Immer wieder! Missbrauch mit dem Missbrauch!

Familienrecht, die Dunkelziffer ist leider nicht bekannt. Insider sind solche Praktiken der EX-Frauen bekannt. Immer wieder kommt es zu Falschbeschuldigungen, speziell bei Scheidungen, welchen dann zu Rosenkriegen ausarten. Der Wettermoderator Jörg Kachelmann ist wohl einer der spektakulärsten dieser Art, welcher mehrere Jahre unschuldig in Haft war.

Admin Familie & Familienrecht, am 22.April 2019

Select another language!     (PC users see above the logo „Translate“)

 english (Google Translation)  Italia – (traduzione di Google)

 France (traduction Google)  ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Artikel:

Sie wollte ihrem Ex-Mann eine Vergewaltigung anhängen Grausame Rache
im Sorgerechts-Krieg!

Im Streit um die drei Kinder wollte Andrea B. (27) den Ruf ihres Ex-Mannes zerstören, ihm etliche Straftaten anhängen

Im Streit um die drei Kinder wollte Andrea B. (27) den Ruf ihres Ex-Mannes zerstören, ihm etliche Straftaten anhängen  Foto: privat

München – Im Kampf um ihre Kinder schreckt diese Frau vor nichts zurück.

Dreifach-Mutter Andrea B. (27) wollte ihrem Ex (32) ein Register an Straftaten anhängen, um so das Sorgerecht für die Kinder (3, 5, 7) zu bekommen. Jetzt flog alles auf (BILD berichtete). Demnächst sitzt Andrea B. mit ihrem neuen Partner deswegen auf der Anklagebank.

▶︎ Drogensucht, Schläge, Missbrauch der Kinder, Einbrüche: Mit zahllosen Anschuldigungen versuchte die Einzelhandelskauffrau, den Ex in Verruf zu bringen. Sogar eine Vergewaltigung dachte sich Andrea B. aus, inszenierte mit ihrem Neuen – dem vorbestraften Christian G. (48) – sogar einen Tatort. Eine Freundin sollte das Opfer spielen: Betty K. (27) rief im Herbst 2017 in Berg am Laim die Polizei, gab an, sie sei angegriffen, im Intimbereich begrapscht worden.

Sie spielte bei der vorgetäuschten Vergewaltigung das Opfer: Komplizin Betty K. vor Gericht mit ihrem Verteidiger Maximilian PaulsFoto: Martin Hangen/hangenfoto

Sie spielte bei der vorgetäuschten Vergewaltigung das Opfer: Komplizin Betty K. vor Gericht mit ihrem Verteidiger Maximilian Pauls
Foto: Martin Hangen/hangenfoto

▶︎ Um den Verdacht auf den Ex zu lenken, klaute Andrea B. aus seinem Hausmüll Zigarettenkippen, um die mit seiner DNA am Tatort abzulegen. Wochenlang ermittelte die Kripo, ehe Putzfrau Betty K. einlenkte. Diese Woche wurde sie wegen Vortäuschens einer Straftat zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihr Anwalt Maximilian Pauls: „Meine Mandantin ließ sich darauf ein, weil sie extreme Angst vor dem Duo hatte. Sie ist auch ein Opfer.“

▶︎ Auch zwei Einbrüche wollte Andrea B. ihrem Ex andichten. Und: Ein weiterer Komplize sollte den Vater ihrer Kinder angreifen, ihm eine Spritze mit Drogen verabreichen.

„Ein äußerst ungewöhnlicher Sachverhalt“, so Staatsanwaltschafts-Sprecher Florian Weinzierl auf Anfrage. Die Beschuldigten seien inzwischen angeklagt. U. a. wegen Anstiftung zur falschen Verdächtigung. Beiden könnte bei einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe drohen.

 

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex- SPÖ ler verurteilt

Select another language! ( PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Sechs Jahre Haft

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex-SPÖler verurteilt

Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist am Mittwoch in St. Pölten ein 57-jähriger Mostviertler zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Niederösterreicher zahlreiche Angriffe auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vorgeworfen. Die Taten – die „Krone“ berichtete ausführlich darüber – gingen bis zum Jahr 1990 zurück. Der Mann, ein ehemaliger Gemeindepolitiker der Sozialistischen Partei Österreich, war teilweise geständig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mostviertler wurde unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz – bei ihm wurden unter anderem Nazi-Devotionalien gefunden – verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer mit einem Finger vaginal penetriert zu haben. Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Zwei Töchter und verwandte Mädchen unter den Opfern
Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt. Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.

Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.

05.09.2018 14:51
https://www.krone.at/1766675

2.Artikel:

Mostviertel, St. Pölten

Ex-Politiker muss sechs Jahre hinter Gitter 57-Jähriger verging sich an Töchtern, Enkelkindern, Nichten und deren Freundinnen. Für eine Vielzahl von Verbrechen fasste er vor Gericht Gefängnisstrafe aus.

Symbolbild  |  shuterstock.com/ Evlakhov Valeriy
In 27 Jahren gab es neun Opfer“, sagt der Staatsanwalt in einem Prozess gegen einen ehemaligen Kommunalpolitiker. An unmündigen Töchtern, Enkerln, Nichten und Freundinnen der Mädchen verging sich  der 57-Jährige aus dem Bezirk Amstetten, missbrauchte sie teils schwer.

Zeugin glaubwürdig: „Belastungstendenz ist keine zu erkennen“

„Oft nutzte der Angeklagte eine Gelegenheit aus, meistens beim Spielen in einem Pool. Mit der Hand hat er in den Intimbereich der Mädchen gegriffen, diese teilweise intensiv betastet. Wenn Opfer laut geschrien haben, hat er von ihnen abgelassen. Sehr glaubwürdig ist die Aussage einer Zeugin, Belastungstendenz ist keine zu erkennen. Sie sagt, dass der Angeklagte zu 90 Prozent ein super Vater sei, die restlichen zehn Prozent seien das Schlechte an ihm“, setzt Staatsanwalt Karl Wurzer im Prozess am Landesgericht St. Pölten fort.

Ans Tageslicht kam alles heuer Ende Jänner, weil sich eines der Mädchen einer Lehrerin anvertraut und diese Anzeige erstattet hatte. Erst dann erzählten andere Opfer von Übergriffen und der damals noch im Gemeinderat tätige SPÖ-Politiker wurde verhaftet.

Neben teils schwerem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen, dem Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen und  Missbrauch eines Autoritätsverhältnissen wird dem 57-Jährigen auch das Vergehen nach dem Waffengesetz vorgeworfen. Illegale Waffen  und Kriegsmaterial wurden bei ihm gefunden.

Laut Opferanwältin Ulrike Koller sei es „den Kindern nicht gutgegangen, sie waren in ihrer Lebensführung beeinträchtigt. Heute wollen sie mit allem abschließen, aber man muss berücksichtigen, dass Folgeschäden möglich sind“.

Der Angeklagte bereut: „Es war eine riesengroße Dummheit und tut mir wahnsinnig leid. Ich wollte den Mädchen nicht wehtun, wir haben beim Baden eine Mordsgaude gehabt“. Und er sagt über eines der Opfer: „Wir waren ein Herz und eine Seele, ich hatte nie das Gefühl, dass sie Angst hatte.“ Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird der Prozess fortgeführt.

Ein Schöffensenat verurteilt  den 57-Jährigen nach umfangreichem Verfahren zu  sechs Jahren unbedingt verhängter Freiheitsstrafe. „Zum Schluss war der Angeklagte im Wesentlichen voll inhaltlich geständig, Gewalt hat er keine angewendet. Mildernd war sein bisher ordentlicher Lebenswandel, erschwerend die Vielzahl der Verbrechen und die Vielzahl der Opfer“, begründet die vorsitzende Richterin. Der Angeklagte erbittet Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.


Wir hatten berichtet

Sexuelle Übergriffe auf Unmündige: Mann vor Gericht Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist ein Mostviertler am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht gestanden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 57-Jährigen zahlreiche Angriffe seit 1990 auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vor. Der Mann, ein ehemaliger SPÖ-Gemeindepolitiker, war teilweise geständig.Der Tatzeitraum erstreckte sich laut Anklage von Herbst 1990 bis Weihnachten 2017. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt.Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Dem Mann wurde u.a. „intensives Betasten“ von zu den Tatzeitpunkten unmündigen Opfern, etwa im Brust- oder Genitalbereich, angelastet. Teilweise soll er auch einen Finger in deren Scheide eingeführt haben bzw. dies versucht haben, was der Angeklagte bestritt.Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.Der Angeklagte, der die ihm angelasteten Taten anfangs bestritten hatte, war am Mittwoch großteils geständig. Er sprach von einem „Fehler“ und einer „riesengroßen Dummheit“. „Ich habe das gemacht, aber ich habe nie einem Mädchen wehtun wollen“, meinte er.Sein Mandant habe ein „sehr gutes Verhältnis“ zu seinen Kindern, hielt der Verteidiger fest. Bei Abwehr oder Ablehnung der Opfer habe der Mann sehr schnell von ihnen abgelassen. Der Rechtsanwalt bat darum, ein Urteil „mit Maß“ zu finden.Zu den Vorwürfen gegen den 57-Jährigen zählten strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, versuchte Vergewaltigung, teils schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz musste sich der Pensionist verantworten, weil er je zwei Pistolen, Revolver und Schlagringe sowie Handgranaten besessen haben soll. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.

https://www.noen.at/amstetten/mostviertel-st-poelten-ex-politiker-muss-sechs-jahre-hinter-gitter-justiz-niederoesterreich-prozess-sexueller-missbrauch-113058611#

3.Artikel:

Sexuelle Übergriffe auf Töchter und Enkelin: Haft für Mostviertler

SANKT PÖLTEN. Mit sechs Jahren Haft für einen 57-Jährigen hat am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten eine Schöffenverhandlung um jahrzehntelange sexuelle Übergriffe auf Unmündige geendet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Symbolbild) Bild: Wodicka

Dem Mann waren Übergriffe von 1990 bis Weihnachten 2017 auf insgesamt neun Opfer, darunter zwei Töchter und eine Enkelin, vorgeworfen worden. Der Mostviertler wurde u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer u.a. mit einem Finger vaginal penetriert zu haben.

Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren wirkten sich das Geständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel und der Umstand, dass es teilweise beim Versuch geblieben war, mildernd aus. Erschwerend waren die Vielzahl an Verbrechen und Vergehen, der lange Tatzeitraum sowie die Vielzahl an Opfern. Die Vorhaft seit 25. Jänner werde angerechnet, sagte die Richterin. Vier Opfern wurden als Privatbeteiligten je 1.000 Euro zugesprochen.

Verteidiger Johannes Riedl und Staatsanwalt Karl Wurzer erbaten jeweils drei Tage Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Sexuelle-UEbergriffe-auf-Toechter-und-Enkelin-Haft-fuer-Mostviertler;art58,2998935

Tags: Prozess St.Pölten – Strafverfahren – Pädophile – Socialist Party of Austria – Child abuse

Missbrauchte Kinder durften bei Pädophiler-Täterin bleiben

Select another language! PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски
Jugendamt Wien hat versagt, siehe 2.Artikel:
1.Artikel:

Pädophiler trickste die Justiz aus

Der jetzt Verdächtige saß keinen einzigen Tag seiner Strafe hinter Gittern ab © Bild: APA/HELMUT FOHRINGER

Mann schummelte sich an Haft vorbei und ist nun Hauptverdächtiger bei Kinderpornoring.

Ein 25-jähriger Mann wird im Landesgericht Innsbruck wegen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon muss er im Gefängnis verbringen. Tatsächlich wird er keinen einzigen Tag dieser Strafe hinter Gittern verbüßen. Er ist Ersttäter, gut in die Gesellschaft integriert, hat einen fixen Arbeitsplatz und besucht seine psychotherapeutischen Sitzungen.

15 Jahre später: Ein riesiger, internationaler Kinderpornoring wird ausgehoben. Im Rahmen der Operation Elysium finden auch in Österreich zwei Verhaftungen statt. Darunter ist auch der jetzt 40-jährige Mann. Er soll einer der führenden Mitglieder dieses Ringes gewesen sein und Kinder sexuell missbraucht haben. Die Videos davon landeten im Netz, wurden zum Teil auf „Bestellung“ gedreht.

Filme auf Bestellung

87.000 Mitglieder hatte die Kinderporno-Plattform im Darknet. 14 Täter wurden ausgeforscht, 29 Opfer identifiziert. Darunter auch zwei kleine Kinder aus Wien – ein fünfjähriger Bub und seine siebenjährige Schwester. Ihr eigener Vater soll sie in der Wohnung in Wien-Favoriten sexuell missbraucht, zum Missbrauch vermittelt und die Bilder und Videos davon veröffentlicht haben. Finanzielles Motiv war laut den Ermittlern keines dahinter. „Das Motiv war eindeutig Pädophilie“, erklärten Ermittler bei einer Pressekonferenz.

Der Familienvater und der einschlägig Vorbestrafte lernten sich im Internet kennen. Und bald traf man sich persönlich – in der Wohnung der Familie. Laut Ermittlungen dürfte der Mann öfters zu „Besuch“ nach Wien gekommen sein. Denn zuletzt lebte der Hühnerbauer in einem kleinen Ort im Südburgenland.

Seine Verurteilung lag zu diesem Zeitpunkt lange zurück: 2003 sprach das Landesgericht Innsbruck die teilbedingte Haftstrafe aus. Der Angeklagte legte Berufung ein. Als das nichts brachte, beantragte er Strafaufschub. Dieser wurde ihm wegen seiner Lebensumstände und der Bereitschaft, sich therapieren zu lassen, für ein Jahr genehmigt.

Noch bevor der Aufschub zu Ende ging, brachte er einen Antrag auf Milderung der Freiheitsstrafe ein. Das Landesgericht Innsbruck gab auch diesem Begehr im Dezember 2005 statt. Therapeuten attestierten ihm eine gute Zukunftsprognose. Die Strafe wurde komplett in eine bedingte umgewandelt.

Nachsicht

Tatsächlich fiel der Sexualstraftäter in der Folge nicht mehr auf. Und deshalb wurde ihm im Jahr 2009 die Strafe endgültig nachgesehen.

Seit Juli allerdings befindet er sich in der Justizanstalt. Allein das belastende Datenmaterial, das Ermittler bei ihm und dem Familienvater gesichert haben, soll mehrere Terabyte umfassen. Die Auswertungen sind noch lange nicht abgeschlossen.

Die Ausforschung der Männer war schwierig. In den Videos tauchten ihre Gesichter nicht auf. Dafür die der Kinder. Ermittler konnten auch die Region eingrenzen, in der die Aufnahmen gemacht wurden. Bald war klar: Zumindest das Mädchen muss schulpflichtig sein. Also klapperten die Polizisten die Volks- und Sonderschulen ab. Im vergangenen Mai erzielten sie einen Treffer: Eine Volksschullehrerin erkannte das Mädchen aus dem Kinderporno.Wenig später standen die Ermittler in der Wohnung der Kinder – und der des Vaters. Zeit, die Aufnahmen auf seinem Computer zu löschen, hatte er keine mehr.

Michaela Reibenwein
( kurier.at ) Erstellt am 28.08.2017

https://kurier.at/chronik/oesterreich/paedophiler-trickste-die-justiz-aus/282.938.938

2.Artikel:

Österreich

Pädophilen-Prozess: Kinder leben bei mitangeklagter Mutter

Vor der Verhandlung um einen betroffen machenden Fall von Kindesmissbrauch – ein achteinhalb Jahre altes Mädchen und ein sechseinhalb Jahre alter Bub sollen jahrelang vom eigenen Vater missbraucht und anderen pädophilen Männern überlassen worden sein – gibt es Aufregung um den Wohnort der Geschwister. Diese sind bei der Mutter untergebracht, die als angebliche Mitwisserin mitangeklagt wurde.

Die Umstände des Falles sind erschütternd SN/APA (Symbolbild/dpa)/Patrick Ple
Die Umstände des Falles sind erschütternd

Einigen Medienvertretern war dieser Umstand seit längerem bekannt, sie machten diese Information aus Opferschutzgründen allerdings nicht publik. Das Ö1-„Morgenjournal“ ging damit am Donnerstag an die Öffentlichkeit. Die Kinder sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die versichert, sie hätte nichts vom Treiben des Vaters gewusst, von dem sie sich Anfang 2016 scheiden hatte lassen. Daher wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut. Sie verfügen auch über juristische Prozessbegleitung.

Das Jugendamt wusste allerdings nicht, dass die Frau Ende März als angebliche Beitragstäterin mitangeklagt wurde, bestätigte Behördensprecherin Herta Staffa der APA den Bericht des Ö1-„Morgenjournal“: „Wir wussten, dass es gegen sie Ermittlungen gibt. Wir wussten nicht, dass es zu einer Anklage kommen wird. Uns gegenüber hat die Mutter immer betont, dass sie von den Übergriffen nichts gewusst und nichts mitbekommen hat.“

Dabei bleibt die Frau weiterhin, wie ihre Verteidigerin Sonja Scheed der APA versicherte: „Sie hat es nicht gewusst. Sie hätte so etwas nie zugelassen.“ Die Tochter, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch befragt wurde, hätte angegeben, ihre Mutter wäre nie im Zimmer gewesen, als es zu den inkriminierten Vorgängen kam, schilderte Scheed. Dass dem so war, will die Anwältin mit zwei Zeugen beweisen, die die körperlich schwerstens beeinträchtigte 29-Jährige, die im Rollstuhl sitzt und der beide Arme und inzwischen auch die Unterschenkel amputiert werden mussten, betreut hatten. Ein Betreuer, der sich vor der Scheidung rund um die Uhr um die Frau gekümmert hat, und eine Helferin, die seither die Familie unterstützt, sollen laut Verteidigerin die Angaben der Frau bestätigen.

Belastet wird die Mutter vor allem von einem als unmittelbarer Täter mitangeklagten Pädophilen, der sich nach seiner Inhaftierung im vergangenen Mai im August an die Polizei gewandt hatte. Der Mann – ein 31-jähriger Landwirt, der sich in der Wohnung des Vaters an den Kindern vergangen haben soll – bezichtigte bei diesem Termin die Mutter der Mitwisserschaft. Ihr Ex-Mann – der 29-Jährige soll sich an seiner Tochter erstmals zwei Monate nach ihrer Geburt vergangen haben – wiederum meinte in einem Chat im Internet, die Frau wisse „alles“. Ob das so war, muss bei der Verhandlung geklärt werden, die am kommenden Montag am Wiener Landesgericht stattfindet.

Vom Ausgang des Verfahrens hängt ab, ob die Kinder weiter bei ihrer Mutter bleiben. „Es ist Sache des Prozesses, Klarheit in diese Sache zu bringen“, meinte Jugendamts-Sprecherin Staffa. Nach der Verhandlung „werden sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und die Situation neu beurteilen“, kündigte sie an.

(APA), Donnerstag 03. Mai 2018 14:38 Uhr

https://www.sn.at/panorama/oesterreich/paedophilen-prozess-kinder-leben-bei-mitangeklagter-mutter-27479890

3.Artikel:

29-Jähriger verging sich an eigenen Kindern:

Urteil nach Pädophilen-Prozess in Wien

Die Polizeioperation “Elysium” sorgte vor einem Jahr für Aufsehen: Österreichischen und deutschen Ermittler gelang es, ein breit angelegtes Pädophilennetzwerk sprengen. Am Montag mussten sich drei Beteiligte vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten, darunter ein 29-Jähriger, der seine Kinder, die er selbst missbrauchte, an andere Pädophile vermittelte. Sie wurden zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.
Für den Kindesmissbrauch gab es im Prozess in Wien hohe Strafen. – © APA

Angeklagt waren neben dem Vater auch die Mutter der Kinder sowie ein pädophiler Bekannter, der das Mädchen und den Buben bei Übernachtungsbesuchen missbrauchte. Der Vater fasste eine 14-jährige Freiheitsstrafe aus, der 41-jährige Freund zwölf Jahre, die Mutter der Kinder muss für sieben Jahre hinter Gitter. Die beiden Männer werden zudem aufgrund der vom Gutachter Karl Dantendorfer attestierten hohen Rückfallquote in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Hohe Strafe auch für Mutter als Mitwisserin

Vor allem die hohe Strafe für die Mutter als Beitragstäterin überraschte. Laut Urteilsbegründung hatte die 29-Jährige von August 2014 bis Frühjahr 2017 zumindest teilweise von den Übergriffen gewusst. “Sie haben als Mutter die Verpflichtung, Ihre Kinder lebenslänglich zu schützen. Aber Sie haben nichts dagegen unternommen”, sagte Richterin Nina Steindl. Dass die Frau in vollem Umfang davon Kenntnis hatte – die Tochter etwa wurde acht Jahre lang missbraucht -, glaubt das Gericht allerdings nicht.

Der Vater nahm das Urteil an, es ist bereits rechtskräftig. Die beiden anderen Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit, ebenso wie Staatsanwalt Gerd Hermann.

Der 29-jährige Hauptangeklagte bemerkte bereits im Alter von 13 Jahren seine pädophilen Neigungen und begann Kinderpornos zu sammeln. Als er seine Frau kennenlernte und 2009 heiratete, habe er ein Jahr lang seinen Drang unterdrücken können. Als jedoch bald seine Tochter zur Welt kam, kehrten seine Neigungen zurück. Bereits als das Kind zwei Monate alt war, verging er sich an ihm, führte Staatsanwalt Hermann aus. Als zwei Jahre später sein Sohn geboren wurde, missbrauchte er auch ihn. “Ich kann es nicht mehr ändern. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen”, sagte der Vater im Prozess unter Tränen.

Kinderpornographie angefertigt

Ab 2010 tauschte der Frühpensionist von dem Mädchen und dann auch von dem Buben angefertigte Kinderpornos mit anderen Pädophilen über eine Chatplattform aus. Als sich der Wiener 2016 von seiner schwer behinderten Frau scheiden ließ, zog er mit den Kindern allein in eine Wohnung. “Auch wenn es mir schwer fiel, hab’ ich die Kinder in seine Obhut gegeben, weil er sich besser kümmern konnte”, sagte die 29-Jährige, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist.

Zu dieser Zeit lernte der Vater über das Darknet einen Deutschen und einen Landwirt aus Tirol mit ähnlichen Neigungen kennen, die er ab dem Sommer 2016 regelmäßig zu sich nach Hause einlud, damit sich diese an den wehr- und hilflosen Kindern vergehen konnten. Während die Männer die Kinder missbrauchten, filmte ihr Vater die abscheulichen Szenen.

Bei einem weiteren mehrtägigen Aufenthalt des Landwirts Anfang Jänner 2017 hatten die Kinderschänder offenbar sogar geplant, den Buben und das Mädchen zu betäuben, um auf keinen Widerstand zu stoßen. Dieses Vorhaben wurde nicht umgesetzt, der Vater der Kleinen schüttete das vorbereitete Schlafmittel in den Abfluss.

29-Jähriger verging sich an eigenen Kindern

Der deutsche Verdächtige, der sich in Frankfurt am Main in U-Haft befindet und dort auf seinen Prozess wartet, wurde auf einer sichergestellten Datei anhand auffälliger körperlicher Merkmale als Täter identifiziert. In weiterer Folge gelang es den Ermittlern, das betroffene Wiener Mädchen auszuforschen. Da sich das auf dem Foto abgelichtete Kind im Volksschulalter befand, wurde vonseiten der Polizei in Schulen nachgefragt. Eine Volksschullehrerin erkannte schlussendlich ihre Schülerin, so kam man auf die Spur des Vaters, der sich seit Mai 2017 in U-Haft befindet.

Auf die Frage der Schöffensenatsvorsitzenden Nina Steindl, warum er Kinderpornos von seinem Sohn und seiner Tochter angefertigt habe, meinte der 29-Jährige: “Weil ich krank bin!” Er übernehme die “volle Verantwortung”, erklärte er.

“Ich hab’ geschaut, dass es die Kinder verkraften”, meinte er. Allerdings leiden der Bub und das Mädchen an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, wie eine von der Justiz eingeholte Expertise einer klinischen Psychologin ergeben hat. Die Gutachterin kam zu dem Schluss, dass die Kinder seelisch derart massiv beschädigt worden sind, dass die eingetretenen Folgen einer schweren Körperverletzung gleichkommen.

Auch Kinder von Bekannten und Verwandten betroffen

Damit sich die Kinder nicht jemandem anvertrauten, setzte der Vater sie unter Druck. “Ich hab’ gesagt, dass sie nichts sagen sollen, sonst müsste ich ins Gefängnis”, sagte der bisher unbescholtene 29-Jährige. Seit 2010 fertigte der Wiener auch pornografische Fotos und Videos von Kindern von Bekannten oder Verwandten an, die man ihm zur Aufsicht überlassen hatte.

Auf der Anklagebank nahmen aber nicht nur der Vater der Kinder und der Tiroler Platz. Der 29-jährigen Mutter des Buben und des Mädchens wurde von der Anklage Beitragstäterschaft vorgeworfen. Die Frau bestritt, etwas von den inkriminierten Vorgängen gewusst zu haben. Während ihr Ex-Mann beteuert, dass die 29-Jährige nichts von seinen Übergriffen mitbekam, wurde sie in der Verhandlung vom Landwirt schwer belastet. Bei einer Situation wurde er demnach von der Frau mit dem nackten Kind am Schoß erwischt, sie verdrehte jedoch nur die Augen und verließ das Zimmer. Zudem gebe es ein Video eines Übergriffes, auf dem die Frau im Hintergrund zu sehen ist. “Da war mir klar, dass sie ziemlich sicher Bescheid wusste”, sagte der Landwirt.

Urteil nach Prozess am Wiener Straflandesgericht

Den beiden Männer wurden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie pornografischer Darstellung Minderjähriger verurteilt. Der Vater bekam zudem wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und Kuppelei die Haftstrafe, der Landwirt auch wegen versuchter Anstiftung zur Vergewaltigung.

Die Kinder lebten bis zuletzt bei der 29-jährigen schwer behinderten Frau. Der sechsjährige Bub und das achtjährige Mädchen sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die stets die Schuld von sich wies. Deshalb wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut.

Für die Zeit des Prozesses habe das Jugendamt die Kinder allerdings “geschützt untergebracht”, sagte MA11-Sprecherin Petra Mandl auf APA-Anfrage. Somit könnten die Kinder in Ruhe gelassen und die Mutter entlastet werden. Wie es nach der Verurteilung der Mutter und des Vaters weitergeht, wird erst entschieden. Den betroffenen Kindern – laut Gericht insgesamt 13 – wurde ein Schmerzengeld in Höhe von mehr als 50.000 Euro zugesprochen.

(APA/Red),

http://www.vienna.at/29-jaehriger-verging-sich-an-eigenen-kindern-urteil-nach-paedophilen-prozess-in-wien/5776770
4.Video:

Prozess gegen Kinderschänder
Die eigenen Kinder von Geburt an missbrauchen, sie auch noch anderen überlassen und das alles als Kinderpornografie ins Netz stellen – es sind widerwärtige Details, die beim Pädophilen-Prozess in Wien bekannt wurden. Am Montag fiel das Urteil: 15 Jahre sind die Höchststrafe:
Für den Haupttäter gab es 14 Jahre und Einweisung; für den Mittäter 12 Jahre Haft und die Einweisung in eine Anstalt und für die Mutter sieben Jahre Gefängnis.

Live-Schaltung zum Landesgericht
„Wien heute“-Reporter Lukas Lattinger meldet sich live vom Wiener Straflandesgericht und schildert, wie die Angeklagten die Urteile aufgenommen haben.

Berufung gegen Urteil im Pädophilen-Prozess. Sowohl die Frau als auch der Bekannte des verurteilten Vaters haben Berufung gegen ihre langjährigen Haftstrafen eingelegt.
7-5-2018

Tags:  Gewalt – MA11 – Strafverfahren -Kinderhandel – Kindeswohlgefährdung – Österreich Familienrecht -Obsorge – Polizei

Justiz – Regierungsprogramm FPÖ ÖVP für 2017 -2022

Justiz - Regierungsprogramm ÖVP FPÖ 2017
Justiz – Regierungsprogramm ÖVP FPÖ 2017 als pdf

Weiterlesen

PAS-SUIZID mit mehrfachen Mord

Bild zu Familiendrama in Arnsberg
In diesem Haus in Arnsberg fand die Polizei die tote Mutter ihre zwei toten Töchter.

Familiendrama in Arnsberg: Mutter bringt Töchter um und tötet sich selbst

Schock in Arnsberg: Eine Frau tötet nach ersten Erkenntnissen der Polizei ihre beiden Kinder und nimmt sich selbst das Leben. Sie soll im Streit um das Sorgerecht Angst um die beiden Töchter gehabt haben.

Die Leichen der Frau und ihrer sechs- und siebenjährigen Kinder wurden am Sonntag in einer Wohnung in Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) gefunden.

Injektionsnadel am Tatort gefunden

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, hatte ein Verwandter die Polizei informiert, weil er sich Sorgen um die Familie gemacht hatte. Normalerweise habe er freitags stets mit der 44-Jährigen telefoniert, am vergangenen Freitag habe er sie jedoch nicht erreichen können.

Mit einem Zweitschlüssel öffneten Polizisten am Sonntag die Tür zur Wohnung der Frau, dort fanden sie neben den Leichen unter anderem eine Injektionsnadel.

Die Beamten gehen davon aus, dass die Mutter damit ihre Kinder und sich selbst tötete. Unklar ist bislang, welche Substanz in der Nadel enthalten war.

Noch am Montag soll es nach Angaben von Staatsanwalt Klaus Neulken erste Ergebnisse der Obduktionen geben.

Als einen möglichen Hintergrund der Tat nannten die Behörden einen Sorgerechtsstreit. Die Frau soll Angst davor gehabt haben, dass ihr die Töchter weggenommen werden könnten.

Aktualisiert am 08. Mai 2017, 15:02 Uhr

Tags: Entfremdung – Mord – Suizide – Gewalt – Selbstjustiz – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – PAS – Selbstmord – Suizide – Freitod – Väter Artikel

Afghane steckte Penis in den Mund eines kleinen Jungen (4.J.)

Schämt euch für dieses Urteil
Schämt euch für dieses Urteil

Nur 2 Jahre, 4 Monate Haft für schweren Kindesmissbrauch
Die unglaubliche Begründung von Gericht und Staatsanwalt

Nur 2 Jahre 4 Monate Haft für Täter
Wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt: Jama B. (22, hinter dem Aktenordner) steckte seinen Penis in den Mund eines vierjährigen Jungen – Foto: dpa

Heiliges Gesetz – Rechtsbeugung in der Justiz ?

Justiz – Heiliges Gesetz
Die Strafandrohung für Rechtsbeugung ist hoch. Doch kaum ein Richter wird dafür verurteilt – weil angeblich der Nachweis böser Absicht fehlt.

„Kein Richter oder Staatsanwalt tut dem anderen weh“ (…); das Gesetz sei jedem Richter heilig, „nur nicht in eigenen Angelegenheiten“. In der Praxis sei der Rechtsbeugungsparagraf (…) so gut wie „ohne Bedeutung“.


Von Gisela Friedrichsen (Der Spiegel 48/2015)

OGH-Präsident Eckart Ratz – Disziplinaranzeigen für unfähige Richter – Feb.2012

Neuer OGH-Präsident: Disziplinaranzeigen für unfähige Richter

INTERVIEW | MARIA STERKL
 8. Februar 2012, 14:21
 1
  • foto: derstandard.at

    „Ich weiß noch, wie mich als Richteramtsanwärter die weinenden jungen Mütter beeinflusst haben“: Eckart Ratz

Es seien „immer dieselben wenigen Richter, die ständig negativ auffallen“, meint Eckart Ratz – Reduktion von Bezirksgerichten schade dem Vertrauen in die Justiz

Eckart Ratz ist seit Jahresbeginn neuer Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH). Im Gespräch mit derStandard.at erklärt er, wie er sein Amt anlegen will.

derStandard.at: Sie orten in der Justiz „eine Handvoll Richter, die Sorgen bereiten“. Können Sie Beispiele nennen?

Eckart Ratz: Als OGH-Richter sehe ich, dass von den vielen Richtern in der ersten Instanz immer dieselben wenigen Richter ständig negativ auffallen. Weil sie es handwerklich nicht auf die Reihe kriegen. Sie nehmen einfach ihre Akten und tun irgendetwas, haben keine Struktur, schreiben Sätze, die nicht zum Punkt kommen. Solche Menschen gibt es natürlich in jeder Berufsgruppe – bei den Richtern sind es sogar auffällig wenige, die die Anforderungen nicht erfüllen.

derStandard.at: Aber Richter sind unabhängig und unversetzbar. Wie gehen Sie als Vorgesetzter damit um, wenn jemand schlechte Leistung erbringt?

Ratz: Man darf nichts tun, was auch nur den Anschein einer Weisung hat. Aber im Gerichtsorganisationsgesetz steht, der OGH hat die Möglichkeit, Mängel, die er bei seinen Entscheidungen wahrnimmt, mitzuteilen. Diese Norm muss man ausnützen. Man kann dem Richter eine Fortbildung ans Herz legen. Wenn er es nicht macht, ist das ein Verstoß gegen die Standesvorschrift – dann muss der Präsident eine Disziplinaranzeige erstatten.

derStandard.at: Welche Verfahren haben Sie als unstrukturiert wahrgenommen – denken Sie da zum Beispiel an den Tierschützerprozess?

Ratz: Die Richterin hatte den Tierschützerprozess anscheinend wirklich nicht im Griff. Ich spreche nicht von der Endentscheidung, sondern vom Verfahren, das war schlicht unwürdig. Dass man in der Verhandlung isst und trinkt, wie am Jahrmarkt. Dass da eine Stunde lang ein Befangenheitsantrag vorgelesen wird: Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war das eine einstündige Herabwürdigung – und die Richterin hört sich das an. Das habe ich als Richter doch abzustellen. Dass das Verfassen des Urteils neun Monate gedauert hat, ist nicht normal und auch verboten. Ich kann mir das mit rechtskonformem Verhalten nicht erklären. Im Gesetz ist von einer Ein-Monats-Frist die Rede.

derStandard.at: Die Justizministerin ortet ein schwindendes Vertrauen in die Justiz. Viele Menschen sind der Meinung, dass Angeklagte mit ausreichend Geld und Einfluss es „sich richten“ könnten. Stimmt das?

Ratz: Wenn man eine Klage formulieren will, dann ist dafür zweifellos Fachwissen erforderlich, und insofern gilt: je besser der Anwalt, desto größer die Chancen. Das Prozessrecht muss also einen möglichst guten sozialen Ausgleich schaffen, und bei uns funktioniert das im Vergleich zum angelsächsischen Raum sehr gut. Die völlige Gleichheit mag schwer erreichbar sein. Aber ist es wirklich so, dass ein mutmaßlicher Täter mit einem teuren Anwalt ein wesentlich anderes Ergebnis erzielen wird als ein mutmaßlicher Täter mit einem schlechten Anwalt? Das würde ich in Abrede stellen. Vielleicht dauert das Verfahren unterschiedlich lange. Aber bei einem guten Richter ist das Ergebnis dasselbe.

derStandard.at: Wodurch lassen Sie sich als Richter beeinflussen?

Ratz: Ich bin natürlich durch hunderte Dinge beeinflussbar, aber ich bin geschult. Ich habe vor 30 Jahren einen Richter gekannt, der gesagt hat: „Wenn ein Angeklagter frech ist, kriegt er eine höhere Strafe.“ Das finde ich unmöglich. Ich weiß noch, wie mich als Richteramtsanwärter am Bezirksgericht die weinenden jungen Mütter beeinflusst haben. Und dann kam der Vater, und irgendwie war es dann doch wieder anders. Das muss man erst lernen – dass es wirklich wichtig ist, die andere Seite zu hören. Aber natürlich kann es auch sein, dass man dann in die Gegenrichtung geht und sagt, die jungen Frauen dürfen mich möglichst wenig beeinflussen, und dann bin ich vielleicht strenger. Auch das darf nicht passieren.

derStandard.at: StaatsanwältInnen sind weisungsgebunden, ihre Beeinflussbarkeit ist systemimmanent. Wie nehmen Sie das wahr?

Ratz: Ich kenne viele Staatsanwälte, und ich muss sagen, aus meiner Erfahrung agieren sie völlig unabhängig. Die oberste Weisungsspitze macht seit 30 Jahren von ihrem Recht, Einfluss zu nehmen, keinen Gebrauch.

derStandard.at: Man hört, als Staatsanwalt weiß man oftmals auch ohne Weisung, was erwünscht und unerwünscht ist.

Ratz: Kann sein, dass Sie das hören, aber ich verstünde es nicht. Kein Staatsanwalt wird in seiner Karriere dadurch behindert, dass er eine sachliche Entscheidung getroffen hat. Behindert wird man, wenn man faul ist, sich nicht fortbildet, keine eigene Meinung vertritt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein höherer Staatsanwalt Interesse an Lemmingen hat.

derStandard.at: In Österreich gibt es 83 Bezirke, aber 141 Bezirksgerichte. Sind die wirklich alle notwendig?

Ratz: Für mich war das ein Kulturschock, als ich nach Wien gekommen bin und ständig Rufe nach mehr Zentralisierung gehört habe – weil die kleinen Verwaltungseinheiten in Vorarlberg so erstklassig laufen. Das sind kleine Strukturen, da redet man miteinander. Alles, was überzentralisiert ist, vernichtet die Entwicklung im Kleinen. Die Leute sind dann demotiviert, sie können ja nichts mehr einbringen. Wenn ich aus einem Landstrich die Intellektualität abziehe, dann …

derStandard.at: Sind Bezirksgerichte der Hort der Intellektualität?

Ratz: Nein, aber das sind genau gleich gescheite Leute wie bei den anderen Gerichten. Glauben Sie wirklich, dass der Gerichtsvorsteher am Bezirksgericht Bezau weniger gescheit ist als ein Richter an einem übergeordneten Gericht?

derStandard.at: Braucht es sieben Bezirksgerichte in Vorarlberg? Ist es nicht zumutbar, für eine Familienrechtssache eine Dreiviertelstunde zu fahren?

Ratz: Es geht um das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit. Wenn ich nie einen Richter in Fleisch und Blut gesehen habe, dann bin ich angewiesen auf Zeitungen, die mir das schnell, schnell berichten. Und dann passiert irgendwo in Österreich ein Skandal, dann gibt es einen Richter, der Kinderpornografie aus dem Internet herunterlädt, und schon sind für unkritische Leser alle Richter so.

derStandard.at: Amtsträger als Vertrauensstifter in den Regionen – reicht das als Legitimation einer teuren Struktur?

Ratz: Wenn ich das Gymnasium in Egg im Bregenzerwald abreiße und nach Bregenz verlege, dann werden die Lehrer nach Bregenz ziehen, und dann gibt es in Egg niemanden mehr, mit dem man über Physik und Mathematik reden kann. Unterschätzen Sie das nicht. Man kann natürlich alles ausdünnen – aber irgendwann ist es zu spät und der Prozess ist nicht umkehrbar. Die Richtervereinigung sagt, ungefähr drei Richter sollte ein vernünftiges Bezirksgericht schon haben, das würde ich auch befürworten. Im Einzelfall können es auch zwei sein, das kommt darauf an, wie disloziert das Gericht ist. In Wien, wo ein paar Straßen weiter gleich das nächste Gericht ist, brauche ich sicher nicht drei Richter.

derStandard.at: Soll die Staatsanwaltschaft mehr über die Medien kommunizieren?

Ratz: Es ist Aufgabe der Medien, den Public Watchdog zu spielen. Es wäre gut, diesen Wachhund etwas schärfer zu machen. Schärfer kann er aber nur sein, wenn er mit seriöser Information gefüttert wird und alle Seiten hört, nicht nur die des Opfers oder des Beschuldigten.

derStandard.at: In der Causa Karl-Heinz Grassers hat man nicht gerade den Eindruck, dass die Öffentlichkeit der Argumentation des Grasser-Anwalts folgen würde. Allein schon die im Raum stehende Anklage prägt die öffentliche Meinung.

Ratz: Ich will nicht auf das Grasser-Verfahren eingehen. Aber in vielen Fällen ist es so, dass ein Angeklagter oder ein Opfer ganz laut schreit, und die Staatsanwaltschaft kann bestimmte Dinge nicht ins rechte Licht rücken. Derzeit steht ja im Gesetz, Staatsanwälte sind strikt zur Geheimhaltung verpflichtet.

derStandard.at: Wie weit soll die Freiheit der Staatsanwälte gehen? Sollen sie die Medien über bevorstehende Hausdurchsuchungen informieren können?

Ratz: Man muss ja nicht sagen: „Heute wird eine Hausdurchsuchung stattfinden.“ Aber man könnte zum Beispiel sagen: „Gestern hat es eine gegeben.“ Wie weit die Information gehen soll, ist eine Sache politischer Meinungsbildung. Das sollte der Gesetzgeber möglichst genau vorgeben.

derStandard.at: Sie werden im OGH einen eigenen Fachsenat für Korruption gründen. Was werden die Aufgaben sein?

Ratz: Der Fachsenat soll versuchen, das dogmatisch noch zu wenig beackerte Feld der Amtsdelikte in ein System zu bringen. Er soll für den Amtsträger leichter vorhersehbar machen, was sicher verboten und was sicher erlaubt ist. Vieles ist da ungeklärt.

derStandard.at: Korruption „passiert“ den Beteiligten also, ohne dass sie es merken?

Ratz: Jeder sollte aufgrund der Gesetze so handeln können, dass es später zu keinem Prozess kommt – das ist der Sinn von Gesetzen. Und Fakt ist, dass es Amtsträger gibt, die nicht wissen, was Sache ist. Was ist ein Geschenk, wo beginnt der Missbrauch der Amtsgewalt?

derStandard.at: Sie haben im Justizausschuss als Experte der ÖVP keine grundrechtlichen Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung geäußert. Warum?

Ratz: Ich habe ja nur über den Bereich der Strafprozessordnung gesprochen. Zum Rest habe ich – da ich in diesem Bereich kein Experte bin – nichts gesagt. Und in dem Bereich, über den ich mich geäußert habe, gibt es keine Bedenken. Die Experten des Justizausschusses werden zwar jeweils von einer Partei nominiert, aber dann von allen Parteien einstimmig beschlossen. Ich war also nicht Experte der ÖVP, sondern des Justizausschusses.

derStandard.at: Unterm Strich bleibt die Information: „Eckart Ratz hat als ÖVP-Experte keine grundrechtlichen Bedenken geäußert.“ Stört Sie das nicht?

Ratz: Ich habe gesagt, was ich gesagt habe – und wenn die Medien das anders berichten, dann kann ich das nicht beeinflussen. Wir haben Gott sei Dank Medienfreiheit. Wenn ich nicht hingegangen wäre, dann wäre womöglich irgendjemand gekommen, der viele Dinge nicht sieht. Denn so furchtbar viele wirkliche Fachleute gibt es nicht. Es gibt nämlich zwei Arten von Grundrechtszugängen: Der eine Zugang ist der Schutz vor dem Staat, und der andere Zugang ist die Gewährleistungspflicht des Staates – der Staat hat nämlich zu gewährleisten, dass sich im Internet nicht nur Kriminelle tummeln. Dass nicht jeder seine Kinderpornografie herunterladen darf. Und dass der Persönlichkeitsschutz nicht über allem steht.

derStandard.at: Eingriffe in Grundrechte müssen durch ein dringendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Durch welches Interesse ist die Vorratsdatenspeicherung zu rechtfertigen? Das deutsche Max-Planck-Institut kommt zu dem Schluss, dass sie die Verbrechensaufklärung nicht verbessert. Wozu also dann?

Ratz: Meinen Sie wirklich, dass man das methodisch einwandfrei sagen kann? Ich würde der Aussage jedenfalls nicht blind vertrauen. Man sollte sich methodisch genau anschauen, wie sie zu dieser Aussage kommen.

derStandard.at: Sie glauben also, dass die Vorratsdatenspeicherung etwas bringt?

Ratz: Ich glaube das nicht, sondern ich höre das aus vielen Gesprächen mit Leuten, von denen ich annehme, dass sie anständige Leute sind. Außerdem gibt es ja verschiedene Grundrechtseingriffe. Wenn Sie die konkret anschauen, ist das oft viel entspannter zu sehen. Dass es unter den Beamten Verbrecher geben könnte, die ein Gesetz missbräuchlich anwenden, davon will ich ja nicht ausgehen.

derStandard.at: Kritisiert wird aber nicht, dass das Gesetz missbraucht werden könnte – sondern dass es so weit gefasst ist, dass schwere Grundrechtseingriffe vom Gesetz gedeckt sind.

Ratz: Dafür sind dann die Gerichte da. Man kann ein Gesetz sehr eng formulieren, dann gibt man dem potenziellen Verbrecher den Vorsprung. Oder man formuliert es weit, geht mit einem gewissen Vertrauen in staatliche Organe heran und sagt: Schauen wir uns das an. Wenn es zu weit geht, dann wird es auch Gerichte geben, die sagen, dass das zu weit geht.

derStandard.at: Im Tierschützerprozess hat dieses „Schauen, wie weit es geht“ Millionen an Verfahrenskosten verschlungen. Ist das sinnvoll?

Ratz: Sie sprechen das Problem von Vorfelddelikten an, also die Frage, ob man sozial adäquates Verhalten bereits strafrechtlich fassen soll, wenn es die Gefahr in sich birgt, sich später als besonders sozial schädlich herauszustellen. Das ist eine sehr komplexe Frage. (Maria Sterkl, derStandard.at, 8.2.2012)

ECKART RATZ (58) ist seit Jahresbeginn Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH). Er ist seit 1997 Richter am OGH, vor einem Jahr wurde er zu dessen Vizepräsident bestellt. Ratz ist zudem (Co-)Herausgeber zahlreicher Gesetzeskommentare im Bereich Strafrecht und Honorarprofessor für Strafrecht an der Uni Wien.

 

8. Februar 2012, 14:21
 http://derstandard.at/1328507138029/Justiz-Neuer-OGH-Praesident-Disziplinaranzeigen-fuer-unfaehige-Richter#