Frau täuscht aus Wut Vergewaltigung vor

Frau täuscht aus Wut Vergewaltigung vor

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Eine Frau wurde wegen falscher Verdächtigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Bild: Jakob Stadler

Ein Mann kommt in Haft, weil seine Freundin ihn bei der Polizei anzeigt. Wenig später sagt sie, es sei alles anders gewesen. Nun stand sie vor Gericht.

Weil sie wütend über ihren Lebensgefährten war, zeigte eine junge Frau den Mann an. Er habe sie vergewaltigt, behauptete sie zunächst. Später berichtigte sie ihre Vorwürfe bei der Polizei, man habe einvernehmlich Sex miteinander gehabt. Dennoch wurde die Frau jetzt vom Schöffengericht des Amtsgerichts wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Vor Gericht war die Frau nicht zum ersten Mal. In einem früheren Verfahren allerdings hatte sie als Opfer teilgenommen. Der Hintergrund des damaligen Prozesses: Im Herbst 2016 hatte die heute 26-jährige Afghanin versucht, ihre beiden Kinder und sich selbst in der eiskalten Wertach zu ertränken. Alle drei überlebten. Angeklagt wurde später der Mann der jungen Mutter, der sie misshandelt und vergewaltigt hatte; er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.

Kinder sind inzwischen bei Pflegefamilien

Die beiden Kinder sind inzwischen vom Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht worden. Der Kulturschock nach der Flucht nach Deutschland, die Ereignisse um ihre Kinder und ihre Ehe, all das habe seine Mandantin erheblich belastet, erklärte Verteidiger Werner Ruisinger für seine Mandantin dem Gericht. Unter diesen Vorzeichen sei auch die neuerliche Tat zu sehen, die die Frau vollumfänglich gestand.

Anfang Januar 2018 war sie zur Polizei in München gegangen und hatte dort angezeigt, im Sommer 2017 von ihrem damals 19-jährigen neuen Lebensgefährten vergewaltigt worden zu sein. Weil der Mann die Situation gefilmt und gedroht hatte, das Video zu veröffentlichen, habe sie sich ihm auch anschließend mehrmals gegen ihren Willen hingeben müssen.

Dass der Mann deswegen verhaftet werden könnte, habe sie nicht gewusst, so die Frau vor Gericht. Eine Behauptung, die ihr Richter Dominik Wagner nicht glaubte angesichts des Verfahrens gegen ihren (Noch-)Ehemann, der inzwischen die Haftstrafe absitzt. Deswegen, so das Gericht, sei die Angeklagte zu bestrafen. Nachdem ihr neuer Freund abgeführt und für sechs Tage in Untersuchungshaft genommen worden war, meldete sich die Frau über einen Rechtsanwalt bei der Augsburger Polizei: Sie habe die Vorwürfe der Vergewaltigung erfunden, weil sie über ihren Freund wütend gewesen sei.

Fast eine Woche Gefängnis wegen Falschaussage

Offensichtlich, so zeigte sich vor Gericht, war die Angeklagte eifersüchtig auf den Mann, weil der Kontakt zu einer anderen Frau aufgenommen hatte. Heute seien sie beide aber wieder ein Paar, so die Frau.

Staatsanwältin Katharina Stoll anerkannte das Geständnis der Angeklagten, dennoch sei sie zu bestrafen. Weil ein Unschuldiger wegen ihrer Falschaussage fast eine Woche ins Gefängnis gesteckt worden sei, forderte sie eine Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro. Verteidiger Werner Ruisinger sah eine deutlich niedrigere Haftstrafe für ausreichend an – und brachte Arbeitsleistungen durch seine Mandantin ins Gespräch, die derzeit die Schule besuche. Die Angeklagte entschuldigte sich für ihre Verfehlungen.

Das Gericht unter Vorsitz von Dominik Wagner verurteilte die Frau zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Es sah den Tatbestand der falschen Verdächtigung und der Freiheitsberaubung als erwiesen an. Der Frau wurde für ein Jahr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, zudem muss sie 200 Stunden Hilfsdienste leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

27.05.2019, Von  Michael Siegel
Tags: Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Gewalt – Strafverfahren – Justizopfer

Schuldhafte Scheidung in Österreich

In Deutschland wurde das Verschulden in  einer Scheidung vor über 40 Jahren abgeschafft.
In Österreich ist dieses veraltete Scheidungsgesetz im Familienrecht leider noch immer in Verwendung!

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Scheidungsverfahren aus Verschulden nach §49 des Ehegesetzes

Lt. Statistik liegt  mehrheitlich das Verschulden meist beim Ehemann, Frauen sind vorwiegend seit 50 Jahren Opfer!
Viele Väterorganisationen sprechen von einer feministischen Justiz. 90% der Familienrichter in Österreich sind weiblich und vereten noch immer das veraltete Familienbild, Kinder gehören nur zur Frau und der Vater hat nur zu zahlen.
Bei der schuldigen Scheidung, alleiniges Verschulden des Ehemannes bekommt die ExFrau einen Ehegattenunterhaltstitel, wobei im schlimmsten Fall der Ehemann sogar noch  einen Teil seiner Pension an die ExFrau weitergeben muss.

Vorliegen eines Verschuldens

Die Eheverfehlungsgründe müssen schuldhaft begangen worden sein, d.h. vorsätzlich oder zumindest fahrlässig.

Mediation:

Verhärten sich bei einer strittigen Scheidung die Fronten so sehr, dass Dauer und Kosten des Scheidungsverfahrens und vor allem die psychischen Folgen unabschätzbar werden, besteht immer die Möglichkeit, aus einer Klagescheidung eine einvernehmliche Scheidung zu machen.
Bei solchen meist sinnlosen Scheidungsklagen mit Verschuldensabwägung, ist es auch besser sich die Meinung von einem zweiten oder dritten Rechtsanwalt einzuholen.
Leider sind viele Ehefrauen sehr egoistisch und schmeißen das Geld einem einzigen Rechtsanwalt in den Rachen.

m.f.g.
Admin Familienrecht, am 25-8-2018

Interessantes Zitat vom 25-8-2018:

Bin vom Ehemann geschieden,er schuldig.2 Kinder. Also hab ich einen Titel? Zum Zeitpunkt der Sch. war ich Gutverdienende,er hätte Schulden u.arbeitslos. In den letzten Jahren drehte sich das um. Ich kleine Pension,er als Selbständiger viele Jahr sehr gut Verdienender. Parkt sein Vermögen im Ausland,was schwer zu beweisen ist. In der ersten Verhandlung gab er als Grund an,keinen Unterhalt sn mich zahlen zu müssen,dass ich seit Jahren neu verheiratet bin. Mit diesem Mann kein gemeinsamer Haushalt, keine gemeinsamen Kinder u. er Mindestrentenbezieher in D. Der Richter schleppte den Gesetzestext ran, dass bei Wiederverheiratung der Anspruch verfällt Stimmt…es gibt aber einen Präzedenzfall, dass bei Armut d. neuen Ehemanns dieses Gesetz nicht angewendet wird. Wer kann mir helfen?
Verhandlung ließ ich vertagen.
Danke

Tags: Verschulden – schuldige Scheidung – Ehegattenunterhalt – EheG §49 Ehegesetzes – Familie -Ehescheidung in Österreich –  Gesetze in Österreich- Heiraten- OGH –  Scheidung – Trennung

Soll ich mich umbringen ? . . . Anti-Suizidfilm – WICHTIG !

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Film von 1945 mit James Stewart:

George als Glücksfall, schon lange hat er es auf die kleine Bank abgesehen.
Als Mr. Potter durch Zufall das verloren gegangene Geld findet, beschuldigt er George, den Betrag unterschlagen zu haben. George droht damit Gefängnis, seiner Familie Schimpf und Schande.
Wäre er doch nie auf die Welt gekommen, allen in Bedfords Falls würde es besser gehen, urteilt George und plant sich umzubringen.
Er steht auf der Brücke und wollte runter springen – Suizid , doch dazu kam es nicht . . .
Der Schutzengel Clarence   muss den Selbstmord-Kandidaten nun vom Gegenteil überzeugen. Er zeigt George, wie viel schlechter die Welt aussehen würde, wäre er nie geboren worden.


„Immer wenn eine Glocke läutet, dann bekommt ein Engel seine Flügel.“

Ein hervorragender Anti-Suizidfilm, welcher depressive  Personen den Sinn des Lebens wieder zeigt !
(Der alte Apotheker wurde durch die Hilfe des Jungen (George) vor einem schweren Fehler (Verwechslung des Medikaments) bewahrt. Ohne die Anwesenheit von George, wäre ein krankes Kind gestorben)

Nicht der eigene Erfolg im Leben ist wichtig. Wesentlich ist es, wieviele anderen Menschen man helfen kann in seinem Leben, besonders in Notlagen!

Suizid? James Stewart
 James Stewart – Suizid ?
Donna Reed
Donna Reed die entsetzte Hausfrau
Ehemann als verzweifelter Gewalttäter in einer scheinbar ausweglosen Situation (heute würde diese Tat ein Betretungsverbot u. Wegweisung provozieren und der Mann wäre ohne ein Dach über den Kopf auf der Straße)
Ehemann als verzweifelter Gewalttäter in einer scheinbar ausweglosen Situation. (Heute würde diese häusliche Gewalttat ein Betretungsverbot u. Wegweisung provozieren und der Mann wäre ohne ein Dach über den Kopf auf der Straße)

>>>Link zum ganzen Film

Wikipedia:

Ist das Leben nicht schön?

Filmdaten
Deutscher Titel Ist das Leben nicht schön?
Originaltitel It’s a Wonderful Life
Produktionsland USA
Originalsprache Englisch
Erscheinungsjahr 1946
Länge 125 Minuten
Altersfreigabe FSK 6
Stab
Regie Frank Capra
Drehbuch Frances Goodrich
Albert Hackett
Jo Swerling
Frank Capra
Produktion Frank Capra für
Liberty Films
Musik Dimitri Tiomkin
Kamera Joseph F. Biroc
Joseph Walker
Schnitt William Hornbeck
Besetzung
Synchronisation

Ist das Leben nicht schön? (Originaltitel: It’s a Wonderful Life) ist eine US-amerikanische Tragikomödie von Frank Capra aus dem Jahr 1946, basierend auf der Kurzgeschichte The Greatest Gift von Philip Van Doren Stern. Der Spielfilm mit James Stewart in der Hauptrolle wurde von der US-amerikanischen Produktionsfirma RKO Pictures verliehen und von Liberty Films produziert. Ist das Leben nicht schön? erzählt die

Geschichte des engagierten Bürgers George Bailey, der in der Weihnachtsnacht wegen eines Missgeschicks seinen Lebensmut verliert und sich von einer Brücke stürzen will – bis er von einem Engel gerettet und ihm gezeigt wird, wie seine Heimatstadt aussehen würde, wenn er nie geboren wäre.


>>> Hier gehts zum Film:

http://streamkiste.tv

PS: Ein MUSS für jeden Menschen der schon einmal daran gedacht hat und sich umbringen will !!!

Admin Familie & Familienrecht, 25.12.2017

Tags: Scheidung – Trennung – Streit – Ehestreit – Depression – Gewalttäter – Selbstmord – Suizid – Freitod – Ehe – Familie – Gewalt – verheiratet – Gewalttäter – Scheidung – Trennung – Justiz – Selbstjustiz – Justizopfer – Strafverfahren – psychische Gewalt – Vater – Vaterschaft – gewalttätig Vater – Video – Familienrecht – Entfremdung – häusliche Gewalt in der Familie – Anti-Suizidfilm – Schutzengel

Familienministerin: Juliane Bogner-Strauß eine dreifache Mutter mit Mann

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Danke, Juliane Bogner-Strauß ist eine wesentlich bessere Wahl, als die Alleinerziehende „Veronika Marte ohne Mann“.
Die dreifache Mutter Bogner-Strauß, Juliane Gertrude, Assoc.Prof. Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. ist verheiratet.
Warum hier die  ÖVP noch immer darauf besteht, dass hier die Agenden der Frauenministerin bei der Familienministerin inkludiert sein müssen verstehe ich nicht? Man braucht keine Frauenministerin, da es ja auch keinen Männerminister gibt.
Naja, also wieder eine Frau als Familienministerin. Ein männlicher FPÖ Staatssekretär ist hier leider nicht vorhanden so wie es bei anderen wichtigen Ministern vorgesehen ist.
Ich hoffe, dass Dr. Harald Stefan mit der FPÖ die sehr wichtigen Anträge, in der Familienpolitik bzw. Familienrecht, der letzten Jahre in der Regierung mit der ÖVP jetzt umsetzen wird. 

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 16-12-2017

Artikel:

Bogner-Strauß: Die modern-konservative Karrierefrau

PRESSETERMIN ÖVP: WAHLPROGRAMM TEIL 2 / MEISSNITZE
Foto: APA/BARBARA GINDL  Juliane Bogner-Strauss

Juliane Bogner-Strauß: Dreifache Mutter und Biologin als Familienministerin.

Sie ist die politische Senkrechtstarterin: Die 46-jährige steirische Molekularbiologin Juliane Bogner-Strauß wird Ministerin für Frauen, Familie und Jugend. In der Politik ist die willensstarke Wissenschafterin und dreifache Mutter von schulpflichtigen Kindern erst seit Kurzem. Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer hat die am Institut für Biochemie der Technischen Universität in Graz tätige Professorin für die Politik „entdeckt“. Sie kandidierte für die ÖVP auf dem dritten Platz der Landesliste. Nach der Wahl im Oktober zog sie in den Nationalrat ein.

Eine Unbekannte war sie für Schützenhöfer aber nicht – er wusste, auf wen er sich einlässt. Die Familie der neuen Ministerin ist bekannt, ihre Eltern hatten einen Bauernhof und ein Weingut in der Südsteiermark, heute führt den Betrieb in der Nähe von Gamlitz der Bruder der ÖVP-Politikerin.

Maturiert hat Juliane Bogner-Strauß bei den Ursulinen in Graz, einer streng geführten Schule. Danach studierte sie Chemie, zielstrebig schloss sie an den Magister ihr Doktoratsstudium am Institut für Molekulare Biowissenschaften an der Uni-Graz ab. Internationale Erfahrungen sammelte sie bei zwei kurzen Studienaufenthalten in den Niederlanden und in den USA.

Von Universitätskollegen und Wegbegleitern wird sie als „äußerst diszipliniert und werteorientiert“ beschrieben. Diese Eigenschaften sind für sie auch die Basis, ihrem Anspruch und ihrem Selbstverständnis gerecht zu werden, berufliche Karriere, Familie und Kinder gleichzeitig perfekt zu erfüllen – und politisch eine Mission zu haben: Vorbild für andere Frauen zu sein, und Mädchen zu motivieren, naturwissenschaftliche Berufe zu ergreifen. „Sie ist eine tüchtige Frau“, beschreibt sie eine Parteikollegin. „Modern und konservativ zu sein ist für sie kein Widerspruch.“

Unterstützung bei der Realisierung ihrer Ziele erfährt sie von ihrem Mann, einem studierten Ingenieur, der im steirischen Technik-Unternehmen „AVL-List“ arbeitet.

(kurier) 

Debatte über Betretungsverbote – Jugendamt Wien fordert . . .

Jugendamt Wien – Monika Pinterits

Artikel:

  • Wiener Kinder- und Jugendanwältin verlangt stärkere Betreuung von Weggewiesenen.

Die Weggewiesenen "rennen dann allein durch die Gegend", so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich "rächen" könnten. "Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie", konstatierte Pinterits. - © APA/DIETMAR MATHIS

Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.  © APA/DIETMAR MATHIS

Hohenems/Wien. Die Bluttat in Hohenems – ein Ehemann hatte am Wochenende seine Frau und die beiden Töchter im Alter von vier und sieben Jahren getötet, ehe er sich selbst umbrachte – hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob schärfer gegen als Gewalttäter amtsbekannte Männer vorgegangen werden soll. Die Frau hatte gegen ihren Ehemann ein Betretungsverbot erwirkt, nachdem er gegen sie handgreiflich geworden war.

Im Justizministerium warnte man davor, aufgrund dieser Familientragödie eine Ausweitung der U-Haft für Tätlichkeiten im Familienkreis anzudenken, um auf diesem Weg betroffene Frauen oder Kinder vor den meist männlichen Tätern besser zu schützen. „Dieser Vorfall ist schrecklich und gibt sicher Anlass, über Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nachzudenken. Ich glaube aber nicht, dass Haft ein Allheilmittel ist“, sagte Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek im Gespräch.

Trotz einer Einstweiligen Verfügung und eines Betretungsverbots sei es zwischen dem 38-jährigen Mann und seiner um fünf Jahre jüngeren Ehefrau „immer wieder zu einvernehmlichen Kontakten gekommen“. Gewalttätigkeiten hätten sich dabei nicht manifestiert: „Es hat keine Anzeichen gegeben, dass es eskalieren könnte. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat außerdem ganz klar gesagt, dass sowohl der Täter als auch das Opfer in Betreuung waren.“

Bei einer Inhaftierung sei stets die Menschenrechtskonvention zu berücksichtigen, gab Pilnacek zu bedenken: „Es braucht zunächst konkrete Haftgründe, um jemanden einzusperren.“ Gerade bei innerfamiliären Konflikten habe es die Justiz immer wieder mit Betroffenen zu tun, die ihre ursprünglichen Angaben abschwächen oder zurückziehen bzw. überhaupt von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machen und zu keiner Aussage bereit tut. Da tue man sich mit der Verhängung der U-Haft schwer.

„Man muss etwas tun mit den Leuten, die weggewiesen werden“, verlangte die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits.
Es brauche Stellen, die das von diesen ausgehende Gefährdungspotenzial einschätzen.
Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwas passieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.

„Wir brauchen mehr präventive Maßnahmen in Österreich, mehr Sozialarbeiter“, verlangte die Expertin. Sie schlägt verpflichtende Anti-Aggressions-Kurse vor. Die von einem Betretungsverbot Betroffenen müssten Angebote bekommen und beobachtet werden.

„Bei schweren Gewalttaten wie Morden und Mordversuchen sieht man, dass eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot einfach oft nicht ausreicht. Wenn Haftgründe vorliegen, also etwa schwere Körperverletzung oder die Bedrohung mit dem Umbringen, dann sind Betretungsverbote zu soft“, meinte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Sie verwies auf ein von ihrer Institution mitentwickeltes Projekt, das schon frühzeitig vorläufige Bewährungshilfe als gelinderes Mittel nach der U-Haft vorsieht, sofern das vertretbar ist. „Das Projekt kostet nichts, wir machen es gemeinsam mit der Bewährungshilfe, aber es wird von der Strafjustiz kaum eingesetzt. Vermutlich, weil es sehr aufwendig ist, es braucht ja entsprechend Personal in der Justiz“, betonte Logar. Es gebe „viele Möglichkeiten, die nicht genutzt werden“.

Logar: „Gewalt im Privatbereich wird minimalisiert“
Nach tödlichen Gewalttaten innerhalb von Familien in Vorarlberg und in Wien steht das Thema häusliche Gewalt und insbesondere deren Prävention einmal mehr im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. „Jede schwere Tat, jeder Mord muss genau analysiert werden, damit wir daraus lernen können“, sagte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.

Rund 8.600 Wegweisungen gab es nach Angaben des Vereins Autonomer Österreichische Frauenhäuser (AÖF) im vergangenen Jahr in Österreich. Auch gegen den 38-Jährigen, der vergangenes Wochenende in Hohenems seine Frau und seine kleinen Töchter getötet hat, war bereits ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Im August war der spätere Täter wegen eines gewalttätigen Vorfalls kontaktiert worden. Auch an einer Täterberatung hatte der Mann teilgenommen.

„Täterarbeit wirkt langfristig, das dauert Monate“, gab Logar zu bedenken, „Es ist außerdem eine Illusion zu glauben, dass in der Täterberatung der Schlüssel liegt. Sie wird völlig überschätzt, vor allem bei Gewalt in der Familie.“ Auch die mittlerweile im StPO verankerte Täteransprache hält Logar für wenig sinnvoll. Diese Maßnahme könne die Institutionen sogar zu falschen Einschätzungen führen, gab sie zu bedenken. „Niemand wird bei der Polizei angeben, aggressiv oder gewalttätig zu sein, die Täter zeigen sich vielmehr kooperativ, was dann als gutes Zeichen gewertet wird im Sinne von ‚Er hat versprochen, es nicht mehr zu tun'“. Bei Gewalt müsse man aber immer an den Worst Case denken, auch wenn dieser nicht eintritt, warnte Logar. „Alle beteiligten Institutionen müssen dann abklopfen: Könnte das so sein oder so passieren?“

Auf die tatsächlichen Gefährlichkeitsfaktoren werde hingegen zu wenig geachtet, kritisierte Logar: „Der größte Voraussagefaktor ist es, wenn jemand schon vorher Gewalt ausgeübt hat. Man weiß es zwar, aber man nimmt es nicht ernst. Man reagiert nicht. Das hat damit zu tun, dass die Gewalttaten im Privatbereich stattfinden, da wird minimalisiert.“

Es handle sich dabei um ein kollektives Phänomen, das mit Geschlechtsbildern zu tun hat, meinte Logar. „Eigentlich legt die Gesellschaft auf Sicherheit sehr großen Wert, nur eben im privaten Bereich nicht. Im öffentlichen Raum oder bei Terrorismusbekämpfung wäre ein solches Kleinreden undenkbar. – „Bei häuslicher Gewalt handelt es sich aber praktisch um Terrorismusbekämpfung innerhalb der Familie.“

Der Umgang mit sogenannten Ehrenmorden gehöre ebenfalls „zum Know How“ der Interventionsstelle, erklärte Logar. In Zusammenhang mit der Bluttat von Montag wurde darüber spekuliert, dass es sich um einen solchen gehandelt haben könnte. „Wir versuchen hier, sehr sensibel zu sein und schauen: Gibt es extreme Vorstellungen, etwa zu Eifersucht oder Ehre? Solche extremen Vorstellungen sind problematisch und führen oft zu Gewalt. Einschränkungen für Mädchen etwa sind für uns Alarmzeichen. Patriarchale und traditionelle Strukturen sind gewaltanfällig – unabhängig von der Kultur“, so Logar weiter, „Da muss man die Vorurteile beiseite lassen“. Eine Beschuldigungskultur bringe nichts.

Für eine zukünftig bessere Prävention wünscht Logar eine verstärkte und effizientere Zusammenarbeit der Institutionen. Es gehe keineswegs darum, „wahllos Daten auszutauschen, sondern ganz gezielt Informationen“, stellte sie klar. „Vieles fällt zum Beispiel einer Einrichtung auf und der anderen nicht. Da weiß oft die eine Stelle nicht, welche Informationen eine andere hat.“

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/918001_Debatte-ueber-Betretungsverbote-nach-Bluttat-in-Hohenems.html
Tags: Scheidung – Trennung – Familienrecht – Gewaltschutzgesetz – häusliche Gewalt – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung –  Feminismus – feministische – Feministin – Genderwahn – MA11- Gesetze Österreich – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendwohlfahrt – Jugendamt –  Justizopfer – Menschenrechte EGMR –  Vaterlose Gesellschaft – Gewalttäter – 

Lieber zukünftiger Ehemann!

. . .
Hier sind ein paar Sachen, die du wissen musst,
Wenn du mein Ein und Alles sein willst,
Mein ganzes Leben lang:
Führ‘ mich aus!
Ich verdiene es, Babe. [*1]
Und vergiss nicht die Blumen zu jedem Hochzeitstag.
Denn, wenn du mich richtig behandelst,
Bin ich die perfekte Ehefrau.
Ich kaufe Lebensmittel,
Kaufe, kaufe dir, was du brauchst.Du hast ’nen Vollzeitjob.
Aber, Baby, den hab‘ ich auch. [*2]
Also, denke nicht, ich bleibe zu Hause und backe Apfelstrudel.
Ich habe nie Kochen gelernt,
Aber, ich kann ’nen Ohrwurm schreiben!
Sing mit mir mit!
Sing, sing mit mir mit! (hey)Du musst mich wie eine Dame behandeln können,
Sogar, wenn ich mich verrückt benehme.
Sag‘ mir, dass alles in Ordnung ist.Lieber zukünftiger Ehemann!
Hier sind ein paar Sachen, die du wissen musst,
Wenn du mein Ein und Alles sein willst,
Mein ganzes Leben lang.
Also, lieber zukünftiger Ehemann
Wenn du so ganz besonders geliebt werden willst,
Dann sag‘ mir, dass ich schön bin, Nacht für Nacht!

Nach jedem Streit –
Entschuldige dich einfach!
Dann lass ich dich vielleicht mal richtig ‚ran…
Und sogar wenn ich Unrecht hatte,
(Du weißt ja, ich habe nie Unrecht!)
Warum redest du dagegen?
Warum, warum stimmst du mir nicht zu?

Du musst mich wie eine Dame behandeln können,
Sogar, wenn ich mich verrückt benehme.
Sag‘ mir, dass alles in Ordnung ist.

Lieber zukünftiger Ehemann,
Hier sind ein paar Sachen, die du wissen musst,
Wenn du mein Ein und Alles für mein ganzes Leben sein willst:
(Hey, Baby)
Lieber zukünftiger Ehemann!
Nimm dir Zeit für mich,
Lass‘ mich nicht alleine.
Und sei dir gewiss: Wir werden deine Familie
Niemals öfters besuchen, als meine!

Ich schlafe auf der linken Seite des Bettes. (hey)
Halt mir die Türen auf, dann könntest du ein paar Küsse kriegen.
Hab‘ keine schmutzigen Gedanken.
Sei einfach ein nobler Kerl!
Kauf mir ’nen Ring!
Kauf‘, kauf‘ mir ’nen Ring!
(Kauf‘ mir ’nen Ring, Babe!)

Du musst mich wie eine Dame behandeln können,
Sogar, wenn ich mich verrückt benehme.
Sag‘ mir, dass alles in Ordnung ist.

Lieber zukünftiger Ehemann!
Hier sind ein paar Sachen, die du wissen musst,
Wenn du mein Ein und Alles sein willst,
Mein ganzes Leben lang.
Also, lieber zukünftiger Ehemann
Wenn du so ganz besonders geliebt werden willst,
Dann sag‘ mir, dass ich schön bin, Nacht für Nacht!

(Oh, oh) Zukünftiger Ehemann – liebe mich ja richtig!

Dear Future Husband Übersetzung von Meghan Trainor
Tags: deutsche Übersetzung – song – Ehemann – Lied – Lieber zukünftiger Ehemann – Hochzeit – Ehevertrag – Familie

Vorsitzende Richterin Mag. Täubel-Weinreich gegen Beugestrafen, trotz OGH-Entscheidung

Traurig, wenn die „Vorsitzende Richterin der Richtervereinigung im Zivilrecht“ glaubt keine Sanktionen, wie Beugestrafen zum Schutz des Kindeswohls und auch gegen Entfremdung des Kindes, sowie gegen Entfremdung des Vaters durchführen zu müssen.
WOZU gibt es dann diese bestehenden Gesetze in Österreich, der Beugemaßnahmen und Geldstrafen als Sanktion gegen Entfremdung, wenn eine Richterin des Justizministerium diese eh  nicht verwendet und ablehnt?
Leider ist es nichts Neues, dieser Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert PAS, Elternentfremdung und Suizid.
Admin Familie & Familienrecht, am 6.August 2017
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Artikel:

Kampf ums Kind bis zur Beugehaft

Karin Petersdorfer mit Klienten…
Foto: KURIER/Gerhard Deutsch In der Beratung werden Kinderwünsche abgefragt

OGH-Urteil: Elternteil kann bei Gericht Strafe für Ex-Partner beantragen, wenn der das Besuchsrecht vereitelt.

„Wie oft“, fragt der Wiener Rechtsanwalt Johann Etienne Korab in einem Antrag an das Bezirksgericht, „muss sich ein Elternteil den Entzug eines Kontaktrechts gefallen lassen, damit dem rechtsbrechenden Elternteil vom Gericht die Grenzen aufgezeigt werden?“Die Antwort bekam er jetzt vom Obersten Gerichtshof – und sie betrifft nicht nur ihn: Elternteile, denen bei der Ausübung der vereinbarten Besuchsregelung vom Ex-Partner Steine in den Weg gelegt werden, haben das Recht, die Verhängung von Beugestrafen zu beantragen. grafik… Foto: /Grafik Hinter diesem Grundsatzurteil des Höchstgerichts stecken Tragödien. Immer öfter, nämlich 12.309-mal im Jahr 2016, können sich Eltern nicht darüber einigen, wann sich das gemeinsame Kind wie lange bei wem aufhalten soll und kämpfen darum vor Gericht. So wie Vater und Mutter von Stefan (Name geändert). Der Dreijährige lebt seit der Scheidung der Eltern bei der Mutter, dem Vater wurde vom Gericht das Recht eingeräumt, Stefan zwei Mal in der Woche mittags vom Kindergarten abzuholen und bis zum Abend zu sich nach Hause zu nehmen.Allerdings kann der Vater mit dieser Verfügung gar nichts anfangen. Die Mutter weigert sich nämlich beharrlich, ihm den Namen des Kindergartens zu nennen. Der Vater kann Stefan also gar nicht von dort abholen und sein Kontaktrecht daher auch nicht ausüben.Seit einem halben Jahr hält die Mutter ihren Ex-Ehemann mit Ausreden – wie er das empfindet – hin: Ein Mal ist angeblich der Sohn krank, ein anderes Mal sie selbst.Neuester vorgeschobener Grund – aus der Sicht des Vaters – für die Aussetzung des Besuchsrechts: Er hatte im Zuge des Scheidungsverfahrens auf ihre Ansprüche mit der Gegenforderung nach Schmerzensgeld reagiert, weil ihm der Entzug seines Sohnes seelisches Leid zufügen würde. Sie konstruierte daraus umgehend eine krankhafte psychische Störung des Vaters, die zur Sorge Anlass gäbe, er könne Stefan während des Besuchs nicht ordentlich betreuen.Schließlich reichte es dem Mann, und er stellte den Antrag, über seine Ex-Frau Beugehaft oder zumindest eine Beugestrafe von 5000 Euro zu verhängen.Das ist nicht aus der Luft gegriffen. In Kärnten wurde eine Mutter zu 50 Euro Beugestrafe für jeden der 44 Tage verdonnert, an denen sie verhindert hatte, dass ihre Tochter über Skype mit ihrem in einer anderen Stadt lebenden Vater telefonieren konnte. Die Richterin wollte mit den 2200 Euro Gesamtstrafe ein „deutlich spürbares“ Zeichen setzen.

Antrag zurückgewiesen

Zurück zum Wiener Fall und zum dreijährigen Stefan: Die Richterin wies den Antrag des Vaters, die Mutter abzustrafen, zurück. Wünschen könne er sich viel, aber Beugestrafen seien höchstens von Amts wegen auszusprechen – oder eben nicht.

 … Foto: KURIER/Franz Gruber

Der auf solche Fälle spezialisierte Anwalt Johann Etienne Korab focht das für den Vater bis zur letzten Instanz durch. Mit dem Ergebnis: Es gibt sehr wohl einen Rechtsanspruch auf solche Anträge, die behandelt und denen entweder stattgegeben werden muss oder die, mit entsprechender Begründung, abgewiesen werden müssen. Der OGH sagt: Wenn einem Elternteil vom Gesetz das Recht eingeräumt wird, eine gerichtliche Besuchsregelung zu beantragen, muss er auch das Antragsrecht auf Anordnung von Maßnahmen haben, die der Realisierung dieses Kontraktrechts dienen.

„Sonst muss die Kindesmutter ja das Gefühl haben, dass sie ihre Vereitelungsmaßnahmen sanktionslos weiterhin setzen kann“, sagt Anwalt Korab mit dem Urteil in der Tasche. „Ob der Vater deswegen das Kind jetzt sieht, ist allerdings fraglich“, wirft die Obfrau der Fachgruppe Familienrichter in der Standesvertretung, Doris Täubel-Weinreich, ein.

Was aber wirkt dann, wenn nicht Beugestrafen? „Man muss versuchen, beim Partner eine andere Sichtweise zu bewirken“, sagt die Richterin und verweist auf die Eltern- und Erziehungsberatung. Das Gericht kann das anordnen. Die Eltern sollten gemeinsam hingehen, damit sich nicht ein Partner allein besser darstellen kann, sondern die Interessen und Sorgen beider angesprochen werden.

Die Kosten (70 bis 120 Euro pro Stunde) müssen sich die Eltern teilen, und damit ist der nächste Streitpunkt vorprogrammiert.

Täubel-Weinreich fordert seit Jahren, dass die Elternberatung gefördert wird: „Es ist ein Skandal, der Staat fördert so viel anderes, und hier wird das Kind geschädigt.“ Sie selbst ordnet die Beratung nur an, „wenn die Eltern das auch bezahlen können.“

Beratung

Seit 1. April gibt es eine vom Familienministerium nach durchgeführten Hearings auf Grund  von festgelegten Qualitätsstandards erstellte Liste geeigneter Eltern- und Erziehungsberater (www.trennungundscheidung.at). Eine von ihnen ist Ursula Novak: „Die Androhung einer Beugestrafe in der Tasche zu haben, kann schon Sinn machen, wenn einem der Kontakt verwehrt wird“, sagt sie im Gespräch mit dem KURIER: „Das ist nicht angenehm, wenn zum Beispiel der Vater immer zittern muss: Wird das etwas mit dem Besuch oder nicht?“

Allerdings ändere die Beugestrafe allein noch nichts an der gesamten Stresssituation: „Bei der Beratung muss man auf Vater und Mutter einwirken, auf eine Elternebene zu kommen, auch wenn man als Paar getrennt ist“, sagt Novak: „In der Praxis höre ich oft von einem: ,Aber mit der oder mit dem kann man ja nicht reden.’ Man muss sich nicht gegenseitig nach dem Mund reden, aber man muss eine gemeinsame Lösung für das Kind finden.“

Mit dem Streit helfe man dem Kind nicht, ganz im Gegenteil, man belaste es zusätzlich. Die Beraterin bespricht in vielen Fällen nicht nur die Vorstellungen der Eltern, sondern fragt auch die Wünsche der Kinder ab. „Und die wollen weiterhin beide lieb haben, Papa und Mama“, sagt Ursula Novak.

Sophie ein „Kuckuckskind“ . . . und ihre Halbgeschwister

MEIN GEHEIMNIS

«Ich bin ein Kuckuckskind»

Sophie war 13, als sie von ihrem wahren leiblichen Vater erfuhr. Jetzt will sie aufräumen und ihr Schicksal in die eigene Hand nehmen.

Sophie (20) hat zwei Väter: Einen Scheinvater, bei dem sie aufwuchs, und einen biologischen Vater, von dem sie erst mit 13 Jahren erfuhr. (Symbolbild) Bild: zvg

Nachzügler kennen das: «Bist du ein Unfall, haha?», sagen Leute, wenn sie vom grossen Altersunterschied zwischen Geschwistern erfahren. «Ich weiss, das ist witzig gemeint, aber ich fand den Spruch schon immer daneben», sagt Sophie. «Unfälle will man vermeiden. Aber ein Kind ist kein Unfall.» Sophie wuchs als jüngstes Kind in einer siebenköpfigen Familie auf. Sieben Jahre trennen sie vom nächstälteren Geschwister. Es lag wohl am Altersunterschied, dass manche Dinge nicht auffielen: Wie Sophie ihren Geschwistern weniger glich; dass sie viel von der Mutter, aber nichts vom Vater hatte.

Als Sophie 13 war, das war vor sieben Jahren, lüftete ihre Mutter das Geheimnis: Da war eine Affäre mit Kurt, einem Freund der Familie, er zwei Jahrzehnte älter, sie wird mit 39 zum fünften Mal schwanger und behält das Kind. Kurt entgeht die Schwangerschaft nicht. Dem betrogenen Ehemann gesteht sie alles. Der Gehörnte verzeiht. Und nimmt, aus Liebe zu seiner Frau, das fremde Kind als das seine an.

Sophie heisst eigentlich anders, Kurt auch. Denn diese Geschichte kennen bis heute nur die Geschwister und wenige, sehr enge Freunde. Nicht aber die Grosseltern, nicht Onkel und Tanten. Das will Sophie ändern, bloss weiss sie nicht wie.

«War oft wütend auf sie»

Heute ist sie 20 Jahre alt, sie lebt in einer Wohngemeinschaft in Winterthur und arbeitet im Gesundheitswesen. Eine aufgestellte, kluge Frau mit Ausstrahlung: Sie spricht viel und schnell, und dabei denkt sie noch schneller, als sie spricht. Äusserlich vermittelt sie nicht den Eindruck, ein Kind von Traurigkeit zu sein.

«Natürlich war ich oft wütend auf sie, und ich bin es manchmal heute noch.» Wütend auf die drei Elternteile, weil sie keinen echten Plan hatten, wie sie damit umgehen wollten. Sie besprachen nicht, wann sie Sophie davon erzählen, wer davon wissen darf und welchen Umgang sie damit in den nunmehr drei beteiligten Familien finden. Die einzige Abmachung bestand darin, dass sich Kurt nicht offenbart. Er blieb ein Bekannter der Familie, der hie und da sogar an Ausflügen dabei war.

«Ich verstehe, dass die drei in einer schwierigen Situation waren. Aber es war ihr Fauxpas, und es wäre das einzig Erwachsene gewesen, die Sache zu bereden», sagt Sophie. «Doch sie haben geschwiegen, und darunter leide ich heute

Nach der Enthüllung verlangt Sophie den Vaterschaftstest, der die Bestätigung liefert. Sie geht zu einer Psychologin. Wenn sie sich im Spiegel betrachtet, sieht sie anfangs immer ihn darin. Sie trommelt ihre vier Geschwister zusammen und händigt Fragebogen aus: Seit wann weisst du davon? Wie hast du es erfahren? Und wie verändert das deine Beziehung zu mir? «Das war damals so viel auf einmal für mich, ich musste die Informationen schriftlich haben», sagt sie heute über ihr gründliches Vorgehen.

Drei neue Halbgeschwister

Ihren leiblichen Vater trifft sie jetzt alle paar Monate. Sie nennt ihn Kurt, denn «dä Papi» ist und bleibt ein anderer. Sie gehen nicht ins Kino und vergnügen sich. Der Mann ist 81 Jahre alt, hat Enkelkinder in Sophies Alter. Sie gehen zusammen essen, Sophie möchte mehr über seine Familie erfahren. Doch sie sitzt immer auf Nadeln. «Was sage ich, wenn mich jemand kennt? Das sei mein Grossvater?» Ein Treffen bedeutet emotionalen Stress für sie, und danach ist sie nudelfertig. In ihrer «ersten» Familie ist das Thema ein heisses Eisen, in ihrer zweiten hat sie noch gar keinen Umgang damit. Als Kuckuckskind hat Sophie drei «neue» Halbgeschwister bekommen. Zufälligerweise beginnt sie demnächst eine Ausbildung mit ihrer Halbnichte. Sophie ist ratlos, wie sie sich verhalten soll.

«Heute ist es nicht nur so, dass wir nicht darüber reden, es ist auch ein Anlügen.» Es braucht sie bloss jemand zu fragen, wie viele Geschwister sie denn habe. Sophie muss ständig im Überblick behalten, wer wie viel weiss und was sie wem erzählen kann.

In ihrem Berufsleben begegnet Sophie manchmal alten Menschen, die vor dem Lebensende bereinigen müssen, was sie ein Leben lang vor sich hergeschoben haben. Das will sie nicht.

Eine Selbsthilfegruppe für Kuckuckskinder

Sie will reinen Tisch machen, mit ihren neuen Geschwistern, mit allen Verwandten, mit Freunden. Sie will nachholen, was ihre Eltern versäumt haben. Deshalb hat Sophie vor, eine Selbsthilfegruppe für Kuckuckskinder zu starten. Um sich mit Menschen in ähnlichen Situationen auszutauschen und von solchen zu lernen, die schon weiter sind als sie.

Für eine 20-Jährige tritt sie bemerkenswert souverän und entschlossen auf. Ist sie damals in der Jugend aufgrund ihrer Geschichte schneller erwachsen geworden als andere in ihrem Alter? «Sicherlich begann ich früh damit, mich und mein Leben zu reflektieren. Ich hatte ja gar keine andere Wahl.»

Wie jeder andere Mensch trage sie ihren Rucksack mit ihrer Geschichte mit sich, sagt sie. «Er hat mich manchmal runtergezogen und mich manchmal aufgehalten. Aber dafür habe ich jetzt einen starken Rücken.» Und nun sei es an der Zeit, den Rucksack etwas zu leeren. (Der Landbote)

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Mehr Informationen zur Selbst­hilfegruppe Kuckuckskinder: www.selbsthilfe-winterthur.ch.

 

Erstellt: 23.04.2017, 18:06 Uhr
http://www.landbote.ch/winterthur/standard/iich-bin-ein-kuckuckskindi/story/21085177
Tags: Familienrecht – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – 

Verfassungsgerichtshof bestätigt Antragslegitimation des biologischen Vaters auf Kontaktrecht

Gastbeitrag:

Verfassungsgerichtshof klärt Antragslegitimation des biologischen Vaters auf Kontaktrecht

Britta Schönhart-Loinig ©Schönhart

Wien. In seinem Erkenntnis vom 13.12.2016 G 494/2015 stellt der Verfassungsgerichtshof klar, dass nach § 188 Abs 2 ABGB auch der biologische Vater berechtigt ist, ein Kontaktrecht zu seinem leiblichen Kind zu beantragen. Die Wiener Anwältin und Familienrechtsspezialistin Britta Schönhart-Loinig schildert in ihrem Gastbeitrag die Konsequenzen.

Vor Jahren hatte der biologische Vater eines Kindes, dessen Mutter verheiratet war oder einen anderen Mann als Vater angegeben hatte, weder die rechtliche Möglichkeit seine Vaterschaft festzustellen oder gerichtlich ein Kontaktrecht zu seinem Kind zu erwirken.

Einen Antrag auf Feststellung, dass ein Kind nicht vom Ehemann, sondern von einem anderen Mann abstammt, kann nur das Kind selbst gegen den Ehemann oder vom Ehemann selbst gegen das Kind gestellt werden. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch sieht keine Antragslegitimation für den biologischen Vater vor.

Für jene Männer, die zwar wussten, der biologische Vater eines Kindes zu sein, gab es keine Möglichkeit gegen den Willen der verheirateten Mutter, eine Beziehung oder Kontakt zu dem Kind aufzubauen. Der Gesetzgeber berief sich dabei auf den Schutz der sozialen Familie zum Wohle des Kindes.

Diese Problematik änderte sich zu Gunsten der biologischen Väter durch das Urteil des EGMR Anayo gegen Deutschland vom 21.12.2010 (Beschwerde-Nr. 20578/07).

Nach zwei Jahren Zwillinge

Ein Nigerianer lebte zwei Jahre lang mit der deutschen Mutter zusammen, die dann Zwillinge gebar. Die Mutter war jedoch verheiratet und gab den Ehemann als Vater an. Die deutschen Gerichte weigerten sich, dem biologischen Vater ein Kontaktrecht zu seinen Kindern einzuräumen.

Der EGMR sah eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention, wenn nicht geprüft werden kann, ob ein Kontakt zwischen dem Kind und dem leiblichen Vater dem Kindeswohl entspricht.

Der EGMR stellte klar, dass unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein beabsichtigtes Familienleben, also der Wunsch, ein Familienleben aufzubauen, von Art 8 EMRK geschützt sein kann. Daraus ergibt sich, dass auch ein Mann, der bislang noch keinen Kontakt zu seinem Kind haben konnte, in einem besonderen persönlichen oder familiären Verhältnis zu seinem Kind stehen kann. So hat der EGMR weiteres ausgeführt, dass dem biologischen Vater die Möglichkeit gegeben sein muss, ein Kontaktrecht zum Kind gerichtlich zu beantragen.

Sofern ein Kontakt zwischen dem Kind und dem biologischen Vater dem Kindeswohl entspricht, ist dieses auch einzuräumen.

Österreich reagiert

Aufgrund dieses Urteiles des EGMR sah der Gesetzgeber im KindRÄG 2013 mit der Einführung des § 188 Abs 2 ABGB vor, dass auch Dritte, die in einem besonderen persönlichen oder familiären Verhältnis zum Kind stehen, antragslegitimiert sind.

Damit hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, der Stellung des leiblichen Vaters im Kontaktrechtsverfahren durch die Einräumung eines Kontaktrechtes Rechnung zu tragen.

Sohin kann ein biologischer Vater, der nicht zugleich auch der rechtliche Vater ist, ein Kontaktrecht zu seinem Kind beantragen.

Dabei hat der VfGH deutlich gemacht, dass auch jener biologische Vater, dessen Vaterschaft noch gar nicht feststeht, antragslegimitiert ist. Die Geltendmachung des Kontaktrechts hängt nicht von einer bereits festgestellten Vaterschaft ab. Ansonsten entstünde eine Situation, die der EGMR jedenfalls als konventionswidrig eingestuft hat, da ja für einen biologischen Vater keine Möglichkeit besteht ein Abstammungsverfahren einzuleiten.

Im Kontaktrechtsverfahren selbst ist zunächst zu klären, ob der Kontakt zum leiblichen Vater dem Kindeswohl entspricht und in einem weiteren Schritt, ob der behauptete auch tatsächliche der biologische Vater ist.

Damit wird klargestellt, dass die bloße Vermutung einer Vaterschaft einem Mann bereits ein Antragsrecht einräumt; es sollte aber auch sichergestellt werden, dass keinem biologisch-fremden Mann, der in keinerlei sonstigen Verhältnis zum Kind steht, ein Kontaktrecht eingeräumt wird.

Diese Vaterschaftsfeststellung im Rahmen des Kontaktrechtsverfahren unterscheidet sich von der förmlichen Vaterschaftsfeststellung aber dadurch, dass diese keine „erga-omnes“ Wirkung hat und nichts an der Stellung des rechtlichen Vaters ändert.

Der mutmaßliche leibliche Vater hat jedoch weiterhin – ohne Mitwirkung des Kindes oder der Mutter – keine Möglichkeit seine Vaterschaft auch rechtlich feststellen zu lassen.

So hat sich grundsätzlich erneut der österreichische Gesetzgeber und die österreichische Judikatur an der Judikatur des EGMR orientiert.

Viele offene Fragen

In der Praxis können in der Umsetzung diese Bestimmungen allerdings Probleme auftreten:

  • Wie kann ein Kontakt des biologischen Vaters dem Kindeswohl entsprechen, wenn ihm bislang der Kontakt zum Kind verwehrt wurde? In diesem Falle, würde sein Antrag unter Berufung auf den Schutz der sozialen Familie abgewiesen werden und gibt es auch keine weitere Möglichkeit seine Vaterschaft festzustellen.
  • Was, wenn es keine soziale Bindung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind gibt? Wie lässt sich in diesem Fall, der Eingriff in die Rechte des biologischen Vaters rechtfertigen?
  • Wie ist ein Antrag zu behandeln, wenn sich im Kontaktrechtsverfahren herausstellen sollte, dass das Kontaktrecht zwar dem Kindeswohl entspricht, aber der antragstellende Mann nicht der leibliche Vater ist? Es müsste dann der Antrag zurückgewiesen werden. Wie ist in diesem Fall in weiterer Folge das „Kindeswohl“ zu behandeln.

Es zeigt sich also, dass die Umsetzung des Antragsrechtes der biologischen Väter in der Praxis durchaus spannenden Rechtsfragen mit sich bringen wird. Eine anhand von Verfahren entwickelte Judikatur, wird dann die nun offenen Fragen hoffentlich ausreichend klären können.

Autorin Mag. Britta Schönhart-Loinig ist Rechtsanwältin und Spezialstin für Familienrecht in Wien.
Link: Kanzlei Schönhart

13. Mrz 2017 Recht

https://extrajournal.net/2017/03/13/gastbeitrag-verfassungsgerichtshof-klaert-antragslegitimation-des-biologischen-vaters-auf-kontaktrecht/
Tags: Besuchsrecht – Besuchskontakt – biologischer Vater – VfGH – Rechtsprechung

Weibliche Gewalt – Horror Mutter

Wallenfels (D)

14 Jahre Haft für Mutter der acht toten Babys

Das Landgericht Coburg hat die 45-jährige Frau wegen vierfachen Totschlags verurteilt. Ihr wegen Beihilfe angeklagter Ehemann wurde freigesprochen.

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Für die Aufklärung über Alter und Geschlecht der Säuglinge wurde eine Obduktion in Auftrag gegeben.

Im Prozess gegen die Mutter der acht toten Babys aus dem bayerischen Wallenfels ist die 45-jährige Angeklagte zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Coburg verurteilte die Frau am Mittwoch wegen vierfachen Totschlags.

Sie war angeklagt, über Jahre hinweg mehrere ihrer Kinder nach der Geburt getötet zu haben. Ihr wegen Beihilfe angeklagter Ehemann wurde freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mords in vier Fällen gefordert. Bei drei weiteren Fällen liess sich die Todesursache aufgrund des Zustands der 2015 im Wohnhaus der Angeklagten entdeckten Leichen nicht mehr eindeutig klären. Ein Baby kam offenbar tot zur Welt. Die Verteidigung forderte eine Verurteilung wegen Totschlags, ohne ein konkretes Strafmass zu nennen.

 

(kko/afp), 20. Juli 2016 10:11; Akt: 20.07.2016 10:13 Print
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