Köln: Terroranschlag mit hochgiftigem Rizin geplant

Ein Anschlag mit dieser Menge hätte bis zu hundert Todesopfer gefordert…

Artikel:

Der IS empfahl eine Streubombe

Terror-Prozess in Düsseldorf :

Juni 2018: Ein BKA-Beamter im Schutzanzug sichert Spuren im Wohnkomplex in Köln-Chorweiler. Bild: dpa

Ein Ehepaar soll einen Terroranschlag mit hochgiftigem Rizin geplant haben. Die Angeklagten aber schweigen zu den Vorwürfen.

Im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf gilt bei Terrorprozessen die sogenannte Trennscheiben-Anordnung. Alle Angeklagten, die als aggressiv gelten oder denen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation vorgeworfen wird, müssen hinter einer dicken Glasscheibe Platz nehmen. Und weil am OLG Düsseldorf in schneller Folge Verfahren gegen islamistische Terroristen stattfinden, saßen in den vergangenen Jahren schon ziemlich viele Beschuldigte hinter Glas, die später zu langen Haftstrafen verurteilt wurden: die Mitglieder der sogenannten Sauerland-Gruppe etwa oder der Eiferer, dessen Bombenanschlag auf den Bonner Hauptbahnhof nur dank mehrerer glücklicher Fügungen fehlschlug.

Am Freitagmorgen führen zwei Wachtmeister auch Sief Allah H. zur Anklagebank hinter Glas. Ihm wirft die Bundesanwaltschaft vor, im vergangenen Frühjahr bei der Planung einer ungeheuerlichen Tat schon weit vorangeschritten gewesen zu sein. Der 30 Jahre alte Tunesier und seine 43 Jahre alte deutsche Ehefrau Yasmin wollten nach Überzeugung der Anklage eine mit der hochtoxischen Substanz Rizin versehene Bombe zünden und damit eine schwere staatsgefährdende Straftat verüben. Es wäre der erste Terroranschlag mit einem biologischen Kampfstoff in Deutschland gewesen.

Die Angeklagte bleibt regungslos

„Beide Angeklagten identifizierten sich seit längerer Zeit mit den Zielen der Terrororganisation ‚Islamischer Staat‘“, trägt zum Auftakt der Hauptverhandlung Staatsanwältin Verena Bauer aus der Anklageschrift vor. „Sie entschlossen sich, einen Sprengsatz an einem belebten Ort zu zünden, um möglichst viele ‚Ungläubige‘ zu töten. Der IS empfahl den Einsatz einer Streubombe.“

Regungslos hört sich Yasmin H. die Vorwürfe an. Sie darf im Hauptraum neben ihrer Verteidigerin sitzen – denn anders als ihrem Mann wirft die Anklage ihr nicht auch noch vor, versucht zu haben, Mitglied des IS zu werden. Vor Beginn der Hauptverhandlung hat ihre Anwältin versichert, Yasmin H. sei nicht an der Tat beteiligt gewesen und werde wie ihr Mann im Verfahren schweigen. Man setzte auf Freispruch. Vermutlich deshalb versucht Yasmin H. einen so biederen Eindruck wie möglich zu machen: Sie trägt eine rote Bluse, hat ihr blondes Haar zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden.

Die Bundesanwaltschaft ist jedoch überzeugt, dass Yasmin H. eine fanatische Dschihadistin ist, die an den Plänen ihres Mannes tatkräftig und minutiös mitgewirkt hat. Fest steht jedenfalls, dass es dem Paar gelungen war, aus rund 3300 in mehreren Tranchen über das Internet bestellten Rizinussamen 84,3 Milligramm des hochtoxischen Stoffs Rizin zu extrahieren. Mittlerweile hat ein Gutachter bestätigt: Ein Anschlag mit dieser Menge hätte bis zu hundert Todesopfer gefordert.

Schon vor der Hochzeit eine radikale Islamistin?

Ebenfalls über einen Online-Shop beschafften die beiden sich 250 Metallkugeln sowie Feuerwerkskörper – jedes Mal orderte und bezahlte Yasmin H. Zweimal fuhr Sief Allah H. zudem nach Polen, um dort Böller mit möglichst großer Sprengkraft zu kaufen – während der Reise hielt ihn seine Ehefrau per Chat über die besten Angebote auf dem Laufenden, auch das Busticket und die Unterkünfte hatte Yasmin H. für ihren der deutschen Sprache nur eingeschränkt mächtigen Mann geordert. Aus den Feuerwerkskörpern extrahierten H. und seine Frau laut Anklage ein explosives Pulver. Mit einem Teil davon soll Sief Allah H. eine erfolgreiche Probesprengung vorgenommen haben.

Auch zu ihren persönlichen Verhältnissen wollen die beiden Angeklagten am Freitag keinerlei Angaben machen. Die wesentlichen Etappen ihrer Lebensläufe sind den Ermittlern freilich bekannt. Demnach konvertierte die gelernte Arzthelferin 2004 zum Islam. Als sie – eingefädelt durch einen Mittelsmann in Tunesien – 2014 zunächst über Facebook Kontakt zu Sief Allah H. aufnahm, soll sie schon eine radikale Islamistin gewesen sein, die Wert darauf legte, einen Mann mit derselben Einstellung zu finden.

H. schlug sich damals in Tunesien mit Gelegenheitsjobs und als Straßenverkäufer durch. Schon damals soll er IS-Sympathisant gewesen sein. Im Oktober 2015 heirateten Yasmin und Sief Allah H. in Tunesien. Ende November 2016 reiste H. mit einem Visum zur Familienzusammenführung legal nach Deutschland ein und zog nach Köln-Chorweiler, wo Yasmin H. mit ihren fünf Kindern aus verschiedenen Beziehungen lebte. Zwei weitere Kinder zeugte das Paar.

Die Anleitung kam per Telegram

Laut Anklageschrift wollten die Eheleute mit ihrer gesamten Patchwork-Familie ins Herrschaftsgebiet des IS ausreisen. Doch dazu kam es nicht, weil einer der Kindsväter das vehement ablehnte. Also machte sich Sief Allah H. allein auf den Weg. Zweimal, im August und September 2017, versuchte er, über die Türkei nach Syrien zu gelangen. Jedes Mal buchte und bezahlte Yasmin H. für ihn die Flüge und Unterkünfte, doch jedes Mal scheiterte die Weiterreise. Also kehrte H. wieder nach Köln zurück. Wenig später soll dann ein IS-Mitglied per Messengerdienst Telegram vorgeschlagen haben, H. möge in Deutschland einen Anschlag verüben. Sodann trat laut Anklage nicht nur Sief Allah H., sondern auch seine Frau mehreren geschlossenen IS-Chatgruppen zum Bombenbau bei.

Als sich die Erkenntnislage im Juni vor einem Jahr für die deutschen Terrorfahnder immer weiter verdichtete und Spezialkräfte in Schutzanzügen die Wohnung des Paars in Köln-Chorweiler durchsuchten, sahen die Ermittler rasch ihren Verdacht bestätigt, dass sich der Tunesier beim Bau seiner Bombe strikt an eine vom IS im Internet verbreitete Anleitung gehalten hatte. In Wort und Bild wird darin beschrieben, wie man die braunen Rizinussamen verarbeiten muss, um das Gift zu gewinnen. Ein mit Rizin versetzter Sprengsatz sei am besten in geschlossenen und belebten Räumen wie Gaststätten, Banken, Einkaufszentren oder Bussen zu verwenden, heißt es in der Anleitung – auf die sich die Eheleute jedoch nicht ausschließlich gestützt haben sollen. Schritt für Schritt wurden sie laut Anklageschrift auch beim Herstellungsprozess per Messengerdienst von einem IS-Mann begleitet und beraten.

Mit Bio-Kampfstoff Rizin : Prozess um Bombenbau hat begonnen

Video:

Anders als die Verteidigerin von Yasmin H. zielt die Strategie des Anwalts von Sief Allah H. nicht auf Freispruch, sondern darauf, die nach Anklagelage mögliche Maximalstrafe von 15 Jahren abzuwehren. Es sei wohl mit einer Verurteilung seines Mandanten zu rechnen, räumt der Anwalt ein. Die von der Anklage behaupteten konkreten Anschlagspläne habe es aber noch gar nicht gegeben und auch keine Probesprengung. Zudem sei die Identität der IS-Leute ungeklärt, die H. über das Internet angestiftet und angeleitet haben sollen, sagt der Verteidiger. „In einem anderen Fall hat sich während der Hauptverhandlung herausgestellt, dass das in Wirklichkeit deutsche V-Leute waren.“

Jugendamt! Aufmerksame Zuschauer

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Nicht alle unsere Videos bleiben dauerhaft im Netz, „Unangemessener Inhalt“. Ein ähnlich dehnbarer Begriff wie „Kindeswohlgefährdung“. Zwei der deutschsprachigen Videos, die gelöscht wurden: „Kindesentzug auf Biegen und Brechen“ und „Kindeswohl in Düsseldorf“. Immerhin, der Fall Sylwia Marynowicz liegt jetzt im Europa Parlament und ist damit eine öffentliche Angelegenheit, ob es den Behörden nun passt oder nicht.

Am 26.01.2019 veröffentlicht

Justizopfer verliert gegen Feministin

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Düsseldorf

Jörg Kachelmann und Alice Schwarzer

Kachelmann verliert Rechtsstreit gegen Alice Schwarzer

Der Meteorologe Jörg Kachelmann muss im jüngsten Rechtsstreit mit der Feministin Alice Schwarzer eine Niederlage einstecken. Er hatte sich durch einen ihrer Artikel in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt gesehen.

Jörg Kachelmann und Alice Schwarzer

Schlappe für Jörg Kachelmann: Das Düsseldorfer Landgericht hat einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen einen Artikel der Feministin Alice Schwarzer zurückgewiesen. Kachelmann sah in dem Artikel auf Schwarzers Webseite („Von Wedel bis Kachelmann“) in sechs Passagen seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

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Schwarzer hatte unter anderem geschrieben, Wetterexperte Kachelmann sei „aus Mangel an Beweisen“ vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Kachelmanns Anwalt hatte kritisiert, einen Freispruch „aus Mangel an Beweisen“ kenne das deutsche Strafrecht nicht. Kachelmann sei rechtskräftig freigesprochen worden und damit unschuldig.

Dem hielt das Gericht unter Vorsitz von Richterin Jutta von Gregory entgegen, die Aussage sei vom Vorsitzenden Richter in Mannheim so getroffen worden und damit als Tatsachenbehauptung zulässig. Ebenso seien Schwarzers Meinungsäußerungen zulässig.

Das Persönlichkeitsrecht Kachelmanns sei zwar betroffen, ein rechtswidriger Eingriff liege aber nicht vor. Bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und der Meinungs- und Pressefreiheit überwiege in diesem Fall die Pressefreiheit. Kachelmann kann gegen das Urteil (Az.: 12 O 45/18) Berufung einlegen.

Gericht: Keine bewusst unvollständige Berichterstattung

Schwarzers Anwalt hatte betont, die Publizistin („Emma“) habe in ihrem Artikel auf den rechtskräftigen Freispruch Kachelmanns ausdrücklich hingewiesen.

Die Publizistin habe zudem bewusst unterschlagen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt Kachelmanns Ex-Freundin attestiert habe, ihn vorsätzlich falsch der Vergewaltigung beschuldigt zu haben, argumentierte sein Anwalt.

Auch das sah das Gericht anders: Zwar fehle der Hinweis auf das Zivilurteil, Schwarzer habe aber ebenso wenig erwähnt, dass das Strafverfahren gegen die Ex-Freundin eingestellt worden sei. Insofern sei dies unschädlich und keine bewusst unvollständige Berichterstattung.

Kachelmann hatte Schwarzers Berichterstattung über den Fall mehrfach angegriffen. So hatte unter anderem das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Feministin nicht mehr den Eindruck erwecken dürfe, dass Kachelmann ein Vergewaltiger sei. Schwarzer ist Herausgeberin und Geschäftsführerin der Zeitschrift „Emma“.

ala/dpa, Mittwoch, 09.05.2018 10:27

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kachelmann-gegen-alice-schwarzer-meteorologe-verliert-vor-gericht-a-1206965.html?#ref=recom-outbrain
Tags: Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Gewalt – Missbrauch mit dem Missbrauch

Eltern kämpfen gegen das Jugendamt – Missbrauch mit dem Missbrauch

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Das Kind weggenommen! Die verzweifelten Eltern Stefanie Schwarz und Manuel Szuhan haben nur noch ein Bild von ihrer Felicitaz. Foto: Classen –

Solinger Eltern völlig verzweifelt Jugendamt nahm ihnen ihr Baby weg

Sie wollten nur mit ihrem kränkelnden Kind in die Klinik. Seitdem ist Felicitaz Mercedez weg. Vom Jugendamt in eine Pflegefamilie gesteckt. Der Vorwurf: Die Eltern Manuel Szuhan und Stefanie Schwarz (beide 27) sollen den Säugling geschüttelt haben.

Sie bestreiten das, sind entsetzt, und verweisen auf Ungereimtheiten bei den Diagnosen der Klinik und im Antrag des Jugendamts.
Eltern brachten Kind in Notaufnahme

Gerade einmal drei Wochen ist Felicitaz alt, als ihre Eltern Angst bekommen. Das Kind wirkt kränklich, trinkt nicht richtig. Vater Manuel, ausgebildeter Rettungssanitäter, bringt das Baby am 16. Dezember in die Notaufnahme des Solinger Klinikums.

Seitdem ist der Säugling weg, vom städtischen Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht. Jetzt kämpfen die verzweifelten Eltern darum, ihr Kind wiederzubekommen.

Was war der Anlass für die Inobhutnahme?

Ein Kinderarzt will neben anderen Hinweisen anhand einer Kopfaufnahme und eines winzigen Hämatoms eine Hirnblutung bei Felicitaz erkannt haben. Diagnose: Schütteltrauma! Das Jugendamt wurde informiert. Weiterer Vorwurf: Das Kind sei vernachlässigt worden, habe mit 2350 Gramm weniger als das Geburtsgewicht gehabt.

So ging das Jugendamt vor

Das Baby wurde ohne Information der Eltern aus dem Klinikum zu einer Pflegefamilie gebracht. Danach holte sich das Amt einen Gerichtsbeschluss.

Begründet auch mit einer Bewertung der Rechtsmedizin Düsseldorf, dass es sich „hochwahrscheinlich“ um ein Schütteltrauma handele. Was das Gericht nach EXPRESS vorliegenden Unterlagen nicht erfuhr: Das war nur eine Bewertung unter Vorbehalt, wie die Düsseldorfer Rechtsmedizin bestätigt.

Das sagen die Eltern

„Natürlich haben wir Felicitaz nicht geschüttelt. Es gab entgegen angeblich gesunder Befunde schon nach der Geburt mehrere gesundheitliche Auffälligkeiten bei ihr und Stefanie bekam ein riskantes Wehenmedikament“, sagt Vater Manuel.

„Mir ist das Kind beim Flasche geben einmal aus dem Arm gerutscht, ich konnte es aber auffangen. Das habe ich in der Klinik freiwillig gesagt. Jetzt unterstellt uns das Jugendamt Misshandlung. Absurd! Was uns wundert: Das Kind kam trotz der angeblichen Diagnose Schütteltrauma binnen weniger Tage in die Pflegefamilie. Wie geht das?“

Die Ungereimtheiten

Während die Klinik von 2350 Gramm Gewicht des Säuglings spricht, zeigen die Unterlagen der Stationen, die das Kind betreuten, ein Gewicht von 2950 Gramm.

Arztbrief Felicitaz

Die Aufnahme-Gewichtsangaben: Im Arztbrief 2350 Gramm (!) und richtige 2950 Gramm auf der Intensiv- und Kinderstation.

Eine Ultraschallaufnahme des Klinikums datiert vom 11.10.2017. Da war das Kind noch nicht geboren, dennoch steht auf der Aufnahme der Vorname des Babys.

„Dabei hatten wir den zu dem Zeitpunkt noch gar nicht ausgewählt“, sagt Mama Stefanie. Wurde das Baby verwechselt?

Ultraschall Felicitaz

Ultraschallbild von „Felizitas“ (falsch geschrieben), die am 11.10.17 noch nicht geboren war, es gab noch keinen Vornamen!

Die Reaktion von Jugendamt und Klinik

EXPRESS ließ Jugendamt und Krankenhaus durch die Eltern von ihrer Schweigepflicht entbinden, schickte einen umfangreichen Fragekatalog. Das Jugendamt blieb alle Antworten schuldig: „Ein schwebendes Verfahren. Aber wir prüfen die Vorwürfe.“

Das Klinikum schickte Anwälte vor: Weil das Kind in Obhut des Jugendamtes sei, hätten die Eltern kein Recht mehr, das Krankenhaus von der Schweigepflicht zu entbinden…

So geht es jetzt weiter

Die Anwaltskanzlei der Familie, Dimsic & Tasci aus Düsseldorf, versucht am Donnerstag in einer Anhörung vor dem Solinger Amtsgericht, Felicitaz zurückzuholen. EXPRESS wird berichten.

Von classen Günther Classen 18.01.18, 14:39 Uhr

(exfo)
– Quelle: https://www.express.de/29514752 ©2018

Säugling misshandelt? Solinger Eltern kämpfen gegen das Jugendamt Lokalzeit Bergisches Land | 14.02.2018
Tags: Kinderhandel – Korruption – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendamt – Falschbeschuldigung – Menschenhandel – Mafia

Jugendamt sucht dringend Pflegefamilien

30. September 2014 | 07.46 Uhr

Düsseldorf 

Mehr Kinder in Not – Jugendamt sucht dringend Pflegefamilien
Düsseldorf: Mehr Kinder in Not - Jugendamt sucht dringend Pflegefamilien
Jugendamtsleiter Johannes Horn (l.) und Jugenddezernent Burkhard Hintzsche bringen an der Ellerstraße ein Werbeplakat an.FOTO: Bretz, Andreas
Düsseldorf. Die Zahl der Kinder, für die Eltern nicht mehr sorgen können oder wollen, steigt. Alleine in der Altersgruppe bis sechs Jahre musste das Jugendamt im vergangenen Jahr 118 Jungen und Mädchen aus ihren Familien nehmen, um sie vor Gewalt, Missbrauch oder Verwahrlosung zu schützen. Von Jörg Janssen

Inobhutnahme“ nennen das die Fachleute. Zum Vergleich: 2012 lag diese Zahl bei 110,

2011 bei 89,

2010 bei 75 Kindern.

Mit einer neuen Werbekampagne sucht das Jugendamt nun 20 zusätzliche Bereitschaftspflege-Familien, um Kindern die Möglichkeit zu geben, zur Ruhe zu kommen. 2013 boten 53 Familien Düsseldorfer Kindern für einige Wochen oder Monate ein vorübergehendes Heim.

„Häufig gab es Doppelbelegungen. Bei Geschwistern geht das in Ordnung, in anderen Fällen mindert es die Qualität der Betreuung“, sagt Jugendamtsleiter Johannes Horn. Deshalb wendet sich sein Amt nun offensiv an die Öffentlichkeit. „Familien, die sich für eine Bereitschaftspflege melden, müssen wissen, dass der Aufenthalt meist begrenzt ist. Es geht eben nicht um eine Bindung mit Langfrist-Perspektive oder gar einen Kind-Ersatz, sondern um Krisenintervention“, meint Jugend-Dezernent Burkhard Hintzsche. Mehr als die Hälfte der so betreuten Kinder kehrten wieder in die Ursprungsfamilie zurück.

Wer sich vorstellen kann, ein Kind aufzunehmen, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Er benötigt ein erweitertes Führungs- sowie ein Gesundheitszeugnis, sollte nicht älter als 65 Jahre sein und über ein separates Kinderzimmer verfügen. Für seine Betreuung erhält er ein Pflegegeld, einen Erziehungsbeitrag sowie einzelne Beihilfen (z. B. für Schulausflüge).

Je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen liegt der Basis-Betrag zwischen 722 und 914 Euro pro Kind und Monat.

„Das deckt gerade den Aufwand und stellt sicher, dass sich bei uns jene Menschen melden, denen es um soziales Engagement und das Kindeswohl geht“, sagt Andreas Sahnen, der den Pflegedienst koordiniert.

Mehr Informationen gibt?s unter Telefon 89-96467 oder unter http://www.duesseldorf.de/jugendamt