Fahndung – Wer kennt diese Frau?

Kindesentführung Österreich
1. Artikel: 

Desireé Jacquline Köberl
Fahndung – Desireé Jacquline Köberl

Wer kennt diese Frau? Mutter mit Sohn seit Monaten verschwunden

Aufenthaltsort der beiden ist weiter ungewiss. 5.000 Euro Belohnung für sachdienliche Hinweise wurden ausgesetzt.

Seit zehn Monaten fahnden burgenländische Ermittler nach einer 31-jährige Frau aus dem Bezirk Oberwart und ihrem achtjährigen Sohn. Beide verschwanden nach Angaben der Landespolizeidirektion am 22. Februar spurlos.

Bisher gebe es keinen Hinweis, wo sich die Zwei aufhalten. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wurde deshalb am Montag ein neuerlicher Fahndungsaufruf veröffentlicht.

Die 31-Jährige wird verdächtigt, das Kind dem inzwischen mit der alleinigen Obsorge betrauten Vater entzogen zu haben. Der Vater hatte wegen des Verschwindens der beiden die Polizei eingeschaltet. Er setzte außerdem für sachdienliche Hinweise, die zur Auffindung des Sohnes führen, eine Belohnung von 5.000 Euro aus.

Meldungen und Hinweise werden von allen Polizeidienststellen oder vom Landeskriminalamt Burgenland unter der Telefonnummer 059133-10-3333 oder unter der Mailadresse LPD-B-LKA@polizei.gv.at entgegengenommen.

CHRONIKBURGENLAND
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UPDATE: Mittlerweile befinden sich meine Ex-Frau und mein Sohn auch auf der Fahndungsliste des Bundeskriminalamts!
Meine Ex-Frau unter den gesuchten Straftätern, mein Sohn unter den vermissten Minderjährigen; hier die Links zur Seite des Bundeskriminalamts:

https://bit.ly/2MdUDig

https://bit.ly/2VV95v1

Ich suche meinen 8jährigen Sohn!

https://burgenland.orf.at/m/news/stories/2974664/

Sein Name ist SERAPHIN KÖBERL, er ist ca 120cm groß, schlank und blond.

Er ist mit meiner Exfrau unterwegs.
Sie heisst Desireé Jacquline Köberl (vielleicht auch Posch oder Simon), ist ca 155cm groß, schlank und auch blond.

Um ihre Vorstellungen von einem „freien Leben“ umzusetzen wollte Sie mit Seraphin unter anderem auch dauerhaft in einem Wohnwagen wohnen…
Da Sie Seraphin nicht in die Schule schickte und auch sonst verwahrlosen ließ wurde ihr vom Gericht die Obsorge entzogen.

Ich habe Seraphin zuletzt in Pinkafeld (Burgenland) am 23 Jänner gesehen.

Seine letzte Meldeadresse war Schmiedrait 34, 7432 Oberschützen (Burgenland).

Wenn jemand weiß wo Seraphin sein könnte oder gewesen ist BITTE meldet euch bei mir oder teilt euer Wissen mit der Polizei.

Jeder Hinweis kann hilfreich sein!

0677 633 601 63

Danke

Busco a mi hijo de 8 anos

Su nombre es Serahin Köberl, mide 1,20, es delgado y rubio.

La última vez que lo ví fue en Pinkafeld, Burgerland, Austria el 23 de enero de este año.

Se encuentra con mi ex-mujer, Desirée Jacqueline Köberln, la cual mide 1,55, es delgada y rubia. Se ha fugado con él al retirarle un juzgado austriaco la custodia de nuestro hijo. Se encuentra en busca y captura.

Sospechamos que se puedan encontrar en España o Portugal.

Por favor, si alguien sabe donde se encuentran o donde podrían encontrarse, contacte con nosotros o avise a la policía.

0043 0677 633 601 63

Muchísimas gracias

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Japan missachtet Abkommen – Kindesentziehung

Kindesentziehung – Japan missachtet Haager Kindesentführungsübereinkommen, (HKÜ)

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Japan disregards agreement – child abduction

Es ist ein interkontinentales Familiendrama: Eine Mutter entführt ihre zwei Söhne nach Japan. Der deutsche Vater Björn Echternach reist hinterher, denn die Gerichte sprechen ihm das Sorgerecht zu. Doch die japanischen Behörden verweigern ihm jede Hilfe.
Japan ist im April 2014 dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) beigetreten.
Interview mit Michael Löher vom deutschen Verein öffentliche und private Fürsorge.

DW Nachrichten – 2019 07 17
Familienrecht Familie – Japan, Kindesentziehung, Kindesentführung, Sorgerecht, Abkommen – Shuji Zushi from Japan Central Authority – Akira Ueno – Justiz – Justizopfer DE-JPN Deutschland / Japan – Rückführung – Scheidung – Trennung – Vaterschaft – Video – 児童拉致 – 日本はハーグ児童拉致条約を無視する – Jidō rachi – Nihon wa hāgu jidō rachi jōyaku o mushi suru –

日本の当局 - Nihon no tōkyoku

Verdacht der Kindesentführung

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Dunkler Verdacht

Polizei kontrolliert Kind (8) am Flughafen und verhaftet Mutter sofort

Die Polizei verhinderte die Ausreise einer Mutter und ihrer acht Jahre alten Tochter am Flughafen frankfurt.
Die Polizei verhinderte die Ausreise einer Mutter und ihrer acht Jahre alten Tochter am Flughafen Frankfurt.

Eine Mutter wollte mit ihrer acht Jahre alten Tochter ins Ausland reisen – doch die Polizei nahm die Frau am Flughafen fest. Was war passiert?

Frankfurt – Die Polizei kontrolliert eine 8-Jährige und verhaftet deren Mutter sofort. Über den Vorfall am Flughafen Frankfurt berichtetextratipp.com*.

Flughafen Frankfurt: Ausreise von Mutter und Tochter wird von Polizei verhindert

Am 17. Dezember 2018 ging der Reiseplan einer Mutter am Flughafen Frankfurt nicht auf. Laut einer Pressemitteilung der Bundespolizei wollte die 39-Jährige mit ihrer Tochter (8) nach Brasilien fliegen. Geplant war eine Reise von Frankfurt über Madrid weiter bis nach Rio de Janeiro.

extratipp.com* empfiehlt: Mainhattan – das sind die fünf höchsten Gebäude in Frankfurt!

Die Mutter mit spanischer Staatsbürgerschaft konnte jedoch keine korrekten Papiere für die Ausreise mit ihrer 8-jährigen Tochter vorweisen. Die Bundespolizei am Frankfurter Airport verhinderte daraufhin den Trip.

Frankfurt Flughafen: Polizei nimmt Mutter fest

Nachdem die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt die Ausreise verhindert hatte, nahmen die Beamten die Mutter in Gewahrsam und übergaben das Kind dem zuständigen Jugendamt.

Der Grund: Es besteht der Verdacht, dass die Mutter ihre Tochter dauerhaft nach Brasilien bringen und sie so dem Vater in Deutschland entziehen wollte. Nachdem die polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, durfte die Mutter wieder gehen.

aktualisiert:

https://www.extratipp.com/frankfurt/frankfurt-flughafen-8-jaehrige-bei-zoll-kontrolle-mutter-wird-sofort-verhaftet-zr-10915336.html

Tags: Brasilien – Frankfurt am Main – Rio de Janeiro – Flughafen Frankfurt

Geplante Kindesentführungen ohne Rückführung in Japan

Obwohl Japan das Haager Kindesentführung-Übereinkommen von 1980 unterschrieben hat, wird das internationale Gesetz von der Justiz in Japan völlig ignoriert, es ist kein einziger Fall der Rückführung bisher bekannt.

Artikel:

Fälle von Kindesentführungen nach Japan
Wenig Mitleid für verlassene Väter?

Kein Weg zurück: Viele japanische Kinder sehen nach einer Scheidung ihre Väter nie wieder. Dabei ist Japan vor vier Jahren einem Haager Abkommen beigetreten, das ein Umgangsrecht garantiert.(Foto: Yuriko Nakao/Bloomberg)
  • Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs davon aus Deutschland.
  • Häufig setzen sich die Frauen nach Japan ab und verweigern den Vätern Kontakt zum gemeinsamen Nachwuchs.
  • Trotz rechtlicher Verpflichtung Japans ist bis jetzt kein Fall einer erfolgreichen Rückführung bekannt.
Von Christoph Neidhart, Nagoya

Klaus Schmidt trägt eine pralle rote Tasche in den Gerichtssaal, Geschenke für seine viereinhalbjährige Tochter, die er an diesem Morgen im Büro seines Anwalts nach langer Zeit wieder hätte treffen sollen. Doch das Kind habe sich geweigert, das Gebäude zu betreten, sagte seine japanische Exfrau in der Vernehmung. Jetzt liegt die Tasche neben der Mappe von Schmidts Anwalts, der ihm helfen soll, die Verbindung zur Tochter wiederherzustellen. Der 35-Jährige ist überzeugt, seine Exfrau sabotiere jeden Kontaktversuch. Damit verstößt sie gegen das Urteil des japanischen Scheidungsrichters, der ihm das Recht auf Besuche und Skype-Verbindungen zugesprochen hat. Der Deutsche hat seine Exfrau wegen Missachtung der Scheidungsverfügung verklagt.

Wie Schmidt, der Name ist geändert, kämpfen zahlreiche ausländische Väter in Japan um Kontakt zu ihren Kindern oder um deren Rückführung in ihr Heimatland. Viele Mütter brechen den Kontakt einfach ab. Der japanische Staat wäre verpflichtet, seit er die „Haager Übereinkunft über internationale Kindsentführungen“ unterzeichnet hat, „widerrechtlich entführte oder zurückgehaltene Kinder“ in ihre Länder zurückzuschicken oder wie im Falle Schmidts den Vätern „Umgangsrecht“ zu garantieren. Maßgeblich ist das Scheidungsurteil oder die Verfügung eines Jugendamts. Tokio erkennt diese Verpflichtung an, setzt sie jedoch nicht um.

Wer kümmert sich um die Kinder?

Was geschieht mit den Kindern, wenn uns etwas passiert? Wo werden sie aufwachsen? Als Eltern mag man sich das gar nicht vorstellen. Und gibt möglicherweise die Chance aus der Hand, für den Fall der Fälle sinnvoll vorzusorgen. Von Eva Dignös mehr …

Japan ist der Haager Übereinkunft von 1980 vor vier Jahren beigetreten. Zuvor hatten Gerichte stets zugunsten des japanischen Elternteils entschieden. Neuere Urteile zeigen einen Wandel. Im März verfügte das Oberste Gericht, eine Mutter, die bis zur Trennung mit ihrem Mann in den USA gelebt hatte, halte ihren Sohn illegal in Japan fest. Der Elfjährige müsse zum Vater zurück, dem das Sorgerecht übertragen worden war. Der Vollzug des Urteils scheiterte jedoch am physischen Widerstand der Mutter. Bisher ist kein Fall einer erfolgreichen Rückführung publik geworden.

Im Saal des Bezirksgerichts Nagoya wird über eine Liste geplatzter Begegnungen verhandelt. Die Antworten der Mutter wirken einstudiert. Die Zeitschrift Facta enthüllte 2012 eine Drei-Punkte-Strategie, mit der Scheidungsanwälte möglichst viel aus den Vätern herauspressen. Erstens sollten die Mütter ihre Kinder dem Vater sofort entziehen. Zweitens dem Vater häusliche Gewalt vorwerfen. Da dies in Japan kein Strafbestand sei, könne die Frau durchaus lügen. Drittens sollten die Mütter sicherstellen, dass die Kinder keinen Kontakt zum Vater hätten. In internationalen Scheidungen ermunterten die Anwälte, so Facta, ihre Klientinnen dazu, ihre Kinder nach Japan zu holen.

In ihrer Vernehmung wiederholt Schmidts Exfrau mehrmals, das Kind wolle keinen Kontakt zu Schmidt. Es fürchte sich. Bei der einen Begegnung, zu der die Großeltern die Tochter gebracht hatten, war das jedoch nicht der Fall und das Kind nannte Schmidt „Papa“. Die Anwälte der Mutter führen die Zeitverschiebung an, die einen Skype-Kontakt erschwere, und halten dem Vater vor, er habe einen deutschen Journalisten in den Fall eingeweiht.

Schmidt spricht Japanisch, seine Frau Deutsch. Sie hatte schon vor der Ehe in Europa gearbeitet – und wollte bleiben. Doch nach der Geburt verfiel sie in Depressionen. „Sie hat sich komplett verändert und von mir und Europa entfremdet“, so Schmidt. Das Paar einigte sich, Mutter und Kind sollten sich zwei Monate bei ihren Eltern in Japan erholen. Als Schmidt sie in Frankfurt abholte, kam die Frau allein. „Ich war völlig perplex. Sie hat dann ihre Sachen gepackt und ist ein paar Tage später zurückgeflogen.“ Seither wohnt sie bei ihren Eltern. „Aus Kontinuitätsgründen“ überließ der Richter ihr das Sorgerecht.

Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr

Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs aus Deutschland, zwei aus der Schweiz, für die eine Rückführung verlangt wird. Etwa hundert Väter fordern Umgang mit ihren Kindern. Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr. Die Gesellschaft hat wenig Mitgefühl für verlassene Väter und kaum das Bewusstsein, ein Kind brauche beide Eltern. Wenn der Kontakt abbricht, zahlen die Väter die Alimente nicht mehr. Viele Mütter akzeptieren das als Preis dafür, dass sie den Mann losgeworden sind.

„Die Fälle sind immer wieder ähnlich“, sagt Björn Echternach, der die Website japanchildabduction.org unterhält und selber um seine Söhne Karl und Johann kämpft, von denen er seit anderthalb Jahren kein Lebenszeichen hat. Seine japanische Frau, eine Übersetzerin, war „mit den Kindern überfordert“, wie er glaubt. Teilweise in Deutschland aufgewachsen, wollte sie eigentlich nicht mehr nach Japan. Nach der Trennung blieb sie mit den heute vier und fünf Jahre alten Buben vorerst in Berlin. Echternach sah die beiden regelmäßig, wegen der Gewaltvorwürfe seiner Frau teilweise in Gegenwart von Psychologen. Dann verschwand seine Frau unangekündigt nach Japan, wo sie seither bei ihren Eltern lebt. Das japanische Sozialamt habe Mediationsbemühungen „wegen fehlender Kooperationsbereitschaft“ der Frau abgebrochen, so Echternach. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg und die deutsche Botschaft in Tokio bemühen sich um seine Söhne, die gemäß Rückführungsbefehl bis zum 1. November nach Deutschland hätten kommen müssen.

Echternach leidet, er kämpft verbittert. Sein Japan-Bild ist düster, und wie er glaubt, auch die Zukunft seiner Söhne, wenn es ihm nicht gelingen sollte, sie zurückzuholen. Sicher werden Karl und Johann ohne den Kontakt zum Vater die deutsche Sprache verlieren. Damit entgleiten sie dem Vater zwangsläufig, da er nicht Japanisch kann.

Nach zweieinhalbstündigem Feilschen um Gründe, warum Begegnungen platzten, schließen die Richter die Anhörung. Das Urteil wird den Parteien zugestellt. Klaus Schmidt nimmt seine rote Tasche mit den Geschenken, die nach der Verhandlung noch deplatzierter wirkt als zuvor.

Welche Rolle die Väter haben

Mutter und Vater sind beide unverzichtbar für die Erziehung eines Kindes, sagt der Kinderpsychologe Wassilios E. Fthenakis, aber sie setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Ein Gespräch über Vaterschaftskonzepte, unterschiedliche Rollenaufteilung und Vorbilder. Interview von Eva Dignös mehr…

Tags: Familie – Kinder – Entfremdung – Väter – Sorgerecht – Gerichte – Familiengerichte – Justiz – japan child abduction – Child Recovery – binationale Ehe Paare – Familie Familienrecht – Missbrauch – Mobbing – Kinderhandel – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindeswohl – binational夫婦を、英語- – ПЕРЕВЕСТИнаАнглийский -イタリア-リンガイタリアーナ-フランスフランス語国翻訳言語、教育-子育て、家族、家族法、裁判所、暴力フェミニンな女性、平等平等、 HCA -ハーグ子供の拉致条約、若者のオフィスアイテム、正義、正義の犠牲者、子ども、子どもの人身売買、児童誘拐、児童福祉、児童、虐待と虐待、いじめ、裁判官の慰謝料、弁護士、外務省、ベルリン、地方裁判所名古屋、ビョルンエヒテルナッハ、子供の回復、ドイツ語、両親、親、疎外感、教育、ヨーロッパ、Facta、フランクフルト、出産、社会、ハーグ条約、家庭内暴力、https://wp.me/p4RGV9-34s、日本、日本の児童誘拐、japanchildabduction.org、日本人、日本政府、ヨハンエヒテルナッハ、若者のオフィス、カール・エヒテルナッハ、児童誘拐、クラウス・シュミット、男、調停、母、最高裁判所、パパ、心理学者、送還、裁判官、離婚、スイス、息子、親権、検察官ブランデンブルク、東京、分離、アメリカ、父、父、父親、交渉、捨てられた父親、ロールモデル

日本がハーグ子の奪取条約、1980年に署名したが、日本の裁判所の国際法を完全に無視され、以前から知られているリサイクルの一つのケースはありません。- family law austria germany binational married couples , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , education – parenting , family , family law , court , violence feminine women , equality equality , HCA – Hague Child abduction Convention , youth office items , Justice , Justice victims , children , child trafficking , child abduction ,Child welfare , child , abuse with abuse , bullying , Judge alimony , lawyers , Ministry of Foreign Affairs , Berlin , District Court Nagoya , Björn Echternach , Child Recovery , German , parents , parent , alienation , education , Europe , Facta , Frankfurt , birth , society ,Hague Convention , domestic violence , Japan , japan child abduction , japanchildabduction.org , Japanese , Japanese government , Johann Echternach , youth office , Karl Echternach , child abduction , Klaus Schmidt , man , mediation , mother , Supreme court , Papa , psychologists , repatriation , judges ,Divorce , Switzerland , son , custody , prosecutor Brandenburg , Tokyo , separation , USA , father , fatherhood , fathers , negotiation , abandoned fathers , role models – Although Japan, the Hague Child Abduction Convention, signed in 1980, the international law of the judicial system in Japan is completely ignored, there is not a single case of recycling previously known.

Kindesentführung – Italien – Österreich

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Child Abduction – Italy Firenze Toscana – Austria Bruck an der Leitha

Die Mutter Daniela W.  ist aus Italien mit ihren 4 Buben vom Vater (ein englischer Journalist) geflohen, trotz gemeinsamen Sorgerechts laut italienischen Beschluss des Gerichts in Grosseto.

1. Artikel:

Star-Anwältin kämpft für vierfache Mutter

Familien-Drama -© Fotomontage: oe24; Quelle: Artner; privat

Star-Anwältin kämpft für vierfache Mutter

„Meine Kinder wollen nur eines. Gemeinsam in Österreich leben. Sie sind dort geboren, haben die österreichische Staatsbürgerschaft, ihre Freunde, Schule und Sportvereine dort“, so Mutter Daniela W. (37).

Wie berichtet, ist die 37-Jährige aus Bruck/Leitha verzweifelt. Durch Unwissenheit und falsche Beratung eines italienischen Anwalts geriet sie in einen Kindesentziehungskonflikt.

Rückblick

Daniela W. hatte mit dem Vater von zwei ihrer vier Buben (2, 3, 6 und 8 Jahre) in Italien gelebt. Nach Streitereien mit ihm hatte sie das Land jedoch verlassen und kehrte nach Niederösterreich zurück. Allerdings war es ihr aufgrund von rund zwei Jahren Aufenthalt in Italien rechtlich untersagt, das Land mit den Kindern ohne richterliche Zustimmung zu verlassen.

Rückkehr

Obwohl die Familie monatelang keine ordentliche Unterkunft hatte, auf Campingplätzen und bei sieben verschiedenen Freunden wohnte. Als W. das Geld ausging, wurde ihr vom italienischen Jugendamt und von einem italienischen Juristen versichert, dass eine Rückkehr nach Österreich keine rechtlichen Folgen hätte.

Gericht

Am 19. Oktober entschied das Gericht Korneuburg jedoch, dass die beiden Älteren nach dem HKÜ – dem Haager Kindesentführungsübereinkommen – innerhalb von 14 Tagen nach Italien zurückgeführt werden müssen. Was die 37-Jährige auch tat.

Mangelhaft

Nun kämpft Star-Anwältin Astrid Wagner für die vierfache Mutter. „Das Verfahren war mangelhaft. Es hätte ein kinderpsychologisches Gutachten eingeholt werden müssen“, so Wagner: „Die Kinder könnten traumatisiert werden. Ich bin zwar positiv, doch es wird ein schwieriger Fall.“

(kuc), 07. November 2018 23:18
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Star-Anwaeltin-kaempft-fuer-vierfache-Mutter/355151602


2. Artikel:

Obsorge-Drama: Oma weint um ihre Enkel

Zwischenstaatliche Trennung eskalierte © zvg

Obsorge-Drama: Oma weint um ihre Enkel

NÖ/Italien. „Es tut so verdammt weh die Kinder weinen und sagen zu hören: ‚Oma Susi, sei nicht traurig, wir kommen wieder‘“, postete die Großmutter der vier Buben (2, 3, 6 und 8 Jahre) auf der Plattform GoFundMe.

Rückkehr. Wie berichtet, geriet ihre Tochter Daniela W. (37) mit ihren Kindern in ­einen Obsorgestreit. Die 37-Jährige, die mit den Buben rund zwei Jahre in der Toskana wohnte, hatte sich nach Streitereien vom Vater der beiden Älteren getrennt und war – nach Rücksprache mit einem italienischen Juristen (der sie schlecht beriet) und dem dortigen ­Jugendamt, das ihr fälschlicherweise versicherte, dass eine Rückkehr nach ­Österreich keine rechtlichen Folgen hätte – nach Bruck an der Leitha zurückgekehrt.

Mutter musste die Buben nach Italien zurückbringen

Was folgte, war für die vierfache Mutter ein Schlag ins Gesicht. Am 19. Oktober flatterte ein Bescheid des Gerichts in Korneuburg ins Haus. Daniela W. musste den 6- und den 8-Jährigen innerhalb von 14 Tagen wieder nach Italien zurückbringen. Der Kindsvater, ein Engländer und viel reisender Journalist, hatte die Mühlen der Justiz angeworfen. „Obwohl wir in Italien niemanden haben und nicht wissen, wo wir schlafen sollen“, so die 37-Jährige. Zusammenwohnen will der Mann mit der Ex und den Kindern jedoch nicht …

Albtraum. Auch die Oma der Buben ist verzweifelt: „Hoffentlich ist der Albtraum bald vorbei und die Kinder kommen zur Ruhe.“ Denn ihre geliebten Enkeln wollen nur ­eines: gemeinsam nach ­Hause und in Österreich leben.

Not. Mittlerweile ist der vierfachen Mutter das Geld  ausgegangen, um ordentliche ­Unterkünfte bezahlen zu können. In ihrer Not schlief die ­Familie schon auf Camping­plätzen und vorübergehend bei Freunden. Falls Daniela W. das Land mit ihren Kindern ohne richterliche Zustimmung verlassen würde, könnte der Gerichtsvollzieher auftauchen und die Buben mitnehmen.

(kuc), 10. November 2018 21:58

https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Obsorge-Drama-Oma-weint-um-ihre-Enkel/355522216


3. Artikel:

Niederösterreich – Bruck an der Leitha – Brucker Familie in Not

Wo die vier Buben dieses Jahr Weihnachten verbringen werden wissen sie nicht. Sie möchten wieder nach Bruck, wo sie zu Hause sind.
  • Wo die vier Buben dieses Jahr Weihnachten verbringen werden wissen sie nicht. Sie möchten wieder nach Bruck, wo sie zu Hause sind. Foto: Werner

BRUCK A.D. LEITHA/SÜDTIROL (mec). Eine Mutter und ihre vier Söhne (2, 3, 6, 8) aus Bruck an der Leitha sitzen derzeit im Ausland fest. Durch falsche Beratung eines italienischen Juristen geriet Daniela Werner in einen Kindesentziehungskonflikt, da sich zwei der Buben auf richterliche Anordnung in Italien aufhalten müssen.

Vom Anwalt schlecht beraten

Im Gespräch mit den Bezirksblättern erzählt Daniela Werner, wie es dazu kam. Die Familie lebte zwei Jahre lang in Italien. Nach einem Streit mit dem Vater zog die Frau mit ihren Kindern zurück nach Österreich. Alle vier sind österreichische Staatsbürger und in Österreich geboren. Obwohl häusliche Gewalt und der Rauswurf vom Kindesvater dazu geführt hatten, dass die Familie monatelang ohne ordentliche Unterkunft auf Campingplätzen oder bei Freunden leben mussten, hätte sie Italien nicht verlassen dürfen. Daniela Werner wusste das damals nicht. Der italienische Anwalt offensichtlich ebenfalls nicht.

Leben mit der Unsicherheit

Der Vater stellte daraufhin einen Antrag auf Rückführung, dem im September stattgegeben wurde. Die Mutter hielt sich an die Anordnung und reiste mit allen vier Kindern wieder nach Italien. Dort lebte die Familie wieder in wechselnden Unterkünften.

Ein erneuter Rückschlag

Derzeit hält sich Daniela Werner mit ihren Kindern in Südtirol auf. Finanziell kann sie sich kaum über Wasser halten. Die psychische Belastung ist nicht nur für die Kinder enorm. Kurz vor dem Telefonat mit den Bezirksblättern hatte Daniela Werner erfahren, dass einem Antrag auf Aufschiebung nicht stattgegeben worden war. Die Familie muss weiterhin bangen, ob sie wieder zurück nach Hause in die gewohnte Umgebung dürfen und Schule und Sportvereine fortsetzen können. Die Kinder möchten wieder in ihre Schule gehen, in ihrem Verein Fußball spielen und in ihrem Bett schlafen. Bis aber über einen neuerlichen Antrag entschieden wird, werden wieder zwischen drei Wochen und drei Monaten vergehen.
Unterstützen kann man die Familie mit einer Spende an Daniela Werner: IBAN: AT041200000776094385 BIC: BKAUATWW oder der Seite www.gofundme.com/mother-of-four-boys-needs-help

Tags: Familienrecht Familie HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen – Vater – Väter – Italien – gemeinsames Sorgerecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – AT-IT Austria / Italia – Entfremdung – Gehirnwäsche – Vaterlose Gesellschaft Väter – Vaterschaft – PA parental alienation – Eltern Entfremdung Selbstjustiz – corte Grosseto – Bezirksgericht Korneuburg –

Versuchte Kindesentführung in Kufstein

Kufstein

Kinderfänger wollte Bub in sein Auto zerren

Der 13-Jährige konnte sich in letzter Minute befreien. Er stieg in einen Stadtbus. Die Polizei sucht nach dem Täter und einem schwarzen Van.

Hier wollte der Täter das Kind entführen (Bild: Zoom-Tirol)Hier wollte der Täter das Kind entführen (Bild: Zoom-Tirol)

In Kufstein ermittelt die Polizei in einem Fall, bei dem ein Bub bei einer Bushaltestelle aufgefordert worden sein soll, in ein fremdes Auto einzusteigen. Der 13-Jährige konnte sich glücklicherweise losreißen und in einen Bus einsteigen.

Der Vorfall soll sich am Mittwochnachmittag gegen 14.00 Uhr in Kufstein am Oberen Stadtplatz ereignet haben, wie „orf.at“ berichtet. Der Bub und weitere zehn bis 15 Personen wollten in einen Stadtbus einsteigen. Während der 13-Jährige gerade auf sein Handy schaute, zog ihn ein Mann an der Schulter nach hinten und forderte ihn auf, in sein Auto einzusteigen.

Freund beobachtete den Vorgang aus dem Bus

Der Bub kam dem nicht nach, daraufhin packte der Unbekannte den 13-Jährigen am Arm und forderte ihn erneut zum Einsteigen auf. Er konnte die Hand des Mannes allerdings erfolgreich wegschlagen und stieg in den Bus ein.

Ein Freund des 13-Jährigen, der bereits im Bus saß, konnte den Vorfall beobachten. Das Auto des Unbekannten soll unmittelbar neben der Bushaltestelle geparkt gewesen sein – möglicherweise ein schwarzer VW Touran.

Der Täter soll etwa 20 bis 30 Jahre alt und 175 bis 180 Zentimeter groß gewesen sein. Er soll kurze schwarze Haare, auffallend hellblaue Augen, eine helle Hautfarbe und keinen Bart gehabt haben. Bekleidet war er nach den Zeugenaussagen mit einer schwarzen Lederjacke und dunklen Jeans.

08. November 2018 15:15; Akt: 08.11.2018 15:16 Print

https://www.heute.at/oesterreich/tirol/story/Entfuehrungsalarm-Kufstein-Tirol-Mann-wollte-Bub-in-sein-Auto-zerren-51350345
Tags: Pädo – Kindesmissbrauch – Gewalt – Kinderhandel

Kindesentführung Tirol – Russland wegen Doppelstaatsbürgerschaft?

1.Artikel: Obsorgestreit

Streit um Obsorge: Kinder aus Tirol sind jetzt in Russland

Hohe Wellen schlägt der Fall einer Russin, die ihre Tiroler Kinder außer Landes gebracht hat. Im russischen TV erhebt sie schwere Vorwürfe gegen den sorgeberechtigten Vater

Mutter Alexandra gab dem russischen Sender ntv ein langes Interview und beschuldigt den Tiroler Thomas G. schwer.

© ntv Mutter Alexandra gab dem russischen Sender ntv ein langes Interview und beschuldigt den Tiroler Thomas G. schwer.

Innsbruck – Der Rechtsvertreter von Thomas G, dessen Ex-Frau im Oktober die Kinder entgegen seinem Willen außer Landes gebracht hat, war ob der Beiträge in den russischen Medien fassungslos. „Es ist eine Sauerei, was die Mutter tut und wie sie die Kinder instrumentalisiert. Die Vorwürfe gegen den Vater wurden schon in Österreich widerlegt“, betont Anwalt Mathias Kapferer.

Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 24. Dezember 2017 von einem Obsorgestreit, der eskaliert war. Die russische Mutter brachte das Mädchen (9) und den Buben (6), die in Tirol aufgewachsen sind, außer Landes. Das, obwohl das Gericht zu dem Schluss gekommen war, die Obsorge dem Vater zu übertragen. Ein Gutachter hatte erklärt, dass die 37-Jährige nicht erziehungsfähig sei. Der Beschluss des Gerichtes wurde aber nicht sofort exekutiert, die Frau die schon länger Vorbereitungen zur Flucht getroffen hatte, tauchte mit den Minderjährigen unter. Der Vater hatte damals den Behörden Untätigkeit vorgeworfen und die Mutter via TT angefleht, ihm wenigstens zu sagen, wo die Kinder seien und ob es ihnen gut gehe. Nun weiß er wenigstens, dass seine Kinder in Russland sind.

Die Mutter wandte sich an den russischen Sender ntv und rechtfertigte ihre Flucht damit, dass der Vater und dessen Bruder die Kinder missbraucht hätten. Die österreichischen Behörden hätten das Verfahren fallen gelassen und dem Vater das Sorgerecht zuerkannt. Sie sei gezwungen gewesen zu fliehen, um ihre Kinder zu schützen. Die Sichtweise des Vaters wurde mit keinem Wort erwähnt, die österreichischen Behörden nicht befragt, der Vater indes voll kenntlich abgebildet. Der Tiroler Anwalt dazu: „Wie mit den Persönlichkeitsrechten des Vaters umgegangen wird, wäre bei uns undenkbar und spottet jeder Beschreibung.“ Eine russische Juristin sagte auf ntv, dass man gegen den Vater in Österreich ermitteln werde, weil russische Kinder überall geschützt werden müssten.

Kanzleimitarbeiterin Marion Battisti hält zu den Anschuldigungen fest: „Es gibt mehrere Gutachten, die die Vorwürfe der Mutter widerlegen. Das sind keine Gutachten, die der Vater in Auftrag gegeben hat, sondern sie stammen von einem gerichtlich bestellten Gutachter mit viel Erfahrung.“

Auch Gabriele Herlitschka von der Jugendhilfe der Stadt Innsbruck erklärt: „Das Verfahren wegen Missbrauchs gegen den Vater wurde schon im Mai 2016 von der Staatsanwaltschaft eingestellt, die Vorwürfe waren in keiner Weise beweisbar.“ Thomas G. ist von den Anschuldigungen seiner Ex-Frau erschüttert, aber erleichtert, dass die Kinder in Sicherheit zu sein scheinen.

Ein Artikel in dem russischen Massenblatt Komsomolskaja Pravda zeigt die Kinder neben einem Kalb, mit der Bildunterschrift „Jetzt sind die Kinder schon in Russland“. „Seit Februar ist der Obsorgebeschluss des Gerichtes in Österreich rechtskräftig. Das heißt, dass die Mutter die Kinder entführt hat. Die österreichischen Behörden haben die Erziehungsfähigkeit des Vaters und der Mutter mit größter Sorgfalt geprüft“, so Battisti. Demnach sei der Vater in der Lage, die Kinder hauptverantwortlich zu betreuen. Ein Verbleib der Kinder bei der Mutter stelle eine Kindeswohl-Gefährdung dar. Die TT hat mit Natalja Varsegova von dem Blatt gesprochen. Sie habe eine Stunde mit der Mutter telefoniert. Diese erklärte, der Vater habe die Kinder missbraucht, eine Psychologin hätte das bestätigt. „Ich habe versucht, die Mutter erneut zu erreichen, das war nicht möglich. Mir wurde gesagt, sie versteckt sich. Ich frage mich, ob ihre Anschuldungen ganz korrekt sind“, so die Chefredakteurin. Teile der russischen Community in Tirol halten zur Mutter. Im TV sagte diese, sie habe fliehen müssen, um Schlimmeres zu verhindern. „Selbst wenn der Vater das Sorgerecht bekommen hätte, wäre der Mutter ein Besuchsrecht sicher gewesen“, so Kapferer.

Die Frau werde per Interpol gesucht, man wolle eine Rückführung der Kinder nach Österreich. Die Mutter ist sich der Tragweite ihrer Flucht bewusst. „Die österreichischen Behörden werten das als Entführung, mir drohen bis zu zehn Jahre Haft.“ Bei diesem Obsorge-Krimi stehen die Opfer schon fest: Es sind die beiden Kinder.

Von Alexanda Plank, Tiroler Tageszeitung vom So, 18.03.2018
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/14133007-91/kinder-aus-tirol-sind-jetzt-in-russland.csp

2.Artikel: Tirol

Mutter entführte Tiroler Kinder, Vater klagt Behörden an

Nach Streitigkeiten bekam Thomas G. im Herbst die Obsorge für seine zwei Kinder. Die Mutter brachte sie indes außer Landes.

Einem Tiroler wurden seine beiden Kinder durch die russische Mutter entzogen. (Symbolfoto)

© Getty Images/iStockphoto Einem Tiroler wurden seine beiden Kinder durch die russische Mutter entzogen. (Symbolfoto)

Innsbruck – Thomas G. ist verzweifelt. Seit Mitte Oktober hat er keine Ahnung, wo sich seine Frau und seine Kinder, ein Mädchen (9) und ein Bub (6), befinden. Seit November 2016 zieht sich die Causa hin, die mit der Außerlandesbringung der Kinder ihren traurigen Höhepunkt erreichte. Kurz zuvor hatte der Innsbrucker das alleinige Sorgerecht für seine Kinder bekommen. „Ich bin fassungslos, dass das nicht sofort exe­kutiert wurde. Alles hat darauf hingewiesen, dass meine Frau mit den Kindern weg will“, sagt Thomas G. Er sei zur Polizei gegangen, zum Gericht, zur Jugendhilfe und habe auf die prekäre Lage hingewiesen. „Ich habe geschrien, geweint, gebettelt, dass mir jemand hilft, aber es hat nur geheißen, dass den Behörden die Hände gebunden seien.“

Der Vater wurde während des ganzen Verfahrens von der Innsbrucker Kanzlei Tschütscher-Kapferer vertreten. Dort überlegt man, ob man gegen das Vorgehen des Bezirksgerichtes und der Kinder- und Jugendhilfe ein Strafverfahren einleiten soll. Argumentiert wird mit dem Tatverdacht der Beitragshandlung und dem Verdacht auf Amtsmissbrauch.

Das ergibt sich daraus, dass bereits im Mai der beauftragte Gutachter in ungewöhnlicher Klarheit darauf aufmerksam machte, dass die Frau nicht erziehungsfähig sei. Deshalb würde ein Verbleib der Kinder bei der Mutter das Kindeswohl gefährden. Trotzdem blieben die Kinder bei der Mutter, obwohl der Vater gegenüber den Behörden keinen Zweifel daran gelassen hat, dass er die Kinder aufnehmen würde und auch damit einverstanden gewesen wäre, dass die Kinder übergangsmäßig in eine Betreuungseinrichtung kämen. Das Sorgerecht wurde dem Vater erst fünf Monate später zuerkannt. Auch das bedeutete aber nicht, dass der Vater die Kinder zu sich nehmen konnte. Das Gericht veranlasste nicht, dass die Entscheidung sofort wirksam wurde. Der Vater resümiert: „Ich habe keine Ahnung, wo meine Kinder sind, wie es ihnen geht, nur weil eine Richterin den Zusatz, dass die Kinder der Mutter sofort entzogen werden, verabsäumt hat.“ Nach Ansicht der Anwälte von Thomas G. wäre genau dieser Zusatz erforderlich gewesen.

Auf Anfrage beim Bezirksgericht, ob in dieser Causa einiges schief- gelaufen sei, erklärt Pressebeauftragte Georgia Stix-Jaudl: „Es gibt einen Sorgerechtsstreit betreffend die beiden Kinder. In erster Instanz wurde dem Vater das Sorgerecht zugesprochen. Diese Entscheidung wurde von der Mutter bekämpft, der Akt liegt beim Landesgericht.“ Stix-Jaudl rollt die Geschichte auf: Die Kinder lebten bei der Mutter, die österreichischen Pässe der Kinder liegen aktuell bei Gericht. Möglicherweise gebe es russische Pässe, wenn eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt. Stix-Jaudl will niemandem einen Vorwurf machen, sagt aber: „Hätte Gefahr im Verzug bestanden, hätte die Jugendwohlfahrt agieren können.“ Grundsätzlich könne aber nicht bei jedem Sorgerechtsstreit, und solche werden häufig erbittert geführt, eine Kindesabnahme gesetzt werden. Auch sei die Rechtskraft der Entscheidung abzuwarten, um die Kinder keinem ständigen Wechsel auszusetzen.

Die Leiterin der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck, Gabriele Herlitschka, sieht seitens ihres Amtes kein Versagen. „Wir konnten akut leider nichts tun. Die jetzige Situation ist natürlich schrecklich für den Vater. Alle Beteiligten haben jedoch formalrechtlich richtig gehandelt.“ Auch wenn es ein schwacher Trost sei, werde diese Causa wohl dazu führen, dass man künftig noch alarmierter sein wird. „Wir konnten die Kinder der Mutter nicht abnehmen. Dieses weitreichendste Mittel darf nur bei unmittelbar drohender Gefahr für das Leben der Kinder angewandt werden und wird vom Gericht zu Recht streng geprüft. Es gab nie Hinweise, dass die Mutter den Kindern etwas antun würde.“

Thomas G. hat indes Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um die Kinder zu finden. International wird nach der Mutter und den Kindern gefahndet. Dass Kinder von einem Elternteil quasi entführt werden, kommt in Tirol rund fünfmal pro Jahr vor. Der Tiroler hofft, dass Bekannte zu seiner Frau Kontakt haben und ihr ins Gewissen reden. Er überreicht eine schriftliche Stellungnahme: „Ich bin fassungslos über das fahrlässige Vorgehen und das Desinteresse des Bezirksgerichtes Innsbruck und der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck, mir zu helfen. Mit dem mangelhaften Beschluss des Bezirksgerichts wurde meiner Ex-Frau ausreichend Zeit zur Flucht gegeben. Mit dieser Vorgangsweise werden Kinder nicht geschützt.“ Heute zu Weihnachten wird Thomas G. das Herz besonders schwer werden. Aber er erlaubt es sich, an ein Wunder zu glauben.

Von Alexandra Plank, So, 24.12.2017

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Tags: Jugendamt Tirol – Justizopfer – Kindesentführung Österreich Russland

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Kindesentführung Österreich -Russland

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Russische Frau entkam aus Österreich, rettete ihre Kinder von ihrem Ex-Mann

Diese wilde Geschichte fand im Zentrum des zivilisierten Europa statt. Unser Korrespondent versucht, zur Wahrheit zu gelangen [Foto, Video]
Natalia VARSEGOVA kp_en_msk @ Ko_Natal

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Jetzt Alexandra mit Kindern in Russland Jetzt Alexandra mit Kindern in Russland
 

Ende Dezember 2017 erschien in der österreichischen Ausgabe der “ TirolerTageszeitung “ ein Hinweis „Mutter entführte Tiroler Kinder, der Vater beschuldigt die Behörden“. In ihrem unglücklichen Vater Thomas G. erzählt, dass seine russische Frau den Sohn und die Tochter vom Land weggenommen hat, trotz der Tatsache, dass der Vater sich um die Kinder vor Gericht kümmern muss. Und jetzt wird er, Thomas G., „Himmel und Erde drehen, um ihre vermissten Kinder zu finden.“ In der Publikation heißt es: „Ich bin verblüfft von der Sorglosigkeit und Gleichgültigkeit des Landgerichts Innsbruck und der Kinder- und Jugendhilfe Innsbruck. Mit der unzureichenden Entscheidung des Bezirksgerichts hatte meine Exfrau genug Zeit zu fliehen. Dieser Ansatz schützt Kinder nicht. „

Seine frühere Frau ist Alexandra Boyarska, jetzt ist sie 37 Jahre alt. Mit Thomas Gumble ist sie vor etwa einem Jahr geschieden. Und während der Scheidung bestimmte das Gericht den Wohnort der Kinder mit der Mutter. Über die übrigens Herr Gable den Journalisten der österreichischen Ausgabe nicht erzählt hat. Und er verschwieg, dass sein Sorgerechtsantrag nach Inkrafttreten des Scheidungsurteils bei Gericht eingegangen ist. Und die endgültige Entscheidung über seine Klage wurde noch nicht getroffen, weil Alexandra einen Appell einreichte, und danach nahm sie ihren Sohn und ihre Tochter mit nach Russland . Die Innsbrucker Direktorin für soziale Sicherheit, Gabriela Herlitskaya, bestätigt übrigens auch: „Die jetzige Situation ist für den Vater natürlich schrecklich. Trotzdem haben alle Beteiligten rechtlich korrekt gehandelt. Es gab keine Beweise, dass die Mutter den Kindern schaden würde. „

Aber Thomas beruhigt sich nicht, beleidigt die Schwellen verschiedener Abteilungen und fordert die Rückkehr seines Sohnes und seiner Tochter. Nur Alexander steht fest auf sich selbst: Ich werde Kinder nicht aufgeben, denn „ich möchte meine Kinder vor sexueller Gewalt und Beschmutzung seitens ihres Vaters und seines Bruders schützen“.

Thomas beruhigt sich nicht, beleidigt sterben Schwellen verschiedener Abteilungen und Fördert Die Rückkehr Waden Sohnes und Wadenfänger Tochter Foto: Persönliche Seite des Helden der VERÖFFENTLICHUNG im sozialen Netzwerk

Thomas beruhigt sich nicht, beleidigt die Schwellen verschiedener Abteilungen und fordert die Rückkehr seines Sohnes und seiner Tochter Foto: Persönliche Seite des Helden der Veröffentlichung im sozialen Netzwerk

DIE LANDFAMILIE

Alexandra Boyarskaya kommt aus Murmansk . Im Jahr 2004 traf sie ihren zukünftigen Ehemann Thomas in der österreichischen Stadt Innsbruck.

– Ich bin gekommen, um meinen Freund zu besuchen, – erinnert sich Alexander. – Einmal saßen wir in einer Bar und ein junger Mann kam, um mich zu treffen. Ich war damals 24 Jahre alt. Er war 28. Wir sprachen fließend Englisch. Er lud mich ein, die Stadt in einem chinesischen Restaurant zu besichtigen.

Für eine Zeit lebten Liebhaber in zwei Ländern, und 2005 heirateten, und Alexandra zog zu Thomas um.

– Zu dieser Zeit hatte mein Mann seine eigene Tankstelle, – sagt Alexandra. – Wir haben in einer gemieteten Wohnung gelebt – seine Mutter, Vater, Bruder und wir. Als ich mit dem ersten Kind schwanger wurde, mussten wir uns trennen. Meine Schwiegermutter war gegen Enkelkinder. Sie war generell gegen unsere Ehe, weil ich aus Russland komme. Ich hoffte, dass wir uns bald trennen würden. Und kleine Kinder brauchten sie überhaupt nicht.

Svekra, das ist Thomas ‚Vater, wusste Alexandra nicht wirklich. Er verließ sein Zimmer praktisch nicht und starb bald an einer schweren Krankheit.

„Der Familie wurde gesagt, dass er Hitlers Nazipolitik bis zum Ende seiner Tage aufrechterhielt und ein Fan des Führers war“, erinnert sich Alexander. „Aus diesem Grund, oder für einen anderen älteren Bruder von Thomas, hasste Stefan seinen Vater und kam nicht einmal zu seiner Beerdigung.“ Stefan selbst war ein seltsamer und unsozialer Mann. Selten gewaschen, ging mit schmutzigen ungepflegten Haaren.

Das Haus, in der Alexandra mit ihren Kindern lebt Foto: Persönliches Archiv

Das Haus, in dem Alexandra mit ihren Kindern lebte Foto: Persönliches Archiv

Vom Füllen bis zur Grenze

Im Jahr 2008 hatten Alexandra und Thomas eine Tochter, Anna (die Namen der Kinder wurden aus offensichtlichen Gründen geändert). Zur gleichen Zeit verkaufte Thomas die Tankstelle und bekam einen Job als Manager … in einem Bordell. Schockiert seine Frau, erklärte er so – verdiene schnelles Geld und eröffne sein Restaurant.

– Das ist, als unsere Beziehung begann sich zu verschlechtern, – sagt Alexander. „Seine neuen Bekannten aus dem Bordell kamen uns oft besuchen.

– Wie hast du verstanden, dass das seine Freunde aus dem Bordell waren? – Ich spezifiziere.

„Er hat sie mir gegenüber dargestellt.“ Dies, sagen sie, ist unser Barkeeper, und das ist der Manager. Öffentliche Häuser in Österreich sind recht teure Einrichtungen, wo es eine Bar und ein Hotel mit Zimmern gibt. Thomas ließ sich dort nieder, um durch seinen Freund – einen reichen Österreicher – zu arbeiten. Er hat ein Netzwerk von Luxus- Bordellen. Dort sind die gewöhnlichen Menschen geschlossen. Streng elitär und streng anonym. Ich erinnere mich, wie Thomas lachend mir erzählte, dass sie dort Sitze aus einer Elfenbeintoilette haben. Ich sage auch: „Warum von Elefanten?“. Er antwortet: „Nun, weil die Bakterien in Elfenbein nicht gepflanzt sind. Es ist sehr hygienisch. „ Er zeigte mir Fotos von Räumen, eine reiche Umgebung. Gereizt – „Schau, was für ein steifer Chef ich habe!“.

Nach ein paar Jahren im Bordell war Thomas so reich, dass er seinen eigenen Stripclub eröffnete. Richtig, während er laut Alexandra keine Steuern zahlte. Die Schulden gegenüber dem Staat führten zu drei Strafverfahren. Im Jahr 2011, als das Paar ein zweites Kind hatte – Sohn Bob, wurde die Familie durchsucht.

Thomas Gumble Foto: Persönliche Seite des Helden der Veröffentlichung im sozialen Netzwerk

Thomas Gumble Foto: Persönliche Seite des Helden der Veröffentlichung im sozialen Netzwerk

Papa hat mich auch krank gemacht

Zur gleichen Zeit begann Alexandra den Bruder ihres Mannes zu rufen: „Sasha, wenn du Hilfe brauchst, kann ich mich zu den Kindern setzen.“

„Und ich brauchte Hilfe“, sagt Alexandra. – Ich habe viel in den Fortbildungskursen gelernt und dann einen guten Job gefunden. Ich bin Juristin für russische Bildung, aber das ist nicht genug für Österreich. Du musst Deutsch perfekt beherrschen.

„Also hast du zugestimmt, Hilfe von Stefan anzunehmen?“

– Ja. Er fing an, mit meinen Kindern als Kindermädchen zu sitzen.

„Sie waren nicht durch sein merkwürdiges Verhalten peinlich?“

– Es ist peinlich! (Alexandra erhebt merklich ihre Stimme) . Aber er hat mich und die Kinder immer sehr gut behandelt. Er brachte ihnen Geschenke, Süßigkeiten. Ich begann ihn mit meinem Sohn und meiner Tochter zu verlassen. Es kam vor, dass ich Anna zum Unterricht mitnahm und Stefan mit Bob saß. Ich erinnere mich, wie mein Mann mir sagte, dass sein Bruder im Kindergarten eine Kinderpflegerin sein möchte. In Österreich ist es jetzt beliebt. Du passierst die passenden Kurse und bekommst einen Job.

– Wer hat Stefan gearbeitet?

– Im Alter von 43 Jahren war er arbeitslos, also verbrachte er Zeit mit meinen Kindern.

Im Dezember 2015 nahm Stefan die 6-jährige Anna nach dem Unterricht in der Volleyballabteilung. Am Abend wurde Alexandra von einem Freund angerufen, der ihre Tochter dorthin führt.

– Wer war heute mit Anna? Sie fragte.

„Ihr Onkel, der Bruder ihres Mannes“, antwortete Alexandra.

„Sprich mit deiner Tochter, frag, ob ihr Onkel sie belästigt hat.“ Während sie sich umzog, sah er sie sehr lüstern an.

Nach dem Gespräch fragte Alexandra vorsichtig ihre Tochter: „Anya, hat Stefan dich geboxt oder geküsst?“ Das Mädchen antwortete: „Nein, nein“, aber gleichzeitig schaute das Kind weg, dass die Mutter vermutete, dass etwas nicht stimmte.

Der vierjährige Bob Alexandra wurde verhört, bevor er ins Bett ging. Und der Junge gab solche Einzelheiten seines Sexuallebens heraus, dass seine Mutter fast ihren Verstand verloren hätte. „Es war schmerzhaft“, sagte das Baby. „Ich stieß ihn weg, und er schlug mich und sagte: Wenn ich wieder drücke, werde ich wieder treffen.“ „Und warum hast du mir nichts davon erzählt?“ – „Ich habe dir gesagt, dass ich Schmerzen habe“.

Und Alexandra erinnerte sich, dass sie einmal dort das Blut ihres Sohnes gesehen hatte. Ich rief einen Freund an, um nach dem Kontakt des richtigen Arztes zu fragen, und sie antwortete, dass ihre Tochter eine solche Situation mit Verstopfung hatte. Geben Sie, sagen sie, ein Kind, um viel Wasser zu trinken.

Aber schon vorher klagte der Sohn über Schmerzen im Priester. Sie weinte auch, als sie ihn mit Stefan verließ. Manchmal habe ich viel geweint, bis zum Hysterischen. Aber erst jetzt wurde ihr klar warum.

„Warum hat Papa dir nichts gesagt?“ – „Dad hat mir auch wehgetan … mit Stefan.“

This Nachricht schicke Alexander verzweifelt an der Hotline des Honorarkonsulats

Diese Nachricht schickte Alexander verzweifelt an die Hotline des Honorarkonsulats

VERWEIGERT VON DEM GEWÜNSCHTEN

Nachdem sie die Geschichte ihres Sohnes auf der Blockflöte aufgezeichnet hatte, rannte Alexandra am Morgen zum Sozialzentrum zum Schutz der Kinder. Dort wurde ihr gesagt, sie solle zu Hause den Anschein machen, als würde nichts geschehen, und unter keinen Umständen sollte sie ihre Kinder mit ihrem Vater und Onkel allein lassen.

„Warum bist du nicht zur Polizei gegangen?“

– In der Mitte wurde mir gesagt, dass Sie zuerst eine psychologische Untersuchung durchführen müssen. Und sie sind bereit, es kostenlos zu tun. Der Spezialist wird mehrere Monate mit seinem Sohn arbeiten und eine Schlussfolgerung ziehen – ob es Gewalt gab oder nicht. Ich stimmte zu, weil ich nicht ganz sicher war, ob Bob die Wahrheit sagte. Ich wollte es wirklich nicht glauben. Übrigens, als ich meiner Mutter eine Sprachaufnahme schickte und sie 30 Jahre im Kindergarten arbeitete, sagte meine Mutter, dass mein Enkel alles komponiert habe und ich es mir nicht zu Herzen nehmen muss.

„Also hast du seine Geschichte bezweifelt?“

– Ja. Im Allgemeinen habe ich beschlossen, auf den Abschluss eines Psychologen zu warten. Und wenn er beweist, dass Boba vergewaltigt wurde, werde ich mit diesem Dokument zur Polizei gehen. Aber drei Wochen später begann meine Tochter reichlich weißen Ausfluss zu haben. Ich wechselte jede Stunde ihre Kleidung. Ich vermutete, dass etwas nicht stimmte. Ich brachte das Kind zum Arzt und bat mich, einen Abstrich zu machen. Der Arzt bezweifelte, weil das ein Kind ist. Aber ich bestand darauf, dass der Sohn mir von der Gewalt erzählt hat. Der Arzt machte die Analyse und fand in ihr eine starke Streptokokkeninfektion, verordnete starke Antibiotika und meldete den Vorfall bei der Polizei. Laut seinem Antrag wird sofort ein Strafverfahren eingeleitet, man nennt mich, Kinder, verhört. Die Polizei verhörte die Angeklagten – Thomas und Stefan und entwarf einen Akt, dass Gewalt vorlag. Ich erinnere mich, wie Thomas mich anrief und ins Telefon rief: „Was hast du getan? Warum hast du mir das gesagt? Wir werden jetzt eingesperrt! „. Und danach ist er verschwunden. Es war Februar 2016. Im März wurde der Fall vor Gericht gebracht.

Laut Alexandra wurde bei dem Prozess gegen einen vierjährigen Jungen einer befragt. Der Richter bat die Mutter, im Korridor zu bleiben. Bob hatte solche Angst vor Fremden, dass er nicht einmal seinen Namen beantworten konnte. Danach wurde der Fall aufgrund der Tatsache, dass das Kind das Zeugnisverweigerungsrecht nutzte, geschlossen. Daher werden alle seine Aussagen von der Polizei als ungültig angesehen.

Russische Frau entkam aus Österreich, rettete ihre Kinder von ihrem Ex-Mann Foto: Persönliches Archiv

Russische Frau entkam aus Österreich, rettete ihre Kinder von ihrem Ex-Mann Foto: Persönliches Archiv

Schäden werden nicht erkannt

Das klingt seltsam, aber Alexandra hat nicht appelliert. Sie wurde von einem Anwalt abgeraten, dem sie vom Gesetzgeber zum Schutz ihres Sohnes kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Aus irgendeinem Grund überzeugte der Anwalt die Frau, dass die Kinder aufwachsen müssen, und dann werden sie bewusster Zeugnis geben. Ein offensichtliches Problem in dieser schwierigen Geschichte. Ich habe in Innsbruck angerufen, versucht, die Details im Sozialschutzzentrum für Kinder zu klären, wo dieser Anwalt arbeitet, aber dort haben sie geantwortet, dass sie nicht vorhatten, Daten bezüglich des Schutzes von Kindern zu verbreiten.

Ein anderer Moment ist sehr peinlich. Ich habe eine Kopie der Übersetzung der Gerichtsentscheidung von Innsbruck, wo geschrieben ist, dass die Schuld von Thomas und seinem Bruder nicht bewiesen ist. Es ist nicht bewiesen, weil das 4-jährige Kind dem Gericht nicht erzählen konnte, was sein Vater und sein Onkel ihm angetan hatten. Auch seine Schwester bestätigte die Tatsache der Gewalt nicht. Und außerdem fand der Arzt, Professor an der örtlichen Universität, bei der Untersuchung keinen körperlichen Schaden an dem Jungen durch Gewalt.

Ich war an einem gerichtsmedizinischen Experten interessiert, was sollte der Schaden im Falle von Gewalt sein? Aus seinen Worten sollte ein 3-4 Jahre altes Kind Brüche und ausgedehnte Hämatome haben. Heile solche Wunden einen Monat oder sogar zwei.

Deshalb hatte ich eine Frage – warum hat meine Mutter solche Verletzungen nicht bemerkt, wenn, nach ihren Wörtern, die Gewalt nicht einmal war? Ich wollte Alexandra danach fragen, aber nach der ersten Unterhaltung legte sie das Telefon ab. Ihre russische Anwältin Angela Semenova erklärt dies, indem sie sagt, dass ihre Klientin sich vor ihrem Ex-Ehemann versteckt. Zur gleichen Zeit hat der Rechtsanwalt aus irgendeinem Grund ihren Klienten davon abgerückt, mir gerichtliche Dokumente zur Verfügung zu stellen. Und in einem Gespräch mit mir ärgerte ich mich über unbequeme Fragen, antwortete ihnen nicht. Und deshalb „quälen mich vage Zweifel“ – wie wahr ist diese Geschichte von Alexandra? Gewöhnlich stellt der Anwalt, der sich auf die Richtigkeit des Angeklagten verlassen kann, selbst die Dokumente der Presse zur Verfügung und scheut keine Fragen.

DER SUTENER UND DAS MEDIKAMENT

Ich kontaktierte die Mitarbeiterin des russischen Honorarkonsulats in Innsbruck Maria Nikitina .

„Wir sind mit Alexandra zusammen mit meinem Kollegen Michael zum Richter gegangen“, sagt Maria im Voraus, dass sie mir ein Interview als Privatperson gibt. – Wir waren bei einer Kammerversammlung, wo der Richter versuchte zu verstehen, was vor sich ging und zu verstehen, ob es sich lohnte, die Kinder ihrem Vater zu geben oder nicht. Zuvor haben die lokalen Vertreter des Jugendgerichts – Jugendamp – ein Audit in Saschas Haus organisiert. Es war wichtig für sie zu verstehen, wie es Kinder enthielt. In dem Haus war Thomas, der sich laut Sasha als einen schönen Vater porträtierte und versuchte, seine Ex-Frau als eine schlechte Mutter zu entlarven. Er erniedrigte sie, beleidigte ihn. Sie war sehr nervös, sie weinte.

Verantwortlicher des Honorarkonsulats Michael Spechtenhauser Foto: Persönliches Archiv

Offizier des Honorarkonsulats Michael Spechtenhauser Foto: Persönliches Archiv

Vor Gericht wurde sie noch nervöser, als sie erfuhr, dass diese Wärter eine Schlussfolgerung geschrieben hatten, die nicht zu ihren Gunsten war. Zum Beispiel haben sie geschrieben, dass sie den Kindern nicht folgt, sie nimmt die Kinder nicht zum Arzt, die Kinder sind immer in einem stressigen Zustand. Aber ich war bei ihr zu Hause. Es gibt eine ideale Reihenfolge, ideale Bedingungen. Sie kümmerte sich sehr um sie. Vielleicht hat Alexandras Ehemann die Situation irgendwie beeinflusst. Sie begann dem Richter zu sagen, dass die Offiziere von Jugendamp lügen. Aber in Österreich kann man es nicht einfach nehmen und es für Lügen verantwortlich machen. Und ich sah, dass der Richter aufrichtig verstehen wollte. Außerdem hat sie Sascha sogar gesagt: Mach dir keine Sorgen, niemand wird deine Kinder wegbringen. Aber Sasha glaubte niemandem mehr. Ihre Nerven gaben auf, und sie benahm sich grob. Wir haben versucht, sie moralisch und sprachlich zu unterstützen, damit sie ihre Antworten richtig formulierte.

Und das bezeugt ein anderer Mitarbeiter des russischen Honorarkonsulats in Innsbruck Michael Spechtenhauser. Auch als Privatperson. Alexandra wandte sich sofort an ihn, als sie von der Gewalt gegen Kinder erfuhr.

„Innsbruck ist eine kleine Stadt mit nur 130.000 Einwohnern“, erzählte mir Spechtenhauser telefonisch. „Viele Menschen kennen Thomas Gabla als eine unehrenhafte Person.

– Was ist seine Fremdheit?

„Er ist ein Zuhälter.“ Zuvor hatte er einen Stripclub, dann ging er pleite. Jetzt ist er arbeitslos, erhält gute Sozialhilfe, aber während er spricht, betreibt er „Frauenhandel“. Er geht zu allen Instanzen und sagt, dass seine Kinder gestohlen wurden, aber Alexandra hat meiner Meinung nach richtig gehandelt.

„Aber warum hat das Gericht Thomas nicht beschuldigt?“ Es ist Österreich und nicht irgendein wildes Land.

– Ich bin selbst Österreicher und ich bin mir sicher, dass die österreichische Mentalität in dieser Situation funktioniert hat. Als Alexander mir ihre Geschichte erzählte, glaubte ich es nicht. In meinem bevorzugten gesetzestreuen Land kann das nicht passieren. Jeder Bürger glaubt, dass Österreich in Ordnung ist und Polizei und Gerichte immer Recht haben. Und zuerst habe ich stark angezweifelt. Aber dann wurde ich überzeugt, dass niemand dort Alexander hören will. Sie versucht ihre Wahrheit zu vermitteln, aber sie wird nicht geglaubt. Sie glauben nicht, dass ihr Mann ein Zuhälter und Drogensüchtiger ist. Glaube nicht, dass er Gras unbegreiflich raucht. Und ich persönlich sah Thomas, traf ihn auf der Straße, versuchte zu reden, mit ihm zu argumentieren, aber im Gegenzug versuchte er zu kämpfen. Er sagte, dass er sehr cool ist und er coole Freunde hat.

„Was für Freunde?“

„Ich schätze aus der kriminellen Welt.“ Alexandra hat mir übrigens erzählt, dass er ihr sehr gedroht hat. Zum Beispiel hat er Möglichkeiten, mit ihr umzugehen, wenn sie beschließt, die Kinder wegzubringen. Aber sie ist fertig, sie hatte keine Angst vor ihm.

„Aber das war nicht der einzige Grund?“

– Nein, natürlich. Sie sagte zu mir: „Schau, Michael, ich habe diese Situation. Ich habe so lange nicht mehr hier gelebt. Jedes Jahr muss ich um ein Visum bitten. Ich habe keine Arbeit, weil ich Hausfrau bin. Mein Mann muss mich füttern. Aber jetzt sind wir geschieden. Er wird mich nicht füttern. Ich kann hier immer noch keinen Job finden. In einem Jahr werde ich kein Visum mehr bekommen. Ich muss diesen Ort verlassen. Ich werde die Kinder nicht bei ihrem Vater lassen, nach dem, was er mit ihnen gemacht hat. Was als nächstes passieren wird – ich habe große Angst. „

– Ist es möglich, dass Thomas dem Richter ein großes Bestechungsgeld gegeben hat?

„Wovon redest du?!“ Ich arbeite seit 28 Jahren im öffentlichen Dienst. Wir haben nicht einmal eine Schokoriegel als Geschenk. Weil sie dich schief anschauen werden. Das ist unethisch.

„Aber warum hat Alexander das nicht geglaubt?“ Schließlich hat die Polizei die Tatsache der Gewalt gefunden. Eine Aussage bei der Polizei und stammt vom Arzt. Ernsthafte Anschuldigung.

– Ihr Sohn konnte vor Gericht nicht sagen, was ihm passiert ist. Und den Müttern wurde nicht geglaubt, denn sie ist keine Österreicherin, sie ist Russin, die den armen Österreicher beleidigt hat. Niemand glaubt ihr hier. Sie ging nirgendwohin . Und vor Gericht wurde ihr sogar das Recht verwehrt, ihren Kindern einen Psychologen zur Verfügung zu stellen, der eine professionelle Meinung abgeben könnte – ob es Gewalt gab oder nicht.

„Aber warum hast du, der Österreicher, an sie geglaubt?“

– Meine Frau ist Russisch. Wir sind seit 18 Jahren verheiratet. Und ich selbst bin ein Zeuge, durch den meine Frau hier gehen musste, um einen normalen Job zu finden.

EPILOG

Jetzt ist Alexandra mit ihren Kindern in Russland. Sie hat sich beim Untersuchungsausschuss beworben, und es gibt einen Scheck. Ich wurde offiziell im Pressedienst der Abteilung bestätigt. Mit den Kindern von Alexandra arbeitete forensische Psychologin, Psychotherapeutin Larisa Sazanovich. Sie lebt in Italien , ist aber extra auf Einladung Alexandras nach Moskau gekommen , um eine Stellungnahme abzugeben. Und ihrer Meinung nach „sind die Zeugnisse von Kindern zuverlässig und die Symptomatologie entspricht den Zeichen sexueller Gewalt“.

Jetzt sind die Kinder schon in Russland Foto: Persönliches Archiv

Jetzt sind die Kinder schon in Russland Foto: Persönliches Archiv

Alexandra Boyarska hofft sehr, dass das russische Ermittlungskomitee ein Strafverfahren einleiten wird, denn wenn das österreichische Gericht nach dem Haager Übereinkommen von 1980 den Wohnsitz der Kinder mit ihrem Vater festlegt, muss es sie nach Österreich zurückbringen.

„Wenn sie weggebracht werden, kann ich ihnen nicht nachgehen, weil ich in Österreich als Krimineller gilt, weil ich Kinder entführt habe“, sagt Alexandra. – Und wenn ich dorthin gehe, werde ich für bis zu zehn Jahre inhaftiert und ohne das Recht, mit Kindern zu kommunizieren.

Und doch habe ich noch eine Reihe anderer Fragen zu diesem Thema. Aber, wie ich bereits geschrieben habe, geht es nicht in Kommunikation. Ich würde vorschlagen, dass sie zu uns auf Radio Komsomolskaya Pravda kommt. Dort werden wir einen guten Anwalt einladen, diese Angelegenheit zu untersuchen und Alexandra bei ihrem Kampf für Kinder zu helfen.

Ein Haus in der Stadt Innsbruck (Österreich), wo Alexandra mit ihren Kindern lebte.

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2018-03-27 T10:31:26+03:00

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Kindesentführung Österreich Russland – Tirol – Mutter Alexandra Boyarska – Vater Thomas Gumble

„Rückführung Lara“ u. Stellungnahme des Vater Thomas Karzelek‎

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Ich hoffe Deutschland  ist ein Rechtsstaat und deine besonderen Umstände (2 malige Entführung durch die Mutter) in dieser jahrelangen Causa werden durch die Staatsanwaltschaft der Justiz sehr mildernd berücksichtigt
und du findest nach der persönlichen Rückführung“ lt. (Haager Kindesentführungsübereinkommen) in einigen Tagen mit deiner Tochter wieder ein normales Familienleben lieber Thomas Karzelek.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 28-5-2018

Facebook posting vom Vater:

   Thomas Karzelek an Help Find Lara
3 Std. ·Administrator

Meine Erklärung zu den von der Kindesmutter verbreiteten Nachrichten:

Am 23.05.2018 kehrte Lara wieder zum ersten Mal seit ihrer Entführung am 2.10.2014 nach Deutschland zurück. Die polnischen Behörden hatten rechtswidrig gehandelt – in der gesamten Dauer der Entführung hat Polen mindestens 5 rechtswidrige Beschlüsse in familienrechtlichen Rahmen des Kindes erlassen, ganz zu schweigen von der strafrechtlichen Würdigung der Entführung des Kindes. Nach neuesten Informationen haben die polnischen Gerichte weitere rechtswidrige Beschlüsse erlassen, um Lara wieder nach Polen zurück zu bringen.
Ich habe über die Jahre immer auf die rechtsstaatlichen Prinzipien gesetzt und den Rechtsweg verfolgt – sowohl in Polen als auch – und vor allem in meiner Heimat Deutschland. Nach den neuesten Beschlüssen des OLG Stuttgart, blieb mir leider keine andere Wahl, als auch den Rechtsweg zu verlassen und die Rechtsordnung wiederherzustellen, um auch nachweisen zu können, dass es keinen angeblichen Widerstand des Kindes gibt, das verhindert Lara an mich herauszugeben. Mit diesem Argument haben die polnischen Behörden seit über einem Jahr erfolgreich geschafft, auch in Deutschland glaubhaft zu machen, dass es unmöglich ist, dass Lara an mich herausgegeben werden kann.
Das dies schlicht falsch ist, kann ich bereits jetzt nachweisen.
Zu meinem Entschluss auf diesem Weg Lara nach Hause zu holen, möchte ich folgendes erklären:
Nach vielen Gesprächen mit einigen Psychologen, Ärzten und Fachleuten vom Jugendamt, Pädagogen und Rechtsanwälten, hat mir jeder seine fachmännische Meinung zu der Situation von Lara gegeben. Keiner von Ihnen konnte mir helfen, sagte jedoch, dass die Situation in der Lara sich befindet für sie unerträglich ist und sie es nicht verstehen, dass sie nicht geschützt werden kann.
Was hat mich zu dem Entschluss nach so langer Zeit bewegt? Meine rechtliche Geschichte ist bekannt. Das OLG Stuttgart hat die Grundrechte meiner Tochter missachtet, indem es die andauernde Dringlichkeit der sofortigen Handlung für ihren Schutz nicht entsprechend gewertet hat. Es hat in Kauf genommen, dass die sekundäre Kindeswohlgefährdung durch die Untätigkeit des Gerichtes immer weiter verstärkt wurde. Das Gericht hat die Beweise, die für eine einstweilige Anordnung ausreichen, missachtet und die Berichte eines befangenen Kurators (der sich selbst aus den gerichtlichen Tätigkeiten zum Schutz des Kindes – Vollstreckung der Kindesherausgabe an den Vater – ausgeschlossen hat und gleichzeitig die gute Bindung an die Kindesmutter attestierte, obwohl er dafür nicht ausgebildet ist und auch in den kurzen Explorationen nicht in der Lage wäre, eine gesunde Bindung an die Mutter wissenschaftlich zu erkunden) höher bewertet, als die Aussagen einer seit Jahren praktizierenden polnischen Gerichtspsychologin, die direkten Kontakt mit Lara hatte und das in einer neutralen Umgebung. Auch die durch die Kindesmutter andauernde Missachtung des ärztlichen Attests des Kindespsychiaters aus Legnica vom Mai 2017 (aktenkundig) in dem der Arzt eine dringende psychologische Behandlung von Lara angeordnet hatte, hatte keine Bedeutung für das Gericht. Aus den Berichten des Kurators geht eindeutig hervor, dass Lara diese Behandlung nie erhalten hat und die Mutter meine, dass sie sie nicht brauche.
Ich habe mehrere Detekteien in Polen angefragt, um zunächst die Lage zu eruieren und auszukundschaften, um dann weitere Entscheidung zu treffen. Leider haben mir alle dieser Detekteien entweder abgesagt (nach Aktivierung ihrer Kontakte bei der polnischen Polizei) oder haben von mir astronomische Preise verlangt, ohne mir eine Sicherheit zu geben, dass es auch tatsächlich zum Erfolg führen würde. Ich habe mehrere Anzahlungen getätigt, die ich dann nur zum Teil wiederbekommen habe.
Ich hoffte weiterhin auf das Recht und den gem. Art. 6 GG durch den Staat garantierten Schutz der Familie und natürlich des Kindes. Wie Sie selbst wissen, hat der Staat zwar die deutsche Rechtsanhängigkeit nicht abgeben können (dank meiner umfangreichen Intervention), den einstweiligen Schutz des Kindes uns trotz der eindeutigen Beweislage jedoch verwehrt.
Meine Anfragen beim polnischen Gerichten blieben – leider schon erwartungsgemäß – ohne jegliche Antwort. Mein am 23.04.2018 beim zuständigen Gericht in Szczecin eingelegter Antrag auf Rückführung des Kindes nach HKÜ blieb jedenfalls ohne Antwort, ohne Terminierung, ohne jegliche Reaktion seitens der zentralen Behörden. Der durch die Brüssel IIa geforderte Abschluss der 1. Instanz innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung war natürlich und erwartungsgemäß unrealistisch, da noch nicht mal eine Zustellung an die Mutter erfolgen konnte – auch wenn sie selbstverständlich von dem eingelegten Antrag informiert wurde (sie hatte Akteneinsicht beim Gericht, verweigerte jedoch die Annahme der Zustellung des Antrags – für beides habe Beweise). Der 6-Wochen Termin läuft am 04.06.2018 ab – es gibt aber bis heute noch keine Terminierung, wie gesagt, nicht mal eine Reaktion von keiner beteiligten Seite.
Ich hoffte noch auf eine Möglichkeit des Umgangs mit Lara, wie auch immer – wir stellten im Namen von meinen Söhnen Daniel und Jan und von meiner Mutter Anträge an das zuständige Gericht in Ludwigsburg. Das Gericht hat meinen beiden Söhnen angeraten, sich an das polnische Gericht zu wenden, teilte denen mit – obwohl sie kein VKH Antrag stellten – dass so ein Antrag keine Aussicht auf Erfolg hätte – und stellte den Antragstellern eine Vorschussrechnung in Höhe von 300 Euro aus – um die Übersetzungskosten auf die Antragsteller weiter zu geben, obwohl ich der Antragsgegner bin und keine Übersetzung brauche. Die Kindesmutter hat selbst Anträge in deutscher Sprache bei diesem Gericht gestellt und kann deutsch – dies hat aber das Gericht nicht mal angefragt, sondern alles getan, um vorab richtungsweisend zu sein und den Antragstellern jede Hoffnung auf einen Umgang mit Lara zu nehmen. Auch der Verfahrensbeistand Frau Schenk versuchte nicht mal ihre Pflicht zu erfüllen und den Kontakt mit dem Kind aufzunehmen, sondern verfasste ihre vorgefertigte Meinung nach Gesprächen mit den Antragstellern – sie wartete nicht mal die Entscheidung des OLG´s ab, das noch nicht über die Beschwerde entschieden hatte, sondern legte sich fest und prognostizierte einen Umgang in weiter Zukunft im Haushalt der Mutter für Daniel und dann nach einigen Treffen mit Daniel für Jan. Dass das fernab jeglicher rechtlichen Situation ist, muss ich nicht erklären. Es ist ein schlichter Beweis für das Niederknien der deutschen Rechtsstaatlichkeit vor den Straftätern. Ein Dauerdelikt wie eine Kindesentführung ist eben nicht mit einem Dauerdelikt wie Falschparken zu vergleichen. Das ist in der Tat richtig. Aber die Konsequenz des Handelns des Gerichts und der Staatsanwaltschaft müsste umso härter bei einer Straftat gegen ein Kind greifen und nicht umgekehrt, wie es in der Realität gehandhabt wird.
Meine Versuche Kontakt mit der Mutter aufzunehmen blieben auch ohne Erfolg. Ich habe mehrere Emails an sie geschickt, die alle unbeantwortet blieben.
Ich habe also die Beobachtung und Analyse der Situation vor Ort selbst organisieren müssen.
Ich habe Beweise dafür, dass Lara so gut wie nie rausgegangen ist und keinen Besuch von anderen Kinder erhalten hat. Sie lebte weiterhin in einer totalen Isolation. Da meine Hilfegesuche beim Gericht ohne Wirkung blieben, habe ich mich nach langer reiflicher Überlegung entschieden, mein Kind zu schützen. Die elterliche Verantwortung ist immer noch bei mir – dies hat das Gericht nicht von mir genommen – jedoch mir jeglicher Hilfe zur Durchsetzung des Schutzes meines Kindes beraubt. Auch jetzt bin ich mir nicht sicher, ob das Gericht in Ludwigsburg nicht Lara gleich wieder nach Polen schickt – oder gar in eine Pflegefamilie steckt. Ich brauche Unterstützung – vor allem therapeutische Unterstützung für Lara – ich bin aber gezwungen, diese auf eigene Faust zu organisieren, weil viele gerichtliche Fälle bekannt sind, die eben die Kindesentfremdung nicht als Misshandlung ansehen und dann die Position des Täters gar stärken, indem sie einen kompletten Umgangsausschuss beschließen. Warum wird hier ein deutsches Kind von Deutschland so im Stich gelassen?
Wie jetzt Lara nach Deutschland kam, war mehr als glücklich für uns. Es kam keiner zu Schaden und es wurden auch keine Mittel oder Waffen verwendet – so viel kann versichert werden. Die Mutter wurde aufgefordert das Kind herauszugeben – sie hat sich geweigert – der Beschluss zur Kindesherausgabe, der in Polen immer noch anhängig ist – der zwar explizit gegen die Großmutter gerichtet ist, aber auch gegen jede weitere Person, die nicht berechtigt sind, das Kind in Obhut zu nehmen – wurde trotz mehrerer Anträge nicht vollstreckt und mir wurde keine Hilfe seitens der Behörden gestellt. Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Die Polen führen weiterhin Sorgerechtsverfahren für Lara, obwohl sie nicht zuständig sind und ich dies beim Gericht vorgetragen habe. Ich bekomme keine Akteneinsicht mehr und ich finde keinen Anwalt mehr, der mich in Polen vertreten möchte, weil sie alle den Fall nicht annehmen wollen. Warum wohl?
Lara geht es gut. Wir müssen uns verstecken, weil erwartungsgemäß die polnischen Behörden und Polizei Falschangaben machten und versuchen die deutsche Polizei zusätzlich noch als Instrument gegen uns zu nutzen. Angeblich liegt sogar ein Haftbefehl gegen mich vor! Ich weiß nicht wie lange es dauern wird, bis die deutsche Polizei den deutschen Beschlüssen mehr Glauben schenkt, als den polnischen behördlichen Anfragen.
Es ist soweit. Wir können uns im eigenem Land nicht mehr sicher fühlen. Nach Informationen, die mir zugespielt wurden, hat ein polnisches Gericht bereits der Mutter die alleinige Sorge zugesprochen. Trotz der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Abwesenheit des Kindes. Ich brauche Ihre Hilfe. Ich möchte einen Antrag auf ein Schutzprogramm für uns stellen, ansonsten können wir überfallen und Lara wird wieder unrechtmäßig nach Polen verbracht werden. Lara ist zeitweise auch traurig und vermisst natürlich auch ihre Mutter und Großmutter – dies möchte ich ihr nicht nehmen, aber ich muss sie schützen – sie braucht endlich eine Therapie, die ich – wenn ich nicht geschützt werden kann – ihr auch nicht geben kann.
Dass die Kindesmutter bereits durch einen Psychologen attestierte verzerrte Realitätswahrnehmung hat, ist bekannt und aktenkundig. Dass die deutschen Gerichte keine psychologische Untersuchung – trotz mehrmaliger Anträge – durchgeführt haben – ist auch bekannt und aktenkundig. Diese Verzerrung nimmt jedoch weitere Formen an – es könnte also auch sein, dass die Kindesmutter vermeintliche (womöglich sogar selbst verfälschte) Beschlüsse bei den polnischen Gerichten vorgelegt hat um so weitere rechtswidrigen Beschlüsse zu erhalten, die sie der Presse und der polnischen Polizei gezeigt hat, die angeblich die alleinige Sorge für Lara auf sie übertragen. Dass dies nicht möglich ist – da die Sperrwirkung des HKÜ Art. 16 und neuester Beschluss des OLG Stuttgart es eindeutig nachweisen – kann geprüft werden. Dem ist jedoch trotzdem nachzugehen, da die deutschen Behörden und Polizei dies nicht prüfen wollen und dann wieder ein rechtswidriges Handeln auslösen, das womöglich dann nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Während der Beobachtung der Entführer (Kindesmutter und Großmutter) haben wir auch die Aussagen der Großmutter aufgegriffen, dass (Zit.) „Karzelek das HKÜ Verfahren anstrengt (Lachen der Großmutter) …“ und „…aber im Falle eines Falles habe ich schon mit meinem Mann in Luban Vorkehrungen getroffen“. Dies war auch ein Beweis dafür, dass sie weiterhin sich an keine gerichtlichen Beschlüsse halten würden, sie würden wieder mit Lara untertauchen, sie würden sie im Falle dass das Gericht gegen sie entscheidet, weiterhin der Außenwelt entziehen. Das musste endlich ein Ende finden. Deswegen habe ich mich für diesen Schritt entscheiden müssen – da die Alternative war, Lara in dieser kranken Umgebung aufwachsen zu lassen und auf den Schutz meiner Tochter zu verzichten.
Ich bin der Träger der elterlichen Verantwortung für Lara. Aus dieser Verantwortung hat mich keiner entlassen. Ich musste handeln, da der Staat uns verraten hat, wie tausende andere Betroffene auch. ich bin ein Mensch, da jedes Säugetier sein Leben für den Schutz seiner Kinder geben würde, war ich gezwungen so zu handeln. Ich handle nicht irrational, sondern ich versuche im Rahmen der uns zustehenden Grundrechte zu handeln. Diese wurden uns in Deutschland verwehrt und es sieht so aus, als ob wir nicht geschützt würden.
Bezeichnend ist, dass ich aus verschiedenen europäischen Ländern Hilfe und Zuspruch bekomme – alles von selbst betroffenen Elternteilen. Diese Leute wissen, was es bedeutet, ein entführtes Kind zu suchen, nicht schützen zu können, gegen die Behörden zu kämpfen. Polen ist zurzeit auf dem Weg in die internationale Isolation. Sie ändern widerrechtlich einfach Sorgerechtsbeschlüsse der europäischen Nachbarn, die nach HKÜ und Brüssel IIa gerichtlich zuständig sind. Wir müssen das ändern. Familie und Kinder müssen wieder geschützt werden können, bei uns in Deutschland, aber auch in Polen und in der ganzen EU. Ansonsten hat der Staatenverbund EU keine Zukunft.
Ich habe Angst zu telefonieren gar meinen Anwalt anzurufen, da angeblich die deutsche Polizei auf der Suche nach mir ist. Angeblich wollen sie mich verhaften. Ich weiß nicht warum. Ich habe nichts Falsches gemacht – lediglich das, was der Staat und die Behörden hätten längst machen sollen.
Ich bitte um Hilfe.
Thomas Karzelek

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Kommentieren 46, 28-5-2018, Quelle:

https://www.facebook.com/groups/helpfindlara/permalink/2119420858330182/

Tags: europäisches Familienrecht“ oder Väter sind für Angela Merkel ein Fremdwort.
Angela Merkel rücktrittsreif

+ + + Vater hat Kind Lara von der Entführerin zurück „entführt“ + + +

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Rückführung von deutschem Vater?

Europäische Justiz hat bei HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen versagt, europäisches Familienrecht funktioniert nicht!

Das Kind Lara wurde bereits 2 mal von der Mutter nach Polen entführt.
Die Mutter wurde vom deutschen Gericht verurteilt, hat jedoch den Aufenthaltsort in Polen des Kindes nicht gesagt.

Jetzt wurde Lara von ihren deutschen Vater zurück „entführt“.


Ob es sich um eine „Rückführung“ oder um eine „Entführung des eigenen Kindes handelt“ und das Sorgerecht dem Vater endgültig bleibt muss vom deutschen Gericht noch entschieden werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, 26-5-2018

1.Artikel:

Die polnische Polizei fahndet seit Freitag nach dem Vater und dessen neunjähriger Tochter. Am Mittwochabend hat der 46-Jährige in Stettin offenbar seine Tochter entführt.

„Achtung!! Lara wird gesucht“ Foto: Facebook
„Achtung!! Lara wird gesucht“ Foto: Facebook

Ludwigsburg/Stettin –

Im Fall Lara hat es eine dramatische Wendung gegeben. Offenbar hat der Vater des Mädchens, Thomas Karzelek, seine Tochter am Mittwochabend entführt. Auf Anfrage bestätigte ein Sprecher der Ludwigsburger Polizei unserer Zeitung: „Seit Freitag läuft durch die polnischen Behörden eine Fahndung nach Vater und Tochter.“ Auf die Fahndung hätten alle Polizei- und Grenzbehörden im Schengenraum Zugriff.

Die Kindesentziehung, wie es im Behördendeutsch heißt, soll im polnischen Stettin nahe der Ostseeküste passiert sein. Was genau am Abend des 23. Mai geschehen ist, bleibt unklar. Die Polizei in Stettin, die Laras Mutter Joanna S. nach dem Vorfall verhört hat, weigert sich, Auskunft zu geben. Aufgrund des laufenden Verfahrens könne man keine Informationen geben, teilte eine Sprecherin mit. Polnische Behörden gelten insgesamt als äußerst auskunftsunwillig. Karzeleks Anwalt war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Seine Kanzlei bestätigte die Entführung nicht, dementierte sie aber auch nicht. Auch Karzeleks Partnerin schwieg am Telefon.

„Auf offener Straße“ attackiert

Dagegen hat im sozialen Netzwerk Facebook eine Bekannte von Laras Mutter einen Suchaufruf gestartet. Darin ist das Aussehen der Neunjährigen beschrieben, zudem wird um Hinweise an die Polizei gebeten. Im Netz sowie auf Anfrage berichtet die Frau auch, was sie von Laras Mutter über den Vorfall am Mittwochabend erfahren haben will. Demnach soll Lara geschrien haben, als Karzelek mit zwei Männern – darunter sein Sohn im Teenageralter – erst die Mutter mit Pfefferspray „auf offener Straße“ attackiert und dann das Mädchen „entrissen“ haben soll. Wo Vater und Tochter nun sind, ist unklar. Karzelek lebt mittlerweile auf deutscher Seite an der polnischen Grenze. Laut Kenntnis der Polizei hat er zuletzt im Landkreis Vorpommern-Greifswald gewohnt, nachdem er aus Ditzingen weggezogen war.

Der Auslöser für die Tat könnte, so vermuten es Bekannte von Joanna S., der Umstand sein, wonach die Mutter vor Kurzem das Sorgerecht für Lara zugesprochen bekommen haben soll. Das zuständige Regionalgericht in Stettin war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. In Polen hat das deutsche Jugendamt das schlechte Image einer Behörde, die in deutsch-polnischen Streitfällen geneigt ist, der deutschen Seite recht zu geben.

Hoffnung auf Kind auf legalem Weg

Dabei hat Thomas Karzelek eigentlich Hoffnung haben können, seine 2014 in Ditzingen von der Mutter entführte Tochter auf legalem Weg zurückzubekommen: Das Ludwigsburger Amtsgericht muss klären, ob Lara in Zukunft beim Vater oder bei der Mutter leben soll. Das hat das Stuttgarter Oberlandesgericht vorige Woche angeordnet – und damit den Beschluss eines Ludwigsburger Familienrichters vom Dezember aufgehoben: Dieser hatte entschieden, den Fall nach Polen abzugeben – das Land, in das die damals fünfjährige Lara von ihrer polnischen Mutter entführt worden ist.

Das juristische Tauziehen um Lara hat 2011 begonnen, kurz nach der Trennung von Karzelek und Laras Mutter, einer Rechtsanwältin. Nach einigen erfolglosen Entführungsversuchen durch Joanna S. bekam der Vater das alleinige Sorgerecht für die Tochter zugesprochen. Die nächste Entführung jedoch gelang: Unter Einsatz von Pfefferspray und mit einem Komplizen verschleppte S. ihre Tochter am 2. Oktober 2014 nach Polen. Sie kam dafür ins Gefängnis, beauftragte aber eine Verwandte, mit Lara unterzutauchen. Erst im April 2017 wurde das Kind in Niederschlesien entdeckt, doch statt an den Vater übergaben die Behörden Lara wieder an die Mutter.

2.Video:
Vater in Deutschland hatte das Sorgerecht

Seit 2012 wird die achtjährige Lara in einem erbitterten Sorgerechtsstreit hin- und hergezerrt: Eigentlich hatte Vater Thomas Karzelek das Sorgerecht. Doch dann entführte die Mutter das Mädchen, nahm es mit nach Polen.
Lara im Haus der Großeltern entdeckt

Drei Jahre später wurde Lara nach langen Fahndungsmaßnahmen der Polizei entdeckt: im Haus der Großmutter in Polen. Der Fall wurde erneut vor Gericht in Polen verhandelt. Lara habe Angst vor ihrem Vater, so das Urteil, sie dürfe weiter bei ihrer Mutter leben. Die meldete sich jetzt das erste Mal bei RTL zu Wort.

„Der Gerichtsbeschluss ist das beste Weihnachtsgeschenk“, sagte sie im Interview. Für den Vater ein Schlag ins Gesicht. Wie er reagierte, was die Mutter sagte und die ganze Geschichte sehen Sie oben im Video.
Hält der Täter lange genug durch, ist die Tat rechtens?

Das Urteil des polnischen Gerichts hat einen faden Beigeschmack. Lässt man sich nur lange genug nicht erwischen und baut das Kind eine Beziehung zu seinem Entführer auf, ist die Tat rechtens? Zumal sich nun auch deutsche Richter dem Entschluss des Gerichts in Ludwigsburg angeschlossen haben. Was Rechtsexperte Klaus Wille dazu sagt, sehen Sie im Video.
Akt Entfuehrt Lara
Weihnachten ohne Tochter Lara

Jetzt sollen polnische Richter möglicherweise endgültig über Laras Schicksal entscheiden. Für Thomas Karzelek aber ist klar: Weihnachten wird er auch in diesem Jahr ohne seine geliebte Tochter verbringen müssen.

28-12-2017
Familienrecht Familie Kindesentführung HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen – Lara Karzelek- DE-PL Deutschland / Polen