Kindesentführung in Österreich – Mutter u. Oma vor Gericht

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Prozess: Mutter und Oma wollten Kind entführen

38-Jährige und ihre Mutter (62) wurden – nicht rechtskräftig – zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.

Eine 38-jährige gebürtige Russin und ihre 62-jährige Mutter mussten am Montag auf der Anklagebank des Landesgerichtes Eisenstadt Platz nehmen. Der Staatsanwalt legte den beiden Frauen zur Last, einen Bekannten mit der Entführung der sechsjährigen Tochter der 38-Jährigen beauftragt zu haben. Außerdem sollen sie ihn angewiesen haben, den im Burgenland lebenden Kindesvater zusammenzuschlagen. Beide Angeklagte – sie waren seit Mai in U-Haft – bekannten sich nicht schuldig.

„Ich habe immer gedacht, dass sich Vater und Mutter die Obsorge für das Kind teilen“, rechtfertigt sich die 38-Jährige vor Gericht. Dass ihre Schwiegermutter die alleinige Obsorge über die Sechsjährige hat, das habe sie erst bei ihrer Festnahme in Graz erfahren. Die Unterschrift auf entsprechenden Dokumenten sei nicht von ihr, meinte die 38-Jährige.

„Tragische Geschichte“

„Es gibt eine tragische Geschichte hinter der Geschichte“, sagt die Verteidigerin der 62-Jährigen, Astrid Wagner. Das sechsjährige Mädchen sei mit ihrer Mandantin und deren Tochter in Lettland aufgewachsen.

Dann sei es zu familiären Streitigkeiten gekommen. Die 38-Jährige habe ihr Kind sehen wollen, doch der Kindesvater habe sich quergelegt. „Ich bin dann mit meiner Mutter zum Kindergarten gefahren. Aber das Kind wurde uns nicht übergeben.“

Freispruch: „Nicht aktiv beteiligt“

„Wir haben uns Sorgen um die psychische Gesundheit des Kindes gemacht“, sagt die Großmutter. Sie soll einen Bekannten gebeten haben, ihre Enkeltochter zu entführen. Danach, so die Anklage, wollten die Frauen mit dem Kind nach Lettland fahren.

Die 38-Jährige wurde in diesem Punkt freigesprochen: Der Bekannte gab an, nur mit der 62-Jährigen in Kontakt gestanden zu sein. Das Verfahren hatte ergeben, dass die 38-Jährige an dem Plan „nicht aktiv beteiligt“ gewesen war.

Österreich verlassen

Nach Lettland hätten sie fahren müssen, weil die Polizei ihnen zuvor gesagt habe, sie müssten Österreich binnen drei Tagen verlassen, weil sie nicht gemeldet seien. Im Auto hatten die beiden bei der Festnahme die Geburtsurkunde und den Reisepass der Tochter, Kindergewand und über 2.500 Euro Bargeld, sagte ein Ermittler vor Gericht.

Der Vater des Mädchens erzählte, dass die Frauen gewusst hätten, dass das Sorgerecht bei der Großmutter sei. Es sei eine gemeinsame, „logische“ Entscheidung gewesen, das Sorgerecht der Oma väterlicherseits zu übertragen, weil das Kind dort gewohnt habe und auch dortbleiben habe wollen.

Schlägerei

Freigesprochen wurden beide Angeklagte schließlich vom Vorwurf der schweren Körperverletzung: Der Bekannte gab an, dass es seine Idee gewesen sei, den Kindesvater in eine Schlägerei zu verwickeln, um die Entführung nicht verhindern zu können. Der Bekannte weihte allerdings die Polizei in die Entführungspläne ein, dadurch ist es Mitte Mai zur Festnahme der Frauen gekommen.

Die teilbedingten Haftstrafen – zehn Monate für die 38-Jährige und 15 Monate für die 62-Jährige – sind nicht rechtskräftig. Beide wurden nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft enthaftet


Tags: Familienrecht – Obsorge – Väter, HKÜ Scheidung Trennung Gewalt – Russland Mutter – Gesetze in Österreich – Kindesentführung – Prozess – Haftstraf,- Landesgericht Eisenstadt – Urteil – Untersuchungshaft – Lettland

Quelle:
https://kurier.at/chronik/burgenland/prozess-mutter-und-oma-wollten-kind-entfuehren/401427909
Eisenstadt, 28.06.2021

Prozess über Pädo Arzt in Österreich

Missbrauchsprozess: 13 Jahre Haft für Arzt in Oberösterreich!

Jener Arzt aus dem Salzkammergut, dem vorgeworfen wurde, 109 Buben sexuell missbraucht zu haben, ist zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde der 56-Jährige vom Schöffensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
1.Video:

Opferanwalt – Rechtsanwalt Christian Aigner u. Gerhard Haslbauer
Die Möwe: Geschäftführerin Hedwig Wölfl
Quelle: Zib2, Mi., 17.6.2020
Tags: Pädo – Justiz – Gericht – Strafrecht – Prozess – Wels – Arzt – Familienrecht Familie – Missbrauch

2.Artikel:
Oö. Arzt wegen Missbrauchs zu 13 Jahren Haft verurteilt

Mediziner wird nach Schuldspruch in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Privatbeteiligte erhielten Zusprüche im fünfstelligen Euro-Bereich.
Ein 56-jähriger Arzt aus dem Salzkammergut, der 109 Buben sexuell missbraucht haben soll, ist am Mittwoch im Landesgericht Wels zu 13 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Privatbeteiligten wurden vom Gericht Summen in fünfstelliger Euro-Höhe zugesprochen. Als Arzt darf der Mann nicht mehr arbeiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, pornografischer Darstellung Minderjähriger und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften schuldig gesprochen. Mildernd waren die Unbescholtenheit, die sich aber laut Richterin dadurch relativiere, dass der Angeklagte „fast 20 Jahre unentdeckt geblieben ist“, sowie das teilweise Geständnis, das sich allerdings nur auf die leichten Fälle bezog. Erschwerend wurden u.a. der lange Tatzeitraum und die von der Opferzahl her „einzigartige Dimension“ des Falls gewertet.

Der Angeklagte habe eine eigene sexuelle Erregung bei den Taten durchgehend bestritten, sagte die Richterin in der Urteilsverkündung. Viele Details hätten das Gericht aber zu der Ansicht gebracht, dass diese sehr wohl gegeben gewesen sei. Auch sei das Schöffengericht überzeugt, dass ihm das Unrecht der Taten bewusst gewesen sei, denn er habe etwa die Opfer aufgefordert, nichts zu erzählen oder die Vorhänge zugezogen. Die Opfer hätten alle einen glaubwürdigen und um Wahrheit bemühten Eindruck gemacht, so die Richterin. Keiner habe den Eindruck erweckt, dass er den Angeklagten über Gebühr belasten wolle.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Mediziner den teils schweren sexuellen Missbrauch von insgesamt 109 Buben zur Last. 40 der mutmaßlichen Opfer waren laut Anklageschrift unter 14 Jahre alt. 30 Fälle sollen sich außerhalb der Ordination abgespielt haben. In fünf Fällen geht die Anklage von schwerem sexuellen Missbrauch aus, drei Buben haben laut Gutachten wesentliche gesundheitliche Folgen – in Form von Anpassungsstörungen – davongetragen. Hier gab es nicht in jedem Fall einen Schuldspruch. Weitere Anklagepunkte lauteten, er habe Personen zum Dreh von Kinderpornos angestiftet und Jugendliche mit Cannabis versorgt.
Großteils schuldig bekannt
Sehr oft ging es etwa um Untersuchungsmethoden, die laut einem Sachverständigen medizinisch nicht indiziert gewesen seien, oder um die Anleitung zur Masturbation. Der Arzt sei den Jugendlichen gegenüber stets freundlich und locker gewesen und habe eine „ordinäre Sprache“ verwendet, so der Anklagevertreter zu Beginn des Prozesses. Laut Verteidigung habe er sich selbst als „eine Art Aufklärungscoach“ gesehen. Der Staatsanwalt erkannte in dem Vorgehen des Mannes vielmehr „einen Tatplan, der darauf ausgerichtet war, seine berufliche Tätigkeit für regelmäßigen Missbrauch“ zu nutzen.
„Ich habe im Rahmen der sexuellen Aufklärung Übergriffe auf pubertierende Burschen begangen“, bekannte sich der Arzt zu Prozessbeginn „zu einem Großteil“ schuldig. Er behauptete – im Gegensatz zu einem von der Justiz eingeholten Gutachten – aber, dass seine Methoden medizinisch begründet gewesen seien. Die schweren Fälle sowie die Vorwürfe bezüglich Porno-Drehs und Drogen bestritt er allerdings.
Weil laut einem Sachverständigen die Pädophilie des Angeklagten so stark sei, dass er sich neuerlich an Kindern vergreifen könnte, wurde er zusätzlich zur Haftstrafe in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte Strafberufung, die Verteidigung Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.
(APA)
17.06.2020 um 17:10
https://www.diepresse.com/5827456/oo-arzt-wegen-missbrauchs-zu-13-jahren-haft-verurteilt

„Ungläubige gehören getötet.“ IS-Gefährder jetzt freigesprochen

Wien

Angeblicher IS-Schläfer wurde freigesprochen
Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag gegen einen angeblichen IS-Schläfer verhandelt worden, der laut Anklage im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ einen Selbstmordanschlag am Westbahnhof durchführen hätte sollen.

APA
Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Zum Attentat sei es nicht gekommen, weil das Signal seines IS-Kontaktmannes ausblieb, hatte der Mann im Vorjahr dem Verfassungsschutz erklärt.Der Angeklagte – ein 27 Jahre alter Afghane, der 2015 über die Türkei nach Österreich gekommen war – wurde im Zweifel vom zentralen Vorwurf der Wiener Anklagebehörde freigesprochen. „Eine Mitgliedschaft beim IS und Anschlagspläne haben sich nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen“, stellte Richterin Claudia Bandion-Ortner am Ende fest. Der Mann wurde daher ausschließlich für mehrere gewalttätige Angriffe gegen verschiedene Justizwachebeamte – der Afghane dürfte ein äußerst problematischer Häftling sein, er wurde nach Handgreiflichkeiten, die sich auch gegen Mitinsassen richteten, immer wieder in andere Justizanstalten verlegt – zu 14 Monaten unbedingter Haft verlegt. Verteidiger Michael Dohr nahm das Urteil an, Staatsanwältin Viktoria Berente gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.Dass der Staatsanwaltschaft die Beweisführung zu den vermuteten Anschlagsplänen nicht glückte, lag möglicherweise auch daran, dass die Handy-Daten des Angeklagten nur ansatzweise ausgewertet werden konnte. Bei dem Afghanen war ein Smartphone sichergestellt worden, die darauf gespeicherten Daten waren allerdings großteils verschlüsselt. Weil der Verdächtige nicht bereit war, den PIN-Code und sonstige Informationen zu seinem Gerät preiszugeben, sei dieses einem sogenannten Chip Off-Verfahren unterzogen und dabei in seine Einzelteile zerlegt worden, berichtete ein Beamter vom Verfassungsschutz dem Schöffensenat. Ob am Gerät brisante Informationen – etwa Kontaktdaten einer möglichen IS-Verbindungsperson – gespeichert waren, ließ sich nicht klären. „Wir waren technisch nicht in der Lage, das Handy zu entschlüsseln. Die Technik ändert sich ständig“, sagte der Polizeibeamte.

Als das Gericht darauf die Beiziehung eines externen Sachverständigen andachte, um an sämtliche Daten zu kommen, machte der Beamte deutlich, dass das Smartphone den Entschlüsselungs-Versuch nicht unbeschadet überstanden hatte: „Nachher ist nichts mehr möglich.“ „Das gibt’s ja net“, entfuhr es der vorsitzenden Richterin. „Es wurde alles versucht, jetzt geht nix mehr“, erwiderte der Verfassungsschützer.

Der Angeklagte war erstmals strafrechtlich aufgefallen, als er im März 2018 vor dem provisorischen Parlamentsgebäude am Heldenplatz einen Polizisten attackierte. Als er zwei Wochen später am Westbahnhof ohne ersichtlichen Grund auf einen weiteren Polizisten losging, wurde er in seiner Asylunterkunft in Wien-Liesing festgenommen. Im August wurde er von Richterin Bandion-Ortner für die beiden Tätlichkeiten zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Anschließend outete sich der 27-Jährige als – vermeintlicher – IS-Schläfer und schilderte in mehreren Einvernahmen dem BVT und dem Wiener LVT seine Bomben-Pläne. Er wurde offensichtlich zunächst nicht ernst genommen. „Er hat mir nichts genannt, was sich konkretisieren hätte lassen. Er hat ein Schlagwort hingeworfen und hat sonst blockiert“, verriet der mit der Fallführung betraute Verfassungsschützer im Zeugenstand. Allerdings machte der Afghane deutlich, dass „Ungläubige“ getötet gehören. Das habe man ihm „beigebracht“. „Auch die Richterin bei meiner Hauptverhandlung war eine Ungläubige. Auch sie gehört getötet“, gab er niederschriftlich zu Protokoll, wobei er sich auf die Verhandlung vom August 2018 bezog.

Obwohl es sich bei der betreffenden Richterin um Bandion-Ortner und damit immerhin eine ehemalige Justizministerin handelte, erlangte diese von dieser Aussage keine Kenntnis. Das Protokoll wurde zwar der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die als tötungswürdig erachtete Bandion-Ortner jedoch nicht informiert. Was der 27-Jährige von ihr hielt, wurde ihr erst bekannt, nachdem die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der vom Angeklagten behaupteten Anschlagspläne zur Ansicht gelangte, dass dessen Angaben glaubwürdig waren und die Strafverfolgungsbehörde eine Anklage einbrachte. Der Akt landete erneut am Schreibtisch von Bandion-Ortner.

In der Verhandlung betonte nun Verteidiger Dohr, die Angaben seines Mandanten vor dem Verfassungsschutz wären nichts wert. Einerseits habe dieser sich „wichtig“ gemacht, andererseits habe er geglaubt, mit der falschen Behauptung, er sei ein IS-Bombenleger, seine drohende Abschiebung nach Afghanistan verhindern zu können. Dohr verwies auch auf ein psychiatrisches Gutachten, demzufolge der Angeklagte „nach Reibungsflächen sucht“ und sich wichtig mache, grundsätzlich aber zurechnungsfähig sei. „Die Suppe ist hier nicht ein mal dünn. Hier ist gar keine Suppe vorhanden“, betonte Dohr.

Von APA Red. Erstellt am 06. August 2019 (15:13)
https://www.bvz.at/in-ausland/wien-angeblicher-is-schlaefer-wurde-freigesprochen-wien-daesh-extremismus-is-terrorismus-urteil-157603361
Tags: Asylwerber – Flüchtling – Migration – Justiz – Gewalt – radikale Islamisierung – Radikalisierung

Appell an Justizminister Dr. Josef Moser – Fall Thomas Claricini

Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen!
Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.

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Die Kompetenzen  von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung. Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.

Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972
„Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist?
Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“

Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“

Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder:
„Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge…
… abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“ 

Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte:
… in Brasilien sind es 5 Jahre …

… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“

Komentare+Fragen: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972

Artikel Väter ohne Rechte:

Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/liste-jetzt-uebt-massive-kritik-an-der-jugendwohlfahrt/ 

Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe

25j. Asylwerber erst in Österreich zum IS radikalisiert

Zitat: „Zum IS habe er sich erst zwei Monate nach seiner Ankunft in Österreich zugehörig gefühlt“
40.000 Dateien, mit einem abgetrennten Kopf eines Kindes und eines Weihnachtsmannes sowie eine Grafik von London, das in Trümmern liegt, wurden vor dem Prozess, des Syrers am Landesgericht Salzburg, sichergestellt.

Foto: https://salzburg.orf.at/news/stories/2948999/

1. Artikel:

Schuldspruch in Salzburger Terror-Prozess

Landesgericht Salzburg, Polizei APA/BARBARA GINDL
Dem 25-Jährigen wurde am Freitag unter enormen Sicherheitsvorkehrungen im Landesgericht Salzburg der Prozess gemacht. (Archivbild)

Unter enormen Sicherheitsvorkehrungen wurde am Freitag am Landesgericht in Salzburg einem 25-Jährigen der Prozess gemacht. Der Syrer wurde wegen der Beteiligung an der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu sieben unbedingter Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt.

Er machte kein Hehl daraus, für den Jihad „kämpfen und sterben“ zu wollen und gestand ein, dass er in sozialen Netzwerken für die IS-Ideologie geworben hat, um andere dafür zu begeistern.

Angeklagter legt umfassendes Geständnis ab

Der asylberechtigte und bisher unbescholtene Syrer versuchte offensichtlich, sich vor dem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg als Märtyrer des IS darzustellen. Er zeigte sich zu allen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Salzburg – Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation, Gutheißung terroristischer Straftaten und Besitz von falschen, besonders geschützter Urkunden – umfassend geständig. Der Mann stellte im August 2014 in Österreich einen Asylantrag, ließ sich in Salzburg nieder und arbeitete als Tischlerhelfer. Mit einer gefälschten schwedischen ID-Karte wollte er seinen Angaben zufolge nach England, sein eigentliches Ziel, weiterreisen. Aber so weit kam er nicht mehr.

Laut Anklage hat er sich von Dezember 2014 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2017 in Salzburg dem IS angeschlossen. Es sei ihm darum gegangen, die Selbstradikalisierung von Internetnutzern zu fördern und gleichzeitig durch propagandistische Fotos, Videos, Filme, Bildcollagen und Grafiken über vergangene oder angekündigte Terroranschläge die europäische Zivilbevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen.

Terror-Prozess: Ermittler stellen 40.000 Dateien sicher

Für die Marketings- und Rekrutierungsmaßnahmen wurden zahlreiche Plattformen im Internet benutzt, darunter Google, Flickr, Tumblr, Facebook, Telegram, Blogspot, Youtube, Instagram oder WordPress. Alleine auf Twitter soll der Mann etwa 30 Profile genutzt haben. Die Ermittler stellten auf elektronischen Geräten des Angeklagten 40.000 Dateien sicher. Eine Bildcollage zeigte den argentinischen Fußball-Star Lionel Messi mit einem blutigen Auge. Der Bildtext verwies auf die Fußball-WM in Russland: „Das, was in Russland kommen wird, wird schlimmer sein“, wurde im Text prophezeit. Dies sei eine Warnung gewesen, dass der IS für Gerechtigkeit sorge, sagte der Syrer.

Eine Prozessbeteiligte konfrontierte den Angeklagten mit weiteren Schreckensszenarien, die er über soziale Netzwerke verbreitet haben soll. Zu sehen waren ein abgetrennter Kopf eines Kindes und eines Weihnachtsmannes sowie eine Grafik von London, das in Trümmern liegt. Der Angeklagte antwortete emotionslos: „Die Botschaft des Islamischen Staates ist klar: Das Feuer des Krieges wird nie gelöscht sein außer mit eurem Blut.“

25-Jähriger offenbar erst in Österreich radikalisiert

Die Aussagen des Syrers vor Gericht erweckten teils den Eindruck, als wolle er als „Medien-Mudschaheddin“ erneut für den IS werben. Der IS bekämpfe die westliche Welt nicht wegen ihrer Völker und Religionen, sondern „für das vergossene Blut von Muslimen und um die Schwachen zu verteidigen. Wir Mitglieder der islamischen Gesellschaft streben nach Freiheit und Frieden. Das wird in der restlichen Gesellschaft als Terror bezeichnet“.

Zum IS habe er sich erst zwei Monate nach seiner Ankunft in Österreich zugehörig gefühlt, zuvor habe er nicht einmal regelmäßig gebetet, schilderte der 25-Jährige. Es stimme, dass er mit seinen Aktivitäten Internet-User vom IS überzeugen habe wollen, auch wenn er kein offizielles Mitglied des IS sei. Auf die Frage, wie denn der IS seine Mitglieder rekrutiere, antwortete der Beschuldigte: „Der IS überzeugt durch seine Taten.“ Sein Dolmetscher merkte an, dass der Syrer im höchsten Level der arabischen Sprache kommuniziere, mit Zitaten von Politikern und Professoren. Dem Angeklagten drohte ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft.

(APA/S24), 23. November 2018 09:11 Uhr
https://www.salzburg24.at/news/salzburg/stadt/schuldspruch-in-salzburger-terror-prozess-61327747

2. Arikel – Urteil – sieben Jahre unbedingte Haft:

„Der IS überzeugt durch seine Taten“: Urteil im Salzburger Terrorprozess

SALZBURG. Ein 25-jähriger Syrer ist am Freitag bei einem Prozess in Salzburg wegen der Beteiligung an der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu sieben Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden.

Er machte kein Hehl daraus, für den Jihad „kämpfen und sterben“ zu wollen und gestand ein, dass er in sozialen Netzwerken für die IS-Ideologie geworben hat, um andere dafür zu begeistern.

Der asylberechtigte und bisher unbescholtene Syrer versuchte offensichtlich, sich vor dem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg als Märtyrer des IS darzustellen. Er zeigte sich zu allen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Salzburg – Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation, Gutheißung terroristischer Straftaten und Besitz von falschen, besonders geschützter Urkunden – umfassend geständig.

Der Mann stellte im August 2014 in Österreich einen Asylantrag, ließ sich in Salzburg nieder und arbeitete als Tischlerhelfer. Mit einer gefälschten schwedischen ID-Karte wollte er seinen Angaben zufolge nach England, sein eigentliches Ziel, weiterreisen. Aber so weit kam er nicht mehr.

Von 2014 bis 2017 beim IS

Laut Anklage hat er sich von Dezember 2014 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2017 in Salzburg dem IS angeschlossen. Es sei ihm darum gegangen, die Selbstradikalisierung von Internetnutzern zu fördern und gleichzeitig durch propagandistische Fotos, Videos, Filme, Bildcollagen und Grafiken über vergangene oder angekündigte Terroranschläge die europäische Zivilbevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen.

Für die Marketings- und Rekrutierungsmaßnahmen wurden zahlreiche Plattformen im Internet benutzt, darunter Google, Flickr, Tumblr, Facebook, Telegram, Blogspot, Youtube, Instagram oder WordPress. Alleine auf Twitter soll der Mann etwa 30 Profile genutzt haben. Die Ermittler stellten auf elektronischen Geräten des Angeklagten 40.000 Dateien sicher. Eine Bildcollage zeigte den argentinischen Fußball-Star Lionel Messi mit einem blutigen Auge. Der Bildtext verwies auf die Fußball-WM in Russland: „Das, was in Russland kommen wird, wird schlimmer sein“, wurde im Text prophezeit. Dies sei eine Warnung gewesen, dass der IS für Gerechtigkeit sorge, sagte der Syrer.

Schreckensszenarien im Netz verbreitet

Eine Prozessbeteiligte konfrontierte den Angeklagten mit weiteren Schreckensszenarien, die er über soziale Netzwerke verbreitet haben soll. Zu sehen waren ein abgetrennter Kopf eines Kindes und eines Weihnachtsmannes sowie eine Grafik von London, das in Trümmern liegt. Der Angeklagte antwortete emotionslos: „Die Botschaft des Islamischen Staates ist klar: Das Feuer des Krieges wird nie gelöscht sein außer mit eurem Blut.“

Die Aussagen des Syrers vor Gericht erweckten teils den Eindruck, als wolle er als „Medien-Mudschaheddin“ erneut für den IS werben. Der IS bekämpfe die westliche Welt nicht wegen ihrer Völker und Religionen, sondern „für das vergossene Blut von Muslimen und um die Schwachen zu verteidigen. Wir Mitglieder der islamischen Gesellschaft streben nach Freiheit und Frieden. Das wird in der restlichen Gesellschaft als Terror bezeichnet“.

Zum IS habe er sich erst zwei Monate nach seiner Ankunft in Österreich zugehörig gefühlt, zuvor habe er nicht einmal regelmäßig gebetet, schilderte der 25-Jährige. Es stimme, dass er mit seinen Aktivitäten Internet-User vom IS überzeugen habe wollen, auch wenn er kein offizielles Mitglied des IS sei.

Auf die Frage, wie denn der IS seine Mitglieder rekrutiere, antwortete der Beschuldigte: „Der IS überzeugt durch seine Taten.“ Sein Dolmetscher merkte an, dass der Syrer im höchsten Level der arabischen Sprache kommuniziere, mit Zitaten von Politikern und Professoren.

23. November 2018 – 17:54 Uhr

https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Der-IS-ueberzeugt-durch-seine-Taten-Urteil-im-Salzburger-Terrorprozess;art58,3073056
Tags: Flüchtling – radikale Islamisierung – Landesgericht Salzburg – Justiz – Terrorprävention

3,5 Jahre Haft für Terror-Kommandeur d. HIG (Hezb-e Islami Gulbuddin)

Afghanistan – Hizb-i-Islami Gulbuddin HIG | Sharia Unveiled -> https://shariaunveiled.wordpress.com

1.Zitat:
Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG)

Die radikal-islamistische Rebellengruppe Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG) [Anmerkung: auch Hizb-i-Islami Gulbuddin] wird von Mujahed Gulbuddin Hikmatyar geführt (CRS 22.12.2015). Er war ein ehemaliger Verbündeter der USA im Kampf gegen die Besatzungstruppen der Sowjetunion in den 1980er Jahren. Die HIG wird als kleiner Akteur in den Kampfzonen Afghanistans gesehen (CRS 9.10.2014).
Sie ist über die Jahre für ihre Grausamkeit bekannt geworden, sodass sogar die Taliban sich von ihr abwendeten (BBC 2.9.2014).
Die Gruppe selbst ist ideologisch wie auch politisch mit al-Qaida und den Taliban verbündet. In der Vergangenheit kam es mit den Taliban jedoch zu Kämpfen um bestimmte Gebiete (CRS 9.10.2014).

BVwG, Entscheidungsdatum 31.10.2016, GZ: W140 1436436-1

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20161031_W140_1436436_1_00/BVWGT_20161031_W140_1436436_1_00.html

2.Artikel:

Terror in Afghanistan: 3,5 Jahre Gefängnis

©VOL.AT
Der Afghane war nach Ansicht der Richter zwischen 2002 und 2015 in Afghanistan ein Dorf-Kommandeur der islamistischen Terrororganisation HIG.

Daher wurde der unbescholtene 43-Jährige wegen des Verbrechens der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit gestern rechtskräftig.

Denn am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG), wurde am Dienstag der Strafberufung des Angeklagten keine Folge gegeben. Das teilte auf Anfrage der OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Bereits im September war am Obersten Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen worden. Damit war damals in Wien der erstinstanzliche Schuldspruch bestätigt worden.

Unverändert blieb somit in den beiden zweitinstanzlichen Verfahren an OLG und OGH das Urteil des Feldkircher Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger. Am Landesgericht Feldkirch war die erstinstanzliche Entscheidung im April getroffen worden. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die Richter stützten sich auf das Gutachten des deutschen Afghanistan-Experten Thomas Ruttig. Demnach sei die HIG eine terroristische Vereinigung gewesen, sagte Richter Mitteregger. Mitglieder der islamistischen HIG hätten in Afghanistan auch Bombenanschläge verübt, berichtete der Gutachter. Der angeklagte Asylwerber sagte, die HIG sei eine politische Partei. Verteidigerin Andrea Concin beantragte einen Freispruch.

Mit der Verfolgung von im Ausland von Ausländern verübten terroristischen Straftaten, komme Österreich internationalen Verpflichtungen nach, erläuterte Richter Mitteregger. Denn es solle niemand ungestraft in ein anderes Land flüchten können, der sich im Ausland einer Terrororganisation angeschlossen habe.

Von NEUE/Seff Dünser 7.11.2018 10:07 (Akt. 7.11.2018 11:58)

https://www.vol.at/terror-in-afghanistan-35-jahre-gefaengnis/5986913

3. Siehe auch älteren Artikel:
https://www.vol.at/vorarlberg-asylwerber-wegen-verbrechen-der-terroristischen-vereinigung-vor-gericht/5718095

4. Wikipedia

Hezb-e Islami Gulbuddin

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Hezb-e Islami
حزب اسلامی گلبدین

Teilnehmer am Krieg in Afghanistan

Hezbi Islami.svg
Aktiv 1975–2016 (als Miliz)
1975 bis heute (als politische Partei)
Ideologie Islamismus [1]
Gruppen Muslime
Führer Gulbuddin Hekmatyar
Arbeitsgebiet Afghanistan
Größe 1.500–2.000 + [2]
Entstanden als Muslimische Jugend
Schlachten und Kriege Berg-Karabach-Krieg (1988–94) [3]
Afghanischer Bürgerkrieg (1992–96)
Afghanischer Bürgerkrieg (1996–2001)
Krieg in Afghanistan (2001 – heute)
Flagge Flagge von Hezbi Islami Gulbuddin.svg

Der Hezb-e-Islami Gulbuddin ( persisch : حزب اسلامی گلبدین ; abgekürzt HIG ), auch als Hezb-e-Islami [4] oder Hezb-i-Islami Afghanistan (HIA) [5] bezeichnet, ist eine afghanische politische Partei und ehemalige Miliz, gegründet und geleitet von Gulbuddin Hekmatyar .

Seit 1979, als Mulavi Younas Khalis sich mit Hekmatyar spaltete und seine eigene Gruppe gründete, war der verbleibende Teil der Hezb-e Islami, der immer noch von Hekmatyar geleitet wird, als „Hezb-e Islami Gulbuddin“ oder HIG bekannt.

Während des sowjetisch-afghanischen Krieges (1979–1989) wurde Hezb-e Islami Gulbuddin von den antisowjetischen Streitkräften durch den pakistanischen Inter-Services Intelligence (ISI) gut finanziert. Mitte der 1990er Jahre wurde der HIG durch den Aufstieg der Taliban „von der afghanischen Politik ausgeschlossen“.

Nach dem Krieg in Afghanistan nach 2001 trat HIG erneut als aggressive militante Gruppe auf und forderte die Verantwortung für viele blutige Angriffe auf die Koalitionsstreitkräfte und die Verwaltung von Präsident Hamid Karzai . [5] Seine Kampfstärke wurde „manchmal auf Tausende geschätzt“. [6] Die Gruppe unterzeichnete 2016 einen Friedensvertrag mit der Ghani-Regierung .

Link – Quelle: wikipedia -Google translate link
Tags: Kriegsflüchtlinge -Terror – Gewalt –

Unfassbar – „Nach Freispruch bleiben Trümmer“ – Landesgericht Salzburg Gutachter Prozess

Nach Freispruch bleiben Trümmer


© Bild: Getty Images/iStockphoto/Julia_Henze/iStockphoto

Gutachter am Prüfstand. Zehn Jahre wurde gegen Psychologen nach Vorwürfen von Kollegen und Betroffenen ermittelt

Zehn Jahre lang dauerten die Ermittlungen gegen einen Salzburger Sachverständigen. Die Einschätzung des Psychologen war vor allem in Obsorge- und Sachwalterschaftsfällen gefragt. Doch seine Expertisen stießen auf Widerstand. So warf ihm unter anderem ein Berufskollege vor, der Gutachter habe die Mindeststandards nicht eingehalten, mit Textbausteinen gearbeitet und Väter benachteiligt.

In der Vorwoche wurde der Sachverständige vor Gericht freigesprochen; nicht rechtskräftig. Was bleibt, sind Trümmer.

13 Betroffene, die sich als Opfer des Mannes sehen, verstehen die Welt nicht mehr. Sie fühlen sich nun

vom Rechtsstaat im Stich gelassen.

Auf der anderen Seite ist die Karriere des ehemaligen Gutachters ein Trümmerhaufen. „Wenn Sie zehn Jahre lang ein Verfahren führen müssen, in dem Sie dann freigesprochen werden, bleibt trotzdem etwas hängen. Da tut man sich dann in jedem Job schwer“, sagt sein Anwalt. An eine Rückkehr als Sachverständiger sei eher nicht zu denken.

Gutachter in der Kritik. Karl Mahringer wurde von der Liste gestrichen. Psychiatern werden Fließband-Gutachten vorgeworfen

Auswirkungen

Mediatorin Tews begleitet Betroffene seit Jahren – © Bild: Atelier Mozart Linz

Aber auch die Betroffenen kämpfen mit den Folgen. „Niemand kann nachvollziehen, was das Wirken dieses Gutachters bei Familien und Kindern ausgelöst hat, welche gravierenden Auswirkungen das auf das Leben dieser Menschen hatte“, sagt Margreth Tews. Die Mediatorin hat einige Betroffene über Jahre hinweg begleitet. Im KURIER erzählen zwei davon ihre Geschichte.

Herr M. sieht seine Existenz ruiniert. Nach einer Scheidung stritt er mit seiner Frau über die Obsorge der beiden gemeinsamen Kinder. „Zwei Mal war ich bei dem Gutachter“, erzählt Herr M. „Aber die Tests, die er laut Gutachten mit mir gemacht hat, haben gar nicht stattgefunden.“ Das Gutachten hätte das angespannte Verhältnis nach der Scheidung zum Eskalieren gebracht.

Die Kinder durfte er kaum noch sehen, schildert er. „Sie waren die wirklich Leidtragenden. Ihr Schulweg hat an meinem Haus vorbei geführt. Aber sie sollten einen Umweg machen, um ja nicht bei mir vorbei zu kommen.“

Das Verhältnis zu den Kindern ist auch Jahre später noch schwierig. Die Distanz hat Narben hinterlassen. „Eine Tochter habe ich zu ihrem 18. Geburtstag kurz gesehen. Das war’s“, sagt Herr M. resigniert.

Frau K. lernte den Sachverständigen kennen, als sie beschuldigt wurde, ihren autistischen Sohn vernachlässigt zu haben – sie wurde von den Vorwürfen in einem Verfahren übrigens freigesprochen. Das Gutachten allerdings sprach gegen sie. „Mir wurde vorgeworfen, ich sei Alkohol- und Männer-abhängig. Völlig grotesk – ich lebe seit Jahrzehnten ohne Mann. Aber man hat mich dargestellt wie eine Gewerbsmäßige.“

Das hätte sie nicht nur psychisch schwer getroffen. Auch finanziell. Frau K. ist selbstständig. „Das hat sich herumgesprochen im Ort. Plötzlich hatte ich um 60 Prozent weniger Umsatz.“

Ein zweites Mal trat der Gutachter in ihr Leben, als sie um die Sachwalterschaft für den Sohn kämpfen musste. „Da wurden die verleumderischen Aussagen aus dem ersten Verfahren – die ja nachweislich falsch waren – ins Gutachten eingefügt.“
Wiedersehen

Schlussendlich wurde die Sachwalterschaft ihrem zweiten Sohn übertragen. Eine Lösung, mit der Frau K. gut leben kann. Sie sieht ihren kranken Sohn nun wieder regelmäßig.

Doch der Kampf hat Spuren hinterlassen. Frau K. erlitt einen Schlaganfall. Sie hat sich wieder davon erholt. „Aber ich verstehe, wenn sich Leute so etwas nicht antun. Das hat mich so viel Nerven, Kraft und Energie gekostet. Das kann sich niemand vorstellen.“

( kurier.at ) | 26.09.2018 | Autor:
5 Kommentare gepostet
https://kurier.at/chronik/oesterreich/nach-freispruch-bleiben-truemmer/400128455
Tags: Obsorge – Familienrecht – Strafprozess – Egon Bachler – Sachverständige – Missbrauch mit dem Missbrauch –  -Gutachter – StGB – Justiz  – Rechtsbeugung – Gesetze Österreich – Kindesabnahme 

Gibt es „Gutachter Lobbyisten“ in der Justiz?

Vaterlose Gesellschaft - Bekommen Väter auch Unterstützung ?

UNFASSBAR!!!
Stehen in Österrreich „Gutachter“ über den Menschenrechten

und werden im Familienrecht bewust Menschenrechtsverletzungen lt. EMRK Art.8 „Achtung der Familie“ durch die Justiz in Kauf genommen?

Das Ausschließen eines Elternteil nach Trennung oder Scheidung oder eine Umgangsunterbrechung ab 6 Monten zum eigenen leiblichen Kind entspricht laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einer Menschenrechtsverletzung lt. EMRK Art.8!

Fakt ist,  die Richterin Mag. Gabriele Glatz hat nach 9 Jahren des Verhandelns am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg, den äußerst umstrittenen und seit 2009 angeklagten Familienrechts-Gutachter Egon B., in einer 30min Verhandlung FREI gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Admin Familie & Familienrecht, am 28-9-2018

Artikel:

Freispruch für Gutachter

Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.

Es dauerte keine halbe Stunde, als vorige Woche eine umstrittene Justizcausa sang- und klanglos zu Ende ging. Nach neun Jahren des Verhandelns  sprach eine Richterin einen Salzburger Psychologen und Ex-Gutachter vom Vorwurf der Falschaussage frei. Es gebe „keinen  Tatbestand“, meinte die Richterin angesichts eines Falles, der auf mehr als 1000 Aktenseiten angewachsen war. Die Staatsanwaltschaft hat, wie das SF zu Redaktionsschluss erfuhr, Berufung eingelegt.

Freispruch für Gutachter - Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Freispruch für Gutachter – Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.

Republik außen vor

Von jenen, die die Causa gegen den heute 55-jährigen Psychologen ins Rollen gebracht hatten, haben sich die meisten frustriert zurückgezogen. „Wir hätten das auch mit einem Staranwalt nicht gewonnen“, meint Dietmar H. Die Republik sei nun aus dem Schneider, ergänzt Dieter M.  Nicht umsonst sei am ersten Prozesstag der oberste Sektionschef des Justizministeriums unter den Zuhörern gesessen. Die 13 Prozessbeteiligten waren bereits im April als Privatbeteiligte aus dem Verfahren gekickt worden: Es sei „nach Lage der Akten evident“, dass die Opfer keine zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche hätten, so die Richterin. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das.

„Als psychisch gestört dargestellt“

Ab 2008 hatten die Salzburger den Psychologen angezeigt. Diese „hoch biederen, bürgerlichen Leute“ (ein Beteiligter) – darunter ein Arzt, ein Pharmaberater, Versicherungs- und Verwaltungsmitarbeiter – steckten in schwierigen Obsorgeverfahren, und sie waren entsetzt, was  ihnen dabei durch den psychologischen Gutachter widerfuhr.
„Wir wurden durchgehend als psychisch gestört dargestellt, was natürlich verheerend ist“, schildert ein Betroffener. Die Rede war von „Fließbandgutachten“, von  kopierten Textbausteinen, die gänzlich andere Personen betrafen. Der von der Anklage beauftragte deutsche Gutachter Max Steller, ein renommierter Forensiker der Universitätsklinik Charitè in Berlin, fällte  ein vernichtendes Urteil: Steller ortete „gravierende Mängel“, die Gutachten seien teilweise „unbrauchbar“, oftmals sprachlich unverständlich (als Beispiel: „Dies ist der Kindesmutter im narzisstischen Kollusionskonflikt mit dem Kindesvater aufgrund der eingeschränkten Bindungstoleranz und persönlichkeitsbezogener, bedürftiger Involvierungen der Minderjährigen begründen, bisher überdauernd nicht möglich gewesen.“). Der Gutachter arbeite „schematisch  psychopathologische Symptome  ab“.

Zweitgutachter wegen Betrugs verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Linz klagte Falschaussage an. Die erstmals befasste Einzelrichterin erklärte sich für unzuständig, es sei möglicherweise Betrug. Die Oberinstanz wies dies ab. Die zuletzt zuständige Richterin holte ein weiteres Gutachten bei einem Wiener Psychologen ein. Auch das ging in die Hose. „Das Gutachten war ein Reinwaschungsversuch, es wurde gar nicht erörtert, weil der Verfasser wegen falscher Drogentests verurteilt wurde. Er hatte Süchtigen gegen Bezahlung Clean-Bescheinigungen ausgestellt“, weiß die Mediatorin  Margreth Tews.
Verteidiger Wolfgang Moringer, er vertrat den Gutachter, reagiert ungehalten. „Es gibt keine Geschädigten, weil es keine Straftat gegeben hat. Das hat das Ermittlungsverfahren  klar ergeben. Selbst der Erstgutachter, der meinem Mandanten feindselig  gegenüberstand, konnte keine falschen Befundtatsachen nennen.“

 

Sonja Wenger,0

https://www.salzburger-fenster.at/2018/09/24/freispruch-fuer-gutachter/

Tags: Märchengutachter – Egon Bachler – Salzburg – Sachverständiger – Rechtsstaatlichkeit – Rechtsbeugung – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Entfremdung – Eltern-Kind-Entfremdung – Strafverfahren – Kinderhandel Österreich –  Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex- SPÖ ler verurteilt

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Sechs Jahre Haft

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex-SPÖler verurteilt

Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist am Mittwoch in St. Pölten ein 57-jähriger Mostviertler zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Niederösterreicher zahlreiche Angriffe auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vorgeworfen. Die Taten – die „Krone“ berichtete ausführlich darüber – gingen bis zum Jahr 1990 zurück. Der Mann, ein ehemaliger Gemeindepolitiker der Sozialistischen Partei Österreich, war teilweise geständig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mostviertler wurde unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz – bei ihm wurden unter anderem Nazi-Devotionalien gefunden – verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer mit einem Finger vaginal penetriert zu haben. Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Zwei Töchter und verwandte Mädchen unter den Opfern
Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt. Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.

Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.

05.09.2018 14:51
https://www.krone.at/1766675

2.Artikel:

Mostviertel, St. Pölten

Ex-Politiker muss sechs Jahre hinter Gitter 57-Jähriger verging sich an Töchtern, Enkelkindern, Nichten und deren Freundinnen. Für eine Vielzahl von Verbrechen fasste er vor Gericht Gefängnisstrafe aus.

Symbolbild  |  shuterstock.com/ Evlakhov Valeriy
In 27 Jahren gab es neun Opfer“, sagt der Staatsanwalt in einem Prozess gegen einen ehemaligen Kommunalpolitiker. An unmündigen Töchtern, Enkerln, Nichten und Freundinnen der Mädchen verging sich  der 57-Jährige aus dem Bezirk Amstetten, missbrauchte sie teils schwer.

Zeugin glaubwürdig: „Belastungstendenz ist keine zu erkennen“

„Oft nutzte der Angeklagte eine Gelegenheit aus, meistens beim Spielen in einem Pool. Mit der Hand hat er in den Intimbereich der Mädchen gegriffen, diese teilweise intensiv betastet. Wenn Opfer laut geschrien haben, hat er von ihnen abgelassen. Sehr glaubwürdig ist die Aussage einer Zeugin, Belastungstendenz ist keine zu erkennen. Sie sagt, dass der Angeklagte zu 90 Prozent ein super Vater sei, die restlichen zehn Prozent seien das Schlechte an ihm“, setzt Staatsanwalt Karl Wurzer im Prozess am Landesgericht St. Pölten fort.

Ans Tageslicht kam alles heuer Ende Jänner, weil sich eines der Mädchen einer Lehrerin anvertraut und diese Anzeige erstattet hatte. Erst dann erzählten andere Opfer von Übergriffen und der damals noch im Gemeinderat tätige SPÖ-Politiker wurde verhaftet.

Neben teils schwerem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen, dem Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen und  Missbrauch eines Autoritätsverhältnissen wird dem 57-Jährigen auch das Vergehen nach dem Waffengesetz vorgeworfen. Illegale Waffen  und Kriegsmaterial wurden bei ihm gefunden.

Laut Opferanwältin Ulrike Koller sei es „den Kindern nicht gutgegangen, sie waren in ihrer Lebensführung beeinträchtigt. Heute wollen sie mit allem abschließen, aber man muss berücksichtigen, dass Folgeschäden möglich sind“.

Der Angeklagte bereut: „Es war eine riesengroße Dummheit und tut mir wahnsinnig leid. Ich wollte den Mädchen nicht wehtun, wir haben beim Baden eine Mordsgaude gehabt“. Und er sagt über eines der Opfer: „Wir waren ein Herz und eine Seele, ich hatte nie das Gefühl, dass sie Angst hatte.“ Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird der Prozess fortgeführt.

Ein Schöffensenat verurteilt  den 57-Jährigen nach umfangreichem Verfahren zu  sechs Jahren unbedingt verhängter Freiheitsstrafe. „Zum Schluss war der Angeklagte im Wesentlichen voll inhaltlich geständig, Gewalt hat er keine angewendet. Mildernd war sein bisher ordentlicher Lebenswandel, erschwerend die Vielzahl der Verbrechen und die Vielzahl der Opfer“, begründet die vorsitzende Richterin. Der Angeklagte erbittet Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.


Wir hatten berichtet

Sexuelle Übergriffe auf Unmündige: Mann vor Gericht Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist ein Mostviertler am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht gestanden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 57-Jährigen zahlreiche Angriffe seit 1990 auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vor. Der Mann, ein ehemaliger SPÖ-Gemeindepolitiker, war teilweise geständig.Der Tatzeitraum erstreckte sich laut Anklage von Herbst 1990 bis Weihnachten 2017. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt.Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Dem Mann wurde u.a. „intensives Betasten“ von zu den Tatzeitpunkten unmündigen Opfern, etwa im Brust- oder Genitalbereich, angelastet. Teilweise soll er auch einen Finger in deren Scheide eingeführt haben bzw. dies versucht haben, was der Angeklagte bestritt.Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.Der Angeklagte, der die ihm angelasteten Taten anfangs bestritten hatte, war am Mittwoch großteils geständig. Er sprach von einem „Fehler“ und einer „riesengroßen Dummheit“. „Ich habe das gemacht, aber ich habe nie einem Mädchen wehtun wollen“, meinte er.Sein Mandant habe ein „sehr gutes Verhältnis“ zu seinen Kindern, hielt der Verteidiger fest. Bei Abwehr oder Ablehnung der Opfer habe der Mann sehr schnell von ihnen abgelassen. Der Rechtsanwalt bat darum, ein Urteil „mit Maß“ zu finden.Zu den Vorwürfen gegen den 57-Jährigen zählten strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, versuchte Vergewaltigung, teils schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz musste sich der Pensionist verantworten, weil er je zwei Pistolen, Revolver und Schlagringe sowie Handgranaten besessen haben soll. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.

https://www.noen.at/amstetten/mostviertel-st-poelten-ex-politiker-muss-sechs-jahre-hinter-gitter-justiz-niederoesterreich-prozess-sexueller-missbrauch-113058611#

3.Artikel:

Sexuelle Übergriffe auf Töchter und Enkelin: Haft für Mostviertler

SANKT PÖLTEN. Mit sechs Jahren Haft für einen 57-Jährigen hat am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten eine Schöffenverhandlung um jahrzehntelange sexuelle Übergriffe auf Unmündige geendet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Symbolbild) Bild: Wodicka

Dem Mann waren Übergriffe von 1990 bis Weihnachten 2017 auf insgesamt neun Opfer, darunter zwei Töchter und eine Enkelin, vorgeworfen worden. Der Mostviertler wurde u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer u.a. mit einem Finger vaginal penetriert zu haben.

Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren wirkten sich das Geständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel und der Umstand, dass es teilweise beim Versuch geblieben war, mildernd aus. Erschwerend waren die Vielzahl an Verbrechen und Vergehen, der lange Tatzeitraum sowie die Vielzahl an Opfern. Die Vorhaft seit 25. Jänner werde angerechnet, sagte die Richterin. Vier Opfern wurden als Privatbeteiligten je 1.000 Euro zugesprochen.

Verteidiger Johannes Riedl und Staatsanwalt Karl Wurzer erbaten jeweils drei Tage Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Sexuelle-UEbergriffe-auf-Toechter-und-Enkelin-Haft-fuer-Mostviertler;art58,2998935

Tags: Prozess St.Pölten – Strafverfahren – Pädophile – Socialist Party of Austria – Child abuse

Unfassbares Urteil der Justiz – „Märchengutachter“ Egon B. wurde freigesprochen?

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    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Unfassbar, dieses Gerichtsurteil . . .

„Märchengutachter“ Psychologe Egon Bachler, welcher in Deutschland und Österreich zig tausende Familienrechtsgutachten über Kindesabnahmen und Pflegschaftsverfahren, Obsorge, Sorgerecht gemacht hat und von vielen Familienrechtsopfer beschuldigt wurde seine Gutachten über Jahre gefälscht zu haben und diese oft nur mit „paste & copy“ angefertigt zu haben, (teilweise wurde der Name des betroffenen Kindes vergessen zu korrigieren) wurde von der österreichischen Justiz in der Hauptverhandlung 37Hv105/15s am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg von der Richterin Mag. Gabriele Glatz freigesprochen.

Bei diesem Urteil (noch nicht rechtskräftig) wundert es mich nicht, wenn viele Justizopfer den Glauben an den Rechtsstaat verlieren.

Gutachter im Familienrecht Psychologe Egon Bachler
Gutachter im Familienrecht Psychologe Egon Bachler – Framing of News Neumayr Franz Auftrag

Admin Familie & Familienrecht, am 22-9-2018

Gerichtsgutachter soll 13 falsche Befunde erstellt haben: Freispruch

Artikel Salzburg24:

Umstrittener Salzburger Gutachter nach jahrelangem Strafprozess freigesprochen

Dem Psychologen war angelastet worden, jahrelang fehlerhafte Gutachten erstellt zu haben. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.

Symbolbild. SN/Copyright by: FRANZ NEUMAYR Pres

Symbolbild.

Nach dreieinhalb Jahren Prozess wurde nun am Dienstag am Landesgericht ein umstrittener Gutachter in Familienrechtssachen vom Vorwurf der falschen Beweisaussage freigesprochen. Dem Psychologen war angelastet worden, von 2005 bis 2008 als Sachverständiger in hochstrittigen Obsorge- und Pflegschaftsverfahren 13 Mal fehlerhaft erstellte Gutachten bei Gericht erstattet zu haben.

Laut dem Salzburger Gerichtssprecher Peter Egger ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft habe keine Erklärung abgeben. „Dem Urteil der zuständigen Richterin zufolge war eine Verwirklichung des angeklagten Tatbestand weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht nachweisbar“, so Egger gegenüber den SN.

Ein renomierter deutscher Rechtspsychologe hatte in den Gutachten des Angeklagten eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter geortet und die Expertisen des Angeklagten als „formal völlig unzureichend“ kritisiert. Der Gutachter habe Routineschemata verwendet und Mindeststandards nicht eingehalten.

Der angeklagte Psychologe, der bis Ende 2009 als Gerichts-Sachverständiger tätig war, hatte die Anschuldigungen gegen ihn stets zurückgewiesen.

Laut dem Salzburger Gerichtssprecher Peter Egger ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft habe keine Erklärung abgeben. „Dem Urteil der zuständigen Richterin zufolge war eine Verwirklichung des angeklagten Tatbestand weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht nachweisbar“, so Egger gegenüber den SN.

Ein renomierter deutscher Rechtspsychologe hatte in den Gutachten des Angeklagten eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter geortet und die Expertisen des Angeklagten als „formal völlig unzureichend“ kritisiert. Der Gutachter habe Routineschemata verwendet und Mindeststandards nicht eingehalten.

Der angeklagte Psychologe, der bis Ende 2009 als Gerichts-Sachverständiger tätig war, hatte die Anschuldigungen gegen ihn stets zurückgewiesen.

von Andreas Widmayer , D

Tags: Rechtsbeugung – Rechtsstaat – Strafprozess StGB §288 Falsche Beweisaussage – Gutachter Egon Bachler – Kinderhandel – Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechtsverletzung – psychische Gewalt – Vaterlose Gesellschaft – TAF und GWG