Doppelresidenz (Wechselmodell) – Anhörung Bundestag am 13. Februar 2019, 15.00 Uhr

Die Vaterlose Gesellschaft geht in Deutschland weiter . . .
Hinweis zu Doppelresidenz bzw. Wechselmodell:   In USA, Australien spricht man von „shared parenting“.
Admin Familie Familienrecht Family law austria germany, 17-2-2019

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Artikel  Bundestag:     Dokumente:

Mothers in Austria are gatekeepers for children

Kränkung in der Familie: „Der Kontakt versandet einfach“

Mariam Irene Tazi-Preve über Trennungsväter, die die Beziehung zu ihren Kindern verlieren, Abspaltungsmethoden und Kränkungen, die über Generationen verschleppt werden können.

profil: Sie waren Leiterin einer Studie im Auftrag des österreichischen Instituts für Familienforschung. Laut dieser Untersuchung verliert die Hälfte aller Trennungsväter den Kontakt zu ihren Kindern. Das ist eine schockierend hohe Zahl.
Tazi-Preve: Das ist ein Schätzwert. Zur Kontaktkontinuität von Vätern nach der Trennung gibt es leider kaum valides Zahlenmaterial. Rund 40 Prozent der von uns damals befragten Väter machten gar keine Angaben zu ihren Kontakten mit den Kindern. Grundsätzlich ist es so, dass Männer dazu neigen, nicht die korrekte Anzahl ihrer Kinder anzugeben.

profil: Wie kann man sich das erklären?
Tazi-Preve: Bei Männern gibt es eine Tendenz, Kinder aus früheren Beziehungen zu „vergessen“. Diese Väter spalten sich von Dingen oder Menschen, die ihnen irgendwie auf der Seele lasten, einfach ab. Außerdem assoziieren Männer ihre Kinder weit mehr als Frauen mit der Beziehung, aus der sie stammen. Und wenn sie schon lange keinen Kontakt mehr mit ihren Kindern haben, geben sie sie einfach auch nicht an. Bei Frauen ist das anders.

Dieser Artikel stammt aus profil 2/2019. Das aktuelle Heft können Sie im Handel oder als E-Paper erwerben.

profil: Welche Gründe für einen Kontaktabbruch werden von Vätern angeführt?
Tazi-Preve: Der qualitative Teil der Studie ergab unter anderem, dass die Mütter den Zugang zu den Kindern blockieren. Die Mutter ist sozusagen die Gatekeeperin. Und wenn zuvor Gewalt im Spiel war, unterbinden Mütter oft die Kontaktaufnahme. Die Väterrechte-Bewegung stellt Frauen immer gerne als jene dar, die da aus Bosheit blocken.

Das Klischee, dass Männer Beziehungskonflikte über Geld austragen und Frauen über die Kinder, hat seine Berechtigung.

profil: Aber natürlich existieren auch Mütter, die aus einem Rachegefühl heraus den Kontakt erschweren oder gar blockieren.
Tazi-Preve: Aber es ist ein kleiner Teil von Müttern, der so agiert. Das Klischee, dass Männer Beziehungskonflikte über Geld austragen und Frauen über die Kinder, hat seine Berechtigung.

profil: Es ist schwer, sich vorzustellen, dass man als Vater die Strategie der Abspaltung verfolgt. Spüren diese Väter keine Verlustschmerzen?
Tazi-Preve: Wenn manche Männer sich in einer neuen Beziehung befinden und auch „neue“ Kinder haben, schließen sie mit dem Vorangegangenen ab. Sie sind auch unsicher über ihre Wichtigkeit im Leben der Kinder.

Wenn die Mutter als Kontaktvermittlerin wegfällt, geben manche Väter schnell auf.

profil: Ist Vaterschaft noch immer ein so unsicheres Terrain?
Tazi-Preve: Wenn die Mutter als Kontaktvermittlerin wegfällt, geben manche Väter schnell auf. Und wenn die Kinder dann noch in die Pubertät kommen und widerwillig zum Vater-Wochenende gehen, kann der Kontakt auch ganz auseinanderbrechen. Diese Väter glauben nicht genug an ihre Bedeutung im Leben der Kinder. Oft passiert gar nichts Dramatisches, bevor sie verschwinden. Der Kontakt versandet einfach.

profil: Und Kinder reagieren entsprechend gekränkt, weil sie die Funkstille mit Interesselosigkeit gleichsetzen?
Tazi-Preve: Natürlich empfinden sie es so. Mütter geben im umgekehrten Fall nicht so schnell auf. Sie schauen, dass sie den Kontakt aufrechterhalten.

profil: Sollte man jedem Vater raten, sich mit Signalen im Spiel zu halten, etwa in Form von kleinen Geschenken?
Tazi-Preve: Auf jeden Fall, das ist ganz wichtig.

profil: Ihre Ausführungen klingen pessimistisch. Haben wir es nicht auch mit einer neuen Generation von Vätern zu tun?
Tazi-Preve: Natürlich hat sich das Vaterbild geändert. Aktive Vaterschaft ist sozial erwünscht – früher war das nicht so. Gleichzeitig wächst aber der Druck auf dem Arbeitsmarkt immer mehr. Väter sollen Karriere machen und in ihren Jobs rund um die Uhr verfügbar sein.

profil: Beobachten Sie, dass sich auch bei gleichberechtigten Partnerschaften nach der Geburt vieles wieder in Richtung Backlash ändert?
Tazi-Preve: Das Phänomen der Retraditionalisierung existiert tatsächlich. Der Rechtspopulismus lässt unter anderem auch den Ruf nach traditionellen Familienwerten wieder aufleben, was den Frauen noch nie Gutes gebracht hat.

Eine lebenslange romantische Beziehung mit dem sicheren Aufwachsen von Kindern kombinieren zu wollen, ist unsinnig.

profil: In Ihrem Buch „Vom Versagen der Kleinfamilie“ beschreiben sie dieses Modell als überholt und nicht überlebensfähig.
Tazi-Preve: Kurz gesagt ist es so, dass es nicht funktioniert, weil es nicht funktionieren kann. Eine lebenslange romantische Beziehung mit dem sicheren Aufwachsen von Kindern kombinieren zu wollen, ist unsinnig. Und wenn die Beziehung zerbricht, hängt alles nur mehr an der Mutter. Und wenn die Mutter-Kind-Beziehung scheitert, fällt die Schuld wieder auf sie. Daher sage ich: Kinder müssen von vielen Menschen großgezogen werden. Und das Aufziehen von Kindern und eine normalerweise zeitlich begrenzte Liebesbeziehung haben nicht notwendigerweise miteinander zu tun. Da gibt es einige alternative Modelle, an denen man sich orientieren könnte, zum Beispiel die sogenannte „Besuchsehe“ bei den Mosuo in Südchina. Der Partner bleibt dort nur über Nacht, und Ehen haben nicht dieselben rechtlichen und ökonomischen Konsequenzen wie in unseren Breitengraden.

profil: Kontaktabbruch innerhalb von Familien scheint nicht nur zwischen Kindern und Vätern weit verbreitet zu sein. Warum ist das so?
Tazi-Preve: Alle leiden an Traumatisierungen, die aus der Herkunftsfamilie stammen, oder an den Verhältnissen in den Gründungsfamilien. Gleichzeitig wurden damals keine Konfliktlösungsstrategien erlernt. Generationen sind gekränkt, weil ihre Mütter oder Väter zu viel, zu wenig oder das Falsche getan haben. Die meisten liegen sprichwörtlich mitsamt der Mutter auf der Therapeutencouch, und zwar deswegen, weil sie zumeist die Einzige war, die wirklich greifbar war. Es muss endlich aufhören, dass dieses Problem über Generationen weiter verschleppt wird.

Zur Person Mariam Irene Tazi-Preve , 57
ist eine österreichische Sozial-und Politikwissenschafterin. Derzeit arbeitet sie an der University of Central Florida, zuvor lehrte sie an der University of New Orleans. Tazi- Preve blickt außerdem auf eine langjährige Forschungsarbeit an verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen in Wien zurück, wo sie heuer auch wieder an einer „Neudefinition von Feminismus“ arbeiten wird. Die gebürtige Tirolerin und Mutter eines Sohnes erregte 2017 mit ihrem Buch „Vom Versagen der Kleinfamilie. Kapitalismus, Liebe und der Staat“ Aufsehen; die mehrfache Buchautorin war auch Leiterin der Studie „Väter im Abseits“ im Auftrag des österreichischen Instituts für Familienforschung. Tazi-Preves thematisches Hauptgebiet liegt in der Erforschung von Familie, Patriarchat, Feminismus und Partnerschaft.

Von Angelika Hager ( 9. 1. 2019 ), 4 Kommentare
https://www.profil.at/shortlist/gesellschaft/kraenkung-familie-kontakt-abbruch-10578059?fbclid=IwAR0o8jiBQSKkJp-32vp4vPK-QiITBl2SuewEjSC7D9onDvnE_LWNQ-cyo3I
Tags: PAS Eltern-Kind-Entfremdung Kindes-Entfremdung PA parental alienation – Eltern Entfremdung Scheidung – Trennung

Willst du meine eingetragene Partnerin werden?

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Ehe oder eingetragene Partnerschaft?

„Willst du meine eingetragene Partnerin werden?“ – Dieser Antrag ist nun seit 1. Jänner auch zwischen Mann und Frau möglich. Gleichzeitig können homosexuelle Paare ab sofort heiraten. Doch was unterscheidet die Ehe von der eingetragenen Partnerschaft eigentlich im Detail?

(Foto: Merlas – Thinkstock.com)

Mit Erkenntnis vom 5. Dezember 2017 (G 258/2017 ua) hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare auf, und zwar mit Ablauf des 31. Dezember 2018. Der Verfassungsgerichtshof sah es nämlich als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, dass durch die eingetragene Partnerschaft die Homosexualität eingetragener Partner öffentlich gemacht werde. Aufgehoben wurden vom VfGH daher jene Bestimmungen, die die Ehe heterosexuellen (§ 44 ABGB) bzw. die eingetragene Partnerschaft homosexuellen Paaren vorbehielten (§ 2 Eingetragene Partnerschaft-Gesetz = EPG).
Auf politischer Ebene wurde als Reaktion auf dieses VfGH-Erkenntnis von den Regierungsparteien zunächst der Versuch unternommen, ein Verfassungsgesetz zu beschließen, das die Ehe als heterosexuellen Paaren vorbehaltenes Rechtsinstitut definiert. Da die Regierungsparteien aber nicht über eine für ein Verfassungsgesetz notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat verfügen und keine Oppositionspartei bereit war, einem solchen Verfassungsgesetz zuzustimmen, traten nun mit 1. Jänner 2019 die vom Verfassungsgerichtshof angeordneten Rechtsfolgen ein.
Inhaltlich bleiben Ehe und eingetragene Partnerschaft unverändert geregelt. Neu ist ab 1. Jänner 2019 nur, dass beide Rechtsinstitute sowohl heterosexuellen als auch homosexuellen Paaren zur Verfügung stehen.

In der aktuellen Jänner-Ausgabe des GEWINN finden Sie Detailinformationen zu den neuen Bestimmungen, die seit 1. Jänner gelten – jetzt neu in Ihrer Trafik!
02.01.2019. Robert Nikolaus Czedik-Eysenberg
https://www.gewinn.com/recht-steuer/familienrecht/artikel/ehe-oder-eingetragene-partnerschaft/
Tags: family law, family translation, english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – français , marriage , marriage for all , registered partnership , family , court , laws Austria , homosexual non-discrimination , marriage , registered partnership , wife , same-sex couples , marriages , heterosexuals , homosexuals , man , national council , opposition party , partnership , constitutional court , constitutional law 

Unfassbarer Terror – Frau fordert 22 Regeln von ihrem Freund

Frau setzt Beziehungsvertrag auf: Fordert 22 unfassbare Dinge von ihrem Freund

Eine US-Amerikanerin hat ihrem Freund einen Beziehungsvertrag vorgelegt, der nur schwer zu akzeptieren ist.
22 absurde Punkte eines Beziehungsvertrages.
22 absurde Punkte eines Beziehungsvertrages. © iStock/silverkblack

Beziehungsvertrag mit 22 unfassbaren Vereinbarungen

Treue, Gewaltlosigkeit und ein insgesamt harmonisches Miteinander sollten die Grundlage einer jeden Beziehung sein. Eine Frau aus den USA hat ihrem Freund jedoch einen Beziehungsvertrag mit 22 Bedingungen vorgesetzt, der ein innerpartnerschaftliches Regelwerk deutlich überstrapaziert.

Eine Liste wird öffentlich

Die groteske Auflistung wäre nie öffentlich geworden, hätte nicht ein aufmerksamer Twitter-User die Liste durch ein Autofenster abfotografiert – und verbreitet. Dazu schreibt Twitter-User kkeyes96: „Irgendein armer Kerl hat diesen Vertrag von seiner Freundin im Auto liegengelassen“. Entsprechenden Tweet hat er bereits wieder gelöscht, weil alle glaubten, seine Freundin hätte die Liste geschrieben. „Boredpanda“ hat jetzt jedoch einen Screenshot der Liste publiziert.

Die 22 Punkte des Beziehungsvertrages

  1.     Du darfst keine einzige Handynummer einer Frau haben.
  2.     Du darfst keiner einzigen Frau in den sozialen Netzwerken folgen.
  3.     Du darfst nicht mit deinem Freund Keegan abhängen.
  4.     Du fährst nicht ohne mich mit dem Wagen.
  5.     Du darfst dich nicht mehr als zweimal die Woche mit deinen Jungs treffen.
  6.     Du darfst keiner anderen Frau hinterherschauen.
  7.     Wenn dich irgendwo eine Frau anquatscht, gehst du sofort weg.
  8.     Dein Freund Mo kommt nicht immer mit, wenn wir etwas unternehmen.
  9.     Du fragst nicht, ob ich dir einen blasen kann.
  10.      Du bist nie wegen irgendeiner Sache sauer auf mich.
  11.      Du darfst nie wieder deine Freunde Tyler, Noah, Deven oder Josh mitbringen.
  12.      Du darfst keinen Alkohol trinken, solange ich nicht da bin.
  13.      Ich darf dein Handy checken, wann immer ich es möchte.
  14.      Wenn wir zusammenziehen, werden niemals andere Frauen unser Haus betreten.
  15.      Wenn wir zusammenziehen, werden deine Freunde nur selten zu uns kommen.
  16.      Wenn ich dich jemals mit einer anderen Frau erwische, bringe ich dich um.
  17.      Du sagst mir nie wegen deiner Freunde ab.
  18.      Dein Freund Austin hat nichts zu melden, wenn wir miteinander Zeit verbringen.
  19.      Wir gehen mindestens einmal in zwei Wochen aus.
  20.      Wenn ich sage: „Du springst.“ Dann fragst du: „Wie hoch meine Prinzessin?“
  21.      Du sagst mir gefälligst einmal am Tag, dass du mich liebst, damit ich auch weiß, dass du es ernst mit mir meinst.
  22.      Es vergehen nie mehr als zehn Minuten, bis du mir zurückgeschrieben hast.

 

Liste der 22 Beziehungsregeln.
Liste der 22 Beziehungsregeln. © Twitter/kkeyes96

https://www.maennersache.de/beziehungsvertrag-22-unfassbare-regeln-usa-9744.html#

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Tags: Eiversucht – krankhaft – gestört – Frauensache – eiversüchtige Freundin – Partnerschaft – Genderwahn – Gewalt weibliche Frauen – psychische Gewalt – Unfathomable terror – calling on 22 rules of her boyfriend – admin Family Familienrecht- family law austria germany Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , Women’s Day – Men’s Day , gender madness , violence , violence feminine women , harassment , psychological violence , fathers Article 22 rules , American , car , conditions , relationship , relationship contract , Boredpanda , you jump , eiversüchtige girlfriend ,Eiversucht , woman , woman accosts , woman it past , women’s work , friend , disturbed , non-violence , based , mobile number , Keegan , not drink alcohol , morbidly , list , men , men only , togetherness , partnership , partnership , Princess , screenshot , social network, Loyalty , Twitter , US , USA , Contract – Woman puts relationship contract: Prompts 22 marvelous things from her boyfriend

Update zur aktuellen Diskussion um die „Ehe für alle“

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https://www.ief.at/wp-content/uploads/2018/09/Update-Ehe-f%C3%BCr-alle.jpg
IEF, 11.9.2018 – Ein Interview mit Justizminister Josef Moser in der Tageszeitung Die Presse vom 30.8.2018 löst seither vehemente Diskussionen über die Umsetzung des „Ehe für alle“-Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus. VfGH Erkenntnis aus Dezember 2017 Mit Erkenntnis von 4.12.2017 hob der österreichische Verfassungsgerichtshof die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 auf, so dass gleichgeschlechtliche Paare ab dann heiraten können.  Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. In dem Erkenntnis heißt es dazu wörtlich: „Die damit verursachte diskriminierende Wirkung zeigt sich darin, dass durch die unterschiedliche Bezeichnung des Familienstandes (‚verheiratet‘ versus ‚in eingetragener Partnerschaft lebend‘) Personen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch in Zusammenhängen, in denen die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt und spielen darf, diese offen legen müssen und, insbesondere auch vor dem historischen Hintergrund, Gefahr laufen, diskriminiert zu werden.“ Das diskriminierende „Zwangsouting“ solle durch die Öffnung der Eingetragenen Partnerschaft (EP) für heterosexuelle Paare sowie der Ehe für homosexuelle Paare beseitigt werden. Die Rolle der Politik VP-Justizminister Josef Moser kündigte nun im Presse-Sommerinterview  an, dem Erkenntnis des VfGH zu folgen, „das besagt: Ehe für alle und Eingetragene Partnerschaft für alle.“ Denn, „wenn man die Eingetragene Partnerschaft wegfallen ließe, würde das bedeuten, dass ich Menschen, die die Eingetragene Partnerschaft als aus ihrer Sicht modernere Variante der Partnerschaft eingegangen sind, zwinge, eine Ehe einzugehen.“, so Moser. Tags darauf am 31.8.2018 teilte der Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthalallerdings mit, dass eine definitive Entscheidung über die Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses noch nicht gefallen sei. Wie Der Standard berichtet, machte Launsky-Tieffenthal deutlich, es liege „an der Bundesregierung, die diversen Möglichkeiten zu prüfen und zeitgerecht darüber zu informieren“ unterstrich aber, dass VfGH-Urteile zu respektieren seien.  Gegenüber Der Presse erklärte FP-Vizekanzler Heinz-Christian Strache mittlerweile: „Sie kennen meine grundsätzliche Position dazu: Dass die Ehe zwischen Mann und Frau etwas ganz Besonderes ist“. Über einen Vorschlag der Regierung sollte man dann auch Gespräche mit der Kirche führen, meinte Strache außerdem. VP-Bundeskanzler Sebastian Kurz betonte zuvor ebenfalls, dass es Aufgabe der Bundesregierung, aber auch des Parlaments sei, mögliche Wege zu finden, das Erkenntnis des VfGH umzusetzen. Beim ORF-Sommergespräch am 10.9.2018 verwies der Kanzler wiederum auf die Rechtsstaatlichkeit Österreichs und die damit verbundene Verpflichtung der Politik, eine rechtskonforme Umsetzung des Erkenntnisses zu gewährleisten. Bleibt die Regierung tatenlos und unterlässt eine Sanierung, wird das Erkenntnis durch die Öffnung von EP und Ehe ab 1.1.2019 in Kraft treten. Alternativen zur Öffnung von EP UND Ehe Um dem VfGH-Urteil zu entsprechen, gäbe es aber auch die Möglichkeit, die Ehe der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten und nur die EP als Lebensgemeinschaft für alle Paare zu öffnen, erläutert Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF). Auf diese Weise würden homosexuelle Paare nicht mehr einem „Zwangsouting“ ihrer sexuellen Orientierung unterworfen, da ja auch heterosexuelle Paare in eingetragener Partnerschaft leben könnten. Gleichzeitig wäre die Ehe nach wie vor Mann und Frau vorbehalten. Andere Varianten wären etwa die Abschaffung der (Zivil-)Ehe unter Beibehaltung einer Eingetragenen Partnerschaft (EP) oder eben die Abschaffung der EP unter Abänderung des Ehebegriffs im Zivilrecht. Für alle Varianten wäre eine Gesetzesänderung durch die Regierung nötig, so die Juristin Merckens. Da sich die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ auch im Wahlkampf noch gegen eine „Eheöffnung“ ausgesprochen haben, geht u.a. Der Standard davon aus, dass jedenfalls die FPÖ keine die Wählerschaft enttäuschende Gesetzesänderung mittragen möchte, an deren Ende die „Ehe für alle“ stünde. In einem Kommentar in Die Presse vom 7.9.2018 verweist auch der Journalist Martin Leidenfrost auf die Meinung der Wähler von ÖVP und FPÖ zum Thema „Ehe für alle“. Laut Leidenfrost seien 66 Prozent der FPÖ-Wähler und 61 Prozent der ÖVP-Wähler gegen die „Homo-Ehe“. Leidenfrost kritisiert die „anpasslerische[n] Signale“ der letzten Monate, die den Eindruck erweckten, die Regierung denke sich: „Geh lass, dann is wenigstens a Ruah!“. Ruhe gäbe es aber nicht. Denn die Eheleute erklärten ihren Willen, Kinder zu zeugen. Damit sei Tür und Tor für Leihmutterschaft geöffnet, so Leidenfrost. In einem weiteren Presse-Kommentar vom 9.9.2018 mahnt der Jurist Andreas Kresbach: „Das Gebot der sachlichen Differenzierung, das übrigens auch dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebot innewohnt, erfordert es dagegen, dass Unterschiedliches nicht mutwillig und populistisch gleich zugeordnet, sondern zumindest auch verschieden definiert werden muss.“ Auch er begründet, warum es aufgrund des  VfGH-Erkenntnisses nicht notwendig sei, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. „Die Ehe auch auf gleichgeschlechtliche Paare zu erweitern, würde nicht nur heißen, das biologische Faktum, dass nur aus der Gemeinschaft von Mann und Frau neues menschliches Leben hervorgehen kann, nicht zu berücksichtigen. Es würde auch ihrer Ausrichtung auf das Wohl des Kindes zuwiderlaufen, dem in der Regel – von der ein Gesetz auszugehen hat – mit einer Vater-Mutter-Kind-Beziehung am besten gedient ist“, so Kresbach. Kath. Familienverband: Warnung vor Legalisierung der Leihmutterschaft als nächstem Schritt Die Sorge der Legalisierung von Leihmutterschaft als logische Konsequenz der „Ehe für alle“ teilt mit Journalist Leidenfrost auch Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbands Österreich. Wenn zwei homosexuelle Männer eine Ehe – bisher als offen für die Weitergabe des Lebens definiert – eingehen könnten, könnte der nächste Liberalisierungsschritt sein, diesen die Möglichkeit der [partiellen] leiblichen Elternschaft einzuräumen. Dies wäre aber nur durch eine für Frauen und Kinder höchst problematische Leihmutterschaft denkbar, die zu Recht verboten sei, äußerte sich Trendl gegenüber kathpress. Wenn die Ehe Mann und Frau vorbehalten bliebe, würde dies den Widerspruch zwischen dem VfGH-Entscheid und der bisherigen Legislative in Österreich ausräumen, so Trendl. Laut dem geltenden Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist die Ehe als Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts definiert, die u.a. ihren Willen bekunden, Kinder zu zeugen und sie zu erziehen. Diese Frage der Weitergabe des Lebens, die Schaffung eines gesetzlich geschützten Rahmens für Kinder, habe der VfGH offen gelassen. Für den Familienverband sei genau diese Frage zentral, betonte Trendl. Kritik des AKV an Moser Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) zeigte sich in einer Presseaussendung über die Äußerungen Mosers „überrascht und enttäuscht“. AKV-Präsident Helmut Kukacka verwies darauf, dass die Regierungsparteien im Wahlkampf ein „Nein zur Ehe für alle“ erklärt hätten und erwartet werden könne, dass dieses Wahlversprechen nicht beiseite gewischt werde, sofern das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes eine andere Regelung zulasse, als die vom Justizminister vorgeschlagene. Kukacka verweist auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), der die Ehe als Verbindung von Mann und Frau bestätigt und festgestellt hatte, kein Land könne dazu verpflichtet werden, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. „Eine rechtliche Nivellierung des Begriffs der Ehe, der einem tief verwurzelten sozialen und kulturellen Verständnis entspricht, scheint daher nicht erforderlich“, so der AKV-Präsident. Es gebe schließlich die rechtliche Möglichkeit die Eingetragene Partnerschaft im Sinne der Judikatur zu öffnen und die Ehe durch gesetzliche Konkretisierung als alleinige Verbindung von Mann und Frau zu bewahren, verweist auch Kukacka auf diese Option. „Für die AKV ist es jedenfalls wichtig, dass die besondere Natur der Ehe, als Verbindung von Mann und Frau bewahrt bleibt, denn keine andere Verbindung ist besser geeignet, Kinder hervorzubringen, aufzuziehen und die Generationenfolge zu sichern“, macht Kukacka deutlich. https://www.ief.at/update-zur-aktuellen-diskussion-um-die-ehe-fuer-alle/

Kritik „Eheverbot für Homosexuelle“ von ehem. VfGH Höchst-Richter

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Ö / Ehe: Ehemaliger Höchstrichter kritisiert Ehe-Erkenntnis des VfGH


Ö / Ehe: Ehemaliger Höchstrichter kritisiert Ehe-Erkenntnis des VfGH

Hans Georg Ruppe, bis 2012 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), kritisierte bei einem Symposium zum Gedenken an den früheren VfGH-Präsidenten Karl Korinek die Entscheidung gegen das Eheverbot für Homosexuelle.

Der VfGH habe „zu viel und zu wenig aufgehoben, das alles schlecht hergeleitet und mangelhaft begründet“, sagte Ruppe  laut der Tageszeitung Die Presse.

„Entscheidung ebnet Homosexuellen nicht sicher den Weg“

Der österreichische VfGH hatte in einem Erkenntnis im Dezember 2017 die Wortfolge in § 44 ABGB aufgehoben, nach der nur Personen verschiedenen Geschlechts heiraten dürfen. Allerdings wurde an dem bekundeten Willen, Kinder zu zeugen, festgehalten. Wie bereits im Gastkommentar von Dr. Stephanie Merckens, Referentin für Biopolitik am Institut für Ehe und Familie (IEF), in der Tageszeitung Die Presse ausgeführt, begründete der Verfassungsgerichtshof diese Hebung durch die Gefahr vor Diskriminierung aufgrund des automatischen Outings einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft durch Eingehen einer Eingetragenen Partnerschaft (EP). Da bisher die EP nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen gestanden war, wäre die Angabe einer solchen gleichzeitig eine Offenlegung einer Beziehung, die immer noch in der Öffentlichkeit Diskriminierungen nach sich ziehen könnte, argumentierte der VfGH. Die Entscheidung ebne Homosexuellen trotzdem nicht sicher den Weg, meint Ruppe, denn nach wie vor setze die Ehe nach § 44 voraus, dass zwei Personen ihren Willen erklären, Kinder zu zeugen. Für Ruppe sei es deshalb nicht ausgeschlossen, dass eine Personenstandsbehörde einem gleichgeschlechtlichen Paar auch nach dem 31.12.2018 die Ehe mit dem Argument verweigern wird, die Zeugung von Kindern sei in dieser Partnerschaft ausgeschlossen. Würden die Heiratswilligen in letzter Instanz den VfGH anrufen, so müsste dieser dann doch Stellung dazu beziehen, warum das bisher tragende Argument für die Ungleichbehandlung zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren, nämlich Kinder zu zeugen, nicht mehr zähle, so Ruppe.

Diskriminierungsargument „überraschend“

Das Argument des VfGH, durch das Eingehen einer EP  bestehe die Gefahr der Diskriminierung, bezeichnete Ruppe laut Bericht der Presse als „überraschend“. Die Angleichung von EP und Ehe in den letzten Jahren hätte laut Ruppe eher den  Eindruck erweckt, dass die EP bereits größtenteils akzeptiert sei und eine Diskriminierung nicht mehr bestehe. Dass schon die Gefahr einer Diskriminierung und nicht die tatsächliche unsachliche und diskriminierende Differenzierung eine Gleichheitswidrigkeit darstelle, deute für Ruppe auf einen „neuen Prüfungsmaßstab für Gesetze“ hin.

Vom „negativen“ zum „positiven Gesetzgeber“

Der VfGH habe außerdem die EP für verschiedengeschlechtliche Paare geöffnet, was mit dem ursprünglichen Gesetzesprüfungsverfahren gar nichts zu tun gehabt hätte, kritisierte Ruppe weiter. Laut Ruppe entferne sich der VfGH dadurch deutlich von seiner legitimen Rolle als „negativer Gesetzgeber“, der Verfassungswidrigkeiten aufhebt, und schlüpfe in die Rolle des „positiven Gesetzgebers“.

Ruppe ist das zweite ehemalige Mitglied des VfGH, dass seine Meinung zum VfGH Erkenntnis zur „Eheöffnung“ kundtut. Der ehemalige VfGH-Präsident Gerhart Holzinger stellte in einem Interview mit Armin Wolf im ORF klar, dass es mehrere Möglichkeiten des Gesetzgebers gebe, auf dieses Erkenntnis zu reagieren. Unter anderem könne auch an der Ehe als Verbindung von Mann und Frau festgehalten werden und nur die EP für alle Paarkonstellationen aufgemacht bzw. offen gelassen werden.

IEF, 20.3.2018

https://www.ief.at/oe-ehe-ehemaliger-hoechstrichter-kritisiert-ehe-erkenntnis-des-vfgh/

Glückliche Trennungskinder haben zwei Zuhause

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Partnerschaft

Glückliche Trennungskinder haben zwei Zuhause

Kinder, die nach der Trennung der Eltern zu gleichen Teilen bei Vater und Mutter leben, haben laut einer Studie weniger psychische Probleme

Bergen – Eine Woche Mama, eine Woche Papa: Verglichen mit anderen Ländern haben in Norwegen verhältnismäßig viele Kinder nach der Scheidung ihrer Eltern zwei Wohnsitze. Wochen- oder tageweise pendeln die Kinder zwischen dem Zuhause der Mutter und des Vaters hin und her. Aber was haben die Kinder von diesem Wechselmodell?

Dieser Frage sind Forscherinnen und Forscher des norwegischen Regionalzentrums für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinderfürsorge (RKBU Vest) und Uni Research Health nachgegangen. In einer großangelegten Studie haben sie die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, deren geschiedene oder getrennt lebende Eltern sich die Obsorge und Betreuung im Alltag nach dem Schlüssel halbe-halbe teilen, mit Kindern verglichen, die nach der Trennung ihrer Eltern ausschließlich oder überwiegend bei einem Elternteil leben. Mit dem Ergebnis: Kinder und Jugendliche, die nach der Trennung ihrer Eltern zu gleichen Teilen bei Vater und Mutter leben, haben weniger psychische Probleme als Kinder mit anderen Wohnsitzregelungen.

Doppelresidenzen im Aufwind

„Es zeigte sich, dass Jugendliche mit einem geteilten Wohnsitz nach einer Scheidung über weniger psychische Probleme berichten als diejenigen, die überwiegend mit einem alleinerziehenden Elternteil oder in einer Stieffamilie lebten“, sagt Sondre Aasen Nilsen, Studienautor und Forscher am RKBU Vest. Darüber hinaus stellten die Wissenschafter fest, dass Jugendliche mit einem geteilten Wohnort nicht mehr psychische Probleme hatten als junge Menschen, die mit ihren beiden nichtgeschiedenen Eltern zusammenlebten.

Es ist die bisher größte norwegischen Umfrage, die den Einfluss unterschiedlicher Varianten der Kinderbetreuung nach Scheidung oder Trennung auf die kindliche Entwicklung untersuchte. Rund 7.700 junge Menschen beantworteten ausführlich Fragen zur Scheidung ihrer Eltern, zu den finanziellen Ressourcen der Familie und dazu, wie und mit wem sie nach der Scheidung lebten. Die Forscher weisen aber auf eine Einschränkung hin: Die Studie verwendete Daten aus dem Jahr 1997. „Es fehlten uns Informationen darüber, wie junge Menschen sich heute in verschiedenen Wohnverhältnissen anpassen, nachdem viele Familien sich für eine Doppelresidenz der Kinder entschieden haben“, sagt Nilsen.

Geteilter Wohnsitz umstritten

In Norwegen ist in den letzten zehn Jahren die Zahl der Eltern, die sich nach einer Scheidung für ihre Kinder zwei Zuhause ausgesucht haben, stark angestiegen, wobei das Kind ungefähr genauso viel mit der Mutter wie mit dem Vater lebt. Mehrere internationale Studien zeigen eine Korrelation zwischen dieser Lebensform und weniger psychischen Problemen bei Kindern mit geschiedenen Eltern verglichen mit denen, die überwiegend bei der Mutter oder dem Vater leben.

Dennoch ist der geteilte Wohnsitz strittig. Nicht nur was die psychische Entwicklung der Kinder anbelangt, auch politisch ist der ständige Wechsel zwischen zwei Häusern ein Streitfall. Benötigt eine Doppelresidenz für Kinder getrennt lebender Eltern doch mehr finanzielle Mittel und auch entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen. (chrit, 17.1.2018)
http://derstandard.at/2000072401839/Glueckliche-Trennungskinder-haben-zwei-Zuhause?

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Tags: Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Familie – Kindeswohl – Kindheit – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung – Vaterschaft

Warum werden Väter bei der Scheidung noch immer benachteiligt?

POLITIK

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Der nervige Zoff ums Kind

Warum eigentlich werden Väter bei der Scheidung noch immer benachteiligt? Die neue Regierung sollte das ändern

Der Vorschlag von Ex-Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) kam, politisch gesprochen, unmittelbar vor Toresschluss: Trennungsväter sollen rechtlich besser gestellt, die gemeinsame Erziehung von Kindern soll fortan erleichtert werden. Dass sich der frisch gewählte Bundestag zeitnah damit befasst, darf man bezweifeln. Leider. Zunächst muss überhaupt erst mal eine neue Bundesregierung gebildet werden – die SPD wird nach Lage der Dinge nicht mehr dabei sein.

Allerdings stünde es allen Parteien gut an, mit dieser massiven Diskriminierung – betroffen sind vor allem Männer – aufzuräumen. Konkret dachte SPD-Frau Barley erst mal nur an die Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Trennungsvätern.

In der Praxis sieht das nämlich momentan so aus: Das Kind lebt nach der Trennung oder Scheidung meist bei der Mutter, aber der Vater hat es am Wochenende bei sich und während der Hälfte der Schulferien und Feiertage. In dieser Zeit kauft er für das Kind Essen und Trinken, geht mit ihm ins Kino und ins Erlebnisbad, und wenn es überraschend kalt wird während der Besuche und das Kind in Sommerjacke und Sneakers ankam, dann kauft der Papa eben auch mal einen zusätzlichen neuen Anorak und feste Stiefel. Wenn es sich obendrein um Geschwisterkinder handelt, kommen da rasch nicht unerhebliche Summen zusammen. Für den gebürtigen Sachsen Hartmut K. (40), der beruflich viel in Nürnberg zu tun hat, kommen noch horrende Fahrtkosten hinzu. Sein Kind wohnt mehrere Hundert Kilometer entfernt, und die Mutter weigert sich, ihm bei der Fahrtstrecke zum Abholen entgegenzukommen. Alle 14 Tage ist er deshalb stundenlang unterwegs.

Doch von all diesen Beträgen darf der Trennungsvater nicht einen einzigen Cent beim an die Mutter zu zahlenden monatlichen Unterhalt geltend machen – auch wenn sich das Kind in manchen Fällen rund ein Drittel des Jahres bei ihm aufhält.

Die CSU wiegelt ab

Doch damit nicht genug der staatlich verordneten Ungleichbehandlung: Während die Mutter den vollen steuerlichen Entlastungsbetrag geltend machen darf, muss der Ferien- und Wochenendvater die ungünstige Steuerklasse 1 akzeptieren. Die Behörden billigen ihr die Steuerklasse 2 auch dann noch zu, wenn sie bereits wieder in einer festen Partnerschaft lebt. Solange der neue Partner in der gemeinsamen Wohnung nicht polizeilich gemeldet ist, ist für den Fiskus und die Jugendämter alles in bester Ordnung.

Natürlich könnte man einwenden: Dann sollten sich die Väter um das Wechselmodell bemühen. Würden die meisten ja auch gern. Doch noch ist die Rechtslage so, dass ein Wechselmodell – das Kind ist abwechselnd eine Woche beim Vater, dann eine Woche bei der Mutter – von den Familiengerichten nur angeordnet wird, wenn die Eltern sich einig sind. Meist aber sind die Mütter dagegen.

Logisch: Denn in diesem Fall bekämen sie vom Kindsvater ja keinen Cent monatlichen Unterhalt, müssten aber die Hälfte sämtlicher Kosten des Nachwuchses tragen und auch allein eine entsprechend große Wohnung finanzieren. Das Wechselmodell lohnt sich für sie ökonomisch nicht.

In neun von zehn Streitfällen ordnen die Familiengerichte übrigens an, dass die Kinder nach der Trennung bei der Mutter statt beim Vater leben sollen.

Ein auf Scheidungsrecht spezialisierter Münchner Anwalt meinte, da spuke wohl in vielen Richterköpfen noch das antiquierte Bild der armen, verlassenen Ehefrau und Mutter herum. Nach seiner Erfahrung gingen aber inzwischen mehr als zwei Drittel der Scheidungsinitiativen von den Frauen aus. Und häufig sei auch längst ein neuer Partner präsent.

Barley schlägt in einem ersten Schritt vor, ab einem Betreuungsanteil von einem Drittel auch den zweiten Elternteil steuerlich besserzustellen. Bei getrennt Erziehenden soll für beide ein Steuerabzugsbetrag von 550 Euro gelten. Die Kosten sie auf 270 bis 310 Millionen Euro.

Patrick Simon vom Vorstand der Väterinitiative München erklärt: „Wir begrüßen Änderungsvorschläge dann, wenn dadurch kein Elternteil gegenüber dem früheren Status schlechter gestellt wird. Steuererleichterungen für den Vater sollen also nicht mit jenen der Mutter verrechnet werden müssen.“ Zur angedachten Ausweitung des Wechselmodells meint Simon, dass dieses in anderen EU-Ländern – etwa Belgien – längst die Regel sei. „Das sollte, wenn es dem Kindeswohl dient, auch in der Bundesrepublik so werden.“

Politischer Widerstand ist indes sicher. Bisher waren es vor allem CSU-Politiker, die sich Reformen des Familienrechts widersetzten. Auch Bayerns Sozialministerin Emilia Müller gilt in dieser Frage als nicht besonders innovativ.

Und auch in der Unions-Bundestagsfraktion überwiegt die Skepsis. Man halte nichts von „staatlichen Anordnungen, insbesondere gegen den absoluten Willen eines Elternteils“, so Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher. Beim Wechselmodell sei die „Einzelfallprüfung unabdingbar“. Voraussetzung sei „eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern“. Die Union glaube nicht, „dass der Gesetzgeber ein einheitliches Leitbild vorgeben kann“. Die Grünen wiederum wollen sich zu dem heiklen Thema erst gar nicht äußern. Eine BSZ-Anfrage an Franziska Brantner, die familienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, blieb unbeantwortet.
(André Paul)

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 Tags: Doppelresidenz – Steuerbonus – Steuerabschreibung – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterlose Gesellschaft – Steuerrecht 

Kommentare (17)

  1. Klaus Peter Schmidt vor 1 Woche
    Wow, wird endlich Zeit das die Diskriminierung der Väter aufhört. Selbst wenn man als Vater die Hauptbezugsperson des Kindes war und die komplette Elternzeit mit ihm verbracht hat und ein Gutachten sogar bestätigt das der Kindesvater genauso in der Lage ist das Kind zu betreuen und zu versorgen wird das Kind gegen seinen Willen per Gerichtsbeschluss zur Mutter verfrachtet und von dort dann jegliche Kommunikation und Einigung boykottiert.
  2. Marc Fengel vor 1 Woche
    Also ich persönlich als selber betroffener Vater halte es für einen absoluten Hohn, wie CDU / CSU und das gesamte politische Spektrum das Thema mit Füßen treten. Es steht derzeit in keinem Gesetzt, dass das Kind bei einer Trennung automatisch der Mutter zuzusprechen ist.
    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass selbst wenn die Voraussetzungen für ein Wechselmodell gegeben sind, kann die Mutter durch Umziehen das Kind vom Vater entziehen und so eine hohe Entfernung schaffen. Das entspricht sicherlich nicht den Interessen des Kindes neben der Trennungssituation der Eltern auch noch aus seinem gewohnten Umfeld herausgerissen zu werden.
    Ja. Auch als Vater hat man rechte und Pflichten für das Kind. Doch was nützt mir ein Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge, das wenn ich es ausüben möchte ich als Vater in der Beweislast bin, dass dies im Sinne des Kindes ist. ICH VERMEIDE HIER DEN BEGRIFF KINDESWOHL ABSICHTLICH, DA DIESER BEGRIFF DER REINE INBEGRIFF DER KINDESMISSHANDLUNG DES STAATES ZUM WOHLE DER MÜTTER IST. Ein Kind gehört zur Mutter, das ist die gängige Meinung. In dem Artikel geht klar dar Problem hervor. 1. Wechselmodell ja , aber nur wenn es die Mutter möchte. 2. Es ist eine finanzielle Entscheidung der Mutter, was einer Prostitution gleich kommt. Sie verkauft sozusagen ihr Kind. 3. Wenn sich die Eltern nicht einig sind, wird das Familiengericht hinzugezogen. Auch da stehen über Arbeitsämter, Jugendämter, Frauen Verbände und über das Mittel der Prozesskostenhilfe der Mutter alle Türen offen. Während der Vater, der meistens der Hauptverdiener der Familie war hier neben der Beweislastumkehr auch das komplette finanzielle Risiko selber trägt. Ganz zu schweigen von den steuerlichen Nachteilen, die aus dem Artikel hervorgehen.
    WER ES NICHT SELBER ERLEBT, DER WIRD ES NICHT GLAUBEN, schrieb Hermann Danne in seinem Buch Femokratur Deutschland. Eine Fallsammlung von Betroffenen Vätern, die leider keine Ei zelfallenzscheidungen sind.
    Wir sind in unserer heutigen Gesellschaft so weit, glauben wir, wie lassen den Familiennachzug fü Flüchtlinge weil Kinder das Recht auf beide Eltern haben, wird setzten so viel in das Thema Beruf und Familie, machen und aber keine Gedanken wie die Vereinbarkeit nach der gescheiterten Beziehung fortbestehen kann, der unterhaltsvorschuss wird von der SPD Gang gross propagiert aber es kommt kein Ton von Vater- Kind rechten.
    Leider werden Väter hier noch immer von der Gesellschaft ins falsche Licht gerückt. Der Vater, der die Familie verlässt. Diese Zeiten sind lange rum. ES SIND EHR DIE ZEITEN, IN DENEN ES EINEM VATER DURCH DAS SYSTEM NICHT MÖGLICH IST SEINER ROLLE ALS VATER NACHKOMMEN ZU KÖMMEN .Wir sagen hier in Deutschland, dass wir ein gerechtere System brauchen, wir sagen immer, dass wir vorurteilsfrei Dinge bewerten müssen und vorallem sollen wir, was ich auch persönlich sehr begrüße frei von irgendwelchen Ideologien sein.
    Nur wenn unser Familienrechtssystem bei Uneinigkeit der Eltern die sogenannte Einzelfallentscheidung herbeiführt, diese jedoch zu über 90% im Sinne der Mutter ausgehen, dann frage ich mich ob wir hier noch von Einzelfallentscheidung oder einem ideologisch geprägtem System Sprechen?Marc Fengel
  3. Max vor 1 Woche

    Wow. Das wurde mal Zeit, besonders im teilwesie noch konservativ geprägten Bayern ein herausragender Text! Ich kann mich den Argumenten von Marc Fengel hier im Kommentarbereich nur anschließen.

    Ich frage mich nur ständig, was eigentlich noch passieren muss, daß man als Vater gleichberechtigt vor der Justiz und der sogenannten Helferindustrie wahrgenommen wird.

    WER ES NICHT SELBER ERLEBT, DER WIRD ES NICHT GLAUBEN –> stimme diesem Satz voll zu. Wer einmal als Vater auf einem deutschen Jugenamt versucht hat, eine sachliche Diskussion über sein Kind zu führen, weiß was ich meine.
    Lassen Sie es mich mit einem totalitären Staat wie Nordkorea vergleichen: Dort ist der Führer gottgleich. Bie uns ist es nach einer Trennung die Mutter. Widerworte, negative Aussagen über die Mutter kann und darf es nicht geben. Alles wird so hingebogen, daß es dem Willen der Mutter entspricht. Wenn Sie meinen daß ich übertreibe, schauen Sie sich mal in diversen sozialen Netzwerken um. Da wimmelt es nur so von Leidensgenossen.

  4. Xaver vor 1 Woche
    Man kann im gesetzteren Alter also jedem jungen Mann, der noch halbwegs seine Sinne beisammen hat, nur eines raten: Hände weg von jeder festen Beziehung zu einer Frau oder gar einer Familie. Sollen sie doch glücklich werden in ihrer Emanzipation und Selbstverwirklichung.
  5. Johannes Zink vor 1 Woche

    Beseitigung von Diskriminierungen – die gibt es hierzulande politisch korrekt immer dann, wenn sich Frauen benachteiligt fühlen. So ist es ein Fortschritt, dass die Medien neuerdings über die systematische Ungleichbehandlung von Trennungseltern bei Familienberatung und -gerichten schreiben, obwohl dort massiv Väter betroffen sind. Ein Fortschritt ist auch die einsetzende Abwanderung der Betroffenen von den diskriminierenden Parteien bei Wahlen.

    Diese Tendenz wird weiter steigen, wenn die Politik sich nicht zeitnah genauso engagiert für den Bindungserhalt von Trennungskindern zu beiden Eltern einsetzt und damit einen Paradigmenwechsel herbeiführt, wie sie es in Windeseile bei der „Ehe für alle“ gewollt hat.

    Gemeinsame Elternverantwortung auf Augenhöhe dient in erster Linie den Kindesbedürfnissen und ist international schon weit verbreitet („shared parenting“). Es ist unredlich, wenn Politiker dabei von „staatlicher Anordnung“ reden. Es geht allein um die kindgerechte Lösung von strittigen Fällen, in denen bisher gesetzlich verbrämt ein Elternteil ausgegrenzt und auf seine ökonomische Rolle als Zahlmeister reduziert wird.

    „Shared parenting“ mit Kindern in Doppelresidenz ermöglicht nebenbei auch die bestmögliche Gestaltung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Eltern. Die Politik verfolgt dieses Ziel vor Trennung/Scheidung und sollte per Wahlentscheidung dazu angehalten werden, es auch für die große Zahl der Trennungsfamilien zeitnah gesetzlich zu gewährleisten.

  6. Liberaler vor 1 Woche

    Wenn der Staat sich ‚raushalten‘ möchte und ‚keine Betreuungsform‘ vorschreiben möchte, dann ist das Wechselmodell die perfekte Lösung für Verhandlungen.

    Nur das Residenzmodell sollte der Einzelfallprüfung unterliegen.

    Ich möchte noch auf die Resolution 2079 des Europarates verweisen in der die Mitgliedsländer zur Umsetzung des Wechselmodells angehalten werden.

  7. kaaaay vor 1 Woche
    Meist, wenn man über das Wechselmodell liest, liest man auch Floskeln wie *Man halte nichts von – staatlichen Anordnungen, insbesondere gegen den absoluten Willen eines Elternteils*. Es ist schon interessant, wie man dann aber immer gegen den Willen des (meist) Vaters den Lebensmittelpunkt bei der Mutter festlegt. Dies ist also „gegen den Willen eines Elternteils“ möglich, alles andere aber nicht? Komisch 😉
  8. Vater sein und Vater bleiben vor 1 Woche
    Sehr geehrter Herr Weinberg,
    ein kleinen Moment der Besinnung bitte.
    Zu ihren Äußerungen, zu staatlichen Anordnungen…
    Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern…. Fähigkeiten sind erlernbar.
    Nur wer nicht will kann sich verweigern und behauptet, die Kommunikation sei gestört.
    Es müsste aber eigentlich lauten, eine Einzelfallprüfung für ein Residenzmodell sei unabdingbar.
    Da es sich andernfalls um einen Eingriff in das Grundrecht der Eltern handelt.
    GG Art 6 Abs 2!
    Ebenfalls widerspricht Ihre Haltung dem Gedanken aus GG Artikel 3!
    Ein weiterer Eingriff wären die Kinderrechte!
    Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention, eventuell sind Sie ja ein Gegner von Kinderrechten.
    Womit begründen Sie Ihre getroffenen Aussagen, das für ein Wechselmodell eine Einzelfallprüfung unabdingbar ist?
    Bitte nennen Sie mir EINE Studie aus der hervorgeht, dass das Residenzmodell im Interesse des Kindes liegt. Sollten Sie dieser Bitte nicht nachkommen, würde ich mir an ihrer Stelle überlegen, ob ich als familienpolitischen Sprecher nicht noch mehr Schaden anrichte, wenn ich diese Funktion weiterhin ausübe und weiterhin ideologisch Geprägte Thesen vortrage, oder wollen Sie noch weiter rechts außen liegen als die AFD? Die sich ja für das Wechselmodell nach Trennung ausgesprochen hatte.
    P.S. Wäre eine Einzelfallprüfung für das Wechselmodell, nicht ebenfalls eine staatliche Anordnung, von der Sie ja nichts halten?
  9. PatentlyAbsurd vor 1 Woche
    „Absoluter Wille eines Elternteils“ ist in diesem Zusammenhang der Wille der Mutter, der in einem absolutistischen System nur absolut sein kann. Der Umstand, dass der Umgangsboykott durch die Mutter dann auch gegen den Willen eines Elternteils erfolgt, ist unerheblich, da der Wille des Vaters nicht absolut sein kann.
  10. Perle vor 1 Woche
    Sollte nicht endlich mal der Wille des Kindes, um das es letztendlich geht, mehr berücksichtigt werden. Es gibt doch mehr als genug Beispiel dafür, das es zum Teil einfach nur um reine Machtspiele von einer Seite her geht. Es sollte vom Staat gar kein Model festgelegt werden, denn der Staat kann weder die einzelne Situation noch die betreffende Personen kennen. Also muss es eher zu Pflichtprogramm werden, das bei jeder Trennung, das individuell erarbeitet werden soll. Das Jugendamt eine komplette neutrale Stelle bleibt und sich von keiner Seite manipulieren laesst. Das ab einer bestimmten Reife des Kindes auch das Kind mit angehört wird. Nicht für jedes Kind ist das Wechselmodel die Lösung. Es muss ein Mittelweg her und der kann nur mit allen Parteien und eine wirklich neutrale Stelle her. Es sollte auch endlich Pflicht werden, das eine festgelegter Umgangsplan auch von allen eingehalten wird. Nicht nur der Betreuende Elternteil und das Kind verpflichtet sind, das zu machen, aber der Umgangselternteil machen kann was er will. Sprich einfach nicht kommt oder absagt etc. Es geht immer noch um das Kind und nicht die Befindlichkeiten der Eltern. Auch der Schutz des Kindes sollte besser ausgebaut werden. Gerade bei sexuellen Missbrauch, Gewalt in der Familie und Drogenkonsum. Auch wenn es bei Gewalt in der Familie nicht immer gegen das Kind ging, ist die Gefahr nicht zu unterschätzen. Es sollten klare Auflagen geben, diese erfüllt werden müssen, bevor ein Kind Umgang zu dem entsprechenden Elternteil bekommt. Begleitend nutzt hier wenig bis gar nichts. Wer nicht gewillt ist diese Auflagen zu erfüllen, der darf keinen Kontakt haben.
  11. mampa vor 1 Woche
    Und so war es bei mir auch! Ich, Vater, 2,5 Jahren in Elternzeit, dann wegen neue Liebe Verlassen.
    Inzwischen lässt mir die Mutter meine Kinder 42% betreuen. 50% bekommen wir nicht, womit hätte sie sich sonst ein Haus kaufen können. Verdient mehr als ich, kassiert Kindergeld und Unterhalt und fährt mehrmals im Jahr in Urlaub. Ich selber muss jeden Cent zählen und verbringe mangels Geld die WE zuhause mit den Kindern. Kleidung muss ich auch kaufen, weil es den Kindern peinlich ist mit Reisetaschen in die Schule zu gehen. Und das obwohl sie das zweite Kind eigentlich abtreiben wollte. Schon traurig wie die Emanzipation inzwischen zur Diskriminierung der Väter führt. Diese Tatsachen haben meine Wahlentscheidung erheblich beeinflusst.
  12. Wechselmodellpraktizierender vor 1 Woche

    Interessant – Willkommen Bayern im 21. Jhd!

    Nach Grundgesetz Art. 3 (Gleichberechtigung) und Art.6 (bes. Abs. 2: Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern) als auch Europarat Resolution 2079 (Wechselmodell als Standard) und dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom Februar 2017 (Wechselmodell kann auch gegen den Willen eines Elternteiles angeordnet werden) steht hoffentlich dem Wechselmodell als Standard nichts mehr entgegen.

    Es wäre auch zu überlegen, eine Wahrheitspflicht für alle Anwälte, Jugendamt und allg. Sozialdienst vor Gericht mit einzuführen.

    Weshalb sich hartnäckig die Gerüchte der Wechselmodellgegner halten, ist mir völlig schleierhaft. Scheinbar fehlt hier sowohl ein Lösungswille als auch schlicht und ergreifend die praktische Erfahrung.

    Zum Beispiel die Aussage, ein Wechselmodell würde nur dann funktionieren, wenn sich die Eltern verstünden, ist völliger Unsinn. Meine Kinder leben seit 4 Jahren eine Woche bei mir (Papa) und eine Woche bei der Mutter. Die Eltern können sich nicht im geringsten ausstehen, eine Kommunikation läuft ausschließlich asynchron (Übergabebuch/Email). Den Kindern geht es jedoch prächtig, haben sie doch beide Eltern zu gleichen Teilen.

    Sollte irgendwer dies hier lesen und ernsthafte Fragen haben – ich stehe als Wechselmodellpraktizierender mit rund 4 Jahren „Berufserfahrung“ mit meinem „hochstrittigen Fall“ sehr gerne zur Verfügung.

  13. Hans Engelmayer vor 1 Woche
    Frank-Walter Steinmeier hat es richtig erkannt: „Es sind andere Mauern entstanden“. Das absurd schlecht gezimmerte Familienrecht ist eine davon.
    Wo nach der Trennung zwei Eltern gleich gefördert und gleich gefordert werden müssten, gilt stattdessen das realitätsfremde Prinzip „einer betreut, einer bezahlt“. Dies ist die willkürliche Aufteilung zweier gleicher Eltern in zwei diametral unterschiedliche Rollen. Einer wird Gewinner, einer Verlierer. Aus Eltern werden Gegner.
    Es gibt heute in Deutschland mehr Verfahren im Familiengericht als Neugeburten. 40% der „Alleinerziehenden“ landen – wenig überraschend – dauerhaft im Harz IV Bezug. Genauso viele Elternteile verlieren den Kontakt zu ihren Kindern. Enorme Kosten und viel Leid auf beiden Seiten. Unser antiquiertes Familienrecht ein Erfolgsmodell?
    Während die Mutter in fast allen Fällen als „alleinerziehend“, „alleinbestimmend“ und „alleinbekommend“ aus der Trennung hervorgeht, ist es im Normalfall der Vater, der per Gesetz die Alltagsnähe zu seinen Kindern verliert und alleinig mit den Kosten der Familie in beiden Haushalten belastet wird. Das ist Diskriminierung. Diskriminierung ist keine Lappalie! Sie erzeugt Wut und Ablehnung.
    Und wir Trennungsväter sind eine große Gruppe. Bei derzeit zwei Millionen „Alleinerziehenden“ gibt es auch zwei Millionen dazu passende Trennungsväter. Und auch die Väter von bereits volljährigen Kindern haben die bitteren Jahre als Trennungsväter nicht vergessen. Wir tragen den Staat mit unseren Steuern und werden doch von der Politik schamlos ignoriert. Jetzt haben wir unser Kreuz gesetzt. Die Bundestagswahl hat es gezeigt. Und die nächste Wahl kommt bestimmt.
    Die Politik will uns glauben machen, dass unsere vornehmlichen Probleme im Bereich der Zuwanderung und dem Erstarken der AFD zu finden wären. Da liegen unsere Volksvertreter grundlegend falsch und sie haben dies noch immer nicht erkannt. Die weit überwiegende Mehrheit von uns hat kein Problem damit, Seite an Seite mit den neuen Mitbürgern zu leben. Das lässt sich friedlich und unaufgeregt organisieren. Und die AFD ist eindeutig mehr Auswirkung als Ursache von Problemen.
    Was uns Trennungsväter wirklich belastet, ist das permanente Ringen – oft auch gegen das Verhalten der Mutter der Kinder – um auch nach der Trennung die gleichwertige Beziehung zu unseren eigenen Kindern weiter leben zu können. Und wir haben oft enorme Probleme, durch die einseitigen Belastungen im Familienrecht und die uns verwehrte staatliche Förderung, mit unseren Kindern finanziell über die Runden zu kommen. Aber ja doch, die „alleinerziehende“ Mutter ist ja per se die „Bedürftige“! Hier besteht bizarre Unkenntnis auf Seiten der Politik, was die Lebensrealität der weit überwiegenden Mehrheit der Trennungsfamilien angeht. Stereotype und nicht hinterfragte Vorurteile, sowie groteske Unkenntnis der Sachlage und Interessenlosigkeit bestimmen die öffentliche und politische Diskussion. Die überfälligen Reformen im Familienrecht werden damit immer weiter verzögert. Dies erzeugt Wut und Verbitterung bei den Betroffenen.
    Es ist erfreulich, dass die „neuen Mauern“ auch im Familienrecht nun immer klarer und ohne Berührungsängste in den Medien formuliert werden. Herzlichen Dank an die Redaktion der BSZ. Die Zeiten des Weghörens und nicht Wahrhaben-Wollens sind vorbei. Politiker, die bisher teilnahmslos und untätig im Status Quo verharrten, bekommen nun endlich den Druck zu spüren, den sie verdienen. Die Reformen sind überfällig und die Politik ist seit Jahren in der Bringschuld.
    Und es sind auch die betroffenen Väter selbst, die sich nun emanzipieren. Sie erkennen das Unrecht, in dem sie leben, sie tauschen sich untereinander aus und stehen auf, um sich zu wehren. Sie fordern ihr Recht auf Gleichberechtigung ein. In immer größerer Zahl verweigern sie „ihren“ Volksvertretern, die ihre berechtigten Interessen und Nöte so offen ignorieren, die Gefolgschaft. Das ist gelebte Demokratie und gut so! Um es in den Worten von Don Camillo zu sagen: „Denn nur die dümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selber“.
    Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Bitte weiter so!
    Mit freundlichen Grüßen,
    Hans Engelmayer
    www.rosenheimermodell.de
  14. Klaus Fiegl vor 1 Woche
    Sehr geehrter Herr Paul,
    lieber JournalistDer Titel „Der nervige Zoff ums Kind“ ist bei diesem Thema völlig deplatziert! Es geht um Kinder, was kann da „nervig“ sein?Schreiben Sie das aus der Perspektive einer faulen Familienrichterin oder noch fauleren Jugendamtsmitarbeiterin, die einfach ihre Schreibtische leer haben wollen oder aus der Perspektive einer Mutter, die um ihre Privilegien fürchtet, schließlich kommt das Kind so gut wie immer zur Mutter?Jedenfalls geht es nicht um das Kind und um das Kindeswohl. Hat eigentlich schon irgendwann einmal eine der vorgenannten Professionen sich im Zusammenhang mit dem Kindeswohl das „Leitbild, wie ein Mensch sein soll“ geäußert und dann daraus die eigene Entscheidung reflektiert? Nein, leider sicher noch nicht.Gut finde ich, dass Sie das Beharrungsvermögen der CSU hinsichtlich der überalterten Regelungen ansprechen. Tja, das wird dann dazu führen, dass die Zeit dieser sogenannten „Volkspartei“ auch dem Ende zu geht. Bei der Bundestagswahl konnte diese Partei noch sämtliche Direktmandate erwerben, das mag noch einige Zeit so sein, aber die Männer erkennen zunehmend, dass für sie ausschließlich FDP und AFD wählbar sind.
  15. Sven vor 6 Tagen

    Es wird Zeit das sich da etwas tut. Habe selbst die Scheidung direkt vor der Tür stehen. Durfte meine Tochter bisher nicht sehen. Die Kindsmutter blockt jeden Kontakt ab und das Jugendamt zuckt nur mit den Schultern. „Ist nicht unser Problem das sie ein schlechter Vater sind“ Dabei habe ich noch nie die Möglichkeit bekommen irgendein Vater zu sein. Kenne die kleine nur von 4 Fotos. Hauptsache ich zahle und mir bleibt nach Abzug der Nebenkosten und dem Unterhalt weniger als jedem H4 Empfänger.

    Auf deutsch „Als Vater bist du immer der Arsch“

  16. Karl Otto vor 5 Tagen

    Leider muss ich den „Vorrednern“ inhaltlich mit den selbst gemachten Erfahrungen im veralteten deutschen Familien- und Umgangsrecht zustimmen, sowohl den wirtschaftlichen wie auch den Möglichkeiten überhaupt für SEIN EIGENES KIND da zu sein.

    An: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    Referat Bürgerkommunikation

    Sehr geehrte/r Frau/Herr xxyxyxyx,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    für Ihre Rückantwort und die Hinweise auf Urteile und die Rechtslage danke ich Ihnen. Die aufgelisteten älteren Urteile könnten m.E. noch um weitere neuere OLG-Entscheidungen erweitert werden.

    In der Theorie stimme ich Ihrem Hinweis „Auch in Deutschland gibt es mithin Möglichkeiten, bei Elternentfremdung angemessen zu reagieren.“ zu. So naiv, wie ich war, dachte ich dies bis vor sieben Jahren auch noch! Aber als entfremdetes und Hilfe für das eigene Kind suchendes Elternteil sieht dies in der Praxis und der Realität in Deutschland leider oftmals anders aus!

    Ich „lade“ Sie gerne in meine Praxis und Realität ein, jetzt im siebten Jahr, an dem zweiten Umgangsverfahren für meinen Sohn teilzuhaben, das gerade läuft.

    Bei den entfremdenden Elternteilen sind neben Hass auch oft psychische Probleme, wie z.B. Symptome (verdeckter) Narzissmus- und/oder Borderline-Problematiken und/oder andere, wie z.B. schlechte Kindheitserfahrungen, und/oder selbst in der eigenen Kindheit eine Entfremdung erfahren zu haben usw., anzutreffen.

    D.h. dann, dass man dann als „entsorgtes“ und Bindungstoleranz zeigendes Elternteil, trotz gemeinsamen Sorgerechts, hilflos zuschauen muss, wie das eigene Kind emotionalen und psychischen Druck/Misshandlungen ausgesetzt ist und die Verhaltensmuster und psychischen Probleme (auch in abgewandelter Form) der bindungsintoleranten Entfremder nach und nach auf das Kind übergeht?!

    Dieses wiederum bedeutet, man muss als Elternteil dann mangels entsprechender Handlungsmöglichkeiten – u.a. auch der Gerichte – zuschauen, wie das eigene Kind wissentlich oftmals einer seelischen und/oder emotionalen/psychischen Kindesmisshandlung (die natürlich schwer nachweisbar ist – schon gar nicht von Jugendämtern denen die Zeit fehlt!) überlassen wird?! Die lange Dauer der Verfahren spielen den Entfremdungen zusätzlich in die Hände.

    Sich für die Kinder einsetzende Professionen, wie Richter, Verfahrenspfleger/beistände, Pädagogen vom Jugendamt, etc. ist diese Problematik in vielen Fällen bekannt (manchmal fehlt leider auch die Erfahrung hinsichtlich der PAS-Problematik), sie können aber oftmals in solchen Fällen nur hilflos – angesichts stumpfer, praxisfremder und fehlender zeitgemäßer nachhaltiger Gesetze – zuschauen.

    Die Möglichkeit bzw. gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen für die Familiengerichte, eine Therapie oder verpflichtende Mediationen für das entfremdende Elternteil anzuordnen, gibt es nach wie vor nicht. D.h. man setzt in solch einem Fall das Wohl eines erwachsenen Elternteils über das Wohl eines kleinen wehrlosen unmündigen Kindes!? Meiner Meinung nach kann man an dieser Stelle bereits schon von einer Art unterlassenen Hilfeleistung Schutzbefohlener sprechen, wie dies inzwischen Fachleute offen nennen! Und zwar Fachleute aller beteiligten Professionen!

    Für betroffene Eltern ist es unverständlich, dass die Entscheidungseliten so lange benötigen. Man hat seit Jahren positive Erfahrungswerte aus andern Ländern, die PAS-Problematik PRÄVENTIV einzudämmen. Aber es scheint in Deutschland einfach niemanden zu interessieren, bzw. man ignoriert die Fortschritte, die teilweise im Ausland für entfremdete Kinder gemacht wurden!?

    Deshalb möchte ich nochmal meine Frage wesentlich deutlicher formulieren:

    Welche Möglichkeit und (präventiven) zeitgemäßen nachhaltigen Maßnahmen hat der Gesetzgeber geschaffen, oder will er schaffen, die Kinder davor schützen und der ständig steigenden Zahl von Eltern-Kind-Entfremdungen entgegenzutreten?

    Und gibt es überhaupt Weiterbildungsangebote und/oder Profession übergreifende Arbeitsgruppen bestehend aus Juristen, Psychologen und Politikern etc., die sich mit dem Thema PAS auf legislativer Ebene überhaupt befassen? Ihre Antwort erweckt den Anschein, dass die Justiz – wie bisher auch das Familienministerium unter Frau Schwesig – in Deutschland hier überhaupt keinen Handlungsbedarf sieht?!

    Dies spiegelt sich m.E. im Aussitzen der einstimmigen durch deutsche SPD-Politiker mitgetragenen Europaresolution 2079 und dem Verstecken hinter – vermutlich nichts Neues bringender – Studien wieder …

    Bei aller Kritik: Ein erster präventiver Anfang wurde auch meiner Meinung nach mit dem Wechselmodell geschaffen, dort wo es anwendbar ist! Aber auch hier hat ein bindungsintolerantes Elternteil die Möglichkeit dies zu blockieren!

    Warum verfolgt man nicht das in der Praxis bewährte präventiv arbeitende Cochemer-Modell oder einem „cherry picking“ aus verschiedenen Modellen? Oder warum schaut man nicht mal nach Australien, wo die Eltern, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, mit hoher Erfolgsquote von Gerichtsverfahren ferngehalten werden und vorher Monate in die Mediation geschickt werden? Die damit verbundene Vermeidung von langen und komplizierten Umgangsverfahren und mithin die Entlastung der zum Teil überlasteten deutschen Familiengerichte wäre übrigens – neben dem Schutz der Kinder vor Entfremdungen – ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil für vergleichbarer Regelungen in Deutschland (wie auch in Österreich und in der Schweiz).

    Und viele Kinder, die man vor einer Entfremdungen zu einem Elternteil bewahrt, werden später mit großer Wahrscheinlichkeit, die aus den Fugen geratene Gesellschaft, nicht zusätzlichen belasten!

    Ich habe von anderen seit mehreren Jahren in den Gerichten festhängenden entfremdeten Müttern und entfremdeten Väter mit ihren teilweise inzwischen kranken Kindern hinsichtlich Ihrer Antwort teilweise nur ein ironisches Gelächter erfahren.

    Bitte nehmen Sie die Rückmeldung nicht persönlich. Ich bin mir im Klaren, dass sich nicht im Thema befindliche bzw. nichtbetroffene Menschen diese irrationalen und alle Beteiligten psychisch extrem belastenden Zusammenhänge nicht sofort erschließen und vielleicht sogar für sie auf den ersten Blick nicht glaubhaft erscheinen.

    Wegen des derzeitigen Umgangsverfahrens für meinen Sohn bitte ich um Vertraulichkeit meiner Kontaktdaten, d.h. diese nur für interne Zwecke zu nutzen. Leider wird einem das Engagement Eltern-Kind-Entfremdungen – auch für zukünftige Kindergenerationen – entgegenzutreten, oftmals negativ ausgelegt. Vielen Dank!

    Einstweilen verbleibe ich
    mit freundlichen Grüßen

  17. Paulchen vor 5 Tagen
    Ich muss und kann hier vielen Kommentaren zustimmen.
    Ich bin selbst ein von CDU/CSU/SPD geschädigter Vater. Innerhalb von 5 Jahren bereits das 4. Umgangsverfahren. Als Vater muss man für das Recht des Kindes kämpfen, nicht mal um das eigene.
    Hauptsache die Mutter ist dagegen, dann passt es ja. Wie es dem Kind dabei geht interessiert niemanden.
    Hauptsache das alle Beteiligten gut verdienen (JA, Gerichte, Anwälter, Mutter).
    Es wird nun mal höchste Zeit das sich endlich mal was tut in der Gesetzeslage und dem Abzocken ein Riegel vorgeschoben wird.
    Klar wird jede Mutter sich immer dagegen aussprechen, es geht ja um Ihr Geld. Davon kann man sich ja ein neues Auto kaufen, mehrmals im Jahr in Urlaub, ein Haus sich leisten, usw.
    Als Vater kämpft man hingegen nur um das nackte Überleben. Dem Kind kann man nichts mehr bieten wenn man keine Schulden machen möchte.

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Papa werden

für frischgebackene Väter mit Kindern bis 3 Jahren Papa Start Up gibt es im Haus der Familie am 21.10. Austausch und Information beim Papa Start Up Intensivtag.

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Papa spiel mit mir

am 13. 10. im Elki Meran für Papis, Großpapis, Onkel mit Spieleinführung und Austausch unter Vätern in einer Gesprächsrunde

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Partnerschaftliche Elternschaft (dt. / ital.)

Väter und Mütter lassen sich beim Thema Elternschaft schon lange nicht mehr in die klischeebehafteten Rollen der Hausfrau und Mutter bzw. des Familienernährers stecken. Zwei Abende am 19.10 und 23.11. in der urania meran

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Baggern

Baggerfahren weckt das Kind im Manne und den Mann im Kind. Bei der Fa. Erdbau in Sinich können sich Groß und Klein am 30.10. einen Traum erfüllen.

Ernst

heisst das neue Gesellschaftsmagazin für den Mann als Nachfolge für die deutsche-österreichisch-schweizer Männerzeitung

Projekt Kindergärten

Drei Kindergärten bzw. Kitas in Algund, Lana und Meran wollen Väter mehr in ihren Alltag und den ihrer Kinder einbinden

Erste Hilfe

bei Kindernotfällen ist das Thema einer Veranstaltungsreihe in der Urania Meran.

Trennungsväter rechtlich besser stellen

will Deutschlands Familienministerin Barley.

Die große Vereinbarkeitslüge

Eine Vater berichtet über seinen ganz normalen Tagesablauf in Berlin

EU-Projekt Männer und Vereinbarkeit

Am 18.10. findet in Wien die Abschlussveranstaltung zum EU-Projekt Männer und Vereinbarkeit von Beruf und Familie statt

Paternità

Servono congedi più lunghi. I congedi di paternità fanno bene a tutti: papà, figli, mamme e mercato del lavoro, ce lo dicono sempre più numerose ricerche.

bonus padri

padri che prendono almeno tre mesi di congedo parentale (facoltativo) abbiano diritto al bonus di un mese in più. in tre anni il loro numero è praticamente raddoppiato

dossier

Com’è, come funziona, come potrebbe essere il congedo di paternità. Analisi di casi in cui funziona, e delle ultime novità in Italia e in Europa

familienagentur_klein

Wir danken für die Unterstützung

der Familienagentur der Autonomen Provinz Bozen

stadtgemeinde Meran

der Gemeinde Meran


http://www.vaeter-aktiv.it/newsletter/vaeter-aktiv-newsletter-917-vom-30-09-2017

Frauenquote löst keine Probleme

Frauenquoten bewirken keine Gleichstellung, sondern schüren einen reinen Geschlechterkampf.
Sie sind undemokratisch, dirigistisch, populistisch und ungerecht.
Sie werten Frauen ab und mogeln sich um die  wahren Defizite der Frauenpolitik herum.

Frauenquote Ulli Mair 20-9-2017
FrauenquoteUlli Mair 20-9-2017

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Artikel:
Kritik an Renate Gebhard

Ulli Mair:Frauenquote löst keine Probleme

Frauenquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte kommt 2018

Bozen – Die freiheitliche Fraktionssprecherin im Südtiroler Landtag, Ulli Mair, spricht sich entschieden gegen eine Frauenquote auf den Listen für die Parlamentswahlen aus. Die Verteidigung der Einführung einer gesetzlichen Frauenquote durch die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard zeuge von einer elitären Politik, welche kein Gespür für die wahren Probleme der Frauen habe.

„Die Frauenquote hat weder bisher noch heute eines der Probleme, mit welchen die Frauen tagtäglich konfrontiert sind, gelöst. Es ist keine Frage, dass die Politik ihren Beitrag leisten muss, um die Teilhabe der Frauen in allen Bereichen zu fördern und zu stärken. Die Einführung einer verbindlichen Quote wertet jedoch die Frauen ab und spricht ihnen Qualifikation, Kompetenz und Durchsetzungsfähigkeit ab“, hält die freiheitliche Fraktionssprecherin im Südtiroler Landtag, Ulli Mair, in einer Aussendung einleitend fest.

„Das vehemente Festhalten an der Quote durch die SVP-Kammerabgeordnete Gebhard zeugt von einer 68-er Politik ohne Nutzen für das Alltagsleben der Frauen. Keine Mutter, keine Verkäuferin oder Friseurin würden von einer verpflichtenden Frauenquote bei den Parlamentswahlen einen Vorteil zu erhoffen haben“, so Mair.

„Durch die alljährliche Quotendiskussion werden die Frauen als unfähig dargestellt. Auch das staatliche Wahlgesetz zur Zusammensetzung des Parlaments sieht eine derartige Quote vor. Den Frauen wird damit unterstellt, dass führende Positionen bzw. der Einstieg in die Politik nur unter gesetzlichem Zwang erreicht werden kann. Stattdessen müssten in einer freien Gesellschaft Qualifikation, Einsatz, Leistung und Herzblut zählen. Diese Eigenschaften werden von den Frauen sehr wohl an den Tag gelegt, ohne dass sie hierfür eine Quote bräuchten“, so die Freiheitliche Fraktionssprecherin.

„Qualifikation ist und bleibt geschlechtsneutral. Quoten sind undemokratisch und werten Frauen ab. Hinzu kommt, dass sich Quoten um die wahren Defizite in der Frauenpolitik drücken. Im Grunde handelt es sich nach wie vor um eine Scheindebatte, die keine Lösungsansätze für die wahren Probleme bietet. Quoten bewirken in meinen Augen keine Gleichstellung, sondern schüren einen reinen Geschlechterkampf. Eine sinnvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe, bei der die unterschiedliche Sicht der Dinge von Mann und Frau einfließen kann, ist nur durch eine Partnerschaft der Geschlechter möglich. Heute haben wir bereits sehr viel erreicht und jede politische Partei ist bestrebt, so viele Frauen wie möglich auf ihren Kandidatenlisten zu haben, nicht als schmuckes Beiwerk, sondern aus Überzeugung und Respekt den Frauen gegenüber“, betont Mair.

„Ist es tatsächlich im Sinne der Frauen, wenn Kompetenz und Fähigkeiten keine Rolle mehr spielen, weil Wahlgesetze so gemacht und auf die SVP zugeschnitten werden, dass ohnehin nur die SVP Vertreter nach Rom schicken kann und künftig vielleicht eine Frau mehr?“, stellt Mair die Frage. „Diese Art der Politik ist rückwärtsgewandt und bietet keinen Nutzen für eine ernstgemeinte Frauenpolitik“, schließt Mair.

Von: mk
https://www.suedtirolnews.it/politik/ulli-mair-frauenquote-loest-keine-probleme
Tags: Genderwahn – Gleichberechtigung Gleichstellung – Politik – Familie – Familienrecht – Gender