Mothers in Austria are gatekeepers for children

Kränkung in der Familie: „Der Kontakt versandet einfach“

Mariam Irene Tazi-Preve über Trennungsväter, die die Beziehung zu ihren Kindern verlieren, Abspaltungsmethoden und Kränkungen, die über Generationen verschleppt werden können.

profil: Sie waren Leiterin einer Studie im Auftrag des österreichischen Instituts für Familienforschung. Laut dieser Untersuchung verliert die Hälfte aller Trennungsväter den Kontakt zu ihren Kindern. Das ist eine schockierend hohe Zahl.
Tazi-Preve: Das ist ein Schätzwert. Zur Kontaktkontinuität von Vätern nach der Trennung gibt es leider kaum valides Zahlenmaterial. Rund 40 Prozent der von uns damals befragten Väter machten gar keine Angaben zu ihren Kontakten mit den Kindern. Grundsätzlich ist es so, dass Männer dazu neigen, nicht die korrekte Anzahl ihrer Kinder anzugeben.

profil: Wie kann man sich das erklären?
Tazi-Preve: Bei Männern gibt es eine Tendenz, Kinder aus früheren Beziehungen zu „vergessen“. Diese Väter spalten sich von Dingen oder Menschen, die ihnen irgendwie auf der Seele lasten, einfach ab. Außerdem assoziieren Männer ihre Kinder weit mehr als Frauen mit der Beziehung, aus der sie stammen. Und wenn sie schon lange keinen Kontakt mehr mit ihren Kindern haben, geben sie sie einfach auch nicht an. Bei Frauen ist das anders.

Dieser Artikel stammt aus profil 2/2019. Das aktuelle Heft können Sie im Handel oder als E-Paper erwerben.

profil: Welche Gründe für einen Kontaktabbruch werden von Vätern angeführt?
Tazi-Preve: Der qualitative Teil der Studie ergab unter anderem, dass die Mütter den Zugang zu den Kindern blockieren. Die Mutter ist sozusagen die Gatekeeperin. Und wenn zuvor Gewalt im Spiel war, unterbinden Mütter oft die Kontaktaufnahme. Die Väterrechte-Bewegung stellt Frauen immer gerne als jene dar, die da aus Bosheit blocken.

Das Klischee, dass Männer Beziehungskonflikte über Geld austragen und Frauen über die Kinder, hat seine Berechtigung.

profil: Aber natürlich existieren auch Mütter, die aus einem Rachegefühl heraus den Kontakt erschweren oder gar blockieren.
Tazi-Preve: Aber es ist ein kleiner Teil von Müttern, der so agiert. Das Klischee, dass Männer Beziehungskonflikte über Geld austragen und Frauen über die Kinder, hat seine Berechtigung.

profil: Es ist schwer, sich vorzustellen, dass man als Vater die Strategie der Abspaltung verfolgt. Spüren diese Väter keine Verlustschmerzen?
Tazi-Preve: Wenn manche Männer sich in einer neuen Beziehung befinden und auch „neue“ Kinder haben, schließen sie mit dem Vorangegangenen ab. Sie sind auch unsicher über ihre Wichtigkeit im Leben der Kinder.

Wenn die Mutter als Kontaktvermittlerin wegfällt, geben manche Väter schnell auf.

profil: Ist Vaterschaft noch immer ein so unsicheres Terrain?
Tazi-Preve: Wenn die Mutter als Kontaktvermittlerin wegfällt, geben manche Väter schnell auf. Und wenn die Kinder dann noch in die Pubertät kommen und widerwillig zum Vater-Wochenende gehen, kann der Kontakt auch ganz auseinanderbrechen. Diese Väter glauben nicht genug an ihre Bedeutung im Leben der Kinder. Oft passiert gar nichts Dramatisches, bevor sie verschwinden. Der Kontakt versandet einfach.

profil: Und Kinder reagieren entsprechend gekränkt, weil sie die Funkstille mit Interesselosigkeit gleichsetzen?
Tazi-Preve: Natürlich empfinden sie es so. Mütter geben im umgekehrten Fall nicht so schnell auf. Sie schauen, dass sie den Kontakt aufrechterhalten.

profil: Sollte man jedem Vater raten, sich mit Signalen im Spiel zu halten, etwa in Form von kleinen Geschenken?
Tazi-Preve: Auf jeden Fall, das ist ganz wichtig.

profil: Ihre Ausführungen klingen pessimistisch. Haben wir es nicht auch mit einer neuen Generation von Vätern zu tun?
Tazi-Preve: Natürlich hat sich das Vaterbild geändert. Aktive Vaterschaft ist sozial erwünscht – früher war das nicht so. Gleichzeitig wächst aber der Druck auf dem Arbeitsmarkt immer mehr. Väter sollen Karriere machen und in ihren Jobs rund um die Uhr verfügbar sein.

profil: Beobachten Sie, dass sich auch bei gleichberechtigten Partnerschaften nach der Geburt vieles wieder in Richtung Backlash ändert?
Tazi-Preve: Das Phänomen der Retraditionalisierung existiert tatsächlich. Der Rechtspopulismus lässt unter anderem auch den Ruf nach traditionellen Familienwerten wieder aufleben, was den Frauen noch nie Gutes gebracht hat.

Eine lebenslange romantische Beziehung mit dem sicheren Aufwachsen von Kindern kombinieren zu wollen, ist unsinnig.

profil: In Ihrem Buch „Vom Versagen der Kleinfamilie“ beschreiben sie dieses Modell als überholt und nicht überlebensfähig.
Tazi-Preve: Kurz gesagt ist es so, dass es nicht funktioniert, weil es nicht funktionieren kann. Eine lebenslange romantische Beziehung mit dem sicheren Aufwachsen von Kindern kombinieren zu wollen, ist unsinnig. Und wenn die Beziehung zerbricht, hängt alles nur mehr an der Mutter. Und wenn die Mutter-Kind-Beziehung scheitert, fällt die Schuld wieder auf sie. Daher sage ich: Kinder müssen von vielen Menschen großgezogen werden. Und das Aufziehen von Kindern und eine normalerweise zeitlich begrenzte Liebesbeziehung haben nicht notwendigerweise miteinander zu tun. Da gibt es einige alternative Modelle, an denen man sich orientieren könnte, zum Beispiel die sogenannte „Besuchsehe“ bei den Mosuo in Südchina. Der Partner bleibt dort nur über Nacht, und Ehen haben nicht dieselben rechtlichen und ökonomischen Konsequenzen wie in unseren Breitengraden.

profil: Kontaktabbruch innerhalb von Familien scheint nicht nur zwischen Kindern und Vätern weit verbreitet zu sein. Warum ist das so?
Tazi-Preve: Alle leiden an Traumatisierungen, die aus der Herkunftsfamilie stammen, oder an den Verhältnissen in den Gründungsfamilien. Gleichzeitig wurden damals keine Konfliktlösungsstrategien erlernt. Generationen sind gekränkt, weil ihre Mütter oder Väter zu viel, zu wenig oder das Falsche getan haben. Die meisten liegen sprichwörtlich mitsamt der Mutter auf der Therapeutencouch, und zwar deswegen, weil sie zumeist die Einzige war, die wirklich greifbar war. Es muss endlich aufhören, dass dieses Problem über Generationen weiter verschleppt wird.

Zur Person Mariam Irene Tazi-Preve , 57
ist eine österreichische Sozial-und Politikwissenschafterin. Derzeit arbeitet sie an der University of Central Florida, zuvor lehrte sie an der University of New Orleans. Tazi- Preve blickt außerdem auf eine langjährige Forschungsarbeit an verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen in Wien zurück, wo sie heuer auch wieder an einer „Neudefinition von Feminismus“ arbeiten wird. Die gebürtige Tirolerin und Mutter eines Sohnes erregte 2017 mit ihrem Buch „Vom Versagen der Kleinfamilie. Kapitalismus, Liebe und der Staat“ Aufsehen; die mehrfache Buchautorin war auch Leiterin der Studie „Väter im Abseits“ im Auftrag des österreichischen Instituts für Familienforschung. Tazi-Preves thematisches Hauptgebiet liegt in der Erforschung von Familie, Patriarchat, Feminismus und Partnerschaft.

Von Angelika Hager ( 9. 1. 2019 ), 4 Kommentare
https://www.profil.at/shortlist/gesellschaft/kraenkung-familie-kontakt-abbruch-10578059?fbclid=IwAR0o8jiBQSKkJp-32vp4vPK-QiITBl2SuewEjSC7D9onDvnE_LWNQ-cyo3I
Tags: PAS Eltern-Kind-Entfremdung Kindes-Entfremdung PA parental alienation – Eltern Entfremdung Scheidung – Trennung

Unterhaltszahler werden häufig diffamiert und benachteiligt!

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Respekt für Unterhaltszahler

Alimentenpflichtige werden häufig diffamiert und benachteiligt. Dabei bleibt vielen am Monatsende kaum genug zum Leben.
von Josef Linsler

Josef Linsler ist Vorsitzender des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)

In Deutschland leben 2,2 Millionen unterhaltsberechtigte minderjährige und über eine Million unterhaltsberechtigte volljährige Kinder. Sie erhalten Unterhalt vom getrennt lebenden Elternteil. Das kann die Mutter sein, aber noch sind es überwiegend die Väter. Während den sogenannten „Alleinerziehenden“ von vornherein das Mitleid der Mehrheit sicher ist, werden die Unterhaltspflichtigen vielfach diffamiert, respektlos behandelt und benachteiligt. Sie stehen immer unter dem latenten Generalverdacht, zu wenig Kindesunterhalt zu zahlen.

Tatsache ist, dass Mindestunterhalt und Selbstbehalt – das ist das Existenzminimum, das Unterhaltspflichtigen bleiben muss – nicht parallel angehoben wurden, obwohl sich dies von der Sache her ergibt: Fällt für Kinder höherer Bedarf aufgrund höherer Kosten für Nahrung, Kleidung Wohnung, Bildung an, so trifft dies auch die Erwachsenen, die Unterhaltspflichtigen. Vergleicht man die letzten zehn Jahre, so ist der Kindesunterhalt um 51 Prozent gestiegen, der Selbstbehalt um 21 Prozent. Das ist ungerecht gegenüber den Unterhaltszahlern, schließlich arbeiten sie hart und vielen bleibt am Monatsende nicht einmal der Selbstbehalt – das sind gegenwärtig 1080 Euro. Davon muss der gesamte Lebensbedarf – Kleidung, Wohnung, Essen, Bildung, Verkehr sowie die Kosten für Umgangswochenenden – bestritten werden. Manchmal wird sogar per Beschluss des Familiengerichts der Selbstbehalt unterschritten.

Alimenten-Zahler werden immer zur Kasse gebeten, auch wenn sie beispielsweise arbeitslos sind oder wenn der Umgang grob behindert, beziehungsweise ganz verweigert wird. Eine missliche Lebenslage besteht ebenso darin, dass beispielsweise der unterhaltsberechtigte Elternteil sich als arm und alleinerziehend ausgibt, aber faktisch mit einem neuen Partner zusammenlebt. Es ist ungerecht, wenn beispielsweise der betreuende Elternteil 3000 und mehr Euro im Monat für sich und zwei Kinder zur Verfügung hat, während dem Unterhaltspflichtigen gerade einmal der Selbstbehalt bleibt. Aus Liebe zu den Kindern übernehmen inzwischen nicht wenige Unterhaltspflichtige 20 und mehr Prozent an der Betreuung, dennoch müssen sie vollen Kindesunterhalt zahlen.

Es ist grob ungerecht, respektlos gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil – und den betroffenen Kindern, wenn der betreuende Elternteil zwar kräftig Unterhalt fordert, aber gleichzeitig den Umgang verweigert. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, wird er an den Pranger gestellt, wenn der betreuende Elternteil den Umgang verweigert, passiert nichts, vielmehr hat er weiterhin Anspruch auf „vollen“ Unterhalt. Diesen Missstand tolerieren Familiengerichte und Politik stillschweigend.

Besonders respektlos und unsensibel werden Alimentenzahler von Papa Staat behandelt. Geschiedene und getrennt lebende Unterhaltszahler werden wie Ledige nach Steuerklasse I besteuert, das kinderlose Doppelverdiener-Ehepaar kommt dagegen in den Genuss des Ehegattensplittings. Kindesunterhalt wird steuerlich nicht berücksichtigt. Damit könnte das sehr oft finanziell angespannte familiale System der Trennungsfamilie entlastet und Kinderarmut vermieden werden.

Eine „Aufwertung“ der Unterhaltszahler ist dringend angesagt. Rechte und Pflichten der Unterhaltspflichtigen und der Unterhaltsberechtigten müssen sich die Waage halten.

15. August 201516:56 Uhr

https://www.mittelbayerische.de/politik-nachrichten/respekt-fuer-unterhaltszahler-21771-art1270860.html
Tags: Armut – Familie – Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Menschenrechtsverletzung – Mobbing – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrechtater – Väter – Vaterlose Gesellschaft

Studie: Väter haben größeren Einfluss auf Töchter als Mütter

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Laut Studie: Väter haben einen größeren Einfluss auf ihre Töchter als Mütter

Es gibt gefühlt hunderte prominente Beispiele von engen Mutter-Tochter-Beziehungen – Ava Phillippe begleitet ihre Mutter Reese Witherspoon zum Beispiel regelmäßig zu Events. Da könnte man glatt meinen, dass Mütter auch den größten Einfluss auf das Leben ihrer Kinder haben. Von den Vätern hingegen bekommt man meist wenig mit. Umso überraschender, was jetzt in einer Studie der Rutgers University herausgefunden wurde: Laut der Experten haben die Väter nämlich einen viel größeren Einfluss auf ihre Töchter als die Mütter. Das gehe sogar soweit, dass die Psyche von jungen Frauen nachhaltig durch diese Beziehung verändert wird.

Wie beeinflussen Väter ihre Töchter?

Eine gute Beziehung zu dem Vater soll nach den Studienergebnissen dazu beitragen, dass Frauen im Erwachsenenalter über ihre Gefühle reden können und besser mit Stress umgehen. Durch die Sicherheit, die ihnen der Vater schon in der frühen Kindheit gibt, bekommen sie ein positives Selbstbild und das Selbstbewusstsein, ihr eigenes Leben gut zu kontrollieren. Das wirkt sich angeblich sogar auf die finanzielle Stabilität und die mentale Gesundheit aus. Und auch zwischen dem Verhältnis mit dem Vater und der Beziehung mit dem zukünftigen Partner fanden die Experten eine Verbindung: Papa-Kinder hätten eine bessere Kommunikation in der Liebe, was sie sicherer in ihren persönlichen Werten und ihrer Sexualität macht. Für diesen positiven Einfluss sei es besonders wichtig, dass sich der Vater von Geburt an mit seiner Tochter beschäftigt und für sie da ist.

Allerdings stellt diese Studie auch heraus, dass der Vater keinen Ersatz für die Mutter darstellt, sondern nur eine Ergänzung ist und Sicherheit gibt. In allen weiblichen Fragen wie Pubertät, Menstruation oder Jungs ist nach wie vor die Mama gefragt und bestärkt ihre Tochter in ihrer Feminität. Also: Am besten sind Mutter und Vater beide für ihr Kind da und sorgen dafür, dass es gut aufwächst – so wird ein beständiges Familiengefüge vermittelt und die Chance auf ein erfolgreiches Leben steigt.

Profile picture for user Louisa.Markus
Artikel von Louisa Markus,

http://www.elle.de/vater-tochter-beziehung
Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Kindeswohl – Familienrecht  – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge –

FEMINISMUS zerstört die traditionelle Familie

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Die traditionelle Familie wird durch den modernen Feminismus zerstört

Feminismus redet Frauen ein, Männer als Feinde zu sehen, ihre weiblichen Eigenschaften abzulegen und männliche Charakterzüge anzunehmen. Im Feminismus geht es darum, den Mann zu besiegen, anstatt ihn als einen komplementären Partner zu sehen. Ein Beitrag von André Barmettler.

Die Familie ist seit jeher die wichtigste Keimzelle und stärkste Stütze der Gesellschaft. Im Verbund stellen die Liebe, Disziplin und Erziehung von Mutter und Vater die unabdingbare Voraussetzung für die gesunde Entwicklung eines jeden Kindes und somit der zukünftigen Gesellschaft dar.

Der heutige anti-familiäre Zeitgeist spricht jedoch eine andere Sprache: Die Institution Familie wird von Politik und Medien zunehmend sabotiert und von anderen, vermeintlich „alternativen“ Lebensmodellen verdrängt.

Ist die destruktive Abwertung einer seit Jahrtausenden unentbehrlicher und geheiligter Institution nur eine zufällige gesellschaftliche Entwicklung? Oder wird deren Erosion durch langfristige Planung methodisch herbeigeführt, um die Menschen ihrer sozialen Strukturen zu berauben und sie dadurch kontrollierbarer zu machen?

Familie: Vorgabe der Schöpfung und Ursprung der Moral

Divide et impera – Teile und herrsche! Jeder hat es schon gehört, dieses altrömische Herrschaftsprinzip. Statt mit offener Feindseligkeit und Angriff wurde gerne mit List und Tücke die Einheit, Homogenität und somit die Widerstandskraft des gegnerischen Lagers gespalten (divide).

Warum den Gegner offen bekämpfen, wenn ich ihn durch Spaltung, Säen von Missgunst, Zwietracht und Misstrauen aufhetzen und dazu bringen kann, sich selber zu schwächen?

Ganze Stämme, Völker und Gesellschaften wurden auf diese Weise unterdrückt oder gar ausgelöscht. Doch wer glaubt, dieses simple wie geniale und abgrundtief böse, diabolische (dia – entzweiende, trennende) Machtprinzip gehöre vergangenen Zeiten und Epochen an, sieht sich dramatisch getäuscht.

Im Gegenteil. Es wurde verfeinert und wird heute in Perfektion innerhalb unserer Gesellschaft angewandt. So leben wir heute in einer Zeit der extremsten Spaltung, alle gegen alle, jung gegen alt, arm gegen reich, Frau gegen Mann usw.

Wer teilen und herrschen will muss die Familie sprengen

Wer teilen und herrschen will, muss zuerst den inneren Zusammenhalt auflösen, der einem Volk als Gemeinschaft Stärke und Wehrhaftigkeit verleiht. Der primäre Grundbaustein dieses Zusammenhalts war seit jeher die Familie.

Wer verstehen will, warum die Familie zum wichtigsten Eckpfeiler der menschlichen Zivilisation wurde, sollte sich mit der Entwicklungsgeschichte unserer Spezies befassen: Noch vor der Entwicklung der Landwirtschaft mussten unsere Vorfahren jedes Jahr erneut in den rauen europäischen Wintern ums Überleben kämpfen.

Da Nahrung und Ressourcen knapp und die Winternächte lang und kalt waren, schafften es viele nicht, ihrem Nachwuchs in diesen extremen Bedingungen das Überleben zu sichern. Diejenigen, die sich an diese Widrigkeiten anpassen konnten, überlebten die Winter und konnten ihre ihren Fortbestand sichern.

Auf sich alleine gestellt war es einem Elternteil in der rauen Wildnis Nordeuropas nahezu unmöglich, ein Kind am Leben zu erhalten. Deshalb mussten Frauen und Männer damals als Einheit zusammenarbeiten, um die Chance auf das Überleben ihrer Kinder zu erhöhen. Wer seinen Partner aufgab, schickte ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Tod. So wurde der enge Zusammenhalt zwischen Vater, Mutter und Kind(ern) – eben der Familie – zu einer überlebensnotwendigen Voraussetzung.

Mit der Entstehung der Familie wurde die sowieso schon bestehende Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern verstärkt: Der Mann betätigte sich als Jäger und Sammler, die Frau kümmerte sich um das Heim.

Die Familie war ein entscheidender Schritt des Homo Sapiens

Die Geschlechter spezialisierten ihre Fähigkeiten und entwickelten sie von Generation zu Generation weiter. Männer verbesserten sich im Jagen, Fischen, Sammeln oder der Herstellung von Werkzeugen. Frauen perfektionierten sich in der Zubereitung von Nahrung, der Schaffung von hygienischen Umständen und vor allem der Pflege und Erziehung des Nachwuchses.

Mann und Frau komplementierten sich gegenseitig, um das Überleben ihres Kindes sicherzustellen und eine solide Grundlage für dessen eigenes Leben zu gewährleisten.

Allerdings entwickelte sich die Einheit aus Mann und Frau bald zu mehr als nur Überlebenskampf: Sie war die Geburt der Moral!

Unsere Vorfahren konnten in den eisigen Wintern nicht allein überleben. Sie mussten sich um ihren Partner kümmern, ihn mit aller Kraft vor den Widrigkeiten der Natur zu schützen.

Der ideale Partner, egal ob Mann oder Frau, war derjenige, der seine Familie nicht im Stich ließ und sich aufopfernd um sie kümmerte.

Die Familie war ein entscheidender evolutionärer Schritt des Homo Sapiens. Er wurde durch äußere Umstände dazu gezwungen, nicht mehr allein seinen niederen Trieben zu folgen, sondern sich um seine Mitmenschen zu kümmern, damit diese den Winter überlebten.

Neben Mitgefühl und Moral entwickelten die nordischen Völker zudem eine neue, völlig abstrakte Form des Denkens: die Zukunftsplanung. Sich im Sommer, Sonne und Zeiten der Fülle über den kommenden Winter Gedanken zu machen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen (Holz sammeln und Unterschlupf bauen zum Schutz vor Kälte, Vorräte anlegen), stellt einen der wichtigsten evolutionären Schritte im menschlichen Denken dar.

Es stellt künftige Belohnung (Überleben des Winters) über das unmittelbare Genießen im Jetzt und veranlasst zur Arbeit und Vorbereitung in Zeiten der Fülle. Vergleichbar mit dem Entwicklungsschritt eines Kindes, welchem jetzt ein Stück Schokolade angeboten wird oder am Abend (Zukunft – Belohnung fürs Warten) eine ganze Tafel. Sich gedanklich in die Zukunft zu versetzen und danach zu handeln, setzt abstraktes Denken voraus.

Ein Kind brauchte beide Elternteile zum überleben

Ein Kind brauchte damals beide Elternteile, um überhaupt zu überleben. Doch auch heute sind Mutter und Vater unverzichtbar, um das volle Potenzial eines Kinds zu entfalten. Der Vater lehrte seinem Nachwuchs Disziplin, logisches Denken und praktische Fähigkeiten – damals überlebenswichtig, doch heute ebenfalls nichts, auf das man einfach so verzichten könnte.

Von ihrer Mutter erhielten Kinder Liebe und Fürsorge, die Fähigkeit zu Empathie und Mitgefühl, die sie bald auch gegenüber Menschen zeigten, die nicht Teil der Familie waren. Man könnte sagen: Der Mann war schon immer der „Kopf“ und die Frau „das Herz“ der Familie – nur im Verbund war man stark.

Zwar ist ein Überleben des Nachwuchses in jüngerer Zeit auch ohne eine Familie möglich, da Heizung und Strom uns die kalten Winter inzwischen extrem erleichtern. Der Zusammenhalt innerhalb der Familieneinheit erleichtert jedoch auch heute noch das Leben, gibt innere Kraft, entwickelt und stärkt die Persönlichkeit und schützt vor negativen äußeren Einflüssen.
Die Verbindung von Mann und Frau ist nach wie vor die Grundlage einer funktionierenden, gesunden und wehrhaften Gesellschaft.

Feminismus redet Frauen ein, die Männer als Feind zu betrachten

Doch diese Gesellschaft wurde in den letzten Jahrzehnten nachhaltig von einer perfiden Teile-und-Herrsche-Strategie geschädigt. Der moderne Feminismus stellt eine der bislang effektivsten Teile-und-Herrsche-Strategien dar, um diese Bindung zu zerstören.

In der Familie wurde die Frau nie als schwächeres Geschlecht behandelt. Sie war unverzichtbar und wurde von ihrem Partner als komplementäres Gegenstück wertgeschätzt. Ein Kind konnte ohne Mutter genauso wenig überleben wie ohne Vater. Aus dieser anfangs lebensnotwendigen Verbindung entwickelte sich bald eine emotionale Bindung zwischen den Geschlechtern, die bis heute für uns essenziell ist.

Feminismus
Feminismus

Feminismus redet Frauen ein, Männer als Feinde zu sehen, ihre weiblichen Eigenschaften abzulegen und männliche Charakterzüge anzunehmen. Im Feminismus geht es darum, den Mann zu besiegen, anstatt ihn als einen komplementären Partner zu sehen.

Feminismus hat die traditionelle Familie aus Mutter, Vater und Kind(ern) zu einem unter vielen möglichen Lebensmodellen herab gewürdigt. Der gesellschaftliche Druck auf Frauen, arbeiten zu gehen, und ihre natürliche und erfüllende Rolle als Mutter aufzugeben, ist heutzutage grösser denn je.

Von allen Seiten wird Frauen eingetrichtert, sie bräuchten weder Mann noch Kind. Und wenn doch ein Kind, dann keinen Mann. Das führt dazu, dass immer mehr Kinder im Westen ohne Vater aufwachsen.

Oft werden diese Kinder statt von Vater und Mutter von Fernsehen und Internet groß gezogen. Die darin gezeigten Inhalte vermitteln ihnen im Wesentlichen die Botschaft, Spaß zu haben und das eigene Ego zu befriedigen, sei das wichtigste im Leben– eigentlich ein Denkmuster des Homo Sapiens vor der Entstehung der Familie. Ist das nicht erschreckend?

Teile-und-Herrsche Strategie kann die Gesellschaft ausrotten

Da ein Kind, das ohne eine vernünftige Erziehung von Vater und Mutter aufwächst, Schwierigkeiten haben wird, ein gesundes Selbstbild und ein vernünftiges Lebensideal zu entwickeln, wird es für die darauf folgende Generation nicht einfacher werden, wieder zu einem natürlichen familiären Zusammenhalt zurück zu finden.

Wir sehen uns bereits einer entwurzelten, orientierungslosen und dadurch leicht kontrollierbaren Generation gegenüber, die die Teile-und-Herrsche-Strategie des Feminismus verinnerlicht hat.

Was ursprünglich aus dem Marxismus stammende Ideen in unserer Gesellschaft bewirkt haben, ist aus anthropologischer Sicht eigentlich kaum vorstellbar: Die neue Generation hat sich zu großen Teilen freiwillig dazu entschieden, ihr Jahrtausende altes Erbe aufzugeben und kinderlos zu bleiben.

Auf das evidente Grundprinzip der Natur, den eigenen Fortbestand zu sichern und seine Gene an die nächste Generation weiterzugeben, wird inzwischen immer weniger Rücksicht genommen.

Während sich unsere Vorfahren durch tausende qualvolle Winter kämpfen mussten und ihr Leben aufs Spiel setzten, damit ein Bruchteil ihrer Nachfahren überlebte, verzichtet die neue Generation einfach darauf, das Erbe ihrer Vorfahren weiter zu tragen.

Einer der wichtigsten Gründe dafür ist die zunehmende Spaltung zwischen den Geschlechtern, die nicht mehr als Einheit zusammenfinden, sondern als Konkurrenz gegeneinander ausgespielt werden und sich bekämpfen.

Unsere Gesellschaft wäre nicht die erste, die durch eine Teile-und-Herrsche-Strategie großen Schaden nimmt. Doch sie ist auf bestem Wege dazu, die erste zu werden, die sich durch den Verzicht auf Familie und Kinder selber ausrottet – vergiftet durch Ideologien und medial-politische Gehirnwäsche.

Der Artikel erschien zuerst in der Express-Zeitung Ausgabe 12, November 2017
http://www.epochtimes.de/wissen/die-traditionelle-familie-wird-durch-den-modernen-feminismus-zerstoert-a2345475.html
Tags: Familienrecht – Frauenpolitik

Ist die Schweiz feministisch?

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Vaterschaftsurlaub ist noch Zufall

VATERSCHAFTSURLAUB BEI OSTSCHWEIZER ARBEITGEBERN ⋅ Der Bundesrat will den gesetzlichen Vaterschaftsurlaub nicht verlängern. Trotzdem ist dieser auf dem Vormarsch: Auch Ostschweizer Unternehmen wollen mit einer verlängerten Auszeit für Fachkräfte attraktiv bleiben.
Kaspar Enz

Mehr als einen Tag Urlaub haben frischgebackene Väter nicht nötig. Das sagt zumindest das Gesetz. Und geht es nach dem Bundesrat, soll das auch so bleiben. Er lehnte letzte Woche die Initiative für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub ab. Doch viele Unternehmen gestehen ihren Mitarbeitern bereits heute längeren Urlaub zu, wenn sie Vater werden.

«Der St.Galler Kantonalbank ist es wichtig, attraktive Arbeitsbedingungen anzubieten», sagt deren Sprecher Adrian Kunz. Fünf Tage dürfen die Kantonalbanker zu Hause bleiben. Eine Arbeitswoche bekommen neue Väter auch bei anderen Finanzinstituten mit Ostschweizer Sitz, wie den Helvetia-Versicherungen oder der Thurgauer Kantonalbank. Die Nase vorn hat in der Branche aber Raiffeisen. Drei Arbeitswochen, also 15 Tage Vaterschaftsurlaub, gewährt die Bank – und zwar schon seit 2009. «Wir sind überzeugt, dass sich Investitionen in das Wohl der Familie und eine ausgeglichene Work-Life-Balance langfristig auszahlen», sagt Raiffeisen-Sprecher Dominik Chiavi. Engagierte Mitarbeiter seien ein Wettbewerbsvorteil. Ebenso grosszügig wie Raiffeisen ist der Grossverteiler Migros. Das fördere die Motivation, glaubt Andreas Bühler, Sprecher von Migros Ostschweiz. «Man spürt, dass die Leute stolz sind, bei einem Unternehmen zu arbeiten, das seine Mitarbeiter unterstützt.»

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Tatsächlich wollten viele Unternehmen mit einem grosszügigen Vaterschaftsurlaub ein attraktiver Arbeitgeber sein, sagt Sibylle Olbert-Bock, Leiterin des Kompetenzzentrums für Führung und Personalmanagement an der Fachhochschule St.Gallen. Man schaue auf die Konkurrenz, auch diejenige im Ausland. Doch auch in den Chefetagen überlege man sich immer mehr, was Gleichstellung bedeuten müsse. «Es gibt immer mehr Frauen in den Unternehmen, die den Männern auf Augenhöhe begegnen.» Sie sind ebenso gut ausgebildet, verdienen gleich viel oder mehr als ihre Partner. «Die Erwartungen verändern sich. Es ist nicht mehr klar, wer zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit reduziert.»

Kleine können ihn sich selten leisten

Dass auch Unternehmen den Ball aufnehmen, wundert Adrian Wüthrich, Präsident der Gewerkschaft Travailsuisse nicht. «Sie wollen Mitarbeiter halten und als moderner Arbeitgeber gelten», sagt er. Und die Gewerkschaften setzten den Vaterschaftsurlaub bei Verhandlungen immer wieder auf die Agenda. Es sind vor allem grosse Firmen, die grosszügig sind. Kleine Unternehmen können sich den Vaterschaftsurlaub hingegen selten leisten. «Das ist unfair. So ist es Zufall, ob man als Arbeitnehmer einen Urlaub bekommt oder nicht.»

Dass ein Vaterschaftsurlaub für kleinere Unternehmen schwieriger einzuführen ist, weiss auch Robert Stadler, Vizedirektor der IHK St. Gallen-Appenzell. Nicht nur der Kosten wegen. Auch die Absenzen seien schwieriger aufzufangen. «Aber so wie ich die meisten KMU erlebe, sind sie auch flexibler. Im Einzelfall sucht man eine Lösung.» So glaubt Stadler auch in dieser Frage an den Markt. Einen staatlich vorgeschriebenen Vaterschaftsurlaub brauche es nicht. «Ein Arbeitnehmer, für den das wichtig ist, wird sich eher für ein grosses Unternehmen entscheiden. In KMU gibt es weniger zugesicherte Leistungen, aber sie bieten andere Vorteile.»

Wer sich im Unternehmen bewährt, könne seine Anliegen meist gut einbringen, glaubt auch Sibylle Olbert-Bock. Auch wenn es um einen Vaterschaftsurlaub gehe. «Voraussetzung ist aber, dass Führungskräfte für diese Frage ein offenes Ohr haben.» Da könne eine geeignete Personalpolitik helfen. Trotzdem glaubt sie nicht, dass der Markt allein dem Vaterschaftsurlaub zum Durchbruch verhilft. Auf Freiwilligkeit hätten die Unternehmen auch plädiert, als es um Frauen in den Führungsebenen ging. Passiert sei oft wenig. «Die Frage ist: Für wen regelt es der Markt? Er regelt es für die, für die es sich aus Sicht der Unternehmen lohnt.» Auch die Initianten glauben nicht an den Markt. «Das ist nur eine Ausrede, um nichts tun zu müssen», sagt Adrian Wüthrich.

Kein Bewerber fragt nach «Papizeit»

Tatsächlich könnte es lange dauern, bis sich mehrere Wochen Vaterschaftsurlaub überall durchsetzen. Denn Männer auf Stellensuche scheinen sich nicht besonders dafür zu interessieren. Der Vaterschaftsurlaub werde bei der Rekrutierung kaum angesprochen, sagt Helvetia-Sprecher Jonas Grossniklaus. «Ein viel wichtigeres Thema sind flexible Arbeitsmodelle, die es Vätern erlauben, einen Teil der Betreuungsarbeit zu übernehmen», sagt er. «Der Vaterschaftsurlaub wird in Bewerbungsgesprächen kaum je separat angesprochen», sagt auch Anita Schweizer, Mediensprecherin der Thurgauer Kantonalbank. Und «Der Vaterschaftsurlaub ist nur ein Baustein eines Gesamtpakets», sagt Raiffeisen-Sprecher Chiavi.

Ähnlich sieht es Sibylle Olbert-Bock. Der Vaterschaftsurlaub diene eher der Bindung bewährter Mitarbeitender. Den Ausschlag für einen Arbeitgeber gebe eher das Gesamtpaket. «Es geht darum, ob man die Organisation als eine wahrnimmt, in der neben der Arbeit Privat- und Familienleben akzeptiert werden.»

22. Oktober 2017, 07:49

http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/vaterschaftsurlaub-ist-noch-zufall;art509574,5119388
Tags: Erziehung – Papamonat – Geburt – Vaterschaftsurlaub – Familienrecht – Frauenpolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – Feminismus – feministische – Feministin – Kindeswohl – Vaterlose Gesellschaft – 

Wie fühlt es sich an, wenn Mama und Papa sich trennen?

Mama ist nicht genug, Papa ist unverzichtbar

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Wie fühlt es sich an, wenn Mama und Papa sich trennen? Die Familie zerbricht, das Versprechen „Wir bleiben für immer zusammen“ nicht mehr zählt.
Die wirklich Leidtragenden sind doch zu meist die Kinder.
Renata Kochta erzählt uns mehr davon.

Mama ist nicht genug, Papa ist unverzichtbar, 

eine Gemeinschaft auf Facebook, ins Leben gerufen von Renata Kochta, deren Mitgliederanzahl täglich wächst.
Es geht um das Thema „Eltern Kind Entfremdung“.

Eine Art Kummerkasten, in dem verzweifelten Vätern Mut gemacht wird nicht aufzugeben, es werden Tipps und Ratschläge geteilt und Erfahrungen ausgetauscht. Nicht aufgeben! Weiter kämpfen! Kämpfen für ein Umgangsrecht mit den eigenen Kindern.

Wenn der Umgang abgelehnt und boykottiert wird… Unzählige traurige Geschichten von hilflosen Vätern, die nur eines wollen, ihre Kinder sehen!

Von Renata Kochta – verheiratet, Mutter von 3 Kindern, Stiefmutter

8 Jahre lange Praxiserfahrung mit massivem Umgangsboykott – Erfahrung mit PAS

Zur Information: PA – S ist nicht als „Syndrom“ anerkannt, es wäre wünschenswert zukünftig nur das PA zu nennen (Parental Alienation) oder EKE – Kinder Eltern Entfremdung.

In meinem Bericht schreibe ich jedoch weiterhin PAS, da dieses doch für viele schon ein Begriff ist.

Es fängt mit einer Liebesgeschichte an und endet in einer Tragödie.

Scheidung und Trennung gehören zu den belastendsten Ereignissen im Leben von Menschen. Vielen Erwachsenen fällt es schwer, die damit verbundenen Emotionen zu verarbeiten. Da liegt es nahe, daß es Kindern noch viel schlechter gehen muß wenn eine Familie zerbricht.

Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden. 2014 waren es 166.199, 2015 waren es 163.350 Scheidungen. Dies ist eine Quote von 40,82%!! Bei normalen Trennungen kann man mit der Zahl um ein vielfaches höher gehen.

Laut Statistik für 2014 waren 887.514 Eltern vor dem Familiengericht um für Ihr Recht zu kämpfen, davon 146.862 nur wg. Umgangsrecht!! Man geht davon aus, daß bei jeder sechsten Scheidung oder Trennung, bei dem auch Kinder im Spiel sind, ein chronischer „Rosen/Beziehungskrieg“ ausbricht, und andauernder Kampf um jeden Preis steht an der Tagesordnung. Wie geht es dann erst einem Kind wenn ihm danach auch noch ein Elternteil gezielt „weggenommen“ wird? Hier wird die Elternebene von der Paarebene nicht getrennt.

„Kinder befinden sich sodann in einer akuten Gefährdungssituation.“

Einer Studie zufolge fürchten sich 37 bis 48% der Kinder und Jugendlichen in einer Scheidungssituation davor, einen Elternteil zu verlieren. 32% weisen psychische Veränderungen auf, wie zb. Trennunsängste, Schlafstörungen, Einnässen, sozialen Rückzug, Leistungsabfall in der Schule etc… Etwa 20% werden auffällig aggressiv oder flüchten in eine Sportart. Je konfliktreicher eine Trennung verläuft, desto größer ist die Gefahr, daß die Grundbedürfnisse des Kindes massiv verletzt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kontakt zu einem Elternteil durch Umgangsboykott komplett abbricht.

Ein gesunder Menschenverstand fragt sich sodann, warum eine Mutter ihr eigenes Kind vom Vater entfremdet oder umgekehrt? Warum tut eine Mutter so etwas? 
Hier geht es um Schädigungen, Hass und Rache. Weitere Gründe dafür sind häufig Betrug oder Fremdgehen des anderen, oder die Machtausspielung. Das Kind wird als Machtmittel missbraucht um sich am Partner zu rächen und ihn seelisch und psychisch so zu verletzen, wie man selbst verletzt wurde. Das Kind wird als Privatbesitz angesehen, der Ex hat da nichts mehr zu melden. Des Weiteren entstehen Verlustängste. Kinder werden zu Instrumenten oder gar als Schachfiguren in diesem perfiden Spiel benutzt. Ich möchte nicht behaupten, dass es nur die Mütter sind die entfremden – auch Väter entfremden und boykottieren Umgänge -, aber Studien belegen dies jedoch: 82% sind es die Frauen, die ihre Wunden durch einen Umgangsboykott heilen, und es somit dem Ex Partner „heimzahlen“ wollen. Damit scheren wir nicht jede Mutter, die sich getrennt hat, über einen Kamm. Gott sei Dank gibt es kluge Frauen, die einen Umgang nach einer Trennung nicht unterbinden. Es ist natürlich genauso schlimm wenn sich ein Vater „nicht kümmern“ will – aber hier müsste man eine gesonderte Gruppe gründen, denn ein Boykott und Manipulation sind weitaus schlimmer als wenn ein Vater nicht will und das Kind in Ruhe gelassen wird. Hier wird einem Kind nicht bewusst psychischer Schaden zugeführt. In dieser Gruppe sprechen wir ausschließlich nur von „entsorgten“ Vätern, die einen Umgang haben „wollen“, dieser jedoch massiv seitens der Mutter boykottiert wird.

„82% sind es die Frauen, die ihre Wunden durch einen Umgangsboykott heilen, und es somit dem Ex Partner „heimzahlen“ wollen. „

Durch meine Praxiserfahrung, auch aus dem Bekanntenkreis etc., kann ich bestätigen dass es dieses Phänomen „Kindesentzug und den damit verbundenen PAS Schaden am Kind“ tatsächlich gibt und auch knallhart durchgezogen wird.

Dieses traurige Thema gewinnt mit der Zeit immer mehr an Tragik: Tagtäglich werden Verstöße der ehemals liebenden Müttern begangen! Sie werden sozusagen „kriminell“ und zeigen typische Verhaltensweisen einer gezielten Umgangsvereitelung wie Narzissmus oder Borderline mit dem Ziel den Partner zu vernichten. Es folgen Anzeigen wie:

§ 186 Üble Nachrede
§ 187 Verleumdung
§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen § 234 Menschenraub
§ 235 Entziehung Minderjähriger
§ 238 Nachstellung
§ 239 Freiheitsberaubung
§ 240 Nötigung
§ 253 Erpressung

Am schlimmsten finde ich persönlich die ungerechtfertigten Strafanzeigen – zum größten Teil erfundene Kindesmisshandlungsanzeigen wo Kinder auf eine schlimme Art und Weise von einem boykottierenden Elternteil gegen den anderen manipuliert werden sowie regelrecht zu einer Falschaussage angestiftet werden. Der angezeigte Elternteil ist erstmal ohnmächtig ausgeliefert. Im Wissen daß nichts passiert ist, muß er sich trotzdem verteidigen und darf erstmal für mindestens ein halbes Jahr das eigene Kind nicht sehen. Er muß mit der Angst leben was das Kind dann vor Gericht aussagt, mit dem Wissen es wurde von dem boykottierenden Elternteil – somit von der Mutter – manipuliert. Das Kind entfremdet sich immer mehr, bis es irgendwann das PAS entwickelt und den Kontakt komplett abbricht. Die Konsequenzen für die Kinder sind extrem belastend und haben gravierende Folgeschäden. Desweiteren werden diese erfundenen Anzeigen mit den echten Fällen in einen Topf geworfen. Dies ist ein hochsensibles Thema und man geht damit höchst respektlos und kriminell um.

Die Empörung der Betroffenen über die Tatenlosigkeit unserer Regierung in Bezug auf Kinderrechte, ihre Einführung und Durchsetzung ist nachvollziehbar. Einem boykottierenden Elternteil passiert NICHTS, denn es ist ja das Kind was ausgesagt hat. Wenn ein Vater bei seinem Umgang vor einer verschlossenen Tür steht, sind ihm die Hände gebunden. Auch wenn der Vater 600 Km fährt. Wenn ein Kind bei jedem Umgang krank ist, kann der Vater nichts machen. Er kann nur wieder vors Gericht gehen und wieder vergehen Monate bis ein Termin ansteht. Wir haben in der Gruppe Väter die bis zu 18 mal vorm Gericht waren, und ein Umgang war irgendwann gar nicht mehr möglich, da das Kind dann nicht mehr „wollte“. Eine Manipulation ist nicht strafbar. Wenn ein Kind aufgrund dessen – der Entfremdungsstrategie und dem Loyalitätskonflikt – „nicht will“, wird dies vor Gericht als der „eigene Wille“ des Kindes angesehen. Das Kind entwickelt mit der Zeit das PA Syndrom – genannt PAS.

„Wir haben in der Gruppe Väter die bis zu 18 mal vorm Gericht waren, und ein Umgang war irgendwann gar nicht mehr möglich, da das Kind dann nicht mehr „wollte““

  • Das Kind bleibt dem psychischen Missbrauch ausgesetzt.
  • Das Kind erlebt sich in seinem Denken, Fühlen und Handeln als unzumutbar und falsch und entwickelt daraus resultierend ein mangelndes und fehlendes Selbstwertempfinden
  • Durch die ständige Manipulation des boykottierenden Elternteils nimmt das Kind seine eigene Wahrnehmung als falsch wahr und verliert das Vertrauen in diese.
  • Kinder erkennen die Abneigung der Mutter gegen die Besuche des Vaters und werden somit in unfassbare Stresssituationen gebracht. Um diesen Stressor zu reduzieren, überidentifizieren sich die Kinder mit dem boykottierenden Elternteil und distanzieren sich von dem getrennt lebenden Elternteil.
  • Das Kind weiß nicht mehr was richtig oder falsch ist, dies vermittelt die Reaktion der Bezugsperson. Unsicherheit, Angst, Druck, Trauer und Hilflosigkeit werden für das Kind so zum ständigen Begleiter.
  • PAS Kinder führen eine ambivalente Beziehung zu ihren Eltern. Das bedeutet daß ihre Mutter beispielsweise „Mamadiebeste“ ist – somit nur positive, der Vater im Gegenzug „Papaderschlechte“ – somit nur negative Eigenschaften besitzt.
  • Diese Spaltung des Person Schemas ist eine typische Reaktion bei PAS.
  • Das Kind übernimmt automatisch Partei für den instrumentalisierenden Elternteil, obwohl dieser z.B. gar nicht vor Ort ist oder über den gesprochen wird. Dies geschieht bei Freunden, Familie, Schule etc…
  • Das Kind lernt seine Existenz durch Aufmerksamkeit auf Bezugspersonen abzusichern und nicht durch Selbstwahrnehmung, was gravierende Folgen für die eigene Identitätsbildung hat, die dadurch komplett gestört wird.
  • Das Kind lebt mit schlimmen, zum Teil jahrelang andauernden Loyalitätskonflikten
  • Die Vorwürfe, z.B. das der Vater lügt kann ein Kind auf Anfragen „warum lügt der Papa“ nicht konkretisieren. Hier finden sich Parallelen mit der unbegründeten Zurückweisung des Kindes.
  • Das Kind ist zum Teil auf sich allein gestellt, da die Mutter arbeitet, das Kind wird zum „Hort“ oder „ Schlüssel“ Kind.
  • Die Mutter praktiziert Techniken, die über Androhungen, Verbote wie z.B. dass das Kind den Vater nicht anrufen darf etc…oder der Papa wird nur noch per Vorname genannt etc…, Abwertungen bis hin zu absoluten Fehlinformationen an den entfremdeten Elternteil. Das Kind funktioniert wie eine Marionette und schenkt der Mutter Glauben und gehorcht.
  • Das Kind muß die Geschenke vom Papa wegschmeißen, oder sie werden weggeschmissen. Wie auch Fotos mit dem Papa. Fotos werden den Kindern weggenommen, die Mutter versucht den Vater komplett aus dem Kopf des Kindes „auszulöschen“
  • Sie erleben mehrfache Befragungen durch Jugendamt, Verfahrensbestand, Polizei, Kripo, Gericht, Anwälte, Sachverständig, Psychologen, Ärzte, Mutter…. Es entwickelt sich eine pathologische Beziehungsbildung im Kind.

Es entwickelt sich eine irreparable seelische Störung in der Persönlichkeit des Kindes, mit Spätfolgen wie: neurotische Störungen, Partnerschaftsprobleme, Störungen in der eigenen späteren Elternrolle, Suchterkrankungen, Drogenabhängigkeit, Alkoholmißbrauch bis hin zur Kriminalität, Depressionen und Selbstmord.

Neben dem entfremdeten Elternteil lehnt das Kind sowohl Großeltern, Freunde aus dem persönlichen Umfeld des Vaters, Tanten, Cousins, Stiefgeschwister etc.. ab, obwohl es zu diesen vor der Entfremdung eine positive Beziehung gab. Einem Kind wird somit nicht nur ein Elternteil weggenommen, sondern 50% der eigenen Persönlichkeit. Dadurch entsteht eine fehlende Verwurzelung, das Kind verdrängt die auftretenden Schuldgefühle. Diese negative und vor allem irrationale Sichtwiese auf den Entfremdenden Elternteil ist für das Kind schlimmer, als den Verlust dieses Elternteils durch den Tod ertragen zu müssen. Dieser psychischer Druck dem die Kleinsten von uns ausgesetzt sind ist schwer vorstellbar und schon für uns Erwachsene kaum zu ertragen. Das Kind weiß dass sein Papa existiert und sich im Umkehrschluß aber auch bewußt darüber ist, dass es keinen Kontakt zu ihm haben darf, weil es sonst die Beziehung zur Mama riskiert.

Diese Auswirkungen der psychischen Entwicklung, der zum Verlust des Selbstwertgefühls führt, werden in die nächste Generation übertragen. Die komplette Entwicklung des Kindes ist gestört.

Als ich es im Bekanntenkreis mit ansehen mußte, wie Kinder entfremdet und psychisch mißhandelt wurden und sodann meine Recherchen über PAS begannen, war es für mich nicht vorstellbar, daß es das geben kann. Das Kinder die jahrelang ihren Papa hatten und liebten wirklich solche Phänomene zeigten, und nach einigen Jahren massiver Entfremdungsstrategie und Unterstützung der Behörden den Vater irgendwann nicht mehr sehen wollten. Genau aus diesen und ähnlichen Gründen wie oben genannt. Wenn ich mit Menschen darüber spreche, finden sie sich in einer hilflosen Lage, da sie es nicht kennen, sie nehmen es nicht ernst. Antworten: „ach das wird schon wieder“, oder „dann soll doch der Vater vorbeifahren und mit der Mutter sprechen“ oder ähnliche naive Aussagen. Sie haben kaum Verständnis, weil sie es nicht kennen oder sich vorstellen können. Eine Mutter tut sowas nicht.

„Wenn ich mit Menschen darüber spreche, finden sie sich in einer hilflosen Lage, da sie es nicht kennen, sie nehmen es nicht ernst. Antworten: „ach das wird schon wieder“, oder „dann soll doch der Vater vorbeifahren und mit der Mutter sprechen“ oder ähnliche naive Aussagen.“

Viele Väter haben von sich aus den Umgang und den damit verbundenen Kampf aufgegeben, damit sie Ihren Kindern nicht noch mehr Schaden zufügen. Sie haben losgelassen, aber im Herzen lieben sie Ihre Kinder wie am ersten Tag. Irgendwann werden alle entfremdeten Kinder Fragen stellen, und auf die Wahrheit stoßen. Aber das bringt ihnen ihren Vater und die gemeinsame Kindheit nicht wieder. Stattdessen wird es sie noch mehr traumatisieren, wenn sie erfahren was ihre Mutter alles getan hat um ihnen „ihren“ Vater vorzuenthalten.

Ich persönlich habe mir zum Ziel gesetzt, diese Unwissenheit der Praxis offensiv an die Öffentlichkeit zu bringen. Nur derjenige der die Praxis durchgemacht hat, weiß wie das System funktioniert. Es geht unter anderem nicht nur um Kinder, es geht auch um Millionen von Geldern, die letztendlich mit Kindern gemacht werden. Alle verdienen mit einer Scheidung und dem damit verbundenen Streit ums „Kind“ Geld. Die Anwälte, Richter, Umgangspfleger, Verfahrensbeistände, Psychologen, Strafrechtler, Jugendämter, Ärzte – Hundertausende von Euros fließen pro Fall. Alles so unnötig!! Warum muß ein Kind irgendwann zum Psychologen? Warum muß nach Jahren Streit ein Gutachten erstellt werden? Warum klappt man nicht beim ersten Gerichtstermin die Akten zu und alles ist geregelt? Warum muß ein fürsorglicher Vater mehrmals vor Gericht, nur um sein eigenes Kind sehen zu dürfen und sich dafür auch noch erklären?
Warum muß ein Vater zahlen, wenn er sein Kind nicht sehen darf?

Warum entscheiden Fremde ob er es darf oder nicht? Laut Gesetz hat das Kind Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, und jeder Elternteil ist verpflichtet dazu beizusteuern, den Umgang zu fördern und nicht zu boykottieren. Wir haben es zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder erschwert. Sollte nicht eine Mutter – oder wir Eltern – am besten wissen was für das Kind das BESTE ist? Nämlich eine Mutter und ein Vater. Ein Kind hat sich nicht getrennt.

Ich wünsche mir:

dass betroffene Familien, die in Hochkonflikttrennungen die Gerichtssäle füllen, möglichst schnell aus dem Familiengericht in systemische Familientherapie überwiesen werden. Ich wünsche mir, daß vor allem Frauen  – die sich auch dann noch Mütter nennen – aufwachen und das eigene Fleisch und Blut nicht als gefühlsregulierendes Objekt mißbrauchen, nur um ihre niederen Bedürfnisse zu befriedigen. Es geht hier nicht um einen selber, es geht ums eigene Kind!!

Es geht um die Zukunft der Kinder, letztendlich um unser all Zukunft.

Wir dürfen nicht wegschauen, Schweigen ist tabu, Reden ist Gold.

Eltern-Kind Entfremdung ist kein Sorgerechtsthema, es ist ein Kinderschutzthema, es ist für mich eine Straftat und für den Schutz aller Kinder setze ich mich ein, gemeinsam für die Zukunft unserer Kinder und der kommenden Generationen.

Vielen Dank liebe Renata! Ein erschreckendes Thema, dessen ich mir selbst auch nicht so bewusst war und mit dem ich in Zukunft definitiv sensibler umgehen werden. Wir finden Euren Zusammenhalt sowie die gegenseitige Unterstützung großartig! Facebook

Renata Kochta
Renata Kochta

10 Kommentare

  • Karl Otto sagt:

    Liebe Renata,

    vielen Dank für diese tolle Seite und Dein riesiges mutiges Engagement dieses oftmals irrationale und für nichtbetroffene Menschen schwer verständliche Thema weiter in die Öffentlichkeit zu bringen.

    Leider kann und muss man die obigen Ausführungen bestätigen.

    Für betroffene und entfremdete Elternteile – egal ob Mutter oder Vater -, ist es unverständlich, dass die Entscheidungseliten in Deutschland an dem contra-diktatorischen Familienrecht festhalten und eine weiter steigende Zahl von Entfremdungen von Kindern dabei in Kauf nehmen.

    Man hat seit Jahren positive Erfahrungswerte aus andern Ländern, wie man die ansteigende Zahl von PAS-Fällen PRÄVENTIV eindämmen könnte.

    Warum ist es nicht möglich auch in Deutschland ein für die Kinder Kind-zentriertes-Familienrecht einzuführen?
    Jedes entfremdete Kind, mit den für die Kinder oftmals lebenslang traumatisch belastenden und begleiteten Problemen, wird oftmals die aus den Fugen geratene Gesellschaft zusätzlich belasten.

    Ein entfremdeter Vater , der seit sieben Jahren, jetzt in einem zweiten Umgangsverfahren, um und für seinen Sohn „kämpft“, der hilflos zuschauen muss, wie sein Sohn weiterhin einer emotionalen und psychischen Misshandlung ausgesetzt ist.

    Herzliche Grüße und viel Erfolg bei Deinem Engagement zukünftigen Kindergenrationen eine Entfremdung zu ersparen!

    K.O.

    PS: Never, never, never give up!

  • Sandra Furner sagt:

    Unfassbar aber wahr!!! Ich bin selber Stiefmutter und denke dass ich über unseren Fall lese… es gleicht sich eins zu eins… seit 6 Jahren kämpft mein Mann, aber hoffnungslos. Kinder sind manipuliert und entfremdet. Bei der Trennung waren sie 6 und 8 Jahre alt… 6 Jahre später „wollen“ sie von sich aus ihren eins geliebten Papa nicht mehr sehen. Unabhängig davon dass auch ich massiv angegriffen wurde, wurde den Kindern 50 Prozent der eigenen Familie weggenommen…. im Bericht fehlt mir die Erwähnung, dass auch Oma, Opa etc entfremdet werden…. tragisch. Hoffentlich passiert bald was! Danke für den Bericht, zumindest schön zu wissen dass man nicht alleine ist…..

  • Gerit Konrad sagt:

    Ich bin auch ein entsorgter Vater von 2 wundervollen Töchtern. auch ich wurde mit Geld erpresst und als das nicht so wie von der mutter gewünscht floß, wurde ich wegen kindesmißhandlung angezeigt. es war eines mit der schlimmsten erfahrungen in meinem leben. eher würde ich mir einen finger abhacken als meinen kindern ein haar zu krümmen. auch ich war 8 mal vorm gericht, auch ich habe verzweifelt gekämpft und mehrere umgangspfleger durchmachen müssen – die es sogar selber nicht geschafft haben den umgang durchzusetzen. das was im text steht = diese psychische mißhandlung – stimmen zu 100%. ein leie kann es sich nicht vorstellen, er kann einfach nicht. egal wie man es versucht zu erklären, er versteht es nicht. und DAS ist dann wo man am schluß komplett die hoffnun gaufgibt. wie soll es dann ein richter verstehen??? ich liebe meine 2 kleinen über alles, er zerreißt mir das herz, daß ich sie nicht sehen kann, oder zumindest ein foto geschickt bekomme…. bei der trennung waren sie 4 und 5 jahre alt. nun 5 jahre später sagen beide aus, daß sie mich nicht mehr sehen wollen….. ihr leben und psyche wurde für immer von der mutter systematisch zerstört. hoffentlich gehen mehr menschen an die öffentlichkeit, hoffentlich trauen sich mehr väter oder auch mütter zu sagen was ihnen passiert ist. wir haben doch nichts mehr zu verlieren??? ….außer daß unsere kinder uns mal im alter aufsuchen ….. solange ich nicht gestorben bin, stirbt dieser hoffnungsschimmer nie….

  • Leon —- sagt:

    Sehr geehrte Frau Kochta, danke für Ihren Mut! Danke für den Hoffnungsschimmer. Danke dass sie an die Öffentlichkeit gehen!!! Stellen Sie sich vor jeder dem dies widerfährt würde dies tun. Aber wer gibt schon freiwillig zu: Ja, ich wurde wegen Kindesmisshandlung angezeigt…..?? Ja, auch ich wurde wegen Kindesmisshandlung angezeigt. Laut Anzeige habe ich meinen Sohn jedesmal stark geohrfeigt, gewürgt und ihm Tritte gegeben. Mir ist bei der Anzeige schlecht geworden. Allein die Vorstellung dass dies meinem Kind passiert wäre …..mein Kind war 8 Jahre alt. Wir waren 7 Jahre verheiratet!! Es hat halt nicht funktioniert und ich habe mich getrennt. Eine neue Frau kennengelernt und ab da an ging es an…. mein Gott, was für eine Wut und Rache muss da in einer Frau die sich Mutter nennt brodeln?? UNSER Kind wird für die eigene Rache hergenommen? ….. Fast ein Jahr hab ich meinen Jungen daraufhin nicht sehen dürfen…. beim Verhör vor Gericht als mein Kind aussagen musste und ich ohnmächtig hinter einer Glaswand zuschauen durfte sagte er: ….“ich habe immer mit Papa Fußball gespielt und einmal hat er mir in mein Fuß getreten…aber ich habe trotzdem das Tor gemacht – und hat dabei gelacht ..“ …. nach einer Stunde Verhör kam die entscheidende Frage vom Richter: „was hat denn die Mama dazu gesagt, ist ja ganz schlimm was alles passiert ist?“ ….mein Junge: „ich soll es so sagen dass es mir passiert ist….“ Anzeige eingestellt, Mutter nichts passiert, mein Kind für immer geschädigt und sehen tue ich ihn weiterhin nicht. Jeder Umgang sei es mit Umgangspfleger oder Psychologe wurde vereitelt…. ich zahle jeden Monat pünktlich Kindesunterhalt UND die Krankenkasse. Einmal habe ich eine Woche zu spät überwiesen, aber da hatte ich zwischenzeitlich die nächste Anzeige, dass ich zu spät überweise. Unseren Sohn sehe ich nun seit 3 Jahren nicht mehr, ich habe losgelassen…. DAS ist Deutschland – unser VATERLAND!!!

  • Burkhard Röttger sagt:

    Liebe Renata
    Jedes Wort ist leider wahr. …ein krankes Familienzerstörungssystem …Bei mir gleich zweifach, angewandt.
    Die Öffentlichkeit muss teilhaben und noch mehr berichten, so daß die Täter und Täterinnen unter Druck kommen.

    Mögen deine Wünsche , die auch meine Wünsche sind für die Kinder und Eltern in Erfüllung gehen…

    Burkhard Röttger

  • Liebe Renata, erstmal danke für deinen unermüdlichen Einsatz . Was hier abläuft ist wirklich ein Alptraum, es ist eine globale Gesundheitskrise. Kinder werden missbraucht, liebevollen Eltern wird gerichtlich der Kontakt zu ihren Kindern verboten, Kinder werden instrumentalisiert und entfremdet, inkompetente psychologische Gutachter die unprofessionelle Gutachten machen, Jugendämter die Kinder oft grundlos aus Familien herausreissen, Pädophilenringe, Korruption und Täterschutz vor Opferschutz… aber die Öffentlichkeit lacht uns aus, ignoriert uns oder bekämpft uns wenn wir uns erlauben die Wahrheit auszusprechen. Die Ignoranz ist richtig unheimlich, was muss noch alles passieren bis das Familienministerium, die Politik uns endlich ernst nimmt und anhört? Was ist los mit den Medien? Eltern-Kind Entfremdung ist kein Sorgerechtsthema, es ist ein Kinderschutzthema. Wieso werden die Kinder nicht besser geschützt? Wieso finden wir nicht mehr Gehör? Liebe Grüsse aus der Schweiz http://www.juno-movement.org/

  • Liebe Renata, ich finde es sehr schön, wie du dich für Kinderrechte einsetzt. Wir fordern die bedingungslose gemeinsame Sorgerecht ab Geburt, gleichberechtigter Ansprechtpartner in Erziehnungsfragen und mehr Zeit mit dem Kind. Das Wechselmodell wird kommen in Deutschland. Die Kinder haben sich Eltern verdient. Schön, dass immer mehr Personen, Eltern, Mütter und Väter sich einsetzen. Es ist kein Tabu Thema mehr und es wird noch groß in den Medien kommen. Die ganzen schrecklichien Geschichten. Lieben Gruß

  • Was erlaubt sich die Bundesregierung eigentlich, den Kindern ihre Väter zu nehmen? Welche Barbaren haben sich ausgedacht, dass Kinder ihre Papas nach Trennung zu verlieren haben?
    Wieso leben die Kinder nicht selbstverständlich bei ihrem männlichen Elternteil weiter? Warum DISKRIMINIERT CDU/CSU/SPD Männer und VÄTER?
    Herr Marcus Weinberg, durch welches Menschenrecht ist gedeckt, dass man Väter und Kinder foltern darf, ihr Familienleben zerstören?

    Wieso waren Sie Generationen lang untätig und haben das unterstützt statt bekämpft?
    Zu jedem Kind gehört sein Vater, wussten Sie das nicht? ‍♀‍♂

    Fiktives, erfundenes Einkommen, (in Österreich Anspannung), haben sich Rassisten, Sadisten und Menschenfeinde ausgedacht.
    Früher gab es Nazis, die haben KZ’s gebaut, Menschen in den Ofen geschoben. Heute gibt es die gleichen Leute noch immer. Sie denken sich Einkommen aus welches NICHT existiert, um Väter damit auszulöschen! Als Strafe dafür, weil Mütter und Staat sie von der Vaterschaft ausschließen und ihnen ihre Kinder nehmen.

    Fiktives Einkommen ist Zwangsarbeit, Familienzerstörung, Freiheitsberaubung, Sklaverei, kriminelle Folter und DISKRIMINIERUNG.

    Große Worte, von wegen „Menschenrecht auf freie Wahl von Beruf, Ausbildung und Familie“. Wird mit Füßen getreten, drauf geschissen, um Männer zu zwingen, durch ihre Arbeit Geld zu verdienen, über dessen Ausgaben sie nicht bestimmen oder mitbestimmen können. Diese Beschreibung trifft nur auf zwei Missstände zu: Auf Zwangsarbeit und auf dieses Unterhaltsrecht in Deutschland.
    Können Sie die WUT und die Ohnmacht überhaupt verstehen???

    Woher nehmen Sie als Familienpolitiker die Arroganz Väter auf Unterhaltszahlungen zu reduzieren, wo Sie doch genau wissen, dass Väter ihre Kinder genauso lieben und die Kinderzimmer leer bleiben, weil Sie meinen dass einem Kind nur im Einzelfall ein Familienleben mit seinem Papa zu steht.
    Sie sitzen auf einem Pulverfass was gerade hoch geht!

    Sie können Väter auf ihrem Profil sperren wie Sie wollen, was uns nun mehrfach berichtet worden ist. Sowas macht die Runde und spricht sich herum Herr Weinberg!!! Ihre Partei kann sich nicht mehr verstecken und die Probleme ignorieren die Ihre Kinder- und Familienfeindliche Politik angerichtet hat.

    Väter zu Gericht zu schicken damit Sie auf eigene Kosten ihrer Erziehungs- und Elternpflichten nachkommen können ist tiefe Menschenverachtung, ist verfassungswidrig! Sie machen Unterschiede zwischen Kindern danach, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, Sie machen Unterschiede zwischen Sorge- und Betreuungrecht, sind Sie noch zu retten? Was soll ein Vater mit einem Zettel? Nur ein anwesendes Kind was Zuhause bei Papa lebt ist lebendig Sohn oder Tochter, für die man dann auch sein letztes Hemd gibt.

    “Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern
    und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.”
    (Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)

    Wir fordern, dass die neue Bundesregierung ein Wiedergutmachungsprogramm auflegt und die ganzen Väter und Kinder die für den Rest ihres Lebens traumatisiert sind entschädigt! An welche Schadensersatzzahlungen pro Sorgerechts- Betreuungsrechtsverfahren hatten Sie denn so gedacht?

    Was wäre angemessen für ein zerstörtes Leben?
    10.000 oder 100.000 Euro? Sie haben keine Ahnung was Sie angerichtet haben.
    Die Medien und die Wissenschaft haut ihnen gerade ihre Familienzerstörungspolitik um die Ohren!
    Sie haben „Alleinerziehung“ groß gemacht statt die Nachtrennungsfamilie zu retten, entgegen aller Bedürfnisse der Kinder und Eltern. Nun sehen Sie zu, dass Sie endlich dieses gescheiterte Isolationsmodell ABSCHAFFEN! Es gibt keine Alleinerziehenden, Eltern müssen als Getrennterziehende volle Unterstützung erhalten, damit sie ihren Elternpflichten NACHEINANDER nachkommen können.
    Mit jedem Tag den Sie länger Kinder diesem Desaster aussetzen rückt die Menschenrechtsverletzung näher an einen Verweis an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
    Die Vorgabe des Europarates auf gesetzliche Umsetzung der Resolution 2079 aus 2015 ist klar, eindeutig und unmissverständlich, der hatte die Bundesregierung zugestimmt, wo steht der Termin für die Gesetzliche Umsetzung in Ihrem Parteiprogramm?!

    Hier der Film des ZDF zu den Auswüchsen der DISKRIMINIERUNG in Deutschland:

    https://www.zdf.de/nachrichten/heute-plus/videos/scheidungsvaeter-100.html

    Dieser Kommentar wurde auf der Seite des Familienpolitischen Sprechers der CDU/CSU Bundestagsfraktion
    Herr Marcus Weinberg veröffentlicht.
    https://www.facebook.com/Marcus.Weinberg/

  • Kim Wenzel sagt:

    Liebe Renata, Du sprichst nicht nur mir aus der Seele!!!

    ich, Kim Wenzel, bin seit 2013 getrennt. Wir waren nicht verheiratet, haben aber
    zwei Kinder zusammen. Nils (11) und Finlay (7) Nach der Trennung folgte die
    Totalverweigerung der Kindesmutter. Über das Jugendamt waren vier
    gemeinsame Termine angesetzt – die KM erschien zu keinem.
    Daraufhin musste ich notgedrungen vor Gericht. Das war im Dezember 2013
    kurz vor Weihnachten. Es gab völlig haltlose Vorwürfe und Erfindungen der KM
    (würde keinen „Draht“ zu den Kindern haben, hätte sie bei IKEA auf dem Parkplatz
    im Dunkeln eine Stunde „vergessen“ usw. usf. alles schriftlich in den Akten.
    Kurz vor Weihnachten in dem 1. Amtsgerichtstermin in Erfurt entschied die Richterin,
    dass ein „Weihnachtsumgang“ stattfindet, weil nichts gegen mich vorliegt.
    Leider wurde der Termin am 2. Weihnachtsfeiertag auf ganze 4 Stunden begrenzt.
    Von 10 bis 14 Uhr. Der Umgang fand „natürlich“ nie statt, weil die KM ihn verweigerte
    mit fadenscheidenen Ausreden, wie Kinder angeblich krank. Bla…bla.
    Von Februar an gab es das ganze Jahr hindurch weitere Gerichstermine, wo erneut
    kein Umgang normal stattfand. Stattdessen wurde eine Verfahrenspflegerin und auch
    eine Gerichtsgutachterin hinzugezogen. Sie alle haben positive Berichte verfasst, dass die
    Kinder ihren Papa lieben und gern auch bei ihm schlafen würden.
    Dann kam 2015 ein Urteil, dass bei weiterer Umgangsverweigerung die KM bis 25.000 Euro
    Strafe zahlen oder bis ein halbes Jahr ins Gefängnis muss.
    Natürlich gab es weitere Umgangsverweigerung und es wurde NIE eine Strafe vollstreckt.
    Dann ging es nach Jena zum Oberlandesgericht. Erneut gescheiterte Umgangsversuche.
    Beim letzten Termin Februar 2016 wurde ich gefragt, ob ich wegen der Verweigerungshaltung
    der KM einer Familientherapie zustimmen würde. Na klar sagte ich, alles was hilft meine
    Kinder wiederzusehen! Am 1. April wurde damit begonnen. Nur mit der KM. ABER die Kinder
    „darf“ ich während dieser Zeit NICHT sehen wegen des „Kindeswohls“ weil sie Ruhe brauchen
    und wenn zwei Elternteile auf sie einreden ist das nicht gut. Toll!!! Im Sommer//Herbst war auch
    ich dann dreimal bei den Familientherapeuten. Diese teilten mir „eventuelle Fortschritte“
    seitens der KM mit. Dennoch müssten sie die Therapie, die eigentlich nur bis 31.12.2016
    gehen sollte, verlängern. Das wurde genehmigt bis Ende Mai 2017. Am 29. Mai gab es
    dann ein Treffen beim Jugendamt mit den Therapeuten aus Weimar der KM und mir.
    Dabei wurde mir erklärt, dass es doch „irgendwie“ eine mehr oder weniger erfolgreiche
    Therapie war und die KM nun bereit sei, die Kinder doch zu mir zu lassen.
    Allerdings gibt es nun das Problem, dass die Kinder ja nun nicht mehr wollen.
    Wer bitteschön will ihnen das verdenken, wo ich sie doch seit fast zwei Jahren
    nicht mehr gesehen habe??? ABER die KM würde sich jetzt bemühen, doch auf die
    Kinder positiv einzuwirken, damit sie wieder Kontakt zu mir aufnehmen sollen.
    Damit war a) die Thearpie für die Therapeuten und b) für das Jugendamt
    abgeschlossen. Ab jetzt wird sich alles andere ja schon einstellen.
    Na klar, habe ich weiterhin versucht, Kontakt aufzunehmen (zum Geburtstag
    anzurufen, gemeinsame Termine zu finden usw.usf.) Natürlich kam bis zum
    heutigen Tag NICHTS zustande und wird auch NICHTS zustande kommen.
    Bin nicht nur ich fest von überzeugt. Die KM verweigert erfolgreich bis zum
    völligen „Entfremden“ weiter.
    Ich zahle seit der Trennung pünktlich am 1. des Monats meinen Unterhalt
    von knapp 600 Euro. Was hier stattfindet ist ein Verbrechen!
    Man hat Recht und bekommt dennoch kein Recht. Es ist nach wie vor
    sooooo einfach Kinder vom Ex-Partner gegen seinen Willen und den
    Willen der Kinder fern zu halten.
    Da hilft Dir keine „positive Bewertung“ einer Verfahrenspflegerin noch einer
    Gerichtsgutachterin oder sonst wem. Um DAS genau zu ändern MUSS das
    Wechselmodell nach Trennung als Standard eingeführt werden.
    Ich sehe es ein, wenn ein Vater, als Trucker-Fahrer um die Welt düst und
    das so nicht umsetzen kann, dann muss eine andere Lösung gefunden
    werden. Aber alles andere hilft nur, wenn nach einer Trennung klare Verhältnisse
    herrschen, auch bei Unstimmigkeiten der Ex-Partner, die die „kleinen Seelen“
    ausnutzen! Oder der verhinderte Umgang wird sofort und hart bestraft mit
    der Androhung und dann auch Umsetzung des Sorgerechts-Entzugs.
    Deshalb Wechselmodell und jeder//jede, der//die dagegen ist,
    wünsche ich meine Situation!!! Warum geht es in unzähligen anderen Ländern
    nur nicht in Deutschland? Warum sind uns die Skandinavier schon wieder voraus,
    obwohl wir Deutschen doch so „modern und fortschrittlich“ sein wollen??
    (Aktuellen Studien zu Folge liegt Deutschland in den „Kinder-Rechten“ auf Platz 66)

    https://www.dkhw.de/presse/schlagzeilen-archiv/schlagzeilen-details/deutsches-kinderhilfswerk-deutschland-vernachlaessigt-die-rechte-von-kindern-in-gerichtsverfahren/

  • Ellen Bornemann sagt:

    Vielen Dank für diesen Bericht!
    Als ich meinen Mann 2002 kennen lernte, war ich entsetzt, was Mütter sich alles erlauben dürfen, von öffentlicher Verleudmung des Vaters, Unterstellung von Kindesmisshandlungen, Umgangsboykott bis hin zur offensichtlichen Manipulation des Kindes!
    Es interessierte weder das Gericht, das Jugendamt noch die
    Mediationsstelle! Ständig gab es Umgangsverfahren, da die Mutter meinte, sie habe die Alleinmacht.
    Wie sollte sie auch anders denken? Sie bekam PKH, der Vater musste zahlen, obwohl er recht bekam. Genutzt hat es nichts, der nächste Boykott kam! Warum sollte sich die Mutter auch an Beschlüsse halten? Es passierte ja nichts!
    Selbst als sie meinte, sie will mit dem Kind in ihre Heimat, hörte den Vater niemand. Es gab zwar ein Gutachten, dass sogar besagte, das Kind solle zum Vater, damit ihm beide Eltern erhalten bleiben, aber Richter sind ja wesentlich kompetenter, als ein Gutachten von 2 Jahren!
    Und somit war die Mutter weg!
    Alle waren ganz erschrocken, das hätten sie nicht gedacht! Nein, warum auch? Es war ja nur der Vatet, der immer davor gewarnt hatte! Nach ungefähr 5 Jahren Schikane schaffte die Mutter Tatsachen!
    Der Vater erhielt zwar das ABR und einen Herausgabebeschluss, aber das wiederum tangierte die spanische Behörden peripher! Gemeinsames Sorgerecht? Noch nixht einmal mehr auf dem Papier, da die Mutter mit einer gefälschten Übersetzung des Scheidungsurteils arbeitete. Selbst als dies klar war , gab es für die Mutter keine Konsequenzen! Im Gegenteil, sie erhielt zur Belohnung der Kindesentziehung und der Entfremdung nach 2, 5 Jahren das ABR zurück, auf Grund von Kontinuität und fehlender Bindung des Kindes zum Vater!
    Die Krönung ist allerdings, sie kam 6 Jahre nach dem Kindesentzug mit ihrer neuen Familie zurück nach Deutschland, um genau das gleiche Spiel mit ihrem zweiten Ehemann durch zu ziehen!
    Wieder wollte keine Behörde die Warnungen hören, bis zum erneuten Kindesentzug! Diesmal allerdings erhielt der Vater das alleinige Sorgerecht und per HKÜ die Kinder zurück!
    Nun versteht die Mutter die Welt nicht mehr, da sie ihre eigene Medizin schlucken muss und behauptet , man hätte ihr die Kinder entführt und Schuld sei m.u. die Justiz. Sie ist frei von allen Fehlern und immer nur das Opfer.

    Hätte es von Anfang an, das Wechselmodel als Standard gegeben, hätte es schon einmal drei Kinder vor ihrem Schicksal bewahrt und sie hätten mit beiden Eltern aufwachsen dürfen!
    Denn eigentlich ging es der Mutter nur ums Geld!
    Nach dem Entzug pfändete sie bei meinem Mann, sie selbst zahlt aber für ihre Kinder heute nichts, da sie ja „entführt“ sind.
    Ebenso konnte mein Stiefsohn nicht zum Vater wechseln, da sie auf den Unterhalt nicht verzichten konnte ( dies hörte mein Stiefsohn im Telefonat zw. seiner Mutter und ihrer RA)

    Es sind nicht wenige Kinder, denen ein Elternteil fehlt, sie leiden als Kinder und Erwachsenen! Das muss an die Öffentlichkeit, um die Kinder zu schützen!

Tags: Gehirnwäsche – Wechselmodell – Doppelresidenzmodell – Justizopfer – vaterlose Gesellschaft

 

Ideale Ehemänner, diese 3 Sternzeichen eignen sich

Naja, man muß ja nicht sofort heiraten.

Artikel:

Diese 3 Sternzeichen eignen sich als ideale Ehemänner

Irgendwann, wenn einem die Phase des Singledasein zu Kopf stehen sollte, will man doch einfach nur den perfekten Deckel für seinen Topf finden, und diese 3 Sternzeichen eignen sich am besten dafür.

Schluss mit Tinder, Dating und dem ganzen Stress rund herum, irgendwann wird es Zeit sich zu binden und dafür sollen 3 Sternzeichen ganz besonders  gut geeignet sein.

1) Krebs

Krebse sind äußerst loyal und lassen dich nur selten im Stich. Sie sind sehr mitfühlende Wesen und geben alles dafür ihren Partner glücklich zu machen. Familie, ein gemütliches Zuhause und Geborgenheit stehen bei ihnen auf erster Stelle. Action und Abenteuer sind dem Krebs weniger wichtig, dafür Emotionen und Romantik. Was für ein Fang, ein wahrhaftiger Kuschelbär, dieser Krebs.

2) Löwe

Löwen sind richtige Anführer, was bedeutet, dass ihnen ihre Familie und der Schutz ihrer Familie besonders wichtig ist. Nichts ist dem Löwen kostbarer als seine Familie und Freunde, dafür nimmt er alles auf sich. Wer sich einfach nur hingeben und dem Mann die ganzen schwierigen Entscheidungen überlassen will, kann das beim Löwen mit ruhigem Gewissen tun. Zudem sind sie sehr leidenschaftlich und noch dazu tolle Liebhaber.

3) Steinbock

Familie und Verantwortung wird beim Steinbock groß geschrieben. Man kann sich blind auf sie verlassen, ohne Bedenken. Zwar nicht so romantisch wie ein Krebs, aber dennoch vertreten Steinböcke sehr traditionelle Werte und eine Beziehung hat für sie oberste Priorität.

 

http://futter.kleinezeitung.at/2017/07/22/diese-3-sternzeichen-eignen-sich-als-ideale-ehemaenner/?xtor=CS1-15
Tags: Ideale Männer

Richterin Claudia Bandion-Ortner -> Kinder im Gerichtssaal? Auch hilfreich bei Urteil


Kinder lieben Mama UND Papa auch nach der Trennung,

ist Richterin C. BandionOrtner überzeugt.

Richterin Bandion-Ortner
Richterin Bandion-Ortner

Kinder im Gerichtssaal? Auch hilfreich bei Urteil

Es war eine ausgesprochen gute Idee, dass Klein Laura ihre Mama in Wien zum Gericht begleitet hat – obwohl Kinder im Gerichtssaal ja unerwünscht sind und dort auch nichts verloren haben. Es war, wie gesagt, eine gute Idee – wenn auch für den angeklagten Papa. Dem die Mama „ Kindesentziehung“vorgeworfen hatte . . .

Im Sommer soll es, so die Anklage, „ den Versuch gegeben zu haben, das Kind der Mutter im Park zu entreißen und wegzulaufen“.

„ Geeeehhhhhh bitte“, ist die fast entnervte Reaktion von Papa Sascha. „ Ich bin mit einem Freund wirklich zufällig an dem Park vorbeigefah- ren, bin ausgestiegen und hab erst dann gesehen, dass ihr Neuer dabei war. Ich hab meine Tochter auf den Arm genommen und wollt nur zwei Schritte weg von dem Trottel. Da zetert sie schon los!“

Man ahnt es also: Geschichte einer On- off- Beziehung mit neuem Partner der Kindesmutter. Die dann fast zerknirscht mit dem Töchterlein vor Richterin Claudia Bandion- Ortner erscheint und von einem „ Missverständnis“murmelt.

Und Klein Laura? Die sieht den Papa, will gleich hin zu ihm, schlingt ihre Ärmchen um seinen Hals, legt das Köpfchen mit dem Pferdeschwanz auf seine Schulter. Kindesentziehung? Ja, möglicherweise. Von der Mutter Richtung Vater, aber sicher nicht umgekehrt. – Der Freispruch für ihn war reine Formsache . . .

20 Jun 2017, Kronen Zeitung, Gabriela Gödel
Tags: Prozess – Familienrecht – ehemmalige Justizministerin – gemeinsame – elterliche Sorge

Bonding für Väter wichtig – Einige Mütter haben Probleme ihre Macht abzugeben

Nicolas Zogg auf der Bäckeranlage, wo am 1. Juni ein grosses Picknick unter Vätern stattfand. watson

«Einige Mütter haben Probleme damit, ihre familiäre Macht abzugeben»

Nicolas Zogg von Männer.ch spricht mit watson anlässlich des Vätertages über die Rolle des Mannes in der Familie, Frauen, die nicht ins Militär wollen und Schwulenhass unter Rekruten.

«Papa rennt!» Unter diesem Motto waren Väter in den vergangenen Tagen in vielen Schweizer Städten präsenter denn je. Anlass war der Endspurt für die Unterschriftensammlung der Vaterschaftsurlaubs-Initiative.

Auch für Nicolas Zogg ist der Daddy-Urlaub eine Herzenssache. Seit Frühjahr ist Zogg das neue Gesicht von Männer.ch, der Dachorganisation für Väter- und Männeranliegen. Aber auch als Vater zweier Kinder setzt er sich mit der Rolle des Mannes und Vaters in der Schweiz auseinander – und sieht Handlungsbedarf. watson hat Zogg zum Interview auf der Zürcher Bäckeranlage getroffen.

Nicolas Zogg ist das neue Gesicht von Männer.ch und zweifacher Vater. watson

Feiern Sie als Vater zweier Kinder den Vätertag?
Nicolas Zogg: Ich feiere den Vätertag, indem ich mit meinen beiden Kindern über Pfingsten in den Bergen Zelten gehe. Es soll nicht einfach ein Gschänkli-Tag sein wie der Muttertag. Der Vätertag soll zeigen, wie wichtig Väter sind, und wie unterschiedlich all die Väter ihr Vatersein leben. Er soll Väter motivieren, sich mehr Zeit für ihre Kinder zu nehmen.

Sie haben einen Sohn und eine Tochter. Haben Sie die beiden unterschiedlich erzogen?
Ich habe versucht, bei beiden auf die Person einzugehen und das Geschlecht nicht zu stark zu berücksichtigen. Ich habe versucht, die Geschlechterrollen aufzuweichen, gerade im Konfliktverhalten: Den Jungen habe ich darin bestärkt, einen Konflikt im Gespräch zu lösen und kooperativ zu sein.

«Ich meine damit, dass meine Tochter eine Prinzessin sein darf, wenn das ihrem Wesen entspricht und ich sie nicht aus Prinzip zum Haudegen drille.»

Nicolas Zogg Männer.ch

Beim Mädchen ist das etwas anders: Ich ermutige sie, sich gegen Jungs auch körperlich zu wehren. Wenn sie gehänselt wird, soll sie nicht das liebe, zarte Mädchen sein, das alles mit sich machen lässt. Bei geschlechterneutraler Erziehung muss man aufpassen, dass das Individuum nicht zu kurz kommt. Ich meine damit, dass meine Tochter eine Prinzessin sein darf, wenn das ihrem Wesen entspricht und ich sie nicht aus Prinzip zum Haudegen drille.

Mittels Volksinitiative wollen sie in der Schweiz einen Vaterschaftsurlaub einführen. Ist die Präsenz des Vaters direkt nach der Geburt so wichtig? Die Grundbedürfnisse des Kindes sind über die Mutter gedeckt. Wäre der Vater nicht vor allem später – also während der Erziehung – notwendig?
Die Geburt wird hauptsächlich durch die Mutter geleistet, das weiss ich aus eigener Erfahrung als Hebamme (lacht). Nein, im Ernst: Es geht vor allem ums Bonding, also um die Eltern-Kind-Bindung, die gleich nach der Geburt entsteht. Viele Studien belegen, dass diese erste Phase für die Beziehung zwischen Vater und Kind entscheidend ist. Auch Väter schütten beim Bonding Hormone aus, welche die Vater-Baby-Bindung stärken.

Auf der anderen Seite geht es um das Familienmodell: Denn Rollenverteilung und die Organisation des Alltags geschehen am Anfang. Nach einem Jahr ist eine Familie eingespielt. Dann wird es enorm schwierig, ein neues Modell einzuführen, in dem der Vater eine grössere Rolle spielen kann. Am einfachsten und nachhaltigsten ist es, wenn der Vater von Anfang an eingebunden wird. Hierfür spielt es dann eine Rolle, wie gut das Bonding am Anfang gelungen ist.

Und wenn das Bonding gelungen ist?
Wenn der Vater eine gleichwertige Bezugsperson ist, dann fällt es der Familie leichter, die Verantwortung für das Kind zu teilen. Frauen haben mit dem Stillen die Möglichkeit, das Kind zu nähren. Soll Gleichberechtigung gelingen, ist es wichtig, dass der Kompetenzvorsprung der Frauen, was die Erziehung und Beziehung angeht, nicht zu gross wird. Denn anderenfalls wird es für den Vater ziemlich frustrierend, wenn er beispielsweise nicht in der Lage ist, sein Kind zu beruhigen.

«Viele Frauen fühlen sich in ihrer Mutterrolle sehr wohl. Sie meinen, alleine zu wissen, was gut für ihr Kind ist, wie es erzogen werden soll, was es essen darf.»

Nicolas Zogg, Männer.ch

Wer würde am stärksten von einer guten Vater-Kind-Beziehung profitieren?
Im Endeffekt alle. Kinder brauchen vielfältige, verlässliche Bezugspersonen. Wenn man alte Männer fragt, was sie am meisten bereuen, hört man immer wieder, nicht genug Zeit für die Familie gehabt zu haben. Die Mutter profitiert, indem sie Freiheit dazugewinnt: Sie kann ihr Kind abgeben und zum Beispiel wieder arbeiten gehen. Aber einige Mütter haben Probleme damit, ihre familiäre Macht abzugeben.

Was meinen Sie damit?
Viele Frauen fühlen sich in ihrer Mutterrolle sehr wohl. Sie meinen, alleine zu wissen, was gut für ihr Kind ist, wie es erzogen werden soll, was es essen darf. Dem Partner komplett gleichberechtigt Macht über Alltags- und Erziehungsentscheidungen abzugeben, fällt ihnen schwer. Doch genau dies ist die Konsequenz, wenn Gleichberechtigung gefordert wird.

Gerade nach dem Womens March entbrannte eine Diskussion darüber, dass Männer zu viel Raum in der Gleichberechtigungs-Debatte einnehmen und den Diskurs nutzen, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.
Ich verstehe, dass diese Frauen Angst haben, wieder übergangen oder bevormundet zu werden. Wer aber Männeranliegen aus dem Diskurs ausklammert, denkt zu wenig weit. Man muss zwischen Männern unterscheiden, welche die Forderungen und Folgen der Gleichberechtigung ablehnen und solchen, die sich mit der Thematik ernsthaft auseinandersetzen und dabei verunsichert sind.

Diesen Männern muss Raum geboten werden, damit sich Männer mit ihren Geschlechterbildern auseinandersetzen können, sodass die Männer-Emanzipation voran kommt. Gleichberechtigung schliesst gleiche Pflichten für alle ein – für Männer und für Frauen.

«Wenn Männern weiterhin die starke Rolle zugewiesen wird, wenn sie weiter lernen, wie man Gewalt ausübt, tötet und die schwachen Frauen beschützt, werden alte alte Rollenmuster weiter festgefahren.»

Nicolas Zogg, Männer.ch

Sollen Frauen im Umkehrschluss ins Militär gehen?
Sicherheit ist eine viel zu wichtige Aufgabe, als dass sie nur den Männern überlassen werden darf. In welcher Form aber diese Sicherheit gewährleistet wird, ist eine andere Frage.

Zum anderen ist es auch ein symbolischer Akt: Wenn Männern weiterhin die starke Rolle zugewiesen wird, wenn sie weiter lernen, wie man Gewalt ausübt, tötet und die schwachen Frauen beschützt, dann werden alte alte Rollenmuster weiter festgefahren. Für mich sind unterschiedliche Dienstformen denkbar – doch solange der Militärdienst besteht, sollten auch Frauen hinmüssen.

«Im Militär ist Schwulenhass weit verbreitet. Wörter wie ‹Schwuchtel›, ‹Schwester› oder ‹Pussy› gehören zum Militäralltag.»

Nicolas Zogg, Männer.ch

Gerade das Militär machte wieder Schlagzeilen, weil Rekruten scharf gemacht wurden, indem sie sich vorstellen sollten, auf ihre Freundinnen zu schiessen. Das ist doch ungemein frauenverachtend.
Das ist so. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Man muss beachten, welchem Zwang und Kampfdrill Männer im Militär ausgesetzt sind – häufig gegen ihren Willen. Das geht nicht spurlos an ihnen vorbei.

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Zweitens richtet sich die Aggression und Abwertung gegen alles Schwache und Weibliche – auch bei Männern. Im Militär ist Schwulenhass weit verbreitet. Wörter wie ‹Schwuchtel›, ‹Schwester› oder ‹Pussy› gehören zum Militäralltag. Das ist ein riesiges Problem, weil damit sehr beschränkte Männlichkeitsbilder verstärkt werden. Auch deswegen würde es Sinn machen, wenn Frauen ins Militär gingen: Untersuchungen zeigen, dass bei einem gewissen Frauenanteil innerhalb der Armee sexistisches Verhalten verschwindet.

Schon auf Schulhöfen hört man ursexistische Äusserungen von Jugendlichen, die noch nicht einmal im Stimmbruch sind. Ist das nicht bezeichnend?
Leider ist das Verhalten von Jugendlichen ein überspitztes Verhalten von Erwachsenen. Insofern sind unsere Teenager ein Spiegel für vorherrschenden Sexismus im grossen Ganzen. Natürlich muss das in der Schule thematisiert werden, doch das Problem darf nicht auf Teenager abgeschoben werden: Auch Erwachsene müssen sensibilisiert werden. Männer müssen eine Mitverantwortung für ihre Kollegen, Freunde und Mitmänner übernehmen.

Wie sieht diese Mitverantwortung konkret aus?
Das Stichwort ist Zivilcourage. Männer müssen den Mund aufmachen, wenn ihre Kollegen sich despektierlich über Frauen oder auch Homosexuelle äussern. Mann muss zum Spielverderber werden, der in einer ‹Altherrenrunde› den Jungs erklärt, dass die Witze über den Po der Bedienung daneben sind.

Viele Männer fühlen sich pauschal verurteilt, wenn man sie auf ihre Mitverantwortung anspricht.
Ja. Denn sie sind ja nicht ‹so›, sie machen keine dummen Sprüche über Frauen, sie meinen, Frauen zu respektieren. Und in den meisten Fällen ist das auch wahr. Das muss auch mal gesagt sein: Die meisten Männer verhalten sich anständig. Dennoch tragen sie Mitverantwortung, wenn sie als Männer mit Privilegien keine Position beziehen, wenn ein schlechter gestelltes Gesellschaftsmitglied angegriffen wird.

Als Vater finde ich es wichtig, mich mit meinem Sohn über diese Themen zu unterhalten und mit ihm über Grenzen zu sprechen – gerade auch hinsichtlich Sexualität. Viele Grenzen werden erst durchs eigene Ausprobieren und Erfahren erkannt. Damit Kinder mit einem über ihre Erfahrungen sprechen und sich anvertrauen, ist eine gute Beziehung zu seinen Kindern wichtig. Gerade der Vater ist für den Sohn in solchen Belangen wichtig. Als Rollenvorbild aber auch nur als gleichgeschlechtliche Bezugsperson.

 

05.06.17, 03:46
http://www.watson.ch/Schweiz/Interview/821331718-%C2%ABEinige-M%C3%BCtter-haben-Probleme-damit–ihre-famili%C3%A4re-Macht-abzugeben%C2%BB

Familienrecht – Wenn sich Paare trennen

Die 20 häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet.

Foto: AndreyPopov – Thinkstock.com

„Oft leiden Leute jahrelang unter wirklich sehr unangenehmen Eigenschaften ihres Partners – da gibt’s Streitsüchtige, krankhaft Eifersüchtige, solche, die ihren Partner ständig niedermachen oder die fremdgehen. Und irgendwann reicht es ihnen dann. Aber anstatt die Scheidung einzureichen, gehen sie selbst fremd. Und erst dann denken sie an Scheidung“, schildert Rechtsanwältin Karin Wessely, wie man’s nicht tun sollte.
Denn: Dann steht Eheverfehlung gegen Eheverfehlung, und der Ex-Partner kann auf deutlich höhere Unterhaltsansprüche hoffen, als hätte man davor schon die Scheidung eingereicht.

„Zuerst stellt sich die Frage: Ist man der Aktive, der sich trennen möchte? Oder ist man der Passive, der getrennt wird? – Je nachdem empfiehlt sich natürlich eine gegenläufige Taktik“, gibt Rechtsanwalt Alexander Scheer zu bedenken. Die zweite Unterscheidung ist jene in verheiratet und unverheiratet, denn daran knüpfen sich häufig unterschiedliche Rechtsfolgen. Die Dritte: „Haben Sie Kinder, auf deren seelisches Wohl Sie an erster Stelle achten sollten, oder können Sie sich nach Herzenslust wegen einzelner CDs oder der Lieblingskaffeetasse befetzen“, so Scheer. – Womit wir gleich loslegen können.

Fehler 1: Fremdgehen – und das auch noch mit Spuren

Leider ein Klassiker: Ein Ehepartner geht fremd. Egal, ob er sich scheiden lassen möchte oder nicht, ist ihm taktisch zu empfehlen: „Leugnen, leugnen und sich natürlich nicht erwischen lassen“, kann Scheer nur raten. Denn hierzulande gilt das Verschuldensprinzip: Wer zur Zerrüttung der Ehe ganz oder überwiegend beigetragen hat, dem droht üblicherweise, dass er erhöhten Unterhalt leisten muss (es sei denn, der Partner verdient selbst besser).

Aus Sicht des Betrogenen stellt sich’s natürlich genau umgekehrt dar: „Möglichst gut dokumentieren ist das Ziel“, so Scheer. Wichtig dabei: „Ein mündliches Geständnis reicht nicht, man braucht Beweise.“ Denn so ein Geständnis in einem schwachen Moment könnte vor Gericht schnell bestritten werden.
Schriftliche Beweise – siehe E-Mail, SMS, facebook, whatsApp und Co. sind immer gut. „Da passiert es nicht selten, dass auf facebook der Endvierziger mit seiner um 20 Jahre jüngeren neuen Flamme eng umschlungen posiert. So etwas bekommt man nicht mehr weg“, so Scheer. „Wenn es mal irgendwo im Netz ist – es spricht sich mit Sicherheit herum“, kann er nur warnen.

Bei dezenteren Ehebrechern, die alles leugnen, empfiehlt sich für die Gegenseite das Engagieren eines Detektivs. Und der wird in der Praxis öfter engagiert, als der Laie glauben würde – und ist, auch dank der einen oder anderen technischen Möglichkeit, sehr oft erfolgreich. „Wird er fündig, lässt sich ein Kostenersatz dafür übrigens nicht nur im Zuge der Scheidung vom betrügenden Ehepartner fordern, sondern mit dreijähriger Verjährungsfrist auch vom ehebrecherischen Dritten“, erklärt Scheer. Bloß, wenn dieser darlegen könne, dass er nichts von einer Ehe seines Gespielen wusste oder er überzeugt wurde, dass die Ehe bereits getrennt sei, kann dieser von der Forderung verschont werden. – Ein wenig süße Rache ist also auch ihm gegenüber juristisch drin.

Übrigens: der sogenannte „Ehestörer“ und der ehebrecherische Gatte haften für diese Kosten solidarisch, „wird einer von ihnen belangt, darf er sich die Hälfte der Kosten beim anderen zurückholen“, schildert Rechtsanwalt Clemens Gärner, Partner von Gärner-Perl Rechtsanwälte.

Fehler 2: Hals über Kopf ausziehen

„Nie ausziehen“, warnt Scheer. Oder wenn, „dann nur, wenn man zuvor die schriftliche Bestätigung des anderen eingeholt hat, dass er damit einverstanden ist.“ Das muss kein Stück Papier sein, sondern kann auch per SMS oder E-Mail gespeichert werden.
Denn ansonsten begeht man eine Eheverfehlung, die einen im Zuge der Scheidung teuer zu stehen kommen kann.

Wer Kinder hat, an denen ihm liegt, sollte weiters bedenken: „Ein absolutes ‚Don’t ist es, ohne Kinder auszuziehen. So gibt man die überwiegende Betreuung der Kinder gleich von sich aus auf“, warnt Scheer.
Freilich – unter „ausziehen“ versteht man nur, dass jemand mit Sack und Pack die Ehewohnung verlässt. Ein kurzfristiges Übernachten im Hotel oder beim besten Freund – etwa nach einem abendlichen Streit – ist dagegen schon „drin“. Es sollte bloß klar sein, dass man seinen Lebensmittelpunkt nicht gleich verlegen möchte, allenfalls ist ein Zurückziehen, sobald sich die Wogen etwas geglättet haben, ratsam.
Übrigens gilt aber auch für die Gegenseite: „Einfach das Schloss auszutauschen ist nicht erlaubt“, stellt Scheer klar. Auch das ist eine schwerwiegende Eheverfehlung und zudem zivilrechtlich eine Besitzstörung.

Fehler 3: Nicht wissen, was der Ehepartner verdient

„Vor allem bei Frauen kommt es mir ers­taunlich oft unter, dass sie nicht wissen, wie viel ihr Ehemann verdient“, schildert Rechtsanwältin Susanna Perl-Böck, Partnerin von Gärner-Perl Rechtsanwälte. Solange laufend stets genügend Geld zum Leben da ist, fragen viele offenbar nie nach. Das ist schlecht: Nicht nur die Höhe des Unterhalts, der während der Trennungsphase, aber auch eventuell nach der Scheidung gefordert werden kann, bleibt damit unklar.

„Weiß man aber nicht annähernd, wie viel der andere verdient, kann es sein, dass er monatlich nennenswerte Beträge weg­spart, die an sich als eheliche Ersparnisse aufzuteilen wären. Weiß aber keiner, welches Vermögen wo deponiert ist, wird das Aufteilungsverfahren schwierig“, schildert Scheer. „Scharfe“ Instrumente, wie sie dem Fiskus und den Strafgerichten mit dem Kontenregister zur Verfügung stehen, stehen hier nicht offen. Bleibt die Vorsorge: „Beizeiten nachfragen, was der Partner denn verdient“, rät Perl-Böck – und zwar idealerweise noch bevor man von Scheidung zu sprechen beginnt.

Übrigens: „Es besteht eine Verpflichtung in der Ehe, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse klarzustellen. Wer sich weigert, begeht eine Eheverfehlung“, so Gärner. Meist sei es in einer Ehe vorab auch kein großes Problem herauszubekommen, welche Depots, Spareinlagen etc. existieren.

Fehler 4: Ehepartner kennt jedes Passwort

Sei es der Flirt mit der neuen Freundin oder bloß der Mailwechsel mit dem frisch engagierten Scheidungsanwalt. In der heutigen Zeit haben jene einen Wissensvorsprung, die die Passwörter der Smartphones, Mailkonten und Social-Media-Auftritte ihres Partners kennen. „Vielleicht sollte man das nicht so ausplaudern. Aber es kommt nicht gerade selten vor, dass die Frau ihren Mann, um die Einrichtung der Cloud auf ihrem Handy bittet und eine Weile später der Haussegen schiefhängt. Wenn er dann  mit dem ihm bekannten Passwort in ihre Korrespondenz einsteigt und dort Belastendes erfährt, ist das nicht weiter verwerflich. Das ist bereits ausjudiziert“, warnt Gärner.

Anders wäre es, wenn man Codes knackt oder geschlossene Briefe des Ex aufreißt, um Informationen zu ergattern, die einen eigentlich nichts angehen. Dies wäre eine Verletzung des Briefgeheimnisses bzw. der Privatsphäre und als solches wieder eine Eheverfehlung. Tipp daher: Wer etwas zu verbergen hat, sollte sein Handy nicht ungeschützt liegen lassen und Passwörter beizeiten wechseln.

Fehler 5: Erst anzahlen, in Ehe auszahlen

Angenommen, die Traumeigentumswohnung kostet 500.000 Euro. 200.000 Euro davon kann man aus eigenen Ersparnissen plus Omas Erbe aufbringen, für den Rest nimmt man einen Kredit auf. Bald darauf wird geheiratet, während der Ehe werden dann die restlichen 300.000 Euro abbezahlt.

Aufgepasst: „Werden mehr als 50 Prozent in aufrechter Ehe abbezahlt, gilt dies als überwiegende Wertschöpfung in der Ehe und unterliegt nach Billigkeit dem Aufteilungsverfahren. „Nach Billigkeit“ heißt freilich, dass hier wie üblich bestimmte Leistungen der Ehegatten gegengerechnet werden – finanzielle, aber auch ideelle Mitarbeit, etwa bei der Kindererziehung, im Haushalt etc. Häufig lautet die Aufteilung am Ende dennoch 50:50.

Bei derWohnung „wird der Verkehrswert angesetzt, also inklusive einer allfälligen Wertsteigerung. Davon sind die eingebrachten 200.000 Euro abzuziehen“, erklärt Perl-Böck. Geht man von einem zum Zeitpunkt der Vermögensaufteilung aktuellen Verkehrswert von (dank Wertsteigerung) 600.000 Euro aus, kann es passieren, dass der andere Ehegatte so 200.000 Euro zugesprochen bekommt (600.000 minus eingebrachte 200.000 = 400.000 x 50%).

Rechtlich besser wäre es, so Perl-Böck, die Abzahlung des Kredits noch vor der Ehe bewerkstelligt zu haben. Oder per Ehevertrag vorab festzulegen, dass die Wohnung, für die nur einer zahlt, diesem verbleiben soll.

Fehler 6: Kein Ehevertrag bei Verheirateten

Das leitet gleich zu einem verbreiteten Fehler über – eben dem fehlenden Ehevertrag. Ganz vieles, was Vermögensaufteilung beim Scheitern einer Ehe betrifft, regelt glücklicherweise ohnehin das Gesetz. (Ganz im Gegensatz zu Lebensgefährten, wo es für gemeinsam angeschaffte Dinge gar keine speziellen Regeln gibt).

Allerdings kann es schon Gründe geben, etwas speziell zu regeln. Beispiel: Er zieht zu ihr ins Haus, das sie von ihren Eltern geerbt hat. Sie heiraten, er investiert viel Geld und Zeit in die Renovierung ihres Hauses. Es kommt zur Scheidung – was folgt, ist ein langer Streit, was ihm zusteht.

Noch dramatischer kann es auch bei Verheirateten aussehen, wenn einer der Partner ein Unternehmen hat. „Man muss wissen, dass Unternehmensvermögen nicht aufgeteilt wird. Nicht einmal dann, wenn laufend eheliche Ersparnisse ins Unternehmen eingeflossen sind“, warnt Scheer. Hier sollte man zugunsten des Nicht-Unternehmers unbedingt vorab einen finanziellen Ausgleich regeln. „Nicht unbedingt im klassischen Ehevertrag, aber eventuell als Gesellschaftsvertrag. Beispielsweise sofern, dass der Ehepartner stiller Gesellschafter im Unternehmen des Ehepartners wird“, so Scheer.

Noch ein ganz wichtiger Anwendungsbereich für Eheverträge: Wenn die Ehepartner Staatsbürger anderer Nationen oder zwar Österreicher sind, aber es absehbar ist, dass sie auch mal im Ausland leben werden. „Im Ehevertrag kann man eine Rechtswahl treffen, welches Gericht und welches Recht  anwendbar sein soll“, rät Scheer. Ansonsten kann schon das strittig sein, und die Rechtsnormen der verschiedenen Staaten, etwa was Vermögensaufteilung betrifft, sind extrem verschieden – auch innerhalb der EU.
Lesetipp: Einen guten Überblick dazu liefert www.coupleseurope.eu.

Fehler 7: Schenkung an den Falschen

Die Schwiegereltern sind mit dem neuen Prachtehemann der Tochter so glücklich, dass sie ihm gleich eine ihrer Immobilien schenken. Zwei Jahre später stellt sich heraus, dass der Schwiegersohn ein Doppelleben führt und doch nicht so ein toller Fang war. Die Scheidung geht durch – was passiert mit der geschenkten Immobilie?
„Hätten die Eltern an ihre Tochter geschenkt und diese an ihren Ehemann, könnte bei einer Verschuldensscheidung die Rückgabe des Geschenks gefordert werden, wegen Wegfalls der Vertragsgrundlage“, schildert Perl-Böck. Leider schenkten die Schwiegereltern hier direkt – ein schwerer Fehler.

Hätten sie seinerzeit gemeinsam mit der Schenkung im Schenkungsvertrag schriftlich – am besten mithilfe ihres Rechtsanwalts oder Notars – festgehalten, dass die Schenkung „abhängig vom Grund der Auflösung der Ehe“ erfolgt, mit näherer Konkretisierung, wäre dies ebenfalls eine gute Lösung gewesen.
So bleibt ihnen nur die Hoffnung, dass ein Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks durchgeht, was aber – er war ja nicht gegenüber den Schwiegereltern untreu – selten von Erfolg gekrönt sein wird.

Fehler 8: Ein Scheidungsvergleich ist immer gut

„Der Leitgedanke sollte keinesfalls sein‚ ja nur schnell geschieden sein“, warnt Perl. An sich kann so ein Vergleich auch von beiden Noch-Gatten selbst verfasst werden und vor der Scheidung ist nicht verpflichtend eine Rechtsberatung vorgesehen – man kann auf sie auch verzichten. „In der Praxis ist das so: Bemerkt der Richter, dass einer der beiden keine Ahnung hat, was er da unterzeichnet hat, weist er ihn üblicherweise schon an, sich beraten zu lassen und dann erst wiederzukommen“, schildert Perl-Böck. Aber ein wirklich dichtes Schutznetz vor Übervorteilung ist das nicht.

Wichtig daher: Jeder sollte sich vorab alleine von einem Rechtsanwalt oder zumindest am Gerichtstag informieren, und nicht gleich das unterschreiben, was ihm der künftige Ex-Gatte vorlegt. Zu schnell kann es passieren, dass man darin auf einen lebenslangen Unterhalt, auf Teile des – im Detail vielleicht gar nicht bekannten – gemeinsamen Vermögens verzichtet, und vieles mehr. All das ist hinterher kaum noch zu korrigieren.

Im Fall einer streitigen Scheidung – wenn der andere nicht einwilligt – entscheidet dagegen das Gericht über Vermögensaufteilung, Unterhalt etc.

Fehler 9: Unterhaltspflicht unterschätzt

Umgekehrt gilt für potenziell Unterhaltspflichtige: „Ein Besserverdiener verspricht mitunter schnell großzügig einen Fixunterhalt. Und bedenkt nicht, dass er vielleicht in ein paar Jahren seinen Job verliert und diesen vom Arbeitslosengeld nicht mehr bezahlen wird können“, warnt Gärner. Ist die Unterhaltsregelung zu starr formuliert, kann es ihm so passieren, dass der Exekutor vor der Tür steht.

Fehler 10: Unterhalt „Daumen mal Pi“ gezahlt

„Meist passiert das, wenn die Scheidung noch nicht durch ist“, schickt Wessely voraus. Da käme es oft vor, dass der eine dem anderen plus den Kindern einen Pauschalbetrag als Unterhalt überweist. „Das hat großes Potenzial für Streitereien“, warnt Wessely. So könne schnell behauptet werden, dass das eine Kind zu wenig Unterhalt erhalte, es sei unklar, ob der bezahlte Skiurlaub anzurechnen ist, was ein Geschenk war, was nicht etc. Wessely: „Eine klare Regelung und getrennte Überweisungen für jede Person sind da ganz wichtig.“ Auch sei es besser, keine Zuzahlungen oder Naturalunterhalt extra dazu zu leisten. „Denn Monate oder Jahre später streiten, ob Anschaffungen, Mietzahlungen etc. auf den Unterhalt anzurechnen sind oder freiwillige Zuzahlungen darstellen, macht nur Schwierigkeiten und bietet in der Trennungsphase unnötiges Konfliktpotenzial“, warnt Wessely.

Fehler 11: Gemeinsame Obsorge als Pfand

Früher war es oft so, berichten Scheidungsanwälte: Damit der Ehemann mehr Geld herausrückt, wurde die Zustimmung der Mutter zur gemeinsamen Obsorge gerne als Druckmittel verwendet. „Früher haben sich Ex-Partner die gemeinsame Obsorge teils richtig abkaufen lassen“, erinnert sich Scheer.

Mit der neuen Gesetzeslage seit dem Jahr 2013 ist das weitgehend vorbei – man sollte sich also nicht mehr erpressen lassen! Nun müssen schon triftige Gründe vorliegen, weshalb einem Geschiedenen nicht weiterhin die Obsorge (mit-)zukommt, sofern er dazu bereit ist. – Dies gilt mittlerweile übrigens auch für unverheiratete Eltern. Können sich Eltern nicht auf gemeinsame oder alleinige Obsorge einigen, legt das neue Gesetz eine sogenannte „Phase vorläufiger elterlicher Verantwortung“ (auch „Abkühlphase“ genannt) fest, die grundsätzlich sechs Monate dauert. In dieser Zeit bleibt die bisher geltende Obsorgeregelung aufrecht – bei Verheirateten bedeutet das gemeinsame Obsorge. Einem Elternteil wird dabei die hauptsächliche Betreuung des Kindes in seinem Haushalt aufgetragen, dem anderen wird ein ausreichendes Kontaktrecht eingeräumt, sodass er die Pflege und Erziehung des Kindes weiterhin wahren kann. Dazu ordnet das Gericht häufig Elternberatung an, beispielsweise zehn Stunden.

Im Normalfall erhalten am Ende der Phase beide Eltern das Obsorgerecht zugesprochen. Abgesehen von „handfesten“ Fällen wie Gewalt oder schwerer Alkoholsucht kann es heute in erster Linie bloß noch bei besonders schlecht klappender Kommunikation zwischen den Eltern passieren, dass das Gericht dem Kind zuliebe (es geht um das „Kindeswohl“) doch nur einen Obsorgeberechtigten festsetzt. Doch selbst dann steht dem anderen Elternteil ein näher festzulegendes Kontaktrecht zu.

Tipp: Sich um gute Kommunikation in den ersten Monaten kümmern und auch mal dem Ex-Partner gegenüber nachgeben, selbst wenn das schwer fällt. Es ist auch zum Wohl des Kindes!

Fehler 12: Pension vergessen

„Handelt es sich um eine junge, selbständige Frau, sollte man das Thema nicht überbewerten“, so Perl-Böck. Bei einer langjährigen Hausfrauenehe, „wo die Frau womöglich erst mit über 50 Jahren wieder zum Arbeiten anfängt und am Ende über viel zu wenig Pensionsjahre für eine eigene nennenswerte Pension verfügen wird“, so Perl-Böck, muss das Thema Pension aber unbedingt bedacht werden.

Das Gesetz sieht nämlich – traditionell für die früher klassische „Hausfrauenehe“ gedacht – eine Sonderregelung für Eheleute vor, wo der andere eine schwere Eheverfehlung gesetzt hat. Also beispielsweise ausgezogen und zur neuen Freundin gezogen ist (Scheidung nach § 55 EheG mit Verschuldensausspruch gemäß § 61 Abs. 3 EheG).

Wichtig: Hier sollte der verlassene Ehepartner keinesfalls selbst die Scheidungsklage einreichen, sondern die Klage des anderen abwarten. Bis dahin steht ihm ohnehin der gleiche Unterhalt wie bei noch funktionierender Ehe zu. Und sobald der „Verschulder“ dann Scheidungsklage einreicht, winkt dem anderen als „Durchhalteprämie“ eine Witwenpension in voller Höhe – als wäre man noch verheiratet. Vorausgesetzt natürlich, der andere verstirbt früher als man selbst, und vorausgesetzt, dass es im Zuge der Scheidung zu einem Verschuldensausspruch kommt.

Fehler 13: Erst gegen Scheidung, dann zu spät für Scheidung

Traditionell wurde aus dem eben geschilderten Grund gerade älteren Frauen geraten, sich nicht von sich aus scheiden zu lassen. Es gibt aber auch Gegenargumente: „Erstens ist das etwas makaber, mit dem Tod zu spekulieren, zweitens gebührt auch bei einer einvernehmlichen Scheidung eine Pension in der Höhe, in der man vor dessen Tod Unterhalt vom Ex bezogen hat“, relativiert Wessely diese Praktik.

Es gäbe außerdem gerade bei Älteren Fälle, wo eine frühere Scheidung doch besser gewesen wäre, wie sie erklärt. „Da hat beispielsweise der Mann die Frau verlassen, sie bleibt in der ehelichen Wohnung, die in seinem Eigentum steht. Die Frau wird älter, schafft vielleicht die vielen Stufen zur Wohnung nicht mehr und möchte ausziehen.“ Tut sie es ohne Scheidung, kommt sie an die ihr im Zuge einer Scheidung zustehende Ausgleichszahlung für die  Wohnung nicht heran und hat die Mittel nicht, woanders hinzuziehen.

Nun kommt aber das Problem: Will sie nun doch die Scheidung, reicht sie ein und möchte sich auf das seinerzeitige Verschulden ihres Ehemanns stützen um guten Unterhalt auch nach der Scheidung zu bekommen, hat sie Pech, wenn der Scheidungsgrund schon über zehn Jahre her ist. „Zehn Jahre nach Eintritt des Scheidungsgrunds ist die Verschuldensklage jedenfalls verfristet“, warnt Wessely. Das sei vielen nicht bekannt.

Fehler 14: Auf dem Rücken der Kinder

Auch wenn es verständlich ist, dass Schmerz und Kränkung ihre Spuren hinterlassen – es sollte nie die Kinder treffen, die ohnehin schon unter der Trennung der Eltern leiden: „Man muss sich immer vor Augen führen, das Kind braucht beide Elternteile“, plädiert Rechtsanwältin Perl-Böck an die Vernunft. „Es ist das Schlimmste, was man seinem Kind antun kann, den Kontakt mit dem andern Elternteil zu unterbinden. Auch das Schlechtmachen des anderen Elternteils vor dem Kind verursacht nachhaltige Schäden, das ist wie ein Trauma“, ergänzt Gärner.

Resümee: Auch wenn es sich sicherlich um eine ganz schwierige Übung handelt, zahlt es sich den Kindern zuliebe aus, seine eigenen Befindlichkeiten hintanzustellen.
Noch ein Beispiel aus der Praxis: „Haben mein Ex und ich gemeinsame Obsorge und ich will nicht, dass der andere das Kind von der Schule holt, gibt es keine Möglichkeit, das zu verhindern. Die Polizei ist für so etwas nicht zuständig, die Schule kann es nicht verbieten“, so Perl-Böck. Das Einzige, das hilft: „Miteinander reden, sich einigen. So erspart man seinem Kind viel Kummer – und eine eingeschaltete Familiengerichtshilfe, Jugendwohlfahrt, Termine beim Psychologen und vieles Unangenehmes mehr.“

Ebenfalls leider immer wieder ein Thema bei gemeinsamer Obsorge: „Zwei sich widerstreitende Kindergarten- oder Schulanmeldungen. Beide gelten an sich, wenn keiner zurückzieht, muss das Gericht entscheiden, was für das Kind das Beste ist“, so Perl-Böck. Das dauert, kostet und traumatisiert weiter: „Es ist immer gut, wenn in Kindersachen kein Gericht involviert ist“, schließt Perl-Böck ihre Warnung ab.

Fehler 15: Ich Essenseinkäufe, du Auto

Einer zahlt stets die Wocheneinkäufe, lädt auf den Sommerurlaub ein, der andere kauft das Auto oder das Desig­nermöbel. Was bleibt, wenn sich die Lebensgefährten trennen? „Die Zahlungen für Einkäufe und Urlaub verpuffen“, so Rechtsanwalt Gärner, so etwas gilt als geschenkt. Dagegen: Wer auf der Rechnung des Designersessels steht oder Zulassungsbesitzer des Autos ist, der bleibt weiterhin der Eigentümer.

Scheer sieht zwar einen langsamen Wandel in der Judikatur in Richtung Rückforderbarkeit, beispielsweise wenn der eine in der Wohnung des anderen einen neuen Boden bezahlt und eingebaut hat – „aber es bleibt eine massive Unsicherheit“, so Scheer.

Der Tipp der Rechtsexperten, unisono: Rechtzeitiges Verfassen eines Lebensgemeinschaftsvertrags, auch Partnerschaftsvertrag genannt. Er kann auch von den beiden selbst verfasst werden (besser schriftlich aus Beweisgründen), darin wird klar vereinbart, was im Trennungsfall wem gehören soll und wer welche Ausgleichszahlung leisten soll. „Als Notariatsakt errichtet wäre das Ganze sogar unmittelbar vollstreckbar“, so Gärner. Dafür werden allerdings Gebühren fällig.

Fehler 16: Nicht im Mietvertrag stehen

Zwei ziehen zusammen in die Mietwohnung des einen, sie zerstreiten sich. Wer gehen muss, ist hier klar: derjenige, der nicht im Mietvertrag steht. Andererseits: „Angenommen beide stehen im Mietvertrag und keiner will nach der Trennung raus. Das kann ein langer, zermürbender Zivilstreit werden“, warnt Gärner. Auch ein Vermieter kann hier nichts ausrichten, beide sind seine Vertragspartner. Besser wäre auch hier: Schon vorab sich einigen, wer von den beiden im Fall des Falles auszieht.

Fehler 17: Gemeinsames Eigentum ohne Regelung

Auch nicht besser: Die Lebensgefährten wohnen in der gemeinsamen Eigentumswohnung, nach der Trennung will keiner der beiden raus. Oder einer will, der andere müsste ihn aber auszahlen. Außerdem wäre es natürlich nur gerecht, wenn er in Zukunft die Kreditraten alleine zahlen müsste. Was er finanziell vielleicht aber nicht schafft.

Auch hier wäre es besser gewesen, wenn man sich schon im Zuge des Wohnungskaufs auf eine Lösung im Fall des Scheiterns der Beziehung geeinigt hätte. Kann man sich nun im Zuge der Trennung nicht einigen – beispielsweise, man zahlt den Ex über eine bestimmte Anzahl von Jahren in Raten aus, moderat verzinst – bleibt nur die Anrufung des Gerichts über. Und das dauert und kostet.

Fehler 18: Nur einer gibt den Job auf

Eine moderne Zweierbeziehung unter Unverheirateten ist selten das Problem. Viele leben aber auch den „Klassiker“ ohne Trauschein. Heißt: Sie bekommt Kinder und bleibt zu Hause, er macht Karriere. Was, wenn die Beziehung scheitert? „Erst kürzlich hatten wir einen Fall, beide waren an sich gut ausgebildet, sie gab aber den Job wegen der Kinder auf, eines Tages war er weg, bei der neuen Freundin. Sie stand ohne Job und mit einer viel zu teuren Wohnung da“, schildert Gärner.

„Dass sie für ihre Kinder zahlen müssen, ist den meisten Männern klar, aber für die Ex zahlen, kostet meist Überwindung“, ergänzt Perl-Böck. Rein rechtlich haben Ex-Lebensgefährten aber keinen Anspruch auf Unterhalt, selbst wenn sie sich dem anderen zuliebe um die Kindererziehung kümmern.

Wichtiger Rat daher: Beizeiten einen Vertrag aufsetzen, der beispielsweise regelt, dass im Trennungsfall der Partner, der für die Kinder zu Hause bleibt, bis zum Tag X (beispielsweise bis zum Kindergartenantritt des jüngs­ten Kindes) einen befristeten Unterhalt in bestimmter Höhe kriegen wird.

Fehler 19: Den Anwalt belügen

Den Ex-Partner belügen, ist moralisch verwerflich. Dem eigenen Anwalt aber nicht die Wahrheit aufzutischen, ist ein schwerer taktischer Fehler, der sich häufig zum finanziellen Desaster auswächst. Denn im heimischen Scheidungsrecht ist die Verschuldensfrage beim Unterhalt ganz wichtig, teils fließt sie auch bei der Vermögensaufteilung ein. Weiß der Anwalt dagegen beizeiten, was tatsächlich los war, kann er sich taktisch passend für den Klienten positionieren.

In der Praxis sind allerdings viele beim eigenen Anwalt zugeknöpfter als in ihrem Privatleben: „So mancher Klient kommt und erkundigt sich, wie das beim Seitensprung ihres besten Freundes denn rechtlich so aussieht“, schildert eine Scheidungsanwältin. Der Profi wird in diesem Fall natürlich näher nachhaken . . .

Fehler 20: Den Anwalt nicht nach den Kosten fragen

„Ich kriege das mit, wenn Leute zu mir kommen, die mit ihrem bisherigen Anwalt nicht zufrieden sind“, schildert Rechtsanwältin Karin Wessely. Die Abrechnungsmechanismen seien sehr unterschiedlich, und oft trauten sich die Mandanten selbst nicht, im Detail vorab über das Honorar zu reden. Oder der Anwalt sage bloß, es werde „nach Anwaltstarif berechnet“. „Der Anwalts­tarif kann aber potenziell wahnsinnig hohe Kosten verursachen“, warnt Wessely: „In Aufteilungssachen werden Aktiva mit den vorhandenen Passiva zu einem oft sehr hohen Streitwert summiert“, warnt sie. Bedeutet, dass tatsächlich auch Schulden den Streitwert und damit das Honorar erhöhen. Oft werde so gearbeitet: „Die Klienten sollen 1.000 Euro a conto zahlen, doch nach drei, vier Monaten kommt dann die nächste Rechnung über 15.000 Euro oder mehr.“

Ihr Tipp: „Entweder auf einen niedrigeren Streitwert einigen oder – noch transparenter – auf einen konkreten Stundensatz.“ Auch solle geklärt werden, wie viel ein Telefonat kostet. Denn auch die sind für viele überraschend teuer. Wesselys Rat: „Wer psychologische Betreuung braucht, sollte sich besser an Freunde oder tatsächlich einen Psychotherapeuten wenden“, so Wessely, selbst Letztere seien meist güns­tiger als ein Anwalt, der in der ersten Verzweiflung  ausgiebig angerufen wird.

„In den ersten Wochen passiert ja schon viel, da sollte man rasch eine Zwischenabrechnung verlangen“, rät Wessely. Sie selbst präsentiert ihr Preismodell transparent auf der Homepage.

 

03.05.2017
http://www.gewinn.com/recht-steuer/familienrecht/artikel/wenn-sich-paare-trennen/