8 Jahre Haft – Pädophiler Betreuer des Jugendtreff Altach

Er war für viele Kinder und Jugendliche eine Vertrauensperson – hat dieses Vertrauen aber schamlos ausgenützt.
Der ehemalige Leiter des Jugendtreffs Replay in Altach ist am Landesgericht Feldkirch zu acht Jahren Haft wegen sexuellem Missbrauch unmündiger verurteilt worden.

Video Vorarlberg heute, 25-7-2019
Artikel:

Buben sexuell missbraucht: Acht Jahre Haft für Jugendtreff-Leiter

FELDKIRCH. Der laut Gutachten pädophile Leiter eines Vorarlberger Jugendtreffs wurde am Donnerstag zu einer Haft von acht Jahren verurteilt.

Der 47-Jährige gab zu, sich von 2000 bis 2018 an sieben Buben vergangen zu haben. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Neben des sexuellen Missbrauchs wurden dem Angeklagten auch weitere Delikte vorgeworfen: jene der Schändung, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses sowie der pornografischen Darstellung Minderjähriger – in einem Fall filmte er den Missbrauch, löschte das Video später aber wieder. Da die Polizei beim 47-Jährigen auch ein Springmesser und einen Elektroschocker sicherstellte, wurde er ebenso wegen des Verstoßes nach dem Waffengesetz angeklagt.

Oralsex praktiziert

Der Missbrauch der Buben im Alter von zehn bis 17 Jahren geschah im Jugendtreff in Altach (Bezirk Feldkirch) und auch auf Ausflugsfahrten. Weil der Jugendarbeiter allseits sehr beliebt war, stimmten die Eltern Übernachtungsausflügen etwa in den Bregenzerwald oder an den Gardasee zu. Unter anderem soll der Mann laut Anklageschrift Oralsex an seinen Opfern praktiziert haben, manchmal während sie schliefen. Sechs der sieben von Missbrauch betroffenen Buben mussten schweren sexuellen Missbrauch erleben. Mindestens drei der Buben wurden laut einer Expertise von Gabriele Wörgötter durch die sexuellen Übergriffe schwer traumatisiert und haben entsprechende psychische Folgen davongetragen.

Als Verteidigerin des Angeklagten erklärte Nadja Luger zu Beginn der Verhandlung, dass der Angeklagte unter seiner Abnormität – ihm wurde Pädophilie attestiert – leide. Ihm sei das Ausmaß seiner Taten nicht bewusst gewesen. Auf ihren Antrag wurde die Öffentlichkeit nach dem Verlesen der Anklageschrift von der Verhandlung ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit wurde erst zur Urteilsverkündung wieder zugelassen.

11.000 Euro Schmerzensgeld

Den Opfern des 47-Jährigen wurden vom Gericht Schmerzengeldzahlungen von bis zu 11.000 Euro zugestanden, die der Angeklagte zum Teil schon geleistet hat. Er hat auch die Haftungen für künftige Schäden der Opfer anerkannt. Außerdem wurde gegen ihn ein Tätigkeitsverbot auf unbestimmte Zeit ausgesprochen. Die Missbrauchsfälle waren im vorigen Sommer bekannt geworden, seitdem saß der 47-Jährige in Untersuchungshaft

Nach eingehender Beratung sah das Gericht eine Haftstrafe von acht Jahren als tat- und schuldangemessen an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Von nachrichten.at/apa  25. Juli 2019 15:09 Uhr
https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/buben-sexuell-missbraucht-acht-jahre-haft-fuer-jugendtreff-leiter;art58,3150924
Tags: Familienrecht Familie – Pädo – Kindesmissbrauch – Jugendtreff Replay – Sexuallstraftäter – Gewalt

 

Geplante Kindesentführungen ohne Rückführung in Japan

Obwohl Japan das Haager Kindesentführung-Übereinkommen von 1980 unterschrieben hat, wird das internationale Gesetz von der Justiz in Japan völlig ignoriert, es ist kein einziger Fall der Rückführung bisher bekannt.

Artikel:

Fälle von Kindesentführungen nach Japan
Wenig Mitleid für verlassene Väter?

Kein Weg zurück: Viele japanische Kinder sehen nach einer Scheidung ihre Väter nie wieder. Dabei ist Japan vor vier Jahren einem Haager Abkommen beigetreten, das ein Umgangsrecht garantiert.(Foto: Yuriko Nakao/Bloomberg)
  • Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs davon aus Deutschland.
  • Häufig setzen sich die Frauen nach Japan ab und verweigern den Vätern Kontakt zum gemeinsamen Nachwuchs.
  • Trotz rechtlicher Verpflichtung Japans ist bis jetzt kein Fall einer erfolgreichen Rückführung bekannt.
Von Christoph Neidhart, Nagoya

Klaus Schmidt trägt eine pralle rote Tasche in den Gerichtssaal, Geschenke für seine viereinhalbjährige Tochter, die er an diesem Morgen im Büro seines Anwalts nach langer Zeit wieder hätte treffen sollen. Doch das Kind habe sich geweigert, das Gebäude zu betreten, sagte seine japanische Exfrau in der Vernehmung. Jetzt liegt die Tasche neben der Mappe von Schmidts Anwalts, der ihm helfen soll, die Verbindung zur Tochter wiederherzustellen. Der 35-Jährige ist überzeugt, seine Exfrau sabotiere jeden Kontaktversuch. Damit verstößt sie gegen das Urteil des japanischen Scheidungsrichters, der ihm das Recht auf Besuche und Skype-Verbindungen zugesprochen hat. Der Deutsche hat seine Exfrau wegen Missachtung der Scheidungsverfügung verklagt.

Wie Schmidt, der Name ist geändert, kämpfen zahlreiche ausländische Väter in Japan um Kontakt zu ihren Kindern oder um deren Rückführung in ihr Heimatland. Viele Mütter brechen den Kontakt einfach ab. Der japanische Staat wäre verpflichtet, seit er die „Haager Übereinkunft über internationale Kindsentführungen“ unterzeichnet hat, „widerrechtlich entführte oder zurückgehaltene Kinder“ in ihre Länder zurückzuschicken oder wie im Falle Schmidts den Vätern „Umgangsrecht“ zu garantieren. Maßgeblich ist das Scheidungsurteil oder die Verfügung eines Jugendamts. Tokio erkennt diese Verpflichtung an, setzt sie jedoch nicht um.

Wer kümmert sich um die Kinder?

Was geschieht mit den Kindern, wenn uns etwas passiert? Wo werden sie aufwachsen? Als Eltern mag man sich das gar nicht vorstellen. Und gibt möglicherweise die Chance aus der Hand, für den Fall der Fälle sinnvoll vorzusorgen. Von Eva Dignös mehr …

Japan ist der Haager Übereinkunft von 1980 vor vier Jahren beigetreten. Zuvor hatten Gerichte stets zugunsten des japanischen Elternteils entschieden. Neuere Urteile zeigen einen Wandel. Im März verfügte das Oberste Gericht, eine Mutter, die bis zur Trennung mit ihrem Mann in den USA gelebt hatte, halte ihren Sohn illegal in Japan fest. Der Elfjährige müsse zum Vater zurück, dem das Sorgerecht übertragen worden war. Der Vollzug des Urteils scheiterte jedoch am physischen Widerstand der Mutter. Bisher ist kein Fall einer erfolgreichen Rückführung publik geworden.

Im Saal des Bezirksgerichts Nagoya wird über eine Liste geplatzter Begegnungen verhandelt. Die Antworten der Mutter wirken einstudiert. Die Zeitschrift Facta enthüllte 2012 eine Drei-Punkte-Strategie, mit der Scheidungsanwälte möglichst viel aus den Vätern herauspressen. Erstens sollten die Mütter ihre Kinder dem Vater sofort entziehen. Zweitens dem Vater häusliche Gewalt vorwerfen. Da dies in Japan kein Strafbestand sei, könne die Frau durchaus lügen. Drittens sollten die Mütter sicherstellen, dass die Kinder keinen Kontakt zum Vater hätten. In internationalen Scheidungen ermunterten die Anwälte, so Facta, ihre Klientinnen dazu, ihre Kinder nach Japan zu holen.

In ihrer Vernehmung wiederholt Schmidts Exfrau mehrmals, das Kind wolle keinen Kontakt zu Schmidt. Es fürchte sich. Bei der einen Begegnung, zu der die Großeltern die Tochter gebracht hatten, war das jedoch nicht der Fall und das Kind nannte Schmidt „Papa“. Die Anwälte der Mutter führen die Zeitverschiebung an, die einen Skype-Kontakt erschwere, und halten dem Vater vor, er habe einen deutschen Journalisten in den Fall eingeweiht.

Schmidt spricht Japanisch, seine Frau Deutsch. Sie hatte schon vor der Ehe in Europa gearbeitet – und wollte bleiben. Doch nach der Geburt verfiel sie in Depressionen. „Sie hat sich komplett verändert und von mir und Europa entfremdet“, so Schmidt. Das Paar einigte sich, Mutter und Kind sollten sich zwei Monate bei ihren Eltern in Japan erholen. Als Schmidt sie in Frankfurt abholte, kam die Frau allein. „Ich war völlig perplex. Sie hat dann ihre Sachen gepackt und ist ein paar Tage später zurückgeflogen.“ Seither wohnt sie bei ihren Eltern. „Aus Kontinuitätsgründen“ überließ der Richter ihr das Sorgerecht.

Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr

Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs aus Deutschland, zwei aus der Schweiz, für die eine Rückführung verlangt wird. Etwa hundert Väter fordern Umgang mit ihren Kindern. Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr. Die Gesellschaft hat wenig Mitgefühl für verlassene Väter und kaum das Bewusstsein, ein Kind brauche beide Eltern. Wenn der Kontakt abbricht, zahlen die Väter die Alimente nicht mehr. Viele Mütter akzeptieren das als Preis dafür, dass sie den Mann losgeworden sind.

„Die Fälle sind immer wieder ähnlich“, sagt Björn Echternach, der die Website japanchildabduction.org unterhält und selber um seine Söhne Karl und Johann kämpft, von denen er seit anderthalb Jahren kein Lebenszeichen hat. Seine japanische Frau, eine Übersetzerin, war „mit den Kindern überfordert“, wie er glaubt. Teilweise in Deutschland aufgewachsen, wollte sie eigentlich nicht mehr nach Japan. Nach der Trennung blieb sie mit den heute vier und fünf Jahre alten Buben vorerst in Berlin. Echternach sah die beiden regelmäßig, wegen der Gewaltvorwürfe seiner Frau teilweise in Gegenwart von Psychologen. Dann verschwand seine Frau unangekündigt nach Japan, wo sie seither bei ihren Eltern lebt. Das japanische Sozialamt habe Mediationsbemühungen „wegen fehlender Kooperationsbereitschaft“ der Frau abgebrochen, so Echternach. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg und die deutsche Botschaft in Tokio bemühen sich um seine Söhne, die gemäß Rückführungsbefehl bis zum 1. November nach Deutschland hätten kommen müssen.

Echternach leidet, er kämpft verbittert. Sein Japan-Bild ist düster, und wie er glaubt, auch die Zukunft seiner Söhne, wenn es ihm nicht gelingen sollte, sie zurückzuholen. Sicher werden Karl und Johann ohne den Kontakt zum Vater die deutsche Sprache verlieren. Damit entgleiten sie dem Vater zwangsläufig, da er nicht Japanisch kann.

Nach zweieinhalbstündigem Feilschen um Gründe, warum Begegnungen platzten, schließen die Richter die Anhörung. Das Urteil wird den Parteien zugestellt. Klaus Schmidt nimmt seine rote Tasche mit den Geschenken, die nach der Verhandlung noch deplatzierter wirkt als zuvor.

Welche Rolle die Väter haben

Mutter und Vater sind beide unverzichtbar für die Erziehung eines Kindes, sagt der Kinderpsychologe Wassilios E. Fthenakis, aber sie setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Ein Gespräch über Vaterschaftskonzepte, unterschiedliche Rollenaufteilung und Vorbilder. Interview von Eva Dignös mehr…

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Urteil nach Gruppenvergewaltigung an 16 Jährige in Bayern

Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist eine oberbayerische Gemeinde im Landkreis München

1. Artikel

Afghanen vergewaltigen 16-Jährige in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Die 16-Jährige wurde in der Nähe des S-Bahnhofes Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergewaltigt (Archivbild):
Die 16-Jährige wurde in der Nähe des S-Bahnhofes Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergewaltigt (Archivbild): © Brouczek

Vergewaltigung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn: Drei Afghanen sind über eine 16-Jährige hergefallen. Die Polizei gibt nun Details der Tat bekannt.

Update vom 13.11.18

Die afghanischen Asylbewerber, die eine 16-Jährige vergewaltigt haben, sind jetzt zu Haftstrafen verurteilt worden.

Update 19. Oktober: Der Prozess wegen Vergewaltigung ist gerade im vollen Gange. Doch die Angeklagten sorgen immer wieder für Aufregung im Gericht. So riss dem Richter beispielsweise der Geduldsfaden als die Angeklagten einfache einschliefen. In unserm News-Ticker halten wir Sie über die Entwicklungen des Prozesses um die Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn auf dem Laufenden.

Afghanen vergewaltigen 16-Jährige in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Über Facebook haben uns Bürger aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn kontaktiert, weil sie wissen wollten, was sich am Freitagabend in ihrer Gemeinde zugetragen hat. Ein Gerücht kursierte bereits: Es soll eine Vergewaltigung gegeben haben – die Details waren aber zunächst unklar.

Die Münchner Polizei bestätigte auf Anfrage unserer Onlineredaktion am Samstagmorgen zunächst, dass die Beamten gegen 20.15 Uhr vor Ort im Einsatz waren. Und dass drei Männer eine Jugendliche in Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergewaltigt haben sollen. Außerhalb ihres Zuhauses, mehr Details wurden noch nicht bekanntgegeben. Ebenso wenig die Identität der Täter. Die drei Männer sitzen aber laut eines Polizeisprechers bereits in Haft.

Vergewaltigung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn: Polizei gibt weitere Details bekannt

Am Samstagnachmittag gab schließlich eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums München weitere Einzelheiten zu dem Sexualdelikt bekannt.

Demnach gingen am Freitag gegen 20.19 Uhr bei der Einsatzzentrale der Münchner Polizei mehrere Mitteilungen bezüglich einer soeben stattfindenden Vergewaltigung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ein.

Eine 16-jährige Münchnerin hielt sich kurz zuvor mit einer größeren Personengruppe vor einer Flüchtlingsunterkunft in Höhenkirchen-Siegertsbrunn auf. Anschließend ging sie, zusammen mit drei Männern aus der Gruppe in Richtung des S-Bahnhofes.

Zwei Männer vergewaltigten die Jugendliche – der Dritte wurde gestoppt

In der Haringstraße fielen die Männer über die junge Frau her. Die Polizei teilt folgendes zu dem Sexualdelikt mit: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand führten zwei der drei männlichen Begleitpersonen einen gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr an der Jugendlichen durch. Bei den beiden Männern handelt es sich um einen 27-jährigen und ein 17-jährigen Afghanen. Bevor die dritte Begleitperson, ein 18-jährigen Afghane, den Geschlechtsverkehr ausüben konnte, kam ein Augenzeuge hinzu, woraufhin die drei Täter die Flucht ergriffen.“

Bei einer umgehend eingeleiteten Fahndung mit einer Vielzahl an Einsatzkräften, bei der auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz kam, konnten Beamte der Polizeiinspektion 31 (Unterhaching) und der Polizeiinspektion 24 (Perlach) die Flüchtigen noch in Nähe des Tatorts festnehmen.

Die Tatverdächtigen wurden in die Haftanstalt des Polizeipräsidium Münchens gebracht und sollen im Laufe des Samstags dem Haftrichter vorgeführt werden.

Die 16-jährige Münchnerin erlitt durch den Übergriff Verletzungen, die ambulant behandelt wurden. Nachdem Beamte vom Fachkommissariat 15 (Sexualdelikte) sich um die Jugendliche gekümmert hatten, wurde sie ihrer Mutter übergeben.

Erst vor kurzem präsentierte Minister Herrmann Schockzahlen

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat vor vor kurzem Schock-Zahlen präsentiert, was die Zahl der Vergewaltigungen in Bayern angeht. Juristen sagen hingegen, das sei erwartbar gewesen – aus statistischen Gründen.

kg/fro, Aktualisiert:

https://www.tz.de/muenchen/region/afghanen-vergewaltigen-16-jaehrige-in-hoehenkirchen-siegertsbrunn-8689800.html

2. Artikel Urteil:

Grausame Tat

Gruppen-Vergewaltigung in Höhenkirchen: Afghanische Asylbewerber verurteilt

Die brutale Tat sorgte für Schlagzeilen in ganz Deutschland: Zwei afghanische Asylbewerber, die eine 16-Jährige vergewaltigt haben, sind jetzt verurteilt worden.

Höhenkirchen-Siegertsbrunn – Es war eine furchtbare Tat, die Bayern erschütterte. Im September 2017 vergewaltigten zwei afghanische Asylbewerber eine 16-Jährige. Die Jugendlichen hatte sich am in einer Unterkunft nahe des Bahnhofs in Höhenkirchen-Siegertsbrunn aufgehalten. Das Trio trank Alkohol und konsumierte Drogen. Als die 16-Jährige gegen 19:30 Uhr ging, begleiteten die Männer (18 und 28 Jahre) sie nach draußen. Das Landgericht München I verurteilte den Älteren gestern zu einer Haftstrafe von sechs Jahren. Der Jüngere erhielt drei Jahre und neun Monate Jugendstrafe.

Gruppen-Vergewaltigung: Gericht bleibt unter Antrag der Staatsanwaltschaft

Mit dem Urteil lag das Gericht nur gering unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte sieben und vier Jahre Gefängnis für die Männer gefordert.

In dem über zwei Monate andauernden Prozess hatte das Gericht zahlreiche Zeugen gehört – darunter auch viele Gutachter. Dabei ging es immer wieder um die Schuldfähigkeit, die möglicherweise aufgrund des Drogenkonsums reduziert gewesen sein könnte. Lange Strecken der Verhandlung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Angeklagten, denen offenbar die Schwere ihrer Tat, einer Vergewaltigung, aufgrund ihrer Herkunft nicht ganz klar war, schliefen mitunter im Verfahren ein, kassierten dafür aber scharfe Kritik durch den Richter.

Der jüngere Angeklagte aus Germering hatte rasch die Tat eingeräumt. Für seinen Landsmann hielt er das Opfer fest, während sich der 28-Jährige aus Großkarolinenfeld an ihr verging. Durch die Schreie war ein Passant auf das Geschehen aufmerksam geworden. Die beiden Afghanen flüchteten, konnten aber später festgenommen werden.

In der Urteilsbegründung fand Richter Stephan Kirchinger nur wenig strafmildernde Argumente. Zwar war der 18-Jährige geständig gewesen und der 28-Jährige hatte bis dato eine weiße Weste vorweisen können, doch die Dreistigkeit, mit der die Männer die 16-Jährige Schritt für Schritt außer Gefecht gesetzt hatten, hielt er für absolut maßlos. Zugunsten der Angeklagten sprach allenfalls die alkoholische Enthemmung sowie die einjährige U-Haft, die für sie besonders hart war, weil sie kein Wort Deutsch sprachen und von niemandem Besuch bekamen.

von Angela Walser, Aktualisiert:
https://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk/hoehenkirchen-siegertsbrunn-ort100556/hoehenkirchen-muenchen-gruppen-vergewaltigung-afghanische-asylbewerber-verurteilt-10553426.html
Tags: Gewalt – sexueller Missbrauch – Strafverfahren

Prozess – Homosexueller wollte gerne einmal Sex mit einer Frau ausprobieren, . . .

. . . also beschloss der 25-jährige Homosexuelle  eine Frau zu vergewaltigen, der Gedanke kam ihm beim Fernsehen.
Vor dem Bonner Landgericht Gericht, gab der Homosexelle,  Zdenek H.  zu, das 14 jährige Mädchen Hannah aus Königswinter zur Verdeckung seiner Straftat ermordet zu haben: „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt. Da habe ich spontan beschlossen, dass ich sie töten muss.“
PS: Bei einem Urteil „normal Lebenslänglich“ ist eine Entlassung nach 15Jahren Haft möglich.

1.Artikel:

Geständnis im Mordfall Hannah : „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt“

Der Angeklagte Zdenek H. Bild: dpa

Der Gedanke kam ihm beim Fernsehen: Der homosexuelle Zdenek H. wollte gerne einmal Sex mit einer Frau ausprobieren. Also beschloss er, eine zu vergewaltigen. Eine andere Idee, so sagte er zu Beginn des Prozesses, sei ihm nicht gekommen.

Mit einem umfangreichen Geständnis des Angeklagten hat am Dienstag in Bonn der Prozess um die Vergewaltigung und Ermordung der 14-jährigen Hannah aus Königswinter begonnen. Der homosexuelle 25-jährige Zdenek H. sagte vor dem Bonner Landgericht Gericht, er habe das Mädchen vergewaltigt, weil er einmal Sex mit einer Frau ausprobieren wollte. Er gab zu, das Mädchen zur Verdeckung seiner Straftat ermordet zu haben: „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt. Da habe ich spontan beschlossen, dass ich sie töten muss.“

Bei seiner Aussage saß der Angeklagte zur eigenen Sicherheit hinter Panzerglaswänden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrzeugreiniger Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Mord zur Verdeckung der anderen Straftaten vor. Nach Angaben eines Justizsprechers steht auch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld zur Debatte. Damit wäre – bei einer Verurteilung zu lebenslanger Haft – eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

„Einmal Sex mit einer Frau ausprobieren“

Der Angeklagte war 2004 aus Tschechien nach Deutschland gekommen. In Königswinter lebe er mit einem Freund zusammen. Am Tattag sei ihm plötzlich beim Fernsehen die Idee gekommen, dass er einmal Sex mit einer Frau ausprobieren wolle, sagte er vor Gericht. Eine andere Idee außer einer Vergewaltigung sei ihm dabei gar nicht in den Sinn gekommen.

Nahe der Fundstelle der ermordeten Hannah
Nahe der Fundstelle der ermordeten Hannah : Bild: dpa

Er habe sich Klebeband und Kabelbinder besorgt und am Abend des 29. August an der Bahnhaltestelle in Königswinter-Oberdollendorf auf ein potenzielles Opfer gewartet. Die 14-jährige Hannah, die nach einem Besuch bei ihrem Freund auf dem Heimweg war, habe er zufällig ausgewählt.

„Wenn Du schreist, schneide ich Dir die Kehle durch“

Er drückte ihr nach eigenen Angaben ein Messer an die Kehle und drohte: „Wenn Du schreist, schneide ich Dir die Kehle durch.“ Dann knebelte und fesselte er sein Opfer und versteckte sich mit dem weinenden und zitternden Mädchen fast zwei Stunden lang auf einem nahe gelegenen Busparkplatz, bevor er sich dort an ihr verging. Zugang zu dem Gelände hatte er, weil er mit der Reinigung der Fahrzeuge betraut war.

Nach der Vergewaltigung habe er nicht mehr gewusst, was er mit ihr machen solle, und spontan beschlossen, sie zu töten, berichtete der Angeklagte. Zuerst stach er in Brust und Bauch. Danach habe er schon gedacht, sie sei tot. Doch als er das Klebeband entfernte, habe sie plötzlich aufgeschrien. Da habe er ihr noch mehrmals die Kehle durchgeschnitten. Nach der Tat sei er nach Hause gefahren und habe noch eine Fernsehserie aufgenommen, berichtete der Angeklagte. Doch am nächsten Tag sei es ihm so schlecht gegangen, dass er sich den ganzen Tag übergeben habe und nicht zur Arbeit gehen konnte. „Ich habe keine Erklärung dafür, warum ich plötzlich eine Frau vergewaltigen wollte“, sagte der Angeklagte.

Die Leiche des Mädchens war erst nach tagelanger Suche unweit des Elternhauses in einem Gebüsch entdeckt worden. Die Mordkommission kam dem 26-Jährigen über eine freiwillig abgegebene Speichelprobe auf die Spur. Über 150 Proben hatten die Ermittler von Personen im Umfeld des Tatorts genommen. Nummer 21 ergab eine Übereinstimmung mit DNA-Material, das am Opfer gefunden worden war. Rund zwei Wochen nach dem Verschwinden Hannahs wurde der 25-Jährige daraufhin in seiner Wohnung festgenommen.
Für die Hauptverhandlung sind wegen des Geständnisses nur drei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für den 6. Dezember erwartet.

 

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex- SPÖ ler verurteilt

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Sechs Jahre Haft

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex-SPÖler verurteilt

Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist am Mittwoch in St. Pölten ein 57-jähriger Mostviertler zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Niederösterreicher zahlreiche Angriffe auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vorgeworfen. Die Taten – die „Krone“ berichtete ausführlich darüber – gingen bis zum Jahr 1990 zurück. Der Mann, ein ehemaliger Gemeindepolitiker der Sozialistischen Partei Österreich, war teilweise geständig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mostviertler wurde unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz – bei ihm wurden unter anderem Nazi-Devotionalien gefunden – verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer mit einem Finger vaginal penetriert zu haben. Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Zwei Töchter und verwandte Mädchen unter den Opfern
Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt. Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.

Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.

05.09.2018 14:51
https://www.krone.at/1766675

2.Artikel:

Mostviertel, St. Pölten

Ex-Politiker muss sechs Jahre hinter Gitter 57-Jähriger verging sich an Töchtern, Enkelkindern, Nichten und deren Freundinnen. Für eine Vielzahl von Verbrechen fasste er vor Gericht Gefängnisstrafe aus.

Symbolbild  |  shuterstock.com/ Evlakhov Valeriy
In 27 Jahren gab es neun Opfer“, sagt der Staatsanwalt in einem Prozess gegen einen ehemaligen Kommunalpolitiker. An unmündigen Töchtern, Enkerln, Nichten und Freundinnen der Mädchen verging sich  der 57-Jährige aus dem Bezirk Amstetten, missbrauchte sie teils schwer.

Zeugin glaubwürdig: „Belastungstendenz ist keine zu erkennen“

„Oft nutzte der Angeklagte eine Gelegenheit aus, meistens beim Spielen in einem Pool. Mit der Hand hat er in den Intimbereich der Mädchen gegriffen, diese teilweise intensiv betastet. Wenn Opfer laut geschrien haben, hat er von ihnen abgelassen. Sehr glaubwürdig ist die Aussage einer Zeugin, Belastungstendenz ist keine zu erkennen. Sie sagt, dass der Angeklagte zu 90 Prozent ein super Vater sei, die restlichen zehn Prozent seien das Schlechte an ihm“, setzt Staatsanwalt Karl Wurzer im Prozess am Landesgericht St. Pölten fort.

Ans Tageslicht kam alles heuer Ende Jänner, weil sich eines der Mädchen einer Lehrerin anvertraut und diese Anzeige erstattet hatte. Erst dann erzählten andere Opfer von Übergriffen und der damals noch im Gemeinderat tätige SPÖ-Politiker wurde verhaftet.

Neben teils schwerem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen, dem Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen und  Missbrauch eines Autoritätsverhältnissen wird dem 57-Jährigen auch das Vergehen nach dem Waffengesetz vorgeworfen. Illegale Waffen  und Kriegsmaterial wurden bei ihm gefunden.

Laut Opferanwältin Ulrike Koller sei es „den Kindern nicht gutgegangen, sie waren in ihrer Lebensführung beeinträchtigt. Heute wollen sie mit allem abschließen, aber man muss berücksichtigen, dass Folgeschäden möglich sind“.

Der Angeklagte bereut: „Es war eine riesengroße Dummheit und tut mir wahnsinnig leid. Ich wollte den Mädchen nicht wehtun, wir haben beim Baden eine Mordsgaude gehabt“. Und er sagt über eines der Opfer: „Wir waren ein Herz und eine Seele, ich hatte nie das Gefühl, dass sie Angst hatte.“ Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird der Prozess fortgeführt.

Ein Schöffensenat verurteilt  den 57-Jährigen nach umfangreichem Verfahren zu  sechs Jahren unbedingt verhängter Freiheitsstrafe. „Zum Schluss war der Angeklagte im Wesentlichen voll inhaltlich geständig, Gewalt hat er keine angewendet. Mildernd war sein bisher ordentlicher Lebenswandel, erschwerend die Vielzahl der Verbrechen und die Vielzahl der Opfer“, begründet die vorsitzende Richterin. Der Angeklagte erbittet Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.


Wir hatten berichtet

Sexuelle Übergriffe auf Unmündige: Mann vor Gericht Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist ein Mostviertler am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht gestanden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 57-Jährigen zahlreiche Angriffe seit 1990 auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vor. Der Mann, ein ehemaliger SPÖ-Gemeindepolitiker, war teilweise geständig.Der Tatzeitraum erstreckte sich laut Anklage von Herbst 1990 bis Weihnachten 2017. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt.Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Dem Mann wurde u.a. „intensives Betasten“ von zu den Tatzeitpunkten unmündigen Opfern, etwa im Brust- oder Genitalbereich, angelastet. Teilweise soll er auch einen Finger in deren Scheide eingeführt haben bzw. dies versucht haben, was der Angeklagte bestritt.Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.Der Angeklagte, der die ihm angelasteten Taten anfangs bestritten hatte, war am Mittwoch großteils geständig. Er sprach von einem „Fehler“ und einer „riesengroßen Dummheit“. „Ich habe das gemacht, aber ich habe nie einem Mädchen wehtun wollen“, meinte er.Sein Mandant habe ein „sehr gutes Verhältnis“ zu seinen Kindern, hielt der Verteidiger fest. Bei Abwehr oder Ablehnung der Opfer habe der Mann sehr schnell von ihnen abgelassen. Der Rechtsanwalt bat darum, ein Urteil „mit Maß“ zu finden.Zu den Vorwürfen gegen den 57-Jährigen zählten strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, versuchte Vergewaltigung, teils schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz musste sich der Pensionist verantworten, weil er je zwei Pistolen, Revolver und Schlagringe sowie Handgranaten besessen haben soll. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.

https://www.noen.at/amstetten/mostviertel-st-poelten-ex-politiker-muss-sechs-jahre-hinter-gitter-justiz-niederoesterreich-prozess-sexueller-missbrauch-113058611#

3.Artikel:

Sexuelle Übergriffe auf Töchter und Enkelin: Haft für Mostviertler

SANKT PÖLTEN. Mit sechs Jahren Haft für einen 57-Jährigen hat am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten eine Schöffenverhandlung um jahrzehntelange sexuelle Übergriffe auf Unmündige geendet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Symbolbild) Bild: Wodicka

Dem Mann waren Übergriffe von 1990 bis Weihnachten 2017 auf insgesamt neun Opfer, darunter zwei Töchter und eine Enkelin, vorgeworfen worden. Der Mostviertler wurde u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer u.a. mit einem Finger vaginal penetriert zu haben.

Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren wirkten sich das Geständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel und der Umstand, dass es teilweise beim Versuch geblieben war, mildernd aus. Erschwerend waren die Vielzahl an Verbrechen und Vergehen, der lange Tatzeitraum sowie die Vielzahl an Opfern. Die Vorhaft seit 25. Jänner werde angerechnet, sagte die Richterin. Vier Opfern wurden als Privatbeteiligten je 1.000 Euro zugesprochen.

Verteidiger Johannes Riedl und Staatsanwalt Karl Wurzer erbaten jeweils drei Tage Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Sexuelle-UEbergriffe-auf-Toechter-und-Enkelin-Haft-fuer-Mostviertler;art58,2998935

Tags: Prozess St.Pölten – Strafverfahren – Pädophile – Socialist Party of Austria – Child abuse

Schuldhafte Scheidung in Österreich

In Deutschland wurde das Verschulden in  einer Scheidung vor über 40 Jahren abgeschafft.
In Österreich ist dieses veraltete Scheidungsgesetz im Familienrecht leider noch immer in Verwendung!

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Scheidungsverfahren aus Verschulden nach §49 des Ehegesetzes

Lt. Statistik liegt  mehrheitlich das Verschulden meist beim Ehemann, Frauen sind vorwiegend seit 50 Jahren Opfer!
Viele Väterorganisationen sprechen von einer feministischen Justiz. 90% der Familienrichter in Österreich sind weiblich und vereten noch immer das veraltete Familienbild, Kinder gehören nur zur Frau und der Vater hat nur zu zahlen.
Bei der schuldigen Scheidung, alleiniges Verschulden des Ehemannes bekommt die ExFrau einen Ehegattenunterhaltstitel, wobei im schlimmsten Fall der Ehemann sogar noch  einen Teil seiner Pension an die ExFrau weitergeben muss.

Vorliegen eines Verschuldens

Die Eheverfehlungsgründe müssen schuldhaft begangen worden sein, d.h. vorsätzlich oder zumindest fahrlässig.

Mediation:

Verhärten sich bei einer strittigen Scheidung die Fronten so sehr, dass Dauer und Kosten des Scheidungsverfahrens und vor allem die psychischen Folgen unabschätzbar werden, besteht immer die Möglichkeit, aus einer Klagescheidung eine einvernehmliche Scheidung zu machen.
Bei solchen meist sinnlosen Scheidungsklagen mit Verschuldensabwägung, ist es auch besser sich die Meinung von einem zweiten oder dritten Rechtsanwalt einzuholen.
Leider sind viele Ehefrauen sehr egoistisch und schmeißen das Geld einem einzigen Rechtsanwalt in den Rachen.

m.f.g.
Admin Familienrecht, am 25-8-2018

Interessantes Zitat vom 25-8-2018:

Bin vom Ehemann geschieden,er schuldig.2 Kinder. Also hab ich einen Titel? Zum Zeitpunkt der Sch. war ich Gutverdienende,er hätte Schulden u.arbeitslos. In den letzten Jahren drehte sich das um. Ich kleine Pension,er als Selbständiger viele Jahr sehr gut Verdienender. Parkt sein Vermögen im Ausland,was schwer zu beweisen ist. In der ersten Verhandlung gab er als Grund an,keinen Unterhalt sn mich zahlen zu müssen,dass ich seit Jahren neu verheiratet bin. Mit diesem Mann kein gemeinsamer Haushalt, keine gemeinsamen Kinder u. er Mindestrentenbezieher in D. Der Richter schleppte den Gesetzestext ran, dass bei Wiederverheiratung der Anspruch verfällt Stimmt…es gibt aber einen Präzedenzfall, dass bei Armut d. neuen Ehemanns dieses Gesetz nicht angewendet wird. Wer kann mir helfen?
Verhandlung ließ ich vertagen.
Danke

Tags: Verschulden – schuldige Scheidung – Ehegattenunterhalt – EheG §49 Ehegesetzes – Familie -Ehescheidung in Österreich –  Gesetze in Österreich- Heiraten- OGH –  Scheidung – Trennung

Enthaupten von Journalisten, die Lügen über den IS verbreiten, sei erlaubt . . .

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Urteil im Wiener Terror-Prozess voraussichtlich am Freitag

Der Terrorverdächtige durchläuft ein Deradikalisierungsprogramm

Der Terrorverdächtige durchläuft ein Deradikalisierungsprogramm – © APA

Der Terror-Prozess gegen einen 19-jährigen Wiener, der einen Anschlag geplant haben soll und laut Anklage einen zwölfjährigen Deutschen zu einem Attentat auf einen Weihnachtsmarkt anstiften wollte, wird vermutlich erst am Freitag abgeschlossen. Am Donnerstag wird im Weg einer Videokonferenz mit Aachen eine minderjährige Deutsche einvernommen. Danach soll das Beweisverfahren geschlossen werden.

Bei der zu vernehmenden Minderjährigen handelt es sich um ein Mädchen, das der Angeklagte am 1. Dezember 2016 unter Beiziehung eines “Hinterhof-Imams” (Verteidiger Wolfgang Blaschitz) nach islamischem Ritus geheiratet hat. 15 Tage später “bandelte” der Bursch allerdings virtuell mit einer 20-Jährigen an, die er beim Online-Spielen kennengelernt hatte und der gegenüber er vage von einer gemeinsamen Zukunft schwadronierte. Vom Richter darauf angesprochen, ob diese Zweigleisigkeit nicht seinem Glauben widersprochen hätte, bemerkte der Angeklagte: “Ich war damals jung.” Er habe unbedingt eine Frau haben wollen, “die Niqab trägt”.

Damit biss er bei der 20-Jährigen allerdings auf Granit. “Ich sollte ein Kopftuch tragen und nichts arbeiten”, meinte die ebenfalls in Deutschland wohnhafte junge Frau, die am Mittwochnachmittag mittels Videokonferenz als Zeugin befragt wurde. Sie lehnte das ab: “Ich fühle mich noch nicht bereit. Weil mein Lebensstil ist anders. Das ist nicht meine Welt.” Sie bestätigte auch einen anderen, weiter gehenden Wunsch des Islamisten: “Er wollte, dass meine Stimme keine anderen Männer hören.” Auf eine radikale Gesinnung deute das aber nicht hin, befand die mittlerweile 21-Jährige: “Vielleicht war das eine Eifersucht oder so. Das gibt’s überall. Das gibt’s auch bei Christen, dass Männer eifersüchtig sind.”

Bis zum 14. Jänner 2017 – und damit bis zu kurz vor seiner Inhaftierung – chattete der Angeklagte nächtelang mit der 20-Jährigen. Als er festgenommen wurde, telefonierte er gerade mit ihr. Aus den Chat-Protokollen geht deutlich hervor, dass der 19-Jährige bis zuletzt glühender Verfechter des IS war. Das Enthaupten von Journalisten, die Lügen über den IS verbreiten, sei erlaubt, belehrte er etwa die 20-Jährige: “Allah sagt, schlag dem Ungläubigen in den Nacken.” Die 20-Jährige – eine Schiitin und ihren Angaben zufolge damit für die Terror-Miliz “der Erzfeind Nummer eins”, bot ihm Paroli. Sie werde “diese Gruppe niemals akzeptieren”, schrieb sie beispielsweise ihrem Chat-Partner, worauf er sie zum Mundhalten aufforderte. Auf Beschimpfungen des IS reagierte er ungehalten, teilweise mit blanker Wut.

Der 19-Jährige behauptet, er hätte Wochen vor seiner Festnahme dem IS und seinen Zielen abgeschworen. Als ihn der Staatsanwalt unter Vorhalt der Aussagen der 20-Jährigen auf den Widerspruch zwischen Sein und Schein aufmerksam machte, räumte der Angeklagte ein, er habe “noch sympathisiert”. Mitglied und überzeugt vom IS sei er aber nicht mehr gewesen.

Am vierten Verhandlungstag stand auch die Gesinnung des 19-jährigen Wieners. Seit seiner Inhaftierung durchläuft der Bursche ein Deradikalisierungsprogramm. Seit dem 26. Jänner 2017 wird er vom Verein Derad betreut, einer NGO, die mit sogenannten Interventionsgesprächen bei fanatisierten Häftlingen eine Abkehr vom radikalislamistischem Gedankengut bewirken will. Im Vorjahr hat sich Derad in den heimischen Justizanstalten um 135 Insassen gekümmert, weitere 17 wurden nach ihrer Entlassung in Koordination mit der Bewährungshilfe begleitet.

In einem schriftlichen Bericht der NGO ans Landesgericht für Strafsachen, der vom vorsitzenden Richter verlesen wurde, wird betont, der 19-Jährige befinde sich “auf einem guten Weg”. Allerdings sei Deradikalisierung “kein Sprint, sondern ein Marathonlauf”.

Positiv wird von Derad vermerkt, der Angeklagte habe von Beginn an seine Gesinnung nicht verborgen oder beschönigt, sei nun aber bereit, seine “ideologischen Überlegungen zu überdenken”. Es falle ihm nicht leicht, von seiner Ideologie abzulassen, da ihm Religion und Glaube in der Haft Halt geben. Zugleich sei sein Glaube identitätsstiftend. Er sei aber bereit, den “Mainstream-Islam” kennenzulernen. “Er weiß, dass er früher gewaltbereit war, und versucht, sich zu beherrschen”, heißt es in dem Bericht. Nun hinterfrage er immerhin den IS “kritisch”.

“Leider fällt es ihm schwer sich zu beherrschen, wenn er provoziert wird”, hält Derad weiter fest. Dass Ende Jänner 2018 in der Zelle des 19-Jährigen Zeichnungen mit IS-Kämpfern und einer Verteufelung der US-Flagge gefunden wurden, interpretiert Derad als “subtile Methode” einer Provokation, “die er in der Zelle zur Schau stellt”.

Es erscheint allerdings auch vorstellbar, dass diese Zeichnungen die aktuelle Gesinnung des Angeklagten ausdrücken. Denn in einem mit 3. April 2018 datierten Bericht des burgenländischen Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) wird der Inhalt einer Aussage eines Mannes wiedergegeben, der im November und Dezember 2017 mit dem 19-Jährigen eine Zelle teilte. Dieser hätte im Haftraum den Islam verherrlicht und sich bemüht, Mitgefangene zu “instrumentalisieren” und zu “manipulieren”, heißt es in dem LVT-Bericht, den der Richter verlas. Der 19-Jährige habe Häftlinge zum Konvertieren bringen wollen.

“Das ist Blödsinn”, wies der Angeklagte diese Angaben zurück. Der Informant sei “ein Paranoid-Schizophrener”. Er habe lediglich “Geschichten über den Islam erzählt”, aber niemanden beeinflusst und keinem seinem Glauben aufgezwungen.

Unmittelbar vor seiner Festnahme am 20. Jänner 2017 hatte der Angeklagte noch einen Termin bei der Männerberatung. “Will mit mir eine Deradikalisierung durchführen lassen hahahaha”, verriet er nach dem Gespräch am 18. Jänner sichtlich amüsiert einem Bekannten in einem Chat. Und weiter: “Wenn er wüsste, wenn ich will, dass ich diese ganze Gruppe radikalisiere hahaha.”

Damit konfrontiert, bemerkte der 19-Jährige, es habe sich um einen “Scherz” gehandelt. Sein Betreuer bei der Männerberatung sei “ein humorvoller Mensch” gewesen und hätte bei einer Diskussion über islamische Kleidungsvorschriften feixend ihm gegenüber gemeint, “dass er mit mir eine Deradikalisierung durchführen lassen will”. Es sei völlig klar gewesen, dass das scherzhaft gemeint war. Nur das habe er im folgenden Chat seinem Bekannten vermittelt.

(APA),  Akt.:
http://www.salzburg24.at/terror-prozess-in-wien-deradikalisierung-ist-kein-sprint/apa-1441697848
Tags: Gewalt – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Entfremdung als bewusst hingenommener Kollateralschaden

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Artikel:

PAS als bewusst hingenommener Kollateralschaden des Residenzmodells

Wenn Gardner als PAS nur das Ergebnis der Wirkung des bewusst indoktrinierenden Elternteils meint, muss nach meiner Erfahrung unbedingt differenziert und erweitert werden. Die gesamte Palette der vom Kind ausgehenden Bevorzugungsmechanismen des „Kindesbesitzes“, von Loyalitätskonflikten bis zu den heftigen Ablehnungen des Kindes gegen das ausgeschlossene Elternteil, sind zunächst Auswirkungen des politisch-ideologisch verorteten Residenzmodells, das nach einer Trennung vom Ende der Familie und von der ungeprüften Richtigkeit der Kürung eines mit allen staatlichen Vorteilen versorgten „alleinerziehenden“ Elternteils und der Richtigkeit des Ausschlusses des zweiten Elternteils ausgeht. Dieser hat in der Folge alle Nachteile zu tragen. Sie reichen von der vollen Bar-Unterhaltsverpflichtung auch bei Stellung eines Kinderzimmers und Übernahme eines umfangreichen Anteils von Betreuung bis zur Einordnung in eine Steuerklasse, die dem eines Singles mit aufwändigem Hobby entspricht.

Das Kind bekommt dadurch das Signal, dass das kindesbesitzende Elternteil alle Rechte besitzt, von denjenigen, die das Familiengericht ihm übertragen hat bis zu denen, die es sich einfach ungestraft nimmt (Anmeldung an Kindergarten/Schule ohne Einbeziehung des Sorgerechtspartners, ärztliche Therapien ohne jede Information an den Mit-Sorgeberechtigten, etc. 1). Da eine solche Übergriffigkeit der Kindesbesitzerin/ des Kindesbesitzers nie geahndet wird, ist eben diese Machtdemonstration der Alleinerziehenden/des Alleinerziehenden gängige Praxis. Das Kind erlebt damit, dass das ausgegrenzte Elternteil evtl. „nett“ ist, aber nichts zu sagen hat. Unbewusst bedient es in der Folge auch die nur nonverbal und subtil geäußerten bzw. versteckt signalisierten Befindlichkeiten desjenigen Elternteils, von dem sie völlig abhängig sind und bei dem die Restsicherheit verortet ist. Dieses Verhalten des Kindes ist nach dem Verlust eines Elternteils eine unbewusste Notmaßnahme zur Festigung der verbleibenden Restsicherheit.

Kleinkinder im Vorschulalter zeigen oft erstaunliche Resilienz und bewahren ihre Loyalität beiden Eltern gegenüber. In der Vorpubertät und Pubertät können sie die sich widersprechenden Wahrheiten im Umfeld ihrer Eltern nicht mehr ertragen und retten ihre Identität auf die Seite der Macht. In der Folge geben sie ihre Urteilsfähigkeit auf und sehen comic-haft schwarz-weiß. Wo sie selbst sind, muss alles gut und richtig sein, was bedeutet, dass beim anderen Elternteil alles Schlechte und Falsche angesiedelt sein muss.

Diese unbewusst getroffene Entscheidung hat weit reichende Folgen und wirkt sich meist bis ins hohe Erwachsenenalter oder auch bis ans Lebensende aus. Auch Intelligenz löst das Problem nicht. Sie wird nicht zur Bewältigung des Problems eingesetzt, sondern allein zur Begründung der eigenen Prädisposition. In einigen Fällen wird das Problem erst viel zu spät therapeutisch aufgearbeitet. Da aber Therapeuten ebenfalls im System und durch das System ihr Geld verdienen, sind sie meist nicht in der Lage, die Gründe für psychische Erkrankungen zu erkennen (erkennen zu wollen).

Ich erlebe, dass entsorgte junge Väter nicht realisieren können, dass in ihrer Ablehnung des eigenen Vaters und im Aufwachsen bei einer alleinerziehenden Mutter der Schlüssel zu ihrem eigenen Schicksal als Vater verborgen ist.

weiterlesen . . .  bei / 20. Januar 2018

 http://vater.franzjoerg.de/pas-als-bewusst-hingenommener-kollateralschaden-des-residenzmodells/
Tags: Familienrecht – Familie – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – PA parental alienation – Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschaft

UNRECHT IM FAMILIENRECHT – Missbrauchsvorwurf – Sollen wir das Kind gehen lassen?

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Report #80

Unerträglicher Missbrauchsvorwurf: Sollen wir das Kind gehen lassen?

Betroffene
Vater: Heinrich Brenner*
Kind: Lena Brenner*, 4 Jahre alt
Tante: Birgit Brenner*
Großmutter väterlicherseits

Opfer aufgrund ihrer Erziehung
Stiefkind:  Tiffany Brenner, 10 Jahre alt*
Stiefnichte: Taylor Heinigl*

In der Verantwortung
Martina *, Mutter des Kindes
Jugendwohlfahrt und Bezirkshauptmannschaft eines Salzburger Bezirks
Bezirksgericht

Ort und Zeitraum:
ein Dorf in Salzburg, seit November 2016

Geschichte
Birgit Brenner ist voll Verzweiflung, Wut und tiefster Enttäuschung. „Wie kann so etwas in Österreich möglich sein?“, so stellt sie uns eine oft gehörte Frage, bevor sie uns ihr Herz ausschüttet.

„Pass Dir bei dieser Frau auf“, hatten Menschen aus dem Dorf Birgits Bruder Heinrich schon gewarnt, als es zwischen ihm und Martina zu funken begonnen hatte. Doch, wie so oft und menschlich verständlich, Menschen vertrauen ihrer neuen Liebe, auch wenn diese scheibchenweise etwas weniger schöne Details aus ihrem Leben offenbart. Martina hatte schon eine kleine Tochter, Tiffany. „Der Vater will sie nicht sehen“, so verschwieg Martina, dass sie den Kontakt verweigert hatte. Schon an diesem Punkt raten wir jedem Mann, doch zu hinterfragen, ob dieser Stehsatz vom anderen Vater, der sich nicht ums Kind kümmert, wirklich stimmt. Doch welcher frisch Verliebte hört darauf?

Tiffany entwickelt sich bedenklich, sie und ihre Cousine mütterlicherseits, Taylor, wirken bereits von Anfang an gefährlich frühsexualisiert. Birgit erzählt von Spielen der beiden in der Badewanne und von Vorgängen, auf Tiffanys Initiative, mit einem viel jüngeren Buben, welche uns die Haare zu Berge stehen lassen. Tiffanys Mutter Martina hört sich die Bedenken nicht lange an, sie findet das Verhalten ihrer Tochter völlig normal. Wie wohl Martinas eigene Vorgeschichte aussehen mag?

Wie auch immer, hinterher hat es niemanden überrascht: Natürlich scheitert die Ehe von Heinrich und Martina, und natürlich betrachtet Martina den Vater und seine ganze Familie plötzlich als Rivalen, welche sie fanatisch bekämpft, je lieber ihre Tochter Lena beim Vater und seiner Familie ist.

Den ersten Schlag führt Martina mit Heinrichs Stieftochter Tiffany. Diese behauptet, Heinrich habe sie missbraucht. Erst folgt der Schock, ein angsteinflößendes Strafverfahren beginnt, und jetzt darf Heinrich seine Tochter Lena nicht mehr alleine sehen. „Besuchsbegleitung“ ist nun die einzige Chance für Lena und ihren Vater auf Zeit miteinander.

Zum Glück darf Lenas Tante Birgit die Person sein, welche die Zeit des Vaters mit seinem Kind überwacht – vorerst.

Martinas nächster Schlag sitzt nochmals tiefer: Plötzlich behauptet sie, der Vater habe sein Kind missbraucht, als Birgit kurz weggesehen haben soll. Weder das eine noch das andere stimmt, schwört Birgit, doch wer glaubt der Schwester des Vaters? Lieber träumen Gericht und Jugendwohlfahrt wohl davon, dass die Tante eines Mädchens zur Komplizin des Vaters wird und dass ein ohnehin schon des Missbrauchs Verdächtiger sogar in Anwesenheit der Verwandten fröhlich weitermacht.

Hier zeigt sich der Unterschied zwischen den Behörden: Der Männerservice kennt immer mehr Jugendwohlfahrten und Richter, welche vor dem Offensichtlichen die Augen nicht mehr verschließen und wissen, was hier abläuft. Schon die Konstellation und Vorgeschichte von Martina und Tiffany, schon die Motivlage deuten sonnenklar auf Falschbeschuldigung hin. Doch Gericht und Ämter dieses Bezirks scheinen das nicht wahrhaben zu wollen.

Eine Betreuerin, welche fünf Tage in der Woche bei Martina ist, berichtet: Lena ginge es besser, seit sie ihren Vater nicht sehen darf. Wo ist hier die Kamera versteckt, bitteschön? Erst einmal fragen wir uns, warum Martina überhaupt eine Betreuerin für ihre zwei Kinder braucht, und noch dazu so oft. Die Verhältnisse bei ihr sind offenbar schon faul. Pervers ist der Fall schon, noch perverser ist jedoch der Umstand, dass sich die Betreuerin vermutlich von der Mutter vereinnahmen lässt, deren Geschichten wiedergibt und in der Jugendwohlfahrt nicht gerade Profis zu sitzen scheinen, welche die Wiedergabe solchen Unsinns zulassen oder sogar glauben. Warum Unsinn?

Weil uns nämlich die Untersuchung eines echten Profis vorliegt, welcher im September 2017, als die üblen Vorwürfe schon erhoben waren, feststellt: Es liegt eine, Zitat „gänzlich angstfreie und sehr innige Vater-Tochter-Beziehung“ vor. Jetzt dürfen Sie raten, warum die Amateure in diesem Spiel der Meinung sind, Lena ginge es besser: Nicht, weil es den Vater nicht mehr sieht, nein: Weil die Mutter das Kind nicht mehr terrorisiert, nicht mehr bestraft dafür, dass dieses den Vater so lieb hat?

Ähnlich befremdlich verhält sich eine Richterin, schildert uns Birgit: Diese „spürt“ förmlich in einer Verhandlung die Spannungen zwischen Martina und den väterlichen Verwandten, meint sie, ja, sie kann es fühlen – dass Martina die Ex-Schwiegermutter und den Vater hasst, also. Das sei sicher belastend, für das Kind, diese Spannungen, stöhnt die Richterin, und weiß sofort, was zu tun ist: Da ist es besser für das Kind, wenn es den Vater und die Großmutter gleich gar nicht mehr sieht. Mehr auf der Seite einer hasserfüllten Mutter kann ein Gericht gar nicht sein.

In einem der Telefongespräche, als Birgit einmal mehr ihr Herz ausschüttet, sprechen wir über einen Gedanken, den viele Betroffene hegen: „Sollen wir das Kind gehen lassen?“, meint Birgit, wenn sie daran denkt, unter welch gewaltigem Druck die kleine Lena steht. Darauf antworten wir auf tiefster Überzeugung, langjähriger Erfahrung und geben einen erfahrenen Kinderpsychologen wieder:

Geben Sie nicht auf! Ihr Kind wird es Ihnen niemals verzeihen. So eine Mutter wird ein Leben lang gegen den Vater und die väterlichen Verwandten hetzen und übelste Lügen verbreiten. Sie wird dem Kind weismachen, dass der Vater sein Kind nicht liebe und es gar nicht sehen wolle und dass er die Mutter mit dem Kind alleine gelassen habe.
Wenn Sie auch noch so oft bei dem Versuch auflaufen, um Zeit mit dem Kind zu kämpfen, produzieren Sie dabei zumindest jährlich neue Beweise. Mögen Ihre Anträge noch so oft von ignoranten Richtern abgelehnt werden: Ihr Kind will sich eines Tages objektive Beweise ansehen, egal, was Mutter und Vater sagen. Dann kann Ihr Kind nachlesen, was wirklich geschah, und es wird ihm schlagartig bewusst: Vater, Tante und Großeltern habe mich nie aufgegeben und immer in ihrem Herzen gehabt, und nimmt dieses unersetzliche Gefühl der Geborgenheit und Fürsorge für sein Leben dankbar mit. Dann kann für Sie eine neue Zeit mit Ihrem Kind beginnen.

Birgit will ausdrücklich, dass Medien über diese skandalöse Geschichte berichten, denn dieses Unrecht erträgt sie nicht.

Link zum Beitrag:http://www.maennerservice.at/report/unertraeglicher-missbrauchsvorwurf-sollen-wir-das-kind-gehen-lassen/

Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen:http://www.maennerservice.at/pensionssplitting/

UNRECHT – FAMILIENRECHT – Obsorge – Trennung – Scheidung – Richterin – Väter – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Gesetze Österreich – Feminismus – Rechtsbeugung – Justiz – Gleichberechtigung Gleichstellung – Jugendamt – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung – Mobbing – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Gutachterprozess Dr. Egon B. – Befangenheitsantrag gegen Richterin

Prozess gegen Gerichtsgutachter: Befangenheitsantrag gegen Richterin

Dem Ex-Gerichtsgutachter wird vorgeworfen, 13 falsche Befunde erstellt zu haben.

Dem Ex-Gerichtsgutachter wird vorgeworfen, 13 falsche Befunde erstellt zu haben. – © Neumayr/MMV/Archiv

Im Verfahren gegen einen ehemaligen Gerichtsgutachter in Salzburg könnte sich der laufende Prozess gegen den 53-jährigen Angeklagten weiter verzögern. Acht Privatbeteiligte haben am 6. Februar am Landesgericht Salzburg einen Ablehnungsantrag gegen die prozessführende Richterin gestellt. Sie werfen der Frau Befangenheit und eine selektive Verfahrensführung zugunsten des Ex-Gutachters vor.
 “Das Verfahren wird ohne Notwendigkeit verschleppt”, ärgerte sich einer der Privatbeteiligten im APA-Gespräch. Der Vater eines Sohnes war nach einer Scheidung im Obsorge-Verfahren selbst vom Angeklagten begutachtet worden. “Der Gutachter hat vor Gericht gesagt, dass er für jedes Gutachten sechs bis acht Stunden Gespräche geführt hat und darüber auch Zeitaufzeichnungen am Diktafon habe. Die Gespräche haben bei manchen Privatbeteiligten aber oft nur eine Stunde gedauert. Warum wird vom Gericht hier nicht die Herausgabe der Aufzeichnungen gefordert?”

“Richterin geht von falschen Prämissen aus”

Zugleich stoßen sich die acht Privatbeteiligten am Auftrag der Richterin für ein neues Gutachten an eine Wiener Psychologin. “Darin soll es, salopp gesagt, auch darum gehen, was man sich von einem 1.500 bis 2.000 Euro teuren Gutachten erwarten kann.” Diese Gebühr habe der Angeklagte im Prozess als vom Gericht vorgegebene Obergrenze genannt. “Aber diesen Rahmen hat es nie gegeben, das zeigen alleine schon die Kosten für mein eigenes Gutachten.” Außerdem habe ein gerichtlicher Sachverständiger die Gebühr für sein Gutachten an das Gutachten und den dafür anfallenden Aufwand anzupassen, nicht das Gutachten an die Gebühr. “Die Richterin geht hier von falschen Prämissen aus.”

Ex-Gerichtsgutachter soll 13 falsche Befunde erstellt haben

Dem Ex-Gerichtsgutachter wird vorgeworfen, in den Jahren 2005 und 2008 in Obsorge- und Pflegschaftsverfahren 13 falsche Befunde erstellt und dabei Routineschemata und immer wieder die gleichen Textbausteine verwendet zu haben. Ein deutscher Experte ortete dabei eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter. Im Juni 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, im März 2015 startete in Salzburg der Prozess. Der Psychologe hatte die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen. Das Verfahren ging nach einem aufgehobenen Unzuständigkeitsurteil im vergangenen Mai allerdings zurück an den Start. Die letzte Verhandlung fand am 28. Juni 2016 statt.

(APA), 8. Februar 2017 16:22 Akt.: 8. Februar 2017 16:23

http://www.salzburg24.at/prozess-gegen-gerichtsgutachter-befangenheitsantrag-gegen-richterin/4943573


Tags: Gutachter Egon B – Familienrecht –  Jugendamt – Textbausteine kopiert – Falschgutachten – Justiz – Salzburg