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StartseiteBeitrag verschlagwortet mit 'vergewaltigt'
Der Bub war erst elf Jahre alt, als er von seinem Kindermädchen vergewaltigt wurde, das auch ein Kind von ihm bekam. Mit 14 Jahren vertraute sich der Jugendliche seinen Eltern an und erzählte vom Missbrauch. Ein Gericht im US-Bundesstaat Florida verurteilte Marissa Mowry jetzt zu 20 Jahren Haft.
Bei der Verurteilung seiner ehemaligen Nanny saß der inzwischen 17-Jährige im Gerichtssaal und erzählte, dass er von Mowry mindestens 15-mal missbraucht worden war. 2014 bekam die 28-Jährige ein Baby und gab vor, dass ihr Freund der Vater des Kindes sei.
Ein DNA-Test bestätigte aber den Jugendlichen als Papa. Nadean Campbell, die Mutter des Opfers, erzählte dem Richter mit Tränen in den Augen: „Er hat damals noch mit Lego gespielt, als er Vater wurde. Es hat sein Leben zwar nicht zerstört, aber tiefgreifend verändert.“
„Er ist ein toller Dad“
Der Teenager kümmert sich liebevoll um das inzwischen fünfjährige Kind. „Er bringt seinen Sohn morgens in die Vorschule und geht dann selbst in die Highschool. Er ist ein toller Dad“, freut sich Campbell.
Marissa Mowry
(Bild: AP)
Während der gesamten Gerichtsverhandlungen gab Marissa Mowry kein Wort von sich. Ihr Verteidiger erklärte dem Richter, dass die 28-Jährige die Konsequenzen und das Strafausmaß akzeptieren wird.
Eine Frau wurde wegen falscher Verdächtigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Bild: Jakob Stadler
Ein Mann kommt in Haft, weil seine Freundin ihn bei der Polizei anzeigt. Wenig später sagt sie, es sei alles anders gewesen. Nun stand sie vor Gericht.
Weil sie wütend über ihren Lebensgefährten war, zeigte eine junge Frau den Mann an. Er habe sie vergewaltigt, behauptete sie zunächst. Später berichtigte sie ihre Vorwürfe bei der Polizei, man habe einvernehmlich Sex miteinander gehabt. Dennoch wurde die Frau jetzt vom Schöffengericht des Amtsgerichts wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
Vor Gericht war die Frau nicht zum ersten Mal. In einem früheren Verfahren allerdings hatte sie als Opfer teilgenommen. Der Hintergrund des damaligen Prozesses: Im Herbst 2016 hatte die heute 26-jährige Afghanin versucht, ihre beiden Kinder und sich selbst in der eiskalten Wertach zu ertränken. Alle drei überlebten. Angeklagt wurde später der Mann der jungen Mutter, der sie misshandelt und vergewaltigt hatte; er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.
Kinder sind inzwischen bei Pflegefamilien
Die beiden Kinder sind inzwischen vom Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht worden. Der Kulturschock nach der Flucht nach Deutschland, die Ereignisse um ihre Kinder und ihre Ehe, all das habe seine Mandantin erheblich belastet, erklärte Verteidiger Werner Ruisinger für seine Mandantin dem Gericht. Unter diesen Vorzeichen sei auch die neuerliche Tat zu sehen, die die Frau vollumfänglich gestand.
Anfang Januar 2018 war sie zur Polizei in München gegangen und hatte dort angezeigt, im Sommer 2017 von ihrem damals 19-jährigen neuen Lebensgefährten vergewaltigt worden zu sein. Weil der Mann die Situation gefilmt und gedroht hatte, das Video zu veröffentlichen, habe sie sich ihm auch anschließend mehrmals gegen ihren Willen hingeben müssen.
Dass der Mann deswegen verhaftet werden könnte, habe sie nicht gewusst, so die Frau vor Gericht. Eine Behauptung, die ihr Richter Dominik Wagner nicht glaubte angesichts des Verfahrens gegen ihren (Noch-)Ehemann, der inzwischen die Haftstrafe absitzt. Deswegen, so das Gericht, sei die Angeklagte zu bestrafen. Nachdem ihr neuer Freund abgeführt und für sechs Tage in Untersuchungshaft genommen worden war, meldete sich die Frau über einen Rechtsanwalt bei der Augsburger Polizei: Sie habe die Vorwürfe der Vergewaltigung erfunden, weil sie über ihren Freund wütend gewesen sei.
Fast eine Woche Gefängnis wegen Falschaussage
Offensichtlich, so zeigte sich vor Gericht, war die Angeklagte eifersüchtig auf den Mann, weil der Kontakt zu einer anderen Frau aufgenommen hatte. Heute seien sie beide aber wieder ein Paar, so die Frau.
Staatsanwältin Katharina Stoll anerkannte das Geständnis der Angeklagten, dennoch sei sie zu bestrafen. Weil ein Unschuldiger wegen ihrer Falschaussage fast eine Woche ins Gefängnis gesteckt worden sei, forderte sie eine Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro. Verteidiger Werner Ruisinger sah eine deutlich niedrigere Haftstrafe für ausreichend an – und brachte Arbeitsleistungen durch seine Mandantin ins Gespräch, die derzeit die Schule besuche. Die Angeklagte entschuldigte sich für ihre Verfehlungen.
Das Gericht unter Vorsitz von Dominik Wagner verurteilte die Frau zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Es sah den Tatbestand der falschen Verdächtigung und der Freiheitsberaubung als erwiesen an. Der Frau wurde für ein Jahr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, zudem muss sie 200 Stunden Hilfsdienste leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
MaJD H. (21) soll mit mindestens 7 Freunden Frau (18) vergewaltigt haben.
Vater: »Wenn er es wirklich war, sorge ich dafür, dass er nicht in Deutschland bleibt.<<
Gruppenvergewaltigung von Freiburg +++ Alle Festgenommenen polizeibekannt
Dieses Foto, das Majd H. mit einem Maschinengewehr zeigt, veröffentlichte er vor zwei Jahren bei Facebook und schrieb dazu: „Ich bin Kurde und mein Herz ist eisern. Ich komme aus der Stadt Qamischli“
Die Horror-Nacht von Freiburg: Majd H. (21) vergewaltigte eine 18-Jährige vor einem Club, ließ sie in einem Gebüsch liegen – und holte sein Freunde. Mindestens sieben weitere Männer (19 – 30 Jahre), die vier Stunden über die wehrlose Frau herfielen.
BILD sprach mit dem Vater von Majd H. Sein Sohn sei an dem Abend betrunken gewesen – Drogen habe er aber nicht konsumiert: „Er ist seit anderthalb Jahren clean.“
Majd schlief nach der Tatnacht bei seinen Eltern. So wie auch eine Woche später – als die Polizei gegen 11 Uhr mit fünf Streifenwagen vor dem Haus anrückte. Vater und Mutter mussten den Haupttäter der Gruppenvergewaltigung und sein Tattoo auf Bildern identifizieren.
Der Vater zu BILD: „Majd war nach unserer Flucht immer wieder aggressiv, hatte Ärger mit der Polizei.“ Er sei auch schon einmal verurteilt worden, weil er jemanden anderen verletzt habe. Der Vater ergänzt: „Wenn mein Sohn die Frau tatsächlich vergewaltigt hat, werde ich dafür sorgen, dass er nicht in Deutschland bleibt.“
Hier verließ das Opfer mit ihrem Peiniger die Diskothek, anschließend zerrte er sie ins Gebüsch Foto: Sascha Baumann / all4foto.de
Martyrium soll vier Stunden gedauert haben
▶︎ Der Abend begann mit einer Techno-Party vor zwei Wochen in einer Freiburger Disco. Für eine junge Frau (18) endete die Nacht in einem Albtraum.
▶︎ In der Nacht zum 14. Oktober ging das Opfer mit einer Freundin in die Disco. Die Mädchen lernten dort Majd H. und einen seiner Freunde kennen. ▶︎ Majd H. soll der 18-Jährigen eine Ecstasy-Tablette verkauft haben. Nachdem sie die Pille genommen hatte, gab Majd H. ihr ein Getränk aus. Ob sich darin K.o.-Tropfen befanden, sollen jetzt die Ermittlungen der Polizei klären.
In dieser Grünanlage fielen die acht Männer vier Stunden lang über das Opfer her – Foto: Sascha Baumann / all4foto.de
Laut aktuellem Ermittlungsstand führte Majd H. das Mädchen gegen Mitternacht hinaus. Was dann passierte, beschrieb die Polizei am Freitag so: „In einem nahegelegenen Gebüsch kam es nach Angaben der Geschädigten zu einem sexuellen Übergriff. Nach diesem sollen weitere Täter sich an der zwischenzeitlich wehrlosen Frau vergangen haben.“
Sieben Täter sind Syrer, ein weiterer Verdächtiger (25) hat einen deutschen Pass. Alle sitzen jetzt in U-Haft! Unglaublich: Nach BILD-Informationen wurde Haupttäter Majd H. vor der Gruppenvergewaltigung bereits mit einem weiteren Haftbefehl von der Polizei gesucht. Er hätte zum Tatzeitpunkt schon in Untersuchungshaft sitzen können!
Treffer in der DNA-Datenbank
Das Mädchen sagte der Polizei, dass es sich im Gebüsch nicht habe bewegen oder um Hilfe rufen können. BILD erfuhr: Ermittler glauben, dass bis zu 15 Täter über die 18-Jährige hergefallen sein könnten! Erst gegen vier Uhr morgens ließen die Peiniger von ihr ab.
Der Haupttäter steht im August 2016 mit Freunden an einer Freiburger Bahn-Haltestelle. Ein Kumpel kommentierte das Foto so: „Frauen mit deutschpass werden gesucht“
Sie erstattete am gleichen Tag Anzeige. Die Polizei konnte DNA sicherstellen. Fünf Tage später meldete die DNA-Datenbank des Bundeskriminalamtes einen Treffer: Am 20. Oktober nahm die Polizei einen Freund (19) des Haupttäters in einem Asylheim fest.Die Polizei weiter: „Weitere Ermittlungen, Vernehmungen, kriminaltechnische Untersuchungen sowie verdeckte Maßnahmen führten im Laufe der vergangenen Woche nach und nach zur Festnahme weiterer Tatverdächtiger. Am 25. Oktober konnte der letzte festgenommen werden.“
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Polizei sucht weitere Täter
Die Polizei setzt ihre Suche nach möglichen weiteren Tätern fort – bisher hätten die Ermittlungen keine neuen Erkenntnisse gebracht, teilte ein Polizeisprecher am Samstagmorgen mit. Für den Fall ist die Ermittlergruppe „Club“ zuständig, zu der 13 Beamte des Freiburger Polizeipräsidiums zählen.
„Das ist jetzt kein Einzelfall mehr“ – Iraker mit falschen Namen ausgereist . . .
Artikel:
Forscherin zum Fall Susanna: „Das ist jetzt kein Einzelfall mehr“
Spätestens nach dem Fall Susanna muss Deutschland aus Sicht einer Forscherin sein modernes Frauenbild verteidigen. Sie sieht einen „Kulturen-Clash“, warnt aber auch vor Polarisierung und Rassismus. Und dann gibt es noch ein demographisches Problem.
Die deutsche Gesellschaft muss sich aus Expertensicht spätestens nach dem Fall Susanna Konzepte für den Umgang mit patriarchalisch geprägten und aggressiven Männern überlegen. „Das ist jetzt kein Einzelfall mehr“, sagte die Ethnologin und Leiterin des Forschungszentrums Globaler Islam an der Frankfurter Goethe-Universität, Susanne Schröter, mit Blick auf andere Fälle wie die Kölner Silvesternacht oder Kandel. „Es ist eine neue Situation und die hat etwas mit den vielen jungen Männern aus patriarchalischen Strukturen und Kulturen zu tun.“
Der gewaltsame Tod von Susanna aus Mainz hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der irakische Flüchtling Ali B. soll nach ersten Ermittlungsergebnissen die 14-Jährige vergewaltigt und umgebracht haben.
Völlig anderes Frauenbild
Im Islam wie auch in anderen Religionen gebe es patriarchalisch geprägte Normen, die Gewalt und sexuelle Übergriffe legitimierten, so die Forscherin. Im Fall Susanna könne dies der Hintergrund sein: „Dieser junge Mann hatte ganz offensichtlich überhaupt keinen Respekt.“ Weder vor der deutschen Gesellschaft, noch vor Frauen oder Polizisten, so die Forscherin. Er habe das Mädchen als reines Sexualobjekt gesehen.
Es gebe in Deutschland sehr, sehr viele muslimisch geprägte junge Männer, die Frauen und Werte achten und selbst gegen patriarchalische Strukturen ankämpfen, so Schröder: „Das ist keine pauschale Verurteilung von Flüchtlingen, von arabischen Männern oder Muslimen.“ Auch komme sexuelle Gewalt in vielen Kontexten vor.
„Aber sicherlich haben wir im Moment etwas, was ich als Kulturen-Clash bezeichnen würde.“ Durch die Flüchtlingskrise seien viele Männer aus muslimisch geprägten Ländern nach Deutschland gekommen, deren Frauenbild ein völlig anderes sei. Sie unterschieden zwischen „ehrbaren“, früh verheirateten Frauen im Haus und anderen, die sich Rechte und Freiheiten herausnehmen. „Nach diesen Normen sind wir alle Schlampen – weil wir uns nicht verschleiern, weil wir im Sommer Haut zeigen, weil unsere Kleidung figurbetont ist, weil wir Alkohol trinken, rauchen etc.“
Nicht jeder junge Mann findet eine junge Frau
Verschärfend zur kulturellen Prägung komme hinzu, dass es mehr junge Männer als Frauen in Deutschland gebe. „Wir haben mindestens eine Million junger Männer aufgenommen, für die es hier keine jungen Frauen gibt.“ Junge Männer zwischen 16 und 30 Jahren wünschten sich eine Partnerin und neigten zu Aggressionen, wenn das nicht klappe. „Sie haben überhaupt keine Chance, alle eine Freundin zu kriegen, weil es in dieser Altersgruppe nicht genug freie Mädchen und Frauen gibt. Das sind schon mal ganz ungünstige Voraussetzungen“, so Schröter.
Aufgabe der Politik und der Verantwortlichen in staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen sei nun, zwischen Integrierwilligen und Aggressoren genau zu differenzieren. Denjenigen, die unter Beweis gestellt hätten, dass sie gerne Teil unserer Gesellschaft sein wollen, sollte man die Hand reichen: „Und sie nicht mit permanenten Bedrohungen verunsichern.“ Andere, die das nicht wollten, solle man schneller außer Landes bringen. Die Politik müsse sich um vernünftige Konzepte bemühen und diese umsetzen, statt die Flüchtlingsdebatte für politische Querelen zu missbrauchen.
„Man sollte mal den Ernst der Lage begreifen“, sagte Schröter. Gelinge das nicht, schreite die Polarisierung weiter voran: Rechtsgerichtete Gruppen gewinnen an Zulauf und Migranten schlägt immer mehr Rassismus entgegen. „Das kann man vermeiden, aber man muss es auch wollen.“
Gibt es eine feministische Justiz bzw. Gesetzgebung in Österreich?
Die neuen feministischen SPÖ-Frauengesetze von Frauenministerin Heinisch-Hosek fördern leider auch den Missbrauch bei Trennung oder Scheidung. Rechtsanwalt Manfred Ainedter hatte sich in einer früheren Diskussionssendung dafür ausgesprochen bei Trennung oder Scheidung dieses neue Gesetz des § 218auszunehmen. In den eigenen 4 Wänden gebe es meist keine Zeugen und daher seien solche Behauptungen dann auch nicht beweisbar, es stünde dann Aussage gegen Aussage.
Admin Familie & Familienrecht, am 25-2-2017
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Herzogenburg
Vergewaltigung: Ein Nein nicht akzeptiert Intimes wollte 24-Jähriger von seiner Verflossenen.
Wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung wurde der Mann nun zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Ex-Freundin wollte nicht, das wurde Angeklagtem jetzt erklärt. | SOMKKU / Shutterstock.com
„Ich kann einer Frau nicht wehtun, das könnt’ ich nie“, beteuert ein 24-Jähriger aus Herzogenburg seine Unschuld. Mit schweren Vorwürfen sieht er sich in einem Prozess am Landesgericht St. Pölten konfrontiert. Seine ehemalige Lebensgefährtin soll der Mann laut Anklage vergewaltigt und verletzt haben.„Er hat sie gepackt, auf die Couch gedrückt und vergewaltigt“, wirft ihm die Staatsanwältin vor. Ein anderes Mal soll er die Frau misshandelt haben. „Dass er ein frommes Lamm ist, wird durch das Opfer nicht bestätigt“, so die Anklägerin.
Gewalt angewendet zu haben, bestreitet der Angeklagte vehement. „Man muss die Vorgeschichte kennen“, sagt seine Verteidigerin. Und sie erklärt: „Nach der Trennung war das Verhältnis sehr belastet. Es gab Streit wegen eines Kontaktrechtes zum gemeinsamen Kind. Mein Mandant hat seine Rechte durchgesetzt. Seitdem gibt es Anzeigen gegen ihn.“
Heiratsantrag wurde abgelehnt
„Es ist nix passiert“, sagt der Angeklagte. Zwei Wochen davor hätten sich die beiden noch geküsst, erzählt er. Am Tag davor habe die Ex-Lebensgefährtin seinen Heiratsantrag abgelehnt.
„Ich wollte mit ihr reden, wie es weitergeht mit der Obsorge und unserer Beziehung. Ich wollte sie wieder zurückhaben. Sie ist auf meinem Schoß gesessen, ich habe sie sanft auf die Couch gelegt und geküsst, weil ich mir gedacht habe, da könnte noch mehr sein“, erklärt er.
Intimeres wollte der 24-Jährige dann. „Sie hat nicht gesagt, dass sie das nicht will. Plötzlich habe ich aber gemerkt, dass ihr das unangenehm ist, da bin ich gegangen. Am Abend hat sie mir via Whatsapp gesagt, dass sie bei der Polizei ist“, setzt er fort.
Das Opfer sagt anderes. Ich hab’ mich gewehrt, es ist bei ihm nicht gleich angekommen, dass ich Nein gesagt habe. Mehr als das tun kann ich aber nicht. Er hat über meinen Körper bestimmt, das wollte ich nicht. Ich bin zur Polizei, weil es mich voll beschäftigt hat, was er gemacht hat“, so die Ex bei ihrer Einvernahme.
Ein Senat verhängt über den 24-Jährigen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung drei Monate bedingt, von Körperverletzung wird er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Prater vergewaltigt: Securitys kamen Opfer zu Hilfe
Foto: KURIER/Franz Gruber Johann Markl (li.) und Eduard Reiter überwältigten den Täter im Prater.
Mitarbeiter einer Security-Firma halfen 18-Jähriger und nahmen 21-Jährigen fest.
Zwei Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma waren in der Nacht auf Sonntag im Wiener Prater die letzte Rettung für ein 18-jähriges Vergewaltigungsopfer.
Die junge Frau hatte ihren späteren Peiniger, einen 21-jährigen Asylwerber, in der Schnellbahn auf der Fahrt von Wiener Neustadt nach Wien kennen gelernt. Die beiden verstanden sich zunächst gut und kauften sich am Praterstern etwas zu trinken. Auf einer Parkbank auf der Kaiserwiese schlug die Situation gegen 02.30 Uhr aber schlagartig um.
Wie der 21-Jährige später zur Polizei gestand, wollte er Sex. Er fiel von hinten über das Mädchen her und vergewaltigte die 18-Jährige. Das Opfer setzte sich mit Leibeskräften so lange zur Wehr, bis es sich schließlich losreißen konnte.
Drogen und Falschgeld gefunden
Der Hundeführer-Einsatzleiter der im Prater tätigen Sicherheitsfirma, Johann Markl, und sein Kollege Eduard Reiter waren gerade auf einem Rundgang, als sie die Hilferufe des Mädchens hörten. „Wir haben gerade unseren Rottweiler zu einer Pause zum Stützpunkt gebracht. Da ist die junge Frau schreiend über die Kaiserwiese gelaufen und der Mann hinter ihr her“, schildert Markl dem KURIER.
Als die 18-Jährige stürzte, versuchte der Verfolger sich nochmals auf sie zu werfen. Doch da schritten die beiden Securitys ein. Den 67 Kilogramm schweren Rottweiler benötigten sie dafür nicht. „Er war sehr schmächtig. Wir haben ihn festgehalten und Handschellen angelegt“, erzählt Markl.
Danach holten sie eine Polizei-Funkstreife, die gerade auf einem Einsatz in der Nähe war. Bei der Durchsuchung des Verdächtigen fanden die Beamten mehrere Gramm Marihuana sowie Falschgeld. Laut Polizei dürfte es sich bei dem Mann um einen Drogendealer handeln.
„Das Mädchen war von oben bis unten dreckig und fix und fertig. Sie musste ihre Aussage ins Handy tippen, weil sie nicht sprechen konnte“, berichten Markl und Reiter.
Abschiebung?
Im Falle einer Verurteilung kann der Asylwerber abgeschoben werden. Verurteilte Straftäter sind allerdings nicht automatisch Kandidaten für ein Aufenthaltsverbot. Der Betroffene muss zunächst wegen eines Verbrechens und nicht wegen eines Vergehens rechtskräftig verurteilt sein. Das bedeutet, dass das Delikt mit mehr als drei Jahren Strafe bedroht sein muss. Zuständig für diese Entscheidung ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.
von Claudia Stöcklöcker, m 21. Februar 2017, 02:11
http://www.noen.at/herzogenburg/herzogenburg-vergewaltigung-ein-nein-nicht-akzeptiert/37.475.487#