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StartseiteBeitrag verschlagwortet mit 'Vergewaltigung'
Der Bub war erst elf Jahre alt, als er von seinem Kindermädchen vergewaltigt wurde, das auch ein Kind von ihm bekam. Mit 14 Jahren vertraute sich der Jugendliche seinen Eltern an und erzählte vom Missbrauch. Ein Gericht im US-Bundesstaat Florida verurteilte Marissa Mowry jetzt zu 20 Jahren Haft.
Bei der Verurteilung seiner ehemaligen Nanny saß der inzwischen 17-Jährige im Gerichtssaal und erzählte, dass er von Mowry mindestens 15-mal missbraucht worden war. 2014 bekam die 28-Jährige ein Baby und gab vor, dass ihr Freund der Vater des Kindes sei.
Ein DNA-Test bestätigte aber den Jugendlichen als Papa. Nadean Campbell, die Mutter des Opfers, erzählte dem Richter mit Tränen in den Augen: „Er hat damals noch mit Lego gespielt, als er Vater wurde. Es hat sein Leben zwar nicht zerstört, aber tiefgreifend verändert.“
„Er ist ein toller Dad“
Der Teenager kümmert sich liebevoll um das inzwischen fünfjährige Kind. „Er bringt seinen Sohn morgens in die Vorschule und geht dann selbst in die Highschool. Er ist ein toller Dad“, freut sich Campbell.
Marissa Mowry
(Bild: AP)
Während der gesamten Gerichtsverhandlungen gab Marissa Mowry kein Wort von sich. Ihr Verteidiger erklärte dem Richter, dass die 28-Jährige die Konsequenzen und das Strafausmaß akzeptieren wird.
Eine Frau wurde wegen falscher Verdächtigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Bild: Jakob Stadler
Ein Mann kommt in Haft, weil seine Freundin ihn bei der Polizei anzeigt. Wenig später sagt sie, es sei alles anders gewesen. Nun stand sie vor Gericht.
Weil sie wütend über ihren Lebensgefährten war, zeigte eine junge Frau den Mann an. Er habe sie vergewaltigt, behauptete sie zunächst. Später berichtigte sie ihre Vorwürfe bei der Polizei, man habe einvernehmlich Sex miteinander gehabt. Dennoch wurde die Frau jetzt vom Schöffengericht des Amtsgerichts wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
Vor Gericht war die Frau nicht zum ersten Mal. In einem früheren Verfahren allerdings hatte sie als Opfer teilgenommen. Der Hintergrund des damaligen Prozesses: Im Herbst 2016 hatte die heute 26-jährige Afghanin versucht, ihre beiden Kinder und sich selbst in der eiskalten Wertach zu ertränken. Alle drei überlebten. Angeklagt wurde später der Mann der jungen Mutter, der sie misshandelt und vergewaltigt hatte; er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.
Kinder sind inzwischen bei Pflegefamilien
Die beiden Kinder sind inzwischen vom Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht worden. Der Kulturschock nach der Flucht nach Deutschland, die Ereignisse um ihre Kinder und ihre Ehe, all das habe seine Mandantin erheblich belastet, erklärte Verteidiger Werner Ruisinger für seine Mandantin dem Gericht. Unter diesen Vorzeichen sei auch die neuerliche Tat zu sehen, die die Frau vollumfänglich gestand.
Anfang Januar 2018 war sie zur Polizei in München gegangen und hatte dort angezeigt, im Sommer 2017 von ihrem damals 19-jährigen neuen Lebensgefährten vergewaltigt worden zu sein. Weil der Mann die Situation gefilmt und gedroht hatte, das Video zu veröffentlichen, habe sie sich ihm auch anschließend mehrmals gegen ihren Willen hingeben müssen.
Dass der Mann deswegen verhaftet werden könnte, habe sie nicht gewusst, so die Frau vor Gericht. Eine Behauptung, die ihr Richter Dominik Wagner nicht glaubte angesichts des Verfahrens gegen ihren (Noch-)Ehemann, der inzwischen die Haftstrafe absitzt. Deswegen, so das Gericht, sei die Angeklagte zu bestrafen. Nachdem ihr neuer Freund abgeführt und für sechs Tage in Untersuchungshaft genommen worden war, meldete sich die Frau über einen Rechtsanwalt bei der Augsburger Polizei: Sie habe die Vorwürfe der Vergewaltigung erfunden, weil sie über ihren Freund wütend gewesen sei.
Fast eine Woche Gefängnis wegen Falschaussage
Offensichtlich, so zeigte sich vor Gericht, war die Angeklagte eifersüchtig auf den Mann, weil der Kontakt zu einer anderen Frau aufgenommen hatte. Heute seien sie beide aber wieder ein Paar, so die Frau.
Staatsanwältin Katharina Stoll anerkannte das Geständnis der Angeklagten, dennoch sei sie zu bestrafen. Weil ein Unschuldiger wegen ihrer Falschaussage fast eine Woche ins Gefängnis gesteckt worden sei, forderte sie eine Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro. Verteidiger Werner Ruisinger sah eine deutlich niedrigere Haftstrafe für ausreichend an – und brachte Arbeitsleistungen durch seine Mandantin ins Gespräch, die derzeit die Schule besuche. Die Angeklagte entschuldigte sich für ihre Verfehlungen.
Das Gericht unter Vorsitz von Dominik Wagner verurteilte die Frau zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Es sah den Tatbestand der falschen Verdächtigung und der Freiheitsberaubung als erwiesen an. Der Frau wurde für ein Jahr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, zudem muss sie 200 Stunden Hilfsdienste leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Familienrecht, die Dunkelziffer ist leider nicht bekannt. Insider sind solche Praktiken der EX-Frauen bekannt. Immer wieder kommt es zu Falschbeschuldigungen, speziell bei Scheidungen, welchen dann zu Rosenkriegen ausarten. Der Wettermoderator Jörg Kachelmann ist wohl einer der spektakulärsten dieser Art, welcher mehrere Jahre unschuldig in Haft war.
Sie wollte ihrem Ex-Mann eine Vergewaltigung anhängenGrausame Rache
im Sorgerechts-Krieg!
Im Streit um die drei Kinder wollte Andrea B. (27) den Ruf ihres Ex-Mannes zerstören, ihm etliche Straftaten anhängen Foto: privat
München – Im Kampf um ihre Kinder schreckt diese Frau vor nichts zurück.
Dreifach-Mutter Andrea B. (27) wollte ihrem Ex (32) ein Register an Straftaten anhängen, um so das Sorgerecht für die Kinder (3, 5, 7) zu bekommen. Jetzt flog alles auf (BILD berichtete). Demnächst sitzt Andrea B. mit ihrem neuen Partner deswegen auf der Anklagebank.
▶︎ Drogensucht, Schläge, Missbrauch der Kinder, Einbrüche: Mit zahllosen Anschuldigungen versuchte die Einzelhandelskauffrau, den Ex in Verruf zu bringen. Sogar eine Vergewaltigung dachte sich Andrea B. aus, inszenierte mit ihrem Neuen – dem vorbestraften Christian G. (48) – sogar einen Tatort. Eine Freundin sollte das Opfer spielen: Betty K. (27) rief im Herbst 2017 in Berg am Laim die Polizei, gab an, sie sei angegriffen, im Intimbereich begrapscht worden.
Foto: Martin Hangen/hangenfoto
Sie spielte bei der vorgetäuschten Vergewaltigung das Opfer: Komplizin Betty K. vor Gericht mit ihrem Verteidiger Maximilian Pauls Foto: Martin Hangen/hangenfoto
▶︎ Um den Verdacht auf den Ex zu lenken, klaute Andrea B. aus seinem Hausmüll Zigarettenkippen, um die mit seiner DNA am Tatort abzulegen. Wochenlang ermittelte die Kripo, ehe Putzfrau Betty K. einlenkte. Diese Woche wurde sie wegen Vortäuschens einer Straftat zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihr Anwalt Maximilian Pauls: „Meine Mandantin ließ sich darauf ein, weil sie extreme Angst vor dem Duo hatte. Sie ist auch ein Opfer.“
▶︎ Auch zwei Einbrüche wollte Andrea B. ihrem Ex andichten. Und: Ein weiterer Komplize sollte den Vater ihrer Kinder angreifen, ihm eine Spritze mit Drogen verabreichen.
„Ein äußerst ungewöhnlicher Sachverhalt“, so Staatsanwaltschafts-Sprecher Florian Weinzierl auf Anfrage. Die Beschuldigten seien inzwischen angeklagt. U. a. wegen Anstiftung zur falschen Verdächtigung. Beiden könnte bei einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe drohen.
Kinderschutz ist wichtig! Danke an Karoline Edtstadler und dem Team „taskforce“ für ihre bisherige sehr gute Arbeit, sowie ÖVP FPÖ Regierung, welche als Gesetzgeber diese Verbesserung im Strafrecht praktisch ermöglichen!
1.) Auch die Administration von „FamilieFamilienrecht.wordpress.com“ hat diese wichtige Gesetzesänderung schon seit längerer Zeit gefordert. Siehe Artikel über §220b StGB Abs1. u. 2–> https://wp.me/p4RGV9-2Mb
2.) Diesbezüglich hat es auch schon vor einiger Zeit einen Entschließungsantrag im Parlament gegeben. (FPÖ Antrag Gernot Darmann) –> http://wp.me/p4RGV9-1bh
3.) In der Schweiz und anderen Ländern ist ein solches Berufsverbot mit Kindern für Pädo´s schon seit längerer Zeit in Kraft, hier wurde dies in einer Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 durchgesetzt, siehe –> http://wp.me/p4RGV9-1im
4.) Bis jetzt war ein Berufsverbot mit Kindern, bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung eines Pädo möglich. Möglich nur deshalb, weil der jeweils zuständige Richter, dieses „Tätigkeitsverbot“ bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung, als Wiederholungstäter (Kinderschänder), anordnen konnte, aber dies nicht zwingend vorgesehen war. Leider haben viele Richter auch hier drauf vergessen.
m.f.g. Admin Familie & Familienrecht, am 10-2-2019
Artikel:
Bild: Marin A. Jöchl
„Kurskorrektur“
Reform kommt: Härtere Strafen für Sextäter
Ein Jahr lang hat die Regierung an der schon im Wahlkampf angekündigten Strafrechtsreform gewerkt – nun stehen erste Ergebnisse fest: Am Mittwoch werden ÖVP und FPÖ im Ministerrat unter anderem höhere Strafen für Vergewaltiger und Wiederholungstäter beschließen. Bundeskanzler Sebsatian Kurz nennt dies eine „Kurskorrektur“.
Höhere Strafen für Gewalttäter, mehr Milde bei Wirtschaftsdelikten: Das war bereits das Motto einer Reform des Strafrechts aus dem Jahr 2016, damals auf den Weg gebracht vom schwarzen Justizminister der Regierung SPÖ/ÖVP. Doch der türkisen Volkspartei unter Sebastian Kurz, das hat er schon im Wahlkampf 2017 erstmals klargemacht, ging dies nicht weit genug.
Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Innenminister Herbert Kickl schärfen beim Strafrecht nach.
Bild: APA/GEORG HOCHMUTH
Also wurde das populäre Anliegen – härtere Strafen nach Gewalttaten – trotz Kritik einiger Richter erneut ins Regierungsprogramm geschrieben. Eine Taskforce rund um Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) wurde vor einem Jahr beauftragt, mit Experten Verschärfungen auszuarbeiten – härtere Strafen soll es vor allem geben, wenn Frauen und Kinder betroffen sind. Und nun, so meldet die Regierung, ist die Gruppe fertig.
Am Mittwoch soll nun die Strafrechtsreform mit rund 50 Maßnahmen im Ministerrat paktiert werden. Darin enthalten sind höhere Mindeststrafen für Vergewaltiger (die künftig zwingend ins Gefängnis müssen). Auch beschließt Türkis-Blau Verschärfungen bei Stalkern. Generell härter bestraft werden wiederholte Gewalttaten.
Kanzler Kurz spricht von einer „Kurskorrektur“, weil „kleine Wirtschaftsdelikte oft härter bestraft werden als Gewalttaten“. Der Gesetzesbeschluss mit den unten angeführten Änderungen ist für Herbst geplant, in Kraft tritt die türkis-blaue Reform 2020.
Bild: APA/ROLAND SCHLAGER
Vergewaltigung I
Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung wird durch die türkis-blaue Reform des Strafgesetzbuches (StGB) auf zwei Jahre erhöht. Das bisher vorherrschende Minimum an Gefängnisstrafe nach einer Vergewaltigung betrug lediglich ein Jahr.
Vergewaltigung II Bislang war es möglich, trotz Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht im Gefängnis zu landen, auch 2018 kam es laut Regierung zu solchen Urteilen. Das geht nun nicht mehr: Zumindest ein Teil der Strafe ist künftig „unbedingt“, muss also im Gefängnis abgesessen werden.
Wiederholungstat Türkis-Blau beschließt mehr Härte bei Wiederholungstätern. Sprich: Wer innerhalb von zehn Jahren mehrmals wegen einer Gewalttat oder eines Sexualverbrechens verurteilt wird, muss mit stärker ansteigenden Strafdrohungen rechnen.
Tätigkeitsverbot Vergeht sich beispielsweise ein Erzieher, Lehrer oder generell eine Autoritätsperson an Kindern oder anderen wehrlosen Menschen, hat derjenige in Zukunft mit einem Berufsverbot zu rechnen – laut Türkis-Blau soll dieses ein Leben lang gelten.
Update 19. Oktober: Der Prozess wegen Vergewaltigung ist gerade im vollen Gange. Doch die Angeklagten sorgen immer wieder für Aufregung im Gericht. So riss dem Richter beispielsweise der Geduldsfaden als die Angeklagten einfache einschliefen. In unserm News-Ticker halten wir Sie über die Entwicklungen des Prozesses um die Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn auf dem Laufenden.
Afghanen vergewaltigen 16-Jährige in Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Über Facebook haben uns Bürger aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn kontaktiert, weil sie wissen wollten, was sich am Freitagabend in ihrer Gemeinde zugetragen hat. Ein Gerücht kursierte bereits: Es soll eine Vergewaltigung gegeben haben – die Details waren aber zunächst unklar.
Die Münchner Polizei bestätigte auf Anfrage unserer Onlineredaktion am Samstagmorgen zunächst, dass die Beamten gegen 20.15 Uhr vor Ort im Einsatz waren. Und dass drei Männer eine Jugendliche in Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergewaltigt haben sollen. Außerhalb ihres Zuhauses, mehr Details wurden noch nicht bekanntgegeben. Ebenso wenig die Identität der Täter. Die drei Männer sitzen aber laut eines Polizeisprechers bereits in Haft.
Vergewaltigung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn: Polizei gibt weitere Details bekannt
Am Samstagnachmittag gab schließlich eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums München weitere Einzelheiten zu dem Sexualdelikt bekannt.
Demnach gingen am Freitag gegen 20.19 Uhr bei der Einsatzzentrale der Münchner Polizei mehrere Mitteilungen bezüglich einer soeben stattfindenden Vergewaltigung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ein.
Eine 16-jährige Münchnerin hielt sich kurz zuvor mit einer größeren Personengruppe vor einer Flüchtlingsunterkunft in Höhenkirchen-Siegertsbrunn auf. Anschließend ging sie, zusammen mit drei Männern aus der Gruppe in Richtung des S-Bahnhofes.
Zwei Männer vergewaltigten die Jugendliche – der Dritte wurde gestoppt
In der Haringstraße fielen die Männer über die junge Frau her. Die Polizei teilt folgendes zu dem Sexualdelikt mit: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand führten zwei der drei männlichen Begleitpersonen einen gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr an der Jugendlichen durch. Bei den beiden Männern handelt es sich um einen 27-jährigen und ein 17-jährigen Afghanen. Bevor die dritte Begleitperson, ein 18-jährigen Afghane, den Geschlechtsverkehr ausüben konnte, kam ein Augenzeuge hinzu, woraufhin die drei Täter die Flucht ergriffen.“
Bei einer umgehend eingeleiteten Fahndung mit einer Vielzahl an Einsatzkräften, bei der auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz kam, konnten Beamte der Polizeiinspektion 31 (Unterhaching) und der Polizeiinspektion 24 (Perlach) die Flüchtigen noch in Nähe des Tatorts festnehmen.
Die Tatverdächtigen wurden in die Haftanstalt des Polizeipräsidium Münchens gebracht und sollen im Laufe des Samstags dem Haftrichter vorgeführt werden.
Die 16-jährige Münchnerin erlitt durch den Übergriff Verletzungen, die ambulant behandelt wurden. Nachdem Beamte vom Fachkommissariat 15 (Sexualdelikte) sich um die Jugendliche gekümmert hatten, wurde sie ihrer Mutter übergeben.
Erst vor kurzem präsentierte Minister Herrmann Schockzahlen
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat vor vor kurzem Schock-Zahlen präsentiert, was die Zahl der Vergewaltigungen in Bayern angeht. Juristen sagen hingegen, das sei erwartbar gewesen – aus statistischen Gründen.
Gruppen-Vergewaltigung in Höhenkirchen: Afghanische Asylbewerber verurteilt
Die brutale Tat sorgte für Schlagzeilen in ganz Deutschland: Zwei afghanische Asylbewerber, die eine 16-Jährige vergewaltigt haben, sind jetzt verurteilt worden.
Höhenkirchen-Siegertsbrunn – Es war eine furchtbare Tat, die Bayern erschütterte. Im September 2017 vergewaltigten zwei afghanische Asylbewerber eine 16-Jährige. Die Jugendlichen hatte sich am in einer Unterkunft nahe des Bahnhofs in Höhenkirchen-Siegertsbrunn aufgehalten. Das Trio trank Alkohol und konsumierte Drogen. Als die 16-Jährige gegen 19:30 Uhr ging, begleiteten die Männer (18 und 28 Jahre) sie nach draußen. Das Landgericht München I verurteilte den Älteren gestern zu einer Haftstrafe von sechs Jahren. Der Jüngere erhielt drei Jahre und neun Monate Jugendstrafe.
Gruppen-Vergewaltigung: Gericht bleibt unter Antrag der Staatsanwaltschaft
Mit dem Urteil lag das Gericht nur gering unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte sieben und vier Jahre Gefängnis für die Männer gefordert.
In dem über zwei Monate andauernden Prozess hatte das Gericht zahlreiche Zeugen gehört – darunter auch viele Gutachter. Dabei ging es immer wieder um die Schuldfähigkeit, die möglicherweise aufgrund des Drogenkonsums reduziert gewesen sein könnte. Lange Strecken der Verhandlung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der jüngere Angeklagte aus Germering hatte rasch die Tat eingeräumt. Für seinen Landsmann hielt er das Opfer fest, während sich der 28-Jährige aus Großkarolinenfeld an ihr verging. Durch die Schreie war ein Passant auf das Geschehen aufmerksam geworden. Die beiden Afghanen flüchteten, konnten aber später festgenommen werden.
In der Urteilsbegründung fand Richter Stephan Kirchinger nur wenig strafmildernde Argumente. Zwar war der 18-Jährige geständig gewesen und der 28-Jährige hatte bis dato eine weiße Weste vorweisen können, doch die Dreistigkeit, mit der die Männer die 16-Jährige Schritt für Schritt außer Gefecht gesetzt hatten, hielt er für absolut maßlos. Zugunsten der Angeklagten sprach allenfalls die alkoholische Enthemmung sowie die einjährige U-Haft, die für sie besonders hart war, weil sie kein Wort Deutsch sprachen und von niemandem Besuch bekamen.
MaJD H. (21) soll mit mindestens 7 Freunden Frau (18) vergewaltigt haben.
Vater: »Wenn er es wirklich war, sorge ich dafür, dass er nicht in Deutschland bleibt.<<
Gruppenvergewaltigung von Freiburg +++ Alle Festgenommenen polizeibekannt
Dieses Foto, das Majd H. mit einem Maschinengewehr zeigt, veröffentlichte er vor zwei Jahren bei Facebook und schrieb dazu: „Ich bin Kurde und mein Herz ist eisern. Ich komme aus der Stadt Qamischli“
Die Horror-Nacht von Freiburg: Majd H. (21) vergewaltigte eine 18-Jährige vor einem Club, ließ sie in einem Gebüsch liegen – und holte sein Freunde. Mindestens sieben weitere Männer (19 – 30 Jahre), die vier Stunden über die wehrlose Frau herfielen.
BILD sprach mit dem Vater von Majd H. Sein Sohn sei an dem Abend betrunken gewesen – Drogen habe er aber nicht konsumiert: „Er ist seit anderthalb Jahren clean.“
Majd schlief nach der Tatnacht bei seinen Eltern. So wie auch eine Woche später – als die Polizei gegen 11 Uhr mit fünf Streifenwagen vor dem Haus anrückte. Vater und Mutter mussten den Haupttäter der Gruppenvergewaltigung und sein Tattoo auf Bildern identifizieren.
Der Vater zu BILD: „Majd war nach unserer Flucht immer wieder aggressiv, hatte Ärger mit der Polizei.“ Er sei auch schon einmal verurteilt worden, weil er jemanden anderen verletzt habe. Der Vater ergänzt: „Wenn mein Sohn die Frau tatsächlich vergewaltigt hat, werde ich dafür sorgen, dass er nicht in Deutschland bleibt.“
Hier verließ das Opfer mit ihrem Peiniger die Diskothek, anschließend zerrte er sie ins Gebüsch Foto: Sascha Baumann / all4foto.de
Martyrium soll vier Stunden gedauert haben
▶︎ Der Abend begann mit einer Techno-Party vor zwei Wochen in einer Freiburger Disco. Für eine junge Frau (18) endete die Nacht in einem Albtraum.
▶︎ In der Nacht zum 14. Oktober ging das Opfer mit einer Freundin in die Disco. Die Mädchen lernten dort Majd H. und einen seiner Freunde kennen. ▶︎ Majd H. soll der 18-Jährigen eine Ecstasy-Tablette verkauft haben. Nachdem sie die Pille genommen hatte, gab Majd H. ihr ein Getränk aus. Ob sich darin K.o.-Tropfen befanden, sollen jetzt die Ermittlungen der Polizei klären.
In dieser Grünanlage fielen die acht Männer vier Stunden lang über das Opfer her – Foto: Sascha Baumann / all4foto.de
Laut aktuellem Ermittlungsstand führte Majd H. das Mädchen gegen Mitternacht hinaus. Was dann passierte, beschrieb die Polizei am Freitag so: „In einem nahegelegenen Gebüsch kam es nach Angaben der Geschädigten zu einem sexuellen Übergriff. Nach diesem sollen weitere Täter sich an der zwischenzeitlich wehrlosen Frau vergangen haben.“
Sieben Täter sind Syrer, ein weiterer Verdächtiger (25) hat einen deutschen Pass. Alle sitzen jetzt in U-Haft! Unglaublich: Nach BILD-Informationen wurde Haupttäter Majd H. vor der Gruppenvergewaltigung bereits mit einem weiteren Haftbefehl von der Polizei gesucht. Er hätte zum Tatzeitpunkt schon in Untersuchungshaft sitzen können!
Treffer in der DNA-Datenbank
Das Mädchen sagte der Polizei, dass es sich im Gebüsch nicht habe bewegen oder um Hilfe rufen können. BILD erfuhr: Ermittler glauben, dass bis zu 15 Täter über die 18-Jährige hergefallen sein könnten! Erst gegen vier Uhr morgens ließen die Peiniger von ihr ab.
Der Haupttäter steht im August 2016 mit Freunden an einer Freiburger Bahn-Haltestelle. Ein Kumpel kommentierte das Foto so: „Frauen mit deutschpass werden gesucht“
Sie erstattete am gleichen Tag Anzeige. Die Polizei konnte DNA sicherstellen. Fünf Tage später meldete die DNA-Datenbank des Bundeskriminalamtes einen Treffer: Am 20. Oktober nahm die Polizei einen Freund (19) des Haupttäters in einem Asylheim fest.Die Polizei weiter: „Weitere Ermittlungen, Vernehmungen, kriminaltechnische Untersuchungen sowie verdeckte Maßnahmen führten im Laufe der vergangenen Woche nach und nach zur Festnahme weiterer Tatverdächtiger. Am 25. Oktober konnte der letzte festgenommen werden.“
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vergewaltigungen in Freiburg Martyrium soll 4 Stunden gedauert haben
Eine Tat, die wütend macht: In Freiburg soll eine Frau (18) von mehreren Männern vergewaltigt worden sein.
Acht sitzen schon in U-Haft!
Polizei sucht weitere Täter
Die Polizei setzt ihre Suche nach möglichen weiteren Tätern fort – bisher hätten die Ermittlungen keine neuen Erkenntnisse gebracht, teilte ein Polizeisprecher am Samstagmorgen mit. Für den Fall ist die Ermittlergruppe „Club“ zuständig, zu der 13 Beamte des Freiburger Polizeipräsidiums zählen.
. . . also beschloss der 25-jährige Homosexuelle eine Frau zu vergewaltigen, der Gedanke kam ihm beim Fernsehen.
Vor dem Bonner Landgericht Gericht, gab der Homosexelle, Zdenek H. zu, das 14 jährige Mädchen Hannah aus Königswinter zur Verdeckung seiner Straftat ermordet zu haben: „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt. Da habe ich spontan beschlossen, dass ich sie töten muss.“
PS: Bei einem Urteil „normal Lebenslänglich“ ist eine Entlassung nach 15Jahren Haft möglich.
1.Artikel:
Geständnis im Mordfall Hannah: „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt“
Der Angeklagte Zdenek H. Bild: dpa
Der Gedanke kam ihm beim Fernsehen: Der homosexuelle Zdenek H. wollte gerne einmal Sex mit einer Frau ausprobieren. Also beschloss er, eine zu vergewaltigen. Eine andere Idee, so sagte er zu Beginn des Prozesses, sei ihm nicht gekommen.
Mit einem umfangreichen Geständnis des Angeklagten hat am Dienstag in Bonn der Prozess um die Vergewaltigung und Ermordung der 14-jährigen Hannah aus Königswinter begonnen. Der homosexuelle 25-jährige Zdenek H. sagte vor dem Bonner Landgericht Gericht, er habe das Mädchen vergewaltigt, weil er einmal Sex mit einer Frau ausprobieren wollte. Er gab zu, das Mädchen zur Verdeckung seiner Straftat ermordet zu haben: „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt. Da habe ich spontan beschlossen, dass ich sie töten muss.“
Bei seiner Aussage saß der Angeklagte zur eigenen Sicherheit hinter Panzerglaswänden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrzeugreiniger Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Mord zur Verdeckung der anderen Straftaten vor. Nach Angaben eines Justizsprechers steht auch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld zur Debatte. Damit wäre – bei einer Verurteilung zu lebenslanger Haft – eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
„Einmal Sex mit einer Frau ausprobieren“
Der Angeklagte war 2004 aus Tschechien nach Deutschland gekommen. In Königswinter lebe er mit einem Freund zusammen. Am Tattag sei ihm plötzlich beim Fernsehen die Idee gekommen, dass er einmal Sex mit einer Frau ausprobieren wolle, sagte er vor Gericht. Eine andere Idee außer einer Vergewaltigung sei ihm dabei gar nicht in den Sinn gekommen.
Nahe der Fundstelle der ermordeten Hannah: Bild: dpa
Er habe sich Klebeband und Kabelbinder besorgt und am Abend des 29. August an der Bahnhaltestelle in Königswinter-Oberdollendorf auf ein potenzielles Opfer gewartet. Die 14-jährige Hannah, die nach einem Besuch bei ihrem Freund auf dem Heimweg war, habe er zufällig ausgewählt.
„Wenn Du schreist, schneide ich Dir die Kehle durch“
Er drückte ihr nach eigenen Angaben ein Messer an die Kehle und drohte: „Wenn Du schreist, schneide ich Dir die Kehle durch.“ Dann knebelte und fesselte er sein Opfer und versteckte sich mit dem weinenden und zitternden Mädchen fast zwei Stunden lang auf einem nahe gelegenen Busparkplatz, bevor er sich dort an ihr verging. Zugang zu dem Gelände hatte er, weil er mit der Reinigung der Fahrzeuge betraut war.
Nach der Vergewaltigung habe er nicht mehr gewusst, was er mit ihr machen solle, und spontan beschlossen, sie zu töten, berichtete der Angeklagte. Zuerst stach er in Brust und Bauch. Danach habe er schon gedacht, sie sei tot. Doch als er das Klebeband entfernte, habe sie plötzlich aufgeschrien. Da habe er ihr noch mehrmals die Kehle durchgeschnitten. Nach der Tat sei er nach Hause gefahren und habe noch eine Fernsehserie aufgenommen, berichtete der Angeklagte. Doch am nächsten Tag sei es ihm so schlecht gegangen, dass er sich den ganzen Tag übergeben habe und nicht zur Arbeit gehen konnte. „Ich habe keine Erklärung dafür, warum ich plötzlich eine Frau vergewaltigen wollte“, sagte der Angeklagte.
Die Leiche des Mädchens war erst nach tagelanger Suche unweit des Elternhauses in einem Gebüsch entdeckt worden. Die Mordkommission kam dem 26-Jährigen über eine freiwillig abgegebene Speichelprobe auf die Spur. Über 150 Proben hatten die Ermittler von Personen im Umfeld des Tatorts genommen. Nummer 21 ergab eine Übereinstimmung mit DNA-Material, das am Opfer gefunden worden war. Rund zwei Wochen nach dem Verschwinden Hannahs wurde der 25-Jährige daraufhin in seiner Wohnung festgenommen.
Für die Hauptverhandlung sind wegen des Geständnisses nur drei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für den 6. Dezember erwartet.
Schülerin ein Zufallsopfer: Speichelprobe 21 überführte Hannahs Mörder
Hannah – zufällig Opfer eines brutalen Täters Bild: ddp
Hätte sie eine spätere Bahn genommen, würde Hannah aus Königswinter womöglich noch leben. Ein 25 Jahre alter Mann hat gestanden, die Schülerin vergewaltigt und erstochen zu haben. Sein Opfer wählte er zufällig aus.
Der Mord an der 14 Jahre alten Hannah aus Königswinter ist aufgeklärt. Ein 25 Jahre alter Fahrzeug- und Objektreiniger wurde in seiner Wohnung nahe des Tatortes festgenommen und legte ein umfassendes Geständnis ab, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Bonn erklärten. Der Mann habe das Mädchen vergewaltigt und dann erstochen. Gegen ihn erging Haftbefehl.
Gefasst wurde der geständige Täter schon am Mittwochnachmittag. Die Polizei kam ihm mit einer freiwilligen Speichelprobe auf die Spur, sagte der Leiter der Mordkommission, Michael Brück. Er habe in unmittelbarer Nähe des Leichenfundorts gearbeitet, Hannah aber nicht gekannt. Der Mann sei nach eigenen Angaben homosexuell. Die Schülerin sei ein Zufallsopfer, erklärte Staatsanwalt Michael Hermesmann.
Nach der Tat mit dem Fahrrad nach Hause
Der 25-Jährige habe dem Mädchen in der Nähe einer Bushaltestelle aufgelauert, die nur etwa 500 Meter vom Elternhaus entfernt liege, schilderte Hermesmann den Ablauf der Tat am 29. August. Er habe die Jugendliche überwältigt sowie geknebelt und gefesselt. Zunächst habe er sich mit seinem Opfer versteckt, bis es auf einem Gelände, auf dem zahlreiche Busse abgestellt seien, ruhig geworden sei. Dann habe er die 14-Jährige in einen leer stehenden Bus gebracht und sie dort vergewaltigt (Siehe auch: Video: Mord an Hannah aufgeklärt).
Gedenken an die ermordete Hannah: Bild: dpa
Den Ermittlungen zufolge stach der Täter außerhalb des Fahrzeugs auf das Mädchen ein, so dass sie verblutete. Hannah habe zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen am Oberkörper und am Kopf erlitten. Der Täter habe die Leiche im Gebüsch an einer Böschung auf einem benachbarten Firmengelände versteckt und sei dann mit dem Fahrrad nach Hause gefahren.
DNA-Spuren überführen Täter zweifelsfrei
Die Leiche des Mädchens wurde erst fünf Tage nach der Tat gefunden. Die Aufklärung beruht den Angaben zufolge in erster Linie auf 152 freiwilligen Speichelproben, die von Personen aus dem Umfeld des Tatortes genommen wurden. Spur Nummer 21 habe schließlich Übereinstimmung mit DNA-Spuren erbracht, die beim Opfer gefunden worden seien, teilten die Ermittler mit.
Ein Gutachten muss nach Angaben von Hermesmann nun zeigen, ob der Mann psychisch krank oder schuldfähig ist. Ob der seit etwa fünf Jahren in Deutschland lebende Tscheche vorbestraft ist, möglicherweise in einem anderen Land, weiß die Bonner Polizei bisher noch nicht. Hannah war am 29. August nach einem Besuch bei ihrem Freund mit Bus und Stadtbahn bis zur heimatlichen Haltestelle in Königswinter-Oberdollendorf gefahren. Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen sie um 20.28 Uhr beim Verlassen der Bahn an der Haltestelle.
Beisetzung im engsten Familienkreis
Die Beerdigung Hannahs soll an diesem Freitag auf dem Waldfriedhof in Oberdollendorf stattfinden. Das Mädchen werde im engsten Familienkreis beigesetzt, kündigte die Polizei am Donnerstag an. Aus Rücksicht auf die Angehörigen soll der Friedhof für die Dauer der Trauerfeierlichkeiten für die Öffentlichkeit geschlossen bleiben. Schon am Wochenende hatten in einer öffentlich Trauerfeier mehr als 1000 Mitschüler, Lehrer und die Eltern Hannah gedacht.
Täter bekommt nur 20Jahre Haft bis maximal 30Jahre.
Das Urteil in Deutschland „mit besonderer Schwere„, bedeutet das er bis zu maximal 30 Jahre in Haft verbringen wird.
Der Täter kann also frühestens nach 20 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen.
Bei „normal Lebenslänglich“ hätte er in Deutschland schon nach 15 Jahren entlassen werden können.
Eine Sicherheitsverwahrung konnte nicht angeordnet werden, weil die rechtlichen Vorraussetzungen gefehlt haben, sagt die Anwältin der Familie Gudrun Roth.
4.Video – Hannahs Vater Volker Wiedeck am 1.10.2011
In der SWR Sendung „Menschen der Woche“ spricht Hannahs Vater, Volker Wiedeck, mit Frank Elstner über das Thema sexuelle Gewalt. Hierbei kommt nicht nur das Schicksal von Hannah und Mirco zur Sprache, sondern auch das Thema Prävention im Alltag und natürlich werden auch die „Hannah Stiftung“ und die von ihr geförderten Projekte besprochen und den Zuschauern nahe gebracht.
Tag: Homo – homosexueller Zdenek Hermesmann – Schwuler – gleichgeschlechtlich – Ehe für Alle – Kindererziehung – Recht auf Kinder – Genderwahnsinn – Familienrecht – Gay wanted to even try sex with a woman – homosexual – marriage for all – parenting – Right to Children – Gender madness – Family Law –
Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist am Mittwoch in St. Pölten ein 57-jähriger Mostviertler zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Niederösterreicher zahlreiche Angriffe auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vorgeworfen. Die Taten – die „Krone“ berichtete ausführlich darüber – gingen bis zum Jahr 1990 zurück. Der Mann, ein ehemaliger Gemeindepolitiker der Sozialistischen Partei Österreich, war teilweise geständig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mostviertler wurde unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz – bei ihm wurden unter anderem Nazi-Devotionalien gefunden – verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer mit einem Finger vaginal penetriert zu haben. Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.
Zwei Töchter und verwandte Mädchen unter den Opfern
Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt. Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.
Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.
Ex-Politiker muss sechs Jahre hinter Gitter 57-Jähriger verging sich an Töchtern, Enkelkindern, Nichten und deren Freundinnen. Für eine Vielzahl von Verbrechen fasste er vor Gericht Gefängnisstrafe aus.
Symbolbild | shuterstock.com/ Evlakhov Valeriy
„In 27 Jahren gab es neun Opfer“, sagt der Staatsanwalt in einem Prozess gegen einen ehemaligen Kommunalpolitiker. An unmündigen Töchtern, Enkerln, Nichten und Freundinnen der Mädchen verging sich der 57-Jährige aus dem Bezirk Amstetten, missbrauchte sie teils schwer.
Zeugin glaubwürdig: „Belastungstendenz ist keine zu erkennen“
„Oft nutzte der Angeklagte eine Gelegenheit aus, meistens beim Spielen in einem Pool. Mit der Hand hat er in den Intimbereich der Mädchen gegriffen, diese teilweise intensiv betastet. Wenn Opfer laut geschrien haben, hat er von ihnen abgelassen. Sehr glaubwürdig ist die Aussage einer Zeugin, Belastungstendenz ist keine zu erkennen. Sie sagt, dass der Angeklagte zu 90 Prozent ein super Vater sei, die restlichen zehn Prozent seien das Schlechte an ihm“, setzt Staatsanwalt Karl Wurzer im Prozess am Landesgericht St. Pölten fort.
Ans Tageslicht kam alles heuer Ende Jänner, weil sich eines der Mädchen einer Lehrerin anvertraut und diese Anzeige erstattet hatte. Erst dann erzählten andere Opfer von Übergriffen und der damals noch im Gemeinderat tätige SPÖ-Politiker wurde verhaftet.
Neben teils schwerem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen, dem Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnissen wird dem 57-Jährigen auch das Vergehen nach dem Waffengesetz vorgeworfen. Illegale Waffen und Kriegsmaterial wurden bei ihm gefunden.
Laut Opferanwältin Ulrike Koller sei es „den Kindern nicht gutgegangen, sie waren in ihrer Lebensführung beeinträchtigt. Heute wollen sie mit allem abschließen, aber man muss berücksichtigen, dass Folgeschäden möglich sind“.
Der Angeklagte bereut: „Es war eine riesengroße Dummheit und tut mir wahnsinnig leid. Ich wollte den Mädchen nicht wehtun, wir haben beim Baden eine Mordsgaude gehabt“. Und er sagt über eines der Opfer: „Wir waren ein Herz und eine Seele, ich hatte nie das Gefühl, dass sie Angst hatte.“ Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird der Prozess fortgeführt.
Ein Schöffensenat verurteilt den 57-Jährigen nach umfangreichem Verfahren zu sechs Jahren unbedingt verhängter Freiheitsstrafe. „Zum Schluss war der Angeklagte im Wesentlichen voll inhaltlich geständig, Gewalt hat er keine angewendet. Mildernd war sein bisher ordentlicher Lebenswandel, erschwerend die Vielzahl der Verbrechen und die Vielzahl der Opfer“, begründet die vorsitzende Richterin. Der Angeklagte erbittet Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Wir hatten berichtet
Sexuelle Übergriffe auf Unmündige: Mann vor Gericht Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist ein Mostviertler am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht gestanden.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 57-Jährigen zahlreiche Angriffe seit 1990 auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vor. Der Mann, ein ehemaliger SPÖ-Gemeindepolitiker, war teilweise geständig.Der Tatzeitraum erstreckte sich laut Anklage von Herbst 1990 bis Weihnachten 2017. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt.Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Dem Mann wurde u.a. „intensives Betasten“ von zu den Tatzeitpunkten unmündigen Opfern, etwa im Brust- oder Genitalbereich, angelastet. Teilweise soll er auch einen Finger in deren Scheide eingeführt haben bzw. dies versucht haben, was der Angeklagte bestritt.Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.Der Angeklagte, der die ihm angelasteten Taten anfangs bestritten hatte, war am Mittwoch großteils geständig. Er sprach von einem „Fehler“ und einer „riesengroßen Dummheit“. „Ich habe das gemacht, aber ich habe nie einem Mädchen wehtun wollen“, meinte er.Sein Mandant habe ein „sehr gutes Verhältnis“ zu seinen Kindern, hielt der Verteidiger fest. Bei Abwehr oder Ablehnung der Opfer habe der Mann sehr schnell von ihnen abgelassen. Der Rechtsanwalt bat darum, ein Urteil „mit Maß“ zu finden.Zu den Vorwürfen gegen den 57-Jährigen zählten strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, versuchte Vergewaltigung, teils schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz musste sich der Pensionist verantworten, weil er je zwei Pistolen, Revolver und Schlagringe sowie Handgranaten besessen haben soll. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.
Sexuelle Übergriffe auf Töchter und Enkelin: Haft für Mostviertler
SANKT PÖLTEN. Mit sechs Jahren Haft für einen 57-Jährigen hat am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten eine Schöffenverhandlung um jahrzehntelange sexuelle Übergriffe auf Unmündige geendet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Symbolbild) Bild: Wodicka
Dem Mann waren Übergriffe von 1990 bis Weihnachten 2017 auf insgesamt neun Opfer, darunter zwei Töchter und eine Enkelin, vorgeworfen worden. Der Mostviertler wurde u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer u.a. mit einem Finger vaginal penetriert zu haben.
Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.
Bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren wirkten sich das Geständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel und der Umstand, dass es teilweise beim Versuch geblieben war, mildernd aus. Erschwerend waren die Vielzahl an Verbrechen und Vergehen, der lange Tatzeitraum sowie die Vielzahl an Opfern. Die Vorhaft seit 25. Jänner werde angerechnet, sagte die Richterin. Vier Opfern wurden als Privatbeteiligten je 1.000 Euro zugesprochen.
Verteidiger Johannes Riedl und Staatsanwalt Karl Wurzer erbaten jeweils drei Tage Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
auch denMilderungsgrund im Urteil, wegen Traumatisierung bei Asylwerbern kann ich schon nicht mehr hören bzw. lesen.
Der Freigang bzw. Hafturlaub sollte für verurteilte Vergewaltiger und Pädokriminelle ebenso per Gesetz ausgenommen sein!
Die Überschrift in der Zeitung ist sehr verwirrend. Ich hoffe, dass die Mindeststrafe eine unbedingte Haftstrafe ist und die bedingte Strafe zusätzlich weiter möglich ist und nicht wie hier steht fallen soll?
Wien. Die Regierung plant eine Reform des Strafrechts bei Sexualdelikten. Künftig soll es keine ausschließlich bedingten Haftstrafen für Vergewaltiger mehr geben, hieß es am Sonntag. Erreicht werden soll das durch eine Anhebung der Mindeststrafe sowie durch Änderungen bei den Strafzumessungskriterien.
Derzeit können Vergewaltiger auch eine bedingte Haft bekommen. Das heißt, sie müssen dann einfach nicht ins Gefängnis. Das soll sich nun ändern, wie Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), Justizminister Josef Moser und Staatssekretärin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) bekannt gaben. Zumindest ein Teil der Strafe muss dann unbedingt erfolgen, also die Haft tatsächlich angetreten werden.
Kein „Pardon“ für Täter
Laut jüngster Kriminalstatistik sei die Zahl der Anzeigen von Vergewaltigungen gegenüber dem Vorjahr um rund 43 Prozent gestiegen, hieß es aus der Regierung.
„Die Opfer von sexueller Gewalt leiden oft lebenslang, da kann es für die Täter kein Pardon geben“, rechtfertigte Innenminister Kickl die Maßnahme. Das „richtige Signal, dass es keine Toleranz bei derartigen Übergriffen gibt“, sieht Staatssekretärin Edtstadler.
Laut Justizminister Moser sollen nach Einlangen und Analyse eines Gutachtens, in einer Task Force die weiteren Schritte diskutiert werden. Auch die Bereiche des Opferschutzes und der Täterarbeit sollen dabei berücksichtigt werden