Frau täuscht aus Wut Vergewaltigung vor

Frau täuscht aus Wut Vergewaltigung vor

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Eine Frau wurde wegen falscher Verdächtigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Bild: Jakob Stadler

Ein Mann kommt in Haft, weil seine Freundin ihn bei der Polizei anzeigt. Wenig später sagt sie, es sei alles anders gewesen. Nun stand sie vor Gericht.

Weil sie wütend über ihren Lebensgefährten war, zeigte eine junge Frau den Mann an. Er habe sie vergewaltigt, behauptete sie zunächst. Später berichtigte sie ihre Vorwürfe bei der Polizei, man habe einvernehmlich Sex miteinander gehabt. Dennoch wurde die Frau jetzt vom Schöffengericht des Amtsgerichts wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Vor Gericht war die Frau nicht zum ersten Mal. In einem früheren Verfahren allerdings hatte sie als Opfer teilgenommen. Der Hintergrund des damaligen Prozesses: Im Herbst 2016 hatte die heute 26-jährige Afghanin versucht, ihre beiden Kinder und sich selbst in der eiskalten Wertach zu ertränken. Alle drei überlebten. Angeklagt wurde später der Mann der jungen Mutter, der sie misshandelt und vergewaltigt hatte; er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.

Kinder sind inzwischen bei Pflegefamilien

Die beiden Kinder sind inzwischen vom Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht worden. Der Kulturschock nach der Flucht nach Deutschland, die Ereignisse um ihre Kinder und ihre Ehe, all das habe seine Mandantin erheblich belastet, erklärte Verteidiger Werner Ruisinger für seine Mandantin dem Gericht. Unter diesen Vorzeichen sei auch die neuerliche Tat zu sehen, die die Frau vollumfänglich gestand.

Anfang Januar 2018 war sie zur Polizei in München gegangen und hatte dort angezeigt, im Sommer 2017 von ihrem damals 19-jährigen neuen Lebensgefährten vergewaltigt worden zu sein. Weil der Mann die Situation gefilmt und gedroht hatte, das Video zu veröffentlichen, habe sie sich ihm auch anschließend mehrmals gegen ihren Willen hingeben müssen.

Dass der Mann deswegen verhaftet werden könnte, habe sie nicht gewusst, so die Frau vor Gericht. Eine Behauptung, die ihr Richter Dominik Wagner nicht glaubte angesichts des Verfahrens gegen ihren (Noch-)Ehemann, der inzwischen die Haftstrafe absitzt. Deswegen, so das Gericht, sei die Angeklagte zu bestrafen. Nachdem ihr neuer Freund abgeführt und für sechs Tage in Untersuchungshaft genommen worden war, meldete sich die Frau über einen Rechtsanwalt bei der Augsburger Polizei: Sie habe die Vorwürfe der Vergewaltigung erfunden, weil sie über ihren Freund wütend gewesen sei.

Fast eine Woche Gefängnis wegen Falschaussage

Offensichtlich, so zeigte sich vor Gericht, war die Angeklagte eifersüchtig auf den Mann, weil der Kontakt zu einer anderen Frau aufgenommen hatte. Heute seien sie beide aber wieder ein Paar, so die Frau.

Staatsanwältin Katharina Stoll anerkannte das Geständnis der Angeklagten, dennoch sei sie zu bestrafen. Weil ein Unschuldiger wegen ihrer Falschaussage fast eine Woche ins Gefängnis gesteckt worden sei, forderte sie eine Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro. Verteidiger Werner Ruisinger sah eine deutlich niedrigere Haftstrafe für ausreichend an – und brachte Arbeitsleistungen durch seine Mandantin ins Gespräch, die derzeit die Schule besuche. Die Angeklagte entschuldigte sich für ihre Verfehlungen.

Das Gericht unter Vorsitz von Dominik Wagner verurteilte die Frau zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Es sah den Tatbestand der falschen Verdächtigung und der Freiheitsberaubung als erwiesen an. Der Frau wurde für ein Jahr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, zudem muss sie 200 Stunden Hilfsdienste leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

27.05.2019, Von  Michael Siegel
Tags: Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Gewalt – Strafverfahren – Justizopfer

Lehrerin dreht Kinderporno – Niederösterreich

Lehrerin dreht Porno mit Kind:
U-Haft bis Februar

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Schauderhafter Vorwurf gegen eine Sonderschul-Pädagogin aus NÖ:
Sie soll mit ihrer 13-jährigen Tochter Pornofilme gemacht und diese dann ihrem Partner geschickt haben. Beide sitzen jetzt in U-Haft.

 (Bild: iStock)
(Bild: iStock)

Sprachlosigkeit bei vielen Eltern und Schülern: Eine 46-jährige Mutter aus dem Bezirk Krems (NÖ) und Lehrerin einer Allgemeinen Sonderschule steht im dringenden Verdacht, Nacktaufnahmen und Pornofilme von ihrer eigenen 13-jährigen Tochter produziert zu haben („Heute“ berichtete).

Das Ekel-Material schickte sie dann ihrem Freund (48) in den Raum Wels (OÖ). Beim polizeibekannten Oberösterreicher stellten die Polizisten in der Folge die Pornostreifen am Computer sicher. Mutmaßlicher Absender des abgebildeten Mädchens: ihre eigene Mutter.

Das sagt Staatsanwältin

„Beide sitzen in der Justizanstalt Wels in Untersuchungshaft, die nächste Haftprüfung findet vermutlich Ende Februar statt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen“, teilt Birgit Ahamer von der Staatsanwaltschaft Wels mit.

Die Lehrerin ist jetzt auch ihren Job los, wurde vom nö. Bildungsdirektor sofort gekündigt. Das Mädchen, welches nicht jene Schule besucht, in der die Mutter unterrichtete, ist jetzt bei Verwandten untergebracht.

08. Januar 2019 20:00; Akt: 08.01.2019 16:10
https://www.heute.at/oesterreich/niederoesterreich/story/Lehrerin-dreht-Porno-mit-Kind–U-Haft-bis-Februar-47136529
Tags: Pädo – Kinderporno –  Erziehung – Kindererziehung – Familie – Strafrecht – Gesetze Österreich – Kindesmissbrauch – Kinderstrich – Prostitution – Pädophile – Kindeswohlgefährdung – Obsorge – 

Babymord – Mutter soll eigenen Sohn erstickt haben!

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Mutter soll Baby in Wiener Spital erstickt haben

Polizei

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild)

Die 37-Jährige ist offenbar psychisch krank. Nach einem Selbstmordversuch wurde sie festgenommen und in eine geschlossene Abteilung eingewiesen

Eine offenbar psychisch kranke Mutter soll ihr acht Monate altes Baby in einem Wiener Spital erstickt haben. Danach sei die 37-Jährige geflüchtet und habe versucht, Selbstmord zu begehen, berichtete die Polizei am Samstag.Die Tötung des acht Monate alten Buben habe sich am vergangenen Mittwoch zugetragen. Die Frau war laut Polizeisprecher Patrick Maierhofer mit ihrem kleinen Sohn stationär in dem Krankenhaus aufgenommen. In den Morgenstunden soll sie das Baby im Spitalzimmer erstickt haben.

Über die Beschuldigte wurde bereits Untersuchungshaft verhängt. Sie befinde sich nunmehr in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung.

(apa / eho) Erstellt am

„Elysium“ Kinderporno-Ring gesprengt – Pressekonferenz Wien

Video: Erfolgreich im Kampf gegen Kindesmissbrauch – PK Staatsanwaltschaft Wien

Das internationale Netzwerk „Elysium“ – ein riesiger Kinderporno-Ring wurde gemeinsam mit BK Wien, LK Wien und Bundeskriminalamt Wiesbaden und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main gesprengt.

7-7-2017

Artikel:

Kriminalitätsbekämpfung

Festnahme von mutmaßlichen Mitgliedern der kinderpornographischen Darknet-Plattform „ELYSIUM“

Die Staatsanwaltschaft Wien, das Bundeskriminalamt Österreich und Landeskriminalamt Wien konnten im Zuge internationaler Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main und dem Bundeskriminalamt Wiesbaden mehrere mutmaßliche Verantwortliche sowie Mitglieder einer großen kinderpornographischen Darknet-Plattform festnehmen und die Plattform erfolgreich abschalten.

Die umfangreichen, mehrwöchigen Ermittlungen führten die Behörden auf die Spur mehrerer Schlüsselfiguren einer kinderpornographischen Plattform, genannt „ELYSIUM“, die nur über das sogenannte Darknet zugänglich war. Die Seite bestand seit Ende des Jahres 2016 und zählte zuletzt über 87.000 Mitglieder. Die international ausgerichtete Plattform diente hauptsächlich dem weltweiten Austausch von Kinderpornographie. Unter den ausgetauschten Bildern und Videos fanden sich Darstellungen schwersten sexuellen Missbrauchs von Kindern, darunter auch von Kleinkindern, und Darstellungen sexueller Gewalthandlungen an Kindern.

Die Plattform diente außerdem der Verabredung von Treffen zum sexuellen Missbrauch von Kindern durch die Mitglieder. Die dabei angefertigten Bilder wurden wiederum über die Plattform zur Verfügung gestellt.

Der 39-jährige Hauptbeschuldigte, der als Betreiber und Administrator der Plattform agiert haben soll, stammt aus dem Landkreis Limburg-Weilburg in Deutschland. In dieser Funktion soll der Tatverdächtige maßgeblich für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur der Plattform verantwortlich gewesen sein. Er wurde wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften am 12. Juni 2017 nach der Durchsuchung seiner Wohnung festgenommen. Am 13. Juni 2017 wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen die Untersuchungshaft verhängt.

Im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen konnte der Server der Plattform beschlagnahmt und diese umgehend erfolgreich abgeschaltet werden. Die operativen Maßnahmen wurden von der Europäischen Polizeibehörde EUROPOL koordiniert und unterstützt.

Insgesamt konnten 14 Verantwortliche und Mitglieder der Plattform in Deutschland, Österreich und im inner- und außereuropäischen Ausland identifiziert und Großteils festgenommen werden. Den Beschuldigten wird neben der Verbreitung von Kinderpornographie zum Teil auch schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. 29 Opfer der sexuellen Übergriffe könnten bisher identifiziert werden.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurden in Österreich zwei Tatverdächtige, ein 28-jähriger und ein 40-jähriger, festgenommen. Beiden wird schwerer sexueller Missbrauch der beiden minderjährigen Kinder des 28-jährigen über einen mehrjährigen Zeitraum in mehreren Fällen sowie die Verbreitung kinderpornographischer Schriften vorgeworfen. Die Beschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Gegen weitere Mitglieder der kinderpornographischen Plattform laufen derzeit noch internationale Ermittlungen.
Weiterführende Links:
Folder „Zum Schutz unserer Kinder“


Oberst Michael MIMRA, Mag. Ewald EBNER, Dr. Julia BUSSWEILER, Mag. Nina BUSSEK und Kriminaldirektor Jürgen SCHMITT

BMJ, Artikel Nr: 14901 vom Freitag, 07. Juli 2017, 12:25 Uhr.
http://www.bmi.gv.at/cms/bk/_news/?id=4D665669595779534431733D&page=0&view=1

Tags: Pädo – Kindesmissbrauch – Polizei – Pressekonferenz Operation Elysium Video – Familie – Familienrecht – Kinderhandel – Darknet – Kindeswohlgefährdung – Vergewaltigung Opfer Justizministerium

Sex-Attacke auf 10 jährige im Freibad – Afghane in U-Haft

Sex-Täter im Bad verprügelt

Sex-Täter im Bad verprügelt

Posten Sie (6)

In Untersuchungshaft sitzt seit Sonntagnacht ein junger Afghane in Linz (OÖ): Der 17-Jährige soll sich in einem Freibad an einem Mädchen vergangen haben.

Die Polizei wurde am Nachmittag wegen einer Schlägerei in das Hummelhofbad gerufen. Schnell bot sich den Beamten folgende Situation: Ein erboster 50-Jähriger übergab den Polizisten jenen 17-jährigen Burschen.
Dieser soll sich nach Auskunft der Polizei der Nichte des Mannes genähert und sie „drei Mal über dem Badeanzug im Intimbereich berührt haben“. Daraufhin hatte der Onkel dem Burschen eine schallende Ohrfeige verpasst.

Da das Mädchen mit seinen zehn Jahren noch minderjährig ist und der Staatsanwalt auf Flucht- und Tatbegehungsgefahr erkannte, wurde der Bursch in Untersuchungshaft genommen. Die Ermittlungen zur neuesten Grapsch-Causa laufen.

Serie an Übergriffen 
in der letzten Juniwoche

Erst in der letzten Juniwoche hatte es drei Übergriffe in Freibädern in OÖ gegeben, die Verdächtigen sind Asylwerber wie auch Einheimische.

Am 6. Juli startete zudem der Prozess gegen einen Afghanen (29), der sich im Linzer Parkbad am Beckenrand vor den Augen mehrerer Kinder selbst befriedigt haben soll. Es gilt die Unschuldsvermutung.

In der Landeshauptstadt wurde seitdem das Personal in den fünf Freibädern aufgestockt, Wels lässt bereits seine Stadtwache zwischen den Badegästen patrouillieren.

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11. Juli 2016 16:29
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/Sex-Taeter-im-Bad-verpruegelt/243101717

Asylwerber Syrien soll 4 jähriges Mädchen missbraucht haben

Verdacht auf Missbrauch von Vierjähriger

Im Flachgau soll ein 42-jähriger Asylwerber aus Syrien ein vierjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Das teilt die Polizei mit. Der Mann wurde verhaftet.

Nach Abschluss der Ermittlungen sei der Verdächtige nun der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt worden, so die Polizei. Der Asylwerber stehe im Verdacht, ab Herbst 2015 bis März dieses Jahres im Flachgau mehrmals ein vierjähriges Mädchen missbraucht zu haben.

Untersuchungshaft angeordnet

Der Beschuldigte habe das Vertrauen der Familie gewonnen und sei zur Kinderbetreuung herangezogen worden. Dabei habe er sich oft allein mit dem Kind im Haus befunden, so die Ermittler. Dadurch hätten sich die Möglichkeiten zum Missbrauch ergeben.

Die Eltern des kleinen Kindes erstatteten die Anzeige gegen den Mann. Der Beschuldigte habe sich bei einer Einvernahme nicht geständig gezeigt, so die Ermittler. Der 42-Jährige sitzt nun in Untersuchungshaft.

9-5-2016

http://salzburg.orf.at/news/stories/2773302/

 

R.I.P. Natalie K. – Suizid – 4.8.2015 – Hat die Justiz versagt ?

Abschiedsbrief aus der Haftanstalt:

„Ich weiß, dass ich es nicht einmal 2 Minuten mehr aushalte, ich mag nicht mehr.
                                                   . . . ich will nicht mehr.
Wenn ich  nicht nach Rhinau komme, dann lebe ich nicht mehr lange . . .“
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Geduld und HoffnungBeide Sachen hat Natalie K. leider nicht bekommen.

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Artikel – Kindstötung in Flaach

Natalie K. hat Suizid in Brief angekündigt

In einem Brief an ihre Eltern hat die Frau, die in Flaach ihre Kinder getötet hat, ihren Suizid angekündigt. Der Vater macht den Behörden Vorwürfe.

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Nicolas (5) und Alessia (2) wurden am 1. Januar 2015 tot im Haus ihrer Eltern in Flaach ZH gefunden.

Nicolas (5) und Alessia (2) wurden am 1. Januar 2015 tot im Haus ihrer Eltern in Flaach ZH gefunden. Ihre Mutter Natalie K. (27) wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Sie hatte sich selbst Verletzungen zugefügt. Mike K. ist der Vater der Kinder. Er und seine Frau Natalie waren Anfang November festgenommen worden – wegen des Verdachts auf Betrug. Zugleich wurden die Kinder des Paars in ein Heim in der Stadt Zürich eingewiesen. Mutter Natalie K. wurde wenige Tage danach wieder auf freien Fuss gesetzt. Sie konnte nicht verstehen, dass Alessia und Nicolas danach nicht wieder bei ihr leben durften. Sie erhielt aber die Erlaubnis, die Kinder über die Festtage zu sich zu nehmen. In diesem Haus in Flaach kam es zur Tragödie. Vor der Haustüre wurden Kerzen abgelegt. Ein Mädchen (2) und ein Junge (5) sind in Flaach ZH in einer Wohnung getötet worden. Die 27-jährige Mutter wurde unter dringendem Tatverdacht verhaftet. Der Vorfall ereignete sich am Donnerstagabend. Die Mutter meldete den Tod ihrer beiden Kinder gegen 21.30 Uhr der Polizei. Trotz Reanimationsbemühungen konnten die ausgerückten Sanitäter nur noch den Tod der Kinder feststellen. Die genauen Umstände der Tat sind noch nicht klar. Die Mutter floh, bevor die Polizei eintraf. Sie konnte jedoch später von der Polizei aufgegriffen werden. Die genaue Todesursache ist noch nicht bekannt. Wie die Polizei mitteilt, hatte sich die junge Mutter auch selbst Verletzungen zugefügt. Sie konnte noch nicht zum Tathergang befragt werden. Ein Leser-Reporter beobachte in der Nacht, wie ein Rega-Helikopter neben dem Haus landete.
Ticker

Liveticker aktualisiert automatisch letzte Meldung vor 1 Min.

  • Suizid angekündigt

    Die Frau, die in Flaach ZH ihre Kinder getötet hatte, hat ihre Suizidabsichten den Eltern mitgeteilt. In einem Brief, datiert vom 4. August, schreibt sie: «Ich wöt nüme» oder «Weni nid nach Rhinau chum, den lebi nüme lang», berichtet «TeleZüri» am Samstag Abend.

    Den Brief erhielten die Eltern gestern per Post, wie sie gegenüber «TeleZüri» erklärten. Sie haben ihre Tochter mehrmals in Untersuchungshaft besucht.

    Der Vater macht den Behörden schwere Vorwürfe. Er kann nicht verstehen, dass seine Tochter nicht zurück in die Psychiatrische Klinik Rheinau verlegt wurde. Sie habe in der Untersuchungshaft zu wenig professionelle Hilfe erhalten, so ihr Vater.

  • Zusammenfassung

    Bei der Betreuung der Frau, die am 1. Januar in Flaach ZH ihre beiden Kinder getötet hatte, sind nach bisherigen Erkenntnissen keine Standards verletzt worden. Die Frau sei regelmässig psychiatrisch betreut worden. Dennoch beging sie am Freitag im Gefängnis Suizid.

    Die Frau hinterliess einen Brief. Über dessen Inhalt wurde keine Auskunft gegeben. Das Schriftstück wird in die aktuelle Untersuchung einbezogen.

    Das Gefängnispersonal habe die Frau noch lebend angetroffen, als sie das Mittagessen brachte und das Tablett später wieder abholte. Als man sie rund zwei Stunden später zum Hofgang abholen wollte, war die Frau tot.

    Versuche, sie zu reanimieren, seien erfolglos geblieben, sagte Thomas Manhart, Leiter Justizvollzug des Kantons Zürich. Sofort seien Polizei, Forensik-Fachleute und Staatsanwaltschaft aufgeboten worden.

  • Die Medienkonferenz ist beendet.

  • Ehemann informiert

    Der Ehemann und Vater der getöteten Kinder wurde über den Suizid informiert, sagt Manhart. Er befinde sich im vorzeitigen Strafvollzug und werde entsprechend betreut.

  • Abschiedsbrief

    Die Mutter habe ein Schriftstück hinterlassen. Dieses wurde der Strafverfolgung zugestellt, so Manhart. Weitere Angaben dazu machte er nicht.

  • «Tragisches Ereignis»

    Die Personen werden 24 Stunden betreut. Alle Betreuer sind wachsam auf mögliche Hinweise. Auch für die Mitarbeiter seien Suizide tragische Ereignisse, sagt Fehr.

  • Kein Handlungsbedarf

    Ein Journalist bemerkt, dass es in der Vergangenheit zu mehreren Suiziden gekommen ist. Man sei beunruhigt, sagt Manhart. Jedoch ergibt sich keinen akuten Handlungsbedarf. Dieses Jahr wurde jeder Einzelfall genau angeschaut.

    Endrass ergänzt, die Suizidraten schwanke in den Gefängnissen – wie auch in der Bevölkerung. Nicht immer lassen sich die Schwankungen erklären. «Jeder Suizid ist einer zuviel», sagt Endrass. Auch für die Betreuer seien Selbsttötungen eine Belastung.

  • «Suizide nicht immer vermeidbar»

    «Wenn jemand Selbstmord begehen will, kann er das tun», sagt Endrass. Leider lassen sich diese nicht immer verhindern. Deshalb sei es wichtig, Suizidabsichten anzusprechen.

  • Regelmässige Psychiater-Besuche

    Die Personen, die aus einer Klinik überwiesen worden waren, werden einmal pro Woche von einem Psychiater besucht. Verschlechtert sich der Zustand werden die Besuche erhöht. Wieder wollen die Anwesenden keine Stellung zum aktuellen Fall nehmen.

  • Nahm die Mutter Medikamente?

    War die Mutter auf Medikamente angewiesen?, will ein Journalist wissen. Dazu geben die Verantwortlichen keine Auskunft. Aber: Sehr viele Insassen würden Medikamente nehmen, so Manhart.

  • Psychiatrische Beurteilung

    Nun kommt Jérome Endress, stellvertretender Leiter der psychiatrischen Dienst, zu Wort. Er will zum Fall nicht konkret Stellung nehmen wegen der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn Hinweise auf eine akute Selbstgefährdung bestehen, erfolge eine Einweisung in eine Klinik.

    Wenn eine Person ins Gefängnis komme, erfolge im ersten Schritt ein psychiatrische Beurteilung, bei der auch die Selbstgefährdung überprüft werde. Man bleibe stets im Kontakt mit der jeweiligen Person.

  • Wiederbelebungs-Versuche

    Jetzt spricht Thomas Manhart, Leiter des Justizvollzugs. Bei Abgabe des Mittagessen wurde die Mutter noch lebend angetroffen. Rund zwei Stunden später wurde sie tot in ihrer Zelle vorgefunden. Man habe versucht, sie wiederzubeleben. Ohne Erfolg. Sie habe sich stranguliert.

  • Beileid

    Zu Beginn der Pressekonferenz spricht Fehr den Angehörigen ihr Beileid aus.

  • Pressekonferenz um 12 Uhr

    Um 12 Uhr äussert sich die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr an einer Medienkonferenz zum Fall.

  • Ausgangslage

    Die Frau, die am Neujahrstag 2015 in Flaach ZH ihre beiden Kleinkinder getötet haben soll, ist tot. Ihre Leiche wurde gestern Mittag im Gefängnis Zürich aufgefunden. Als Todesursache steht Suizid im Vordergrund.

    Der fünfjährige Bub und das zweijährige Mädchen waren am Neujahrstag mutmasslich von ihrer 27-jährigen Mutter in der Familienwohnung erstickt worden. Die Frau alarmierte selbst die Polizei. Der Vater war am Tattag nicht anwesend: Er sass wegen Vermögensdelikten im Gefängnis.

    Das zweifache Tötungsdelikt war trauriger Höhepunkt eines Konflikts der Familie mit der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Diese hatte die vorübergehende Unterbringung der Kinder in einem Heim verfügt, nachdem die Eltern wegen Betrugsverdachts Anfang November verhaftet worden und ausserdem Gefährdungsmeldungen bezüglich der Kinder eingegangen waren.

(woz), 08. August 2015 10:19; Akt: 08.08.2015 19:10 Print
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Natalie-K–hinterlaesst-Abschiedsbrief-22029103

Warum bestreitet das Jugendamt die Hinweise auf Gewalt‬ des Vaters ?

Der leibliche ‪Vater‬ dieses Mädchens sagt, er hätte dem ‪Jugendamt‬ mehrmals gemeldet, dass die Sechsjährige von ihrer Mutter geschlagen wird. Es gab also doch Hinweise auf ‪Gewalt‬?

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„Für das Jugendamt gab es vorher keine Hinweise auf Gewalt“

Kärntens Jugendwohlfahrts-Chefin Christine Gaschler-Andreasch sieht keine Fehler beim Jugendamt, obwohl die Familie den Behörden bekannt war.

Jugendamt – Kärnten – Jugendwohlfahrtschefin Gaschler-Andreasch

Jugendwohlfahrtschefin Gaschler-Andreasch im Interview – Foto © Markus Traussnig

Ein Baby starb. Der Vater des zwei Monaten alten Kindes ist in Untersuchungshaft, weil er das Neugeborene totgeschüttelt haben soll. Die Familie war dem Jugendamt bekannt. Warum wurde das Baby nicht besser geschützt?

CHRISTINE GASCHLER-ANDREASCH: Seit zehn Monaten war eine Familienhilfe zwei Mal wöchentlich bei den Betroffenen. Es gab keine Hinweise auf Gewalt.

Warum wurde das Jugendamt dann überhaupt auf die Klagenfurter Familie aufmerksam?

GASCHLER-ANDREASCH: Das verstorbene Baby hat eine sechsjährige Halbschwester. Es gab eine Meldung von der Kinderbetreuungseinrichtung an das Jugendamt, weil diese ältere Schwester auffallend war. Dadurch bekamen die Betroffenen eine Familienhilfe. Diese unterstützen die Familien sozialpädagogisch, etwa um eine bessere Struktur ins Familienleben zu bringen. Derzeit ist das sechsjährige Mädchen in der Kinderpsychiatrie.

Die Sechsjährige befindet sich noch in der Kinder- und Jugendpsychatrie des Klinikums  – Foto © Krainz

Der leibliche Vater dieses Mädchens sagt, er hätte dem Jugendamt mehrmals gemeldet, dass die Sechsjährige von ihrer Mutter geschlagen wird. Es gab also doch Hinweise auf Gewalt?

GASCHLER-ANDREASCH: Der Vater war zwar mehrmals beim Jugendamt. Aber es ging dabei nur um das Besuchs- und Kontaktrecht. Von Übergriffen hat er nie etwas erwähnt, da steht auch nichts in den Akten.

Aber die Familie war problematisch und sie war im Fokus des Jugendamtes. Dann kam noch Nachwuchs, ein weiteres Kind. Hat das Jugendamt die Betreuung in dieser sensiblen Phase mit dem Neugeborenen intensiviert?

GASCHLER-ANDREASCH: Nein. Rund um die Geburt lief alles gut. Vater und Mutter, das geht aus den Akten hervor, waren sehr bemüht. Die Mutter hielt Kontakt zu Ärzten und zur Mutterberatungsstelle.

Wenn alles so gut lief, warum kam es dann zum Drama?

GASCHLER-ANDREASCH: Ich kann heute um 17 Uhr bei einer Familie zur Tür hinaus gehen und eine Stunde später passiert was, das ist leider so.

Wie erfahren und professionell war denn die Familienhilfe, die bei den Betroffenen war? Vielleicht wurden Alarmzeichen übersehen?

GASCHLER-ANDREASCH: Noch einmal: Es gab keine Wahrnehmungen von Gewalt. Die Familienhilfe war sehr erfahren, die fallführende Sozialarbeiterin des Jugendamtes auch. Ich kann da keine Fehler finden.

MANUELA KALSER

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