Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG 2013 – Gesetz zur gemeinsame Obsorge u. Kindeswohl

Start Parlament aktiv Begutachtungsverfahren und Stellungnahmen Nationalrat – XXIV. GPMinisterialentwürfe 65/SN-432/ME

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Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG
Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG von Ing. Günther Schmitmeier

Stellungnahme (65/SN-432/ME)

  • Übersicht

Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen

Stellungnahme von: Ing. Günther Schmitmeier zu dem Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kindschafts- und Namensrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Bundesgesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung geändert werden (Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2012 – KindNamRÄG 2012)

Stellungnehmende(r): Ing. Günther Schmitmeier

bezieht sich auf: Ministerialentwurf: (432/ME)

Datum Stand der parlamentarischen Behandlung Protokoll
09.11.2012 Einlangen im Nationalrat
09.11.2012 Inhaltliche Stellungnahme

Stellungnahme_65SN-432ME_KindNamRÄG_2012 von Ing. Günther Schmitmeier 05-11-2012.pdf

Full Version in English: Comments suggestion „KindNamRÄG2013“ – austria Law for common custody and child welfare.pdf

Child and Naming Rights Amendment Act 2012 (432 / ME)
Dear Ms. Minister of Justice Mag. Beatrix Karl!
Dear Ladies and Gentlemen !
In European family law, it is clear that the EU Charter and Human Rights
In particular, Article 8 ECHR is becoming increasingly important.
„Every child has a natural right to a family relationship with both of them
Parents and regular contact, as well as vice versa every parent has this right “
This claim of human rights must be promoted and protected!
Unfortunately, it should be noted that Austria is one of the tail ends of a decent
New regulation in family law.
Children need both parents, and this should not by any means and options
Co-determination of other persons blocked or through a legal cooling-off phase (phase
temporary parental responsibility)! . . .  

Tags: Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 – KindNamRÄG 2013 – 432/ME – Parlament Begutachtungsverfahren – gemeinsame Obsorge – Kindeswohl – ABGB § 180 [bisheriger Gesetzestext KindNamRÄG2012] “Kontaktrecht“   – Kindeswohl – Familie Familienrecht – FamilieFamilienrecht – familiefamilienrecht.wordpress.com – gemeinsame Obsorge – names Law Amendment Act 2013 – KindNamRÄG 2013 – 432 / ME –  Parliament review process – joint custody – child welfare – Civil Code § 180 – Contact rights“ – child welfare – Family Family Law – Family Family Law Austria  – familiefamilienrecht.wordpress.com –  joint custody

Feminismus im Justizministerium schadet den entsorgten Vätern!

Fakenews? OGH Präsident Eckart Ratz
Fakenews? OGH Präsident Dr. Eckart Ratz

 . . . dieser #Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert #PAS, Elternentfremdung und Suizid.

Richterin Täubel-Weinreich Justizministerium
Richterin Mag. Täubel-Weinreich Justizministerium

Vorsitzende Richterin Mag. Täubel-Weinreich gegen Beugestrafen, trotz OGH Entscheidung

Traurig, wenn die „Vorsitzende Richterin der Richtervereinigung im Zivilrecht“ glaubt keine Sanktionen, wie Beugestrafen zum Schutz des Kindeswohls und auch gegen Entfremdung des Kindes, sowie gegen Entfremdung des Vaters durchführen zu müssen.
WOZU gibt es dann diese bestehenden Gesetze in Österreich, der Beugemaßnahmen und Geldstrafen als Sanktion gegen Entfremdung, wenn eine Richterin des Justizministerium diese eh nicht verwendet und ablehnt?
Leider ist es nichts Neues, dieser Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert PAS, Elternentfremdung und Suizid.
Admin Familie & Familienrecht, am 6.August 2017

Artikel
weiterlesen –> http://wp.me/p4RGV9-2pV

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 10.10.2017
Tags: OGH-Urteil – Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik – Gender – Gleichberechtigung – Gesetze Österreich – Rechtsstaat – Justizopfer – Missbrauch mit dem Missbrauch – Selbstjustiz SPÖ Frauen- Menschenrechtsverletzung – parental alienation – Vaterlose Gesellschaft – Beugestrafe Geldstrafe Beugemaßnahme

Entfremdung Skype-Kontaktrecht – LG Beschluss Ordnungsstrafe 50,- Euro pro Tag

„Im Hinblick auf den Umstand, dass die Antragsgegnerin nicht bereit ist, dem Antragsteller sein erweitertes Kontaktrecht zu gewähren, erachtete das Gericht die Verhängung einer Geldstrafe über die Antragsgegnerin als einzige Möglichkeit das Besuchsrecht durchzusetzen und erscheint die Verhängung einer Ordnungsstrafe von EUR 50,00 pro Tag, an welchem die Kontakte verhindert “

Skype-Kontaktrecht
Skype-Kontaktrecht

Bezirksgericht Klagenfurt, Landesgericht Klagenfurt

Ordnungsstrafe-Skype-Beschluss.pdf

Tags: Beugestrafe Geldstrafe Beugemaßnahme – Österreich – Richter – Familienrecht – Ordnungsstrafe – Gesetze Österreich – Umgangsrecht – Kindeswohl – PAS Eltern-Kind-Entfremdung  Kindes-Entfremdung Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Väter – Skype Landesgericht Beschluss

R.I.P. Verdacht auf PAS-SUIZID – Mord an Kindern – Heftiger Streit um Obsorge – Böheimkirchen

Verdacht auf PAS-Suizid, diesmal in Österreich.

Die Angst vor einem möglichen zukünftigen Sorgerechtsverlust löst bei vielen Menschen bereits einen PAS-Suizid aus, oft kommen noch andere „scheinbar“ ausweglose Situationen hinzu .

Aus meinen persönlichen Kontakten im Sozialmedia, muss ich leider sagen, dass es sich um keine Einzelfälle handelt. Viele Väter in Europa können die Entfremdung zu ihren Kindern nicht verkraften und begehen Suizid, meist jedoch ohne die Kinder mit in den Tod zu reisen.

PAS-Suizid ist ein Tabuthema, die letzte Stufe von Eltern-Kind-Entfremdung ist der Selbstmord.

Österreich ist Spitzenreiter bei der Suizidrate  seit vielen Jahren, vor Deutschland. Das schlechte Familienrechtsgesetz, der alleinigen Obsorge und jahrelanger sinnloser Streit um ein Umgangsrecht oder gemeinsame Obsorge kostet meist zig tausend Euro ohne ein zufriedenstellendes Ergebis.

Lange Gerichtsverfahren gehen an die Schmerzgrenze jedes Vater und jeder Mutter, die pysische Gewalt verkraften sehr viele Elternteile nicht. Oft ist die Situation ausweglos, die Richterinnen und auch Rechtsanwälte ziehen die Verfahren über Jahre in die Länge.
Sorgerechtsverfahren von 5,10 oder bis zum 18. Geburtstag des Kindes sind keine Seltenheit.

Erst vor einiger Zeit  hatte eine Mutter in Deutschland Suizid gemacht, der Gerichtsbeschluss von der Richterin war noch gar nicht da. Die Mutter konnte es nicht verkraften, zukünftig ohne ihren Sohn Leben zu müssen, schrieb sie in einen Abschiedsbrief, der dzt. noch unter Verschluß beim Notar liegt
und erst dem Sohn übermittelt werden darf, wenn er 18 Jahre alt ist.

Durch die langen Verfahren, ohne einer Lösung wo beide Eltern ihren Kindern zu gleichen Teilen zur Verfügung stehen, also der Umgang 50/50 ist, werden einige Eltern regelrecht in den finaziellen Ruin getrieben. Viele Elternteile werden durch die menschenunwürdigen Familienrechtsentscheidungen zu einem  menschlichen Wrack.

Die einzige Lösung wäre hier die automatische Doppelresidenz nach Trennung oder Scheidung OHNE Gerichtsverfahren. Lediglich bei Drogen oder einer Verurteilung mit schwerer Körperverletzung sollte hier der 50/50 Umgang reduziert werden.
Um diesen 50/50 Umgang mit seinen Kindern auch in der Praxis zu garantieren zu können  und eine Umgangsverweigerung zu verhindern, muss eine Eltern-Kind-Entfremdung (Parential Alienation) strafrechtliche Konsequenzen haben, wie es bereits von der FPÖ in einem Entschließungsantrag im Parlament eingebracht wurde.

Link: zum Entschließungsantrag:

Schaffung eines Gesetzes zum Elternentfremdungssyndrom = Parental Alienation Syndrom (PAS) (572/A(E))

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00572/index.shtml

Admin Familie & Familienrecht, am 3-12-2016

Artikel des PAS-Suizid mit Mord in Österreich:
>>>

Erbitterter Kampf

Weiteres Motiv: Mordende Mutter stritt um Sorgerecht

6 Tote bei Familientragödie in Böheimkirchen (Bild 1 von 11)

Tatort: Eine Frau (35) löschte mit der Pistole ihrer Mutter (59) die gesamte Familie aus, richtete sich dann selbst. (Foto: Thomas Lenger/Monatsrevue)

Die Ermittlungen nach dem Familiendrama in Böheimkirchen liefern laufend neue Ergebnisse. Wie der „Kurier“ in Erfahrung bringen konnte, war die Mutter, die ihre eigene Familie auslöschte, in einen bösen Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Partner verwickelt.

 Die 35-Jährige galt als Sonderling. Sie dürfte mit der registrierten Walther PKK ihrer Mutter Mathilda R. (59) erst ihre schlafenden Kinder Michelle (7), Fabian (9) und Sebastian (10), dann ihren Bruder Peter und ihre Mama erschossen haben (Foto: Thomas Lenger/Monatsrevue)
Die 35-Jährige galt als Sonderling. Sie dürfte mit der registrierten Walther PKK ihrer Mutter Mathilda R. (59) erst ihre schlafenden Kinder Michelle (7), Fabian (9) und Sebastian (10), dann ihren Bruder Peter und ihre Mama erschossen haben                       (Foto: Thomas Lenger/Monatsrevue)

Neben der Krebsdiagnose ihrer Mutter könnte auch der erbitterte Sorgerechtsstreit um ihre Kinder die 35-Jährige zu ihrer Wahnsinnstat getrieben haben. In ihrem Wohnhaus in Schildberg bei Böheimkirchen erschoss Martina R. ihre drei Kinder, ihre Mutter und ihren Bruder, bevor sie sich selbst das Leben nahm.

Wie der „Kurier“berichtet, ging der Tat ein Sorgerechtsstreit mit dem Vater der Kinder voraus, der sich über Jahre hinzog. Am Bezirksgericht Neulengbach stritten die Eltern um die Kinder Michelle (7), Fabian (9) und Sebastian (10). Einigung war keine in Sicht.

Heftiger Streit
Kürzlich soll es im Haus in Böheimkirchen sogar zu einer heftigen verbalen Auseinandersetzung zwischen den Eltern gekommen sein. Der Vater wollte die Kinder sehen, Martina R. soll ihm den Zutritt verweigert haben.

Krebserkrankung, Sorgerechtsstreit, die heftige Auseinandersetzung: All das könnte letztendlich zur Tat geführt haben. Mit der Obduktion der Leichen wurde am Freitag begonnen. Laut Polizei gibt es Anzeichen, dass die Opfer nicht alle zur selben Zeit getötet wurden.

Niederösterreich, 10:14, 03.12.2016

http://www.heute.at/news/oesterreich/noe/chronik/Weiteres-Motiv-Mordende-Mutter-stritt-um-Sorgerecht;art88128,1376470
Tags: Schildberg – sozialpädiatrischen Zentrum Sonnenschein  – St. Polten – Mutter Martina R – Gasthaus Haiderer

Entfremderin wir von SEK abgeführt . . .

. . . und Kind dem Vater übergeben.

Eltern-Kind-Entfremdung mit Eltern-Streit in Köln-Höhenberg

SEK-Einsatz die Mutter im Pyjama abgeführt

Artikel:

Eltern-Streit in Köln SEK holt Kinder aus Wohnung – und führt Mutter im Schlafanzug ab

( Eltern-Kind-Entfremdung - PAS ) - Entfremderin wird abgeführt

Die Mutter wurde im Schlafanzug abgeführt.

Foto:Carsten Rust

Köln –

Einst waren Tim F. (29, alle Namen geändert) und die Italienerin Maria E. (28) ein Paar. Sie hatten sich geliebt und zusammen eine Tochter gezeugt, die heute zweijährige Stella.

Doch irgendwann trennte sich das Paar. Tim zog aus, Maria bekam mit einem anderen Mann eine weitere Tochter (Eva, heute sechs Monate).

Am Samstag wollte Tim, der das Sorgerecht für Eva hat, seine Tochter wie vereinbart um 18 Uhr in Höhenberg abholen. Doch das Wiedersehen endete im Desaster.

Eltern schienen sich hochzuschaukeln

Die Mutter wollte ihm das Kind nicht aushändigen. Die Eltern schienen sich in der Situation gegenseitig hochzuschaukeln, bis der Kindsvater uns gegen 1.30 Uhr gerufen hat. Doch auch uns öffnete die junge Dame nicht die Tür, sondern verschanzte sich in der Wohnung im ersten Stock“, so ein Beamter vor Ort.

Da die Italienerin aufgebracht war, auch die Polizisten nicht an sich heran ließ und jegliche Kontaktversuche ausschlug, mussten die Beamten davon ausgehen, dass sie vielleicht sich und den beiden Mädchen etwas antun könnte.

Das SEK rückte an

Spezialeinsatzkommandos (SEK) wurden angefordert. Bereitschaftsdienst hatten die Kräfte aus Dortmund und Münster. Dementsprechend dauerte es über eine Stunde, bis alle Elite-Polizisten vor Ort waren.

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Das SEK kam aus Dortmund und Münster, um die beiden Töchter und deren Mutter aus der Wohnung zu holen.

Foto: Carsten Rust

Auf der nächsten Seite: So endete der Einsatz in Höhenberg.

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Der Einsatz endete am frühen Sonntagmorgen.

Foto: Carsten Rust

Eine Verhandlungsgruppe versuchte derweil erfolglos Kontakt zu Maria E. aufzunehmen. Doch sie reagierte nicht. Um 5 Uhr waren die Beamten dann soweit und der Einsatzplan stand… Zugriff!

Tür mit Ramme aufgebrochen

Mit einer Ramme klopften die SEK-Beamten unsanft gegen die Wohnungstür von Maria E. und ihren Töchtern. Nachdem sie aufgebrochen war und die SEK-Beamten in die Wohnung stürmten, dann die Überraschung.

Die ganze Familie lag im Bett. Die Kinder schliefen friedlich. Eines davon im Arm von Maria. Die Beamten sicherten die Lage und brachten die kleine Stella aus dem Haus.

Draußen warteten schon sehnsüchtig ihre Großeltern, die die Zweijährige in Empfang nahmen und kurz darauf dem erleichterten Papa Tim F. übergaben. Auch das kleinere Schwesterchen wurde von den Beamten aus der Wohnung geholt, Verwandte nahmen sich ihrer an.

Mutter wurde in Klinik eingewiesen

Ein Notarzt, der die ganze Zeit über mit mehreren Rettungssanitätern bereitstand, untersuchte Maria E. und ließ sie in eine Klinik einweisen. In Handschellen und Pyjama wurde sie von Polizisten aus dem Haus geführt und zum wartenden Rettungswagen gebracht. Niemand wurde verletzt.

Gegen 6 Uhr war der Einsatz beendet und eine lange Nacht für alle Beteiligten ging zu Ende.

Von Carsten Rust, 19.06.16, 08:57 Uhr
http://www.express.de/koeln/eltern-streit-in-koeln-sek-holt-kinder-aus-wohnung—und-fuehrt-mutter-im-schlafanzug-ab-24253922-seite2
Tags: Art. 8 EMRK, Beugestrafe Geldstrafe Beugemaßnahme, Deutschland, Erziehung, Familienrecht, Gewalt weibliche Frauen, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Kinder, Kinderrechte, Kindes-Entfremdung, Kindeswohl, Besuchsrecht – Menschenrechte EGMR, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, PA parental alienation – Eltern Entfremdung, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, PAS Großeltern – Trennung Enkelkinder, Polizei, psychische Gewalt, Scheidung – Trennung, Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht, Vater, Väter Artikel

 


PAS – Polizei darf Wohnung aufbrechen bei Verweigerung des Umgang . . .

Familienrichterinnen halten jedoch zu 99% in der Regel in solchen Fällen zur Mutter. Man bekommt dann zur Antwort von der Richterin, Naja da kann ich leider auch NICHTS machen.

Obwohl solche Zwangsmaßsnahmen (Beugehaft) gegen Eltern-Kind-Entfremdung in Österreich und Deutschland möglich sind, wird soetwas  in der Parxis nicht durgeführt. Die Verfahren werden verzögert, verzögert bis der Vater das Kind seit Jahren nicht mehr gesehen hat und schließlich ist das Kind entfremdet, manipuliert und möchte den Vater gar nicht mehr sehen.

In Frankreich gibt es einige Fälle.
In Österreich kenne ich keinen einzigen Fall mit Beugehaft, obwohl es vom Gesetz vorgesehen ist. 

Wichtig ist für die Justiz  nur das Unterhalt gezahlt wird. Wenn nicht wird der Zahlvater exekutiert.

Admin Familie Familienrecht, am 2-4-2016
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Die Eltern trennen sich, die Mutter verweigert dem Vater den Umgang mit dem Kind. Weil ihm der aber zusteht, darf im Extremfall sogar die Tür der Wohnung eingetreten werden – ein aktueller Fall aus München.

München – Wenn die Eltern sich trennen, leidet das Kind. Besonders die ersten zwei Jahre nach der Trennung sind für die Kinder am schwierigsten zu bewältigen. Das haben wissenschaftliche Untersuchungen belegt. Sie brauchen in dieser Zeit große Unterstützung. Von beiden Eltern. Wie man es besser nicht machen sollte, zeigt ein Beispielfall des Amtsgerichts.

Michael ist sieben Jahre alt. Seine Eltern haben sich getrennt. Der Bub bleibt bei der Mutter (35) in München. Der Vater (33) zieht nach Taufkirchen. Doch es gibt von Anfang an Streit wegen des Umgangs.

Im Jahre 2013 muss die Frau sogar einen Tag in Ordnungshaft gehen. Sie hatte sich nicht an die Umgangsregelung gehalten.

Im Extremfall darf die Wohnung aufgebrochen werden

Am 10. Oktober treffen die Eltern vor dem OLG eine neue Vereinbarung zum Umgang. Demnach darf der Vater alle 14 Tage seinen Sohn sehen. Doch die Frau hält sich wieder nicht dran. Immer wieder sagt sie kurzfristig die Treffen ab. Mal ist Michael krank, ohne dass sie entsprechende Atteste vorlegt, ein anderes Mal ist der Bub auf einer Feier eingeladen.
Im März 2015 hat der Familienrichter genug. Er beschließt, dass von nun an auch unmittelbarer Zwang gegen die 35-Jährige erlaubt sei, um dem Vater den Umgang mit seinem Sohn zu ermöglichen.

 

Als sich die Frau dennoch wieder gegen weitere Treffen wehrt, wird ihre Wohnung zwei Mal von den Behörden aufgebrochen. Mutter und Kind sind aber nicht da. Der Umgangsbeschluss wird dann im Oktober geändert. Das Kind darf jeden Freitagnachmittag zum Vater. Diese Regelung wird seitdem weitgehend eingehalten.

Was ganz im Sinne von Michael ist. Der Siebenjährige hatte dem Richter erzählt, dass die wenigen Treffen mit seinem Papa „cool“ gewesen waren. Er möchte ihn wieder öfter sehen: „Ich muss noch mit ihm Karten spielen.“

 

J.Schneider, 01.04.2016 16:27 Uhr

Tags: Art. 8 EMRK, Österreich, Beugestrafe Geldstrafe Beugemaßnahme, Bezirksgericht, Deutschland, Familie, Familienrecht, Feminismus feministische, Frauenpolitik, Gericht, Gesetze Österreich, Gewalt, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizministerium, Justizopfer, Kinder, Kinderrechte, Kindesunterhalt – Alimente, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Landesgericht, Landesgericht, leaks, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Missbrauch mit dem Missbrauch, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, Richter, Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht, Unterhalt, Vater, Väter Artikel

Gerichtsurteil gegen Gehirnwäsche und Entfremdung (Parental Alienation Syndrome)

Richterin  schickt drei Geschwister im Alter von 14, 10 und 9 in die Jugendstrafanstalt, weil sie mit ihrem Vater nicht zu Mittag essen wollten.

  • Richterin Lisa Gorcyca führte den Vorsitz in einer Anhörung zu überwachter Elternzeit im Fall der Familie Tsimhoni am Zivil-Gericht in Oakland County, Michigan, im letzten Monat.
  • Sie rügte Liam (14), Roee (10) und Natalie Tsimhoni (9) dafür, ihren Vater Omer zu meiden und ordnete an, das Mittagessen gemeinsam mit ihm in der Cafeteria einzunehmen.
  • Als die Kinder sich weigerten, wurde jedes von ihnen, wegen Missachtung des Gerichts festgenommen.
  • Jetzt schickte sie die Kinder in das „Children’s Village“ – eine Jugendstrafanstalt.
  • Das Trio wird den Sommer dort verbringen – und könnte dort auch bleiben, wenn die Schule beginnt.
  • Hr. Tsimhoni behauptet, seine Ex-Frau Maya Tsimhoni habe eine „Gehirnwäsche“ bei den Kindern gemacht.
  • Sie bestreitet das; sagt, die Kinder würden zu Unrecht für die schmutzige Scheidung bestraft.

 

  Richterin Lisa Gorcyca hat Liam Tsimhoni (Mitte), 14, und seine Geschwister Roee (links), 10, und Natalie (rechts) in Haft genommen.

Oakland County Judge Lisa Gorcyca on Friday released three siblings who have spent two weeks in juvenile detention for refusing to meet with their estranged fatherJudge Gorcyca is pictured in a Facebook photo
Die Richterin Gorcyca (Bild, links, in ihren Roben und, rechts, in einer Facebook-Foto) hatte im vergangenen Monat den Vorsitz im Familiengericht Oakland County über die Verhandlung der beaufsichtigten Elternzeit der Familie Tsimhonis. 
Order: She held a hearing Friday, three days after a TV station reported her June 24 decision to put the kids — ages 15, 10 and 9 — at Children's Village

Separated: While at Children's Village (pictured), the three children were kept away from juveniles who are locked up there for committing crimes
Sommerhaus: Das Trio weigerte sich, in den Hof der Cafeteria zu kommen, sie rügte die drei  Kinder, wegen in Missachtung des Zivilgericht.
Dann schickte die Kinder zur „Childrens Village“ (oben), eine Jugendstrafanstalt in Oakland County.

The judge blamed the mother for alienating the two boys and their younger sister from their father Omer Tsimhoni (pictured)The case stems from a divorce that began in 2009.

‚Vergiftete Gehirne‘: Vater Omer Tsimhoni (links), sagte in einem Interview mit The Observer, dass seine Ex-Frau die Gehirne seiner Kinder ‚vergiftet‘  – und dass „nichts“ gemacht wurde, um ein gutes Verhältnis zwischen ihm und dem Trio (rechts) zu ermöglichen.
 Parent: The children's mother, 
Nicht glücklich: Im Gespräch mit Fox Detroit, Ms Tsimhoni (im Bild).  Geißelung durch die Richterin im Urteil am 4. Juni.
„Ich denke, egal wie schlecht die Scheidung ist, sollte das Gericht die Kinder dafür nicht bestrafen“, sagte die Mutter von drei Kindern.
 

http://www.dailymail.co.uk/news/article-3155295/Michigan-judge-sends-three-siblings-ages-14-10-9-juvenile-detention-center-refusing-LUNCH-father.html#ixzz3fwjQUSXB
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Bis zum Ende der Sommerferien sollen die drei dort bleiben, sofern sie nicht bereit seien, ein neues vertrauensvolles Verhältnis zu ihrem Vater aufzubauen.

Ihre Mutter werden die Geschwister in der Zeit nicht sehen, denn die bekam ein Besuchsverbot.

PS: Deutschland wurde von EGMR im Jänner 2015 in der gleichen Sache verurteilt.
Der EGMR führte in seiner Begründung aus, Die Strafen bei Missachtung des Gerichts seinen viel zu gering,  die Geldstrafen können bis zu 25.000,- Euro pro Missachtung einer richterlichen Anordnung betragen“. (Urt. v. 15.01.2015, Beschwerdenummer 62198/11).

https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2015/01/21/egmr-urteil-verfahrensdauer-beugestrafe-umgangsrecht-beschwerdenummer-6219811/

Tags: Beugestrafe Geldstrafe Beugemaßnahme – Vaterlose Gesellschaft – Umgangsverweigerung – Besuchsrecht – Beugehaft

Schmerzensgeld für Vater wegen Entfremdung – Urteil: 10.000,– Euro

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Urteil: Euro 10.000,–

Dabei hat das Gericht es sich nicht leicht gemacht – auch eine Teilschuld des Vaters wurde festgestellt. Das Verschuldensverhältnis wurde mit 1:3 zu Lasten der Mutter beurteilt.

Klick zum Download      Geldstrafe gegen Mutter wegen Besuchsboykott 

Es handelt sich um eine jahrelange Gerichtsodysee, die mit diesem Urteil ihr vorläufiges Ende gefunden hat. Eine Kindesmutter hat über Jahre den Kontakt des gemeinsamen Kindes zum Vater massiv erschwert oder vereitelt und laut Gericht vorsätzlich die Entfremdung zum Kind vorangetrieben. Die Liste der Vorhalte ist lang und der 50-seitige Beschluss gibt Einblick in die wesentlichsten Ereignisse.

Video des betroffenen Vaters Helmut Zeiner aus 2012 “Nicht ohne meinen Sohn!”

Tausende Trennungsväter sehen sich immer wieder mit Besuchsboykotten und einer unendlichen Kreativität der entfremdenden Mütter konfrontiert warum denn Kontakte der gemeinsamen Kinder mit dem Vater nicht stattfinden können oder sollen – dabei werden auch strafrechtlich relevante Behauptungen vorgebracht und rechtsgültige Gerichtsbeschlüsse ignoriert. Häufig werden dabei nicht objektivierbare Schutzbedürfnisse entwickelt und die eigene Aversion gegen den Kindesvater als Ängste auf die Kinder projiziert – diese Kindesentfremdung wird auch, wie im vorliegenden Fall vorsätzlich betrieben – äußerst selten kommt es zu einer Konsequenz für den entfremdenden Elternteil, auch mangels Anerkennung eines strafrechtlichen Tatbestands – eine langjährige Forderung des Vereins.

Diese Entscheidung ist zu begrüßen um entfremdenden Elternteilen Einhalt zu gebieten und das Recht des Kindes auf beide Elternteile entsprechend zu stärken!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/schmerzengeldurteil-fuer-vater/


Tags: Beugestrafe Geldstrafe Beugemaßnahme – Gleichberechtigung Gleichstellung – Beschluss – Kindeswohl – Österreich – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Scheidung – Väter ohne Rechte  – Trennung –  Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

Ordnungsgeld – Geldstrafe auch gegen das Jugendamt möglich !

Das Kind lebt in einer Pflegefamilie, das Jugendamt ist zum Vormund bestellt. Vor Gericht wurde zwischen Vater und Jugendamt eine Umgangsvereinbarung geschlossen, die der Amtsrichter billigte. Das Gericht wies – wie üblich – sämtliche Beteiligten darauf hin, dass bei Verstoß gegen die Umgangsregelung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden könne.
Nachdem das Kind zum Umgang mit den Eltern nicht bereit war und die vereinbarten Umgangskontakte überwiegend bereits nach kurzer Zeit abgebrochen wurden, hat der Antragsteller beantragt, gegen das Jugendamt ein Ordnungsgeld von 5000 € festzusetzen. Er hat geltend gemacht, dass die Umgangskontakte weder von Seiten des Jugendamts noch von der Pflegemutter in irgendeiner Art und Weise förderlich vorbereitet worden seien. Das Jugendamt trug zwar vor, es habe alle verfügbaren erzieherischen Mittel zur Motivation des Kindes für den Umgang mit seinen Eltern genutzt. Dieser Sachvortrag reichte den BGH (Beschluss vom 19. Februar 2014
XII ZB 165/13) aber nicht. Er stellte fest: „Das Jugendamt kann als Verpflichteter einer vollstreckbaren Umgangsvereinbarung eine Vollstreckung nur abwenden durch den detaillierten Vortrag und Nachweis seiner Bemühungen, das Kind und gegebenenfalls die Pflegeeltern für die Durchführung der vereinbarten Umgangskontakte zu motivieren und dabei zu unterstützen.“
Dafür reichte der Sachvortrag der Jugendamts offensichtlich nicht aus:

„Abgesehen davon, dass das Jugendamt die Umgangsvereinbarung eingegangen ist, obwohl seinerzeit bereits eine ablehnende Haltung des Kindes und dessen psychosomatische Reaktionen geltend gemacht worden waren, reicht es nicht aus, dass das Jugendamt das Kind durch seine Mitarbeiter zur Wahrnehmung der Umgangskontakte anhielt oder überredete. Denn es ist nicht festgestellt, welche –
zusätzlichen – Maßnahmen das Jugendamt ergriffen hat, um die konkreten Gründe für die Weigerungshaltung des Kindes herauszufinden und ggf. geeignete  Unterstützungsmaßnahmen zu treffen. Die Weigerungshaltung des Kindes darf
aber in Anbetracht ihrer schon im Erkenntnisverfahren nicht aufgeklärten Ursache nicht ohne weiteres dazu führen, dass die – dessen ungeachtet abgeschlossene -Umgangsvereinbarung sich im Vollstreckungsverfahren letztlich als wirkungslos erweist. “

(C) Foto: Helene Souza  / pixelio.de

 Freitag, 11. April 2014

Beugemaßnahme bei Kontaktrecht- bzw. Besuchsrecht-Verweigerung 50,- Euro pro Tag

lt. Beschluss  des Bezirksgericht Klagenfurt GZ: 4 PS 266/10 i

Abteilung 4  vom 13.Jänner 2015 

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STRAFE FÜR MUTTER – Vereiteltes Umgangsrecht!
Pro Tag vereiteltes Umgangsrecht steht ein *** T A G S A T Z *** i.H.v. Euro 50,00 dem Vater zu!

Rechtskräftiger BG-BESCHLUSS 13-01-2015 – GZ: 4 PS 266/10 i

Bestätigung durch das Landesgericht Klagenfurt. Zufolge einschlägiger höchstgerichtlicher Judikatur (RIS-Justiz RS0128442) ist ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof nicht zugelassen. (Landesgericht Klagenfurt, 26.06.2014)

Danke für den Beitrag bzw. Input von Vaterverbot

Tags: Justiz –  Beugestrafe  – Geldstrafe – Ordnungsstrafe – Familienrecht – Familiengericht – Pflegschaftssache -Gericht  Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht vereiteltes – Beugemaßnahme – Tagsatz