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#stoppt_eltern_kind_entfremdung (Instagram) = Ich liebe Mama ❤️ UND Papa ❤️ ICH WILL meine MAMA UND MEINEN PAPA haben…weil ICH beide GLEICH lieb hab.
ICH habe mich nicht getrennt, aber ich bin zu klein um mich gegen den Willen „eines Elternteils“ durchzusetzen… wisst ihr, ich bin dann in einem Loyalitätskonflikt 😰… ich MUSS mich dann für „den“ entscheiden, wo ich wohne, ist doch klar oder❓❓ Stellt euch vor ich sage was anderes… dass es mir zB bei Mama oder Papa super toll gefällt und ich da glücklich bin und mich freue wieder hinzugehen… dann laufe ich Gefahr auch noch „den“ zu verlieren, wo ich wohne… weil er dann sauer wird oder ich dann immer krank sein muss…. meine Fotos zerrissenen und Geschenke weggeschmissen werden 😰… bis ich irgendwann keine Lust auf diese blöden Situationen habe und sage: ich will nicht mehr „dahin“ ….. dann ist „Mama oder Papa“ zufrieden und der Anwalt sowieso… „ich“ will ja nicht…‼️‼️❓❓aber ich müsste doch verstehen dass es nicht normal ist wenn ein Kind das sagt‼️‼️ oder was versteht ihr nicht❓ irgendwann habe ich dann halt keinen Papa oder Mama mehr, dann habe ich aber ruhe jedoch mein Herz ❤️ sagt trotzdem was anderes… 💔💔.mein Herz vermisst und weint… WARUM❓
ICH habe doch nichts getan, warum wird mir der Papa oder Mama weggenommen ❓ WARUM entscheiden fremde Menschen ob ich Mama oder Papa sehen darf und oder wie lange❓ICH will es doch, ich will Mama und Papa bei mir haben… aber lieber sage ich doch dass ich es nicht will❓damit ihr alle zufrieden seid? Warum schaut ihr nicht in mein Herz? ..ihr Psychologen habt es doch studiert, sicherlich um Menschen zu helfen.., warum erkennt ihr nicht dass meine Seele schreit… 😰 Wer hilft mir, ohne zuerst an das Geld zu denken, welches letztendlich mit MIR verdient wird?? mir ist das Geld egal, ich will meinen Papa haben…. wenn sich Mama trennt…ihr versteht es doch ODER??? HILFT MIR und ANDEREN KINDERN… ICH will nicht irgendwann wenn ich erwachsen bin psychisch krank werden….😰😥 😰 Mama, wenn du dich schon #mamadiebeste nennst und dich damit angesprochen fühlst, warum zerstörst du für immer meine Kindheit???? Warum nimmst DU mir MEINEN Papa weg!!?? #umgangsboykott#kindesentzug#pas#kindesmisshandlung
Obwohl Japan das Haager Kindesentführung-Übereinkommen von 1980 unterschrieben hat, wird das internationale Gesetz von der Justiz in Japan völlig ignoriert, es ist kein einziger Fall der Rückführung bisher bekannt.
Artikel:
Fälle von Kindesentführungen nach Japan –
Wenig Mitleid für verlassene Väter?
Kein Weg zurück: Viele japanische Kinder sehen nach einer Scheidung ihre Väter nie wieder. Dabei ist Japan vor vier Jahren einem Haager Abkommen beigetreten, das ein Umgangsrecht garantiert.(Foto: Yuriko Nakao/Bloomberg)
Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs davon aus Deutschland.
Häufig setzen sich die Frauen nach Japan ab und verweigern den Vätern Kontakt zum gemeinsamen Nachwuchs.
Trotz rechtlicher Verpflichtung Japans ist bis jetzt kein Fall einer erfolgreichen Rückführung bekannt.
Von Christoph Neidhart, Nagoya
Klaus Schmidt trägt eine pralle rote Tasche in den Gerichtssaal, Geschenke für seine viereinhalbjährige Tochter, die er an diesem Morgen im Büro seines Anwalts nach langer Zeit wieder hätte treffen sollen. Doch das Kind habe sich geweigert, das Gebäude zu betreten, sagte seine japanische Exfrau in der Vernehmung. Jetzt liegt die Tasche neben der Mappe von Schmidts Anwalts, der ihm helfen soll, die Verbindung zur Tochter wiederherzustellen. Der 35-Jährige ist überzeugt, seine Exfrau sabotiere jeden Kontaktversuch. Damit verstößt sie gegen das Urteil des japanischen Scheidungsrichters, der ihm das Recht auf Besuche und Skype-Verbindungen zugesprochen hat. Der Deutsche hat seine Exfrau wegen Missachtung der Scheidungsverfügung verklagt.
Wie Schmidt, der Name ist geändert, kämpfen zahlreiche ausländische Väter in Japan um Kontakt zu ihren Kindern oder um deren Rückführung in ihr Heimatland. Viele Mütter brechen den Kontakt einfach ab. Der japanische Staat wäre verpflichtet, seit er die „Haager Übereinkunft über internationale Kindsentführungen“ unterzeichnet hat, „widerrechtlich entführte oder zurückgehaltene Kinder“ in ihre Länder zurückzuschicken oder wie im Falle Schmidts den Vätern „Umgangsrecht“ zu garantieren. Maßgeblich ist das Scheidungsurteil oder die Verfügung eines Jugendamts. Tokio erkennt diese Verpflichtung an, setzt sie jedoch nicht um.
Japan ist der Haager Übereinkunft von 1980 vor vier Jahren beigetreten. Zuvor hatten Gerichte stets zugunsten des japanischen Elternteils entschieden. Neuere Urteile zeigen einen Wandel. Im März verfügte das Oberste Gericht, eine Mutter, die bis zur Trennung mit ihrem Mann in den USA gelebt hatte, halte ihren Sohn illegal in Japan fest. Der Elfjährige müsse zum Vater zurück, dem das Sorgerecht übertragen worden war. Der Vollzug des Urteils scheiterte jedoch am physischen Widerstand der Mutter. Bisher ist kein Fall einer erfolgreichen Rückführung publik geworden.
Im Saal des Bezirksgerichts Nagoya wird über eine Liste geplatzter Begegnungen verhandelt. Die Antworten der Mutter wirken einstudiert. Die Zeitschrift Facta enthüllte 2012 eine Drei-Punkte-Strategie, mit der Scheidungsanwälte möglichst viel aus den Vätern herauspressen. Erstens sollten die Mütter ihre Kinder dem Vater sofort entziehen. Zweitens dem Vater häusliche Gewalt vorwerfen. Da dies in Japan kein Strafbestand sei, könne die Frau durchaus lügen. Drittens sollten die Mütter sicherstellen, dass die Kinder keinen Kontakt zum Vater hätten. In internationalen Scheidungen ermunterten die Anwälte, so Facta, ihre Klientinnen dazu, ihre Kinder nach Japan zu holen.
In ihrer Vernehmung wiederholt Schmidts Exfrau mehrmals, das Kind wolle keinen Kontakt zu Schmidt. Es fürchte sich. Bei der einen Begegnung, zu der die Großeltern die Tochter gebracht hatten, war das jedoch nicht der Fall und das Kind nannte Schmidt „Papa“. Die Anwälte der Mutter führen die Zeitverschiebung an, die einen Skype-Kontakt erschwere, und halten dem Vater vor, er habe einen deutschen Journalisten in den Fall eingeweiht.
Schmidt spricht Japanisch, seine Frau Deutsch. Sie hatte schon vor der Ehe in Europa gearbeitet – und wollte bleiben. Doch nach der Geburt verfiel sie in Depressionen. „Sie hat sich komplett verändert und von mir und Europa entfremdet“, so Schmidt. Das Paar einigte sich, Mutter und Kind sollten sich zwei Monate bei ihren Eltern in Japan erholen. Als Schmidt sie in Frankfurt abholte, kam die Frau allein. „Ich war völlig perplex. Sie hat dann ihre Sachen gepackt und ist ein paar Tage später zurückgeflogen.“ Seither wohnt sie bei ihren Eltern. „Aus Kontinuitätsgründen“ überließ der Richter ihr das Sorgerecht.
Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr
Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs aus Deutschland, zwei aus der Schweiz, für die eine Rückführung verlangt wird. Etwa hundert Väter fordern Umgang mit ihren Kindern. Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr. Die Gesellschaft hat wenig Mitgefühl für verlassene Väter und kaum das Bewusstsein, ein Kind brauche beide Eltern. Wenn der Kontakt abbricht, zahlen die Väter die Alimente nicht mehr. Viele Mütter akzeptieren das als Preis dafür, dass sie den Mann losgeworden sind.
„Die Fälle sind immer wieder ähnlich“, sagt Björn Echternach, der die Website japanchildabduction.org unterhält und selber um seine Söhne Karl und Johann kämpft, von denen er seit anderthalb Jahren kein Lebenszeichen hat. Seine japanische Frau, eine Übersetzerin, war „mit den Kindern überfordert“, wie er glaubt. Teilweise in Deutschland aufgewachsen, wollte sie eigentlich nicht mehr nach Japan. Nach der Trennung blieb sie mit den heute vier und fünf Jahre alten Buben vorerst in Berlin. Echternach sah die beiden regelmäßig, wegen der Gewaltvorwürfe seiner Frau teilweise in Gegenwart von Psychologen. Dann verschwand seine Frau unangekündigt nach Japan, wo sie seither bei ihren Eltern lebt. Das japanische Sozialamt habe Mediationsbemühungen „wegen fehlender Kooperationsbereitschaft“ der Frau abgebrochen, so Echternach. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg und die deutsche Botschaft in Tokio bemühen sich um seine Söhne, die gemäß Rückführungsbefehl bis zum 1. November nach Deutschland hätten kommen müssen.
Echternach leidet, er kämpft verbittert. Sein Japan-Bild ist düster, und wie er glaubt, auch die Zukunft seiner Söhne, wenn es ihm nicht gelingen sollte, sie zurückzuholen. Sicher werden Karl und Johann ohne den Kontakt zum Vater die deutsche Sprache verlieren. Damit entgleiten sie dem Vater zwangsläufig, da er nicht Japanisch kann.
Nach zweieinhalbstündigem Feilschen um Gründe, warum Begegnungen platzten, schließen die Richter die Anhörung. Das Urteil wird den Parteien zugestellt. Klaus Schmidt nimmt seine rote Tasche mit den Geschenken, die nach der Verhandlung noch deplatzierter wirkt als zuvor.
日本がハーグ子の奪取条約、1980年に署名したが、日本の裁判所の国際法を完全に無視され、以前から知られているリサイクルの一つのケースはありません。- family law austria germany binational married couples , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , education – parenting , family , family law , court , violence feminine women , equality equality , HCA – Hague Child abduction Convention , youth office items , Justice , Justice victims , children , child trafficking , child abduction ,Child welfare , child , abuse with abuse , bullying , Judge alimony , lawyers , Ministry of Foreign Affairs , Berlin , District Court Nagoya , Björn Echternach , Child Recovery , German , parents , parent , alienation , education , Europe , Facta , Frankfurt , birth , society ,Hague Convention , domestic violence , Japan , japan child abduction , japanchildabduction.org , Japanese , Japanese government , Johann Echternach , youth office , Karl Echternach , child abduction , Klaus Schmidt , man , mediation , mother , Supreme court , Papa , psychologists , repatriation , judges ,Divorce , Switzerland , son , custody , prosecutor Brandenburg , Tokyo , separation , USA , father , fatherhood , fathers , negotiation , abandoned fathers , role models – Although Japan, the Hague Child Abduction Convention, signed in 1980, the international law of the judicial system in Japan is completely ignored, there is not a single case of recycling previously known.
Gutachter am Prüfstand. Zehn Jahre wurde gegen Psychologen nach Vorwürfen von Kollegen und Betroffenen ermittelt
Zehn Jahre lang dauerten die Ermittlungen gegen einen Salzburger Sachverständigen. Die Einschätzung des Psychologen war vor allem in Obsorge- und Sachwalterschaftsfällen gefragt. Doch seine Expertisen stießen auf Widerstand. So warf ihm unter anderem ein Berufskollege vor, der Gutachter habe die Mindeststandards nicht eingehalten, mit Textbausteinen gearbeitet und Väter benachteiligt.
In der Vorwoche wurde der Sachverständige vor Gericht freigesprochen; nicht rechtskräftig. Was bleibt, sind Trümmer.
13 Betroffene, die sich als Opfer des Mannes sehen, verstehen die Welt nicht mehr. Sie fühlen sich nun
vom Rechtsstaat im Stich gelassen.
Auf der anderen Seite ist die Karriere des ehemaligen Gutachters ein Trümmerhaufen. „Wenn Sie zehn Jahre lang ein Verfahren führen müssen, in dem Sie dann freigesprochen werden, bleibt trotzdem etwas hängen. Da tut man sich dann in jedem Job schwer“, sagt sein Anwalt. An eine Rückkehr als Sachverständiger sei eher nicht zu denken.
Gutachter in der Kritik. Karl Mahringer wurde von der Liste gestrichen. Psychiatern werden Fließband-Gutachten vorgeworfen
Aber auch die Betroffenen kämpfen mit den Folgen. „Niemand kann nachvollziehen, was das Wirken dieses Gutachters bei Familien und Kindern ausgelöst hat, welche gravierenden Auswirkungen das auf das Leben dieser Menschen hatte“, sagt Margreth Tews. Die Mediatorin hat einige Betroffene über Jahre hinweg begleitet. Im KURIER erzählen zwei davon ihre Geschichte.
Herr M. sieht seine Existenz ruiniert. Nach einer Scheidung stritt er mit seiner Frau über die Obsorge der beiden gemeinsamen Kinder. „Zwei Mal war ich bei dem Gutachter“, erzählt Herr M. „Aber die Tests, die er laut Gutachten mit mir gemacht hat, haben gar nicht stattgefunden.“ Das Gutachten hätte das angespannte Verhältnis nach der Scheidung zum Eskalieren gebracht.
Die Kinder durfte er kaum noch sehen, schildert er. „Sie waren die wirklich Leidtragenden. Ihr Schulweg hat an meinem Haus vorbei geführt. Aber sie sollten einen Umweg machen, um ja nicht bei mir vorbei zu kommen.“
Das Verhältnis zu den Kindern ist auch Jahre später noch schwierig. Die Distanz hat Narben hinterlassen. „Eine Tochter habe ich zu ihrem 18. Geburtstag kurz gesehen. Das war’s“, sagt Herr M. resigniert.
Frau K. lernte den Sachverständigen kennen, als sie beschuldigt wurde, ihren autistischen Sohn vernachlässigt zu haben – sie wurde von den Vorwürfen in einem Verfahren übrigens freigesprochen. Das Gutachten allerdings sprach gegen sie. „Mir wurde vorgeworfen, ich sei Alkohol- und Männer-abhängig. Völlig grotesk – ich lebe seit Jahrzehnten ohne Mann. Aber man hat mich dargestellt wie eine Gewerbsmäßige.“
Das hätte sie nicht nur psychisch schwer getroffen. Auch finanziell. Frau K. ist selbstständig. „Das hat sich herumgesprochen im Ort. Plötzlich hatte ich um 60 Prozent weniger Umsatz.“
Ein zweites Mal trat der Gutachter in ihr Leben, als sie um die Sachwalterschaft für den Sohn kämpfen musste. „Da wurden die verleumderischen Aussagen aus dem ersten Verfahren – die ja nachweislich falsch waren – ins Gutachten eingefügt.“
Wiedersehen
Schlussendlich wurde die Sachwalterschaft ihrem zweiten Sohn übertragen. Eine Lösung, mit der Frau K. gut leben kann. Sie sieht ihren kranken Sohn nun wieder regelmäßig.
Doch der Kampf hat Spuren hinterlassen. Frau K. erlitt einen Schlaganfall. Sie hat sich wieder davon erholt. „Aber ich verstehe, wenn sich Leute so etwas nicht antun. Das hat mich so viel Nerven, Kraft und Energie gekostet. Das kann sich niemand vorstellen.“
( kurier.at ) | 26.09.2018 | Autor:
5 Kommentare gepostet https://kurier.at/chronik/oesterreich/nach-freispruch-bleiben-truemmer/400128455 Tags: Obsorge – Familienrecht – Strafprozess – Egon Bachler – Sachverständige – Missbrauch mit dem Missbrauch – -Gutachter – StGB – Justiz – Rechtsbeugung – Gesetze Österreich – Kindesabnahme
UNFASSBAR!!!
Stehen in Österrreich „Gutachter“ über den Menschenrechten
und werden im Familienrecht bewust Menschenrechtsverletzungen lt. EMRK Art.8 „Achtung der Familie“ durch die Justiz in Kauf genommen?
Das Ausschließen eines Elternteil nach Trennung oder Scheidung oder eine Umgangsunterbrechung ab 6 Monten zum eigenen leiblichen Kind entspricht laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einer Menschenrechtsverletzung lt. EMRK Art.8!
Fakt ist, die Richterin Mag. Gabriele Glatz hat nach 9 Jahren des Verhandelns am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg, den äußerst umstrittenen und seit 2009 angeklagten Familienrechts-Gutachter Egon B., in einer 30min Verhandlung FREI gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Admin Familie & Familienrecht, am 28-9-2018
Artikel:
Freispruch für Gutachter
Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Es dauerte keine halbe Stunde, als vorige Woche eine umstrittene Justizcausa sang- und klanglos zu Ende ging. Nach neun Jahren des Verhandelns sprach eine Richterin einen Salzburger Psychologen und Ex-Gutachter vom Vorwurf der Falschaussage frei. Es gebe „keinen Tatbestand“, meinte die Richterin angesichts eines Falles, der auf mehr als 1000 Aktenseiten angewachsen war. Die Staatsanwaltschaft hat, wie das SF zu Redaktionsschluss erfuhr, Berufung eingelegt.
Freispruch für Gutachter – Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Republik außen vor
Von jenen, die die Causa gegen den heute 55-jährigen Psychologen ins Rollen gebracht hatten, haben sich die meisten frustriert zurückgezogen. „Wir hätten das auch mit einem Staranwalt nicht gewonnen“, meint Dietmar H. Die Republik sei nun aus dem Schneider, ergänzt Dieter M. Nicht umsonst sei am ersten Prozesstag der oberste Sektionschef des Justizministeriums unter den Zuhörern gesessen. Die 13 Prozessbeteiligten waren bereits im April als Privatbeteiligte aus dem Verfahren gekickt worden: Es sei „nach Lage der Akten evident“, dass die Opfer keine zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche hätten, so die Richterin. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das.
„Als psychisch gestört dargestellt“
Ab 2008 hatten die Salzburger den Psychologen angezeigt. Diese „hoch biederen, bürgerlichen Leute“ (ein Beteiligter) – darunter ein Arzt, ein Pharmaberater, Versicherungs- und Verwaltungsmitarbeiter – steckten in schwierigen Obsorgeverfahren, und sie waren entsetzt, was ihnen dabei durch den psychologischen Gutachter widerfuhr.
„Wir wurden durchgehend als psychisch gestört dargestellt, was natürlich verheerend ist“, schildert ein Betroffener. Die Rede war von „Fließbandgutachten“, von kopierten Textbausteinen, die gänzlich andere Personen betrafen. Der von der Anklage beauftragte deutsche Gutachter Max Steller, ein renommierter Forensiker der Universitätsklinik Charitè in Berlin, fällte ein vernichtendes Urteil: Steller ortete „gravierende Mängel“, die Gutachten seien teilweise „unbrauchbar“, oftmals sprachlich unverständlich (als Beispiel: „Dies ist der Kindesmutter im narzisstischen Kollusionskonflikt mit dem Kindesvater aufgrund der eingeschränkten Bindungstoleranz und persönlichkeitsbezogener, bedürftiger Involvierungen der Minderjährigen begründen, bisher überdauernd nicht möglich gewesen.“). Der Gutachter arbeite „schematisch psychopathologische Symptome ab“.
Zweitgutachter wegen Betrugs verurteilt
Die Staatsanwaltschaft Linz klagte Falschaussage an. Die erstmals befasste Einzelrichterin erklärte sich für unzuständig, es sei möglicherweise Betrug. Die Oberinstanz wies dies ab. Die zuletzt zuständige Richterin holte ein weiteres Gutachten bei einem Wiener Psychologen ein. Auch das ging in die Hose. „Das Gutachten war ein Reinwaschungsversuch, es wurde gar nicht erörtert, weil der Verfasser wegen falscher Drogentests verurteilt wurde. Er hatte Süchtigen gegen Bezahlung Clean-Bescheinigungen ausgestellt“, weiß die Mediatorin Margreth Tews.
Verteidiger Wolfgang Moringer, er vertrat den Gutachter, reagiert ungehalten. „Es gibt keine Geschädigten, weil es keine Straftat gegeben hat. Das hat das Ermittlungsverfahren klar ergeben. Selbst der Erstgutachter, der meinem Mandanten feindselig gegenüberstand, konnte keine falschen Befundtatsachen nennen.“
Sonja Wenger,024. September 2018Schlagwörter: Familiengerichte Salzburg, Umstrittener Ex-Gutachter, Urteil nach neun Jahren
„Märchengutachter“ Psychologe Egon Bachler, welcher in Deutschland und Österreich zig tausende Familienrechtsgutachten über Kindesabnahmen und Pflegschaftsverfahren, Obsorge, Sorgerecht gemacht hat und von vielen Familienrechtsopfer beschuldigt wurde seine Gutachten über Jahre gefälscht zu haben und diese oft nur mit „paste & copy“ angefertigt zu haben, (teilweise wurde der Name des betroffenen Kindes vergessen zu korrigieren)wurde von der österreichischen Justiz in der Hauptverhandlung 37Hv105/15s am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg von der Richterin Mag. Gabriele Glatz freigesprochen.
Bei diesem Urteil (noch nicht rechtskräftig) wundert es mich nicht, wenn viele Justizopfer den Glauben an den Rechtsstaat verlieren.
Gutachter im Familienrecht Psychologe Egon Bachler– Framing of News Neumayr Franz Auftrag
Admin Familie & Familienrecht, am 22-9-2018
Gerichtsgutachter soll 13 falsche Befunde erstellt haben: Freispruch
Artikel Salzburg24:
Umstrittener Salzburger Gutachter nach jahrelangem Strafprozess freigesprochen
Dem Psychologen war angelastet worden, jahrelang fehlerhafte Gutachten erstellt zu haben. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.
SN/Copyright by: FRANZ NEUMAYR Pres
Symbolbild.
Nach dreieinhalb Jahren Prozess wurde nun am Dienstag am Landesgericht ein umstrittener Gutachter in Familienrechtssachen vom Vorwurf der falschen Beweisaussage freigesprochen. Dem Psychologen war angelastet worden, von 2005 bis 2008 als Sachverständiger in hochstrittigen Obsorge- und Pflegschaftsverfahren 13 Mal fehlerhaft erstellte Gutachten bei Gericht erstattet zu haben.
Laut dem Salzburger Gerichtssprecher Peter Egger ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft habe keine Erklärung abgeben. „Dem Urteil der zuständigen Richterin zufolge war eine Verwirklichung des angeklagten Tatbestand weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht nachweisbar“, so Egger gegenüber den SN.
Ein renomierter deutscher Rechtspsychologe hatte in den Gutachten des Angeklagten eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter geortet und die Expertisen des Angeklagten als „formal völlig unzureichend“ kritisiert. Der Gutachter habe Routineschemata verwendet und Mindeststandards nicht eingehalten.
Der angeklagte Psychologe, der bis Ende 2009 als Gerichts-Sachverständiger tätig war, hatte die Anschuldigungen gegen ihn stets zurückgewiesen.
Laut dem Salzburger Gerichtssprecher Peter Egger ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft habe keine Erklärung abgeben. „Dem Urteil der zuständigen Richterin zufolge war eine Verwirklichung des angeklagten Tatbestand weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht nachweisbar“, so Egger gegenüber den SN.
Ein renomierter deutscher Rechtspsychologe hatte in den Gutachten des Angeklagten eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter geortet und die Expertisen des Angeklagten als „formal völlig unzureichend“ kritisiert. Der Gutachter habe Routineschemata verwendet und Mindeststandards nicht eingehalten.
Der angeklagte Psychologe, der bis Ende 2009 als Gerichts-Sachverständiger tätig war, hatte die Anschuldigungen gegen ihn stets zurückgewiesen.
Vorwort: Die wahre Geschichte des Trennungskindes „Kevin“ wurde persönlich (Autobiografie) dokumentiert und erreichte unter den 1600 Facebookusern enorme Resonanz in der geschlossenen Opfergruppe. Diese Facebookgruppe beschäftigt sich seit 2011 ausschließlich mit „Eltern-Kind-Entfremdung“ (engl. Parental Alienation Syndrome) und deren Auswirkungen im Familienrecht. Gründer ist der Wiener Administrator Karl Maier, welcher sich seit 2002 intensiv mit dem Thema Familienrecht beschäftigt und diese Gruppe gemeinsam mit der deutschen Administratorin Jane Kingsley betreibt.
Liebe Administratoren,
vielen Dank für die Aufnahme in Eure Gruppe. Ich möchte meine Erfahrungen zum Thema gerne mit euch teilen und ggf. etwas Hoffnung schenken. Ich bin kein betroffener Elternteil, sondern ein Kind (geb. 1993), dass 7 Jahre ohne Vater lebte.
Die Entfremdungsmethoden meiner Mutter haben bereits im Kindesalter (1999/2000 =Trennungsjahr/Scheidungsjahr) begonnen. Anfangs herrschte die 14-tägige Besuchsregelung, ab 2006 hat meine Entfremderin (female abusers of alienation) eine einstweilige Verfügung zur Annährung auf 100 Meter erlassen, wodurch jeglicher Kontakt zum Vater unterbunden wurde. Heute bin ich 24 Jahre alt und habe keine Verbindung mehr zu meiner Mutter, meinen Vater besuche ich in regelmäßigen Abständen und konnte viele frühere Situationen mit ihm aufarbeiten. Dennoch wiederfahren mir die Folgen der Entfremdung jeden Tag. Der Schmerz des entfremdeten Elternteils geht sehr tief, der des Kindes untergräbt die gesamte Persönlichkeit und wirkt sich auf die Entwicklung aus. Ich möchte gerne helfen und Vätern bzw. Müttern die „entsorgt“ wurden einen Einblick hinter die Kulissen der Manipulation geben. Euer Kind befindet sich in einem ständigen Zwiespalt und kann aus der Situation nicht entfliehen. Egal was euer Kind getan, geschrieben oder gesagt hat, das Geschehene passierte mittels Fernsteuerung durch den endfremdenden Elternteil oder ist ein Hilfeschrei. Nun möchte ich euch einen Einblick in meine Vergangenheit geben:
Die erste Erinnerung an meine Eltern spiegelt eine Streitsituation im Jahre 1998. Es ist Muttertag und mein Vater hat diesen nicht wunschgemäß vorbereitet. Das führte zu einer großen Auseinandersetzung. Meine Mutter wütet und sperrt sich ein, mein Vater geht der Situation aus dem Weg und ich bin mittendrin. Das war der erste Augenblick, in dem ich zwischen zwei Stühlen stand. Zur Wiedergutmachung holte ich ein Spielflugzeug aus meinem Kinderzimmer und überreichte es meiner weinenden Mutter. Sie nahm mich in den Arm und für einen kurzen Augenblick war alles wieder gut.
In den folgenden Jahren (1999/2000) haben meine Schwester (geb.1985) und ich von der anstehenden Scheidung erfahren. Mama und Papa haben keine gemeinsame Zukunft und wir sollen uns Gedanken machen, bei wem wir leben möchten. Meine Schwester war zu diesem Zeitpunkt bereits 15/16 Jahre und ich 6/7 Jahre alt. Unser Vater hat das gemeinsame Haus verlassen und somit begann der ganze Spuk der Manipulation.
Für meine Schwester war der Verbleib bei unserer Mutter von vornherein klar, um mich wurde gestritten. Seitens meiner Entfremderin (female abusers of alienation) wurde von Anfang an auf mich eingeredet. Sätze an die ich mich erinnere: „Ein Kind geht immer zu seiner Mutter“, „Was will euer Vater denn mit dir, er hat andere Interessen“, „Bei deinem Vater ist das schöne Leben vorbei“, „Bei mir hast du viel mehr Freiheiten“, „Dein Vater ist ein Lügner und er wird sich nicht um dich kümmern“, „Denk daran wer die ganzen Jahre für dich da war……ICH“, „Ich dachte du hast deine Mama lieb?“.
Des Öfteren hat meine Mutter aus heiterem Himmel geweint und als Grund dafür den Vater benannt, weil er so ein „Mistkerl“ ist. Ebenso wurde meine Großmutter und Großtante mütterlicher Seite einbezogen, sie bestätigten die Aussagen meiner Mutter und haben die „Verteufelung“ des Vaters bestärkt. Schimpfwörter in seine Richtung waren alltäglich. Als 6-jähriger Junge glaubt man natürlich seiner Bezugsperson und versucht sie glücklich zu sehen, somit entschied ich mich für den Aufenthalt bei Ihr. Das alleinige Sorgerecht lag bei meiner Mutter, mein Vater erhielt lediglich ein 14-tägiges Besuchsrecht.
Jedes zweite Wochenende wurde ich von meinem Vater abgeholt und wir verbrachten das Wochenende bei Ihm und meinem Opa (väterlicher Seite). Die Übergabe an der Tür war eine Situation, vor der ich Angst hatte und mir Bauchschmerzen bereitete. Von meiner Mutter kamen Sticheleien und Spitzen, mein Vater hat stets versucht einen kühlen Kopf zu bewahren, aber im Inneren hat er gekocht vor Wut. Auch der Abschiedsgruß verlief nicht ohne Provokationen. Meine Entfremderin (female abusers of alienation) hat mich gedrückt und gesagt: „ich hoffe er bringt dich heil wieder zurück“ mit einem Unterton, der Zweifel auslöste. Die ersten 15 Minuten der Fahrt bis zu meinem Vater war ich total still, lediglich auf Fragen habe ich reagiert. Ich musste mich erst auf die neue Umgebung einstellen und begreifen, dass ab jetzt nicht jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird. Mein Vater hat stets versucht allgemeine Dinge zu thematisieren und nie die Zeit bei meiner Mutter anzusprechen. Wir waren oft bei meinem Opa und haben eine Autorennbahn aufgebaut, gemeinsam gekocht, den Tierpark besucht und sind gewandert. Am Sonntagnachmittag wurde es wieder Zeit an meinen „Heimatort“ zurückzukehren. Wieder machte sich dieses unangenehme Gefühl im Bauch breit, jeder Kilometer den wir meiner Mutter näher kamen wurde ich ruhiger und verstummte letztendlich. Ich habe mich innerlich darauf vorbereitet in die „Negativzone“ einzuschreiten.
Mein Vater parkte das Auto in der Hofeinfahrt und brachte mich zur Tür. Der Abschied meinerseits erfolgte absichtlich sehr kühl, nur ein einfaches „Tschüss“ trennte uns für weitere 14 Tage. Ich wusste, dass es meiner Mutter nicht gefällt, wenn ich meine Liebe zu ihm zeigte. Im Anschluss erfolgte das „Sonntagsverhör“ bei Kaffee und Kuchen mit meiner Mutter, Oma und Großtante. Ich setzte mich zurückhaltend an den Tisch und bediente mich an den Speisen. Meine Mutter erhob das Wort: „Na, wie war dein Wochenende bei deinem Vater? Hat er sich ordentlich um dich gekümmert?“. Ich versuchte so wenig wie möglich zu sagen, jedoch war jedes Wort zu viel. Aus jeder noch so kleinen Erzählung wurde eine negative Situation geschaffen. Ein Beispiel, dass mir heute noch nahegeht: Kevin: „Am Wochenende waren wir im Tierpark und danach haben wir Nudeln mit Soße gekocht“ Antwort der Entfremderin: „Na da kam er wieder billig davon, in den Tierpark gehen und dann zuhause billige Nudeln kochen, da weißt du was du ihm Wert bist…einen Scheißdreck! Hast du wenigstens ein Eis bekommen? Bei mir bekommst du im Tierpark immer ein Eis?!“.
Als Kind sitzt man dann am Tisch, ist den Tränen nahe und bekommt keinen Ton heraus. Letztendlich konnte ich nur den Hasstiraden und Beschimpfungen des Dreiergespanns (Mutter, Oma, Großtante) zuhören und kein Widerwort einlegen. Man fühlt sich wie gelähmt und hasst sich dafür. Meine Oma und Großtante waren ebenfalls besessen von der Vernichtung meines Vaters und haben belustigt mitgemacht. Teilweise wurde auch der Stift zur Hand genommen und das erlebte notiert, einschließlich etwaigen Kostenaufwand, um mir später vorzurechnen was meine Mutter an „Mehrkosten“ in mich investiert. Der Kauf von Liebe mit Geld war für meine Mutter das normalste der Welt, durch ihre gute Stellung in einem großen Versicherungsunternehmen war es ein Einfaches meinen Vater aus zu boten. „Desto mehr man dir schenkt, desto mehr liebt dich eine Person“, das war ein Grundsatz, den mir meine Entfremderin (female abusers of alienation) mitgegeben hat.
Nach etwa 2 Jahren lernte mein Vater eine neue Frau kennen. Sie hatte einen Sohn in meinem Alter, mit dem ich mich gut verstand. Diese Beziehung raubte meiner Mutter den letzten Verstand. Die Beschimpfungen gegenüber meinem Vater wurden noch schlimmer, auch die neue Freundin und der Sohn gerieten gewaltig ins Fadenkreuz. Ich glaube bis heute, dass sie damals noch starke Gefühle für meinen Vater hatte und mich deshalb zur „Waffe“ formte und Hass schürte. Die Wochenenden wurden noch spannender, agiler und spaßiger im Vierergespann. Die Freundin meines Vaters hat mich stets wie einen eigenen Sohn behandelt und ich habe mich glücklich gefühlt. Bei ihr spürte man die Wärme, die ich mir von meiner Mutter gewünscht hätte. Natürlich gab es auch mal Streitsituationen in denen mein Vater lautstark wurde, weil ich mit meinem „künftigen Stiefbruder“ Blödsinn fabrizierte. Dummerweise ist mir dies bei einem darauffolgenden „Sonntagsverhör“ herausgerutscht. Diesen Patzer werde ich mir niemals verzeihen, denn meine Mutter nutzte die Information als gerichtliche Grundlage für eine einstweilige Verfügung zur Annäherung auf 100 Meter. Sie stempelte meinen Vater als aggressiv ab und setzte alle Hebel in Bewegung ihr Vorhaben durchzusetzen. Es wurde ein Termin beim Psychologen festgesetzt, der mich im Gespräch unter vier Augen beurteilen sollte.
Etliche Wochen vor diesem Termin hat mich meine Entfremderin (female abusers of alienation) angelernt, was ich zu sagen habe. Als Druckmittel wurde mir der Alltag zur Hölle gemacht mit täglichem Weinen, Verteufelung des Vaters, der neuen Freundin, des Sohnes, des Opas und allen, die mit meinem Vater in Verbindung standen. Auch Sitzungen mit meiner Oma und Großtante wurden eingeleitet, die mir neue böse Geschichten über meinen Vater wieder und wieder erzählten. Irgendwann bin ich eingeknickt und habe alles getan um aus der Situation zu entfliehen. Am besagten Termin beim Psychologen habe ich exakt die Sätze wiederholt, die mir von meiner Mutter eingeprägt wurden: „Ich habe Angst vor meinem Vater“, „Wenn ich ihn sehe habe ich Herzrasen“, „Er schreit immer nur herum, wenn ich am Wochenende bei Ihm bin“, „Er ist ein böser Mensch und ich will ihn nicht mehr sehen“.
In dieser Situation habe ich mich gefühlt wie eine ferngesteuerte Marionette. Die folgenden Wochen war meine Mutter sehr glücklich. Mich hingegen plagte das Gewissen, ich habe oft heimlich geweint und hatte extreme Bauchschmerzen. Meine Entfremderin (female abusers of alienation) legte mir das folgendermaßen aus: „Deine Bauchschmerzen kommen vom Gerede über deinen Vater beim Psychologen, das geht vorbei“. Im Endeffekt wurde die einstweilige Verfügung gerichtlich genehmigt und meinen Vater habe ich in den darauffolgenden 7 Jahren nicht mehr wiedergesehen.
Die Entfremdung wurde weiter vorangetrieben, desto älter ich wurde, desto deutlicher gab mir meine Mutter zu verstehen was für ein widerlicher Mensch mein Vater war. Die regelmäßigen Sonntagssitzungen bei Kaffee und Kuchen mit Oma und der Großtante blieben bestehen. Von allen Seiten wurde auf Ihn eingedroschen, solang bis ich alles glaubte was sie aussprachen. Widerworte wurden sofort niedergeredet und lösten eine aggressive Antwort aus.
Ich erinnere mich an eine Situation in der Schule (7te Klasse), ein engagierter Lehrer fragte mich was denn mit meinem Vater sei, weshalb ich keinen Kontakt habe. Daraufhin antwortete ich: „, Weil er ein böser Mensch ist“. Ich hatte die Worte und Verhaltensweisen meiner Mutter angenommen und sie exakt wiedergespiegelt. Das war nicht ich, sondern eine programmierte duplizierte Persönlichkeit in meinem Körper. Doch ich konnte nichts dagegen tun, meinen Vater hatte ich bereits verloren und nun wollte ich meine Mutter glücklich sehen, damit sie mich nicht alleine lässt. Der emotionale Druck war unbeschreiblich belastend. Ich hasste und liebte sie zugleich, aber am größten war die Angst
Nach der Abspaltung von meinem Vater wurde ich durch meine Entfremderin (female abusers of alienation) an die Leidenschaft zu Taekwondo- herangeführt. Der Kampfsport hat mir viel Spaß bereitet und neue Personen in mein Leben gebracht. Schlussendlich war dies jedoch ein manipulativer Plan meiner Mutter. Die körperliche Betätigung sollte mich von meinem Vater ablenken und sie erzählte bei jedem Sonntagskaffee wie stolz sie doch auf mich und meinen Sport sei. Natürlich blieb der Bezug zu meinem Vater nicht aus. Sätze die mir immer wieder durch den Kopf hallen: „Kevin macht jetzt Taekwondo damit er sich gegen seinen aggressiven Vater verteidigen kann“, „Kevin hat Angst vor seinem Vater aber sein Kampfsport macht ihn stark“, „Wenn sein Vater sich nähert, kann er ihn töten“.
Am liebsten hätte ich Ihr an dieser Stelle Grenzen aufgezeigt, jedoch war mein gesamtes Leben an diese Frau gebunden. Ich stand und fiel mit Ihr und Ihre Liebe wollte ich keinesfalls aufs Spiel setzten. Mama war alles was ich noch hatte.
In der Schule lief es nicht besonders gut, auf Elternabenden wurde meine Mutter bzgl. meiner miserablen Leistungen angesprochen. Das war in ihren Augen eine Abwertung ihrer Erziehungsmethoden, das bekam ich am gleichen Abend noch zu spüren. Noch heute höre ich die Worte in meinen Ohren: „Diese Dummheit hast du von deinem Vater“, „Wenn du so wirst wie dein Vater, dann schneide ich dir deine Eier ab“, „Ich dachte ich bin dir etwas wert“, „Ich habe mich für dich aufgeopfert und das ist der Dank!?“, „Deinem Vater bist du scheiß egal, er würde dich verhungern lassen, also mach etwas aus dir“, „Mach ein Studium und zeig es deinem Vater, dann zahlt er sich dumm und dämlich“. „Ich hau bald ab und lass dich hier alleine“
Viel Schlaf hat man nach diesen Abenden nicht mehr gefunden. Meistens blieb ich direkt bis zum nächsten Morgen wach und habe meiner Entfremderin (female abusers of alienation) beim Weinen zugehört.
Zum Schluss stellte Sie mir ein Ultimatum, entweder ich schaffe es auf die fortführende Schule (Real/Wirtschaftsschule) oder ich komme in ein Kinderheim bzw. Internat. Die gemeinsame Zeit im Haus bis zum Übertritt glich einem Horrorfilm, nachts wurde Staub gesaugt, gegen Wände und Möbel geschlagen, geweint und Textzeilen aus einem vermeintlichen Lied geschrien: „Männer sind Schweine, Männer sind Schweine, tot allen Männern“. Ich war psychisch am Ende, konnte nicht mehr schlafen und fühlte mich ausgeliefert. An solchen Abenden habe ich öfters darüber nachgedacht mich selbst zu verletzen um ihre Aufmerksamkeit zu bekommen. Damit sie sieht, dass ich aus Fleisch und Blut bestehe und versteht, dass ich am Ende bin. Das Messer habe ich oft angesetzt, konnte mich aber immer wieder auffangen.
Von der Angst angetrieben habe ich funktioniert und den Übertritt in die Wirtschaftsschule geschafft. Anfangs verliefen meine Klausuren gut, in der 8ten Klasse hatte ich jedoch starke Defizite. Meine Entfremderin (female abusers of alienation) erschuf eine neue Herangehensweise an die Druckmittel: „Wenn du nicht besser wirst, schicke ich dich zu deinem Vater“ Die Boshaftigkeit liegt im Nachsatz: „Ach hatte ich ganz vergessen, der will ja eh seit Jahren nichts mehr von dir Wissen, blöd für dich“.
Sie machte sich jetzt lustig über das nicht existente Verhältnis zu meinem Vater, dass sie provoziert hat. Ich war gebrochener denn je und habe einfach funktioniert. Meine mittlere Reife habe ich gut bestanden und im Anschluss eine vielversprechende Ausbildung begonnen. Im Inneren war ich jedoch nie zufrieden, es fühlte sich an als ob ich nur bedingt über meinen Körper herrsche und als dritte Person auf mich hinabschaue. Der Blick in den Spiegel fühlte sich seltsam an, ich sah darin eine fremde Person.
Mein Vater hat mich nie aufgegeben, zu jedem Geburtstag und Weihnachtsfest war eine Karte im Briefkasten. Diese sorgte natürlich zu erneuten Hasspredigten seitens meiner Mutter. Der geschenkte Geldbetrag wurde ins Negative befördert und die eigenen Geschenke in den Himmel gelobt. Ende 2010 startete ich meine Ausbildung zum Bankkaufmann und wurde selbstständiger. Ich verdiente mein eigenes Geld, hatte ein Auto und konnte wieder ein Stück weit über mein Leben entscheiden. Nach 7 vergangenen Jahren habe ich den Kontakt zu meinem Vater gesucht, natürlich hinter dem Rücken meiner Mutter. Das erste Treffen beim gemeinsamen Grillen war sehr verhalten, die 7 Jahre gingen nicht ohne Spuren an uns vorüber. Ich bin als Kind von ihm gegangen und habe ihn als erwachsener Mann wiedergesehen. Mein Vater hatte inzwischen seine damalige Freundin geheiratet und eine neue Familie gegründet. Trotz allen Geschehnissen war ich willkommen. Diese „Undercover-Besuche“ habe ich bis 2013 aufrechterhalten.
Im Mai 2013 habe ich die Liebe meines Lebens kennengelernt (Lisa). Die Verheimlichung des Umgangs mit meinem Vater hat unsere Beziehung auf eine harte Probe gestellt. Wir mussten außerordentlich aufpassen, was wir gegenüber meiner Mutter erwähnten. Lisa war meiner Mutter gegenüber stets freundlich gesonnen und wurde sogar als „zweite Tochter“ akzeptiert. Auch mit meinem Vater hatte sie ein freundschaftliches Verhältnis aufgebaut und wir wurden regelmäßig von Ihm eingeladen.
Im Mai 2015 haben Lisa und ich beschlossen zu heiraten und meine Entfremderin (female abusers of alienation) vor vollendete Tatsachen gestellt. Das Thema war ihr ein Dorn im Auge, insbesondere da mein Vater an der Hochzeit teilnehmen soll, einschließlich Ehefrau und Stiefsohn. Meine Mutter hat mir versucht das Ganze auszureden, hat geweint, mir gedroht und mich letztendlich vor die Wahl gestellt. Mutter: „Wenn dein Vater an der Hochzeit teilnimmt, brauchst du mit mir nicht zu rechnen“. Mir hat es einfach gereicht, mein Beschluss stand fest: „Wer an meiner Hochzeit teilnehmen wird, tut dies mir zu Liebe“. Meine Verlobte hat mich darin bestärkt und auch nochmal versucht mit meiner Entfremderin (female abusers of alienation) zu reden. Das Gespräch verlief jedoch erfolglos, Lisa geriet sogar mit in das Fadenkreuz meiner Mutter, da sie die Einladung des Vaters befürwortete.
Daraufhin habe ich im Internet nach ähnlichen Familienfällen „gegoogelt“ und geschaut ob es evtl. eine Lösungsmöglichkeit gibt. Ich wollte unbedingt beide Elternteile auf meiner Hochzeit haben und den Streit zwischen meiner Mutter und Lisa schlichten. Dabei kam ich zufällig auf eine Internetseite zum Thema PAS (Parental Alienation Syndrome). Ich habe die Berichte gelesen und bin total erstarrt. Es war so, als würde jemand fremdes über mein Leben schreiben. Ich konnte die Parallelen zu meiner gesamten Kindheit und Jugend klar erkennen. Ich habe sämtliche Informationen aufgesogen, mich gerüstet und meine Entfremderin (female abusers of alienation) damit konfrontiert. Sie riss die Augen auf und ihre Stimme klang anders als sonst. Das was offensichtlich war, wurde natürlich abgestritten. Meine Mutter versuchte alles ins Lächerliche zu ziehen, hat mich als „verblödet“ hingestellt und gefragt ob bei mir psychisch alles fit ist. Im nächsten Augenblick fing sie an zu weinen und versuchte an mein Mitleid zu appellieren. Sie setzte Ihre Mimik, Gestik, Gefühle und Worte so ein um eine gewünschte Reaktion meinerseits zu bewirken. Doch ich blieb hart, einmal im Leben habe ich ihr die kalte Schulter gezeigt und sie links liegen lassen. Damit konnte sie nicht umgehen. Meine Entfremderin (female abusers of alienation) wurde aggressiv und schimpfte wild darauf los: „Ohne mich hättest du nichts zu Fressen gehabt als Kind und das ist der Dank“, „Deine Lisa ist eine Hure, das werde ich dir beweisen“, „Wenn du die heiratest, dann brauchst du dich nicht mehr blicken lassen“.
Daraufhin habe ich ihr gesagt: „Ich wünschte du hättest mich damals verhungern lassen“ und bin gegangen.
Es war höchste Zeit die manipulativen Fesseln zu durchbrechen und Abstand zu nehmen. Die nächsten Wochen „Zuhause“ waren der blanke Horror. Meine Mutter verschärfte die Titulierungen gegenüber meiner Verlobten und deren Familie bis ins Unermessliche. Sie versuchte einen Keil zwischen uns zu treiben und mich gefügig zu machen. Letztendlich ist sie daran gescheitert und hat uns 14 Tage bis zum Auszug gegeben. In der Not kamen wir an eine günstige Wohnung, die nicht besonders schick aber ausreichend war.
Das Abschiedsgespräch mit meiner Entfremderin (female abusers of alienation) verlief katastrophal. Sie prophezeite mir meinen Untergang und sagte, dass ich undankbar bin. Ich sei genauso ein Mistkerl wie mein Vater. Sie lachte mir ins Gesicht und feierte alle Taten der letzten Jahre. Daraufhin hatte ich mich nicht mehr unter Kontrolle. Meine Wut hatte sich über die Jahre angestaut, ein Leben lang unterjocht und manipuliert zu werden hinterlässt tiefe seelische Narben. Mir wurden 7 Jahre von meiner Lebenszeit mit meinem Vater genommen und dann empfange ich diese Worte von Angesicht zu Angesicht. Meine Verlobte musste mich mit aller Kraft zurückhalten, wenn Sie nicht dagewesen wäre, würde ich vermutlich heute nicht in Freiheit leben.
Im Mai 2015 habe ich meine Mutter verlassen und seitdem nie mehr wiedergesehen. Zu der Hochzeit im Jahre 2016 ist sie nicht aufgetaucht, sondern hat eine dritte Person beauftragt heimlich Fotos von allen Gästen und Angehörigen zu machen, ebenso von den Autos bzw. Nummernschildern. Wenige Monate nach der Hochzeit wurde meine Entfremderin (female abusers of alienation) in das Krankenhaus eingeliefert mit einer schwerwiegenden Entzündung am Bein. Sie hat eine Wunde so lange unbehandelt gelassen, bis sie in einen diabetischen Schockzustand gelangte. In dieser Zeit hatte ich Zugriff auf Ihr Handy und habe den Mailverkehr zwischen Ihr und der „Fotografin“ überprüft. Die Wortwahl über jeden einzelnen Teilnehmer an der Hochzeit ist unbeschreiblich grausam und krank, ich schäme mich sehr für ihr Verhalten. Während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus gab es auch psychologische Untersuchungen, in einem Einzelgespräch mit der Fachärztin meiner Mutter hat diese geraten auf Abstand zu gehen. Die Ärzte gehen von einem Fall der Persönlichkeitsstörung aus, jedoch wurde eine detaillierte Diagnose von ihr unterbunden.
Im Jahr 2016 habe ich noch eine Geburtstag- bzw. Weihnachts-Karte erhalten in der Sie 2 Seiten meine angetraute Ehefrau schlecht redet, meinen Vater beschimpft und im Anschluss alles Gute wünscht. Seitdem herrschte komplette Funkstille…
Zu meinem Vater besteht das Verhältnis weiterhin und ich habe etliche Situationen mit Ihm besprochen. Dennoch leide ich unter den Folgen der psychologischen Einwirkung meiner Mutter. An schlechten Tagen fällt mir das Reden extrem schwer und ich bin geistig abwesend. In der Nacht habe ich Albträume, in denen ich alte Situationen durchlebe (z. B. das Sonntagsverhör). Ich besitze relativ wenig Selbstvertrauen, da ich mich seit meiner Kindheit auf die Bedürfnisse meiner Mutter anpassen musste und nach ihrer Programmierung funktionierte. Eine eigene Persönlichkeit konnte ich nie wirklich bilden und auch in Bezug auf andere Personen sehe ich vorwiegend das schlechte im Menschen.
Allen entfremdeten Müttern und Vätern kann ich eines mitgeben:
! GEBT EUER KIND NIEMALS AUF!
Ein Kind braucht beide Eltern und wird früher oder später den Kontakt zu euch suchen. Wichtig ist es, dass ihr immer Gefühl der Sicherheit vermittelt und dass eure Türe offen steht.
DIE MUTTER IST GOTT IN DEN AUGEN EINES KINDES, und wer seine Macht missbraucht um Schützlinge zu manipulieren, wird eines Tages dafür einstehen.
Wenn ihr Fragen habt, dürft Ihr mich gerne kontaktieren, ich versuche diese nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
LG
Kevin
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Der Artikel von der Presse Süd West ist leider komplett unrichtig und fachlich ebenso falsch. Ich möchte jedoch nicht von „Fake NEWS Doppelresidenz“ bzw. im Familienrecht oder des gesamten Artikel sprechen, da ja viele Personen viele Meinungen haben dürfen.
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Fakt ist jedoch: Im Doppelresidenzmodell oder auch weltweit verbreitet in sehr vielen Bundesstaaten von den USA als „shared parenting“ bekannt,
gibt es die Bedingung nicht, dass Eltern sich freiwillig einigen, dann würde man ja kein Gesetz benötigen.Wenn ein „Familienplan“ dem Gericht vorgelegt wird ist dies jedoch vom Vorteil.
In der Europarat Resolution 2079 wurde die Doppelresidenz im Okt. 2015, als REGELFALL nach Trennung oder Scheidung, einstimmig von allen Ländern beschlossen!!!
Eine rechtskräftig nachgewiesenen häusliche Gewalt ist die einzige Ausnahme!!!
In den meisten Ländern inkl. diversen Vereinigten Bundesstaaten in Amerika haben sich als Bedienung die 80 Meilenzone etabliert. Zieht ein Elternteil nach Trennung oder Scheidung außerhalb dieser Zone, verliert er „shared parenting“ und der andere Elternteil bekommt die alleinige Sorge!!! Ausnahme der andere Elternteil gibt seine schriftliche Zustimmung.
Weiters wird hier im Artikel von sogenannten „Experten“ gesprochen, welche meist lediglich Lobbyisten verschiedener Parteien sind, sonst nichts.
Im europäischen Familienrecht, insbesondere Deutschland und Österreich kenne ich nur eine einzige international gefragte Fachexpertin von Doppelresidenz, sie berät das Bundesministerium und den Europarat:
Sie ist seit 2000 Professorin für Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, Autorin der einzigen umfassenden Metastudie über das Modell der Doppelresidenz: „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ (Springer VS, 2013).
Wechselmodell: Wenn Scheidungskinder zwei Zuhause haben
Die Abkehr von alten Rollenbildern führt auch zu neuen Lebensmodellen im Scheidungsfall. Manche Eltern teilen sich die Kinderbetreuung gleichmäßig auf.
Wenn Leonie bei ihrem Vater lebt, ihre Lieblingsjeans aber bei der Mutter sind, kann es schon mal Stunk geben. „Warum habt ihr euch überhaupt getrennt?“, fragt sie dann. Knapp zehn Minuten Fußweg liegen zwischen den zwei Wohnungen ihrer Elternteile in einer baden-württembergischen Kleinstadt. Mal ist sie mit ihrem Bruder zwei Tage pro Woche beim Vater, mal drei oder vier.
Was Anna (48) und Jens (52) mit ihrer Tochter Leonie (13) und ihrem Sohn Ben (9) seit rund drei Jahren praktizieren, nennt sich Wechselmodell. Es bedeutet, dass Kinder getrennt lebender oder geschiedener Eltern zwei Lebensmittelpunkte haben, Mutter und Vater also in etwa gleichermaßen die Betreuung übernehmen. „Ohne Kommunikation und Kooperation funktioniert das nicht“, sagt Anna (alle Namen wurden von der Redaktion geändert). Sie und ihr Ex-Mann – beide sind berufstätig – müssen sich im Alltag ständig abstimmen, egal ob es um ihre Arbeitszeiten, die Hausaufgaben oder das Fußballtraining geht. Sie tun das über WhatsApp oder telefonisch, sehen sich aber auch. Jens, der Vater, muss Schichtdienste leisten, die oft erst kurzfristig feststehen. „Das macht es sehr schwierig“, sagt er.
Lange Zeit war das Residenzmodell üblich und wurde im Streitfall auch von Familiengerichten favorisiert. Die Kinder wohnten bei der Mutter, den Vater „besuchten“ sie an Wochenenden. Doch mit dem Abschied von der traditionellen Rollenverteilung gerät diese Regelung zunehmend ins Wanken. Nach einer Allensbach-Umfrage wünschen sich 51 Prozent der Trennungseltern eine in etwa hälftige Aufteilung der Betreuung ihrer Kinder. 15 Prozent gaben an, dies bereits umzusetzen. Anna und Jens haben sich gar nicht bewusst für das Wechselmodell entschieden. „Für uns war das einfach klar“, sagt die Mutter. Der Vater betont: „Ich möchte meine Kinder nicht nur am Wochenende sehen.“
Doch was, wenn sich die Eltern nicht einig sind? In der politischen Diskussion ist das Wechselmodell ein Minenfeld. Die Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, was am ehesten dem Kindeswohl dient und ob der Gesetzgeber aktiv werden muss. Es geht in einzelnen Streitfällen aber auch um einen Kampf von Männern um Gleichberechtigung und ein Recht am Kind – und um Frauen, die sich als bessere Eltern begreifen. Und es geht ums Geld.
Auf der einen Seite stehen Lobbygruppen wie der Verein Väteraufbruch für Kinder. „Allen Kindern beide Eltern“, ist seine Devise, ab Geburt und bei Scheidungen. Sprich: Das Wechselmodell – der Verein bevorzugt den Begriff „Doppelresidenz“ – soll gesetzlich geregelt und das Unterhaltsrecht daran angepasst werden. Zuletzt bekamen die Väter Unterstützung von 60 Experten, die das „gemeinsame Getrennterziehen“ ebenfalls zum Leitbild machen wollen, darunter Familienrechtler und Psychologen.
Auf der gegnerischen Seite warnen etwa der Deutsche Kinderschutzbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vor einem staatlich erzwungenen Paradigmenwechsel. „Wir lehnen das Wechselmodell nicht grundsätzlich ab“, sagt VAMV-Chefin Erika Biehn der SÜDWEST PRESSE. Ob es funktioniere, hänge aber vom Einzelfall ab. Ein Gesetz könnte dazu führen, dass Richter mehr zum Wechselmodell tendieren, ohne alle Facetten des jeweiligen Falls zu überblicken, so die Warnung.
Die Rechtsprechung wandelt sich aber auch so schon. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Februar 2017, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Elternteils das Wechselmodell auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen kann. Entscheidender Maßstab sei dabei immer das Kindeswohl, so die Richter. Bestärkt fühlen sich die Väter zudem durch eine Europarats-Resolution von 2015, die dazu aufruft, die Doppelresidenz in nationale Gesetze zu gießen.
Unter den Parteien will die FDP das Wechselmodell zum Regelfall machen. Bei den Jamaika-Sondierungen stieß sie damit aber auf Granit. Auf fachlicher Ebene prüft das Bundesjustizministerium nach Auskunft eines Sprechers allerdings schon länger, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sorgerecht gibt. Auch das Familienministerium ist tätig. Es lässt in einer aufwändigen Studie den Zusammenhang von Kindeswohl und Umgangsrecht prüfen. Dafür befragen Forscher Eltern und Kinder, erste Ergebnisse werden Anfang 2018 veröffentlicht, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Doch ob zwei Zuhause für ein Kind nun gut oder schlecht sind, hängt letztlich immer von den individuellen Verhältnissen ab.
Experten sind sich wenigstens über die Mindestvoraussetzungen des Wechselmodells einig: die Wohnortnähe und dass die Ex-Partner miteinander reden können. Bei Anna und Jens funktioniert das, obwohl der Alltag anstrengend ist und auch die Kinder „immer mal wieder nervt“, wie sie einräumen. Aus ihrer Sicht steht und fällt ihre Lösung aber damit, dass sie „die Kinder im Fokus haben“, nicht eigene Interessen. Und es ist auch eine Geldfrage, denn zwei kindgerechte Haushalte kosten nun mal mehr. „Darüber redet niemand“, sagt Anna. Jens findet die deutsche Familienpolitik insgesamt „zum Kotzen, vor allem den Kindern gegenüber“. Familien bräuchten mehr Unterstützung, unabhängig vom Lebensmodell.
Liebe Väter bitte unterstützt die FDP, damit auch entsorgte, entfremdete Väter, teilweise auch Mütter nach Trennung oder Scheidung 50/50 Umgangsrecht mit ihren Kindern durch die Doppelresidenz bekommen.
So kann es nicht weiter gehen, viele entsorgte Elternteile haben jahrelang schwere Depressionen und werden alleine mit dieser Diskriminierung nicht fertig, weil der Staat noch kein Gesetz zusammengebracht hat und noch immer die Ein-Eltern-Politik fördert. Für viele entsorgte Eltern ist der einzige Ausweg Suizid, 3/4 in Österreich und Deutschland sind Männer.
In American family law, equal access rights mean 50/50 shared parenting. In German-speaking countries one speaks of „double residence=Doppelresidenz“ or „exchange model=Wechselmodell“ The new party in the German government „FDP“ has this as a coalition operation in their program. Angela Merkel (CDU), Greens, however, continue to support the one-parent policy.
Admin of Family & Family law germany austria, am 12-11-2017
Artikel:
Familienrecht: Und das Kind gehört zu Mama
Die FDP will, dass Trennungskinder ein Recht darauf haben, abwechselnd bei Vater und Mutter zu leben. Doch Union und Grüne wehren sich. Wir erklären das Wechselmodell.
Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell.
Worum geht es?
FDP, Grüne und Union finden zwar überraschend viele Gemeinsamkeiten in der Familienpolitik. Doch einen Paradigmenwechsel wollen zumindest Union und Grüne nicht mittragen: Die FDP hatte gefordert, das sogenannte Wechselmodell für Kinder bei einer Trennung der Eltern zur Regel zu machen. Das würde bedeuten, dass beide Elternteile nach einer Trennung gleichberechtigt die Kinderbetreuung übernehmen. Betroffen davon wären alle Familien, in denen sich das getrennte Paar nicht auf ein Betreuungsmodell für die Kinder einigen kann – egal ob verheiratet oder unverheiratet.
Am Donnerstag hatte ein Bündnis von 60 verschiedenen Verbänden, Initiativen, Juristen, Psychologen und Therapeuten in einer gemeinsamen Erklärung die sogenannte Doppelresidenz als Leitmodell im Familienrecht gefordert. Der Widerstand gegen den FDP-Vorschlag hat verschiedenen Gründe: Während die Grünen Familien nicht so stark in ihren Möglichkeiten beschränken wollen, hält die Union (CDU/CSU) am traditionellen Familienbild fest.
Was ist das Doppelresidenz-Modell?
Doppelresidenz bedeutet, dass sich die Eltern die erzieherische und materielle Verantwortung teilen. Das Kind lebt bei diesem Modell sowohl bei der Mutter als auch beim Vater und nicht überwiegend bei einem von beiden. Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa. „Damit es funktioniert, dürfen die Eltern nicht weit voneinander entfernt wohnen. Den Mittelpunkt bildet dabei das soziale Umfeld des Kindes“, sagt Markus Witt vom Aktionsbündnis Doppelresidenz. Rechtlich betrachtet kommt das Modell einem Anspruch des Kindes gleich, zu gleichen Anteilen bei Vater wie Mutter leben zu dürfen.
Wie war es bisher?
Bisher ist das sogenannte Residenzmodell üblich. Kinder leben im Trennungsfall meist überwiegend bei einem Elternteil, in der Regel bei der Mutter. Streiten sich die Eltern darüber, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend wohnen soll, sprechen sich die Familiengerichte eher für die Mutter aus. Das liegt an den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich stark an einem traditionellen Familienbild orientieren: Die Mutter kümmert sich um die Kinder, der Vater sorgt für Finanzen.
Warum wird das Wechselmodell gefordert?
Es gibt immer mehr Väter und Mütter, die sich auch nach der Trennung die Erziehung teilen wollen. Tatsächlich zeigt der Monitor Familienforschung des Bundesfamilienministerium aus dem Jahr 2015, dass die gleichberechtigte Aufteilung der Erziehungs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen das bevorzugte Familienmodell ist. Bereits heute praktiziert immerhin fast ein Viertel der getrennten Eltern mit ihren Kindern das Wechselmodell. Nach einer kürzlich veröffentlichten Allensbach-Studie sind 93 Prozent dieser Eltern auch zufrieden mit dieser Aufteilung.
Das Residenzmodell hat außerdem viele Nachteile: Väter sehen ihre Kinder trotz Sorge- und Umgangsrecht in vielen Fällen nur am Wochenende, müssen aber einen Großteil der materiellen Last alleine schultern. Die Mütter wiederum tragen die Hauptlast der Erziehung und können als Alleinerziehende Familie und Beruf nur schwer vereinbaren. Viele können nur Teilzeit arbeiten, erwerben daher weniger Rentenansprüche und sind im Alter von Armut bedroht. Oft geht es auch den Kindern bei dieser Aufteilung nicht gut, weil sie sich mehr Zeit mit beiden Elternteilen wünschen. Studien zufolge leiden Kinder darunter, wenn sich die Eltern über die Aufteilung streiten oder sie ein Elternteil nur noch am Wochenende sehen. Experten gehen davon aus, dass die Bindungsfähigkeit durch gleichberechtigte Elternschaft gefördert wird.
Die Position der Väter würde gestärkt
Wer würde von einer Änderung profitieren?
Weil die bisherige Rechtsprechung noch immer an einem konservativen Leitbild orientiert ist, haben Väter oft das Nachsehen, ihre Position würde also gestärkt. Im Februar hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil dieses Modell gestärktk (Az. XII ZB 601/15). Und schon im Mai 2013 gab es eine Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern: Seither können Väter, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind, das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter bekommen.
Würde sich auch am Sorgerecht etwas ändern?
Das Sorgerecht besteht unabhängig vom Umgangsrecht – und umgekehrt. Wer das Sorgerecht hat, darf über Angelegenheiten des Kindes entscheiden, also zum Beispiel die Kita oder die Schule aussuchen. Damit ein Kind zu gleichen Teilen bei seinen getrennten Eltern leben kann, ist es von Vorteil, wenn beide auch das Sorgerecht haben – zwingend ist es aber nicht.
Das Umgangsrecht bedeutet, dass jedes Elternteil ein Recht auf den Umgang mit seinem Kind hat, selbst dann, wenn es nicht das Sorgerecht hat. Das Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Sowohl das Sorge- als auch das Umgangsrecht orientieren sich am Wohl des Kindes.
Wie viele Familien wären betroffen?
Das Aktionsbündnis schätzt, dass das Umgangsrecht von mindestens 250.000 Kindern pro Jahr für die Regelung infrage kämen. „In rund 56.000 Fällen pro Jahr müssen bisher die Familiengerichte hierzulande eine Aufteilung zwischen zerstrittenen Eltern finden“, sagt Witt. Es könnten aber noch viel mehr Familien sein. Denn immer weniger Eltern sind miteinander verheiratet. Kommt es zur Trennung, tauchen diese Fälle in keiner Statistik auf.
Eine Trennung der Eltern geht an keinem Kind spurlos vorüber. Die Scheidungskinder leiden aber besonders stark, wenn der Kontakt zu einem lebenden Elternteil fehlt. Der Kontaktabbruch und die daraus resultierende Eltern-Kind-Entfremdung beeinträchtigt die Gesundheit des betroffenen Kindes oft sogar lebenslang.
Warum will mein Vater mich nicht?
Katarzyna Mol-Wolf ist selbstbewusst, leitet erfolgreich ein Magazin. Sie war zwei, als ihr Vater nach der Scheidung den Kontakt abreißen ließ. Immer blieb die Frage: Warum will er mich nicht?
(23.04.2016)
Leidende Scheidungskinder
Scheidungskinder leiden besonders heftig, wenn der Kontakt zu einem Elternteil fehlt. Zu diesem Ergebnis kommen zahlreiche neuere Studien aus den USA, Großbritannien und Skandinavien.
(27.07.2016)
Die Gründe für eine Scheidung sind vielfältig: Mangelnde Kommunikation, Fremdgehen oder schlicht und einfach die Unzufriedenheit mit dem Partner. 2015 sind 163.335 Ehen offiziell auseinander gegangen. Wenn sich die Eheleute scheiden lassen, sind sie meist deutlich über 40. Die Leidtragenden sind dabei oft die Kinder.
Von der Scheidung betroffene Kinder
Von der Trennung ihrer Eltern waren 2015 rund 132.000 Kinder und Jugendliche betroffen. Mehr als jedes zweite geschiedene Paar hatte minderjährige Kinder. Dazu kommen noch schätzungsweise 65.000 Kinder, deren unverheiratete Eltern sich getrennt haben
Eine Scheidung kann zu einer erheblichen psychischen Belastung werden, nicht nur für die ehemaligen Ehegatten, sondern auch für die Kinder. Die Paare sollten sich deshalb im Klaren darüber sein, ob sie eine psychologische Betreuung wünschen, teilweise bieten auch Psychologen Mediationen an. Auch zahlreiche Elternberatungsstellen unterstützen Eltern, die sich in der Trennung befinden. Sollten die Kinder schon so stark gelitten haben, dass sie Verhaltensauffälligkeiten oder krankhafte Störungen zeigen, kann im Einzelfall auch der Kinderarzt eine Überweisung zum Kinderpsychologen vornehmen.
Verlorener Kontakt zum Kind
90 Prozent der Mädchen und Jungen bleiben nach Scheidung der Eltern bei ihren Müttern – eine schwierige Situation für alle Beteiligten, denn plötzlich nehmen Väter nicht mehr am normalen Alltag teil. Die meisten Männer bleiben verantwortungsvolle, liebevolle Väter, andere wären es gern, aber verlieren den Kontakt zum Kind, weil die Ex-Frau ihn verhindert.
Besondere Begleitung brauchen Kinder aus hochstrittigen Trennungsfamilien.(Quelle: colourbox.de)
Einem Drittel der Väter aber fällt es schwer, den Kontakt zum Kind zu halten: Plötzlich sind sie nicht mehr am Alltag beteiligt und treffen ihre Kinder nur noch am Wochenende. Sie können die täglichen Dinge, die ihr Kind erlebt, nicht mehr direkt erfahren. Oftmals sehen sie ihren Nachwuchs nur zu bestimmten Zeiten und damit kann der Vater schnell zum „Sonntags-Papa“ oder lediglich zum zahlenden Elternteil werden. Manche Väter sehen ihre Kinder sogar noch seltener: Die Beziehung wird distanzierter, schnell stellt sich eine Entfremdung ein, bis es in manchen Fällen sogar zu einem kompletten Kontaktabbruch kommt.In Deutschland stehen viele Kinder zwischen den erbitterten Kämpfen ihrer Eltern. Sie sind zerrissen zwischen einem Leben mit dem Vater und der Mutter. Nicht selten kommt es vor, dass der Elternteil, bei dem das Kind bleibt, versucht, den getrennten Partner schlecht zu machen.
Langzeitschäden wie Depression
Viele Kinder verlieren den Kontakt zu Vater oder Mutter aufgrund von Gerichtsurteilen oder Gutachten. Die Kinder müssen erheblichen seelischen Stress aushalten, den sie aber nicht ausleben können, weil sie kein Ventil haben. Einige Wissenschaftler sehen Langzeitschäden, wenn über Jahre hinweg keinerlei Kontakt mehr zur Mutter oder zum Vater besteht. Prof. Ursula Gresser ist Internistin und hat dazu sechs neueste internationale Studien aus den USA, Schweden und Norwegen ausgewertet.All diese Studien untersuchten, zu welchen gesundheitlichen Folgen der Kontaktabbruch zu einem Elternteil führt. „Der Kontaktabbruch zu lebenden Eltern macht diese Kinder krank“, so Gresser. „Es macht sie zum Teil bis ins Erwachsenenleben krank. Der Kontaktabbruch zu lebenden Eltern schädigt die Kinder etwa doppelt so lang und dreimal so intensiv wie der Kontaktabbruch aufgrund vom Tod eines Elternteils.“Am häufigsten, so Gresser, würde die Depression auftreten, am zweithäufigsten die Suchterkrankung und begleitend dazu eine Vielzahl von unterschiedlichen psychischen Erkrankungen wie Verhaltensstörungen, Schulversagen, Schulverweigerung bis zum Nichterreichen der Erwerbsfähigkeit. Gresser plädiert gegen einen Kontaktabbruch: „Juristen können sich nicht mehr darauf berufen, dass sie mit einem Kontaktabbruch zum Wohl eines Kindes handeln. Sie schaden damit den Kindern.“
Eine besondere Rolle in allen Verfahren spielen die psychologischen Gutachter, deren Meinung für Richter oft ausschlaggebend ist. Auf welche fragwürdigen Methoden der Wahrheitsfindung dabei zurückgegriffen wird, illustrieren zwei aktuelle Fälle aus Deutschland und Österreich.
In Salzburg läuft derzeit ein Verfahren gegen einen Psychologen, der in Deutschland und Österreich reihenweise Gutachten in Sorgerechtsprozessen verfasste, die großen Teils im Copy-Paste-Verfahren geschrieben wurden.
Das Salzburger Verfahren ist ein beinahe einmaliger Fall, in dem der ‚Schattenrichter‘, der Gutachter, sich den Folgen seiner Handlungen nicht mehr entziehen kann.
Sendungsausschnitt vom 14 11 2015 Tags: Familienrecht Familie Psychologen Egon B. Obsorge – Scheidung Prozess Vaterlose Gesellschaft – Richard Maier – Kindergefühle – Margreth TEWS – PAS Entfremdung – Väter Videos – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Scheidung – Trennung – psychische Gewalt – Kindeswohl – Kinderrechte – Gutachten – Sachverständige – Gutachter – Falschbeschuldigungen – Erziehung –