Japan missachtet Abkommen – Kindesentziehung

Kindesentziehung – Japan missachtet Haager Kindesentführungsübereinkommen, (HKÜ)

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Japan disregards agreement – child abduction

Es ist ein interkontinentales Familiendrama: Eine Mutter entführt ihre zwei Söhne nach Japan. Der deutsche Vater Björn Echternach reist hinterher, denn die Gerichte sprechen ihm das Sorgerecht zu. Doch die japanischen Behörden verweigern ihm jede Hilfe.
Japan ist im April 2014 dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) beigetreten.
Interview mit Michael Löher vom deutschen Verein öffentliche und private Fürsorge.

DW Nachrichten – 2019 07 17
Familienrecht Familie – Japan, Kindesentziehung, Kindesentführung, Sorgerecht, Abkommen – Shuji Zushi from Japan Central Authority – Akira Ueno – Justiz – Justizopfer DE-JPN Deutschland / Japan – Rückführung – Scheidung – Trennung – Vaterschaft – Video – 児童拉致 – 日本はハーグ児童拉致条約を無視する – Jidō rachi – Nihon wa hāgu jidō rachi jōyaku o mushi suru –

日本の当局 - Nihon no tōkyoku

Kindesentführung – Italien – Österreich

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Child Abduction – Italy Firenze Toscana – Austria Bruck an der Leitha

Die Mutter Daniela W.  ist aus Italien mit ihren 4 Buben vom Vater (ein englischer Journalist) geflohen, trotz gemeinsamen Sorgerechts laut italienischen Beschluss des Gerichts in Grosseto.

1. Artikel:

Star-Anwältin kämpft für vierfache Mutter

Familien-Drama -© Fotomontage: oe24; Quelle: Artner; privat

Star-Anwältin kämpft für vierfache Mutter

„Meine Kinder wollen nur eines. Gemeinsam in Österreich leben. Sie sind dort geboren, haben die österreichische Staatsbürgerschaft, ihre Freunde, Schule und Sportvereine dort“, so Mutter Daniela W. (37).

Wie berichtet, ist die 37-Jährige aus Bruck/Leitha verzweifelt. Durch Unwissenheit und falsche Beratung eines italienischen Anwalts geriet sie in einen Kindesentziehungskonflikt.

Rückblick

Daniela W. hatte mit dem Vater von zwei ihrer vier Buben (2, 3, 6 und 8 Jahre) in Italien gelebt. Nach Streitereien mit ihm hatte sie das Land jedoch verlassen und kehrte nach Niederösterreich zurück. Allerdings war es ihr aufgrund von rund zwei Jahren Aufenthalt in Italien rechtlich untersagt, das Land mit den Kindern ohne richterliche Zustimmung zu verlassen.

Rückkehr

Obwohl die Familie monatelang keine ordentliche Unterkunft hatte, auf Campingplätzen und bei sieben verschiedenen Freunden wohnte. Als W. das Geld ausging, wurde ihr vom italienischen Jugendamt und von einem italienischen Juristen versichert, dass eine Rückkehr nach Österreich keine rechtlichen Folgen hätte.

Gericht

Am 19. Oktober entschied das Gericht Korneuburg jedoch, dass die beiden Älteren nach dem HKÜ – dem Haager Kindesentführungsübereinkommen – innerhalb von 14 Tagen nach Italien zurückgeführt werden müssen. Was die 37-Jährige auch tat.

Mangelhaft

Nun kämpft Star-Anwältin Astrid Wagner für die vierfache Mutter. „Das Verfahren war mangelhaft. Es hätte ein kinderpsychologisches Gutachten eingeholt werden müssen“, so Wagner: „Die Kinder könnten traumatisiert werden. Ich bin zwar positiv, doch es wird ein schwieriger Fall.“

(kuc), 07. November 2018 23:18
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Star-Anwaeltin-kaempft-fuer-vierfache-Mutter/355151602


2. Artikel:

Obsorge-Drama: Oma weint um ihre Enkel

Zwischenstaatliche Trennung eskalierte © zvg

Obsorge-Drama: Oma weint um ihre Enkel

NÖ/Italien. „Es tut so verdammt weh die Kinder weinen und sagen zu hören: ‚Oma Susi, sei nicht traurig, wir kommen wieder‘“, postete die Großmutter der vier Buben (2, 3, 6 und 8 Jahre) auf der Plattform GoFundMe.

Rückkehr. Wie berichtet, geriet ihre Tochter Daniela W. (37) mit ihren Kindern in ­einen Obsorgestreit. Die 37-Jährige, die mit den Buben rund zwei Jahre in der Toskana wohnte, hatte sich nach Streitereien vom Vater der beiden Älteren getrennt und war – nach Rücksprache mit einem italienischen Juristen (der sie schlecht beriet) und dem dortigen ­Jugendamt, das ihr fälschlicherweise versicherte, dass eine Rückkehr nach ­Österreich keine rechtlichen Folgen hätte – nach Bruck an der Leitha zurückgekehrt.

Mutter musste die Buben nach Italien zurückbringen

Was folgte, war für die vierfache Mutter ein Schlag ins Gesicht. Am 19. Oktober flatterte ein Bescheid des Gerichts in Korneuburg ins Haus. Daniela W. musste den 6- und den 8-Jährigen innerhalb von 14 Tagen wieder nach Italien zurückbringen. Der Kindsvater, ein Engländer und viel reisender Journalist, hatte die Mühlen der Justiz angeworfen. „Obwohl wir in Italien niemanden haben und nicht wissen, wo wir schlafen sollen“, so die 37-Jährige. Zusammenwohnen will der Mann mit der Ex und den Kindern jedoch nicht …

Albtraum. Auch die Oma der Buben ist verzweifelt: „Hoffentlich ist der Albtraum bald vorbei und die Kinder kommen zur Ruhe.“ Denn ihre geliebten Enkeln wollen nur ­eines: gemeinsam nach ­Hause und in Österreich leben.

Not. Mittlerweile ist der vierfachen Mutter das Geld  ausgegangen, um ordentliche ­Unterkünfte bezahlen zu können. In ihrer Not schlief die ­Familie schon auf Camping­plätzen und vorübergehend bei Freunden. Falls Daniela W. das Land mit ihren Kindern ohne richterliche Zustimmung verlassen würde, könnte der Gerichtsvollzieher auftauchen und die Buben mitnehmen.

(kuc), 10. November 2018 21:58

https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Obsorge-Drama-Oma-weint-um-ihre-Enkel/355522216


3. Artikel:

Niederösterreich – Bruck an der Leitha – Brucker Familie in Not

Wo die vier Buben dieses Jahr Weihnachten verbringen werden wissen sie nicht. Sie möchten wieder nach Bruck, wo sie zu Hause sind.
  • Wo die vier Buben dieses Jahr Weihnachten verbringen werden wissen sie nicht. Sie möchten wieder nach Bruck, wo sie zu Hause sind. Foto: Werner

BRUCK A.D. LEITHA/SÜDTIROL (mec). Eine Mutter und ihre vier Söhne (2, 3, 6, 8) aus Bruck an der Leitha sitzen derzeit im Ausland fest. Durch falsche Beratung eines italienischen Juristen geriet Daniela Werner in einen Kindesentziehungskonflikt, da sich zwei der Buben auf richterliche Anordnung in Italien aufhalten müssen.

Vom Anwalt schlecht beraten

Im Gespräch mit den Bezirksblättern erzählt Daniela Werner, wie es dazu kam. Die Familie lebte zwei Jahre lang in Italien. Nach einem Streit mit dem Vater zog die Frau mit ihren Kindern zurück nach Österreich. Alle vier sind österreichische Staatsbürger und in Österreich geboren. Obwohl häusliche Gewalt und der Rauswurf vom Kindesvater dazu geführt hatten, dass die Familie monatelang ohne ordentliche Unterkunft auf Campingplätzen oder bei Freunden leben mussten, hätte sie Italien nicht verlassen dürfen. Daniela Werner wusste das damals nicht. Der italienische Anwalt offensichtlich ebenfalls nicht.

Leben mit der Unsicherheit

Der Vater stellte daraufhin einen Antrag auf Rückführung, dem im September stattgegeben wurde. Die Mutter hielt sich an die Anordnung und reiste mit allen vier Kindern wieder nach Italien. Dort lebte die Familie wieder in wechselnden Unterkünften.

Ein erneuter Rückschlag

Derzeit hält sich Daniela Werner mit ihren Kindern in Südtirol auf. Finanziell kann sie sich kaum über Wasser halten. Die psychische Belastung ist nicht nur für die Kinder enorm. Kurz vor dem Telefonat mit den Bezirksblättern hatte Daniela Werner erfahren, dass einem Antrag auf Aufschiebung nicht stattgegeben worden war. Die Familie muss weiterhin bangen, ob sie wieder zurück nach Hause in die gewohnte Umgebung dürfen und Schule und Sportvereine fortsetzen können. Die Kinder möchten wieder in ihre Schule gehen, in ihrem Verein Fußball spielen und in ihrem Bett schlafen. Bis aber über einen neuerlichen Antrag entschieden wird, werden wieder zwischen drei Wochen und drei Monaten vergehen.
Unterstützen kann man die Familie mit einer Spende an Daniela Werner: IBAN: AT041200000776094385 BIC: BKAUATWW oder der Seite www.gofundme.com/mother-of-four-boys-needs-help

Tags: Familienrecht Familie HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen – Vater – Väter – Italien – gemeinsames Sorgerecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – AT-IT Austria / Italia – Entfremdung – Gehirnwäsche – Vaterlose Gesellschaft Väter – Vaterschaft – PA parental alienation – Eltern Entfremdung Selbstjustiz – corte Grosseto – Bezirksgericht Korneuburg –

+ + + Vater hat Kind Lara von der Entführerin zurück „entführt“ + + +

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Rückführung von deutschem Vater?

Europäische Justiz hat bei HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen versagt, europäisches Familienrecht funktioniert nicht!

Das Kind Lara wurde bereits 2 mal von der Mutter nach Polen entführt.
Die Mutter wurde vom deutschen Gericht verurteilt, hat jedoch den Aufenthaltsort in Polen des Kindes nicht gesagt.

Jetzt wurde Lara von ihren deutschen Vater zurück „entführt“.


Ob es sich um eine „Rückführung“ oder um eine „Entführung des eigenen Kindes handelt“ und das Sorgerecht dem Vater endgültig bleibt muss vom deutschen Gericht noch entschieden werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, 26-5-2018

1.Artikel:

Die polnische Polizei fahndet seit Freitag nach dem Vater und dessen neunjähriger Tochter. Am Mittwochabend hat der 46-Jährige in Stettin offenbar seine Tochter entführt.

„Achtung!! Lara wird gesucht“ Foto: Facebook
„Achtung!! Lara wird gesucht“ Foto: Facebook

Ludwigsburg/Stettin –

Im Fall Lara hat es eine dramatische Wendung gegeben. Offenbar hat der Vater des Mädchens, Thomas Karzelek, seine Tochter am Mittwochabend entführt. Auf Anfrage bestätigte ein Sprecher der Ludwigsburger Polizei unserer Zeitung: „Seit Freitag läuft durch die polnischen Behörden eine Fahndung nach Vater und Tochter.“ Auf die Fahndung hätten alle Polizei- und Grenzbehörden im Schengenraum Zugriff.

Die Kindesentziehung, wie es im Behördendeutsch heißt, soll im polnischen Stettin nahe der Ostseeküste passiert sein. Was genau am Abend des 23. Mai geschehen ist, bleibt unklar. Die Polizei in Stettin, die Laras Mutter Joanna S. nach dem Vorfall verhört hat, weigert sich, Auskunft zu geben. Aufgrund des laufenden Verfahrens könne man keine Informationen geben, teilte eine Sprecherin mit. Polnische Behörden gelten insgesamt als äußerst auskunftsunwillig. Karzeleks Anwalt war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Seine Kanzlei bestätigte die Entführung nicht, dementierte sie aber auch nicht. Auch Karzeleks Partnerin schwieg am Telefon.

„Auf offener Straße“ attackiert

Dagegen hat im sozialen Netzwerk Facebook eine Bekannte von Laras Mutter einen Suchaufruf gestartet. Darin ist das Aussehen der Neunjährigen beschrieben, zudem wird um Hinweise an die Polizei gebeten. Im Netz sowie auf Anfrage berichtet die Frau auch, was sie von Laras Mutter über den Vorfall am Mittwochabend erfahren haben will. Demnach soll Lara geschrien haben, als Karzelek mit zwei Männern – darunter sein Sohn im Teenageralter – erst die Mutter mit Pfefferspray „auf offener Straße“ attackiert und dann das Mädchen „entrissen“ haben soll. Wo Vater und Tochter nun sind, ist unklar. Karzelek lebt mittlerweile auf deutscher Seite an der polnischen Grenze. Laut Kenntnis der Polizei hat er zuletzt im Landkreis Vorpommern-Greifswald gewohnt, nachdem er aus Ditzingen weggezogen war.

Der Auslöser für die Tat könnte, so vermuten es Bekannte von Joanna S., der Umstand sein, wonach die Mutter vor Kurzem das Sorgerecht für Lara zugesprochen bekommen haben soll. Das zuständige Regionalgericht in Stettin war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. In Polen hat das deutsche Jugendamt das schlechte Image einer Behörde, die in deutsch-polnischen Streitfällen geneigt ist, der deutschen Seite recht zu geben.

Hoffnung auf Kind auf legalem Weg

Dabei hat Thomas Karzelek eigentlich Hoffnung haben können, seine 2014 in Ditzingen von der Mutter entführte Tochter auf legalem Weg zurückzubekommen: Das Ludwigsburger Amtsgericht muss klären, ob Lara in Zukunft beim Vater oder bei der Mutter leben soll. Das hat das Stuttgarter Oberlandesgericht vorige Woche angeordnet – und damit den Beschluss eines Ludwigsburger Familienrichters vom Dezember aufgehoben: Dieser hatte entschieden, den Fall nach Polen abzugeben – das Land, in das die damals fünfjährige Lara von ihrer polnischen Mutter entführt worden ist.

Das juristische Tauziehen um Lara hat 2011 begonnen, kurz nach der Trennung von Karzelek und Laras Mutter, einer Rechtsanwältin. Nach einigen erfolglosen Entführungsversuchen durch Joanna S. bekam der Vater das alleinige Sorgerecht für die Tochter zugesprochen. Die nächste Entführung jedoch gelang: Unter Einsatz von Pfefferspray und mit einem Komplizen verschleppte S. ihre Tochter am 2. Oktober 2014 nach Polen. Sie kam dafür ins Gefängnis, beauftragte aber eine Verwandte, mit Lara unterzutauchen. Erst im April 2017 wurde das Kind in Niederschlesien entdeckt, doch statt an den Vater übergaben die Behörden Lara wieder an die Mutter.

2.Video:
Vater in Deutschland hatte das Sorgerecht

Seit 2012 wird die achtjährige Lara in einem erbitterten Sorgerechtsstreit hin- und hergezerrt: Eigentlich hatte Vater Thomas Karzelek das Sorgerecht. Doch dann entführte die Mutter das Mädchen, nahm es mit nach Polen.
Lara im Haus der Großeltern entdeckt

Drei Jahre später wurde Lara nach langen Fahndungsmaßnahmen der Polizei entdeckt: im Haus der Großmutter in Polen. Der Fall wurde erneut vor Gericht in Polen verhandelt. Lara habe Angst vor ihrem Vater, so das Urteil, sie dürfe weiter bei ihrer Mutter leben. Die meldete sich jetzt das erste Mal bei RTL zu Wort.

„Der Gerichtsbeschluss ist das beste Weihnachtsgeschenk“, sagte sie im Interview. Für den Vater ein Schlag ins Gesicht. Wie er reagierte, was die Mutter sagte und die ganze Geschichte sehen Sie oben im Video.
Hält der Täter lange genug durch, ist die Tat rechtens?

Das Urteil des polnischen Gerichts hat einen faden Beigeschmack. Lässt man sich nur lange genug nicht erwischen und baut das Kind eine Beziehung zu seinem Entführer auf, ist die Tat rechtens? Zumal sich nun auch deutsche Richter dem Entschluss des Gerichts in Ludwigsburg angeschlossen haben. Was Rechtsexperte Klaus Wille dazu sagt, sehen Sie im Video.
Akt Entfuehrt Lara
Weihnachten ohne Tochter Lara

Jetzt sollen polnische Richter möglicherweise endgültig über Laras Schicksal entscheiden. Für Thomas Karzelek aber ist klar: Weihnachten wird er auch in diesem Jahr ohne seine geliebte Tochter verbringen müssen.

28-12-2017
Familienrecht Familie Kindesentführung HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen – Lara Karzelek- DE-PL Deutschland / Polen

Bevor man das Kind zum Vater gibt, kommt es ins Kinderheim?

KJHT Salzburg-Umgebung – KINDESABNAHME! . . .

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Artikel:
Kindsabnahme

„Frei wie ein
ganz normales Kind“

Kind mit Teddybär
Bild: iStockphoto.com/ideabug
Vor zwei Wochen wurde Samuel, 11, vom Salzburger Jugendamt aus der Schule geholt – trauriger Höhepunkt eines langen Sorgerechtsstreits. War das wirklich notwendig?

Fünfte Stunde, Biologieunterricht. 12. März 2018. Plötzlich erkennen die Kinder durch ein Fenster in der Klassenzimmertür, dass draußen zwei Polizisten warten. Ein Lehrer betritt den Raum: Samuel* muss mitkommen. Jetzt. Sofort. Keine Diskussionen. Ein Albtraum für den Elfjährigen ist plötzlich wahr geworden. Die Lehrerin leistet Widerstand: Aus ihrem Unterricht werde sicher niemand herausgeholt. Sie beendet die Stunde wie gewohnt. Aber die Uniformierten sind immer noch da. Samuel muss mit. Er weigert sich. Seine beiden besten Freunde versuchen, ihm zu helfen, werden aber aufgefordert, das Klassenzimmer zu verlassen. Samuel bleibt allein zurück. Seitdem haben sie ihn nicht mehr gesehen.

 

Zwei Wochen später ist der Schock bei den Schulfreunden immer noch nicht verwunden. „Dominik* spricht nicht viel darüber“, erzählt die Mutter eines der Buben. „Es hat ihm sehr zu schaffen gemacht, dass er seinem Freund helfen wollte und so machtlos war.“ Ob er sich schon auf die Osterferien freue, hat sie ihn kürzlich gefragt. Er antwortete: „Ohne den Samuel freue ich mich auf die Ferien auch nicht.“

 

Normalerweise hätten die Kinder die freien Tage damit verbracht, mit ihren Fahrrädern herumzufetzen, Modellautos zu bauen oder was man sonst so macht, wenn man fast zwölf Jahre alt ist. Aber normal ist in Samuels Leben schon lange nichts mehr. Es ist seit Jahren bestimmt von dem Sorgerechtsstreit seiner Eltern -und unverhältnismäßigen Interventionen des Jugendamts.

 

Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. Seitdem News vor zwei Wochen über zwei Schicksale in Wien berichtete, werden ständig neue Fälle an die Redaktion herangetragen. Oft sind die Eingriffe des Jugendamts sinnvoll und notwendig, wenn Gewalt im Spiel ist etwa. Es gibt aber auch Geschichten, die viele Fragen aufwerfen. Die von Samuel ist eine davon.

 

Wiederholt geschlagen

Nach der Trennung seiner Eltern 2011 lebten Samuel und seine jüngere Schwester Celine* zunächst unauffällig beim Vater, dann probeweise bei der Mutter und deren neuem Lebensgefährten. Schon bald nach dieser provisorischen Übersiedlung, so ist es in einem Bericht der Jugendwohlfahrt aus dem Jahr 2015 nachzulesen, habe der Vater darauf hingewiesen, dass es den Kindern dort nicht gut gehe. Samuel erzählte einer Mitarbeiterin des Jugendamts damals, dass er von der Mutter wiederholt geschlagen worden sei. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass „an eine Rückführung der Kinder in den Haushalt der Mutter nicht zu denken“ sei. Die Geschwister empfänden den Wohnort des Vaters, eine 5.000-Einwohner-Gemeinde unweit von Salzburg, als ihre Heimat. Da Samuel mit seinen damals neun Jahren sehr gut verstehe und seine Meinung sehr deutlich äußere, „muss diese auch berücksichtigt werden“. Seit Sommer 2016 hatte der Vater der Kinder die alleinige Obsorge inne. Doch die vorgesehenen Besuchskontakte zur Mutter gestalteten sich schwierig, kamen teilweise nicht zustande. Die Kinder wollten nicht, argumentiert der Vater.

 

Im März 2017 spitzte sich die Situation zu: Zunächst wurde dem Vater das Sorgerecht vorläufig entzogen und an den Kinder-und Jugendwohlfahrtsträger übertragen. Am Vormittag des 27. holten Mitarbeiter des Jugendamts Celine von der Volksschule ab und brachten sie zur Mutter. Am frühen Nachmittag begab sich Michael K. gemeinsam mit seinem Sohn zur zuständigen Polizeiinspektion, um die Lage zu klären. 15 Minuten später trafen zwei Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung ein, um auch Samuel mitzunehmen. Der Kinderund Jugendhilfeträger sehe „eine massive Gefährdung des Kindeswohles durch vermutlich bewusst herbeigeführte Entfremdung der beiden Minderjährigen zur Kindesmutter“, heißt es in der Begründung.

 

Ponys und Feen

Zurück in die Gegenwart. In dem Haus, in dem Samuel und Celine bis vor einem Jahr mit ihrem Vater lebten, ist es sehr still. Kein Kreischen, kein Lachen, kein: „Papa, kann ich kurz rausgehen, spielen?“ Überall hängen Kinderfotos. Als Michael K. durch die Zimmer der Kinder führt, kommen ihm die Tränen. Er zeigt eine Schatzkiste mit Celines Lieblingssachen, ein Spiel, einen Ball, ein Büchlein. An der Wand pastellfarbene Ponys und Feen, die er selbst gemalt hat. Und ein kleiner Zettel, handgeschrieben: „Papa, du bist stark wie ein Bär und sehr nett.“ Celine hat ihr Kinderzimmer seit über einem Jahr nicht mehr betreten.

 

Samuel kam Anfang Juni 2017 zurück. Er riss aus und flüchtete zum Vater. Bis zum Schulschluss weigerte er sich, in die Schule zu gehen, aus Angst, gegen seinen Willen zur Mutter gebracht zu werden. Als im Herbst das neue Schuljahr startete, hatte er wieder genug Vertrauen gefasst.

 

Seitdem Michael K. um das Sorgerecht für seine Kinder kämpft, hat er akribisch alles gesammelt, Gutachten, Protokolle, Briefe seiner Kinder. Auch ein Dokument zum Thema „Kinderrechte“, das sein Sohn im August 2017 erstellt hat. Unter dem Stichwort „Recht auf Erholung“ schrieb Samuel damals: „Ich kann kein normales Leben führen, weil ich dauernd irgendwo hin zu Psychologen, Ärzten, Sachverständigen usw. muss und mich niiiiiieeeeeee erholen kann.“ Dabei habe er allen „klipp und klar gesagt, dass ich für immer beim Papa bleiben will. Ich bin elf Jahre alt und weiß genau, was ich will!“ Zu einem anderen Zeitpunkt sagte er: „Ich mag endlich frei von allen Terminen sein. Kein Kind ist schon so viel herumgefahren wie ich. Und immer wieder unfreiwillig, und immer wieder durch Zwingen. Ich will endlich frei sein. Frei wie ein Vogel, frei wie ein ganz normales Kind.“

 

Mehrere Anwälte haben Herrn K. schon durch seinen jahrelangen Rechtsstreit begleitet. Mit dem Wiener Anwalt Adrian Hollaender geht er nun bis zum OGH. Für Hollaender war „auf den ersten Blick ersichtlich, dass in den Akten vieles rein rechtlich nicht stimmig ist. Eigentlich muss sich das Jugendamt eine gesetzte Maßnahme acht Tage danach genehmigen lassen. Es gab aber keinen solchen Antrag. Demnach wäre der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Das Kind blieb aber einfach bei der Mutter, was sehr ungewöhnlich ist.“ Die Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung widerspricht dieser Darstellung. Die Obsorge für die betroffenen Kinder liege „eindeutig“ beim Kinder-und Jugendhilfeträger, heißt es. Zu Details des Falles K. wolle man sich „aufgrund der Sensibilität in diesem Bereich“ nicht äußern. Jede Aktivität der Behörde werde aber grundsätzlich „von den zuständigen Pflegschaftsgerichten überprüft und auch auf Verhältnismäßigkeit kontrolliert“.

 

Verhaftung

Die Einschätzung seiner Anwälte, wonach er immer noch die Obsorge für Celine habe, ließ Michael K. am 1. März dieses Jahres aktiv werden. Er schildert die Situation so: In Begleitung zweier Zeugen besuchte er das Mädchen bei der Mutter, um es zu fragen, ob es wieder zu ihm nach Hause kommen wolle. Celine wollte nicht, er zog unverrichteter Dinge wieder ab. Fast zwei Wochen später wurde Michael K. wegen „versuchter Kindesentziehung“ verhaftet. Am 12. März. Auf dem Weg zur Arbeit. Wenige Stunden bevor die Polizei vor Samuels Klassenzimmer stand.

 

K. wurde nach zwei Tagen aus der Haft entlassen. Samuel zunächst krank-,dann von der Schule abgemeldet. Was danach geschah, ist unklar: Befindet er sich seitdem bei der Mutter? Wurde er, wie sein Vater aufgrund der Datenauswertung eines Peilsenders vermutet, von ihr und deren Lebensgefährten zwischenzeitlich in die Kinder-und Jugendpsychiatrie gebracht? Die vielen offenen Fragen und die Sorge um das Wohl seiner Kinder lassen Michael K. keine Ruhe. Er will weiterkämpfen. Vor dem OGH und dem Familiengericht. Bei der Volksanwaltschaft wurde Beschwerde eingelegt, gegen den Lebensgefährten der Mutter Strafanzeige eingebracht. Samuel soll endlich ganz normal leben können.

von Anna Gasteiger

https://www.news.at/a/kindsabnahme-sorgerecht-streit-9775252

Kindesentführung – VOR DREI JAHREN VON MUTTER VERSCHLEPPT

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Vor drei Jahren von Mutter verschleppt: BKA spürt Mädchen in Thailand auf

VOR DREI JAHREN VON MUTTER VERSCHLEPPT: BKA SPÜRT MÄDCHEN IN THAILAND AUF

Erfolg für das BKA im Falle eines vermissten Mädchens!Vor rund drei Jahren verschleppte Claudia K., die Mutter der heute Neunjährigen, ihre Tochter und floh mit ihr rund um die Welt.

Von Berlin ging es für das Kind nach Südamerika, Malta und schließlich Thailand, wo das BKA Mutter und Tochter schließlich aufspüren und zurück zum Vater nach Deutschland bringen konnte.

Im November 2013 war Claudia K. von einem Berliner Familiengericht das Sorgerecht entzogen worden, nachdem sie sich mit ihrer Tochter nach Uruguay abgesetzt hatte und dort von den Behörden aufgespürt worden war. Das alleinige Sorgerecht ging fortan auf den Vater des Kindes über.

Am Ostermontag 2014 entführte Claudia K. ihre Tochter mithilfe von illegalen Reisedukumenten erneut und floh mit ihr bis auf die thailändische Insel Koh Sukorn, wo sie schließlich festgenommen wurde.

„Ich möchte jetzt nur noch Ruhe für meine Tochter haben“, erklärte der Vater des Kindes erleichtert gegenüber der Bild.

Derzeit sitzt Claudia K. in Untersuchungshaft in Moabit. Ab nächstem Dienstag muss sich die 45-Jährige wegen Kindesentziehung im besonders schweren Fall vor dem Landgericht in Tiergarten verantworten; ihr drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

25.11.2017

http://intouch.wunderweib.de/vor-drei-jahren-von-mutter-verschleppt-bka-spuert-maedchen-thailand-auf-76986.html

siehe auch älteren Artikel von 1.8.2014

https://www.bz-berlin.de/berlin/charlottenburg-wilmersdorf/vater-sicher-mutter-entfuehrte-tochter-6

Tags: Gewalt – Entfremdung – Kindesentführung – Familienrecht

Kindersoldaten – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

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Radikalisierung im Kinderzimmer – Verfassungschutzpräsident warnt vor neuer Terror-Generation

Eine neue Realität in Deutschland: Kinder, die von ihren salafistischen Eltern in Angst erzogen werden. Kinder, die ihre ersten prägenden Lebensjahre bei einer Terrorgruppe verbracht haben. Im Gespräch mit BR24 warnt Verfassungsschutz-Präsident Maaßen vor einer neuen Generation von Dschihadisten.

 Die Terrorgruppe IS wird in Syrien und dem Irak immer weiter zurückgedrängt. Deutsche Frauen, die beim IS waren, kehren nach Deutschland zurück – gemeinsam mit ihren Kindern.

Im Interview mit BR24 warnt Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen eindringlich vor Kindern, die in ihren Familien mit salafistischem und teilweise sogar dschihadistischem Gedankengut aufwachsen.

„Wir nehmen es derzeit als eine potenzielle Gefahr wahr, weil Kinder, die beim IS waren, teilweise Gehirn gewaschen wurden.“

Hans-Georg Maaßen, Verfassungsschutzpräsident im Interview mit BR24

Kindheit bei einer Terrorgruppe

Diese Kinder sind mit ihren Eltern nach Syrien gegangen, haben prägende Lebensjahre bei einer Terrorgruppe verbracht. Bisher wird öffentlich kaum diskutiert, inwieweit eine solche Verschleppung eine Kindeswohlgefährdung darstellt. Wie sollen Sicherheitsbehörden und Jugendämter mit dieser offensichtlichen Gefährdung des Kindeswohls umgehen? Wie eng darf der Kontakt zwischen zurückgekehrten IS-Müttern und deren Kindern sein?

Da ist zum Beispiel der Fall von Andrea B., die mit ihren zwei kleinen Töchtern vom Allgäu nach Syrien die Dschihadistengebiete reiste. Sie wurde 2015 wegen Kindesentziehung lediglich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Scheinbar fällt der Justiz der Umgang mit solchen Müttern schwer.

Und was passiert mit den Heranwachsenden?

„…Derartige Kinder sind natürlich auch für uns eine Gefahr, die von zu Hause und in den dschihadistisch geprägten Koranschulen nichts anderes lernt, als Scharia und die Ablehnung der westlichen Gesellschaften.“

Hans-Georg Maaßen, Präsident Bundesamt für Verfassungsschutz

Anschläge von Minderjährigen

In jüngerer Vergangenheit haben Minderjährige schon Anschläge verübt. Im Februar 2016 etwa rammte die damals 15-jährige Safia S. einem Bundespolizisten ein Messer in den Hals. Anfang dieses Jahres wurde sie zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Fall zeigt: Aus einer radikalen Einstellung können schnell radikale Taten werden.

Auch bei der Radikalisierungsstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg ist man alarmiert. Hier gingen im vergangenen Jahr 1.000 Anrufe von Lehrern ein, Tendenz dieses Jahr – steigend:

„Es sind Konstellationen, wo die Kinder beispielsweise IS-Propagandavideos auf den Schulhöfen zeigen oder dann wirklich auch Terroranschläge für gut erachten.“

Florian Endres, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Tags: Verfassungsschutz – Terrorprävention – Familienrecht – Gewalt – Asylwerber – Kinder – Flüchtlinge

Richterin Claudia Bandion-Ortner -> Kinder im Gerichtssaal? Auch hilfreich bei Urteil


Kinder lieben Mama UND Papa auch nach der Trennung,

ist Richterin C. BandionOrtner überzeugt.

Richterin Bandion-Ortner
Richterin Bandion-Ortner

Kinder im Gerichtssaal? Auch hilfreich bei Urteil

Es war eine ausgesprochen gute Idee, dass Klein Laura ihre Mama in Wien zum Gericht begleitet hat – obwohl Kinder im Gerichtssaal ja unerwünscht sind und dort auch nichts verloren haben. Es war, wie gesagt, eine gute Idee – wenn auch für den angeklagten Papa. Dem die Mama „ Kindesentziehung“vorgeworfen hatte . . .

Im Sommer soll es, so die Anklage, „ den Versuch gegeben zu haben, das Kind der Mutter im Park zu entreißen und wegzulaufen“.

„ Geeeehhhhhh bitte“, ist die fast entnervte Reaktion von Papa Sascha. „ Ich bin mit einem Freund wirklich zufällig an dem Park vorbeigefah- ren, bin ausgestiegen und hab erst dann gesehen, dass ihr Neuer dabei war. Ich hab meine Tochter auf den Arm genommen und wollt nur zwei Schritte weg von dem Trottel. Da zetert sie schon los!“

Man ahnt es also: Geschichte einer On- off- Beziehung mit neuem Partner der Kindesmutter. Die dann fast zerknirscht mit dem Töchterlein vor Richterin Claudia Bandion- Ortner erscheint und von einem „ Missverständnis“murmelt.

Und Klein Laura? Die sieht den Papa, will gleich hin zu ihm, schlingt ihre Ärmchen um seinen Hals, legt das Köpfchen mit dem Pferdeschwanz auf seine Schulter. Kindesentziehung? Ja, möglicherweise. Von der Mutter Richtung Vater, aber sicher nicht umgekehrt. – Der Freispruch für ihn war reine Formsache . . .

20 Jun 2017, Kronen Zeitung, Gabriela Gödel
Tags: Prozess – Familienrecht – ehemmalige Justizministerin – gemeinsame – elterliche Sorge

Mutter entführt eigenes Kind aus Pflegefamilie – Rückführung – Berufung

Berufung eingelegt: Streit um Kindesentziehung geht weiter

Zwickau/Reichenbach – Der Fall der 34-jährigen Claudia Renneberg, die ihren eigenen Sohn entführt hat, wird weiter die Justiz beschäftigen.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben in dem Verfahren wegen Kindesentziehung Berufung eingelegt, sagte am Montag ein Sprecher des Amtsgerichts Zwickau. Damit geht der Fall vor das Landgericht. Die Reichenbacherin war im Januar zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt worden. Laut Urteil war Claudia Renneberg im Sommer 2013 mit ihrem damals sechs Jahre alten Sohn untergetaucht, nachdem ihr zuvor im Zuge eines Streits mit dem Vater das Sorgerecht entzogen worden war.

Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte vor Gericht eine Geldstrafe von 2.600 Euro gefordert, die Verteidigung Freispruch. Hintergrund ist ein Gutachten aus dem Jahr 2012, dass der Mutter Überbehütung und mangelnde Erziehungsfähigkeit attestiert hatte. Daraufhin war der Junge in eine Pflegefamilie gegeben worden. Claudia Renneberg hat das Sorgerecht inzwischen zurück und lebt wieder mit dem heute Achtjährigen zusammen. va

2016-02-02
http://vogtland-anzeiger.de/Vogtland_Anzeiger/cms-nachrichten/goeltzschtal/berufung-eingelegt-streit-um-kindesentziehung-geht-weiter.html

 

Ich komme ins Gefängnis, weil mein Sohn bei mir wohnen will!

>> Man sollte vielleicht noch hinzufügen, dass lt. Angaben des Jungen, dieser immer Stress mit dem neuen Lover der Mutter hatte und auch von zu Hause abgehauen ist und daher nicht mehr bei der Mutter wohnen will.
M.M. rieskiert man hier sogar möglicherweise mit diesen Urteil einen Kindes-SUIZD da der 11jährige Junge vor dem Lover der Mutter Angst hat.

PS: Warum hier der „Wille des Kindes“ (11j) zur Gänze ignoriert wird ist mir schleierhaft?

Admin Familie Familienrecht
Tags: KindNamRäG 2013 – §138 Kindeswohl (5,6), OGH


Artikel >>>

Sieben Monate bedingt Niederösterreich 06.12.2015

Vater entzieht Sohn (11) der Mutter

Letztes Update 07.12.2015 05:00

Kindesentzug

Prozess: Vater brachte seinen Sohn nach Besuchsmonat nicht zurück. (Foto: privat)

„Ich sehe mich nicht als Angeklagter – ich habe nichts falsch gemacht“, zeigte sich Karl H. (alle Namen geändert) uneinsichtig vor Gericht in St. Pölten. Der Bootsbauer aus Niederösterreich musste sich wegen Kindesentziehung verantworten.

Das (nicht rechtskräftige) Urteil – eine Geldstrafe und sieben Monate bedingt – nahm er unwillig an. „Ich schäme mich, Staatsbürger dieses Landes zu sein“, so der Beschuldigte. Die Staatsanwältin legte Berufung ein.

Rückblick:
Vor einem Jahr hatte der Vater seinen Sohn Albert (11) nach einem Besuch der Mutter nicht mehr zurückgebracht. Für kurze Zeit tauchte er sogar ganz mit dem Kind unter. Per Haftbefehl wurde nach ihm gesucht. Bis heute lebt der Bub bei ihm, Kontakt zur Mutter gibt es keinen. Die Obsorgeregelung wird im nächsten Jahr vom Pflegschaftsgericht verhandelt.

Autor: Tanja Horaczek

Themen: Haftstrafe Kindesentziehung

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Vater entführte Kinder nach Ägypten

 Prozess: Scheidungskrieg um Familiennamen, Vater sitzt in Haft.

   

 Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Auf dem Schulweg passte ein gebürtiger Ägypter im Oktober 2009 seine beiden Kinder ab und entführte sie  in seine Heimat. Er habe sie nach der Scheidung „in Sicherheit bringen“ wollen. Und was war in Österreich so schlimm für die damals Achtjährige und ihren siebenjährigen Bruder?Die Mutter hatte den Namen der Kinder geändert und ihnen ihren Mädchennamen gegeben. „Ich habe nicht mehr existiert, ich war schon wie tot“, sagte der in seiner Ehre gekränkte 40-Jährige. Ein geschiedener Mann sei in Österreich „gar nichts“. Die Ex-Frau habe ihn „in eine Sackgasse“ geschickt.

Erst nach drei Jahren gelang es dieser, die Kinder aus Ägypten zurück nach Wien zu holen.
Vor drei Monaten folgte ihnen der Vater und wurde verhaftet. Am Freitag saß er wegen Kindesentziehung und Drohung im Wiener Landesgericht auf der Anklagebank. Sein Verteidiger Farid Rifaat beklagt, was Kinderseelen alles aushalten müssen. Die Ex-Frau habe dem Angeklagten die Kinder entzogen, bis ihm die Sicherungen gerissen seien.Dem Vorwurf, er habe die Kleinen in Ägypten mit Händen und Hausschuhen „fortgesetzter Gewalt ausgesetzt“ (Anklage), entgegnet der Ägypter: „Schauen Sie, so ein Klapser, wer tut das nicht?“ Dass er zuvor schon seine Frau geschlagen habe, bestreitet er ebenfalls: „Ich habe nicht einmal geschimpft. Ich rede halt mit den Händen.“ Immerhin war die Ex-Frau aber samt Kinder 2009 ins Frauenhaus geflüchtet.

Drei Tote

Nach der Entführung soll der Angeklagte in Telefonaten gedroht haben, sich auch noch das 2006 geborene dritte gemeinsame Kind zu holen. Und man solle nicht wagen, ihm die zwei größeren Kinder wieder abzunehmen, sonst gebe es drei Tote. Auch das bestreitet der Mann.

„Ich werde diese Kinder retten, meine Liebe ist unendlich“, habe sie sich geschworen, berichtet die Ex-Frau als Zeugin. Sie besuchte die Kinder in Ägypten, es sei unbeschreiblich schwer gewesen, sie immer wieder zurück zu lassen. Der Angeklagte behauptet, es sei für die Kinder in Ägypten schön  gewesen; abgesehen davon, dass halt alles auf arabisch angeschrieben sei.

Der Prozess wurde vertagt, der Mann bleibt in Haft.