Mai 2018

https://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Chronik/Ex-Frau-erschlich-sich-Schwangerschaft-Mann-muss-zahlen
Tags: Zahlväter – Justiz – Feminismus – Gleichberechtigung – Angela Merkel – Familienrecht Deutschland -Frauenpolitik – Missbrauch mit dem Missbrauch- Justizopfer – Samenspende – Scheidung – Trennung

Vater von neun Kindern ist unfruchtbar

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Vater von neun Kindern findet heraus, dass er unfruchtbar ist

Zu einer schockierenden Diagnose ist ein Arzt bei einer Routineuntersuches eines neunfachen Vaters aus Marokko gelangt. So stellte der Urologe Medienberichten zufolge heraus, dass der seit 35 Jahren verheiratete Mann, der neun Kinder mit seiner Frau hat, seit seiner Kindheit unfruchtbar ist.

Sperma (Symbolbild) – Foto: Pixabay

Die unerwartete Nachricht seines Urologen dürfte das Familienglücks des Marokkaners, der als Lehrer tätig ist, stark zerrüttet haben. Denn seine Ehefrau hatte ihm offenbar über die Jahre neun fremde Kinder untergejubelt. Doch nicht ein einziges stammt tatsächlich von ihm.

Laut einem Bericht der marokkanischen Tageszeitung Al Massae hatte der Lehrer schon länger vermutet, dass seine Frau ihn betrügen könnte. Mit diesem Ausmaß und den Konsequenzen habe er allerdings nicht gerechnet. Der Mann hat nach 35 Jahren Ehe jetzt die Scheidung eingereicht.

Wie die neun Kinder auf die unerwartete Nachricht reagiert haben, ist nicht überliefert. Für die Frau dürfte es nun allerdings ein nicht uninteressantes Abenteuer werden, alle Väter ihrer neun Sprösslinge ausfindig zu machen.

von ih 28.04.2018 07:46 Uhr

https://www.unsertirol24.com/2018/04/28/vater-von-neun-kindern-findet-heraus-dass-er-unfruchtbar-ist/
Tags: Familienrecht – Ehe –

Beamter (59) geht als „Frau“ früher in Pension

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Staat ausgetrickst

Beamter (59) geht als „Frau“ früher in Pension

Ein findiger Finanzbeamter hat in Argentinien formell sein Geschlecht geändert, um in den Genuss einer früheren Pensionierung zu kommen. Der Website InformaSalta zufolge ließ der 59-Jährige namens Sergio sein Geschlecht als weiblich eintragen und änderte seinen Namen in Sergia.

  Der Beamte nutzte ein Gesetz, wonach Transsexuelle rechtlich ihr Geschlecht ändern können, ohne sich einer operativen Geschlechtsumwandlung zu unterziehen. Durch die geänderten Buchstaben im Namen bekommt Sergio/Sergia nun fünf Jahre mehr Pension. In Argentinien können Frauen mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen, Männer müssen fünf Jahre länger warten.

 Sergios Beispiel sei ein „klarer Fall von Missbrauch der Ruhestandsregelungen und der Gesetze zur geschlechtlichen Identität“, kritisierte der oberste Standesbeamte der Provinz Salta, Matias Assenato.

http://www.krone.at/1674336

Babymord – Mutter soll eigenen Sohn erstickt haben!

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Mutter soll Baby in Wiener Spital erstickt haben

Polizei

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild)

Die 37-Jährige ist offenbar psychisch krank. Nach einem Selbstmordversuch wurde sie festgenommen und in eine geschlossene Abteilung eingewiesen

Eine offenbar psychisch kranke Mutter soll ihr acht Monate altes Baby in einem Wiener Spital erstickt haben. Danach sei die 37-Jährige geflüchtet und habe versucht, Selbstmord zu begehen, berichtete die Polizei am Samstag.Die Tötung des acht Monate alten Buben habe sich am vergangenen Mittwoch zugetragen. Die Frau war laut Polizeisprecher Patrick Maierhofer mit ihrem kleinen Sohn stationär in dem Krankenhaus aufgenommen. In den Morgenstunden soll sie das Baby im Spitalzimmer erstickt haben.

Über die Beschuldigte wurde bereits Untersuchungshaft verhängt. Sie befinde sich nunmehr in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung.

(apa / eho) Erstellt am

VfGH beugt sich dem Gendermainstream !

 Ein Schwarzer Tag für unsere Kinder, welche Vater und Mutter brauchen!
Der Verfassungsgerichtshof hat versagt.

VfGH beugt sich dem Gendermainstream – Ehe für Alle

Artikel:

VfGH öffnet Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

Der Verfassungsgerichtshof gibt den Weg für die „Ehe für alle“ frei. Auch gleichgeschlechtliche Paare können damit künftig in Österreich heiraten. Mit einem Erkenntnis vom 4. Dezember hat das Höchstgericht die gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die Homopaaren bisher den Zugang zur Ehe verwehrt hat. Der Gerichtshof begründete den Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes.

© APA (dpa/Symbolbild)

Die alte Regelung wird mit 31. Dezember 2018 aufgehoben. Die Öffnung tritt damit mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen, sollte der Gesetzgeber bis dahin nicht anderes beschließen.

Der Verfassungsgerichtshof unterzog die Bestimmungen über Ehe und eingetragene Partnerschaft von Amts wegen einer Prüfung. Anlass des Verfahrens war die Beschwerde von zwei Frauen, die in eingetragener Partnerschaft leben und die Zulassung zur Begründung einer Ehe beantragt haben. Dieser Antrag wurde vom Magistrat der Stadt Wien und in der Folge vom Verwaltungsgericht Wien abgelehnt.

Helmut Graupner, Anwalt der beiden Frauen, sprach in einer ersten Reaktion von einem historischen Tag. „Wir haben auf voller Linie gesiegt. Der VfGH (das erste und älteste Verfassungsgericht der Welt) ist damit das erste Gericht Europas, das das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben hat. Und Österreich das erste Land Europas, das die Ehegleichheit als Menschenrecht anerkennt und verwirklicht. In den anderen europäischen Ländern erfolgte die Eheöffnung (lediglich) auf politischem Weg“, schrieb Graupner auf Facebook.

Die ÖVP will der Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare keine Steine in den Weg legen. „Höchstgerichtliche Urteile sind stets zu akzeptieren und nehmen wir zur Kenntnis“, erklärte ein ÖVP-Sprecher. Die weitere Vorgangsweise werde man erst besprechen.

Beim den Freiheitlichen beurteilte man die Entscheidung der Verfassungsrichter auch kritisch. „Jetzt ist genau das eingetreten, wovor wir bereits 2009 bei Beschluss der eingetragenen Partnerschaft gewarnt haben: Dieses Instrument wird der Türöffner in Richtung einer Entwicklung sein, an deren Ende mit der sogenannten Ehe für alle, vulgo ‚Homo-Ehe‘, Ungleiches gleich behandelt wird. Jetzt ist es soweit“, meinte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl. Die politische Verantwortung dafür liege – neben der SPÖ – auch bei der ÖVP. Natürlich seien Urteile des VfGH anzuerkennen, was aber nicht bedeute, dass man nicht kritisch nachfragen dürfe, so Kickl.

Deutliche Kritik an der VfGH-Entscheidung kam vom Wiener Kardinal Christoph Schönborn. „Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau“, erklärte der Vorsitzende der österreichischen Bischofskonferenz gegenüber Kathpress.

Die Ehe sei „wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern. Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit“, sagte der Kardinal und hielt in Richtung Höchstgericht fest: „Er tut damit der Gesellschaft keinen Dienst und schadet letzten Endes allen – auch denen, die er schützen möchte und die es auch zu schützen gilt.“

Breit bejubelt wurde die Entscheidung indes in der SPÖ. Parteivorsitzender Christian Kern sprach via Facebook von einem Zeichen der Gleichberechtigung und des Respekts. „Spätestens ab 1. Jänner 2019 ist es egal, wer wen liebt in unserem Land. Ich persönlich bin sehr froh über diese Entscheidung. Immer wieder haben wir versucht, die Ehe für alle politisch durchzusetzen und sind dabei an ÖVP und FPÖ gescheitert. Wir werden wachsam bleiben und dafür sorgen, dass alle Menschen in unserem Land das Recht bekommen, zu heiraten wen sie lieben“, erklärte Kern.

Große Freude herrschte auch bei den NEOS. „Heute ist ein großer Tag für Österreich, die Freiheit und den Rechtsstaat. Was der Bevölkerung schon lange klar war und nur ÖVP und FPÖ nicht verstanden haben, hat nun der VfGH in seinem Erkenntnis festgestellt: die Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft verletzt das Diskriminierungsverbot“, meinte der stellvertretende Klubobmann Niki Scherak. Besser wäre es freilich gewesen, wenn gleich das Parlament diese Diskriminierung abgeschafft hätte.

Zufrieden zeigte sich auch Liste Pilz-Klubobmann Peter Kolba: „Das freut uns. Das ist zu begrüßen.“ Erfreut reagierten auch die aus dem Parlament gefallenen Grünen, die sich die „Ehe für alle“ über viele Jahre auf ihre Fahnen geheftet hatten. „Wieder einmal sorgt ein Höchstgericht dafür, dass Österreich endlich im 21. Jahrhundert ankommt“, meinte der Grüne Bundessprecher Werner Kogler.

Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) wurde 2009 beschlossen und trat 2010 in Kraft. Der Gesetzgeber verfolgte damals das Ziel, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare abzubauen, blieb aber vor dem Hintergrund eines „bestimmten traditionellen Verständnisses“ bei zwei verschiedenen Rechtsinstituten, eben der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft.

Seither ist die eingetragene Partnerschaft der Ehe immer weiter angenähert worden. Die beiden Rechtsinstitute entsprechen einander heute sowohl von der Ausgestaltung als auch von den Rechtsfolgen her trotz „vereinzelt bestehender Unterschiede“ weitgehend. Die jüngere Rechtsentwicklung ermöglicht insbesondere eine gemeinsame Elternschaft auch gleichgeschlechtlicher Paare: Gleichgeschlechtliche Paare dürfen Kinder (gemeinsam) adoptieren und die zulässigen Formen medizinisch unterstützter Fortpflanzung gleichberechtigt nutzen.

Zu einer völligen Gleichstellung kam es aber aus politischen Gründen nie. Zuletzt kochte die Debatte darüber wieder im Wahlkampf für die Nationalratswahl hoch. Während SPÖ, NEOS, Liste Pilz und Grüne für eine Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule plädierten, blieben ÖVP und FPÖ bei ihrem Nein zur Homo-Ehe.

Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lässt sich heute aber nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren, stellte der Verfassungsgerichtshof nun klar und nahm damit einmal mehr der Politik eine Entscheidung ab. Denn die Trennung in zwei Rechtsinstitute bringe zum Ausdruck, dass Menschen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung nicht gleich den Personen mit verschiedengeschlechtlicher Orientierung sind, so die Verfassungsrichter.

15.21 Uhr, 05. Dezember 2017
http://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/5333252/VfGH-oeffnet-Ehe-fuer-gleichgeschlechtliche-Paare
Tags: Genderwahn – Familie – Familienrecht