Frau täuscht aus Wut Vergewaltigung vor
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Ein Mann kommt in Haft, weil seine Freundin ihn bei der Polizei anzeigt. Wenig später sagt sie, es sei alles anders gewesen. Nun stand sie vor Gericht.
Weil sie wütend über ihren Lebensgefährten war, zeigte eine junge Frau den Mann an. Er habe sie vergewaltigt, behauptete sie zunächst. Später berichtigte sie ihre Vorwürfe bei der Polizei, man habe einvernehmlich Sex miteinander gehabt. Dennoch wurde die Frau jetzt vom Schöffengericht des Amtsgerichts wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
Vor Gericht war die Frau nicht zum ersten Mal. In einem früheren Verfahren allerdings hatte sie als Opfer teilgenommen. Der Hintergrund des damaligen Prozesses: Im Herbst 2016 hatte die heute 26-jährige Afghanin versucht, ihre beiden Kinder und sich selbst in der eiskalten Wertach zu ertränken. Alle drei überlebten. Angeklagt wurde später der Mann der jungen Mutter, der sie misshandelt und vergewaltigt hatte; er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.
Kinder sind inzwischen bei Pflegefamilien
Die beiden Kinder sind inzwischen vom Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht worden. Der Kulturschock nach der Flucht nach Deutschland, die Ereignisse um ihre Kinder und ihre Ehe, all das habe seine Mandantin erheblich belastet, erklärte Verteidiger Werner Ruisinger für seine Mandantin dem Gericht. Unter diesen Vorzeichen sei auch die neuerliche Tat zu sehen, die die Frau vollumfänglich gestand.
Anfang Januar 2018 war sie zur Polizei in München gegangen und hatte dort angezeigt, im Sommer 2017 von ihrem damals 19-jährigen neuen Lebensgefährten vergewaltigt worden zu sein. Weil der Mann die Situation gefilmt und gedroht hatte, das Video zu veröffentlichen, habe sie sich ihm auch anschließend mehrmals gegen ihren Willen hingeben müssen.
Dass der Mann deswegen verhaftet werden könnte, habe sie nicht gewusst, so die Frau vor Gericht. Eine Behauptung, die ihr Richter Dominik Wagner nicht glaubte angesichts des Verfahrens gegen ihren (Noch-)Ehemann, der inzwischen die Haftstrafe absitzt. Deswegen, so das Gericht, sei die Angeklagte zu bestrafen. Nachdem ihr neuer Freund abgeführt und für sechs Tage in Untersuchungshaft genommen worden war, meldete sich die Frau über einen Rechtsanwalt bei der Augsburger Polizei: Sie habe die Vorwürfe der Vergewaltigung erfunden, weil sie über ihren Freund wütend gewesen sei.
Fast eine Woche Gefängnis wegen Falschaussage
Offensichtlich, so zeigte sich vor Gericht, war die Angeklagte eifersüchtig auf den Mann, weil der Kontakt zu einer anderen Frau aufgenommen hatte. Heute seien sie beide aber wieder ein Paar, so die Frau.
Staatsanwältin Katharina Stoll anerkannte das Geständnis der Angeklagten, dennoch sei sie zu bestrafen. Weil ein Unschuldiger wegen ihrer Falschaussage fast eine Woche ins Gefängnis gesteckt worden sei, forderte sie eine Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro. Verteidiger Werner Ruisinger sah eine deutlich niedrigere Haftstrafe für ausreichend an – und brachte Arbeitsleistungen durch seine Mandantin ins Gespräch, die derzeit die Schule besuche. Die Angeklagte entschuldigte sich für ihre Verfehlungen.
Das Gericht unter Vorsitz von Dominik Wagner verurteilte die Frau zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Es sah den Tatbestand der falschen Verdächtigung und der Freiheitsberaubung als erwiesen an. Der Frau wurde für ein Jahr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, zudem muss sie 200 Stunden Hilfsdienste leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.